Aktuell 2018 II

24. Dezember 2018

Frohe Weihnachten! Namaste im Neuen Jahr!

Der Vortrag vom 6.12. drehte sich um einen Unfall in einer fahrzeugführerlosen Waschstraße.

Der Staatsanwalt bittet, bei der Verlesung  des Anklagesatzes sitzen bleiben zu dürfen. Dabei sein als Straftat im Landfriedensbruch, § 231, 129 ff. und sonst über § 25 II S tGB?

Die AfD wollte das BVerfG – 2 BvE 1/18 – zwingen, rechtlich Farbe zu bekennen, dass sich die Rechtsgrundlage für die Öffnung der Grenzen 2015 nicht aus § 18 IV Nr. 2 AsylG ergibt. Die SZ berichtet, dass die StA Köln bei einer Wirtschaftsstrafkammer in Bonn – Cum-Ex Bundeszentralam  für Steuern – wegen Steuerhinterziehung anklagt.

Der BGH XII ZB 292/16 legt über Art. 100 G den Art. 13 III Nr. 1 EGBGB vor. Im Einzelfall soll entschieden werden, ob eine 14jährige als verheiratet gelten darf? Ne!

Der Vortrag vom 13.12.: Ein Friseur ohne Mitarbeiter kauft einen mangelhaften Pkw mit Gewährleistungsausschluss.

Der Vortrag vom 12.12. = Ladendiebstahl mit Gewaltanwendung – es wurden geprüft: BGH 1 StR 413/18 und 3 StR 132/18. Der Volltext des OVG Münster 4 B 1742/18 zeigt einer Bundesstadt mit 8.000 Mitarbeitern, dass man juristisch gründlicher arbeiten sollte.

Nicht nur das LG Osnabrück hat sich mit abhandengekommenem Zahnersatz beschäftigt, auch AG Bonn 109 C 273/12.

Ein Prüfer wollte mal auf die Frage, wie völkerrechtliche Verträge geschlossen werden, Angebot und Annahme hören. Paraphierung – Transformierung – Ratifizierung. Nicht Mrs. May?

Am 7.12. wurde BVerwG 3 C 31.16 geprüft. LG Bonn 7 O 165/18 – der Mähroboter zerschneidet den Tankschlauch bei der Heizöllieferung. Wer haftet? AG Köln 528 Ds 641/18 in der Aktuellen Stunde. Selbstgebastelte Radarfallee § 132 StGB?

Der Vortrag vom 7.12.: Kleingartenpachtrecht, Erstattung der Kaution, Aufrechnung mit Vereinsstrafe. Die SZ berichtet über ein Strafverfahren in Fürstenfeldbruck wegen Containerns. Statt Strafbefehl Sozialstunden bei der Tafel? Muss ein Gericht logisch sein?

Das OVG hält das Nein des VG Köln zum verkaufsoffenen Sonntag in Bonn. Amtshaftungsansprüche der Ladeninhaber wegen der formal-juristischen Fehler der Stadt? Ist ein Richter, der in Bonn wohnt, befangen?

Minority report auf nordrhein-westfälisch. Künstliche Intelligenz soll Zellenbrände verhindern und Richtern Recherche abnehmen (KI?) sowie bei Vernehmungen helfen (?). Meint das LJM. Wie wäre es erst mal mit Examensklausuren und Tastaturen? Ein Aktenvortrag im November war VG Berlin VG 26 L 267.17 nachgebildet.

Quick and dirty: Staatenbund (1815 – 1866/67) – Bundesstaat (1867 – 1933 und seit 1949 – ein Staat mehr als beim Staatenbund), Staatenkonföderation (vom Winde verweht), Staatenverbund (EU), Föderalismus (Mittelalter, Schutz der Bürger vor den Begehrlichkeiten des Kaisers – ein schwacher Kaiser, da kein stehendes Heer), Bundesrat (Norddeutscher Bund, keine zweite Kammer, kein Senat). Geld regiert die Welt; schon Schröder hat für seine Steuerreform einzelne Länder so überzeugt.

Der Vortrag vom 29.11. = OLG Hamm 9 U 86/17. Am 3.12. wurde VG Braunschweig 4 A 383/16 geprüft.

Aus einer Prüfung: BGH V ZR 143/17. Darf ein Oberbürgermeister, privat unterwegs, einen pampigen Studenten nach § 111 OWiG behandeln? Tja, alles was über absolut notwendige Beweissicherung hinausgeht, doch wohl nicht, jedenfalls nicht alleine. Wo kommen wir denn da hin?

Aus Prüfungen: VG   Darmstadt 3 K 1937/17 DA. und OLG Saarbrücken Ss 104/21017 4/18.

November: Eine pakistanische Klägerin wählt vor dem LG Dortmund pakistanisches Recht. Warum? Da hilft sogar Google nicht weiter. Punitive Damage? Na jedenfalls ist ein zu prüfender Deliktsanspruch – Unterlassung der Überwachung der Lieferkette? – wohl verjährt. Kann man noch mal mit deutschem Recht klagen? Oder ins Rechtsmittel gehen und die Pferde wechseln? Ein Vortrag diese Woche in Hessen und Berlin: die Schweißpfütze im Fitnessstudio (Fuß nach vorne im herabschauenden Hund? Nein), Schuldanerkenntnis der Trainerin, Berufung gegen 2. Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid. Man kann auch krampfhaft originell sein wollen, gell?

Am 28.11.wurden BGH 2 StR 154/17 und VG Berlin 3 K 797.15 geprüft. NRW bringt im Moment dauernd Tierschutzfälle. Im Vortrag sah es so aus, als ob der Mandant 3 Hunde stundenlang im Sommer in einem Anhänger gelassen hätte. Hatte er aber nicht.

Meerengen – Hugo Grotius – die Kubakrise 1962 (der Film Thirteen Days!) – die Meere (der Weltraum dann auch?) sind frei. Krieg, in der UN-Charta bewaffneter Konflikt, bei uns mit Verteidigungsfall verschwurbelt umschrieben, Kapitel VII, um den Impuls rauszunehmen. Gefährliche Körperverletzung, wenn ein Boxer gedopt boxt? Interessante Frage bei der StA Köln.

Kriegsrecht – Art. 115 b GG – IBUK ist nicht mehr die BMV, man traut der Kanzlerin eher eine politische Lösung zu. LG Augsburg 021 O 4310/16 spricht über § 826 BGB dem Autohersteller keine Nutzungsentschädigung zu.  Der Vortrag vom 16.11. war eine Vorschaltbeschwerde – einer Kundin wird im Supermarkt ihr teures Portemonnaie gestohlen, plus  Erpressung. Die FAZ regt sich am 26.11. über die geplante Grundgesetzänderung auf, die Subsidiarität (was der Bischof mach kann, soll der Papst nicht tun – aus dem Kirchenrecht) und Kompetenztrennung aufhebt. Wer die Musik bezahlt, bestellt sie auch.

Ein Vortrag vom 22.11. = BGH VIII ZR 13/17, der im Ersten: das unter Kindern verliehene Computerspiel macht den PC kaputt. Es wurden die Grabsteine vor dem Horrorhaus geprüft sowie die Áufhebung der Immunität. Und woanders VGH Kassel 8 B 2223/18!

Der Vortrag vom 15.11.: der Zechpreller im Wirtshaus (soviel zur Sprachkompetenz des JPA) radiert auf dem Bierdeckel rum. Der Vortrag vom 20.11. war wohl an BAG 10 AZR 848/12 angelehnt.

Am 20.11. wurde VG Aachen 6 L 1601/18. Das hätte ich dem Kläger zu BVerwG 6 B 151.18 vorher sagen können. Man hat keinerlei Anspruch auf ein ausführliches Zweitvotum, Randkorrekturen, ein Anforderungsprofil.

Ein Bundeskanzler entzog einem Journalisten mal die Akkreditierung für die Air Force One bei Staatsbesuchen. Das Recht der Information aus frei zugänglichen Quellen und Art. 3 I GG halfen weiter. Der EuGH – Motor der Integration – bringt Polen dazu, die Zwangspensionierung von Richtern ohne Truppen oder Entzug von Geldern oder Rechten aufzuheben. Der EGMR, der Europarat, hat es da schwieriger. Russland zahlt seine Beiträge nicht mehr, als Retourkutsche  wegen des Stimmrechtsentzug nach Annexion der Krim.

Drei prüfungsrelevante Strafverhandlungen: darf ein 94jähriger, der sich seit seinem 20. Lebensjahr nichts mehr hat zuschulden kommen lassen, nach Jugendstrafrecht „erzogen“ werden? Passt § 105 JGG? Der Tötungsvorsatz beim BVB-Bus-Anschlag und Habgier, wenn man nicht an das Geld des Opfers will, restriktive Auslegung? Heimtücke bei Polizeischutz? Gemeingefährlich bei spezifisch platzierten Bomben? Betrug an der Börse, erklärt man im Subtext beim Kauf, nicht manipuliert zu haben? Die Ku’dammraser sagen nix mehr. Darf das Material des Vorprozesses verwendet werden?

Hat der Landtag NRW die Verbands- und überhaupt Kompetenz, eine Fluggastrechte-App zu finanzieren? Ein Eingriff ins Anwaltskerngeschäft oder? Legal Tech.

Der BGH kann nach bisheriger Aktenlage noch nicht einschätzen, ob rausgelassene Wisente rechtlich wild sind. Die Parteien sollen noch dazu schreiben. An an einem kleinen Wörtchen hängt eine BGH-Entscheidung? Es sieht so aus.

§ 31 d ParteienG und die AfD mit Fortsetzungszusammenhang? Jedenfalls Nebenstrafrecht.

Die Gerichte tun es immer wieder. Eine frische Vorschrift wird gestutzt. Der BGH beschränkte § 828 II BGB auf den fließenden Verkehr, das OVG NRW 4 B 1580/18 führt die Landesregierung und das Ladenöffnungsgesetz vor. Der EGMR hat 2004/2005 in der Caroline-Entscheidung gerügt, das deutsche, nicht gewählte Richter in die Gesetzgebung ex tunc reingrätschen.

Hat der Bund oder das Land eine Garantenstellung, wenn Wölfe Schafe reißen, Wildschweine und Waschbären Gärten heimsuchen und Wisente Waldbäume lecker finden?  Die SZ berichtet am 13.11. über die anstehende BGH-Verhandlung. Neulich hat eine Kandidatin direkt zu weinen  angefangen und wurde im ersten geprüften Delikt abgeläutet. Gegen Panik kann ich the 8 pieces of brocade empfehlen. Sie werden begeistert sein. Und üben, üben, üben. Wir mussten da alle mal durch.

Kuriose Fälle am 9.11.: Strafbarkeit eines Briefträgers, der ein Marihuanapaket nicht ausliefert, § 206 StGB, § 39 PostG? Am Vatertag tanzt A angetrunken auf der Gabel des Gabelstaplers in 4 Meter Höhe und fällt sich zu Tode. Einstweilige Verfügung gegen „Hausbesetzer“, die eine Verlängerung ihres Vertrages erreichen wollen.

Der Vortrag vom 9.11.: die beleidigende Mail landet versehentlich nicht bei der Freundin sondern der Schwester. Die keilt zurück, die Mutter löscht die Mail. Strafantrag über Online-Portal der Polizei.

Auch am 7.11. wurde das neue Bauvertragsrecht geprüft. Der Vortrag vom 7.11.: die Strafbarkeit der Manipulation in der Obstabteilung – der Kunde wiegt selber ab.

Da es noch nichts berichtenswertes gibt, sei das BVerfG und die Pastafari mit ihrem Spaghettimonster als Lektüre empfohlen.

Ich würde sagen, § 7 IV BUrlG gilt seit dem 6.11. nicht mehr – EuGH C–619/16 und C-684/16. Soweit zum angeblich bloßen Anwendungsvorrang.

Ist es juristisch anzuraten, einen politischen Beamten mit Begründung und hier wegen der Abschiedsrede in den einstweiligen Ruhestand zu schicken? Führt das zur gerichtlichen Überprüfbarkeit? Gab es schon.

Darum sollte man Printmedien lesen: die neue Macht der Fonds,  FAS vom 4.11. Seite 35.

Warum „müssen“ 100 Tote in einem Strafverfahren verhandelt werden? Den Fortsetzungszusammenhang kann man ja nur noch in Ausnahmefällen – Steuer- und Sexualdelikte? – bemühen. Eine Schweigeminute sollte einen Befangenheitsantrag, eine Rüge nach § 238 II StPO und eine Revisionsbegründung liefern. Ich krieg mich gar nicht mehr ein. Am 30.10. wurde die Kanzlerin in allen Variationen der rechtlichen Phantasie ventiliert.

BGH 4 StR 591/17! Die Pfandflaschen im Strafrecht.

Oktober: Der Vortrag vom 30.10.: Russisches Roulette, in einer Variante mit Wattestäbchen, in der anderen mit Placebomunition, was ein Mitspieler nicht weiß.

Der Fall des VG Aachen 6 L 1601/18 hat alles!

Der Vortrag vom 26.10.: ein Ladendieb, der es mit den Nerven hat. Er legt das Handy wieder hin, weil er sich beobachtet fühlt, er fährt einen Lieferwagen an, weil er sich verfolgt fühlt. Die  FAZ weist zu BAG 8 AZR 501/14 auf Art. 17 AEUV hin. Wie wird das VG Düsseldorf 15 K 1130/16 entscheiden? 50 Bücher 20 Tage zu spät zurückgegeben, ca. 2.000 €?

Auch hier hat sich die Kirche unklug angestellt, BAG 8 AZR 501/14. Demnächst also:  Können Sie schwimmen und sind katholisch? Aha, Sie können schwimmen und sind konfessionslos? Dann sind Sie für ein Bewerbungsgespräch leider überqualifiziert. Der BGH V ZR 143/17 wird heute voraussichtlich einem Trompeter gestatten, mehr als 10 Stunden die Woche zuhause zu üben.

Art. 101 III LV Hessen – FAZ am 25.10.! – war schon mal Klausur. Warum war die Regelung 1946 sinnvoll und kann eine Verfassungsvorschrift durch geänderte Zeiten obsolet werden? Blockwahl geht schon in Vereinen nicht, aber in Hessen? Was, wenn die Mehrheit für den Verbleib der Todesstrafe votiert? Im Zweiten wurde BVerfG 1 BvF 1/13 geprüft. Der inhaber von 50% der GmbH-Anteile kauft die anderen 50% –  share deal oder asset deal? BGH VIII ZR 187/17.

Der BGH VIII ZR 66/17, der Verkündungstermin zur heiß gelaufenen Kupplung.

Aus den Prüfungen vom 19.10. = OVG Münster 15 E 830/17 und 831/17, die Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof, das Gefährderanschreiben und intensiv der Hambacher Forst sowie das neue Bauvertragsrecht.

Der Vortrag vom 19.10.: einem schwerbehinderten LKW-Fahrer wird in Unkenntnis der Schwerbehinderung gekündigt und die Anfechtung erklärt, weil er bei der Einstellung 2016 eine Umweltdeliktvorstrafe aus 2000 verschwiegen hat.

Anfang Oktober  wurde LG Köln 18 O 73/18 geprüft.

Der Vortrag vom 17.10. = OVG Münster 2 A 529/12.  Die Baumhäuser im Hambacher  Forst, die Raserfälle und § 315 d, die Fettecke LG Düsseldorf NJW 1988 S. 345 wurden geprüft.

Der Vortrag vom 16.10.: die  für  die BAB 1 – Leverkusener Rheinbrücke angemeldete Demo wird untersagt. Auch bei mir grassiert der Fehlerteufel. BGH VI ZR 312/09 war der Vortrag im Ersten am 12.10. Darf das Land NRW Gewinne thesaurieren, statt Schulden zu tilgen? Art. 10 III 1 GG?

In einer Prüfung letzte Woche wurde die AfD–verpetz-den-Lehrer-Aktion geprüft. Nach Maßgabe des FAZ-Artikels vom Prüfungstag. Zur Empfehlung, die Amtszeit des Kanzlers wie beim Bundespräsidenten zu beschränken, sei vermerkt, dass man nicht an Vereinssatzungen und Verfassungen rumfummeln sollte, wenn etwas politisch gerade nicht in den Kram passt. Der Grundgesetzgeber  hat den hohen Stress für ausreichend gehalten, damit der Amtsinhaber müde wird und wurde durch Adenauer sofort eines Besseren belehrt. Ein Putin-Modell wollen wir doch nicht, oder? Ein Prüfer meinte am 12.10., der Innenminister sei  der oberste Dienstherr der Polizei. Keineswegs. Dienstherrin ist die Anstellungskörperschaft.

Der Vortrag im Zweiten = LG Bonn 15 O 332/16 im Zweiten. Der Vortrag vom 12.10. = BGH VIII ZR 78/18 -nein, BGH VI ZR 312/09. Am 12.10. wurden geprüft: BGH VIII ZR 66/17 und OLG Stuttgart 2 RV 25 Ss 145/18 in zwei Prüfungen sowie intensiv der Hambacher Forst. Wer ist Herr Reul, Hauptbetriebsplan, was heißt das juristisch korrekt, dass das OVG die Rodung verbietet und und und.

Der Vortrag vom 11.10.: der gemietete Anhänger löst sich und erleidet ein schnelles Ende, weil die Werkstatt, welche die Anhängerkupplung angebracht hat, irgendwas mit dem Kugelkopflager vermurkst hat und nun alles mit Nichtwissen bestreitet. Was macht man, wenn ein Prüfer nach Kavanaugh in Zusammenhang mit Art. 30 GG fragt (der Vorsitzende korrigierte in Art. 20 GG) und auffordert, ins Deutsche Richtergesetz zu schauen, das die Prüferbank selber erst nach minutenlanger Suche findet, und § 1004 BGB vorschlägt? Gute Frage. Hoffentlich macht das Prüfungsamt ein Angebot. Die erste Kandidatin am 10.10. hielt einen so brillanten Vortrag, dass die Körpersprache der Prüfer zeigte, wir hätten das auch nicht besser gekonnt. Sie kam dann nur noch wenig dran. Im Assessmentcenter diese Woche wurden die sentencing guidelines und der Hambacher Forst thematisiert.

Die FAZ erklärt am 11.10. unten auf Seite 8 den Zusammenhang zwischen Vorwirkungsrechtsprechung und Hambacher Forst – das VG Köln verneint ihn, das OVG Münster bejaht ihn (wohl). Der Vortrag vom 10.10. = Revision, nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall fällt der Angeklagte mit dem Rad und es löst sich ein Schuss, der die verfolgende Kundin tötet. Dann wurden Protestcamps geprüft, Schneeunfälle in der Metropole Brilon und eine Trunkenheitsfahrt.

Am 5.10. wurde der wieder verheiratete Chefarzt geprüft, sowie die Österreicherin im Berchtesgadener Schwimmbad und der Hambacher Forst. Der BGH VIII ZR 78/18 darf sich nun endlich auch mit § 323 V 2 über § 441 BGB beschäftigen.

FFH – §§ 19 ff. BNaturschutzG – Vogelschutzrichtlinie – Blechsteinfledermaus – EuGH C355/90 und BVerwG 4 A 15.02 erleichtern das Verständnis  des Hängebeschlusses des OVG 11 B 1129/18. Etwas witzig, oder? Nicht der uralte Wald an sich, sondern Brüssel und ein nur faktisches Schutzgebiet und Fledermäuse sind entscheidend. Zudem habe RWE seine Hausaufgaben nicht gemacht d.h. nicht substantiiert vorgetragen. Gibt es keine Entschädigung über § 945 ZPO, wenn dann doch die Klage nach dem Berggesetz abgewiesen wird? Die Zeitungen meinen, nein.

Der Vortrag im Zweiten am 5.10. = AG München 213 C 917/11. Der Vortrag im Ersten vom 5.10. = BGH VI ZR 4/06.

Der Vortrag vom 8.9.: jemand verpfändet das Navi des Dienstfahrzeugs der A an der Tankstelle. Sie behauptet, der Geschäftsführer, er sagt, sie war es. Meine unmaßgebliche Meinung zu Kavanaugh: er darf sich nicht richtig verteidigen: Jugendsünden und verjährt. Ein Spielball politischer Kämpfe. Ein Stellvertreterkrieg. Er tut mir leid.

Der EGMR 67474/10 hat  für  Frau Pechstein strict liability, nicht in dubio pro reo, als Grundpfeiler des internationalen Sportrechts nicht angerührt. Im übrigen solle man eine Voreingenommenheit konkret an der Person des Richters rügen.

Der Vortrag vom 1.10. = BAG 9 AZR 442/12 und 545/12. Geprüft wurde  BGH VI ZR 311/11.

BGH V ZR 143/17: Trompetenüben im Reihennachbarhaus. Nur Oboe ist schlimmer. Am 26.10. wissen wir mehr.

September: Die FAZ würdigte am 27.9. ganzseitig 100 Jahre Weimar, also 14 Jahre. Reparationen, Inflation, Weltwirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, Kommunisten gegen Nazis. Das kann keine Politik wuppen.

Die Vertrauensfrage ist die Peitsche des Kanzlers. Das hat die SPD wohl vergessen. Offene Abstimmung und mehrere Optionen, darunter Neuwahlen oder Austausch des Koalitionspartners. Eine echte hatten wir noch nie.

Sentencing guidelines sind vielleicht bei Verurteilungen zu 500 Jahren, von denen anderthalb abgesessen werden, sinnvoll. Wir haben §§ 46 II, a, b StGB, seit 1998 meist Regelbeispiele statt Qualifikationen. Mehr Kontrolldichte ist nicht gewollt. Die StA hat ihre RiStBV, damit Sitzungsvertreter alle dasselbe bei  der ersten Trunkenheitsfahrt beantragen. Die Diskussion ist überflüssig.

Der alle zwei Jahre tagende Deutsche Juristentag beginnt am 26.9. seine mehrtägige Mitgliederversammlung! Sein Kennzeichen: wird da jemals was umgesetzt? NRW will § 47 VwGO auf andere Produkte des Rates ausweiten. Die Hundesteuersatzung kann dann sofort beim OVG angegriffen werden.

Die Bild ist allmählich juristisch eine erste Adresse. Hat ein Staatssekretär to be einen Anspruch auf Ernennung nach Maßgabe einer schriftlichen Vereinbarung im Kanzleramt? Wenn ja, § 54 VwVfG – § 38 VwVfG, wie kommt man da wieder raus? § 49 VwVfG? Gibt es Entschädigung? Oder ist das wie bei § 311 b BGB, vor der Ernennung darf jedenfalls ein politischer Beamter mit nichts rechnen? Zu § 311 b wurde neulich BGH V ZR 11/17 geprüft.

Am 19.9. wurde geprüft, ob es strafbar sei, in der Schlange an der Supermarktkasse schon die Trauben zu essen. Das Prüfungsrecht der Kanzlerin im Art. 82 GG. § 701 IV BGB. Der Sohn will der Mutter mittels Messer den Ehering wegnehmen, sie flieht zu den Nachbarn.

Der Vortrag vom 19.9. = OLG Frankfurt Frankfurt a.M. 11 U 43/17. „Wenn Sie weiter so leise reden, können wir Ihren Vortrag nicht bewerten.“ Gegen  den Bearbeitervermerk wurde Delikt geprüft. Jemand nahm einen Kaufvertrag an. Das Mündliche ist ein Kampf gegen sich selber. Wieviel Schmerzensgeld gibt es für ein totes Kind, wurde gefragt. Das German Wings Verfahren soll Klarheit bringen. Darf bei einer Demo das Horst-Wessel-Lied verboten werden?  Die Vorfrage dazu liegt auf der Hand. Worum geht es da? Warum heißt es Jurisprudentia und nicht Jurissciencia? Weil wir die Kippsche Lehre von  der Doppelwirkung im Recht haben – ein Toter kann juristisch noch mal getötet werden – fürs Mietrecht BGH VIII ZR 231/17. Naturwissenschaftliche Logik ist nicht alles.

Die FAZ hat am 19.9. im Feuilleton auf Seite 11 einen wunderschönen Artikel zur vielleicht aus Brüssel kommenden 5% Sperrklausel versteckt. Die  SZ berichtet über den wieder entdeckten Charme des Erbbaurechts. Bedarf eine Beförderung, mal unterstellt, das ist rechtlich eine, der Mitwirkung des betroffenen Beamten?

Verwaltungsgerichte haben mehrere Pfeile im Köcher, wenn es schnell gehen muss. Den Hängebeschluss, den Eilbeschluss mit voller Prüfung und die reine Folgenabwägung, OVG Münster 7 B 1354/18. Die Baumsitzer im Hambacher Forst berufen sich auf die jahrelange Duldung der Vorgängerlandesregierung. Aktiv, passiv? Interessant ist die Zuständigkeit des VG Köln, Aachen liegt doch eigentlich näher, oder?

Am 14.9. wurde das AG Stuttgart-Bad Cannstadt 12 C 3263/11 geprüft. Im Strafrecht der Vortrag, in dem der Lehrling dem Gesellen die Füße einbetoniert. Und ein bisschen Hambacher Forst. Der Vortrag vom 14.9.: die Wohnungseinbruchsbande A, B, C, B und C wenden trotz gegenteiliger Absprache Gewalt an, Strafbarkeit des im Fluchtwagen wartenden A? Der Vortrag vom 12.9.: T schlägt seinen Nebenbuhler, seine Dienstwaffe ist eingeschlossen im Spind im selben Raum. Er entreisst ihm versehentlich das Portemonnaie und behält es. Am 14.9. wurde Sami A geprüft.

BGH III ZR 294/16 – ein Fall vor Inkrafttreten der §§ 630 a ff.: § 628 I 2 und § 280 I 1  als Brechstange, um Arzthonorare nicht zahlen zu müssen? Gilt das auch für Anwälte? Und nach neuem Recht? Der Zeitgeist regiert im OVG Münster 6 A 2272/18. Tätowierungen gingen früher überhaupt nicht. Beim OLG Braunschweig (!) läuft das erste Musterklageverfahren an bei drohender Verjährung der Käuferansprüche Ende 2018.

Doppelwirkung im Mietkündigungsrecht? BGH VIII ZR 231/17 will am 19.9. entscheiden. Auch in Hamburg wurde das Werner-Rennen – VG Schleswig 3 B 91/81 geprüft.

Der Vortrag vom 11.9.: Revision – der Kaufinteressent haut während der gemeinsamen Probefahrt mit dem BMW ab und fährt auf der Flucht vor der Polizei auf der  Autobahn über den Standstreifen davon. In der Prüfung kamen Examensklausuren – März – und Prozessrecht. Die katholische Kirche war früher dafür bekannt, keine Prozesse zu verlieren. Der Bonifatiusfall ist vom RG falsch entschieden worden. Nun hat es ein uneinsichtiger Entscheider – ich will nicht gröber werden, sonst komm  ich nicht mehr in  den Himmel – geschafft, die Kirche durch den EuGH-Fall C-68/17 im AGG zu verorten. Wie kann man diesen Fall  für den Gang nach Luxemburg aussuchen, da anderen Chefärzten in zweiter Ehe nach  Scheidung nicht gekündigt wurde? Der EuGH hat sich nach Fransson tief  in die Grundrechte gegraben und wagt sich nach der Bundeswehr – Tanja Kreil – nun an eine andere heilige Kuh – Art. 140 GG – heran. Der Papst hat es 2000 schon nicht mehr geschafft, den Gottesbezug in die Grundrechtscharta von Nizza zu bekommen. Ist die Kirche nun nur noch eine normale Arbeitgeberin?

Es gibt zur Schummelsoftware 4 Baustellen: § 323 V 2 „unerheblich“ bei Kosten von 100 € aber systematischer Lügerei? Gegner: der örtliche Verkäufer. Haftung von VW aus § 826? Gegner: VW in Wolfsburg. Die Aktionärsklage in einem viel zu großen Saal (nicht OLG Braunschweig, du je, sondern OLG Celle, mit OLG Hamm das einzige OLG ohne LG vor Ort) und verwaltungsrechtlich, kein TüV mehr?

Am 6.9. wurde BVerfG 2 BvR 2675/17 geprüft. Das VG Düsseldorf meint, dass § 172 VwGO bei Bescheidungsurteilen – Fahrverbot – nicht greife. Ist das mit Art. 19 IV GG kompatibel? Eine Amtsenthebung nach dem 25. Verfassungszusatz diskutiert die FAS. Entspricht unser Vertretungsfall – der Bundespräsident  wird durch den Bundesratspräsidenten ersetzt – dem? Eher nicht, aber wir haben dann nicht das  Problem, dass der bisherige Vizepräsident ersetzt werden muss.

Der Vortrag am 6.9.: einstweilige Verfügung für die Mieterin, weil der Vermieter wegen unregelmäßiger Zahlung gekündigt und die Schlösser ausgetauscht. In der Prüfung § 315 d StGB, im Zivilrecht Wildparken. Im ÖR will die Behörde den Nachweis als Bringschuld, dass die Außenterrasse geräumt sei. Das dürfe sie nicht, sie habe das selber von Amts wegen zu ermitteln. Liest sich seltsam, oder?

Aus der Prüfung vom 5.9.: wer ist Werner Brösel als Einstiegsfrage iim öffentlichen Recht – Werner-Rennen. Im Vortrag wird ein umgeschriebener indischer Führerschein wegen Fälschungsverdachts einkassiert (alles laienhaft formuliert), § 80 V. Der Vortrag vom 22.8. – ich bin nicht sicher, den verstanden zu haben. Berufung: die Grundstückskäuferin will nach Rücktritt Notar- und Gutachterkosten im Vorfeld erstattet haben. Der Verkäufer hat den Rücktrittsgrund zwischenzeitlich beseitigt.

Der Pfeffertütenfall und täglich grüßt das Murmeltier, BGH 5  StR 108/18. Ein Prüfer rügte „Jetzt geht es los“, „keine wesentlichen Zwischenschritte mal als Repetitorensprech, in Unkenntnis der Autorenschaft des BGHs. Starten Sie jedenfallsbitte  mit dem  Wortlaut des § 22, „nach seiner Vorstellung“.

Darf der Staat auf Empfehlung aus Karlsruhe der NPD die Gelder streichen? Fraktionen im Gemeinderat jedenfalls nicht, BVerweG 10 CN 1.17. Darf ein Pkw-Verkäufer bei falscher Display-Anzeige durch ein Software-Update nachbessern? BGH VIII ZR 66/17 – am 5.9. werden wir es wissen.

Am 21.8. wurde die Alligatorenfarm des VGH Kassel 4 B 2217/17 – Mai-Klausur – geprüft sowie der Vortrag mit der Videokamera des Nachbarn. Die FAZ diskutiert Art. 283 AEUV, weil ein Vizepräsident der EZB durch kurzzeitiges Zurücktreten Präsident werden können soll. Die BRreg regt beim BVerfG die Vorlage der Vorratsdatenspeicherung zum EuGH an – hat sie nicht andere Möglichkeiten? Am Wochenende berichtete die FAZ über Marketingmethoden der  Anwälte. Die letzte BGH-Entscheidung – Kaltaquise durch Anschreiben – kennt sie noch nicht.

August: Aus einer Prüfung im Norden: BVerwG 1 C 15.17. Der goldene Erdogan in Wiesbaden erinnert an VG Köln 18 L 906/18. Die FAZ fragt, welches Kündigungsschutzrecht, Art. 8 Rom I, bei einem harten Brexit für die flüchtenden Banker des United Kingdoms gilt. Manchmal legen Prüfer ihre Spickzettel so hin, dass man die zu prüfende Entscheidung in  der Pause vorbereiten kann.

§ 353 d Nr. 3 StGB bei Veröffentlichung eines Haftbefehls im Internet? Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint, er bräuchte erstens einen Antrag und zweitens gäbe das deutsche Recht keine Erzwingungshaft als Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils her. § 172 VwGO muss also abschließend sein? Kein Rückgriff in die ZPO über § 167 VwGO und dort § 888 ZPO!?! Passt der überhaupt? Effet utile über den EuGH? Hat der die Macht, das zu ändern? Seh ich nicht.

Der Vortrag vom 28.8. = LAG Hamm 7  TaBV 45/16. Fast 10 Jahre der Nichtrettung von Lehman Brothers durch die US-Regierung. Die Problematik: eine Heuschrecke kauft bündelweise Hauskredite, die über § 800 ZPO tituliert sind. Kündigung über § 1133 BGB. Die Kreditnehmer wagen keinen § 767 ZPO und schulden lieber um. Seit es § 1192 Ia BGB gibt, ist Ruhe im Karton. Zur Sicht der Bank ist Margin Call zu empfehlen.

Die FAS erzählt die unterschiedlichen Müller Arnold Geschichten zum Stichwort Justizkatastrophe als Präzedenzfall zu Nichtanwendungserlassen des BMF, Wetzlar, Sami A., wobei man aus Prüfungen ja lernt, dass im letzteren mehr Art. 19 IV GG und weniger Gewaltenteilung zu würzen ist.

Der Fall löst bei mir  Schnappatmung aus – BAG 2 AZR 133/18 – LAG Hamm 2 Sa 192/17 – die Kombination Dashcam – Detektivkosten an der Tankstelle –  Verdachtskündigung – fehlender Respekt der Justiz gegenüber dem Datenschutz. Das BMI ändert einseitig und per Erlass eine Vereinbarung aus 2015 zum Kirchenasyl. §§ 54 ff. VwVfG?

Aus einer Prüfung zu Sami A: warum sind Landes- und Bundesbehörden zuständig? §§ 60, 71 AufthG. Warum war die Abschiebung rechtwidrig? Nicht wegen Verstoßes gegen den gründlichen 80 V Beschluss des VG, da  der die Geschäftsstelle noch nicht verlassen hatte. Mit  Hängebeschluss – schneller – wär das nicht passiert. Aber weil das BVerfG schon immer einen Verstoß gegen Art. 19 IV GG annimmt, wenn während des Gerichtsverfahrens vollzogen wird. Einwand der Stadt Bochum gegen das Zwangsgeld nach § 172 VwGO? Unmöglichkeit. BGH VIII ZR 277!/16: warum ist die Renovierungsvereinbarung zwischen Vormieter und Mieter kein Vertrag zugunsten der Vermieterin? Weil man das dann immer so machen würde.

Ändert sich durch die Entscheidung des BVerwGs 1 C 21.17 etwas im Fall Sami A.? Am 21.8. wurde die Rückforderung von Umweltprämien nach dem Erwerb von Elektroautos geprüft.

Der Vortrag vom 21.8.2018 = OLG Hamm 1 RVs 18/16. Darf ein Unternehmen einem Kronzeugen – § 46 b StGB – und Whistleblower – EGMR – kündigen?

Die UFOs Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Vom Krabbeltisch: Die SZ hält die Gewaltenteilung nur für einen Teil des Rechtsstaats. Ich kann nur sagen, was die nicht sind. Ein Rechtsstaat soll kein Justizstaat sein und Gerechtigkeit im Ergebnis bringt er wohl kaum. Wenn Politiker Bürgern Unangenehmes vermitteln wollen, kommen sie mit dem Rechtsstaat – ist nicht von mir.  Zur Gewaltenteilung aus einer Prüfung: wie viele Gewalten haben wir? Drei. Falsch, „alle Gewalt“ – eine. Was blanker Unsinn sein dürfte. Gewaltenhäufung hat  die EU, So schlimm kann die also nicht sein. Gemeint ist wohl Respekt. Passt der Begriff Kohärenz hier?

Hat die Exekutive im Fall Sami A. über die Hecke gefressen? Wer im Glashaus sitzt,… Die Judikative kann auch übergriffig werden. So der EGMR im Fall Caroline um 2004. Unsere hemmungslosen Analogien in jeder Falllösung gehören auch dazu. Im Bereich der Verwaltung sind die Gerichte schon wegen des Amtsermittlungsprinzips Koch und nicht Kellner.

Der Vortrag vom 14.7.: ein vollkommen streitiger Sachverhalt über das wie und warum zweier Darlehen des Großvaters, nur die  darlehensweise Überlassung ist unstreitig – Teilerledigung. Im ÖR wurden Sami A. und Wetzlar geprüft.

Darf ein Staatsanwalt, der als Politiker von „Quotenneger“ spricht, aus dem Amt entfernt werden? Ohne Subsumtion, hoffentlich ja. Art. 5 I GG hat er nicht.

Das Werbeverbot der Anwälte, § 43 b BRAO, ist gefallen, BGH AnwZ 24/17. Junge  Anwälte in Großkanzleien werden nun nicht nur im fact finding team  anfangen müssen, sondern auf Mandantensuche geschickt werden. Ganz furchtbar. Die Erlaubnis des BGH ist inhaltlich ein Gebot. Und die Gewerbesteuer rückt näher.

„Die Sicherheitsbehörden“ haben eine „Einreisesperre“ gegen Sami A. verhängt? Passt hier § 11 Aufenthaltsgesetz?

Die Herrenchiemseekonferenz: starke Grundrechte, eine spezielle Verfahrensart, ein spezielles Gericht (die Verfassungsbeschwerde kam erst 1968 ins GG, die BVerfG-Entscheidungen 1958 Lüth-Urteil, Elfes 1955 (alles plus minus), die Strafgefangenentscheidung 1972, Brokdorf 1985 auch arg spät); dann der Föderalismus (bekommen haben wir einen starken Zentralstaat) und die parlamentarische Demokratie (in der Praxis die Kanzlerdemokratie). Man bekommt im Leben nicht immer, was man will.

Was ist denn eine „Sammlungsbewegung“ rechtlich, eine GbR oder gar nichts?

Das hat aber lang gedauert, VG Köln 20 K 7847/13 zu OVG NRW 5 A 294/16 – racial profiling.

Am 26.7. wurde BVerfG 2 BvR 780/16 geprüft. Die SZ erinnert an die Herrenchiemseekonferenz. Kein Grundgesetz durch ein Ministerium oder Fraktion sondern durch Persönlichkeiten.

Der Vortrag vom 26.7.: Der Passant P bringt die verletzte Katze K, die dem M gehört, in die Praxis des Veterinärs V. Kommt der Arbeitsdienst wieder? Art. 12 II und III und 12 a GG meinen nicht das, was die Politik will.

Was lernt man aus der Berichterstattung zu den heißen Klausurräumen? Eigene Sachen sollte man nie selber machen. Wieso VG Düsseldorf bei Ausbildungsstandort Köln? Wieso Rücknahme des Antrags und nicht Erledigung? Warum keine Bekanntgabe an das LJPA per Mail und Fax, „dieser Antrag geht um 10 Uhr zu Gericht“ und um 10 Uhr da noch mal anrufen? Das LJPA ist doch kein Schurkenstaat.  Kommunikation ist besonders schwierig, wenn man wütend ist. Nur die Temperaturen in den Klausurräumen in Köln sind einer Meldung wert: 25 Grad – klimatisiert.

In der sauren Gurkenzeit wird über die Vizekanzlerschaft – adenauersche Symbolik ohne Inhalt – berichtet.

Das OVG hält zum VG Gelsenkirchen in Sachen Sami A. Regress der Stadt gegen den Bund, der ihr das eingebrockt hat? Ist Art. 104 a V GG eine Anspruchsgrundlage?

Juli:  Aha – das LJPA weist die Gerichtspräsidenten (!) im Erlasswege (!) an, konkret benannte Maßnahmen zu realisieren. Wird gerichtlicher Eilschutz gegen zu warme Klausurräume helfen? § 44 a VwGO, nein. Zudem dürfte der Antrag schwierig zu formulieren zu sein. Es genügt nicht, während der Klausur protokollieren zu lassen. Sie müssen nachher zügig verlangen, noch mal schreiben zu dürfen.

Und wieder § 172 VwGO – Zwangsgeld gegen die Stadt, die sagt, wir haben nichts verkehrt gemacht, wir dürfen im Auswärtigen nicht tätig werden  und überhaupt hat sich die Situation doch geändert. Das OLG Frankfurt hat sich neulich zu Smartphones für 8jährige geäußert, der Spiegel berichtet über den Konflikt cochlea implantat gegen den Willen  der Eltern. Die Lufthoheit über die Kinderbetten oder nur Gefährdung des Kindeswohls?

Der Vortrag vom 18.7.: Patientin sagt den per Mail geschlossenen Behandlungsvertrag ab. Am 25.7. wurde die Verhaftung des Audi-Vorstandssprechers geprüft. CEOs kennt das Aktiengesetz nicht, ein primus inter pares. Das Lüthurteil kannte niemand. „Sprachpolizei“ und das BVerfG? Bei Gericht geht Art. 5 I GG sehr weit. Ein Minister hat den aber gar nicht. Er muss diese Kritik, von wem auch immer, aushalten können.

Tariffs are the greatest!

Der Vortrag vom 25.7. = OLG Köln 15 U 33/16. Der Vortrag vom 24.7. = BGH 1 StR 462/16. Da uns im Studium das wirkliche Leben mit gestohlenen Kühen oder Papageien, die Bananen bestellen, näher gebracht wird, sind Printmedien unerlässlich – ganz wunderbar die sZ vom 24.7. Seite 15, „Matter Glanz“ und „Staatsstreich in Zeitlupe“.

Das BverfG – 2 BvR 502/16 – entscheidet über die Fixierung. Habeas Corpus im klinischen Bereich. Die Stadt Bonn will refill bei Kaffee to go anordnen. Ihr dürfte die Kompetenz fehlen. Im Abfallrecht gilt Zuckerbrot und Peitsche. Sind Ausländer in der Bundeswehr zulässig?

Der Vortrag vom 19.7.: einstweilige Verfügung, weil Vermieter „räumt“, Erledigung. Es wurde Sami A. – sofortige Vollziehbarkeit geprüft. Dann weigert sich der Bundespräsident, einen  AfD-Kandidaten zum Bundesrichter zu ernennen. Zwergenweitwurf ist bei uns nicht zulässig, timebandits bei einem Festival an der Bar schon. Der Unterschied?

Einer Berliner Sparkasse werden 9 Millionen entwendet, eine Großfamilie erwirbt um die 80 Immobilien, §§ 73 a, 74 a StGB. Praktisch uneinfach, denn da muss nun ein Zwangsverwalter eingesetzt werden, die Augustmieten stehen an.

Das juristische Highlight des Tages wird wohl nicht der  Rücktritt des BMI sondern BGH VII ZR 251/17 sein. Kein § 7  StVG in der Waschstraße?

Am 13.7. wurde OVG Münster E 830/17 geprüft. Wäre es bei uns gemäß §§ 90, 90 a StGB strafbar, die Vorgänger im Amt als unfähig und dumm zu bezeichnen? Rechtliche Konsequenzen, wenn ein Parteivorsitzender mit Ressourcen des Ministeriums ein Papier für die Partei erstellt? Das wurde schon am 13.7. geprüft. Seit Clinton die Lewinsky-Affäre ausgesessen hat, will niemand mehr zurücktreten.

Der BMI will die Kanzlerin und die EU austricksen. Die am 1.7. frisch gegründete bayerische Grenzpolizei soll mit der Bundespolizei „zusammenarbeiten“. Eine unzulässige Mischverwaltung oder nur Amtshilfe? Ermächtigungsgrundlage? Ist die erforderlich? Das BVerfG entscheidet am 18.7. zum Rundfunkbeitrag. Was würden Sie Facebook für eine Vertragsgestaltung zum Digitalen Nachlass von Minderjährigen raten? Im Assessmentcenter neulich wurde der digitale Hausfriedensbruch thematisiert.

Am 13.7. wurde  der Masterplan von „Crazy Horst“ (FAZ), Rücktritt, Richtlinienkompetenz, geprüft, die Waffenbesitzkarte eines NPD-Mitgliedes, das VG Köln und der Brüsseler Platz sowie der BGH und der Lottogewinn im Zugewinn. Die Papierzeitungen freuen sich im Sommerloch über Trump. Er will die EU, die NATO, die UNO zerstören, „mit voller Absicht“, die Nachkriegsordnung. Dog eat dog.

Der Vortrag vom 13.7.: Planetenmodell – LG Hagen – OLG Hamm. Der Themenvortrag im Ersten am 13.7.: Wiedereinführung der Todesstrafe bei Tötungsdelikten.

DIE Revision: Fehler des Senats? Glück gehabt hat dieser m.E. trotz der schwerwiegenden Fehleinschätzung zu Beginn, als den 3 Wunschverteidigern kein Pflichtverteidiger zur Seite gesetzt wurde. Und das Geheimnis des angeblich nicht geführten Protokolls kann ich nicht lösen – die Rügeverkümmerung wird es richten. Hätte der Senat einen rechtlichen Hinweis auf den nun preisgegebenen Fokus – die Verteilung der Bekennervideos – geben müssen? Hat man deshalb Fakten, die auf einen Mittätervorsatz und seit 1998 schließen lassen? Dolus subsequenz? Die Meinung, der 3. Strafsenat des BGH vertrete einen restriktiven Täterbegriff, teile ich nicht – 3 StR 451/16 Randnummer 7. Die zwei in den Zeitungen zitierten Fälle passen nicht.

Die Fundstelle zum Vortrag vom 10.7. = LAG Düsseldorf 14 Sa 82/16 mit Vergleichc beim BAG. Die SZ schreibt am 11. Juli, dass der Vorsitzende Richter – Vorsitzende schreiben normalerweise keine Entscheidungen – 91 Wochen Zeit für das Urteil habe, über seine Pensionierung hinaus. GEHT DAS?

Der Vortrag vom 10.7.: Kündigungsschutz für die Haushälterin bei Trennung von Betrieb und Privathaushalt? Abgleich mit EstG? Im ÖR wurde die geplante Novellierung des PolG NRW geprüft. Dann holt die Polizei den Schlüsseldienst wegen lauter Musik aus einer Wohnung. Hätte  es eine Stromabschaltung auch getan? Im Zivilrecht eine Klausur, im Strafrecht haut der Ex dem Neuen ein Bügelbrett an den Kopf. Das Urteil: wie genau muss man wissen, was die Täter tun, um Mittäterin zu sein? Jahrelang rätselte die Polizei und Presse über „Dönermorde“. Wieviel muss man tun? Nach dem BGH fast nichts. Die Spinne im Netz reicht. Aber reicht eine Eva Braun im Kleinen?

Der Vortrag vom 6.7.: Kaufer A kauft von V ein Grundstück, Käufer B auch. Nun vertun die sich und nehmen das jeweils andere in Besitz, B baut ein Haus. In der Prüfung wurde nach dem Ministerrücktritt und der Richtlinienkompetenz gefragt, im Strafrecht nach dem Marburger Programm. Am 4.7. wurde thematisiert, wieso die bayerische Landesregierung meinen könne, die eigenen Landesgrenzen bewachen zu dürfen. Art. 83 GG?

Bisher kennt man Lügen im Gesetz, Fiktionen, mit einer positiven Feststellung, z.B. § 857 BGB oder der erbfähige Nasciturus. Nun aber eine Fiktion der Nichteinreise? Wer da ist, ist rechtlich unsichtbar? Warum arbeitet der Asylkompromiss nicht anders? Die Methodik hat doch noch andere Pfeile im Köcher.

Hoffentlich liest das BVerfG die LTO zu BGH 3 StR 486/17 – schon 180 Seiten tut sich niemand an. Der EuGH entscheidet raspelkurz nach französischem Verfahrensrecht, „wir haben euch in der Verhandlung gesagt, worauf es ankommt“. Ministervorlagen sollten auf eine DIN A 4 Seite passen – die Bildzeitung kann die kompliziertesten Zusammenhänge in 3 Sätzen mit jeweils 4 Worten erklären. Ich schaff es mit zweien. § 323 a StGB von der Wiege bis zur Bahre – letzteres heute im Bundesrat. Der Vortrag vom 4.7.: der Autokäufer will Gewährleistung durch Reparatur und Minderung. Als der Verkäufer ablehnt, Neulieferung, kann V nicht, nun Rücktritt. Der genuine link – Nottebohm, IGH – des Völkerrechts nun im EU-Recht: BVerwG 3 C 9.17 – ob Luxemburg das auch so sieht? Der berühmteste französische Schauspieler soll regelmäßig mit einem belgischen Führerschein in Paris von seinem Motorroller fallen. Man habe keine Handhabe. Wir Juristen sind fachwortbesessen. Kaum schreibt eine Zeitung von male captus bene detentus heißt es in der FAZ bene captus bene detentus. Dürfte bei uns die Altersgrenze der obersten Richter rasenmäherartig um 5 Jahre abgesenkt werden? Maßnahme- oder Einzelfallgesetz? Darf eine Richterin dann trotzdem ins Gericht kommen? Riskiert sie ihre Pensionsberechtigung? Die FAZ macht sich für die Verhandlung am 10.7. beim EuGH zum Ankaufprogramm der EZB geschmeidig.

Die SZ bringt das komplette letzte Wort einiger Anwälte von Frau Zschäpe im NSU-Verfahren. Wie ist sie da dran gekommen? Durch die Anwälte? Manche Parteien meinen, sie bräuchten nicht mehr Geld. § 18 PartG und Art. 21 GG helfen nicht weiter. Um das Transparenzgebot wie in Art. 48 GG muss man sich keine Sorgen machen, um die Selbstbedienung schon.

Der BGH 2 StR 245/17 äußert sich am 4.7. in einem unappetitlichen Fall zum Duchesne-Paragraphen.

Wieder eine Justizkatastrophe wie beim Müller Arnold, den Nichtanwendungserlassen des BMF oder in Wetzlar? Das Ministerium will die Entscheidung des BVerwG zur Sterbehilfe vom März 2017 nicht anwenden. Eine Prüfungsfrage dazu: die Fortsetzungsfeststellungsklage ist eigentlich nur für frische Fälle gedacht, aber nicht für einen um die 10 Jahre alten Vorgang, wobei die Klägerin noch verstorben ist.

Es stellt sich wieder mal die Frage, wie genau man von seinen Ämtern zurücktritt. Als MdB, als Minister, als Parteivorsitzender. Schon anlässlich Oskar Lafontaine vor fast 20 Jahren wurde das geprüft.