Aktuell 2023 II

31. Dezember 2023

Cum-Ex und Befangenheit wegen Vorbefassung waren Prüfungsthema.

OLG Koblenz 5 U 1054/12 wurde gefragt.

Der Vortrag vom 20.12., LStrWG, instabile Holzbohlenwand.

Schöne Weihnachten!

Der Vortrag vom 19.12.: Die EC Karte wird genommen, am Automaten eingesetzt und zurückgelegt.

Ein Israelbekenntnis bei der Einbürgerung war Prüfungsthema.

AG Zwickau 26 Ds 120 Js 21865/21 kam dran.

Der Nachtragshaushalt wurde gefragt.

BGH 2 StR 459/21 wurde geprüft.

Ein ÖR Vortrag am 11.12., psychiatrische Exploration eines Beamten.

Das E-Examen: Aufgabe auf Papier und nach 5 Stunden wird der Monitor schwarz.

Ein Strafrechtsvortrag verlangte die Wahlfeststellung.

Darf ein Stadtrat beschließen, Schwarzfahren strafrechtlich nicht zu verfolgen?

Ein Strafrechtsvortrag: Ladendiebstahl mit Cuttermesser und Rücktritt.

Ein IPR-Vortrag: Rechtswahlklausel Double Click Verfahren.

Die Legasthenie-Entscheidung war zu kennen.

Der Vortrag vom 12.1. lief Ende November in Berlin, Wohnungsverweis.

Die Haushaltssperre wurde abgefragt, im Zweiten!

Ein Ö-Vortrag: hat ein verfallener Bunker im faktischen Wohngebiet Bestandsschutz?

November: BGH XII ZR 64/21 kam schon wieder.

BAG 5 AZR 334/21 war Vortrag in Hessen.

BGH X ZR 65/14 wurde geprüft.

LG Ravensburg 2 Qs 9/23 jug. kam dran.

VG Lüneburg 3 A 58/21 wurde im Ersten geprüft.

Ein Vortrag vom 21.11., Auto kollidiert mit Esel.

Das BVerfG und § 362 Nr. 5 StPO wurden intensiv abgefragt.

JuS 2019, 248 war in Berlin Vortrag.

Die Z 4 Klausur im August war am 16.11. Vortrag.

BGH VI ZR 163/17 war Prüfungsthema.

Wissenschaftliche Dienste – D. Bundestag – WD 3 – 3000 – 302/18!

Der Vortrag vom 18.10., VG Trier 2 K 1197/22.

§ 27a JAG NRW ist sehr sinnvoll.

BGH V ZR 192/22!

BVerfG 1 BvL 6/13 war Prüfungsthema.

BGH VIII ZR 183/21 wurde geprüft.

Ein Strafrechtsvortrag vom 12.10., Stich durch eine traumatisierte Täterin im Supermarkt. Versuchter Mord, Rücktritt.

Die Hamas war Prüfungsthema.

Die mögliche Rechtsgrundlage für eine Geflüchtetenobergrenze kam dran.

Arbeitsrechtliche Konsequenz bei israelfeindlichen Äußerungen im Internet, wurde geprüft.

Ein Vortrag im Süden, warnt ein Graben quer über die Straße vor sich selber?

Der Strafrechtsvortrag vom 12.10., Pkw bremst aus pädagogischen Gründen Radfahrer aus.

BVerwG 6 C 2.22!

Oktober:  Ob § 107 GO eine gemeindliche Schulmensa erlaube, wurde gefragt.

Eine Parteigründung durch Umwandlung, gab es das schon mal?

Ein Arbeitsrechtsvortrag: Kündigung, Freistellung, Versetzung.

BAG 6 AZR 75/18 wurde geprüft.

VG Münster 5 L 583/23!

BGH I ZR 208/12 war Vorlage für einen Vortrag im Datenschutzrecht.

VG Düsseldorf 13 L 1593/23!

Ein Vortrag im Süden: Beseitigung von verrottetem Verbauholz auf der Straße.

OLG Schleswig 1 U 71/21 war Vortrag.

§ 104 StGB!

Klimakleber – Brandenburger Tor – Berlin Marathon kamen dran.

BGH VI ZR 1308/20 wurde geprüft.

Im Süden wurde der waffenrechtliche NRW-Vortrag vom 11.3.2022 – Schuss am Mähdrescher – recycelt.

Der Malifall, BayObLG 207 StRR 230/20 war Vortrag in Hessen.

BVerfG 2 BvR 1667/20 wurde geprüft.

Der Vortrag vom 4.10., §§ 732, 160, 162, 164 ZPO.

BGH VIII ZR 315/18 wurde geprüft.

BVerwG 4 CN 1.21 war woanders im Süden Vortrag.

§ 46 StGB neue Fassung!

VG Münster 5 L 583/23!!!

BVerwG 3 C 8.22!

September: VG Göttingen 4 A 79/21 war Prüfungsthema.

VG Berlin 1 L 363/23!

Die neuen JAG-Regeln, vor allem §§ 56 und 57, gelten im Zweiten ab November, gell?

Die Klimaaktivisten waren wieder dran.

VG Düsseldorf 29 K 4382/22 war dran.

VG Köln 20 K 6819/18 war am 19.9.2023 Vortrag.

Der Vortrag vom 15.9.23 war der vom 15.9.22, Olympiade.

Der Vortrag am 13.9. befasste sich mit der Reichweite einer Abgeltungsklausel im Prozessvergleich.

Die Affäre Schönbohm war Prüfungsthema.

Der Vortrag am 13.9. im Ersten im ÖR: ein nur angeblich entflohener Tiger.OVG NRW 8 B 763/23!

LG Bonn 1 O 20/19 wurde geprüft.

BGH XII ZR 8/21 war Prüfungsgespräch.

Der Vortrag vom 6.9., Autounfall mit Betonklotz.

Der Zivilrechtsvortrag im Ersten am 6.9, ein Einkaufswagen erlegt einen Radfahrer.

VG Gelsenkirchen 4 L 1374/23!

BGH V ZR 38/18 war Prüfungsthema.

§ 13 a BauGB war dran.

BGH 6 StR 275/22 wurde geprüft.

OVG NRW 2384/20!

VG Minden 14 K 1133/22 war Klausur.

August: Zum Nachteilsausgleich OVG S-H 3 MB 8/23.

Der Vortrag vom 25.8. verhielt sich zum Maulkorb- und Leinenzwang bei unklarer Faktenlage.

VG Frankfurt 5 K 2739/21.F war Prüfungsstoff.

VG Wiesbaden 2 K 237/23.WI kam.

OLG Köln 1 RVs 156/20 wurde abgefragt.

Der hessische Strafrechtsvortrag vom 7.8. – Missachtung der Patientenverfügung – lief am 29.3.2022 in NRW.

BGH XII ZR 36/21 war wieder dran.

Der Strafrechtsvortrag vom 24.6.2022 – Hurensohn im Straßenverkehr – lief am 16.8. woanders.

Die Blutrauschfälle des BGH waren Gesprächsthema.

Die israelische Justizreform wurde umgetopft, Abschaffung des BVerfGs.

BVerfG 2 BvR 470/08 wurde geprüft.

Der Arbeitsrechtsvortrag vom 1.8., Anfechtung eines Aufhebungsvertrages, da ohne Anwalt.

Ein Vortrag vom 1.8., ein schiebender, telefonierender Radfahrer knallt gegen ein geöffnetes Fahrplanfenster am Bahnhof.

VG Frankfurt 7 K 851/20.F wurde geprüft.

Der Vortrag am 3.8. in Hessen lief am 29.6.2022 in NRW – gewalttätiger Apfelbaumstreit zweier Nachbarn.

Der Vortrag vom 18.7., Im Englischkurs der VHS sticht sie in den Rücken eines anderen Teilnehmers, um in Haft und von zuhause raus zu kommen,

Das MoPeG kam dran.

Der Vortrag vom 2.8., Nebenklägerrevision.

Am 2.8. wurde der Mautregress gefragt.

VG München 19 K17.4863 war Prüfungsthema.

Kreuzungsräumer und Anbeweis sollte man kennen.

Das Tiny House wurde baurechtlich geprüft.

Der Vortrag vom 27.7., der erfolglose Alkoholdieb zündet die Limo-Flaschen im Anhänger an und wird mehrfach falsch belehrt.

Juli: OLG Köln 17 U 42/22 – pdf im beA – nicht word.

BGH III ZR 54/22 Corona und Berufsmusiker!

Ein Strafrechtsvortrag im Juni: Verwechslung des Täters durch die Polizei, Klageerzwingungsverfahren.

BGH VI ZR 224/20 war Vortragsinspiration.

Den Kaiman Sammy sollte man sich wieder ansehen.

Die Terrasse warnt vor sich selber, OLG Frankfurt 11 U 33/23.

Klage gegen Fahrradstraße, VG 10 K 1742/21.

LAG Düsseldorf 3 Sa 211/23!

Immer beA, BGH ZB 124/22!

Mietminderung bei zu großer Hitze in der Wohnung?

Die Reform des § 217 StGB wurde geprüft.

Im Vortrag vom 11.7. stürzte in einem Park ein Radrennfahrer über ein zugewachsenes Rohr auf einer Wiese.

Gerade richtig im Sommerloch, BGH V ZR 192/22.

Im Ersten wurde nach akuten Urteilen zu Strafzumessungsregeln gefragt. Nämlich?

Die Haftung der eine Betriebszufahrt blockierenden Klimakleber sollte untersucht werden.

Der Vortrag im Ersten am 5.7., sie nimmt die Haftpflichtversicherung des Hundes ihres Mannes aus abgetretenem Recht in Anspruch.

OLG Frankfurt 2 U 165/21, die Toyota-Methode.

Die Klimakleber – Wiederholungstäter – mussten wieder ran. Haft?

Welche Befugnisse hat ein Landrat?

BVerfG 2 BvE 5/11 war im Juni im Ersten Klausur.

BGH VII ZR 144/22 wurde geprüft.