Aktuell 2024 I

30. Juni 2024

Ist ein Fahrsicherheitszentrum ein Sonderbau nach § 35 I BauGB?

Versammlungsrecht mit from the river to the sea war Gesprächsthema.

Die AfD im zivilrechtlichen Eilrechtsschutz in Essen war zu prüfen.

OVG NRW 8 B 760/23 kam.

BGH 4 StR 451/22 wurde gefragt.

VG Koblenz 7 K 2595/05.KO wurde geprüft.

ArbG Köln 17 Ca 543/24 kam dran.

VG Gelsenkirchen 15 L 888/24!

Ob trotz Straflosigkeit des Tankkartenmissbrauchs gekündigt werden dürfe, wurde im Arbeitsrecht gefragt.

Der Vortrag vom 11.6.: § 985, Pfandleihhaus, guter Glaube.

Ob der Arbeitgeber wegen des Syltvideos kündigen dürfe, wurde gefragt.

Der Strafrechtsvortrag der altruistischen Selbstjustiz – iPhone – Mitte Mai – lief schon am 21.9.2022.

BGH V ZR 115/22 war Prüfungsthema.

Die Klimakleber im beschleunigten Verfahren wurden geprüft.

Das Sylt-Video und § 126 a StGB kamen dran.

Ein Vortrag im Norden wie am 27.1.2023: Plastikkrokodil erschreckt Pferd.

Ein Vortrag vom 31.5.: EBike-Diebstahl mit blutiger Verfolgungsjagd.

Die Anti Blitz Folie war am 30.5. Vortragsthema in Berlin.

Gelsenkirchen und die E-Scooter waren zu kennen.

Ein Vortrag vom 28.5.: Maulkorbzwang bei Verdacht eines Hundedelikts.

Mai: BVerwG 3 C 25.16 war Prüfungsthema.

EuG T-375/22 wurde gefragt.

Ein Mietrechtsvortrag: Beweislast der vereinbarten Mietsenkung, Konkurrenzschutz ohne Vereinbarung?

Der Vortrag mit dem Cricketunfall beim Lehrerausflug lief im Norden.

Ein Vortrag: Störerhaftung der Bahn für wilde Müllkippe?

Die Spieleinsätze aus illegalem Online-Glückspiel kamen dran.

Das Ahrtal war Strafrechtsthema.

BVerfG 1 BvR 548/22 war dran.

Ein Vortrag vom 15.5., die Richterin bedient das Handy.

Am 29.4. war § 81 b StPO schon wieder Vortragsthema.

Am 8.Mai wurde der 8. Mai geprüft.

Ein Vortrag am 8. Mai: Tippfehler beim Ebay-Verkauf.

Ein Vortrag im Osten: Miete im Urkundenprozess?

BGH V ZB 12/22 war Prüfungsthema.

Kündigung nach Erwerberkonzept, § 613a, wurde im Arbeitsrecht gefragt.

Die Fast Lanes  Problematik war zu kennen – LTO.

BGH VII ZR 329/21 kam im öffentlichen Recht.

BGH VIII ZR 379/20 kam dran.

Zum Cannabisgesetz wurde gefragt, welche Straftaten noch bleiben.

April: Ein Vortrag wie am 2.5.23: Stornierung bei Maßanfertigung eines Spezialschuhs – Hallux valgus.

LG Stuttgart 52 O 160/22 war dran.

VGH Mannheim 1 S 1925/23 wurde geprüft.

OVG NRW 4 A 2129/18 war Vortrag.

Der Strafrechtsvortrag vom 13.11. in Berlin – Wahlfeststellung – lief am 18.4. im Süden.

Das Einreiseverbot – AufhG und AEUV – war zu kennen.

Ein Vortrag: wann verjährt § 657?

Darf das Auswahlkriterium für ein Volksfest eine Volksbefragung sein? Vortrag.

Die Strafbarkeit der Eltern eines Amokläufers in Michigan 2021 war zu untersuchen.

Der Schutz des BVerfGs war Prüfungsthema.

BVerwG 4 C 10.09 kam dran.

Ob die Kriegsberichterstattung strafbare Beihilfe ist, – LTO – war zu prüfen.

Cannabis: Mehrarbeit – Art. 313 EGStGB – Bundesrat wurden thematisiert.

VG Darmstadt 3 K 1937/17 DA wurde geprüft.

Es sei komisch, dass es zu Cannabis im Straßenverkehr keine Regelung gebe, meinte der Prüfer.

OLG Hamm 1 RVs 18/16 kam.

Ein Vortrag vom 21.3., der Sohn zerlegt das Mietauto auf dem Verkehrsübungsplatz.

BVerwG 6 C 2.22!

Die Figur der Justitia sollte für Praktikanten beleuchtet werden.

Der Vortrag vom 8.3. Revision – Befangenheit der Schöffin

BGH V ZR 89/22 kam.

Schöne Ostern!

März. LG Oldenburg 4 Qs 368/22 war Vortrag in Berlin.

LG Köln 5 O 97/24.

VG Düsseldorf 7 K 9119/10 war wieder dran.

VG Neustadt 4 L 403/16 – Klausur – wurde besprochen.

VG Köln 1 L 323/24!

BVerwG 10 C 3.22 wurde geprüft.

Die RAF kam zur Sprache.

Die Anhebung von 5.000 auf 8.000 € in § 71 GVG war zu diskutieren.

Der Wash-Wash-Trick war am 13.3. Vortrag im Ersten.

BGH X ZR 18/22 kam dran.

JuS 2024, 158 wurde besprochen.

Der aktuelle Strafrechtsvortrag: der Zahnarzt zieht, eine Füllung hätte gereicht.

Der Vortrag vom 6.3., BGH V ZR 8/19 und § 771 ZPO.

Der Schutz des BVerfGs wurde in § 31 BVerfGG gesucht.

Der Vortrag vom 28.2., Vollzug der Schenkung des Autos an Lebensgefährtin?

§ 143 III 1 GVG und RAF wurden geprüft.

BVerwG 10 C 4/22 war dran.

Der Vortrag vom 29.2., LG Köln 5 O 140/21.

Der Arbeitsrechtsvortrag vom 27.2., Indiskretion, Auflösungsvertrag, Anfechtung.

Februar: BGH VII ZR 151/22 wurde geprüft.

Das Cannabisgesetz wurde angesprochen.

VG Berlin VG 2 K 238/22 war wieder dran.

Der Vortrag vom 21.2., KAG und AO, Gebührenbescheid Wahlgrab, die Nachbarin unterschreibt.

Der Vortrag vom 25.1., BGH XII ZR 36/21.

Der Vortrag vom 31.1., verwahrloste Hunde, § 16a TierSchG.

BGH VI ZR 77/23 kam.

Das MoPeG wurde abgefragt.

Das Werkstattrisiko des BGH war zu ventilieren.

Der Vortrag vom 14.2., Wahlkampf, § 8 II GO.

BAG 9 AZB 40/21 kam.

VG Karlsruhe 3 K 10935/17 war dran.

LG München I – 1 S 7620/22 WEG – wurde als Nachbarschaftsstreit geprüft.

OVG NRW 5 A 2375/10 jeden Karneval aktuell.

Es wurde § 86 VVG mit Parteiwechsel geprüft, ohne § 265 II 2 ZPO.

Die Reichsbürger kamen im Strafrecht.

VG Köln 13 L 1124/23!

§ 43 b StGB!

Hat sich Friedrich der Große sein Petitionsrecht so vorgestellt? Leider wohl nicht.

Der Rechtskauf beim Ticketerwerb vom Kommissionär – Klausur – wurde geprüft.

BVerfG 2 BvR 900/22 war wieder dran.

Der Vortrag vom 18.1., Verwarnung, § 58 II DSGVO, unverlangte mail.

Januar: Was halten Sie davon, wenn die KI die Strafjustiz übernimmt?

Der Vortrag vom 19.01., der Tankkartenfall.

BGH VIII ZR 99/22 war Prüfungsfall.

Der Tankkartenfall – OLG Celle und Koblenz – wurde geprüft.

Die Befreiungsschlagtheorie (?) war zu kennen.

Ein Vortrag vom 18.1., bewaffneter, räuberischer Ladendiebstahl von 3 Bierflaschen.

Der Drohnenbeflug des Mietergrundstücks wurde problematisiert.

Der Vortrag vom 15.1., Kostenbescheid wegen Rattenbefalls.

Fällt das Mitradeln auf einem Partybike unter § 316 StGB, wurde gefragt.

Der Vortrag am 11.1., Beschädigung beim Valetparking am Flughafen.

OVG 6 B 1034/23 wurde geprüft.

BGH 1 StR 222/23 kam dran.

Der Vortrag vom 9.1., e.V. gegen Untermieter – Medizintourist – auf Herausgabe.

Die Ablenkung am Geldautomaten war strafrechtlich zu prüfen.

Die Befristung eines Fußballtrainervertrages war Prüfungsthema.

§ 217 StGB wurde besprochen.

BVerwG NJW 1995 S. 814 kam, der Chorausschluss, ein Vortrag.

Der Vortragsfall der nicht wahrgenommenen Wurzelbehandlung wurde gefragt.

Jeder Kandidat sollte eine abzuschaffende StGB-Vorschrift vorstellen.

Darf ein Land das Versammlungsrecht auf Deutsche begrenzen, wurde gefragt.

Die Berlinwahl kam dran.

Der Vortrag vom 21.12., ein Pedelec-Unfall.