Aktuell 2014

 

Ab dem 4. Juli geht es auf Aktuelles II 2014 weiter – ich habe den pünktlichen Umstieg zum Ende Juni verschlafen

3. Juli – Aktuelles I – 2014

Ich muss mein Rechtsgefühl mal wieder nachjustieren lassen – BGH V ZR 181/13: unterirdische Leitungen von 1979 müssen nicht geduldet werden, wenn der betroffene Grundstückseigentümer 2010 die nicht mehr haben will? Der Strafrechtsvortrag am 2.7. war ein Themenvortrag zum Magnus Gäfgen-Fall – Strafbarkeit des Polizeibeamten, der Folter androht, um zu erfahren, wo der entführte Junge ist. Sperrt das Polizeigesetz § 32 StGB? War die Handlung erforderlich und geeignet? Die Kandidaten haben zwischen 4 und 7 Minuten geredet. In der Prüfung Zazcyk/Jacoby/Treiner kam das VG Köln mit der Motorradverbotsstrecke in Lindlar sowie die Entscheidung, dass der Autokäufer im Gewährleistungsrechtsstreit den Wagen extra noch manipuliert, um ganz sicher zu gewinnen. Im Zivilrecht ein Verkehrsunfall eines Arbeitnehmers plus fristloser Kündigung. Der BGH VIII ZR 313/13 und 316/13 beschäftigt sich mit dem Vertragsschluss bei Stromlieferungen von EON und Gasag. Haftet allein durch Betätigung des Lichtschalters der Verpächter oder der Pächter des Grundstücks bzw. die Hausmieterin, obwohl ihr Partner das Haus bewohnt hat? Wenn der Pächter einfach zu ermitteln sei, hafte der Pächter. Die Hausmieterin soll am 22. Juli entschieden werden. Konsequenterweise müsste ja rauskommen, dass Hausmieter allein durch Anschalten der Mikrowelle haften. Kann das sein? Der BGH will jedenfalls etwas länger überlegen. Die Stromlieferanten sind gut beraten, wenn sie den Strom sofort kappen, falls etwas im Unklaren ist. Muss ein Falschparker bei dem neuen Geschäftsmodell „Rufen Sie uns, wir beseitigen den Falschparker für Sie“ für 200 € Abschleppkosten plus über 700 € Anwaltskosten haften? Der BGH V ZR 229/13 entscheidet nächste Woche. Die GoA als altruistische Verhaltensweise wird hier pervertiert. Aber dagegen hat der BGH grundsätzlich nichts. An § 823 und verbotene Eigenmacht durch Zuparken will man so wohl nicht ran. Monsieur Sarkozy wird als ehemaliger „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Aha, die Franzosen haben Carl Schmitts Sicht übernommen?

Zwei Entscheidungen aus Prüfungen im Assessorexamen im Norden: OLG Hamm 12 U 112/13 und VG Freiburg 4 K 1115/12. Energie ist zwar eine Ware im Wege der autonomen Auslegung, aber keine wie jede andere – EuGH C-573/12. Wer sich neulich eine Solaranlage aufs Dach gesetzt hat, wird über die Änderung des EEG auch nicht erfreut sind – Ankoppelung des Strompreises an den Börsenkurs. Echte Rückwirkung? Die FAZ meint, der EGMR sei wegen des Burkaurteils zu loben, da er sich zurückhalte. Das ist wie bei Herrn Löw, bei einem Spiel wird ihm ein goldenes Händchen bescheinigt, beim nächsten hat er wieder alles falsch gemacht. Ist es ein Zeichen von Toleranz, Burkas hinzunehmen, oder Beihilfe zur Intoleranz der männlichen Verwandtschaft? Wegen des BGH-Urteils zum Nichtaufanspruch auf Preisgabe der Identität des Portalbewerters wird der Tipp gegeben, nun eine Strafanzeige zu stellen. Genau – Staatsanwälte lieben solche Delikte – Antragsdelikte/Privatklagedelikte. Die FAZ berichtet empört, dass die Bundesregierung Beamten, die an Bundestagsfraktionen ausgeliehen worden sind, Benotungsprivilegien geben will. Tja – ich kenn einen Fall, indem ein Beamter für ein Jahr nach New York durfte und bei seiner Rückkehr nicht mehr wie vorher Vorgesetzter von 100 Kollegen war sondern nur von sich selber. Die Stelle wird ja nicht für ihn eingefroren. Der VGH in NRW kippte die Nullrunde – der Finanzminister ruft eine Haushaltssperre aus, sichert allen Anwärtern aber per Zeitung die Übernahme zu. Der General-Anzeiger berichtet, dass das OLG Köln nun auf Anweisung des BGH einen „Unfall“ im versicherungsrechtlichen Sinn annimmt, wenn eine Schauspielerin sich eine tödliche Überdosis setzt, obwohl sie bei Vertragsabschluss versicherun musste, clean zu sein. Das könnte man auch anders sehen. Die Augen sind nun alle auf den 8. Juli gerichtet – die Verhandlung zur Erbschaftssteuer bei Unternehmen. Das BVerfG darf nie sofort eine Entscheidung verkünden, da nicht nur der Tenor sondern sämtliche Entscheidungsgründe plus Sondervoten schriftlich vorliegen müssen.

Juni: Was halten Sie von der Begründung in BGH VI ZR 345/13 – der Schutz des Persönlichkeitsrechts stünde nicht im Telemediengesetz und könne daher das Prinzip der Anonymität des Bewerters im Ärzteportal nicht sprengen. Hat das seit gestern keinen Verfassungsrang mehr? Geht es nicht vor allem um Art. 12 und 14 GG? BGH 4 StR 503/13 zu § 174 I Nr. 1 StGB – halten Sie die Einschränkung für richtig? Es muss doch ausreichen, dass dieser Lehrer wie alle Kollegen auch Pausenaufsicht machen muss bzw. für alle Fälle Ansprechpartner ist, wenn was in der Schule passiert. Auch das Pendant zu § 321a ZPO, § 152 a VwGO, war Prüfungsthema Ende Juni. Was war der Anlass für diese Vorschriften? Kann eine Spielbank gegen einen Steuersatz per Landesgesetz von 90% klagen, weil die Leute jetzt alle im Internet Roulette spielen? Die SZ berichtet, dass der EGMR am 1.7. über das landesweite Burkaverbot in Frankreich entscheidet. Wer hätte bei uns die Kompetenz dafür? Dürften wir die Burka untersagen? Wenn nein, in welchen Einzelfällen doch? Die SZ weiß auch, warum die Diätenerhöhung, die eigentlich Anfang Juli in Kraft sein sollte, auch ohne Herrn Gauck (hoffentlich unterschreibt er nicht, eine Nacht Schlafen plus 2:1 bringt die Erkenntnis, dass das so nicht geht) sowieso in Verzug sei. Man hat einen Redaktionsfehler bei der Neufassung des § 35 b AbgG entdeckt, der weder dem Bundestag noch dem Bundesrat aber Herrn Schäuble aufgefallen ist. Muss das Gesetz jetzt komplett noch mal auf Anfang? § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien soll das anders regeln. Die FAZ schreibt, dass der Gesetzgeber die Imker, also die Bienen, mehr schützen will. Warum hat das BGB fünf Bienenvorschriften aber nur eine zum Arbeitnehmer gehabt, als es in Kraft trat? Seien Sie bitte nicht pingelig, vielleicht sind es sechs Vorschriften. Der Supreme Court meint, ein gläubig gewordener Autohändler müsse keine Krankenversicherung mittragen, die Verhütungen bezahlt. Die Frage stellt sich bei uns so nicht, Sie können ja mal überlegen, warum. Zur Abtreibung und Krankenversicherung gibt es das BVerfG 88 S. 203 f.. Die Welt berichtet, dass die Große Koalition der Mafia die Autos wegnehmen will. Ist nicht notwendig, geht jetzt schon – VG Würzburg W 5 K 13.340 vom 8.5.2014.

Die erste Aldi-Filiale an der Kö in Düsseldorf, die erste Ikea-Filiale in der Innenstadt (Hamburg). Fügen die sich ein? Reicht eine Baugenehmigung, muss ein Planfeststellungsverfahren her? Die Prüfung am 25.6. im Zweiten – Lüblinghoff/Dylla-Krebs/Neumann – der Vortrag war die Frühjahrsklausur, dass am Neujahrsmorgen der noch angetrunkene Gast den Wagen des Gastgebers für ein Türchen nimmt plus Unfall plus Konfrontation mit der Polizei. In der Zivilrechtsprüfung – man weiß ja nicht, wer was prüft – schilderte der Prüfer seinen Lieblingsstrafrechtsfall mit dem Zahnarzt, der einen Nerv trifft, alle schlugen das StGB auf – ne, es ging dann in den Behandlungsvertrag. Im ÖR: wie die Nullrunde bei Beamten zum VGH gekommen sei plus Antrag einer Partei, beim Wahlomat mitmachen zu dürfen. Im Strafrecht Revisionsrecht. Ein Vortrag letzte Woche aus dem echten Norden: LG Hamburg 332 O 258/10. Auch dieser Bundespräsident übt sein Prüfungsrecht nach Art. 82 GG aus, da die Diäten der MdBs automatisch zwar nicht an die R6 Gehälter der BGH-Richter u.ä. angekoppelt werden sollen, wie es bei der EU ist (EuGH-Richter), aber an die Bruttolohnentwicklung. Das Statistische Bundesamt (oder?) entscheidet also über die Erhöhung? Art. 48 GG enthält das ungeschriebene Merkmal der Transparenz, weil hier die Abgeordneten ihre eigenen Gehälter bestimmen und der Bundesfinanzminister dann notfalls eine Bank überfallen muss, um die reinzuholen. Ich kann auch Honorar mit Mandanten vereinbaren, bin aber auf die Gerichte angewiesen, um diese zu realisieren. Geld aus der eigenen Steckdose zu Lasten des Steuerzahlers. Es gibt aber keine andere Lösungsmöglichkeit, da sämtliche Organe Kinder der Parteien sind. Mr. Cameron regt sich darüber auf, dass Art. 17 VII EU bei der Nominierung nicht eingehalten worden sei. Das Parlament habe durch den Trick des Spitzenkandidaten im Vorfeld der Wahl dem Europäischen Rat den Kandidaten aufgedrängt. Die FAZ am 28.6. berichtet über die unzureichenden Regelungen des Wiederaufnahmeverfahrens im Strafrecht. Grund sei die Wagenburgmentalität. Meine unmaßgebliche Meinung dazu: die fängt gerade in Strafsachen schon in der nächsten Instanz an und nicht erst nach Rechtskraft.

Im Zweiten am 11.6. wurden VG Aachen 1 K 1518/12 und BGH VI RZ 288/09 thematisiert – letzterer sinngemäß ein bißchen im Zusammenhang. Bei der Gelegenheit ist die BGH-Entscheidung zum bösen Ende beim Leasing in Form der Nachzahlung aufgrund des Zustandes des Wagens vom 28.5.2014 – VIII ZR 241/13 – interessant. Der Supreme Court beschäftigt sich mit der Beschlagnahme von Mobiltelefonen. Der BGH macht das raffiniert – Stb 5/07 – über § 111 b StPO und lässt § 94 StPO offen. Mein Mobiltelefon ist wie mein Briefkasten oder? Die Welt berichtet über den Raucher-Mieter-Prozess beim LG Düsseldorf, dass dieses die Revision zum BGH zugelassen habe, aber eine Sicherheitsleistung für den unterlegenen Beklagten angeordnet habe. Wo steht das? § 543, $ 709 ZPO, § 721 ZPO? Der EGMR ist für Leihmutterschaft, jedenfalls in Frankreich. Wie wirkt sich die Entscheidung auf uns aus? Hilferufzettel in billigen Jeans – Sachmangel? Makel?

Der Vortrag am 25.6.: VG Arnsberg – die BVB-Fahne in Nachbars Garten – war weniger bekannt. In Hamm wurde geprüft, ob einem Hooligan die Anreise nach Brasilien durch Entziehung des Passes verwehrt werden kann. Die Ehre Deutschlands als Grund? BGH I ZR 217/12: ein insolventes Möbelunternehmen will aus dem Schmiergeldgeschäft eines Mitarbeiters Schadensersatz von dem kollusiv mitwirkenden Frachtunternehmen in Millionenhöhe. Zudem geht es noch um eine gesellschaftsrechtliche Ausschlussklausel im Fall der Simultaninsolvenz. Liegt eine verdeckte Geschlechterdiskriminierung vor, wenn Männer und Frauen gleichermaßen ein Gardemaß von 1,65 Meter erreichen müssen, um an die Feuerlöschhebel in Lufthansamaschinen rankommen zu können, so dass sie nur dann als Piloten ausgebildet werden? Das Arbeitsgericht Köln meint ja, gibt aber trotzdem keine Entschädigung nach § 15 AGG. Ein schöner Fall: VG Bremen 5 V 1972/13. Nach der SZ muss das LG Augsburg klären, wer die Beweislast für das Funktionieren der Gebrauchsanleitung zum Selbstbau eines Fliegengitters hat, wenn der gescheiterte Kunde eine entsprechende Bewertung im Internet abgibt und der Händler aus § 1004 klagt. Wenn man behauptet, ein Politiker würde sich die Haare tönen, muss man das beweisen. Hier analog Gala-Schröder? Strafbarkeit, wenn der Bundespräsident als „widerlicher Kriegshetzer oder -treiber“ bezeichnet wird? § 90, § 188 StGB?

Der GmbH-Geschäftsführer genehmigt sich eigenmächtig eine Gehaltserhöhung – die Gesellschafter dulden das – BGH II ZR 44/13 – Frechheit siegt. Der Supreme Court, der vom ersten Montag im Oktober bis Anfang Julei 150 Fälle abarbeitet, hat nicht nur einen Fanartikelshop am Eingang, sondern inszeniert sich auch regelmäßig zum Finale mit den interessantesten Entscheidungen. Die FAZ schreibt, dass ein wiedergeborener Christ und Autohändler die Obamacare für religionsfeindlich hält. Bisher hatte der Supreme Court die Reform gerettet, weil er sie thematisch ins Steuerrecht geschoben hat. Es ging um die Kompetenzfrage zwischen Bundesstaat und Ländern. In Die Welt fordert jemand, dass ein Vaterschaftstest bei jeder Geburt zur Pflicht wird. Wäre ein solches Gesetz verfassungsmäßig? In Frankreich wird die Krankenakte von Michael Schumacher entweder kopiert oder entwendet. Welche Fahndungsmethoden würden Sie anwenden, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft zuständig ist oder wäre? § 7 StGB? Schützen §§ 242, 274 StGB französische Krankenakten eines deutschen Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz? Eher weniger.Allerdings könnte die Pflicht zum effet utile uns zwingen, die Vorschriften EU-freundlich auszulegen. Macht sich der Zeitungsredakteur strafbar, der die Akte ankauft und veröffentlicht? Presse als Rechtfertigungsgrund? Noch weniger. Im Zweiten am 17.6. wurde Herr Gauck und „die Spinner“ geprüft. Es kam dann sinngemäß die Frage, wann es beim Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren schon mal um Tod oder Leben gegangen sei. Hanns-Martin Schleyer 1977. Man sollte vielleicht bedenken, dass die Eltern der Kandidaten da noch nicht an Kinder dachten. Der Impuls, den Horizont der Kandidaten erweitern zu wollen, sollte unbedingt unterdrückt werden. Dazu ist die Prüfung nicht da.

Der Vortrag vom 17.6. im Zweiten: VG Gelsenkirchen 7 L 11/12 – praktizierende Mütter haben da einen klaren Vorteil. BGH V ZR 305/12: nehmen wir mal an, ein Mitarbeiter eines Zeitungsgroßisten vernichtet die nicht verkauften Zeitschriften nicht – Remissionsware, sondern veräußert die über einen Dritten weiter. Anspruch des Großhändlers, der von den Verlegern Rückerstattungen bekommen hatte (Kommissionsgeschäft), gegen den Beklagten und in welcher Höhe? Ein Nichtangriffspakt im Spiel USA – Deutschland als Strafbarkeit gemäß § 299 StGB? Betrug an den Zuschauern weniger, da ist die Reihenfolge Vermögensverfügung Täuschung falsch. Wegen der Entscheidung/en des BSG am 3.4.2014 zur Nichtbefreiung der Syndikusanwälte von der Rentenversicherung Bund wird gemeint, dass die Anwaltskammer entscheiden soll, ob diese Kollegen Unterschlupf im Versorgungswerk finden oder nicht. Das dürfte verfassungsrechtlich nicht gehen – die Facharztentscheidung des BVerfG aus 1972: Art. 12 I 2 GG – ich will und soll nicht von Kollegen reguliert werden. Kammern haben es so an sich, dass sie die Interessen von mittleren und großen Kanzleien bzw. Praxen im Blick haben. Einzelkämpfer mögen die nicht. Man schaue sich die Pfuschmöglichkeiten an, die eine Sozietät bei den Fachanwaltspflichtmandaten hat, die mir verschlossen sind.

Aus einer Prüfung an der Ostsee: darf jemand in der Privatinsolvenz zum Bürgermeister gewählt werden? Ein Staatsanwalt sieht im Fernsehen, wie ein heimischer Hooligan in Brasilien jemanden verprügelt. Was sind Avalzinsen? Es knirscht bei der autonomen Auslegung der Beamten als Arbeitnehmer beim EuGH  C-501/12. Offen trauen wir uns nicht mehr zu regeln, dass mit dem Lebensalter das Gehalt steigt – § 27 BBesG. Beamte haben durch die autonome Auslegung die Privilegien der Arbeitnehmer – Streikrecht, jedenfalls manche – und Art. 33 IV und V GG. Ausstehen tut immer noch die Frage der Altersdiskriminierung bei Richtern. Muss ein Richter mit 65 aufhören? Die Sache steckt zwischen OVG/BVerwG/EGMR/EuGH. Der VGH in Münster hält Nullrunden nach A 12 für unzulässig.

Die zweite Juniklausur sieht nach LG Heidelberg 2 O 294/06 aus. Wie wirkt sich das Keine-Helmpflicht-für-unbelehrbare-Radfahrer denn auf das Strafrecht aus? Volles Strafmaß für den Autofahrer? Im Zweiten letzte Woche wurde OLG Saarbrücken 1 U 97/12-28 – die Tombolareise – geprüft, sowie ob es – Hoeneß – eine Vollstreckungspflicht gibt und die Ausnahme davon. § 45 StPO. Die SZ berichtet über die Fahrradstellplatzpflicht bei Neubauten – in NRW § 51 BauO. Der Höhlenforscher ist gerettet, die Höhle gesperrt. Kann dagegen mit Erfolg geklagt werden? S. VGH Mannheim vor einigen Jahren zu dem Taucherfelsen im Bodensee. Da in der Weltliteratur „Tom Sawyer und Huckleberry Finn“ die Problematik schon aufgearbeitet wurde – Indianer Joe verhungert hinter der Tür der Höhle, in der Tom mit Becky T. abhandengekommen war, zu Recht. Kostenbescheid gegen den Geretteten? Störer? Gelten hier andere Maßstäbe? Vergleichbar mit dem Fall, dass jemand auf der Straße einen epileptischen, aber harmlosen Anfall hat und gegen seinen Willen per Notarztwagen ins Krankenhaus kommt. Hab ich schon gehabt. Die ärztliche Untersuchung kostete 50 €, der Transport 800 €. Es geht hier um einen speziellen Störerbegriff. OVG Münster: er muss zahlen. Ist die Entführung des mutmaßlichen Mörders der eigenen Tochter, damit dieser in Frankreich abgeurteilt werden kann, strafbar? Rechtfertigungsgrund, Notwehr gegen den rechtsblinden deutschen Staat? Kaum. Die Behörden wissen nicht, wie sie die Salafisten-Grillfeste verbieten können. Das Versammlungsrecht soll nicht passen, obwohl Grillen ja nur eine Camouflage ist. Sondernutzung der städtischen Wiese – welcher Versagungsgrund?

Das BVerfG hat nichts gegen Flashmob-Aktionen – 1 BvR 3185/09 – und weist im Vorfeld ab. Die Kommentare zum Helmurteil sind erstaunlich: da könnte der Staat ja auch Schweinshaxen verbieten wollen, weil die dick machen (FAZ), Kampfradfahrer sollten wohl einen Helm tragen müssen (FAZ), der volkswirtschaftliche Schaden der Helmpflicht wäre größer als der ohne (SZ oder Die Welt, hab ich vergessen). Was ist denn, wenn mein Kater eine Radfahrerin, die im Fernsehen trotz oder wohl wegen ihrer schweren Kopfverletzung immer noch unbelehrbar ohne Helm fährt, zu Fall bringt und der Schaden wird nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung getragen? Die erste Juniklausur im Ersten soll BGH VII ZR 162/12 nachgebildet sein. Im Handelsblatt schreibt Herr Kirchhoff der Ältere zum Konflikt Geld und Recht anlässlich des 65. Geburtstages des Grundgesetzes. Soweit ich das verstanden habe, wird nach hinten geschaut. Den Konsum in den Vordergrund zu stellen, wäre früher nicht legitim gewesen. Richtig, früher ging jeder davon aus, dass Verkäufer die besseren Rechte als Käufer haben müssten und dass aber auch jegliche Möglichkeit, Geld zu verdienen, vom Staat erst erlaubt werden müsse. Hauptsache, man lebt in geordneten Verhältnissen. Es könnte ja wieder Krieg kommen – sparen – das ist nicht lustig gemeint – so bin ich erzogen worden. Dass aber eine lockere Sicht der Wohlstandsmotor ist und wegen des Internets und der damit zusammenhängenden Internationalität ohnehin nicht aufzuhalten ist und auch nicht aufgehalten werden sollte, ist nicht so relevant. Danke an den EuGH, dass er uns entstaubt.

BGH VI ZR 281/13 – eine logische aber nicht überzeugende Entscheidung: wenn nur 11% der Radfahrer der Gesundheit statt der Frisur den Vorzug geben, trifft sie kein Mitverschulden? Wenn also alle unvernünftig sind, juppheidi? „Im Namen des Volkes“ – höchstrichterliche Entscheidungen als Spiegelbild von Meinungsumfragen? Gibt es einen Anspruch auf Einsicht in die Lösungsskizzen des JPAs, falls vorhanden und nicht durch die jeweiligen Korrektoren selbstgestrickt? BVerwG 20 PKH 1.13. Strafbarkeit der Erlangung von Kontodaten für angebliche Gewinnspielverträge? BGH 4 StR 430/13 erzählt, wie das gemacht wird. Uber – wundercar – Hamburg – entgeltliche Beförderung sowie Umgehungsgeschäft gemäß den §§ 1, 6 PersBefG – es gibt behördlichen Ärger. Liegt Entgeltlichkeit vor, wenn der Fahrgast angeblich nicht verpflichtet ist, zu bezahlen? Selbstverständlich, da das Konzept auf Gewinn gerichtet ist. Noch zwei Fragen aus der Prüfung am 13.6.: die Anhörungsrüge – § 321 a – und die Einführung der Rechtsmittelbelehrung zum 1.1.2014. Die Rechtsprechung hat bisher noch jede Reform in der ZPO weichgespült. Die Zirkusentscheidungen waren den Kandidaten nicht bekannt. Die FAZ berichtet, dass Bonn als erste Stadt überhaupt die Sexsteuer eingeführt habe – in der Praxis mit Ticketautomat. Ist es zulässig, ein seit 2001 legales Gewerbe mit einer Sondersteuer zu belegen? Auch die FAZ berichtet, dass viele HartzIV-Klagen erfolgreich seien und dass dies das Geschäftsmodell einiger Anwälte wäre. Haben Sie schon mal die Gebühren gesehen, die man da berechnen kann? Davon kann man nicht leben. 15 Jahre Bologna-Prozess. Die Ärzte, Apotheker und Juristen sind bisher von Bachelor und Master verschont geblieben. Habe ich noch jemanden vergessen? Die Verwaltungsgerichte mussten sich schon einige Male mit den Studenten beschäftigen, Verzeihung Studierenden, die umgetopft wurden. Kann man gezwungen werden, zu wechseln?

Der Vortrag vom 13.6.: VG Darmstadt und Chemnitz: der Stadtrat will keine Zirküsse mit wilden Tieren auf seinen Platz lassen. In der Prüfung Ketterle/Voigt/Mertens kam im ÖR OVG Koblenz die Marienerscheinung und verweigerte Baugenehmigung für die Kapelle. Im Strafrecht entwendet jemand zwei Kästen Mineralwasser, bedient den Pfandbonautomaten und schlägt den Ladendetektiv. Im Zivilrecht erhält der Sohnemann eine sehr teure Zahnbehandlung, die der gut verdienende Vater nicht zahlen möchte – § 1357 – § 164 – GoA? Die SZ weist auf die Verhandlung zur Helmpflicht am 17.6. hin und dass nur 15% der Radfahrer einen solchen wegen der Frisur tragen würden. Wie wird der BGH entscheiden? Ich würde sagen, es gibt Dinge, die müssen nirgendwo stehen. Dass man einen heißen Auspuff nicht anpacken sollte, steht ja auch nicht in der StVO. Was ist eine Entmakelung? BVerwG 10 C 4.14. Die SZ meint, bei Nachbarschaftshilfe würde nur bei grober Fahrlässigkeit aufwärts gehaftet – das OLG Koblenz 5 U 311/12 sieht das anders. Der Vater begattet die Gesellschafterin, die den Vorerbin unentgeltlich vor der Haustür verwahrt – das sind die Fälle des § 277. In der EZB wird wegen eines neuen Mitgliedes – Litauen – nun ein rotierendes Abstimmungsprinzip eingeführt. Dürfen wir da noch mitmachen?

So geht es auch: ein Prüfer wies im Mündlichen darauf hin, dass die Protokolle seines Bruders – OLG – und seine – LG durcheinandergetauscht wären. Sein Bruder hieße nur „der kluge X“, weil er ein Sehr Gut gemacht habe, welches zwölf Jahre lang das einzige in dem Bundesland geblieben sei. Zwischen den Spielen noch Lektüre aus Prüfungen: BGH VI ZR 372/13 – das 48. Strafänderungsgesetz, in Kraft ab dem 1.9.2014 zur Abgeordnetenbestechung und ob ein Künstlername Donald Duck in den Personalausweis einklagbar ist. Die FAZ schreibt, die Gerichtsvollzieherin habe einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Arcandor-Chef beantragt. Man sollte in den Lokalredaktionen die ZPO kostenlos verteilen – § 802 g ZPO. Die erste Klausur im ÖR im Zweiten = VG Gera 3 K 133/12.

IPR vom feinsten: BGH VIII ZR 266/13. Die Welt bringt es auf den Punkt: ab heute muss bei einem Online-Kauf der Widerruf ausdrücklich als „Widerruf“ erklärt werden. Was aber, wenn das amtliche Formular fehlt, welches der Versender beilegen muss? Wie, wenn das Produkt mangelhaft ist („Sie haben das kaputt gemacht“) – Widerruf und Rücktritt oder eines hilfsweise und wenn ja was? Die Zwei-Wochen-Frist läuft erst ab persönlicher Entgegennahme der Sendung – muss man also immer seinen Ausweis vorzeigen? Am 15.6. hat übrigens die Magna Charta 799. Geburtstag. Nicht so doll in Die Welt „auch Tote haben Anspruch auf Urlaub“ – so hat der EuGH das nicht gemeint. Auch diese Zeitung schreibt kritisch zu der Reform des § 211 dergestalt, dass er einfach wegfällt. Im Mittelalter war es nicht verwerflich zu regeln „wer stiehlt, wird bestraft“ – inhaltsleer sowohl bei den Voraussetzungen als auch bei der Rechtsfolge. Die bisherige Punktstrafe bei Mord ist trotz der Reformen – § 57 a und restriktive Auslegung – problematisch. Ein Mörder kann ein durchaus netter Mensch sein, da es sich meist um Beziehungstaten handelt. Ein Berufseinbrecher oder Drogendealer ist viel schädlicher. Mr. Cameron schreibt in der SZ, Herr Juncker könne nicht Regierungschef der EU werden, weil er nicht gewählt worden sei. Sieh an – in Art. 17 Absatz 7 EU steht das aber nicht so drin und der ist doch auch durch Great Britain mit getragen worden oder? Wobei ein Staat, der noch reines Mehrheitswahlrecht und keine gesetzlich festgelegte Wahlperiode hat, so dass die Regierungschefs Wahlen gerne in Krisen-Kriegszeiten ansetzen, vielleicht nicht so fremdkritisch sein sollte. Der Mann hat es nicht leicht -wenn Great Britain aussteigt, spaltet sich Schottland ab und tritt in die EU ein. Die FAZ schreibt über den veredelten Rückgriff in die Geschichte bei der  Bundespräsidentenentscheidung des BVerfG – Bundesversammlung und Spinner. Naja. Und es kommt „Soldaten sind Mörder“, wobei es um etwas ganz anderes ging. Ein Privatmann bringt in der Talkshow zu einem Bundeswehroffizier  in Uniform anlässlich des Golfkrieges das Tucholsky-Zitat bzw. sein Auto trägt diesen Sticker.

Das interessanteste an der heutigen Pressemitteilung des BVerfG zur Erbschaftssteuerverhandlung Anfang Juli ist die ausgetüfelte Verteilung der Pressesitze – eine wissenschaftliche Leistung. Ist die wieder aufgewärmte Werbemaßnahme, wer richtig wettet, bekommt den Kaufpreis zurück, wettbewerbswidrig und unverbindlich, da ein Schenkungsangebot? Der EuGH C-156/13 meint in der Sache Digibet, dass das Ausscheren eines Bundeslandes unter 14 Monaten geduldet werden könne – für Akademiker: kein Verstoß gegen das Kohärenzgebot. Juristisch strukturiert sieht das nicht aus. Der Laden wird durch drei Prinzipien zusammengehalten: Harmonisierung (zumindest fast gleiche Vorschriften überall – so im Verbraucherschutz), dann gegenseitige Anerkennung (Bologna-Prozess – die andersartigen Ausbildungen sind zu akzeptieren) und macht doch was ihr wollt, übertreibt es aber nicht (Kohärenz), so im Steuerrecht. In der Sache Bollacke (voller Vor- und Nachname der Witwe, kein Recht auf Vergessen werden) C-118/13 urteilt der EuGH, dass Witwen auch Urlaubsansprüche erben. Vor dem ersten Anpfiff beschäftigt sich der EuGH mit dem Glücksspieldurcheinander in 16 Bundesländern. Föderalismus gegen den Ruf nach einheitlicher Regelung aus Brüssel? Muss die EU zum einen mal lokal-moralische Bauchschmerzen und zum anderen das aus dem Mittelalter mitgeschleppte Föderalismussystem (welches angeblich eine übermächtige Zentralmacht des Bundes/Kaisers verhindern können soll, aber im Schulwesen nur ärgerlich ist und sonst wirkungslos) respektieren? Das Glücksspielrecht hat uns schon über Art. 12 GG gepiekst – ein staatliches Monopol ist nur zulässig, wenn es gar nicht anders geht. Dann im Strafrecht – ist § 284 StGB nicht übertrieben? Darf der Staat als Glücksspielbetreiber seine Konkurrenten mit dem eigenen Personal – Staatsanwälte und Gerichte – auf die Art und Weise klein kriegen? Der EuGH meinte schon mal, die Vorschrift sei EU-widrig. Sie steht aber noch nicht kursiv gedruckt im StGB. Unser Glücksspielrecht überzeugt eigentlich überhaupt niemanden, so wie es gemacht ist. Eine Ausrede für Geldverdienen durch Lizenzvergaben, also Monopolausbeute ohne eigene Leistung.

Haftet ein Fernsehsender für einen nicht so dramatischen Wetterbericht zvilrechtlich – § 675 II – bzw. strafrechtlich? Die Frage stellt ein bekannter, ehemaliger Wetterfrosch und meint ja. Der BGH hat die Schadensersatzpflicht des Vermieters, welcher der Untervermietung nicht zustimmt, bejaht. Wird sich jetzt jemand noch trauen, die zu verweigern? Der BGH beabsichtigt, sich endgültig von der Wahlfeststellung zu trennen – 2 StR 495/12. Die actio libera in causa wurde im sog. Dänenfall 1996 beerdigt, soweit es um präzise beschriebene Tathandlungen geht. Die actio illicita in causa hat der BGH noch nie befürwortet. Dann kamen die Bedenken gegen die Wahlfeststellung wegen Art. 103 GG – reichlich spät, würde ich sagen. Und jetzt? „Integrationsaufgabe – evident – willkürlich – Partei ergreifen“ – es gab mal eine Sendung „dingsda“ im Fernsehen, Erwachsene mussten raten, was Kinder meinten. Das BVerfG wirft mit Schlagworten um sich, das war es aber auch schon. „Spinner“ ist ja wohl zu liebevoll und daher ein Fehlgriff, egal ob vor Berufsschülern oder ab der Obersekunda, die Zeitungen sind sich nicht ganz einig, wo der Bundespräsident das gesagt haben soll. Die FAZ berichtet über eine Veranstaltung zum Thema Rechtsgefühl – Judiz, welches anlässlich des Amoklaufes von Michael Kohlhaas zu Luthers Zeiten im 18. Jahrhundert entwickelt worden sei. In den 70ern wurde Studenten beigebracht, dass die ganze Lernerei nur das Ziel hat, das Judiz zu schulen. Interessenjurisprudenz – nur das richtige Ergebnis zählt. Heute haben wir drei Ansichten – autonome Auslegung von Brüsseler Vorschriften – völkerrechtlich Auslegung, ohne Beinfreiheit am Wortlaut, wenn der EGMR seine Hand darauf legen kann – römisch-rechtliche bei dem Rest. Bei der zählt – seien wir mal ehrlich – nicht mehr das Ergebnis, sondern wie die obersten Gerichte das entscheiden. Im Examen und im Leben sowieso. Die SZ berichtet, dass BGH-Präsidentin erstmals eine Frau und erstmals eine Richterin wird, die noch nicht Senatsvorsitzende war. Die weiblichen Tugenden seien gefragt – Befriedung seit dem Krieg Fischer-Tolksdorff.

Man mache sich schon mal geschmeidig für den 17. Juni: der BGH entscheidet, ob Richter über § 254 die StVO dahingehend ändern dürfen, dass eine Helmpflicht besteht. Hier kommt noch der schwere Strafrechtsvortrag vom 28.5.: A überfällt X, der wehrt sich, A schießt, um zu entkommen. A erpresst B, der zahlt mit Geld, welches die Polizei aus der Asservatenkammer gestellt hat, nach der Übergabe wird A geschnappt. In der Prüfung Ahn-Roth/Landsberg/Oehme wurde im Zivilrecht der BGH und Nutzungsausfall für den nicht vorhandenen DSL-Internet-Anschluss geprüft. Im Strafrecht wird beim Kartenspielen mit gezinkten Karten betrogen. Im ÖR die Kommunalwahl sowie Kastrationspflicht für Katzenbesitzer durch Gesetz. Die Beweislast bei ungerechtfertigter Bereicherung zur causa ist ein sowohl als auch, meint der BGH X ZR 150/11 im Fall einer Art Mitgift Mutter an Tochter. Das BVerfG entscheidet am 10. Juni, worüber und wie sich ein Bundespräsident äußern darf. Im heißen Wahlkampf und im Straßendeutsch über „Spinner“, was noch sehr verniedlichend sein dürfte. Muss die Kanzlerin gegenzeichnen? Der BGH verhandelt am 11.6. – VIII ZR 349/13 – die Versagung der Untermieterlaubnis als Ursache einer Schadensersatzpflicht. Nicht nur Obliegenheit, nicht nur Primärpflicht? Das würde ab jetzt dann gefährlich für Vermieter, nein zu sagen. Die Zeitungen regen sich über die Lufthoheit des BSG über Syndikusanwälte und damit Anwälte auf. Die Anwälte und die Versorgungswerke möchten zusammen bleiben.

Der General-Anzeiger berichtet, dass ab dem 1. Julei die Wohlverhaltensphase in der Verbraucherinsolvenz nur noch 3 Jahre beträgt, wenn 35% der angemeldeten Forderungen plus Verfahrenskosten gezahlt werden. Der gemeine Schuldner wird also mit den Verwandten kommen, in Wirklichkeit Schwarzgeld, die bereit sind, das zu bezahlen, was wiederum Kreditgeber noch vorsichtiger machen wird. Herr Draghi kann das nicht gewusst haben – Geld für Banken umsonst und Strafzins, damit Banken Kredite vergeben. In Köln wird es ab dem 12. Juni kein public viewing geben – eine so große, reiche Stadt bekommt das nicht auf die Beine.

Der Vortrag im Zweiten am 4.6.: Der im Rückstand befindliche Mieter zahlt die eine Miete vor Erlass des Versäumnisurteils und die zweite nachher und geht jetzt über § 767 ZPO vor. In der Prüfung Fiolka/Schepers/Burggraf wurde im Strafrecht nach den Reformplänen zu § 211 gefragt und dann kam der Prüfungsfall, dass der verdeckte Ermittler als Einstiegstat eine ältere Dame im Geldautomatenraum der Bank um ihr Geld bringt. Im Zivilrecht einige kleine Fälle, im ÖR das gesunkene Schiff des OVG Münster. In der Prüfung Gehle/Jox/? am 4.6. wurde der Auskunftsanspruch des Vaters über das Befinden des Kindes geprüft sowie die versehentliche Überzahlung einer Werkohnforderung. Im ÖR bekommen Koran-Bekehrer Hausverbot im Kölner Bahnhof. Deutschtümler wollen im zweiten Fall an der Moschee vorbeimarschieren „Deutsche Weihnacht für Deutsche“. Der Vortrag vom 4.6. im Ersten: Wie bei den letzten Vorträgen auch der BGH, 8. Zivilsenat, Mietrecht, Haustierverbot in den AGBs des Vermieters und diesbezüglich falsche „Selbstauskunft“ des Mieters, der eine kleine, süße Katze hat. Was wurde geprüft? Ob ein Mietvertrag zustandegekommen sei, obwohl das im Sachverhalt stand. Ob es sich um AGBs handele, obwohl das der Sachverhalt vorgab. Das ist so, als ob Herrn Löws Mannschaft von ihm wissen will, ob es ein oder zwei Tore auf dem Spielfeld geben wird und wo die stehen werden. In der Prüfung Wietz/Hauck/Schlehofer in Düsseldorf kam die Examensklausur mit dem Türkei-Urlaub – Ausrauben am Strand in der Nähe des Hotels, die Frühstückseier liegen zu lange in der Sonne, die mitgebuchte Freundin bekommt am Abflugtag eine Salmonellenvergiftung. Im Strafrecht wird bei einem Juwelierüberfall das Opfer versehentlich durch den Warnschuss getötet. Im ÖR der Geburtstag des Grundgesetzes, Rechtsgeschichte zu Verfassungen, Grundrechten, Rang der EMRK, Rechtspositivismus. BGH VI ZR 197/13 – gibt es ein Recht auf Vergessen werden, dass man beim jährlichen Mieterfest dabei war? Das sei ein Ereignis der Zeitgeschichte und dürfe in das Informationsblättchen der Genossenschaft rein. Was ist im übrigen mit dem Recht auf Vergessen werden bei Gericht? Tanja Kreil, Rober Kranemann, Senor Gonzalez sind durch den EuGH unsterblich geworden. Über die Anonymisierung bei Gericht schreibt keiner. BGH VII ZR 203/11 – gibt es einen Vorschussanspruch beim Werkvertrag, auch wenn die Glasfassade niemals bruchsicher hergestellt werden kann, auch nicht durch Austausch sämtlicher Scheiben? Die SZ beschäftigt sich heute im wesentlichen mit dem VG Darmstadt 1 L 528/14 – welcher abhängig Beschäftigte darf welches Tattoo wo tragen bzw. nicht? Im Zweiten am 4.6. wurde OVG Münster 20 A 433/11 geprüft. In der FAZ schreibt ein Pädagoge über die Schwierigkeiten von Abiturienten mit komplexen Aussagen und dem Bezug zur Lebenswelt. Wer sich so ausdrückt, sollte vielleicht auch mal ohne Handschuhe in ein Blumenbeet packen. Wobei das Problem jeglichen Juristen bis ans Lebensende betrifft. Man will das alles ja gar nicht selber erleben, was einem über den Schreibtisch läuft.

Der BGH lässt sich bis Anfang Juli Zeit, über den Auskunftsanspruch des bewerteten Arztes gegen den bisher anonymen Bewerter zu entscheiden. Entweder der Forumsbetreiber ist Störer oder er muss Auskunft erteilen. Ihre Prognose bitte. Die FAZ berichtet über die Frage – neulich Klausurthema, ob die Ablehnung, an einen Ossi zu vermieten, unter ethnische Diskriminierung nach dem AGG fällt, ob das analog anzuwenden ist oder ob man so was aushalten können muss. Die SZ berichtet, dass die Bundesanwaltschaft nun doch nach monatelanger Vorprüfung in Sachen NSA eine offizielle Akte anlegt.

Ein Prüfungsbericht aus Berlin vom 27.5.: Im Vortrag gibt der Unfallverursacher ein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, welches die Geschädigte ihrem Versicherungsmakler gibt, der wiederum der Halbbruder des Schädigers ist, der nun als Schockreaktion auf die Höhe des Schadens das Ding an sich nimmt, wegrennt und seinen Halbbruder zu Boden stößt. Der will in der Hauptverhandlung nicht aussagen, hat aber nichts gegen die Verwertung seiner Angaben im Vorverfahren. Im ÖR erlässt Berlin ein Betretungsverbot der Sehenswürdigkeit Alte U-Bahn-Schächte, es klagt jemand. Im Zivilrecht fällt eine Friseurkundin auf dem Weg zur Toilette auf dem nassen Boden hin. Im Strafrecht will ein ertappter Wilderer mit Gewalt an das Fernglas des Tierschützers dran. Heute bewegen wir uns in den Höhen der Politik. Das EU-Parlament kann das Freihandelsabkommen mit den USA wegen Chlorhühnchen verhindern, da es sich um Handelspolitik dreht. Die EZB wird am 5. Juni vielleicht Negativzinsen beschließen und/oder Banken, denen das Geld hinterher geworfen wird, zwingen, statt es in Staatsanleihen zu investieren, an die Unternehmen und Verbraucher in Form von billigen Krediten weiter zu geben. Dagegen geht niemand zum BVerfG. Seit dem 1. Juni kann man bei allen Gerichten außer der ordentlichen Gerichtsbarkeit und beim Bundesverfassungsgericht Email-Klagen einreichen. Die Zeitungen schreiben sich für Anfang Juli warm. Das BVerfG entscheidet über die Erbschaftssteuerprivilegien bei der Vererbung von Unternehmen. Eigentlich wagt niemand eine belastbare Prognose. Nach der FAZ soll die EEG-Umlage im August wieder erhöht werden. Stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb sollen verschont bleiben. Ist das zulässig?

Der BGH VI ZR 345/13 verhandelt am 3. Juni, ob ein bewerteter Arzt trotz Löschung der Bewertung auf der Plattform einen Auskuntsanspruch auf die ladungsfähige Adresse des Schreibers hat. Die FAZ berichtet über die Änderung des Widerrufsrechts einen Tag nach Beginn der Fußballweltmeisterschaft. In diesen Jahren sind übrigens immer die Betriebsratswahlen, daher gut zu merken. Online-Unternehmen erklären online, dass sie an ihrer Geschäftspolitik der kostenlosen Rücksendungen festhalten wollen. Sind diese Erklärungen rechtlich das Zeitungspapier wert, auf dem sie stehen? Der Mindestlohn für Zeitungszusteller soll wegen der Pressefreiheit unzulässig sein, meint ein ehemaliger Bonner Verfassungsrichter. Der Friseur kann sich auf Kunstfreiheit berufen, bei diesem dann analog?

Mai: Unser Außenminister möchte eine EU-weite Sperrklausel einführen. Wie soll das bei Staaten mit reinem Mehrheitswahlrecht wie Great Britain gehen? Das BVerwG 6 A 1.13 verhandelt sechs Stunden, um dann eine Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen. Ich kriege einen Hinweis, die Sache ginge an den Einzelrichter im schriftlichen Verfahren, wenn sie in der Sache keinen Erfolg haben wird. Beim Luftverkehrssicherheitsgesetz durfte der Vielflieger-Anwalt, der fürchtete, mal abgeschossen zu werden, auch klagen. Aus dem Bericht der SZ lernt man, dass Geheimnisdienste merken, ob man eine deutsche oder andere Tastatur verwendet. Die Welt berichtet, dass ein Minister die Verschärfung des § 265 a unseres Führers anstrebt. Der geschichtliche Überblick findet sich in dem Großen Senatsbeschluss vom Februar 2009. 1933 sahen Bahnsteige anders aus als heute. Der Schwarzfahrer war ein Volksschädling. Das passt heute alles nicht mehr. Die zivilrechtliche Bestrafung durch das „erhöhte Beförderungsentgelt“ reicht doch oder? Andere Strafvorschriften zur Ahndung zivilrechtlichen Unrechts: § 248 b – § 142. WhatsApp hat keine gültigen AGBs mehr, meint das Landgericht Berlin, weil diese nur auf Englisch formuliert wurden. Rechtsfolge? Die Klinik vertauscht Babys – die eine Mutter will ihr echtes Kind zurück, weil sie sonst gegen den Vater keine Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Die andere Mutter will ihr falsches Kind behalten. Wie würden Sie entscheiden? Das Kindeswohl ist das Maß aller Dinge.

Was bedeutet das Urteil zur Einparkhilfe des BGH und der 5% Hürde? Bei Produkten bis gefühlten 400 € gibt es bei Mängeln kein Rücktrittsrecht. Welche Reparatur kostet weniger als 20 €? Der Verkäufer wird aber sagen, 19,95 €. Da klagt man weniger. Auf welchen Kaufpreis beziehen sich die 5%? Es soll ja Automarken im höheren Segment geben, bei denen die Grundausstattung eigentlich preiswert ist, aber jeder Extrawunsch teuer? Auf den Kernpreis also? Mit oder ohne Umsatzsteuer? Der EuGH könnte das alles anders sehen. Zum Feiertag des Computers ein Erfahrungsbericht zur Umstellung auf Windows7/word 2013 und windows 8 und 81./altes word: windows 8 ist wegen der optik für mich nicht brauchbar – ich finde schon den knopf fürs runterfahren nicht. Das kostenlose update auf windows 8.1 ist ok, hat mir aber die w-lan software von der Platte gehauen. Systemwiederherstellung (unnötig versteckt und komplizierter als vorher) plus Neuinstallierung der CD haben es gerichtet und zum Kauf eines Steckdosen-Stromnetzes-Starterkits veranlasst. Wunderbar, das erste Gerät, dass ich jemals sofort ans Laufen gebracht habe, man muss die alte w-lan-dingsbums noch nicht mal deinstallieren. Word 2013 ist zunächst gruselig und versteckt auch wieder unnötig. Wenn man mit shortcuts arbeitet, ist das aber schnell überwunden. Die Autotextfunktion muss man über google sich erklären lassen. (Text markieren – Alt und F3) Nie wieder outlook – Thunderbird ist wunderbar. Womit man zu der juristischen Seite kommt. Wann ist so eine Software fehlerhaft? Das Kaufrecht versagt hier – das Problem liegt auch hier am anderen Ende der Leine.

Der BGH VIII ZR 93/13 siedelt die Schwelle für den Rücktritt bei  5% des Kaufpreises an. Es wird mit einer Auswertung der Gesetzesentstehungsmaterialien gearbeitet, obwohl die Regelung aus Brüssel kommt und die autonome Auslegung mangels genügender Historie ohne auskommt. Die Noten vom 23.5. – ius commune: 47 zu 77 (6+9), 33 zu 61 (7+7), 58 zu 101 (13+10), 39 zu 62 (5+6), 25 zu 43 (3+5). Die Prüfung Zieschang/Panizza/Skischally am 27.5.: im Zivilrecht BGH VII ZR 162/12 – im Strafrecht BGH – Hehlerei bei versuchter Absatzhilfe (erstens ein akutes Urteil, zweitens prüft der Prüfer zwei Mal hintereinander das gleiche, drittens kannte nur eine einzige Kandidatin die Entscheidung), im ÖR die Kommunalwahl und Verbot, Einweggeschirr bei Außengastronomie einzusetzen. Die Noten: 37 zu 78 (8+11), 42 zu 63 (3+6), 37 zu 83 (10+12), 43 zu 71 (4+8) und 36 zu 65 (5+8). Die Prüfung am 20.5. Kassen/Lenz/Kaminski – im ÖR BVerwG 8 C 107.83 – eine ehemalige Examensklausur. Im Zivilrecht die Einziehungsklage und im Strafrecht die Vorschaltbeschwerde. Eine weitere EU-Gesellschaftsform soll kommen – die SUP – die Ein-Mann-GbR/OHG. Die zwei Themen des Gesellschaftsrechs sind der Schutz der Minderheit vor der Mehrheit und der Gläubigerschutz – für den DGB meinetwegen noch Erhalt der unternehmerischen Mitbestimmung. Missbrauchsgefahr? Die GbR ist sowieso überflüssig geworden, seit der BGH die OHG-Regeln fast durchgehend analog anwendet. Der Gesetzgeber mochte die GbR nicht, wie man an § 54 BGB sehen kann, den die Rechtsprechung immer schon ignoriert. Der BGH hat seit dem berühmten Urteil vom 29.1.2001 der GbR nun sämtliche Vorteile der OHG gegeben – vor allem im Februar 2009 die Grundbuchfähigkeit – s. § 899 a BGB. Nur WEG-Verwalterin darf eine GbR nicht sein. Die SZ berichtet, dass die Bundesanwaltschaft nicht gegen die NSA-Verantwortlichen ermitteln möchte – man will gar nicht an den offiziellen Start gehen – also nicht § 153 d StPO. Mit der Begründung, niemand würde einem was sagen. Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen? Die Noten vom 21.5. in der Prüfung Bender pp. = 33 zu 71 (8+10), 53 zu 115 (17+15), 61 zu 106, 33 zu 66 (6+9). Ich würde doch lieber heute Examen machen – diese Noteninflation im oberen Bereich ist schon erstaunlich. Bei uns gab es im Jahr vielleicht drei Mal ein Gut.

Der Vortrag am 27.5. = BGH VIII ZR 388/12. Eine interessante Vortragsakte – OLG Köln 2 U 34/04 – kennen Sie §§ 450, 451 BGB? Der Vortragsfall vom 22.5. im Zweiten: Der Motorradkäufer entdeckt nach einem Unfall den manipulierten Kilometerstand, der Verkäufer war es nicht. In der Prüfung Baden/Czinczoll/Hoffmann wurden im ÖR § 34 FrUrlV und das Gesetz zur Verteilung von Versorgungslasten NRW geprüft. Auch etwas, was Sie vor der Prüfung nie brauchten und nachher ebenso niemals wieder – behalten tun Sie sich das aber nun 10 Jahre lang und es ist eine gute Anektdote für den Freundeskreis. Im Strafrecht ein älterer Zeitungsfall: Autoeinbrecher entdecken einen Rucksack mit einem toten Säugling und informieren geschockt die Polizei. Im Zivilrecht Lohnüberzahlung an eine Flugbegleiterin. Die FAZ schaut nach Karlsruhe. ist die hürdenlose Entscheidung schuld an dem Einzug der Splitterparteienvertreter? Macht ja nix, das EU-Parlament ist ja kein richtiges Parlament. Oder hab ich das falsch in Erinnerung?

Der Vortrag vom 23.5.= BGH III ZR 253/11. In der Prüfung Avenarius/Weismann/Macioszek im Zivilrecht der appetizer: was ist ius commune – steht das kanonische Recht irgendwo im BGB? Gilt das römische Recht noch fort? Über das EGBGB. Dann doch lieber Hans Kelsen – die Vorliebe für Rechtsgeschichte steht zwar in den Protokollen – Prüfungen sind aber keine Hobbyveranstaltungen der Prüfer. Oder? Zudem sollten Prüfer sich klar machen, dass man sich diese Zirkuskunststückchen anliest. In den 60er Jahren wurde, wenn der Prüfer römisches Recht prüfte, ein kleines Büchlein auswendig gelernt. Prüfer sollten vielleicht bedenken, dass sie dazu herausfordern, sie zu veralbern. In drei Wochen kann ich mir alles außer Gehirnchirurgie anlesen. Mit Verständnis oder Interesse für Rechtsgeschichte hat das aber nichts zu tun. Dann eine Schmiergeldzahlung des Lieferanten an den Einkäufer – § 817 S. 2. Im Strafrecht Hoeneß – Edathy – die Reform des § 211 – der BGH und der Küchenmixer – § 89 a StGB sowie die Aprilklausur in Berlin. Im ÖR haben wir einen Öltank und plötzlich Öl im Grundwasser – es ist aber nicht sicher, wo das her kommt. Dann füttert ein Pferdehalter nicht genügend – zwei Abmahnungen – dann sind die Pferde weg. Sofortvollzug. Ein Chefredakteur meint, er habe aufgrund zweier Pässe doppelt wählen dürfen – § 107 a StGB – § 6 IV Europawahlgesetz – darf er nicht. Er wird demnächst Post vom Staatsanwalt bekommen. Die vierte Zivilrechtsklausur im Mai im Zweiten war an OLG Düsseldorf I-3 U 63/11 angelehnt. Der General-Anzeiger berichtet über den 13.6. – das Widerrufsrecht, auch bei Haustürgeschäften, wird voll harmonisiert. Der Kunde hat die Rückversandkosten zu tragen und einfach zurücksenden reicht nicht. Nun müssen sich die Regierungschefs mit Art. 17 VII EU beschäftigen.

Die Prüfung im Zweiten am 21.5. Anders/Fömpe/Korbion: im Strafrecht BGH 3 StR 435/12 und Revisionsrecht. Im Zivilrecht will ein Besteller ein Jahr nach der Nacherfüllungsverweigerung durch den Unternehmer kündigen – ein Urteil. Im ÖR VG Köln 18 K 4473/12 – die Motorradfahrer in Lindlar. Der Vortrag: Kostenbescheid für die Sicherstellung eines nicht durch die Waffenbehörde sichergestellten Gewehrs, die StA hatte es  ursprünglich beschlagnahmt. Die Zeitungen schreiben zum Pensionierungsgeburtstag des Grundgesetzes. Unser BMJ in der FAZ, es sei 59 Mal geändert worden. Die Amerikaner haben eine schlanke Verfassung und arbeiten mit amendments. Was ist für die Zukunft zu wünschen? Fernsehen/Internet sind in Art. 5 I GG unterrepräsentiert und werden netflix, unitymedia, Telekom überlassen. In der SZ werden, eine alte Kamelle, die Plebiszite in den Raum gestellt. Erstaunlich war bisher, wie oft der EGMR Grundrechtsverletzungen angenommen hat, die von Karlsruhe als nicht gegeben gewertet wurden. Unser Grundrechtsschutz lässt zu wünschen übrig. Die Zeitungen berichten über den letzten Akt der Krombach-Angelegenheit. 2001 wurde der Zeitungsleser geschockt. Der europäische Haftbefehl brachte Dr. Krombach im Urlaub in Österreich hinter Gittern. 2009 plus minus ließ ihn der Vater des toten Mädchens entführen, damit die französische Justiz richten kann. Strafbarkeit? Rechtfertigungsgrund? Bei Adolf Eichmann war das nachvollziehbar. Aber hier?

Die Prüfung am 21.5. Zieschang/Bender/Bätge: im ÖR Kommunalrechtsfälle aus dem eigenen Skript – protokollfest. Im Zivilrecht Unterlassungsklage – strafbewehrtes Unterlassungsversprechen gegen den parkmäßig übergriffigen Nachbarn. Im Strafrecht die versuchte Absatzhilfe und ein kleiner Ladendiebstahl. Halten Sie OLG Schleswig 3 U 77/12 für richtig? Ob ein wesentlicher Bestandteil oder ein Scheinbestandteil vorliegt, ist mit der Waage zu entscheiden? Das OLG Köln hatte vor ein paar Jahren zu dem crossborder leasing der Wasserleitungen im Boden anders entschieden. Der Vortrag vom 21.5.: A sagt zu zwei Punkern in der Kneipe „verdammte Zecken“, P1 denkt, B hätte das gesagt, greift ihn an und A schmeisst den Bierkrug, um B zu schützen. In der Prüfung Heusch/Kallenberg/Kersting ging es im Zivilrecht – nicht direkt lachen bitte – darum, ob nach dem Tod der Mieterin Erben den Schlüssel beim Amtsgericht hinterlegen sollten, es könne ja sein, dass andere Erben nicht wollten, dass das Mietverhältnis beendet wird. Schlüssel als hinterlegungsfähige Kostbarkeit? Dann OLG Hamm – die Ankaufsuntersuchung plus Haftungsausschluss durch AGBs. Im Strafrecht ein Scheinüberfall auf eine Bank, die Mitarbeiterin macht mit. Im ÖR soll der Pitbull ins Tierheim – ist das Landeshundegesetz spezieller gegenüber den OBG-Regelungen? Und wie sich ein Ratsmitglied gegen einen Ordnungsruf wehren kann. Die Prüfung am 20.5. im Zweiten Waldhausen/Schulte-Trux/Ruhe: können die enttäuschten Bielefelder Fußballfans ihr Eintrittsgeld zurückverlangen plus ein Vortrag von neulich im Zivilrecht. Im ÖR will eine Mausoleumsinhaberin nicht, dass am Tag des Friedhofs dieses für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wirde. Im Vortrag – Strafrecht – § 323 c und die Verwertung eines Geständnisses unter der Bedingung, dass kein U-Haftbefehl ergeht. Die Inklusion kommt in NRW als Anspruch ins Schulgesetz. Die Kommunen pochen laut FAZ auf das Konnexitätsprinzip des Art. 78 III LV. Nach der SZ will Bayern demnächst das Recht der Volksbefragung einführen. Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitiative, Referendum, Volksbefragung – suchen Sie sich was aus und definieren Sie bitte. Interessiert es eine deutsche Staatsanwaltschaft und wenn ja welche oder ein Straßenverkehrsamt, wenn ein berühmter Radfahrer mit 1,4 Promille in der Schweiz auf ein stehendes Fahrzeug auffährt? Weltstrafprinzip? § 7 StGB? Die FAZ will wegen der anstehenden Wahl zum EU-Parlament die Brüsseler Welt erklären. Das Handelsblatt berichtet, dass den Kommissaren Vizepräsidenten vor die Nase gesetzt werden sollen. Die FAZ erzählt über Generaldirektoren, so eine Art Staatsssekretäre. Ich versuch es auch mal. Wir haben Gewaltenteilung, die EU hat Gewaltenhäufung. Wir haben eine heimliche Lobby, dort ist sie institutionalisiert. Wir haben den BGH etc. und das BVerfG, die EU hat einen EuGH. Die Kommission entspricht in etwa unserer Bundesregierung, der Ministerrat dem Bundestag, das EU-Parlament dem Bundesrat. Es wird autonom ausgelegt – eine Katze ist also nicht § 90a – § 90 – ein Gegenstand, sondern eine Ware oder gehört zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Da Brüssel bei uns weder einmarschieren noch Gelder kürzen kann, zwingt uns der EuGH, das EU-Recht zu respektieren, indem er  mit der Methode try and error zunächst die horizontale Wirkung andachte, dann den europäischen Amtshaftungsanspruch erfand, der eine Karteileiche bliebt und nun bei der richtlinienkonformen Auslegung unsere Vorschriften vergewaltigt. Quick and dirty.

Die Prüfung am 6.5. im Zweiten – Zimmermann pp.: im Zivilrecht BGH VII ZR 8/06 – hat der Hauptunternehmer einen Anspruch gegen den fehlerhaft  arbeitenden Subunternehmer (Isolierung in Doppelhaushälften), obwohl er selber gar nicht in Anspruch genommen wird. Im ÖR die Examensklausur – hat ein  Anwalt Anspruch darauf, mit in die Schulsonderkonferenz (der Mandantensohn soll von der Schule verwiesen werden) zu dürfen? § 14 III/IV VwVfG? Sie erinnern sich an die Handreichung der Bezirksregierung. Im Strafrecht beschuldigt eine Bankkundin, die ihr Geld im Automaten hatte liegen lassen, woraufhin der das Geld wieder verschluckte, die nachkommende Kundin zu Unrecht und stellt ihr ein Bein, damit sie bleibt, bis die Polizei kommt. Das ist Jura – BGH V ZR 168/13 – eine WEG verklagt einen Wohnungseigentümer, welcher gewinnt. Als Mitglieder WEG muss er sich aber doch an den Prozesskosten beteiligen. In Berlin wurde letzte Woche die Transformatorenstation des OLG Schleswig 3 U 77/12 geprüft sowie als Aktenvortrag das OVG Hamburg, Abschleppen vor der Kita. Die Welt berichtet, dass das BVerfG keine Kompetenzbedenken gegen die Luftverkehrssteuer hat und im übrigen die typischen Steuererhebungsgründe des Staates – Raffgier und Erziehung – vornehm ausgedrückt Haushaltskonsolidierung und ökologische Lenkungswirkung für legitim hält. Die FAZ schreibt vorne und hinten über das Google-Urteil. Punitive Damage vor deutschen Gerichten durch Rechtswahl? Das wäre ein Pyrrhussieg gewesen – ich würde sagen, eher Sisyphus. Google macht einfach gar nichts. Herr Gonzales hat durch sein Verfahren ja das glatte Gegenteil von dem erreicht, was er haben wollte – vergessen werden. Eine Rechtsschutzversicherung wird den Fall auch nur abgedeckt haben, wenn er 1998 bei der Verlinkung mindestens schon 3 Monate eine hatte – auf den Rechtsverstoß kommt es an. Wenn hier nicht ohnehin eine Ausschlussklausel greift wie bei file sharing. Das deckt auch die Haftpflichtversicherung nicht ab. Neulich sagte ein Kandidat zur Eröffnung seines Vortrages „sehr geehrte Herren“, was zu dezentem, stummen Gelächter auf der anderen Seite der Bank führte.

Hier noch die Noten aus der Prüfung „Wer war Hans Kelsen?“: 66 zu 119 (8+15), 46 zu 82 (9+9), 44 zu 70 (5+7), 65 zu 116 (9+14) und 45 zu 81 (9+9). Dürfen und sollten Kruzifixe aus öffentlichen „Räumen“ entfernt werden? Vor Jahren informierte ein FAZ-Leserbrief mal darüber, dass Hitler daran gescheitert sei. Eltern hätten sich mit Erfolg dagegen positioniert. Dem Problem hätte er sich dann nach dem Endsieg zugewandt. Das Kruzifix in Klassenräumen und Gerichtssälen hat den Sinn, Lehrer und Richter daran zu erinnern, dass es vielleicht auch noch ein jüngstes Gericht gibt. Nun haben wir aber die EU und ihre Netzneutralität gegenüber Religionen an sich. Die Erwähnung Gottes in der Grundrechtscharta von Nizza kam trotz Intervention des damaligen Papstes nicht. Die Kirchen segeln in die untergehende Sonne – die deutschen Privilegien in Art. 140 GG werden wohl demächst als Wettbewerbsverzerrung gesehen werden können. Die SZ berichtet, dass die Reform des § 211, vielleicht mit der Übernahme des Unternehmensstrafrechts aus den USA – von NRW vorangetrieben, in Angriff genommen wird. Die Vorschrift zu streichen und nur über § 212 zu gehen, dürfte mit Art. 103 GG wegen der Inhaltsleere und alleinigen Deutungshoheit der Gerichte angreifbar sein. Jedenfalls muss die Heimtücke, die durch Frauen und überlegende, nicht impulsartig handelnde Täter flott verwirklicht wird, entsorgt werden. Die FAZ schreibt zur Inklusion – Art. 3 III am Ende GG? Die Welt berichtet, dass ein Fahrraddieb sein wertvolleres Rad in eine Garage gestellt und ein anderes mitgenommen hat. Ich würde sagen, der Garageninhaber hat dann zwei Räder, wenn er den Täter erwischt. § 814 hinsichtlich des abgestellten Rades und § 823 hinsichtlich des gestohlenen. Oder?

Die Prüfung am 16.5. Klein-Blenkers/Kempen/Schmidt-Eichhorn: im Strafrecht 248b an einem Fahrrad, dass der Täter unwissentlich der Eigentümerin schenkt – alles Studenten, sowie ein Klageerzwingungsverfahren. Im ÖR die Zusammenlegung von BMJ und BMI, welche damals fälschlicherweise mit der Wesentlichkeitstheorie behandelt wurde. Es geht ja um die reine Exekutive. Im Zivilrecht bezahlt der Tankende das Benzin aber nicht die Flaschen Frostschutzmittel, von denen er eine in den Tank kippt. Kaufvertrag? Sollte bejaht werden. Die Zeitungen meinen, dass Vattenfall sich geschickt aus der Haftung für Atomkraftwerke, die seit Fukushima bei uns als störendes Eigentum eingruppiert werden, manövriert habe, indem die Europa AG mit der Deutschland GmbH verschmolzen wurde. Endet die polizeiliche Störerhaftung beispielsweise durch Überschreibung eines Grundstücks auf eine Schweizer Gesellschaft? Es kommt darauf an. Im Kölner Rathaus scheint man zu überlegen, wie der Auftritt Erdogans rechtlich verhindert werden könnte. Fällt diese Veranstaltung unter das Versammlungsgesetz oder wie der Zapfenstreich eher nicht? Sonst wäre ja der Polizeipräsident zuständig. Oder liegt eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht oder eine Veranstaltung wie der Marathon nach der StVO vor? Herr Elfes fährt also nicht ins Ausland, 1995 nach Moskau, er kommt hierher. Eine Spende der Kaiserseminare – ein paar schöne Prüfungsthemen aus dem hohen Norden letzte Woche: Vortrag – OVG Hamburg, der Wagen vor der Kita wird aus pädagogischen Gründen abgeschleppt. Das zentrale Problem bei Gurlitt sei nun § 198 BGB, ob durch die Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft wieder ein frischer, fälliger und daher nicht verjährter Anspruch da sei. Die beantragte Inklusion – welche Grundrechte betroffen sein könnten. Was ist eine Kilometerangabe im Kaufvertrag rechtlich? Begeht ein Krebsheiler-Handaufleger Betrug? Schwerlich, da diese Leute an ihre Methode glauben – mit einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz von unserem Führer kommt man weiter. Ich schreibe aus Erfahrung. Die Prüfung Deville/C.Müller/Lincke am 15.5. – im Strafrecht eine Examensklausur, die verschwitzte jugendliche Sporterlin fährt ohne Fahrschein nach Hause, weil sie das Portemonnaie vergessen hat, und wird aus dem Zug befördert, sie erkältet sich. Ein Autofahrer macht ihr ein unanständiges Angebot. Im ÖR wieder VG Aachen – die Bewachung des entlassenen Sicherungsverwahrten. Im Zivilrecht der EuGH und das Recht auf Vergessen werden sowie der BGH und der Zugriff des Vermieters auf die Kaution während der Mietzeit. Hat ein Mieter einen Anspruch auf Isolierung der Wohnung? Zur Widerrufsbelehrung – was wenn sich die Rechtsprechung ändert? Die Welt berichtet über die am 20.5. anstehende Verhandlung der Normenkontrollklage Rheinland-Pfalzens über die Luftverkehrsabgabe des Bundes. Kompetenz? Steuer – Sonderabgabe? Google und Kartellrecht – unser BMWi hat nicht viel Ahnung, sollte man nach den Widerworten des Bundeskartellamtes hier um zwei Ecken meinen. § 19 GWB – Art. 102 AEUV. Marktmacht – welcher relevante Markt? Nur weil ich telefonisch eine Pizza bestellen kann, hat die Telekom ja noch nicht die Marktmacht über Pizzen. Die SZ berichtet über das juristische Problem der Inklusion. Ergibt sich aus einer Behindertenrechtkonvention der UNO ein subjekives Recht? Auch die SZ feiert den 65. Geburtstag des Grundgesetzes schon mal vor. Man habe nur Glück gehabt – keine Reparationen – keine Braunen gegen Rote – keine Weltwirtschaftskrise – nur ein paar Jahre RAF, die Wiedervereinigung und die Eurokrise. Es stellt sich die Frage, ob das GG heute wie jedes lebende Wesen anders aussieht als bei der Geburt. Man wollte eine parlamentarische Demokratie und hat heute eine Kanzlerdemokratie. Unsere Vorschriften bis auf Strafrecht kommen, sobald es um Handel treiben geht, aus Brüssel. Die Länder sollten eigentlich das Sagen haben. Damit ist es auch nicht weit her.

Der Vortrag am 15.5. im Zweiten: der überholt werdende Autofahrer lenkt aus Verärgerung nach links rüber. Einer Zeugin zerreisst er die Visitenkarte, die andere schubst er gegen eine Laterne. Die letzte Klausur im Zweiten im Mai soll nach juraexamen.com OVG Münster 15 B 556/13 gewesen sein. Der Vortrag im Ersten am 16.5 war eine ältere Examensklausur – das unverschlossene Fahrzeug im Flughafenparkhaus wird wegen Diebstahlsgefahr abgeschleppt – der Halter behauptet, die Elektrik sei durch drüber fliegende Flugzeuge außer Kraft gesetzt worden. Selbst wenn, hat das Kfz einen Konstruktionsfehler, der in seinen Verantwortungsbereich fällt. In der Prüfung Wietz/MerschmeierFrister wurde im Strafrecht BGH – der Schrotflinten-Teleskoptotschlägerfall geprüft – das in den Wald gelockte Opfer wehrt sich gegen das intendierte Zerschießen der Kniescheibe mit einem Teleskoptotschlägereinsatz, was zur Folge hat, dass der Angreifer ihn nun erschießen muss. Im Zivilrecht BGH – Eigenbedarf durch eine GmbH&Co KG – Unterschied zum BGH – GbR, sowie der Vortragsfall, dass der Tierarzt am Sonntag sich weigert, den Hund zu behandeln, der einen Ball vor seiner Praxis verschluckt hat, in der er die Buchhaltung machen will. Im ÖR zieht eine Fraktion aus Empörung aus dem Rat, weil der Oberbürgermeister nicht gegen unbotmäßige Zuschauer vorgeht. Im Zweiten am 16.5. der Vortrag: Die „verwitwete“ Lebensgefährtin will Schmuck und Ölgemälde wegen § 2301 nicht herausgeben. In der Prüfung Schlappka/Rüthers/Dienes wurde im Strafrecht ein anderer Behindertenausweis zum Parken missbraucht – § 281 – soll vorkommen, wenn der Gatte verstorben ist und man ist selber auch schon über 80. Was macht die StA da? Im ÖR will der Bundespolizist, der bei der MFE (Mobilen Fahndungseinheit) ist auch die Zulage der Kollegen bei der OEZ (?), MEK (?)und beim BKA (!). Im Zivilrecht veräußert der Bauer, der im Wald auf der Suche nach seinem entlaufenen Ochsen ist, den an eine Tierschützerin, worauf das Tier beim Bauern 2 im Stall gefunden wird. Naja.

Der rechtlich diffuse Artikel Sigmar Gabriels in der FAZ, man werde Google die Knochen brechen, zeigt, was auch nach dem 11. September geschrieben wurde. Der Staat nutzt jede Empörung und Katastrophe, als Anlass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen zulasten des Bürgers. Google ist meine Weltbibliothek auf dem Schreibtisch. An die Urteile und vor allem Sachinformationen wäre man früher doch nie ran gekommen. Früher wurden Kandidaten regelrecht gehindert, examensrelevante Entscheidungen zu finden – der neueste Band der amtlichen Sammlung des BGH ging erst mal durch alle Uni-Institute und wurde geprüft – in der NJW standen die nie drin – und kam sodann ins Seminar. Heute weiß ich um 9 Uhr, was es neues gibt in Karlsruhe. Unser Innenminister schließt mit seinem polnischen Counterpart ein Abkommen über erweiterte Nacheile der jeweiligen Polizei. Man sollte das doch vorher durch den Bundestag bringen – Wesentlichkeitstheorie – und nicht nachher oder gar nicht. Der Vortrag vom 29.4. im Zweiten: ein indisches Ehepaar ist 7 Jahre und 10 Monate in Deutschland, als ihre Tochter geboren wird, die einen deutschen Pass zugeschickt bekommt (soviel zum ius sanguinis, weil wir mal ein typisches Auswanderungsland waren), der nun wieder eingezogen wird. Wer suchen und lesen kann, ist klar im Vorteil. In der Prüfung Weber/Waldhausen/Gäntgen wurde einer zunächst angestellten und dann zur Mitgeschäftsführerin beförderten Steuerberaterin gekündigt. Im Strafrecht der verfremdete Fall des OLG Hamm III-5 RVs 56/13 und Strafbefehl. Im ÖR wird eine Hundezucht im Wohngebiet betrieben. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten wie gefühlt immer eine Entscheidung – OVG Münster 20 A 963/11 bzw. der  VGH Kassel 8 B 863/12. Ich rege mich über den Vortragsfall vom 14.5. auf – Kaffee ist heute morgen nicht notwendig. Man könnte ja nun auch anderer Ansicht als der BGH sein. Wenn eine renovierte Eigentumswohnung „verkauft“ wird, ist das ein Werkvertrag – wenn ein gebrauchtes Benzinauto zu einem Gasauto wird, nicht? Wenn ich Windwos 8 erwerbe und lasse die klassische Ansicht installieren, reiner Kaufvertrag? Der Fall war einfach zu schwer. Vor allem sollte man nun nicht ohne Beinfreiheit zu geben an dem Lösungsweg und Ergebnis aus Karlsruhe festhalten müssen.

Der Vortrag vom 14.5. = OLG Oldenburg 13 U 59/11 – nein, noch viel schlimmer: BGH VIII ZR 174/12. Wie kann man diesen Fall als Vortrag stellen, es sei denn, man wird direkt beim BGH angestellt? Es kam aber noch schlimmer – die Prüfung Schreiber/Schwarz/Batke-A.: im Strafrecht ein romanartiger Sachverhalt mit Brandstiftung, dem zu rettenden Kaninchen, dem vom Balken erschlagenen Feuerwehrmann, der Brandstifter soll nicht bezahlt werden – ein Kandidat sollte den Sachverhalt erst mal wiederholen. Im ÖR hat ein Polizeibeamter einen möglichen Zechpreller amtlich behandelt – § 12 II PolG – und mit auf die Wache genommen. Dann wurde Rechtsgeschichte angesagt. Ein Kandidat lachte – er soll übrigens öfters gelacht haben – eine Frohnatur. Er wurde mehrfach gefragt, warum er jetzt lache. Ich kann die Antwort geben: nicht aus Respektlosigkeit, sondern nach dem Vortrag und der Strafrechtsprüfung konnte man ja nur noch mit Humor überleben. „Wer war Hans Kelsen“ und dann ausführlichst dazu. Da hätte ich jetzt wohl geheult. Nach marbury/madison wurde auch gefragt. Im Zivilrecht erst mal allgemeines, was man noch nie wissen wollte zu Willenserklärungen. Sodann fuhr eine Sechsjährige eine U-Bahn-Station alleine, ohne zu bezahlen. Im Kaufhaus fällt die Mutter auf der Rolltreppe hin – cic vom feinsten. Der General-Anzeiger berichtet, dass das OLG Köln prüft, ob der Bauherr der Zentralmoschee in Köln die werkvertragliche Vergütung schuldet, obwohl ein anderer Beton als vereinbart verwandt wurde, die Moschee mit diesem Beton aber immer noch steht. Der Bauherr hatte den Vertrag gekündigt. Das ist gefährlich. Subjektiver Fehlerbegriff im Werkvertragsrecht? Niemand hat dem Werkunternehmer den Arm umgedreht, dass er diesen Beton in das Angebot reingeschrieben hat. LG Aachen 7 O 312/12 hat eine differenziertere Meinung dazu. Die SZ macht bei den Testamenten des Herrn Gurlitt ein neues Problem aus. Der Bayerische Staat könnte nach dem Kulturgutschutzgesetz die Sammlung als nationales Kulturgut einstufen. Es gab mal einen BVerfG-Fall, in welchem die Käfersammlung des Erblassers, welche die Witwe nun endlich an einen Schweizer Sammler loswerden konnte, unter Schutz stellte und hier behalten wollte. Die arme Frau. Wie wirkt sich das BGH-Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren auf Bausparverträge und Immobiliarkredite aus, fragen die Zeitungen. Try and error.

Der Vortrag vom 13.5. im Zweiten – eine abgespeckte Klausur von neulich: Pfändung des Verlobungsrings und des Zeichentischs einer jungen Architektin, die sich auf eine mündliche Verabredung beruft, dass der Gläubiger nicht an ihren Verlobungsring rangehen wolle. In der Prüfung Brahm/Thurn/ Pesch will ein Beamter die Botoxbehandlung seines Sohnes gegen übermäßiges Schwitzen aus dem Landesbeamtengesetz bezahlt bekommen. Sie dürfen unter § 77 II und III LBG NRW subsumieren. Im Strafrecht Revisionsrecht sowie auch ein Klausurteil – der das Blut abnehmen sollende Polizeibeamte ruft extra nicht beim richterlichen Notdienst an – BGH. Im Zivilrecht Urkundsprozess und Grundschuld und konstitutive und deklaratorische Sie wissen schon was. Die Prüfung am 8.5. im Zweiten Müller/Rehtemeier/Proyer – im Vortrag die Pfändung der einzigen Armbanduhr und eines mittlerweile versteigerten Kunstdrucks. Dann BGH X ZR 37/12 sowie BGH 4 StR 536/05, die 3% Sperrklausel bei der EU-Wahl und gerichtlicher Rechtsschutz gegen die nun gesetzlich geregelte polizeiliche Überwachung des entlassenen Sicherungsverwahrten durch dessen Bruder- VG Aachen 6 K 140/10. Der Aufreger ist heute natürlich die Google-Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren über eine Grundrechtsverletzung  – also im Wege einer Verfassungsbeschwerde – durch eine Richtlinie von 1995. Recht auf Vergessen Werden z.B. bei Straftaten? Der BGH VI ZR 330/11 hat auch schon darüber nachgedacht. Zudem im Fall der Ochsenknecht Söhne. Uralt der Lebach-Fall des BVerfGs – darf die Resozialisierung durch ein ZDF-Fernsehspiel gefährdet werden? Macht die Person den Unterschied oder das spektakuläre Delikt? Der EuGH soll sich auch zu dem IPR-Aspekt geäußert haben. Das Recht sei anzuwenden, wo das Geld generiert werde. Aha. Wie lange darf über den Hoeneß-Erpresser berichtet werden? Untauglicher Erpressungsversuch oder Wahndelikt, wenn niemand Angst gehabt hat? In der FAZ wird der Bayerische Justizminister nach seiner letzten Weisung an eine Staatsanwaltschaft gefragt – eine fiese Fangfrage. Er hat kein Weisungsrecht – es gibt nach den RiStBV nur ein Berichtsrecht. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Schwarzbau aus den Zeiten unseres Führers in Kürten für abrißfähig erachtet, wird überall berichtet, ohne Aktenzeichen. Der Kölner Stadtanzeiger meint, bis 1900 errichtete Häuser hätten Bestandsschutz. Danach schon auch noch manchmal – kurz nach dem Krieg herrschte Wohnungsnot – da war der Staat über jede Wohnung froh, egal wie.

Hätte die Google-Entscheidung des EuGH C-131/12 – des Senor Gonzales auch in Deutschland spielen können? §§ 35, 4, 29 BDSG. Wobei fraglich ist, ob die amtlichen Blätter wie der Bundesanzeiger auch zu reduzieren sind. Kaum. Die Prüfung am 8.5. Ketterle/Bamberger/Böse: im Zivilrecht wird der mit urlaubende Hund im Hotelzimmer von der Decke erschlagen – § 701 wurde nicht geprüft. Im Strafrecht wird der Ehegatte im Krankenhaus von ihr vergiftet. Im ÖR der Kostenbescheid bei einem Abschleppfall. Ein Kandidat hatte eine Konzeptseite des Vortrages verbaselt, was sein Glück war, denn es wurde dann lobend hervorgehoben, wie frei er geredet habe. Darf ein behandelnder Arzt die Lebenspende vom erwachsenen Sohn au den Vater verweigern? OLG Hamm 26 U 135/13. Sollte eine Grundstückseigentümerin für ihren Lebenspartner eine Bürgschaft oder doch eine Grundschuld als Sicherheit stellen? BGH XI ZR 276/13. Ist ein Berufungsgericht verpflichtet, in das Urteil dasselbe wie in den Hinweisbeschluss zu schreiben? Ebenda. Die Bürgschaft – hier ging es um eine Kettenhöchstbetragesbürgschaft – ist eine psychologische Falle; man haftet bis zum letzten Kragenknopf und Atemzug und denkt, es handele sich nur um eine Formalie. Der Gesetzgeber will zwar den Mordparagraphen ändern, trotz des Aufstandes der höchsten Gerichte – das BVerfG als Superrevisionsinstanz 1995 – tut sich hier aber gar nix. Kann es sein, dass die Banken das nicht möchten? Die SZ berichtet, dass der bayerische Vollstreckungsplan entscheidet, wo wer einzusitzen hat. Sieh an, in NRW gibt es das auch. Rechtsgrundlage? Die Welt hofft, dass der BGH heute über die Kreditbearbeitungsgebühren entscheiden wird, fürchtet aber, dass die Revisionsklägerin, eine Bank, die Revision zurückzieht. Seit Jahresanfang muss sie sich die Zustimmung der Gegenpartei ab Beginn der mündlichen Verhandlung (hier erst Güteversuch oder sofort Stellung der Anträge?) ja erkaufen – in § 565 S. 2 ZPO arg versteckt geregelt. Das werden hier aber noch alte Verfahren sein. Das wohl kommende Mindestlohngesetz soll unzulässig sein, weil der Hauptunternehmer bürgenmäßig für Subunternehmer einzustehen habe, wird im Handelsblatt gemeint.

Nach der Lektüre des BGH-Urteils, welches dem Freitagsvortrag zugrunde lag, frag ich mich, ob nicht die Große Strafkammer komplett durchs Examen gefallen wäre – ich sowieso – dass ein Außenstehender praktisch keine Beihilfe zum Bandendelikt begehen kann, leuchtet mir nicht ein, wobei ich auf diesen Clou überhaupt nicht gekommen wäre. Wer sich mit mir wundern sollte, dass Herr Hoeneß immer noch bei Siegesfeiern und sonst auf Tribünen zu sehen ist, die SZ berichtet, dass er sich gegen die JVA Landsberg zur Wehr setzt. Wonach? § 109 StrafVG oder § 451 plus minus StPO? Mit Suspensiveffekt? Wo er einsitzt, müsste die StA entscheiden, wie dann, die JVA-Leitung. An dem Tor der JVA hört die Entscheidungsgewalt der StA auf. Die FAZ meint zu wissen, dass Herr Gurlitt dem Berner Museum nicht nur ein Vermächtnis zugewandt hat sondern es zum Alleinerben eingesetzt hat – durch ein notariell beglaubigtes Testament im Krankenhaus. Was nun wieder die Frage aufwirft, ob Herr Gurlitt dadurch Geld sparen wollte oder ob die FAZ das nicht verstanden hat. Notariell beurkundet, wäre ja nun sicherer gewesen, da die Verwandten schon mit einem Anfechtungsrecht kommen. Kann dieses schon vor Eröffnung des Testamentes ausgeübt werden? Ja. Seltsamerweise schickt man die Erklärung an das Nachlassgericht, bei Erbverträgen an den Vertragspartner. In der Causa Edathy wird ein Verwertungsverbot diskutiert, weil die StA, nachdem der Verteidiger gefaxt hatte, das Mandat ist niedergelegt, den Durchsuchungsbeschluss beantragt und erhalten sowie durchgeführt hat. Die Immunität ist aber nun ein Recht des Parlamentes und nicht des MdBs. Hätte man sich nicht vergewissern müssen, dass die Anfrage beim Bundestagspräsident schon da war, was erst am nächsten Tag der Fall war? Kann Herr Edathy eine Verfassungsbeschwerde auf Art. 46 GG stützen oder wie im Pofallafall auf Art. 38 GG? Und folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot? Die Prüfung Wietz/Schütze/Trunk am 9.5.: im Zivilrecht BGH 13 S. 1 ff.. die Vormerkung überwindet nicht die Vermietung. Im Strafrecht BGH – die unvollendete Absatzhilfe. Im ÖR wird ein Haus verfüllt, dessen Eigentümer unbekannt aufhältig ist.

Freispruch des Amtsgerichts Hamburg in der spyclock-Angelegenheit. Wie wirkt sich das jetzt auf das Referendarverhältnis aus – Wiederaufnahmegrund – § 2 VwVfG nein – Bindung an das Strafurteil? Glaub ich eher nicht. Im Arbeitsrecht jedenfalls nicht. Der Vortrag vom 9. Mai = BGH 3 StR 71/12. Das OLG Frankfurt 16 U 175/13 hat zu entscheiden gehabt, ob ein Headhunter, welcher der Bewerberin steckt, dass Frauen die Stelle nicht kriegen werden, die gemäß § 15 AGG zu zahlende Entschädigung zu ersetzen hat – ganz oder gequotelt. Herr Gribkowsky meint wohl, § 108 e komme zur Anwendung, bei dem Danke-Schön-Geschenke straflos sind, und hat laut General-Anzeiger ausgesagt, ihm seien die 50 Millionen Dollar als unbenannte Zuwendung gemacht worden, nachdem er erwähnt habe, dass er keinen Bonus von der Landeszentralbank erhalten habe. Zudem habe es schon vorher Bestechungsversuche gegeben, woraufhin das Gericht sich nun überlegen muss, ob §§ 265,266 StPO anzuwenden sind. Mr. Ecclestone habe sich über seinen Status als civil servant öfters lustig gemacht, was natürlich nicht so zielführend im Sinn der Verteidigung ist, wenn man denn da überhaupt irgendeine Chance gehabt haben sollte. Das Gericht wird seine rechtliche Einschätzung aus dem Vorprozess kaum revidieren wollen. Eine schöne Geschichte aus meinem Fundus: ein Jugendlicher war zu 1 Jahr Jugendstrafe wegen Autodiebstahls verurteilt worden. In der Berufung wollte er 2 Jahre haben. Das verblüffte Gericht fragte, wieso. Er, dann könne er wenigstens eine Lehre im Knast machen. Das Gericht, das ginge aber nun rechtlich leider nicht. Er, dann würde er eben noch 20 andere Autodiebstähle gestehen, die man ihm bisher nicht habe nachweisen können. Die StA, die glauben wir Ihnen jetzt aber nicht. Aufgrund dieser Pressemeldungen bekam er von wildfremden Leuten ein Auto geschenkt sowie eine Lehrstelle angeboten.

Die Vorverlagerung der Strafbarkeit in die Wohnung des Täters – § 89 a – BGH 3 StR 243/13. § 30 – § 129 ff.. – Herstellung der unechten Urkunde oder der falschen Geldscheine im Keller – alles im Vorfeld strafbar. Wenn nun aber dem Täter seine im Küchenmixer hergestellte Bombe selber um die Ohren fliegt, hat man Bedenken. Das Schweizer Museum will die 6 Monate ab der offiziellen Mitteilung durch das Nachlassgericht München (auf diplomatischem Weg?) wohl ausschöpfen. Solange kann der Nachlasspfleger sich die Bilder ins Wohnzimmer hängen. Die Sparkasse KölnBonn will ihre Mitträgerin, die Stadt Bonn, aus deren Bürgschaft für die Elbphilarmonie am Rhein, das Weltkonferenzzentrum, verklagen. Die Stadt Bonn meint, sie habe gegen die Beihilfevorschriften verstoßen, was zur Folge habe, das gar nichts mehr ginge. Ähnliches hatten wir in Köln mit dem Messegelände. Wenn die Sparkasse KölnBonn hier einen Ausfall haben sollte, müsste das doch wieder die Stadt Bonn auffüllen oder? Wobei der EuGH gegen das deutsche Sparkassenwesen ja schon deutliche Worte gesagt hat. Herr Professor Papier schreibt in der FAZ zum Verbraucherschutz, der zu verbessern sei, aber durch Gesetze wohl nicht. So les ich jedenfalls die Überschrift. Aha. Der Verbraucherschutz ist in den Köpfen noch nicht angekommen. Geht die gekaufte Couch nicht durchs enge Treppenhaus wird als Lösung erklärt, das sei Sache des Kunden, der kenne sein Treppenhaus. Wobei der Möbelhändler der Profi ist und Treppenhäuser nun mal in der Regel eng sind.

Der Vortrag vom 8. Mai: der angestellte Koch setzt gegen eine kleine Benzingeldbeteiligung seinen Privat-PKW ein, um im Großmarkt einzukaufen. Es kommt zu einem leicht fahrlässigen Unfall. In der Prüfung Dauner-Lieb/Boden/Ramirez wurde im Zivilrecht ein älterer BGH-Fall geprüft – im Eingangsbereich des Supermarktes hier der Messe hängt ein großes Schild, dass der Ladendetektiv gegebenenfalls die Tasche durchsuchen werde. Im ÖR kam der Krabatfall. Im Strafrecht lässt der Eigentümer eines wertvollen Diamanten diesen durch einen Zaun plus Sprühautomaten bewachen sowie durch zwei Giftschlangen – eine beißt den Einbrecher dann tot. Stand your ground auf Kölsch. Wirtschaftsprüfertestate auf Prospekten – Vertrag mit Schutzwirkung? BGH III ZR 156/13. Haftet der Untermieter einer Hausetage aus E-B-V, wenn der Hauptmieter und er nicht ausziehen, und in welcher Höhe? BGH V ZR 218/13. Ein Erblasser hat zwei Immobilien, eine in München und die andere in Salzburg. Seine Kunstsammlung soll ein Schweizer Museum bekommen. Das ist erbrechtlich und erbschaftssteuerlich und vor allem mit Hilfe des IPR – Nachlasspaltung – einzusortieren. In der EU hat man das ja neulich geregelt. Das Handelsblatt schreibt, dass die Schweizer Alleinerben seien, wenn es keine pflichtteilsberechtigten Erben gäbe. Blanker Unsinn. Da wird wohl ein Nachlasspfleger eingesetzt, der die Erben suchen muss. Würden Sie diese Erbschaft annehmen, wenn sie nur als Aktiva die zwei Immobilien hat aber Restitutionsansprüche der Erben ehemaliger Gemäldeeigentümer dranhängen? Wieviel Zeit hat jetzt die Schweiz, die Ausschlagung zu überlegen? Stellt sich die Frage überhaupt, wenn es, wonach es sehr aussieht, sich um ein Vermächtnis handelt? Man macht den Anspruch einfach nicht geltend? § 2180 mit § 1944 – sechs Monate plus. Kann der Nachlasspfleger eine Entscheidung erzwingen? Erbrecht ist das Recht der reichen Leute und hat deshalb schon die Aufmerksamkeit der Römer und der Katholischen Kirche gefunden. Leider ist es hinten im BGB völlig durcheinander geregelt und dann noch teilweise doppelt – der Erbschein in §§ 2353 ff.. sowie im FamFG. Der General-Anzeiger berichtet über Kumulieren und Panachieren bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz. Der Wähler bricht die Personalmacht der Parteien – wie beim European Eurovision Song Contest oder so ähnlich können douze points oder trois points beispielsweise vergeben werden. Ich hoffe, das ist verständlich dargelegt.

Die FAZ berichtet, dass der EuGH auf Anfrage der Kommission zwei Tage verhandelt habe, ob die EU, wie im Vertrag von Lissabon in Zusatzprotokollen (Wiener Vertragsrechtskonvention) vorgesehen, der EMRK des Europarates beitreten dürfe. Das liest sich so, als ob die EMRK eine Organisation wäre. Bisher hat man sich analog der Monroe Doctrine, die Obama gerade nicht praktiziert, auf die Einflussbereiche Rechtsstaatlichkeit – Europarat – und besser Handel treiben – EU geeinigt. Der EuGH soll befürchten, dass der EGMR sich in seine Zuständigkeit einmischt. War bisher noch nicht der Fall. Je mehr Grundrechtsgerichte desto besser für den Bürger. Oder könnte man das auch anders sehen? Herr Gurlitts Tod wirft folgende Fragen auf: Auswirkung auf das Betreuungsverfahren? Die Zeitungen meinen, der Betreuer müsse nun alles stehen und liegen lassen, vor allem den Leichnam, was ja nun nicht sein kann. Was ist mit dem Ermittlungsverfahren – endet dies automatisch oder muss noch eingestellt werden? Mit Auswirkung auf Kostenfragen? Kann man ein notarielles Testament machen, wenn man unter Betreuung steht? Was ist mit der Vereinbarung mit dem bayerischen Staat/der Bundesrepublik hinsichtlich der Bilder? Und wer ist der Erbe und was sollte man diesem raten? Die FAZ schreibt, dass im NPD-Verbotsverfahren ein neuer Berichterstatter gefunden werden muss. Ist der ehemalige saarländische Ministerpräsident befangen? Die SZ meint, dass die Mailpflicht zwischen Anwälten und Gerichten erst 2022 kommt, 2016 müssten die Anwaltskammern aber schon für eine Mailbox ihrer Mitglieder sorgen. Da bin ich ja mal gespannt, wie die das machen wollen. Herr Middelhoff wird wegen Hubschrauberflügen und der Verfassung einer Festschrift vor dem LG Essen wegen Untreue verhandelt. Das ist die Al Capone Methode – mit Kleinigkeiten, die mit dem eigentlichen „Verbrechen“ wenig zu tun haben, kriegt man sie. Die Medien berichten, dass weniger ärztliche Kunstfehler festgestellt würden, als gefühlt und behauptet. Was unter den Tisch fallen lässt, dass die ungenügende Aufklärung des Patienten die juristische Brechstange für Geldansprüche sein kann. Die Haftpflichtversicherungen kontern dann mit der hypothetischen Einwilligung. Also nicht aufgeben, auch wenn die Gutachterkommission sagt, medizinisch sei da nichts falsch gelaufen, wenn der Patient nicht gefragt wurde, ob er lieber eine Einzelknopfnaht oder anders gehabt hätte. Im Strafrecht gilt nach wie vor in dubio pro reo.

Das ist heute nicht mein Tag – der BGH X ZR 135/11 hat dem Rentner den Rückzahlungsanspruch aus § 313 gegeben. Ob das verallgemeinerungsfähig für Trennungen ist? Der Vortrag vom 29.4. im Ersten war der verfremdete Schwitzkastenfall I des BGH NJW 2000 S. 1348 – jetzt BGH 1 StR 449/13 – Heft 15 der NJW.  In der Prüfung Haferkamp/Dabitz/vonDanwitz wurde die Selbstanzeige, der Duchesneparagraph, wie kommen Beamte an mehr Geld und Streikrecht einer Lehrerin sowie ein Gebrauchwagenkauf geprüft. VG Aachen 9 K 2036/12 zu § 34 V SchulG NRW. Gilt der Bologna-Prozess – gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen – sinngemäß auch für Grundschulen? Bzw. die BAFöG-Rechtsprechung des EuGH – Morgan und Bucher – zu Studierenden, die hier wohnen, aber in Maastricht in die Universität gehen? Die SZ berichtet, dass der BGH am 6.5. verhandelt, ob ein Rentner von seiner später getrennten und dann verstorbenen Partnerin 25.000 € zurück verlangen kann, die er ihr anlässlich einer Städtereise übertrug. Ich würde mal sagen, bis zu ihrem Tod sah das schlecht aus – wir haben eine vollzogene Schenkung. Da aber der Sinn war, sie zu schützen, wenn er eher ginge als sie, könnte die Geschäftsgrundlage entfallen sein. Glaub ich im Ergebnis aber nicht. Wo kommen wir denn da hin? Die Bundesregierung mauert auf der Basis des § 96 StPO hinsichtlich der NSA-Unterlagen, die Herr Ströbele haben will – ein in-camera-Verfahren könnte kommen. Examensklausuren bilden – im ÖR im Ersten im April soll es um eine Handreichung der Bezirksregierung gegangen sein. Never heard of.

Eine gute Frage: wieso ist die StA Hamburg zuständig (Stand your ground – castle doctrine)? § 143 I GVG Recht des ersten Zugriffs? Denn § 9 StPO passt ja noch nicht, obwohl § 7 I StGB verlangt, dass ermittelt wird. Aus der FAZ lernt man, dass es ein Bundeskartellamt, ein Landeskartellamt und eines in Brüssel gibt sowie dass gemeindliche Wasserwerke rekommunalisiert werden, damit die Kontrolle der Wasserpreise nur dem Innenminister mittels Kommunalaufsicht unterfällt. Am Samstag berichtete die FAZ, dass ab 2016, praktisch übermorgen, die Justiz nur noch online arbeiten will. Man darf gespannt sein – richterliche Unabhängigkeit, wenn sogar das Telefon als zu sehr einschränkend gewertet wird und aber auch alles schriftlich mitgeteilt wird? Herr Präsident Voßkuhle gibt der FAZ ein Interview, in dem nichts drin steht.

10 Jahre EU-Erweiterung um 10 Mitgliedsstaaten. Vorbereitet wurde ab 2002. Im März 2002 kam die EuGVVO – man stülpte die GerichtsstandVO als Nachfolger der EuGVÜ – Richtlinie aus der Vor-Maastricht-Zeit – wie eine Käseglocke über alle Staaten drüber, damit besonders wir als schlechtester und spätester Umsetzer uns nicht daneben benehmen konnten. Dann wurde das Baurecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht 2005 in einer Welle von alten Zöpfen befreit. Das IPR wurde 2009 durch Rom I und II vollharmonisiert. Die erste inhaltliche Vollharmonisierung kommt jetzt im Sommer – Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Unser Führer, der sich am 30. April vor einigen Jahren das Leben nahm, hat uns den 1. Mai als Feiertag beschert. Das Fernsehen zeigt die Spiegelaffäre – § 353 b Absatz 3 a StGB verhindert die Wiederholung – es sei denn, es ginge um Hochverrat – Carl von Ossietzky wurde juristisch korrekt verurteilt, als er geheime U-Boot-Pläne veröffentlichte. Ein herumlaufender Kater wird „einkassiert“ und kommt nach 12 Jahren zu seinem Butler zurück. Diebstahl unter Ausnutzung der Hilflosigkeit? Oder Unterschlagung?

April: Die Bärwurzentscheidung des BGH als amerikanisches remake. Als Diebesfalle wird eine Handtasche in die Garage gestellt, der deutsche Austauschschüler wird auf der Grundlage der castle doctrine – my home is my castle, where i may shoot whom or what i dingsbums. Der General-Anzeiger berichtet über einen interessanten Strafrechtsfall. Ein Nachbar schickt Gangster los, damit diese die Waffensammlung des Opfers entwenden. Die Gangster wandeln das Vorhaben aber eigenmächtig dahingehend ab, dass sie nur auf eigene Rechnung Handys, Schmuck und Geld rauben. Abwandlung: sie rauben nur Handys, das Opfer bauscht aber noch um Schmuck und Geld auf. Auch der General-Anzeiger berichtet über die Umstellung der Mailkonten auf verschlüsselte, vor allem bei t-online. Ein Erfahrungsbericht nach gefühlten 100 Versuchen über den wirklich idiotensicheren thunderbird das freemailkonto des Bonner Unternehmens einzurichten: man muss das Passwort zwei Mal eingeben, zuerst bei der Einrichtung des Kontos über Mozilla und dann, wenn man in seiner Verwaltung drin ist, noch mal, damit die Mails auf meinen PC runtergeladen werden. Das wussten Sie sicher schon. Die FAZ berichtet über die geplante Änderung des § 201 a StGB, die dann auch für eine spy clock im Beratungszimmer des „Prüfungskommittees“ passen würde. Allerdings auch für Fotos von Betrunkenen am Strand und Versteckte Kamera. Auch die FAZ berichtet über das BVerfG und den Supreme Court und dessen Entscheidung marbury/madison aus 1804 zum Prüfungsrecht. Ein jetzt emeritierter Prüfer hatte das als Hobby. Zu internetlosen Zeiten hat ein Mädel das aufgrund der Protokolle recherchiert, es kam dran – sie wurde durch den Rest der Prüfung durchgetragen und kam praktisch nicht mehr dran. Einer unserer Altkanzler feiert seinen runden Geburtstag in Russland nach. Kann hier die Pension rekürzt oder gecancelt werden? Rechtsgrundlage?

Zu dem Problem der spy clock in der Prüfung zwecks Beweissicherung für eine Prüfungsanfechtung im Mündlichen am 25.4. Dylla-krebs, Thole, Linkens: § 201 a passt wohl nicht, denn der Beratungsraum ist kein höchstpersönlicher Lebensbereich. Den erkenne ich daran, ob ich mit Schlappen rumlaufen kann oder nicht. § 201 – es sollte § 193 – Beweissicherung für eine Prüfungsanfechtung – problematisiert werden. Da wär ich nie drauf gekommen. Wäre das verwertbar? In der Parallelprüfung Schäfer/Wenner/Hesse ging es um Schiedsvereinbarungen und Beförderungskonkurrenz im Verhältnis von angestellten und beamteten Lehrern – ein akuter Fall mit Hängebeschluss – und ob ein Notar Parteiverrat gemäß § 356 StGB begehen könne. Die Vorschrift würde nicht passen. Naja, ein Notar hat neutral zu sein. Der BGH VI ZR 246/12 verhandelt heute, ob eine anhängige Schadensersatzklage eines Prominenten gegen eine Zeitschrift, wertlos wird, wenn dieser vor Rechtshängigkeit verstirbt. Die fehlende Vererblichkeit von Schmerzensgeldansprüchen ist noch unter der alten Fassung des § 847, der im August 2002 in der Schadensersatzreform in § 253 II umgetopft wurde, beseitigt worden. Wieso sollte hier etwas anderes gelten? Heute nachmittag werden wir es wissen.

Die Welt berichtet, dass für die am 25.5. anstehenden 10 Kommunalwahlen kontrovers erörtert wird, ob nicht nur EU-Inländern das Wahlrecht zustehen soll, wie seit dem Vertrag von Maastricht umgesetzt, sondern allen ortsansässigen Migranten. Wäre das zulässig? Wie ist das mit der Nationalität von Ministern, Bürgermeistern und allen andern in der politischen Leitungsebene? Gilt da dann das erst recht Argument oder sollten Regierte und Regierende in einem Boot sitzen? Die SZ schreibt zum 70. Geburstag eines von 300 Strafrechtsprofessoren. Er habe im Ackermann-Esser-Verfahren (der Vorstandssprecher Esser erhielt seine volle Vergütung für 5 Jahre, obwohl er wegen der Vodafone-Übernahme nach einem gefühlten Jahr gehen musste und ebenso gefühlt viel Geld im erfolglosen Abwehrkampf der feindlichen Übernahme verbrannt hat, noch sehr viel Geld obendrauf, obwohl das nicht in seinem Vertrag stand) wie folgt argumentiert: Wenn ein Waldeigentümer einen Wald mit 178.000 Bäumen veräußere und sich erbitte, nur 60 Bäumchen behalten zu dürfen, könne doch auch keiner eine Straftat daraus machen. Der Hund hat erkennbar Flöhe. Es ging um den Schaden zu Lasten der wirtschaftlichen Eigentümer des Verkäufers, der Aktionäre. Rechtlich gehört die AG ja sich selber. Im Zweiten am 25.4. wurde Amtsgericht Hamburg – die spyclock im Prüfungsraum – geprüft. Zudem der BGH und sein vertu-Handy. Im Öffentlichen Recht der Fraktionsausschluss und die kommende Kommunalwahl in Einzelheiten. Der Vortrag behandelte eine verwinkelte Einziehungsklage.

Mr. Ecclestone ist das juristische Thema in der Sauren-Gurken-Woche. Falschaussage, wenn auf die Frage nach den Personalien der verheiratete Angeklagte sagt, er wäre geschieden, und auf Nachfrage korrigiert in „both“? Rechtzeitige, freiwillige Berichtigung? Falsche Frage, er ist ja Angeklagter – aber § 111 OWiG? Die Verteidigerstrategie ist mir auch in diesem Verfahren nicht klar. Es wird lang und breit eine Einlassung vorgelesen, aus der sich ergibt, dass der Angeklagte Mr. Gribkowsky nicht in der Formel1 haben wollte, was die Opferstellung plausibel machen soll. Und dass die englischen Steuerbehörden nicht hätten wissen dürfen, dass das gewählte Stiftungskonstrukt nur ein Formenmissbrauch ist. Die lesen wahrscheinlich keine deutschen Zeitungen. Dann ist noch sehr die Frage, ob Bestechung und eine angebliche Erpressung inkompatibel sind. Wenn der Mann vom Bauamt von mir 1.000 Euro haben will, sonst bekäme ich die Baugenehmigung nicht, dürfte das ja der Schulbuchfall für §§ 331 ff. sein. Wenn der Bauamtsmitarbeiter aber sagt, ich will Geld, sonst bringe ich Ihre Frau um, nicht. Will der Angeklagte also behaupten, die Geldzahlung sei eine amtsferne Angelegenheit wegen privaten Wissens von Herrn G. gewesen? Fehlt der Vorsatz, wenn der Angeklagte von einem civil servant einer Bank ausging und den Amtsträgerbegriff in § 11 nicht durchsubsumiert hat? Für meinen Geschmack ist es Zeit für ein ärztliches Attest. Die logischen Löcher sieht sogar mein Kater auf den ersten Blick.

Die Prüfung Köndgen/Lenz/Lehmler am 23.4.: Wo sitzen die Heilberufsgerichte (das weiß ich seit letztem Jahr: beim VG Köln, aber nicht beim VG Düsseldorf – ich wäre beinah dumm gestorben), die Rechtsmittel in der VwGO. Im Zivilrecht, ob Handelsbräuche Gewohnheitsrecht oder stillschweigende AGBs sind – das wurde gefühlt zum letzten Mal vor 30 Jahren geprüft. Dann sattelt ein Winzer von Kork auf Kunststoffverschlüsse um, der Wein wird schlecht – es wurde eine halbe Stunde die Beschaffenheit des Weines thematisiert. Im Strafrecht erlässt ein Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss, weil ein anlasslos langsam fahrender Mann in einem Einbruchsgebiet Einbruchswerkzeug in seinem Auto hat. Dann wieder die alte Klausur: der Anwalt empfiehlt dem diebischen Bankmitarbeiter, noch mal dieselbe Summe zu entwenden und als Wiedergutmachung anzubieten, sonst werde er sich das Leben nehmen. In der Prüfung Ey/Thiel/Rehbein am 23.4. wurde die Problematik, Radunfall ohne Helm – Vergleich mit Reitern/Skifahrern etc. geprüft, dann eine ältere Klausur: der Weltreisehousesitter vermietet die Villa statt die Blumen zu gießen. Im Strafrecht liest ein Staatsanwalt in der Frühstückszeitung eine Anzeige Marihuanaverkauf, beste Qualität plus BGH – Tankstellenüberfall mit leerer Sporttasche, die angeblich eine Bombe enthält. Im ÖR BVerwG 6 C 1.13 – die NPD will am 27. Januar eine Demo „Zurück zur DM“ veranstalten. Der Vortrag vom 23.4. im ÖR: NRW erlässt ein Gastättengesetz mit Bedürfnisprüfung. Kompetenz und Eingriff in Art. 12 GG? In der Prüfung Scheiff/Kubink/Frank wurde der Bärwurzfall wieder thematisiert sowie Friedensrichter und § 258 StGB und dann im Zivilrecht die mangelhafte Arbeit des Subunternehmers, im ÖR baut ein Grundstückseigentümer Stacheldraht in seine Hecke ein. Der BGH VI ZR 281/13 verhandelt im Juni, ob Zivilgerichte außerhalb der StVO über § 254 BGB bzw. § 9 StVG eine Helmpflicht für Radfahrer erfinden dürfen. Respekt vor dem Rechtsetzer durch die Judikative? Wie ist es bei Reitern, Skifahrern, Sportrennfahrern? Mr. Ecclestone steht ab heute, vielleicht nur für einen Vormittag, in München vor dem Richter, der ihn im Gribkowsky-Prozess schon als Zeugen vernommen hat. Befangenheit? Focus meint, der Prozess finde vor dem OLG statt – das wohl weniger. Wieso wird hier kein Haftbefehl erlassen? Nach der SZ möchten sich Stadtteile von Duisburg analog der Krim abspalten. Und es soll ein Ruhrparlament eingerichtet werden. Eine Reizüberflutung an angeblichen Parlamenten. Wäre dies zulässig? Kann es zuviel Legislative geben?

Ein amerikanisches Gericht hat die affirmative action – Bevorzugung ethnischer Minderheiten an Universitäten – bestätigt. Wir haben so was in verdeckter Form. Die Institutsgarantie für Privatschulen, damit nicht nur Kinder reicher Eltern auf Internate gehen können. Das BAG 3 AZR 69/12 kippt die Höchstaltersgrenze für Arbeitnehmer bei der Betriebsrente, was nur zur Folge haben wird, dass der Impuls, eine Betriebsrente zu gewähren, endgültig weggedrückt wird. Für alle ist kein Geld da. Die Welt berichtet über die vermehrte Kritik an der Verletzung der ultra-vires-Lehre durch das Bundesverfassungsgericht selber – auch nach Meinung einiger Staatsrechtsprofessoren. Kompetenzüberschreitung ins Politische hinein. Zudem müssten dort auch Anwälte im Gericht sitzen. Naja, ich seh das Manko in dem Punkt zur Zeit nicht.

Darf einem Ausländer verboten werden, hier zu studieren? § 61 I 2 Aufenthaltsgesetz – VG Koblenz 3 L 229/14. Wie ist es bei Deutschen, nehmen wir mal an, Pol Pot wäre noch am Leben und wollte hier Jura studieren? Braucht man fürs Erste Examen ein Führungszeugnis? Das ist bei mir schon so lange her …. ich glaube aber, nein. Am 22.4. startet der Ecclestone-Strafprozess in München. Bestechung, wenn bei der Sicherheitenverwertung aus der Kirchpleite Herrn Gribkowsky viel Geld gegeben wird? Wo liegt die Grenze zwischen hoheitlicher und geschäftlicher Tätigkeit? Die FAZ schreibt über die ach so beklagenswerte Paralleljustiz bei ethnischen Gruppen. Dass bei solchen landsmännischen Streitigkeiten sehr gerne auf den Privatklageweg verwiesen wird, wenn es nicht ganz hart her geht, wird nicht gesagt. Die SZ schreibt zur geplanten Paralleljustiz im anvisierten EU-USA-Freihandelsabkommen durch geheime Schiedsgerichte.

Der Vortrag im Zweiten am 16.4.: Die versehentlich falsche Preisangabe beim Onlineverkauf eines Kameraobjektivs und dann Anfechtung. In der Prüfung Oellers/Bennesch/Pallme-König sieht im Strafrecht ein Richter in der Südkurve im Fußballstadion einen Bengalo fliegen und verlangt die Festnahme und erlässt wohl noch selber vor Ort einen Haftbefehl. Im Zivilrecht ein Ritt durch die Zwangsvollstreckung, im ÖR einfache Fragen rund um den Verwaltungsakt. In der Parallelprüfung kamen die deals dran und der Ohne-Rechnungsvertrag. Hier steht ja nun die dritte Frage noch offen: erhält der Besteller den Vorschuss zurück? Der Vortrag vom 16.4.: Der Hell’s Angels Boss lässt durch zwei Mitglieder plus Stabtaschenlampe eine Geldschuld bei einem Bandidosmitglied oder umgekehrt mit dem Resultat eintreiben, dass das säumige Mitglied fast totgeschlagen wird und durch einen Dritten zufällig gerettet wird. Das interessanteste, Strafbarkeit des Paten, war nicht zu prüfen. In der Prüfung Hellebrand/Manderscheid/Wietz fielen Äste von Pappeln bei einem Sturm auf den Nachbarn und seine Gartenlaube – ob die Pappeln gesund waren oder nicht – BGH III ZR 352/13 – hat man mir nicht gesagt. Im ÖR wird eine Gaststättenkonzession wegen Steuerschulden entzogen. Im Strafrecht entwendet der Sohn die Leica Kamera der Mutter und verkauft erstere. Das BVerwG 6 C 11.13 geht durch die Zeitungen. Anspruch auf Ethikunterricht in der ersten Klasse, wenn die anderen Kinder als Menü 1 Religionsunterricht erhalten? Gibt es eine sonstige Verwahrmöglichkeit an der Schule in der Stunde? In der FAZ wird der Kampf auf dem Koalitionspapier gegen Paralleljustiz – Scharia/Friedensrichter – besprochen. Ich würde sagen, es kommt darauf an. Bei Bagatelldingen und familiären Angelegenheiten fühlt die Justiz sich belästigt und bei großen Wirtschaftsdingen dürfte sie ab und zu überfordert sein, so dass ein Schiedsverfahren vor der französisch-deutschen Handelskammer in Paris im Vertrag vereinbart wird. Die Mediation soll der Justiz auch Verfahren vom Leib halten. Monopol der staatlichen Justiz – hopp oder topp oder anders? Darf die NATO der Ukraine beistehen – das kurze NATO-Staat sagt, vielleicht.

Die letzte Klausur im April im Zweiten: VG Minden 2 K 110/10 – wieviele Stellvertreter hat ein Bürgermeister zu haben? Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 15. April über Art. 26 II GG, § 2 Kriegswaffenkontrollgesetz, § 62 Außenwirtschaftsgesetz, § 100 ff. GeschO-BT zur Großen und Kleinen Anfrage von drei Grünen-MdBs. Das schwierigste war mal wieder, die Nummern zu finden. Der General-Anzeiger berichtet über error fares – man bucht über einen spezialisierten Internet-Hinweisgeber Reisen, bei denen dem Anbieter ein Tippfehler im Preis unterlaufen ist. Ist das Betrug? Und wie sieht es zivilrechtlich aus? Berlusconi hat als Bewährungsauflage Sozialstunden in einem Seniorenheim erhalten. Wäre das bei uns zulässig – eine Demütigung für einen mehrfachen Ministerpräsidenten mit der Qualifikation? Die FAZ bewertet das BVerfG. Das wichtigste Urteil ist immer noch das Lüth-Urteil, weil Karlsruhe sich die Lufthoheit über das Privatrecht geholt hat. Die EU-Entscheidungen sind schlimm – meine Meinung. Wo geht die Reise hin? Die wichtigsten grundrechtsschützenden Entscheidungen kommen aus Straßburg oder aus Luxemburg. Wie kann es sein, dass Karlsruhe einen Grundrechtseingriff verneint, der EGMR aber bejaht? Sollte ein Verfassungsgericht nicht im Zweifel für den Bürger entscheiden, auch wenn es nicht um Massenprobleme wie Vorratsdatenspeicherung geht?

Wir hatten ja schon den BGH-Fall, in dem der Tierarzt vom Pferd getreten wurde, als er ihm das nicht angewärmte Fieberthermometer in den Popo stecken wollte, sowie den Strauß aus dem Zoo, der beim Röntgen nicht still hielt und die Praxis zerlegte, und jetzt das: BGH VI ZR 372/13 – § 833 gilt auch, wenn der Inhaber einer gewerblichen Hundepension von einem Pensionsgast gebissen wird. Da kann man durchaus anderer Ansicht sein. Ein bunter Strauß Denksportaufgaben aus dem Klausurendurchgang im April im Zweiten: ist eine Schöffin befangen, die vor der Hauptverhandlung an Ostern den anderen Richtern und dem Staatsanwalt einen Lindt-Schokohasen hinlegt, aber nicht dem Verteidiger? Muss bei einem Umzug der Hauptverhandlung in einen anderen Saal hier und da ein Zettel hingehängt werden und ist deren Fehlen ein Revisionsgrund? Die Malta-Connection – man lernt immer wieder neue Geschichten durch Examensklausuren. Brandschutz über Bestandsschutz (§ 87 BauONW) – kein Richter will in der Zeitung lesen, dass drei Kinder verbrannt sind, weil die schöne Außenfassade ohne zweiten Rettungsweg unter Bestandsschutz fällt – OVG Rheinland Pfalz 8 A 10875/12. Nun soll § 201 a StGB für Herrn Edathy geändert werden. Ein bisschen fehlplatziert oder?

Die Prüfung im Zweiten am 10.4. Anders/Werner/Buschwa: im ÖR verlangt die Polizei bei dem Nichtrisikospiel auf Schalke gegen TuS Saloniki, dass die Schalker (Welcher Polizeipräsident sei hier zuständig?) die Fahne runter nehmen. Im Strafrecht wird eine Diebesfalle gestellt. Im Zivilrecht viel ZPO und § 288 BGB. Die Noten vom 8.4. Kapischke/Klatt/Vogt: 29 zu 50 (3+6), 26 zu 51 (4+7), 22 zu 52 (6+8), 36 zu 66 (6+8), 29 zu 67 (11+9) und 42 zu 76 (7+9). Der Vortrag vom 11.4. = BGH VIII ZR 138/11. In der Prüfung Oehme/Schafranek/Dauner-Lieb wurde im Zivilrecht ein Ritt durch Gefährdungshaftung, gestörtes Gesamtschuldverhältnis, und Drittschadensliquidation gemacht. Im Strafrecht eine abstrakte Diskussion des § 263 a StGB mit § 675 u BGB. Im ÖR der Verwaltungsakt – ein Obdachloser soll sein Zimmer im Heim aufräumen – und die Subsumtion unter eine ausgeteilte Vorschrift hinten im Tierschutzgesetz – z.B. Käfighaltung. Der BFH beschäftigt sich am 15.4. mit Cum-Ex-Geschäften – liegt ein Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 II AO vor? Das OLG Köln 6 U 230/12 bei beck.de online zum Hariobären und dem Lindt-Teddy. Ist hier auf den dummen oder den intelligenten Verbraucher abzustellen? Oder auf den intendierten Verbraucher, die Kinder? Die Revision wurde zugelassen, da das OLG das auch nicht belastbar glaubt zu wissen. Für die Problematik des Brüsseler Platzes in Köln könnte VGH Kassel 8 A 2421/11 zu Freitagspartys interessant sein. Hat ein Anwohner Anspruch auf Einschreiten der Ordnungsbehörde? Die Reemtsma-Entführung steht wieder in der Zeitung. § 239 a wurde in vorausschauender Weisheit ca. einen Monat vor der Entführung dahingehend geändert, dass auch Zwei-Personen-Verhältnisse darunter fallen – also das Opfer bezahlt sein Lösegeld selber und nicht die Eltern. Strafbarkeit, wenn nun jemand den erpresst, der die Geldscheine wäscht? Ist das eventuell versuchte Geldwäsche? Die SZ berichtet über 40 Jahre Jubiläum des Exorzismustodesfalles. Lief mal als Hausarbeit. Ist der Pfarrer strafbar, der nach eingeholter Erlaubnis aus Rom einen großen Exorzismus an einem Mädchen betreibt, das ins Krankenhaus gehört? Wie ist es mit den Eltern? Dürfen die sich nicht in guten Händen glauben? Bitte nicht so voreilig mit Schlussfolgerungen. Für streng gläubige Menschen ist das nicht so glasklar wie für uns „wir sind Atheisten, solange wir gesund sind“.

Der Strafrechtsvortrag vom 8.4. im Zweiten: Revision – Strafbarkeit, wenn der Gebrauchtwagenkäufer im Prozess noch einen Extrafehler für den Sachverständigen einbaut, obwohl er so schon gewinnt? Versuchter Betrug – rechtswidrige Bereicherungsabsicht? Die Kommission meinte nein – das war Teil einer älteren Klausur. Dann macht das jeder im Zivilprozess und sagt später, ich dachte ….. Wenn ich einen Sachverständigen besteche oder einen falschen Zeugen präsentiere, ist das strafbar. Bei einem manipulierten Augenscheinsobjekt nicht? Zivilrechtlich hat der Kläger wegen des manipulierten ABS-Systems keinen Gewährleistungsanspruch. Da er das aber behauptet, zusätzlich zu den tatsächlich gegebenen Mängeln, liegt deshalb die rechtswidrige Bereicherungsabsicht vor. So was treibt mich im Kopf um und auf dem Weg ins Büro kommt dann die Überzeugung.

Der Vortrag vom 10.4.: BGH X ZR 154/11. In der Prüfung Jacoby/Zazcyk/Morawitz wurde im ÖR der BayVGH 10 Cs 12.767 geprüft. Im Strafrecht hilft ein Passant der Juwelier gegen einen Räuber, gibt ihr aber nicht den ganzen Schmuck zurück. Im Zivilrecht Vergleich und Prozessrecht. Mr. Snowden soll sicheres Geleit gemäß § 295 StPO über Art. 44 GG erhalten. Passt die Vorschrift? Die Welt berichtet, dass das BMJ einen Entwurf gegen Kinderpornographie fertig habe. Die Definition der Kinderpornographie fehlt aber wohl wieder. In der Prüfung am 9.4. Brahm/Niebel/Proyer im Zweiten wurde eine Strafrechtsklausur aus dem März geprüft – ein Schlafender wird eingesperrt und beraubt. Im Zivilrecht betrieblich veranlasste Tätigkeit  – ein LKW-Fahrer verursacht mit 0,5 Promille einen teuren Unfall. Im Öffentlichen Recht ein Hausverbot in der Bibliothek und eine klage gegen die Einrichtung eines Radweges mit Benutzungspflicht, weil der zu schmal sei.

Wie sieht die Rechtsberatung nun wegen der Elektroinstallationsentscheidung des BGH VII ZR 241/13 aus? So wie bisher – Vergütungsansprüche aus Schwarzarbeitsverträgen kommen nicht häufig als solche zu Gericht – aus einem naheliegenden Grund. Zumal es ja noch die Möglichkeit der Selbstanzeige und Nachversteuerung gibt. Man hat das eben übersehen. Bei Elektroarbeiten wird der Techniker zudem am Haus vorbeifahren und mit Fernbedienung die Steckdosen stilllegen. Stand schon in der Zeitung. Ausmerzen von Schwarzarbeit? Das gehört zum Leben. Ich würde empfehlen: machen Sie zwei Verträge – einen richtigen und einen anderen. Wenn bezahlt wurde, wird der richtige zerrissen. Der Vortrag vom 9.4. ist VG Minden 8 K 2268/12 nachgebildet. In der Prüfung Bönders/Strnd/? wurde die Eingangsuntersuchung bei Beamten auf Erbkrankheiten geprüft. Im Zivilrecht ein amerikanischer Fall: ein Geschäft testet durch ein Computerprogramm, ob der Lottoschein gewonnen hat. Die Verlierer kann man im Papierkorb entsorgen. Es kommt, wie es kommen muss – das Gewinnerlos wird entsorgt und D holt 1,8 Million ab. Dann wurde die Vollharmonisierung des Online-Rechts im kommenden Juni erfolglos abgefragt. Im Strafrecht ein Juwelierüberfall. Wie kommt eine Gemeinde aus einer deutsch-französischen Städtepartnerschaft raus, wenn der counterpart nun der front national ist, fragt die FAZ. Die SZ berichtet über das neue Verfahren in Sachen Peggy – Tatzeitpunkt 2001. Das Wiederaufnahmeverfahren war erfolgreich. Welchen Wert hat ein nicht richterliches Geständnis ohne Anwalt bei der xten Vernehmung eines Beschuldigten an der Grenze zum Schwachsinn? Herr Gurlitt hat nun alle seine Gemälde wieder. Gilt jetzt § 1006 BGB?

Die Prüfung am 8.4. Kapischke/Klatt/Voigt: Herr Kapischke war wieder von Freunden nach dem Wulff-Verfahren gefragt worden. Wieso das nicht längst verjährt gewesen sei? Und ein bisschen Edathy sowie ein Ebay-Betrüger. Im Zivilrecht Gebrauchtwagenkauf mit undichten Dichtungsringen und Gewährleistungsausschluss. Im ÖR ein Protokollfall – die Moschee im Wohngebiet. Der Vortrag vom 8.4.- BGH XII ZR 67/06 : kann ein schon beendeter Mietvertrag noch wegen arglistiger Täuschung, Verschweigen der fehlenden Baugenehmigung, angefochten werden? In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Brenner/Christensen wurde im ÖR protokollfest die Konkurrentenklage eines Richters geprüft – in Rheinland-Pfalz gibt es dazu wieder einen neuen Fall der Landesregierung. Im Zivilrecht der Ohne-Rechnungsvertrag im Hinblick auf den Auffahrtsfall des BGH und der anstehenden BGH-Enttscheidun zur Vergütungsfrage. Dann noch BGH „verwenden“ der AGBs, wenn ein Vertragspartner die aus dem dem Internet runterlädt. Im Strafrecht ein Stechen und Hauen mit tödlichem Ausgang sowie eine Gerichtsvollziehervollstreckung mit Schubsen und Hauen ohne tödlichen Ausgang – Zwangsvollstreckungsrecht im Strafrecht. Das aussagekräftigste an der Pressemitteilung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung C-293/12 – ist die Fußnote. Die Richtlinie vom 15.3.2006 wird rückwirkend gekippt. Die betroffenen Grundrechte werden vernebelt beschrieben aber nicht mit Zahl benannt. Da ist die Entscheidung des BVerfGes 1 BvR 256/08 schon wuchtiger und aussagekräftiger. Art. 10 GG – §§ 113 a, b TelekG, § 100 g StPO. Das OLG Köln 15 U 199/11 hat nach Rückgabe der Akte durch den BGH wiederum zu dem Unternehmer entschieden, der sich gegen einen Algorithmus von Google – Scientology Church – Betrug wehrt. Geld hat er aber nicht bekommen. Unsere juristische, präventive Bekämpung des 11. September geht in die nächste Phase. Nun soll, damit Flugzeuge runtergeholt werden können, Art. 35 GG geändert werden. Frau von der Leyen oder gar die ganze Bundesregierung sollen das in dreieinhalb Minuten entscheiden. Im Verfassungsrecht geht es um die Zuständigkeit des Bundes (Verteidigung – Luftverkehr gegen Boden und Gefahrenabwehr). Dann ob schon eine Katastrophe vorliegt, wenn das Flugzeug im Anflug ist oder erst, wenn es im Fußballstadion explodiert ist – Art. 35 GG. Und eben, ob 300 fliegende Leichen rechtlich weniger wiegen als 20.000 Leute in einem Fußballstadion. Das BVerfG lehnte das zunächst ab. Unser damaliger Innenminister ist dann ins Kriegsrecht – im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt. Das wurde nicht prinzipiell verworfen. Das sind aber juristische Turnübungen. Der Sinn dahinter liegt darin, Terroristen die Erfolgschance auszureden. Im Strafrecht haben wir das Problem, dass in so kurzer Zeit niemand sicher wissen kann, was in der MH370 gerade passiert. Ist der Soldat, der die Maschine abschießen soll, zudem weisungsgebunden?  Und übergesetzlicher Notstand – das Brett des Karneades – Rechtsethik über Gesetzbuch? Wie gesagt, ein theoretisches Problem. Man geht ja davon aus, dass Terroristen die FAZ lesen.

Ein seltsames Geschöpf, der Syndikusanwalt – das BSG zwingt ihn nun rentenversicherungsrechtlich aus dem Versorgungswerk raus – 5 RE 9/14. Darf ein Gemeinderat im Jahr 2014 analog § 44 c AbgG nach der Stasimitarbeiter eines Bürgermeisterkandidaten fragen und seine Aufstellung von der Beantwortung abhängig machen? Die FAZ berichtet von den Schwierigkeiten der Großkanzleien der Deutschen Bank in Sachen Kirch und Mappus. Letzterer nimmt seine in Regress. Darf eine Kanzlei Zeugen mit einem mock trial auf ihre Aussage vorbereiten? Das muss sie sogar, wird aber als anrüchig bzw. illegal dargestellt. Die Stadt Bonn will die Liebesschlösser an einer Gemeindebrücke abhängen. Ist das zulässig? Gefahrenabwehr oder nach dem Motto, uns gehört die Brücke und wir sind nicht gefragt worden?

Die Prüfung am 3.4. im Zweiten – Vortrag Arbeitsrecht – Anfechtung wegen rechtswidriger Drohung bei Diebstahlsverdacht. Inder Prüfung Schaumburg/Hunke/Ruhe ein Grudnstückscheingeschäft, im Strafrecht ein ellenlanger Fall, im ÖR Baurecht, Begrifferaten und Abwehr einer kommenden Autolackiererei nebenan. Nichts aktuelles. Die Prüfung am 4.4. Timme/Murmann-Suchan/Scherf: im Zivilrecht BGH V ZR 58/13. Im Strafrecht Wulff plus StPO und ein Supermarktüberfall. Im ÖR will ein Lehrer sein Arbeitszimmer vom Land bezahlt bekommen – § 5 Besoldungsgesetz (?). Dann möchte ein Bundeswehrsoldat einen Karl-Lagerfeld-Zopf verteidigen. Die PrüfungLöwer/Blank/Reuter: im Strafrecht Pistorius, Erlaubnistatbestandsirrtum, und die ältere Klausur, dass ein Bankmitarbeier Geld entwendet, woraufhin sein Anwalt ihm empfiehlt, die gleiche Summe noch mal zu stibietzen und diese als Wiedergutmachung unter Verzicht auf den Rest anzubieten. Im ÖR VG Köln – die Klage gegen Cern in Zürich – die schwarzen Löcher. Dann wird ein Ratsmitglied wegen des Joschka-Fischer-Replikats „mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein …..“ aus der Sitzung entfernt. Im Zivilrecht die akute BGH-Entscheidung zu den Aus- und Einbaukosten bei fehlerhaften Fenstern, wenn der Käufer Unternehmer ist. Der Vortrag vom 4.4.2014: damit im Wohngebiet eine Tankstelle gebaut werden kann, ergeht ein Bauvorbescheid, dann eine Veränderungssperre, jetzt wird der Bauvorbescheid aufgehoben. So ungefähr. In der Prüfung Hauck/F.Lichtinghagen/Oertel wurde im Strafrecht Uli Hoeneß – Haftbefehl – Rechtskraftwirkung – Wirtschaftsstrafkammer geprüft. Zudem denkt ein Model, die einen Louboutin-Schuh an einer anderen sieht, das wäre ihrer und reißt ihr den bzw. die von den Füßen. Was macht da ein Strafrichter? § 153 StPO. Naja, das ist schon ziemlich übel – § 249 – oder? Im Zivilrecht sind in dem verkauften Haus uralte, heute illegale Steckdosen, was dem Verkäufer aber nicht bekannt ist. Zudem ein bisschen Erbrecht. Im ÖR Begriffe abfragen ohne Fall. Angeblich sollen 122 Strafrechtler (so viel dürften wir jenseits der Abiturgrenze schwer aufbringen) sich für eine Liberalisierung des Drogenstrafrechts ausgesprochen haben. Ah so. Aus der Ecke. Für mich ist das viel zu weich. Zero tolerance. Die armen Eltern, wenn legal das Zeugs auf dem Schulhof verkauft werden darf. Zu meiner Schulzeit wurde ein Raucherpausenhof eingerichtet. Das muss man sich mal vorstellen. Mit 40 fängt ja keiner mehr an, zu rauchen.

Die SZ wirft interviewmäßig einem Verfassungsrichter vor, sein Gericht wackele bei den Prozenthürden wie eine Kuh mit ihrem Kuhschwanz. Eine entsprechend al dente formulierte Antwort finde ich da nicht. Der Befragte sagt im weiteren Kontext, dass Karlsruhe noch nie ein EU-Projekt gekippt habe. Genau – aber vorher immer viel Wind machen – nach Mangold wurde angekündigt, in Sachen Honeywell mal so richtig Klartext zu reden, es geschah dann jahrelang nichts, die Senatszuständigkeit wurde geändert und dann stimmte man zu. Was ich dem Gericht persönlich übel nehme, ist der Europäische Haftbefehl  – s. Julian Assange – was wollen Sie gegen eine sagen wir mal ungarischen Haftbefehl machen, bei dem Sie den Text noch nicht mal ansatzweise verstehen? Auch die SZ schreibt zu Jörg L. aus Bassa Sassonia – den in Frage kommenden Kandidaten seien Aufgabentext plus Lösung über einen Repetitor angetragen worden. Man darf gespannt sein.

Der Vortrag vom 2.4. im Zweiten: der Saunabesitzer liest die klitzeklein gedruckte Gebrauchsanleitung nicht und schüttet zu viel Tropfen von dem Zeugs (Saunaaufguss), damit es gut riecht, auf den Grill – alles brennt ab – ähnlich OLG Naumburg 6 U 191/06. Im Strafrecht Uli Hoeneß mit Deal. Im Zivilrecht – Notar – Grundstückssicherheiten. Im ÖR Beamtenrecht. In der Prüfung Banke/Dierke/Kreße am 2.4. ging es um einen Überfall auf ein Rentnerehepaar, das den Tresor in der Küche hat. Jedenfalls schleppt der Täter den Tresor raus, die Frau ist tot, der Täter ist weg. Im ÖR verkauft jemand auf 40 Quadratmetern in der Fußgängerzone Kunstdrucke und erzählt von Meeressäugern. Im Zivilrecht musste die Rechtsnatur eines Maßanzugschneidervertrages erörtert werden. Der Schneider rechnet dann mit einer Spielschuld auf bzw. erschießt den Königspudel, um eine aufrechenbare Forderung zu erhalten. Kann man das Twitterverbot auf § 115 Telekommunikationsgesetz stützen und da auf Absatz 1? In Celle sollen die seit gestern zu schreibenden Aprilklausuren ausgetauscht worden sein, schrieb das LJPA jedenfalls den Kandidaten. Ändert das was an der Strafbarkeit wegen Bestechung und Teilnahme am Verrat von Dienstgeheimnissen? Der Vortrag vom 3.4.: man wird außerhalb des Hotelstrandes ausgeraubt, was üblich ist, und die Freundin fängt sich eine Salmonellenvergiftung am Abflugstag ein – Abtretungen sind laut Reisevertrag verboten. In der Prüfung Weismann/Landsberg/Kubink: woran erkennt man die Rangfolge von Bundespräsident, Bundestagspräsident, Kanzlerin? An den Autokennzeichen! Warum wird die Kanzlerin ohne Aussprache gewählt? Dann das Gesetzesvorhaben zur Zwangsprostitution – wie würden Sie das machen? In Mecklenburg-Vorpommern bekommt man eine Windkraftgenehmigung nur, wenn man dem Land ein bisschen Grundstück verkauft. Im Zivilrecht ging es um Vormerkung/Betrug/§ 19 GBO. Im Strafrecht Trunkenheitsfahrt mit Rad. In der Prüfung in Köln Klein-Blenkers/Volkhausen/Jacoby fand eine Klamottenkundin in der Kabine eine vergessene Handtasche und bezahlte damit und telefonierte mit dem Handy ins Ausland. Im ÖR – VG Aachen 5 L 193/13 Hambacher Forst aber nicht Fest – stellt der Bauer den Protestierenden seine Wiese für deren Zelte zur Verfügung – baugenehmigungspflichtig? Im Zivilrecht mietet A, heiratet F, zieht aus, F heiratet X, der zieht ein. Das wird dem Vermieter jetzt zu viel – BGH XII ZR 143/11. Die Twittersperre – wo steht bei uns was dazu? Nachher. Die FAZ berichtet, dass beim Italiener in Berlin sich eine résistance gegen Karlsruhe bildet. Dürfte geregelt werden, dass Gesetze nur mit einer 2/3 Mehrheit gekippt werden dürfen? Es gab mal eine Klausur, in welcher die Verfassungsbeschwerde nur bei mindestens 6 Stimmen erfolgreich wäre. Dann wird dieser Rechtsbehelf faktisch zur Karteileiche. Als Bürger muss man ohnehin erst mal 2 – 4 Instanzen verloren haben, um nach Karlsruhe zu kommen. Dann machen Sie mal eine Antragsschrift, die nicht schon vom HiWi für untauglich befunden wird. Politisierung der Richter durch Wiederwahl statt 1 x 12 Jahre? Herr Schäuble soll gesagt haben, dass der Supreme Court nicht so verfassungsfortbildend tätig wäre. Ach nein? Die Verfassung ist extrem kurz – die amendments machen es. Der Supreme Court ist ein BGH/ EuGH/BVerfG und rettet die Krankenversicherungsreform mit dem Trick, dass es sich um Steuerrecht handele, für die der Bund die Kompetenz habe. Wenn das nicht kreativ ist. Er verbietet sich selber zudem, in Entscheidungen anderer Verfassungsgerichte im Ausland zu schauen – das wäre bei 194 UN-Staaten plus X beliebig – zudem habe man mehr als 200 Jahre auf dem Buckel. Auch die FAZ schreibt über psychologische Zeugenbetreuung – wie ist es mit § 68 b StPO? Die Welt meint, Herr Draghi steuere die Finanzwelt mit Worten. Auf den Punkt gebracht – Karlsruhe rudert deshalb mit den Armen. In Hessen wurde Ende März das Gesetzesvorhaben geprüft, Jugendliche die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das geht doch jetzt schon oder? §§ 71 ff.. JGG.

In der Prüfung vom Stein/von Danwitz/Huschens am 2.4. wurden drei Fälle aus dem Kölner Stadtanzeiger geprüft. Kann Herr Wowereit gegen als Soldaten vor dem Brandenburger Tor sich fotografieren lassende Männer vorgehen? Die nehmen Geld dafür. Dann wird eine Urne vertauscht. Und was kann eine alte, lungenkranke Dame machen, die von der Polizeistreife für drogensüchtig gehalten und gezwungen werden soll, hinter dem Polizeiauto eine Urinprobe abzugeben. Gewünschte Antwort: Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Strafrecht ein Fall aus 1964 – jemand nimmt zur Auslieferung bereitstehende Kaufhauspakete und liefert die bei den Kunden ab, er kassiert das Geld natürlich. Im Zivilrecht Selbstaufopferung im Straßenverkehr und arbeitsvertragliche Klauseln, wer die Fortbildungskosten im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tragen hat. Wir sind wieder mal heftig in Verzug mit der Umsetzung einer Richtlinie. Bis Ende 2013 sollte § 288 BGB dahingehend geändert werden, dass Unternehmer 9% Verzugszinsen bekommen bei einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Und das bei einem Minus-Basiszins. Gilt die Richtlinie jetzt unmittelbar? Gegenüber dem Staat, als dem größten Bauherrn, ja – vertikale Wirkung. Ansonsten eher weniger. In der FAZ schreibt ein Bonner Völkerrechtsprofessor wie immer sehr eingängig, jetzt zur Krimkrise – die zuschauenden Staaten seien zur Nichtanerkennung und zum Ärgern verpflichtet. Völkerpflicht. Wenn nur unsere Gasheizungen nicht wären. Völkerrecht sind Tischmanieren. Die SZ schreibt, dass Dr. Krombach, der uns die Wucht des europäischen Haftbefehls 2001 eindrucksvoll vorgeführt hat, nun vom französischen BGH verurteilt worden ist. Verfahrenshindernis, wenn der Opfervater den Beschuldigten entführt und gefesselt auf die Stufen des Gerichts setzt? Ein Fall für den EuGH und den EGMR, wie 2001 auch schon, als er erfolgreich die Versäumnisentscheidungen im Straf- und Adhäsionsverfahren rügte. Das BVerfG – 1 BvR 1128/12 – hat nichts gegen die volle Namensnennung – der Justizprüfungsamtsreferatsleiter in Celle sollte die Pressemitteilung aufmerksam lesen – bei einer berufsrechtlichen Verurteilung. Und sonst? Der EuGH brandmarkt Tanja Kreil ihr Leben lang. Wir schreiben vom berühmten Tennsspieler B.B. – die Anonymisierung ist praktisch schon gefallen. Kommt ein Arbeitskampfgesetz? Das wurde immer mal wieder seit 1949 versucht – in der ARD gibt es einen Brennpunkt zu den streikenden Piloten – Spartengewerkschaft – Tarifpluralität – Tarifkonkurrenz – Tarifeinheit. Art. 9 III GG.

Der Fliesenfall – Erste Einbaukosten, Ausbaukosten, zweite Einbaukosten – gilt nicht bei Nicht-Verbrauchsgüterkäufen – BGH VIII ZR 46/13 – dann hat die Schuldrechtsreform eine Verschlechterung für manche Käufer bewirkt – man vergleiche den Dachziegelfall von 1983, der die Kosten mit Schuldnerverzug, GoA und § 467 S. 2 rechtfertigte. Komisch. Der Vortrag am 2.4. – eine Kandidatin erschien mit Springerstiefeln plus Stahlkappe und Weißer Bluse über der Hose: eine ältere BGH-Entscheidung, wohl NJW 1993 S. 2611 – NJW 1992 S. 2474 – die Reiterin verunfallt in der Reitstunde auf dem von der Freundin geliehenden Pony mit Haftpflichtversicherung. § 833 hat kaum einer gesehen. In der Prüfung Pabst/Leisner/Mues wurde im Ör die 3% Problematik ventiliert und die Wahl der Kanzlerin sowie, ob ein Erstklässler, Moslem, Befreiung von der Singstunde am Freitag gerichtlich durchsetzen kann. Im Strafrecht brach der Beschuldigte, dem eine Blutprobe abgenommen werden sollte, dem Polizeiarzt, der per Vertrag handelt, den Kiefer, woraufhin dieser an einem Krankenhausvirus dahinstirbt. § 113? Im Zivilrecht demonstratio non nocet bei Grundstückskäufen und dann § 117 bei zu niedriger Kaufpreisangabe. Der EuGH hat bisher in Wegzugsfällen das Sitzerfordernis für gut gehalten – daily mail, cartesio (nicht ciola) – bei Hinzugsfällen nicht – centros, überseering, inspire art – nun hat er für einen Wegzugsfall anders entschieden – C-80/12 – allerdings fürs Steuerrecht. Der Vortrag vom 1.4.: Haftung des Karnevalsvereins am Rosenmontag für die Verletzung einer Zuschauern und Tierhalterhaftung, wenn ein Pferd durchgeht. Die Prüfung Weigend/Eumann/Müller am 1.4.: im Zivilrecht das Vertu-Handy des BGH plus ZPO. Im Strafrecht BGH Mallorca-Mord-Prozess und Abstechens des Einbrechers, der nur Billigschmuck mitnimmt – der wird dann vor die Tür geschleift, er beschmutzt den Teppich, und vom Notarzt gerettet. Im ÖR der Wohnungsverweis mit § 80 VII VwGO wegen Versöhnung plus Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Die SZ berichtet, dass public viewing der Fußballweltmeisterschaft auch nachts möglich gemacht werden soll. Die Bundesregierung will das in ihrer Kabinettssitzung entscheiden. Aha. § 48 BImSchG mit der 18. BImSchVO und da § 6. Dann muss man noch an das Lizenz- und Urheberrecht denken. Die FAZ hat Recht und Steuern auf eine halbe Seite geschrumpft und berichtet über die Selbstanzeige in der Praxis. Verfassungsbeschwerden muss man können – BVerfG 1 BvR 3570/13.

Das bisschen Italienisch werden Sie doch noch können:http://milano.repubblica.it/cronaca/2014/03/31/news/milano_fermato_magistrato_tedesco_in_fuga_in_germania_accusato_di_corruzione-82358047/?ref=searchFocus weiß, dass aus dem LJPA in Celle Examensklausuren heraus verkauft wurden, möglicherweise bundesweit – durch einen Einzeltäter. Strafbarkeit der Käufer und dieses Richters? Was würden Sie jetzt einem Käufer raten? In Celle wurde im Zweiten Ende März anlässlich der Edathy-Problematik § 184 b I Nr. 3, IV StGB durchsubsumiert. Der Aufreger heute, wenn es kein Aprilscherz sein sollte – die Friedrich-Wilhelm-Universität zu Bonn will eine Henry-Kissinger Professur einrichten. Erstens, wo steht was dazu, wer bestimmt, welche Lehrstühle es gibt? Ich habe im Hochschulgesetz noch nichts gefunden. Zweitens, seit wann gibt es hier Namens-Professuren? Drittens, er selber dürfte das zulässige Alter überschritten haben, oder? Viertens, was kann wer jetzt dagegen tun? Die SZ berichtet über das wohl erste Verfahren gegen eine Sparkasse, welche die langfristigen Sparverträge wegen der guten Zinsen kündigt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung nur etwas – §§ 489, 490 III – 313, 314? Wahrscheinlich steht das in den AGBs der Sparkasse.

März Der Vortrag am 27.3. im Zweiten – ein Schuldanerkenntnis der Mutter des Schuldners im Urkundenprozess. Im ÖR wurde der St. Pauli – Hansa Rostock Fall geprüft sowie wie man eine Petition richtig einlegt. Das wollte ich immer schon mal wissen. So ähnlich wie der Gnadenversuch in Bundesländern, in denen er nicht automatisch gewährt wird wie in NRW? Die SZ berichtet, dass das BVerfG sich mit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer beschäftigt. Entweder das Mittelalter oder unser Führer – Sie zum Beispiel als Studierende/r – zwingt uns in teure Vereinigungen, die Großkanzleien und -praxen sowie Unternehmen in Brüssel nutzen, aber Einzelkämpfer oder Pommes-frites-Budenbesitzer nicht mögen. Der Fall ist also wegen der Rechtsanwaltskammern spannend. In der FAZ meint ein Finanzspezialist, das BVerfG habe in der EZB-Entscheidung gezeigt, dass es weder Ahnung von den noch Verständnis für diese Zusammenhänge/n habe. Die Welt schreibt, dass der EuGH Steine statt Brot gegeben habe, als er die Sperrung von Internetseiten – Herr Erdogan wird sich freuen – zuließ, da diese Sperren entweder leicht zu überwinden seien oder unzumutbar seien.

Die Deutsche Bank hat Probleme mit dem Vorwurf des Prozessbetruges – wie ist das im automatisierten Mahnverfahren? BGH 4 StR 292/13 über HRR. Die Hilfsstrafkammerentscheidung BGH 5 StR 613/13 dürfte für das Teldafaxverfahren in Bonn wichtig sein. Der EuGH C-314/12 (interessant für Interessenten an Wickie und die starken Männer) will Autobahnbetreiber verpflichten, Rechtsbrecher nicht fahren zu lassen – in Österreich gegen einen Internetprovider in Sachen kino.to – der EuGH ist hier eine Mischung aus BGH und Verfassungsgericht – eine Drittwirkung der Grundrechte braucht er nicht. Hat das nun Auswirkungen für Abmahnanwälte? Anstatt die Uploader zu jagen, könnte doch der Provider dicht gemacht werden. Fehlt jetzt das Rechtschutzbedürfnis? Liebesterror im Sauerland einer über 70jährigen gegen einen Pfarrer – Verurteilung durch ein Schöffengericht wegen Stalking und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz – geht das zusammen?

Der Vortrag am 26.3. im Ersten: Ausrutscher auf Gemeindeparkplatz um 17 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz an der Fußgängerzone, letztmalig wurde am vorherigen Morgen Schnee geschippt – warnt der Platz vor sich selber? In der Prüfung Schmoeckel/Thiel/Schmidt wurde extensiv Erbrecht geprüft, sowie die Gründung einer Stifung – das braucht man sofort im Berufsleben. Im ÖR Blockadetraining/Brüsseler Platz in Köln und ob man eine Baugenehmigung braucht, wenn im unbeplanten Innenbereich Kunstobjekte von 3 Meter Höhe im Garten aufgestellt werden sollen. Im Strafrecht Überfall auf ein Schützenvereinsheim, um Waffen zu erbeuten, das brennt dann aber irgendwie ab. Was ist das rechtlich, wenn ein Anwalt von Herrn Gurlitt im Fernsehen ankündigt, dass Kunstwerke zurückgegeben werden sollen? Damit dürfte es nicht getan sein – die Anspruchsteller werden entgangene Zinsen, ihre Anwaltskosten und andere Schadensersatzposten zusätzlich ersetzt haben wollen.

Ist eine Mitarbeiterin der kirchlichen Telefonseelsorge Arbeitnehmerin, wurde im Februar bei den Schti’s im zweiten geprüft – BAG 10 AZR 499/11. Ein 21-jähriger, der über Facebook sexuell genötigt hat, ist zu Vorbewährung, §§ 61, 61 b JGG, und der Auflage, §§ 15, 23 JGG?, verurteilt worden, sich ein halbes Jahr von Facebook fern zu halten. Die ZDF-Entscheidung erfordert jetzt die Einteilung in staatlich, staatsnah, staatsfern und unitymedia. Wobei wieder unerfindlich bleibt, wieso der Staat bei einer Ein-Drittel-Mehrheit seinen entscheidenden Einfluss verlieren soll. Man hat doch seine Leute und man hat das Geld. Wer die Musik bezahlt, bestellt sie. Die Hausfrau, die jetzt den Platz von Kurt Beck einnimmt, kann das kaum. Das wird mit gefühlsmäßigen Zahlen gearbeitet und nicht das erste Mal. Die FAZ berichtet über die Zivilklausel. Darf eine Universität beschließen, keinen Lehrstuhl für Militärgeschichte und ähnliches haben zu wollen? Das GG habe kein pazifistisches Gebot. Abgesehen von dem Verbot der Vorbereitung des Angriffskrieges? Ein Prüfer meinte vor Jahren mal, der Angriffskrieg selber sei nicht verboten, nur die Vorbereitung. Müssen Sie nicht vertreten. Er ist pensioniert.

Zum Totlachen – http://www.faz.net/-gum-7njt5 – Eine Oberstaatsanwältin soll laut FAZ gemeint haben, dass sie es strafschärfend berücksichtigen würde, wenn die Deutsche Bank nicht die Revision in Sachen Kirch zurücknähme. Da hätte ich ein Strafverfahren am Hals. In den ehemaligen Kanzleien der Deutschen Bank soll es „Razzien“ – im Mündlichen den Ausdruck bitte nicht verwenden – gegeben haben. Zeugnisverweigerungs- und daher Beschlagnahmeschutzrecht? Die FAZ weiß nun, dass Herr Hoeneß das Gericht in wesentlichen Punkten angelogen habe. Die Welt berichtet, dass nicht die ZDF-Entscheidung heute wichtig sei sondern die Verhandlung des VGH Bayern zur Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag – man streite sich, ob der eine Gebühr, eine Steuer oder ein Beitrag sei. Praktischer Unterschied? Die SZ meint, dass die geplante Änderung des Art. 94 GG zu einem Kreuzverhör der BVerfG-Kandidaten im Bundestag führen werde. Na und, wenn Richteraspiranten ein Assessmentcenter und zwei Examina vorher aushalten sollen können, dann wird das doch wohl ein Klacks für die berufserfahrenen Richter, die sonst selber scharfe Fragen stellen, sein. In der Prüfung im Zweiten am 20.3. kam als Vortrag die in der Sauna gestürzte alte Dame. In der Prüfung Brünger/Juhnke/Schotten wurde gefragt, ob es rechtmäßig sei, dass die Kabinettssitzungen immer nur 20 Minuten dauerten, was darauf schließen lasse, dass alles vorher schon ausgekungelt worden sei. Dann wehrt sich der Delikatessenhändler gegen das Werbeschild der benachbarten Pferdemetzgerei im Fahrradständer. Im Zivilrecht will eine Witwe drei Jahre nach dem Tod ihres Mannes wissen, welche Folgen das habe. Was man als Anwalt da so frage? Ich würde mich erst mal erkundigen, ob er nicht noch im Wohnzimmer liegt, könnnte ja sein. Im Strafrecht hauptsächlich Zivilrecht. Der Express schreibt, dass ein Metzger wegen muslimischer Proteste ein Schwein aus dem Schaufenster genommen habe. Das erinnert an die Satanischen Verse von Rushdie – dürfte das Ordnungsamt das aus Besorgnis vor Anschlägen verfügen?

BGH VI ZR 383/12 – da verklagt jemand das Abschleppunternehmen statt die Stadt – seit 1993 ist das geklärt – es sei denn, auf dem Hof des Unternehmers passiert das Malheur.Das BVerfG beschäftigt sich am 25.3. mit dem ZDF und dem Einfluss der Politik über den Verwaltungsrat auf die Chefpersonalien. Die SZ berichtet. Wir haben für die Grundversorgung die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands – eine Art GbR, dritte Ebene des öffentlichen Rechts – und die Anstalt in Mainz. Trotz Art. 5 I GG ging privater Rundfunk wegen den Alliierten zunächst nicht – staatlicher Rundfunk wegen Art. 5 I GG auch nicht, also nahm man die Notlösung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem heutigen, akuten Problem, die Programmherrschaft hat bei mir unitymedia und schaltet munter Arte von HD auf analog und wenn man nur analog hat, ist es ohnehin sehr beschränkt geworden, beschäftigen sich Gerichte noch nicht. Schlimm. Die Verfassungsrichter sollen, wie es eigentlich im GG steht, vom gesamten Bundestag gewählt werden – das läuft auf einen Wahlkampf hinaus. Dürfte die Kanzlerin wie der Ministerpräsident Erdogan Twitter ausstöpseln? Frei zugängliche Quellen in Art. 5 I GG haben auch Schranken. Die weggekommmene Zahnprothese entscheidet das AG Hannover 556 C 11841/13 anders. Wie ist es mit weggekommenen Biebern? OLG Nürnberg 4 U 2123/13.

Ein Schweizer Jurist meint in der FAS, dass die 5% Hürde im Bundestag nun fallen solle. Dann solle gleich die Direktwahl des Bundeskanzlers mitgeregelt werden – zurück zur Weimarer Verfassung also, weil sie in Österreich funktioniert?

In Leserbriefen wird diskutiert, ob eine Sezession Völkerrecht bricht. Vom Winde verweht, Reichsdeputationshauptschluss. Bei der Krim von noch theoretischem Interesse – München 1938 soll sich aber nicht wiederholen. In der SZ wird gefragt, ob ein Staat einen Staudamm errichten kann, so dass der Nachbarstaat kein Wasser mehr bekommt. Der Müller Arnold Prozess von Friedrich des Großen im Völkerrecht. Bisher gab es Fälle – trail-smelter, in denen der Dreck von einem Staat in den anderen gespült wurde. Das verletzt das Gebot der Rücksichtnahme. Aber durch Unterlassen? Die SZ zuckt auch nur mit den Schultern. Übrigens, die Bemerkung, Präsidenten, Vorsitzende Richter am OLG und BGH-Richter würden im Winter prüfen, verdeckt das Relevante. Bedenken Sie bitte, dass eine Verwaltungsgerichtsentscheidung im Zweiten Examen gegen das LJPA für dieses teuer werden kann, wenn z.B. der Kandidat, der zwei Jahre am Arbeiten gehindert wurde, eine Bescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er einen Job hatte. Das ist eigentlich wie bei Tiger Woods – jeder vorbeigeschobene Putt ist teuer. Die Beißhemmung gegen BGH-Richter-Korrekturen ist auch bei mir eigentlich unüberwindlich.

In der Prüfung Schepers/vandenHoevel/Ewelt am 20.3. ging es um die Störerhaftung eines Kneipenwirts, der die Feuerwehrkosten nach dem Brand bezahlen soll – OVG Münster – ich suche noch. Im Feuerwehrrecht gilt ein spezieller Störerbegriff. Und die ÖR-Klausur im März – Nichtteilnahme an Klassenfahrt – wurde ventiliert. Im Strafrecht ging es um die Frage, ob bei einer Umladung auf einen neuen Termin die alten Schöffen mitgenommen werden – so wohl der BGH. In der Prüfung Lenz/FesslerNeuvians wurde der alte Klausurfall geprüft, dass der Anwalt dem diebischen Bankmitarbeiter rät, dieselbe Summe noch einmal zu entwenden und die als Wiedergutmachung anzubieten. Im ÖR war der Wunsch des Beamten, über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten zu wollen, zu prüfen. Im Zivilrecht wurde die Examensklausur, Verletzung bei Betriebsfeier, indem die Damen den betrunkenen Kollegen nach Hause bringen und sich weh tun und seinem Auto auch. Die Berichterstattungen über die mündiche Verhandlung in Sachen Schavan bei der Kammer in Düsseldorf, die auch unsere Prüfungsfälle behandelt, sind amüsant. Die Beteiligten sind in unserem Prüfungsberitt aktiv – außer der Klägerin. Eine Beweisaufnahme bei Verwaltungsgerichten – abgesehen von Ortsterminen – ist eigentlich unüblich. Ob Erfolgsaussichten bestehen, erkennt man mühelos an der Mitteilung, dass die Kammer beabsichtige, durch den Einzelrichter im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. In Köln wird verhandelt. Was die Zeitungen leider nicht sagen: ist die Universität nach § 48 VwVfG vorgegangen oder nach der Prüfungsordnung? Hauptpunkt ist die Verjährung und dass sie nicht nur den Doktortitel sondern auch das Examen verliert, also jetzt mit Abitur dasteht. Darf sie dann Botschafterin werden? Hätte eine Konkurrentenklage eines Diplomaten mit der konformen Ausbildung Aussicht auf Erfolg?

Der Vortrag am 19.3. im Ersten: der Abbruch der Ebay-Auktion – BGH. In der Prüfung Ketterle/vonCoelln/Krämer wurde OLG Hamm, der im Eingang liegende Berner Sennerhund geprüft. Im Strafrecht Uli Hoeneß – Revision, was er hätte rügen können, und Edathy – Durchsuchung bei dem Sachstand? Im ÖR die Entscheidung zur 3% Klausel bei der Wahl des EU-Parlaments. Sowie die Marler Stadthalle soll nicht an die NPD vergeben werden. Der Vortrag im Zweiten am 20.3. – es wird eine falsche Bescheinigung über die Ableistung von Sozialstunden erstellt sowie überteuerter Schmuckverkauf bei Ebay. Die im Krankenhaus weggekommene Zahnprothese und der Ersatzanspruch der Erben – wir berichteten – AG Bonn 109 C 273/12 wies die Klage ab – das Landgericht 1 O 361/13 hat einen hohen Vergleichsvorschlag gemacht – so der General-Anzeiger heute. Die Kommunalwahl in Frankreich steht an – in ganz Frankreich und auch in einem kleinen gallischen Dorf. Da unsere süddeutsche Kommunalverfassung von den französischen Besatzern sein soll und NRW die 1994 übernommen hat, könnte das Ergebnis interessieren. In der FAZ schreibt eine Strafrechtsprofessorin über den erstaunlich nachsichtigen Umgang mit Fotos, die ohne Zustimmung der betroffenen Person gefertigt wurden, upskirt oder anders. Sollten § 201 a StGB und das anlässlich der Veröffentlichung von Bismarcks Totenmaske geschaffene Kunsturhebergesetz verschärft werden? Es ist neulich zwei Mal passiert, dass die Vortragsstopuhr ihren Geist aufgegeben hat, ohne dass der Kandidat das merkte. Schreiben Sie sich doch den Anfangs- und Endzeitpunkt aufs Papier und haben die Armbanduhr noch im Blick. Dann wundert mich etwas, dass jedenfalls momentan die Klausuren im Zweiten Examen von Präsidenten, BGH-Richtern, Vorsitzenden Richtern korrigiert werden. Ein AG-Leiter soll gesagt haben, das läge am Winter. Im Sommer wär das anders. Das ist Jura.

Bekommen die Eltern das Geld für die Klassenfahrt zurück,wenn das Kind nicht mitfährt? Die letzte Klausur im März im Zweiten. Die FAZ berichtet, dass nach Rom I und Rom II nun zum 17.8.2015 das Erbrecht nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit abzuwickeln ist bei grenzüberschreitendem Bezug sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Eine Rechtswahl ist möglich. Woran erkennt man nun den gewöhnlichen Aufenthaltsort und wie kann man den kreativ-legal gestalten? In der Pressemitteilung zur ESM-Entscheidung tauchen neben Six Pack – Target 2 und anderem auch die ultra vires Lehre auf, als ob es die schon immer und sowieso gegeben habe. Im Gesellschaftsrecht hat der anglo-amerikanische Raum das, wir nicht. Mit Ausnahmen wie immer – Holzmüller, Gelatine – BGH. Gewaltentrennung heißt bisher gegenseitige Kontrolle, nun: man darf nicht über die Hecke fressen. Die EU hat Gewaltenhäufung – funktioniert auch. Die Finanzverwaltung hat beschlossen, dass Scheidungskosten rückwirkend für 2013 steuerlich keine außergewöhnliche Belastungen mehr sind. Das Steuerrecht ist ein Universum für sich – Erlasse haben Gesetzeswirkung. Gospodin Putin vergleicht die Krimsituation mit der deutschen Wiedervereinigung – das ist ja drollig. Soweit ich mich erinnere, sollte die DDR da weg von Russland und nicht näher dran. Dann haben wir einfach einen Beitritt der Volkskammer als vollmachtlose Vertreter der inhaltslosen Länder konstruiert und unser Recht wurde wie eine Käseglocke über die DDR drüber gestülpt. Es musste schnell geben – Landesfürsten in Niedersachsen und im Saarland waren gegen die Wiedervereinigung. Man befürchtete, dass die Menschen mit den Füßen abstimmen.

Die bisherigen juristischen Denksportaufgaben bei den Märzklausuren im Zweiten: VG Köln 18 K 4473/12 – was macht der durch VU im schriftlichen Verfahren zur Räumung wegen Zahlungsverzuges verurteilte Mieter, wenn er in der Heilungsfrist die rückständigen Mieten zahlt, aber nach Ablauf der Einspruchsfrist? Der Vermieter ficht einen Mietvertrag an, weil er festgestellt hat, dass die Mieterin eine Ossie ist. Auto als Waffe im § 224? BGH. Sanktionen gegen Russland – die UNO (Veto Russlands wäre da) über Art. 29 UN-Charta, Umsetzung durch die EU über Art. 215 AEUV, eigene Sanktionen über Art. 28 EU. Könnten wir selber eigenständig Sanktionen beschließen? Art. 59 I GG? Das BVerfG hat heute über den ESM-Rettungsschirm zu entscheiden. Darf der AEUV – no-bail-out – umgangen werden, indem die Hilfe ausgelagert wird? Perfidie-Verbot analog? Wiener Vertragsrechtskonvention? Und vor allem Art. 23 I 3 GG, unser Scheunentor für die EU? Herr Hoeneß packt seine Sporttasche, wenn nicht sein Knie einen Strich durch die Rechnung machen sollte. Das Strafvollzugsgesetz in Bayern hat nicht Paragraphen sondern Artikel! Sonderurlaub für das Champions League Finale und die WM? Edathy gehöre in die Klapse, ist das eine strafbare Beleidigung oder muss dieser Politiker das aushalten? Bayern legt das Sportschutzgesetz vor – Doping und Integrität – scheint was unterschiedliches zu sein. Wie würden Sie diese Paragraphen sortieren und formulieren, ohne doppelt gemoppelt zum StGB zu wirken?

Was spricht dafür, die Volljährigkeit im Zivilrecht/Strafrecht und sonst auf 17 herabzusetzen, fragt die FAZ. Wie sieht die Haftung bei dem verschwundenen Flugzeug nach deutschem Recht aus – § 33 II LuftVG? Wobei hier nach dem Warschauer Abkommen das Recht des Zielflughafens entscheidend ist. Als die letzte Concorde in Paris beim Start verunglückte, war New Yorker Recht anwendbar – mit punitive damage. Ob China das Warschauer Abkommen ratifiziert hat? Der General-Anzeiger berichtet, dass die Liebesschlösser an Pariser Brücken so viel Gewicht bringen, dass sie entfernt werden müssen. Wer ist hier Störer? Passt das Eisenbahnkreuzungsgesetz? In Bayern gab es wohl doch Kumulieren und Panachieren, wie man an den Bettlaken großen Wahlzetteln im Fernsehen gesehen hat. Die Welt berichtet, dass Professor Isensee die letzten 4 Urteile des zweiten Senates für unrichtig hält. Jedenfalls hat er mal nicht mit dem alten Testament argumentiert. Ein Jogger versucht, ein 6 Jahre altes Mädchen aus dem Rhein zu retten, und ertrinkt. Haftung der Eltern bzw. übergeleitetes Recht SGB ….. aus GoA?

Der Vortrag vom 14.3. im Ersten – richtig brutal – eine Mädchengang überfällt eine 16jährige (nein, einen zwölfjährigen Jungen), der das nicht überlebt. Es fragte neulich eine Kandidatin an, ob sie in den Kurs kommen könne, ich müsse aber versprechen, nichts mit Sex oder Gewalt zu fragen. Auch wenn hier ein völlig falscher Eindruck entstehen sollte, ich habe mich erkundigt, ob das ihr Ernst sei. In der Prüfung Zimmermann/Michael/? wurden im Strafrecht die Ermächtigung und einige gewalttätige Fälle geprüft. Und wie man einem Ehemann nachweist, dass er seine tot im Wald aufgefundene Frau umgebracht hat, wenn er leugnet, da gewesen zu sein. Im Zivilrecht ein gewalttätiger bekannter Unfall – OLG Hamm, die Mutter macht die Vorwärtsbewegung und das Kind überlebt das nicht. Nur im ÖR ging es nett zu – ein spanisches Wettbüro bekommt in NRW Schwierigkeiten mit der Behörde.

Die FAS lobt die Hoeneß-Verteidigung. Ich mein,,,,, Gibt es die Möglichkeit der Anschlussrevision, wenn die StA doch noch in die Revision geht? Erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf andere Delikte, wenn z.B. rauskommen sollte, wo das Geld hergekommen ist? Wie ist mit einem Verzicht mittels Presseerklärung – § 302 StPO? Kann er den noch widerrufen? Am 12.3. in einer Prüfung im hohen Norden wurde gefragt, ob die Beendigung des Glaesecker-Verfahrens mittels § 153 a StPO ein Deal gewesen sei? Und die Strafbarkeit bei Eurotransplant durch Manipulation der Liste. Im ÖR wurde nach der Rechtslage bei einer übergewichtigen Beamtin nach Maßgabe des § 23 BeamtenStatusGesetzes gefragt und nach dem Ohrstecker und Pferdeschwanz des Polizeibeamten.

Die Prüfung am 14.3. Feustel/Huschens/Vahrenbrink. Wie kann es sein, dass Uli Hoeneß Präsident und Vorstandsvorsitzender ist? Wo gibt es keine gemischten Verträge? Regress bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung. Im Strafrecht: was gibt es heutes neues bei Uli Hoeneß – zu Leuten, die ihr Handy um 8 Uhr hatten abgeben müssen. Eine 15jährige kauft am Kiosk Wodka und bekommt eine Alkoholvergiftung. Rechtskraft im OWiG-Verfahren. Im ÖR Klage einer Gemeinde gegen den Zensus – Brandgefahr der Möbel vor der ETW im obersten Stock – OVG Münster. Der Vortrag: Es wird eine Katze getreten, ein Tischbein abgebrochen, Bier getrunken, geprügelt, ein Handy weggenommen, Hausfriedensbruch – mit anderen Worten, es wurde zu viel übersehen.

Der Vortrag am 12.3. im Zweiten war wohl doch nicht BGH VIII ZR 318/12, sondern der Verkäuferverzug mit der Lieferung der Anlage. In der Parallelprüfung wurde Thor Steinar – BGH – geprüft, der Labello-Stiftfall plus StPO, FC St. Pauli – Kartenkontingentverkaufsverbot, wenn Hansa Rostock kommt, OVG Hamburg und das Informationsfreiheitsgesetz. So, jetzt sollte Uli Hoeneß einen Anwalt engagieren, der sich im Vollzugs- und Vollstreckungsrecht auskennt – die Lektüre der §§ 454 ff.. StPO ist schon mal aufschlußreich. Der Brennpunkt in der ARD war juristisch unterirdisch. Annahme der Revision, Zulassung der Revision, da wird ein Steuerrechtler interviewt. Die erste Instanz ist abgeschenkt worden – sicherlich absichtlich – schnell, schnell, schnell. Keine Beweisanträge – man offenbart 5 mal soviel hinterzogene Steuern kurz vor der Verhandlung. Jetzt wird noch gemeint, die Revisionsbearbeitung beim Steuerstrafsenat würde lange dauern. Der BGH ist in Strafsachen sehr fix. Ich glaube, die wahre Geschichte kennen wir noch nicht mal ansatzweise. Die StA muss mit in die Revision. Hoffentlich vergessen die das nicht. Nachdem die SZ am Wochenende einen beeindruckenden Artikel über den Algorithmus geschrieben hat, zieht die FAZ heute nach. Unsere Kanzlerin sagt im Bundestag, eine militärische Option in der Krimfrage sei ausgeschlossen. Dürften wir das denn überhaupt? Eine humanitäre Intervention hat noch keine belastbare Faktengrundlage. Die Sache AG TRier 31 C 422/13 ist ja ulkig. Wie würden Sie entscheiden?

Der Tipp von zwei Wachtmeistern – Einstellung oder 5 Jahre – der Tipp einer Familienrichterin – Einstellung oder 5 Jahre. In der Prüfung am 12.3.2014 Kapischke/Jox/Keller der Vortrag: VG Minden 2006/2007 – Das Glockenspiel auf dem benachbarten Seniorenwohnheim. Im Zivilrecht kein Familienrecht sondern man verwählt sich in der Vorwahl des billigen Anbieters. Im Strafrecht Hoeneß – Nachtragsanklage? War kaum bekannt. Und eine Trunkenheitsfahrt. Im ÖR ging es um einen pilzbefallenen Baum und die Anordnung der sofortigen Vollziehung. In der Prüfung im Zweiten am 12.3. drehte sich der Vortrag um eine gekauften Solaranlage mit Problemen bei der fristgemäßen Erfüllung. Das sieht nach BGH VIII ZR 318/12 aus. in der Prüfung Brahm pp. wurde die Kartenlegerin geprüft – BGH – im Strafrecht eine Klausur vom letzten Jahr und öffentliches Recht weiß ich nicht. Am 5.3. noch eine Prüfung aus dem hohen Norden – der Vortrag war racial profiling. IM ÖR will eine wegen burn-out krankgeschriebene Beamtin in einer Band spielen – VG vor kurzem. Vorgehen gegen Genehmigung einer Genmaisanlage. Im Zivilrecht Vermieterpfandrecht an einer sicherungsübereigneten Anlage. Während die SZ schreibt, dass Herr Hoeneß auf einen Freispruch hofft und die Verteidiger angeblich von der Wirksamkeit einer Selbstanzeige ausgehen, weil der Angeklagte keine Kontoauszüge lese, bei der Abgabe das alles nicht habe überblicken können und sein Sohn die Selbstanzeige bei der Steuerfahndung abgegeben hat, stellt sich für den geneigten Leser eher die Frage, was wohl rauskommen wird. Man ist ja in unserem Beruf verpflichtet, eine eigene Meinung zu haben. Also: 4 Jahre (eigentlich 6 minus langes strafloses Leben minus Lebensleistung, vor allem, dass er Christoph Daum aus dem Drogenmilieu herausgeholt und als Bundestrainer verhindert hat) plus höchste Geldbuße, die in Anrechnung gebracht wird. Dann einen Monat geschlossener Vollzug bis der Vollzugsplan vom JVA-Leiter erstellt worden ist. Sodann offener Vollzug und Haftentlassung nach anderthalb Jahren minus Weihnachtsamnestie. Das Gericht wird heute auch überlegen müssen, ob ein Untersuchungshaftbefehl zu erlassen ist. Die FAZ schreibt zu Ehe und Familie im Grundgesetz. 1949 verstand man darunter die Großfamilie, die Großeltern passten auf die Kinder auf, der Vater war noch in Russland, die Mutter Trümmerfrau. Heute auch Mehrehe und Patchworkfamilie? Die anstehenden Kommunalwahlen in Bayern: gibt es da kumulieren und panachieren, womit die Personalmacht der Parteien gebrochen werden kann? Kann ich mir nicht vorstellen. Aber das ist heute nebensächlich.

Tag 2 im Hoeneß-Prozess – das Finanzamt erhält zwischen 50.000 und 70.000 Seiten als pdf.Dokumente. Sagen Sie mal selber. Es lässt zum einen darauf schließen, dass man Kopierkosten sparen möchte und nicht sehen will, dass das für den Leser mehr als mühsam ist. Zudem wohl noch unkommentiert. Das würde ich mich nicht trauen. Dann sollen die übergebenen USB-Sticks nicht kompatibel gewesen sein. Kann man die also selber gelesen haben? Der eigene Verteidiger, der sicher nicht für die gesetzlichen Gebühren da sitzt, ist erstens nicht informiert und führt einen viertens auch noch vor. Eine unheilvolle Mischung von Eigen- und Fremdverteidigung sowie unverständlicher Sparsamkeit/Unwilligkeit, sich von Anfang an, meinetwegen für viel Geld in gute Hände zu begeben. Die FAZ berichtet über die EuGH-Rechtsprechung zu embedded linking – goeteborg-postens – und den Fall Bestvater C-348/13 – embedded videotubes. Darf der Staat jahrezehntelangen Kunden von Kapitallebensversicherungen die Bewertungsreserven nach § 153 VVG nehmen, wenn er dafür eine Dividendensperre anordnet? Wobei mir die Logik nicht einleuchtet – ohne Dividende dürfte doch der Kurs sinken oder? Und viele Kunden werden jetzt noch die Reißleine ziehen, dann erledigt sich das Problem vielleicht sowieso. Pacta sunt servanda gilt nur solange, bis der Gesetzgeber einschreitet. Man muss nur zu den heiligen Kühen hier gehören. Die Zeitungen schreiben über die Empfehlung von Professor Papier, die 5% Klausel ins Grundgesetz zu heben, eher negativ. Ebenso über den Ausspruch des amtierenden Präsidenten, das Recht sei immer Koch und die Politik immer Kellner. Wenn es um Tod oder Leben geht, nicht. Glücklicherweise nicht. Auf dem Altar des Rechts muss sich niemand opfern, das Brett des Karneades in Karlsruhe.

Man kann bei Uli Hoeneß jetzt über zweierlei spekulieren: war das überschießende Geständnis eine gute oder eine Schnapsidee und von wem kommt die? Die Zeitungen meinen, seine Verteidigung hätte die ausgebrütet. Der General-Anzeiger sieht eine Jokerkarte darin, vom Saulus zum Paulus. Die FAZ meint, er stünde mit einem Bein im Gefängnis – ich würde sagen, mit Armen und Beinen. Es wird überlegt, ob ein weiteres Strafverfahren abgewendet werden soll. Eine Strafmilderung halte ich für ausgeschlossen, eine Strafschärfung für unvermeidlich. Was wäre denn gewesen, wenn der Prozess am Donnerstag plus 1 Woche später rechtskräftig geworden wäre? Für den angeklagten Zeitraum wäre dann doch Schicht im Schacht eingetreten oder? Ich verstehe es nicht mit der Vermutung, da ist was, was man noch nicht weiß. Die rein theoretische und durch nichts fundierte Spekulation einer Fernsehkrimischauerin ist, er wird erpresst. Dann doch lieber das Geld im Gerichtssaal einsetzen. In der FAZ wird diskutiert, ob das Immunitätsprivileg des Parlaments nicht in sein Gegenteil verkehrt wird, z.B. durch den Beschluss zu Beginn der Legislaturperiode, dass Ermittlungen zulässig sind, und des Prangers der öffentlichen Meinung. Braucht man noch einen Staatsanwalt, um einen unliebsamen Abgeordneten weg zu bekommen? Soll die 5% Hürde ins Grundgesetz? Man hat offensichtlich Angst, dass die auch noch fällt.

Die Prüfung Doleischv.Dolsperg/Okonek/Schöbener am 7.3.: die Noten: 35 zu 77 (4+9), 65 zu 97 (4+11), 24 zu 56 (9+7) und 28 zu 60 (4+9) – die Einheitsvortragsnote 4 wurde aus Mitleid für Blindheit vergeben – Problem nicht erkannt.  Im Zivilrecht der Radunfall ohne Helm und der Unfall beim Karnevalszug in Leipzig, im Strafrecht BGH, Nötigung durch Abmahnanwälte? Im ÖR will ein französischer Handwerker hier arbeiten aber nicht in die Handwerksrolle. Darf der Gesetzgeber § 153 VVG – Bewertungsreserven – zulasten der Lebensversicherungskunden ändern, die seit 30 Jahren und mehr eingezahlt haben? Die Bundesregierung plant das – echte Rückwirkung? Der Vortrag vom 7.3.: der 17jährige veräußert ein fremdes Fahrrad an den gutgläubigen D. Die Eselbrücken – Geisteskrankheit über alles, wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist selber schuld – sind immer richtig. Abwandlung – nach dem 18. Geburtstag des F wird der D bösgläubig und dann wieder gutgläubig. In der Prüfung Olzen/Schwarz/Kallenberg wurde im ÖR der Fall mit den derelinquierten 11 oder 18 Buchen geprüft – OVG NRW 5 B 66/10. Und die Unterschiede der Weimarer Verfassung zum Grundgesetz. Im Zivilrecht – Veräußerung mittels Erbschein – Vergleich mit dem Grundbuch und § 15 HGB. Im Strafrecht löst sich bei dem Versuch, den Tresor aus der Wohnung unten mitzunehmen, ein Schuss und trifft die Eigentümerin. Kann jemand mit Bewährung davon kommen, der über 2 Jahre Freiheitsstrafe erhält? Ja – §§ 56 f III, 58 II S. 2, 51 IV StGB – die als Auflage beschlossene Geldbuße wird angerechnet. Deutsche Mädels reisen zum Dschihad aus – Elfes Urteil reloaded? Schützt Art. 6 I GG eine solche Eheschließung im Ausland? In Die Welt ist der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier gegen die 3% Entscheidung seiner ehemaligen Kollegen. Das Wahlrecht solle zudem auch dem Ausrechnungssystem nach im Grundgesetz verankert werden.

In der FAS äußert sich ein BGH-Richter zu Uli Hoeneß und betont immer wieder, dass er sich dazu nicht äußere. Eine fehlgeschlagene Selbstanzeige könne das Strafmaß mildern – es komme darauf an, warum sie fehlgeschlagen sei. Für Steuerstrafsachen gibt es entgegen der sonstigen Regelung nach Regionen eine Spezialzuständigkeit eines Senates. Wo kommen wir da hin, wenn ein BGH-Richter sich vor Beginn eines Verfahrens dazu äußert? Wir sind schon da hin gekommen, wie man sieht.

In Hamburg wurden diese Woche die BGH-Entscheidungen VII ZR 128/12 und VIII ZR 224/12 im Zweiten geprüft. Die Zeitungen laufen sich mit ganzseitigen Artikeln und Fotos vom Hoeneß-Gerichtssaal warm. Es sei noch nie entschieden worden, ob sich eine falsche Selbstanzeige strafmildernd auswirke. Im Teldafax-Prozess hat die Besetzungsrüge hinsichtlich der Hilfsstrafkammer Erfolg gehabt. Preisfrage: was jetzt? Zuteilung zu der überlasteten Wirtschaftsstrafkammer oder kann/muss das Präsidium den Geschäftsverteilungsplan als Einzelfall- bzw. Anlassregelung ändern? In der SZ wird über eine Dame berichtet, die sich darüber aufregt, dass Frauen in juristischen Examensarbeiten immer schlecht wegkommen – doof, sexistisch, ältere Dame. Ja nu, den Enkeltrick kann man kaum mit einem 28jährigen Golfprofi machen. Man regt sich nicht darüber auf, dass Jurastunden oder Anwälte, die in Examensklausuren Rechtsrat erteilen, immer der sichere Hinweis sind, dass der falsch bis grottenfalsch ist. Zu meiner Studienzeit hatte niemand was dagegen, dass die Strafrechtsklausur „der Ausländer A vergewaltigt Fräulein F…“ lautete. Wobei der Vorwurf zudem einfach nicht stimmt. Im Zweiten wird gerne das Tatort- oder Lindenstraßenpersonal genommen. Die könnten eher beleidigt sein.

Der Fall lief schon im Examen – nun OVG Münster 7 A 1844/12. Eine Prüfung am Aschermittwoch im Hohen Norden im Zweiten. Der Aktenvortrag – ist da oben geheim – war wohl racial profiling – OVG Koblenz. Im Strafrecht wurde Hänsel und Gretel geprüft – war es nach dem Lebkuchcontainern nötig, die Hexe zu töten? Man hätte sie doch erst mal nach was essbarem fragen können, ohne sie sofort in den Ofen zu stecken. Hänsel und Gretel hätten wegen ihrer Vermögenslosigkeit einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Obwohl die Hexe das Märchen nicht überlebt, sollte ihre Strafbarkeit auch geprüft werden. Bei den Eltern, die ihre Kinder zum Verhungern in den Wald schicken, wurde die Renovierungsproblematik des § 211 angesprochen. Dann bricht jemand den Wagen auf und entwendet den Airbag. Im ÖR demonstriert ein Freund in Sotschi – welches Recht anwendbar sei? Die EMRK, da Russland im Europarat ist. Assoziierungsabkommen – EFTA – EWR. Die Schweiz und die Ausländer. Und es möchte jemand eine behördliche Erlaubnis für Jetskifahren haben. Im Zivilrecht ging es um das Kölner Hofbräuhaus Früh „Weiß jemand, was Früh ist?“. Ein sehr Angetrunkener reißt eine hilfsbereite Dame zu Boden. Alic im Zivilrecht. Ein Mann lässt sich die Nase operativ verkleinern – was das für ein Vertrag sei? Der Behandlungsvertrag wurde nicht diskutiert. Die FAZ berichtet, dass das OLG Oldenburg 1 Ss 204/13 für Pferdekutscher die 1,1 Promillegrenze der Autofahrer anwendet – man müsse wie diese eine feste Stimme und gespannte Körperhaltung haben. Das Pferd sei wie ein Auto nicht zu einer angemessenen Eigenreaktion fähig. Die SZ berichtet zu dem einjährigen Geburtstag des Warnschussarrestes. Wie meist findet sich dieser populäre Ausdruck im Gesetz nicht wieder – § 16 a JGG.

In der FAZ wird die geplante Zusammenstreichung des Mordes und des Totschlages in „Tötung“ mit einem Strafmaß von …. bis lebenslang diskutiert. Die Mordmerkmale würden dann im Sumpf des Strafmaßes schwimmen. Es wird an die Rechtsfolgenlösung erinnert, die der BGH allerdings schon wieder zu den Akten gelegt hat. Ich seh das anders – welcher Richter wird lebenslang verhängen, wenn er vom Gesetz nicht dazu gezwungen wird? Der BGH VIII ZR 205/13 meint, dass der Mieter einer Eigentumswohnung die Erneuerung der Schließanlage bezahlen muss. Auch, wenn der Schlüssel nun schon seit Jahren weg ist und kein Missbrauch festzustellen ist? Bei Mietrechtsurteilen ist immer zu bedenken, dass Vermieter, die zu hart rangenommen werden, nicht mehr vermieten und dann wohnen wir alle in Heuschrecken-Wohnsilos. Der General-Anzeiger berichtet von einem Natursheriff, der Hundehalter, die unangeleint Gassi gehen, fotografiert und so anzeigt. Ein fotografierter Anwalt habe auf Unterlassung geklagt und beim Amtsgericht Recht bekommen. Das könnte man auch anders sehen – schließlich gibt es das Opportunitätsprinzip und die Geheimhaltungspflicht der Behörde. Was ist denn, wenn ich einen Mord fotografiere oder eine Unfallflucht?

In der Prüfung mit der Schokobox wurde das BVerwG 6 A 2.12 geprüft. Die Entscheidung des VG Köln 13 K 5751/12 ist in diesem Kontext auch interessant. Das OLG Karlsruhe 17 U 8/13 meint, dass im Kunsthandel andere Regeln gelten als bei Auto- oder Pferdeverkäufen. Wurde da der Fall Gurlitt schon mit berücksichtigt oder nicht? Russland sagt dem General-Anzeiger in Bonn, dass eine Annexion nicht beabsichtigt sei, dafür aber ein Referendum auf der Krim im März. Dreister geht es kaum. In der FAZ wird orakelt, ob das BAG 2 AZR 797/11 das Ende der Verdachtskündigung beschlossen habe, da nur der wichtige Grund des § 626 hierfür ausreiche – bei weggekommenem Leergut im Wert von 7.000 € und einer unzulässigen Videoüberwachung. In der SZ wird unser aktueller Bundesinnenminister wegen des obersten Vorganges auf seinem Schreibtisch, Ermächtigung oder nicht, bedauert. Gilt § 353 b StGB diesbezüglich auch für Ex-Amtsträger? Ist sein Nachfolger die oberste Bundesbehörde? Passt eigentlich nicht.

Von einer Prüfung im Zweiten im hohen Norden wird berichtet, dass der Vorsitzende wie üblich 2 Tage vorher zu Kaffee und Kuchen zu sich nach Hause einlädt und zur Prüfung eine Schokobox mitbringt. Es wurde der Fahrradunfall ohne Helm geprüft und wie es bei Skifahren ohne Helm sei. Die 3% Entscheidung ebenfalls. Gibt es schon Lösungsvorschläge für den Aschermittwoch, d.h. ob ein Mieter die horrenden Kosten der Schließanlage bezahlen muss, wenn er seinen Schlüssel verliert? Der BGH entscheidet. Meiner Meinung nach eine psychologische Falle – wenn die Wohnung gefällt, nimmt niemand die Regressgefahr wahr. Oder analog der betrieblich veranlassten Tätigkeit, es kommt also darauf an, ob ein Augenblicksversagen, ein Routinefehler oder ein Kardinalfehler, eine Todsünde vorliegt? Kommt es darauf an, ob die Anlage wirklich ersetzt wird und ob man der einzige ist, der den Schlüssel verbaselt hat? Verschwinden alle Pappeln an Straßenrändern, da sie auch im gesunden Zustand Äste abwerfen?§ 906 II 2 im öffentlichen Recht? Wie ist es mit Kastanien im Herbst? Der BGH III ZR 352/12 entscheidet am 6. März. Noch die Noten vom 11.2. Berger/Brahm/Rubel – 44 zu 91 (8+13), 47 zu 94 (11+12), 45 zu 84 (9+10), 34 zu 72 (5+11), 35 zu 72 (7+10). BGH V ZR 25/13 – darf ein einzelner Wohnungseigentümer verlangen, dass eine eigenmächtig angebrachte Terrassenüberdachung entfernt wird? Ja – gut, dann kann die Verwaltung sich nicht mit dem Penthouse-Millionär oder dem Mehrheitseigentümer zusammen tun und blockieren. Russland setzt in der Vergangenheit vor allem von uns missbrauchte Rechtfertigungen ein – der Schutz der eigenen Landsleute, humanitäre Intervention, Recht auf Selbstbestimmung (?), man sei um Hilfe gebeten worden. Die Zeitungen benutzen den Ausdruck Krieg – korrekt heißt das heute bewaffneter Konflikt – nur in Art. 2 der UN-Charta steht der Ausdruck Krieg noch versehentlich. Die UN – der Sicherheitsrat – kann aus naheliegenden Gründen nichts tun. Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung, wenn LKWs und Soldaten nicht gekennzeichnet sind? Die FAZ diskutiert im Sportteil die Auswirkung einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige in der Kernvorschrift des StGB, § 46. Darf dieses Verhalten nach der Tat mildernd berücksichtigt werden oder ist die Regelung der Selbstanzeige abschließend? Die SZ schreibt gestern und heute, dass das BVerfG wegen der 3% Entscheidung die Hucke voll bekommen habe und zwar zu Recht. Die anstehende Wahl zum EU-Parlament ist wichtiger denn je, die Parteien stellen Spitzenkandidaten auf, und Karlsruhe sagt, ihr sitzt sowieso nur am Katzentisch.

Heute ein paar Nachrichten für die Gegenden, in denen Karneval verboten ist. Der Nordatlantikvertrag hat ganze 13 Artikel. Passt Art. 5 oder Art. 12, so dass das Marschgepäck bereit zu stellen ist? Kann Kapitel VII der UN-Charta den Kriegsimpuls durch bürokratische Schritte wie die Feststellung der Gefährdung des Weltfriedens entschärfen? Eigentlich wollten die USA zur Monroe-Doktrin zurück – wir haben weder zu Nord- noch Südamerika was zu sagen, dafür halten sie sich in europäischen Angelegenheiten raus. Aber die Krim ist was anderes. Eine ÖR-Klausur im Februar ist OVG Berlin-Brandenburg 12 B 5.08 nachgebildet. Zudem ging es um die alte Kamelle des Elternwahlrechts, bekannt aus dem Kirchenrecht. Beim LG Stade beginnt ein Verfahren gegen einen Rentner, der einen 16jährigen Intensivtäter auf der Flucht mit seiner Geldbörse und 2.000 € erschossen hat. Das Opfer war nicht alleine. Worst case an belastbaren Fakten: der Angeklagte dachte, die Bande sei ohne Beute geflohen.

Das BVerfG will am 18.3. zum ESM-Rettungsschirm entscheiden – da dieser im Wege des Outsourcing gegründet wurde, wegen des BVerfGs, könnte keine Vorlagepflicht bestehen. Wobei ohnehin nur unsere Umsetzung zur Debatte steht. Man schlägt den Bock, meint aber den Gärtner. Herr Edathy bewegt die Prüfer in der gesamten Republik. In Niedersachsen – danke an die Kaiserseminare – wurde gefragt, ob bei dem geheimnisverräterischen Minister auch § 258 b StGB in Betracht komme. Wie man sich gegen eine Durchsuchung wehre. Durch Prüfungen lernt man dazu: welcher Antrag in einem e.V. Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung noch gestellt werden solle. Auf Anweisung des Gerichts an das Grundbuchamt, die in Abteilung II einzutragen, da wegen befürchteter Amtshaftung diese vielleicht unterbleibe. Hab ich noch nie gehört oder gesehen – ist das im Rheinland anders? Alaaf.

Februar: Das BVerwG 2 C1.13 hat das Streikrecht beamteter Lehrer mit einer interessanten Begründung verneint. Es könne ja sein, dass die EMRK das anders sehe. Sie könnten aber nichts machen, der Gesetzgeber müsse da ran. Die Retourkutsche für die Caroline-Entscheidung 2004, in der der EGMR unseren Richtern vorwarf, den Gesetzgeber nicht zu respektieren, indem die Person der Zeitgeschichte in das Kunsturhebergesetz reingelesen werde. Darf zur Totalblockade des Fliegerhorstes Büchel aufgerufen werden? § 111 StGB? Das VG Koblenz entscheidet. Wieder das Bundesverwaltungsgericht 2 C 19.12 äußert sich zur Rechtswegeröffnung in Kirchenrechtsfragen. Der Fall wird von hinten gelöst. In wichtigen Fragen ja, z.B. bei der Versorgung eines entlassenen Kirchenmitgliedes. Neulich erzählte ein Jurist aus Wien, dass österreichische Verwaltungsgerichte überhaupt keine Zulässigkeit prüfen. Wenn man drüber nachdenkt, merkt man, dass alle Zulässigkeitsfragen in der Begründetheit wieder auftauchen und daher doppelte Arbeit machen. Zudem ist ja manchmal kaum nachvollziehbar, warum diese Klage unzulässig und jene unbegründet sein soll. Der EuGH hat sowieso was gegen Klagebefugnisschranken. Der Nachschlag der Zeitungen zur 3%Hürde. Das BVerfG setze sich an die Stelle der Politik und wolle bewusst das Risiko der „Fehlentwicklungen“ eingehen. Richtig und daher falsch, was die Entscheidung angeht.

BGH VI ZR 225/13: darf ein Sachverständiger etwas über 500 € kosten, wenn der Unfallschaden knapp über 1.000 € ist? Wer Auto ohne Rechtschutz fährt, ist selber schuld. Die Versicherungen kämpfen gegen jeden angreifbaren Posten in jeder Rechnung. „Sollte es gleichwohl zu Fehlentwicklungen kommen, ist der nationale Wahlgesetzgeber jederzeit in der Lage, zu reagieren und eine Änderung des Europawahlgesetzes zu beschließen“. Der Satz widerlegt sich selber. Wenn der Wolf im Haus ist, ist es zu spät. Das erstaunt schon sehr. Das EU-Parlament sei ja nicht so wichtig, deshalb wird es jetzt noch unwichtiger? Im Wahlrecht und EU-Recht und vor allem in der Kombination hat Karlsruhe keine gute Hand. Muss nicht ein Gleichlauf zwischen nationalem Wahlrecht und internationalem, unsere Beteiligung vorausgesetzt, bestehen? Für den Bundestag habe die Entscheidung keine Konsequenzen, meint der General-Anzeiger. Braucht die StA Berlin für einen ehemaligen Minister eine Ermächtigung nach § 353 b StGB? Die Zeitungen sagen dazu nichts. Der BGH ist der Auffassung, I ZR 72/08, dass Rabattverbote gegen ausländische Versandapotheken im Arzneimittelgesetz zulässig seien. Herkunftslandprinzip? Wie ist es mit Dingen, die bei uns als Medikamente und zwar verschreibungspflichtige gelten, die im Ausland aber in jeder Drogerie verkauft werden? Seit der Doc Morris II Entscheidung, in der erstaunlicherweise das Apothekengesetz hinsichtlich des Verbotes von Apothekenketten gehalten wurde, fühlt man sich auf der sicheren Seite. Der BGH hätte vorlegen müssen, meine ich.

Der Vortrag am 25.2. im Zweiten: Ordnungsgeld für ein ehemaliges Ratsmitglied, dass bei der eigenen Bauvoranfrage Material aus dem Bauausschuss verwendet? Es war „ohne sonst strafbar zu sein“ zu sehen – § 30 Absatz 6 GO NRW. In der Prüfung vom Stein pp. kam im Strafrecht der Liebesschlösser-Hohenzollernbrückenfall dran. Wie, wenn der Schrotthändler vorher versichert habe, das sei straflos? Im Kurs sagte heute jemand, es käme darauf an, ob der Volljurist sei. Eher nicht, sogar und gerade bei anwaltlichen Auskünften liegt kein § 17 vor. Im Zivilrecht will sich ein Nachbar gegen das Blenden durch die Solaranlage auf dem angrenzenden Dach wehren. Und Arbeitsrecht – die per unerlaubtem Videofilm entdeckte diebische Friseuse rennt aus dem Laden und kündigt mündlich. Der Chef kündigt ihr dann schriftlich. § 242? Ist die mündliche Kündigung nicht doch mal trotz § 623 wirksam? Das verstehe ich nicht – § 242 würde sich doch gegen die Friseuse wenden – § 623 schützt sie doch vor sich selber. Im ÖR Gemeinderecht und noch was anderes, hab ich vorübergehend vergessen. Aha – für das EU-Parlament sind 3% zu hoch – was ist denn jetzt mit dem Bundestag??? Warum hat das BVerfG das nicht schon 2011 erklärt? Noch die Prüfung vom 14.2. Bernsmann/Roitheim/Ziemßen: im Zivilrecht wird ein Partygast durch einen fehlerhaft reparierten Pavillon verletzt. Im Strafrecht wurden unter Bezugnahme auf den Fall Fragen quer Beet ohne Fall gestellt. Im ÖR wurden unter Bezugnahme darauf Fragen ohne Fallbezug gestellt. Das erinnert an eine Prüfung, in der es im Zivilrecht um ein mit Schnecken befallenes verkauftes Haus ging – der Fall wurde im Strafrecht und ÖR dann auch geprüft. Muss das sein? Kippt das BVerfG die 3%Klausel für die Wahl des EU-Parlaments, ist heute die spannende Frage. Ob nun zu den 162 Parteien noch 13 deutsche hinzukommen, sei egal, meint die SZ. Wird sich das Gericht gegen den Wunsch des Parlaments positionieren? Entwickelt die Entscheidung aus 2011 zu der 5% Klausel Rechtskraft? Sollte man dauernd am Wahlrecht rumfummeln? Nächstes Jahr wird dann gegen d’Hondt geklagt, welches die großen Parteien bevorzugt. Allerdings hat man grundsätzliche Zweifel an der Berechtigung der Phobie vor sperrklausellosen Verfassungszeiten. Weimar ist nämlich keineswegs wegen zu vieler Splitterparteien untergegangen, sondern weil die Republik sofort in schweres Wetter geriet. Reparationen, Arbeitslosigkeit, Weltwirtschaftskrise, Inflation, Nazis gegen Kommunisten. Wie weit geht die Macht des Wortes des Bundespräsidenten in Wahlkampfzeiten, der sonst ja nicht viel bewegen könne? Stimmt letzteres? Wie wird jetzt Art. 58 GG gewichtet? Diese gottgegebene Befugnis legen Bundespräsidenten sich spätestens in der zweiten Amtszeit zu, wie die Vergangenheit zeigt. Bekommt er durch das BVerfG nun die Befugnis der Nebenpolitik zu allem und jedem? Es sieht ganz so aus – furchtbar. Darf er jetzt zum Beispiel auch die Scientologen als zu vermeidende Sekte bezeichnen? Die Verhandlung wurde im Fernsehen ausschnittsweise gezeigt. Wo steht das, in welchen Verfahren ist das warum zulässig? Spektakulär war die Entscheidung vom BGH VI ZR 144/13, dass Stromlieferanten unters Produkthaftungsgesetz fallen – jedenfalls im unmittelbaren Verhältnis zum Endkunden. Wie ist der Begriff des Herstellers auszulegen? Autonom? Auf die Idee musste man erst mal kommen. Das VG Köln 7 K 4612/13 meint, dass Rauchen von E-Zigaretten kein Rauchen im Gesetzessinne sei. Tja, jetzt sitzen die Leute alle mit angeblichen E-Zigaretten in der Kneipe. Hat ein Anwalt in eigener Sache einen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten im Prozess? BGH II ZB 13/13 – ist die Entscheidung verallgemeinerungsfähig?

Der Organstreit der NPD gegen den aktuellen Bundespräsidenten wird verhandelt. Darf er kurz vor der Bundestagswahl vor noch nicht wahlberechtigten Schülern bezüglich der NPD von Spinnern im fließenden Gespräch reden und zum Grenzen aufzeigen auffordern? Ist der Antrag zulässig? rechtliche Maßnahme? Zeigt die flotte Terminierung, dass das so nicht geht? Ich würde sagen, ja. Die SPD-Spitze will Herrn Edathy aus der SPD ausschließen, steht in den Zeitungen. Das geht nicht – Führerprinzip ist in Parteien seit 1946 nicht mehr möglich. Er soll Strafanzeige bei der Justizministerin gegen die StA Hannover erstattet haben. Ist die zuständig? Wenn nicht, was macht sie jetzt damit?

Die Noten vom 12.2. – Napierala/Fiolka/Lehmler: 42 zu 90 (12+12), 21 zu 52 (7+8), 32 zu 65 (7+9), 45 zu 94 (10+13, 49 zu 92 (10+11).Die StVO hat Fahrradfahrer vergessen, deshalb meint das OLG Celle – 14 U 113/13, dass auch zivilrechtlich eine Helmpflicht nicht existent sein könne, anders als das OLG Schleswig. Hätte nicht dem BGH vorgelegt werden müssen? Die StA Berlin hat auf Herrn Friedrich eine Akte angelegt – ohne Ermächtigung?

Der BGH entscheidet am 5.3., ob ein Mieter den Austausch der gesamten Schließanlage bezahlen muss, wenn er einen Schlüssel verliert. AG Rheinbach und AG Heidelberg sehen das unterschiedlich. Die Prüfung am 19.2. in Düsseldorf Zimmermann/Dietlein/Koewius: im Zivilrecht OLG Koblenz – nicht der Chefarzt operiert sondern der Oberarzt. Das wurde dann auch strafrechtlich ventiliert. Im ÖR ging es um eine Bürgerinitiative gegen ein Bauvorhaben auf dem Vorplatzes eines Domes. Mitschreiben war nicht erlaubt, da aber keine Blendung erfolgte und auch nicht die Ohren abgeschnitten wurden, konnte die Südkurve mir trotzdem berichten. Das sind interessante Entscheidungen: BGH III ZR 131/13 – hat ein Makler einen Provisionsanspruch, wenn der Käufer das Objekt selber von 1,1 Millionen auf 525.000 runterhandelt? BGH VI ZR 253/13 – das brennende Auto in der Gemeinschaftsgarage und § 7 StVG. BGH VIII ZR 70/13 – ein ziemlich teures Pferd – 500.000 € – Ankaufsuntersuchung und § 476. Der Vortrag am 20.2. im Zweiten: OLG Hamm – Auskunftsanspruch der künstlich erzeugten Tochter gegen die Samenbank. In der Prüfung Roitzheim/Fessler/Andexer ging es im Zivilrecht um den Lebensgefährten der Mieterin, der ohne vorherige Anfrage eingezogen ist. Im Strafrecht Wulff und ein Parforceritt durch StPO-Vorschriften. Im ÖR wird aus einem benachbarten Möbelhaus eine Spedition. Die Staatsanwaltschaft stellt im Wulff-Verfahren keinen konkreten Antrag, was die naheliegende Frage aufwirft, wo was dazu steht und ob sie sich dadurch nicht die Revision verbaut. § 258 StPO – § 120 III StPO, nur da ist das Gericht mal an den Antrag der StA gebunden. Der plädierende Staatsanwalt erzählt, dass der Zeitpunkt der Durchsuchung mit dem Angeklagten abgestimmt worden sei. Ich mein, dazu sag ich lieber nichts. Wie sieht denn nun genau der Vergleich in Sachen Leo Kirch / Deutsche Bank aus? Die FAZ schreibt, 775 Millionen Euro Zug-um-Zug gegen Klagerücknahme. Das kann ja nun kaum sein wegen der Kostenfolge. Die anderen Zeitungen schreiben, 775 Millionen plus Zinsen plus Kostenpauschale gegen Erledigung in allen anhängigen und nicht anhängigen Streitigkeiten. Ein Vertrag zu Lasten Dritter? Die Deutsche Bank soll gestern schon überwiesen haben. Wie legt man heute 775 Millionen an? Die FAZ berichtet, dass wegen der Änderung der Rechtsprechung anlässlich des Demjanjuk-Verfahrens dahingehend, dass Auschwitz-Wachpersonal grundsätzlich Beihilfe zum Mord begangen habe, nun, gewissermaßen sofort nach Abschluss dieses Verfahrens Verfahren gegen noch Überlebende eingeleitet wurden. Grausamkeiten muss man zu Beginn erledigen – die IBUKine schickt den beamteten Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand. Ein Rechtschutz ist leider möglich, da sie Gründe dafür angegeben hat. Das Amtsgericht Eschwege hat die des Containerns angeklagten Studenten freigesprochen, weil niemand gesehen hat, wie sie in den Container gestiegen sind. Wie wäre es hier mal mit Wahlfeststellung? Entweder wurden die Lebensmittel gestohlen, gefunden, gehehlt. Eine straflose Variante kann ich mir nicht vorstellen. Da der BGH jetzt Bauchschmerzen wegen der Wahlfeststellung hat, in dubio aus dem mildesten Delikt, der Unterschlagung? Was ist mit der Zufallsfundproblematik? Ein Augsburger Auktionator schätzt einen alten Teppich auf 900 €, versteigert ihn für 19.700 € und bei Christie’s wird er dann für 7,2 Millionen veräußert. Das Schadensersatzbegehren der Einlieferin geht in die zweite Instanz, berichtet der General-Anzeiger.

In einem Vortrag am 19.2. war von VA und POLG (POLLGEEEE) die Rede. Von der anderen Seite des Tisches wurde angemerkt, vor 20 Jahren habe man sich noch nicht getraut, so zu formulieren. Ein Kandidat sagte mal ZP Null – da ist der Prüfer bald über den Tisch gekommen. Die Prüfung Dauner-Lieb pp. am 19.2. – im Strafrecht steigt ein Radfahrer – 1,8 Promille – vom Rad und tritt gegen einen einparkenden Luxuswagen und fährt dann davon. Im Zivilrecht veräußert der Vater den Hund seinser 16jährigen Tochter gegen deren Willen an einen gutgläubigen Dritten. Dann verunfallte ein 3 Jahre altes Kind in Begleitung seiner Mutter im Supermarkt. Man lernte, dass nicht von Jhering die cic erfunden habe sondern Canaris. Im ÖR macht ein Nachbar aus einem Carport eine Papageienvoliere. Der Vortrag am 19.2. im Ersten: da ein elektronischer Wackeldackel im Fußraum eines Wagens mit getönten Scheiben sitzt und es 50 Grad sind, geht die Polizei zur Sache. In der Prüfung hammerschlag/Henssler/Muckel im Zivilrecht wurde der Jungbullenfall eins zu eins geprüft. Im Strafrecht Edathy – wo stünde, dass ein Minister Amtsträger sei – wohl im Ministergesetz. Auf die Frage, was ein Staatsanwalt zuerst mache, kam keine Antwort. Und der klassische Überrumpelungsfall beim Juwelier. Dann soll im ÖR eine Demo auf der Autobahn im Eilverfahren durchgesetzt werden. Die Prüfung Fischer/Beneke/Fiolka am 19.2.: der Hell’s Angels Fall mit der Kutte – Examensklausur im Februar – des BGH. Der Fall 1. FC St. Pauli – Hansa Rostock – OVG Hamburg – das Eintrittskartenkontingent. Im Zivilrecht Herr Kachelmann und allgemeine und besondere Persönlichkeitssrecht und was ein OLG-Richter so tut und wie man das wird. Im Strafrecht Haftrecht. Ein FDPler stellt Strafanzeige, weil der BKA-Präsident mit einem MdB aus der SPD telefoniert und in der Causa Edathy mit ihm geredet hat. § 26 zu § 353 b? Wer ist hier für welche Ermächtigung zuständig? Welche Staatsanwaltschaft, wenn der Anruf aus Berlin nach Meckenheim ging? Geht jetzt noch eine Beschwerde gemäߧ 304 StPO gegen einen Kunstraub-Beschlagnahmebeschluss des AG Augsburg aus 2011? Die Deutsche Bank will sich in Sachen Leo Kirch teuer oder preiswert – es kommt auf das Auge des Betrachters an – vergleichen. Regressansprüche gegen die damaligen Vorstände? Sind die schon verjährt?

Der Vortrag am 18.2. im Zweiten: Eintragung einer Vormerkung per e.V. zwecks Absicherung der künftigen Bauhandwerkersicherungshypothek. Die SZ berichtet über die Abbruch-Jäger, ähnlich wie AGG-Hopper, die nach abgebrochenen Ebay-Verkäufen suchen, um Schadensersatz geltend zu machen. Dasa akute BGH-Urteil VIII ZR 63/13 zum angeblich fehlerhaften Motor brächte den Vorteil, dass nicht mehr unverzüglich seitens des Verkäufers angefochten werden müsse sondern nur könne. Der BGH VII ZR 241/13 wird im April die alte Konstellation zu § 817 S. 2 BGB verhandeln. Obwohl der Käufer/Besteller  bei einem Ohne-Rechnung-Vertrag keine Mängelrechte hat, muss er dennoch wenigstens teilweise bezahlen? § 222 b StPO – § 21 e GVG – BGH 3 StR 174/09 und 5 StR 613/13 – im Teldafax-Verfahren vor dem Landgericht Bonn wird die Einrichtung einer Hilfsstrafkammer gerügt. Gewerbsmäßiger Betrug, wenn Kunden zwecks Begleichung einer Steuerschuld mit Rabatten angeworben werden? Insolvenzverschleppung gemäß § 283 StGB? Die findet zu gefühlten über 90% statt. Wer hat, wenn das Prinzip Hoffnung regiert, eine geordnete Buchhaltung? Der Vorwurf, sanieren oder liquidieren statt rumzulavieren, ist schnell da und in der Praxis schwer vermeidbar.  Wobei der Gongschlag zur Insolvenz von der eigenen Bank oder eben vom Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern kommt, weil seit 3 Monaten keine Gelder mehr eingegangen sind. Was ist Zahlungsunfähigkeit? Was ist Überschuldung? Die Welt berichtet über ein Strafverfahren vor dem AG Eschwege zum Containern durch Studenten, die bei einer Verkehrskontrolle einen seltsamen Kofferrauminhalt mit ungeschnittenem Brot vorweisen mussten – Zufallsfund. Der Supermarkt hat Strafanzeige erstattet (muss nicht ein Strafantrag her?), diese aber „zurückgezogen“.  Russisches Roulette im Gesellschaftsrecht – OLG Nürnberg 12 U 49/13 – warum? Die FAZ berichtet. Sowohl das LSG Essen als auch das BSG halten nichts von § 7 SGB II. Die seien EU-widrig. Haben wir hier eine Verwerfungskompetenz der unteren Gerichte über staatliches Recht oder muss wenigstens nach Art. 100 II GG dem BVerfG vorgelegt werden? Der Berliner Staatssekretär, der um seine „Entbindung“ vom Amt gebeten hat, sagt nun, er habe keine Entlassung gewollt, sondern aus finanziellen Gründen nur die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. § 27 III LandesbeamtenG NRW ist seltsam formuliert. Strafbarkeit von Nackfotos von Kindern? Dann weisen Sie mal nach, dass da deutsche Kinder hier fotografiert wurden und wie alt die waren. Die Gerichte müssen nur den Begriff der Pornographie aus dem Auge des Betrachters in § 184 b StGB so auslegen, wie der Supreme Court es tut. Man weiß es, wenn man es sieht. Quelle: Ally McBeal.  In der FAZ beschwert sich eine Kanzlei, darüber, dass BGH-Mitarbeiter fachwissenschaftliche Aufsätze über abgewürgte Revisionsverfahren schreiben. Man sollte nicht vergessen, dass manche Kanzleien bestellte Aufsätze platzieren, um eine Gegenmeinung zur Rechtsprechung zu schaffen. Also bitte Ruhe im Karton.

Herr Edathy schlägt mit Hilfe seines Anwaltes um sich – eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den LOStA direkt an die Justizministerin. Darf diese überhaupt etwas machen? Ganz sicher nicht. Und selbst wenn sie es könnte, würde sie es nicht tun. Dienstaufsichtsbeschwerden wirken nur im Verborgenen – nach außen bekommt man eine ablehnende Antwort, der Beamte wird aber zum Chef zitiert. Sie sehen, ich hab das auch schon gemacht. Er lässt seine Parteimitgliedschaft ruhen. Ist das zulässig? Das ist die falsche Frage. Das gibt es rechtlich nicht. In der SZ wird über die NRW-Pläne, eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bei Einsätzen einzuführen. Argumente dafür und dagegen?

Noch ein schöner Fall vom 14.1. im Zweiten: Ein Bauer muss mit seinem mit Heu beladenen Anhänger einen Umweg fahren, weil jemand unbefugt den Feldweg zuparkt, das Heu wird nass. Der Vortrag am 14.2. im Zweiten: Ein Pärchen wird überfallen – ihm wird ein Messer an den Hals gesetzt, von dem der andere Mittäter, der die Frau in Schach hält, nichts weiß. Sie gibt ihre Tasche her, bei ihm wird das Handy wegen Abbruchs nicht gefunden – anwaltliche Beratung zum Rechtsmittel gegen Urteil wegen vollendeten und versuchten schweren Raubes. In der Prüfung Jacoby/Bredschneider/Dylla-Krebs wurde im ÖR die Problematik der Altkleidercontainer im Straßenraum besprochen. Im Strafrecht Mollath – der Urkundenbegriff, § 277 StGB, Wiederaufnahmeverfahren. Im Zivilrecht ging es um einen Grundstückskaufvertrag. Wie da üblicherweise die Fälligkeit vereinbart wird, Zahlung unter Vorbehalt mit vielen Daten und Einzelheiten. Monsieur Hollande will die Ämterhäufung abschaffen. Darf man bei uns Oberbürgermeister und MdL bzw. MdB sein, Landesminister und LdB oder MdB? Die Welt berichtet über die Entscheidung des Kammergerichts 9 U 171/12. Die Polizei zerschießt bei einem Einsatz Heizkörper, das Wasser fließt in die darunter liegende Wohnung. Haftung von Herrn Wowereit? „Maßnahme“ nach § 39 OBG gegen Nichtstörer? Seit dem feindlichen Grün muss die Handlung nicht final sein. Die FAZ schreibt zur Verpackungsabgabe. Bei Abfall besteht für Privatleute ein Anschluss- und Benutzungszwang, für Unternehmer ein Selbstentsorgungsgebot. Es soll nun bei diesem gepfuscht werden. Ein ehemaliger Verfassungsrichter weiß, dass es lebensfremd wäre, anzunehmen, dass um die 10% Verpackungsmüll von Kunden zurückgebracht würden. Strafbarkeit – § 263?

Hätten Sie als Bundesinnenminister Herrn Gabriel zu verstehen gegeben, dass Herr Edathy nicht in eine Regierungsmannschaft gehöre? Ich ja – § 353 b StGB verlangt die Gefährdung öffentlicher Interessen durch die Offenbarung des Dienstgeheimnisses. Was wäre denn die andere Option gewesen? Der Vorwurf ist dem zu machen, der das weiter gereicht hat, bzw. denen. Wer erteilt die Ermächtigung nach Absatz IV Nr. 2 „oberste Bundesbehörde“? Man hat sich wohl nicht vorstellen können, dass die oberste Bundesbehörde selber Verrat begeht. Business judgement rule für BMIs? Eindeutig ja. Die Schweiz will aus dem Vertrag mit der EU zur Freizügigkeit raus – Anlass ist das Rerendum. Mehrere Blicke in die Wiener Vertragsrechtskonvention zeigen die möglichen Brechstangen auf – Art. 27, 56, 61, 62. Sanktionen? Darf die EU wie in einer Ehe vom Einzelvergehen ins Grundsätzliche gehen? Dann kippen die anderen Verträge auch? Dazu wird sich am Monat sicherlich ein Völkerrechtsspezialist äußern.

Die Prüfung Wolters/Dahm/Weingarten am 14.2.: Ein 9jähriger fährt wegen Smartphonebenutzung mit seinem Rad in einen Vorgarten und erlegt den Gartenzwerg. Wo steht im StGB, was ein Kraftfahrzeug ist. Hilfestellung von mir: eine Definition durch unseren Führer. Die Fraport-Entscheidung. ZPO – StPO. Der Vortrag am 14.2. im Ersten: eine Werbeanlage im Mischgebiet an der Straße mit einem Motiv, das alle 20 Sekunden wechselt. In der Prüfung Köndgen/Faßbender/? kam im ÖR der Fall mit den 11 Buchen, die umzufallen drohen, wobei die Grundstücksdereliktion schon ziemlich lange her ist. Sowie die nicht umgesetzte Richtlinie und ob der Bundestag dann ohne den Bundesrat holteripolter umsetzen kann (sinngemäß) sowie der Wahlomat. Im Strafrecht die nicht verabredete Hooligan-Schlägerei im Stadion mit einem Toten. Im Zivilrecht, ob ein Studiendarlehen ein Verbraucherdarlehen ist, wenn das Mädel selbständige Apothekerin werden will. Und IPR sowie ein Kunstraubgemälde – ist während der Novemberrevolution 1917 weggekommen  und hier dann versteigert worden. Ein Gesprächsfetzen aus einem Vorgespräch neulich. Was wollen Sie beruflich machen? Kapitalmarktrecht. Wirklich, das versteht doch niemand. Sie verstehen das?

Die letzte Klausur im Zweiten = das Blockadetraining. Das ist richtig lustig heute. In der Prüfung am 11.2. Müller/Schmieszek/? wurde Woyzeck im Theater aufgeführt – er ertränkt sich auf der Bühne mit der Leiche seiner Geliebten in einem mit Forellen besetzten Wasserbecken. Das Veterinäramt hat Einwände, das sei gewerbliches Zurschaustellen von Tieren. Darauf werden die Forellen gegen Karpfen ausgetauscht. Dann zur EZB-Vorlage. Wieso das dem BVerfG auf den Tisch komme – wegen Art. 38 GG. Worum es ginge – Art. 114 AEUV. Im Zivilrecht funktioniert eine Haustürschließanlage, die mit der Pfote bedient wird, nicht richtig, weil und wenn die Sonne drauf scheint. Die Prüfung am 13.2. Kapischke/Töber/Von der Beeck: der Krabatfall – kannte nur eine Kandidatin. Die hübsche akute Entscheidung, dass die Sparkasse in einem Erbfall versehentlich das falsche Schließfach aufbricht, kannte auch nur eine. Im Strafrecht Alice Schwarzer und Strafbarkeit durch Veröffentlichung. Sowie, wie das sein könne, dass Herr Wulff in seinem eigenen Prozess schweigen dürfe, bei Herrn G. aber aussagen müsse. In einem Prüfungsgespräch insistierte der Prüfer so hartnäckig und lange, obwohl die Kandidaten erkennbar sprachlos waren, dass ein anderer Prüfer darüber einschlief und der dritte sich die Hände vor die Augen hielt. Dann kam eine wohl falsche aber pfiffige Antwort, alles lachte und war wieder wach. Der Vortrag am 13.2. im Zweiten – der Widerruf von roten Dauerkennzeichen wegen Zweckentfremdung – ähnlich VG Mainz 3 K 56/12.MZ. In der Prüfung Röwer/Behrend/Leininger machen im Strafrecht die Kassiererin und ihre Freundin, die Kundin, gemeinsame Sache – einzelne Dinge werden nicht abgerechnet. Plus StPO. Im Zivilrecht die BGH-Entscheidung zu der Frage, wer bei einem Leasingfahrzeug gemäß § 7 StVG aktivlegitimiert ist plus ZPO. Im Verwaltungsrecht ein Hausverbot durch den Bürgermeister plus VwGO. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten = OVG Münster 2 B 1495/10. In Frankreich sollen die votes blancs, die ungültigen Stimmzettel, gezählt und die Zahl veröffentlicht werden. Wie ist das bei uns? Ich glaube, im Bundeswahlgesetz hat man an die Frage nicht gedacht – §§ 39, 37 BWahlG. Die FAZ schreibt über das wichtigste Thema bei großen Kanzleien, den Umsatz. Was bei Ärzten die IGEL-Leistungen sind, sind bei Anwälten Compliance-Dinge. In der SZ wird diskutiert, ob die SPD-Spitze eventuell eine Strafvereitelung begangen hat, es sei denn, die zeitliche Abfolge in der Posing-Video-Affäre sind beruht auf wundersamen Zufällen. „Vereiteln“ nicht „Verhindern“ steht da. Ein Schuss Gemeinheit muss schon sein. Was ist mit dem Vorsatz – dolus eventualis, dass der Gewarnte sich nicht nur im Vorzimmer der Strafbarkeit bewegt? Und § 184 b StGB, den es seit 2003 gebe. Leider Gottes wird man jetzt da subsumieren müssen. Ein sächsischer FDP-Minister redet über Art. 43 GG im Bundestag und der CDU wird die Redezeit in Anrechnung gebracht. Auch seltsam. Auch bei überzahltem Kindergeld – das Kind ist schon seit 3 Jahren Richter – helfe die Selbstanzeige, berichtet die FAZ. Das BVerfG fürchtet, von der NSA bei seinen Beratungen abgehört zu werden. Wenn ich die NSA wäre, würde ich deren privaten Handytelefonate abhören, da wird eher Klartext über die Kollegen und die Beratung gesprochen, als in der Beratung. Oder?

In der Prüfung Herfort/Bender im Zweiten am 12.2. wurde OLG Hamm – das Playboyheft mit dem Scannerpreis der WAZ – geprüft. Dann wollte jemand seinen Künstlernamen Bachelor sowieso zusätzlich im Personalausweis haben. Im Zivilrecht ein Vertragsschlussfall und natürlich jede Menge Prozessrecht. Die juristisch-theoretische Frage, die sich bei dem immer widerlicher werdenden Fall des MdB mit posing-videos stellt: darf die Ermittlungsbehörde durchsuchen, wenn bisher nur straffreie Dinge vorliegen, nach dem Motto, wer das hat, hat wohl auch mehr und zwar strafbares? Es widerstrebt mir eigentlich grundsätzlich. Die Prüfung Kapischke/Höfling/? am 12.2. im Ersten: Erbrechtsfragen, die Google-Suchfunktion bei einem Unternehmer und Scientology. Im ÖR Burkini und Krabat sowie BVerfG und Inzest unter Geschwistern, was der Strafgrund ist. Im Strafrecht der FAZ-Artikel von neulich zur Selbstanzeige außerhalb der AO und tätige Reue, viel StPO, klassische Basics. Schön – BGH VII ZR 168/13: ein Reisebüro, also ein Handelsvertreter, vermittelt eine Gruppenreise, die dann mangels genügender Teilnehmerzahl ausfällt. Wer trägt das Risiko bei der Provisionsfrage? Noch schöner: BGH V ZR 5/12 – der Erwerber der Eigentumswohnung nimmt das Angebot innerhalb der 6wöchigen Bindungsfrist an und will dann doch nicht mehr – im Ergebnis seltsam. Der Vortrag im Zweiten vom 12.2. = BGH VIII ZR 302/11. In der Prüfung Napierala/Hackbarth-Vogt/Lehmler wurde im Öffentlichen Recht die EZB-Nicht-Entscheidung des BVerfGs geprüft sowie die Honeywell-Entscheidung und der Krabatfall. Im Zivilrecht das Wahrsagerinnenurteil des BGH und ZPO. Im Strafrecht – die Geschichte lacht über sich selber – hebt eine ältere Dame am Geldautomaten 25.000 € ab – der verdeckte Ermittler, der seine Aufnahmeprüfung in die Bande bestehen soll, bequatscht sie, ein Schein wäre falsch, sie solle damit in die Bank gehen, er warte solange mit dem restlichen Geld. Und Blutprobe um 23 Uhr mit 1 Promille, nachdem der Fahrer um 22 Uhr ohne Ausfallerscheinungen mitgenommen worden war. Ich glaub, das hatten wir auch noch nicht, dass die Staatsanwaltschaft eine große Halle für eine Pressekonferenz anlässlich der Anklageerhebung einsetzt. Nun soll die Planung der Love Parade die strafbare Handlung gewesen sein, berichten übereinstimmend die großen Zeitungen, und alles was danach kam, war nicht mehr relevant. Die zwölf Geschworenen – der Düsseldorfer Flughafen Brandprozess (die Schweißer in den 60er Jahren machten was falsch und die Schweißer in den 80ern dann auch), die Bad Reichenhaller Eissporthalle (der Gutachter, der nach was anderem gucken sollte, sah das marode Dach, sagte aber nichts, da er dafür nicht bezahlt wurde …. bitte alles quick and dirty) und der Wildlederspray-Fall (alle Geschäftsführer sprechen sich gegen eine Rückrufaktion aus) sollte man kennen. Die Allianz steigt als „Gesellschafterin“ mit 110 Millionen bei unserem besten Fußballclub ein. Wieso haben die Fußballvereine noch die Privilegien des Idealvereins (auch mit angehängter Kapitalgesellschaft)? Das gilt auch für Automobilclubs oder Clubs, die sich mit Umwelt oder Politik beschäftigen. Ein kleiner Kern von Leuten, die was zu sagen haben und der Rest sind Mitglieder, die die Clubzeitschrift kriegen. Unser Bundestagspräsident meint bei einer Gewerkschaftsveranstaltung, dass die Mitbestimmung geändert werden müsse. Wir haben die betriebliche im BetrVG, die unternehmerische (BetrVG in kleinen Betrieben, Montanmitbestimmung und das MitbG von 1976) mit der AN-Beteiligung im Aufsichtsrat. Dualismus – Vorstand und Aufsichtsrat – die Amerikaner haben den Monoismus – Board of Governors – CEO und Chairman als Vorstandssprecher und Aufsichtsratsvorsitzenden.

Der Vortrag vom 12.2. im Ersten: „Entschuldige Dich, sonst schieß ich Dir ins Gesicht“ – das macht er dann auch – aus 2 Metern Entfernung. In der Prüfung Dabitz/Ackmann/von Danwitz wurde das BVerfG und der EuGH, die Unterschiede der Vorlagen nach Art. 100 GG und Art. 267 AEUV geprüft. Dann beleidigt ein Polizeibeamter einen Gaffer. Im Strafrecht steckt der Käufer des Squash-Schlägers den teuren in die Hülle des billigen und zeigt die an der Kasse dem Scanner bzw. der Kassiererin. Im Zivilrecht BGH – die AGBs der Reinigungen – und BGH – der Ohne-Rechnungsvertrag früher und jetzt. Der Vortrag vom 11.2. im Zweiten: ein minderjähriger GbR-Gesellschafter tritt einen Tag nach seinem 18. Geburtstag aus – § 91 a ZPO – sofortige Beschwerde – viel Sachverhalt. In der Prüfung Rubel/Berger/Brahm wurde gefragt, ob es strafbar ist, wenn die Geliebte aus Rache ihren Geliebten/Ehemann 120 Kilometer über die Autobahn schickt, weil seine Frau da angeblich im Krankenhaus liege – das sei straflos. Im ÖR gibt es ein abweisendes Urteil, bei dem die Kosten der Beklagten auferlegt werden. Wie das sein könne? Da wär ich nicht drauf gekommen – § 154 IV- § 155 IV VwGO. Dann soll der Veranstalter eines monatlichen Oldtimertreffens bei sich zuhause für die wild parkenden Gäste als Störer haften. Das sei unmöglich, er könne das nicht ändern. Im Zivilrecht kam der ulkige Fall, dass der Ehemann, der gerade seine Frau umgebracht hat, einen Unfall auf der Autobahn verursacht und dem Geschädigten an der Raststätte eine Menge Bargeld in die Hand drückt, 7.000 €, obwohl der Schaden nur 4.000 € beträgt. Rückgewinnungshilfe – Hinterlegung. Eine ältere Entscheidung/Klausur. OLG Hamm 10 U 10/13 – die Entscheidung halte ich vom Ergebnis und der Begründung her für mehrfach falsch. Keine wechselbezügliche Erbeinsetzung, wenn beide Töchter das Haus bekommen sollen, sondern nur ein Vermächtnis? Das erinnert an die Kurzgeschichte von Guy de Maupassant – modernisiert: Der Erblasser bedenkt in seinem Testament seine Sekretärin mit dem Ferrari Testarossa, woraufhin der Witwe ein Licht aufgeht und sie verkauft den Wagen für 500 € an einen Unbekannten. Enterbung des Kindes führt nicht zum Fortfall des Anspruchs auf Elternunterhalt, wenn die ersten 18 Jahre in Ordnung waren – BGH XII ZB 607/12. IPR: gilt § 1006 BGB, wenn in dem Salzburger Haus von Herrn Gurlitt viele Gemälde gefunden werden? Gibt es bei der Vermutung dieser Vorschrift eine zahlenmäßige Obergrenze? Von 28 EU-Staaten stimmen im Ministerrat 5 (kalte, in denen Genmais sowieso nicht angebaut werden kann) für den Genmais. 4 Staaten enthalten sich und der Rest ist dagegen. Die umgekehrte qualifizierte Mehrheit? Die SZ erklärt das. Wir haben 29 Stimmen – die Gegner kamen auf 210 von 352 Stimmen. Da der Ministerrat sich nicht klar gegen Genmais ausgesprochen habe, müsse die Kommission den jetzt zulassen – auch eine interessante Automatik für einen Deutschen – man ist gewohnt, dass alles nicht geht, was keine positive Mehrheit zustande bringt. Hier muss die negative Mehrheit her. Für die Hauptverhandlung in Sachen Love Parade wird überlegt, die Messe Düsseldorf anzumieten. Darf ein strafgerichtlicher Spruchkörper außerhalb seines Gerichtssprengels tagen? Ist das nicht zu viel Öffentlichkeit? Darf ein einziger Anwalt 100 Nebenkläger auf ein Mal vertreten? Die FAZ berichtet, dass Banken keinen Kontrahierungszwang haben und Konten jederzeit grundlos unter Einhaltung ihrer AGB-Frist kündigen können, jedoch Sparkassen, jedenfalls in NRW nicht. Aha. Das BVerfG befasste sich mit der schweigenden Bundesversammlung – Redeverbot/Schweigegebot. Wer ist eigentlich der Gegner in diesem Verfahren? Der aktuelle Bundespräsident, die Bundesversammlung selber? Wie die Landtagsgesandten in die Bundesversammlung kommen, unterstehe nicht der Rechtsprechungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts? Das könnte man auch anders sehen. Ein ähnliches Problem gibt es nach Art. 51 GG bei der Abstimmung im Bundesrat – in NRW hat der Ministerpräsident nach der Landesverfassung eine Stimmführerschaft. Schlägt die durch? Nein, sonst müsste der Bundesratspräsient bei jeder Abstimmung in 16 Landesverfassungen schauen.

Verlangt eine demokratische Wahl eines Staatsoberhauptes eine Aussprache? Das BVerfG verhandelt. Wie ist es bei der Bundeskanzlerwahl? Vrestößt die Blockwahl der Gesandten der Landtage – der Bundestag ist ja tutto completto dabei – gegen das Verhältniswahlrecht? Aus Prüfungen lernt man interessante Dinge: einem OLG – vermutlich Köln – liegt ein Fall vor, in dem es um die lebenslange Spielberechtigung in einem Golfclub geht – die Spielerin zieht nach Kanada um, wahrscheinlich wegen der durchgehenden Golfsaison im Jahr, und will den „Kaufpreis“ zurückhaben. Wenigstens anteilig. Nehmen wir mal an, ein WEG-Verwalter verschiebt Gelder zwischen den einzelnen WEGs – hat dann die eine einen § 812 gegen die andere? Der Fall ist gerade zur Zeit in Bonn interessant – BGH III ZR 436/12. Die Prüfung Claßen/Weber/Rüthers am 22.1.: macht sich der Reporter strafbar, der von dem analogen Pussy-Riot-Auftritt im Kölner Dom vorher wusste und das fotografierte? Strafbarkeit, wenn ein einzubürgernder Pakistani sich als Afghane ausgibt? Im ÖR – kann die Einbürgerung im vorherigen Fall zurück genommen werden? Kann der Anwalt im Termin beim VG nach Urteilsverkündung die Klage noch zurücknehmen? Kann im Zivilrecht die Klage ohne Zustimmung des Beklagten nach VU und Einspruch noch zurückgenommen werden? Prüfer lesen Protokolle – aber wohl nicht gründlich. Wenn da steht, dass bei Kandidatenantworten Seitenblicke mit Gelächter angesagt sind, sollte man das vielleicht abstellen, obwohl sicher nicht in böser Absicht und vielleicht mit einem ganzen anderen Kontext getan. Ach, warum entschuldige ich das eigentlich? Er – Herr Wowereit – macht das wieder mal nicht ungeschickt – juristische Vernebelung. Er sei Dienstherr und habe eine Fürsorgepflicht gegenüber dem armen Staatssekretär, der mit § 153 a StPO aus einer Steuerhinterziehung rausgekommen ist. Dienstherrin ist die Anstellungskörperschaft. Ein Disziplinarverfahren ist was anderes – in NRW sind §§ 17, 20, 38 Landesdisziplinargesetz zu lesen. Er muss was machen. § 258 a StGB? Anlass für einen zweiten Preussenschlag wie 1932? Die FAZ berichtet über § 11 Aufenthaltsgesetz – ohne die Vorschrift zu nennen – und den EuGH C-297/12. Die Wiedereinreisesperre, die nur auf Antrag des ahnungslosen Ausländers nicht gilt, ist EU-widrig. In der älteren Sache Donatella Calfa ging es um ein Einreiseverbot auf griechische Inseln wegen einer BTM-Verurteilung – die armen Hoteliers haben keine Gäste mehr und könnten in ihrer Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigt sein. Jedenfalls würde das neue Urteil dazu führen, dass ab sofort alle Ausländer wieder her kommen dürften. Ein Amtsrichter hatte  unmittelbar vorgelegt. Es gibt noch Richter – wenn auch nicht in Karlsruhe. Die Welt berichtet über Patent-Trolle, eine Art Abmahnanwälte, die Lizenzen kaufen, um Prozesse wegen Lizenzverstößen führen zu können. Da es eine Kautelarklausur gab, in welcher ein Lizenzvertrag – gesetzlich nicht geregelt – zu entwerfen war, sollte man so was nicht überlesen. In Bonn bezeichnet der Opernintendant – was ist eine Oper rechtlich? – den Oberbürgermeister, der wohl nicht wieder gewählt werden will, aber das offiziell nicht sagen darf, weil er sonst nach dem LBG seine Pensionsansprüche verliert, ziemlich unflätig. Rechtsfolgen? Man erinnere sich an einen Vorfall im letzten Jahrhundert. Ein Dirigent entdeckte entgegen der Zusage des Intendanten, dass er doch nicht den Fliegenden Holländer dirigieren werde, und ohrfeigte den. Die Stadt Bonn entließ ihn ohne Ratsbeschluss. Man hatte nicht in die Satzung geschaut. Plötzlich hatte man zwei Dirigenten und verglich sich beim LAG richtig teuer.

Der Vortrag im Zweiten am 7.2. im Strafrecht: der HartzIV-Empfänger gibt das versehentlich auf sein Konto überwiesene Geld aus. Fehlübrweisung nicht Fehlbuchung. Nachdem er sich auf eine Stundungs- und Ratenvereinbarung mit der Überweisenden geeinigt hat, zahlt er nicht, woraufhin sie eine Geldkassette in seiner Wohnung aufbricht, ind er nichts drin ist. In der Prüfung Jungclaus/Anders/Dabitz wurde im ÖR VG Düsseldorf und OVG Münster geprüft: auf einem seit 1995 herrenlosen Grundstück werden die heute 30 Jahre alten 11 Buchen hinfällig – ist er noch Störer? Im Zivilrecht der Insolvenzverwalter, die GmbH&CoKG und ein BGH-Urteil zur buisness-judgement-rule zum Geschäftsführer, wohl II ZR 86/11. Auch der gewerbliche Mieter soll 6 Monate nach Rückgabe Ruhe haben, sogar wenn der Schadensersatzanspruch noch im Entstehen ist – BGH XII ZR 12/13. Es sei das Verdienst der Gerichte, den schlechten Mordparagraphen von Roland Freisler, Staatssekretär, auf der Höhe von Stalinggrad, händelbar gemacht zu haben, meint unser BMJ. Der EGMR würde dazu sagen, das ist Kompetenzüberschreitung von nicht gewählten Richtern zulasten des toten oder lebenden Gesetzgebers. Was ist jetzt so schlecht an § 211? Mordlust und zur Befriedigung des Geschlechtstriebes gehören in den § 20, obwohl die angesprochenen Täter seit einigen Jahren sich energisch dagegen verwahren, nicht alle Hühner auf dem Balkon zu haben. Man will nicht in die forensische Abteilung, wegen des Films Einer flog über das Kuckucksnest wahrscheinlich. Der niedrige Beweggrund wird mit Zeitgeist ausgelegt – ein living instrument – geht aber nicht anders. Grausam nimmt der BGH zum Beispiel bei 40 Messerstichen nicht an – in dubio könnte ja schon der erste tödlich gewesen sein. Die Zäsurrechtsprechung bei der Verdeckungsabsicht wurde formal aufgegeben. Die Computerdelikte von 1986 würde ich gleich mit reformieren – die Karten, die man damals meinte, gibt es kaum noch und die Geldkarten gab es noch nicht. Die SZ pampt das BVerfG an – Amtsanmaßung und es wolle die Welt retten – bis 1983 zum Nassauskiesungsbeschluss waren Karlsruher Entscheidungen wie die 10 Gebote unangreifbar. Das hat sich offensichtlich geändert. Auch Die Welt wird nach dem Lob am Wochenende sehr abfällig. Hasenrichter stand glaube ich bei der FAZ. In der FAZ wird zu der anstehenden Entscheidung des BVerfG zum ZDF-Fernsehrat geschrieben – Staatsferne – keine Beteiligung von Muslimen. Das moderne Problem ist ein anderes. Welche nicht demokratisch legitimierten Leute bestimmen, dass das Abendprogramm nur aus Tatorten besteht mit immer dem selben Personal? Ich glaube, Kevin Spacey hat gerade gesagt, lasst die Leute das sehen, was, wie, wann und wo sie wollen und sie werden gerne bezahlen statt zu stehlen. Ein 13jähriger Brandstifter. Was macht man rechtlich mit ihm? Ein Besuch bei den Eltern.

Die Prüfung am 6.2. Müller/Vogelsang/Bockey: Im Strafrecht Unfallflucht durch Angabe falscher Personalien? Im ÖR das Erfolgshonorar § 4 a RVG und eine Beamtenbeförderungsklage. Im Zivilrecht fällt der Balkon der vermieteten Räume runter – die Arbeitnehmerin der Mieterin fällt bei ihrer Raucherpause runter. Verfassungsrecht besteht aus simplen Fragestellungen. Der Spiegel formulierte das vor ein paar Jahren zu den Grundrechtsfällen treffend: muss das sein (gibt es einen guten Grund für die staatliche Intervention) und ist das nicht übertrieben (Verhältnismäßigkeit)? Udo di Fabio schreibt in der FAS zu der Vorlage an den EuGH. Wo kämen wir denn da hin, ist eine klassische juristische und richtige Frage, wenn jedes der 28 Verfassungsgerichte sich nicht auf die Prüfung der Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit EU-Recht beschränken würde. Was würden Sie als EuGH jetzt machen? Ich: ihr habt in Art. 23 I 3 GG ein Scheunentor geöffnet. Es ist noch gar nichts passiert, die EZB hat ihr OMT-Programm noch gar nicht begonnen. Juristen sollten ihre Grenzen kennen und nicht dem Feuerwehrmann ex post vorschreiben wollen, welchen Schlauch er einzusetzen hat. Die ultra-vires-Lehre ist ja theoretisch ganz nett, aber wenn es brennt, falsch. Die Trennung Geldpolitik und Volkswirtschaft ist eine falsche juristische Fragestellung – die greifen ineinander. Würden wir eine Intervention selber vornehmen? Die Umstellung von Mark auf Rentenmark 1923, indem der Staat einfach alle gewerblichen Grundstücke als Geisel nahm, war ja nun auch nicht von schlechten Eltern. Unter dem Strich: eure Vorlage ist unzulässig, zur falschen Zeit und nicht hilfreich sowie überflüssig, unsere Haltung ist klar. LG Coburg 22 O 68/13 als Abwandlung zu OLG Schleswig – das mit Geburtstagsschleife geschenkte Cabrio – zwecks Angeberei vor seiner Arbeitsstelle?

Fuck the EU – gilt deutsches Strafrecht? Gilt deutsches Strafverfahrensrecht – Immunität nur für hier akkreditierte Diplomaten oder weltweit? Ist die EU beleidigungsfähig? Ist dieser Umgangston eine Beleidigung? Wir hatten mal einen ähnlichen Fall – die Stasimitschnitte der Autotelefonate hoher Politiker. Unser Bundeskanzler bekämpfte die durch seinen Nachfolger (nicht Vorgänger) befürwortete Veröffentlichung zwei Mal bis zum BVerwG. Wo anders als im Auto kann man mal seinen Frust rauslassen? Ein ehemaliger BMJ war so unvorsichtig, eine hohe Richterin als Krampfaderhenne zu bezeichnen, was dann in den einschlägigen Blättern und beim Neujahrsempfang beim Bundespräsidenten im Raum stand. Fehlt der Vorsatz, wenn ein feindlicher Staat dosiert Mr. Snowdens Erkenntnisse und eigene Abhörerfolge veröffentlicht? Darf man nicht wenigstens in der politischen Familie so reden, wie der Schnabel gewachsen ist? Das BVerfG hat dem EuGH vorgelegt – wonach? Bei einem Vorabentscheidungsverfahren wird die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit EU-Recht abgefragt. Und die EZB hat ja noch gar nichts gemacht, außer einer Ankündigung, notfalls mit dem größten Golfschläger abzuschlagen. Wobei wegen der Pringle/Irland-Entscheidung ziemlich klar ist, welche Antwort kommen wird. Haben wir nicht schon einen acte clair? Der EuGH wird sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, dem BVerfG zu erklären, wer Koch und wer Kellner ist. Bei der Solange I Entscheidung lag Karlsruhe falsch – Brüssel bedroht nicht unsere Grundrechte sondern bringt zusätzliche Grundfreiheiten und sprengt unsere spießigen Regeln im Verwaltungswirtschaftsrecht weg. Solange II war eine Verlegenheitslösung. Maastricht – die Eurokrise hat man damals noch nicht im Bereich der Phantasie, was alles schief gehen könne, gehabt. Beim Europäischen Haftbefehl wurde wieder ja, aber, wir schreiten nicht ein, entschieden. Und jetzt? Das war es. Fortsetzung folgt nicht. Die FAZ berichtet am 7.2., dass am 11.2. Karlsruhe verhandelt, ob die Bundespräsidentenwahl – d’Hondt, Blockwahl durch die Landtage – verfassungsgemäß ist. Was, wenn nicht? Die BAFIN gebietet der Deutschen Bank, Devisenhändler zu entlassen, das Arbeitsgericht Frankfurt gibt den Kündigungsschutzklagen statt. Wer ist hier Koch und wer Kellner? Der BMJ meint zwar, Mord und Totschlag seien dringend reformbedürftig, will das aber einer Expertengruppe überlassen. Das Hauptproblem sei die Heimtücke vor allem in den Haustyrannenfällen. Die kommen ja weit häufiger vor, als aus Habgier oder zur Vertuschung oder aus niedrigen Beweggründen. Wir Juristen ziehen uns gerne in unsere Welt zurück.

Der Vortrag im Zweiten am 6.2. = LG Karlsruhe 9 S 319/12 und AG München: Haftung, wenn ein Auto in einer Privatgarage brennt und das daneben geparkte ansteckt. Anders als die brennende Matratze des OLG Düsseldorf I-1 U 105/09. Drei Anwälte als Prüfer. Im Zivilrecht wurde der BGH mit dem Vertu-Handy geprüft – war gerade wieder Thema in einer Beilage zum Anwaltsblatt. Im Strafrecht haut der Ladendieb den Detekiv mit einer Flasche nieder. Muss man eine Pflichtverteidigung annehmen? Muss ein rechtlicher Hinweis erteilt werden, wenn das Gericht nicht den angeklagten § 252 sondern nur § 242 ahnden will? Im ÖR: Was war am 9. November? Pro NRW will am 9.11. in Duisburg vor einem „Zigeunerhaus“ (Na – political correctness bitte) eine Demo mit „Kein Balkan im Rheinland“ veranstalten – die öffentliche Ordnung in § 15 VersG gefragt  – allerdings ohne das Brokdorf-Urteil. Eine Weltpremiere: das BVerfG legt dem EuGH vor. Die Sitzungsvertreter der StA fluten die Große Strafkammer in Sachen Wulff mit Beweisanträgen, woran abzulesen ist, dass sie wissen, diese Instanz zu verlieren. Es gilt, das Gericht zu Fehlern zu verleiten. § 244 StPO – aus welchen Gründen dürfen Beweisanträge abgelehnt werden? Im Zuschauerrraum sollen nur noch Kollegen sitzen. Die Verteidiger übertreiben: jeder Jurastudent im ersten Semester wüsste, dass private Mails nicht verlesen werden dürften. Ich weiß das bis heute nicht. BGH 1 StR 76/09 und BVerfG 2 BvR 902/06.  Was sind Mails denn? Post, Telefon, einfach eine Sache? Durch die SZ lernt man – containern kennen wir ja schon – wardrobing und couponing. Es wird ein teueres Kleid für das Abendessen beim Chef gekauft und am nächsten Tag im Kulanzweg zurückgegeben, wobei der Laden weiß, dass hier oft geschummelt wird. Betrug? Wie ist es, wenn im Laden nervig-ausgiebig anprobiert aber die Ware dann im Internet bestellt wird? Unterschied? Rabattmarken werden übers Internet vertrieben. Analog zu Pfandflaschen? Kann es dem Laden egal sein, ob ich meine Treuepunkte wegwerfe oder weitergebe? Wegen der angestiegenen Wohnungseinbruchsrate soll es vermehrt private Streifendienste geben, die sich nach § 127 I StPO zu verhalten haben. Welche rechtlichen Informationen würden Sie denen geben?

Die Noten vom 31.1. Berger/Märten/Bender  im Zweiten: 49 zu 98 (13+12), 24 zu 56 (11+7), 30 zu 59 (5+8), 29 zu 62 (6+9) und 46 zu 86 (7+11). Die Große Strafkammer in Sachen Wulff droht, den Prozess „platzen zu lassen“, weil die StA nicht alle Beweismittel auf den Tisch gelegt haben soll. Was heißt das rechtlich? § 228 StPO oder muss freigesprochen werden? Haftet ein Dachdecker, der als Subunternehmer falsch gedämmt und daher für feuchte Wände gesorgt hat, aus einem Vertrag mit Schutzwirkung bzw. aus § 823 I? OLG Koblenz 5 U 1060/13. Die FAZ fängt an, Vorschriften zu nennen – es wird über die Entscheidung des BVerwGs 3 B 29.13 zu § 8 Tierschutzgesetz berichtet. Ist „dürfen“ Ermessen? Wer hat die Deutungshoheit über die Notwendigkeit wissenschaftlicher Versuche? Der Forscher oder der Staat? Vor Jahren gab es in Hessen mal eine Klagewelle gegen Medizinstudiumskurse am lebenden Froschobjekt zwecks Sezierens. Man verlor zwar, aber die Öffentlichkeit war sensibilisiert und daher die Forscher auch. Noch die Noten vom 30.1. im Zweiten: 2+10 = 65, 7+8 = 76, 4+9 = 78, 4+8 = 57 und 10+11 = 94. Die Welt berichtet über die geplante Stromautobahn von Nord nach Süd über 800 Kilometer. Wie baut man so was rechtlich? Durch Baugenehmigung, durch Planfeststellungsverfahren oder durch Gesetz analog Hamburger Deichurteil? Drängt die Energiewende wie eine befürchtete zweite Sturmflut? Der Amokläufer von Winnenden hat in der Schule einen Sachschaden von 9,4 Millionen angerichtet, sagt der Schulträger, die Stadt. Die menschlichen Opfer bekommen von der privaten Haftpflichtversicherung Geld. Nun will man auch. Die zu verklagenden Eltern wollen die Klinik in Anspruch nehmen. Herausforderungsfall? Kann die Stadt mit Verwaltungsakt vorgehen?

Der Vortrag vom 5.2. – die Hauseigentümerin und Versicherungsnehmerin (nein – Korrektur – der Ehemann zündet ohne ihr Wissen aber in ihrem vermuteten Einverständnis)  zündet ihr Haus an, der Nachbar holt sich eine Rauchvergiftung, keine Meldung an die Versicherung. In der Prüfung Ey/Verrel/Weckerling wurde die Winterdienstentscheidung des BGH geprüft, im Strafrecht steckt ein Supermarktkunde 2 Kölschflaschen ein, tauscht sie dann aber rechtzeitig vor der Kasse gegen alkoholfreies Bier um, welches er (wohl) bezahlt und wird per Video beobachtet, als guter Kunde aber nicht belangt. Im ÖR: ob wir so was wie die NSA haben? Auskunftsanspruch, wieviele ehemaligen SS-Leute der BND beschäftigt habe. Und die gesetzliche Einführung der Frauenquote. Wie tritt denn ein Staatssekretär zurück – wie ein Minister oder anders? beck.de weist darauf hin, dass der BGH nicht nur das Anfahren mittels eines Autos nicht zwangsläufig als gefährliche Körperverletzung wertet, sondern auch durch ein Motorrad – 4 StR 453/13. Verstehen will ich das nicht. Ein Messer ja, ein Auto nein? Die Welt berichtet, dass  Emails im Umlauf sind, die gut nachgemachte Mahnungen von Amazon beinhalten. Urkundenfälschung, Betrug, § 263 a? Die FAZ schreibt zur Tätigen Reue und der Selbstanzeige, die es schon seit 150 Jahren gebe. Die tätige Reue könne zur Straflosigkeit führen. Stimmt das juristisch? In der ersten Klausur im Zweiten im Februar ging es um das durch Notare verschuldete Problem, ob die Mutter, die ein Wohnrecht in ihrem ehemals eigenen Haus hat, dies aber nicht mehr nutzen kann, die Vermietung blockieren kann. Es kommt auf die Art des Wohnrechts an.

Noch eine interessante Prüfungsfrage vom Freitag: muss ein Minister ein Mandat haben? Im Bund – in NRW? Aus dem wirklichen Leben lernt man doch am meisten. Der General-Anzeiger berichtet über eine Kaffeefahrt, die, weil ohne beigeführtes Warenlager, nur eine Werbeveranstaltung und daher nicht anmeldepflichtig ist. Man wird in drängelnder Form per Brief aufgefordert, die letztmalige Gelegenheit zur Übergabe des Gewinnes wahrzunehmen und die Kaffeefahrt zu buchen. Es geht dann aber nicht nach Rüdesheim sondern ab 7 Uhr um die Ecke nach Bornheim und ohne Wasser und Brot wird erst mal versucht, zu verkaufen. Das OLG München scheint ein gutes Pflaster für Klagen gegen Banken zu sein. Ein Musterverfahren gegen die HRE-Manager hat am 3.2. begonnen. Keine Sammelklage wie in den USA mit einem amicus curiae für die nur geistig anwesenden aber nicht prozessual beteiligten Leidensgenossen. Die EU moniert fehlende Karenzzeiten bei Politikern, die in die Wirtschaft wechseln. Art. 12 I GG? Wenn, dann auch Karenzzeiten für Richter, die nahtlos in Kanzleien wechseln oder Oberbürgermeister dto.

Ich erzähl Ihnen mal eine Geschichte in Fortsetzungen: in einer Examensklausur handelte jemand gegen eine Unterlassungsverfügung und erhielt ein Zwangsgeld. Da das Zwangsgeld erzwingen aber nicht bestrafen soll, wurde es aufgehoben, weil das OVG das so sah. Wegen dieses Falles wurde § 60 III VwVG ergänzt. Nun gibt es die ÖR-Klausur im Januar: jemand handelt zuwider, das Zwangsgeld ist nicht beitreibbar, er soll Ersatzzwangshaft ableisten nach § 61 VwVG, den man vergessen hat, zu ändern. Das ist mir zu viel fürs Examen. Wie kann man so was denn wissen sollen? Auch die Frage, ob § 34 a PolG verfassungsmäßig ist, weil die Polizei Staatsanwältin, Richterin und Vollstreckerin in 5 Minuten ist, geht mir zu weit, ist aber noch vertretbar. Und jetzt sollen die Leute die GbR-GmbH&CoKG-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung kennen. Muss das sein? Die Prüfung am 31.1. in Düsseldorf Brähler/Preuß/Heusch im Ersten: Im ÖR wurde die Expertenkommission zur Behebung der Haushaltsprobleme in NRW geprüft mit einem tiefen Blick in die Landesverfassung. Im Strafrecht wird ein Säugling getötet, weil man nicht Fernsehen gucken kann plus Haftbefehlsfragen – ich habe hier einen roten Zettel…. Im Zivilrecht Verkehrsunfälle auch unter Beteiligung von Polizeiwagen – Quotierung? Der Vortrag im Zweiten am 31.1. war eine Abwandlung des Vortrages am Tag davor. Das Mädel, das sein EbayAccount zur Verfügung gestellt hat, wollte die verkauften Reifen wieder haben, da der Käufer nicht zahlen wollte. In der Prüfung Mertens/Berger/? wurde im Zivilrecht ein Fall mit 4 Personen, 2 Toten, einer Vormerkung, einem Erbschein, einer Pflichtteilsentziehung geprüft. Im ÖR, ob das Saarland als zweite Amtssprache Französisch einführen dürfe – ein FAZ-Artikel. Dann soll ein 12jähriger erkennungsdienstlich behandelt werden, weil er eine Frau angefallen hat – seine Mutter stimmt zu, will aber das nun widerrufen. Im Strafrecht streitet man sich um einen Parkplatz. Herr Lüth durfte zum Boykott des Festivalbeitrages des Jud-Süß-Regisseurs Veit Harlan aufrufen, Tierschützer aber nicht eine Bank zur Kündigung eines Kontos – OLG Oldenburg 13 U 111/13.

Hier noch die Fundstelle zur Tagebruchentscheidung: VGH BW 1 S 1401/11 und Die Grabsteine aus indischen Kinderhänden – BVerwG 8 CN 1.12, das auch die letzte Januarwoche im Zweiten geprüft wurde. Der Vortrag vom 31.1.: kann eine GmbH&Co KG – Gesellschafter sind Ehefrau und Ehemann – wegen Eigenbedarfs kündigen? BGH VIII ZR 210/10. Wie bekommt man den Prozess vom Gerichtsstand der Mietwohnung – Düsseldorf – nach Köln? Können Vermieter zwei Jahre nach Auszug des Mieters noch Schadensersatzansprüche aus § 280, § 823 geltend machen? In der Prüfung Grommes/Weigend/Hoffmann ging es im ÖR um die Rap-Demonstration, im Strafrecht um die dritte Halbzeit, BGH 1 StR 585/12 wie im Zweiten am 29.1. übrigens auch, und BGH, A und B wollen das Opfer zuhause überfallen, verabreden aber, wenn die Frau die Tür aufmacht, wollen sie es sein lassen. Im Zivilrecht ob eine Geldschuld eine Schick- oder Bringschuld nach dem EuGH sei? Wohl EuGH – 306/06 – da geht es aber nur um das Zeitrisiko, nicht das Zugangsrisiko. Die FAZ berichtet, dass aus Angst vor der anstehenden BVerfG-Entscheidung zur Erbschaftsbesteuerung von Unternehmen diese nun verschenkt werden. Im Anwaltsblatt weist Professor Prütting auf die zwei akuten Baustellen der GbR hin – das Fremdbeteiligungsverbot – BGH II ZB 7/11 – und die Haftungs- und nicht Erfüllungstheorie bei vertraglichen Unterlassungspflichten der GbR – BGH 2013. Es gebe eine neue Gruppenlehre. Der Konfliktbereich liege nun im Gestaltungspotential des Gesellschaftsrechts, um in der Insolvenz etwas zu bewirken – Suhrkamp. Im Wendeurteil des BGH vom 29.1.2001 hin zum positiven Blick auf die GbR folgte die Rechtsprechung erstmals einem Professor – Karsten Schmidt. Das ist weder Larenz, Flume noch Medicus gelungen. Der rote Express-Schaukasten schreibt, dass ein Nachbar im Heizsilo umgekommen sei, als er der frierenden Nachbarin habe helfen wollen. Wenn ich entgegen § 323 c nicht helfe, hafte ich. Wenn ich unter der Schwelle des § 323 c helfe und komme dabei um, Herausforderungsfall – Jauchegrubenfall des BGH – oder haben meine Erben da Pech gehabt bzw. die Versicherung mangels Regressmöglichkeit? Dürfen unser Bundespräsident mit melodiöser in hallenden Kirchenräumen geschulter Stimme sowie unsere IBUK auf der Münchner Sicherheitskonferenz die Bundeswehr in die weite Welt schicken, ohne den Bundestag vorher einzuschalten? Art. 87 a II GG.

Januar: Der Vortrag vom 30.1. im Zweiten im Wesentlichen BGH VIII ZR 289/09. In der Prüfung Budelmann-Vogel/Dylla-Krebs/Rohde wurde im Strafrecht die Wahlfeststellung – die historische Entwicklung – geprüft und ein Diebstahlsfall. Im ÖR ist unter einem Weinberg ein einsturzgefährdeter Bergwerkstollen. Wer ist für den verantwortlich? Man lernte (Komma – Zeichensetzung ist weder meine Primärkompetenz noch natürliche Begabung) die Bergwerksbetreiber. Im Zivilrecht ein komplizierter Arrestfall. Am 23.1. wurde folgender Fall im Zweiten geprüft: Am Tag der offenen Tür des Justizministeriums findet eine Veranstaltung anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen mit Lautsprechern und Ständen auf dem Vorplatz statt. Straßenrecht-Versammlungsrecht-ParteiGesetz. Ich hab die Fundstelle noch nicht ausgraben können. Der Geschäftsverteilungsplan war im Zivilrecht und im Strafrecht Thema. Sowie das Zahngold als Asche im Sinn des § 168 StGB. Das BVerfG 1 BvL 6/10 meint, § 1600 I Nr. 5 und die folgenden diesbezüglichen Absätze – auch die Pressemitteilung zitiert nur im ungefähren, die Zeitungen natürlich wieder mal gar nicht – seien zu weit gefasst. Nä, das ist superpräzise eng formuliert. Die Vorschrift wurde u.a. wegen eines spektakulären Falles in Paraguay ergänzt. Der Deutsche erklärte, er werde extra ganz viele Kinder anerkennen, um dem deutschen Staat zu schaden. Der vermeintlich verletzte Art. 16 I GG, der Thomas-Mann-Artikel, wurde wegen einer ganz anderen Vorgeschichte (Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von Thomas Mann durch unseren Führer) geschaffen. Welche anderen Gründe sollte eine Behörde denn haben, die Vaterschaft anzufechten? Die FAZ berichtet über das vermehrte Kirchenasyl zugunsten von Flüchtlingen, das effektiv vor Abschiebungen schütze, jedenfalls sicher ab heute, da es in der Zeitung steht. Ein Prüfer fragte mal, in welchem Werk der Weltliteratur das vorkäme und wollte Gina Lollobridigida, Victor Hugo, (Der Glöckner von) Notre Dame de Paris hören. Amanda Knox wird wegen ihrer erneuten Verurteilung in Italien weder in Europa noch sonst da Urlaub machen können, wo der europäische Haftbefehl greift, also nur noch in den USA? Das Landgericht Düsseldorf meint, ein Vermieter, der etwas gegen einen kettenrauchenden, nie lüftenden Mieter habe, dürfe mit der Kündigung nicht ein Jahr oder länger warten. Das könnte man auch anders sehen.

Der Wunschprüfungsfall BGH V ZR 58/13 – der klamme Zahnarzt übereignet dem Patienten, der ihm ein Darlehen gibt, seinen BMW als Sicherheit und der wird plötzlich von einem wildfremden Autohändler weiterveräußert. Der Vortrag vom 29.1. im Zweiten war einem älteren Übungsvortrag auf der Homepage des LJPA nachgebildet – der Tankstellenbesitzer in der Nähe einer Schule will 3 Spielautomaten aufstellen. In der Prüfung Bühler/Kapplinghaus/Borggreve wurde im Zivilrecht gefragt, ob eine Erfolgshonorarvereinbarung auch beinhalten darf, dass der Anwalt die Gerichtskosten übernimmt. Man lernt durch Prüfungen wirklich was fürs Leben. § 4 a III RVG. Dann ob ein Anwalt am 31.12., wenn der Landgerichtsbriefkasten voll ist, durch Einwerfen in den Amtsgerichtsbriefkasten um die Ecke die Verjährung hemmt. Er schmeisst die Klage gestückelt ein, weil der Schlitz zu schmal ist. Wie lange muss man warten, bis der Anspruch auf Rückerstsattung der Kaution entsteht? Rechtsprechung 6 Monate bis 1 Jahr, je nachdem, ob bisher die Nebenkostenabrechnungen mit einem Guthaben endeten oder nicht. Im Strafrecht war gefragt, ob § 306 die Grundvorschrift für § 306 a ist oder eher nicht. Dann der BGH 2011 mit dem Massengentest nach einer Vergewaltigung bei 18 – 60 jährigen – der Onkel des 17jährigen Täters bringt den Treffer. Im ÖR der Einsatz von Sturmwehrattrappen bei einer Tierschützerdemo gegen die Pharmaindustrie – die Demo analog Kunst als Ausnahmetatbestand im Waffengesetz. Der BGH VI ZR 376/12 entscheidet demnächst, ob ein Eiswürfelzerkleinerer „Alaska“, welcher seiner Halterin in die Hände beisst, vor sich selber warnt, ob ein Produktfehler vorliegt oder ob „nur“ eine Nebenpflichtverletzung durch fehlende Warnung gegeben ist, wobei auch das ein Produktfehler sein könnte. Vor einigen Jahren hatte der BGH einen Aktenvernichter, der einen Zweijährigen gebissen hatte, zu beurteilen. Ein Warnschild nützt da nur bedingt. Der BGH VIII ZR 46/13 muss klären, ob der Fliesenfall bei Unternehmern dergestalt anzuwenden ist, dass der Fensterlieferant, der vom Bauherrn aus Werkvertrag auf Vorschuss in Anspruch genommen wird, ebenfalls einen Vorschuss für die Einbau-, Ausbau- und Wiedereinbaukosten hat.

Wie geht es mit der Wahlfeststellung denn nun weiter, bis der Gesetzgeber hoffentlich das so regelt wie bisher üblich? Der Hehler ist schlimmer als der Stehler – statt dessen in dubio pro reo? Rechtsethisch und -psychologisch vergleichbar? Ich hab keine Vorlesung in Rechtsethik gehört – die wurde nicht angeboten. Schon wieder Art. 103 GG – der Gesetzgeber begeht einen Flüchtigkeitsfehler – er macht eine dynamische Verweisung, die ins Leere geht – BGH 1 StR 544/12 – das schadet nun nicht. Der Vortrag vom 28.1. im Zweiten: der Nachlassverwalter lässt bei einer starren Fristenklausel im Mietvertrag aus 1980 die Wohnung renovieren – die nun bekannten Erben wollen Ersatz haben. In der Prüfung Korbion u.a. wurde protokollfest geprüft, Schlagworte mussten beherrscht werden. Im Strafrecht ging es um einen Autounfall beim Ausparken und der Angabe falscher Personalien – OWiG und Straftat – § 21 OWiG. Im ÖR will ein beamteter Dipl.-Ing. nicht zu der Pflichtfortbildung nach Nürnberg fahren. Zudem will eine dreiköpfige Ratsfraktion mehr Geld haben, als im Haushalt vorgesehen. Der Vortrag vom 23.1. im Zweiten: darf die Presse eine ehemalige Cannabisplantage unverpixelt fotografieren, wenn diese jetzt dem Vater des Täters gehört? Darf der verpixelt fotografiert werden? Lüth-Urteil – Reetdachhausfall – Ochsenknechtkinder (etwas entfernt). Die Bezirksregierung Arnsberg möchte einer sauerländischen Gemeinde mit 830 Einwohnern 500 Flüchtlinge zuweisen. Rechtsgrundlage? § 50 II Asylverfahrensgesetz, § 7 Asylverfahrensgesetz DurchführungsVO, der Erlass vom 24.1.2014 der Landesregierung. Darf das durch Erlass geregelt werden? Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommune? Haben Nachbarn eine Klagebefugnis, wenn in das leerstehende Bürohaus 200 Flüchtlinge einquartiert werden sollen? Rechtsradikale belagern stundenlang die Wohnung eines Pärchens, die Polizei hat zu wenig Leute. Freiheitsberaubung? Wieso nicht? Nach der FAZ wollen sich 6 Städte in NRW zusammen tun und gemeinsam per Konsortialanleihe 500 Millionen einnehmen. Dürfen die das? Eine GbR im Gemeindefinanzierungsrecht außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, was ich allerdings noch nicht nachgeprüft habe? Ich find das seltsam, schon weil es wieder eine neue Idee von Gemeinden nach cross-border-leasing und swap und ähnlichem ist. Der BGH und die Schufa – die Formel muss man sich selber ausrechnen, die Faktoren erfährt man. Nachdem der BGH 1996/97 in der Dänen-Entscheidung die actio libera in causa bei präzise beschriebenen Tathandlungen ad acta legte, dann 2000 sie bei den anderen Delikten für unnötig erklärte (wenn man sich betrinkt, um zu töten, fängt das Tötungsdelikt an) und in den Folgejahren für die Wahlfeststellungen prozessuale  Genauigkeit z.B. in der Anklageschrift verlangte, legt er nun die Axt an die Wahlfeststellung als solche. Man sollte sich wieder mit Postpendenzfällen und Konsorten beschäftigen sowie der dazugehörigen Rechtsgeschichte, unserem Führer und dem damaligen Analogiegebot. Geht es denn ohne Wahlfeststellung überhaupt?

Gibt es im Zivilrecht nicht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit dergestalt auszuschließen, dass die Urteilsgründe im Ungefähren bleiben? Muss das so explizit für Nichtparteien wieder gegeben werden oder geschieht das sogar mit Absicht?  Wer sich über den angeblichen Leipziger Sumpf informieren möchte, lese BGH VI ZR 211/12. Die Welt berichtet über die BGH-Verhandlung am 28.1. über die Schufa. Habe ich einen Auskunftsanspruch, mit welcher Formel – Scoring – meine Bonität berechnet wird? Die Zeitung meint, die Bedeutung würde überschätzt. Ganz und gar nicht, gerade bei Studenten. Wenn Sie Ärger mit Ihrem Telefonanbieter haben, wird das sofort der Schufa gemeldet und dann fängt Ihre Bank an, rumzuzicken. Egal, ob Sie Recht haben oder nicht. Die Schufa soll Angst haben, dass Konkurrenten ihre Formel imitieren. Tun die das nicht sowieso schon? Die SZ berichtet über ein Strafbefehlsverfahren beim AG Koblenz wegen Aufrufs zur Sitzblockade und zitiert die Klassiker zum Gewaltbegriff – Laepple, Zweite Reihe-Rechtsprechung. Allerdings nicht den Sargträgerfall des RG. Machen Sich Bayern-LB-Vorstände strafbar, wenn sie eine Kärntner Bank kaufen und Jörg Haider verlangt als Kaufpreisteil Fußballsponsoring? Business judgement rule des § 93 AktG – § 266 StGB unseres Führers – grenzüberschreitende Bewertung? Man darf gespannt sein. Keine Besetzungsrüge, kein Befangenheitsantrag zu Beginn. In der SZ wird erwähnt, dass der Maßregelvollzug kein Ausführungsgesetz hat. Der Strafvollzug bekam dies 1976 anlässlich der Gefangenenentscheidung von 1972. Für die Jugendlichen befand das BVerFG das erst 2006 für notwendig. Die Länder sind am Zug. Die Sicherungsverwahrten und Maßregelvollzogenen haben bis heute noch nichts. Die Untersuchungshäftlinge nur § 119 StPO.

Es ist schon interessant, dass das BVerwG 8 C 26.12 nun Poker in die Unterhaltsspielecke und aus der Glücksspielecke rausholt. Leider für einige Examenskandidaten zu spät. Die wurden nach dem OVG Münster beurteilt. Aber der EuGH hat ja große Bedenken, dass § 284 StGB übertrieben ist – der Staat jagt seine eigenen Konkurrenten mit eigenen Staatsanwälten. In der Prüfung am 22.1. wurde die Antwort 1871 auf die Frage, wann das StGB in Kraft getreten sei, als falsch gewertet – 1872. Das hätte ich ja auch schon wieder falsch gemacht. Das berüchtigte Halbwissen. Die akute § 211 Problematik war nicht bekannt. Der BGH schafft Klarheit – VIII ZR 63/12 – und dem Internetanbieter ein Scheunentür für einen Rückzieher. Liegt ein Überbau vor, wenn das Gebäude zunächst auf einem Grundstück gebaut wurde und erst nachträglich plötzlich zur Hälfte fremdsteht? BGH V ZR 199/12. Herr Schulz meint im Fernsehen, dass das EU-Parlament erstmals und bindend über den EU-Kommissionspräsident zu befinden habe. Das lese ich aus Art. 17 VII EUV aber so nicht raus. In Bonn meint die SPD, der in den Aufsichtsrats zu schickende X sei nach dem Zählsystem Hare-Niemeier (oder mit y – hab ich vergessen) zu wählen. § 113 IV GO? Heute ist wenigstens Kaiser’s Geburtstag.

Wenn ein älterer Herr mit geflochtenem Zopf im Fernsehen auftaucht, sollte man sich mal schlau machen, was gesetzlich nicht geregelte Genussscheine sind. Sie vereinen die Nachteile der Aktie und der Anleihe, die Zinsen können gestrichen werden, keine Mitspracherechte, Nachrangigkeit in der Insolvenz. Und dann zwecks Finanzierung von Windenergieprodukten. Niemand bietet heute 8% Zinsen an, wenn der Hund keine Flöhe hätte. Ist das Betrug oder sind die Leute selber schuld? Die SZ schreibt zum punitive damage, als Anerkennung des Mutes des Klägers, welcher der Gesellschaft einen Dienst erweist. Wir haben das nicht, weil wir Unternehmen schon präventiv durch den TüV und Zertifizierungen für viel Geld dazu bringen, ordentlich zu produzieren. Repressiv noch mal zuzuschlagen, würde uns den Titel als Exportweltmeister nehmen. Wobei § 817 S. 2 so was wie eine Geldstrafe im Zivilrecht ist. Und bei Zeitungsberichten z.B. über Caroline v.H. schöpfen die Gerichte den Auflagengewinn ab. Also in etwa Bestrafung über das Portemonnaie. Das BVerfG bestraft über den Geldbeutel Bagatellbeleidigungen, weil die StA auf den Privatklageweg verweist. So ganz fremd ist der Gedanke hier also nicht. Ach ja und der BGH und § 323 c StGB als Schutzgesetz im § 823 II – da wird man härter bestraft als der Vergewaltiger, den das Opfer nicht verklagt, weil er länger einsitzt. Ich, der ich das Mädel bei 10 Grad minus habe am Straßenrand stehen ließ, muss eine Rente zahlen für die abgefrorenen Zehen und die Geldstrafe.

Der Vortrag vom 22.1. im Zweiten: der schon in der Probezeit fristgemäß gekündigten Mary Poppins wird nun fristlos gekündigt, weil sie als Whistleblowerin auf eine vermeintliche/streitige Kindesmisshandlung aufmerksam gemacht hat. Angeblich sollte problematisiert werden, ob sie nicht vorher mit ihren Arbeitgebern reden muss, bevor sie sowas meldet. Angeblich – ich hoffe, dass es anders zu lösen war. In der Prüfung Burghoff/Moormann/Lehmberg sollte man wissen, wie der aktuelle BMJ heißt, wo er her kommt und was er vorher gemacht hat. Dann ging es um den seit 1942 reformierungsbedürftigen § 211 und einen Ladendiebstahl. Im Zivilrecht wurde eine ältere, schwere Examensklausur aus dem Ersten geprüft – der gewerbliche Altpapierhändler holt einen Tag vor der Stadt einfach die schon bereit gestellten Papierberge ab. Im ÖR musste man den Schreibtisch des Bürgermeisters von Kaarst aufräumen – ein Beigeordneter geht aus Altersgründen und der Außenbereich im Innenbereich. Auch BGH 4 StR 551/12 wurde diese Woche geprüft – man muss sich schon dumm einlassen, um wegen Anfahrens durch ein Auto eine gefährliche Körperverletzung im Urteil stehen zu haben. Die Prüfung Meise/Willems/Hoffmann am 24.1. – im Zivilrecht drei kleine Fällchen – Kautelarfall: § 286 II Nr. 1 BGB, man solle Unternehmen raten, direkt in den Vertrag eine Fixschuld reinzuschreiben, um das interne Mahnwesen zu verbessern. Im Strafrecht die Bestattungsunternehmensmitarbeiter, welche die Asche in Form des Zahngoldes mitnehmen. Im ÖR das OVG Hamburg mit dem Eintrittskartenkontingent auf St. Pauli. Eine Anekdote dazu: ein Zuschauerverbot der Kandidaten am Freitag für Donnerstag nützt doch gar nichts, wenn man denn unbedingt denselben Fall an beiden Tagen prüfen muss.  Ist das rechtlich überhaupt zulässig und fair gegenüber den Kandidaten, die keine Spione zur Verfügung haben? Der Vortrag im Zweiten am 24.1. – Revision durch Fax am letzten Tag, der Mandant hatte bei der letzten Aussprache mit seiner Ex diese eingesperrt und eine Zigarette auf ihrer Nase ausgedrückt, was aber problemlos verheilt ist. Kein letztes Wort, Protokollverlesung bei § 252, weil die sich (natürlich) jetzt verlobt haben. In der Prüfung Hammerschlag/Brahm/Hauck: nach 6 Jahren kommt der überfallene Juwelier zur Polizei und sagt, er wisse jetzt, wer der Täter sei und wo der wohne. Der hatte sich eine Uhr zeigen lassen, war rausgelaufen und hatte die Verkäuferin umgerannt. Muss man als StA der Vorgesetztenanweisung zur Anklage folgen, wenn man von Verjährung ausgeht? Im Zivilrecht Kostenrecht – PKH. Im ÖR will die Bildzeitung vom Präsidenten eines obersten Gerichtes (welche gäbe es?) wissen, welche Richter wie einer Nebentätigkeit nachgehen würden? Wo das mit der Vertraulichkeit der Personalakte stünde. Was die Präsidenten so den ganzen Tag tun? Bin ich froh, 1979 das Zweite gemacht zu haben. Solche Dinge waren nach dem ersten Examen sowieso tabu. Dafür war allerdings noch Wertpapierrecht angesagt. Tra-La-La-Ver-Bod-An-Kon. Bodmereibriefe kamen jungen Anwälten genauso häufig auf den Tisch wie strafrechtliche Revisionsverfahren heute.

Am 23.1. wurde im Zweiten wieder OVG Hamburg – St. Pauli/Rostock, Verbot des Verkaufs des Kartenkontingentes – geprüft. In den bisherigen Januarklausuren soll es sich um das Wohnmobil – V ZR 97/12 – und die Ankaufsuntersuchung – VII ZR 7/11 – des BGH gedreht haben – unter anderem. Nach der Fraport-Entscheidung, der Gehsteigberatung nun der Vogelsangrebell vor dem VG Aachen, weil er an einem Tag der offenen Tür anlässlich irgendeines Jubiläums Flugblätter vor dem Kreishaus in Euskirchen verteilen wollte – das Hausverbot, der Platzverweis hielten bei Gericht. In der FAZ wird das dürftige Besteck des Verwaltungsverfahrensrechts – VA, Realakt, Vertrag und Planfeststellungsverfahren – um das Bürgerpanel, den runden Tisch u.ä. ergänzt, nach dem Motto, wenn Du Deinen Feind nicht besiegen kannst, umarme ihn. Bürgerbegehren sind trotz des lästigen sonntäglichen Besuchs des Wahllokals erstaunlich erfolgreich. Es wird das Sendungsbewusstsein z.B. bei Stuttgart 21 gerügt. Naja, ich kann ja kaum vor dem Bundesverwaltungsgericht erscheinen und sagen, ich glaube an meine Sache nicht. Auch die FAZ berichtet, dass gegen die englische NSA vor dem EGMR geklagt wird und dieser das Verfahren „priorisiere“. Die „Razzia“ bei bayerischen Finanzämtern in Sachen Hoeneß. Die StA München seit die zweitgrößte hinter Berrlin – sieh an, ich hätte Frankfurt und Hamburg sowie Idar-Oberstein und Bochum geraten.

In der Prüfung GräfinSchwerin/Nimtz/Thiel wurde im ÖR der Brüsseler Platz in Köln thematisiert, im Strafrecht wird der Erpresser erschossen, im Zivilrecht will das Land Schadensersatz wegen der Verfolgungsfahrt durch die Polizei haben. Das ist sonst Stoff von Fernsehkomödien – die Doppelvermietung der Ferienvilla – LG Berlin 63 S 127/13. Der Vortrag vom 22.1., ein Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, weil ein Ratsmitglied Anwalt war und die Gemeinde in dieser Sache schon gerichtlich vertreten hatte. Es gab Kandidaten, die den B-Plan als Allgemeinverfügung behandelt haben. Ein Vortrag wurde nach der Zulässigkeitsprüfung einfach abgebrochen – man saß stumm rum und die Kommission beendete den Abschnitt nach 5 Minuten. Eine Kandidatin begann mit der Fallösung schon während des Hineingehens in den Saal – man glaubt es nicht. Ein Kandidat wollte sich nicht mittig vor die Prüfer setzen sondern in die Ecke – das hat schon Mr. Bean Qualität. In der Prüfung Tillmann-Gerken/Avenarius/Kapischke wurde im ÖR Baurecht geprüft – es fehlten jedwede Grundkenntnisse, so dass nach einer halben Stunde aufgehört wurde. Im Zivilrecht tiefste Rechtsgeschichte (was erwartet man denn bei einem Professor mit diesem Lehrstuhl? Es kamen keine unfairen Fragen – mit Thibaut und von Savigny wird man ja wohl was anfangen können) – auch hier kam wenig bis nichts – plus Erbrecht. Im Strafrecht  Hehlerei durch Zurverfügungstellung eines Ebay-Accounts zwecks Absatzes der Beute plus Trunkenheitsfahrt. Abmahnanwälte und Gegenabmahnanwälte sind schon moderner Straßenraub. Bedenken Sie bitte, dass diese Kollegen die Posteingänge abarbeiten. Der BGH hat leider vor kurzem eine weitere Kategorie geschaffen – Fonds sind verpflichtet, die Gesellschafter zu benennen – in einem Fall haben sich 7 Kanzleien gemeldet und ihre Vertretung angeboten. Hoffentlich wird das in Zukunft nicht die Regel, dass Anwälte potentiellen Mandanten die Tür eintreten dürfen, es sieht aber so aus. Laut General-Anzeiger müssen die Verwaltungsgerichte Köln und Minden entscheiden, was Rauchen ist. Fallen E-Zigaretten darunter? Im Nichtraucherschutzgesetz NRW, gültig seit Mai 2013, mit ganzen 6 Paragraphen steht zwar, was ein Flughafen ist, aber keine Definition des Rauchens. Entscheidet also der Brockhaus? Klageart? Ist das eine Beleidigung, wenn die Bildzeitung eine Politikerin, die in Plastik posiert, durchgeknallt nennt? Eigentlich wird meist das Lüth-Urteil wiederholt, die Pressefreiheit geht vor. Zudem weiß man ja, wer das schreibt. Aber das BVerfG sieht das anders. Sylt droht ein Edel-Bordell. Wie verhindert man dieses verwaltungsrechtlich aus Sicht der Gemeinde? Verwaltungslehre – der Bauantrag – Nutzungsänderung – wird erst mal nicht bearbeitet, wenn sie denn untere Baubehörde ist. Die SZ berichtet, dass auch verheiratete Studierende kinergeldberechtigt bleiben, III R 22/13, bis sie 25 sind. Die FAZ macht sich Gedanken um Deutsch als Amtssprache. Ist das EU-widrig? Die Kammer für internationale Handelssachen hat den Wettlauf mit den Wahlen nicht geschafft – alles auf Anfang.

Wem gehören die vom Notar erstellten Urkunden, wurde neulich im Assessmentcenter für Notare gefragt. Gibt es eine Drittwirkung der EU-Grundrechte? EuGH C-176/12. Bei Grundfreiheiten ab und zu, wenn die entweder schon über Richtlinien nationales Recht geworden sind oder der EuGH wurde böse, weil wir nicht oder falsch umgesetzt haben – Mangold-Kükücdeveci. So was kann man sich nicht ausdenken – OLG Koblenz 5 U 1243/13. In der Parallelprüfung am 15.1. – Prof. Haferkamp/Doleischv.Dolsperg/Harperath – wurde im Zivilrecht gefragt „Das BGB ist ein spätgeborenes Kind des Liberalismusses“ …. und ein verschachtelter Sachenrechtsfall. Im Strafrecht die Novemberklausur, im ÖR die Novemberklausur (Internetpranger). In der FAZ macht man sich Sorgen, weil die Präsidenten am BGH und BVerwG am Monatsende in Pension gehen und keine Nachfolger in Sicht sind. Verfassungsmäßigkeit eines Stuhls, der 6 Monate lang leer ist? Der Unterschied, wenn ein Botschafterposten monatelang unbesetzt bleibt? Es sagt wieder niemand, wo was dazu steht. §§ 2 – 4 JustizGNRW? Art. 95 GG – steht da eine Pflicht drin? Der OVG-Präsident in Mecklenburg-Vorpommern soll das Finanzgericht mitleiten. In NRW ginge das nicht, weil er sowieso schon 2 Gerichte in Personalunion zu bewältigen hat. Was macht so ein Präsident den ganzen Tag? Ein Prüfer wollte mal hören, von morgens bis abends Dienstaufsicht – die Richter scheinen problematisch zu sein. Aber im Ernst – natürlich nicht. Nach der FAZ soll angeblich ein 75% Dezernat erledigt werden. Wo steht das? Keine Ahnung. Wann sieht man mal Präsidenten und Direkten in Verhandlungen? Nicht sehr häufig. Beim Landgericht Duisburg wird gerade ein Kronzeuge in eigener Sache verhandelt. Für und wider § 46 b StGB?

Der Vortrag vom 15.1. im Ersten waren die Liebesschlösser an der Hohenzollernbrücke in Köln – AG Köln – sowie der Handtaschenraub mittels eines Tritts mit weichen Turnschuhen. Im Zivilrecht (die Namen der Prüfer waren der Südkurve nicht präsent – einer hätte buschige Augenbrauen gehabt – wohl entweder Herr Jacoby oder Herr Lenz oder Herr Waltermann) wurde gefragt, ob eine Bierzapfanlage wesentlicher Bestandteil ist und der Pfandflaschenfall des BGH – jemand will für 25.000 € Flaschen einlösen. Im Strafrecht eine ältere Examensklausur – ein Anwalt rät einem diebischen Bankmitarbeiter, den selben Betrag noch mal zu entwenden und als Kompensation anzubieten. Im ÖR die Fahrtenbuchproblematik bei einem einmaligen Rotlichtverstoß. Die FAZ-Serie über eine „junge“ 39-jährige Strafverteidigerin, die sich selbständig machen will, scheint ausgelaufen zu sein, ohne dass der interessanteste Teil publiziert wurde. Wie kommt man als Strafverteidiger an das Geld anderer Leute, so dass man im Jahr mehr als 130.000 € brutto verdient? Die SZ berichtet über einen weiteren McDonalds zu heißer Kaffee Fall. Diesmal – nach 20 Jahren – ist nicht der Kaffee zu heiß gewesen, sondern der Deckel nicht richtig befestigt worden. 640.000 € wie damals? Produkthaftungsgesetz – Mangelfolgeschaden – Nebenpflichtverletzung – Mitverschuldensquote? Die EU will ein UN-Mandat für einen Militäreinsatz in Zentralafrika. Müssen wir da mit, obwohl unsere IBUK sich gerade um Kita-Plätze und familienfreundliche Arbeitszeiten unserer Soldaten bemüht? Vor 30 Jahren wäre diese Politik als Störung unserer Abwehrbereitschaft strafbar gewesen. Erlaubt Art. 23 GG also unseren „Verteidigungseinsatz“ oder Art. 24 I, II GG?

Am 14.1. im Zweiten war BGH 4 StR 84/13 das Thema. Der Klatten-„Erpresser“, der einer Milliardenerbin vormachte, er bräuchte Millionen, weil er einen Unfall verursacht habe oder so ähnlich, hätte eigentlich Ende Dezember entlassen werden soll, sitzt aber jetzt nahtlos eine Erzwingungshaft nach § 888 ZPO ab. Was ist, wenn die 6 Monate vorbei sind? Ich würde vorschlagen, dass dann eine der anderen Damen eine weitere Erzwingungshaft beantragt. Kettenvorpfändungen sind zulässig. Kettenhaft auch? Strafbarkeit, wenn ein berühmter Automobilclub das Lieblingsauto der Deutschen mit einer manipulierten „Wahl“ zum Gelben Engel kürt? § 263? Schaden eines Autokäufers, der deshalb kauft? Die SZ meint, ein Ermittlungsverfahren wegen Abhörens des Kanzlerinnen-Handys würde entweder nicht eröffnet oder nach § 153 d StPO eingestellt. Gebrauch eines falschen Titels, wenn ein ausländischer Kleiner Doktor, der auch noch durch Plagiat erschrieben wurde, getragen wird? Schützt § 132 a ausländische Titel, wenigstens EU-Grade? Hilfe zum Sterben, Hilfe beim Sterben, passiv, aktiv, direkt, indirekt – der geplante § 217 n.F. – in der Theorie ist das interessant. §§ 1904 plus minus BGB sollten die Problematik entschärft haben. Theoretisch. Soll man wirklich von anderen Leuten eine Tötungshandlung verlangen dürfen?

Der Vortrag vom 14.1. im Zweiten: nachdem die Sparkasse Ausgleich des GbR-Kontos von einem Gesellschafter erreicht hat, nimmt der einen Kollegen klageweise in Regress. In der Prüfung Buter/Lang/Vogt wurde im Zivilrecht die Arbeit an einem Grundstückskaufvertrag mit vorgefundener Grundschuld verlangt – vielleicht ein weiterer Kautelar-Klausurfall demnächst? Im Strafrecht wird dem bestohlenen Autohalter der Wagen zurückverkauft. In der Prüfung Brahmen § 107 GO und wer zuständig ist, wenn der Landesjustizminister, der bessere JVA-Hausmeister, etwas falsch macht. Eine Informationsspende der Kaiserseminare: die erste ÖR-Klausur im Januar = OVG Mecklenburg-Vorpommern 3 M 98/13. In der Prüfung im Zweiten diese Woche wurde VG Arnsberg – die BVB-Flagge im Garten – geprüft. Das Hochschulrecht in NRW wird dauernd reformiert. In der FAZ hat man nun große Bedenken gegen die geplante staatliche Fachaufsicht durch Rahmenvorgaben, gegen die Anweisung, dass nicht nur Forschung und Lehre sondern auch der Umgang mit den Mitarbeitern – diversity management – zu den Kernaufgaben gehöre (von ver.di abgeguckt, wobei Gewerkschaften eigentlich nicht dafür bekannt sind, vorbildlich mit dem eigenen Personal umzugehen – das richtet sich nicht gegen ver.di), gegen eine Frauenquote, gegen eine paritätische Besetzung des Senats statt einer professoralen Übermacht. Die FAZ weist darauf hin, dass der Vorsitzende Richter, der Mr. Ecclestone ab April verhandeln wird, ihn schon als Zeugen im Gribkowskyverfahren gehört und benotet hat. Befangenheit? Ich hab da Bedenken, aber nur aus dem Bauch heraus. Der Bundestagspräsident will die Opposition zu einer Großen Opposition zwingen. Wenn die sich zusammen tun, können sie U-Ausschüsse, Bundestagssitzungen erzwingen. Nach Maßgabe eines Bundestagsbeschlusses, wohl zur Abänderung der Geschäftsordnung. Die SZ schreibt zur Reduzierung der Polizeipräsidenten in Baden-Württemberg von 37 auf 12. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält Art. 33 II GG für verletzt bei der Auswahl, wer gehen muss. Wie hieß das Kinderspiel? Die Reise nach Amerika? Gilt für Topjobs Art. 33 II GG? Ist ein Polizeipräsident ein solcher? Der Knopf IM Ohr ist keine geschützte Rechtsposition, da das EuG die Position der Marke jedenfalls hier nicht für schützenswert hält.

Auch Zahnärzte arbeiten mit Inkassozessionen – BGH III ZR 325/12 – NJW 2014 S. 141 – macht eine geltungserhaltende Reduktion jedenfalls hier und dann, wenn es um eine Abtretung und eine Weiterabtretung geht. Sieh an, Air Berlin will 48 Millionen Schadensersatz von der Betreibergesellschaft des immer noch nicht eröffneten Flughafens haben, kann aber noch nicht mal einen schriftlichen Vertrag vorlegen. Culpa in contrahendo? Der BGH entscheidet am 12.2. über den Elternunterhalt zulasten des verstoßenen Sohnes, den der Vater aber korrekt ins Verdienen gebracht hat. Kinder haben lebenslang das selbstvergebene Privileg, Recht zu haben, wenn es um Eltern geht. Ich hab keine Kinder und darf das daher aus meinem Beobachterposten und als nun verwaistes Kind feststellen. Das BVerfG arbeitet genauso mit Schlagworten wie alle anderen Juristen. Optionskommunen auszuwählen nach dem Motto „bekannt und bewährt“ (auch das Kriterium für Schausteller wurde vor Jahren wegen EU-Widrigkeit einkassiert) oder „first come first serve“ (Windhundprinzip wäre sowieso willkürlich) sei nicht zulässig. Es sagt aber wieder keiner, um welche Vorschrift es geht. Wohl §§ 6 d, 44 b SGB II – ohne Google wär ich aufgeschmissen. In Den Haag findet wieder zu Ehren von Hugio Grotius ein Sondertribunal statt – wegen der Ermordung 2005 eines libanesischen Politikers – und zwar in absentia. Dr. Krombach wurde zunächst in Paris in Abwesenheit verurteilt, der EGMR hob das auf. Der EuGH meinte, auch ein Adhäsionsverfahren – Schmerzensgeld – wäre in Abwesenheit nicht zulässig. Niemand sagt, wer das Sondertribunal eingesetzt hat. Die UNO? Und was die Ermächtigungsgrundlage ist. Versäumnisurteil im Strafrecht. Geht im Rechtsmittel und wenn das Gericht das vorher ankündigt oder man plötzlich einen anderen wichtigen Termin hat bzw. sich dem Verfahren durch Selbstmord entziehen will.

Der Deutsche Anwaltsverein schlägt vor, § 211 ersatzlos zu streichen und § 212 von fünf Jahren bis lebenslang gehen zu lassen. Hat die Vorschrift von Roland Freisler das verdient? Ja, denn Mordlust ist ein Fall für § 20. Heimtücke führt dazu, dass Frauen immer wegen Mordes und nie wegen Totschlages verurteilt werden – fast nie. Ist es aber richtig, Richtern eine solch weites Ermessen im Strafmaß einzuräumen? Was könnte Monsieur Hollande mit der Fiskustheorie zu tun haben? Ein König, zwei Körper, fragt Die Welt. Hätte ein Journalist nach dem IFG ein Auskunftsrecht hinsichtlich der privaten Verbandelungen des Präsidenten? Die SZ weist auf eine BGH-Verhandlung am 15.1. zu § 1611 – Elternunterhalt – hin. Muss der Sohn das Heim zahlen, wenn es sehr lange gar keinen Kontakt gegeben hat, und das Sozialamt Unterhalt aus übergegangenem Recht haben will? Tja, falls der Vater korrekt Kindesunterhalt gezahlt hat, würde ich sagen, ja. Die FAZ bereitet auf die Verhandlung des BVerfG zu den Optionskommunen vor. Darf der Bund Detailregelungen zur Gemeindeorganisation machen? § 10 BauGB hat so was. Die Angst der Alliierten vor einem starken Zentralstaat ist zwar Geschichte, die EU ist es aber nicht. Verbot der Mischverwaltung, außer bei der Stiftung für Preußischen Kulturbesitz und der Sorbenstiftung? Der Berliner „Tunnelraub“, der ein schwerer Einbruchsdiebstahl war, habe noch nicht zu Schadensersatz bei den Inhabern der Schließfächer geführt. Woraus bitte? Eine Pflichtverletzung der Bank ist kaum anzunehmen. Der Basiszinssatz ist minus 0,63 Prozent. Als er geschaffen wurde, hielt man Zinssätze unter 5% bzw. 8% für unzumutbar. So ändern sich die Zeiten.

7 Fälle der Steuerhinterziehung meint 7 Einkommenssteuererklärungen, also 7 Jahre bei Herrn Hoeneß, dem ein ach verstorbener Freund viel Geld zum Zocken gegeben haben soll, weil der Angeklagte diesbezüglich in Geldnot war. Die Verjährungsverlängerung sei aber erst 2008 gekommen, wie passt das zusammen, fragt Die Welt. Rückwirkung von Verjährungsverschärfungen? Beihilfe zu Drogendelikten, wenn man Marihuana-Aktien aus den USA kauft? § 9 II 2 StGB? Was halten Sie von Online-Voting? Bayern will das wohl haben. Bayern möchte auch den Kirchenverlag mit 6.800 Mitarbeitern unterstützen – EU-widrige Beihilfe? Darf eine Körperschaft mit dem Privileg der Intransparenz sich unter das staatliche Regendach nach der Rosinentheorie flüchten? In der SZ sprechen sich Kommunen für kostenlose Trinkbrunnen aus, an denen man sich das Pfeiffersche Drüsenfieber fangen kann. Nehmen wir an, Sie wären Mitarbeiter des Rechtsdirektors. Wie müssten Sie das anstellen? Das OLG Hamm 11 U 52/12 meint, die Autobahnverwaltung hafte für Schlaglöcher in der Nähe von Gelsenkirchen.

Die Welt berichtete am 11.1. über EuGH C-133/13 – gelten § 7 SGB II, § 23 SGB XII, wenn die Arbeit suchende Ausländerin nicht sofort zurückgeschickt wird? Der EuGH verhandelt im Sommer. Oh nein, der Supergau bei Verkehrsunfällen – BGH VI ZR 24/13. Die SZ schreibt über Jane Austen – pride and prejudice und sense and sensibility – sowie Downton Abbey – die tollen, zugigen Schlösser sind „entailed“ – Mädels dürfen nicht erben. Ist das mit EU-Recht vereinbar bzw. mit Art. 3 II, III GG? Nehmen wir mal an, V verkauft ein Mietshaus für 260.000 €, welches 600.000 € wert ist (Verkehrswert, obwohl Mietshäuser meist zum Ertragswert – das 12 – 14fache der Jahresmieteinnahmen – veräußert werden), mit Hausschwamm allerdings nur 500.000 €. Die Käuferin lässt sanieren und will nun 640.000 € Schadensersatz haben. BGH V ZR 275/12. Haben die keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart? Kommt es auf den Verkehrswert oder den Ertragswert an? Muss ein schlechtes Geschäft ein schlechtes bleiben? Beim Wallach Locarno und Rücktritt hat der BGH das bejaht. Aber hier beim Schadensersatz? BGH III ZR 93/09 und XII ZR 6/12 wären bei den Klausuren Z3 und Z4 hilfreich gewesen. Und der BGH neulich: darf eine nachträgliche Mietsicherheit höherr als die Kaution sein? Sowie LG Hamburg 312 O 412/12. Die FAZ berichtet im Immobilienteil über die Rechtsfrage, ob in dem sicheren Schneegebiet um Duisburg ein Dach ein Schneeauffanggitter haben muss, OLG Düsseldorf 10 U( 18/13. Und ob eine Einfachverglasung bei einer Heizkostenersparnis von 41% durch Isolierfenster ein Mietmangel sei, OLG Saarbrücken 2 U 3/13. Es sei auf den Errichtungszeitpunkt abzustellen. Das sehen andere Gerichte anders, ich erinnere an die Trittschallentscheidung des BGH. Dann geht es um Milieuschutzsatzungen nach § 172 BauGB, die von Großstädten nun inflationär eingesetzt werden, um Luxussanierungen wie ein zweites Badezimmer zu vermeiden. Eigentlich setzte man die ursprünglich ein, damit die Heidelberger Altstadt nicht lauter Antennen auf den Balkonen hatte.

Der Vortrag vom 9.1. im Zweiten: 80 V – Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG wegen Cannabisgeruch in den Klamotten und er angeblich am Abend vorher zum ersten Mal konsumiert hat. Im Zivilrecht wurde der Vortragsfall aus dem Ersten geprüft – Der Tierarzt am Sonntag vor seiner Praxis weigert sich, den röchelnden Hund von dem Gummiball zu befreien. Dann ging die Südkurve nach Hause. Der Vorsitzende Richter im Wulff-Verfahren examiniert den Sitzungsvertreter. Wie eine Unrechtsvereinbarung abgeschlossen würde? Man lernt, nicht durch Angebot und Annahme alleine, sondern unter vier Augen, aber eben nicht durch einen offiziellen Geschäftsbrief plus Chinareise. Die StA, die jetzt in den Zeitungen wegen ihres Jagdtriebes verrissen wird, stellt einen Beweisantrag. Aus welchen Gründen gemäß § 244 StPO darf der „Kronzeuge“ (der sich auf § 55 StPO berufen wird) abgelehnt werden? Ist egal, die StA kann dann selber vorladen, § 245 II StPO. Die FAZ wird immer lebensfremder bei ihrer Soap Opera – ich mache mich als Strafverteidigerin mit bisher 130.000 € (oder mehr) in Frankfurt selbständig, weil ich mehr verdienen möchte. Es ging zunächst um die richtige Adresse – man hat ja Laufkundschaft. Dann die notwendigen Versicherungen – mit 39 ein bisschen spät. Und nun das Zeitmanagement, sie solle Akten abends nicht mit nach Hause nehmen. Auf die Idee, dass keine Mandanten kommen (bei ihrer Vorstellung müsste jeden Monat Herr Hoeneß durch die Tür kommen) und dass das Problem ist, nichts zu tun zu haben statt zu viel, kommt da keiner. Die SEPA-Umstellung – ich fragte mich, wieso Brüssel jetzt einfach zurückrudern darf. Durch Googeln kriegt man raus, dass eine Verordnung die Rechtsgrundlage ist – für Lastschriftverfahren eine Richtlinie und dass sich nicht alle EU-Länder, dafür aber Nicht-EU-Länder wie die Schweiz beteiligen. Brüssel darf also alles. Die SZ gibt Tipps, wie Studierende schnell aus dem Erststudium ein Zweitstudium machen, um das Arbeitszimmer später als Werbungskosten bei dem ersten Einkommen vier Jahre lang absetzen zu können – der LKW-Führerschein bei der Bundeswehr, die Ausbildung zum Rettungssanitäter oder Taxifahrer in München.

In der zweiten Prüfung Müller/Kubink/Zeppenfeld am 8.1. wurde im Zivilrecht der Behandlungsvertrag mit OLG Koblenz geprüft, der Chefarzt verspricht zu operieren, es tut dann aber der talentierte Oberarzt. Im Strafrecht der Bärwurzfall, im ÖR der Weinberghang in Bonn – Beueler Seite – und der Sicherheitszaun gegen Abrutschen. Der Vortrag vom 8.1. war die Winterdienstentscheidung des BGH VII ZR 355/12. In der Prüfung Dabitz/Cremer/Frau Lichtinghagen wurde im ÖR das französische Burkaverbot mit Verfassungsbeschwerde geprüft. Im Strafrecht Haftbefehl und die üblichen Delikte nach den Protokollen. Im Zivilrecht ging es um eine Autopfändung. Die SZ berichtet, dass der BFH in VIII R 22/12 die Kosten des Erststudiums nunmehr doch nicht für steuerlich abzugsfähig hält, wenn man dann Einkommen hat. Also erst eine Banklehre oder ein soziales Jahr oder zwei Studiengänge hintereinander oder der Vater kauft die Fachliteratur angeblich für sich. Rente mit 63? Das Anwaltsversorgungswerk Düsseldorf zahlt eine vorgezogene Altersrente mit 60 plus 20% drauf für Singles. Ich bin begeistert. Aufhören kann man deshalb nicht, aber Geld aus der Steckdose zu bekommen, wird sehr angenehm werden.

Die erste Kautelarklausur in NRW am 7.1. verlangte die Formulierung einer Widerrufsbelehrung bei Online-Geschäften – ich nehme an, man hat den Kandidaten die Seite 2862 der 73. Auflage des Palandts rausgerissen. Als wenn man da kreativ sein dürfte. BGH August 2012 – wenn man die amtliche Formulierung abschreibt und die ist falsch, dann hat man trotzdem Vertrauensschutz. Außerdem wird uns die genaue Fassung als Käseglocke im Juli 2014 übergestülpt – aus Brüssel. Und ohne Durchsicht der Rechtsprechung geht das gar nicht – also das IPhone in der Klausur benutzen. Durch die FAZ erfährt man, dass NRW 401 Bürgermeister/Oberbürgermeister hat, von denen 219 nicht freiwillig und vorzeitig zurücktreten wollen, damit im Mai der Rat/die Bezirksvertretung/der Kreistag mit dem „Hauptverwaltungsbeamten“ stereo gewählt werden können. Die Abkoppelung, die 2007 eingeführt worden war, ist ja spätestens 2020 wieder für alle weg. Darf eine Aktiengesellschaft einen neuen Vorstandsposten einrichten? §§ 23 III Nr. 6 AktG, § 84 AktG, § 111 AktG – ja, aber durch die Satzung und nicht durch ordre par mufti des Aufsichtsrates. Die SZ schreibt, dass Bayern in Gurlittfällen den bösgläubigen Besitzern von NS-Kunst die Einrede der Verjährung nehmen will. Hätte das Land, da Kultur, dafür die Kompetenz? Was spricht gegen eine BGB-Änderung? Schadensersatzansprüche wegen Mord und Totschlag verjähren weiterhin in 3/10 Jahren. Wobei wir sowieso großzügig mit dem Warten auf den Rechtsfrieden sind. In Rom wurde nach einem Jahr schon ersessen. In einigen Ländern der EU kann man trotz Abhandenkommens Eigentum erwerben.  Der Kunsthandel hat dann plötzlich Betonblöcke vor sich liegen, wenn es um alte Kunst geht. Wobei Bayern sich vielleicht als gesetzlicher Fiskuserbe nach unserem geliebten Führer erst mal vorrangig um den auslaufenden Urheberschutz von Mein Kampf kümmern sollte. Da kann man sich auch daneben benehmen.

Darf EU-Bürgern Hartz IV (ALG II) nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII verwehrt werden? Die FAZ diskutiert es, bleibt bei den Vorschriften aber wie meist im ungefähren. § 7 SGB II und § 23 SGB XII. Sind diese Vorschriften eu-rechtswidrig? Das AGG steht nicht nur über dem BGB sondern auch über den Kirchen – so soll nach der FAZ das Arbeitsgericht Berlin einer Klägerin Recht gegeben haben, die bei einer Kirche anheuern wollte, ohne dort Mitglied zu sein. Die Welt schreibt, dass Hamburg ein „Gefahrengebiet“ eingerichtet habe. Im PolG NRW finde ich so was nicht – also nach der Generalklausel? Wie schikaniert man die deutschen Exporteure? Durch mittelbare Diskriminierungen – es werden Zertifizierungen verlangt, so Die Welt. Frau Merkel ist sofalägerig. Ist das die Stunde des Vizekanzlers, der mittwochs seine Tochter aus der Kita abholen muss? Eher nicht. Wenn ein Kanzler wirklich vertretungsbedürftig wird, ist er das Amt über Art. 67 GG schnell los.

In der FAZ wird gefordert, dass gesetzliche Fristen für die Dauer von Ermittlungs- und Zwischenverfahren eingeführt werden, um die Nerven der Beschuldigten zu schonen. Es ist schon sinnvoll, dass hier kein Druck für den Staat besteht – je länger die Sache liegt, desto lästiger wird sie. An die Tatsache, dass ein Verfahren läuft, gewöhnt man sich nämlich. Und Ersatz der Schöffen durch geschulte Laienrichter wie bei der Kammer für Handelssachen und beim Arbeitsgericht in Wirtschaftsstrafsachen? Der Sinn dieser Besetzung der Richterbank ist nicht mehr Sachverstand sondern dass die Juristen gezwungen werden, sich so einfach und klar auszudrücken, dass auch ein Englischlehrer das versteht. Nun werden auch in NRW Kautelarklausuren gestellt. In anderen Bundesländern gab es bisher klausuren zu Lizenzverträgen, Rahmenverträgen für eine Kooperation einer kleinen mit einer großen Druckerei, AGBs natürlich. In den AGs in NRW sind Vergleichsverträge und Gesellschaftsverträge geübt worden. Googlen Sie sich Muster. In der Praxis ist das für den Anwalt schön. Er hat nie wieder etwas mit seinem eigenen Vertrag zu tun, da er weder die eine noch die andere Seite in einem Streitfall vertreten darf.

Nehmen wir mal an, der Großvater stirbt im Krankenhaus und seine dritten Zähne sind verschwunden. Abgesehen von der Frage, was die Erben damit wollen, ist zu prüfen, ob sie Schadensersatz vom Krankenhaus verlangen können – AG Bonn 109 C 273/12. Die FAZ hat zur Zeit eine ulkige Serie – eine junge, angestellte Strafverteidigerin, der 130.000 € im Jahr zu wenig sind, will sich selbständig machen und sorgt sich um die richtige Adresse ihrer Kanzlei sowie welche Versicherungen sie alle abschließen muss. Den Einstieg in die Selbständigkeit haben viele junge Anwälte schon bereut. Man tut sich zu dritt zusammen und denkt, die 400 € Mietanteil im Monat wirst Du doch noch zusammenverdienen. Das machen Sie mal regelmäßig und nicht nur ab und zu. Man braucht Jahre, um bekannt zu werden. Wenn man Probleme mit dem Pflegeheim hat, hilft die Lektüre des OLG Frankfurt 1 U 153/12. Im Wulff-Prozess reibt der Vorsitzende Richter der StA § 160 II StPO unter die Nase. Darf ein Gottesdienstbesucher einer nackten Tänzerin auf dem Altar eine Ohrfeige verpassen? Ich würde erst mal auf einen Strafantrag warten.

Das Schornsteinfegermonopol ist gefallen. Enteignung, wenn der bisherige Amtsinhaber sich nun bewerben muss? 2014 kommt die erste Vollharmonisierung im Zivilrecht beim Widerrufsrecht und Onlinekäufen. 2002 hat man drei Richtlinien – Verbrauchsgüterkauf/Zahlungsverzug/E-Commerce – umgesetzt, so dass einem Mandanten zu sagen war, in Dänemark haben die das so ungefähr wie wir – also rechnen Sie mal mit 1 – 3 Nachbesserungsaufforderungen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die FAZ berichtete über die Feiertage über den homestead act im 19. Jahrhundert in den USA – wie bringt man den Wilden Westen ins Eigentum Privater? Analog wichtig für den Weltraum. Die FAZ schreibt zur angeblichen Hauptproblematik der Anwaltschaft, die Syndikusanwälte. Die Freiheit vom Staat, die Freiheit vom Mandanten und keine Interessenkollision seien die wichtigsten Regeln. Allerdings löchrig wie ein Schweizer Käse. Einem angetrunkenen U-Bahnfahrer springt ein Selbstmörder ins Gleis. Strafbarkeit? Gilt die Nachtbusentscheidungsregel des BGH, ein angetrunkener Autofahrer müsse nicht zuhause bleiben sondern langsamer fahren als die Kollegen, wenn ein Nachtbuspassagier unverhofft auf die Fahrbahn tritt.

Aktuell 2014 II – Hier weiterlesen