Aktuell 2017 I

30. Juni 2017

„Das Werkzeug des Juristen ist die Sprache. Seine Kunst ist die Auslegung. Im Gesetz steht viel – und noch mehr lässt sich hineinlesen. …. Weiter kommt nur, wer bereit ist, Fragen zu stellen.“ Die FAZ am 1.7. – es geht nun auf Aktuelles 2017 II weiter.

Nun gleichen wir mal VG Aachen 5 L 193/13 – Hambacher Protestcamp – mit dem BVerfG 1 BvR 1387/17 – G20 Protestcamp in Hamburg ab – die ESchnittstselle Baurecht/Versammlungsrecht?. Erdogan reloaded: „es gibt verfassungsrechtliche Rechtsprechung, dass wir das auch können“??? BVerfG 2 BvR 483/17 – EuGH C-364/10 – VG Köln 20 L 1790/16 – OVG 15 B 876/16 und BVerfG 1 BvQ 29/16 zu Art. 16 EMRK – § 47 AufHG – UN-REcht (ein Pakt – eine Menschenrechtskonvention – ich hab da keine Ahnung). Was, wenn Erdogan doch redet? Strom abstellen. Deshalb soll er seine Bodyguards nicht mitbringen?

Der Vortrag vom 28.6. = BGH 1 StR 402/16 – zudem bezeichnet der Verteidiger die Staatsanwältin als doof und behindert. Professor Jox prüfte Sachenrecht, Herr Hiebl Konkurrenzen, Herr Murmann-Suchan  eine Abrissverfügung und die Klage der grundschuldgesicherten Sparkasse. Das OVG Münster erlässt eine einstweilige Anordnung (kein § 80 V? keine Vorlage an den  EuGH?) gegen die Vorratsdatenspeicherung gemäß §§ 113 a, b TKÜG. Ein sperriges Thema, aber leider prüfungsbeliebt. 13 B 238/17.

Der Vortrag vom 27.6.: VG Aachen 6 L 539/10 – im Zivilrecht die Haftung wegen der Silikonbrustimplantate. Im Strafrecht JuS 2017 S. 127. Im Öffentlichen Recht der Koalitionsvertrag in NRW; nun wählt ein FDP-Abgeordner Herrn Laschet nicht. VG Berlin – der Lehrer kassiert das Handy übers Wochenende ein.Die Kanzlerin hebt den Fraktionszwang auf und lässt eine Gewissensentscheidung am Freitag bei dem Hammelsprung über die Ehe für Jeden zu? Juristisch schon kurios. Die Institutsgarantie – Carl Schmitt – der traditionellen Ehe gibt  es also nicht mehr? Entscheidend ist die steuerliche Behandlung? Die FAZ berichtet, dass das BAG am 29.6. über den Regress gegen einen GmbH-Geschäftsführer (Rechtsweg?) wegen einer Kartellbuße über 291 Millionen entscheidet. Geschäftsführer sind im Gegensatz zu Vorstandsmitgliedern weisungsunterworfen. Darf die Sünderin, die GmbH, jemand anderen in den Knast schicken? Der Sinn der Sanktion im GWB könnte dahin sein, vor allem, wenn eine D&O Versicherung wenigstens teilweise eintrittspflichtig sein sollte.

Der U-Bahntreter will wohl auf § 323 a StGB hinaus, der immer noch die Höchststrafe von nur 5 Jahren hat. Das StGB besteht gefühlt zu 60% aus NS-Vorschriften. Wie sieht die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung des Produzenten des defekten Kühlschranks im Grenfelltower aus? Die Bonner Universität sollte sich schämen, ein Machwerk gerechtfertigt zu haben und die Verantwortung des Doktorvaters zu ignorieren, BVerwG 6 C 3.16.

Der Vortrag im Zweiten am 21.6.: Revision, mit dem Angeklagten „verlobte“ aber noch andereitig verheiratete Zeugin, Nachtragsanklage mit Zustimmung des neuen Verteidigers, aber nicht des Angeklagten. In der Prüfung Webler/Willems/Kinold die BGH-Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung zwecks Aktenraumbeschaffung für den Ehemann-Anwalt. Im Strafrecht der Raserfall aus Mönchengladbach – was die StA macht, um den flüchtigen Zweiten zu finden – §§ 315 c, b. Im Öffentlichen Recht beschädigt die Polizei das gestohlene Fahrzeug bei der Verfolgung des Diebes. Das LG Bonn hat sich zum VW-Abgasskandal und § 323 V 2 positioniert. Auch wenn die Umrüstung nur 100 € kosten sollte, führt die systematische arglistige Täuschung zu einem Rücktrittsrecht des Kunden. Was die Zeitung nicht erzählt, was ist mit der Nutzungsentschädigung wegen der Laufleistung seit Kauf?

Der Vortrag vom 21.6.: der gekündigte Prokurist des Buchladens bestellt aus Gemeinheit 100 Exemplare „Raupe Nimmersatt“ – es werden versehentlich 120 geliefert, was nicht zügig genug auffällt. In der Prüfung Dabitz/Bartels/Bamberger wurde das Sonn- und Feiertagsgesetz bei Autowaschanlagen problematisiert. Im Strafrecht Selbstvollstreckung  einer titulierten Geldforderung durch Pfandmitnahme. Im Zivilrecht soll der Housesitter auch auf das gelagerte Holz aufpassen, veräußert dies aber aus examensbezogenen Gründen. Der BGH verhandelt die Amtshaftung des TüV für EU-importierte Brustimplantate. Erlaubt das Herkunftslandprinzip überhaupt einen doppelten TüV? Ein Prüfer fragte neulich mal so treffend, warum § 839 BGB eine Frechheit sei. Der Bundestag will Art. 21 GG sinngemäß  dahingehend ändern, dass die NPD auch ohne Verbot kein Geld mehr bekommt. Ja nu, die ist durch ein Verbotsverfahren durch. Gilt das denn für andere Parteien auch, einfach so? Das kann nicht sein. Karlsruhe bekommt einen roten Kopf, „so haben wir das nicht gesagt“.

Der Vortrag vom 20.6.: § 628 II BGB – der Fluglehrer verliert vorübergehend seine Lizenz, der Flugschüler wechselt für die letzten 20 Stunden zu einem teureren Konkurrenten. In der Prüfung Becker/Lohmann/Stephan wurde der VW-Skandal geprüft, ein Protokollfall: muss eine Arbeitnehmern zwecks Besprechung ihrer Krebserkrankung zum Personalgespräch? Im Strafrecht findet jemand auf einem Feld einen Dinosaurier – es kommt zum Konflikt mit dem Landwirt. Im öffentlichen Recht ging  es um einen Werbeflyer für einen verbotenen Verein. Kein  Freispruch, sondern § 154 StPO für Herrn Middelhoff, mit der entsprechenden Kostenfolge – das sind die Daumenschrauben der Justiz. Hier wäre eine Missbrauchsgebühr angemessen, BVerfG 2 BvQ 29/17.

Die Bundesbank, in Art. 88 GG nur erwähnt, wurde 60. Die Unabhängigkeit wurde vorsichtshalber nur einfach gesetzlich geregelt. Die FAZ schreibt zu den Konkurrenzängsten gegenüber Legal Tech. Es gibt Kollegen, die haben noch nicht mal ein Fax, ohne Scherz.

Helmut Kohl und die Juristerei, zunächst Strafrecht: bis zur Parteispendenaffäre war der konturenlose § 266 ein Mauerblümchen. Eine Zeitung schrieb so treffend, manchmal müsse man über eine rote  Ampel fahren. Anlass war die Entschädigung der SPD aus Bundesvermögen  wegen des Verbots in der DDR. Die CDU erhielt wohl nichts, da sie  mangels Existenz nicht verboten worden war. Ist die Schaffung zusätzlichen Vermögens eine vermögensschädigende Pflichtverletzung? StPO: das Verfahren wurde gegen hundertausend DM plus gemäß § 153 a eingestellt – ein Widerspruch in sich. Dann staatsrechtlich, der Beitritt über die Saarlandklausel des alten Art. 23 GG. Es musste 1990 fix gehen, einige Landesfürsten waren gegen die Wiedervereinigung. Die Verträge wurden in 6 Wochen durchgehauen. Europarechtlich Art. 23 GG, der lange Schritt von „besser Handeltreiben“ zur gemeinsamen Politik, wobei dort nur die innere Sicherheit reüssierte. Verteidigung und Außenpolitik macht jeder Staat immer noch lieber selber. Zivilrechtlich, ganz einfach § 667, wenn es urheberrechtlich um besprochene Tonbänder geht. ZPO, nun § 239 ZPO.

Dem General-Anzeiger könnte man entnehmen, dass die neue Regierung die Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde plant. Dafür müssen aber erst mal einklagbare Landesgrundrechte her. Die Vorgebirgsgemeinde Alfter will einen  Saunaclub durch eine Sexsteuer als Vergnügungssteuer weglenken. Ein Steuererfindungsrecht nach Art. 105 IIa GG i.V. mit dem KAG?

Der US Präsident hat ein weiteres juristisches Problem neben bona fide beim Einreiseverbotsdekret, die emoluments clause. Ist die Kanzlerin vergleichsweise Amtsträgerin? § 11 I Nr. 2 b? § 331 „Dienstausübung“. Seit 1998 geschickt weit gefasst, nicht mehr die konkrete Diensthandlung. Vetternwirtschaft – Patronage – man wähnt sich im 18. Jahrhundert.

Noch ein Nachschlag zu einigen schlechten Vortragsnoten am Freitag, die damit begründet wurden, dass die Kandidaten nicht in der Lage waren, die vom JPA hingelegten Vorschriften, § 36 I 2 und § 38 I 2 GOBt in Tatbestand und Rechtsfolge einzuteilen, geschweige denn, diese zwei Sätze zu sortieren. „Er“ (Aktivlegitimation) „den Bundestagsabgeordneten“ (Passivlegitimation) „Verletzung der Ordnung oder Würde“ (von mir jetzt aus dem Kopf zitiert – was ist Ordnung, justiziabel? – was ist Würde, justiziabel? was ist Verletzung/Verstoß – justiziabel?) – geht bestimmt noch besser. Kandidaten verwechseln Definitionen abladen mit Subsumtion. Wenn man keine Definition zur Hand hat, sieht es ganz übel aus.

Der Vortrag vom 9.6.: §§ 36, 38 GOBt – ein MdB twittert „mit der BMV in den dritten Weltkrieg“ und auf die Rüge des Bundestagspräsidenten in der nächsten Sitzung betitelt er ihn als „blödes Arschloch“, was den Ausschluss aus der Sitzung nach sich zieht. Zweiter Teil: Zulässigkeit eines Organstreits wegen Fraktionsausschlusses. In der Prüfung X/Y/Z aß ein Prüfer, einer fing an, als alle noch standen. Ein weiterer wollte bei Terroranschlägen Staatsnotstand geprüft haben plus tiefe Grundrechtsgeschichte. Ein Bundesland führt einen Anspruch auf Arbeit ein, alle ziehen da hin, was kann der Bund da tun? Im Strafrecht sieht ein Autofahrer einen verletzten Radfahrer und hilft nicht – Totschlag, obwohl er ihn nicht angefahren hat? „Nun sagen Sie doch endlich was“ im Öffentlichen Recht. Sie verstehen, warum ich liebe nicht schreibe, wer die Prüfer waren. Das United KIngdom hat das reine Mehrheitswahlrecht ohne Stichwahl, zu meinem Erstaunen Frankreich auch, mit Stichwahl. Bisher meinten Zeitungen, das Verhältniswahlrecht habe Madame le Pens Partei am Einzug  hindern können.

Aus dem Zweiten diese Woche – danke an Herrn Kaiser: VG Berlin 20 K 797.15 und das städtische Shisha-Verbot am Rheinboulevard. Der Arbeitsrechtsvortrag drehte sich wohl um eine arbeitgeberseitige Kündigung mit unleserlicher Unterschrift. Wer unterschreibt leserlich? Der Duchesne-Paragraph und der BGH 3 StR 260/16! Nach den Zeitungen hat der BGH im Kölner Raserprozess die Revision der Angeklagten schon vor einigen Tagen verworfen, die Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft hat wohl keinen Erfolg, da Bewährung oder nicht, Domäne des Tatgerichts sei. Dann suchen wir mal im Gesetz die passenden Vorschriften dazu.

Der Vortrag vom 7.6.: 3 x 1 Tag Platzverweis an einen Rabauken, der auf dem Schulhof abhängt, und dann noch mal 3 Monate. Zudem § 24 Nr. 13OBG! In der Prüfung Scheiff/Roitzheim/Sikosi wurden der 2. Strafsenat und Eigentumsdelikte im Drogenmilieu thematisiert, ein Diebstahl von Waffen ist ein Diebstahl mit Waffen, Raserrennen. Im Zivilrecht BGH VIII ZR 259/06 (nur ähnlich – naja, bei einer Inspektion werden Fehler gemacht) sowie Videoüberwachung unter verfeindeten Nachbarn. Im Öffentlichen Recht die Straßenschilder in Duisburg und Herne „Alkoholverbot“ durch Symbole. Ich setze mein Einkommen zwecks Finanzierung eines Verbrauchs eines Konsumgutes ein – Sektsteuer, Biersteuer – das sollen Verbrauchssteuern gemäß Art. 106 INr. 2 GG sein. Die Brennelementesteuer – BVerfG 2 BvL 6/13 – nun nicht? Der Staat habe kein Steuererfindungsrecht? Ab und zu schon, Art. 105 II a GG mit KAG ist der bekannteste Fall – die Hundesteuer. Bei Atomkraftwerken – Auftragsverwaltung – könnte diese Nichtverbrauchssteuer doch als Minusmaßnahme zulässig sein. Kreativ wollte man in Karlsruhe wohl nicht sein, aber 2 dissenting votes.

Shoot to kill, der gezielte Todesschuss statt Festnahme – noch nicht mal im Krieg dürfte das zulässig sein. Ist die Scheinvaterschaft – Geld gegen die falsche Angabe, der Vater eines ausländischen Kindes zu sein – strafbar? § 169 StGB? § 263, um der Mutter ein Bleiberecht zu sichern? Der BGH beschäftigt sich am 8.6. mit dem Raserfall aus Köln – 4 StR 415/16. Ansonsten ist die Nachrichtenlage bisher mau.

Der Vortrag vom 1.6.: Der Kunde einer Partnervermittlung will sein Geld zurück, weil die vermittelte Frau wegen seiner Affäre nach 5 Monaten das Weite gesucht hat – Messlatte fürs Honorar waren 6 Monate – ich erinner mich dunkel an eine Entscheidung. In der Prüfung Kreutz/Kubink/Schwieren wollte ein Landwirt vom AG Gütersloh eine einstweilige Verfügung, weil die Nachbarhühner die Saat vom Acker fressen. Im Strafrecht  Raubmord an einem Obdachlosen – bei den Details wird einem schlecht. Im ÖR die verfassungsrechtliche Problematik des Bund-Länder-Finanzausgleichs mit 13 Änderungen des Grundgesetzes – Kompetenzen gegen Geld. Und die Wildtiere im Zirkus, der einen Standplatz haben möchte. Aus Prüfungen in anderen Bundesländern: BGH 1 StR 462/14 und 3  StR 5/16 und VIII ZR 85/05. Und,was es neues bei den Anwälten gäbe? Legal Tech. Der BGH legt die Afghanistan Papiere dem EuGH vor – I ZR 139/15. Seit Tanja Kreil werden auch existentielle Staatsfragen wie  die Landesverteidigung in „Besser Handeltreiben“ umdefiniert. Landesverteidigung unter der Lupe des Urheberrechts? Wir legen militärische Fragen einem nicht deutschen Gericht vor? Nein, ich bin ganz sicher nicht AfD. Wie würden wir aus dem Pariser Abkommen aussteigen – Art. 59 II GG umgekehrt plus Wiener Vertragsrechtskonvention plus Konventionstext natürlich?

Der bei Juraexamen.info veröffentlichte Text der Strafrechtsklausur im Mai sieht sehr nach BGH 5 StRr 98/16, 3 StR 113/15 und 4 StR 90/16 aus. Nach der FAZ sind die Anwaltszahlen leicht rückläufig, die Zahl der Jurastudierenden aber auf Rekordhöhe. Wie passt das zusammen? Rechtsberatung außerhalb des Kammerzwangs. Was sonst?

Mai: Ein Prüfer meint, dass die wesentliche Änderung durch § 244 n.F. StGB die Notwendigkeit ist, dem Beschuldigten sofort-gleich einen Pflichtverteidiger finanzieren zu müssen. Ist das der Sinn der Sache? Aus einer Prüfung im Norden: EuGH C-438/12 und VG Darmstadt 3 L 642/16.DA.

Der Spiegel meint, die Verkündung am 1.6. zu BGH I ZR 139/15 – Urheberrecht des Staates an militärischen Lageberichten – werde spannend. An Examensfällen im Ersten und Zweiten reklamieren die Verfasser das ebenfalls. Meinetwegen. Welcher vorläufiger Rechtsschutz passt auf ein in der Form als Hinweisblatt, dem Inhalt nach aber als hartes Kopftuchverbot gehaltenes Blatt? VGH Kassel 1 B 1056/17? 100. Geburtstag Kennedys – ich habe ihn 1962 fähnchenschwenkend gesehen. „Thirteen Days“ mit Kevin Kostner zur Kubakrise zeigt, wie Kriege beginnen. Wir Kinder haben 1963 gemerkt, dass die Eltern von Krieg ausgingen.

Die LTO berichtet über BGH IV AR (VZ) 2/16. Ist jetzt mit den exklusiv über juris beziehbaren Entscheidungen mancher Gerichte in manchen Bundesländern Schluss? Wohl eher nicht. Ich gehe von einer Holschuld aus. Das Recht zum argumentativen Gegenschlag im Konflikt AfD / Bundesministerin Wanka – „Rote Karte“? Das seh ich so. Neutralität heißt ja nicht Wehrlosigkeit.

Der zuständige Bundesminister regt sich über das Fortsetzungsfeststellungsurteil des BVerwG 3 C 19.15 auf. Aus den falschen Gründen, nicht wegen der fehlenden Zeitnähe, sondern weil „seine“ Behörde betroffen sei. Nun haben wir schon länger §§ 1901 ff. BGB im Zivilrecht, im Strafrecht das Peterle-Urteil, das Tee-Urteil. Ist es nicht rücksichtsvoller, ohne Belastung Angehöriger und heilender Berufe selber gehen zu können? Die FAZ berichtet über 70 Jahre Nürnberger Juristenprozesse. Die Richter beriefen sich auf die damals herrschende Meinung, wortlautstrenge Anwendung des Gesetzes (Rechtspositivismus), und die drohenden Folgen für sich selber und die Sippe.

Die Prüfung am 19..5: Bender/Quarch/Roderburg: Der BGH und die hohen Detektivkosten bei Tankstellenbetrug. Im Strafrecht ein gelesener Krimi des Prüfers: ein Arzt lässt eine Madonna durch einen Meisterdieb stehlen und wird deshalb erpresst. Er erschreckt den herzschwachen Patienten (Erpresser?), mit der literaturmäßig zu erwartenden Folge. Im öR für jeden Kandidaten ein kleines Fällchen. Im Moment wird gerne das Upgraden des § 244 StGB auf ein Jahr Mindeststrafe geprüft. Was soll das bringen? Sind Beamte damit gemeint?

Der Vortrag vom 18.5.: T setzt sich in einen unverschlossenen Porsche des Erlebnis wegen – der Nachbar denkt was anderes, Gerangel. In der Prüfung Poggel/Morgenstern/Schäpers wurde ein Niederländer beim Diebstahl geringwertiger Dinge erwischt. Ein Apotheker will apothekenpflichtige Medikamente im Wege der Selbstbedienung verkaufen, was das Arzneimittelgesetz nicht möchte. Regelgerechte Fouls in einem Fußballspiel 15jähriger Mädchen im Zivilrecht. In Die Welt werden überlange Gerichtsverfahren kritisiert. Im Zivilrecht ist der Gebrauch des Telefons zu empfehlen, bei den Verwaltungsgerichten die erhebliche Aufstockung des Richterpersonals, im Strafrecht ist langsam besser als schnell – Ausnahme U-Haft eines „Unschuldigen“. Die Empfehlungen einer rheinländischen Hausfrau.

Der Vortrag vom 19.5. war eine ältere BAG-Entscheidung: Der Flughafenmitarbeiter zerlegt wegen Restalkohols bei Dienstantritt das teure Räumfahrzeug. In der Prüfung Paffrath/Grunewald/Boden wurde ein OVG Münster Fall geprüft: ist bei der Mobilfunkantenne auf dem Scheunendach die Höhe vom Boden oder vom Dach aus zu berechnen – § 65 I Nr. 18 Bau? Im Strafrecht lässt der Enkel seinen Großvater berauben – so ungefähr. Im Zivilrecht drei kleine-normale Fälle.

Müssen solche unverständlichen Leitsätze sein? BGH VI ZR 125/16 und 3 StR 230/16! Im hohen Norden wurden geprüft: OLG Köln 24 U 51/09 und OLG Schleswig 11 U 65/15, sowie die Tarnkleidung/militärische Kleidung von Fußballfans. In Berlin und in Washington werden Sonderermittler eingesetzt. Berlin ist ein Stadtstaat und darf mehr und anders als manche Flächenstaaten. Der Generalstaatsanwalt wird gewählt. Die StPO sieht so was nicht vor. Aber immer noch besser, als eine Kanzlei damit zu betrauen. Obstruction of justice ist gleich §§ 258, 258 a StGB? Der Ausdruck ist für uns zu schwammig und unbestimmt – die US-Amerikaner haben Art. 103 GG nicht. Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin verweigert in einem WCCB-Verfahren unter Berufung auf § 348 Nr. 1 ZPO die Aussage, weil ihr Schadensersatzforderungen drohen. „Unmittelbar“? Ein Zwischenurteil – sieht man seltener. Kann eine Anwältin sich verbitten, dass die gegnerische Anwältin mit Kopftuch den Termin wahrnimmt? Wohl weniger mangels subjektiven Rechts.

Das ist ein teures Handy: VG Berlin 3 K 797.15. Der Vortrag vom 17.5. – BGH V ZR 160/14: die 18jährige stellt den Wagen ihres Vaters auf einen privaten Bezahlparkplatz. Der Betreiber will die Kosten der Halteranfrage und die Entfernung des BMW 3er Cabrio vom Vater haben. In der Prüfung Jacoby/Klein/vDanwitz OVG Münster 20 A 20166/15; im Strafrecht die Reform der Tötungsdelikte. Die Mutter will ihren gelähmten Sohn töten lassen. Im Zivilrecht Arbeitsrecht – Kündigung – Versetzung. Der Arbeitsvertrag –  § 611 a – steht seit April im Gesetz und ich sitz mit roten Ohren da. Das SZ-Interview vom 15.5. mit Elizabeth Drew ist online zu finden. Die Deutsche Fußallliga (?) erhält wegen der Kosten zusätzlicher Polizeikräfte bei einem Spiel Werder Bremen / HSV einen Kostenbescheid, den das VG Bremen wegen Unbestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage aufhebt, da Werder Bremen die Kosten nicht kalkulieren könne. Und wenn, ändert sich doch nichts, oder? Das eigentliche Problem, Störerhaftung oder Steuerzahlerpflicht bei Pflichtveranstaltungen in dem Nationalsport, scheint keine Rolle gespielt zu haben.

Das BVerfG durfte anfangs auch Gutachten erstellen, Adenauer fand das zu riskant – der EuGH 2/15 – und der IGH (wenn z.B. die Vollversammlung der UNO zugunsten eines Nicht-Staates etwas geklärt sehen möchte) dürfen. Innenkompetenz ist nicht mehr Außenkompetenz und umgekehrt. Die Parlamente dürfen eingebunden werden. Bei uns „müssen“ wegen Art. 59 II GG – politische Verträge (alles außer Verwaltungsabkommen und Wirtschaftsverträge) sowie Grundrechtseingriffe per Gesetz transformiert werden. Wie immer hier vereinfacht dargestellt, aber hoffentlich gerade deshalb zutreffend.

Der BGH AnwZ 58/16 meint nach wie vor, dass ein Vemögensverfall eines Anwaltes den Widerruf der Zulassung rechtfertige. Das regt auf, weil das bei Ärzten anders ist und weil Konten im dauerhaften Minus nichts Ungewöhnliches in der Kollegenschaft sein sollen. Wie soll der Mann denn aus dem Loch wieder rauskommen, zumal es nicht um eine Straftat zulasten von Mandanten geht? Eine Hilfestellung seitens der Berufsvertretungen ist nicht zu erwarten. Der BGH 2 StR 573/15 bringt Definitionen zum Betrug durch Schreiben von Rechnungen. Die Ö1-Klausur = OVG Münster 15 A 1961/13 und VGH Kassel 4 B 1353/15. „Aus der Mitte des Landtages“ wurde im letzten Reförmchen der Landesverfassung nicht geändert. Hätte der CDU-Spitzenkandidat seinen Wahlkreis nicht geholt, hätte er, um nachrücken zu können, auf den Verzicht eines Direktkandidaten setzen müssen. Darf man diesem einen Staatssekretärsposten anbieten oder ist das strafbarer Ämterkauf?

Die Prüfung am 9.5. Vogt/Schüller/Jasper: BGH 5 StR 255/16 – städtisches Alkoholverbot in Duisburg – Zufahrtsperrung zum Schutz von Molchen – Versetzung von Bielefeld nach München aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung. Der Vortrag vom 1.5. im Ersten: Ladendiebstahl, der zufällige Freund auf der Straße hilft spontan – Spontanäußerung §  136 StPO? Die Prüfung Rolfs/Murmann-Suchan/Jürgens: BGH VIII ZR 49/16 – III ZR 253/12 schon wieder, Überschreitung der Abstandsfläche um ganze 16 Zentimeter und das Klaukind auf der Kölner Domplatte. Zufahren auf Polizeibeamte plus Verletzung. Der Vortrag vom 11.5. im Zweiten: BGH 2 StR 9/15 und: Die Geschädigte bietet über Ebay einen Erlebnisgutschein an – der Angeklagte liest den Strichcode aus und hat dann das Erlebnis, ohne gekauft zu haben – ich bin zu dumm für den Fall – § 263 a – LG Gießen 7 Qs 88/13 passt in etwa. Die Prüfung Facius/Weckerling-Wilhelm/Bönders am 12.5.: im Strafrecht die Aprilklausur, im ÖR Klage gegen Vorwurf des Bundesrechnungshofs durch Geschäftsführer der Bundeskunsthalle. Im Zivilrecht kündigt ein GbRler dem Mieter des Eiscafés, weil der die Stellplätze den Kunden zur Verfügung stellt. Die Prüfung Mansel/Krieg/Thomer am 12.5.: Der BGH und die verschattenden städtischen Bäume; das verkaufte Auto, das vor der Übergabe zerkratzt wird. Im Strafrecht die Love Parade und versuchter Mord. Die Grundrechte der Kinder im Grundgesetz, bzw. das unsinnige Vorhaben, die speziell zu schützen – gegen die Eltern? Herr Laschet wird einen veränderten Amtseid sprechen müssen, nicht mehr „ganze“ Kraft und er hat sich nicht dem deutschen Volk, sonderm dem von Nordrhein-Westfalen zu widmen.

31 Parteien auf dem Wahlzettel in Bonn, so viel wie noch nie, meinte der Ehrenamtliche. Der General-Anzeiger berichtete am Samstag über die Entscheidung des OVG 15 B 948/16 – kann ein erfolgloser Bürgerentscheid noch gerichtlich überprüft werden? Der Vortrag vom 12.5.: Zerstrittene Nachbarn fotografieren sich gegenseitig, §§ 1004, 906 BGB analog. Der Vortrag vom 9.5.: Der Fitnessstudio-Kunde erhält kurz nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches über die Nichterhöhung des monatlichen Preises eine Kündigung. Im Vertrag steht, er verlängere sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt werde.

Der Vortrag vom 10.5.: Widerruf einer Erlaubnis nach § 34 c GewO wegen Verurteilung (Betrug –  Schaden 60.000 – Bewährung) nach 2 Jahren. In der Prüfung Zieschang/Schmidt/Vogt wurden im Strafrecht Gesetzesvorhaben (§ 244, § 315 d) geprüft und das Berliner Raserurteil.  Im Zivilrecht §§ 648 ff. BGB. Im ÖR der Weihnachtsmarkt, mit der Auflage, mindestens 3 unterschiedliche nichtalkoholische Getränke, die preiswerter als der Glühwein sind, anzubieten. Ich versteh die Entscheidung des BGH III ZR 92/16 zum Hausnotrufdienst nicht. Es ist unstreitig, dass das die Pflichtverletzung auslösende Unterlassen vorgelegen hat. Es geht wohl um den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens. Hätten wir ihn ins Krankenhaus gebracht, hätte das auch nichts genutzt.  Das ist doch keine Umkehr der Beweislast. In dem Punkt ist die Beklagte sowieso beweispflichtig, oder hab ich wieder mal keine Ahnung?

NRW hat keine Schleierfahndung. Die StVO erlaubt anlasslose Kontrollen – man kann also einfach so rausgewunken werden. Der BGH VIII ZR 292/15 teilt wiederum in § 573 in Verwertungskündigung und EIGENbedarfskündigung auf bzw. ein. Am zweiten Verhandlungstag des BVerfG soll es – SZ – um das Stichwort Transparenz gegangen sein. Man kann ja nicht immer auf Wikileaks warten. Die Regierungsarbeit wird durch parlamentarische Staatssekretäre, Anfragen, Ausschüsse, Petitionen transparent gemacht. Schlimm sind allerdings noch die geheime, unregulierte Lobbytätigkeit und die Kungeleien bei hohen Posten, welche durch Parteien vergeben werden. Die EU muss es richten.

Die Prüfung am 27.4. Ketterle/vCoelln/Lenz: Wer soll über den Entzug der Parteienfinanzierung entscheiden? Wann muss eine Partei wieder finanziert werden? Darf der Bundestag für den kommenden Bundestag die Regelung des Alterspräsidenten ändern? Die Änderung des § 19 VI LBG. Im Zivilrecht der Zeitungsfall: ein Kind „leiht“ sein Kaninchen der Pythonhalterin, die ihn zielgeleitet anlügt. Ein Hauskauf wird wegen Schimmels rückabgewickelt. Kann der Käufer vom Verkäufer Erstattung der Maklerprovision verlangen? Ich würde vorschlagen, gegen Abtretung des Anspruchs gegen den Makler an den Verkäufer. Im Strafrecht will jemand einem vermeintlich am Stromkasten hängenden Radfahrer durch einen Stockschlag helfen. Ein Dritter nimmt das Handy zwecks Notrufs, entfleucht aber, wie geplant. Das BVerfG verhandelt über §§ 104, 75 III Gescho-BT – die Kleine Anfrage der Opposition bei einer XXL-Koalition und Unternehmen in staatlicher Hand und behauptetem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung. Etwas aus der Zeit gefallen,  da geheime Dinge bevorzugte Ziele von staatlich gelenkten Hackern sind. Laura Galante hat gerade die Bundesregierung für ihre Taktik, alles zu veröffentlichen, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist, gelobt.

Die Z4-Klausur = BGH VIII ZR 234/15 und 263/15. Frankreich feierte am 8.5. den Waffenstillstand – die Pariser Verträge 1955 plus minus und die Ostverträge 1972 plus minus waren inhaltlich Friedensverträge – formal dann 2+4 1990 plus minus. Laura Galante am 8.5. in der SZ – dafür bezahlt man gerne Abonnements für Papier.

Die Z3 = OLG Frankfurt 16 U 34/06. Die FAS und der General-Anzeiger berichten stereo anhand des Beispiels Bonn über die Unfähigkeit der Kommunen, wirtschaftlich zu handeln, ohne größere Schäden anzurichten. § 107 GO hat schon seine Berechtigung. Im  öffentlichen Dienst hat es noch nie betriebsbedingte Kündigungen gegeben (Ausnahme: die Kirchenmusiker im Erzbistum Trier). Niemand kann vernünftig handeln, der nicht den Leidensdruck und die Existenzangst eines Unternehmers hat. Wie kann man einem Stadtwerkemitarbeiter nach bloßen 5 Jahren eine Altersversorgung von über hunderttausend Euro versprechen? Man ist in guter Gesellschaft – Elbphilarmonie – Berliner Flughafen – WCCB. Am 11.5. verhandelt der BGH II ZR 92/16 die Frage, wann der Hausrufnotdienst wofür haftet.

Der Vortrag vom 4.5. = OLG Hamm 1 RVs 15/15. In der Prüfung Wilfinger/Tröber/Augstein ging es um OLG Hamm III-4 RVs 159/16 sowie das OVG Münster, das Modul Wirtschaftsinformatik wurde 2014 abgeschafft. Die Umstellung Diplom (in Dresden können Sie das wohl noch machen) in Bachelor und Master mit Übergangsfristen beschäftigt die Verwaltungsgerichte noch. Dann das Verbot, den Fanbus mit der krawalligen Anti-Aufschrift, zu nutzen. Im Zivilrecht § 528 GB mi § 93 SGB XII, die Eltern hatten das Hausgrundstück dem Sohn geschenkt, sich einen Nießbrauch vorbehalten und sind dann ins Pflegeheim. Der Vortrag vom 5.5.: Die Behörde stellt Kaninchen wegen schlechter Haltung sicher. In der Prüfung vSchwerin/Muckel/Lenz wurde § 1369 BGB problematisiert – eine praktische Karteileiche – sowie § 123 VwGO bei einer rechtswidrigen Nichtversetzung in der Schule. Im Strafrecht ein ehemaliger Vortrag: der Ex geht in die Wohnung, nimmt sich Bargeld der Ex, die noch Miete von ihm verlangt hatte, und schenkt das der Neuen, die sich einen Blazer davon kauft.

Danke an die Kaiserseminare, die mir die Klausurthemen und -fundstellen im Zweiten ohne Kosten zur Verfügung stellen, und den Tierüberlassungsvertrag intensiv behandelt haben.

Die Z2-Klausur = AG Krefeld 7 C 255/06. Die Prüfung am 28.4. KIndhäuser/Rolfs/Keller: BGH VIII ZR  253/12 (der Vortrag) und 49/16, das Kopftuch der Referendarin, Dreiecksbetrug. „Sie sind sich schuldig, in den Verbesserungsversuch zu gehen“ – alles Freischüssler – eine gute, positive Einstellung zum Leistungswillen – früher gab es ja mal Prüfer, die den Verbesserungsversuch ablehnten (selber aber mit Hausarbeit Examen gemacht hatten, als man eine ohne Entschuldigung zurückgeben konnte). Eine Zeitung berichtet wieder über Jens Soering. Das United Kingdom wollte ihn ca. 1990 an die USA ausliefern, er rief den EGMR wegen der drohenden Todesstrafe an, welche die EMRK nicht im Text verbietet, sondern als Fußnote (völkerrechtlich laienhaft formuliert – sonst hätte die Sowjetunion nicht unterschrieben). Der EGMR meinte, die lange Warterei auf die Vollstreckung sei Folter, woraufhin die USA zwar nicht versprachen, die zügig durchzuziehen, sondern gar nicht. Hier wäre er wohl auch bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld schon draußen. Die durch die Finanzverwaltung NRW angekauften entwendeten Steuerdateien sind wieder virulent. Ist die Schweiz gerechtfertigt, wenn sie spionieren lässt, weil ihr Bankengeschäftsmodell Schaden genommen hat?

Die Z1-Klausur = OLG Frankfurt 4 U 153/15. Der Vortrag vom 3.5.: Der durch einen Anwalt als „Kindesvater“ versehentlich angeschriebene Mann ist der Großvater und  will aus § 823 I Geld haben. In der Prüfung Thesling/Hölscher/Scholz wurde der Österreicher in Berchtesgaden als Niederländer sowie die Fraport-Problematik geprüft, zudem BGH 2 StR 96/14 und 1 ARs 10/15 – Weltstrafprinzip in der Drogenkriminalität. Ob es im Strafrecht Mediation gäbe? Sowie der zweite Teil der Hell’s Angels Entscheidung des BGH (SEK-Mann wird erschossen) – die Prostituierte. Und Notarrecht vom Feinsten.

Die Zeitungen berichten über die Frage, ob ein Hotel den Vater aus einem one-night-stand preisgeben muss – AG München 191 C 521/16. § 242? Wenn nein, wie bekommt man ihn dann raus? Das Hotel bitten, an ihn einen Brief weiter zu leiten. Und dann Strafanzeige wegen Unterhaltsentziehung bzw. Beihilfe, wenn das Hotel sich weigern sollte oder er reagiert nicht. Wär so meine Idee. Muss ein Ermittlungsrichter um 4 Uhr 40 erreichbar sein?

Der Vortrag am 27.4. im Zweiten war an OVG Münster 4 B 388/06 angelehnt. In der Prüfung Herkelmann-Mrowka/Greier/Kinold wurden die geplanten StPO-Reformen thematisiert, die Äußerungen der Kölner Oberbürgermeisterin zum AfD-Parteitag, im Zivilrecht main stream ZPO und Kaufrecht. Der Vortrag am 28.4. war ähnlich wie BGH IV ZR 196/10. In der Prüfung Wenner/Behrend/Meise wurde mittels eines Rucksacks mit Folie Parfüm entwendet zwecks intensiver Prüfung des beschleunigten Verfahrens. Im ÖR die Referendarin mit Kopftuch in der Sitzung des Verwaltungsgerichts, Befangenheitsantrag? – Auflage an Kneipier, keine Live-Bands, er will statt dessen Karaoke veranstalten. Die Prüfung am 27.4. Büch/Schulte-Trux/Bönders: Im Zivilrecht Beweisrecht, im ÖR § 57 VwVfG, im Strafrecht Schwarzfahrt in der Bahn und Gewalt gegen den Kontrolleur.

April: Der Vortrag vom 29.4.: BGH VIII ZR 16/07 und BGH VIII ZR 234/15. In der Prüfung Murmann-Suchan/Greiner/Bartameier wurde BAG 1 AZR 160/14 geprüft. Zudem hat ein Gast nach Jahren eine Speisekarte eines Restaurants dort wieder abgelegt, ein anderer Gast bestellt daher reichlich. Im  Strafrecht BGH 1 StR 462/16. Im ÖR will die Bürgerinitiative für den Erhalt des Kurfürstenbades in Bonn plakatieren, die Stadt Bonn ist dagegen.

Der Vortrag vom 27.4.: Der Bruder A kauft dem Bruder archäologische Fundstücke für 500 € ab, die 20.000 € wert sind, indem er ihm weis (weiß?) macht, die seien wertlos, und verkauft die dem bösgläubigen Sammler K für 20.000 €, dem dazu vom bösgläubigen Freund F geraten wird. In der Prüfung Stuttmann/Scholten/Zaczyk: Dexit und Licht-aus-Dügida. Im Strafrecht sucht das Opfer O die Auseinandersetzung mit seinem Feind A, obwohl es gefahrlos entfleuchen könnte – durch eine Glaswand geschützt – A ist dann tot. Im Zivilrecht Grundbuchrecht, GbR, Erbrecht. Der Vortrag vom 26.4.: der Täter lässt einen verunglückten Radfahrer liegen, der sowieso gestorben wäre – § 323 c. Zweiter Teil: der 12jährige Filius zerschneidet die Fahrradreifen des gewaltbereiten Nachbarn, der zwei Ohrfeigen anbringt und gegen das Schienbein tritt – der Vater lässt das zu, weil sein Sohn die Lektion verdient habe. Ein Kandidat prüfte den Toten, zu schnell fahren sei eine Strafbarkeit. Ein anderer den 12jährigen. Ein weiterer Kandidat wiederholte ellenlang den Sachverhalt. Ein Dritter startete mit dem zweiten Teil und dem Nachbarn, ohne den Jungen inzident zu untersuchen. „Sehr geehrte Prüfungskommission“ kam nur vereinzelt. Ein Kandidat machte hinter jedem Satz eine längere Pause und wurde nicht fertig. In der Strafrechtsprüfung Schmidt wurde BGH 5 StR 286/12 geprüft – Auslegung. In welcher Reihenfolge prüft man Hausfriedensbruch und Mord? Meine Antwort wäre gewesen: wegen § 154 StPO nicht historisch. Falsch, das stände nirgendwo. Dann ist die Südkurve ohne Choreographie nach Hause gegangen. Das LG Köln, wohl die 14. Zivilkammer (Urheberrecht, nicht Presserecht, aufgrund der Vorbefassung zuständig) hat den Gewinn abschöpfen und punitive damage anwenden wollen (mein Rätselraten vor Veröffentlichung), in der causa Kohl. Bei 116 Zitaten plus minus und Bestsellerergebnis nachvollziehbar. Als Caroline um  die 400.000 DM bekam, legte ein Vater, der seine Familie für 80.000 DM bei einem Autounfall verloren hatte, Verfassungsbeschwerde ein. Ohne Erfolg, es bestünde ja keine Wiederholungsgefahr. Die Gesellschafterversammlung von Bayer soll heute in Bonn (?) stattfinden. Platzverbot der Polizei und Genehmigung der Absperrung des Platzes vor dem Tagesort durch die Stadt (so der General-Anzeiger) sind vom VG Köln gehalten worden. Fragen über Fragen.

Der Vortrag vom 26.4. war BGH XII ZR 124/02 – Der Vermieter vermietet die Halle zwecks Unterstellung von Oldtimern doppelt – nachgebildet. Die Prüfung Röhr/Dylla-Krebs/Worzalla: ein Anwalt soll einem Obdachlosen zeitnah zur Unterbringung bei der störrischen Stadt verhelfen. Das gelingt ihm, nun stirbt der Mandant und Sie sind die Ordnungsbehörde. Im Strafrecht ging es um den Zeugen in der Hauptverhandlung – was es da gerade aktuelles gäbe? Die qualifizierte Belehrung beim Großen Senat und § 406 g StPO. Im Zivilrecht vier Arbeitsrechtsfälle – Alterdiskriminierung bei der Bewerbung, Zugangszeitpunkt der Kündigung bei Minderjährigen und um 17 Uhr, sowie die Entziehung des Dienstwagens. Die Gemengelage, §§ 105, 161 II 1 und 102 StPO beim BGH 2 StR 247/16. Mein theoretischer Vorschlag zur Bekämpfung von Drogendealern: Tötungs- und Körperverletzungsdelikte endlich mal anzuwenden. Und warum bekommt der FC Bayern immer so viel Nachspielzeit, dass sich die Zuschauer beschweren?

Die Prüfung am 25.4. Bönders/Orth/Koranyi (hat nix mit dem Fußballspieler zu tun, schreibt sich auch anders): BGH XII Z 140/12 – die Love Parade in Duisburg, das Lahmlegen der Homepage durch Botnet-Angriff. Im ÖR Rotlichtverstoß mit Einzelfragen. Der Vortrag vom 25.4. = BGH III ZR 282/02 und III ZR 291/11. In der Prüfung Klatt/Eumann/Hillgruber: BGH VIII ZR 222/06 und BGH VIII ZR 232/15, BGH 2 StR 335/15. Zudem erklärt der Bundespräsident auf Staatsbesuch im United Kingdom, wir würden auch aus der EU austreten. Das Kammergericht verhandelte das virtuelle Erbe einer 15jährigen Facebook-Nutzerin, deren Mutter nach dem Suizid die Kontaktpersonen wissen will. Sie hatte 2015 beim Landgericht obsiegt. Facebook sieht sein Netzwerk analog zum Telefonieren, ohne Zustimmung der Gesprächspartner gehee das nicht.

Die Prüfung vom 5.4. Hake/Greier/Dierke: OLG Hamm 4 RVs 159/16 – dann zahlt der Mieter die Miete nicht und weist den Vermieter an, die Kaution anzugreifen plus ZPO. Im ÖR kriegt der Kfz-Käufer, der keine Papiere bekommen hat, Ärger mit dem Straßenverkehrsamt. Die Loveparade 2010 kommt nun vielleicht noch dieses Jahr zu einer Hauptverhandlung. Verfahrenshindernis wegen überlanger Verfahrensdauer, Anrechnung bzw. Entschädigung nach § 100 GVG als Ausgleich? § 830 I 2 BGB im Strafrecht, jeder zeigt auf den anderen? Der Düsseldorfer Flughafenbrand, die Bad Reichenhaller Eissporthalle, der Erdal Wildledersprayfall – strafrechtliche Produkthaftungsfälle, liefern Vorgaben.

Das OLG Hamm ist so nett, keine Todesliste ins Netz zu setzen, sondern eine Positivliste plus Prüfungsdatum. Da kann das OLG Köln sich was abgucken.

In einer Prüfung neulich wurde ein Kandidat mit 60 Vorpunkten mit 93 nach Hause geschickt. Man habe sich überlegt, überhaupt ein Prädikat zu geben, weil er nur im Repetitoriumslang geredet habe. „Minusmaßnahme“ müsse man auch erklären können. Den Begriff hat übrigens die Rechtsprechung erfunden. In der Prüfung am 21.4. Weismann/Avenarius/Kathstede der Vortrag: der Baumarktkunde will ein teures Gerät draußen in  einer Regentonne verstecken, nachts den Zaun mit einem Bolzenschneider unschädlich macht und.. Der Ladendetektiv erwischt ihn aber schon in Akt 1. Zweiter Teil: gewaltsame Wegnahme von Drogen beim Drogendealer. Im Zivilrecht Erbrecht und Rechtsgeschichte: Der Prüfer legte den ersten BGB-Entwurf auf den Tisch und ging in die Tiefe. Die anderen zwei sollen not amused gewesen sein. Im Strafrecht Unfallflucht, wenn der Mitarbeiter eines Autohauses beim Ausparken den Wagen anratscht und sofort nebenan in die Werkstatt fährt. Im ÖR dann eine Demo mit dem Plakat „Erdogan Mörder“ aus Sicht der Polizei – natürlich.

Nach der SZ will der BGH am 26.4. über die legendierte Polizeikontrolle entscheiden. § 203 StGB soll auf Computer-Gurus erweitert werden. Jemand platziert Sprengsätze an einen Mannschaftsbus, um an der Börse Gewinne durch Optionsscheine-Put-Out-Wetten auf fallende Kurse zu machen. Ein Sack von Strafbarkeiten.

Die Noten der Prüfung vomStein/Ost/Jürgens am 19.4.: 25 zu 54 (8+7), 67 zu 119 (13+13), 22 zu 54 (8+8), 30 zu 61 (8+8), 29 zu 59 (6+8). Im Strafrecht zwei Protokollfälle, u.a. die Domina, die während ihrer Arbeitsleistung dem gefesselten Kunden sein Portemonnaie entwendet. Im ÖR schreibt ein Minderjähriger ein Flugblatt gegen ein Unternehmen und wird zum Unterlassen verurteilt – Lüth 2017. Im Zivilrecht BGB AT, vertippen bei Fahrradangebot an Stammkunden, der Nichtstammkunde bekommt eine.

In der Prüfung Banke/Ackmann/Weckerling am 19.4. beriet die Kommission anderthalb Stunden über die Vorträge, weil die Kandidaten § 80 V wie eine Matroschkapuppe prüften, als Einstieg/Vorwand für die Begründetheitsprüfung einer Anfechtungsklage – bei unstreitigem Sachverhalt entspricht das zwar einer summarischen Prüfung, aber nur dann und nur ganz ausnahmsweise – die Kandidaten tun aber so, als ob das immer so sei. Im Zivilrecht wurden BGH VI ZR 75/15 und VIII ZR 171/10 geprüft und die neue Entscheidung des BGH zu § 476 BGB. Im Strafrecht StPO und § 289 StGB – die parkende Hausfrau hat wegen Handtaschenraubs nix mehr zum Bezahlen, der Parkplatzwächter will sie nicht  rauslassen, sie rollt mit Pkw auf ihn zu. Im Öffentlichen Recht will A sich gegen den Auftritt eines türkischen Ministers wehren – es ging auch um Art. 26 EMRK. Muss das sein?  Der Vortrag vom 19.4.: Beschäftigungsverbot wegen Türstehers mit Vorstrafen plus Betriebserlaubnis für eine Diskothek. In der Prüfung Dabitz/Bartels/Rehbein die Noten: 60 zu 115 (13+14), 61 zu 115 (12+14), 44 zu 88 (14+10), 29 zu 68 (9+10), 38 zu 70 (5+9). Im Strafrecht setzt der Täter eine giftige Bananenspinne in den Hundezwinger seines Feindes. Das intelligente Tier begeht aber einen erro in canem (ich hab nur kleines Latinum) und beißt den Hund eines anderen (tot). Dann tätowiert der Zellenkollege gegen das in der Hausordnung stehende Tätowierverbot. Im Zivilrecht ein Abschleppfall. Zudem bringt der nette Freund die Kreuzfahrtteilnehmerin zum Flughafen. Durch seine Nachlässigkeit wird ihre Designerhandtasche mit Inhalt natürlich gestohlen. Im Öffentlichen Recht wurden der zivilrechtliche Abschleppfall und der strafrechtliche Stichwortgeber Hundepension im Baurecht abgewandelt. Preisfrage: Welcher der drei Prüfer hatte sich nicht vorbereitet? Die Bonner Bürgerinitiative ist im Eilrechtsschutz gegen das „Nein“ des Oberbürgermeisters gegen die Sanierung des Kurfürstenbades beim VG Köln gescheitert, da dieser nicht zur Neutralität verpflichtet sei, wiwe dsa OVG 2013 schon befand. Darf er aber mit Gemeindegeldern teure Plakataktionen durchführen?

Der Vortrag vom 11.4.: Widerruf einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSG, weil der Airline-Mitarbeiter eine Markise für seine Ferienwohnung ins Flugzeug schmuggelte. Die Prüfung Bredschneider/Schmitz/Anders: Strafbefehl mit 6 Monate auf Bewährung, ein Ritt durch die Vorschriften. Eine notarielle Unterwerfungserklärung, auch hier durchs Gesetz. Und ein Alkoholverbot durch OBG-VO in Düsseldorf für manche Straßen. Die SZ berichtet über die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – BGH XII ZB 109/16. Die Ehefrau unseres berühmtesten  Tennisspielers entzog sich dem durch Reaktivierung ihres US-amerikanischen Passes, Umzug nach Florida und Einreichung des Scheidungsantrages. So geht es auch.

Adenauers 50. Todestag: die Vorschriften zur Bundesregierung tragen seine Handschrift – viel Theaterdonner (Richtlinienkompetenz, Vizekanzler, Vertrauensfrage) und kaschieren, dass es bisher nur Koalitionskanzler gab. Er hat einen bedeutenden Rechtsstreit verloren, die Gründung des ZDF als GmbH. Nach dem türkischen Referendum ist vor der französischen Präsidentschaftswahl. Dürften wir bei einer Präsidentin Le Pen noch in der EU bleiben? Falls die Frage sich überhaupt noch stellt. Die SZ am Gründonnerstag, „Mein Land“ und David Remnick sowie sein Artikel in der Wahlnacht zur amerikanischen Tragödie. Rückblickend naiv, mit zwei Kriegshandlungen in den ersten 3 Monaten hat auch er nicht gerechnet. Das VG Frankfurt 9 L 1298/17.F zum Kopftuch der Referendarin zeigt, dass das staatliche Ausbildungsmonopol das aushalten muss.

Das BVerfG hat die Frage verhandelt, ob die Kitas zum Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie gehören. In NRW sind auf Kreisebene immer schon angesiedelt gewesen: Straßenverkehrsrecht, Abfallrecht, Bauordnungsrecht (große angehörige Gemeinden haben ihr eigenes Bauamt). Ca. 2007 ist die Daseinsvorsorge Forsthoffs herausgenommen wurden, um die Heimaufsicht zu verlagern. Problematisch ist der Steinbruch des Schulrechts. Gemeinden wollen Zwergschulen nicht aufgeben, wobei die Flüchtlingskinder die Frage zur Zeit zur reinen Theorie machen. Im Ländle sind Abituraufgaben aus einem Schultresor entwendet worden. Zueignungsabsicht? Passt hier ein Eigentumsdelikt? Die Gründonnerstagklausur soll VG Minden 3 K 1174/15 nachgebildet sein. In der FAZ wird gemeint, Erdogan könne sich auf hiesige Grundrechte berufen. Ohne Verbürgung der Gegenseitigkeit ist das jedenfalls nicht wünschenswert. Die darüber abgedruckte Rede von Thomas Buergenthal treibt einem die Tränen in die Augen.

Der Vortrag im Ersten vom 12.4.: „Sehr geehrtes Prüfungskommittee“ (richtig geschrieben?) – der Mieter in der Bonner Südstadt, den das Schnarchen des Mieters drüber in dem Haus aus 1920 stört, der deshalb fristlos kündigt und  Schadensersatzansprüche wegen Umzugs geltend macht. In der Prüfung Dumke/Sauer/Esser im Öffentlichen Recht ausführlich Geschichte im Europarecht sowie § 39 OBG. Im Strafrecht entwenden die Kunden des Drogendealers mit Gewalt dessen Zigaretten, weil sie Drogen nicht finden. Im Zivilrecht ging es um die Tonbänder des Altkanzlers. Der Vortrag vom 12.4.: E übereignet seinen Traktor zur Sicherheit der Bank, veräußert ihn dann aber mit Hilfe der Zulassungsbescheinigung II an eine GmbH, die an einen unbekannten Dritten weiter veräußert. Die Bank will von der GmbH Auskunft zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 816 I 1 BGB. In der Prüfung Schmidt/Waldhausen/Wasser kam der Platzverweis beim Fußballderby. Dann mietete der geschiedene Ehemann von dem Ex-Schwiegervater die Werkstatt, der stirbt, die Ex ist Erbin und will die Miete für Januar und Februar, er rechnet mit einem Anspruch, der zum FamG geht, auf. Im Strafrecht erhält der Currywurstbudenkunde zuviel Wechselgeld und geht einfach – das Publikum sollte abstimmen, ob das strafbar sei. Die Zahl der Feldhasen ist gleich geblieben, ist die Meldung des Tages. Am 10.4. wurde der Vortrag OLG Hamm 10 U 36/15 entnommen. In der Prüfung Thole/Nimphius/Weber wurde OLG Hamm 4 RVs 159/16 thematisiert, im Mietrecht findet eine Mieterin nach ihrem Urlaub verdorbene Lebensmittel vor, weil der Vermieter versehentlich die falsche Wohnung bei den Stadtwerken abgemeldet hat.

Der Arbeitsrechtsvortrag vom 6.4.: das Mädchen für alles – 400 € – richtet einen Schaden über 23.000 € an, als sie im Stress eines Abendessens Ihrer Herrin versehentlich die zur Rumpelkammer umfunkionierte Sauna anzündet, als sie die Tischdeko, eine chinesische Vase, da sucht. Die Prüfung am 6.4. Gageik/Wolstynski/Vahrenbrink: VG Köln 19 L 1671/3 – OVG Münster 1 B 1375/15 und ein Supermarktdiebstahl von Zimtstangen, der Täter hat ein leatherman-tool dabei – netterweise wurde eine Abbildung gezeigt. Nach Ostern steht der Bundesparteitag der AfD in einem Kölner Hotel an – 50.000 Gegendemonstranten werden erwartet. Die klassische Problemkonstellation des Versammlungsrechts. Und die Stadt Köln untersagt die Außengastronomie.

Die erste Strafrechtsklausur soll BGH 4 StR 632/11 und LG Kiel 10 Kls 3/14 nachgebildet sein. Die Welt berichtet über die geplante Erweiterung des Art. 21 GG um die durch das BVerfG im non-judicial-selfrestraint empfohlene Nichtfinanzierung der NPD und to whom it may concern. Am 19.4. befasst sich der 2. Strafsenat, dessen Vorsitz wegen Mobbings vorübergehend vewaist ist, über legendierte Polizeikontrollen – 2 StR 247/16 – hab ich vorher auch noch nie gelesen.

Der Vortrag vom 7.4. = BVerfG 1 BvR 2636/04. In der Prüfung Bönders/Muckel/Dinkelbach wurde BGH VII ZR 14/15 und der VGH Kassel 4 B 403/16 geprüft – im Strafrecht eine laufende Hausarbeit zu Brandstiftungsdelikten. In der Prüfung GEhle/Quarch/Timme wollen Stadtwerke was gegen die verstopfenden Mengen von Feuchttüchern im Abwasser was unternehmen. Und eine Professoren-Konkurrentenklage. Im Strafrecht StPO und der Tankkartenmissbrauch. Im Zivilrecht bietet F sich dem Briefmarkensammler G an, eine Marke zu besorgen und entfleucht unauffindbar mit dem Kaufpreis.

Erstaunlicherweise sind die Eselsbrücken, die das zivilrechtliche Leben vereinfachen, in Vergessenheit geraten: Wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist immer selber schuld – BGH III ZR 368/16; Geisteskrankheit über alles (aber nicht bei Schlüsseldiensten – BGH); wer bestellt, bezahlt (§ 164 II); wer vom Eigentümer erwirbt, tut Eigentum erwerben tun (nicht so schnell in §§ 932 ff. rein). TraLaLa VerBod AN Kon muss man allerdings nicht mehr kennen. Ist das KIndchen noch so klein, kann es doch schon Bote/Zeuge sein, allerdings doch. Satzungsfragen sind Machtfragen, eine andere Binsenweisheit – der Bundestag will nach der Wahl den dienstältesten MdB die Eröffnungssitzung leiten lassen und hat die GeschO geändert, der Senat im Kongress will, um den Richter Gorsuch durchzubringen, heute das Filibustern abschaffen.

Der Vortrag vom 5.4. = BGH III ZR 253/12. In der Prüfung Böse/Klein-Blenkers/Krämer wurde BGH VIII ZR 49/16 geprüft, im ÖR die lärmende Gaststätte, die Nachbarn, der eigenmächtige Umbau. Im Strafrecht schlägt der Metzgermeister den vermeintlichen Wurstdieb, den Azubi.  Das kommende NetzDG greift nicht bei einem einmaligen, also beim ersten Verstoß. Es soll einen Auskunftsanspruch auf Preisgabe der Identität des Autors des Hasskommentars geben. Allein zuständig soll das Amtsgericht Bonn werden, die armen Richter, die exklusiv diese Abteilung stemmen müssen – immer dasselbe, allerdings dafür aber deshalb wenig Arbeit. Die armen Antragsteller – es gibt in Bonn seit Jahrzehnten eine Abteilung, die hauptsächlich Klagen gegen einen Bonner Reiseveranstalter entscheidet. Immer derselbe Richter (bis zur  Pensionierung), immer derselbe Anwalt – auf der Klägerseite kommt man sich wie ein Kandidat bei DSDS vor. Der BGH hat die Strafsachen sehr weise nicht nach Vorschriften den 5 Senaten zugewiesen (wie in Zivilsachen), damit Richter auch noch Widerworte auf Augenhöhe befürchten müssen. Das Bundeskabinett soll auch die Abschaffung der W-Lan-Störerhaftung von Cafébetreibern beschlossen haben. Verletzung des Eigentumsrechts der Kunstschaffenden?

Der Vortrag vom 4.4.: T möchte unbegreiflicherweise unbedingt ein Spiel von Fortuna Köln sehen, kopiert die herumliegende Eintrittskarte seines WG-Mitbewohners und tut das auch. Um kostenlos parken zu können, legt er ein Pappschild auf die Konsole, „Mannschaftsarzt“, über das sich die Politesse kaputt lacht. In der Prüfung Kreße/Böse/Weckerling wurden im ÖR eine Januarklausur und die eigene Novemberklausur der Kandidaten geprüft (Auskunftsanspruch gegen BND). Dann ein „Anspruch“ des türkischen Staatspräsidenten, hier politisch auftreten zu dürfen, inklusive UN-Charta. Im Zivilrecht nimmt die Airline den 5jährigen Sohn nicht wieder mit nach Hause, weil Pockenverdacht besteht. Art. 4 III EUFlugVO war offenbar zu kennen, plus Insichgeschäft und Prozessführungsrecht der Eltern. Im Strafrecht der geplante Raserparagraph  315 d und ein Autofahrer, der einen Radfahrer ausbremst. Plus § 81 StPO. Die zweite Examensklausur im April war wieder eine übliche Verdächtige – Mietrecht, viele Details, viele exotische Einzelfragen.

Die Examensklausuren starten in NRW mit einem örtlich angepassten Urteil des OLG Oldenburg (nein NAUMburg – Hach!?!) 12 U 58/15 und außerhalb mancherorts mit der August-Klausur aus NRW (die Mieterin soll einen eigenen Stromlieferungsvertrag abschließen, alle vergessen das, nun will die Vermieterin Erstattung). Die FAZ und ein Islamgesetz – Art.  137 III 1 WRV – geht gar nicht. Bei VW werden 14,7% an der Finanzholding verkauft. Unternehmenskauf – share deal – asset deal?

DNA-Profiling, z.B. bio-geographisch, um festzustellen, ob der Eigentümer Nordeuropäer ist? Dürfte die StPO so ausgedehnt werden?Die FAZ berichtet, dass der BFH, dessen Mitglieder Topverdiener der Nebentätigkeiten sein sollen, „Hinweise“ gibt. Hinkt man mit seinem Pensum hinterher? Richterliche Unabhängigkeit!?! Dürfen Veröffentlichungen von Meinungsumfragen wie in Frankreich einen Monat vor der Wahl untersagt werden? Auch das Zensurverbot steht unter dem Einschränkungsvorbehalt des Art. 5 II GG, die Wissenschaftsfreiheit aber nicht. Eine solche Regelung wäre wegen der sich anbietenden Umgehung durchs Internet und in deutschsprachigen Nachbarländern ungeeignet. Der Bonner Oberbürgermeister hat seine teure Plakataktion gegen den Bürgerentscheid beendet. Die Kölner Oberbürgermeisterin wird durch das VG Köln 4 L 750/17 etwas gebremst.

März: „BGH stärkt Mieterrechte“? BGH VIII ZR 45/16 – keineswegs. „Man kann es mit der Ehrlichkeit auch übertreiben“ passt besser. Müssen es den 30 Jahre alte Akten sein? Ich brauche einige Akten immer griffbereit und kann nicht durch die ganze Stadt fahren. Der Betriebsprüfer vom Finanzamt muss ja auch irgendwo hingesetzt werden können, wo er nicht stört. Interessant ist aber der Rechtssetzungsakt durch „Leitlinien“. Da darf der EGMR sich wieder über nicht gewählte Richter aufregen. Gleiches gilt für BGH I ZR 19/16: „Eltern haften für ihre volljährigen Kinder“. Nie sollst Du mich befragen, heißt es ab jetzt. Bloß nicht rauskriegen wollen, wer von den dreien runtergeladen hat. Ungeschickte Prozessführungen bestraft der liebe Gott sofort. Wegen des OLGs Bamberg sollen nun im Ausland geschlossene „Kinderehen“ hier verboten sein. Aber die „Ehe für alle“? Ich frag meinen Kater mal, ob er mich alte Schachtel ehelichen möchte.

In Bonn läuft ein Bürgerbegehren zum Erhalt eines Hallenbades. Der OB ruft zum „Nein“ auf. Neutralitätsgebot? Er beruft sich auf OVG Münster 15 B 304/13. Wer muss die Briefmarke auf dem Brief bezahlen, die Stadt? Im Fall Niklas P./Wald S. – § 227 – hat letzte Woche eine Zeugin den Haupangeklagten ent- und einen Zeugen belastet. Die Staatsanwaltschaft hat so eine Art in-camera-Verfahren veranstaltet und den Zeugen Straffreiheit zugesichert, „wenn sie jetzt die Wahrheit sagen“. Kann das ein Revisionsgrund sein, wobei die Verteidigung das zuvor auch getan hat? Darf die StA während der Hauptverhandlung noch ermitteln, oder ist das jetzt Gerichtshoheit? Die FAZ schreibt zur Rutschklausel. Ein Prüfer fragte mal, wo das BVerwG in Leipzig sitze, in welchem Gebäude. Richterliche Unabhängigkeit und der Zwang, 500 Kilometer ins sächsische Sibirien umziehen zu müssen? Sind 4 Jahre Untersuchungshaft rechtmäßig, wenn Anlass der Anordnung auch die Sicherung der Beute war? Die Welt hat am 28.3. die 18 Punkte des Referendums Erdogans aufgeführt. In nicht wenigen Punkten stehen wir rechtsstaatsmäßig schlechter da. Aber ein giftiger Pilz reicht: die Zusammenlegung aller Wahlen auf einen Tag und das allae 5 Jahre.

Die Welt berichtet, dass ein ehemaliger VW-Manager seine Münchner Villa mit seiner Frau zusammen so um 2015 in eine GmbH&Co KG eingebracht habe. Ahnungslos aber intelligent ratend und suchend findet man „Hineinstrukturieren in die Entgeltlichkeit“ als Vermeidung eines Anfechtungstatbestandes unter Hinweis auf BGH VIII ZR 212/69 = NJW 1972 S. 48 – 50. Die FAZ berichtet über 5 Jahre Reform der InSO. Über die Abbedingung des § 25 HGB wird das Unternehmen schuldenfrei an eine nahstehende Person veräußert; § 613 a BGB wird durch bloße „Funktionsnachfolge“ abgebügelt, so dass die alten Arbeitnehmer nur Insolvenzausfallgeld bekommen, und dann geht es weiter wie bisher. Ohne die Reform. Die FAZ hat nun entdeckt, dass der US-Präsident im Januar eine falsche Eidesformel gesprochen habe. Das war schon mal Klausur. Der Ministerpräsident hatte „jedermann“ durch „jede Frau und jeden Mann“ ersetzt, was kaum eine Vierjährige oder eine juristische Person erfassen dürfte. Rechtsfolge?

Der BGH beschäftigt sich diese Woche mit der Filesharing-Störerhaftung von Eltern für erwachsene Kinder – I ZR 19/16. Muss das Kind konkret bezeichnet werden? Der Geburtstag der EU. Egal,  wohin die Reise politisch geht, die seit 2002 uns flutenden Verbraucherschutzvorschriften und die autonome Auslegung werden bleiben.

Der Vortrag vom 22.3.: die actio illicita in causa, die der BGH noch nie für gut geheißen hat. Nachbar A sagt dem Nachbarn B, er solle rüberkommen, um zu sehen, was A mit einem Spaten machen könne. B kommt mit einer Axt rüber. Strafbarkeit des A gemäß § 223? In der Prüfung Schmidt/Paffrath/Zieschang klagt ein Grundstückseigentümer gegen die städtische Stolpersteinverlegungserlaubnis (nein, wer lesen kann, ist im Vorteil: die Münchner Variante, der Stadtrat „verbietet“ die Verlegung). Im Strafrecht lässt sich der Täter vom Juwelier einen Ring zeigen und entfleucht. Im Zivilrecht informiert die Baubehörde den Mieter, dass der Brandschutz mangelhaft sei. Zu unserem BMJ und dem Gesetzesvorhaben zu Hasskommentaren im Netz. Prüferseits wurde die Gesetzgebungskompetenz aus dem Recht der Wirtschaft und der Telekommunikation hergeleitet.

Der Vortrag vom 21.3.: 200 Tauben im Wohngebiet – ähnlich OVG NRW 7 A 1984/10. In der Prüfung Rüthers/Fritsche/Kaminski wurde eine Betriebsleiterwohnung rechtlich als Wohnungsgrundstück veräußert. Im Öffentlichen Recht provoziert die Zeitschaltuhr des urlaubsabwesenden Nachbar zum Einschreiten wegen angeblichen Einbruchs. Im Strafrecht würgt die E hefrau ihren bewusstlos am Boden liegenden Mann (Rollstuhlfahrer beiseitig amputiert) aus Mitleid, lässt dann erschrocken ab, er stirbt aufgrund des Infarktes.

Die völkerrechtliche Gefährderansprache der Kanzlerin in Richtung Türkei hat Wirkung gezeigt. Dürfte sie denn ein generelles Auftrittsverbot erlassen, also eine  Art Allgemeinverfügung „Rasen betreten verboten“, oder müsste individuell-konkret entschieden werden? Passt § 47 AufhG? Das BVerwG 1 VR 1.17 legt § 58 a AufhG erstinstanzlich aus. Das LG München I legt dem EuGH vor, weil bei der BGH I ZR 154/15 nicht vorgelegt hat – Filesharing – Störerhaftung, 21 S 24454/14.

Das United Kingdom will wohl noch an den Geburtstagsfeiern der römischen Verträge am nächsten Wochenende teilnehmen. Art. 50 EU lohnt die Lektüre – ein klares Enddatum in Absatz 3: der 29.3.2019. Maria Theresia wurde vor 300 Jahren geboren, berichtet eine Zeitung. Die Theresiana ist juristisch relevant. Ein Professor an einer Berliner Universität geht gegen den dortigen Asta am Landgericht Köln vor, 28 O 324/16, berichtet die FAZ. Fliegender Gerichtsstand und Zivilrecht? Wahlrecht ab Geburt? Das Familienwahlrecht aus dem kirchlichen Bereich, ist ein alter Hut.

Die Prüfung am 17.3. Augstein/ Jestaedt(?) /Lenz: Die indischen Kinderhände-Grabsteine – OVG Koblenz/BVerwG,; im Strafrecht verpasst eine Euro-Kraft an der Grundschule einem im Rudel der mobbenden, strafunmündigen Kids eine Ohrfeige. Im Zivilrecht der vermeintlich prozessunfähige Gegner, was man als Richter da tut, und § 495  a ZPO. Der Vortrag im Ersten am 15.3.: der Jurastudent bringt einen Karl May Band in die Bibliothek und geht mit einem neuen Palandt – die Buchausgabe merkt das nicht und gibt ihm seinen Studentenausweis zurück. Meine private Anmerkung: wer kauft heute noch juristische Bücher? Ich bekomme meine Zeitschriften noch nicht mal als Geschenk entsorgt – JuS/FamRZ – anderen Kollegen geht es  genauso. Die Internetrecherche ist flotter und besser. Der Vortrag am 17.3. im Zweiten: Der Anwalt empfiehlt der Grundstückspächterin warm abzureissen, als die Pachtzeit endet, was diese auch tut; im Pachtvertrag steht, dass die Pächterin wegzunehmen oder auf ihre Kosten wegzunehmen lassen hat. Der Kollege hatte dies der Verpächterin noch angekündigt. Zivilrecht im Strafrecht, wie so häufig. Bei Auskunftsansprüchen vermeiden die Verwaltungsgerichte wohl das Informationsfreiheitsgesetz und bleiben im alten § 4 LPreseG – so auch VG Berlin 27 L 502.16.

Friedrich der Große hat das Petitionsrecht erfunden, das BVerwG 6 C 16.16 will es auf dem Stand belassen – ein Anspruch auf Befassung aber nicht auf Veröffentlichung. Der Travel Ban – die Establishment Clause – das First Amendment und eine interessante Auslegung durch ein Gericht in Hawaii, das die Regierung offen der Lüge bezichtigt. Es gehe nicht um eine religionsneutrale Maßnahme. Die Freiheitsstatue schaut etwas entspannter in Richtung Osten. Darf ein Gericht googeln und sich selber aktiv informieren? Es kommt auf das Rechtsgebiet an. Manchmal vertagen Strafgerichte, um selber zu ermitteln. In Bonn jedenfalls.

Reines Verhältniswahlrecht, keine 5% Klausel, 150  Sitze – geht doch auch. In der Prüfung Becker/Theissen/Siedhoff wurde BGH AnwZ 47/15 geprüft,die bestickte Robe. Dann beschlagnahmt die Polizei ein Wohnzimmer, um eine Videokamera wegen einer verbotenen Demo aufstellen zu können. Im Zivilrecht die  Auswirkung eines Darlehenswiderrufs auf die Restschuldversicherung. Im Strafrecht die dritte Halbzeit plus Videoüberwachung und der Sohn wird festgenommen, was kann man als Vater tun? Die Noten: 12+12 = 862, 9+12 = 877, 8+11 = 83, 6+9 = 6x, 6+10 = 6x. Eine Mischung aus dem Lüthurteil und der Caroline-Entscheidung des EGMR 2004 zu dem Wetterfrosch, BVerfG 1 BvR 2897/14.

Der Vortrag vom 14.3.: der Haftrichter lehnt den Erlass eines Haftbefehls ab – ein ehemaliger Juweliermitarbeiter überfällt den Laden, wird erkannt und haut mit einem Teleskoptotschläger zu – lebensgefährliche Verletzungen. Was sagt uns das Kopftuchverbot des EuGH C-157/15 für deutsche Fälle? Passt § 9 AGG – Diskriminierung? Passt § 7 – Benachteiligung? Was sollte jetzt ein Arbeitgeber bei laufenden Arbeitsverhältnissen tun und bei künftigen Einstellungen beachten? Aushang – Änderungskündigung – Betriebsvereinbarung? Die zweite ÖR-Klausur beschäftigte sich wiederum mit einem Bundespolizeibeamten, nun mit seinem Ohrstecker – ähnlich VG Hamburg 20 K 3364/10 – die Baurechtsfälle sind wohl ausgegangen. Der Landtag NRW wird heute mangels absoluter Zwei-Drittelmehrheit wohl kein Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer (nicht in der EU) beschließen. Ginge das – Homogenitätsprinzip des Art. 28 GG? Der Gemeinderat ist ja aus vielerlei Gründen kein Parlament. Die saarländische Landesregierung will wohl gemäß § 47 AufhG ein Auftrittsverbot politischer Minister dekretieren (es steht eine Wahl an – die Landesregierung NRW wird das nicht tun – es steht eine Wahl an – die anderen Bundesländer haben keine Meinung dazu, es ist kein Wahljahr). Die wissen vielleicht noch nicht mal, wo das Saarland ist. Lange Zeit gab es keine direkte Zugverbindung Bonn – Saarbrücken – die Franzosen wollten so eine Art Berlin-Status offenhalten (das ist jetzt nicht prüfungstauglich). Der Bundesjustizminister möchte mit heftiger Bußgeldbewehrung eine Nachzensur bei Hasseinträgen in Foren regeln, welche wie eine Vorzensur wirken soll. Verbandskompetenz? Presserecht ist in der Post-Goebbels-Ära Landesrecht.

Die erste ÖR-Klausur war thematisch ähnlich wie VG Aachen 1 K 2241/14. Der General-Anzeiger berichtet, dass nachts um 3 ein 18-jähriger mit einem Messer aus dem Auto steigt, nachdem zwei Betrunkene ihm gegen das Auto getreten haben. Er ersticht einen und fährt weiter. Seine Lesart, er habe sein Leben retten müssen. Actio illicita in causa? Ihm war klar, dass die gefährlich und betrunken waren.

Die Prüfung Murmann-Suchan/Krämer/Timme (?) am 10.3.: Richterbesoldung, BayObLG NJW 1999 S. 372 – Aufnahmeritual – und weiter fressender Mangel. In Düsseldorf Donald Tusk und die Erdogan-Problematik. Der Vortrag vom 10.3.: der Postmitarbeiter nimmt einen alten Stundenzettel aus der Akte des Chefs, überklebt den mit einem aktuellen Datum, legt ihn vor und erhält seinen Lohn, ohne gearbeitet zu haben – das merkte wohl niemand sonst wie, ob er da war oder nicht. Die meisten Delikte waren nicht zu prüfen. Der Polizist P will deshalb seine Wohnung durchsuchen und bekommt einen Fußtritt. Polen ist der Auffassung, dass der gemäß Art. 15 V EU zu wählende Präsident des Europäischen Rates nicht gegen den Staat gewählt werden darf, aus dem er kommt. Steht da nicht ansatzweise drin, oder? Die Schweiz erlaubt türkische Ministerauftritte, die Niederlande verbieten sie, wir sagen, das sei Sache der Gemeinden, das BVerfG weist indezent darauf hin, dass die Bundesregierung verbieten dürfe. Muss sie das? Ja. Art. 20 GG beinhaltet ungeschrieben das Prinzip, dass dem Wahlkampf hier eine Wahl zu folgen hat. Sag ich mal so. Dürfen Wahlkabinen aufgestellt werden? Außerhalb der Botschaft und der Konsulate? Besser als Briefwahl?

Die Prüfung am 8.3. Weismann/Seppi/Weckerling: Die türkischen Minister auf Vortragsreise,e der Journalist, der gemäß § 4 LPresseG Auskunft vom Verfassungsschutz bzw. BND haben möchte. Die Eheleute, die ein Fahrzeug geleast haben, lassen sich scheiden – L will von ihr nun die Leasingraten. § 289 StGB und der entwickelte Film. Die Noten: 54 zu 100 (10+12), 29 zu 71 (9+11), 54 zu 100 (10+13), 35 zu 72 (7+10) und 37 zu 74 (4+11). Wenn ein BGH-Richter in den vorzeitigen Ruhestand geht, sollte er sich wegen der möglichen Anrechnung publizistischer Einnahmen auf die Pension BVerwG 2 B 53.09 durchlesen. Ein Funktionär einer Gewerkschaft, die rechtlich keine ist, weil ihre MItglieder Polizeibeamte sind, könnte sich wegewn § 27 zu § 266 StGB des Ministers strafbar machen, wenn er bezahlt wird, ohne Streife zu gehen. Betrug durch Unterlassen, wenn Aufsichtsratsvergütungen nicht mitgeteilt werden? Vorausgesetzt, die sind anzurechnen.

Der Vortrag im Zweiten – Arbeitsrecht – am 8.3.: Ein MItarbeiter/Postzusteller – 1984 – 2000 – hatte damals 30.000 DM entwendet, aber erstattet – Bestrafung auf Bewährung. 2014 bewirbt er sich bei diesem Arbeitgeber und verneint die Formularfragen, ob er schon mal beschäftigt war und ob er vorbestraft sei. Anfechtung/Kündigung. In der Prüfung Baden/Schönwitz/Kreutz wurde das BVerwG – Sterbehilfemedikament – geprüft, im Strafrecht die anstehende Verböserung des § 113 StGB, im Zivilrecht privates Baurecht und StPO, VwGO, ZPO. In Düsseldorf kam der Kronkorkenfall – der Volltext liegt vor, § 745 II BGB –  und viel Methodik im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht. Der Vortrag vom 8.3.: die Baubehörde sagt, der Fahrradschuppen sei genehmigungslos zulässig, der Nachbar sieht das wegen der Abstandsfläche anders und verlangt im einstweiligen Rechtschutz Einschreiten – Abwandlung: unterstellt, der Schuppen sei genehmigungspflichtig, wie dann? Die Prüfung Lehmler/Schmidt/Stuckenberg: VG Aachen 1 L 50/17 und ein Versammlungsrechtsfall der am 9.3. entschieden wird plus Erdogan. im Strafrecht ein Banküberfall mit einem Rucksack, in dem angeblich eine Bombe ist, plus Verfolgungsfahrt und Gefährdung einer Passantin. Alles in Tateinheit wegen der Urkundenfälschung durch das falsche Kfz-Schild zum Start – naja. Klammerwirkung? Im Zivilrecht will die Ehefrau nach der Scheidung 2014 die 2010 durch sie bezahlte Zahnarztbehandlung von ihm erstattet haben. Familiengericht? §  390 und § 214, 215? Er klagt woanders gegen sie ein Darlehen ein, sie rechnet auf – Erledigung. Die Hauptverhandlung beim OLG Dresden gegen die Freital-Formation wegen Rädelsführerschaft (§ 129 IV StGB – man könnte den Wortlaut alle 100 Jahre mal modernisieren, oder?) wirft folgende Fragen auf. Wann muss das Gericht über den Befangenheitsantrag entscheiden? § 29 II StPO. Ist ein Richter befangen, weil er mal mit einem Verteidiger – einem ehemaligen Richter – möglicherweise beruflich zu tun hatte? Befangenheitsgründe wegen Gefühlen für oder gegen Anwälte gibt es grundsätzlich nicht, weil der Anwalt dann provozieren könnte. Befangenheit, weil der Hausherr Anwälte durchsuchen lässt, die Staatsanwälte aber nicht? Ein Ausnahmegericht, weil per Geschäftsverteilungsplan ein Senat kreiert wurde?

Das Landgericht Würzburg hat in einem Eilverfahren und nicht im Klageverfahren wegen fehlender Glaubhaftmachung und Eilbedürftigkeit abgelehnt, Facebook zur aktiven Suche von was auch immer zu verpflichten. Zeitungen sollten vielleicht mal juristisch vorgebildete Berichterstatter hinschicken oder einfach die Pressemitteilung übernehmen – SZ und FAZ titeln korrekt. Der unterlegene Anwalt möchte das Hauptverfahren nicht durchführen. Muss er das nicht als Naturalrestitution? Die 4. Klausur im März = LG Münster 2 O 374/14 – OLG Hamm 9 U 205/15. Der Vortrag am 7.3.: der Mieter eines Nagelstudios kann die Stromrechnung nicht zahlen, die Stadtwerke bauen den Stromzähler aus, er will jetzt die Miete auf Null mindern. Im Zivilrecht kam die Klausur – BGH (?) mit dem lahmenden Pferd beim Probereiten und eine Anwaltssozietät, die auseinandergeht, worauf hin ein Anwalt während des Urlaubs des anderen Computer und Drucker mitnimmt. Dann isat die Südtribüne nach Hause gegangen.

Die keywords der Berichterstattung über den ersten Tag im Schlecker- § 283 StGB-Prozess: ein eingetragener Kaufmanna darf sich nicht reicher darstellen, als er ist, § 253 HGB. Die Gütertrennung hindert keineswegs den Zugriff der Gläubiger, vor allem nicht des Insolvenzverwalters über die Anfechtungstatbestände. Handelt der Inhaber mit Vorsatz, wenn er nach dem Prinzip Hoffnung zweigleisig fährt? 250 Seiten Anklage und 45 Delikte. Die effektivsten Schädiger der Gläubiger sind meines Erachtens nach Insolvenzverwalter. Der Betrieb wird für einen Euro an einen Mitarbeiter übertragen, die Gläubiger schauen wegen des in der Insolvenz nicht geltenden § 25 HGB in die Röhre. Die FAZ weist hinsichtlich der zu prüfenden Auftrittsverbote türkischer Amtsträger auf OVG Münster 15 B 876/16 und BVerfG 1 BvQ 29/16 hin.  Fehlende Parkplätze, Brandschutz: die Al Capone Methode. Eine Mutter will die Witwenrente nicht durch Heirat verlieren, der neue Lebensgefährte soll aber die Kinder adoptieren – geht gar nicht – BGH XI ZB 586/15.

Das BVerwG 3 C 19.15. entscheidet nach einem assistierten Suizid 2005 in der Schweiz im Wege der  Fortsetzungsfeststellungsklage 2017 – wer ist denn hier der Kläger und wo liegt die Wiederholungsgefahr und/oder noch der schwere Grundrechtseingriff? Türkische MInister auf angeblich privaten Veranstaltungen – im Elfes-Urteil durfte einem Deutschen die Ausreise verboten werden, um die Verhandlung über 5.000 Kriegsgefangene nicht zu gefährden. Hat die heutige Konstellation etwas damit zu tun? Etwas weit hergeholt. In Zeitungen wird § 47 AufenthG als Verbotsnorm diskutiert. Wer ist nun zuständig? Die Stadt Köln, der Polizeipräsident Köln, die Bundesregierung oder alle? Die Oktoberrevolution hat erst den 100. Geburtstag. Die Auswirkungen bei uns: die Präsidialdemokratie 1919, um den Aufstieg von Kommunisten über das Parlament zu verhindern. Hat ja ausgezeichnet funktioniert.

Die Landesverfassung NRW hat keinen Art. 69 II GG (doch, hat sie – peinlich – Art. 62 II)  – die FAZ überlegt, ob die alte Landesregierung nach der anstehenden Landtagswahl einfach im Amt bleiben darf. Ein Wahlikampfverbot für türkische Minister durch die Gemeinde Gaggenau – ich dachte, das wär ein Herd – wegen fehlender Parkplätze? Die Frage hat was. „Provokatives Beten“ in der Schule? Kann Religion rechtlich relevant provokativ sein? Sind wir schon wieder so weit? Das Landgericht Arnsberg und der Kronkorken-Audi-Gewinn-Fall. Eine GbR? Eine Bruchteilsgemeinschaft? Man darf auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt sein.

Professor Heger nimmt zu dem Raser-Prozess in Die Welt Stellung – auch online zu lesen. Die Zeitungen fragen, ob die Lebensversicherungen analog zu Bausparkassen aus alten Verträgen herauskommen könnten – § 489 BGB passt jedenfalls nicht. Ein Polizeihund waltet seines Amtes, springt über den Zaun und attackiert einen 4 Jahre alten Erzfeind namens „Tiger“ – LG Hildesheim 7 S 144/16.

Februar: Das Auto als „Waffe“ hat schon den Wortlaut des Regelbeispiels in § 113 StGB sowie die Qualifikation in § 224 gesprengt. Nun soll es in § 211 für ein Mordmerkmal herhalten, dass da nicht drin steht. Gemeingefährlich nachts und niedriger Beweggrund? Man fährt über Leichen vor Publikum? Etwas kontraproduktiv, wenn man gerne Auto fährt. Und vor allem bedingter Tötungsvorsatz, BGH 2 StR 148/13; 3 StR 449/87 und XII ZR 197/05 zur groben Fahrlässigkeit. Wissen und Wollen bei Lebenslang sind nicht von einander herzuleiten. Das Gericht soll gesagt haben, wir hätten Ihnen gerne drei Jahre weniger gegeben, das ginge aber nicht? Wegen der Punktstrafe? Warum kein § 227?

Darf eine Landesregierung einen Abschiebestopp verhängen und wie lange? § 60 a AufhG. Darf die Landesregierung Bürgeranfragen durch Mitarbeiter einer „unternehmensnahen“ Stiftung beantworten lassen? Wer ist dafür zuständig, einen Wahlkampfauftritt eines ausländischen Präsidenten zu verhindern? NRW meint, der Bund. Der Bund meint, das ist nicht Euer Ernst! Geht das überhaupt?

Das BVerfG will 2017 über § 217 StGB, Stadionverbote, das Streikrecht für Beamte entscheiden. Man möchte sich auch einen Ethik-Kodex verpassen, was tief blicken lässt. Auf welcher Rechtsgrundlage bitte, oder geht das auf angeblich unverbindlich-freiwilliger Grundlage ohne? Im NSU-Verfahren lädt der Senat alle Zeugen selber, damit es flotter voran geht. Die Beweisvorschriften der StPO, §§ 243 ff., sind das Eingemachte dieser Verfahrensvorschriften. Die Kernvorschrift des StGB § 46, ich wollte nur noch mal erinnert haben.

Die Prüfung am 20.2. Banke/Morgenstern/Glomb: 4 Richter beim VG Arnsberg bringen ihre Hunde mit zur Arbeit! Leergutdiebstahla und § 252 StPO sowie Mietrecht und ZPO. Das OVG Münster 6 B 1378/16 hält weder was von § 19 VI LBG noch von Kölner Methoden, die Opposition geldmäßig klein zu halten, 15 A 1676/15. § 56 III GO ist keine Anspruchsgrundlage! „Überhaft“ in der StPO kennt man schon, die FAZ berichtet nun von einem ähnlichen Trick, um Gefährder nicht laufen lassen zu müssen, § 58 a AufhG, der noch niemals angewandt worden sei.

Der Vortrag vom 14.2.: Unfall zwischen zwei Liebenden mit 1,3 Promille, er fährt dann weg plus einem Revisionsgrund, den niemand gesehen hat. in derPrüfung Koewius/Moormann/Leiniger wurde BGH NJW-RR 2013 S. 618 geprüft, dann will die Gemeinde aus kostenlosen Parkplätze kostenpflichtige machen, was den anliegenden Geschäftsleuten nicht gefällt. Im Strafrecht will ein Räuber einem Dieb dessen Beute abnehmen. Der wehrt sich. Der Vortrag vom 16.2.: Seit 2014 wird Urlaubsgeld ohne Verankerung im Arbeitsvertrag gezahlt, der eine doppelte Schriftformklausel enthält. In der Prüfung vomSetin/Kretschmer/Niekrenes wurde VG Hannover 7 A 5050/11 und das BVerfG zum Österreicher in den Berchtesgadener Thermen geprüft. Im Strafrecht fährt der Junkie mit den Papieren seines Bruders durch die Gegend. Im Zivilrecht noch ein bisschen Arbeits- und Zwangsvollstreckungsrecht. Der Vortrag am 17.2.: Vor der Trennung hat er ihren Crosstrainer bezahlt und klagt jetzt, die Klage wird noch an ihre alte Adresse bei ihm zugestellt. Es kommt, wie es kommen muss. In der Prüfung Augstein/Bräuer/Erker hat ein Wohnungseigentümer seinen Gartenanteil eigenmächtig vergrößert, im Strafrecht holt die Polizei sich durch Aufbrechen der Wohnungstür die Blutprobe nach einem telefonischen Hinweis auf eine Trunkenheitsfahrt, die Motorhaube ist noch warm. Im Öffentlichen Recht ein ehemaliger Vortrag: die Polizei holt den Schlittschuhläufer vom zu dünnen Eis.

Meine Homepageverwaltung hat mich heute früh aus unerfindlichen Gründen nicht reingelassen. Das Highlight dieser Woche neben einem Attentat in Schweden ist der BGH XI ZR 272/16 – Bausparer missbrauchen Bausparverträge zum Sparen, Bausparkassen verheddern sich in ihren eigenen Regeln – § 488, 489, 490. In der Parallelprüfung am 15.2. wurde Waffenrecht geprüft, der Unfall einer Fallschirmspringerin und eine Unfallflucht auf einem Supermarktplatz.

Der Vortrag vom 15.2.: die Nachbarin klagt gegen die bis zum 30.11. jährlich befristete Außengastronomie-Sondernutzungserlaubnis, weil die nur 9 Meter von ihrem Fenster entfernt ist – Entscheidungszeitpunkt der 16.11. – die Beigeladene fällt noch in Insolvenz. In der Prüfung Thole/Krämer/Wiesmann kam ein Mietrechtsfall, im ÖR wandelt jemand seine Garage in eine Wohnküche um. Im Strafrecht die ältere Entscheidung, dass der Operateur, der etwas im Bauch vergessen hat, der Patientin weismacht, der Bauch müsse aus anderen Gründen wieder geöffnet werden. Gleicht man den EuGH C-219/15 und die Homepage des TüV zur CE-Zertifizierung ab, stellt man fest, dass die Zertifizierung nur dem Export in EU-Ausland dienen soll – grundsätzlich. Geht es bei der Überprüfung von Silikonimplantaten anhand der Richtlinie also um den Schutz einer hiesigen Verbraucherin, so dass ein Amtshaftungsanspruch greift?

Die AfD will gerichtlich gegen die Kölner Oberbürgermeisterin vorgehen, weil diese keine Unterlassungserklärung unterschrieben hat – analog zur Lichter-aus-Dügida-Entscheidung des OVG Münster. Wer ist denn hier die richtige Klagegegnerin? Eine neue Entscheidung zum Behindertentestament, OLG Hamm 1 U 13/16.

General Motors verkauft vielleicht Opel an einen französischen Autobauer. iPR-Vorschriften halten sich aus Gesellschaftsrecht raus, da völkerrechtliche Verträge oder eine vertragliche Rechtswahl solche Vorschriften zu Karteileichen machen würden. Eine Klage gegen den Bund verhandelte der BGH VI ZR 135/13 am 14.2. – wenn ich eine Website anklicke, erkennt diese meine dynamische IP und darüber kann bei der Telekom erfragt werden, wem die zuzuordnen ist. Durch meine Google-Chronik erkennt jeder, wer ich bin. Der BGH entscheidet im Mai.

Die V1-Klausur = VG Saarlouis 1 K 558/15. Die BGH-Entscheidung zum Hotel-Hausverbot gegen einen NPD-Funktionär reloaded: eine Hotelkette erteilt landesweit ein Hausverbot gegen einen AfD-Funktionär. Darf eine Buchung für einen Ball gecancelt werden, weil in dem Gebäude der Parteitag einer Partei abgehalten wird? Schwierig.

Wann muss ein gewählter Bundespräsident sein Bundestagsmandat niederlegen? § 238 StGB wird praxistauglich renoviert. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung wird nicht mehr erforderlich sein. Der BGH 1 ZR 235/15 hat einen examensgeeigneten Fall zum Maklerrecht entschieden, die FAZ wies in ihrem Immobilienteil drauf hin.

Der Vortrag vom 9.2.: Rechtsschutz gegen zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid – ein Traktorverkauf mit Gewährleistungsausschluss. In der Prüfung Feuerstein/Lässig/Schwieren wurden für Deutschland sucht das Topmodel Halteverbotsschilder aufgestellt, damit Frau Klum parken kanna. Im Zivilrecht ein Abschleppfall und Erbrecht. Im  Strafrecht der BGH und der Einbruch im Wohnmobil. Das BVerwG, die Elbvertiefung und keine Vorschrift in der Pressemitteilung – § 34 BNaturSchG – § 1 a IV und § 29 BauGB (?)? Die lokalen FAZs in Bonn berichten von dem Golfer, der den Rhein als Übungsrange benutzt und angeblich gezielt auf Ruderer abgeschlagen hat. Vorsatz? Man darf nirgendwo schlagen, wo Leute in doppelter Reichweite sind. Egal, ob vorne oder seitwärts.

Der Vortrag vom 8.2.: A bastelt sich einen Stadtwerkeausweis, damit er nach Einlass Schmuck entwenden kann. Die toughe Dame D knallt ihm aber die Tür vor der Nase zu. Er trinkt sich in einer Kneipe 1,5 Promille an und wird von der ersten Polizeikontrolle wegen persönlicher Bekanntheit mit P weiter gelassen. P 2 holt ihn dann von der Straße. In Düsseldorf wurde die Lichter-aus-Aktion gegen Dügida geprüft; im Strafrecht erschießt ein Polizeibeamten versehentlich einen Pflastersteine werfenden Beschädiger eines Zigarettenautomaten, der Geld nimmt, aber keine Zigaretten hergibt. Der Kollege verpasst dem überlebenden Täter ein Hämatom im Gesicht, um die Notwehrsituation plausibler zu machen. In der Prüfung Ey/Krebs/? wurde der Bonner Zeitungsfall Obdachlose versteigeret Opernkarte aus dem Bahnhofabfalleimer geprüft. EU-Recht auch noch ein bisschen. Die Prüfung am 2.2. Blöse/Röhr/Becker: Der BGH und der irische Wolfshund, im Strafrecht die strafbewehrte Unterlassungserklärung, im ÖR soll ein Versicherungsvertreter seine Gewerbeerlaubnis wegen einer Betrugsvorstrafe verlieren. Im richtigen Strafrecht will jemand der StA Belastungsmaterial gegen seinen steuerhinterziehenden Chef anbieten, aber nur gegen Zahlung von 10.000 €. Das AGG gilt auch für Beamte – so das OVG Münster 3 A 1972/15. Warum sollen Polizistinnen größer als 1,63 sein müssen? VG Aachen 1 L 6/17.  § 113 soll, nachdem 2011 die Privilegierung zu § 240 entfiel, nun eine höhere Strafdrohung erhalten. Das  ist übers Ziel hinausgeschossen. Polizeibeamte sind oft in der Mehrzahl und daher beweismäßig schon besser aufgestellt als der Bürger. Ich habe aktenmäßig nicht immer gute Erfahrungen mit eskalierenden Situationen gemacht.

Professor Waltermann prüfte letzte Woche OLG Schleswig 17 U 66/15 – ich wollte es nur  gesagt haben. Das präsidentielle Einreiseverbot und die Beteiligung mehrerer amici curiae – einfache oder notwendige Beiladung bei uns oder gar nicht zulässig, wenn Unternehmen sich einmischen? Muss ein Präsident Fakten für eine akute Bedrohungslage vorlegen oder hat er eine nicht justiziable Einschätzungsprärogative? Judicial self restraint war eigentlich eine amerikanische Erfindung. Darum geht es aber weniger. Die Menschen mit Visa sind intensiv und lang überprüft worden. Darf ein Präsident diese Verwaltungsakte über den Haufen werfen? Da es kein Einwohnermeldesystem gibt, ist die Einreise die einzige Möglichkeit, zu prüfen. Nein, ich bin nicht für das Einreiseverbot.

Das Wildtierverbot in Zirküssen und nun das VG Düsseldorf – 18 L 213/17. § 19 VI LBG soll am 1. Juno beim OVG Münster zur Entscheidung anstehen – das kann nur ein Eilverfahren sein. Der Vertrag von Maastricht wurde am 7.2.1992 paraphiert (?). Von „besser Handel treiben“ zu „gemeinsamer Politik“ per griechischen Tempel, der durch den Vertrag von Lissabon 2009 wieder in ein Ein-Säulen-Modell zurückgebaut wurde. Das BVerfG sorgte sich damals nicht um Dinge, die später virulent wurden – eine Eurokrise, Griechenlandkrise, Flüchtlingskrise, Trumpkrise hatte man nicht auf dem Schirm. Eine Klage gegen Facebook, wohl aus § 1004 analog, auf immerwährende Löschung jeglicher Inhalte? Das dürfte eine Frage der Vollstreckung und nicht des Erkenntnisverfahrens sein. Ich kann, wenn der Hund der Nachbarfamilie Vögel tötet, ja auch nicht dessen Abgabe im Tierheim einklagen.

Die Z3 Klausur= OLG Schleswig 5 U 36/15 – NJW-RR 2016 S. 1245. Die Prüfung am 20.1. Bönders/Kossmann/Nymphius: Ein sittenwidriges Darlehen und viel praktische ZPO. Der Fall Niklas in Bonn – § 227 bei Rhein in Flammen – JGG, StPO. Im ÖR § 19 VI LBG. Ein Nachschlag zum Vortrag vom 2.2.: nach anderen  Wahrnehmungen soll § 224 nicht bezüglich eines Brotlaibs sondern bei Schnittbrot-Schwarzbrot und einem gebrochenen Finger zu problematisieren gewesen sein. Die Prüfung ama 2.2. Huschens/Richter/Tröber: Das Verbot an den Fanclub, mit aufreizendem Logo auf dem Bus  anzureisen. Revisionsprobleme und versuchter Mord durch eine schizophrene Ehefrau. Im Zivilrecht das Ärztebewertungsportal und der IT-Projektvertrag, bei dem das Fertigstellungsdatum nicht eingehalten wird. Die Z2 Klausur ist eine Kombinatin aus BGH VIII ZR 222/06 und 266/14. Der Vortrag vom 3.2. eine ältere Entscheidung. Der  Arbeitgeber setzt die Mutter des diebischen Mitarbeiters unter Druck (§ 123?), diese erkennt an, 30.000 € zu schulden. In der Prüfung Budelmann/Vogel/Fessler/Müller-Steinhauer wurde die „Lichter aus“ Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters geeprüft, Strafbefehl plus falsches Kfz-Kennzeichen am Wagen und Tippfehler bei der Protokollierung eines Vergleichs.

Die Bußgeldbehörde in Köln will gezahlte Bußgelder trotz unrechtmäßiger Ahndung – fehlerhafte Beschilderung – von Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erstatten, weil dies nur unter besonderen Umständen, z.B. bei 250 € aufwärts, angemessen sei. Dann prüfen wir mal den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, Amtshaftung und § 39 OBG mit § 24 PolG und den Gleichbehandlungsanspruch.

Der Vortrag vom 2.2. im Zweiten: ein  Schlag mit einem Brotlaib § 224? Dann stiehlt der Beschuldigte einen Pyjama und es kommt draußen am Fahrrad zu einer Rangelei. In der Prüfung Huff u.a. § 1004 gegen die Kamera des Nachbarn, eine Erpressung durch einen Anwalt, der eine e.V. erwirkt, und ein Abschleppfall. Wie kann man in einen Diesel den Tankeinfüllstutzen für Super reinhauen? BVerwG 2 C 22.16 nimmt grobe Fahrlässigkeit an. Ein Polizeibeamter hat mir das mal erklärt. Auch bei Verfolgungsfahrten muss man mal tanken und steht unter Stress – da ist die Feinmotorik gestört. Die SZ berichtet über Absatzbewegungen Russlands, der Türkei, des United Kingdoms. Wobei wir zu den Schurkenstaaten gehören – Caroline/nachträgliche Sicherungsverwahrung/Brechmittelentscheidung/Görgülü/MagnusGäfgen/ § 329 StPO – Verwerfung der Berufung trotz Anwesenheit des Verteidigers. Die Z1-Klausur: ein 2jähriger (nein, 9 Monate – können Jungens das in dem Alter?), der noch nicht lesen und schreiben kann, zieht beim Urlaub mit der Oma im Hotel beim Frühstück die Kaffeekanne zu sich rüber  – er will sich verbrühen und ist erfolgreich.

Die PrüfungSchmitz-Justen/Avenarius/Krämer am 1.2.: tiefstes römisches Recht und ansonsten klassische Themen. In Düsseldorf ein zivilrechtlicher Abschleppfall sowie die Frage, warum der Fall Reker nicht beim OLG Köln angeklagt wurde. Die Prüfung am 1.2. Mansel/EßerdaSilva/Gärditz: OLG Hamm 1 RVs 18/16, dann im Zivilrecht Rolf Breuer/Leo Kirch, das unglückliche Interview in NY und ein Erbrechtsfall. Dann bekommt ein 6jähriger, der lesen und schreiben kann, eine Gewinnzusage. Im ÖR ging es um den Unterschussungsausschuss in Sachen Anis Amri. Der Vortrag im Zweiten am 1. Februar: ein Polizeibeamter will die BAK-Kontrolle mit Gewalt durchsetzen – wegen eines solchen PillePalles würde er keinen Richter belästigen. In der Prüfung Glomb/Berger/vonderBeeck wurde BGH 3 StR 289/15 geprüft; im Zivilrecht Schimmel in der Mietwohnung – der Vermieter rät, mehr zu lüften. Und das Problem, ob ein Automangel unter Gewährleistung fällt oder nicht. Im ÖR droht Holz einen Abhang runter zu kommen. Ein Düsseldorfer Oberstaatsanwalt („ich“) tut im Fernsehen kund, dass er wegen eines fremdenfeindlichen Attentats im Jahr 2000 seit 2014 ermittelte und nun Haftbefehl beantragt habe. 2 Jahre an der Bundesanwaltschaft vorbei,  hat diese eine originäre oder derivative Zuständigkeit bei einem Einzeltäter? Wohl letzteres. Die Welt zitiert Montesquieu, „Verrat“srhetorik ist der Übergang vom Gesetzesstaat zur Despotie. Das StGB kennt so einige Verrate, die aber nichts mit einer angeblich illoyalen Einstellung zum Regierungschef zu tun haben. Muss ein Minister nach deutschem Recht sich nicht sogar wehren? Ministergesetz? Beamte? Remonstrieren und dann nur innere Kündigung? Der polizeiliche Arbeitsbegriff des Gefährders soll ins BKA-Gesetz plus Fußfessel. Ein Geheimdienst mit Polizeibefugnissen. Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst, Herr Bundesinnenminister?

Der Vortrag vom 1.2.: das verkaufte Hausgrundstück hat nur 180 qm statt beurkundeter 200 €. Der Käufer will von den vereinbarten 550.000 € nun 65.000 € nicht zahlen. Zweite Frage, kann er die Gutachterkosten in Höhe von 640 erstattet verlangen? Ein Einreiseverbot nach amerikanischem Vorbild sucht man in § 11 AufhG vergebens – die Zurückweisung in § 15 passt schon eher. Wer hat hier die Verbands- und Organkompetenz? Der General-Anzeiger berichtet, dass Privatleute 16.000 € gesammelt und der StA in einem ungeklärten Todesfall zur Verfügung gestellt haben. Darf der Staat das Geld annehmen? Wo kommen wir denn da hin? Die FAZ berichtet über die EuGH-Verhandlung – Große Kammer – zur unternehmerischen Mitbestimmung in grenzüberschreitenden Unternehmen – darf der Animateur mit Arbeitsplatz im Club in Tunesien im Aufsichtsrat in Hannover sitzen? Der Generalanwalt meine ja und wolle ausländische Arbeitnehmer in den Kündigungsschutz mit einbeziehen.

Januar: Aus der Parallelprüfung vom 26.1.: die Beratung der Bank beim Hauskauf; im Strafrecht erschießt der Vater versehentlich den Sohn, der wie ein Einbrecher Champagner aus dem Laden holen wollte. Und die Bearbeitung der Klage beim Verwaltungsgericht. In der Prüfung Becker pp. am 18.1. wurden die Möglichkeiten des Käufers, der einen in der Fahndung aussgeschriebenen Wagen gekauft hat, ventiliert. Und die Montagues gegen die Capulets als Chapter Hell’s Angels gegen Bandidos, eine Massenschlägerei.

Der Vortrag am 27.1. in Hessen: BGH Xa ZR 46/10, wobei auch Ansprüche gegen die Bundesbahn zu prüfen waren. Im Zivilrecht behauptete der Mandant, der Flug habe 4 Stunden 10 Minuten Verspätung gehabt, der Reiseveranstalter, 3 Stunden 55 Minuten. Im Strafrecht: wie bügelt man als Richter tausend Beweisanträge des Verteidigers pro Tag ab? Was ist zu tun, wenn dieser nach den Plädoyers noch fünf Aktenordner plus Anträgen vorlegt? Im Öffentlichen Recht wird die Wohnungstür wegen des bellenden Hundes aufgebrochen. Er war nur allein. Der Vortrag vom 26.1.: Die Mutter widerruft das unentgeltlich erteilte Holzeinschlagsrecht, der Sohn fällt trotzdem 200 Bäume. Ein Klassiker aus den 70ern – § 956 BGB. In der Prüfung Riedel/Nagel/Thesling ging es im Strafrecht um § 247 a StPO und um ein Schreiben einer Stockholmer GmbH, die den Mandanten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien zur Zahlung von 80 Euro auffordert. Im Zivilrecht legt nur die Ehefrau Widerspruch gegen den Mahnbescheid gegen die Eheleute ein. Und ein Ärztebewertungsportal mit den üblichen Verdächtigen. Im Öffentlichen Recht schmeissen die Leute zu jeder Tages- und Nachtzeit Flaschen in den Glascontainer. Nehmen wir mal an, wir hätten eine rassistische, diktatorische Kanzlerin, die mit klarer Kriegsrhetorik daher kommt. Impeachment?

Der Vortrag vm 25.1. – Strafbefehl: der Mandant parkt in der 2. Reihe, als er zurückkommt, haben 2 Pkws weegn der Verengung einen Unfall – § 142, wenn er nicht bleibt? „Sind hier denn alle verrückt geworden?“ § 185, wenn die Polizei ihn fälschlicherweise verdächtigt, bei Rot gefahren zu sein?  Die Vorschrift unseres Führers gehört als Pönalisierung einer zivilrechtlichen Pflichtverletzung ohnehin abgeschafft. Wie § 248 b und c auch. Ein taugliches SPD-Wahlkampfthema? In der Prüfung Kreutz/Burghoff/Märten wurde die NPD-Entscheidung mit allen Konsequenzen, oder eben auch nicht, geprüft. Im Zivilrecht richtet eine Wunderkerze zu Silvester Schaden an. Im Strafrecht, ob § 163 b StPO das Einschlagen der Autofensterscheibe rechtfertigt, wenn die Drogen im Auto sind, der Fahrer aber fott?

Das Unkraut der Sonderermittler, bezahlt und natürlich ausgewählt durch die Regierung oder ein Unternehmen, sprießt wieder in NRW. Hat die Regierung hier freie Hand? Der Verkehrsgerichtstag tagt wie jedes Jahr – ist schon jemals eine Erkenntnis umgesetzt worden? Darf die Polizei Geschwindigkeitskontrollen an private Unternehmen delegieren?

Der Vortrag vom 24.1.: PKH-Antrag, man will gegen vermeintlich unberechtigte Mahnungen eines Inkassobüros klagen. In der Prüfung Anders/Brückner/Lichtinghagen wurde der Kantholzfall im Strafrecht geprüft (Freispruch für den Jugendlichen, der nach einem Streit in der Bahn zur Abwehr ein Kantholz einsetzt, mit Todesfolge). Und die Fahrt zum Media-Markt zwecks Handy-Diebstahls mit einer Schreckschusswaffe auf dem Rücksitz. Eingehungsbetrug im Krankenhaus, wenn man trotz Zahlungsunfähigkeit erklärt, die Kosten zu tragen? Die Grastrocknungsanlage – Klausur im JUno, VG Hannover (aus der Erinnerung). Im Zivilrecht lahmt das gekaufte Pferd nach 3 Monaten – BGH VIII ZR 103/15. Die FAZ berichtet über einen Dresdner Richter, der sich im Netz über Schleiereulen und Gesindel aufregt. Reicht das für Art. 98 II GG? Auch die FAZ diskutiert den Sinn der Überschrift „Im Namen des Volkes“, die sich sinnigerweise nur bei Urteilen findet, manchmal drüber, manchmal drunter, aber nicht in Beschlüssen. Im Namen des Volkes soll nur klarstellen, dass es nicht nach dem privaten Rechtsgefühl des Spruchkörpers geht – geht es natürlich doch. Das Tarifeinheitsgesetz und Art. 9 III GG. Darf der Staat Gewerkschaften zu ihrem Glück durch Verhandlungspools zwingen?

Akademische Katzenhasser fluten die Leserbriefseiten mit der Forderung nach einer Katzensteuer. Art. 105 II a GG i.V. mit dem KAG erlaubt den Gemeinden dies. „Aufwand“ ist ein altmodischer Ausdruck für Luxus. Da die Mörder kranker Vögel und langsamer Mäuse gechippt sind, ist das frühere Argument, Katzen haben kein Herrchen, sondern nur Personal, obsolet. Guten Appetit zum Wurstbrötchen als Frühstück! Die Postfiliale in der Südstadt macht zu. Die Stadt Bonn sagt, wir brauchen 500 Unterschriften, die Liste liegt in der Apotheke aus, dann können wir was dagegen tun, sagt meine Zeitungsfrau. Nämlich was? Wonach? Der EuGH beschäftigt sich am 24.1. mit Animateuren von TUI mit Arbeitsplatz im Ausland. Ist die nicht greifende unternehmerische Mitbestimmung von 1976 diskriminierend und verletzt sie die Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Prüfung Schäpers/Bätge/Heinrichs am 18.1.: Badehaubenpflicht auch für Männer im städtischen Schwimmbad, § 130 StGB als Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle (Frist?), Ausschluss eines krawalligen Ratsmitgliedes der Rechten von der Wahlparty im Rathaus. Im Strafrecht installieren Neonazis eine Fahne „Ausländer raus“ auf einem Kirchturm. Im Zivilrecht der klassische Abschleppfall, wenn man vor der Boutique parkt, aber woanders kauft. Der Aktenvortrag: der Bonifatiusfall im Hospiz, wobei nicht ganz klar wird, ob der Erbe und Sohn der Ehefrau des Erblassers und Mutter die 50.000 € vor oder nach dem Tod in bar geben soll.

Die Prüfung Gnisa/Pommer/Bien am 12.1.: das Geschäftsmodell, im Internet nach vertippten, zu günstigen Angeboten zu suchen und dann zuzuschlagen. Das Berliner Attentat und mögliche Maßnahmen gegen Gefährder sowie § 19 VI LBG, der nun im Eilverfahren beim OVG liegen soll. Der Gustav Mollath Fall – Freispruch 2. Klasse – und § 129 b StGB gegen einen Syrien-Heimkehrer, der sich mit Enthauptungen brüstet. Am 18.1. ein erbrechtlicher Vortrag, ein zivilrechtlicher Abschleppfall, Kommunalrecht. Und Neonazis steigen auf eine Kirche.

LG Hildesheim 3 O 139/16 – ein Urteil wegen der Schummelsoftware nicht gegen das verkaufende Autohaus, sondern gegen den Konzern – § 826. BGH VIII ZR 234/15 – die Ausschreibung durch einen ausländischen Staat zur Fahndung begründet einen Rechtsmangel, keinen Sachmangel. Praktischer Unterschied? Herr Prantl hält die NPD-Entscheidung auch für falsch.

Das BVerfG arbeitet sich wie im Examen an dem Wortlaut des Art. 21 II GG gab. Jedenfalls meint man das. In „darauf ausgehen“ die Wirkungsmacht einer Partei reinzulesen, ist schon kreativ und freestyle. 1923 hätte die NSDAP also nicht verboten werden dürfen, 1933 nach dem großen Wahlsieg schon? Kriterium sollen wohl nur die bei Wahlen erzielten Mandate sein.  Dann darf die CSU in NRW auch nicht verboten werden. Die SZ berichtet über OLG Nürnberg 10 UF 1429/16.

Das erste Urteil seit Menschengedenken zu § 829 BGB – BGH VI ZR 606/15. Die Prüfung am 13.1. Rolfs/Dabitz/Grimm: EU-Recht und Zivilrecht – Rechtsverordnungen – StPO und Ladendiebstahl. Die Prüfung Brünger/Sczepanski/Kubink am 12.1.: ein wohl zu entscheidender Fall. Eine 16jährige daddelt mit ihrem Handy und fällt im tiefsten Winter über einen ganzjährigen 50 Zentimeter hohen Sonnenschirmsockel auf der Terrasse eines Restaurants. Im Strafrecht die eFestnahmeaktion durch Syrer an einem Syrer in Chemnitz. Rechtfertigung der Freiheitsberaubung? Ein Notar prüft, was er immer prüft.

Der Vortrag vom 12.1. – § 76 BBG – ein Bundespolizist verletzt sich bei der Verfolgung durch einen Tritt in eine Regenrinne. Regress vor den Zivilgerichten im Mahnverfahren. Der Vortrag vom 13.1.: Trunkenheitsfahrt und Mord durch Unterlassen an dem angefahrenen Hund. Blutentnahme ohne richterliche Genehmigung in dem Irrtum, es gäbe keinen. In der  PrüfungStuckenberg/Jacoby/Grimm wurde ZPO und Containern geprüft. Dann ein Unfall wegen Handy-Runtergucken durch eine Minderjährige im Beisein der Mutter. Im ÖR wird dem 1. FC Köln untersagt, mit einem auffälligen Bus zum Derby zu fahren. Peinlich, BVerfG 1 BvL 10/14, für das vorlegende OVG.

Krähennester – Krähenklatschen – OVG Lüneburg 4 LC 156/14 halfen bei der ÖR II Klausur. Die Fundstelle zu dem Kutschenunfall: BGH VI ZR 225/04. Die SZ berichtet, dass die „alten“ Pflichtverteidiger von Frau Zschäpe ein Wortprotokoll verlangen – § 273 StPO und BGH 4 StR 346/64 Randnummer 14. Die FAZ fragt, ob das NPD-Verbot an der Schwäche der Partei scheitern wird, nach Maßgabe des EGMR.

Die erste ÖR-Klausur sieht nach VG Regensburg 1 S 15.627 aus. Der Vortrag vom 11.1. = BGH VIII ZR 126/05 und VIII ZR 281/04 plus Versäumnisurteil – im Ersten. Professor Mansel prüfte den Unfall in einem Pferdekutschenrennen, in dem der mitfahrende Schiedsrichter zu Schaden kommt. Im Vortrag war vom schadhaften Knie des Pferdes die Rede. Das sitzt nicht da, wo es bei uns sitzt, sondern oben am Rumpf. Wie wird man einen president elect los? Sagen Sie es mir. Wie bei uns, wenn der Bundespräsident erpressbar wirkt? Die Abwahla ist ja nicht vorgesehen. Analog Art. 67 GG? Geht gar nicht. Die Väter des Grundgesetzes hoffen auf eine diskrete politische Lösung.

Der Vortrag vom 10.1.= §§ 935 II, 383 BGB – ein gestohlener Diamant wurde versteigert – E-B-V. In der Prüfung Zimmermann/Jacoby/Odenthal: Gedenktafeln statt Stolpersteine – VG München. Im Zivilrecht die Haftung für Fehler des GbR-Gesellschafters. Im Strafrecht ruft ein Mann an, er habe seine Frau getötet. In der Parallelprüfung im Zivilrecht Widerrufsvorschriften rauf und runter, im Strafrecht EU-Recht – Februar 2017, Vertrag von Maastricht – und ein handgreiflicher Nachbarstreit, im ÖR wollen sich AfD und Unabhängige Wähler als Fraktion zusammentun – § 56 GO und Fraktionen rauf und runter.  Die S2-Klausur = BGH 4 StR 594/15. Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht erschwert mit dolus directus den schnellen, effektiven Zugriff, weil sonst der Konsum ausbliebe. Seit April 2016 muss auch bei einer Gerichtsvollziehervollstreckung ein 9seitiges Formular verwendet werden. Nur die Vorpfändung isst erfreulich, es sei denn, der durch den Rechtsstreit gewarnte Schuldner nimmt jemand anders mit ins Konto rein. Die FAZ berichtet, dass ab dem 18.1. eine Vorpfändung bei ausländischen Konten sogar schon vor dem Rechtsstreit möglich ist. 30 Tage bleibt es zu. Geht auch hier eine Kettenvorpfändung? Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis ist was für Spezialisten. Wer beispielsweise glaubt, dass die Drittschuldnerauskunft nicht einklagbar sei, wird sich wundern. Man muss es nur richtig machen. Der VGH 8/15 hat eine Kommunalverfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, da das falsche Gesetz zu den Kosten der Inklusion angegriffen wurde. Man lernt, dass die Schweiz – seit 1963 – Mitglied im Europarat ist und Schülerinnen auch da am Schwimmunterricht teilzunehmen haben.

Die repressive Fußfessel findet sich in § 68 b StGB – Absatz 1 Satz 1 Nr. 12? Oder Satz 3 Nr. 4? Der  Reemtsma-Entführer hat sich der Auflage legal und einfach nach Verbüßung der Haft entzogen – er ist ins Ausland umgezogen. Aber präventiv? Minusmaßnahme zur In-Gewahrsamnahme? Schutzhaft hieß das früher. Obwohl 5 Verwaltungsgerichte in NRW § 19 VI LBeamtenG verworfen haben, hat die Landesregierung die Frauenquote dennoch über das Landesgleichstellungsgesetz auf die arbeitsrechtlich Beschäftigten ausgedehnt. Ist die „Eignung“ im öffentlichen Dienst mal so, mal so, auszulegen? Die FAS berichtet über Jane Austen – 1817 gestorben – und das Erbrecht – entailed – Fideikommiss – Stiftung heute – welches Mädels zwang, nach oben zu heiraten. Ich bin auf die 6 Bücher leider erst Mitte 50 gestoßen und bedauere, alle bisher nur gefühlte 5 Mal gelesen haben zu können. Mr. Bennet ist zur Zeit mein Favorit und Persuasion. Er ist da nicht drin.

LG Bonn 1 O 364/14 lieferte die Vorlage für die Klausur am 6.1.Die Sicherungshaft wird diskutiert – § 62 III und IV AufenthG und § 112 a StPO. Die Zeitungen schreiben sich für den 17.1. warm – 7 Richter entscheiden über das NPD-Verbot – kommt eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande? Welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Winzigkeit der Partei als Ausschlussgrund nach dem EGMR ist entscheidend? Die erste und letzte mündliche Verhandlung oder der Verkündungstermin? Die Welt veröffentlicht die Nebeneinkünftezahlen der obersten Bundesrichter. Ein Prüfer fragte mal, ob ein Richter bei der freiwilligen Feuerwehr sein darf. Oder Türsteher in einer Disko?  Beamte sollen grundsätzlich keine Nebentätigkeiten ausüben, weil der böse Anschein entsteht, sie würden nicht genug verdienen und käuflich sein, zudem nehmen sie arbeitslosen (Lehrern) durch Nachhilfeunterricht die Arbeit weg und scheinen nicht ausgelastet zu sein. Ist das bei Richtern anders? Man tut sich ein Wochenendseminar bei einem Bundesrichter nicht an, um etwas dazuzulernen. Der Sinn ist die Kaffeepause – „wir haben demnächst einen Fall bei Ihren Kollegen….“

Die Klausur vom 5.1. = LG Bielefeld 18 O 264/13. Was bietet das geltende Recht gegen Gefährder, fragt die Welt. Einziehung des Passes, Meldeauflagen, Kontaktverbot, Moscheeverbot. Man ist beeindruckt. Was geht nicht? Abschiebung in andere Staaten, wegen der Anschlagsgefahr. Man will wohl eine Vorbeugehaft wie in schlechten, alten Zeiten. Föderalismus war gestern, Terrorismus ist jetzt? Der Bund zeigt offen Begehrlichkeit im Hinblick auf die Polizei. Länder haben nur zwei Rechtsgebiete zur Verfügung, Gefahrenabwehr und Kultur-/Schulrecht. Wie schon nach dem 11. September bewahrheitet sich die damalige Aussage der FAZ. Solche furchtbaren Ereignisse benutzt der Staat als Rechtfertigung seiner Machtgelüste. Zeitungen berichten, dass VW-Kläger 35% der erstrittenen Summe an ihren Finanzierer abgeben müssen. Unter Einrechnung der Prozesskosten oder ohne? Es wird eine Klage eingereicht – aber 35% von jedem der 100.000 „Registrierten“ genommen. Ein Geschäftsmodell, das sich rechnet. Wie aber, LG Regensburg vom Vortag, wenn der Käufer einen Neuwagen als Nacherfüllung gerichtlich durchsetzt? Muss er dann 35% der Summe in Geld leisten?

Die amerikanische Kanzlei, die das LG Braunschweig mit 100.000 Klagen fluten wollte, hat erst mal doch nur eine eingereicht. Die anderen Fälle verjähren dann munter vor sich hin. Man hat angeblich entdeckt, dass die manipulierte Software zur fehlenden Zulassung der Pkws geführt habe, was bisher allerdings kein Gericht gemerkt hat. Und man gehe davon aus, dass der Fall „vorab“ an den EuGH gehe. Wie das? Das liest sich alles naiv und überheblich – die Pfeile der Eingeborenen! Hoffentlich war VW Wolfsburg wenigstens rechtlich der Verkäufer und nicht nur der Produzent und Lieferant. Muss eine junge Frau, die durch Böller zwei Pferde (im Januar auf der Weide?) auf die Autobahn und in den Tod getrieben hat, nun Privatinsolvenz anmelden?

Der Vortrag vom 21.12., eine Mischung aus VG Köln 20 K 2033/13, VG A achen 7 K 2213/09 und BGH VI ZR 383/12. Ist „Nafri“ eine straflose Kollektivbeleidigung? Es geht in Examensklausuren immer noch exotischer, die Z1: muss ein französischer Autokäufer eine Sicherheitsleistung erbringen, wenn er vom Ausland aus hier auf Rückabwicklung klagt? Ist das zu tenorieren? Ist er bösgläubig, wenn er sich nicht alle Papiere zeigen lässt? Der Wagen war ein Leasingfahrzeug.

Der BGH 1 StR 354/16 lässt § 227 StGB durch ein doppeltes Unterlassen zu, in der Körperverletzung und in der Todesfolge. Der BGH III ZR 139/14 prüft den Vertrag mit Schutzwirkung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Das wichtigste Jubiläum dieses Jahr, die Römischen Verträge im März 1957. Hoffentlich wir das nicht wie das 40. Geburtstag der DDR. Silvester in Köln, Racial Profiling vom Feinsten. Ging nicht anders.