Aktuell 2010

30. Juni 2010

Bitte umsteigen – es geht bei Aktuell 2010 II weiter. Darf eine Wirtschaftsstrafkammer den Stadtplanerben Falk nur wegen versuchten Betruges verurteilen, aber dennoch den Verfall von 762 Millionen o.ä. anordnen – ist das nicht unlogisch? BGH 1 StR 245/09 – nö. Die Strafrechtsklausur – ich habe bisher nur Stichworte gehört: Straßenverkehrsdelikte und Unklarheiten im SV – ich würde mich daher ganz doll mit Wahlfeststellung und in dubio pro reo beschäftigen. Die erste ÖR-Klausur aus dem Juni – 2 BvR 543/06. In der zweiten soll eine Gemeinde gegen eine Beseitigungsverfügung des Kreises nach § 61 BauO klagen. Klagebefugnis? Pflicht aus dem Rechtsstaatsprinzip? Darf der Staat einem einzelnen Bürger zur Seite springen? Die EU-Kommission will uns komplett in einen Wohlfahrtstaat verwandeln – Warnung vor Fett in Lebensmitteln, Belehrung über Rechte bei Reisen – Produktwarnungen sind bei uns nur zulässig, wenn es um Gefahrenabwehr geht  – Glykolweinentscheidung. Das GG ist 1949 als liberal konzipiert worden – Staat halt dich raus, lass den Bürger in Ruhe seiner Arbeit nachgehen. Ebenso das BGB – pro Buch eine Freiheit. Seit 2002 ist das Schuldrecht zum Verbraucherschutzrecht = Wohlfahrtstaat geworden. Darf Brüssel uns so umkrempeln, nämlich jetzt auch im Verwaltungsrecht durch Warnungen? Ein Wohlfahrtstaat hat dieselben Nachteile wie ein goldener Käfig. Zeitgleich dazu das BVerwG 8 C 20.09 – kein allgemeinpolitisches Mandat der Industrie- und Handelskammer. Am 1.7. wird Belgien Ratspräsidentin – mal sehen, wie das gehen soll. Der neue Pfändungsschutz für Konten tritt in Kraft. Die Bundespräsidentenwahl Wahlakt – Rücktritt als MP – Annahme der Wahl – Vereidigung und Amtsantritt. Der Bundestagspräsident meint, Herr Wulff müsse vor der Annahme sein Amt als MP zurückgeben. Oder doch eher vor dem Amtsantritt? Ein Blick in Art. 55, 56 – „der Bundespräsident“ – helfen hier mal weniger bei der Rechtsfindung. Denn das wäre unpraktisch. Wenn Herr Wulff annähme, aber nicht vor dem Amtsantritt zurückträte, müsste die Bundesversammlung ja noch mal einberufen werden.

Wieder mal das Lüth-Urteil (das unbekannteste Urteil bei Kandidaten und wichtigste, das Karlsruhe jemals gemacht hat) in neuem Gewand: 1 BvR 1745/06 – garniert mit Art. 12 GG. Darf Frau Merkel den Bundespräsidenten mitwählen, obwohl sie Exekutive und Legislative ist? Damit kann man sich eine Missbrauchsgebühr einfangen. Der Dauerbrenner § 906 II 2 analog – BGH V ZR 10/10 – die Decke der Eigentumswohnung hat einen Wasserschaden – kein Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft. Noch mal zum Pflegeheimurteil: der BGH meint, man solle die Abgrenzung von Unterlassen zum positiven Tun nicht an Äußerlichkeiten festmachen – offenlassen kann man das wegen § 13 II aber auch nicht – die Schwerpunkttheorie – Ziegenhaarurteil – hat er vergessen. Was ist denn dann mit der Äußerlichkeit Hergabe/Wegnahme? Äußerlichkeiten sind immer besser als innere Einstellungen, weil die dem Beweis schwerer zugänglich sind. Im Peterlefall war Handeln als Unterlassen gewertet worden. Das ist alles wirr – für mich wenigstens. Wo kommen wir da hin, wenn Anwälte statt Gerichte oder Ärzte Tötungsratschläge geben dürfen. Die Zeitungen beschäftigen sich aus gegebenem Anlass mit dem Bundespräsidentenamt – Vernoblung des Amtes – Verpastorung – immer noch Ersatzmonarch – das Misstrauen von Adenauer und Carlo Schmid gegen den Volkswillen. Wenn Herr Gauck gewählt werden sollte, wovon die SPD wohl nicht ausgeht, weil sie sonst einen anderen aufgestellt hätte (sagt eine Zeitung), hat die Republik andere Sorgen. Frau Merkel wird dann Neuwahlen organisieren müssen. Die erste Amtshandlung des neuen wäre also in Art. 81 GG zu finden. Rewe in der Bonner Südstadt hat jetzt bis Mitternacht offen – die armen Anwohner. Kann man was dagegen tun? Der Supreme Court billigt bundesweit das Recht auf privaten Waffenbesitz. Die neue Richterin muss sich einem confirmation hearing stellen. Unterschiede der „Wahl“ in Deutschland und der Bestellung in den USA? Weniger als man denkt. Wir stellen das nur als Wahl dar. Mal sehen, wann der EGMR, der bei Frau Nußberger ja erstmalig eine Ausschreibung durchgesetzt hat, diese auch für ganz Karlsruhe verlangt.

Herr von Weizsäcker meint, das Bundespräsidentenamt sei ganz und gar unabhängig. Er hat vergessen, wer ihn in das Amt gebracht hat und Art. 58 GG hat er ausgeblendet. Die FR diskutiert, ob Herr Kachelmann wegen der Pressemitteilung der StA über seine Verhaftung Schadensersatz verlangen könne, falls das Hauptverfahren nicht eröffnet werde. § 4 LPresseG als Rechtfertigungsgrund – Caroline-Urteil analog? Eine theoretische Frage, da erst mal ein mündlicher Haftprüfungstermin ansteht. Er kann dem Richter dann erklären, ob Frauen, die meinen, er gehe fremd, erst diskutieren und dann Sex wollen oder umgekehrt, wie er behauptet. Die FAZ berichtet wegen des Sterbehilfeurteils – wie wird das wohl in Zukunft heißen? Pflegeheimurteil? – über das anstehende Verfahren beim 5. Senat über die Strafbarkeit von Präimplantationsdiagnostik – Embryonenschutzgesetz. Am 30.6. wird der Bundespräsident gewählt, am 3.7. treffen wir auf Argentinien und am 4.7. stimmt Bayern über ein totales Rauchverbot in Bierzelten ab. Unterschied Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitiative, Volksbefragung und Referendum?

Im Radio wurde diskutiert, ob das Pflegeheim jetzt auch noch Schadensersatz zahlen muss. Die armen Pflegeheimleitungen. Was macht mit dem zu erwartenden Ansturm von Verwandten, flankiert durch einen Anwalt in einem hellen Anzug, die behaupten, die alte Dame habe mal vor dem Fernseher gesagt, sie wolle so nicht sterben? Was ist mit § 216? Ich warte auf den Fachanwalt für Sterbehilfe.

Die dritte Juni-Klausur = BGH VIII ZR 318/08 und 129/04. Das BVerwG hat das Busmonopol der Bahn gekippt – die Kommission verklagt uns wegen des Bahnprivileges vor dem EuGH – war auch Zeit. Die FR berichtet über einen Museumsmitarbeiter, der sich trotz Verurteilung seines Arbeitgebers auf Herausgabe von Grabbeilagen an einen Privaten weigert, dem nachzukommen. Rechtskrafterstreckung auf Arbeitnehmer? Er meint, man würde gegen völkerrechtliche Verträge verstoßen – das erinnert an den Obersten im Verteidigungsministerium, der an einer Irakkrieg-Software nicht mitwirken wollte. Darf es eine spezielle Reichensteuer geben – Erhöhung des Spitzensteuersatzes? Oder eher wieder eine Vermögenssteuer, die meiner Erinnerung nach da verfassungswidrig abgeschafft wurde? Mal sehen, ob der BGH einem Anwalt die Lizenz zum Töten gibt. Ich meine, er hätte doch nun zu Gericht gehen können anstatt der Mandantin die Tötung der Mutter ans Herz zu legen. Außerdem wollte er diesen Fall haben. Bei mir würde er 5 Jahre aufwärts kriegen. Ich rechne mit allem.

Die Welt – Herr von Arnim – diskutiert wieder mal die Direktwahl des Bundespräsidenten. Da bei der Direktwahl des Bürgermeisters die Welt nicht untergehe, sei das hier doch auch so. Der Bürgermeister meint aber nicht, er sei der bessere Bundeskanzler. Das Erzbistum Augsburg wäre schon froh, wenn der Neue nicht aufgrund des Bayernkonkordates durch Rom bestimmt würde. Professor Zimmer soll den Ausstieg des Bundes aus den Bankenbeteiligungen juristisch durchdenken – muss nicht bei einer weichen Enteignung analog Art. 14 III GG das enteignete Ding an den ehemaligen Inhaber zurückgehen? Aber das ist ja öffentliches Recht, im 21. Jahrhundert haben wir nur Spartenjuristen und keine Generalisten wie bei Friedrich II und Savigny. BGH XI ZR 389/09: meine Bank überweist aus Versehen einen Betrag doppelt – zweites Malheur, das Empfängerkonto gehört einer Schein-GbR, die durch Missbrauch einer Generalvollmacht gegründet wurde. Der Vortrag am 23.6.: der Arbeitgeber reserviert 4 Hotelzimmer für 4 Mitarbeiter, es reisen aber nur 3 an.  Abwandlung: er reserviert einen Tisch in einem Restaurant, man erscheint nicht. Sind Reservierungen nur Pflichten des Hotels/Gastwirts/Arztes? In der Prüfung Weigend/Müller-Wiedenhorn, Skischally kam im Zivilrecht reines Arbeitsrecht, die Februarklausur, sowie ein kleiner Autounfall. Im Strafrecht 12 Minuten zur Unschuldsvermutung, wobei die professoralen Erwartungen nicht annähernd erfüllt werden konnten. Und studentische Sitzblockade, der Polizist P sagt dem Student S, lauf weg. Im ÖR der Rücktritt des Bundespräsidenten, und Eltern wollen 5 Stunden albanischen Sprachunterricht an der Schule aufgrund eines entsprechenden Erlasses durchsetzen. Das Leben ist ein langer, ruhiger Fluss. Das vom Zeitgeist und Westwind aus Luxemburg umwehte BAG kippt die Tarifeinheit. Darf diese nun per Bundesgesetz gehalten werden? Art. 9 III GG verhält sich ja nicht gerade eindeutig zu dieser Frage. Eine Platzhirschregelung nützt wegen der europäischen Konkurrenz ohnehin nichts. Das BVerfG verhandelte am 24.6. über das Gentechnik-Gesetz: die Gefährdungshaftung, das Standortregister, Gefahren der Auskreuzung und das partielle Nichtwissen. Ich werde an was anderem sterben als an diesen Pflanzen, heutige Kinder aber vielleicht doch. Frau Nußberger, fließend juristisch, russisch, französisch und englisch, wird neue Richterin am EGMR. Der BGH entscheidet am 25.6. die Sterbehilfe anhand der §§ 1901 a, 1904 BGB, § 216 und vor allem § 17 – der unvermeidbare Verbotsirrtum.

Der 10. Senat des BAG hat aufgrund einer Divergenzvorlage des 4. Senates die Tarifpluralität für ok befunden – was ist mit der Tarifkonkurrenz? Die Arbeitgeber haben angeblich Angst vor englischen Verhältnissen – m.E. nach ein bißchen verlogen – je mehr Gewerkschaften, desto schwächer werden die großen mit vollen Kriegskassen. Die segeln zudem seit die Dienstleistungsfreiheit rüberschwappt, in die untergehende Sonne. Der MP Wulff hat ein verfassungsrechtliches Problem: darf er die Wahl annehmen und noch Ministerpräsident sein? Nein, also muss er zwischen der Bekanntgabe des Ergebnisses und der Ernennung als Ministerpräsident zurücktreten – muss er da kurz nach Hannover fliegen? BGH VIII ZR 317/09 – die meisten Kandidaten kennen den Begriff der Wandelung  nicht mehr – das ist ein Fehler: wann kann ich aufhören, die Leasingraten für meinen defekten Kopierer zu zahlen? Wenn ich den Rücktritt erkläre, den Verkäufer aus § 346 verklagte oder rechtskräftig gewonnen habe? Die Wandelung – Vertragstheorie – Restitutionstheorie – davon hat uns die Schuldrechtsreform befreit. OLG Düsseldorf zur Drittschadensliquidation – I15 U 198/09: der Geschädigte, der nicht den Anspruch hat, will den abgetreten bekommen: ist in diesem Prozess inzident zu prüfen, ob der Schadenersatzanspruch tatsächlich besteht? BGH IV ZR 229/09: eine Versicherung haftet nicht für Schäden aus Schutzgelderpressungen – wie wäre das strafrechtlich? Dürfte sie diesen Versicherungsschutz überhaupt anbieten oder wäre das § 27? Prüfungsthema war schon mal die Frage, ob die vereinbarte Chefarztbehandlung Konsequenzen hat – nun BGH VI ZR 252/08 – wer muss bei einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag beweisen, wer operieren darf bzw. nicht operieren darf? Die Prüfung im Zweiten am 22.6. Rosenberger/Göge/Wasser: im Strafrecht umfassend Kachelmann – auch materiell-rechtlich – der Prüfer hat da wohl die Tatbeschreibung im Focus gelesen. Im ÖR: bedarf ein Ständer mit Ansichtskarten vor einem Geschäft einer Sondernutzungserlaubnis? Im Zivilrecht Mietrecht. Die zweite Klausur im Juni im Ersten = OLG Köln 16 U 71/08 vom 30.3.2009. Ein MdB liest seine Rede vom iPad ab – per Geschäftsordnung sind tragbare PCs im Plenum untersagt – verstößt das gegen Art. 38 GG? Ist das iPad ein Notizzettel oder ein PC? Unser Innenminister will kein Netzgesetzbuch – brauchen wir auch nicht – das BGB hat das Telefon, das Fax und auch das Internet bisher bestens bewältigt. Mixa – der Rücktritt vom Rücktritt – geht das, solange der Papst den Rücktritt nicht angenommen hat? Parallelproblematik: ich gebe aus Altersgründen meinen Führerschein ab und will den nachmittags doch wieder haben. Oder ich gebe meine deutsche Staatsangehörigkeit auf. Geht das ohne Zustimmung des Staates? In NRW soll es keine Gymnasien mehr geben, wenn die zwei Damen an die Regierung kommen – auch weiß keiner, wie die wegfallenden Studiengebühren und Kita-Gebühren finanziert werden sollen – die FAZ meckert im vorauseilenden Widerstand.

Die Prüfung am 16.6 Waldhoff/Schlemm/vom Stein:  Im Zivilrecht BAG/EuGH – haftet ein AG für antitürkische Latrinengraffitis auf Entschädigung nach § 15 AGG? Plus Erbrecht. Im Strafrecht StPO und ein einfacher Versuchsfall. Im ÖR: Kundus-Ausschuss – gibt es da ein Kreuzverhör? PUAG – StPO? NRW – der Landtagspräsident ohne Mandat; der Bundespräsident, was ist er und was kann er? Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Online-Durchsuchung. Das OVG Koblenz hat die Gestaltungssatzung der Stadt Trier für rechtmäßig befunden – 8 C 11347/09.OVG – ebenso die fehlende gesetzliche Regelung für den zweiten Wiederholungsversuch im Ersten Staatsexamen – in NRW gibt es meines Wissens nach den eh nur im Zweiten – 10 D 10529/10.OVG – Verletzung des Art. 12 I GG? Eine Zeitung berichtet über einen juristischen Fall, mit dem Laien Jura näher gebracht werden soll – in Buchform – im Restaurant findet die Dame eine Perle in der bestellten Auster. Wem gehört die? Noch dem Fischer? Oh ne. Die Prüfung im Zweiten am 16.6. Neuvians/Schambert/Szipanski – der Vortrag: die Behandlung eines Alkoholisierten gegen seinen Willen im Krankenhaus ohne Krankenversicherung – GoA? Im Strafrecht alles zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, im Zivilrecht die neuen Erbrechtsvorschriften, im ÖR Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Alkoholfahrt im Karneval. Die erste Klausur im Ersten im Juni = BGH V ZR 98/93. Eine der Zivilrechtsklausuren im Zweiten im Juni fußte auf BGH III ZR 79/09 – auch in diesem Termin waren mindestens drei Klausuren an aktuelle Gerichtsentscheidungen angelehnt. Das BAG beschäftigt sich am 23.6. mit der im Tarifvertragsgesetz nicht geregelten Konkurrenz von Tarifverträgen – Tarifpluralität – Tarifkonkurrenz – Spartentarifverträge. Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde eines Transsexuellen vorliegen, der alle Eignungsprüfungen für den Polizeidienst geschafft hat aber keinen funktiontüchtigen Hoden vorweisen kann. Art. 33 II GG? Soll das Fahrverbot zur Hauptstrafe werden und bei sämtlichen Delikten wie im Jugendstrafrecht einsetzbar sein? Die Justizminister streiten darum. Bitte nicht mit § 69 StGB verwechseln. Die Regierung will per Artikelgesetz (Wikipedia) die Sparreform durchbringen und in einen zustimmungsbedürftigen Teil – Art. 84 I 7 GG – und einen sonstigen aufteilen – eine alte Kamelle. Darf die Ehefrau eines Bundespräsidenten einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, während er das nicht darf? 1949 hat man sich nicht vorstellen können, dass eine verheiratete Frau arbeitet und dann noch in diesen Kreisen. Die Welt diskutiert die Wunschbehinderung. Darf ein Arzt ein Bein amputieren, weil der Eigentümer sich damit nicht mehr wohl fühlt? § 228? Die elektronische Fußfessel als Alternative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung? Bisher als Bewährungsauflage in Hessen ausprobiert.

Die Prüfung Bönders/Jürgens/Waltermann am 17.6.: die Noten waren wohl enttäuschend. Im Vortrag erhält ein Beamter zuviel Geld und beruft sich auf Gutgläubigkeit sowie Wegfall der Bereicherung – Zusatzfrage: der Folgenbeseitigungsanspruch und ör Erstattungsanspruch. Im ÖR kam der Stadtkämmerer aus Köln, aus dem Kölner Stadtanzeiger vom Prüfungstag, im Strafrecht auch ein Fall aus dem Kölner Stadtanzeiger vom Folgetag – 18.6.: T überfällt Supermarktfilialen, indem er dem Filialleiter sagt, er komme von der Sicherheitsfirma und müsse den Überfall simulieren. Im Zivilrecht Emmely. BGH 1 StR 111/10: begeht ein Arbeitgeber nicht nur § 266 a sondern auch einen Betrug, wenn er Schwarzarbeiter nicht meldet? Auch die SZ zitiert aus Vatikan-Akten. Nur Die Welt hat offensichtlich nichts derartiges vorliegen, warum wohl? Die SZ berichtet, wie Gerichte die EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung umschiffen. Das OLG Koblenz sieht es als Einzelfallentscheidung, das OLG Celle murmelt was von Gesetzesauslegung, das BVerfG erlässt keine einstweilige Anordnung, nur der BGH ist brav.

Die FAS traut sich was – zu schreiben, dass Herr Mixa betrunken auf einer Veranstaltung erschienen sei und andere nette Sachen – die haben wohl keine Angst davor, verklagt zu werden. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten: Verstoß gegen ein bestandskräftiges Aufenthaltsverbot während einer Demo und übermäßig langer Ingewahrsamnahme – war wohl ein Urteil – Leipzig – Gelsenkirchen? Die zweite Klausur = HessVGH  10 UE 43/06 – muss Aldi an die GEZ zahlen, wenn sie verpackte Duschradios in einer Verkaufsaktion präsentiert und die Kunden  probieren die an Ort und Stelle aus? Eine eventuelle Minderheitsregierung in NRW wird ziemlich rasch zu Neuwahlen kommen müssen – Art. 68 III LV gibt hierzu die Möglichkeit. Wie werden Enthaltungen bei der Wahl gezählt, fragen die Zeitungen. Die FAZ erzählt von der ersten erfolgreichen Subsidiaritätsbeschwerde des Bundesrates in Brüssel – bei Strafrecht geht es ans Eingemachte, davon habe die EU grundsätzlich die Finger zu lassen.

Frau Kraft spekuliert nun doch auf den 4. Wahlgang, um eine Minderheitsregierung zu bilden, die an dem nächsten Haushalt scheitern wird. Art. 52 LV sieht eine Stichwahl vor. Frauen hatten bisher mit solchen Denkmodellen in Ländern kein Glück. Kurt Beck will nun auch wegen der angeblichen Zustimmungspflicht des Bundesrates zur Verlängerung der Atomkraftwerklaufzeiten das BVerfG anrufen – Art. 84 I 7 GG? Er mag sich erinnern, dass Herr Schröder den Ausstieg durch Vertrag vornahm, um Klagen unmöglich zu machen, und das Gesetz nach schob. Das war ja auch etwas schmuddelig. Ein Ausstieg durch Gesetz wäre sofort nach Karlsruhe gegangen, ein Ausstieg durch VA – § 49 VwvfG – sehr fragwürdig und hätte sich jahrelang bei Gerichten totgelaufen. Entschädigung musste in allen Varianten gezahlt werden. Das war nicht der Punkt. Darf es eine Steuer auf Brennelemente geben, wenn 2001 ein anderslautender Vertrag mit den Betreibern geschlossen wurde? Wenn schon bei Gefahrenabwehr Verträge ihr Papier nicht wert sind, dann bei Steuern erst recht nicht. Pacta sunt servanda dürfte im öffentichen Recht soft law sein. Die Bankenabgabe kommt nun über den Umsteigebahnhof Brüssel. Dürfen wir eine Sonderabgabe, die unsere Kriterien nicht erfüllen würde, mitmachen? Der Kundus-Ausschuss will nun nicht öffentlich tagen. Als politisches Kampfinstrument der Opposition ist die Öffentlichkeit wichtig. Sind die Vorschriften des GVG hier über Art. 44 GG anwendbar?

Prof. Thüsing schreibt in der SZ zu der von der BMJ gerade wieder beerdigten Frauenquote in Aufsichtsräten.  Soll ein Hauptaktionär gezwungen werden, nach Geschlechtsmerkmalen die Aufpasser des Unternehmens auszusuchen? Man kann es auch übertreiben. Kurt Beck will über Prof. Hain die angeblich unzulässige Staatsnähe des ZDF in Karlsruhe überprüfen lassen – das ist die Methode „haltet den Dieb“. Welche Verfahrensart? Die Prüfung Kapischke/Haverkamp/Jacoby am 16.6.: der Vortrag – s.u. – enthielt den Hinweis, dass der fast blinde Rentner eine Widerrufsbelehrung erhalten hatte – ein Schwerpunkt dieses strafrechtlichen Vortrages war daher die zivilrechtliche Seite. Im Strafrecht wurde, wie die Protokolle auch ankündigen, der Fall aus dem Kölner Klausurenkurs geprüft, der einen Tag später dort besprochen wird. Man sollte also mal recherchieren. StPO – welche Spruchkörper gibt es? Das einfachste vom einfachen – keiner wusste das von 5 Kandidaten, der 6. kam nicht mehr zum Zug, da der Prüfer die dann selber aufzählte. O Mann. Im Zivilrecht fährt der 8jährige mit seinem Roller in ein geparktes Auto – § 828 II – mit Varianten: er ist bei der Oma. Im ÖR ein Fall vom VG Köln: eine Kirchengemeinde bekommt eine Subvention, um das Dach der Kita neu einzudecken. Die Kita wird dann aber geschlossen. Ein Rundumschlag durch Auflage, Bedingung, Zweckbestimmung u.ä… In der Parallelprüfung bei Prof. Waldhoff sollen alle Aktualitäten, die greifbar sind, thematisiert worden sein – NRW – Untersuchungsausschuss u.a.. Näheres demnächst für den geneigten Leser. Sowohl der 5. Strafsenat des BGH  – 386/09 – als auch das BVerfG beschäftigen sich in den nächsten Wochen mit Gentechnik – Strafbarkeit von Präimplantationsdiagnostik – PID – bei möglichen Erbschäden? Zulässigkeit der Samenspende aber nicht der Eispende? Forschen an Stammzellen? Wann fängt das menschliche Leben an? Auch der Generalanzeiger berichtet nun über die Schwierigkeit Kölns, einen Stadtkämmerer einzusetzen – § 71 III, IV GO – reicht die Erfahrung als Fraktionsgeschäftsführer? Der Regierungspräsident meint nein. Wer klagt denn da gegen ihn? Die Delegierten für die Bundesversammlung müssen bis zum 18.6. feststehen. Und wenn nicht? Bremen hat eine Münze geworfen. Entspricht das d’Hondt? Der BGH VIII ZR 99/09 zwingt uns, in § 588 ff. reinzusehen – Mieterhöhung – bisher ging es ohne Anwalt nicht – nun muss man noch bis zum BGH. Arme Vermieter. In der FAZ Staat und Recht wird diskutiert, ob wir einen Rechts- oder Justizstaat haben und ob Richter nicht nur das Recht zur Fortbildung des Rechts hätten sondern auch zur Gesetzesvereitelung. Friedrich der Große dreht sich im Grab um. Er wollte Richter entmachten – konkret formulierte Gesetze, Analogieverbot, Petitionsrecht, so dass Richter Festungshaft wie im Müller-Arnold-Fall befürchten mussten – die Justizkatastrophe schlechthin, da die Exekutive die Judikative demütigte. Wir werfen dem EuGH Wild-West-Auslegungsmethodik vor, der EGMR wirft uns vor, dass nicht gewählte Richter die Legislative aushebeln würden. Begriffjurisprudenz im Zivilrecht und Rechtspositivismus im Staatsrecht – Weimar – haben sich bei uns nicht durchgesetzt. Die SZ meint, Frau Kraft habe ein mentales Problem, sie sei davon besessen, Rüttgers wegzubekommen. So nach der Art verschmähte Liebhaberin. NRW wird bald ein Fall für den Staatskommissar, den Preußenschlag analog. Dürfte bei uns ein Getränk, welches den Alkoholabbau beschleunigt – angeblich Kaffee – verboten werden? In Frankreich soll ein solches jetzt vorgestellt werden.

Der Vortrag am 16.6.: ein Sektenverlag dreht einem fast blinden, armen Rentner ein 12bändiges Religionslexikon in Schriftgröße 9 für 1.200 an – er verstirbt vor der Erfüllung – Melkmaschinenfall – Eingehungsbetrug. Der Große Senat in Strafsachen hat entschieden – GSSt 1/09 (keine bloße Anfrage wie bei § 138 StGB neulich): wenn es um die Entlassung eines Zeugen geht, hat der Angeklagte ein Anwesenheitsrecht. Ich habe gerade einen Fall beim OVG Münster in einer Prüfungssache -ein Kandidat hatte das vor zwei Jahren so entschieden, was ihm aufgrund der damaligen Kommentarliteratur als falsch angestrichen wurde. Kann man da Morgenluft schnuppern? BGH V ZR 142/09 – umfasst § 906 II 2 auch Gesundheitsschäden? Man hat Ängste, weil das Bett wegen Bergschäden regelmäßig knirscht und wackelt. Der Hasenphobie-Prozess: haftet eine Schülerin wegen Mobbings der Lehrerin, wenn sie in der Schule von der angeblichen Hasenphobie erzählt, woraufhin ein Kollege das ausprobiert, indem er einen Hasen an die Tafel malt? Wer muss beweisen, ob die Lehrerin eine solche Phobie hat? Ist das nicht allein durch die Tatsache, dass die Lehrerin eine minderjährige Schülerin wegen dieses Pipifaxes verklagt, bewiesen?  EU und Wirtschaftsregierung – dürften wir eine solche überhaupt errichten? Gibt der EU-Vertrag das her? Nein, neue Organe zu schaffen, die Gestaltungskompetenz haben, geht nicht. Die zweite Klausur im Strafrecht im Zweiten: jemand liefert eine Pistole für einen Überfall, kneift dann aber vor der Teilnahme. Darf eine schriftliche Aussage einer Zeugin, die wegen § 55 StPO nicht vernommen werden will, in den Prozess eingebracht werden? Der Strafprozess ist kein Wunschkonzert – Vernehmung heißt sich Fragen gefallen lassen zu müssen.

Noch die Noten aus der Prüfung Ey pp. am 9.6.: 57 zu 115 (16+14), 26 zu 61 (4+5), 64 zu 115 (12+13), 26 zu 50 (3+7), 58 zu 95 (10+9) und 59 zu 97 (11+9). Der 15.6.1215 – wurde mal gefragt: magna charta – no taxation without representation und habeas corpus. Van Rompuy will den Europäischen Rat jeden Monat tagen lassen – die Kommission befürchtet, zum Kellner zu werden statt Koch zu bleiben. Soll die Kanzlerin ein Machtwort sprechen? So was sieht das GG nicht vor. Die Richtlinienkompetenz  ist Theaterdonner und Symbolik wie der Vizekanzler auch – Adenauers Handschrift. Nur Art. 68 ist die Peitsche des Kanzlers. Offene Abstimmung, da als Sachfrage konzipiert, und alle Optionen bleiben erhalten: Rücktritt, weiter so, anderer Koalitionspartner, Neuwahlen. BGH II ZR 69/09 – die actio pro socio gibt es immer noch – seit der Vollrechtsfähigkeit  der GbR könnte diese ja überflüssig geworden sein.  Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit zwei Themen: zum einen der Schutz der Minderheit, zum anderen der Schutz der Gläubiger. Die Stadt Köln „mietet“ Messehallen, welche Esch-Fonds – GbRs – zu errichten haben. Der EuGH meinte 2009, das sei in Wirklichkeit ein Bauvertrag und hätte ausgeschrieben gehört. Rechtsfolge? § 134 BGB? Die Gebäude stehen schon. Die Stadt Köln will jetzt kaufen – ist das eine Erfüllung im Sinn des EuGH-Urteils oder droht da ein Zwangsgeld? Dann könnte man ja unterbliebene Ausschreibungen immer so umschiffen. Alles abreißen? Man liest, dass eine Minderheitsregierung in NRW ausdrücklich in der Verfassung erlaubt sei. Ich weiß nicht. Art. 52 II erlaubt eine Wahl mit relativer Mehrheit. Könnte dann Art. 60 – Notstand – analog angewandt werden? Bleibt es so, wie es ist, dann ist auch Art. 67 zu beachten Prof. Gärditz schreibt im Kölner Stadtanzeiger, ob Rüttgers verpflichtet sei, die Studiengebühren abzuschaffen und ob er Ernennungen aussprechen könne. Eher weniger. Kann der Landtag der Regierung befehlen, wie sie im Bundesrat abzustimmen hat? Durch Beschluss, durch Gesetz? Belgien gibt es wohl bald nicht mehr – Dismembration? Einfluss auf die EU? Vor allem haben die ab dem 1.7. die Präsidentschaft. Die Tröten – ein Fall für § 906 I BGB – ortsüblich bzw. unwesentlich? Nein. Aber WM als Rechtfertigungsgrund? Prof. Hassemer schreibt in der FAZ zu dem strafrechtlichen Problem, ob Hirnforscher uns die strafrechtliche Verantwortung absprechen können. Er zitiert Lombroso, der wenig damit zu tun hat, und arbeitet sich am § 20 ab, um den auch nicht geht. Die Krimonologie erklärt, angeblich, warum man zum Straftäter wird. § 46 ist die Kernvorschrift des StGB. Muss die geändert werden, wenn Hirnforscher sagen, man könne sich dem inneren Drang, etwas zu tun, nicht entziehen? Wobei das StGB ja psychologisch raffiniert formuliert ist. Die meisten Delikte kann man straflos verwirklichen, wenn man nicht impulsiv handelt sondern cool überlegt.  Das tut aber kaum jemand. Wer unterschreibt die Urkunden für die Bundesjugendspiele? Herr Böhrnsen will nicht, Herr Köhler darf nicht. Gibt es einen Vertreter des Vertreters oder geht das kraft Natur der Sache auf Frau Merkel über? Neuwahlen im Bund? Die SZ meint nein, da 202 MdBs keine Altersversorgung erarbeitet haben. Darf Russland in Kirgisien – humanitäre Intervention – einmarschieren? Ex-Bischof Mixa – die SZ schreibt offen über ein Suchtproblem – besetzt seine Dienstwohnung. Zu welchem Gericht geht das? E.V.? Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten – Verfolgungsfahrt von Betrunkenen – Anordnung einer Blutprobe durch die StA, weil die Richterin sagt, ohne Akte würde sie nichts entscheiden?

Der Duchesne-Paragraph ist nicht anwendbar, wenn ein Verdeckter Ermittler in die Zelle eingeschleust wird – 5 StR 51/10, wobei der BGH aber dennoch eine Verurteilung quasi empfiehlt. Die SZ spekuliert über eine 4. Vertrauensfrage. Der IStGH übernimmt eine Resolution der UN-Vollversammlung – soft law – zur Aggression und will ab 2017 solche bestrafen. Für NRW wird auch Art. 84 LV wichtig – Oppositionsgesetzesinitiativen müssen sagen, wo das Geld dafür herkommen soll. Die somalischen Piraten sind in Hamburg angekommen. Wie ist es mit dem diplomatischen Rechtsschutz bei einem failed state? Eine Klausur im Zweiten scheint dem Hotelbettenfall des BGH – § 1120 bei Anwartschaften, Enthaftung durch Zahlung des Kaufpreises – nachgebildet zu sein. Der zweite Teil der Six-Autowerbung-Konstellation soll der zivilrechtliche Abschleppfall gewesen sein.

Nun denn, Frau Kraft will die NRW-Regierung vor sich hertreiben. In Kultur und Gefahrenabwehr nehme ich an, da Länder für etwas anderes keine Gesetzgebungskompetenz haben. Der Haushalt ist zu 98% mit Pflichtaufgaben ausgereizt, da ist ohnehin nicht viel Spielraum. Auch von Weizsäcker hatte als Regierender Bürgermeister von Berlin diese Situation und ist gut damit klar gekommen. Herr Wulff will als amtierender Ministerpräsident Bundespräsident werden und die zweitägige Bedenkzeit des GGes möglicherweise ausnutzen. Herr Herzog und Gerhard Schröder haben den Sprung auch erst gemacht, nachdem sie sicher waren, nicht im Wasser zu landen. Das BVerfG und das Luftsicherheitsgesetz – der neue Art. 84 I 7 GG – Zustimmungsbedürftigkeit durch mehr Arbeit?

Die bisherigen Klausuren im Zweiten im Juni: angelehnt an BGH I ZR 182/04 – Sixtwerbung mit Lafontaine – Miet- und Erbrecht und wohl Urkundenprozess in NRW. Das BVerfG gibt der Bundesregierung zu Recht eine Einschätzungsprärogative bei der Bewältigung der Eurokrise und weist den Eilantrag von Herrn Gauweiler ab. Die Prüfung am 9.6. Ey/v.Danwitz/Spelthan: Endergebnisse 50, 61, 95, 97 und zwei Mal 115. Im Zivilrecht BGH vom Februar – Schwiegerelterninvestition, Werkvertrag, ZPO (Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH – das macht man ja auch so oft – vor allem als Student). Im Strafrecht BGH 1997 – Heizungsfall – stand in den Kölner Protokollen aber nicht in den Bonner: sie klemmt sich in der Heizung ein, er dreht sie auf. StPO – wann wird zum Strafrichter angeklagt? Im ÖR: in der FAZ hätte etwas von der Renaissance der Öffentlichen Ordnung gestanden, sagen Sie mal was dazu. Das habe ich schon wieder vergessen. Und Baurecht – Aufzug beim Bauvorhaben – Auflage oder Bedingung. Das Landgericht München meint, ein Squeeze Out sei keine Enteignung bzw. keine rechtswidrige Enteignung. Die Aktiengesellschaft ist rechtsfähig und gehört daher sich selber. Aktionäre haben nur Stimm- und Frage- sowie ein Dividendenrecht. Ob das/der Squeeze Out bei der HR europarechtswidrig sei – wettbewerbsverzerrend – wird noch geprüft. Frau Merkel darf Opel wegen Brüssel nicht helfen – nun wollen die Länder einspringen. Was kann der Bund dagegen tun? Schließlich ist er Brüssel gegenüber in der Haftung für seine Länder. Das BVerwG entscheidet am 24.6. über das Transportmonopol der Bahn – Bus- und Lkw-Konzessionen werden nur vergeben, wenn sie der Bahn nicht schaden. Das dürfte europarechtswidrig sein. Die FAZ fragt nun ganz offen, ob der Rücktritt unseres Bundespräsidenten krankheitsbedingt sei oder weil er eine zweite Auflösung des Bundestages durch ihn vermeiden wolle. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Die FAZ diskutiert Art. 38 II LV – Demokratie sei Herrschaft auf Zeit also nicht über die Zeit. Die GeschO wird zur Rechtsfindung herangezogen. Geht nicht. Ein Bonner Strafrechtsprofessor äußert sich zum Kachelmannfall – Glaubwürdigkeitsgutachten seien Kaffeesatzleserei – er sollte mal BGH 1 StR 618/98 lesen. Aber Professoren sind selten in Gerichtssälen zu finden – es sei denn, sie sind als Anwälte tätig. Emmely hat gewonnen. Meint sie. Wenn sie an die Kasse gesetzt wird (die Kopftuchträgerin  der Parfümabteilung arbeitete nach ihrem Sieg im Lager und wurde dann unabsehbar krank), dann immer in der Abendschicht. Das VG Köln hat den Rückforderungsbescheid zu Nokia gekippt, da der Ausgangsbescheid schlampig formuliert gewesen sei – 16 K 531308 – wieso war Köln zuständig und nicht Düsseldorf??? Darf ein Landesuntersuchungsausschuss den Senator eines anderen Bundeslandes als Zeugen vorladen? Muss der kommen? Ja wegen Art. 33 I GG. Manche Liberale sprechen von Wildsau-Politik der CSU. Ist dieselbe beleidigungsfähig? Keine Scherzfrage.

Die Noten aus der Prüfung Ahn-Roth/Oehme/Muckel vom 26.5.: 40 zu 66 (5+7), 25 zu 45 (2+6), 56 zu 102 (10+12), 33 zu 66 (3+10) und 76 zu 118 (9+11). Der BGH 4 StR 577/09 beugt sich dem EGMR: auf Straftaten vor dem 29.7.2004 ist § 66 b III StGB nicht anwendbar. Der Emmely-Termin beim BAG am 10.6.: die Klägerin meint, auf eine Verdachtskündigung dürfe sie mit Äußerung von Gegenverdachten reagieren. Ne, das geht nun gar nicht. § 138 ZPO gilt auch bei Arbeitsgerichten. Das OVG Münster 14 A 3020/08 lässt einen Hartz-IV-Empfänger Hundesteuer zahlen – eine Aufwandsteuer (hat nichts mit der Beseitigung des Drecks zu tun sondern ist ein altmodischer Ausdruck für Luxussteuer  – Art. 105 II a GG – § 1 KAG – Steuererfindungsrecht der Gemeinden).  Man sollte also zur Katze oder zum Wellensittich wechseln – da ist den Gemeinden die Kontrolle zu lästig, solche Steuern vermeiden die. Der LT NRW hat einen Interimspräsidenten, der kein Mitglied des Landtages ist – gibt Art. 38 II LV das her? Prof. Gärditz meint, nein. Die FAZ erklärt die Schuldenbremse – wikipedia erklärt Art. 143 d, 109, 115 GG besser. Die Rundfunkgebühr (eigentlich Beitrag) wird zur Steuer, da Haushalte zahlen müssen. Die SZ berichtet wieder mal über Distomo. Da die Pfändung der Villa Vigoni am Comer See zur Zeit vor dem IGH hängt, haben die siegreichen Kläger die Erlöse aus den Ticketeinnahmen der Deutschen Bahn in Italien pfänden wollen – die Bahn sagt, wir haben mit dem Bund nichts zu tun, wir sind rechtlich eigenständig. Berlusconi ist mit einem Dekret (?) zu Hilfe geeilt. Die Fußball-WM und Arbeitsrecht – Anspruch auf Gucken analog Rosenmontagszug? Für den gibt es ja auch kein Frei mehr. Die EU kann sich hinsichtlich der Walfangquoten nicht einigen. Welche Folge hätte das, fragt die SZ, wenn Deutschland, statt  sich dann der Stimme zu enthalten, gegen den neuen Vertrag stimmt? Hat die EU nun auch unsere Außenkompetenz komplett gekapert? AETR-Rechtsprechung zum alten Recht vor Lissabon: Innen- ist gleich Außenkompetenz? Bund und Länder veranstalten einen Bildungsgipfel – der Bund hat keine Kompetenz – aber es geht ja nicht um ein Gesetzgebungsverfahren – na dann.

Die Prüfung Huschens pp. im Zweiten am 8.6.: im Zivilrecht der Abschleppfall, im Strafrecht praktisches zum Haftbefehl (wie bekommt man raus, wo der Mandant einsitzt), im ÖR: bekommt ein Landwirt, der auf einen bestandskräftigen Bescheid nach dem später für ungültig erklärten AbsatzfondsG gezahlt hatte, das Geld zurück und wonach? Im Zweiten! EuGH C-58/08: Brüssel darf Verbraucherpreise diktieren – die RoamingVO darf aus der Wundertüte des Art. 95 EG geholt werden. Der Vortrag am 9.6.: M fährt erlaubterweise mit dem BMW des Vaters in die Disco, beim Ausparken klirrt es. Er schaut nach, sieht aber nichts. Zuhause bemerkt er den Schaden, meldet ihn aus Angst vor dem Vater aber nicht. (Hätte der einen Anspruch gegen seinen Sohn? § 277? Der Vater begattet die Gesellschafterin, welche den Vorerben vor der Haustür verwahrt Leihe ist da nicht drin) Diesen lässt er bei der Vollkaskoversicherung regulieren (müsste die nicht auch bei dem wahren Sachverhalt regulieren?). Richtig schwer. Zusatzfrage: Einschränkung des § 32 durch Gebotenheit? (Bitte nicht nur die Kinder aus dem Kirschbaum schießen – Kampfhunde gegen Einbrecher? Körperverletzung gegen Beleidigung der Freundin? Vergiften der Einbrecher? Sterbenothilfe gegen ein Pflegeheim?) Der Vortrag im Zweiten am 8.6.: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen mangelhaften Autos (die Mangelbeseitigung kostet 15 €) und Klage auf Rückzahlung von 15.000 € vor dem AG -der Beklagte lässt sich rügelos ein. Im Strafrecht Kickback, im Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht, im ÖR Amtshaftung. Die Noten aus der Prüfung Müller/Göbel/Kubink vom 26.5.: 51 zu 92 (8+11) (35 plus minus (6+6), 35 zu 65 (6+8), 35 plus minus (6+6) zu x und 48 zu 73 (4+7). Im Strafrecht BGH -der Geisterfahrer blendet im letzten Monat die Scheinwerfer wieder auf, weil er doch keinen Selbstmord begehen will. Im ÖR Robert Kranemann – wir berichteten – und im Zivilrecht Haftung eines Reitvereins nach § 833 – Privilegierung nach § 833 S. 2? Die neue Haftungsregelung für den Vorstand kam nicht dran. Eine Holding (wohl nicht nach deutschem Recht) schließt einen notariellen Kaufvertrag über 120 Warenhäuser mit dem Insolvenzverwalter ab und hat drei Schlupflöcher eingebaut: das Vermieterkonsortium (GbR) = Goldman-Sachs (also auch nicht deutsches Recht) soll in den Mieten entgegenkommen, das Kartellamt darf kein Veto einlegen und die Schließung einzelner Warenhäuser muss möglich sein. Sonst keine Personalkosteneinsparungen. Wie soll das gehen? In NRW konstituiert sich der Landtag – als zweites nach der GeschO-Verabschiedung müssen die Gesandten für die Bundesversammlung auf die Reise geschickt werden – d’Hondt. Die bisherige Landtagspräsidentin bleibt erst mal – Art. 38 II – der MP auch – Art. 52 – Herr Rüttgers kann als geschäftsführender MP sogar einen Nothaushalt für 2011 durchbringen – Art. 82 LV. Die haben überhaupt keinen Druck, eine neue Regierung aufzustellen. Die Fußball-WM ist fast da. Prüfungsthemen: jemand fällt bei einem Autokorso vom Dach – Strafbarkeit des Fahrers? Public-Viewing – Versammlungsrecht oder Sondernutzung und/oder StVO – Massenveranstaltung – § 45 plus minus?

Die Prüfung am 12.5. Olzen/Stylianidis/Landsberg – die Noten: 30 zu 63 (9+8), 23 zu 42 (4+5), 28 zu 59 (7+8), 41 zu 84 (10+11) und 30 zu 75 (12+11). Im ÖR setzt der Bund das BVerfG-Urteil zum Jobcenter nicht um – der neue Art. 91 e GG sei zu kennen – und Fahrradkorso auf der Autobahn. Im Strafrecht Tanken ohne zu bezahlen und im Zivilrecht ein Kinderunfall im Schwimmbad auf der Rutsche. Im Sterbehilfeprozess wird der BGH am 25.6. eine Entscheidung verkünden – muss freigesprochen werden, wenn StA und Verteidigung übereinstimmend Freispruch beantragen? Die EU – eine failed organisation – wir und Polen haben keine Präsidenten – Belgien kein Parlament, Griechenland, Ungarn, Spanien und Portugal verarmt, in England eine neue Regierung und Sarkozy hat wohl Eheprobleme – ebenso Berlusconi. Na toll. Der BGH 5 StR 464/09 hat nun endgültig § 138 StGB zum Auffangtatbestand gemacht –  vorher nicht Bescheid sagen ist strafbar, sogar, wenn nicht sicher ist, ob man nicht doch selber Tatbeteiligter ist. Die Bundesregierung will zwecks Sparen die Rentenbeiträge der Hartz-IV-Empfänger nicht mehr zahlen, was zur Folge hat, dass die Gemeinden im Altersrentenfall dann mit der Grundsicherung einspringen müssen.  Darf der Bund also durch die kalte Küche bei den Gemeinden sparen? Und dann noch so hintenrum? Der EuGH klärt am 8.6., ob die EU bzw. vormals die EG Preise für Handynutzung im Ausland vorschreiben darf. Darf das Diskriminierungsverbot soweit gehen, dass Brüssel selber zum Tennisschläger greift, aufs Spielfeld rennt und die Preise bestimmt? Ich nehme an, es wird so entschieden. Luxemburg ist nun endgültig der Nabel unserer Haushaltswelt geworden. Die Zweckgesellschaft nach luxemburgischen Recht – als wenn man bei uns keine GbR in 5 Minuten gründen könnte – soll wohl jedweden Standortvorteil eines großen Mitgliedsstaates vermeiden. Damit diese Topratings AAA u.ä. erhält, soll sie übersichert werden, was bei uns mit 148 Milliarden zu Buche schlägt. Bei Kreditvergaben oder Bürgschaften werden faktisch Eurobonds vergeben, was nun eigentlich verboten ist. No-bail-out. Eurostat soll zudem Zugriff auf alle staatlichen Daten erhalten, damit ein Staat nicht mehr analog Griechenland falsche Angaben machen kann. Die FAZ meint, dass die Israelis das  San Remo Handbuch für Seekriegsvölkerrecht für sich reklamieren. Die Welt bezieht sich auf die Resolution 1860. Nun will Iran die Seeblockade brechen. O je. Problem – liegt ein bewaffneter Konflikt sprich Krieg zwischen Israel und Hamas vor? Dann würden die Israelis den Gazastreifen als Staat anerkennen. Andernfalls ist das „nur“ Bürgerkrieg. Ein Lehman-Brothers-Käufer verklagt eine Rating-Agentur aus Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte. Wieso deutsches Recht? Hängt § 328 BGB sich an das Ausführungsgeschäft oder umgekehrt?

Die EU-Finanzminister gründen am 7.6. in Brüssel eine Zweckgesellschaft nach Luxemburger Recht.  Müsste da nicht unser Bundespräsident sitzen? Wieso Luxemburger Recht? Was spräche generell und speziell für deutsches Gesellschaftsrecht? Bzw. dagegen, abgesehen davon, dass natürlich kein Mitgliedsstaat uns diesen Standortvorteil geben will? Das BAG soll diese Woche über Emmely entscheiden. Darf das Verhalten der Klägerin während eines Rechtsstreites bei Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung miteinbezogen werden? Einheit der Rechtsordnung – der Staatsanwalt nimmt den Eierdieberlass – darf dann ein Arbeitsgericht mit der Höchststrafe – § 626 – im Arbeitsrecht arbeiten? Die überregionalen Zeitungen votieren für Herrn Gauck als Bundespräsidenten und fragen, ob Frau Merkel die 20 Stimmen für Herrn Wulff zusammenbekommt. Falls nicht, wird es einen weiteren Rücktritt oder eine unechte Vertrauensfrage geben. Das vierte Verfahren zu EU-Rettungsschirmen steht beim BVerfG an – die Antragsschrift hat nur 18 Seiten. – bei der Thematik per se zu dürftig. Umfasst Art. 14 das Recht auf eine stabile Geldwährung? Wobei ich gerne wüsste, ob wir die hätten, wenn wir Griechenland u.a. nicht helfen würden. Liegt eine faktische Vertragsänderung, ein kollektiver Rechtsbruch vor? Die Antragsteller wollen offenbar erzwingen, dass Karlsruhe den Fall nach Luxemburg gibt – was bisher immer sorgsam vermieden wurde.

Rom III kommt – teilweise Harmonisierung des IPR in Scheidungssachen – zum ersten Mal das Verfahren der sog. verstärkten Zusammenarbeit, berichtet die FAZ. Der EuGH beschäftigt sich in C-203/08 – Glücksspiel – mit der Kohärenz. Auch in Gebieten, in denen weder die Harmonisierung (Verbraucherschutz) noch die gegenseitige Anerkennung (Bologna) Ziel der Gemeinschaft ist, gilt nicht catch-as-catch-can. Der EuGH erlaubt in C-484/08 aber Mitgliedsstaaten mehr Verbraucherschutz als aus Brüssel in einer Richtlinie vorgegeben. Hier also keine Kohärenzpflicht? BGH VIII ZR 6/09 – der Vermieter verklagt die Mieterin und ihren Lebensgefährten auf Herausgabe und Räumung. Wie wirkt sich die Rechtskraft gegen die Mieterin auf den Lebensgefährten aus?

Die Prüfung Bieber/Lenz/Gärditz am 1.6.: im Zivilrecht der BGH-Fall von dieser Woche: kann der Reisebuchende auch die Rechte der anderen mit geltend machen? Wie sah das Reisevertragsrecht vor der Umsetzung der Richtlinie aus? TUI redete sich damals immer damit heraus, wir haben das Hotel nur vermittelt, wenden Sie sich an die Hotelleitung, wenn der Fisch nicht schmeckt. Differenzhypothese von Mommsen (!?!). Im Strafrecht ein Protokollfall, im ÖR Europarecht – der Vertrag von Lissabon – Auslegungsmethoden – z.B. die Vergewaltigung des § 439 IV im Quelle-Backofenfall – dem EuGH bleibt ja nichts anderes übrig, um Mitgliedsstaaten zu disziplinieren – die EU kann nicht einmarschieren – der Amtshaftungsanspruch ist ein stumpfes Schwert (würden Sie die BRD vor dem LG wegen 250 € verklagen?) und Nichtigkeitsklage von einfachen Menschen sieht der EuGH nicht gerne. Ich wüsste keine, die schon mal Erfolg gehabt hätte (was aber nicht viel heißt).  Vergewaltigung als Auslegungsmethode hat doch was. In der BGH-Verhandlung zur Strafbarkeit eines Anwaltes, der per Telefon der Mandantin gesagt hat, sie solle/könne den Schlauch zur Magensonde durchschneiden, soll das Gericht §§ 1901 a, 1904 IV n.F. angesprochen haben. Stehen die im Gegensatz zu § 216? Ist § 216 verfassungswidrig geworden?  Das sieht so aus, als ob dieser Anwalt den unvermeidbaren Verbotsirrtum bekommt. Und der Rest die Lizenz zum Töten? Ein Ministerpräsident soll Bundespräsident werden. Dürfte er beide Ämter gleichzeitig innehaben? Herr Böhrnsen macht das doch gerade so.?.

Die Prüfung am 1.6.: der Rücktritt – alles zu seinem Stellvertreter  – was er in Bremen wäre, wie viele Posten hat er jetzt? 3 oder 4? – Prüfungsrecht des Präsidenten hinsichtlich Europarecht – Vorschrift für den Rücktritt. sowie das städtische Alkoholverbot für öffentliche Plätze – Freiburg. Der Vortrag: Ein Inkassobeauftragter  legt den 200 € Schein sowie 20 € Scheine in seinen Tresor, in welchem sich weitere 20 aber keine  200 € Scheine befinden.  § 667 – Gattungsschuld oder Speziesschuld bei Geld? § 951? Im Zivilrecht Weismann pp. bricht ein Rentner sich vor einem Kaufhaus ein Bein, im Strafrecht Badewannefall -Stachynski-Fall – Aufnahmeritual – BGH. Vergleichbare Rücktritte in der Geschichte? 1556 und 1806. Darf eine Frau Bundespräsident werden? Wenn ein Prüfer meint, fragen zu sollen, ob eine Frau Mörder gemäß § 211 sein könne, kann man das ja auch in den Raum werfen. Was, wenn die Bundesversammlung in 30 Tagen nicht parat ist? NRW hat sich ja noch nicht sortiert. Das BVerfG soll die Flashmob-Entscheidung des BAG nicht zur Entscheidung angenommen haben. Magnus Gäfgen bekommt nur seine Anwaltskosten von 1.700 € ersetzt. Keine Entschädigung nach der EMRK. Unmenschliche Behandlung ist weniger als Folter. Nach dem BGH sagt auch der EGMR, er habe doch in der Hauptverhandlung auf Rat seines Verteidigers gestanden. Als wenn die anders entschieden hätten, wenn er da den Mund gehalten hätte.

Eine Steigerung von Lafontaines Rücktritt hat man sich eigentlich kaum vorstellen können. Erlaubt Art. 57 GG den Rücktritt eines Bundespräsidenten? Prof. Löwer meint im Generalanzeiger, der Amtsinhaber habe keine Amtierungspflicht bis zur Wahl seines Nachfolgers. Bei Ministern hat man die vor einigen Jahren abgeschafft. Lübke ist zurückgetreten aber mit Frist. Das Verhalten ist so irrational. Israel – Hugo Grotius – Carolina – preemptive strike. Welche Rechte gelten auf hoher See? Hier droht vielleicht mal wirklich eine Resolution des Sicherheitsrates ohne Veto der USA.

Mai: Der Bundespräsident ist zurückgetreten – unheard of. Laut Spiegel werden einige Staatsanwaltschaften per Erlass des LJM „gebeten“, gegen Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern in Sachen Sicherungsverwahrung sofortige Beschwerde einzulegen. Soviel zur unabhängigsten Behörde der Welt. Ist das Rechtsbeugung, wenn ein Staatsanwalt dem folgt, weil er seine Karriere nicht gefährden will oder Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung im Amt? In der Prüfung Röwer/Wagner/Michels am 20.5. wurde im ÖR Wahlsichtwerbung – Plakate am Straßenrand – sowie der Geschäftsverteilungsplan geprüft. Im Strafrecht, ob ein Zeuge in Untersuchungshaft genommen werden könne und ein Betrugsfall. Ein Kandidat – Zweites – kam mit einer StA-Krawatte (weiß – vom Sitzungsdienst) an – man sollte also doch Geld für eine passende Krawatte ausgeben. Die Prüfer mussten ja den Eindruck gewinnen, dass er sich keine neue leisten kann. Der Vortrag: Erinnerung gegen die Pfändung eines Fernsehers bei vorhandenem Internetzugang und eines Autos bei vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln. Das erste Charlotte-Urteil des BGH VI ZR 125/08 – darf angeblich in erster Linie über eine Ausstellung in Paris berichtet werden, wobei der Artikel dann aber nur über die Beziehung der dort erschienenen Prinzessin zu einem Mann schwadroniert? Die FAZ berichtet über die Entbeamtung der baden-württembergischen Notare – wegen des EuGH. Die SZ berichtet über die Entbeamtung der Gerichtsvollzieher – wegen Brüssel. Darf die EU an das Eingemachte unseres Staatsaufbaus wie die Bundeswehr, Notare und Gerichtsvollzieher ran? Die SZ meint, es sei eine Grundgesetzänderung nötig – Art. 33? Wegen des EuGH soll festgelegt werden, dass Bärwurz und Blutwurz nur in Bayern produziert werden dürfen. Den Bärwurzfall kennt man eigentlich nur aus dem Strafrecht (Giftfalle des Apothekers für Einbrecher). Der BGH berät am 2.6., ob ein Anwalt, der zur aktiven Sterbehilfe bei einer Komapatienten, die gegen ihren Willen künstlich ernährt wird, rät, wegen versuchten Totschlages zu bestrafen ist. Täter? Rechtfertigung? Die Tochter, welche den Schlauch gekappt hat, ist wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen worden. Wer bestimmt, in welcher Stadt der nächste Eurovision Song Contest ausgetragen wird? Der Bund kraft Natur der Sache? Die Länder, da es Kultur ist oder Stefan Raab, da es um ein Grundrecht geht?

Die Mai-Strafrechtsklausur: Rücktritt vom beendeten Mordversuch bei Banküberfall, wenn der Täter die Polizei zwar anruft aber nichts von der schwer verletzten Frau sagt? Und darf ein Bankräuber sich gegen einen Erpresser, der an die Beute will, mit Gewalt wehren? Was, wenn er den verletzt und als vermeintlich tot in den See schmeisst? Man sollte hier möglicherweise bedenken, dass diese Konstellation so ziemlich jeder Kandidat kennt. Wie komme ich also an gute Punkte? Der Vortrag vom 28.5. = BGH VIII ZR 64/09. Im Strafrecht prüfte Frau von Danwitz JuS 2003 S. 1097 – jemand nimmt ein in der Vorweihnachtszeit zur Auslieferung bestimmtes Paket an sich, liefert aus und kassiert das Geld. Die klassischen StPO-Fragen nach Spruchkörpern und Voraussetzungen des Haftbefehls konnte kein einziger Kandidat beantworten – auch nicht nach intensiver Gesetzeslektüre wurden die Haftgründe formuliert. Eine Prüfung zum Fremdschämen. Das OVG Berlin meint, Religionsausübung sei Privatangelegenheit, der Staat dürfe keine Plattform für Ritualhandlungen bieten. Was ist das dann aber mit dem Mittwochsschulgottesdienst, der schon zu meiner Zeit freiwillig war? Der BGH äußert sich zur Selbstanzeige – gelten diese Maßstäbe, welche den Gesetzeswortlaut sprengen dürften, auch für Altfälle? Ist die Selbstanzeige ein verfahrensrechtliches Ding oder so eine Art Rücktritt vom vollendeten Delikt? Gilt hier Art. 103 GG? Und vor allem im Steuerrecht, wo alles anders ist als anderswo? Z.B. die Gesetzeswirkung von Erlassen? Darf der BGH aus einzelnen Steuerjahren eine Art kriminelle Vereinigung machen? Strafbefreiung nur bei kompletter Rückkehr in die Steuerehrlichkeit? Jemand tritt die Haftstrafe für einen Freund an. Strafbarkeit?

Der NJW liegt eine CD-Rom der Allianz bei – ein Fall vom Cour de Cassation im Mündlichen: haftet der Beck-Verlag, wenn die virenverseucht ist? Was ist das rechtlich, wenn einer Zeitschrift eine Fremd-CD beiliegt? Der EuGH hat etwas gegen Einheimischenmodelle – Ciola – der BGH nicht- V ZR 175/09. Am 26.5. wurde im ÖR der Fall Robert Kranemann geprüft. Das OVG Berlin sieht keinen Raum für Gebete in der Schule. Darf ein Bundespräsident ein nicht gegengezeichnetes Radiointerview geben, über das sich viele aufregen? Passt Art. 58 GG? Zum Sandsäckeschleppen an den Deich? Dürften wir die Bundeswehr einsetzen? Oder Private hilfsverpflichten? Noch zur ersten ÖR-Klausur – der Zugang einer Partei dürfte nicht das Hauptproblem gewesen sein sondern § 38 III VwVfG. Der Oberbürgermeister will von seiner Zusage wieder runter.

Wer den Begriff des ausbrechenden Rechtsaktes nicht kennt, sollte BFH VII R 8/08 lesen. Der EuGH meint, dass bei Missachtung der Entscheidungen des Schiedsgerichtes der WTO zwar ein Vertragsverletzungsverfahren möglich ist aber keine Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage eines nicht privilegierten Klägers – wohl zur Rechtslage vor Lissabon. Der Vortrag am 26.5.: ein Kunde auf der schwarzen Liste eines Versandhandels bestellt mit seinem zweiten Vornamen und einem veränderten Geburtsdatum – zahlen kann und will er – ein klassisches Urteil aus den 90ern zum Briefmarkenversand und Wundertüten. Abwandlung: das Tagebuch der Freundin wird wegen schwerer Brandstiftung beschlagnahmt, da steht was zum Versandfall drin – Zufallsfund und Tagebuchproblematik. In der Prüfung Ahn-Roth, Oehme, Muckel kam im Strafrecht die letzte Strafrechtsklausur, im ÖR Rechtsnachfolge bei Gefahrenabwehr, im Zivilrecht Kauf mit Garantie und falscher Kilometerangabe. Keine StPO, keine ZPO, nichts aktuelles. Ein Fall für Art. 12 I 2 GG – BVerwG GvR 1.10: ein Landesminister darf nicht durch RVO den Zugang z.B. zu Medizin bei falsche Kapazitätsberechnung entscheiden. Wie kommt man mit einem Eilverfahren in so einer Landessache zum BVerwG? Das LG Düsseldorf beschäftigt sich mit dem Problem, wann die Strafbarkeit eines Bankers anfängt, der mit Ramschpapieren zu tun hat. Wo hört die Fahrlässigkeit auf, wann fängt die Strafbarkeit an? Stimmt der Satz „Dummheit schützt vor Strafe nicht?“ § 15 StGB? Was, wenn der Täter es gar nicht wissen will? Ungarn schmeisst mit seiner Staatsbürgerschaft nur so um sich. Brüssel hat naturgemäß etwas dagegen. Gilt hier die act-of-state-doctrine, solange der genuine link wie im Nottebohm-Fall des IGH gewahrt bzw. nicht gewahrt ist? Wir haben ja schließlich auch den Art. 146 GG. BAG 8 AZR 287/08: kann eine abgewiesene russlanddeutsche Stellenbewerberin Auskunft über den siegreichen Konkurrenten verlangen? § 242 oder reicht die Beweislastumkehr des AGG? Wie ist es im öffentlichen Recht?

Die zweite ÖR-Klausur soll dem Fall ThürOVG 2 EO 490/08 nachgebildet sein – eine Partei will eine Stadthalle haben – die klassischen Probleme. Studenten präsentieren ein T-Shirt „wir sind Ballack“ – kann M.B. aus § 812 den Verkaufserlös verlangen? Wenn ja, abzüglich der Herstellungskosten? Nun soll die Bankenabgabe aus Brüssel kommen. Dürfen wir das, wenn sie keine zulässige deutsche Sonderabgabe wäre? Eine Gruppenverantwortung aller Banken für die Krisen ist ja wohl nicht auszumachen. Brüssel will die geplante Vollharmonisierung im Verbraucherschutzrecht abfedern, um den Mindeststandard einiger Mitgliedsstaaten nicht absenken zu müssen. Das OVG Berlin wird am 27.5. entscheiden, ob ein Schüler mittags in einem Kabuff beten darf. Die linke Szene in Freiburg stellt Neonazis im Internet an den Pranger, strafbar? Sie hat das bei ihren Opfern abgekupfert. Die erste ÖR-Klausur im Mai: Europarecht: (also  offenbar alle drei Monate reines Europarecht) Futtermittelverbot aus Brüssel. In einer Prüfung neulich sagte der Strafrechtsprüfer, er dürfe keine StPO prüfen. In einer anderen wurde mitgeteilt, man gewähre Freischusskandidaten prinzipiell keinen Notensprung, um sie anzuspornen, in den Verbesserungsversuch zu gehen. Manche Prüfer halten vom JAG offensichtlich nicht viel und legen ihre privaten Spielregeln zugrunde. Im Verbesserungsversuch sagt dann der Vorsitzende einem ins Gesicht, er halte von Verbesserungsversuchen nichts.

In einer Prüfung in Düsseldorf am 21. wurde im ÖR eine rot-rot-grüne Koalition angedacht. Was kann die Ministerpräsidentin machen, wenn die Justizministerin – Linke – erklärt, die DDR sei kein Unrechtsregime gewesen? Mit Varianten. Im Strafrecht kam das Foul an Ballack. In der Prüfung Kapischke pp. kam im Strafrecht der zur Bewachung hingesetzte Kampfhund. Im Zivilrecht brennen Kinder eine Scheune ab. Im ÖR Wohnungsverweis nach § 34 a PolG. Der Vortrag am 21.5.: BGH – wie ist ein Autokäufer zu behandeln, der sich als Unternehmer bezeichnen lässt, obwohl beide wissen, dass er ein Verbraucher ist, und ein „Schrottauto“ kauft? Der Käufer beschädigt in Kenntnis des Mangels den Wagen grob fahrlässig – früher hat man die gestörte Saldotheorie ins Kaufrecht rüber genommen – heute steht das alles in § 346 III. In der Prüfung Avenarius/Macioszek/Gehle die Noten: 29 zu 70, 29 zu 63, 24 zu 44, 30 zu 58, 39 zu 82 oder 83. Im Zivilrecht 30 Minuten Rechtsgeschichte (Wer war Windscheid – Kritik am BGB um 1900 – den fehlenden Tropfen sozialistischen Öls wollte er nicht hören), Vollstreckungsrecht (§ 771 ZPO und § 1362 BGB). Im Strafrecht StPO – gilt in dubio pro reo bei der geplanten Unterbringung, wenn der Sachverständige meint, die Angeklagte sei Dr. Jekyll and Mr. Hyde? Und die Ehefrau vergiftet ihren Haustyrannen mit Pilzen, der aber erst im Müllsack erstickt. Im ÖR wurde Dr. Bertrams – OVG-Präsident – zum OLG-Präsidenten, der dem LJM einen BGH-Kandidaten ans Herz legt, der es aber nicht wird. Dr. B ruft den Petitionsausschuss an.  Die Verfremdung war unnötig, die Kandidaten hatten das nicht gelesen. Und der Glücksspielstaatsvertrag – Zeitschriftenabonnenten sollen raten, wie lange die Sonne scheint, um zu gewinnen. Das ging jetzt auch durch die Zeitungen, habe ich aber auch nicht bewusst aufgenommen. Der Supreme Court schließt Gefangene im afghanischen Gefängnis Bagram vom US-Gerichtsverfahren aus. Die USA hätten keine Hoheitsgewalt – anders als in Guantanomo. Der EGMR sieht das anders – eine Luftbombardierung reiche für eine Hoheitsgewalt zwar nicht aus – Gefängnisverwaltungen allerdings schon. Reicht die Nicht-Anmeldung von Kampfhunden, welche dann die Nichte töten, für § 222 aus? Südkorea sperrt Seewege für Nordkorea – das freie Meer von Hugo Grotius und die Seerechtskonvention gelten da wohl nicht. Die Kubakrise und der Film Thirteen Days sind wieder angesagt. Der Spiegel berichtet, dass der BGH bei zwei Schüssen – einen auf den Mann, einen auf die Frau – die StA hatte zunächst nur den Schuss gegen die Frau angeklagt – jetzt ein Verfahrenshindernis bei dem Verfahren wegen des Schusses auf den Mann annimmt – ne bis in idem – also ein Tötungsdelikt gratis. die Noten vom 12.5. Kubink/Dabitz/Ziemßen: 36 zu 75 (6+11), 23 zu 50 (6+7), 43 zu 78 (8+9), 29 zu 66 (7+10) und 24 zu 53 (5+8).

Die dritte Examensklausur: BGH VIII ZR 253/05 – muss sich ein privater Autoverkäufer bei dem Vorbesitzer nach der Unfallfreiheit erkundigen? Ja. Auch gegen den Euro-Rettungsschirm ist Karlsruhe angerufen worden – Herr Gauweiler will das Gericht an seine/dessen Maastricht-Kriterien erinnern und festhalten. Art. 38 GG als verletztes Recht? Der halbe Haushalt sei weg, wenn der Rettungsschirm aufgespannt werde. Der Gemäldediebstahl in Paris: § 242, wenn der Dieb von vornherein vorhat, die Bilder gegen ein Lösegeld zurückzugeben? Wenn ja, Konkurrenzen zum nachfolgenden § 253? Mitbestrafte Vortat? Ein alter Prüfungsfall. Regulierung der Märkte durch eine Bankenabgabe? Als Sonderabgabe dürfte sie die Kriterien des BVerfGs nicht erfüllen. Eine Transaktionssteuer sprich Mehrwertsteuer auf Umsätze? Das dürfte gehen, aber auf die Bankkunden umgelegt werden. Eine Finanzaktivitätssteuer als Lenkungssteuer auf Boni? Geht. Auch bei Herrn Thierse sind die Vorermittlungen eingestellt worden – nach § 153 StPO. Geht das vor Ermittlungen?

Die Prüfung am 7.5. Paeffgen/Blank/Weckerling – die Noten: 46 zu 73 (6+7), 28 zu 58 (9+7), 26 zu 54 (10+6), 48 zu 79 (7+8) und 22 zu 41 (4+5). Im Zivilrecht BGH VIII ZR 38/09. Im ÖR ein Fall zu § 39 VI GO – ist der Rat gezwungen, ein Mitglied der stärksten Partei zu wählen? Und das Vorratsdatenspeicherungsurteil. Im Strafrecht droht A, das Kind des B zu töten, es sei denn, B tötet den C. Das kam schon ein paar Mal in der Weltliteratur und Filmen vor – mir fällt nur gerade nicht der Titel ein. BGH V ZR 182/09: gilt der Grundsatz, dass niemand gleichzeitig Gläubiger und Schuldner sein kann, auch im Sachenrecht? Das sei ein unumstößlicher Grundsatz im Schuldrecht – da kenn ich nur einen: Geisteskrankheit über alles.  Und BGH XII ZR 10/08: gilt § 288 II für reine Geldforderungen? Die Prüfung Rütten/Dabitz/Ehlen am 19.5.: im Vortrag sollte der Betrug hinsichtlich des IPhones bejaht werden. Auch das hätte ich mal wieder falsch gemacht. Im Zivilrecht das asbestverseuchte Haus von 1980 sowie ein Fall aus dem Uni-Rep – kannten alle. Im Strafrecht der Goldringtrick und jemand zieht sich in  einer Kaufhoffiliale einen Pullover über, geht in die andere und will ihn dort umtauschen. Im ÖR Vokabeln: freie Beweiswürdigung, Beweismittel, Anhörungsrüge im Detail! Und die 65-jährige Richterin, die noch weiter arbeiten will – § 32 LBG. Ein Kandidat traute sich zu sagen, dass ältere Richter vielleicht die PC-Kompetenz nicht mehr hätten. Diese nicht mehr ganz taufrische Kommission guckte erst etwas schräg. Die Noten: 36 zu 81, 23 zu 67, 61 zu 98, 38 zu 67, 36 zu 66. Die zweite Klausur im Mai BGH X ZR 5/07 sowie der Jungbullenfall mit Pelzen – ein Pelzhändler erwirbt gestohlene Pelze, aus denen er Mäntel macht – die gehen kaputt, als die benachbarte Lackfabrik abbrennt – P gegen L und E gegen P. Die Prüfung Löwer/Mertens/Kleine-Blenkers am 19.5.: im Zivilrecht BGH der Autokaufformularvertrag „verwenden“ und BGH fehlende Originallackierung ein Mangel? Im Strafrecht StPO und Raub an Briefmarken mit Gift. Im ÖR Griechenlandhilfe – Vb – Zulässigkeit? Art. 125 AEUV. Fällt Kreditgewährung darunter? Womit wir beim Thema sind. Die FAZ dekliniert die Art. 122, 123 und 125 AEUV durch, mittelbarer Erwerb von Papieren, freiwillige Hilfe? Aber: darf Brüssel verlangen, dass Haushalte, bevor sie verabschiedet werden, vorzulegen sind? Ne, das geht gar nicht. Unser Bundespräsident weilt bis 17 Uhr 30 am Freitag in China – wenn er nun z.B. wegen Asche nicht landen kann und der Bundesratspräsident muss unterschreiben – hat der ein Prüfungsrecht oder muss er den über der Landebahn noch kreisenden Präsidenten anrufen? OLG Frankfurt: dürfen Kommunen SWAP-Geschäfte machen? Stadtwerke (Eigen- oder Regiebetrieb oder GmbH-Konzern)? Eine Schülerin malt einen Hasen an die Tafel, um zu sehen, ob die Lehrerin einen Tobsuchtsanfall bekommt, wie das Gerücht geht. §§ 223, 224,22, 23? Die Lehrerin hat sie zivilrechtlich verklagt. Der IStGH versucht mit afrikanischen Staaten statt mit Hugo Grotius das Recht zum Krieg, die Aggression, zu definieren. Ich dachte, das wäre schon völkerrechtlich ausdiskutiert. Die FAZ schreibt, der Völkerbund habe keinen Gerichtshof gehabt. Doch – der Lotus-Fall war der berühmteste Fall da. Ein Bundesrichter hat Strafverteidigern angeblich gesagt, Juristen seien kulturell und intellektuell eher kleinrahmig. Alle Kreter lügen.  Google Streetview – § 202 b StGB – nicht öffentlich – Vorsatz, wenn man Häuser aufnimmt und versehentlich die WLan-Netze mitnimmt? Herr Kachelmann – Anklage zu welchem Spruchkörper? Was hat der noch zu entscheiden außer der Eröffnung?

Die Noten aus der Prüfung Stobbe/Verrel/Klümper vom 5.5.: 36 zu 69 (6+9), 22 zu 47 (4+7), 54 zu 94 (10+10), 33 zu 84 (13+12) und 25 zu 62 (7+10). Der Vortrag am 19.5.: B will von A dessen Iphone „leihen“, dreht sich um und geht weg und haut dem A danach noch zwei Schneidezähne aus, obwohl er ihn nur verletzen wollte. Heute habe ich zum ersten Mal eines der neuen Beratungsprotokolle beim Wertpapierverkauf durch eine Bank gesehen. Die Dinger sind ja verpflichtend geworden, um den Kunden zu schützen. Die Bank setzt sie aber ein, um sich zu schützen – zwei Berater werden angegeben – einer als Zeuge – und es geht nicht um dieses konkrete Papier sondern um die Dokumentation der bisherigen Erfahrung, der Vermögensverhältnisse und der Risikobereitschaft des Kunden. Man sollte solche aufgezwungene Gesprächstermine also nicht wahrnehmen oder direkt danach widersprechen. Ach ja, noch was: immer wenn Fußballweltmeisterschaft ist, finden im Mai Betriebsratswahlen statt. Das ist Jura – BGH 2 StR 17/10: Raub mit Todesfolge, auch wenn das Opfer ohne Beutesicherungsabsicht erschossen wird, aber kein § 250, dafür dann aber § 224. Was für eine praktische Bedeutung soll das haben? Den Leitsatz versteh ich wieder mal ohne Lektüre der Gründe nicht – BGH VIII ZR 182/08 – der BGH vermeidet neuerdings den Ausdruck Leasing – nicht jeder Leasingvertrag ist ein Mietkauf. Die erste Maiklausur (identisch mit Oktober 2007?): Autounfall mit einem geliehenen Auto. Die Ehefrau des Geschädigten nimmt zum Unfallersatztarif (BGH) einen Mietwagen, obwohl sie sonst mit dem Bus fährt. Abwandlung: Autokauf vom Händler, der trotz Nachfrage nicht sagt, dass es ein Unfallwagen ist. Die Große Kammer des EGMR entscheidet am 1. Juni Magnus Gäfgen. Darf ein Mitgliedsstaat einem der Entführung Beschuldigten Folter androhen, um den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu erfahren? Die Richter haben vor dem inneren Auge immer Russland als betroffenen Staat. Die Stadt Bonn ändert ihre Sondernutzungssatzung und verbietet Street View von Google. Das nützt nichts, wenn es sich um Datenschutz handelt – es fehlt die Verbandskompetenz – oder Gemeingebrauch. Darf der Staat Motivforschung betreiben, warum man durch die Straßen fährt? Verkehrte Welt: Herr Röttgen meint, die Verlängerung der Laufzeiten bedürfe der Zustimmung des Bundesrates, obwohl der Bund wegen der Auftragsverwaltung schon die Kosten trägt (aber nicht die Personalkosten – s. Art. 104 a GG), die Ministerpräsidenten sehen das anders. Die wollen damit nichts zu tun haben. Die Mittel gegen eine Finanzkrise nach der FR: Tobinsteuer = Finanztransaktionssteuer, Basel III, Regulierung der CDS, Bänkergehälter, Hedgefonds, Ratingagenturen, Änderung der Bilanzierungsvorschriften – fair value-prinzip (da red ich auch wie der Blinde von der Farbe). Ein angeklagter ehemaliger Bundestagsabgeordneter sagt, er habe am 28. Dezember um halb neun morgens zu Recherchezwecken ein kinderpornographisches Foto auf sein Handy oder PC geladen. Die Uni Bonn entzieht dem „Vermittler“ von Doktorvätern den Doktorgrad. Gibt die Promotionsordnung das her?

Die Prüfung am 11.5. Köndgen/Diesterheft/Huschens: 36 zu 77, 35 zu 68, 24 zu 45, 43 zu unter 70, 30 zu unter 70. Im Zivilrecht Dioxin in Eiern aufgrund vergifteten Mischfutters aus der Ukraine. Im Strafrecht als Einstieg § 257 c StPO sowie Hausfriedensbruch, wenn gekündigte Mieter nicht ausziehen? Im ÖR stellt sich ein Bauer, der meint, die Milch sei zu billig, mit einer Pappkuh auf die Riehler Straße. Ein Polizeibeamter entfernt beide. Und Bail-out plus Griechenland. Noch mal Ballack – § 252, wenn er jetzt keine Prämien aufgrund des regelwidrigen Fouls (Boateng hat auf den Fuß geguckt und nicht auf den Ball) erhält? Erfasst § 252 lost chances? Die Noten aus der Prüfung Henssler/Krieg/Schnapauff am 12.5. (das ominöse Wort war übrigens Kapitalerhaltungsschutz – nicht wertdingsbums – meine Quelle war zu nervös – MoMiG – Abschaffung der Spielregeln für kapitalersetzende Leistungen war wohl das Wunschziel – das darf man fragen): 57 zu 98, 63 zu 120, 22 zu 41 (4+5), 45 zu 78 (6+9), 34 zu 65 (7+8) und 21 zu 47 (5+7). Aber auch alle Zeitungen bringen eine Grafik von Ballacks Fuß.  Mein pawlowscher Reflex – BGH 2003: jemand fährt einen Teil eines Eiskunstlaufpaares – GbR – an. Haftet er für den entgangenen Gewinn  mangels  Gewinn der Meisterschaft und den Verlust lukrativer Werbeverträge? Haftet der Schädiger analog? Wobei der BGH 2003 noch keine Opferqualität der GbR angenommen hat. Eine ÖR-Klausur im Zweiten soll an VG Berln 11.11.2009 VG 1 A 272.08 angelehnt sein: die Feuerwehr räumt nach einem Unfall das Auto von der Straße – kostenlos. Eine Schuldenbremse in der EU? Schon die nach Art. 115 GG hat noch nie funktioniert. Die FAZ meint auf Seite 1, die EU, jedenfalls die Währungsunion, solle ihr Testament machen. In Unternehmen soll ein outsourcing der Strafverfolgung stattfinden – pretrial discovery – Amtsanmaßung oder potemkinsche Dörfer? Wie bei Compliance Officers hofft man doch wohl, im vorauseilenden Gehorsam die Staatsanwaltschaft vor der Tür halten zu können. Angenommen, die Gemeinde Pfungstadt läge in NRW. Sie erwartet die alle 30 Jahre wiederkommende Maikäferplage und will Agent Orange versprühen – jedenfalls etwas vergleichbares für Maikäfer. Wie oft die spannende Frage für Juristen, wo gucke ich da nach? NaturSchG – LandesfortG – Betretungsverbot analog? Ich finde nichts passendes – also § 14 OBG. Darf der Minister nach § 9 OBG das verbieten? Sonderaufsicht? Alle Zeitungen freuen sich auf die Wiederholung der Eifelkrimiserie ab heute – zu recht. Die ist so witzig – alle Folgen.

Die Noten aus der Prüfung Prütting/Fleischfresser/Quarch vom 28.4.: 66 zu 116 (11+13), 56 zu 82 (5+7), 25 zu 55 (6+8), 85 zu 149 (16+16) und 26 zu 47 (3+6). Die Laufzeit einiger AKWs soll ohne Zustimmung des Bundesrates verlängert werden – passt Art. 104 a IV GG oder doch eher II mit Art. 87 c? Kann hier in einen zustimmungsbedürftigen und -freien Teil aufgespalten werden? Die polizeiliche Kriminalstatistik wird wie jedes Jahr im Mai veröffentlicht. Weniger Gewalt aber mehr Internetkriminalität.

Die Prüfung am 12.5. Henssler/Krieg/Schnappauf: was Kapitalerhaltungswertschutz bei der GmbH sei, das sei Grundlagenwissen. Muss man nicht kennen, Google kennt den Begriff nämlich auch nicht. Dann das Lieblingsthema § 8 II PartG analog in der GbR. § 130 HGB analog bei der GbR. Und das BGH-Urteil :bei der Nachbesserung wird das Auto in der Werkstatt des Verkäufers beschädigt – Rücktrittsgrund? Im Strafrecht StPO – Richtervorbehalt bei der Blutentnahme und Trunkenheitsfahrt. Was sind Schöffen? Im ÖR § 107 GO – Konkurrentenklage gegen gemeindliches Sonnenstudio. Herr Rieble regt sich in der FAZ über die EU-Grundrechtecharta auf – da würden Menschen ja zu viele Rechte bekommen und der EuGH würde die Grenze zwischen Recht und Moral beseitigen – Kant würde sich im Grab umdrehen. Soll er.  Als wenn wir nicht Art. 2 I GG als Auffangrecht hätten. Die Bild will wissen, wie es Herrn Schäuble geht. Darf über die Krankheit eines Ministers im Amt berichtet werden? Wenn über Heiko Herrlich wegen des AktG – ad-hoc-Mitteilungen – und Heide Simonis einen Tag nach dem Supergau berichtet werden darf, dann hier auch. Anspruch auf Veröffentlichung aus dem InformationsfreiheitsG? In NRW würde ich fast eine Wette auf eine große Koalition abschliessen. Aber auch nur fast.

Die Prüfung am 12.5. Dabitz/Kubink und Ziemßen – die Noten: 36 zu 75 (6+11), 23 zu 50 (6+7), 43 zu 78 (8+9), 29 zu 66 (7+10) und 24 zu 58 (5+8). Im Zivilrecht Examensklausur Pfandflaschen BGH II ZR 232/05. Im ÖR die Examensklausur aus dem Ersten Anfang des Jahres – Erlebnisgastronomie (war ein Urteil) – im Strafrecht StPO-Revision und BGH – der Haustyrannenfall. Der Vortrag vom 12.5.: M soll ein Messer des Bestellers schärfen und ihm einen Klappspaten verkaufen, den aber noch mit einem Rostschutz versehen – zum ersten Termin ist M nicht fertig, beim zweiten Termin ist B nicht da, beim dritten Termin werden M die Teile gestohlen, wobei er schuld ist.   Die Ba-Wü Justiz hat ein Sonderheft mit prüfungsrelevanten Fällen in der VBlBW herausgegeben: und zwar zu VG Freiburg 4 K 650/08/VGH BW 1 S 484/09 und VGH BW 11 S 759/06. In der Prüfung Bönders/Preis/Eumann am 12.5.(die Kandidaten waren mit den Noten zufrieden – die Sorge, 10 Punkte seien das äußerste, muss man wohl nicht mehr haben) kam im Zivilrecht die Frau, welche ein Kind vom Straßenrand weg- und dabei ihre Jacke zerreißt (der Vortrag neulich – § 828 II in GoA und § 832 – wie süß – der Prüfer war ganz erstaunt, dass die Kandidaten sofort § 828 II fanden – er wäre darauf nicht sofort gekommen) sowie BGH VIII ZR 67/09 – der mitgebrachte Formularvertrag. Im Strafrecht die Steuerdaten-CD und § 17 UWG, im ÖR Kommunalrecht. Hier noch die Noten aus der Prüfung Scheiff/Zieschang/Schnapauff vom 15.4.: 36 Vorpunkte und 5+6. 39 Vorpunkte und 0 und 10. 34 Vorpunkte zu 4 + 8. 42 Vorpunkte zu 2+8. 23 Vorpunkte zu 6+6. 47 zu 8+10. Wie kommt man zu Null Punkten im Vortrag? Der Bundesrat will § 113 StGB erweitern – die Helfer der Feuerwehr sollen vor Angriffen geschützt werden. Ich dachte, § 113 sei eine Privilegierung zu § 240. Was soll das? Haben Verfassungsbeschwerden eine höhere Erfolgsquote als Verfahrensrügen beim BGH in Strafsachen? Angeblich ja. Die Vorermittlungen gegen Bischof a.D. Mixa seien eingestellt worden – gibt § 152 II StPO etwas für Vorermittlungen her? Das LG Köln hat Herrn Kachelmann zivilrechtlich gegen diese Form der Verdachtsberichterstattung recht gegeben. Bekommt man sein Geld zurück, wenn Whitney Houston zwar singt aber wie Shrek in der Badewanne?

Der Vortrag am 11.5.: eine Verfügung nach § 16 TierschG gegen jemanden, der Schafe nicht richtig hält. In der Prüfung Schilken/Reuter/Hillgruber die Griechenlandkrise, Spaßveranstaltung an Karfreitag, Strafbarkeit nach § 50 WaffenG, Mietrecht (BGH – Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn Vermieter eine GbR ist bzw. schnell als solche gegründet wurde) Sommer unseres Lebens – BGH I ZR 121/08 – Abmahnanwälte erwirken erst eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und kommen dann noch mit Schadensersatzansprüchen wegen Lizenzrechtsverletzung. Sollte das WLan nicht gesichert sein, ist man auf Unterlassung dran aber nicht auf Schadensersatz. Was ist, wenn nicht aufklärbar ist, ob man es selber war oder nicht? Eine Klausur im Zweiten im Mai ist wohl(ne ganz falsch, das lief 2009, sagte mir jemand nettes) an den Fliesenfall – VIII ZR 70/08 – und den Parkettstäbefall – VIII ZR 211/07 – angelehnt.  Aber: BGH – Zuwendungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Dreiecksbeziehung in § 812. Und: haftet ein Grundstücksverkäufer, dessen Maklerin aufgrund einer falschen Auskunft der Stadt über die Denkmaleigenschaft Mehrkosten des Käufers von 30.000 € verursacht? In NS wurde im April das OVG Niedersachsen 1 L 6044/92 und VG Regensburg RN 11 K 06.1930 als Klausur gestellt: bedarf ein Modellflugplatz einer Baugenehmigung? Voraussetzungen des § 16 LuftVO mit dem NdsNatSchG? Und eine Marktzulassung – VG Hannover 11 B 4885/08 sowie 11 A 1537/07. Too big to fail ist die Tagesparole. Der IWF ist zu einem weiteren Organ der EU geworden – er gibt 250 Milliarden und kontrolliert dafür die Haushalte der Nehmerländer. Ich habe die Eurokrise am Wochenende, die am Montag schon wieder vorbei war, ehrlich gesagt als solche erst im nachhinein wahrgenommen. Was ist denn überhaupt passiert, das als Krise des Euro bezeichnet werden kann? Die Kursdelle vermutlich durch einen Computer? Na egal, unsere Bundeskanzlerin hat uns als den Superbürgen des Universums verpflichtet. Die Große Kammer des EGMR hat die Sicherungsverwahrungsbeschwerde durch die BRD gar nicht zur Entscheidung angenommen. Was quackt, fliegt und schwimmt wie eine Strafe, ist eine solche.

Die Prüfung im Zweiten am 4.5. Vogelsang, Schenkelberg, Oellers: im Strafrecht – was Wardriving sei? Die systematische Suche nach Wireless Local Area Networks mit Hilfe eines Fahrzeuges und portablen WLAN-fähigen Rechnern. Strafbarkeit? § 89 TKG. Das wollte ich schon immer mal wissen. Im ÖR ist einer Lehrerin der Generalschlüssel für die Schule abhandengekommen. Amtshaftung? Und: wie macht man aus 47 Polizeibehörden 10? § 2 II 1 POG NRW. Im Zivilrecht soll die Miete von einem unbekannt verzogenen Mieter tituliert werden. NRW – kann Herr Rüttgers das erst mal aussitzen? Haben wir da die Kontinuität wie in Berlin – dem Stadtstaat? Art. 51, 52 LVerf.  Erlaubt die Landesverfassung eine Aufteilung der Regierungszeit? Die neue Katzenklappe für die Griechenlandhilfe hat die FAZ ausgemacht – Art. 122 II AEUV. Die SZ meint, dass die letzten Krisen mit Schattenhaushalten bewältigt wurden. Die  Finanzkrise mit dem Sonderfonds Soffin, die Wirtschaftskrise mit einem Tilgungsfonds, die Griechenlandkrise mit Gewährleistung und die Eurokrise mit einer Zweckgesellschaft. Rechtswidriger geht es eigentlich nicht mehr. Die EZB finanziert Staatsschulden und animiert so zum Schuldenmachen und heizt die Inflation an. No bail out wird durch eine Zweckgesellschaft umschifft.  Das kann man nur noch mit dem Brett des Karneades – dem übergesetzlichen Notstand im Europarecht und Haushaltsrecht – erklären. Niemand weiß eine bessere Lösung. In Gefahr und höchster Not ist der Mittelweg der Tod. Das BVerfG hatte im Maastrichter-Urteil vollmundig erklärt, sie würden nicht tatenlos zuschauen. Von wegen. Die Kanzlerin meint nun, Steuersenkungen gingen erst mal gar nicht. Soviel zum Königsrecht des Parlaments betreffs Haushalt.

Die SZ berichtet über die Frage, ob Studiumskosten als Sonderausgaben (nur im selben Jahr) oder als Werbungskosten gegenüber dem Fiskus geltend gemacht werden können. Dies wegen der Buchhändlerin, die beim BFH durchgesetzt hat, dass nach einer Lehre Studiumskosten Werbungskosten sind. Art. 3 GG? Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wo hier der Unterschied liegen soll. Also Werbungskosten anmelden, Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf die anhängigen Verfahren beantragen. So die Zeitung. Ich bin kein Steuerberater. Ohne Gewähr. Darf ein Sondergericht für die Straftaten von Soldaten im Ausland eingerichtet werden? Problem: es gibt nicht die Chance unterschiedlich entscheidender Gerichte mehr. Ähnlich: Prüfungsklagen – demnächst soll das VG Gelsenkirchen zentral zuständig sein.

Die Prüfung am 7.5. Schüttpelz/Frister/Habermehl: im Zivilrecht ein Fall aus England: der Schiffsmieter repariert das Schiff unter Hinzuziehung des erforderlichen Spezialisten falsch. Haftet ein Käufer auf Verzugszinsen, wenn seine Bank den Betrag versehentlich zu spät überweist? Im Strafrecht der Essener Chefarzt, der Geld für das Vorziehen von Operationen nimmt. Und der Flyer „Bullen sind Schweine“. Im ÖR Einzelfragen. Gestern habe ich ein CDU-Wahlplakat gesehen, auf das jemand geschrieben hat „Volksbetrüger“ – strafbar oder zulässige Meinungsäußerung? Die FAZ bezeichnet die Enthaltung der SPD als historischen Fehler. Sie dürfte formal-juristisch zwar eine Enthaltung gewesen sein aber inhaltlich ein Nein. § 4 Embryonenschutzgesetz: liegt eine Befruchtung schon vor, wenn das Ergebnis in einer Tiefkühlkanne in einer Klinik liegt? Ein OLG meint ja und erlaubt die posthume Einpflanzung.

Der Vortrag vom 7.5.: gutgläubiger Erwerb eines Pkw, dessen Verkäufer den Wagen und alle Papiere hat und zudem zu einem seriösen Preis verkauft? OLG Düsseldorf NJW 1989 S. 906  schon wieder.  Will man von dem Namensträger erwerben oder von dem, der sich legitimieren kann? Der Vortrag am 6.5.: verdeckte Ermittler infiltrieren eine Versammlung – § 12 VersG? In der Prüfung Schmitz-Justen/v.Coelln/Reize wurde im ÖR Griechenland – bail-out- geprüft und der FAZ-Artikel vom Tage, ob man der NPD finanziell den Hahn zudrehen könne. Im Zivilrecht Anwartschaft, im Strafrecht greift ein Lehrer bei einer Pausenhofprügelei nicht ein. BGH 5 StR 75/10: ein Zahnarzt will seine ehemaligen Praxisräume explodieren lassen – er schüttet Benzin aus und zündet dieses versehentlich an – Tatgeneigtheit gegenüber Tatentschlossenheit – ein nettes Fällchen zum AT. Hier noch die Fundstelle zu dem Wildschweinfall (duje) III ZR 233/09. Eine Rotte Wildschweine verwüstet mein Wohnzimmer. Haftet der Jagdpächter, der in meinem Wohnzimmer das Jagdrecht hat, nach § 29 BJagdG, welcher dem § 906 II 2 ähnelt? Die Prüfung GräfinSchwerin/Muckel/Nimtz am 5.5.: im Zivilrecht bucht jemand ein Doppelzimmer für 30 € – kostet das jetzt pro Person 30 oder pro Zimmer? Im Strafrecht will ein angeblicher Kaufinteressent eine Probefahrt machen, bei welcher er den Verkäufer zum Aussteigen zwingt. Im ÖR Rechtsnachfolge im Baurecht. Lt. SZ streiten sich BVerfG und EuGH auf Mitarbeiterebene auf einer Tagung über ihre Kompetenzen. Hat das BVerfG eine Überprüfungskompetenz hinsichtlich der Zuständigkeit der EU und der Verfassungsidentität? Beißt sich das mit dem vom EuGH in Anspruch genommenen Verwerfungsmonopol? Honeywell steht wieder im Raum. Heute reicht die Viererbande, die zu einer Fünferbande geworden ist, die Vb plus Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein. Ich hoffe, die kriegen eine Missbrauchsgebühr. Gegen die Griechenlandhilfe, für einen Ausstieg aus der Währungsunion durch uns. Welches Grundrecht? Welcher Gegner? Müssen sich manche ältere Herren auf Deuwel komm raus interessant machen wollen? Die FAZ bringt ein Geschichtslehrbuch über die Gründung der EU anlässlich des Beginns der Verhandlungen über die Montanunion vor 60 Jahren. Der Vater des Amokläufers von Winnenden wird wegen § 222 plus Waffengesetz angeklagt – das Gericht (welcher Spruchkörper? – § 26 II GVG – § 209 a Nr. 2 StPO) lässt nur letzteres zu. Die StA sagt, sie wolle dagegen nicht vorgehen, das sei nur vorläufig. Das ist gelogen. Sie kann dagegen nicht vorgehen – §§ 209, 210 StPO. Die SPD will sich bei der Griechenlandhilfe enthalten. Ist bei dieser Abstimmung nicht ausnahmsweise mal eine Nein-Stimme? Wie im Bundesrat und bei Wahlvorgängen? In welchem Modus wird denn abgestimmt? Durch den Hammelsprung, mit Namenskarten, mit Stimmkarten, durch Handaufheben? Wer entscheidet das und was würden Sie empfehlen? Ein Blick in §§ 48 – 53 der GeschO erleichtert die Rechtsfindung. Sarkozy will den Untersuchungsrichter so lassen, wie er ist – als Ankläger und Richter in einer Person. Darf die Rundfunk“gebühr“ für HartzIV-Empfänger von der ARGE gezahlt werden? So wohl Herr Kirchhoff. Ist das nicht eine staatliche Rundfunkfinanzierung?

Hier noch die Abwandlung des Vortragsfalles vom 5.5.: der Drogendealer gibt vorsätzlich das Heroin – mittelbare Täterschaft? Die Prüfung Bieber/Kresse/Eumann vom 5.5.: im Strafrecht weiden die Kühe die Wiese des Nachbarn ab. Im Zivilrecht BGH vom 4.3. – Wildschweinschaden, Versicherung, Mieter, Pächter – muss ich selber erst noch finden und lesen. Im ÖR das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren diese Woche. Die Prüfung am 5.5. Stobbe/Verrel/Klümper: im Strafrecht nur StPO – der Aufhänger war Verena Becker – Haftgrund nach § 112 III im Licht der Rechtsprechung, wenn nur Beihilfe in Betracht kommt? OLG? Warum? Warum Stuttgart? Im Zivilrecht die Leasingklausur aus dem letzten Jahr und noch ein kleiner machbarer Fall. Im ÖR die Dekorationspflicht des Weihnachtsmarktbeschickers – wie vor zwei Wochen in der Prüfung. Eine Prüfung im Zweiten am 4.5. – die Namen der Prüfer weiß ich leider nicht: Ein Kandidat kam komplett in Schwarz – also auch mit schwarzem Hemd – ich rate mal, die Unterwäsche war dann auch schwarz. Keiner der Kandidaten sagte zur Einleitung des Vortrages „Sehr geehrte Prüfungskommission“ – einer sagte gar nichts, die anderen verlegen „Guten Morgen“. Vortrag: Schadensersatzansprüche eines Autoeigentümers, wenn der Tankstellenmitarbeiter den Zapfrüssel auf das Auto fallen lässt – getankt hatte  jemand anders. Im Zivilrecht zunächst die Aschewolke und Reisevertragsrecht. Dann das unbestellte Werbefax – ob das eine Sachbeschädigung sei, sei streitig. An meinem Faxpapier. § 1004 mit § 8 UWG – Art. 40 EGBGB – e.V. bei der Kammer für Handelssachen – wie die in Düsseldorf heiße. ??? Im ÖR Staatsorganisationsrecht – wie werde ich Landtagspräsident oder Bundeskanzlerin? Wahlgesetz, Wahlordnung, Landeswahlleiter, Wahlvorschläge. Dann noch Versammlungsrecht – wie heißt das Schreiben, das ein Hooligan bekommt, der bitte zuhause bleiben solle? Gefährderanschreiben – kannten die Kandidaten nicht. Im Strafrecht die Sicherungsverwahrung – wie lange, welches Gericht wie, warum wurden die Vorschriften geändert? Nichts normales. Das war eine Prüfung für die Beförderung zum OLG. Die Sterbehilfe bekommt eine neue rechtliche Dimension. Zivilrechtlich (§ 1904 BGB), strafrechtlich (Peterle-Urteil, Tee-Urteil aus 1995, Ärzte-Urteil zu §§ 216, 212), verfassungsrechtlich (BVerfG zur Patientenverfügung) und nun standesrechtlich – FAZ zu VG Gera. Darf ein strafloses Verhalten als standeswidrig verfolgt werden? In England gewinnt man Unterhauswahlen mit bis zu 33% der abgegebenen Stimmen. The winner takes it all – Mehrheitswahlrecht. Wir hatten das im Kaiserreich, in Weimar reines Verhältniswahlrecht und seit 1949 Verhältniswahlrecht mit einer Sättigungsbeilage. Die EZB akzeptiert Griechenlandanleihen als Sicherheit, obwohl diese kaum das Papier wert sein dürften, auf dem sie stehen. Jedenfalls bis das Rettungspaket durch ist. Wäre hier ein Vertragsverletzungsverfahren zulässig und begründet? Soll eine Bankabgabe (CDU) oder eine Bankensteuer (SPD) kommen? Die Bankenabgabe wäre auch eine Steuer und keine Sonderabgabe. Carrie Bradshaw wird von der Partygastgeberin gezwungen, ihre 485 Dollar Schuhe im Flur abzustellen. Nachher sind die weg. Haftet die Gastgeberin? Mitverschulden? Ich glaub, ich muss mal Urlaub machen, so gar da seh ich einen möglichen Prüfungsfall.

Der Vortrag vom 5.5.: ich erinnere mich dunkel an ein BGH-Urteil: 1 StR 518/08 Strafbarkeit von Drogendealern wegen Tötungsdelikten bei Verkauf von zu reinem Heroin bzw. Kokain statt Heroin oder eher umgekehrt? Themenmäßig nach Erzählung der Südkurve. Ist das BTMG abschließend? Eurocontrol soll nun die Herrschaft über den europäischen Luftraum einschließlich Wolken bekommen – Wesentlichkeitstheorie? Dürfen die Minister das einfach so beschließen? Art. 87 d GG? Josef Ackermann sagt für Banken zu, dass sie ihre Griechenlandverpflichtungen nicht kündigen. Eine was-auch-immer zugunsten eines ausländischen Staates – was ist das rechtlich? Ersetzt das Fernsehen den Notar? Für Hooligan-Dateien gäbe es keine Ermächtigungsgrundlage. Warum nicht § 81 b StPO? Darf dann auf der Grundlage des BKA-Gesetzes eine RVO erlassen werden? Schon wieder die Wesentlichkeitstheorie – es geht schließlich um die Ausreisefreiheit des Herrn Elfes. Herr Kachelmann will nun doch eine Haftprüfung haben. Die Mädels, die sich über Zeitschriften melden, werden ihm wohl zu viel. Die FAZ diskutiert mit sich selber, ob Art. 79 III GG der Einführung der Monarchie auf Länder- oder gar Bundesebene entgegensteht. Die haben Sorgen.

Die Leitsätze ersetzen jedes Lehrbuch zur Geldwäsche – BGH 1 StR 95/09 bei HRR. Eine neue Variante des Kreuzbergurteils – VG Berlin 19 L 24/10 – ein Denkmal, die Kalkscheune, hat ein subjektives Recht im Sinn eines Denkmalerhaltungsanspruches. Das Landgericht Bonn richtet eine 19. Zivilkammer ein, in der auf englisch ohne Dolmetscher verhandelt wird – es gibt schon einen ersten Fall. Rechtsgrundlage? Der Bundestagsvizepräsident Thierse sitzt in einer Sitzblockade – § 240? Immunität? Hindert nicht das BVerfG-Urteil von 1992 plus minus, welches besagte, dass der Gewaltbegriff in § 240 viel zu unbestimmt sei, an der Einleitung eines Verfahrens? In Frankreich kann man sich gegen die Folgen des Schwarzfahrens versichern – § 257 bzw. § 26 oder § 27 des Vorstandes? Offene und geschlossene Fonds sollen reguliert werden. Die FR fragt halboffen, ob der BMF Schäuble nicht durch den hessischen MP abgelöst wird. Was ist ein Rücktritt rechtlich? Am Donnerstag wird in England gewählt – Mehrheitswahlrecht. Die Landtagswahl in NRW rückt näher – Strafbarkeit nach § 108 b StGB, wenn eine Partei einen Fahrdienst einrichtet? Wie kauft man eine Stimme?

Die Prüfung im Zweiten Rosenberger pp. am 27.4.: im ÖR kommt ein Familienauto in eine Polizeikontrolle – der kleine Sohnemann ruft von hinten, man solle ins Handschuhfach gucken – da ist dann ein Radarwarngerät drin. Im Strafrecht dötscht ein Anwalt beim Aussteigen ein Auto an, die Polizei sagt, er solle das in Ordnung bringen, der Anwalt schimpft wie ein Rohrspatz und wird jetzt festgenommen. Im Zivilrecht  soll man gegen den lauten Papagei des Nachbarn vorgehen – ein Kandidat schlug vor, das Haus zu kaufen – hätte er wenigstens den Kauf des Grundstücks vorgeschlagen. Der Vortrag: KO-Tropfen – sie behauptet das, er streitet ab. Die Prüfung am 30.4. Bernsmann/Ziemßen/Frank – nichts aktuelles und kein Prozessrecht oder Rechtsgeschichte – im Zivilrecht der Unfall bei der Fuchsjagd mit dem ausgeliehenen Pferd und dem Haftungsausschluss – Protokollfall – im Strafrecht wird ein Hund aus einem heißen Auto befreit, eine Kamera und Bonbons gleich mit. Im ÖR Rückforderung des BAFöG wegen verschwiegenen Vermögens. Ein sehr schöner Fall für Klausuren – BGH III ZR 218/09 – ein einsamer Mensch meldet sich auf eine Kontaktanzeige in der Sonntagszeitung, er widerruft, die Agentur will ihr Geld – §§ 312, 355, 357, kein § 346 II Satz 2. Der Vortrag vom 30.4.: der Zucker-I-Fall des Reichsgerichts zu § 934 I 1. Alt.. – Nebenbesitz Zusatzfrage: wie wehrt man sich gegen eine Pfändung? In der Prüfung Avenarius pp. im Zivilrecht protokollfest plus: darf ein Richter contra legem entscheiden? Im ÖR Art. 23 GG bei Professor Hillgruber – Austritt aus der EU über Art. 23 GG.? Die SZ berichtet über den anstehenden Piratenprozess in Hamburg – die seit Cicero herrschende Meinung über die Rechtlosigkeit dieser Personen, es sei denn, sie haben Kaperbriefe. Weder Verbrecher noch Kriegsgefangene. Aber Völkerrechtssubjekte. Ein Autofahrer fährt in eine Fußgängergruppe, weil die unbefugterweise die Straße in Beschlag nimmt – der Fall Kinder-aus- dem-Kirschbaum-schießen in moderner Variante? Das BVerwG – 20 F 13.09 – hat ein In-Camera-Verfahren  – § 99 II VwGO – durchgeführt: hat eine argentinische Journalistin Anspruch auf Herausgabe der Eichmann-Akten? Gilt das Informationsfreiheitsgesetz für Ausländer? Oder Art. 5 I GG? Der EuGH hat ohne volle Namensnennung der Partei – „M“ – in der Yusuf-Linie geklärt, dass Ehefrauen von Terroristenlistenpersonen Zugriff auf das eingefrorene Konto haben müssen, soweit es um Sozialleistungen geht – C-340/08. Muss der Notfalltransport öffentlich ausgeschrieben werden oder darf da nach wie vor gekungelt werden? EuGH C-160/08. An unsere Bundeswehr geht der EuGH hemmungslos dran – Tanja Kreil – hier beanstandet er nur die fehlende Bekanntgabe des Ergebnisses.

April: Die Prüfung Schmidt-Eichhorn/Jacoby/Preis am 29.4.: im Zivilrecht die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Aschewolke, im ÖR wird das befangene Ratsmitglied auch von der Zuschauertribüne entfernt, im Strafrecht StPO. 49 zu 79, 38 zu 84, 26 zu 4+12 = erfreulich. Der Vortrag am 29.4.: der Fall aus der Roth-Prüfung – eine Frau reißt einen 9jährigen von der Straße und beschädigt sich ihre Jacke – GoA mit § 828 II analog – § 832 mit § 828 II? In der Prüfung Weismann/Timme/Diesterheft wurde im ÖR nach dem Unterschied der Kanzler- und MP-Wahl gefragt (wer muss Mitglied des Parlamentes sein?) und ein Fall aus dem Kommunalrecht. Im Zivilrecht Haftung bei der Probefahrt mit einem Auto, im Strafrecht Richtervorbehalt bei Blutentnahme und Trunkenheitsdelikte. Die Strafrechtsklausur im April – die StPO-Zusatzfrage wohl BGH 4 StR 170/09 – und sonst sukzessive Beteiligung in allen Variationen – falls nein, dann Fahrlässigkeit oder Unterlassen? Die Bundesregierung will die Banken nicht mit ins Boot holen. Aha. Bei einer Umschuldung müssten die ihre Forderungen zumindest teilweise abschreiben. Wäre das eine Enteignung und dann noch eine zum Gemeinwohl? Die FAZ diskutiert den Austritt aus der Eurozone ohne Austritt aus der EU – darf man da in die Wiener Vertragsrechtskonvention gehen? Muss bei einer Zwangsbrechmittelbehandlung der „Patient“ aufgeklärt werden? BGH 5 StR 18/10. Diese Woche wurde bei einem Vortrag für nicht gut befunden, dass er komplett abgelesen wurde. Die Kandidatin hatte offensichtlich eine einstündige Klausur geschrieben und eine Vorlesung gehalten. In einer anderen Prüfung blieb jemand mit 66 Vorpunkten bei 109 Punkten hängen und fragte, warum, welche Fehler man gemacht habe. Ein Prüfer kramte in seinen detaillierten Unterlagen und wurde unsicher. Sein Kollege sagte, es habe der Glanz für ein Gut gefehlt. Richtig. Es genügt in dieser dünnen Luft nicht, das Grün in regulation zu erreichen, man muss schon ein paar Zauberschläge zeigen. Neulich habe ich berichtet, dass ein Kandidat sein Prädikat nicht erreicht habe, weil er keine ganzen Sätze sagen konnte oder wollte. Später kam ein Beteiligter und sagte, diesen Eindruck habe er nicht gehabt. Meinetwegen – dann hat er das Prädikat eben wegen falscher Antworten verpasst oder weil die Prüfer bösartig waren. Suchen Sie sich eine Variante aus. Darauf wird es aber nicht ankommen. Wenn ich als Kandidat eine Angriffsfläche gebe, bin ich alleine dafür verantwortlich. Wobei die Variante mit der Sprachlosigkeit ja noch die schmeichelhafteste ist. Die letzte wäre unglaubhaft und die zweite hmmmm.

Wenn die Griechenlandplanung am Wochenende die Kanzlerin in Zeitnot bringt, könnte sie ja an Art. 81 GG denken und das Garantiegesetz mit Hilfe des Bundesrates zustandebringen, in dem sie bis zum 9.5. noch die Mehrheit hat. Die Prüfung am 28.4. Schreiber/Brähler/Skischally – Noten: 50 zu 91, 33 zu 65, 24 zu 55, 24 zu 54 und 42 zu 79. Im ÖR kam die Europaklausur aus dem Februar, im Zivilrecht Grundschuld, im Strafrecht Strassenverkehrsdelikte. Der Vortrag vom 28.4.: Verbot eines Rockkonzertes aufgrund von Verfassungsschutzinformationen, nachträglich werden Waffen gefunden. In der Prüfung Prütting/Quarch/Fleischfresser wurden aus 85 149 Punkte, aus 66 116, aus 25 55, aus 56 82 und aus 26 dann 49. Im Zivilrecht der Erbensucherfall des BGH sowie der Pflegebettenfall des BGH – Selbstreparatur des Käufers. Im Strafrecht StPO durchgehend – § 100 h StPO als Ermächtigungsgrundlage, wenn ein Polizeibeamter eine Videoanlage aufstellt, um Fahrer, die im Karneval ihre Fahrerlaubnis verloren haben, zu kriegen? Im ÖR ein Weihnachtsmarktfall mit Europarecht. Das BVerfG Art. 14 GG und Denkmalschutz – das Blüchermuseum, die Rasselsteinvilla, die Strickwarenfabrik und nun die Schloßkapelle – 1 BvR 2140/08. Die Prüfung am 21.4. Morlok, Scholten, Lichtinghagen: im ÖR BVerfG vom 1.12.2009 zum Berliner FeiertagsG. Im Strafrecht der Pampersfall – Umpacken eines Handys in Karton. Im Zivilrecht entzündet sich in einer Garage ein Auto an einer Matratze, der Feuerwehrmann läuft über eine andere Garage, bricht ein und beschädigt das Auto. Griechenland wird nur noch gegen Vorkasse einkaufen gehen können – sogar eine Verzinsung von 25% wird Anleihenkäufer nicht mehr reizen. Die Söldnertruppe der EZB, die Ratingagenturen, sind „schuld“. Beliehene? Kann man gegen die klagen und vor welchem Gericht? Staatshilfen, z.B. durch uns über 25 Milliarden in Form von gesetzlich abgesicherten Bürgschaften, oder Umschuldung? Kauft die EZB Eurobonds auf, welche trotz no-bail-out aufgelegt werden? Wenn Portugal und Spanien nachziehen, wird der Euro Geschichte – vielleicht. Wie steigt man aus dem Euro aus? BGH IV ZR 230/08: bemisst sich der Pflichtteilsanspruch nach dem Rückkaufwert einer Lebensversicherung oder nach der ausgezahlten Summe? In der FAZ meint ein BGH-Richter, dass die Deals-Spielregeln des § 257 c StPO nicht eingehalten würden – Schweigeverpflichtungen – und dass die Richter ein Rechtsbeugeverfahren an den Hals bekommen könnten. Die FAZ meint selber, dass als nächster Fortschritt in der EU eine gemeinsame Armee angedacht sei, das BVerfG habe die aber in dem Lissabon-Urteil untersagt. Das kann ich mir in dieser Härte nicht vorstellen.

Niedersachsen hat eine Ministerin mit Migrationshintergrund – darf ein Minister Ausländer sein oder eine doppelte Staatsangehörigkeit haben? Was wäre, wenn sie ihren Amtseid „so wahr mir Allah helfe“ gesprochen hätte? Es lief mal eine Examensklausur, in der ein gewählter Ministerpräsident schwor, Gerechtigkeit gegenüber jedem Mann und jeder Frau zu üben – statt gegenüber jedermann. Rechtsfolge? Nemo tenetur „zum Mitwirken“ (das können Sie ja gerne ins Lateinische übersetzen) gilt nicht im Strafverfahrensrecht – BGH 4 StR 606/09 – der in Klausuren beliebte § 238 II StPO. Die Beanstandungspflicht greift bei Bedenken gegen die Einordnung der Zeugin als Verlobte. Damit sind die Hürden für eine erfolgreiche Revision wieder erhöht worden. „Wir sind die Guten“. Die Griechenlandkrise aus griechischer Sicht: entweder die lettische Variante = Entlassung von Beamten und Sparen, Sparen, Sparen oder der Ausstieg aus der Eurozone. Aus deutscher Sicht = Garantiegesetz bis zum 7. Mai, da ab dem 19. Mai Griechenland neue Staatsanleihen platzieren will, um 300 Milliarden Staatsschulden in Angriff zu nehmen. Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens? Nur eine statt drei Lesungen und Stereo-Gesetzesinitiative Bundestag und Bundesregierung gleichzeitig. Aus europäischer Sicht Restrukturierung der Staatsschulden durch Bail-out entgegen Art. 125 AEUV oder bilaterale Hilfen oder IWF-Unterstützung oder Gründung EWF oder eine GbR aus IWF, EZB und EU-Kommission oder Rauswurf aus der Eurozone, was die Verträge aber nicht vorsehen. Wenn allerdings die Griechen heute alle ihr Geld bei den Banken abheben, gehen die Lichter aus. Die Portugiesen, Spanier und Italiener sehen interessiert zu und lassen sich dann auch lustvoll fallen. Einige Staatsrechtsprofessoren werden im nachhinein kluge Kritik üben. Soll ich mein Geld vorsichtshalber abheben und in Goldbarren anlegen??? Der erste Windpark off shore vor Borkum. Im Festlandssockel – Hugo Grotius würde kritisch gucken. Kann die Insel Borkum gegen den Park klagen, weil Touristen ungern auf Spargel schauen wollen?

Die zweite ÖR-Klausur im April: BVerwG 6 C 21.07 und BVefG 1 BvR 2150/08 – Rudolf Heß-Versammlung – die BVerfG-Entscheidung war neulich schon Klausur – Vb eines Toten respektive, er verstirbt während des Verfahrens. Ein schöner BGH-Fall fürs Examen und Käufer von Eigentumswohnungen – V ZR 147/09 – wie hätte der BGH entschieden, wenn der Käufer angefochten hätte? Die erste ÖR-Klausur im April – die Entscheidung des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, transponiert auf das BVerfG – also eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung plus Eilantrag. Wenn man da EGMR/Europarat/Straßburg und EuGH/EU/Luxemburg nicht auseinanderhalten kann, dürfte das ziemlich blöd sein. Der Fall ruft den pawlowschen Prüferreflex Art. 103 – lex scripta, stricta, certa, praevia, Feuerbach hervor. Die Zeitungen werden nach wie vor von der Griechenlandhilfe beherrscht. Die SZ meint, für die geplante Verfassungsbeschwerde der „Viererbande“ sei das BVerfG nicht zuständig. Bei § 81 a StPO soll der Richtervorbehalt entfallen – Verstoß gegen Art. 2 II GG – Art. 104 GG? Darf ein Bundesland Kreuze im Klassenzimmer verbieten? Verbietet das GG diese reinste Form der Religionsneutralität à la francaise? Es kommt bei einer Testfahrt eines Erlkönigs zu einem schweren Unfall. Anscheinsbeweis? Risikoerhöhungslehre? Die Landtagswahl NRW rückt näher – zum ersten Mal zwei Stimmen und St. Lague Schepers. In der Prüfung am 23.4. Stobbe pp. kam im Zivilrecht BGH – die unerlaubte Untervermietung nach Rechtshängigkeit. Dann ist die Südkurve ermüdet nach Hause gegangen.

Die Prüfung am 23.4. Rosenberger/Katzenmeier/Schöbener – die Noten: 52 zu 80 (7+7), 47 zu 90 (10+11), 30 zu 57 (7+7) und ausreichend mit 11+6 sowie befriedigend mit 5+6 – Vornoten unbekannt. Im Strafrecht nur Strafbefehl rauf und runter – bei ihm müsse man das wissen – richtig. Im ÖR Meldeauflage für Fußballhooligan – im Zivilrecht gestörtes Gesamtschuldverhältnis. Die Noten aus der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Dinkelbach/Bätge vom 15.4.: 40 zu 68 (4+8), 33 zu 66 (9+8), 44 zu 82 (8+10), 47 zu 96 (7+14), 65 zu 107 (9+11), 53 zu 71 (3+6). Ein einziger Investor interessiert sich für Karstadt als Komplettpaket, falls ca. 4000 Arbeitsplätze wegfallen – § 613 a – daran dürfte sich der Insolvenzverwalter die Zähne ausbeissen. Die Prüfung am 23.4. Krebs/Dabitz/Richter im Zivilrecht ein Artikel aus dem Handelsblatt: Mercedes übernimmt den Rennstall Brown und Sponsoringverträge mit Henkel. Henkel will das nicht. Im ÖR das Unterhaltsvorschussgesetz, verfassungsrechtliche Bedenken bei der cessio legis auf die Kommune – diese seltsame Sache war neulich schon mal im Mündlichen – also bitte recherchieren. Im Strafrecht StPO und Diebstahl. Der Vortrag vom 23.4.: Das Aquarium des Obermieters birst, der Mieter dadrunter hat ein zerstörtes Bild und wird bei der Flucht aus der Wohnung fotografiert und findet sich auf der Bildzeitung wieder.  Ansprüche gegen den Obermieter und die Zeitung. Alles ohne KUrHG zu bearbeiten. Die Aschewolke: in Barcelona bietet jemand an, einen gestrandeten Touristen nach Hause zu fahren, kassiert eine Anzahlung von 250 € und erscheint dann nicht. § 263 klar – § 221?  Ein Amtsrichter möchte seine Arbeit im Handelsregister nicht am PC erledigen, er weigert sich auch, den Drucker zu betätigen – OLG Hamm 1 DGH 2/08. Hier kann man überlegen, ob richterliche Unabhängigkeit bedeutet, einen Anspruch auf sich bedienen lassen enthält. Das OLG meint ja. Vielleicht sollte man solchen Richtern klar machen, dass sie überall sonst ihren Job verlieren würden, wenn sie mit so was kämen.  Als  Chef würde ich die Umsetzung in die Nachlassabteilung veranlassen, die ist bei Richtern außerordentlich „beliebt“. Darf der Staat Generika vorschreiben? EuGH C-62/09 – ja. Solange nicht nur deutsche Generika vorgeschrieben werden.

Der Vortrag am 22.4.: der Weinhändler versendet „Kostproben“, um den Umsatz anzukurbeln – § 241 a. In der Prüfung Kindhäuser/Merzbach/Waldhoff im Zivilrecht stehen Sie am Flughafen in Ägypten und kommen wegen der Wolke nicht zurück und Regressanspruch des 1. FC Köln gegen randalierende Fans wegen DFB-Vereinsstrafe. Im Strafrecht Überfall mit Waffe quer Beet. Im ÖR Verkehrsschilder rauf und runter – s. NJW diese Woche – Heft 17. Die dritte Aprilklausur: erster Teil Hinauskündigungsklausel – BGH II ZR 342/03 – zweiter Teil Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei nicht zustandegekommenem Vertrag. Die Noten vom 16.4. Hauck/Brähler/Preuß 40 zu 71 (7+8), 21 zu 40 (4+x), 38 zu 80 (12+10) und 27 zu 58 (4+9) und ein U-Boot. Der EuGH verlangt zunehmend im Steuerrecht  das Herkunftslandprinzip – C-510/08. „Berufskläger“ beim BVerfG reden über ein noch ungelegtes Ei. Vb gegen die Griechenlandhilfe – angeblich verletzt das Art. 14 und das Sozialstaatsprinzip. Setzen – sechs.

Der Vortrag vom 21.4.: Wegen dreistündiger Verspätung des Fliegers geht die Passagierin nach Hause und will Erstattung des Flugpreises – die Airline will Erstattung ihrer Anwaltskosten von ihr. Der Vortrag am 20.4. im Zweiten: ein Mieter gibt Räume unberechtigt an Dritte weiter.  Die sollen die Miete zahlen. Die beste Note in drei Prüfungen waren 8 Punkte. In der Prüfung Flege, Dienes, Schrade: im Zivilrecht die Aschewolke – es wurde zur Auflockerung nach dem Namen gefragt. Dann bleibt eine Arbeitnehmerin in Ägypten hängen – § 615.  Im ÖR Rechtsschutz gegen eine Veränderungssperre nach § 15 BauGB – isolierte Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage? Im Strafrecht lässt der Bauer seine Kühe die Weide das Nachbarn abgrasen – dann Brandstiftungsdelikte en détail. Die Prüfung am 9.4. Stobbe/Kubink, Traumann – die Noten: 33 zu 66 (3+10), 22 zu 45 (5+6), 29 zu 43 (2+4) und 24 zu 56 (8+8). Im Strafrecht BGH die eingeschleuste Ausländerin stirbt im Schneefeld. Im Zivilrecht BGH – der tollpatschige Fahrer des Mieters fährt den Spezialkran kaputt. Im ÖR BVerfG – musizieren am Sonntag als Lärm oder auch nicht – § 10 LImSchG. Die Welt berichtet über den Countdown für den Gesamtverkauf von Karstadt – Übernahme von 25.000 Mitarbeitern, dafür verzichten die Städte auf viel Gewerbesteuer, die Vermieter auf die meiste Miete, die Gläubiger auf fast alle Forderungen. Der Insolvenzverwalter hat den Datenraum geöffnet – der Verkauf geht also nach englischem Recht. Eigentlich egal, da bei Unternehmenskäufen eh nur die erste Alternative in § 434 gilt, die vereinbarte Beschaffenheit, so dass das due diligence Verfahren in die Vertragsausgestaltung umgetopft wird. Die SZ schreibt, dass Herr Kachelmann trotz eines Monats U-Haft immer noch keinen Haftprüfungsantrag gestellt hat. Da er sich zwei Anwälte leistet, kann es wohl nicht an einer Kautionsunpässlichkeit liegen. Also Verdunkelungsgefahr. Oje oje. Der Bund will neue Stipendien ausgeben – die Stipendienvergeber regen sich auf, weil ihre auf das BAFöG angerechnet werden. In der FAZ sprechen der EuGH-Richter von Danwitz und der BVerfG-Präsident Voßkuhle neben- aber wohl nicht miteinander. Keyword: europäische Integration – das liest sich so, als ob das BVerfG die Boxhandschuhe für das Honeywellverfahren auf den Tisch legt. Ribéry – darf ein europäischer Fußballclub wegen seiner unverständlichen Präferenz für junge Mädchen, die sich nicht nur amateurhaft in Sex and the City auskennen, wieder ausladen? Gilt hier das AGG? Die Airlines wollen Entschädigung für die Aschewolke – geht das europarechtlich? Ist das ein enteignender Eingriff oder gar enteignungsgleich? Deshalb machen die soviel Wind um die Anordnungen von Minister Ramsauer.

Und noch einmal die Aschewolke: wer trägt das Transportrisiko bei Blumen aus Kenia, bei Lachs für Sushi in Japan und bei Autoteilen für BMW in München? Darf eine Fraktion eine öffentliche Veranstaltung gegen den Bürgermeister im Rathaus veranstalten? VG Düsseldorf, 1 K 2401/08. Bitte dran denken, § 56 III GO ist keine Anspruchsgrundlage. Darf  bei einer Sitzung des Untersuchungsausschusses der Anwalt eines noch zu hörenden Zeugen des Saales verwiesen werden? VG Hamburg 20 E 3389/09. Der BGH verbittet sich, ein bebildertes Urteil entscheiden zu müssen – die StA vergisst, Heimtücke anzuklagen – wenn einmal der Wurm drin ist – BGH 5 StR 70/10. Der Vortrag am 20.4.: A kopiert eine Fußballeintrittskarte, legt die wieder zurück und geht mit der Kopie zum Spiel. Zusatzfrage: Rechtskraft in der StPO und Durchbrechungen. In der Prüfung Bieber/Paffrath/v.Danwitz im Zivilrecht: BGH – Kauf des verbotenen Radarwarngerätes und BGH – das asbestverseuchte Haus. Im ÖR Nichtraucherschutzgesetz, im Strafrecht quer Beet. Die Deutsche Flugsicherung sperrt den Luftraum während das Luftfahrbundesamt kontrollierte Sichtflüge – im Gegensatz zum Instrumentenflug – gestattet. Kann ein Passagier da sagen, ich fliege und zahle nicht? Darf ein Pilot sich weigern, zu fliegen? Reisegesellschaften sollen den gestrandeten Touristen den Vertrag gekündigt haben. Die Briten holen ihre Touristen mit der Kriegsmarine zurück. Dürften wir das? Die Bundesanwaltschaft hat gegen Oberst Klein nach § 170 II StPO eingestellt, darf sich der Untersuchungsausschuss trotzdem damit beschäftigen? Art. 44 GG verweist doch auf die StPO. Dürfte die Bundesanwaltschaft die Akte ohne Anlass wieder öffnen? Rechtskraft der Einstellung?

Die zweite Klausur: ein Minderjähriger abonniert einen Klingelton – AG Berlin-Mitte 12 C 52/08. Der BGH hat die Altersgrenze der Notare gehalten – NotZ 16/09 – und nicht dem EuGH vorgelegt.  Und ein Fall zum Wegfall der Geschäftsgrundlage – XII ZR 108/08. Die Prüfung Bernsmann/Zilkens/Brewing am 14.4.: Noten 41 zu 90 (16+11), 43 zu 76 (6+9), 24 zu 57 (6+9), 33 zu 65 (5+9), 40 zu 74 (7+9). Im Strafrecht StPO und dann der Fußballspieler Guerrero, der eine Plastikflasche wirft. Im Zivilrecht ZPO und BGH zu § 828 II – der 8jährige fährt gegen ein geparktes Auto. Im ÖR Gemeinderecht und InformationsG. Die 16 Punkte kamen wohl auch aus der Kenntnis des BVerfG-Urteils – war auch mal Klausur – zu Art. 85 III GG – muss der Bundesminister in Atomangelegenheiten über den Landesminister gehen oder darf er ihn einfach überspringen? Die Noten aus der Prüfung Bieber/Jürgens/Jox vom 14.4.: 56 zu 95 (9+10), 41 zu 70 (8+7), 63 zu 105 (9+11), 21 zu 47 (5+7) und 30 zu 58 (7+7). Die erste Klausur im Ersten im April. In Berlin BGH VIII ZR 160/08. In NRW Arbeitsrecht – Nebentätigkeit eines AN – zuletzt BAG 10 AZR 66/09 – Vertragsstrafe – Auflösungsvertrag.  Muss der AG über Sperrfrist informieren? Argumentum e contrario aus § 626 II 2 und dem NachweisG. Wen kann die Lufthansa wegen des Flugverbots verklagen bzw. wegen der Einschränkung auf Sichtflug? Ist das eine Auflage oder Bedingung oder Teilversagung? Die Deutsche Flugsicherung oder Herrn Ramsauer oder eben die Bundesrepublik? Goldman Sachs soll ein Produkt auf den Markt gebracht haben, bei dem sie genau gewusst haben, dass es fällt. Das dürfte Betrug sein. Oberst Klein habe sich nicht strafbar gemacht – wohl nach § 11 I Nr. 1 oder 3 mit II Völkerstrafgesetzbuch. Kann man dann noch ins StGB zurück? Das OLG Rostock hat zu prüfen, ob die Ehefrau eines verunfallten Ehemannes die befruchteten Eizellen herausverlangen kann. Verbietet § 4 Embryonenschutzgesetz das? Nach dem Wortlaut nur die Herausgabe zur Befruchtung  – aber nach Befruchtung? Anspruchsgrundlage? Hausverbot in einem Café für Mitarbeiter des Ausländeramtes wegen der Abschiebungen? §§ 2 Nr. 8, 7, 9 mit §  15 AGG? Darf man dem Staat nicht so seine Meinung sagen? Ich meine, sie muss woanders frühstücken gehen.

In der Prüfung Hauck/Brähler/Preuß am 16.4. kam im Strafrecht der Chefarzt, der mit Zitronensaft die Wunden desinfiziert hat, im Zivilrecht BGH – die Bürgschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers, im ÖR wurde daran angeknüpft und es ging über Stock und Stein durch Europa- und Völkerrecht. Die Prüfung am 15.4. Scheiff/Zieschang/Kempen: im Zivilrecht ZPO – Gehörsrüge und Nichtzahlung bei Reisevertrag. Im Strafrecht Herr Kachelmann, der immer noch sitzt, und Mord im Krankenhaus an der vermögenden Mutter. Im ÖR BVerwG – die genaue Fundstelle weiß ich aus dem Stehgreif nicht: ein Verfassungsrichter gibt einem Fachverlag Urteile, der andere Fachverlag will auch berücksichtigt werden – in NRW nähme man § 4 LPresseG – das BVerwG darf aber nur die Verletzung von Bundesrecht prüfen – Art. 5 I mit Art. 3 als Leistungsanspruch. Der Vortrag am 16.4.: BayVGH 24 BV 06.324 – Videoautomat am Sonntag? In der Prüfung Pamp/Murmann-Suchan/Paeffgen wuden aus 51 93 (12+10), 68 zu 107 (9+10), 39 zu 71 (8+8), 29 zu 49 (5+5), 30 zu 51 (3+6). Im Strafrecht BGH 1996: als der Zuggast das Fenster öffnet, wird er von dem alkoholisierten Kollegen abgestochen. Ist Fensteröffnen Nötigung? Dann die aktuelle BGH-Entscheidung – Famos und RÜ – mehrfacher Tötungsversuch durch Schießen und dann Zufahren auf einen Baum. Im ÖR Glockengeläut – Zivilrecht: Absagen des Zahnarzttermins. Frau Merkel hat ein Wochenende lang das Land als Exilregierung geleitet. Wer vertritt sie wo? Die SZ diskutiert die Verhandlung bei der Großen Jugendkammer in Ansbach wegen Feuerbach, der da mal Präsident war. Öffentlichkeit beim Heranwachsenden?

OLG Köln 24 U 51/09: woraus haftet eine Wohnungsverwaltung, deren Hausmeister sagt, an Neger werde nicht vermietet? Nur § 831? Wieso kein § 15 AGG oder cic? Die letzte Klausur im Zweiten: VG Koblenz 5 K 991/06.KO. Bis auf eine Klausur also alles Urteile und bei der einen wohl auch, nur habe ich das nicht gefunden. Letzte Woche soll eine Prüferin die JuS aufgeschlagen haben und offen aus ihr geprüft haben. EuGH C-511/08 – unser § 357 BGB hält – entgegenstehende AGBs zur Überwälzung von Zusendungskosten sind unzulässig. Impressionen aus Prüfungen: neulich sagte der Vorsitzende im Zweiten im Vorgespräch, er halte von Verbesserungsversuchen nichts, diese Leute würden den anderen nur den Platz wegnehmen – gegenüber einem Verbesserer. Dazu fällt einem nichts mehr ein. Können sich diese Leute vorstellen, was das für ein Stress und unangenehme Arbeit ist, sich dem Wiederholungsversuch zu stellen, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben? Man sollte eigentlich den Mut haben, aufzustehen und zu gehen und dann ein Ablehnungsgesuch zu schreiben. Aber hier habe ich jetzt eine große Klappe, ich muss das ja nicht mehr machen. Dann war in dieser Woche eine Prüfung bei einem sehr gefürchteten Prüfer – einem Kandidaten wurde überwiegend geraten, auszusteigen. Er tat es nicht  und war sehr erleichtert. Die Prüfung war nett, er hat gute Noten bekommen. Glauben Sie den negativen Protokollberichten im Zweifel nicht – es gibt Kandidaten, die ihre Fehler bei anderen suchen. Kein Prüfer will Ihnen was. Ich sehe eigentlich alle Protokolle: unangenehme Prüfer gibt es so gut wie gar nicht mehr – ich kenne nur noch einen, der nie mehr als 10 Punkte vergibt. Solange Sie den nicht kriegen und auch dann sollte man sich wohl nicht verängstigen lassen. Einige Sachen muss man aushalten: ein Prüfer kommt immer notorisch zu spät, so dass die Vorgespräche teilweise hinter den Vorträgen stattfinden. Das geht eigentlich gar nicht – aber Augen zu und durch.

Die Prüfung Zimmermann/Drees/Huster am 15.4.: im Zivilrecht die BGH-Entscheidung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft, im Strafrecht ein Fall aus dem Dezernat des Prüfers und StPO, im ÖR Verbot des Betens in der Schule. Noten: 45 zu 92 (11+11), 55 zu 98 (8+12), 22 zu 42 (5+5), 46 zu 82 (9+9) und 46 zu 90 (11+11). Sprachliche Defizite kosten Noten. Nur das Werfen von Stichworten in den Raum – keine ganzen Sätze – reicht nicht. Sprachlosigkeit darf einem Juristen nicht passieren. Der Vortrag am 15.4.: Strafbarkeit des Raubopfers, das dem Räuber den Ring abkauft? Praxisvariante: Kaskoversicherungen lösen in Polen gestohlene Autos wieder aus. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn pp. wurde die Strafrechtsprüfung mit Völker- und Europarecht begonnen und mit dem Gleisarbeiterfall fortgesetzt und endete mit Rechtsgeschichte: Welches Gesetzbuch ist als Lehrbuch zu gebrauchen bzw. ? Na ja – Corpus Juris Civilis von Justinian – naja, weil ich nicht weiß, ob man darauf kommen muss – Günther Jauch würde das als Millionenfrage stellen. Wer war Karl V.?  Der Sachsenspiegel? Salvatorische Klausel in der CCC. Im Zivilrecht kam die letzte Arbeitsrechtsklausur. Im ÖR Europarecht. sowie OVG: eine Gemeinde-Homepage als öffentliche Einrichtung nach § 8 II GO.  Darf die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Restaurantinhaber „heimlich“ freiwillig weiterversichern, indem in der vom Bundesaufsichtsamt genehmigten Satzung eine Widerspruchslösung steht, das SG Dresden – S 7 U 219/09 – meint nein, wegen Verstoßes gegen § 6 SGB VII – noch nicht rechtskräftig – ich habe einen Parallelfall in Köln, mal sehen. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten: Abschleppen wegen Behinderung von Dreharbeiten – VG Köln 20 K 848/09 – und/oder eines Umzugswagens – VG Köln 20 K 6900/08. Der Vortrag vom 14.4.: Bund-Länder-Streit wegen Anweisung bei Bundesauftragsverwaltung. In der Prüfung Gehle/Kubink/Vogt wurde im Zivilrecht ein OLG-Köln-Urteil geprüft: Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen, wenn ein GmbH-Anteil verkauft wird und die Halle der GmbH defekt ist. 2 Jahre – § 438. ZPO. Im Strafrecht Diebstahl der Kollekte aus der Sakristei. Im ÖR Handwerksbetrieb im Außenbereich. In der Prüfung Bieber/Jürgens/Jox wurden aus 56 95 (9+10), aus 41 70 (8+7), aus 63 105 (9+11), aus 21 47 (5+7) und aus 30 58 (7+7). Im Zivilrecht Deliktsrecht, im Strafrecht StPO plus Straßenverkehrsdelikte, im ÖR Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und Klausur+OVG: Nachbarklage gegen geschlossene Abteilung des LKH für Hannibal Lecter. Aus einem geschlossenen Immobilienfonds kann man zwar mit dem Haustürwiderrufsrecht raus aber nur ex nunc, also mit den eingefahrenen Verlusten – außer Spesen nichts gewesen – EuGH C-215/08. Die handschriftliche Anmerkung Ossi in einer Bewerbungsmappe führt nicht zu einem Anspruch nach § 15 AGG. Sonst würde ja „Preuße“ bei den Bayern auch zu einem Entschädigungsanspruch führen. So was muss man aushalten – keine Beleidigung.

Der Kölner Stadtrat beschließt eine Sanierung des Schauspielhauses statt eines Abrisses – es gibt ein Bürgerbegehren mit doppelt soviel Unterschriften wie erforderlich. Ist das zulässig? § 26 GO – ich dachte immer, in bauplanungsrechtlichen Dingen nicht. Aber wir haben in drei Wochen Landtagswahlen, da ist wohl alles anders. Die FAZ denkt darüber nach, ob die Einrichtung eines EWF vom BVerfG gekippt würde, d.h. unsere Teilnahme daran. Brüssel würde unsere Haushaltspolitik bestimmen. Tun die das nicht sowieso schon? Statt Art. 125 AEV zu ändern, will man die Karteileiche des Art. 136 AEUV aktivieren. Das BVerfG werde nun endlich Honeywell entscheiden – das wurde schon letztes Jahr um die Zeit gesagt. Hat eine Klage vor dem VG Berlin auf Abzug von hier gelagerten US-Atomwaffen Aussicht auf Erfolg? Ich vermute mal, dass die beklagte Bundesrepublik das mit Nichtwissen bestreiten wird. Herr Gabriel meint, wir wären im Krieg. Unser BMV spricht „umgangssprachlich“ von Krieg. Wer entscheidet das und wie bei uns?

In der Prüfung Köndgen/Faßbender/? am 13.4. der Vortrag: ein Fußballrowdy soll sich während eines Spieles bei der Polizei melden – OVG vor einiger Zeit. Im Zivilrecht: BGH – Schmerzensgeldanspruch gegen den Anwalt – die Wunderkerzen. Muss man Miete zahlen, wenn man selbst verschuldet die MIetwohnung abgefackelt hat? Aber sicher. § 324. Im Strafrecht holt in einer Disco ein Nichtberechtigter mit einer gefundenen Garderobenmarke die Jacke einer Frau ab. Und: vor welchem Gericht wäre die Landesjustizministerin anzuklagen? Befangenheit der kompletten NRW-Staatsanwaltschaft? Im ÖR die letzte Europarechtsklausur und Bundesrat. Die vierte Zivilrechtsklausur im Zweiten: OLG Celle 8 U 29/09 vom 19.11.2009 und ähnlich BGH VII ZR 35/07. Die Noten aus der Prüfung Huschens/Ketterle/Krämer am 9.4.: x zu 79 mit einem Vortrag von 11 Punkten. 32 zu 49 (2+5). 50 zu 101 (12+13). 52 zu 91 (9+10), 28 zu 52 (3+7). Der EuGH C-73/08 hält die österreichische Medizinstudentenzugangsregelung, wenn sie geschieht, um die medizinische Versorgung in Österreich sicherstellen, nicht, wenn die Universitäten aus Geldgründen keine Deutschen aufnehmen wollen. Die FAZ diskutiert die Bankenabgabe im Vergleich zum früheren Kohlepfennig. Die Bankenabgabe ist keine Sondergabe sondern wie die Fehlbelegungsabgabe eine Art öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch oder eine Steuer. Der Kohle-, Wasser-, Wald-, Kunstpfennig etc. werden heimlich in Rechnungen versteckt.

Die dritte Zivilrechtsklausur im Zweiten: BGH – Rückforderung von Renovierungsleistungen bei ungültiger Klausel plus Vollstreckungsgegenklage. Laut FAZ muss der Papst bei einem geplanten Englandbesuch im September die Festnahme befürchten. Es wird Carl Schmitt zitiert: der Papst und ein Pirat seien die einzigen Menschen mit Subjektsqualität im Völkerrecht. Immunität eines Oberhauptes bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Karstadt soll nach dem Motto alles-oder-nichts verkauft werden. Das dürfte § 613 a BGB verhindern.

Der Vortrag am 9.4.: Der Sohn schenkt den am Strand gefundenen MP3-Player dem Vater, der macht den kaputt und bekommt noch von einem anderen Schädiger Geld. Zusatzfrage: Schwächen der Deliktshaftung und Korrektur durch die Rechtsprechung. In der Prüfung Ketteler/Huschens/Krämer kam im ÖR die Kobra in Mühlheim sowie die Klausur aus dem Zweiten Examen: die mongolische Jurte im Nachbargarten. Im Strafrecht Alkoholfahrt. In der Prüfung Stobbe/Kubink/Traumnn die Examensklausur Beschädigung der gemieteten Hebebühne. Im Strafrecht Unterlassungsdelikte, im ÖR Trompetenkonzert an Ostern.  In einer dritten Prüfung kam nur StPO im Strafrecht, den Rest habe ich vergessen. Die Noten aus der Prüfung Roth/Hammerschlag/Eschweiler am 7.4.: x zu 93 (11+12), 29 zu 69 (10+10), 38 zu 67 (5+8), 62 zu 110 (9+13), 21 zu 54 (9+8). Die zweite Zivilrechtsklausur im Zweiten im April: Kaufrecht – Gewährleistungsausschluss – Internetverkauf – Beweislastprobleme – Wasserschaden in einem gebrauchten Porsche. Die SZ berichtet, dass nach dem BGH auch ein österreichisches Gericht Ebay verpflichte, verdachterregende Händler rauszuwerfen, andernfalls werde gehaftet.

Löst die Anmerkung „Ossi“ auf einer Bewerbermappe einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG oder § 823 aus? Das Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt das nächste Woche – DDR als Ethnische Gemeinschaft? Eine sehr alte Dame ruft die Polizei, weil ihre Freundin nicht zum Abreisetermin – Busreise an den Gardasee – erschienen ist. Die hat aber nur verschlafen. Ähnlich schon mal als Klausur. Wer bezahlt die Polizeikosten? Ein wütender nicht bezahlter Lieferant einer Gaststätte nimmt den Gästen das Steak vom Teller. Strafbar? Am 12.4. werden wieder Frequenzen versteigert – Monopolausbeute des Staates.

Die erste Zivilrechtsklausur im Zweiten: BGH – der zivilrechtliche Abschleppfall in der modernen Variante – der Abschlepper bietet sich zugeparkten Geschäftsleuten an. Noch zu der Prüfung Roth/Hammerschlag am 7.4.: im ÖR IWF und EWF, im Strafrecht Stalking. LG Hamburg 325 O 100/10: Gerhard Schröder erwirkt eine Unterlassungsverfügung – nicht auf Gegendarstellung – gegen einen Anwalt – der dürfe nicht behaupten, er sei der Beifahrer von Frau Käßmann gewesen. Dies veröffentlicht der Gegner auf seiner Homepage. Fällt jetzt ein Ordnungsgeld an? Die SZ berichtet über ein Gesetz gegen zu lange Prozessdauer. Verzögerungsrüge und Entschädigung. Kann der Papst als Zeuge in einem Strafprozess wegen sexuellen Missbrauchs vorgeladen werden? In Kentucky soll das ein Verteidiger beantragt haben. Immunität? Art. 139 WRV gegen den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern – Sonntagsverkauf – das OVG Greifswald hält die Läden zu. Kann man das nicht wie in London machen – ab 12 Uhr ist offen? Oder wie hier – nach dem Kirchgang kann die Kirmes beginnen? Medien berichten über illegalen Geheimnisverrat illegaler Tötungen  – das erinnert an Carl von Ossietzky – er wäre bei uns auch verurteilt worden. Auch illegale Geheimnisse dürfen nicht verraten werden. Obama will nach dem Atomwaffensperrvertrag von 1968 und den Salt und Start-Verträgen 2010 ein Nachfolgeabkommen abschließen. Bemerkenswert, da die USA sich in den letzten Jahren Verträgen verweigert haben. Da kommt dann nicht mehr raus, wie Iran am Atomwaffensperrvertrag sieht.

Der Vortrag am 7.4.: Die Silvesterrakete im Schneehaufen – BGH. Prof. Roth prüfte BGH – Renovierung bei unwirksamer Renovierungsklausel. Ich habe heute nicht verschlafen, bin aber mit firefox nicht in die homepageverwaltung gekommen – internet explorer tut es aber und der Fehler lag bei Java. So: ein Internetgesetzbuch soll her – überflüssig – im BGB steht alles notwendige – schon seit 1896. Der niedersächsische Landtag will vom Bundeskanzleramt Unterlagen zu Asse. Bund-Länder-Streit? Welcher? Pflicht zur Länderfreundlichkeit? Die Niederländer befreien ein deutsches Schiff aus Piratenhand. Dürften wir das? Art. 87 a II GG i.V. mit Art. 24 II GG? Deutsche Schiffe als deutsches angegriffenes Hoheitsgebiet?OVG Lüneburg 10 ME 17/09: unzulässige Teilkündigung, wenn dem Fraktionsgeschäftsführer das Gehalt gekürzt wird, weil die Kommune die Fraktionszuwendungen kürzt? Wer haftet für das Gehalt, wenn es die Fraktion nach der Kommunalwahl nicht mehr gibt? Thyssen-Krupp und MAN zahlen Dividenden trotz fehlender Gewinne. Die Telekom verspricht sogar für die nächsten Jahre jetzt schon Gewinne. § 266 StGB? Das Aktiengesetz mag nicht, wenn Substanz ausgezahlt wird. Hier wird aber keiner klagen.

Die zweite Strafrechtsklausur im Zweiten: in der Bahn nimmt einer von zwei Gangstern einem Passagier dessen neuen Schuhe weg und fragt ihn, ob er sie behalten dürfe. § 249? Konkludente Drohung? Im Supermarkt steckt er zwei Flaschen in den Rucksack und bedroht dann eine Verkäuferin mit einer Scheinwaffe. Ein HSV-Spieler wirft eine Plastikflasche auf randalierende Fans und trifft einen ins Gesicht. § 278 oder nur bei Gelegenheit? Rechtsform für die Landarztquote: Medizinstudienplatz gegen Landarztverpflichtung? Verstoß gegen Art. 12 I GG? Bedarfsgelenkter Numerus clausus? Der Spiegel kritisiert den Vierfach-Mord-in-Eislingen-Prozess. Das Gericht hätte keinen speziellen Sachverständigen für Jugendpsychiatrie beauftragt. Revisionsaufgrund – § 244 IV, § 337 StPO? § 105 JGG – ist es die Regel, dass Heranwachsende nach Jugendstrafrecht bestraft werden oder die Ausnahme? In München bepflanzen grüne Guerrilleros heimlich nachts die öffentlichen Grünanlagen. § 303 I oder II – wie Grafitti? Sachbeschädigung durch Funktionsbeeinträchtigung im positiven Sinn? Die erste Aprilklausur im Zweiten: BGH 4 StR 536/05 – Salz im Pudding statt Zucker und ein bißchen Revisionsdrumherumgewese. Der große Senat muss sich mit der Anwesenheit von Angeklagten und Verteidigern bei Zeugenaussagen befassen – BGH 5 StR 460/08 – auch bei Belehrung und Entlassung? In Heft 14 der NJW.

22.000 Leute haben eine Verfassungsbeschwerde mit schlappen 31 Seiten gegen ELENA eingereicht. Ich bin gespannt, ob Karlsruhe die annimmt. Das wird hier wie beim Supreme Court – man muss vor dem Gericht demonstrieren, um deren Aufmerksamkeit zu erregen. Die ARD hat einen Anti-Scientology-Church-Film gebracht – Art. 5 III gegen Art. 4 I GG? Wenn die ARD fair wäre, würde sie am nächsten Mittwoch einen Film über die Zeugen Jehova bringen – an die traut sich aber leider niemand ran. Ich weiß, wovon ich schreibe. Das Verschollenheitsgesetz wird im Vierfachmordfall von Eislingen zur Anwendung kommen. Man weiß nicht, ob Vater oder Mutter zuerst verstorben sind. Der Sohn-Täter ist schon rechtskräftig für erbunwürdig erklärt worden. Vor dem strafrechtlichen Urteil – so jedenfalls die Zeitungen. Lt. SZ werden deutsche Fremdenführer in Sizilien mit Bußgeldern an ihrer Berufsausübung gehindert. Sizilien gehöre nicht zur EU. Das EU-Parlament muss wegen des Vertrages von Lissabon für z.B. Spanien und Frankreich mit zusätzlichen Abgeordneten nachbesetzt werden. Darf das die Assemblée Nationale machen, wenn bisher die Regionalparlamente das taten? Auswirkungen auf das EU-Parlament? BGH XII ZR 120/06 – §§ 550, 126 – angucken, so was kam schon mal als Vortrag.

März: Die FAZ berichtet über den Gewitterfall – Totschlag, wenn man das Opfer in den Wald schickt und das wird, wie erwartet, vom Blitz getroffen? Moderne Variante: auf den Golfplatz. Hans Welzel, mit dem alle Studenten inden 70ern gequält wurden, wird zitiert. Objektive Zurechenbarkeitstheorie von 1927 gegen Lehre von der Sozialadäquanz 1939. Fernseh- und Prüfungsvariante: Ein Fall für Zwei: der  Wohnungsvermieter vermietet nach dem Mord an der Mieterin, seiner Tochter, die Wohnung an seine ähnlich aussehende junge Frau – auch diese wird vom Hausmeister umgebracht, da er auf diesen Typ steht. Literaturvariante: Es geschah am hellichten Tag: der Kommissar setzt ein Kind an den Straßenrand, damit der Sexualtäter auf diesen Lockvogel anspringt. Hollywood-Variante: Cape Fear – der bedrohte Anwalt bindet im übertragenen Sinn eine Ziege an einen Baum, um einen Tiger zu fangen – er stellt Robert de Niro eine Falle – dann wird es sehr unästhetisch – der Film kommt immer erst nach 22 Uhr. Dieselbe Zeitung schreibt über BAG 8 AZR 670/08 – wann ist man im Sinn des AGG behindert? Darf der Arbeitgeber nach Vorerkrankungen fragen? Ich weiß von einem Fall im Assesscenter zur Richtereinstellung, dass der Amtsarzt wegen Übergewichts Bedenken hatte – „Sie müssen abnehmen“. Verstoß gegen AGG? Richter als Arbeitnehmer? Darf die EU Richter regulieren oder geht das ans Eingemachte unserer Staatsorganisation? BGH XI ZR 200/09 – der Senat für Bank- und Börsenrecht – stibitzt im Gärtlein des V. Senats für Sachenrecht. §§ 800, 727 ZPO – der neue § 1192 I a wird auf Altfälle durch einen Auslegungstrick rückwirkend angewandt. Man hätte die Kündigung nach § 1133 verbieten müssen. Die Maultaschen-Diebin erhält eine Abfindung von brutto 42.500 € – da wird viel an das Finanzamt weggehen – wenn sie arbeitslos ist, stellt sich die Frage, ob die Abfindung auf das Arbeitslosengeld I bzw. II anzuwenden ist. Das BSG hat das alles schon entschieden. Darf die ARD einen negativen Film über Scientology Church drehen? Rundfunkfreiheit gegen Religionsfreiheit? Ist das eine Religionsgemeinschaft?

Eine BGH-Entscheidung als Lehrbuch zu Internet-Provider-Verträgen – III ZR 79/09. Und mal wieder E-B-V beim BGH – V ZR 106/09. Dürfen wir Guantanamo-Insassen aufnehmen? § 23 AufenthG. Haftet der Mieter des Frachtschiffes Erika für Umweltschäden durch die Ölkatastrophe vor 10 Jahren? Im Fall Mesquer hatte der EuGH das schon bejaht. Kachelmann – die StA sagt, Anklage werde vielleicht nie erhoben, er bleibe aber in Haft – der Graf von Monte Christo? Messerverletzungen am Hals als Beweis? Die Bahnabgabe soll als Zwangsfonds eingerichtet werden – CMA – ob das beim BVerfG hält? BGH V ZR 72/09 – eine ETW darf als Ferienwohnung genutzt werden. Im Baurecht hat man vor ein paar Jahren noch angenommen, dass Asylbewerber- und Altenheime nur der Unterbringung und nicht dem Wohnen dienen – sie hätten daher nichts im reinen Wohngebiet zu suchen. Eine Hausverlosung führt zur Strafbarkeit wegen verbotenen Glücksspiels – auch bei einem Quiz: ist Manhattan ein Stadtteil von Bielefeld oder von New York? Und wegen Betruges. Also lieber nicht.

Die FAZ regt sich seit Tagen über die Kachelmann-Berichterstattung auf und bringt das in Zusammenhang mit der Caroline-Rechtsprechung und Frau Käßmann. Ich meine, wenn jemand Journalisten zu seinem Haftprüfungstermin bestellt – „ich bin unschuldig“ – aber dann den Antrag zurückzieht, wird man ja über ein Doppelleben öffentlich nachdenken dürfen. Die SZ berichtet zeitgleich über Thomas Middelhoff: § 266, wenn er Vorstandsvorsitzender bei Arcandor ist und gleichzeitig im Vermieterfonds wohl überteuerte Mieten kassiert? Der BMI hat per RVO das Internetsperrgesetz für nicht anwendbar erklärt – das ist schon fraglich. Jetzt will die EU aber Sperren statt Löschen einführen – müssen wir uns das bieten lassen? Die geplante Bankenabgabe – Einzelfallstrafsteuer oder was soll das sein? Sonderabgabe kaum. Sui generis?

Kaum ist das letzte deutsche Pharma-Unternehmen in ausländische Hand geraten, traut sich ein Minister  Preise staatlicherseits vorzuschreiben – Eingriff in Art. 12 und 14 GG? Nach welchem Recht haftet eine österreichische Bank, über die SED-Millionen verschoben wurden? OLG Zweibrücken – 4 W 11/10: Nachdem der Ehemann seine Frau umgebracht hat, verursacht er einen Verkehrsunfall und gibt dem Geschädigten 7.000 € in bar. Dieser gibt der StA das Geld, die hinterlegt es, nachdem die Haftpflichtversicherung des Täterautos 4.000 € gezahlt hat. Wer will was von wem woraus? Unsere Bundeskanzlerin hat in der Griechenlandfrage mit dem BVerfG gedroht – alles unter ultima ratio würde von dem gekippt. Ein weiterer Fall zu § 828 II – NJW Heft 13 – LG Saarbrücken- 13 S 133/09 – mit einer Auflistung aller bisherigen Fälle – alles (gefühlt alles) Examensklausuren.

Das VG Berlin meint, Steuerhinterziehern könnte der Pass entzogen werden, auch wenn sie nicht Elfes heißen. Dann muss man eben seine Frau in die Schweiz schicken, um das Geld umzutopfen. Sarkozy wollte eine eigenständige Wirtschaftsregierung – Frau Dr. Merkel gibt diese Aufgabe dem Europäischen Rat. Dürfen wir unsere wirtschaftspolitische Leitungskompetenz auslagern? Maastricht-Urteil – Art. 79 III GG? Art. 125 EU wird geändert – die Eurozone und der IWF geben Griechenland Geld – aber nur einstimmig -16 Mitgliedsstaaten einstimmig? Großbritannien will das Oberhaus abschaffen, d.h. PM Brown. Dürfte man bei uns den Bundesrat ersatzlos streichen? Frau Käßmann hat einen Strafbefehl erhalten. Ein beliebtes Prüfungsthema – er – nicht sie. Der Hausherr des ZDF – Kurt Beck – will  Karlsruhe anrufen, um eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages durchzusetzen – mehr Nichtpolitiker in den Verwaltungsrat, um den Staatsvertretern die 3/4 Mehrheit zu entreißen. Abstrakte Normenkontrolle präventiv?

Der BGH legt den Begriff der öffentlichen Versteigerung im Verbrauchsgüterkauf doch nicht autonom aus – da muss ich die Pressemitteilung falsch verstanden haben – VIII ZR 71/09 – es gilt § 383 III. Der Vortrag am 24.3. im ÖR: Beseitigungsverfügung für genehmigungspflichtige Container – § 80 III VwGO.  Vortragslänge teilweise 6 Minuten – die Prüfer haben den Wecker angelassen, der klingelte dann, als die Leute schon beim Spazierengehen waren. In der Prüfung Kindhäuser pp. herrschte wohl eine Seuche – im Zivilrecht ging es um § 899 a BGB – Grundstücksveräußerung durch GbR bei wechselnden Gesellschaftern. Prüferfrage: welche Rechtscheine gibt es? Antwort: Eigentum. Vom Rest der Prüfung weiß ich noch nichts. Hier noch zur Prüfung am 10.3. Ahn-Roth/Zaczyk/Höfling – Noten: 45 zu 78 (7+10), 37 zu 75 (8+10), 37 zu 71 (7+bitte selber ausrechnen), x zu 61 (3+6). Im Zivilrecht BGH – der Mieter renoviert bei unwirksamer Renovierungsklausel und will sein Geld zurück. Im ÖR BVerfG – Vb mit Tod des Beschwerdeführers – Wunsiedelfall. Im Strafrecht fälscht ein Erbe eine Patientenverfügung, um schneller an den Nachlass zu kommen. Der Wettermann – der Zuschauer guckt und wundert sich. Entweder hat er kein Geld und kann deshalb keine Kaution stellen oder es liegt nicht nur Flucht- sondern auch Verdunkelungsgefahr vor – nur so kann ich mir erklären, dass der Antrag auf Haftprüfung zurückgenommen wurde. Der BGH und die Ölpreisbindung – die Zeitungen überlegen, wie die künftigen Preisklauseln aussehen werden – Sonderverträge mit kurzer Laufdauer und festen Preisen oder Preisanpassungsklauseln, welche die Personalkosten etc. transparent aufführen. Der OVG-Münster-Präsident in Personalunion VGH-Präsident hat eine Petition geschrieben. Wegen einer Personalie. Und sie dann wieder zurückgezogen. Genauso erstaunlich wie bei Herrn Kachelmann. Da der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für kirchliche Missbräuche hat, greift er zu dem von der Leyen-Trick – den Runden Tisch. Formenmissbrauch? Der DFB schliesst erstmals kollektiv Fans von Spielen aus. Bekommt man sein Geld zurück, wenn man harmloser 1. FC Köln-Fan ist und eine teure Dauerkarte bezahlt hat? Haftet man für die anderen – §§ 830, 840? Die Stadt Köln führt über Art. 105 II a GG, § 1 KAG eine Hotelbettensteuer ein – Aufwandsteuer – altmodischer Ausdruck für Luxussteuer. Aber: man stört die Kreise des Bundes.

Die wichtigste Entscheidung am 24.3. – BGH VIII ZR 304/08 – ist die Vereinbarung aus den 60er Jahren über die Gas-Ölpreiskoppelung wirksam? Der BGH meint nein – § 307 BGB.  Problem: eine AGB-Kontrolle darf eigentlich keine Kontrolle Leistung-Gegenleistung sein sondern nur des drumherums. Wo bleibt sonst die Vertragsfreiheit? Man wird ja noch Leuten etwas zu teuer verkaufen dürfen. Was ist jetzt die Rechtsfolge? § 812? VG Stuttgart – eine neue Variante des Elfes-Urteils: darf die zuständige Behörde einen Flug nach Somalia verbieten, um spätere Lösegeldzahlungen zu vermeiden? Die USA wollen gegen die Piraten die italienische Lösung einführen: das Verbot von Lösegeldzahlungen. Wäre das bei uns möglich oder Totschlag im Amt bei einem entführten Kind? Die Selbstmorde bei France Telecom gehen weiter. § 222 des Vorstandes? Die FAZ berichtet über die mittelbare Verwaltung der EU – die Agenturen. Hätte das Schwurgericht Aachen den Fall Boere nicht dem EuGH vorlegen müssen? Es hat das ne bis in idem Verbot der Grundrechtscharta nicht angewandt. Deutschland will Griechenland nicht unter die Arme greifen, weil es ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Umgehung des Art. 125 EU – no-bail-out – befürchtet. Die WTO hat am 23.3. hinsichtlich der Airbussubventionen entschieden – der EuGH meint seit einigen Jahren, dass die Missachtung dieses Urteils zu einem Vertragsverletzungsverfahren in Luxemburg führen muss. Jörg Kachelmann – wie immer schreiben einige große Zeitungen, dass die StA Mannheim einen Haftbefehl erlassen habe – das geht seit 1215 nicht mehr. Fluchtgefahr? Wie beseitigt er die im heutigen Haftprüfungstermin? Eine Kaution wird er nicht selber stellen sondern Verwandte oder seine Anwälte, wenn sie denn Ahnung von ihrem Geschäft haben. Andernfalls könnte die Anzeigenerstatterin das hinterlegte Geld mit einem Arrest belegen lassen.

Die Prüfung im Zweiten am 17.3. – Banke/Sommer/Feustel: Im Strafrecht BGH Münzhändlerfall NJW 1995. Im ÖR die FAZ zu den Hartz-IV-Vorschlägen der SPD. Ich les ja viel, aber das nun nich. Was daran sensationell wäre? Dass die komplett zurückrudern. Im BGB wird jemand mit Dauerkarte nicht ins Stadion gelassen, was man da machen könne. BGH letztes Jahr. Und viel Verfahrensrecht. Sollte der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zum zweiten Mal heiraten? Nein – das LAG Düsseldorf 127E-3 führt die ständige Rechtsprechung fort – Privileg des Tendenzbetriebes im Individualarbeitsrecht. Jedenfalls bei Kirchen. Sollte man als Schweizer Weatherman sich eine Wohnung in Deutschland zulegen? Herr Kachelmann weiß das jetzt. Haftbefehl wegen fehlenden Wohnsitzes und weil die Schweiz nicht in der EU ist. Die Zeitungen schreiben über Obama und die Tyrannei der Legislativen – soviel zur Präsidialdemokratie. Damit die Demokraten im Senat nicht über ihre Mehrheitsverhältnisse leben müssen, haben sie das reconciliation-Verfahren angewandt – soweit ich das verstanden habe, werden haushaltsbezogene Änderungen vorgenommen, welche eine geringere Mehrheit verlangen. Ein Trick nach dem anderen. In der FR meint die Stadt Mühlheim, der Steuerzahler werde für die entlaufene Giftkobra aufkommen müssen, weil anders als bei Kampfhunden in NRW das Halten von solchen Schlangen nicht reguliert sei. Was ist das denn für eine Argumentation? § 833 reicht doch voll und ganz als Verantwortungspunkt.

BGH VIII ZR 67/09: gilt AGB-Recht, wenn beide Parteien sich auf den Mustervertrag vom ADAC einigen?  Kommt es darauf an, wer den mitbringt oder zu wessen Gunsten er ist? Die ARGEs sollen durch eine Änderung des Art. 91 e GG bleiben – Mischverwaltung. Verstoß gegen Art. 79 III GG? Der Bundespräsident gibt ein Focus-Interview – ist dies vorher durch die Kanzlerin gegenzuzeichnen? Verfügung oder Anordnung? Eins von beiden – er soll sich aktuell-akuter politischer Betätigung enthalten. Wegen der entlaufenen Giftkobra wird das komplette Haus evakuiert. Welche Ansprüche gegen wen haben die Mieter in den anderen Wohnungen und worauf? § 833 gegen den Halter? § 39 OBG gegen das Land? Mietmängelansprüche gegen den Vermieter? Die Polizei hat am Wochenende Wildschweine in Büros erschossen. Ist man da Störer und muss den Einsatz bezahlen? Analog wilde Müllhalde? Föderalismus auf französisch – die Regionalwahlen. Da wird sich weder politisch noch rechtlich was ändern. Obama hat seine konkludente Vertrauensfrage gewonnen – allerdings musste er selber ran – der Einpeitscher der Demokraten hätte das alleine nicht geschafft.

Die Bundesanwaltschaft hat eine Akte gegen Oberst Klein angelegt. Die SZ meint, dass er sich nicht nach dem Völkerstrafgesetzbuch strafbar gemacht habe, da dort nur dolus directus – „sicher erwarten“ – bei Kollateralschäden ausreiche. Darf man dann auf das StGB zurückgreifen? Bombenangriff mit Todesfolge oder ist der Fall abschließend geregelt? Mühlheim sucht nach einer entschlängelten giftigen Kobra – das erinnert an den Kaiman Sammy. Obamas Wiederwahl entscheidet sich am 21.3. bei der Abstimmung zur Gesundheitsreform. Satzungsfragen sind Machtfragen. Ein Anwalt berichtet in der FAZ, dass in der nächsten Woche die Durchsuchungen aufgrund der Steuerdaten-CD beginnen. Die Steuerfahnder würden nach den Namen der Bankberater fragen und diese dann nach Namen anderer Kunden. Muss der Bankmitarbeiter die outen? Eher nicht – § 55 StPO – aber das ist die übliche Methode bei solchen Delikten – „entweder Sie werden Kronzeuge gegen Ihren Chef, oder Sie sitzen mit auf der Anklagebank“. § 136 a StPO? Am Wochenende werden daher Überstunden angesagt sein.

Die Noten aus der Prüfung Jährig/Muckel/Kapischke: 46 zu 99, 45 zu 85, 42 zu 88 und 32 zu 81. Der Abschleppfall war eben doch keiner ohne jedes Problem sondern „das Halteverbot kommt zum Auto“ – schon xmal Klausur. Am 21.3. will Obama die Gesundheitsreform im Repräsentantenhaus mit „deem and pass“, der Slaughter-Regel, durchpeitschen. Man stimmt dem Finanzierungsgesetz zu und heißt damit automatisch die Reform gut – das erinnert an die Aufteilung in zustimmungsbedürftige und zustimmungsfreie Gesetzesvorhaben. Wobei die  Demokraten wohl die Nebensache am Anfang durchbringen wollen. Die Republikaner halten das für foul play, obwohl sie es selber häufig so gemacht haben sollen – meint Die Welt. Van Gaal will wohl deutscher Nationaltrainer werden – er gibt solche Geräusche von sich. Ginge das? Muss ein Kanzler, ein Minister Deutscher sein? Und wenn ja, dann doch erst recht der Wichtigste von Allen, der Fußballnationaltrainer.

Die Prüfung Henssler pp. am 17.3.: Im Zivilrecht der „Kauf“ eine Dauereintrittskarte beim Fußball, im Strafrecht die Examensklausur – der Profikiller will nicht, hat aber das Geld kassiert – ÖR hab ich vergessen. In der Prüfung Muckel/Kapischke/? am 17.3. der Vortrag: ein Abschleppfall. Im Zivilrecht ZPO und ein reparierter PC wird nicht abgeholt. Im Strafrecht soll ein Übelredender mundtot gemacht werden. StPO – welche aktuellen BVerfG-Urteile kennen Sie? Im ÖR Rathaus-Hochzeitszimmer. BGH IV ZR 73/08: eine neue Variante des Bonifatiusfalles – der todkranke Priester hat 30 Jahre lang auf eine Lebensversicherung gezahlt, die nun der Bischof erhält – die nichteheliche Tochter des Priesters findet einen leeren Nachlass vor – § 2325 – sind nur die Prämien oder auch die Überschussleistung anzusetzen? Hier noch die Fundstellen zu dem Vortrag vom 16.3.: BGH VIII ZR 78/05 und 104/09. Die FAZ schreibt, die EU wolle der EMRK beitreten – Autsch – es ist wohl gemeint, dem Europarat. Die EU will dann auch einen Richter stellen. Ausgewählt vom EU-Parlament. Ein Pokerturnier-Räuber stellt sich und hat einen festen Wohnsitz. Würden Sie da einen Haftbefehl erlassen? Ein Marmeladen-Erpresser wird geschnappt. §§ 255, 250, 22, 23 – droht er mit einer gegenwärtigen Gefahr und dann noch für Leib oder Leben einer GmbH? Der BGH sieht das nicht so eng.

In der Prüfung Schmidt/Bätke/Banke am 16.3. der Vortrag: BGH – Mietminderung wegen Trittschall, wenn man das seit 1990 geduldet hat? Und: muss sich der Mieter den falschen Mietminderungsrat des Mietervereins/Anwaltes zurechnen lassen? Auch BGH. Im Zivilrecht ZPO und KG, im ÖR Verweis aus Ratssitzung, im STrafrecht StPO und Raub/265. Wieder eine Altersgrenzenproblematik – VG Gelsenkirchen (nicht Düsseldorf, sorry) 12 K 1310/08 – die Erben eines mit 65 emeritierten Professors klagen gegen Herabsetzung der Emeritierungsgrenze von 68 auf 65 seit 1980. Hä? Das Bosman-II-Urteil des EuGH ist da – Bernard – C-325/08 – der EuGH äußert sich zu Tarifverträgen, obwohl die EU nur fürs Individualarbeitsrecht zuständig ist – jedenfalls bis November 2009 einschließlich. Business to Business = B2B – laut FAZ wird diskutiert, ob die AGB-Kontrolle des BGH durch einen neuen Paragraphen im BGB untersagt werden soll. Das VG Arnsberg hat zu entscheiden, ob einem Unternehmen aufgegeben werden kann, die Prokura zu entziehen, weil der Prokurist Inhaber einer bestandskräftigen Gewerbeuntersagungsverfügung nach § 35 GewO ist. Betreibt ein Prokurist ein Gewerbe oder nur für seinen Chef? Die Prüfung Avenarius/DoleischvDolsperg/Pabst am 10.3.: Vortrag – ein Student fotografiert im Seminar eine angeblich spinxende Kollegin – die geholte Polizei lässt sich die Fotos geben – Klage des Studenten – Sicherstellung – KUG – Art. 2 I GG. Im ÖR Vorratsdatenspeicherung, EU, die Polizei tritt einer Tür ein, weil Wasser aus der Wohnung läuft. Im Strafrecht die Februarklausur und StPO: in Frankreich streiken Justizbedienstete wegen Abschaffung des Untersuchungsrichters – ob wir auch so einen haben. Im Zivilrecht tiefstes Erbrecht. Die Noten: 61 zu 107 (10+12), 26 zu 47 (3+6), 50 zu 76 (5+7), 21 zu 40 (4+5), 29 zu 45 (4+4). Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten: Tanken ohne zu bezahlen. Die Telekom will eine Frauenquote einführen, aber nicht für den Aufsichtsrat oder den Vorstand – geht rechtlich auch schlecht. Ob das den Aktienkurs stützt? Muss es wegen des AGG und Art. 3 III GG nicht sowieso eine Frauenquote geben? Oder ist das eine Diskriminierung der Männer? Herr Voßkuhle hat vom Bundespräsidenten seine Ernennungsurkunde zum Präsidenten erhalten. Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, der gerade interne Probleme hat? Die Landtagswahl NRW Anfang Mai 2010 läuft sich in den Zeitungen warm. Die FAZ berichtet über das Dritte Reich – beliebte Frage aus dem Mündlichen: warum leben wir im Zweiten Reich?

Der Vortrag am 12.3.: BGH – starre Fristenklausel im Mietrecht. In der Prüfung Bönders pp. kam im Zivilrecht BGH-2xExamensklausur: „Die Heizung muss kontrolliert werden“  – dann sind die Kriegsberichterstatter nach Hause gegangen. Die Prüfung im Zweiten am 5.3. Horst/Ewelt/Schultz – Noten: 51 zu 94 (7+12), 42 zu 76 (7+9), 31 zu 57 (6+7), 31 zu 67 (9+9), 48 zu 83 (5+10), 22 zu 53 (7+8) – der arbeitsrechtliche Vortrag: wie viele Mitglieder einer Ärzte-GbR müssen eine Kündigung unterschreiben, nachdem einer widersprochen hat? § 711 S. 2 gegen § 714. Im ÖR OVG Münster vom 8.5.2009 – 16 A 3375/07 – Videoüberwachung einer Bibliothek – § 29 b II DSG NRW – § 8 HG. Strafrecht und Zivilrecht „normal“. Ein Gottesdienstteilnehmer springt während der Predigt zum Thema Verlorener Sohn sprich mißbrauchender Priester auf und redet dazwischen – er stört – § 167 StGB? Die Bundesregierung will Kinderlärm als nicht umweltschädlich per Legaldefinition erlauben. Das nannte man in den 70ern antiautoritäre Erziehung – mit den bekannten Resultaten – nämlich Ihnen.

Herr Trienekens kommt wieder mit einem Deal davon. Ein Starchirurg aus Essen bekommt 3 Jahre Freiheitsstrafe. Der Ausdruck „die Knete aber vor der Operation“ hat ihm bestimmt ein Jahr eingebracht. § 263, wenn er die Operation selber nicht macht? Ich wüsste nicht, woran das scheitern sollte. Und die Strafbarkeit des statt dessen operierenden Oberarztes? §§ 223, 224?

Die zweite ÖR-Klausur im Zweiten scheint VG Freiburg 3 S 1719/03 – dann VGH Mannheim – gewesen zu sein: Muss ein Fitnessstudio behindertengerecht, d.h. mit Aufzug ausgestattet sein – § 55 II BauO-NRW? Im Zweiten am 11.3. Bock/Fessler/Klom wurden aus 39 75 (9+9), aus 33 56 (5+6), aus 39 82 (10+11), aus 33 67 (7+9) und aus 41 79 (5+11). Im Zivilrecht GbR-OHG, im Strafrecht: Sie müssen ein Merkblatt für Anwälte im Fall der Durchsuchung der Kanzlei machen. Wie lange hält ein Durchsuchungsbeschluss? BVerfG: 6 Monate. War da nicht was mit § 160 a StPO? Und ein bekannter Aktenvortragsfall: in einer Scheinklausur nimmt ein Jurastudent, nachdem er schon abgegeben hat, aus dem Stapel die Klausur eines anderen Kandidaten, streicht dessen Unterschrift durch und setzt seine eigene dahin. Später beschuldigt er den armen Mann noch, das selber gegen ein Bier gemacht zu haben. Im ÖR: Braucht eine Kosmetikerin, die „Rauchentwöhnung“ veranstaltet, eine Heilpraktikererlaubnis? Warum gibt es in Prüfungssachen immer noch Vorverfahren? Wegen Art. 19 IV GG – na ja, ich finde die äußerst lästig – welches JPA oder LJPA kippt im Widerspruchsverfahren? Diese Vorverfahren kosten nur Monate. Warum gibt es bei Beamten in Prüfungsverfahren kein Vorverfahren? § 179 a LBG? Weil man schon im Beruf drin ist. Wieder etwas, über das ich mir noch nie Gedanken gemacht habe. Das LG München meint, da das RG 1905 die Aufklärungspflicht über Kickbacks entschieden habe, müsse der AWD das 1997 beachten und Schadensersatz zahlen. Noch nicht rechtskräftig.

Nach einer Gruppensitzung mit Drogencocktail beim Arzt gibt es 2 Tote. Der Arzt räumt ein, die Drogen falsch eingeschätzt zu haben. Neben BTMG und ArzneimittelG auch noch Tötungsdelikte? Der BGH hat dies bisher nur getan, wenn man den Stoff dem anderen persönlich gespritzt hat. Nicht, wenn man Anfängern zu reines Heroin verkauft. Wie sieht es hier aus? Steht man hier unter einem Zwang („Drei Mal täglich nach dem Essen“)? Auch im Zweiten werden gelaufene Examensklausuren gern im Mündlichen geprüft – Prüfer, die im Ersten und Zweiten prüfen, greifen auch über die Hecke. Im März Examensklausur BGH VIII ZR 191/07 und OVG Lüneburg NJW 2004 S. 1124 – 12 LA 416/03 – Fahrtenbuchauflage bei einmaligem Rotlichtverstoß? War schon mal Vortrag im Ersten- in der Praxis klagt man eigentlich nicht – die Auflage ist fahrzeug- und nicht  personengebunden – also den Wagen verkaufen oder auf die Seelenverwandte ummelden. Sowie VG Cottbus 7 K 1117/08 – Rückforderung eines gezahlten Baukostenzuschusses – vom 12.5.2009 und OVG Berlin-Brandenburg vom 6.10.2008 – 2 N 129.07 – auch dazu. In der FAZ meinen welche, den AKW-Betreibern könnte man wie bei den UMTS-Lizenzen die Laufzeit versteigern. Das wäre keine Enteignung. Wenn ich mein eigenes Auto noch mal kaufen muss? Das LAG Düsseldorf meint, Non-Equity-Partner in einer Kanzlei seien AN. Früher hieß das Scheinsozius.

Darf RTL eine Testpatientin in eine Arztpraxis schicken, um mit versteckter Kamera zu filmen, ob diese Psychopharmaka abgibt? Das OLG Düsseldorf meint ja.  Im Mündlichen kam mal der Fall, dass RTL einen Unglücksfall auf der Straße simuliert, um zu zeigen, dass Leute nicht helfen – § 145 StGB – Rechtfertigung durch die Pressefreiheit? Und mal als Hausarbeit: die hatten mal eine Sendung, in der berühmte Rechtsfälle nachgestellt wurden – geht das, wenn die Täterin in einem Kaff sofort wieder zu erkennen ist? Der BGH zu einer anderen Automarke: Renault – VIII ZR 310/08: der Verkäufer will den mangelhaften Wagen sehen, um herauszubekommen, wo der unstreitige Mangel herkommt. Nachdem der EuGH für Tanja Kreil der Bundeswehr die Möbel zurecht gerückt hat, den Bundestag mehrfach gedemütigt hat (Mangold und Kücükdeveci), den Feuerwehrleuten sagt, wie alt sie zu sein haben, wird nun der Datenschutzbeauftragte kritisiert – C-518/07. Er habe unabhängig zu sein. Er müsste also wie der Wehrbeauftragte vom Bundestag bestellt werden und nicht von der Regierung. Unsere Kanzlerin hat an einem Runden Tisch beim EuGH teilgenommen und versucht zu erklären, warum Karlsruhe nie vorlegt. Es ist wie es ist. BGH VIII ZR 144/09: die Wohnung hat statt der versprochenen 110 Quadratmeter nur 83 – das Ergebnis ist nicht so schwer, aber wie kommt man da hin? Mangel – Wegfall der Geschäftsgrundlage? Grobe Fahrlässigkeit des Mieters? Fast 30 Qm weniger – hat man das wegen der vielen Dachschrägen nicht gesehen?

Aha, das VG Düsseldorf meint, dass die Möglichkeit der Beamten, erst mit 67 in Rente zu gehen – § 44 III LBG – nicht analog auf Richter anzuwenden sei. Das Altersdiskriminierungsverbot der EU bewirke das auch nicht. Vorgelegt haben sie nicht. Der EuGH hat schon Frauen in die Bundeswehr gepresst und alte Leute aus der Feuerwehr rausgehalten, dann wird er doch über die Alterspyramide der Richterschaft entscheiden wollen.  Ein Gebot der Zurückhaltung kennt Luxemburg nicht. Die Noten aus der Prüfung Dethloff/Skischally/Hammerschlag am 24.2.: 28 zu 66 (11+9), 39 zu 80 (14+9), 23 zu 54 (10+7), 44 zu 81 (4+11), 45 zu 90 (9+12). Im Zivilrecht wird Ulla Schmidts Dienstwagenaffäre zu einer Sixt-Werbung ausgenutzt – man sieht aber nur ihre lackierten Fingernägel. Im ÖR Alkoholwerbeverbot an Gaststätten in der Nähe des Fußballstadions. Im Strafrecht ein normaler Einbruchs-Kartenmitnahmefall. Der BGH meint, die Entscheidung des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hindere nicht seine Entscheidung zu einer solchen bei Jugendlichen. Kann es denn sein, dass Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen eine Strafe ist (nach dem EGMR) und bei Jugendlichen eine Maßregel der Besserung und Sicherung? Gilt das Rückwirkungsverbot? Einzelfallgesetz, da die Gesetzesänderung ja speziell wegen dieses Falles gemacht wurde? Wie ist der Begriff der Strafe auszulegen? Straßburgerisch = völkerrechtlich = englisches Recht oder nach deutschem Recht = v. Liszt = Zweispurigkeit des Strafrechts? Passt § 7 JGG bei einem über  Dreißigjährigen überhaupt? Haftet ein New Yorker Broker nach deutschem Recht, wenn er von einem deutschen Gauner als Vermittler einer Anlegerin Geld anlegt? BGH XI ZR 93/09. Jetzt müssen wohl alle Broker hinter den Grenzen sich mit deutschem Recht beschäftigen oder deutsche Anleger als Kunden ablehnen. Die Klage war sehr mutig. Wann beginnt die Frist des § 626 II BGB bei GmbH-Geschäftsführern? Erst wenn alle Gesellschafter Bescheid wissen? Nach der FAZ so das OLG Jena. Im Arbeitsrecht haben wir ein ähnliches Problem – muss der Betriebsrat Bescheid wissen? Wie ist es, wenn in einer Filiale einer Aktiengesellschaft was passiert – kommt es auf die Kenntnis des Vorstandes in Frankfurt an oder auf die des Filialleiters? Eine Dame stellt vor dem VG Köln – wegen des Sitz des Ministeriums in Bonn – und dann vor dem BVerfG einen Eilantrag gegen eine europäische Organisation, die nichts mit der EU oder dem Europarat zu tun hat, weil sie Angst vor schwarzen Löchern hat. Wie formuliert man hier unangreifbar, dass sie ein gesundheitliches Problem hat? Kommen Finanzbeamte, die im Finanzamt angebliche Steuerschuldner erfinden und sich die Steuererstattung zu eigen machen, in den Genuss der Selbstanzeigenstraffreiheit, fragt die FAZ. Wirkt das dann auch für § 266?

In vielen Prüfungen im Zweiten wird die Problematik des § 81 a StPO und Richtervorbehalt – OLG Hamm – geprüft. Nun haben wir die Variante im Verwaltungsrecht – Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG – das OVG Koblenz meint, die Blutprobe sei verwertbar – 10 B 11226/09 – war letzte Woche im Zweiten schon dran. Die Noten aus der Prüfung Rütten/Hammerschlag/Bamberger am 3.3.: 23 zu 44 (6+5), 30 zu 81 (12+13), 30 zu 55 (4+7), 45 zu 91 (13+11), 50 zu 94 (14+11) und 36 zu 74 (8+10). Abmahnanwälte scheinen ihre alten Fälle rauszukrabbeln – jemand hat zum Beispiel vor über 2 Jahren eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgegeben und seither nichts mehr gehört. Nun wollen die Geld haben. Ich würde abwarten. Ausnahmsweise Schweigen als Annahme. In München werden seit dem 8.3. Schweizer Schüler verhandelt, die auf einer Klassenfahrt ihr Opfer fast totgeschlagen haben. Zuständigkeit? Man hat ja so im Kopf, dass das Wohnsitzgericht zuständig wäre – § 42 JGG i.V. mit § 16 StPO sind nicht sehr erhellend. Gilt das auch für Nicht-EU-Jugendliche? Muss nicht analog der LaGrand-Entscheidung des IGH der EGMR München die Zuständigkeit wegnehmen? Das würde dazu führen, dass Klassenfahrtsteilnehmer im Ausland ähnlich Diplomaten Immunität genießen würden, was platterdings nicht sein kann. Der Spiegel druckt am Montag auf der Titelseite die No-bail-out-Vorschrift ab – am Dienstag soll ein Europäischer Wirtschaftsfonds analog zum IWF gegründet werden. Griechenland kann also doch geholfen werden.

In der Prüfung am 5.3. – Schilken/Zieschang/Eumann der Vortrag: BGH – das 1980 mit Asbest gebaute Haus wird verkauft. Im ÖR Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, im Zivilrecht BGH – das gekaufte Radarwarngerät – im Strafrecht Unterschiede OWiG – Strafrecht. In der Prüfung Limpens/Krämer/Oehme – Vorratsdatenspeicherungsurteil mit Gang des Gesetzgebungsverfahrens sowie eine Klausur aus dem Zweiten – Hubschrauberunfall wegen Parkens im Halteverbot, im Zivilrecht und Strafrecht Protokollfälle. Das BVerfG beschäftigt sich am 9.3. mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung für Jugendliche. Um EuGH-Urteile neuerdings zu verstehen, muss man den Begriff der Kohärenz kennen – ich tu mich da etwas schwer – C-316/07. Überfall auf ein Pokerturnier im Hyatt am Potsdamer Platz. Strafbarkeit, wenn es ein illegales Turnier wäre? Kann der Veranstalter dem Gewinner sagen, sorry, unser Geld ist geraubt worden, wir können den Gewinn nicht auszahlen? Wieso dürfen die Videoaufnahmen im Hotel und vor ihm in der Zeitung gezeigt und sonst verwertet werden? Ein Trittbrettfahrer – Hotelpraktikant – hat versucht, in dem Durcheinander eine Tasche an sich zu ziehen. §§ 242, 243 – Unglücksfall? Die Bundesregierung sprich Frau Schavan will sich aktiv in die Missbrauchsaufklärung der Katholischen Kirche einschalten. Sie wäre die letzte, welche die Kompetenz dafür hätte. Die Bundesanwaltschaft dürfte das, wenn die Katholische Kirche als terroristische Vereinigung einzustufen wäre – so weit sind wir aber noch nicht. Der Schiedsrichterstreit im Fußball. Herr A. verpflichtet sich in einem Prozessvergleich, die mitgeteilten Namen nicht preiszugeben, verklagt diese Leute dann aber doch. Auswirkungen auf den Vergleich?

Eine Momentaufnahme zum Zweiten: ich seh ziemlich häufig Klausuren von fehlgeschlagenen Versuchen.  Soll man in den Widerspruch gehen oder zumindest, was muss man ändern? Mangelhafte Klausuren leiden in erster Linie an formalen Fehlern. Und zwar an solchen, bei denen man fragt, wie kann man nach der Ausbildung das denn nicht wissen? Ich habe den Eindruck, dass die Klausuren in den AGs nicht hart genug durch korrigiert werden. Im Examen kommt dann aber ein dickes Falsch an „hat das Landgericht Bonn, 3. Zivilkammer“. Die Ergänzungs-AG in Köln muss auch in diesem Punkt ganz toll sein. Der AG-Leiter setzt sich wirklich ein und korrigiert das. Also lassen Sie sich drei bis vier Klausuren mal von jemandem hinsichtlich der Formalien so durchkorrigieren, dass Ihnen die Tränen in den Augen stehen – nur durch solche Erlebnisse lernt man was.  Ich weiß, wovon ich spreche. Die Noten aus der Prüfung Zimmer/Gehle/Jürgens: 45 zu 90 (14+10), 60 zu 107 (14+11), 64 zu 108 (11+11), 70 zu 118 (9+13), 26 zu 57 (7+8) und 23 zu 43 (5+5). Im Vortrag: Wie kann man die Rechtsbehelfsbelehrung „Es kann innerhalb eines Monates gegen diesen Bescheid Klage erhoben werden“ für richtig halten? Einige haben tatsächlich – auch in den Parallelprüfungen – mit einem Hilfsgutachten weiter gemacht. Das muss man in 4 Jahren doch mitgekriegt haben. Prüfungsfälle werden nicht als Hilfsgutachten konzipiert. Im Strafrecht kam ja ein bunter Strauß aktueller Fälle dran. Zum Kölner-U-Bahnbau hat man gelernt, dass die StA wegen des Verdachts des § 319 StGB die Akte angelegt hat. Bei der Prüfung des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes wurde der TKG-Text vorgelegt. Da das umgesetztes EU-Recht ist, wurde die Frage gestellt, warum das BVerfG die Vorlage vermeidet wie der Deuvel das Weihwasser. Bei der Prüfung der Glasverbotsentscheidung wurde erörtert, warum die Sache nicht noch zum BVerwG geht. Keine Zulassung der Beschwerde und es geht um Landesrecht, da ist das OVG der Papst.

In der Prüfung Schwarz/Zieschang/Egger am 3.3. kam im Zivilrecht die BGH-Entscheidung zur Schwiegereltern-Investition plus Scheidung. Im Strafrecht eine uralte Examensklausur: Rücktritt vom § 216 durch Gegenmittel, welches aber zum Siechtum führt – ist der Strafrahmen des § 216 in den § 226 reinzulesen? Im ÖR Vorratsdatenspeicherung und die Examensklausur-Verbot der gewerblichen Sterbehilfe. Vor dem EGMR klagt Yukos, eine Kapitalgesellschaft – dürfen da nur Menschen klagen? Eine Gemeinde verkauft Schlaglöcher – was ist das rechtlich? § 433 oder § 516 oder Schenkung mit Auflage? Oder ist das alles nichtig, da ein Scherz und überhaupt gar nicht erfüllbar? Frau Pechsteins Wohnung wurde durchsucht – ihr Anwalt meint, als Zeugin. Doping ist bei uns nicht strafbar – wieso also und dann noch durch das BKA? Die FAZ problematisiert das Verhältnis von Brüssel zu unserem Strafrecht – davon hat die EU bisher die Finger gelassen – bis auf Vorschriften, die mit Handel zu tun haben – so hat der EuGH den § 284 StGB für übertrieben gehalten. Eine Monsterwelle in der Badewanne des Mittelmeers und das Ende einer Kreuzfahrt. Rechtsfolgen? Die FAZ meint, Gemeinden würden nicht unter Geldmangel leiden sondern unter Mangel an Verantwortung – richtig – wer Swap-Geschäfte und Cross-Border-Leasing macht, sollte nicht krakeelen, er habe kein Geld. Die erste Klausur im Zweiten: Hinfallen vor einem nicht gestreuten Geschäftszugang. Cic, wenn man da gar nicht rein will?

Die Berichterstattung der Südkurven über die Vorträge: in einer Prüfung hat ein einziger die Problematik § 35 VI GewO gekannt. In der Parallelprüfung 2 von 4 Kandidaten. In einer anderen Prüfung haben einige nicht  gesehen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung, die mit Gänsefüßchen abgedruckt war, falsch war und haben mit Hilfsgutachten weitergemacht. Und die Prüfung Jürgens/Gehle/Zimmer am 3.3.: Im ÖR Vorratsdatenspeicherung – der EuGH gegen das BVerfG – die legen ja nie vor –  sowie das Kölner Glasverbot. Im Strafrecht die Vorratsdatenspeicherung, Kölner U-Bahnbau, Sauerlandprozess, Steuerdaten sowie StPO und Kreditkartenmissbrauch. Im Zivilrecht beschädigt ein für eine Feier engagierter DJ das Motorrad des Hausherrn. In der Prüfung Bamberger/Rütten/Hammerschlag am 3.3. war die ÖR-Prüfung 100% protokollfest, die Zivilrechtsprüfung 100% protokollfest (schon wieder der Postkutschenfall: als die Kutsche überfallen wird, gibt der Schuldner dem Gläubiger schnell die geschuldeten 100 Gulden) und Strafrecht überhaupt nicht protokollfest, nämlich für Studenten ungewohnte StPO-Fragen. Die Prüfung am 3.3. in Düsseldorf Weismann/Wackerbarth/Kallenberg. Der Vortrag: § 35 VI GewO – die Steuerschuld wird letztendlich bezahlt. Im Zivilrecht Kücükdeveci – § 622 II 2. Und LG Köln vom 2.3. – ich zitiere blind: Der Schuldner stottert 10 Jahre lang gerade mal die Zinsen ab – § 367, Verjährung – § 197 II? Im Strafrecht Ladendiebstahl mit Schlag in den Magen. Im ÖR tritt die Polizei wieder mal wegen eines vermeintlichen Selbstmordes die Tür ein. Der Bund kauft nun die SteuerdatenCD für Ba-Wü, damit Steuersünder nicht nach Stuttgart umziehen. ÖR GoA des Bundes für dieses Land oder ör Erstattungsanspruch? § 258 a durch Unterlassen durch Nichtankaufen? Dr. Krombach bleibt weiter in französischer Haft. Kein Verfahrenshindernis wegen privater Entführung. Das hätten wir auch so entschieden. Das Österreicher-Lügen-Urteil des EuGH – C-135/08: die Rücknahme der Einbürgerung geht nun nicht mehr nach § 48 VwVfG sondern nach § 35 StaatsAngG. Noch mal zur letzten ÖR-Klausur im Februar: seit dem 17. Jahrhundert wird Tierhaltung betrieben, dann wieder mal nicht, dann wieder, Bestandsschutz und Rechtsnachfolge. Dazu gibt es bestimmt ein Urteil – schon wegen der vielen angegebenen Jahreszahlen. In der NJW-Beilage NJW-Spezial findet sich auf Seite 108 f. etwas passendes – Zeitmodell bei Bestandsschutz- BVerwG NJW 1982 S. 400. Muss man so was wissen? Ich hab das noch nie gewusst.

Wie sieht das mit Entschädigungsansprüchen der Telekom et alia aus, die teure Bunker für die Vorratsdatenspeicherung gebaut haben? Nach dem Mineralölbevorratungsurteil und der Puffreisentscheidung gibt es da nichts. Auf den Gesetzgeber darf man nicht vertrauen. Die Prüfung am 22.2. im Zweiten Hauck/Waldhausen/Weber: Vortrag: Darf ein Zwangsgeld auf Abgabe des Jagdscheines durchgesetzt werden, wenn der Jäger noch beim Bundesverfassungsgericht hängt? Im ÖR Fristunterschiede, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG mit PKH erstritten werden soll. Im Strafrecht die Deals, § 257 c StPO und im Zivilrecht Käuferrechte, wenn die zwischen Verkauf und Übergabe stattfindende Kastration eines jungen Kätzchens eine Nachoperation erforderlich macht. Das BVerfG hat keine Reparaturfrist wie im Hartz-IV-Urteil angeordnet – die Telekom hat am Nachmittag der Entscheidung alle Daten gelöscht – die Tauschbörsenhochlader, die noch nicht erwischt wurden, haben eine Amnestie bekommen. Die Abmahnanwälte werden jetzt erst mal lange nichts verdienen bzw. sich auf die alten Lockvogelangebote besinnen. Und sonst so? § 31 BVerfGG? Wie wirkt sich das Urteil auf schon erlangte Daten aus? Der BGH hatte neulich mal entschieden, dass er kein Beweisverwertungsverbot sehe. Das Pariser Berufungsgericht entscheidet am 3.3., ob Dr. Krombach trotz Entführung auf Veranlassung des  Vaters seines mutmaßlichen Opfers verhandelt werden darf. Ein Kloster wird wegen Missbrauchsverdacht durchsucht. Bischöfe können Klöstern, die sog. Orden päpstlichen Rechts sind, keine Anweisungen erteilen. Das muss Rom machen. Rom sagt aber gar nichts dazu. Der EuGH meint, Lügen macht staatenlos. Wie im Inder-Urteil des BVerfG auch kann eine Einbürgerung wegen Lügens nach § 48 VwvfG zurückgenommen werden. Hier hat es einen Österreicher, der Deutscher werden wollte, getroffen. Art. 116 GG hilft ihm nicht, da das Datum 31.12.1937 extra wegen des Anschlusses Österreichs gewählt wurde. Wo kämen wir da hin, wenn jeder Österreicher bei Grenzübertritt Anspruch auf einen deutschen Pass hätte? Der Salzstock Gorleben soll nach Bergrecht aber nicht nach Atomrecht behandelt werden – um die Bürgerbeteiligung zu minimieren. Formenmissbrauch? Die letzte Klausur im Februar – Baurecht – obwohl das nur „im Überblick“ geprüft werden darf, kommt es eigentlich jeden Monat dran. Der Überblick müsste allmählich doch ausgeschöpft sein. Ein neuseeländisches Gericht lässt Nacktradeln zu. Ist das bei uns eine Sondernutzung oder ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung? Das LAG Sachsen hält den Pflege-TüV – Veröffentlichung im Internet – für zulässig.

Die Prüfung im Zweiten am 23.2. Schaffranek/Brünner/Odenthal: Vortrag: der verkaufte BMW Z 3 muss wegen Kratzern  zwischen Abschluss und Übergabe – da haben Vandalen auf dem Hof gewütet – nachlackiert werden – der Verkäufer hatte Unfallfreiheit zugesichert. Im Strafrecht – die angekaufte Steuer-CD. Strafbarkeit des Ministerpräsidenten NRW? Immunität nach der Landesverfassung? Im Zivilrecht die GbR – § 899 a.. Im ÖR will ein Beamter Beihilfe für eine Zahnarztrechnung haben. Wie ist das Urteil des VG Göttingen vom 26.2. – keine Repetitorenwerbung in der Uni – in NRW anzuwenden? Ermächtigungsgrundlage? Ich halte § 27 HG – Weisungsbefugnis des Dekans – für ansatzweise passend oder bin zu blöd die Hausrechtsvorschrift zu finden  Reicht eine Weisungsbefugnis? Stört die Rep-Werbung den Uni-Betrieb? Schon Goethe ist zum Repetitor gegangen. Die Februar-Arbeitsrechtsklausur orientierte sich an BAG NJW 2004 S. 2469 – 8 AZR 91/03 – allerdings aus der Zeit vor der Schuldrechtsreform – § 619 a muss also noch mit rein. War schon mal Klausur. Die erste ÖR-Klausur basiert auf dem Lissabon-Urteil. Beteiligung der Bundesländer an Abstimmungen im Ministerrat – Art. 23 GG. Durch den Sturm Xynthia fällt ein Baum aufs Nachbargrundstück – § 906 II 2 analog?

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 2.3. wirft seinen großen Schatten voraus. Um welche Vorschrift geht es? Was ist mit dem EuGH-Urteil? Darf das BVerfG an die Sache überhaupt ran? Dürfen IP-Nummern an Abmahnanwälte herausgegeben werde? Was ist, wenn jemand im Internet seinen Selbstmord ankündigt und die Polizei will die IP-Nummer haben? Standmieten auf Parteiveranstaltungen nach § 24 IV Nr. 7 PartG – sind das verdeckte Spenden? Unsere Bundeskanzlerin stützt Streetview. Verbandzuständigkeit des Bundes? Organkompetenz der Kanzlerin? Und rechtlich? Zu Kalenderfotos der Vorderfront eines Jugendstilhauses meint der BGH, das sei durch das KunstUrhG erlaubt. Darf ein deutscher Innenminister einen kurdischen Sender in Dänemark „verbieten“? Das BVerwG hat dem EuGH vorgelegt. Art. 5 I GG – Informationsfreiheit – hat einen historischen Hintergrund – das Abhören von Feindsendern im sog. Dritten Reich. Die FAZ berichtet über die Tarifflucht, einmal durch Schlecker in Form einer eigenen Zeittarifvermittlungsfirma und durch die Christlichen Gewerkschaften mit Einarbeitungsrabatten im Einzelhandel. 700.000 Menschen sollen als Zeitarbeiter so vermittelt werden. Zu den Problemen der Jesuitenschulen: ist ein Pater, der unterrichtet, Arbeitnehmer?

Februar: Das Land NRW – Wahlen vor der Tür – will die Steuerdaten-CD ankaufen. Ba-Wü – neuer MP – will sie nicht ankaufen. Der Bund sagt, er sei nicht zuständig, obwohl es um die Beschädigung der auswärtigen Beziehungen zur Schweiz geht. Das BVerfG hat eine Vb gegen den Ankauf zur Entscheidung angenommen. BGH 3 StR 277/09: ein Rahmenbeschluss – gibt es seit dem 1.12. nicht mehr, da die dritte Säule eingestampft wurde – definiert kriminelle Vereinigung bandenähnlich. Bei uns ist Mitgliedschaft in einer Bande nicht strafbar. Autonome Auslegung? Nein. Aber jetzt, nach Lissabon? Die Griechen fordern deutsche Hilfe ein – wir hätten noch Reparationen zu zahlen, da im Londoner Schuldenabkommen der ausschlaggebende Zeitpunkt hierfür der Abschluss eines Friedensvertrages sei, also de 2+4-Vertrag. Jetzt weiß man, warum wir vermieden haben, die Überschrift Friedensvertrag zu verwenden. Auslegung einer Überschrift eines völkerrechtlichen Vertrages? Wiener Vertragsrechtsübereinkommen.

Die Strafrechtsklausur: BVerfG: Auto als Waffe im § 113? Wird ein versuchter Einbrecher zum versuchten Räuber, wenn er nach Abbruch der Tat fast einen Polizeibeamten über den Haufen fährt? Haftet der Einbrecher, wenn der verfolgende Polizeibeamte einen anderen Verkehrsteilnehmer versehentlich tötet? Haftet der flüchtende Einbrecher, wenn sein Kumpel sich eine Kopfwunde zuzieht? Zurechnungsprobleme über Zurechnungsprobleme. § 142 würde ich eher nicht thematisieren – ich glaube nicht, dass ein Einbrecher warten muss. Der Bundestagspräsident verweist in einer Allgemeinverfügung fast eine ganze Fraktion aus dem Saal. Lässt diese dann aber wieder zur Abstimmung rein. Sein Vorgänger, der ein Händchen für juristische Probleme hatte, rügt das. Ermächtigungsgrundlage? Gerichtliche Überprüfung? Wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn er in einem Gemeinderat spielen würde? Fein, fein. Herr Trienekens steht wieder mal vor Gericht. Bisher für ihn sehr erfolgreich. Ist die Bildung von schwarzen Kassen Untreue? Unterschied zu den schwarzen Kassen der CDU und bei Siemens: hier gibt es keine Leute im Unternehmen, welche die schwarzen Kassen nicht kennen und daher ihre Begehrlichkeiten anders ausgelebt hätten, wenn sie diese denn gekannt hätten.

Die dritte Zivilrechtsklausur soll klassisches Arbeitsrecht gewesen sein – betrieblich veranlasste Tätigkeit u.a.. LG Bonn: arglistige Täuschung, wenn ein Psychiater Praxisräume anmietet und darin eine Methadonpraxis betreibt? Bürgerinitiative gegen Methadonpraxis? § 1004 des Nachbarn? Bei dem Verkauf der Wohnung mit einem autistischen Nachbarkind wollte der Prüfer u.a. cic und Art. 3 GG prüfen. Die Telekom verspricht auf Jahre hinaus eine Dividende – das geht nicht – das Aktiengesetz erlaubt Gewinnmitnahmen nicht, wenn die Substanz angegriffen wird. Aber da klagt ja niemand. Die sind mächtiger als die Kirchen.  Sagt die neidische Konkurrenz, die keine Vertretung in jeder Landeshauptstadt hat und keine Gesetzesentwürfe formulieren darf. Der EuGH sagt was zu Israel. Besetzte Gebiete gehörten zollrechtlich nicht zu Israel. Kompetenz? Ist das nicht Sache des IGH? Prof. Isensee gibt in der FAZ einen Grundkurs zur Bewältigung der Finanzkrise auf dem Boden des Grundgesetzes. Wobei ich nicht erkennen kann, welche Alternativrezepte er statt der weichen Enteignung anbietet. Pensionierte Beamte bekommen ihr Geld aus der Steckdose. Der Leidensdruck fehlt. Kann ein Arbeitnehmer sagen, ich will meinen Arbeitsplatz bei einer Sanierung nicht erhalten, ich will, wie andere auch, eine Abfindung? Das BAG meint, das sei pervers. Richtig. Das BVerwG hat wieder mal gegen das OVG Münster entschieden. Diesmal in Sachen der Führerscheinbekämpfung. Wir müssen bei den ausländischen Behörden, welche die Fahrerlaubnis erteilt haben, brav anfragen, ob dies seine Richtigkeit habe – act of state doctrine. Die haben auch nicht angefragt, ob Frau K. ihre Fahrerlaubnis in Hannover schon verloren hat und deshalb gehindert sei, eine neue in Prag zu machen. Ein theoretisches Beispiel. Prof. Paulus war im LaGrand-Verfahren beim IGH und soll jetzt „gewählt“ werden. Wenn dieser Richterwahlausschuss etwas nicht tut, dann ist das wählen. Kungeln trifft es besser.

Die Prüfer am 24.2. waren die Herren Bieber/Jox/Walter. Der Vortrag behandelte den BMF, welcher eine Steuersenkung gegen den Koalitionsvertrag durchsetzen wollte, muss die Kanzlerin ihn entlassen, wenn der Koalitionsvertrag das so vorsieht? Die Wahrnehmung von Zuschauern und Teilnehmern ist doch sehr unterschiedlich – man meint, man wäre bei der stillen Post. Manche Kommissionen lesen dem Publikum netterweise den Sachverhalt vor, aber nicht alle. Bei der Selbstanzeige wurde problematisiert, ob diese ein Rücktritt sei und der geschichtliche Hintergrund des Rücktritts – …. Im Europarecht ging es um das Vorhaben der Kommission Stromknzerne zu zwingen, ihre Leitungen herzugeben. Welche Haftungsquote würden Sie auswerfen, wenn auf einer dreispurigen Autobahn auf der linken Spur ein Motorradfahrer gegen ein liegengebliebenes Fahrzeug fährt und kurzfristig verstirbt? BH VI ZR 221/08. Einfluss des Europarechts auf die VwGO? Heft 3 des Anwaltsblattes schreibt dazu: keine reformatio in peius – EuGH C-455/06, Bedenken gegen § 80 V, § 80 a wegen des effet utile, Bedenken gegen § 44 a VwGO, Bedenken gegen Widerspruchsverfahren – EuGH C-317/08 – Klagebefugnis ohne subjektives Recht? Z.b. nach § 3 UIG oder in den Feinstaubklagefällen. Der Begriff der Versteigerung ist autonom auszulegen und nicht nach § 383 BGB – BGH VIII  ZR 71/09.  Bei einer Pferdeauktion gilt weiter der alttestamentarische Grundsatz: Augen auf, Kauf ist Kauf – einem gekauften Gaul schaut man ins Maul. Eine Prüfung am 24.2. – drei Herren als Prüfer: der Vortrag im Staatsorganisationsrecht – Organstreit – die Kanzlerin will einem Minister einen Kompetenzbereich wegnehmen – ich rate mal, Herrn Dr. Westerwelle wegen spätrömischer Vergleiche die Europapolitik. Im Zivilrecht LG Münster 8 O 378/08 – wird noch veröffentlicht: ist ein autistisches Nachbarkind ein Sachmangel einer gekauften Wohnung? DAS kommt sicher als Klausur. Im Strafrecht die Steuer-CD mit der Selbstanzeigen-Abschaffungsproblematik. Im ÖR Europarecht – Verstaatlichung von Gaskonzernen – EuGH Costa/ENEL. AG Hannover „Django zahlt heute nicht“ – Schwarzfahren mit T-Shirt-Ansage § 265 a? Das BVerwG entscheidet am 25.2. über den Führerscheintourismus – § 3 StVG – autonom auslegen? Frau K. will 2 Gläser Sekt und zwei Gläser Wein getrunken haben – dann waren die restlichen Promille wohl im Nachtisch drin. Was ist mit der Strafbarkeit der männlichen Begleitung? § 27? Ein Trainer gibt bei Olympia eine falsche Anweisung, der sichere Goldkandidat wird zum Geisterfahrer und disqualifiziert. Schadensersatzansprüche gegen den Trainer? Der BayVGH meint, dass der Enkel des Straßennamensgeber keinerlei Rechte an dem Straßennamen habe. Punkt.

Die Prüfung im Zweiten am 17.2. Debusmann/Schäfer/Schaffranek: im Vortrag will ein Psychologe Geld für eine nicht wahrgenommene Behandlungsstunde, die Patientin hatte der Mitteilung nicht widersprochen. Im Zivilrecht kam die Examensklausur mit dem verliehenen Kran, im Strafrecht die Examensklausur mit den Drogen und der Eisenstange. Im ÖR wirbt ein Literaturverein für eine Lesung „nur für Frauen“ und handelt sich eine Untersagungsverfügung ein. Warum??? Ein IPR-Highlight, um in der Maklersprache zu bleiben: Inflationsausgleich bei einer Morgengabe, die aus dem Koran, einem Spiegel, Kerzen und Geld besteht? BGH XII ZR 107/08- die Morgengabe ist nach deutschem Recht zu beurteilen – endlich ist das geklärt. Frau K. fährt mit 1,54 Promille bei Rot über eine Ampel. OWiG plus § 316?  § 82 OWiG. Lediglich die FR erkennt, dass sie ein Alkoholproblem hat. Wie berechnet man den Promillegehalt? Beispiel: ein Mann – 70 kg – trinkt eine Flasche Wein: 70 x 0,7 = 49. Eine Flasche Wein hat 100gr = 100 ml Liter Alkohol (sonst bitte auf die Flasche gucken – Vol:1,263 = g/100 ml). 100 : 49 = 2 Promille – jetzt noch der Abzug für die verflossene Zeit, ca. pro Stunde 0,1 (bei starken Kaffeetrinkern wird mehr abgebaut) und Essen. Bei Frauen ist der Faktor 0,6. Ein normaler Feierabendtrinker weiß bei 1,54 Promille nicht mehr, was ein Auto ist. Die zweite Klausur im Februar = Sachenrecht. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Abtretungsverbot des Erwerbers – eine alte Kamelle. Die BMJ kritisiert die katholische Kirche wegen der angeblich fehlenden konstruktiven Mitarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Sie sollte sich fragen, ob sie die Kompetenz dafür hat und mal ins Gesetz gucken. Kirchen haben sowohl im StGB als auch in der StPO Privilegien über Privilegien. Und dann noch nach Art. 140 GG das Recht der totalen Intransparenz. Die Kirche hat ein Ultimatum gesetzt. Nehmen wir an, die klagen. Vor welchem Gericht und in welchem Verfahren und gegen wen? Nichts ist älter als eine Talkshow von letzter Woche bzw. die Tagesthemen von gestern. Die FAZ berichtet über das Ende der Tauschbörsen – über streams kann man Kinofilme runterladen, ohne dass Abmahnanwälte einen festnageln können. Fällt Gucken unter § 44 a Nr. 2 UrhG? Was ist, wenn die Selbstanzeige abgeschafft wird? Egal, auch die StPO und das StGB bieten genug Milderungsmöglichkeiten bei tätiger Reue. Das BMI hat per Erlass das BKA zwecks Löschen statt Sperren instruiert. Wesentlichkeitstheorie? Muss das nicht der Gesetzgeber machen? Demnächst wird Google wegen Streetview gesperrt werden können (Scherz – dann bin ich hier aufgeschmissen). Das Kanzleramt soll den anderen Ministern in Sachen Europapolitik gesagt haben wer Koch und wer Kellner ist. Ich dachte, nach dem Lissabon-Urteil stünden der Bundestag und vor allem die Länder in der Küche.

In der Prüfung Fuchs/Hauck/Zieschang am 19.2. kam im ÖR das Hartz-IV-Urteil und die Problematik, ob die Arbeitsministerin die Härteliste erstellen darf. Wer ein Lehrbuch über die Methodenlehre geschrieben habe? Ha, Larenz, mit dem hat man uns in den 70ern gequält – gelesen hat das keiner. Und ob man im 19. Jahrhundert § 263 StGB hätte analog anwenden können. Im Strafrecht ein kleiner normaler Fall. Im Zivilrecht § 1357 rauf und runter. Angeblich fragt sich nach der Bildzeitung ganz Deutschland, ob ein gestohlener und mit GPS-Sender versehener und georteter Wagen aus einer polnischen Garage zurückgeklaut werden darf. Gelten die Wertungen der §§ 858 ff.. BGB im EU-Land Polen? IPR im Strafrecht? Die Lufthansa-Piloten haben aufgrund der Verhandlung beim ArbG Frankfurt ihren Streik schnell wieder eingepackt. Rechtmäßiges Streikziel den Konzerntarifvertrag auf die Lufthansa Italia auszuweiten? Das ist was neues. Der BayVGH verhandelt über die Umbenennung einer Straße. Jetzt klagt mal kein Anwohner, der etwas gegen den neuen Namen hat sondern ein Enkel des bisherigen Straßennamengebers. Klagebefugnis? Postmortales Persönlichkeitsrecht? Das neue Gebäude des Amts- und Landgerichts Düsseldorf hat überhaupt keine Kreuze in Gerichtssälen mehr. Meinetwegen. Die erste Klausur im Februar im Ersten – da hat man sich wohl vertan, die gehört ins Zweite. Ausgangsfall: aufgrund eines falschen Urteils erhält der Kläger ein Wohnmobil über § 825 ZPO (nein, Quatsch – über § 817 IV ZPO – es wurde versteigert) als Zahlungsersatz. Herausgabeansprüche des Schuldners nachdem das Urteil in zweiter Instanz gekippt wurde? § 985 – § 717 II ZPO – § 812 – § 823 I – § 280 der GbR der Parteien? In der Abwandlung hat jemand anders ersteigert. In der weiteren Abwandlung lag ein Prozessbetrug vor, das Urteil ist aber rechtskräftig. § 826?

Das Heraufladen eines Musikalbums zum Herunterladen führt beim LG Köln – 33 O 321/09 – zu einem Streitwert von 25.000 €. Die Antragsteller hatten 100.000 € angesetzt – 10.000 € pro Titel. In der Prüfung Mansel/Domat/Hain am 9.2. wurden aus 35 62 Punkte (6+7), aus 49 83 (11+9), aus 47 72 (4+7), aus 30 58 (4+7), aus 40 85 (9+12) und aus 41 73.  Im Strafrecht hätte man die naturalistisch-kausale, die finale und die soziale Handlungslehre können sollen – da wär ich schon durchgefallen. Dann hat  der Täter einen vermeintlichen Dieb verhauen, jemand stiehlt Pfandflaschen und ein Dritter manipuliert eine Fahrkarte mit Tesafilm. Im Zivilrecht behandelt ein Arzt einen hypochondrischen Balletttänzer falsch. Dann verkauft der Ehemann die Familienkutsche und ein bisschen Erbrecht. Im ÖR BVerwG-Examensklausur – Proteststand mit Flyern – ist das eine Versammlung oder eher eine Sondernutzung? Nicht ungeschickt – Westerwelle rügt Hartz IV und variiert das Thema: Schneeschippen statt Sozialhilfe. Das ist schief, denn gemäß §§ 9 ff. SGB II ist man sowieso verpflichtet, zumutbar zu arbeiten. Nur ist damit der Arbeitsmarkt gemeint. Staatliche Zwangsarbeit? Art. 12 GG? Historischer Hintergrund – man wollte keinen Archipel Gulag von Stalin haben. Die Landtagswahl im Mai soll möglicherweise bis 100 Überhangmandate bringen – da ein Landtag sowieso nur um die 100 Mitglieder hat, würde er sich im worst case quasi verdoppeln. Man hat zum ersten Mal zwei Stimmen in NRW. Und St. Lague Schepers. Löschen statt sperren, nachdem das Gesetz sperren statt löschen in Kraft ist und der Bundespräsident mault, soll sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen. Ist Art. 17 GG verletzt, wenn er das erst tut, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist?

In der Prüfung im Zweiten am 19.2. Limpens/Andexer/Poelmann wurde die Hartz-IV-Entscheidung abgefragt sowie im Strafrecht Hundstötung und Trunkenheitsdelikte. Im Zivilrecht u.a., wann eine Klage rechtshängig ist. 49 zu 81, 48 zu 67, 22 zu 50 plus x, aus 51 100 Punkte, aus 32 befriedigend. In der Prüfung Gehle/Christensen/von Coelln am 19.2. wurden aus 21 41 (5+5), aus 24 dann 48 (6+6), aus 26 40 (5+3), 28 zu 56 (7+7), 51 zu 85 (9+x). Ein sachenrechtlicher Vortrag zu § 934 – im ÖR die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Internetsperregesetz, Prüfungsrecht. Im Zivilrecht: Arbeitsvertrag mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot in bestimmten Bundesländern – dazu soll es eine BAG-Entscheidung geben – Stichwort § 74 a HGB. Im Strafrecht StPO plus Standardfälle. In der Parallelprüfung Eßer/Kreße und Bönders-Vertretung: Im Zivilrecht § 622 II 2 BGB – praktisch nur Europarecht. Im Strafrecht die Zeitungsmeldung, dass ein Schwiegersohn seine Schwiegermutter von lebenserhaltenden Geräten abrupft. Und StPO. Im ÖR Anspruch auf Stellplatz bei Kirmes und die Polizei macht Aufnahmen von Demo.

Die zweite ÖR-Klausur im Zweiten: dürfte bei uns Wilhelm Tell mit seinem Sohn Armbrustschießen üben? Analog § 27 III I Nr. 1 WaffenG? OVG Muenster 20 A 1368/07. Wer sucht immer diese grässlichen Waffenrechtsklausuren aus? Für die brauch ich Aufputschmittel. Darf das Auto des Schuldners gepfändet werden, wenn dessen angetrauter Seelenverwandter damit zur Arbeit fährt? § 811 I Nr. 5 ZPO? Nein, BGH VII ZB 16/09. Wie kommt eine Erinnerung zum BGH? Die IG Metall hat keinerlei Lohnerhöhung gefordert sondern per Tarifvertrag betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der Tarifvertrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Wenn ein Betrieb nach 2 Jahren in die Knie geht und trotzdem Leute entlässt oder sonst insolvent wird, nützt das doch gar nichts. Was haben die früher immer rumkrakeelt und Demos mit mehreren hunderttausend Leuten auf die Beine gebracht, wenn die Arbeitgeber unter 10% angeboten haben.

Die strafrechtlichen Fälle zum Üben bei Prof. Marxen – Humbold-Universität – sind wirklich nett. „famos der Fall des Monats im Strafrecht“. Die Noten vom 18.2. in der Prüfung Paeffgen – s. gleich: 39 zu befr. (8+7), 59 zu vb (6+9), 46 zu befr. (13+ 8) und 28 zu ausr. (3+5). Der Vortrag am 18.2.: OVG Koblenz – für eine angebliche Marienerscheinung soll eine Kapelle gebaut werden – ist das bauplanungsrechtlich zulässig? In der Prüfung Paeffgen/Kämpfer/Thomer kam im Strafrecht der Ankauf der CD-Rom und ein mörderischer Ehemann. Im Zivilrecht BGH – der Immobilienmakler will von zuhause aus übers Internet arbeiten. Kündigungsgrund? Dann reißt eine Frau ein 9jähriges Kind vom Straßenrand weg und zerreißt sich die Jacke. Im ÖR FAZ „Löschen statt Sperren“ – Prüfungsrecht des Bundespräsidenten – Diskontinuitätsprinzip. Und Verwaltungsverfahrensrecht rauf und runter. Die erste ÖR-Februar-Klausur im Zweiten: gibt § 14 BauNVO einen Gebietsgewährleistungsanspruch gegen mongolische Jurten, Schwimmbäder, Erlebnislandschaften in Nachbars Garten? OVG Hamburg 2 Bf 192/05 und OVG Münster 7 B 695/07. Die Stadt Bonn weint wieder mal, sie hätte kein Geld – von dem Spender ist keine Rede mehr. An allem will man sparen – betriebsbedingte Kündigungen bleiben aber nach wie vor ein Tabu im öffentlichen Dienst. Ist ein Führer-Schneemann im Vorgarten nach § 86 a StGB strafbar? Die FAZ berichtet exklusiv. BGH VIII ZR 70/07: man bestellt nach langem hin und her keinen schwarzen sondern einen metallic-dunkelblauen bmw – was wird geliefert? Ist diese Farbangabe eine Garantie, vereinbarte Beschaffenheit, ein aliud oder nur eine rechtsfolgenlose Individualabweichung? Macht es einen Unterschied, ob eine Frau oder ein Mann den Wagen kauft? § 323 V 2? Schließt die Vereinbarung einer Beschaffenheit nicht schon die Unerheblichkeit per se aus? Sonst hätte ich doch nicht vereinbart? Gelten die Spielregeln der betrieblichen Übung nur im eigentlichen Arbeitsverhältnis oder auch in dem Zwischenstadium Verrentung und Tod? BAG 3 AZR 123/08.

Die Prüfung am 10.2.2010 Stobbe/Roitzheim/Zwiehoff – Noten: 26 zu 52 (2+8), 40 zu 66 (5+7), 40 zu 62 (4+6), 27 zu 46 (7+4), 36 zu 75 (9+10). Im ÖR wurde tatsächlich nach dem Justizgesetz gefragt – wenn das jetzt schon abgefragt wird, kann man sich vorstellen, dass im Laufe des Jahres ein Hype wie bei dem Bürokratieabbaugesetz 2007 stattfindet. Angucken. Im Zivilrecht § 1192 I a. Im Strafrecht zwei kleine, normale Fällchen, im ÖR Glasverbot im Düsseldorfer Karneval per VO und TV-Verbot im Gerichtssaal.  Unser Bundespräsident unterschreibt ein Gesetz, von dem die Bundesregierung sagt, dass sie es nicht anwenden will – Internetsperre. Ist das rechtmäßig? Gibt es eine Pflicht, Gesetze anzuwenden, welche Bürger einschränken? Das BVerwG will über die Lkw-Maut entscheiden – ein niederländischer Blumenhändler klagt. Gewinne aus Schenkkreisen müssen versteuert werden, FG Münster. Es wird eine Härteliste wegen des Hartz-IV-Urteils erstellt – Wesentlichkeitstheorie – muss das nicht der Bundestag tun? BGH VIII ZR 104/09 – wie lange kann man Mietmängel geltend machen?

Wie können Eltern ein Kind erbrechtlich vor dem Zugriff des Sozialamtes sprich Landschaftsverband schützen? OLG Köln 2U 46/09 – wenn es behindert ist, durch eine geschickte testamentarische Gestaltung, wenn es „nur“ bedürftig ist, nicht. War „Rainman“ behindert oder bedürftig? In der Prüfung im Zweiten am 8.2. Rubel/Juhnke/Röwer wurden aus 34 Punkten befriedigend (7+8), aus 21 45 (3+7), aus 35 78 (7+12), aus 22 48 (2+8), aus 35 um die 60 (3+6), aus 58 100 plus (10+11). Im ÖR tritt die Polizei die Tür eines angeblichen Selbstmörders ein – ein Klassiker. Im Strafrecht kam der Ankauf der Steuerdaten-CD-Rom durch die Kanzlerin – der Prüfer hat einen noch nicht in den Zeitungen ventilierten Straftatbestand entdeckt – § 140 StGB. Im Zivilrecht, ob eine Gemeinde überregional Gas verkaufen darf und gegen eine private Silbergas „Stadtwerke“ GmbH wegen Irreführung vorgehen darf. Sowie der alte Fall des § 828 II bei radfahrenden Kindern und parkenden Autos. Messprotokolle sollen beim Kölner U-Bahn-Bau gefälscht worden sein. § 267? § 348? Amtsträger bei so einem hoheitlichen Bau? Schriftliche Lüge oder Täuschung über den Aussteller? Das BAG 3 AZR 216/09 verlangt nun auch bei der betrieblichen Altersversorgung eine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten – eigentlich – Katzenklappen sind aber eingebaut. Der EGMR verlangt, dass Deutschland einen Rechtsbehelf gegen gerichtliche Untätigkeit schafft. Wichtig bei Prüfungsklagen z.B. in Köln – Verfahrensdauern von 3 Jahren aufwärts sind da keine Seltenheit. Demnächst soll die Zuständigkeit zum VG Gelsenkirchen wechseln, wurde mir zwischen Tür und Angel eines Gerichtstermins gesagt. Letztes Jahr. Glücklicherweise gibt es schriftliche Rechtsbehelfsbelehrungen, so dass man das auf sich zukommen lassen kann.

Sie haben gerade Besitz an meiner Homepage – jedenfalls nach dem Hanseatischen Obersten Landesgericht im strafrechtlichen Sinn, obwohl es keine pornographische Seite nach § 184 StGB ist, 2-27/09 REV. Griechenland soll bei der Euro-Einführung betrogen und gelogen haben. Kann man die Jörg-Haider-Vorschriften des AEV anwenden oder das Land über das Wiener Vertragsrechtsübereinkommen rauswerfen? Sonstige Konsequenzen? Die USA verschärfen ihre bilateralen Sanktionen gegenüber dem Iran. Ist das neben bzw. am Sicherheitsrat vorbei zulässig?

Beim Kölner U-Bahn-Bau müssen ja fast sämtliche Eisenteile entwendet worden sei – 80% plus. Ist dem Bauunternehmer das zuzurechnen? § 278? Wer muss die Baustelle sichern? Heute geht man davon aus, dass Diebstähle normale und stressgegebene Beigaben eines Arbeitsverhältnisses sind. Sie sind zuzurechnen. Aber in dem Umfang? Die haben geklaut wie die Raben. Griechenland. Der IWF will helfen, die EU will das aber nicht. Deutschland soll helfen, Frau Merkel will das aber nicht. Die SZ schreibt, dass man wie bei der Suprime-Krise 2007 und Lehman-Brothers am 15.9.2008 Angst davor hat, dass Sie und ich ihr Geld abheben. Gut, dass bis Dienstag die Banken zuhaben.

In der Prüfung Dabitz/Krämer/Krieg am 10.2. die Noten: 63 zu 110 (11+12), 36 zu 72 (6+10), 43 zu 72 (8+7), 39 zu 65 (5+7) und 49 zu 91 (9+11). kam der Flugreisefall, im Strafrecht  stiehlt jemand mit einem Kerzenständer in der Hand das Portemonnaie des Pfarrers, der dann auch noch geschlagen wird. Im ÖR ging es um das Unterhaltsvorschussgesetz – die cessio legis sei verfassungswidrig. – § 7 I UVorschG  – der Widerspruch des Absatzes IV zu § 10 VwVfG. Und ob die Möglichkeit, als Beamter nach 65 noch weiter beschäftigt zu werden, auch für Richter gelte – § 44  III 1 LBG. Du je. Auch in der Parallelprüfung am 10.2. wurde das Glasverbot geprüft – zudem würde sich zum 1.1.2011 in der VwGO etwas ändern. Ich habe noch keine Ahnung. Beim Landtag Duesseldorf findet man ein Justizgesetz. Zivilrecht § 1192 a – wohl eine der letzten beiden Examensklausuren dazu. Im Strafrecht quer Beet. Die Prüfung am 10.2. Skischally/Hellebrand/Ziemßen: der Vortrag BGH III ZR 144/07 und OLG Koblenz 5 U 1309/07 = NJW 2008 S. 1679: der Chefarzt rechnet Chefarzthonorar ab, obwohl sein Oberarzt operiert hat. Im ÖR das Kölner Glasverbot, im Zivilrecht ein Protokollfall, im Strafrecht wird ein Einbrecher vor einer Villa erwischt, in welcher ein toter Eigentümer liegt. Es steht lediglich fest, dass mit der Waffe des Einbrechers geschlagen und geschossen wurde. Können Heteros statt einer Ehe eine Partnerschaft eingehen? Nach der FR versucht das ein Paar in Österreich. Das VG Frankfurt hat die Klage von Talanx auf Einrichtung eines Bundesbankkontos abgewiesen. Nach dem Motto, wo kämen wir denn da hin. BGH VII ZR 108/08: ab wann und wie lange kann ein Werkunternehmer den Mängelkostenbeseitigungsvorschuss zurückfordern? Sobald die Klage da ist, muss der Besteller das Geld bis zur mündlichen Verhandlung ausgeben.

OVG Münster 5 B 119/10: ein Glasverbot per Allgemeinverfügung geht zwar nicht, wir halten es wegen der Gefährlichkeit der Glasscherben aber doch. Die Androhung eines Zwangsgeldes per Allgemeinverfügung geht auch nicht, wir kippen es. Die Polizei soll dem Gestiefelten Kater am Rosenmontag die Androhung ins Gesicht sagen. Das ist Jura. Die zwei Senate in Karlsruhe bekommen wohl Krach wegen des Rest-Luftsicherheitsgesetzes. Gibt es da einen Großen Senat? In der FAZ fetzen sich die Glaubenskrieger für und wider den Ankauf von Daten. Eine kleine Notiz besagt, dass man sich im BGH über die selbstverständliche Annahme des § 17 II UrhG bei dem Abgreifen von Schweizer Daten amüsiere. Unser Minister des Äußersten spricht von bewaffnetem Konflikt – wahrscheinlich damit die Befehls- und Kommandogewalt des Kollegen auf die Chefin übergeht. Oder weil Karneval ist. Nun will nicht die EU sondern es sollen „nur“ die Länder der Eurozone Griechenland helfen – mit Garantien oder Krediten. Das EU-Parlament hat aufgezeigt, wie man mühsame, langjährige Vertragsverhandlungen, die dann in Maastricht, Amsterdam und vor allem Lissabon enden, vermeidet. Man nötigt die Kommission und bekommt so ein Gesetzesinitiativrecht, Kompetenz in Außenangelegenheiten und noch ein paar Leckerli. Die Lektüre der Kommentare zum Hartz IV-Urteil war bei mir nötig – die Pressemitteilung war schwer verdaulich. Es gibt als noch Härtefälle in der Härte, die sofort gelindert werden müssen. Das Statistikmodell wird gehalten, aber die freihändigen Schätzungen bei Kindern seien unzulässig Die Verhandlung zum Resltuftsicherheitsgesetz – Warnschüsse und Abdrängen gingen doch überhaupt gar nicht – vielleicht hat so ein Gesetz den Sinn, dass Terroristen gar keinen 11. September versuchen, weil sie keine Erfolgsaussicht sehen. Der Senat als Oberterrorbekämpfer.

Die Prüfung am 9.2. Rosenberger/Schlemm/Waldhoff: der Vortrag – Golf !!! Es gibt einen Turnier-Platz und einen Anfänger-Platz, auf dem Turnierplatz will U an Loch 7 eine Werbefläche mieten, er schreibt aber dem Betreiber des Anfängerplatzes und da wird an Loch 7 sein Schild aufgehängt – Dissens/Anfechtung – zweite Frage: Bestandteile der Willenserklärung, Zugang, was ist zu beachten? Im Zivilrecht Examensklausur – die teure Zahnprothetik für das Kind – im Strafrecht Examensklausur-BGH – Würgespiele beim Sex. Im ÖR Minarettverbot in der Schweiz, Burkaverbot in Frankreich und Weihnachtsmarkt. Noten, soweit bekannt: 48 zu 92 (8+12), x zu ausr. (8+6), 57 zu 100plus (9+13), x zu ausr (6+6), x zu ausr (3+5) und 50 zu 94 (11+11). Wie bringt man einen Mieter mit vorgetäuschtem Eigenbedarf erfolgreich aus der Wohnung? BGH VIII ZR 313/08: man gründet eine GbR, die kündigt und verkauft dann die Wohnung statt selber einzuziehen. Schlechte Nachrichten bei Abmahnanwälten: die werden wegen des Urteils des LG Köln vom 27.10.2010 – 28 O 241/09 – nun wohl keine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen Uploader mehr beantragen sondern eine Zahlungsklage erheben (da verdienen die doppelt – die vorgerichtlichen Gebühren plus die Prozessgebühren) und zwar exklusiv vor dem LG Köln – beim AG Frankfurt und anderswo holt man sich ja eine blutige Nase – AG Frankfurt 31 C 1078/09 – kann man GoA-Ansprüche über § 32 ZPO  beim fliegenden Gerichtsstand der unerlaubten Handlung geltend machen? Der Jungbullenfall kommt sogar im wahren Leben vor: beim Bau der Kölner U-Bahn hat ein Arbeitnehmer Stahlträger entwendet und an einen Schrotthändler verhökert. Der muss die natürlich dann irgendwo eingebaut oder eingeschmolzen haben. Street View. Die Kommunen meinen, dass diese Aktion eine Sondernutzung gemäß § 18 LStrWG und daher gebührenträchtig sei. Das wurde schon mal anders entschieden. Der Bonner Spender soll sich schon mehrfach angedient haben. Ich mein, wenn ich ein Stadthaus habe, welches mir gehört, und nun soll ich da zur Miete wohnen, was soll daran gut sein? Sale-and-lease-back wollte er ja wohl nicht anbieten. Zudem erlaubt die Gemeindeordnung nicht, dass eine Gemeinde durch eine Stiftung regiert wird. Alaaf. Das Verfahren C-246/09 beim EuGH sowie die anstehende Verhandlung beim BGH zu § 48 a BNotO – Altersgrenze für Notare – könnten, da gerade im Schwerpunktbereich Klausur, examensträchtig sein.

Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten im Februar BGH 4 StR 296/08. Bonn steht Kopf, der Oberbürgermeister hat Tränen in den Augen. Ein edler Spender (entweder ist das der, der schon Opel kaufen wollte, oder er produziert Lakritzschnecken, die bei richtigem Wind in ganz Kessenich zu riechen sind) bietet an, das hässliche Stadthaus abzureißen, etwas anderes hinzusetzen und an die Stadt zu vermieten. Das Verbot der Gemeindeordnung, sich wirtschaftlich zu betätigen, hat schon seinen Sinn. Die sind einfach zu naiv dafür. Niemand schenkt mir 50 Millionen. Am 10.2. beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht noch einmal mit dem Luftsicherheitsgesetz – nun aufgrund einer abstrakten Normenkontrolle. Ist ein fliegendes Flugzeug noch kein Katastrophenfall im Sinn des Art. 35 GG oder doch schon einer? Darf der Bund sich eine Abschusskompetenz bei den Themen Gefahrenabwehr, Verteidigung, Bodenrecht, Luftverkehrsrecht einräumen?

In der Prüfung im Zweiten am 5.2. Rüthers/Schrader/Witte die Noten: 32 zu 63 (10+7), 27 zu 55 (4+8), 56 zu 102 (10+12), 31 zu 61 (7+8) und 34 zu 60 (5+7). Der Aktenvortrag: die Klingelanlage im Altersheim = BGH VIII ZR 246/06. Im ÖR OVG Münster-Klassiker – Beseitigungsverfügung wegen herabfallender Felsbrocken gegen den Eigentümer des Hanges. Im Zivilrecht der Vortrag aus dem 1. neulich: Jungbullenfall mit Fliesen bzw. Brettern vom Bau. Im Strafrecht etikettiert ein Weinhändler billigen Wein mit teuren Etiketten um. Und noch ein Schlag gegen Laborärzte – BGH III ZR 188/09 – das sieht alles so harmlos nach juristischen Konstrukten aus – es geht in Wirklichkeit um Präventivmedizin, auch sogenannte, und daher teure Untersuchungen ohne dass man krank ist. Das Urteil zu Hartz IV am 9.2. soll der große Wurf werden. Was haben Tea-Partys im Jahr 2010 mit dem Jahr 1215 gemein? Die Magna Charta hat dem König das Steuerrecht genommen. No taxation without representation war dann das Motto bei der Bostoner Tea-Party. Jetzt heißt es wohl: keine gesetzliche Krankenversicherung ohne Referendum.

Die Prüfung am 26.1. Bühler/Czinczoll, Michels im Zweiten. Noten: 61,5 (8+12) zu 10,55, 33,7 zu 67,7 (7+9), 36 zu 84 (12+12), 5,5 zu 10,75 (13+13), 32,2 zu 65,2 (6+9). Im ÖR Petition nach § 24 GO gegen einen wilden Spielplatz, welcher von der Stadt geduldet wird. Und Bürgerbegehren – werden die Unterschriften von EU-Bürgern mitgerechnet? H.M: ja. Im Zivilrecht befristeter Arbeitsvertrag für Wissenschaftliche Hilfskraft?  WissZeitVG. § 10 AGG wegen Befristung bis zum 40. Geburtstag? Das war doch ein Urteil neulich oder?  Im Strafrecht Aussagedelikte. Das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz sieht vor, dass ein beförderter Richter/Beamter erst nach 2 Jahren das höhere Gehalt bekommt. Verstößt diese Wartefrist gegen Art. 33 V GG? Das OVG meint ja, denn es legt dem BVerfG vor. Hergebrachter Grundsatz – also seit Weimar, dass höherer Posten gleich mehr Geld ist?

Hier noch etwas genauer zur Prüfung Feuerborn etc. am 3.2.: Noten: 30 zu 65 (5+10), 51 zu 90 (9+10), 36 zu 66 (6+8), 47 zu 92 (12+11) und 25 zu 54 (5+8). Im Zivilrecht kam eine arbeitsrechtliche Examensklausur (AN kommt wegen Schnee zu spät und es gibt sowieso keine Arbeit), im Strafrecht die Examensklausur November 2008, die auch schon in der Vorprüfung dran war, und im ÖR die Examensklausur Dezember 09. Die Stadt Köln hat ihr Glasverbot nach der Pressemitteilung des VG Köln als Allgemeinverfügung erlassen – das geht natürlich gar nicht, da eine abstrakte Gefahr mit § 27 OBG gejagt werden muss. Man glaubt es nicht, eine große kreisfreie Stadt kriegt so was nicht formell ordnungsgemäß hin.

Im Zweiten am 4.2. wollte der Prüfer bald handgreiflich werden (Scherz), als im Strafrecht  Fast-Volljuristen darauf bestanden, dass gegen ein Urteil des Landgerichts Berufung oder Revision in Betracht kommen Die Sprachkompetenz soll auch nicht so doll gewesen sein. „Wesentliche Zwischenschritte“ „Was heißt das denn?“ „Dass wesentliche Zwischenschritte erforderlich sind“ und das vier Mal. Im Zivilrecht Grundvoraussetzungen in der Vollstreckung – Praxis. Im ÖR Baurecht. „Jetzt geht es los“ bei § 152 b StGB, wenn man Kartenrohlinge bestellt aber nicht ausgehändigt bekommt? BGH 2 StR 439/09. Hat die GbR noch eine Existenzberechtigung? Ich sehe nicht welche, auch § 129 HGB wird nun analog angewandt – BGH XI ZR 237/09. Die Stadt Köln will wegen der Glasscherbenberge auf der Zülpicher Straße gegen die Aufhebung des Glasverbotes Beschwerde einlegen. Die anderen Karnevalshochburgen Siegburg und Rheinbach sagen, es hat ja keiner geklagt, unser Glasverbot bleibt. Die SZ diskutiert, ob Banken, welche steuerhinterzogene Gelder betreuen, Täter hinter dem Täter sind. Beihilfe nur bei aktiv steuervermindernder Tätigkeit? Dürfen dementen Patienten Funkarmbänder angelegt werden, damit diese nicht tagelang tot in einem Krankenhauskeller liegen? Habeas corpus oder § 34 StGB? Der EuGH hat den Arbeitnehmerbegriff wieder mal autonom ausgelegt – auch 400 € Kräfte fallen darunter. Eine Berufsgenossenschaft versichert seit Anfang 2008 Unternehmer „freiwillig“ weiter, nachdem die gesetzliche Unfallversicherungspflicht ausgelaufen ist. Um die „freiwillige“ Weiterversicherung zu vermeiden, müssen sie widersprechen, so steht es in der vom Bundesamt genehmigten Satzung. Das weiß natürlich keiner. Erst im April 2009 kommen die Beitragsbescheide für 2008. Man legt Widerspruch ein und hört nichts mehr. Jetzt im Februar 2010 will das Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde vollstrecken. Nach § 6 SGB VII setzt eine freiwillige Versicherung einen Antrag voraus. Darf eine Satzung das anders regeln? Ich habe einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt. Bin mal gespannt. Das kommt direkt hinter Anwälten und Maklern – moderner Straßenraub.

Die Noten aus der Prüfung Ey/Diesterheft/Kempen am 28.1.: 52 zu 101 (10+13), 42 zu 87 (6+13), 46 zu 76 (6+8), 36 zu 84 (12+12) und 23 zu 51 (7+7). Die Prüfung am 3.2. Feuerborn/Kubink/Baxpehler: Noten: 25 zu 55, 36 zu 67, 31 zu 65, 47 zu 92, 51 zu 90. Strafrechtsvortrag: Schulden aus Drogengeschäften werden mit der Eisenstange beigetrieben. Im Strafrecht kam die Schweizer CD-Rom: § 259? § 202 a geeignete Vortat? Und ein Überfall auf einen Rentner. Im ÖR die Examensklausur = EuGH – Buchpreisbindung und sonstiges Europarecht. Im Zivilrecht exklusiv Arbeitsrecht. BGH III ZR 173/09: Laborärzte, die im vorherigen Jahrtausend das Geld jeden Abend säckeweise nach Hause geschleppt haben, müssen sich jetzt warm anziehen. Die Vollmacht des einschickenden behandelnden Arztes könnte unwirksam sein. Und dann fürchtet man noch ein Strafverfahren wegen Kickbacks – das Leben kann doch hart sein. Das VG Köln – 20 L 88/10 – will im Karneval kein Spielverderber sein. Das Glasverbot habe keine passende Ermächtigungsgrundlage. Man könnte an Abfallrecht, StVO (dafür wäre dann aber der Polizeipräsident zuständig und es müsste sich am Rosenmontag um Straßenverkehr handeln), LStrWG sowie § 27 OBG denken. Darf der Staat Universitäten das Berufungsrecht für Islamdozenten geben? Art. 7 II 2 GG meint Schulen. Art. 136 III WRV passt auch nicht so ganz. Auch das Schweizer Verfassungsgericht soll meinen, dass illegal gewonnene Daten verwertet werden dürfen. Die SZ verweist auf 2 BvR 2225/08 des BVerfGs. Griechenland mit Zwangsverwaltung und Staatskommissar – keine Zeitung nennt eine Vorschrift – man muss wieder alles selber machen – Art. 119 plus minus AEUV – Art. 7 EU? Brutalstmögliche Lösung – Ausschluss aus der Eurozone. Das könnte uns ja theoretisch auch drohen. Der BGH soll nach der SZ am 3.2. in der Verhandlung die Zuwendung der Schwiegereltern in spe an den Schwiegersohn – später Ex – als rückforderbar eingestuft haben. Wegfall der Geschäftsgrundlage? § 812 I 2? Gauner gelangen durch Phishing an Emissionsrechte und veräußern die dann ins Ausland. IPR – Statutenwechsel – oder geht es hier um öffentliches Recht? Sind das Rechte oder als Inhaberpapier verbriefte Rechte? Nützt hier Gutgläubigkeit der Erwerber etwas? Das LG Baden-Baden hat eine Schamanin, die über Telefonberatung Menschen gegen viel Geld „geholfen“ hat, wegen Betruges verurteilt. Problem: Vorsatz? Man sollte eher an das Heilpraktikergesetz denken.

In der Prüfung Rosenberger pp. am 28.1. wurde im ÖR (Kamp) nach dem sog. IT-Planungsrat sowie Art. 91 c GG, der noch nicht nachgeliefert ist, gefragt. Im Zivilrecht wurde auch IPR, vor allem Rom I vom 17.12.2009, thematisiert. Die Schweiz meint, wir würden sie durch den Ankauf von Daten angreifen. Ein Fall für Kapitel VII der UN-Charta? Der BGH sieht Beratungsleistungen, die zufällig sofort nach der Erbringung der Geldeinlage erfolgen und abgerechnet werden, nicht als verdeckte Sacheinlage an – II ZR 173/08.  Beim BVerfG soll ein Verfahren wegen des Datenkaufs anhängig sein – Anlass ist eine Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Liechtenstein-Zumwinkel-Affäre. Die Untergerichte haben einen Verstoß gegen Völkerrecht ausgemacht. Griechenland fordert eine Gemeinschaftsanleihe zur Behebung seine Finanzprobleme. Umgehung der no-bail-out-Klausel? Obama besucht die EU im Frühjahr nicht, weil die sich nicht einigen kann, wer für die Einladung zuständig ist – der spanische Ratspräsident oder der neue EU-Präsident?

Die Noten aus der Prüfung Rosenberger pp. am 28.1.: 78 zu 130 (13+13), 47 zu 90 (10+11), 36 zu 66, 42 zu 61 (4+5) und zwei U-Boote. Der Vortrag sollte über § 816 I 2 analog – causalos gleich unentgeltlich – gelöst werden – das ist einfach nicht richtig – § 2019 passt wunderbar – ein Blick ins Gesetz plus Kommentar erleichtert die Rechtsfindung. Der Kandidat mit 78 Vorpunkten hatte im Freischuss 44 Vorpunkte – was wieder zeigt, dass ein Verbesserungsversuch sich lohnt – man wird ja nicht schlauer, aber ruhiger und gelassener. Ein neuer Elfesfall VG Berlin 23 L 314.09: Ausreisenden mit 9.000 € cash sowie einem deutsch-arabischen Wörterbuch und einer islamistischen CD zuhause darf man den Pass abnehmen. Die SZ subsumiert unter § 259, ob der Ankauf von in der Schweiz entwendeter Daten strafbar ist und diese verwertbar sind. Darf die Kanzlerin sagen, wir kaufen die? Kompetenz? Der Bund kraft Natur der Sache? Und im Bund? Ist der Bundestag zuständig – Wesentlichkeitstheorie? Ist das eine bindende Annahmeerklärung? Eher nicht. Die Leute sollen in die Selbstanzeige getrieben werden. Ab dem 1.10. sollen nicht nur Straßenverkehrsdelikte von Deutschen in Österreich sondern in der gesamten EU über das Bundesamt für Justiz an den Endverbraucher weitergereicht werden. Geht das, wenn Frankreich Halterhaftung hat und wir die ablehnen? Das Problem des europäischen Haftbefehls nur eine Nummer kleiner. Der neue Oberbürgermeister in Bonn will den Posten des Kulturdezernenten einsparen. Wer ist für das Personal zuständig? Der Rat oder er?

Der Vortrag am 29.1.: Die Ehefrau F verkauft nacheinander ihre das gesamte Vermögen ausmachende zwei Grundstücke an die informierte Steuerberaterin. § 1365? In der Prüfung Schmidt-Eichhorn, Steinbeck, Windisch wurden aus 29 55 Punkte (5+7), aus 55 91 (6+10), aus 54 90 (9+9), aus 78 108 (16+14 – kommt das rechnerisch hin?) und aus 23 (5+6). Im Strafrecht wurden BGH 4 StR 647/08  (für den Fall bin ich zu doof) und 2 StR 85/09 geprüft. Im Zivilrecht BGH-die Anwältin kauft Lampen für ihre Wohnung mit Anwaltsbriefkopf. Im ÖR die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon und ein baurechtlicher Fall. Noch die Strafrechtsprüfung von Herrn Rosenberger am 28.1.: falsche Polizisten versuchen, mit einem Diskothekenausweis ein Paar um sein Handy und Schmuck zu erleichtern. Das Pärchen lacht sich kaputt, woraufhin die Täter mit Gewalt Handy und Schmuck abnehmen – Dreieckserpressung. Was passiert mit der Akte, wenn ein Täter stirbt? BGH XII ZR 146/07: § 181 schlägt § 166. Wenn ein Gesamtvertreter (GbR) gemeinsame Sache mit dem Vertragspartner macht, wird sein Wissen dem anderen nicht zugerechnet. Die Welt berichtet über ein Kinderwagen-auf-Rolltreppen-Verbot durch EU-Verordnung. Damit dürfte sich eine EU-Norm zum ersten Mal gegen Verbraucher richten. Kann ein Toyota-Käufer in Bonn seinen Wagen zurückgeben, weil in den USA eine riesige Rückrufaktion wegen klemmender Gaspedale läuft? Seit dem 1.2. verbietet das Gendiagnostikgesetz heimliche Vaterschaftstests.

Januar: In der Prüfung Ey/Kempen/Diesterheft am 28.1. kam im Zivilrecht BGH-2xKlausur „Die Heizung muss kontrolliert werden“ sowie der EuGH und § 622 II 2 BGB. Im Strafrecht „Sie sind Referent im LJM und sollen ein Konzept zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität ausarbeiten“. Jemand wirft einen Brandsatz in eine Dönerbude. Im ÖR Entführung in Kolumbien – Kosten – § 5 KonsularG. Eine Aufwärmfrage im Januar aus dem Zweiten (was Prüfer für eine Aufwärmfrage halten, die Kandidaten aber für KO-Tropfen): Rechtsgrundlage für Schwerpunktstaatsanwaltschaften? § 143 IV GVG. Wie nennt man den Vorgang? Devolution und Substitution. Die Zeitungen laufen sich für das Highlight, um im Jargon der Makler zu sprechen, der nächsten Woche warm – die Hartz IV-Entscheidung. Dürfen Juristen die von Sachverständigen ausgebrüteten Kriterien für 399 € kippen und andere erfinden? Ich vermute mal, dass der verminderte Betrag für Kinder gekippt wird. Dass Kinder billiger sind als Erwachsene, ist wohl nur ein Vorurteil. Haben wir einen Sozial- oder Wohlfahrtsstaat? Wer hat die Deutungshoheit? Sachverständige oder oberste Richter?

Noch die Noten aus der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Eumann/Kleine-Blenkers vom 8.1.: aus 53 wurden um die 90, aus 45 85, aus 26 45, aus 46 75 und aus 60 92. Vortragsnoten: 4 6 4 5 8 – nicht doll. Manchen FAZ-Lesern bleibt heute das Frühstücksbrötchen im Hals stecken. Herr Schäuble überlegt, Informationen über Schweizer Steuerfluchtkonten von einem Informanten anzukaufen. Testmaterial habe er schon. Die Veröffentlichung hat natürlich den Sinn, dass er das Geld spart, weil die Betroffenen nun alle in die Selbstanzeige flüchten. Darf ein Finanzminister diese Daten ankaufen? Zumwinkel reloaded. § 257? Schützt § 202 ff.. die Schweiz? Hat der Informant einen Anspruch auf Vergütung des Testmaterials? § 241 a? Gilt der gegenüber dem obersten Steuereintreiber im ÖR? § 812? GoA? BGH VIII ZR 343/08 – darf die Miete gemindert werden, weil die Stromversorgung der Wohnung zu schwach für eine Waschmaschine ist oder die Telefonbuchse analog und nicht DSL? BGH VIII ZR 38/09: ist cic neben Gewährleistungsrecht anwendbar, wenn die cic sich auf fliegende Zwischenhändler bezieht und die Gewährleistung auf eine falsche Kilometerangabe? BGH XII ZR 189/06: der Gerichtshof will wohl neue Pflöcke bei Zuwendungen von künftigen Schwiegereltern an den künftigen Ex einschlagen. Darf ein Arbeitgeber, der während eines Kündigungsprozesses notgedrungen weiterbeschäftigt, abmahnen? Das LAG Berlin-Brandenburg meint nein – 26 Sa 1840/09. Der AN kann da also machen was er will?

In der Prüfung Rosenberger/Berger/? am 28.1. der Vortrag: der Erbe will das Auto, das der Pseudoerbe mit Erbschein verkauft hat, vom Käufer heraus haben. Der Pseudoerbe hatte den Kaufvertrag wegen Irrtums über den Kaufpreis angefochten. § 2019 mit § 812 hatte keiner gesehen. Im Zivilrecht: das Reisebüro warnt nicht vor dem Hurrikan in der DomRep. Im ÖR Einrichtung einer IT-Vernetzung in der Justiz, Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Die Strafrechtsklausur im Januar: der angeheuerte Profikiller nimmt das Geld, will die Tat aber nicht begehen. War schon mal Klausur – Kammergericht NJW 2001 S. 86: Problem – § 263 – verdient der Mann nicht ein Bundesverdienstkreuz, da er durch die Annahme des Geldes ein Tötungsdelikt durch einen Kollegen verhindert? Der Auftraggeber wird ja erst mal warten, was passiert. A.A. KG – § 263. Abwandlung: darf der Auftraggeber das Geld mit Gewalt wieder zurückholen? §  138, § 817 S. 2 – Auswirkungen auf fremd bzw. rechtswidrige Bereicherungsabsicht bei § 249/255? Und man muss sich mit dem Duchesne-Paragraphen beschäftigen. Kann sich jemand, der einen Profikiller für sich selber anheuert, gemäß § 30 strafbar machen? Das VG Köln muss über einen Eilantrag eines Karnevalisten enscheiden, weil die Stadt Köln Glasverbot von Weiberfastnacht bis Rosenmontag angeordnet hat. Ermächtigungsgrundlage? Das BVerwG hat den Mindestlohn der Post doch gekippt – mit einer Formalie – Rechtliches Gehör. Das BAG entscheidet nun über Tarifeinheit, Tarifpluralität, Tarifkonkurrenz. Bekommen wir englische Verhältnisse? Pro AN mindestens eine Gewerkschaft im Betrieb? 4 AZR 549/08. Wie wird man Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund los? Der AG verlangt durch eine zertifizierte Qualitätssicherung – was das immer auch sei – den Nachweis von Deutschkenntnissen. Ich kenn einen Busfahrer, der das nicht erfüllen würde und einen Bauarbeiter, die beide sehr fleißig und gut in ihrem Beruf sind. Hier müsste doch zumindest Gelegenheit gegeben werden, nachzusitzen. Der BGH hat sich mit dem Verfall von Gutscheinen beschäftigt -hier LTU-Redpoints – Xa ZR 37/09. Im BGB ist das Problem bei § 801 III anzusiedeln – war schon mal Klausur. Damalige Lösung: wenn es ein Papier nach § 793 ist, ist § 801 III anzuwenden, wenn es eines nach §§ 807, 808 ist, nicht, da diese Vorschriften dahinterstehen. Da hätte ich nicht gut ausgesehen. Der Generalanwalt meint, dass die Überwälzung von Hinsendekosten beim Widerruf nicht zulässig wären. Das EU-Parlament hat sich durch Vereinbarung mit der Kommission ein Gesetzesinitiativrecht verschafft. Andernfalls wird deren Personal nicht abgesegnet. Puh. Der EGMR will der Antragsflut aus Russland nun endlich Herr werden – Einzelrichtervorprüfung – die Russen haben das Protokoll – s. Wiener Vertragsrechtskonvention – ratifiziert.

Das OLG Celle 322 SsBs 197/09  sagt auch etwas zum Beweisverwertungsverbot bei nichtärztlichen Blutabnahmen nach § 81 a StPO – es komme auf die Schwere des Vorwurfes an – andere Gerichte bestrafen, dass absichtlich kein Richter gefragt wird „das haben wir immer schon so gemacht“. Muss eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 VwGO den Hinweis auf § 55 a VwGO enthalten? Das VG Trier – 1 K 365/09.Tr – meint ja, obwohl die Vorschrift nichts zur Form der Klage sagt. Eine deutsche Familie, die Homeschooling für ihre armen Kinder veranstaltet, ist überall auf der ersten Seite – religiöses Asyl in den USA. Das wär für das deutsche Recht auch einfacher gegangen. Man meldet die Kinder einfach im Einwohnermeldeamt ab, dann verliert das Schulamt das Interesse.  Das BVerwG hat am 27.1. das Entsendegesetz verhandelt und entscheidet am 28.1.. Der Vorsitzende Richter hat auf die Dienstleistungsfreiheit hingewiesen, zudem sei Art. 9 III GG nicht schrankenlos. Da weiß man schon, was rauskommt. Der Bonner Stadtrat veranstaltet ein seit der letzten GO-Reform zulässiges gemeindliches Referendum – der Rat legt der Bevölkerung das geplante Festspielhaus zur Abstimmung vor. Bürgerbegehren gehen über Baurechtsdinge nicht. Referenden anscheinend schon.

Die Mautflucht eignet sich auch als Klausurthema – BVerwG 3 C 18.07. Die zweite ÖR-Klausur soll BVerfG 2 BvR 1345/03 vom 13.11.2006 gewesen sein sowie 1 BvR 2150/08. Der EuGH legt nun auch das Abkommen von Montreal zu Fluggepäckschäden aus – C-63/09 – der Generalanwalt meint, die Höchstsumme gäbe es nur ein Mal, also nicht für den Verlust des Gepäcks und die Kopfschmerzen. Das BVerwG entscheidet am 27.1., ob das Entsendegesetz den Tariflohn der Post durch den BMA für  TNT für allgemeinverbindlich erklärt werden darf, obwohl die einen eigenen Tarifvertrag haben. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass die Post Bestandsschutz erhalten soll. Gehört das Anziehen von Dienstkleidung zum Dienst eines Polizeibeamten? Das VG Karlsruhe meint nein. Ähnliches Problem im Arbeitsrecht: der Müllhandwerker rutscht beim Duschen nach der Arbeit in der Dusche aus. Arbeitsunfall oder privates Missgeschick? Die FAZ berichtet über das Strafverfahren der Bremer Vulkan-Werft. Die Fehlleitung der EG-Subventionen hatte im Zivilrecht den BGH 2001 veranlasst, der bisherigen Daueranalogie des Aktienrechts für GmbHs nunmehr abzuschwören und ins BGB zurückzukehren. § 826 tut es ja auch. Man vermutete, dass damit der Behandlung der Company of limited Shares durch BGBs der Boden bereitet werden sollte – eine Analogie zu einer deutschen Gesellschaftsform mag der EuGH gar nicht – s. Überseering-Entscheidung vom Dezember 2002. Wir haben ausländische Gesellschaften als solche zu behandeln. Im Strafrecht war das Problem, ob § 266 anwendbar ist, wenn EG-Subventionen veruntreut werden. Der BGH hob auf und verwies zurück. Das Verfahren liegt nach der FAZ seit über 6 Jahren unbearbeitet rum und jetzt will die StA wegen Verfahrenshindernis einstellen, sagt aber nicht, welches das sein soll. Wie wäre es mit einem Verfahren wegen § 258 a gegen die StA?

Wie stehen Richter im engeren Rheinland zu dem Dauervideobeweis und dem BVerfG, wenn sie denn davon schon was gehört haben? Manche nehmen die Ermächtigungsgrundlage aus § 163 b (nicht 167) andere aus § 100 j StPO, habe ich mir heute sagen lassen. Die erste ÖR-Klausur im Januar im Ersten: wieder mal Baurecht – ist die Umwandlung eines Restaurants in Erlebnisgastronomie eine Nutzungsänderung und letzteres eine Vergnügungsstätte? VG Weimar 9.8.2005 – 6 K 1625/03 We und VG Neustadt, 4 K 1100/06. Wenn man zu Erlebnisgastronomie googlet, sieht man, dass es das überall gibt – Gruseldinner, Motto-Partys, Finster-Dinner.

In der Prüfung am 22.1. der Vortrag: der Jungbullenfall nur mit Fliesen. In der Prüfung Bönders pp. im Zivilrecht: haftet Schlecker, wenn ein Nichtkunde vor dem Laden ausrutscht, weil die nicht gestreut haben. Und der Klassiker, der gekaufte Fernseher geht beim Transport unter. Im Strafrecht: bei welchem Spruchkörper wird jemand wegen mehrfachen Raubes angeklagt sowie Meineid -wann fängt da der Versuch an. Im ÖR § 56 III GO – eine Fraktion will einen größeren Raum haben – die Vorschrift ist keine Anspruchsgrundlage – diese wurde dann aus § 5 PartG analog genommen. Die FAZ berichtet über ein Urteil in den USA über illegale Downloads – Kosten 2.250 € pro Titel. Bei uns werden die Uploads von Abmahnanwälten verfolgt. Die Anwaltskosten für das e.V.-Verfahren betragen lt. OLG Köln im Dezember 09 ca. 2.500 € für 1.000 Titel. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann diese Abmahnanwälte vor US-Gerichte ziehen werden. Was macht man, wenn man so eine Abmahnung bekommt? Falls die nicht per Einschreiben kommt, nicht antworten. Wenn dann die e.V. kommt, bestreiten, sie bekommen zu haben und sofortiges Anerkenntnis und Kostenwiderspruch und Streitwertbeschwerde – dieser Tipp erfolgt ohne Gewähr. Man weiß bei Gerichten ja nie. Die Welt erzählt über Urteile zu der Wahl von 0900 Nummern durch Minderjährige. Einige Gerichte lassen die Eltern haften, weil es deren Anschluss ist. Andere, AG Münster, sagen nein, das wäre kein Telefonieren sondern ein reines Bezahlsystem für Online-Spiele. Vertragsschluss ohne Angebot und Annahme? Die FAZ erzählt über Karl Larenz und seine Arbeit in der NS-Zeit, dass ein Vertrag zustandekomme, wenn dies im Interesse der Volksgemeinschaft sei – daher sei die lange irrlichternde Figur des faktischen Vertrages durch Straßenbahnfahren entstanden. Noch mal die Welt: ein Online-Shop setzt einen Markencomputer, der eigentlich 1.700 € kostet, mit 49,95 € ins Internet – Huch, das war angeblich nur der Betrag für die dazugehörende Tasche. Es wurde angefochten.

Der Supreme Court erklärt jegliche Wahlkampffinanzierung durch Unternehmen für zulässig – das gehöre zur Meinungsfreiheit. Kann man die Entscheidung auf deutsche Verhältnisse übertragen? Lafontaine tritt wieder mal zurück. Allmählich weiß er ja, wie man ein Bundestagsmandat zurückgibt. Über einen Notar oder höchstpersönlich beim Bundestagspräsidenten. Da in Weimar wegen des reinen Verhältniswahlrechts ein Politiker nur über Parteiticket eine nachhaltige Karriere machen konnte, nutzten die Parteien das aus und ließen sich ein Blankorücktrittsformular unterschreiben, welches ggfs. dann per Post eingereicht wurde. Das Straßenverkehrsamt erlässt einen Feststellungsbescheid in einem Fall des Führerscheinstourismusses – seit dem 19.1.2009 nützt es nichts mehr, in Polen u.ä. eine Fahrerlaubnisprüfung abzulegen, egal ob mit erstem Wohnsitz oder ohne – OVG Münster 16 B 814/09.

Die dritte Zivilrechtsklausur = OLG Karlsruhe NJW 2009 S. 1150 – 8 U 34/08 – Nutzungsentschädigung bei Reparaturversuch. Die Nachbeben des EuGH nach dem Kücükdeveci-Urteil – zunächst C-546/07 – das Herkunftslandprinzip kommt auch für die Dienstleistungsfreiheit – und C-462/08 – wenn die türkischen Eltern mal 3 Jahre in Deutschland waren, d.h. einer von ihnen, dann können die Kinder zurück kommen – das ist der Beitritt der Türkei zur EU. Die Dezemberklausur im Zweiten – Glocken für die Kühe – wurde diese Woche im Mündlichen im Zweiten geprüft – NVwZ-RR 1996 S. 577. Haftet der Laptop-Mann vom Münchner Flughafen für auf Schadensersatz, weil er trotz Sprengstoffverdachts sich davon gemacht hat? § 280 – § 823 I? Der BGH wieder mal zur GbR und Gesamtschuld – VIII ZR 329/08. Robert Hoyzers Skandal hat 5. Geburtstag. Was erklärt man, wenn man einen Wettschein abgibt? Das hat man selber nicht manipuliert hat, dass man von einer solchen nichts weiß oder nur, dass man bitte wetten will? Hat der Veranstalter einen Schaden? Er hätte ja sowieso ausschütten müssen, nur eben an andere.

Unsere Justizministerin sagt in Heft 4 der NJW, dass wegen § 185 II GVG ab sofort in englischer Sprache verhandelt werden dürfe – Schriftsätze und Urteile müssten aber auf deutsch sein. Ich bin ja mal gespannt, wie man z.B. betrieblich veranlasste Tätigkeit übersetzt oder Farbwahlklausel. BGH 3 StR 327/09: ist das bei  dem Kofferbomber ein untauglicher Versuch, wenn die Bombe „konstruktionsbedingt“ versagt hat? BGH VIII ZR 50/09 – wieder eine Farbwahl-Schönheitsreparatur-Entscheidung. Wenn diese Klausel teilweise gemäß § 307 I nichtig ist, reißt sie die komplette Schönheitsreparaturpflicht, auch an anderen Sachen der Wohnung, mit in den Abgrund. In der letzten Prüfung von Prof. Looschelder wurde diese Problematik geprüft. Über Kücükdeveci regt sich keine Zeitung auf, der Vermittlungsausschuss macht aber die erste Seite bei der FAZ. Die Talanx-Versicherung klagt auf Einrichtung eines Girokontos bei der Deutschen Bundesbank – geben §§ 23, 19 Nr. 2 BBankG das her? Danach „darf“ die Bundesbank solche Konten einrichten. Die FAZ berichtet über Filibustern – wäre das bei uns zulässig? Und über § 25 IV PartG wegen der Hotelierspenden an die FDP. Der Holzklotzwerfer hat beim BGH verloren – ein gern geprüfter Fall.

Der Vermittlungsausschuss ist kein Übergesetzgeber – das BVerfG schreibt sich den Mund fusselig, es nützt nichts – 2 BvR 758/06. Wie verhindert man eine drohende Vollstreckung in ein Grundstück? BGH IX ZR 203/06 – der  Beklagte hat erst beim BGH gewonnen. In NS war die kalte Räumung und BGH V ZR 118/07 Examensklausur. Die zweite Zivilrechtsklausur-Januar-Erstes: § 1192 I a – schon wieder. EuGH C-555/07 – Kücükdeveci – § 622 II 2 – in seiner Pressemitteilung (ein richtiger Tadel fürs Klassenbuch) bezieht der EuGH sich auf die Mangoldentscheidung und rechtfertigt zum zweiten Mal seine angebliche Kompetenz, unsere Vorschriften für nicht anwendbar zu erklären, jedenfalls, wenn es um Art. 141 EG (ich hoffe, das ist dieselbe Nummer im AEUV- ne, jetzt Art. 157) geht. Das BVerfG hatte noch vor einiger Zeit sich für Mangold in einem Zuschauertraining aufgewärmt – dann wurde die Sache auf die lange Bank geschoben, auf der sie jetzt noch sitzt. Mal sehen, ob Karlsruhe nun reagiert. Man hat den Eindruck, dass der EuGH mit seinem Sandschäufelchen nach Karlsruhe schmeißt. Die SZ diskutiert die drei Nachfolgefragen nach Herrn Papier Ende Februar – die Präsidentschaft, der Senatsvorsitz, die Richterstelle. Letzere will die FDP besetzen. Herr Papier will eine Frau – Frauenquote im BVerfG? Muss eine Klinik Schmerzensgeld zahlen, wenn zwei Kinder bei der Geburt vertauscht wurden? Hatten die Eltern Schmerzen und/oder die Kinder?

Noch die Noten aus der Prüfung am 8.1. Dabitz/Looschelder,Lichtinghagen: 45 zu 84 (6+11), 53 zu 108 (13+14), 56 zu 91 (8+9), 22 zu 50 (7+7), 23 zu 40 (2+5). In der Prüfung Wolters/Dahm/Michael am 15.1. wurden aus 27 40, aus 25 41, aus 32 60 und aus 31 70 Endpunkte. Im ÖR: was wollen Sie geprüft werden? Sagen Sie mir ein aktuelles BVerfG-Urteil, das ich prüfen soll. Die Kandidaten nutzten diese Chance nicht. Im Strafrecht Strafbarkeit des die Kaution veruntreuenden Vermieters – BGH und Examensklausur, im Zivilrecht kalte Räumung – BGH. Der EuGH hat unseren § 622 II 2 BGB gekippt – was keine Überraschung sein dürfte. Die erste Januar-Klausur-Erstes-Zivilrecht: Sachenrecht – wohl der Klassiker §§ 647, 1257, 1000. Hat die Klage der Familie des nicht in Sicherungsverwahrung genommenen Heinsbergers gegen die polizeiliche Überwachung rund um die Uhr, gestützt auf § 16 PolG, Aussicht auf Erfolg? Bzw. ein Eilverfahren? Klagebefugnis der Familie? Verstößt die Spende einer Hotelkette an die FDP gegen § 25 II Nr. 7 ParteiG? Im Strafprozess Schreiber geht es um Steuerhinterziehung – Blankettnorm – und um Bestechung im Jahr 1991. Welche Vorschrift nimmt man da? §§ 331 ff.. a.R. oder n.R.?

In der Prüfung Avenarius/Graf/Dabitz am 15.1. der Vortrag: zwei Lkws – Unfall, der eine hat kein Licht, der andere hat zwei Bier plus schriftliches Schuldanerkenntnis des einen. Abwandlung: betrieblich veranlasste Tätigkeit bei Autounfall mit einem Dritten? Im Strafrecht BGH 3 StR 576/08 plus U-Haft. Im Zivilrecht Rechtsgeschichte (Rezeption, Code civil, Rheinland) und Erbrecht. Im ÖR Kirchenasyl und die Zeitungsmeldung, dass bei einem Senat des OLG in Englisch verhandelt werden soll – Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit und des gesetzlichen Richters? Die Noten: 39 zu 74, 38 zu 62, 55 zu 81 und 44 zu 94. Die zwei verwaltungsrechtlichen Klausuren im Zweiten im Januar: Nachbarklage gegen eine Moschee und Beschädigung eines geparkten Autos durch einen Bundeswehrhubschrauber. Israel will in die EU – anders als die Türkei haben die noch nicht mal 4% ihres Staatsgebietes in Europa – das dürfte nicht gehen. BGH VIII ZR 71/09: wie ist die öffentliche Versteigerung in § 474 I 2 zu verstehen? Wie in § 383 III oder autonom? Fällt eine Pferdeauktion, die nicht von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird, darunter? Haiti – nach der FAZ gehen die Amerikaner direkt mit Militär rein, da sie von einem failed state ausgehen. Dürften wir analog zum Oderbruch unsere Bundeswehr schicken?

Die Prüfung Bieber, Jacoby, Waltermann am 13.1.: wann wurde § 316 a ins StGB gebracht? 1935 wegen des Baus der Autobahnen. Was hat der Prüfer vor einer Woche im Kölner Stadtanzeiger gelesen? Alle Prüflinge kamen aus Bonn. Ein Grüner soll Kämmerer werden. Was man dagegen habe. Der Vortrag: Ein Mieter will aus dem Grundstücksmietvertrag raus, weil er die behördlichen Auflagen für das Taxiunternehmen übersehen hat. Im ÖR wird eine Demo durch die Polizei gefilmt – Auslegung des § 12 a VersG über § 91 a Wie viele Verwaltungsgerichte gibt es in NRW? Im Strafrecht Überfall auf einen Taxifahrer. Im Zivilrecht Dienstfrei am Rosenmontag für die Uni-Mitarbeiter – Trierer Weinversteigerung. Ein Kandidat meldete sich, der Vorsitzende untersagte das, er meldete sich weiter – das wurde hingenommen. In manchen Prüfungen ist einfach der Wurm drin. Noten: 28 zu (6+5), sonst unbekannte Vornoten zu 6+6, 9+9, 9+9, 4+5 und 5+10. Eine Zeitung fragt, ob Kartellabsprachen zwischen Supermarktketten Betrüge am Käufer  sind. Gute Frage. Was erklären die, wenn ich an der Kasse bezahle? Wann und wie kommt der Vertrag zustande? Die Stadt Köln führt eine Bettensteuer ein. Problem: darf sie mit der Peitsche kommen, wenn der Bund Hotels mit einem Zuckerbrot verwöhnt? Präzedenzfall: Einweggeschirrsteuer, obwohl das KreislWG eine freiwillige Rücknahme vorsah. Muss ein Reeder einem von Piraten entführten Kapitän Schmerzensgeld zahlen? §§ 670, 253 II? Ist das nicht ein Arbeitsunfall, so dass nur die Berufsgenossenschaften zahlen? Wobei bei Seeleuten das sicher alles ganz anders ist als bei normalen Arbeitnehmern. Soll die Uni Greifswald sich umbenennen? Die Studenten haben was gegen Ernst Moritz Arndt.

Ein interessantes Problem in der 4. Zivilrechtsklausur-Januar-Zweites: kann eine nicht vermittelbare Frau das Entgelt nach § 656 unter Berufung auf einen Vermittlungsehrenkodex, nachdem Unvermittelbare ihr Geld wiederbekommen, zurückfordern? Ehrenkodexe (jeder Lateiner kriegt hier die Krise. Codices. Neulich fragte ein Prüfer nach Codicil. Was das sei) im Recht? (Handelsbrauch, Standesrecht, rheinisches Brauchtum zum 1. Mai im Rheinland?) Im Probeexamen am 13.1. – Prof. Hillgruber – kam die verfassungsrechtliche Problematik der Kündigung wegen Bagatelldiebstahls und Rente für einen homosexuellen Witwer. BGH VI ZR 119/09: Verkehrsunfall – wirtschaftlicher Totalschaden – keine Abrechnung auf Gutachterbasis – der Wagen muss repariert werden. Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung haben wir jetzt den EGMR (geht nicht, ohne Straftat keine Strafe), dann das BVerfG (der Täter ist gefährlich, er bleibt in Haft) und den BGH (es gibt keine gesetzliche Grundlage, er kommt raus). Der BGH soll die Vergewaltigung von zwei Mädchen als eine Tat gewertet haben. Der EGMR kippt die verdachtslose Untersuchung „Stop and search“ und die Speicherung von DNA-Proben. Was ist dann mit § 81 g StPO – der Überschriftenfalle – und § 81 b StPO? Und den Befugnissen nach der StVO verdachtslos Fahrzeugkontrollen vorzunehmen? Das OLG Hamm meint, dass ein unterhaltspflichtiger Afghanistan-Soldat 1/3 seiner Zulagen sich unterhaltsrechtlich anrechnen lassen müsse – er würde ja Verpflegung und Wohnung auf eigene Kosten sparen. Ja, aber das dürfte da doch sehr viel weniger gemütlich sein als zuhause. Sie verbessert ihr Handicap und er sitzt in Kundus in einer Sechser-Unterkunft. Die BGH-Entscheidung zu Bad Reichenhall – s.u.: ein Rückgriff auf klassische Urteile: der Erdal-Spray-Fall des BGH: wenn ein Geschäftsführer eine Rückrufaktion gewollt hätte, wären die anderen vielleicht gekippt. Wie im Film „Die zwölf Geschworenen“. Warum der Schwerpunkt im Unterlassen liegen soll, ist mir nicht klar. Sein falsches Gutachten hat doch die Gefahr gesetzt. Und wenn Unterlassen, dann Garantenstellung? Er sollte doch nur die Kosten einer eventuellen Sanierung abschätzen. Man müsste den Vertrag zivilrechtlich ergänzend auslegen. Beim Unterlassen ist allerdings der hypothetische Kausalverlauf leichter zu begründen – es geht da ja nur so.

BGH 1 StR 272/09: ein Sanierungskostengutachter hätte erkennen können, dass die Eishalle Bad Reichenhall einsturzgefährdet ist. Ist er für die Toten verantwortlich? Der Ziegenhaarfall des RG – Schwerpunkt falsches Gutachten oder unterlassene Mitteilung? Kommt es darauf an, ob in der Stadt jemand reagiert hätte? Der EuGH C-229/08 hält die Altershöchstgrenze von 30 Jahren für Feuerwehrleute. Anders bei Vertragsärzten mit 68. Warum? BGH 3 StR 244/09: das erste BGH-Urteil zum Stalking – zu vergleichen mit dem OLG-Rostock-Fall in der Januar-JuS. Ein Fall aus der Prüfung dazu: der Täter legt seit 3 Monaten jeden Tag einen Strauß roter Rosen vor die Wohnungstür. Reicht das? Hätten Sie da Angst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? Frankreich und Deutschland schließen am 13.1. einen völkerrechtlichen Vertrag über einen Wahlgüterstand bei gemischten Ehen. Die FAZ bespricht die Strafbarkeit des Exorzismusses – war schon mal Hausarbeit: die Eltern bringen auf den Rat des Pfarrers (der auf den Rat aus Rom) die Tochter nicht ins Krankenhaus sondern exorzieren sie mit Todesfolge. Unvermeidbarer Verbotsirrtum? Die SZ schreibt über Hooligans, die ihre Kämpfe gegen feindliche Fans nun als Verabredung in Wäldern zelebrieren und über Fanproteste gegen die eigenen Vereine, welche die Ablösung eines Trainers erzwingen. § 240?

BVerwG 7 B 25/09 – die Strickwarenfabrik: das oberste Verwaltungsgericht sagt, in der Blüchermuseum- und Rasselsteinvillaentscheidung sei geklärt worden, wann ein Haus denkmalwürdig sei – das sei nun Sache der Landesverwaltungsgerichte – nach Leipzig könne man damit nicht mehr kommen. In der Prüfung Köndgen pp. wurden aus 32 64, aus 53 83, aus 43 69 Punkte – der Rest unbekannt. Bitter.  Wissen Sie, was ein relationaler Vertrag ist? Hätte man in der Prüfung wissen sollen. Es kam auch die europarechtliche Problematik der Schornsteigfeger – Monopol – und die Altkleidersammlung für angeblich karitative Zwecke. Die dritte Januarklausur im Zweiten: Partnervermittlungsvertrag – § 656. Die vierte Vollstreckungsgegenklage. Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten: Brandstiftungsdelikte/Versicherungsbetrug. Ein Bundesminister stellt einen Lobbyisten der Atomindustrie ein – § 20 VwVfG – darf der in diesen Dingen tätig sein? Es gibt in Deutschland nun keine politischen Generalstaatsanwälte mehr. Mecklenburg-Vorpommern hat als letztes Bundesland das Amt entpolitisiert. Schlecker soll die Leiharbeit missbraucht haben – Strohmann- Leiharbeitsfirma. Können die AN nun den Tariflohn verlangen? Im Einzelhandel werden seit Kriegsende die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt.

In der Prüfung Köndgen/Roitzheim/Macioszek am 8.1. begann die Strafrechtsprüfung mit StPO – die besondere Problematik der Fluchtgefahr bei EU-Bürgern – ein bekanntes Problem (hmrrhr) – im ÖR ging es um einen Schornsteinfegergebührenbescheid, im Zivilrecht Dauerschuldverhältnis. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn pp. am 8.1. kam viel StPO – freie Beweiswürdigung und materiell-rechtlich Unterhaltsentziehung – ein Prädikatskandidat sagte sinngemäß, er habe die Vorschrift noch nie gesehen und fühle sich überfordert. Im ÖR Wahlrechtsänderungen – JuS. Im Zivilrecht Beweislast und Gewährleistungsrecht.  Darf die Bunte über den Plantschurlaub des Welfenprinzen berichten? Anlass-Rechtsprechung – Auswirkung des Urlaubs auf die Bereitschaft seine Frau, am 13.1. auszusagen? Die Welt diskutiert, ob ein wegen Daisy zu spät kommender AN seinen Lohn bekommt, wenn im Betrieb die Heizung nicht geht. Schlägt § 613 Satz 1 den Satz 3? Die FAS berichtet über ein biologisches Testament. Die Eltern eines verstorbenen 25-jährigen wollen dessen Samenspende für einen Enkel einsetzen. § 138? Die Justizministerin NRW will englisch-sprachige Verhandlungen einführen, um den Gerichtsstandort Deutschland zu stärken. Ich dachte, die Richter beschweren sich über zuviel Arbeit und nicht zu wenig. Das ginge schon de lege lata durch eine Gerichtsstand- und Rechtswahlvereinbarung. Die Gerichtssprache ist Deutsch steht irgendwo im GVG. Angeblich seien Richter, die einen LLM gemacht hätten, dafür geeignet. Das glaube ich weniger.

In der Prüfung Looschelder, Lichtinghagen/? am 8.1. kam ein Strafrechtsvortrag: die mit Nacktfotos erpresste Schauspielerin erschießt den Erpresser und schmeißt ihn als vermeintlich tot in den See, in dem er ertrinkt. Im Strafrecht kam die Septemberklausur – BGH – illegales Wettrennen mit dem Opel in der Mitte. Im Zivilrecht BGH – die Klingelanlage des Altersheim funktioniert nicht, weil die zu blöd sind, die in eine Steckdose zu stecken. Im ÖR: wie kann eine Gemeinde gegen Silvesterböller vorgehen. Am 7.1. im Zweiten Dabitz/Becker/Okonek ein Strafrechtsvortrag: Abgrenzung Raub/255 – Verwertung eines verstorbenen Beschuldigten. Im Zivilrecht BGH V ZR 75/08 und VIII ZR 7/09 – letzte NJW – beide Urteile waren unbekannt. Im ÖR: wie kann eine Gemeinde gegen Silvesterböller vorgehen? Amtshaftung, wenn der Polizeibeamte wegen angeblicher Suizidgefahr die Tür eintritt – aber nur zu lauter Fernseher – war das nicht in der Januar-JuS? Im Strafrecht – Pokerrunde – §§ 284, 285 – Strafbarkeit, wenn der Verlierer sich mit Gewalt sein Geld zurückholt.

Der BGH hat dem LG Dessau die Beweiswürdigung im Fall Jalloh nach §§ 337 II, 267 I, 261 StPO um die Ohren gehauen. Da könnte man fast meinen, dass die absichtlich so schlecht war. Die fehlerhaften EC-Karten – in meinem DM-Markt haben die zuhauf Schwierigkeiten mit Visa-Karten. Darf die Kassiererin mit Tesafilm den Magnetstreifen überkleben oder ist das strafbar? Angeblich kommt heute der große Schnee. Bekommen AN ihren Lohn, wenn sie zu spät zur Arbeit kommen, die Ware aber ebenfalls? § 615? Muss eine Airline die Passagiere mit Hotelbetten versorgen, wenn der Flieger nicht fliegen kann?

Eine französische Firma programmiert EC-Karten für den deutschen Markt falsch – welches Recht ist anzuwenden? Rechtslage zwischen den Ladeninhabern und den Banken? § 675 f verstehe ich nur mit Kommentar. Die FAZ berichtet, dass u.a. ein Senat des OLG Köln die Schwacke-Tabelle für überhöht hält. Wundersamerweise hat nach der Tötung des Unfallersatztarifes diese Tabelle eine Erhöhung erfahren.

Eine Korrekturanmerkung in einer Klausur aus dem Zweiten: „Im Übrigen hängt die Qualität der Bearbeitung – wie stets – von der Stringenz der Subsumtionsarbeit und der Argumentationstiefe ab.“ Wie wahr, aber leider  glaubt jeder, er mache das, tut es aber nicht. Die erste Januarklausur im Zweiten = OLG Celle 11 U 297/02 vom 10.7.2003. In der zweiten Klausur war zu prüfen, ob der Ersteigerer eines Grundstücks nach dem ZVG die Einrichtungsgegenstände mitersteigert hat oder nicht – § 55 ZVG. Im Zweiten hat das LJPA nach wie vor Spaß daran, die Parteien der Prüfungsakte nach Fernsehserien zu benennen. In einer Septemberklausur kommen Inga Lürssen und Frank Thiel vor. Das OVG Koblenz will 2010 entscheiden, ob die EuGH-Entscheidung vom 20.1.2009 zu § 7 IV BUrlG auch für Beamte gilt: ein kranker Beamter kann seinen Urlaub nicht rechtzeitig nehmen – autonome Auslegung des AN-Begriffes? Dann, ob ein Studentenwohnheim ins Gewerbegebiet darf – handelt es sich um Wohnen oder um gewerbliche Unterbringung, ähnlich einer Pension oder einem Hotel?

Im Zweiten – Dezemberklausuren – war der o-beinige Dackel – BGH VIII ZR 81/04 – und das Sommerekzem – VIII ZR 173/05 dran. Im ÖR: muss im Münsterland analog zu den Alpen (lila Kühe, die sich verlaufen, denken Sie an Heidi) der Lärm von Kuhglocken geduldet werden? Gut, dass ich gerade im Kurs eine Fachfrau habe: Kühe im Münsterland sind gefleckt, das Problem ist nicht, die wiederzufinden sondern die zurück in den Stall zu bringen – auch vor nächtlichem Diebstahl schützen die Glocke nicht, da Diebe ja nicht zu Fuß sondern mit einem Lkw kommen. Glocken im Münsterland erfüllen daher nicht §§ 15 I 1, 12 LImSchG. In jeder Zeitung weinen Gemeinden wegen ihrer Finanzen. Insbesondere Pforzheim, das nach Swap-Geschäften bei der Deutschen Bank auch noch Spiegelgeschäfte bei JP Morgan gemacht hat. Die Deutsche Bank will die von England geplante Bonus-Steuer konzernweit umlegen. Geht das arbeitsrechtlich?

BGH Xa ZR 132/08: mein Flug nach Floreanopolis fällt teilweise aus – der BGH meint, ausführendes Unternehmen im Sinne der Annullierungs-VO sei die brasilianische Airline und macht eine historische und sonstige Auslegung, will aber nicht vorlegen. Wer verklagt eine brasilianische Airline? Das ist kein Verbraucherschutz. Die Mohammedkarikaturen stehen wieder in der Zeitung. Wären die bei uns nach § 166 StGB strafbar? Darf ein Bundespräsident sich für diese auf einer Auslandsreise entschuldigen? Einige Bundesländer wollen den Nackscanner einführen. Zuständigkeit? Boden- oder Luftrecht oder ist das nicht die private Vertragsangelegenheit zwischen dem Flughafenbetreiber und den Passagieren? Lieber nackt als tot? Nach der FAS will die CSU einen Vizekanzler stellen. Gibt Art. 69 I GG das her? „Einen“? Der zweite Teil der zweiten ÖR-Klausur soll dem BVerfG 2 BvR 1321/07 nachgebildet sein.

Die erste NJW des Jahres bringt ein interessantes Urteil – II ZR 222/08 zu §§ 812, 813 II und ganz fix BGH VII 109/08 – Gesamtschuldnerausgleich bei Verjährung – war erst zwischen den Jahren auf der Homepage des BGH oder doch wenigstens zum selben Thema. Wenn nicht alle Gesamtschuldner sich auf Verjährung berufen, kann der Gläubiger aus dem Urteil gegen den Dösbaddel gegen den anderen aus § 426 vorgehen. Die JuS bringt einige Examensklausurenfallbesprechungen durch NRW-Prüfer. BGH 4 StR 254/09: Betrug, wenn ohne Zahlungswillen an Selbstbedienungstankstelle getankt wird? Der BGH meint, ja, wenn das Personal guckt. Wenn nicht, sei das ein Betrug. Das ist unlogisch. Wenn die nicht gucken, habe ich keinen Betrugsvorsatz. Praktischer Unterschied zu § 242 bei Gewaltanwendung im nachhinein wegen § 252. Was ist, wenn man richtigerweise Unterschlagung annimmt und der Täter überfährt das Personal fast? Ergibt § 246 plus § 240 den § 255? Ne, weil der Schaden schon vorher eingetreten ist.

Aktuell 2010 II – Hier weiterlesen