Aktuell 2012

30. Juni – Aktuelles 2012 I

Ab morgen geht unter Aktuelles 2012 II weiter.

Die Börsen geben Frau Merkel jedenfalls kurzfristig Recht. Die Welt meint, die Opposition sei verantwortlich, da wegen ihr unsere Kanzlerin nicht ohne Wachstumspakt hätte nach Hause kommen dürfen, was Herr Monti ausgenutzt habe. Es ist wie es ist. Die Linke hat einen Organstreitantrag gestellt, Herr Kollege Gauweiler, der noch das Honorar aus der letztn Sache vom BVerfG haben will, welches ihm unnötigerweise erlaubte, seine Kosten in Rechnung zu stellen, legte Verfassungsbeschwerden ein. Jetzt müssen die 12.000 Stück erstmal Aktendeckel und Aktenzeichen bekommen. Die StA ist nicht in die Revision gegen das Berufungsurteil der Kleinen Strafkammer gegangen. Was heißt das jetzt für den unvermeidbaren Verbotsirrtum? Was lernt man aus dem Supergipfel – die SZ berichtet spannend ? Als Kanzlerin muss man ohne jeglichen Schlaf auskommen können und im nächsten Leben kommt man als Bank zur Welt. Die Banken sind an allem schuld, machen weiter was sie wollen – die EZB soll nun beaufsichtigen, als wenn wir nicht schon eine Bankenaufsicht hätten – und werden in einem fort gerettet. Der Oberbürgermeister wurde in der letzten Ratssitzung wegen Kompetenzüberschreitung (Opernfusion, Neuverhandlung Berlin/Bonn-Gesetz) gerüffelt, weil das keine laufenden Angelegenheiten sind, nun stellt er das geplante Festspielhaus als fast schon gebaut dar. Der sog. Beethoventhaler – die Hotels verpflichten sich offenbar durch Vertrag pro Gast einen Euro im Jahr zu zahlen – soll es mitfinanzieren. Ist das ein öffentlich-rechtlicher Schenkungsvertrag? Hat der Rat ein Beanstandungsrecht, weil der OB bei Ratsbeschlüssen ein solches hat, oder nur die Kommunalaufsicht? Ist das mal ein Fall für die präventive Aufsicht?

Nachdem das noch nicht rechtskräftige Urteil des LG Köln zur Beschneidung die Republik aufgescheucht hat, meinen die Zeitungen, sie hätten immer schon gewusst, dass das unzulässig sei. Die Welt schreibt, dass die Jungens fürs Leben geschädigt würden. Die FAZ schlägt vor, die Buben zwischen 12 und 18 selber entscheiden zu lassen oder nach dem Motto „rechtswidrig aber straffrei“ zu verfahren. Wie muss man das jetzt als Anwalt sehen? Einen Antrag analog § 1904 BGB stellen? Die FAZ meint zu dem heute zu beschließenden Fiskalpakt, er sei ein Hund ohne Zähne, da Sanktionen gegen in Schulden versinkenden Staaten kaum realistisch seien. Einmarschieren kann man nicht und über Geldstrafen lachen die sich kaputt. Die Bundesregierung soll nach der SZ eine Schutzschrift in Karlsruhe hinterlegt haben. Eine Minute nach der Bundesratsabstimmung wird beim Pförtner Sturm geklingelt. Das LG Köln soll in der 1,9 Milliardenklage bei 274.000 Gerichtskostenvorschuss für Dezember einen frühen ersten Termin in Sachen Frau Schickedanz gegen ihre Berater angeordnet haben. Kein schriftliches Vorverfahren. Gegen alle Zeitungserwartungen hat der Supreme Court die Krankenversicherungsreform Obamas abgesegnet. Es sollen 17% aller Amerikaner unter 65 nicht versichert sein. Als bei uns von der AN-Pflichtversicherung zur Bürgerversicherung gewechselt wurde, hieß es, es seien schlappe 300.000 Leute nicht versichert. Der EuGH C 19/11 meint, dass Aktiengesellschaften zu Personalien frühestmöglich Pressemitteilungen herausgeben müssen. Wie früh muss ein Bundesligaverein etwas über die Krebserkrankung eines Stammspielers sagen? War mal problematisch.

Herr Hassemer bespricht in der FAZ das Zeitproblem des BVerfGs im ESM-Fiskalpaktfall. Wie sieht das in den Prozessordnungen aus? Wo gibt es Fristen und warum und wo nicht und warum nicht? Nach der Pressemitteilung des LG Köln hat die Kleine Strafkammer die Berufung der StA gegen den Freispruch im Beschneidungsfall verworfen und „nur“ einen unvermeidbaren Verbotsirrtum angenommen. Was sagt uns das bei einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern? Ich spekuliere lediglich. In der FAZ wird ausgeführt, dass ein bloßes Identifikationsmerkmal einer Religion keine Körperverletzung rechtfertige. Erkenne ich einen Moslem oder Juden also nur, wenn er die Hosen runterlässt? Verzeihung. Das eigentliche ist, dass wir Juristen uns nicht anmaßen sollten, religionswissenschaftliche Fragen zu beantworten. Die FAZ bringt das abgehörte Telefonat der Ehefrau des Bayern-Spielers Breno wortwörtlich. Vom Inhalt her nützt es der Verteidigung. Ist das legal? Kupferdiebe legen eine Bahnstrecke lahm. § 315? Eher weniger, wenn kein Zugverkehr stattfindet. Was lernt man aus dem Fall Gribkowsky? Wenn man schon um die 50 Millionen ins Ausland schafft, sollte man mitreisen und nicht von sich aus die Staatsanwaltschaft zwischen Weihnachten und Neujahr aufsuchen, um seine Geschichte zu erzählen. Um die dreieinhalb Jahre wird er bei guter Führung noch absitzen müssen, es sei denn er wird haftunfähig. Unsere Kanzlerin sagt, Euro-Bonds werde es nicht geben, solange sie lebe. Erstens darf sie das nicht sagen – das Königsrecht des Parlaments wird schon wieder verletzt – zweitens ist das eine absolutistische Attitüde – drittens wird das hoffentlich nicht wahr, wie es sein könnte. Die Welt bringt ihre Erklärung mit dem Hinweis auf die fehlende gesamtschuldnerische Haftung, so lange sie lebe. Ha, Gesamtwirkung, Einzelwirkung, stillschweigende Abbedingung des § 425? Im Mündlichen wurde mal gefragt, ob das eine enge oder lockere Verbindung sei. Hier mit einer auflösenden Bedingung?

Man glaubt es eher weniger. Frau Merkel will am Freitag zwischen 17 und 20 Uhr im Bundestag und ab 21 Uhr im Bundesrat den Fiskalpakt und den ESM-Rettungsschirm durchbringen, wobei jeder weiß, dass Karlsruhe eine Nachtschicht einlegen will. Der Antrag wird ja so um 22 Uhr kommen. Herr van Rompuy will aber am Donnerstag neben der Währungsunion auch noch eine Bankenunion und eine Wirtschaftsunion beschließen. Der EGMR, der sich seltsamerweise mit Eigentumsrecht beschäftigt, welches im Völkerrecht und der EMRK eine sehr untergeordnete bis gar keine Rolle spielt (jeder Staat möchte enteignen können), meint, mein Wald gehöre mir. Gejagt werde da nur, wenn ich es will. Ich erinnere mich an gegenläufige Entscheidungen zur Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Der Aufreger ist natürlich das LG Köln. Wie ist eine muslimische Beschneidung, welche im Krankenhaus zu einer Nachbehandlung geführt hat, auf den Tisch der Staatsanwaltschaft gelangt? Darf das Krankenhaus Anzeige erstatten? Was machen Ärzte jetzt? Die Eltern werden die Kinder im Ausland beschneiden lassen oder von Nichtärzten im Hinterzimmer. Könnte ja sein. Hätte das LG Köln nicht nach Art. 100 GG vorlegen müssen, wenn es die Religion niedriger hängt als die körperliche Integrität des Kindes? In Frankreich muss jedes Auto einen Alkoholtester im Handschuhfach haben. Dürften wir das einführen?

Kinderlärm von Kitas u.ä. ist nach § 22 I a BimSchG keine schädliche Emission mehr – wie aber bei Kinderlärm in der Mietwohnung über einem? Auswirkung auf § 906 BGB? Das war Teil einer Examensklausur im Juni – das OLG Koblenz 1 U 1086/11 beschäftigt sich mit Steine schmeissenden Kitakindern. Amtshaftung? Der Supreme Court veröffentlicht offensichtlich keine präzisen Verkündungstermine. Nun soll die Krankenversicherungspflicht mit Brokkolivergleich am letzten Sitzungstermin vor der Sitzungspause bis zum ersten Montag im Oktober, am Donnerstag, entschieden werden. Für Immigrantenfragen sei aber der Bund zuständig und nicht Arizona, urteilten die Richter am 25.6.. Die FAZ zieht nun nach und diskutiert auch Art. 146 GG im Hinblick auf die Rettung des Euro. Das BVerfG wird nun auch zu überlegen haben, dass Spanien und Zypern von seiner Entscheidung abhängen. Karlsruhe hat seit der Maastricht-Entscheidung immer Vorbehalte mit erhobenem Zeigefinger gemacht, aber keine Taten folgen lassen, obwohl seit 2010 dauernd gerettet werden muss und jetzt wird, als man schon im Sprung ist, gesagt, wir stoppen das Ganze. Im Arbeitsrecht verlieren Abmahnungen nach einer Vielzahl auch ihre Wirkung. Die juristische Zeitungswelt verdammt aber Frau Merkel. Die Welt meint allerdings, dass ihr Karlsruhe zu pass kommt – gegenüber den drängelnden Kollegen kann sie sich immer auf das BVerfG zurückziehen.

Enthält Art. 82 GG eine Pflicht des Bundespräsidenten, nicht zu unterschreiben? Was macht das BVerfG jetzt, nachdem sich alles in die richtige Ecke gesetzt hat, 2/3 Mehrheiten für den Fiskalpakt (Eurobonds/Brüsseler Haushaltskontrolle), wohin das Auge blickt? Ich bin sehr gespannt. Fehler zuzugeben, ist der menschlichen Natur nur ausnahmsweise gegeben. Braucht der ESM (Dauergesellschaft mit Helfersyndrom in Luxemburg) eine 2/3 Mehrheit? Auch die wird Frau Merkel hinbekommen. Die FAZ meint, dass Bürgerbeteiligungen sich nicht gegen Parlamente richten sollten. Das ist aber gerade ihre Aufgabe. Die SZ führt nun auch noch die in Art. 20 GG erwähnten Abstimmungen für ein Pflichtreferendum über die EU an. Liegt ein Bündnisfall vor, wenn Syrien ein türkisches Flugzeug, in deren Luftraum bzw. nicht in deren Luftraum, abschießt? Eher weniger. Obwohl Luftschiffe im Strafrecht wie deutscher Boden behandelt werden, ist das im Kriegsvölkerrecht nicht zwingend so. Die Entscheidung des Supreme Courts über Obamas Pflichtkrankenversicherung wird für heute erwartet.

Die SZ beruft sich auf Art. 146 GG und verlangt ein Referendum über Europarettungsmedikamente. Herr Schäuble spricht diffus von Referenden. Was wäre, wenn der Bundespräsident dem BVerfG gesagt hätte, ich unterschreibe? Angeblich sollen schon Eilanträge für den Fall vorbereitet sein. Die SZ meint, die Eilanträge gegen das Gesetz würden abgewiesen, das BVerfG würde dann aber in der Hauptsache langsam prüfen. Das macht die Feuerwehr demnächst auch so, wenn es brennt. Die Stadt Berlin ist der Auffassung, dass eine riesige EM-Fahne an der Hauswand eine Sondernutzung sei sowie baurechtlich relevant. Auch der TüV müsse prüfen. Der Große Senat GSSt 2/11 meint, dass Kassenärzte weder unter §§ 331 ff.. noch unter § 299 StGB fallen. Ist das nicht Betrug gegenüber dem Patienten, wenn ein Medikament verschrieben wird, an dem ein unsichtbarer Mallorcaurlaub hängt? und/oder Körperverletzung? Unsere Kanzlerin setzt dem operativen Eingriff des Bundesverfassungsgericht eine inner- und außerstaatliche Einigkeit entgegen. Wenn das BVerfG tatsächlich diesem Tamtam Taten folgen lassen will, muss es dem EuGH vorlegen. Erstmalig. Darauf würde ich aber nichts wetten.

Eine Woche bevor der Bundestag über den Fiskalpakt abstimmen will, bittet das BVerfG schon den derzeitigen Bundespräsidenten, danach nicht zu unterschreiben. Die Bitte an die Kanzlerin, ihre gemäß Art. 82 GG vorher zu leistende Gegenzeichnung zu unterlassen, hat man sich wohl verkniffen. Die SZ schreibt, die Kanzlerin würde das BVerfG beleidigen und verspotten. Etwas sehr übertrieben oder? Es sollen 12.000 Verfassungsbeschwerden plus Eilantrag vorliegen. Eilantrag wogegen, wenn der Bundestag noch nicht mal hammelgesprungen ist? In der FAZ schreibt Herr Professor die Fabio über den Euro und „moral hazard“. Unheard of. Ich muss nicht alles lesen. Jens Soering meint, durch Zeitungsartikel die Amerikaner bewegen zu können, ihn zu entlassen. 1990 sollte er von England in die USA wegen Mordverdachts ausgeliefert werden. Er rief den EGMR an, welcher an der drohenden Todesstrafe nichts auszusetzen fand, da diese wegen den Russen nicht in der EMRK untersagt ist sondern von der nur in einem Protokoll/Anhang abgeraten wird. Allerdings sei das lange Warten auf den Vollzug Folter und daher zu beanstanden. Die Amerikaner hätten eine schnelle Hinrichtung versprechen können, haben aber statt dessen zugesagt, überhaupt nicht hinzurichten. Wie gemein. Eine zum Nachdenken anregende Bemerkung zu einem Vortrag: „man hört Ihnen nicht gerne zu.“ Und etwas aus dem Berufsleben: ein Angebot an einen Anfänger: 65 Stunden die Woche als Pflichtprogramm. Gut, dass mich keiner mehr einstellen würde. Mr. Ecclestone sieht die Sache erwartungsgemäß anders als Herr Gribkowsky, welcher durch das „Geständnis“, er sei bestochen worden (der Arme), sowohl die Voraussetzungen für eine Haftentlassung als auch den Täter-Opfer-Ausgleich schafft. Würden Sie als Staatsanwalt gegen Mr. Ecclestone einen Haftbefehl beantragen? Er kommt ja demnächst nach Hockenheim.

In zwei Prüfungen am 19.6. begannen je ein Kandidat/Kandidatin den Vortrag mit einem Heulkrampf, fingen sich dann aber wieder. Es wurde auch das Problem der Sonnenkollektoren auf denkmalgeschützten Häusern in Mühlheim geprüft – mit dem Ziel, Verwaltungsverfahrensrecht abzufragen, wohlgemerkt. Die FAZ regt sich im Feuilleton mit vermeintlicher Rückendeckung des BVerfGs über den Regierungsstil unserer Kanzlerin auf, die jetzt in einem Bus den Haushaltsausschuss und in einem anderen die restlichen  Abgeordneten zu Gipfeltreffen mitnehmen muss. Das ist die erstmalig gerichtlicherseits ausgesprochene Verpflichtung, den politischen Gegner zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ ins Boot zu holen, und zwar aufgrund einer verschwurbelten Vorschrift aus dem Jahr 1994 anlässlich des Maastricht-Urteils. Die Zeitungen schreiben durchgehend, Herr Gribkowsky habe gestanden, von Mr. Ecclestone bestochen worden zu sein. Das sieht für ihn auch besser aus, als diesen erpresst zu haben. Mr. Ecclestone wird dazu sicher auch noch gehört werden. Allerdings muss er jetzt das Geld der Landesbank und nicht Mr. Ecclestone erstatten. Die Welt berichtet über unseren Generalbundesanwalt, der über die Schwierigkeit, seine Zuständigkeit für §§ 129, 129 a zu begründen, referiert hat. Zu den Fällen 1992 die Landser (Musik als Vorwand), 2001 (Molotow Cocktails in ein Asia Haus würden mangels Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht reichen), 2006 ein verletzter Äthiopier und die sog. Kameradschaft Süd. Es gibt noch Eggesin, in welchem eine prägende Situation im Sinn des Ausländerhasses verlangt wurde. Also keine bloße Trunkenheitstat. Die SZ berichtet über den Strafprozess in Italien zur Verführungsfalle Susanne Klatten – war schon Klausur. Der Lover filmt heimlich, will Millionen für angebliche Gerichtsschulden in den USA wegen eines Autounfalls und Geld, sonst würde der Film veröffentlicht. Sind er und seine Komplizen eine kriminelle Vereinigung?

Julian Assange begibt sich in die Londoner Boschaft Ecuadors und hofft, da bis auf weiteres bleibn zu können. Botschaftsasyl wird außerhalb Südamerika aber nicht anerkannt. Die werden ihn in Kürze vor dei Tür setzen oder er geht freiwillig wieder raus. BGH X ZR 2/12: man bucht über das Reisebüro eine Karibikkreuzfahrt plus Lufthansaflüge hin und zurück und zahlt im Wege der Vorkasse. Wegen der Aschewolke storniert man alles und will nun sein Geld vom Reisebüro wieder, welches Stornogebühren an die Lufthansa geleistet hatte. Der Vortrag vom 19.6. im Zweiten – vielleicht an BGH VII ZR 13/11 angelehnt: Der Bauhandwerker H lässt die Materialrechnungen vom Verkäufer K auf den Bauherren ausstellen. Es kommt, wie es immer kommt. Die letzte Rechnung will der nicht bezahlen. K nimmt H in Anspruch. VU? BGH 5 StR 567/11. gilt die act of state doctrine im Strafrecht? Ungarische und schwedische Behörden erteilen Vietnamesen Beerenpflücker- bzw. Touristenvisa. Strafbarkeit wegen Einschleusens? Die Prüfung im Zweiten am 19.6. Scharpenberg/Göhle-Sander/Schönwitz. Im ÖR der Bandido-Gerichtsvollzieher OVG Münster 1 B 887/10. Im Strafrecht Cannabis im Straßenverkehr und OWiG. Im Zivilrecht Schleckerinsolvenz, § 613 a und Kündigungsschutzklage. Die Zeitungen sind sich einig. Das BVerfG habe das Parlament gegenüber der Regierung gestärkt. Ich muss wieder ätzen. Die Rechte der Opposition wurden gestärkt, die Regierungsfraktionen werden die Details kaum erst aus dem Spiegel erfahren haben. Es gibt eine Pflicht, in Europaangelegenheiten, den politischen Gegner vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren bzw. auch ohne ein solches mit ins Boot zu holen. Praktischen Nährwert für die Vergangenheit oder die anstehende Abstimmung über den ESM hat die Entscheidung nicht. Die Trickserei, wir machen eine neue Gesellschaft in Luxemburg auf und holen den IWF ins Boot, so dass wir im Völkerrecht und nicht im EU-Recht sind, wurde nicht für gut befunden. Die FAZ schreibt, dass das Mediationsgesetz, das im Bundestag einstimmig beschlossen worden sei, im Vermittlungsausschuss wegen des Verbotes der gerichtlichen Mediation besprochen werde. Der VGH Mannheim entscheidet, dass frühes Glockengeläut hinzunehmen sei. Am 14.6. berichtete die Welt, dass ein polnischer Priester zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden sei, weil er nachts durchläutet. Das wär was für die St. Elisabeth-Kirche in Bonn, die wegen meiner Meckerei einen kleineren Klöppel hingehängt hat, so dass mir die nötige Dezibelstärke für eine Klage fehlt. Die FAZ schreibt, dass junge Anwälte ohne eigenes Risiko im Angestelltenverhältnis Erfahrung sammeln können. Ein bisschen sehr spät. Leider werden heute in der Referendarzeit Anwaltsstagen oft nur unter dem Aspekt, ich muss für die Klausuren lernen, getätigt. Man sollte während der Referendarzeit seine Erfahrung sammeln, dazu Geld verdienen und so auch noch fürs Examen profitieren. Den erhobenen, wackelnden Zeigefinger gönne ich mir hier. Die Stadt Köln will von Lehrern, die kostenlos auf dem Schulgelände parken, Parkgebühren abnehmen. Auf welcher Grundlage?

Die FAZ schreibt über die anstehende Verhandlung des BVerfGs zur Parlamentsbeteiligung am ESM. Wenn dieser zum EU-Recht gehört, ist Art. 23 GG anzuwenden, ein Scheunentor für EU-Themen aber ein Folterinstrument gegen die Regierung wegen der unklaren Parlamentsbeteiligung. Falls er unter Völkerrecht fällt, „nur“ Art. 59 II GG. Liegt hier Formenmissbrauch vor, weil wohl extra ins Völkerrecht ausgelagert wurde, obwohl es um ein ureigenes EU-Thema mit maßgeblicher Beteiligung, Finanzierung und Entscheidungsrecht geht? Nun sind die Grünen aber allmählich informiert. Erledigung der Hauptsache? Strafbarkeit des sog. Waldjungen wegen Betruges und Personenstandsfälschung sowie Unterhaltsentziehung in den Niederlanden, falls er Vater sein sollte?

Die SZ berichtet, dass die Supreme Court Richter mangels wissenschaftlichen Dienstes selber gerne googeln, und fragt, ob dies zulässig ist. Das OLG Köln 6 W 81/12 lässt Eltern für unzulässiges Filesharing der volljährigen Kinder haften. Der BGH I ZR 174/10 gibt Spielregeln für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gewisser Kanzleien an die Hand. Müsste die Ordnungsbehörde bei uns einen Drahtseilakt über die Niagarafälle verbieten? Es handelt sich nicht um einen Amateur. Die letzte Klausur im Zweiten erinnert an Urteile zu Polizeibeamten, welche im Stress statt Diesel Benzin in den Tank füllen. Grobe Fahrlässigkeit? Hier ging es um ein zerstörtes Mobilfunkgerät, das der Bundespolizist bei einem halbdringenden Einsatz auf dem Autodach vergessen hatte. Dazu gibt es bestimmt ein Urteil. Vielleicht können die Supreme Court Richter das ergooglen.

Die Süddeutsche erzählt, dass erwogen wird, Strafschöffen nach Qualifizierung umzugestalten, nach dem Vorbild der ehrenamtlichen Handelsrichter bzw. Beisitzer im Arbeitsgericht. Der Prüfer diese Woche im Zweiten wollte im übrigen zu der Funktion der Schöffen nicht hören, dass die uns Juristen zwingen sollen, klar und verständlich zu reden, sondern die Kontrollfunktion. Die gefühlte Übermacht der Lehrer im Schöffenamt erfüllt die jetzt schon, wobei ich nach langen Jahren Studiums nicht gerne von Laien kontrolliert werden möchte sondern von der nächsten Instanz. Eine Art Hammelsprung im Bundestag bei der ersten Lesung des Betreuungsgeldes, um die Beschlussfähigkeit festzustellen. Da nach dem ZDF um die 70% der befragten Menschen gegen das Betreuungsgeld sind, kann es sein, dass das im Sommerloch endgültig verschwindet.

Der Vortrag im Zweiten am 14.6.: § 261 Absatz 9 StGB: Geldwäsche, wenn ein Anwalt als Honorar eine Uhr – Wert: 4.700 € – annimmt? Das Ergebnis der Kandidaten: 2 gegen 3 – Anklage/Einstellung. Im ÖR ging es um einen Massagesalon im reinen Wohngebiet – einen seriösen. Im Zivilrecht, was man macht, wenn der Mandant mit der Terminsladung für den nächsten Tag auf der Matte steht. Im Strafrecht Besetzung der Großen Strafkammer, Suizidversuch im Hauptverfahren – alles Basics. Googlen konnte ich immer schon – Messe-Einbauküche führt zu BGH VIII ZR 23/06. Das EU-Parlament übt eine Art Zurückbehaltungsrecht in 5 Gesetzesvorhaben aus, weil der Ministerrat die Rechtsgrundlage für die Evaluierung (neumodischer Ausdruck für novellieren) der Schengen-Abkommen geändert habe. Niemand sagt, welche. Tu quoque gilt aber im EU-Recht nicht. Wo käme man denn da hin? Die Salafistenvereine werden präventiv durchsucht (§ 4 VereinsG), um Beweismaterial zwecks Vereinsverbots zu finden. Mehrere Bundesländer tun sich zusammen. Die dritte Ebene analog der Kultusministerkonferenz? Nach der FAZ begibt sich ein Kirchensexualopfer in den Hungerstreik gegen die SPD – muss man nicht verstehen. Strafbar? Der 15. Juni ist wieder mal der Geburtstag der Habeas-Corpus-Garantie 1215. Die Engländer haben’s erfunden und die Amerikaner haben’s anlässlich des 11. Septembers wieder genommen.

Die Prüfung Bönders pp. am 13.6.: im ÖR Versammlungsrecht – Beobachtung durch Kameras. Im Zivilrecht Haftung der GbR-Scheinsozien auf der Homepage. Im Strafrecht Geschwindigkeitsüberschreitung – wieviel Punkte es in Flensburg gäbe und verdecken des Straßenverkehrsschildes. Noch ein Feedback zum gestrigen Küchenvortrag – das sei eine BGH-Entscheidung gewesen. Problematisch ist ja, ob 25% nicht zu viel sind. Bei Autos sind 15% abgesegnet – nach meiner Erinnerung. Das Mündliche im Zweiten am 13.6.: Vortrag: wegen Steuerschulden wird die Gaststättenkonzession widerrufen, der Alkoholausschank und alkoholfreie Ausschank untersagt, 80 V. Im ÖR zunächst die Rechtsnatur des LJPA und wo was dazu steht. Dann wollte der Bildreporter wissen, wer die falsche Matheabituraufgabe im Ministerium gestellt hat – Verhältnis LPResseG, InformfrG. Im Strafrecht: wo und warum gibt es Schöffen? Die Kenntnis von Landwirtschaftskammern (präziser: Kammer für Landwirtschaftssachen – es ist ja nicht die Körperschaft gemeint)  war von Vorteil. Im Zivilrecht tauscht der Vermieter während des Spazierganges der Mieterin die Schlösser aus. Beide gehen jeweils zum Anwalt. Ich hab schon einen Schrecken bekommen – eine eingescannte Unterschrift sei in Familiensachen bei einer Beschwerde unzulässig – OLG Celle – 10 UF 281/11 – aber nur, wenn der Brief mit der Post kommt. Wenn ich mit dem Computer faxe, geht das. Da könnte man überlegen, was der tiefere Sinn sein soll. BGH XI ZR 360/11: es ist eine Sache, einer Bank Beratungsfehler bei der Geldanlage nachzuweisen, und eine andere, den Anlageschaden darzulegen – 4% entgangene Jahreszinsen sind es jedenfalls nicht automatisch. Ob man das vor 10 Jahren auch so gesehen hätte? Die Prüfung Ahn-Roth pp. mit einem ausgetauschten Prof. Muckel am 13.6.: im ÖR wird wegen der salafistischen Auswüchse in Bonn die Genehmigung für eine weitere Koranverteilung widerrufen. Im Strafrecht Überfall mit und im Auto. Im Zivilrecht § 828 II und Aprikosen auf dem Restauranttisch, welche der Gast nicht bezahlen will, weil er das Preisschild nicht gesehen hat. In Zeitungen heute schreiben Leute, die keine Anwaltstätigkeit ausüben, Allgemeinplätze über Anwälte. In der FAZ mit dem Thema, gibt es Anwälte, die nicht gut sind? Ich mein, die Fragestellung allein ist schon nicht zeitungswürdig. Dann lieber der Fall mit Rafael Nadal: der Barkeeper seines Hotels entwendet mit Hilfe der Angestelltenzugangskarte in seinem Hotelzimmer eine 300.000 Euro teure ausgeliehene Uhr. Wie ist die Rechtslage, wenn die Uhr unauffindbar geblieben wäre? § 701? §§ 280, 278 – nur bei Gelegenheit? Professor Lutter legt in der FAZ einen Regress gegen die BMJ über 15 Millionen DM wegen der nicht umgesetzten Pauschalreiserichtlinie nahe und vergleichbares hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Woraus? Gibt es Art. 34 GG nicht mehr? Enthält das Ministergesetz eine Regressvorschrift? Ein Königswinterer Strafrichter sowie das LG Bonn verurteilen wegen Nötigung, weil ein Handwerker seinen Wagen verbotswidrig so geparkt hat, dass der Bus nicht mehr vorbeikommt, und er sich weigert, das Auto wegzufahren, da er getrunken habe. Interessante Rechtsauffassung. Die kleine Strafkammer hat die Berufung wegen Nichterscheinens verworfen. Was wäre denn, wenn es eigentlich hätte freisprechen wollen, der Angeklagte aber nun nicht erschienen ist bzw. alles nur als Ordnungswidrigkeit gewertet hätte? Im Juni werden wohl der Fiskalpakt, der EFSF und vielleicht eine Bankenunion und Euro-Bonds beschlossen werden, die Aufzählung ist nicht abschließend. Da ab Juli ausgerechnet Zypern die Präsidentschaft hat, wird man die Probleme vorher lösen müssen. Herr Trittin bezeichnet Energiekonzerne als Querulanten, die mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Energiewende 15 Milliarden Euro Entschädigung haben wollen. Ich wusste nicht, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde Zahlungsanträge stellen kann. Seit dem Mineralölbevorratungsurteil dürfte klar sein, dass eine Politikwende keine Ansprüche auslöst. Querulant daher keine Beleidigung sondern ein zutreffendes Werturteil? Wer entscheidet das in den Unternehmen? Der Vorstand oder muss nach der Holzmüllentscheidung die Hauptversammlung ran? Muss der Vorstand wegen § 266 StGB nicht diesen Schadensersatzanspruch in Angriff nehmen?

Der Vortrag vom 13.6.: auf einer Messe werden Einbauküchen mit einem AGB-Vertragsstrafeversprechen/pauschaliertem Schadensersatz von 25% bei Stornierung verkauft. Es kommt, wie es kommt muss, K findet woanders eine billigere Küche und storniert. BGH VIII ZR 92/11: woran erkennt man ein Studentenwohnheim? An den Studenten oder dem Belegungskonzept, einer Widmung sozusagen? Schengen: die Innenminister haben wegen der Griechenlandwahl am 17.6. und der auch aus Spanien zu erwartenden Kapitalflucht vor, dem einen Riegel vorzuschieben. Man erwatet wohl, dass viele Griechen am Montag beim Arbeitsamt ansitzen werden – griechische und spanische Juristen müssten ja nicht großartig umgeschult werden. Italien hatte bei den Tunesienflüchtlingen im letzten Jahr Touristenvisa ausgegeben und die Leute damit weitergeschickt. Art. 67 ff.. AEV – der Ministerrat, der die egoistischen Einzelstaatsinteressen vertritt, streitet sich mit dem Parlament und will das raushalten. Wenn es eng wird, ist einem die eigene Jacke doch näher als die des Nachbarn. Nach den Zeitungen trickst der Ministerrat, indem er die Rechtsgrundlage wechselt. Art. 79 V? Art. 67 II? Warum muss man das alles selber eruieren, ohne Ahnung davon zu haben?

Das OVG Berlin 10 S 31.10 und das VG Berlin streiten sich auf offener Bühne: was wiegt im § 34 BauGB schwerer? Ein sog. Grünzug oder die Häuser? Nach der FAZ soll das Betreuungsgeld im Eiltempo durchgepeitscht werden, d.h. ohne ausführliche Expertenanhörung. Wenn es denn ganz schnell gehen müsste, würde der Entwurf stereo in Bundestag und Bundesrat eingebracht und die Lesungen würden auf eine verkürzt. Die Plädoyers in Sachen Verena Becker beginnen nach der SZ. Reicht für eine Beihilfe zum Buback-Mord die Teilnahme an zwei Planungstreffen als psychische Unterstützung, ohne an der Schlussabstimmung teilgenommen zu haben? Angeblich. Darf ein Japaner in Ulm bleiben, dessen deutsche Ehefrau mit der gemeinsamen Tochter, die drei Staatsangehörigkeiten hat, in Wien lebt? EuGH C-40/11.

Die Prüfung im Zweiten am 23.5.: ein kaufrechtlicher Mängelgewährleistungsvortrag, in welchem in einer Garage ein gebrauchter Roller probegefahren wird. Die Prüfung Bühler/Hackbarth-Vogt/Hunke – die Noten; 45 zu 90 (12+11), 21 zu 42 (3+6), 24 zu 59 (5+10), 45 zu 85 (7+11) und 64 zu 111 (8+13). Im Strafrecht ein Zeitungsfall: ein Betrunkener legt sich auf die Gleise, so dass ein Lokführer bremsen muss. Ein Tennisclubkassenwart überweist ohne Vorstandsbeschluss an den Turniersieger die Prämie. Wohnungsdurchsuchung. Im Zivilrecht fristlose Kündigung des Bäckereimitarbeiters, der für 50 Cents jeden Tag Marzipan isst, zudem ein Prokurafall. Im ÖR eine uralte Klausur: der Oberbürgermeister entlässt aus politischer Rücksichtnahme nicht den Mitarbeiter, der ihn ohrfeigt. Die Zeitungen bringen Fragen und Antworten zu Spanien. Es geht nicht um einen Staatsbankrott wegen unsolider Staatsführung sondern nur um Hilfeleistung wegen einer Bankenkrise. Der EFSF ist noch nicht in Kraft und lebt von Zusagen. Der ESM bekommt Bareinlagen. Die Aufsicht soll nicht umfassend und durch eine Troika ausgeübt worden. Der Antrag ist noch nicht gestellt. Porsche kommt zu VW im Wege einer Umstrukturierung und nicht als Verkauf nach dem Umwandlungsgesetz, so dass das zuständige Finanzamt keinen steuerpflichtigen Vorgang entdeckt. Bei mir würde das Umgehungsgeschäft und der Formenmissbrauch angewendet. Aber VW durfte ja immer schon mehr als andere. Das grenzüberschreitende Erbrecht wird ab 2015 durch eine VO (aber ohne England,Irland) geregelt. Die Zeiten der Nachlassspaltung sind vorbei.

Aha, die Front National habe noch nie einen Sitz in der Nationalversammlung erschlagen, weil dort nach dem reinen Mehrheitsprinzip verfahren wird. England und das Deutsche Reich von 1871 hatten vielleicht doch nicht so Unrecht. Im zweiten Examen soll die vierte Klausur den BGH-Entscheidungen VIII ZR 200/08 und XII ZR 132/09 nachgebildet sein. Es gibt eine neue gerichtliche Entscheidungsform: den Appell. Dr. Bertrams und andere Präsidenten wollen nicht, dass die Computertechnik der einzelnen Gerichte beim OLG Hamm unter der Aufsicht des Justizministers, einem besseren JVA-Hausmeister mangels anderer bedeutender Kompetenzen (der Ausdruck ist nicht von mir), zentralisiert wird. Das dürfte die sachliche und persönliche Richterunabhängigkeitsgarantie kaum hergeben. Andere Dinge werden doch auch zentralisiert, wie das Mahnwesen oder Insolvenzsachen.

Die Maiausgabe von HRR hat wieder ein paar schöne Fälle: Ist ein Einbruch im Keller oder im Pfarrhaus ein Wohnungseinbruch? BGH 1 StR 378/11. Kann die Ermittlungsperson sanktionslos § 136 a StPO verwirklichen, wenn das Aussageverhalten „unverändert“ bleibt? BGH 1 StR 623/11. Etwas für Strafrechtspezialisten – vikariierendes Sanktionssystem und § 67 IV StGB – BVerfG 2 BvR 2258/09. Fällt das wohl kommende Betreuungsgeld unter Art. 74 Nr. 7 GG? Liegen die Voraussetzungen des Art. 72 II GG vor? Ist das justiziabel oder eine Einschätzungsprärogative des Bundes – früher und jetzt nach den Föderalismusreformen? Hamburg, ausgerechnet, möchte lieber selber ein Betreuungsgeld schaffen und finanzieren. Greift das Informationsfreiheitsgesetz hinsichtlich der Montblancfüller von Bundestagsabgeordneten? Das OVG Berlin-Brandenburg meint nach der SZ wegen des Mandatszusammenhanges (naja) nein. Hat Sie als Student die Schufa und ihre Datenbeschaffung zu interessieren? Wenn Sie einen Handyvertrag habend und Ärger mit Ihrer Gesellschaft wird Ihre Bank sofort auf Schufaprobleme verweisen, wenn Sie einen Cent überziehen wollen. EM-Eintrittskarten – ist das ein Kauf? Gilt § 399 wegen Nichtübertragbarkeit? Braucht man für Public Viewing – in die KölnArena sollen nach dem Radio 18.000 Leute rein – Genehmigungen? Da fällt mir spontan nichts ein, kann aber nicht richtig sein.

Dürfen Demonstranten laut trommeln und Sambastas einsetzen? Das VG Freiburg 4 K 1417/11 meint ja. Das erinnert an Don Camillo und Peppone samt dazugehöriger Klausur: der katholische Priester lässt die Glocken läuten, als die kommunistische Ortspartei einen Umzug veranstaltet. Darf der Staat Sachsen den Beamten wegen Kassenlage das Weihnachtsgeld streichen? Das VG Dresden hat zu entscheiden. Wie ist das bei Arbeitnehmern des Staates?

An einem NRW-Klausurenstandort soll die Klausur nach 3 Stunden wegen Feueralarms abgebrochen worden sein. Rechtsfolge? § 13 IV JAG? OLG Hamm 2 U 65/11 in der NJW Heft 24 hat alles – Verkauf von Mandanten – § 134 – § 817 S. 2 – Zeitpunkt der Bereicherungsberechnung. Woran erkennt man eine Strafe? Der EGMR sieht die nachträgliche Sicherungsverwahrung trotz des Präventivcharakters als solche – der EuGH meint, dass der Ausschluss von Subventionen wegen falscher Angaben kein Strafverfahren hindere – C-489/10. Auf die Idee des ne bis in idem in dem Fall muss man erst mal kommen. Der Vortrag am 1.6. (angelehnt an OLG Koblenz 5 U 1418/11 – danke an einen treuen Leser): eine Kundin bricht sich auf dem Supermarktparkplatz was, weil sie das gefrorene Wasser, welches der eigentlich engagierte Winterdienst nicht bestreut hat, nicht gesehen hat. In der Prüfung Roth pp. wurde im Zivilrecht der Abschleppvortragsfall geprüft, im Strafrecht der Kapitän der Costa Concordia (JA 2012 S. 161) – muss ein Kapitän als letzter von Bord gehen – im ÖR Gesetzgebungsverfahren. Der Stadtrat in Bonn hat die Kastrationspflicht von örtlichen Katzen beschlossen. Mein Kater ist schon länger entbommelt, ich kann also nicht klagen. Darf zu Forschungszwecken DNS-Material aus der Gruft des Hauses Baden genommen werden, um die Herkunft Kaspar Hausers zu klären, wenn die Gruft dem Land gehört, die Toten dadrin aber eher den Angehörigen zuzuordnen sind? Fragt die FAZ.

Die SZ berichtet, dass manche Gemeinden vorhaben, Ratssitzungen übers Internet zu übertragen. Ist zuviel Öffentlichkeit in einem Exekutivorgan rechtswidrig? Die Wahlprüfungsbeschwerde eines Physikers anlässlich der Wahl 2005 gegen ein schon ersetztes und daher nicht mehr aktuelles Wahlgesetz wird hinsichtlich des negativen Stimmgewichts verhandelt. Ich wusste es doch – nur ein Naturwissenschaftler hat überhaupt gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist. Facebook lässt 13jährige rein und will diese Altersgrenze noch absenken.  Ist das mit § 108 BGB vereinbar? Wie steht es mit dem Kunsturhebergesetz und dem Foto des Sprösslings?

Die FAZ meint anlässlich einer ungarischen hessischen Staatssekretärin, dass auch EU-Ausländer Beamte sein könnten. Wie ist es mit dem Minister, dem Kanzler/der Kanzlerin? Müssen nicht Regierte und Regierende in einem Boot sprich einer Schicksalgemeinschaft sitzen? Unsere BMJ will das geplante Brüsseler Kaufrecht mit der Subsidiaritätsrüge wegbeißen. Es ist doch optional. Rechtswahlen kann man heute schon treffen und der Zweck, kein Vertragspartner soll einen Standortvorteil haben, ist legitim. Ob man nun Schweizer Recht wählt oder das, macht wenig Unterschied oder? Das LG Hamburg – leider kein Aktenzeichen bisher – soll die Rückgabe eines 1945 von einem US-Soldaten mitgenommenen Mercedes Roadster angeordnet haben. Welches Recht gilt hier denn zeitlich und international gesehen? Abhandenkommen, wenn Alliierte ihre Reparationen mitnehmen? Darf eine Gemeinde vor unseriösen Sammlungen warnen, obwohl das Sammlungsgesetz abgeschafft wurde? Das OVG Münster/VG Arnsberg meinen ja. Ermächtigungsgrundlage? Da nach Auffassung des OVG Münster das Landesdenkmalschutzgesetz keine Kostenüberwälzung auf den Grundstückseigentümer hergibt, wenn der Landeskonservator die Baugrube jahrelang mit dem Pinsel aushebt, sollte man vielleicht diesen sofort einschalten, damit er auf Landeskosten die Tiefbauarbeiten erledigt. Was lernt man aus dem Fall Schlecker? Ein eingetragener Kaufmann bringt es ohne Börsengang und Transparenz fertig, ein Imperium aufzubauen, dessen Arbeitsbedingungen mal berüchtigt waren und nach denen jetzt offenbar alle Verkäuferinnen Sehnsucht haben. Das vorhandene Restvermögen soll nicht mehr ihm gehören – mit Ausnahmen wie einer Autosammlung. Bisher dachte man ja, ein e.K. sei das Siegel der Seriösität gegenüber der schlamperten GmbH.

Die Innenminister überlegen, Art. 18 GG auf die Salafisten anzuwenden. Soweit ich die Vorschrift verstehe, ist das BVerfG zuständig. Einer Religiongsgemeinschaft politische Aussagen zu verbieten, dürfte noch schwieriger sein als die NPD zu verbieten. Die FAZ berichtet, dass das BVerfG am 5.6. über das negative Stimmrecht entscheiden wird – ein Ding, was außer einigen Mathematikern wohl keiner richtig kapiert. Schon Überhangmandate sind fast überfordernd.

Das Land Berlin hat eine Einnahmequelle entdeckt – der Bund haftet für die Beseitigung alter Bomben auf einem Flughafengelände – BVerwG 3 A 1.11, obwohl diese vom Feind stammen und erst durch Landesbauarbeiten virulent wurden. Die Prüfung am 31.5. Zimmermann/Morsbach/Lüblinghoff im Zweiten – die Noten: 54 zu 103 (13+12), 39 zu 81 (9+11), 54 zu 106 (13+13), 25 zu 51 (5+7), 40 zu 68 (4+8) und 45 zu 90 (9+12). Der Vortrag: Aufenthaltsverbot an 17jährigen Fußballfan für Clubgelände und Meldeauflage für Heim- und Auswärtsspiele, Zwangsmittelandrohung mit normaler Post – § 80 V. Im Zivilrecht wurde die Maiklausur geprüft, im ÖR Baurecht – an die Stelle der abgebrannten Scheune soll eine Doppelgarage. Im Strafrecht klärt ein Arzt zwar über die Anästhesie aber nicht über die OP auf, es kommt, wie es kommen muss. Darf eine Kanzlerin Israel mit Staatsräson in Verbindung bringen? Wobei ich natürlich erst mal googlen muss, um zu sehen, was das genau ist. Darf ein Bundespräsident auf einer Auslandsreise sagen, er sehe das anders? Die Welt berichtet, dass das LG Hamburg am 18.5.2012 die Haftung für eine Verlinkung auf einen konkreten ZDF-Beitrag ausgesprochen hat. Das ist also gefährlich. Der BGH 2 StR 610/11 erörtert bei dem Proberichter, der seine Karriere in 20 Sekunden Probehaft seines Kunden ruiniert hat, ob es relevant ist, dass es „nur“ um das Strafmaß ging, die Einwilligung zur Therapie und den Rechtsmittelverzicht. Ich finde das auch nicht richtig, was er gemacht hat, allerdings ist das lächelnde Fallbeil viel unangenehmer. Am 1.6. tritt das reformierte Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, welches dem Staat die private Konkurrenz vom Leib hält. Deckt Art. 12 GG das ab?

Mai Die Noten in der Prüfung vonDanwitz/Gehle/Vogt am 30.5.: 27 zu 65 (11+9), 30 zu 67 (10+9), 36 zu 80 (11+11), 38 zu 76 (8+10) und 40 zu 80 (10+10). Für die freiwillige Feuerwehr ist man mit 60 zu alt, Notar oder Pilot, Prüfer, Richter, Beamter, darf man aber sein – OVG Hamburg 1 Bs 44/12 – die Altersdiskriminierung sei keine europarechtlich unzulässige bei Ehrenämtern. Ob das der EuGH auch so sehen würde? Vorgelegt wurde nicht. Im Rechtsstreit des LG Karlsruhe 8 O 78/12 hat der Beklagtenanwalt einen altbekannten Trick angewandt – ein Zuschauer wurde als möglicher Täter präsentiert bzw. der Beklagte wurde in den vollen Zuschauerraum gesetzt. In der Prüfung Baxpehler/Kubink/Hansel am 30.5. wurde im Strafrecht thematisiert, welche Straftaten ein verdeckter Ermittler sanktionslos begehen darf – auch Raub – § 110 a StPO? Im Zivilrecht: was fällt Ihnen zu Parkettstäben und Fliesen ein? Im ÖR wurde der Vortragsfall noch mal angesprochen und das Kunsturhebergesetz geprüft. Sind SEK-Beamte Personen der Zeitgeschichte? Plus BVerwG – Klage gegen Radwege, auch wenn man nach München weggezogen ist. Der Vortrag am 30.5. entspricht der Klausur vom gleichen Tag – su.. In der Prüfung Vogt/Gehle/von Danwitz wurde im Strafrecht BGH 5 StR 127/97 geprüft. Im Zivilrecht ein Protokollfall und viel ZPO. Im ÖR Baurecht – Moscheebau. Darf ein Gericht die BauNVO verwerfen? Frau Dr. Schavan möchte Art. 91 b GG um eine „Einrichtung“ erweitern, damit der Bund nicht nur über Helmholtz-Institute Wissenschaft finanziell fördern kann sondern auch durch Geldregen über Universitäten. Wer bezahlt, bestimmt die Musik. Der Bund will die Lufthoheit über die Wissenschaft. Liegt eine unzulässige Ungleichbehandlung vor, weil kein einziger Euro an Schulen gehen darf, obwohl die sich ab Obersekunda auf die Wissenschaftsfreiheit berufen können? Die letzte Klausur im Mai ist BVerwG 6 C 12.11 nachgebildet – obwohl die Kameras der Journalisten modernerweise direkt mit der Redaktion verbunden sind, vertraut man der so seriösen Presse dahingehend, dass gefährdende Fotos nicht veröffentlicht werden. Hamm sei die kinderreichste Stadt in Deutschland, meint Die Welt – aber kein Landgericht. Der BGH kippt wohl den Freispruch des Proberichters, der den Angeklagten einer Probehaft unterzogen hat. Noch nicht mal Ronald Barnabas Schill wurde wegen § 339 verurteilt, als er angebliche Urteilsverkündungsstörer durch zu schnelles Hinsetzen in Ordnungshaft nahm und erst mal loszog, um eine Alarmanlage zu kaufen.

Noch die Noten vom 24.5.: 42 zu 85 (10+11), 25 zu 66 (8+11), 25 zu 54 (5+8) und zwei Unbekannte. Der Vortrag am 24.5. im Zweiten: zwei jugendliche Beschuldigte schneiden den Bremsschlauch des Motorrollers eines Mädchens durch, einer warnt es aber noch rechtzeitig – Strafanzeige des Vaters. Nach der SZ beschäftigt sich heute der BGH mit einem Proberichter, der einen Angeklagten 20 Sekunden – kürzer als ein Vater-unser – in eine Zelle gesperrt hat, um ihm einen Vorgeschmack zu geben. Rechtsbeugung? Wen noch die Prüfung am 17.4. Hellebrand/Mues/Klümper interessiert – die Noten: 27 zu 57, 45 zu 85 (7+11), 22 zu 59 (7+10), 39 zu 60 (6+5), 41 zu 81 (7+11). Im ÖR wollen mehrere den Zapfenstreich im Olympiastadion für den vorletzten Bundespräsidenten vor dem Stadion stören. Im Strafrecht der Baulöwe Jürgen Schneider – BGH 2 StR 86/99 und die Masterfrage: welchen Delikten ist Lügen eine Tatbestandsvoraussetzung? 6 waren zu finden. Mindestens. Im Zivilrecht drei kleine Fällchen zum Verzug und GoA. Die Prüfung im Zweiten am 24.5. – Herforth/Völker/Neuvians: im ÖR nimmt das Ordnungsamt Hunde und Katzen in Unterzahl mit, weil die Halterin sie nicht kastrieren lassen will und die Tiere in der Wohnung kräftig markiert haben. Sowie die Salafisten. Im Zivilrecht – BGH –  wird das Auto vom Supermarktparkplatz abgeschleppt und das gekaufte Auto hat ein Telefon mit Echo. Im Strafrecht Ordnungswidrigkeiten – Blitzen – die Lebenserfahrung fehlte. Der Halter gibt an, sein Bruder sei gefahren; dann noch eine Trunkenheitsfahrt des Ehemannes mit Unfall. Der BGH VI ZR 144/11 übernimmt die englische Presserechtsprechung jedenfalls für automatisierte Informationsportale: was eine Zeitung schon mal veröffentlicht hat, darf eine andere dann auch bringen, ohne für die Richtigkeit des Inhaltes zu haften. Bei Herrn Schröder gegen die Gala – angeblich getönte Haare – wurde das noch abgelehnt. Ein Botschafter gibt sein Beglaubigungsschreiben beim Bundespräsidenten ab, zur Persona non grata wird er aber durch die Bundesregierung erklärt? Der Schutz Israels sei Staatsräson bzw. staatsbestimmend – was heißt das im Ernstfall, wenn Iran angreifen sollte? Dürfen wir ohne UN-Mandat helfen? Ein Angeklagter im WCCB-Prozess in Bonn hat eine Einstellung nach § 153 a mit 150.000 € Geldbuße erhalten. Geringfügige Schuld bei so einer hohen Zahlungsauflage?

Der Vortrag vom 25.5.: die Klinik lässt die auf einem Rasen parkende Ehefrau eines Patienten abschleppen. Sie will Taxikosten etc. ersetzt haben. BGH VI ZR 3/11 – eine Stiefmutter nimmt ihren 10-jährigen Stiefsohn – Patchworkfamilie – auf 736.000 € in Anspruch, weil der eine Scheune u.a. abgefackelt hat. Der Beklagte wendet ein, man habe eben besser auf ihn aufpassen müssen. Ich vermute, dass eine Haftpflichtversicherung dahinter steht. BGH VI ZR 196/11: der zu 50% Unfallunschuldige will vom Gegner auch die Anwaltskosten für die Korrespondenz mit der Kaskoversicherung. Der BGH meint, in einfach gelagerten Fällen könne man das selber tun. Die Prüfung am 25.5. Rosenberger/Küppers/Pabst – die Noten: 24 zu 52, 26 zu 58, 41 zu 81, 49 zu 92 und 61 zu 90. Im ÖR: wieviele Einwohner hat NRW und wieviele Stimmen im Bundesrat? Dann zu Blockupy und Versammlungsrecht quer Beet, die Abstimmung damals zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat („Herr Präsident, Sie kennen meine Auffassung“). Im Zivilrecht AGBs bei Ebay – wann kommt der Vertragsschluss zutande? im Strafrecht zieht der Zahnarzt mehr Weisheitszähne, als vorher vereinbart. Die Iren stimmen am Donnerstag als erste über den Fiskalpakt -ausgerechnet. Unter 2 Referenden haben sie es noch nie gemacht.

Reicht die Überlassung einer Pistole 2001 für Beihilfe an Morden ab 2004 für einen Haftbefehl? BGH AK 14/12 nein, jedenfalls wenn es noch nicht mal die Tatwaffe gewesen sei. Ein Nachtrag zu Herrn Röttgen – die FAZ meinte, ein Landesminister dürfe nicht gleichzeitig Bundesminister sein. Warum nicht? Kann Hertha nun noch zum Landgericht Düsseldorf oder ist die Sportsgerichtsbarkeit abschließend? Der FC Sion meint ersteres.

Darf ich bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung 1,5 in Rechnung stellen? BGH VI ZR 273/11 – ja. Wie schön. Nach der SZ hat der BGH-Präsident bei der Neubesetzung des Vorsitzes des Familiensenates seine Kandidatin bei der BMJ nicht durchsetzen können. Nur eine Vorsitzende in 17 Senaten – Frauenquote als Kriterium bei gleich qualifizierten Bewerbern? Das LAG Stuttgart hat den Daimlermitarbeiter, der zwecks Abbüßen einer Al-Quaida-Haftstrafe länger nicht da war (er hatte nur um ein Sabbatical gebeten) und nun weiter beschäftigt werden wollte, dazu gebracht, die Berufung zurückzunehmen. Er sei zu Recht wegen Rufschädigung des Unternehmens entlassen worden. Kaufen jetzt weniger Leute diese Autos? Ist das ein meßbares Kriterium und schwerwiegender als der berufliche Lebensweg, der in Sindelfingen und Umgebung quasi zwangsläufig zu Daimler führt? Die GSG9 von der Bundespolizei stürmt das Anwesens eines Hell’s Angels Chefs. Dürfen die das? Mehrere Bundesverfassungsrichter äußern sich in Interviews zu der gewollten Mutwilligkeitsgebühr. Als wenn Querulanten sich dadurch abhalten lassen würden. Die Akte macht zudem noch mehr Arbeit als andere. Themen der dritten Zivilrechtsklausur sollen BGH XII ZR 189/09 und OLG Köln 19 U 23/00 sein. Unter anderem natürlich.

In der Prüfung beim LG Bochum am 23.5. wurde anlässlich des Geburtstages des GGes im Strafrecht dessen Entstehung geprüft sowie der Schwarzfahrer mit dem T-Shirt zum Schwarzfahren. Im ÖR will ein Autohändler sein Heim ins Gewerbegebiet setzen. Dei Prüfer erwarteten durchgehend eine präzise Arbeit am Gesetz. Auch das OLG Hamburg 2 Ws 123/11 – in der aktuellen NJW Seite 1601 – beschäftigt sich mit der Entwendung des Zahngoldes in der Asche im Krematorium. Die zivilrechtlichen Ausführungen liest man mit Erstaunen – sie stammen aus den Kommentaren. Der Vortrag am 23.5.: Sohn S will seiner Mutter zum Muttertag ein Parfüm für 85 Euro schenken aber nur 20 Euro ausgeben. Er klebt das Preisschild um. Auf dem Weg zur Kasse will er die 20 Euro aber lieber für einen Kinobesuch haben, zerstört das Sicherungssiegel und steckt das Flacon in die Tasche. In der Prüfung Löwer/Jürgens/Dreismann im ÖR: was ist Ethik? Und ein Virologe hat ein Virus in ein aggressiveres umentwickelt – wegen der Gefahr der Massenepidemie untersagt ihm der Institutsleiter die Veröffentlichung der Studie. Die Salafisten halten Plakate hoch. Der Bundestagspräsident (?) verweigert Pro NRW Wahlkampfkostenerstattung. Im Strafrecht Protokollfälle und viel StPO: warum gibt es das Verbot der reformatio in peius beim Strafbefehl nicht? Im Zivilrecht sehr viel ZPO und der Kauf einer Eigentumswohnung mit Erfüllung erst 2014, bis dahin Mietverhältnis aufgrund eines nicht notariellen Mietvertrages. Der Generalanzeiger berichtet über die Veranstaltung von entgeltlichen Hauskonzerten in einem privaten Wohnzimmer. Darf man das so einfach? Wie ist es mit Gastgebern, die einmal im Monat zum entgeltlichen Dinner – Reservierung Pflicht – einladen? Die NATO stört unser Parlamentsheer. Geht Art. 24 II dem Art. 87 a II GG vor? Monsieur Hollande will die Eurobonds, der AEUV verbietet die ausdrücklich. Sie werden wohl dennoch kommen – entweder durch die Auslagerung in eine separate Organisation oder durch formlose einstimmige Einigung. Die Bundesregierung will bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast hinsichtlich der Kausalität für die Folge den Ärzten auferlegen. Nicht bei einfachen Behandlungsfehlern. Ist das neu? Frau Schickedanz klagt beim LG Köln über 1 Milliarde Schadensersatz gegen ihre Bank und den Vermögensverwalter ein. Der Gerichtskostenvorschuss von um die 275.000 € lässt die Champagnerkorken knallen. Hätte man das Ziel, Verhinderung der Verjährung, nicht preiswerter haben können? Wäre ein deutscher Arzt, der den Aufenthaltsort von Osama Bin Ladin den Amerikanern verraten hätte, nach dem StGB zu bestrafen gewesen? Die Pakistani sehen das so. § 94 und Tötungsdelikt wegen Auslieferung an eine Tötungsmaschine? Das erinnert an den Fall, in welchem im letzten Krieg auf deutschem Boden abfällige Kneipenbemerkungen über den Führer weitergegeben wurden. Der Informant wurde wegen Tötungsdelikts verurteilt, weil er gewusst hätte, dass das Opfer sein Leben verlieren würde. Die Richter wurden freigesprochen. Sie hätten nur das geltende Recht nach der herrschenden Methodik – Rechtspositivismus – angewandt.

BGH 5 StR 442/11 versteh ich nicht so ganz: um Immobilienkäufern eine volle Fremdfinanzierung zu ermöglichen, obwohl die Bank Eigenkapital verlangt, wird der Kaufpreis überhöht angegeben. Der BGH diskutiert den Schaden beim Eingehungsbetrug, obwohl die Bank einen Ausfall hat. Wie ist der Schaden einer Bank strafrechtlich zu bewerten, wenn sie durch einen höheren Kredit mehr verdient aber so eigentlich gar keinen Kredit vergeben wollte? Darf man sich mit einer Trillerpfeife gegen cold calling wehren? Ein Amtsgericht hat wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Piraten wollen im Düsseldorfer Landtag, der nun 56 Abgeordneten mehr Platz bieten muss als vorher, nicht ganz links sitzen. Wer entscheidet das, die Tradition, das Präsidium, die Mehrheit? Der Bund gibt erstmals eine zweijährige Anleihe – 5 Milliarden – mit gar keinen Zinsen raus – Die Welt meint, die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes sei in Gefahr. Im Grunde ein gutes Zeichen, wir brauchen uns um unser Geld keine Sorgen zu machen, da der Bund es sich leisten kann, zu solchen Konditionen anzubieten. Aber ich glaube, ich habe davon wenig bis keine Ahnung.

Ein angetrunkener Kölner spielt nachts Golf in der Innenstadt. § 315 b – aber auch Mordversuch? Wenn Sie den Ball an den Kopf bekommen, war es das. Die Zeitungen machen nicht deutlich, ob das Verfahren vor dem DFB-Sportgericht in Sachen Relegationsspiel Hertha-Fortuna nach ZPO-VwGO oder sonstigen Regeln ablief. Angeblich soll erst bei Verletzungen der Spieler ein Spiel abgebrochen werden müssen. Das könnten manche Leute falsch verstehen. Bei Jugendlichen soll Bubbletea der Renner sein. Darf ein Getränk, was gezielt auf den Geschmack von Kindern abzielt, also übersüß ist, verboten werden? Der Student, der in den USA ein Video seines homosexuellen Zimmergenossen ins Internet gestellt hat, worauf hin sich dieser umgebracht hat, hat nur 30 Tage bekommen. Wäre das mindestens fahrlässige Tötung? Hat er ihm keinen anderen Ausweg gelassen?

Frau Merkel soll in der letzten Kabinettssitzung mit Herrn Röttgen einen Scherz über die griechische Verfassung gemacht haben. Leider sagt keiner, welchen. Darf die Kanzlerin, obwohl der Bundespräsident im Urlaub ist, sie aber aus naheliegenden Gründen nicht seinen Vertreter, Herrn Seehofer, um Entlassung von Herrn Röttgen bitten will, den Bundespräsidenten im Urlaub belästigen? Ist man Verbraucher, weil man objektiv einer ist oder kommt es auf das äußere Betragen an? OLG Hamm I-28 U 147/11. Das erste Verfahren nach dem KapMuG ist für die Telekomanleger beim OLG Frankfurt negativ ausgegangen. Kommt es bei der Lektüre eines Prospekts auf den bilanzkundigen Leser oder den üblichen Tageszeitungsleser an? Das OLG meint, auf ersteres.

Die Prüfung am 11.5. im Zweiten Kapischke/Decker/Stech: im Zivilrecht Mahnverfahren und BGH GSZ 1/08 vom 23.6.2008. Im ÖR soll ein Ultra-Hooligan von der Anreise zu dem Schalkespiel in Bilbao nach dem Passgesetz abgehalten werden. Im Strafrecht der Salafist, der den Polizeibeamten an der Stelle ins Bein sticht, welche durch die Kleidung nicht geschützt wird.

Die Prüfung am 16.5. Bernsmann/Ziemßen/Merschmeier – alle nicht protofkollfest: im Zivilrecht packt die Juwelierverkäuferin nicht den verkauften 100-Euro-Ring ein sondern versehentlich einen richtig teuren. Im Strafrecht wurde ein Juwelierladen überfallen. Im ÖR wurde ein Subventionsbescheid zurückgenommen. Der Vortrag vom 16.5. – der Hengst mit dem Sommerekzem – angelehnt an BGH VIII ZR 173/05. In der Prüfung Ey/Eßer/Bätge kam im Strafrecht die Spiegelmeldung, dass ein Sozialhilfeempfänger das Sonderangebot der Bahn am Wochenende nutzt, dass er 4 Leute umsonst mitnehmen kann. Er macht eine Geschäftsidee daraus. Wie ist das denn, wenn nach 19 Uhr Studenten, die eine Person umsonst mitnehmen dürfen, auf Bahnhöfen angesprochen werden, ob sie einen Huckepack nehmen? § 265 a? § 263, wenn der Schaffner fragt, „wie heißt Ihr Freund denn?“? Dann BGH – Tankstellenüberfall mit Sporttasche, in der angeblich eine Bombe sein soll. Und die Krankenschwester, die aus Mitleid tötet. Im Zivilrecht eine mittelalte Examensklausur, im ÖR, warum es im GG kein Selbstauflösungsrecht wie in NRW gibt. Die Stadt gibt ein monatliches Informationsblatt heraus. Der heutige Börsengang von Facebook zeigt zweierlei aus meiner Lieschen Müllerperspektive: die Alteigentümer werfen Aktien auf die Anleger, um z.B. ihre eigenen Steuerschulden bezahlen zu können. Mr. Zuckerberg hat A-Aktien (1 Stimmrecht) und B-Aktien (1o Stimmrechte) sowie Stimmrechtsbindungsverträge, so dass er analog Niedersachsen bei VW – Goldene Aktie – nie überstimmt werden kann. Sollte man so was kaufen? In Die Welt äußert sich Professor Papier zur liquid democracy und dass er sich über die Piratenpartei freue (ich nehme an, außerhalb eines Gerichtssaals zu seiner Amtszeit) und die Möglichkeit, bei Internet zu wählen und abzustimmen. Eon muss sein Gasnetz verkaufen. Geht das? § 95 BGB? Die FAZ berichtet, dass das EU-Parlament einen Trick zur Einführung von Eurobonds ohne Verletzung des AEUV praktizieren will. Man gründet auch hier ein neues Ding, in welches Altschulden eingebracht werden, für die alle gemeinschaftlich haften. Neben der EU haben wir also ab Juli den neuen Rettungsschirm, den IWF, dieses Dings – was sicherlich nicht das letzte sein wird. Ein Vorsitzender Richter des LG Mainz hat heute nachmittag beim DFB-Sportgericht in erster Instanz über die Wiederholung des 2. Relegationsspiels Hertha-Fortuna zu entscheiden. Wie sieht es mit der Nebentätigkeitsgenehmigung aus? Warum will der Staat über die Freizeit  von Richtern und Beamten die Hand halten?

EuGH C-581/10 – es ist die autonome Auslegung des Wortes Annullierung zu üben – liegt sie nur vor, wenn ich ein neues Ticket mit neuer Nummer bekomme oder auch bei einer dreistündigen Verspätung? Der Generalanwalt meint letzteres. Das VG Koblenz 1 K 1108/11.KO hat sich mit der Genehmigungsbedürftigkeit der Ampel auf der Rennstrecke Nürburgring beschäftigt. Der BGH VI ZR 117/11 meint, dass die Bundesrepublik ihren Sportsoldaten nicht verbieten darf, trotz Freistellung bei voller Soldzahlung bei Ingo Steuer zu trainieren. Das sei zu lange her. Zwei ÖR-Klausuren im Zweiten im Mai: BVerwG 4 C 8.00 vom 18.5.2001 – Zustellungsstützpunkt der Post im allgemeinen Wohngebiet (noch hübsch mit Schreibmaschine geschrieben) – und OVG Münster vom 23.11.2010 – 5 A 2288/09 – keine Videoüberwachung einer Demo – auch nicht mit Dummies. Professor Steinberg fordert in der FAZ auf umschlungenen Wegen (warum bestraft der Staat – Symbolgesetzgebung – Anlassgesetze) die Renovierung des Schandflecks des § 211. Der Maskenmann hat besondere Schwere der Schuld plus Sicherungsverwahrung (eigentlich doppelt gemoppelt) bekommen. § 211 wäre insbesondere Verschwendung geistiger Ressourcen von Jurastudenten. Richtig, wobei § 211 in jedweder Form nur Juristen mit einschlägiger Berufserfahrung in Strafverfahren nach sagen wir 20 Jahren zugänglich sein sollte. In Köln wird der Mord ohne Leiche neu verhandelt, nachdem der BGH das Auto-Selbstgespräch für unverwertbar gehalten hat. Die Basketsfan – ca. 6000 Besucher gestern – parken ziemlich unmöglich in der Gegend rum. Darf man die Fahrzeuge einfach ohne Stadionsdurchsage abschleppen, um den Erziehungseffekt, die Schere im Kopf, zu erreichen? Die grün-rote NRW-Landesregierung wird nun einen neuen Anlauf unternehmen, den Städten die Outletzentren in der Randlage auszutreiben, um den angeblichen Kannibalismus der Städte untereinander zu beenden. Darf per LEP-Vorschriften so in die Planungshoheit der Kommunen eingegriffen werden? In den 70ern wollte jede Gemeinde ein Schwimmbad haben, in den 80ern eine Fußgängerzone, in den 90ern Crossborderleasing, in den 00ern Swapgeschäfte und nun das plus Weltkonferenzzentren mit Leuten, die heißen wie südkoreanische Autokonzerne. Das kommt davon, dass es außer im Erzbistum Trier bisher nie betriebsbedingte Kündigungen bei der Öffentlichen Hand gegeben hat.

Der Vortrag im Ersten vom 11.5.: der 2006 produzierte und 2007 importierte Pkw stand nur rum und wurde jetzt als fabrikneu verkauft, was sich bei einem Unfall als beschönigend herausstellt. Abwandlung: der Käufer weiß von 2006 aber nicht von 2007. In der Prüfung DoleischvDolsperg/Ost/Jox die Noten: 26 zu 53 (6+7), 27 zu 49 (4+6), 33 zu 71 (8+10), 51 zu 105 (12+14) und 63 zu 127. Im Strafrecht kam der aktuelle Stand zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, BGH-Selbstgespräch im Auto und § 28, wobei wohl nicht bekannt war, dass Rspr. und Literatur da jetzt einer Meinung sind. Die Vorschrift sei aufgrund des Lodz-Urteils des RG geschaffen worden (da ist man 58 und hat davon noch nie gehört und es bis heute auch noch nie gebraucht und wird es auch nie wieder benötigen). Im ÖR darf das Zeugen-Jehova-Kind nicht an dem Kinoschulausflug zum Krabbatfilm teilnehmen. Im Zivilrecht – man kann die Uhr danach stellen – Familienrecht in Straßburg. Das VG Karlsruhe 3 K 2151/11 meint, dass ein Katzenschutzverein eine Gemeinde nicht zwingen kann, eine Kastrationspflicht einzuführen – ausgegraben von juraexamen.info – ebenso VG Braunschweig vom 9.5.2012 5 B 65/12 zu Fußballhooligans. Laut Generalanzeiger leugnen die Verantwortlichen, dass die Briefwahlpannen ergebnisrelevant gewesen seien – die Bürger hätten doch noch im Wahllokal wählen können. Ich kenne mindestens zwei Fälle, in denen das nicht so war. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten OVG Koblenz vom 23.6.2010 – 8 A 10357/10.OVG. Frau Becker hat sich meines Erachtens nach um Kopf und Kragen geredet. Auch im Nahen Osten gab es damals schon Telefon und Briefkästen. Zudem hat sie an einer Besprechung, in welcher über die Ermordung geredet wurde, teilgenommen. Das reicht als psychische Unterstützung und ist damit Beihilfe. Das VG Frankfurt verbietet ein Blockupy-Event am Champions-League-Finalspieltag. Ein Versammlungsverantwortlicher sagt, man werde trotzdem demonstrieren. Darf man ihn jetzt schon festnehmen? Für die Geschichtsbücher noch die Noten vom 18.4. Dabitz/Kubink/Schüttpelz: 64 zu 88 (9+5), 30 zu 47 (2+5), 23 zu 40 (5+4), 43 zu 70 (6+7) und 22 zu 40 (3+5).

Ein etwas älterer ehemaliger Bundespräsident meint, die 5% Hürde müsse erhöht werden – dürfte der Bundestag das überhaupt? Frau Becker sagt aus, sie könne Herrn Buback gar nicht erschossen haben bzw. bei der Planung dabei gewesen sein, sie wäre am Tattag in Rom gewesen. Auch da gibt es Telefone. Nicht sehr geschickt. Die Prüfung am 10.5. im Zweiten – Banke/Schnieders/Dall – der Vortrag – Haftprüfung, Tankstellenüberfall mit Kampfhund, zwei Kleinkinder und Jobaussicht. Im ÖR wurde der Bildzeitungsartikel zu den Salafisten am Tag vorher in Köln durchgesprochen. Im Zivilrecht die AGBs eines Auktionshauses gegen Fälschungshaftung. Im Strafrecht fährt ein angetrunkener Referendar seinen AG-Leiter um – u.a.. Die Prüfung im Zweiten am 11.5. – Limpens/Oehler/Bernecke: der Vortrag – Umnutzung einer Gaststätte in eine Diskotethek und § 80 V. Im Strafrecht BGH 1 StR 423/10. Im ÖR BVerfG 2 BvC 4/10 und das VG Aachen mit den Uhus, denen die Autos zu schnell fahren (aber nicht die Eisenbahn). Im Zivilrecht BGH V ZR 30/11. Verena Becker will heute aussagen und dabei eine Verurteilung wegen Beihilfe vermeiden. Gefährlich, denn egal, was sie sagt, es darf be- und verwertet werden. Hoffentlich haben ihre Verteidiger ihr gesagt, dass Richter regelmäßig Kurse besuchen, in welchen ihnen beigebracht wird, wie man Urteile zwar falsch aber trotzdem revisionsfest schreibt. Wie in jedem Mai gibt der BMI die Bundeskriminalstatistik des BKA – PKS – heraus. Die vorher herausgegebenen Statistiken der örtlichen Polizeipräsidenten loben meist und stellen eine rückgehende Strafbarkeit fest. Diesmal nicht im Bereich der Gewaltverbrechen. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes ist nach der SZ auf dem Weg und problematisch. Die Krankenversicherung kann mich regelmäßig nerven und fragen, ob ich mich schon zur Organspendenbereitschaft geäußert habe. Das Gesetz soll meine Haltung in dem Punkt in eine bestimmte Richtung lenken. Wie bei jeder Wahl gab es einen Shuttle Service von Altenheimen zu Wahllokalen – diesmal fuhr der Kandidat selber mit – Wahlanfechtungsgrund? Bei der Briefwahl lief auch nicht alles rund.

Zwei große deutsche Banken weigern sich, 331er Verträge abzuschließen – man solle eine Vollmacht über den Tod hinaus hinterlegen. Kann man die zwingen, diese Dienstleistung zu erbringen? Wieder mal § 613 a und das BAG – 8 AZR 639/10. Die öffentliche Hand kündigt den Rettungsdienstvertrag eines Unternehmens wegen Schlechtleistung und zwingt 3 andere Untenehmen per VA, den Rettungsdienst mit Fahrzeugen des Staates zu übernehmen. Das würde für die Passivlegitimation des Staates nicht reichen. In Hessen soll BGH 2 StR 536/10 als Strafrechtsklausur gelaufen sein.

Der Vortrag vom 10.5 – wohl VG Arnsberg vom 10.11.2005 – 4 L 1005/05.: eine Antenne steht auf einer 6 Meter hohen Scheune, ist aber selber kleiner als 10 Meter – § 65 BauO – Satzung nach § 86 – Beseitigungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz. In der Prüfung Kindhäuser/Blank/Paffrath die NOten: 48 zu 97, 41 zu 85, 48 zu 95, 55 zu 91, 57 zu 101. Im Strafrecht § 266 b – Goldene Kundenkarte/Kreditkarte/Geldkarte – der Ex setzt eine angebliche Callgirlanzeige für seine Freundin – Beweisverwertung eines Liebesbriefes. Im Zivilrecht BGH VI ZR 61/11. Im ÖR Gaststättenkonzession im Umfang des Vorgängers – es wird eine Raucherecke draußen zusätzlich eingerichtet. Die Welt berichtet über VG Göttingen 4 A 18/11: aserbeidschanische Zugereiste (Art. 116 GG?) wollen deutsche Vornamen annehmen. Man sollte doch meinen, dass das ginge. Die Doktorarbeit von Ministerin Schwavan ist 32 Jahre alt. Keine Verjährung für eine Rücknahme nach § 48 VwVfG oder der Prüfungsordnung hinsichtlich möglicher Plagiate? Eigentlich verjährt doch alles außer Mord und Völkermord nach 30 Jahren.

Der Vortrag vom 9.5.: Autokauf – Gewährleistungsausschluss bei Arglist – sagt die stille Post. Man hat für teuer Geld ein Ladenlokal im Berliner Flughafen Willy Brandt gemietet und schon 5 Verkäuferinnen eingestellt mit geplanter Eröffnung am 3.6.. Rechtslage, da der Termin ausfällt? Der EuGH hatte etwas gegen das Gütesiegel „aus deutschen Landen frisch auf den Tisch“ – jetzt auch gegen die Vergabebedingung, dass die Kaffeeautomaten mit fair gehandeltem Kaffee zu bedienen seien – EuGH C-368/10 – zu wertend und zu wenig technisch – wobei nach meiner laienhaften Einschätzung in keinem EU-Land Kaffee angebaut wird. Die Noten vom 2.5. Kapischke/Kempen/Morawitz: 40 zu 76 (9+9), 24 zu 53 (5+8), 61 zu 108 (11+12), 31 zu 62 (7+8) und x zu x (13+11). LG Dortmund – der Envio-Skandal: Körperverletzungsdelikte an 51 Mitarbeitern einer jetzt insolventen Recyclingfirma im Hafen, die aus Kostengründen keine geeigneten Schutzanzüge bekamen, so dass sie erhöhte PCB-Werte (egal was das ist, es gehört nicht ins Blut) haben, wobei noch nicht klar ist, ob das zum Ausbruch einer Krankheit führen wird. Der Verteidiger hält eine in der StPO noch nicht vorgesehene Eröffnungsrede. Die Politik weiß nicht, wie sie mit den Salafisten umgehen darf, meinen FAZ und SZ. Den Himmel auf Erden mit politischen Mitteln herbeiführen zu wollen, führe in der Neuzeit zum ersten Mal eine Religionsgesellschaft in die aktive Politik. Hollande will mit Dekreten regieren, soweit Art. 34 der Verfassung das erlaubt. Also anders als in Weimar als Normalsituation. Eben Präsidialdemokratie. Ein Ableger der ehemaligen Dresdner Bank in London hat ihren Mitarbeitern die Boni von 400 versprochenen Millionen um 90% gekürzt und muss jetzt nachzahlen. Der Bankvertreter sagt vor Gericht, er sei von einem Versprechen aber nicht von einem bindenden Vertrag ausgegangen. Meint er, Boni seien Schenkungsversprechen? Geht das nach deutschem oder englischem Recht? Den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Gewinneinbruchs und staatlichem Entern erkennt das Gericht nicht an. Das Szenario, wenn Griechenland sich nicht endlich so sortiert, dass die EU zufrieden ist. Der Fiskalpakt wird praktiziert, es wird neben der EU ein Euro-Bund gegründet (ein neues Ding zum neuen Rettungsschirm haben wir ja schon), bail out für alle per Euro-Bonds, Griechenland geht freiwillig raus plus Staateninsolvenz mehr oder weniger.

BGH VI ZR 117/1: liegt ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor, wenn die Bundesrepublik einen freiberuflichen Eiskunstlauftrainer hindern will, Sportsoldaten zu trainieren? Kommt es auf den Grund an? BGH VI ZR 43/11: ein neuer Herausforderungsfall – muss ein flüchtender Straftäter für Schäden am Polizeiauto aufkommen, die durch die Beamten vorsätzlich herbeigeführt worden? Wie wirkt sich das Urteil auf die strafrechtliche Konstellation aus? Bisher geht man davon aus, dass Polizeibeamte eigenverantwortlich verfolgen. BGH XI ZR 234/11 – Regelbürge – Ausfallbürge – Mitbürge – Regressansprüche untereinander – wichtig bei Verjährung des Außenanspruches des Gläubigers – § 426 I – § 426 II. Die SZ schreibt, dass die Allianz nicht für ihren spielsüchtigen selbständigen Handelsvertreter hafte, der Kundengelder angeblich bei der Allianz habe anlegen wollen. Wenn ich aber in einem Reisebüro eine Neckermannreise mit Zimmer mit Meeresblick buche, ist der Reiseveranstalter daran gebunden wegen § 166. Die Stadt Bonn widerruft (§ 49 VwVfG?) die Sondernutzungserlaubnisse für Koran-Verteilungs-Tische. In Köln gab es wohl genügend Polizeibeamte und Platzverbote nach § 34 a PolG (anwendbar im Versammlungsrecht?) am 8.5., so dass es friedlich blieb. In Hessen soll der Musik-im-Wartezimmer-fall GEMA gegen Arzt EuGH C-135/10 als Klausur gelaufen sein. Der BGH XI ZR 61/11 hält eine Banken-AGB-Klausel, die § 670 BGB nicht übernimmt, für unwirksam. Das Merkmal des subjektiv-für-erforderlich-halten müsste rein.

Das VG Minden erlaubt eine Salafisten-Pro-NRW-Konfrontation in Bielefeld. Heute soll es in Köln selber rund gehen – Gelegenheit für einen Ortstermin des VG Köln. Das BVerwG hat sich demnächst – 6 C 22.11 – mit Bimmel-Bingo zu beschäftigen. Deckt die Rundfunkfreiheit nächtliches Klingeln und Filmen von verärgerten Leuten im Schlafanzug? Weder das VG Köln noch das OVG Münster geben eine Pressemitteilung zu dem Problem raus, ob ein Wahlkampf Pro NRW das Recht gibt, vor einer Moschee Mohamedkarikaturen zu zeigen. Aber zur Befugnis der IHK Köln, sich zum Godorfer Hafen zu äußern. Darf ein Amtsrichter in Delmenhorst mit dem Putztuch einen angeblichen Autotürschaden wegputzen? Prozessuale Folge? Befangenheit? Die Welt berichtet. Die dritte Klausur im Zweiten: Vermieterpfandrecht gegen Pfändung der Anwartschaft. Was passiert mit der Anwartschaftspfändung, wenn die Sache selber nicht gepfändet wurde, der Kaufpreis aber dann gezahlt wurde? Deshalb sollte man eine Doppelpfändung machen.

Spiegel-online schreibt, dass die StA Bonn „Haftbefehl erhoben“ habe. Die Landesregierung will Platzverbote gegen gewalttätige Salafisten erlassen plus eine Auflage an Pro NRW, dass keine Mohamed-Karikaturen vor Moscheen angebracht werden dürfen. Ist hier nicht die Bundesanwaltschaft zuständig? Eine angemeldete Demo von Pro NRW vor der König-Fahd-Akademie in Bonn wird nicht verboten – es kommt wie in Solingen zu gewalttätigen Ausschreitung von Salafisten. Es leuchtet mir nicht ein, wieso eine Gehsteigberatung wegen des schwachen Grundrechts aus Art. 12 GG des Arztes unzulässig sein soll, eine Demo vor einem Gotteshaus aber zulässig – eine Pressemitteilung des OVG Münster findet sich bisher nicht. Die Stadt Winnenden will von dem Vater 15 Millionen wegen des Umbaus der Schule. Gibt es einen Schadensersatzanspruch aus § 823 I, II – § 222 StGB plus Waffengesetz gerichtet auf Sicherungsmaßnahmen? Was kostet da 15 Millionen? Der Bund will über eine Änderung des § 31 III PersStG erreichen, dass Friedhöfe Frühgeburten unter 500 Gramm nicht ablehnen dürfen. Müsste das nicht das jeweilige Bestattungsgesetz des Landes regeln?

Der Vortrag am 4.5.: SB-Markt-Käufer nimmt einen Kuli aus einer Vitrine und legt ihn unter Prospekte in den Einkaufswagen, es reut ihn, er legt ihn zurück. Der Detektiv nimmt dennoch schmerzhaft am Arm fest, lässt ihn dann aber wieder gehen. Es wurde (Bieber/Noethen/Pabst) geprüft: Der Polizeiruffall – s.u. sowie Beweisverwertungsverbot bei Selbstgespräch im Auto, Betrug durch falsche Angaben im Mahnbescheid? Wahlrecht, Inzahlungnahme eines Pkw, § 522 ZPO neue Fassung. Zum Wahlrecht: Problem, wenn die Piraten mehr Sitze bekommen, als sie Listenkandidaten aufgestellt haben? Problem, wenn wegen starker Verlierer der Gewinner eines Direktmandates maximal 30% auf die Waage bringt? Wenn Flanby Hollande die Präsidentenwahl gewinnt, darf dann der Fiskalpakt wieder aufgeschnürt werden? Wiener Vertragsrechtskonvention – Änderung der Geschäftsgrundlage? Das AG Bonn wertet einen aufgezwungenen Kuss durch einen Busfahrer als Nötigung – wie bei Frau Friedrich stellt sich aber die Frage, ob die Sexualdelikte nicht abschließend sind. Exotische Probleme in der Zweiten Klausur im Zweiten im Mai: kann ein Opfer einen Zeitschriftenexklusivvertrag über ihre Geschichte kündigen, weil eine andere Zeitschrift mehr Geld bietet? Ist das Landespressegesetz hinsichtlich der Regelung von Gegendarstellungen abschließend oder kann man bei einem ungenügenden Abdruck – zu klein und zu weit hinten – Schmerzensgeld verlangen? Gibt es bei Presseagentur-Nachrichtenbezugsverträgen eine zeitliche Obergrenze wie z.B. bei Fitnessstudioverträgen?

BGH II ZR 230/09: niemand dürfe Richter in eigener Sache sein, auch nicht in der GbR, nicht so wichtig ist, ob man das aus § 34 BGB, § 47 IV GmbHG oder § 181 BGB herleitet. Beamter müsste man sein. Zu den deutschen Vorteilen wie Unkündbarkeit und Alimentation u.a. schaufelt der EuGH wiederum einen arbeitsrechtlichen Vorteil – die Abgeltung des wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs – nur als Mindesturlaub aber immerhin – C-337/10. Dass der EuGH sich in unsere Staatsorganisation einmischt, stört ihn nicht, wie schon die Entscheidung Tanja Kreil zeigte. Im Generalanzeiger streiten sich der BMV und die Landesregierung NRW um die rechtliche Frage, ob eine Nachtfluggenehmigung (wohl §§ 25, 26 LuftVG) unter einem Genehmigungsvorbehalt steht oder nur nachträglich im Wege der repressiven Aufsicht gekippt werden kann. Das LG Itzehoe meint, dass eine Direktbank bei einer Fehlbuchung von 10 Millionen auf ein Kundenkonto keine Überziehungszinsen von 12.000 € verlangen könne, wenn dieser den Betrag weiter überweist. Warum nicht § 826? Er – Unternehmensberater – sagt selber, dass er sehr wohl wusste, dass er das Geld zurückzugeben habe. Die SZ meint, dass die BMJ zwei BGH-Richter hindern müsse, ihr Gericht zu ruinieren. Über die Vergabe des Senatsvorsitzes entscheide letztendlich sie. Aha – wenn man BGH-Richter werden will, muss ein Ausschuss das bestimmen, wenn man es erst mal ist, bestimmt Berlin die weitere Karriere? Das glaube ich unbesehen nicht. Der Express titelt sinngemäß „Messerstecher leugnet, entschuldigt sich aber über Facebook bei seinem Opfer“. Wie wird das im Prozess eingebracht? Verena Becker will aussagen, aber nicht im letzten Wort sondern in der Beweisaufnahme – ich weiß jetzt schon, was sie sagen wird. Darf eine neuseeländische Ordnungsbehörde ein Studentenbrauchtum „Possum“ verhindern? Man klettert auf einen Baum und trinkt so lange Alkohol, bis man runter fällt.

Die Fundstelle zum Fahrradentrümpelungsvortrag: JuS 1993 S. 295. Die Noten vom 26.4. Bieber/Gärditz/vonDanwitz: 36 (12+7), 64 (11+10), 54 (10+9), 25 (2+3) und 31 (8+5). Unter Normverifikationsverfahren war Art. 100 II GG in Abgrenzung zu ARt. 267 AEV zu verstehen, Europäisierung der Schutznormtheorie soll die lockerere Einstellung des EuGH zur Klagebefugnis beschreiben – Korrelatstheorie weiß ich bis heute nicht. Ich hätte mich da wirklich blamiert. In der Prüfung am 2.5. Kapischke/Morawitz/Kempen kam im Strafrecht der Polizeiruffall vom Sonntagabend – Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Verfahrens, das mit Freispruch endete, weil eine junge Polizistin DNA-Spuren auf der Bierflasche gefunden hatte. Im Zivilrecht BGH – Hausverbot im Hotel für NPD-Funktionär. Im ÖR wird der Maklerberuf hinsichtlich der Vermittlung von Wohnungen verboten. Verfassungsbeschwerde. Der Vortrag am 2.5.: Occupy-Banken-Protest mit verkleideten Bankern und Polizisten mit Scheinwaffen (§ 42 a WaffenG) – Auflösung der Versammlung und nachträgliche Klärung beim Verwaltungsgericht. In der Prüfung Brewing/Frank/Zieschang kam nichts aktuelles – Protokollfälle. Eine Loskäuferin wirft den Schein in der irrigen Annahme in den Mülleimer des Supermarktes, sie habe nichts gewonnen. Die „Finderin“ holt die 1 Million ab. Wem steht der Gewinn zu? Die SZ berichtet über den BGH-Präsidenten, welcher in einem laufenden Befangenheitsverfahren gegen einen Senat Akteneinsicht nimmt und vorher die Richter zum Gespräch bittet. Ein Bonner Professor untersucht das Grass-Israel-Gedicht völkerrechtlich und meint, dass Israel schon durch die Androhung des Erstschlages gegen die UN-Charta verstoße. Ich habe da meine eigene Meinung zu, die ich aber lieber nicht schreibe. Dominique Strauß-Kahn habe im Strafverfahren auf seine Immunität verzichtet, daher gelte das auch für das Zivilverfahren in NY, meint der Richter. Ist Immunität verzichtbar? Hat ein IWF-Direktor eine lebenslange oder nur eine funktionsgebundene, wenn überhaupt? Bolivien enteignet ein spanisches Unternehmen – das Völkerrecht hält nicht viel von Eigentumsschutz – nach der Hull-Doktrin muss nur schnell und effektiv Entschädigung gezahlt werden. Darf der Wiesbadener Landtag Zuschauern und Parlamentariern twittern während der Sitzung erlauben? Das BVerfG hat sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bundesverfassungsrichter Mitglied der Bundesversammlung sein darf.

Die Pressemitteilung in Sachen Winnenden 1 StR 359/11 ist nicht leicht nachzuvollziehen – es liege ein Verfahrensfehler vor, eine neue Tatsacheninstanz finde aber trotzdem hinsichtlich des Tatverlaufs nicht statt (absoluter Revisionsgrund?). Für den Fahrlässigkeitsvorwurf käme es auf die Vorhersehbarkeit dieses konkreten Amoklaufes nicht an, schon der Verstoß gegen das Waffenrecht reiche aus. Die Noten vom 14.4. Verrel/Schnappauf/Ahn-Roth: 26 zu 47 (3+6), 34 zu 65 (10+7), 56 zu 87 (7+8), 28 zu 54 (5+7) und 36 zu 68 (8+8). BGH VII ZR 13/11: ein Grundstückseigentümer gibt die Haussanierung in Auftrag – auf seinen Wunsch werden zwei Abschlagsrechnungen an die Mieter-GmbH ausgestellt, die ihm gehört. Nun klagt U die Abschlussrechnung gegen E ein. Ist der passivlegitimiert? Die SZ berichtet über den 60. Geburtstag der Nationalhymne, welche schon 1922 das offizielle Lied der Deutschen geworden sei. Könnte sie, obwohl nicht wie Schwarz-Rot-Gold durchs GG abgesichert, heute geändert werden? Der BGH hat das Winnenden-Urteil aufgehoben, weil das Fragerecht der Verteidigung beschnitten worden sei – Blindzitat nach der SZ – hat die Verteidigung ein Fragerecht, obwohl der Zeuge schon von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat? Zu einem Hauptproblem (Vorhersehbarkeit für den Vater) meint er, dass dieser keine Phantasien entwickeln müsse, das unsicher verwahren würde ausreichen. In der FAZ schreibt Professor Hoeren, dass die Gema gegen Youtube eigentlich nicht gewonnen habe, da Youtube ja nur eine Störer- aber keine Täterhaftung habe. Auch und gerade bei einer Störerhaftung kann man aber durch einstweilige Verfügungen mit hohen Streitwerten und Anwaltsgebühren – s. Filesharing – den Gegner finanziell erheblich beschädigen. Was ist das strafrechtlich, wenn ein Maibaum vor dem Haus entwendet wird und das daran befestigte Herz in „von Nico für Roxy“ übermalt wird? Zudem liegt der Baum dann vor dem anderen Haus halb auf der Straße. Das Landgericht Bonn hat nichts gegen einen Darlehensvertrag zwischen einem zypiotrischen Darlehensgeber und einem südkoreanischen Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Weltkonferenzzentrum, obwohl 60% Zinsen vereinbart wurden. Ich kann nur vermuten, dass englisches Recht anzuwenden ist – Shakespeare; der Kaufmann von Venedig, außer Wortlautkontrolle geht da nichts. Das OVG Münster soll am 30.4. abends die Anbringung von Mohamedkarikaturen vor einer Hinterhofmoschee der Salafisten durch Rechtsgerichtete zugelassen haben. Wen wundert es, dass es dann zur Schlägerei gekommen ist. Vergleich mit der Gehsteigberatung und Fraport sowie Demo vor Herrn Wowereits Privathaus gegen den neuen Flughafen?

April: Für die NRW-Strafrechtsklausur ist das AG Tiergarten vom 16.10.2008 AZ (257) 52 Js 4301/08 LS (16/08) hilfreich. Es wird zeitlich eng für den ESM, der am 1. Juli in Kraft treten soll, vor allem, weil das Umsetzungsgesetz mit Leerzeilen (Beteiligungsrechte der Legislativen) in den Bundestag eingebracht  werden soll/worden ist. Die sollen vor Publikum im Bundestag gefunden werden. Ist das eine ordnungsgemäße Gesetzesinitiative nach Art. 76 GG? Da 1 Jahr der alte EFSF und der ESM parallel laufen, bürgt die Bundesrepublik in Höhe von 401 Milliarden – mehr als ein Jahreshaushalt. Der Gouverneursrat beschließt einstimmig, wer wie Geld erhält. Wir leisten 27% des Finanzbedarfs plus Ausfallhaftung für andere Staaten. Die Welt berichtet über ein weiteres Verfahren beim BFH VI R 8/12 zu der Frage, ob Erstausbildungskosten nur Sonderausgaben oder aber Werbungskosten seien. Die Zeitungen fragen, ob das geplante Betreuungsgeld gegen Art. 3 I, II und III verstoße. Gibt es eine staatliche Neutralitätspflicht bei der Familienplanung? Ungleichbehandlung, wenn Sozialhilfeempfängern das Betreuungsgeld verrechnet wird wie z.B. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz? Hilft die neue Formel zu Art. 3 GG weiter? Die SZ schreibt, dass einige Unis sich weigern, einen Konnektor (ein schönes Stichwort für Professor Gärditz) zu kaufen, so dass der Bewerbungsansturm bei den Unis koordiniert werden kann. Kann das Land eine Uni dazu zwingen? Ich hoffe, dass Verwaltungsgerichte Unis zwingen können, Studienplätze effektiv und schnell zu besetzen. Ein chinesischer Dissident flüchtet in die US-Botschaft in Peking. Botschaftsasyl ist in Südamerika anerkannt, weil Potentaten da regelmäßig die Reihe um da hin flüchten. Sonst aber nicht.

Verdammich – man sollte wenigstens in der Pause des Champions-League-Spiels reinschalten und nicht Das Meer in mir schauen: Herr Bieber prüfte den Deppen, der übers Internet für 2.400 € zwei Karten für das Damenendspiel „gekauft“ (ist ja kein Kaufvertrag) hatte. Kommt ein Vertrag zustande, wenn der Anbieter genau weiß, das kann der „Käufer“ nicht wollen? Der Vortrag am 26.4.: der Küchenverkäufer missbraucht die Blankovollmacht und setzt den normalen Kaufpreis und nicht den Rabatt ein. In der Prüfung Bieber/Gärditz/vonDanwitz wurde im Strafrecht der Vortrag recycelt plus StPO. Im ÖR Begrifferaten: unter anderem Korrelatstheorie – Normverifikationsverfahren – Integrationsverantwortung – mittelbare Drittwirkung – Europäisierung der Schutztheorie (?) – Bundesauftragsverwaltung. Der Vortrag am 24.4. – ein alter Jus-Fall: der Studentenwohnheimhausmeister gibt bei einer Fahradentrümpelungsaktion zwei zusammengebaute Räder weg. In der Prüfung Dabitz/Zazcyk/Maske kam im Zivilrecht eine Examensklausur (Anwalt-Coach), im Strafrecht Autobombe-error-aberratio, im ÖR ESM – Verfassungsbeschwerde – Art. 38 GG. Die FAZ regt sich über die islamischen Friedensrichter auf, die Rechtsstaatverächter seien und eine Paralleljustiz betrieben. Der Text könnte auch auf Herrn Blatter passen, mit dem sich sogar der Europarat beschäftigt. Man erinnere sich an den FC Sion und „man regele sowas in der Familie“. Waren Sie schon mal bei einem Schiedsmann? Viel Spaß. Gegen abschöpfende Paralleljustiz hat der Staat nicht immer was. Schiedsmänner, Schiedsgerichtsverfahren nach der ZPO, Mediationsverfahren leben von dem Prinzip, es gehe hier nicht ums Rechthaben sondern um das sich-wieder-vertragen. In § 495 a ZPO, Privatklagevorschriften, Gerichtsbescheiden versucht die Justiz zu vergraulen. Die SZ moniert die beabsichtigte Mindestlohnlösung der Union. Per Losentscheid wenn dieses Gremium, das nach Sowjetart keiner gewählt habe, sich nicht einigen könne. Zudem solle bei einer Einigung die Bundesregierung per Rechtsverordnung durchführen. Man kann doch keinen neuen Gesetzgeber im Arbeitsrecht erfinden – da gibt es schon zu viele Köche – EuGH, BAG, Tarifpartner, Betriebsräte, Bundestag, ab und zu Landtag und Arbeitgeber in Arbeitsverträgen. Charles Taylor ist von einem Sondergericht für Sierra Leone (doch wohl eher ein Ausnahmegericht?) wegen Beihilfe und Anstiftung zu Kriegsverbrechen dem Grunde nach verurteilt worden. Für mehr hat es nicht gelangt?

Der Vortrag vom 25.4.: ein vierfacher Mietnomade versucht es wieder – eine Geschädigte warnt das neue Opfer und bezeichnet den Täter als Parasiten u.ä.. In der Prüfung Stuehn, Klein, Limpens wurde im Zivilrecht die Geschäftsidee des Abschleppunternehmers-BGH-abgetretene-GoA plus ZPO gefragt. Im Strafrecht viel StPO und Varianten des Wohnungseinbruchs. Im ÖR die NRW-Wahl und die 5% Klausel fürs EU-Parlament sowie der Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion. Das Kuttenverbot – BVerfG 2 BvR 2405/11 – wirft die Frage auf, welchen Rechtsbehelf man gegen eine „Sicherheitsverfügung“ des Gerichtspräsidenten hat – § 23 EGGVG? § 178 plus minus GVG oder geht das zum Verwaltungsgericht oder sofort wie das N-TV-Filmverbot im Gerichtssaal vor der Verhandlung zum BVerfG? Die Noten aus der Prüfung DoleischvDolsperg/Grimm/Kempen am 17.4.: 63 zu 124 (16+15), 29 zu 63 (7+9), 48 zu 83 (5+10), 39 zu 57 (6+4) und 54 zu 98 (11+11). In „tarifvertragsfreien“ Bereichen (worunter auch die Nachwirkung von Tarifverträgen nach Auslaufen trotz des TVG verstanden wird) sollen 14 Leute eine Lohnuntergrenze festlegen. Dass Tariflöhne Mindestlöhne sein sollen, ist jedenfalls in der Autobranche abhandengekommen. Kann man hier streiken oder sonst kämpfen? Darf der Staat das so aus der Hand geben? Schon dynamische Verweisungen von Bund an Land oder umgekehrt sind nicht zulässig und jetzt wird der Lohn outgesourct. Das Land Baden-Württemberg will, da es laut LG Karlsruhe zu lange sicherungsverwahrten Männern Entschädigungen nach der EMRK zahlen muss, den Bund in Anspruch nehmen – Art. 104 a GG oder GoA?

Die Prüfung im Zweiten am 20.4. – der Vortrag: ein Lkw-Fahrer parkt den Anhang im absoluten Halteverbot und fährt mit dem Vorderteil in die Stadt – eine Autofahrerin wird von der Sonne geblendet und fährt dagegen – Obduktion durch die StA. Im Zivilrecht kam BGH – Druckerei verkauft Auto – branchenfremdes Nebengeschäft. Im Strafrecht Anders Breivik von Anfang bis heute. Im ÖR wird ein übergewichtiger Feuerwehrmann nicht ins Beamtenverhältnis übernommen. Bleibt ein Tierarzt auf seinen Operationskosten sitzen, wenn er einem verletzten Kater hilft, den keiner haben will? OVG Lüneburg 11 LB 267/11. Das Problem einer GoA eines Privaten für den Staat liegt im Haushaltsrecht – die Gemeinde wird ja gezwungen, nicht geplantes Geld auszugeben. Also nur in Notfällen – ist ein Kater ein Notfall wegen Art. 20 a GG und wegen des Tierschutzgesetzes? Dürften Sans-Papiers die Heirat verboten werden? Der Schweizer BGH in Lausanne sieht in einem generellen Verbot – Lex Brunner – einen Verstoß gegen Art. 12 EMRK, so die NZZ. Der Generalanwalt hält den Handel mit Software auch ohne Zustimmung von Microsoft wie beim Gebrauchtwagen für zulässig – C 128/11. Der Supreme Court beschäftigt sich wiederum mit dem US-Föderalismus. Darf Arizona in Grenznähe Latinos einfach deshalb kontrollieren, weil sie keine WASPs sind? Oder verbietet das ein Bundesgesetz aus 1994? Aha – Pharming – § 675 v – BGH XI ZR 96/11 – lässt ein Rentner das außer acht, was jedem (Idioten) einleuchten muss, wenn er 10 Transaktionsnummern auf einer gefälschten Homepage seiner Bank angibt? Müsste nicht die Bank ein Warnsystem haben (ich habe natürlich keine Ahnung, ob das überhaupt geht Wobei die hier so was eigentlich hatten)? Sind Anfängerfehler, Fehler aus Unerfahrenheit grob fahrlässig? Könnte einem das selber auch passieren? Ich würde sagen, es kommt auf die Einzelheiten an. Spielt es eine Rolle, dass § 675v im Oktober 09 in Kraft trat, die Abbuchung aber schon im Januar 09 erfolgte und die Preisgabe der Zahlen 10/08?

Die Noten vom 11.4. Schilken/Diesterheft/Windisch: 54 zu 92 (11+9), 29 zu 58 (5+8), 33 zu 57 (3+7), 52 zu 96 (10+11) und 29 zu 59 (3+9).  Die Prüfung am 19.4. Kindhäuser/Pamp/Murmann-Suchan – die Noten: 56 zu 92, 36 zu 65, 37 zu 65, 30 zu 58 und 26 zu 54. Der Vortrag: der 9jährige übt Fahrradfahren (ein bißchen spät oder?), die Mutter passt nicht auf, der beschädigt ein im Halteverbot geparktes Fahrzeug und bricht sich den Arm. Im Zivilrecht kam BGH VI ZR 29/11 sowie BGH-Detektivkosten-Tankstellenfall. Im Strafrecht zulässige Verteidigungshandlung bei der Notwehr und Auswirkung der aberratio/des errors beim Teilnehmer. Im ÖR Auskunftsanspruch hinsichtlich der Personalien festnehmender Polizeibeamer. GmbH-Geschäftsführer sind weder Kaufleute noch Unternehmer und sie fallen unter das AGG – so BGH II ZR 163/10. Die Vertragsfreiheit sollte doch in Gesellschaften mehr wert sein als die Selbsteinschätzung des Betroffenen. Wo kommen wir da hin, bzw. wo sind wir schon gelandet, wenn Kapitalgesellschaften ihre Manager nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen haben? Dogmatisch: ist eine angestrebte Vertragsverlängerung „Zugang“? Gilt das jetzt auch für Vorstandsmitglieder? Ultras in Genua zwingen ihre desolat spielende Mannschaft, Trikots auszuziehen, da sie nicht wert wären, diese zu tragen, sonst fliegen Feuerwerkskörper. Landfriedensbruch? Nötigung und anderes?

Wann läuft eine Dreimonats-Stellungnahmefrist des EGMR ab, die am 17.1.12 an die britische Regierung hinsichtlich der Abschiebung eines Hasspredigers nach Jordanien erging? Cameron meinte, am 16.4. – damit ist er in der Mindermeinung. Der Europarat reformiert den EGMR – Vorwürfe wie im Carolinefall 2004, wir sollten keine Person der Zeitgeschichte erfinden, das wäre eine Respektlosigkeit der nicht gewählten Richter gegenüber der Legislativen, dürften dann nicht mehr kommen. Die englische Rechtstradition ist nicht besser als die römisch-rechtliche im Zivilrecht. Müssen deutsche Gerichte die EMRK bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen? In Frankreich soll es vor dem ersten Wahltag über 300 Umfragen in der heißen Phase gegeben haben. Könnte man diese in dem letzten Monat verbieten? Gema gegen Youtube – Störer ja (relevant für Unterlassungsansprüche), Täter nein (also kein Schadensersatz wegen Lizenzverletzung). Vergleich mit Ebay und Filesharing? Eine Polizeikommissarin und Stabhochspringerin outet einen Stalker über Facebook – wie ist sie an dessen Daten drangekommen? Ist der öffentliche Pranger jetzt ein Rechtfertigungsmittel? Die zweite Klausur im ÖR = OVG Lüneburg 2 ME 444/09. Muss ein Seelotse Bericht erstatten, auch wenn er sich möglicherweise einer Straftat beschuldigt? Das wäre allenfalls ein Beweisverwertungsverbot, meint das OVG Lüneburg 8 ME 49/12.

In Bonn richten Salafisten in einer ehemaligen Pizzabäckerei eine Moschee ein. Was kann das Bauordnungsamt bzw. der Vermieter tun? Die Prüfung Bönders/Haperath/Jox am 20.4. – die Noten: 24 zu 46, 33 zu 65, 54 zu 100, 41 zu 77 und 31 zu 56. Im Zivilrecht wie meist Familienrecht mit EGMR-Urteilen sowie der EuGH-Fliesenfall. Im Strafrecht der Bestatter-entwendet-Zahngold-aus-Asche. Im ÖR Partybike und ein Wohnwagen im Außenbereich. Der Vortrag am 20.4.: Mieterehepaar (Lehrer/Nichtstuerin) haben im Mietvertrag einen Kündigungsverzicht bis 2015. Er bekommt einen Job in Münster – 215 Km von Aachen weg – sie kündigen. Vermieter klagt in Aachen 3 Monatsmieten ein. In der Prüfung Ey/Weingarten/Christensen die Noten: 53 zu 93 (7+11), 28 zu 69 (8+11), 34 zu 68 (7+9) und 35 zu 60 (4+7). Die Vortragslängen: 3 Minuten, 5, 11 und 12 Minuten. Im Zivilrecht kam der Nachbar, der während der Urlaubsabwesenheit die Blümchen gießen soll, die Villa aber vermietet. Im Strafrecht die NSU-Problematik – man gibt denen vor 10 Jahren eine Waffe und mit der wird jetzt erst jemand umgebracht – die Kerle haben aber 20 Waffen, mit welcher ist nicht zu klären. Im ÖR Beamtenrecht. Die wegen des Nachtflugverbotes in KölnBonn unterlegenen Gemeinden überlegen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ausschöpfung des Rechtsweges ohne Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG? Enthält eine Nachtflugerlaubnis z.B. für 17 Flüge nicht einen positiven und negativen Teil, so dass bei einer Anfechtung der 17 Flüge jedenfalls das Restverbot bleibt? Würde ich jedenfalls hier so sehen. Normalerweise macht man das nicht.

BGH VI ZR 123/11 – ein Unfallopfer wird nur deshalb berühmt, weil im Wagen des Verursachers ein damals bekannter Sänger gesessen hat. Darf die Zeitung ein Portraitfoto zeigen sowie über die Schwangerschaft des Opfers berichten? Unterschied zur Caroline-Rechtsprechung? Die Zeitungen rätseln, was die Folge des Galina Meister Urteils sei. Die SZ meint, die Auskunft sei durch die Hintertür eingeführt worden, die FAZ, man könne nicht die bisherige Linie, gar keine Auskunft, weiter fahren. Wie wäre es mit der Begründung, Ihre Noten sind zu schlecht? Wenn es aber keinen mit besseren gibt? Darf ich andersrum sagen, Ihre Noten sind mir zu gut? Man hat ja den Verdacht, dass dieser Kandidat nach Einarbeitung wieder geht, weil er etwas attraktiveres gefunden hat. Das OVG Münster sagt, durch eine Anfechtungsklage gegen die aktuelle Nachtflugerlaubnis in KölnBonn würde die alte Rechtslage von 1959 wiederhergestellt. Die Klagebefugnis fehle, da der Sinn der Klage sei, die Situation zu verbessern und nicht zu verschlechtern. Das leuchtet mir auf den ersten Blick nicht ein. Wieviel tausend Jahre geht man denn da zurück? 1960 wollte ich eigentlich noch gegen überhaupt nichts klagen. Die Verpflichtungsklagen seien auch abzuweisen, da dieser Flughafen juristisch perfekt geschützt sei – per Gesetz sei ein Planfeststellungsbeschluss fingiert worden. Fazit also: man muss schon kurz nach dem Krieg gegen Umweltbelastungen klagen, sonst wird das nichts mehr. Oder lese ich das nicht richtig? Der Express schreibt auf der Titelseite, dass Unbekannte einen Heizöltank eines Mietshauses leergepumpt hätten. § 244? § 223 an den Mietern? § 240 am Vermieter? Laut FAZ werden vermehrt Kilometerzähler in Gebrauchtwagen per Computer manipuliert. Strafbarkeit? Ist die Kilometerangabe eine Datei nach § 202 a II? Eine Spaziergängerin findet ein gut erhaltenes Klavier in einem Wald. Fund? Wälder gehören entgegen landläufiger Meinung in der Regel wem.

Der EuGH C-415/10 hat im Fall Galina Meister so entschieden, wie der Generanwalt vorgeschlagen hat- kein Auskunftsanspruch aber keine Auskunft ist ein halber Anscheinsbeweis für Diskriminierung. Die Noten aus der Prüfung Gärditz/Rosenberger/Maske am 17.4.: 31 zu 48 (5+4), 30 zu 61 (7+8), 27 zu 41 (2+4), 24 zu ausreichend, 29 zu 54 (4+7). Hindert eine Einstellung nach § 153 a StPO die Verfolgung als Verbrechen/Vergehen/Ordnungswidrigkeit? Zu letzterer BGH 5 StR 288/11. Das OVG Münster verhandelt am 19.4. Nachtflüge am Köln-Bonner Flughafen. Muss der Bundesverkehrsminister, dessen Zustimmung für Beschränkungen erforderlich sein soll, am Verfahren beteiligt werden? Wie bei § 36 BauGB? In der FAZ wird im Hell’s Angels Fall des BGH (stand your ground auf deutsch) diskutiert, ob nicht über die actio illicita in causa der Strafvorwurf nach vorne verlagert werden könne. In Sachen Breivik würde es zu einer Berufungsverhandlung kommen. Er müsse im Zeugenstand die Wahrheit sagen. Alles anders als bei uns. Die SZ diskutiert, ob Israel Irans Anlagen zerstören darf. Man ginge gar nicht so sehr davon aus, dass Iran Israel bombardieren wolle, sondern dass die Anrainerstaaten sich ermuntert fühlten, auch solche Anlagen zu betreiben. Der Caroline-preemptive-strike-Fall wird diskutiert. Wieder mal ein Plagiatfall bei einer Bonner Doktorandin. Rücknahme nach der Prüfungsordnung? Sperrt diese § 48 VwvfG? Die FAZ weist darauf hin, dass kaum BAG/BSG-Richter den Weg zum Bundesverfassungsgericht finden würden, da sie nicht in die Kompetenz der BMJ fallen. Kein einziger Anwalt sei Richter im Verfassungsgericht. Als wenn wir höhere Sozialkompetenz hätten. Soll dieses Gericht zu einer Multi-Kulti-Repräsentanz verkommen?

Nochmal zum Vortrag gestern: an der Tankstellenraststätte gibt er den Gratis-Salat-Coupon an der Kasse zwar ab, die Kassiererin vergißt aber, den zu nehmen. Am Tisch beschließen er und seine Freundin, den Coupon nochmal einzusetzen. In der Prüfung Grimm/DoleischvonDolsperg/Kempen wurde im Strafrecht die Schweizer Steueraffäre geprüft (inklusive Rechtshilfegesetz und § 17 UWG), im Zivilrecht kam ein gelaufener Vortrag – der blümchengießende Nachbar vermietet die Villa. Im ÖR sollte man sich ins Jahr 2006 zurückversetzen und das Widerspruchsverfahren prüfen. Muss das sein? Einem GmbH-Geschäftsführer, der für die Lange Nacht der Museen zuständig ist, werden die Kompetenzen unter Verstoß gegen den Anstellungsvertrag beschnitten. Er kündigt fristlos und will nun seine Vergütung bis zum ordentlichen Beendigungszeitpunkt aus § 628 II haben – BGH II ZR 76/11. Der Vortrag vom 17.4.: Betrug in einer Autobahnraststätte hinsichtlich des Gratis-Salates-Gutscheins nach dem Tanken und Hehlerei der Freundin (ich hab das bisher auch nicht verstanden – Präzisierung später). In der Prüfung Rosenberger/Gärditz/Maske kam im Strafrecht eine alte Examensklausur: die Nutte hebt im Eroscenter mit der überlassenen Karte mehr ab als vereinbart. Im ÖR 4 Stichworte: Auswirkung völkerrechtlicher Verträge auf deutsche Normen (bitte ohne Gewähr), Budgethoheit, Existenzmininum und direkte Demokratie. Ein Kandidat meinte wohl, dass ein Mobiltelefon zum Existenzminimum gehöre, worauf der Prüfer erklärte, er habe keines. Die Unkenntnis der Zeitungen wurde nicht geschätzt. Im Zivilrecht veräußert der Abschlepper des Unfallwagens diesen auf eigene Rechnung, obwohl der Eigentümer ihn schon an einen anderen Händler veräußert hatte. Arbeitgeber hätten vor der Galina-Meister-Entscheidung des EuGH am 19.4. Angst, so die SZ. Gibt es einen Anspruch auf Auskunft, warum der andere Bewerber vorgezogen wurde und/oder ergibt sich aus dem Schweigen des Arbeitgebers der Anscheinsbeweis der Diskriminierung? Ich hab es ja geahnt, unser Bundespräsident ist mit seiner Jobbeschreibung nicht vertraut. Die SZ sieht ihn als 17. Bundesverfassungsrichter, da er bei seinem längst überfälligen Antrittsbesuch in Brüssel die Karlsruher Entscheidung zum ESM und Fiskalpakt prognostizierte. Gilt ne bis in idem beim Parteiausschluss? Dürfen die Piraten ein Mitglied ausschließen, welches wegen des gerügten Verhaltens schon abgemahnt wurde? Die Linke meint, es läge ein strafrechtlicher Betrug – nicht nur Wahlbetrug – vor, wenn ein Parteimitglied schon vor der Saarlandwahl bei der SPD Kisten geschleppt habe und dann übergetreten sei. Die erste Klausur im Zweiten im ÖR: VG Düsseldorf 2 K 6908/09. Die Prüfung im Zweiten am 17.4. Anders/Berger/Schmidt – der Vortrag: Taxikonzession für die Rheinkirmes. Im ÖR Straßenumbenennung, im Strafrecht Revision, im Zivilrecht Anfechtbarkeit eines Hauskaufes wegen lärmender Kinder in der Nachbarschaft? Dürfen deutsche Soldaten 2000 Meter nach Somalia (failed state) rein, um Piraten gemäß § 127 StPO festzunehmen? Im Rahmen einer EU-Mission Atalanta als „Bündnisfall“? Art. 24 II GG direkt oder analog?

OVG Hamburg 4 Bs 78/12: darf der FC St. Pauli als Nichtstörer gehindert werden, Karten an die Gästefans von Hansa Rostock zu verkaufen? BGH V ZR 169/11: eine drohende Regressfalle weniger – § 906 BGB muss nicht vor dem Gang zum Gericht erst zum Schlichter nach § 15 a EGZPO führen. BGH VI ZR 114/11: Frauchen muss zusehen, wie ein Traktor ihren Labrador überfährt. Schmerzensgeld? Der Vortrag vom 16.4.: der Geschäftsreisende nimmt ein Bier aus der Hotelminibar – das Preisschild hatte er aus Versehen runtergeschmissen – die Rezeption will von ihm 5 Euro haben. In der Prüfung Ahn-Roth, Schnappauf und Verrel kam im Zivilrecht die Wahlwerbung mit einem Verstorbenen für eine rechte Partei. Im Strafrecht OLG Koblenz ca. 1999 – die Selbstbedienungstankstelle – im ÖR will eine städtische Bibliothek die engagierte Märchenerzählerin wieder ausladen, da sie die brutale Originalfassung von Grimms Märchen zum besten gibt. Der EGMR stellt aufgrund einer Individualbeschwerde wegen eines russischen Kriegsverbrechens 1940 (der Europarat wurde erst 1949 gegründet – also Zuständigkeit?) fest, dass Russland durch die Weigerung, dem Gerichtshof Unterlagen vorzulegen, Art. 38 EMRK verletzt habe. Der Krailling-Prozess: warum keine Anklage wegen Mordversuches an der Mutter? Reicht es für § 22 aus, wenn der Täter in der Wohnung auf die Mutter wartet, die nach seiner Vorstellung jede Minute durch die Tür kommen muss? Vergleich mit dem Pfeffertütenfall? Der Breivikprozess – Fernsehübertragung – persönliche Erklärung zu Beginn wie in den USA, ob er sich schuldig bekenne – die 4 Sachverständigen sitzen mit dem Rücken zur Richterbank. Was wäre bei uns zu verhängen? Mit § 20 (s. § 67) oder ohne? § 169 GVG – diese Vorschrift soll nicht verhindern, dass er eine Show abzieht sondern ist zum Schutz des Angeklagten da. Die StA ist gegen ihn, da sie den hinreichenden Tatverdacht bejaht hat. Das Gericht aus dem gleichen Grund ebenso. Die Öffentlichkeit sowieso und der Verteidiger glaubt wohl kaum an die Unschuld. Zudem ist Fernsehen unfair, schon was die Kameraführung und den Schnitt angeht. Die Druckerei hat den Korandruckvertrag „storniert“. Analog §§ 643? § 313? § 119 II? § 323?

Der Strafrechtsvortrag vom 13.4.: thematisch der Melkmaschinenfall – mit Waschmaschinen. In Köln wurde im Zivilrecht das Mediationsgesetz sowie der moderne Abschleppfall als Geschäftsidee  thematisiert. Im Strafrecht Diebstahl, im ÖR verwechselt der Friedhof 2 Gräber. Zudem stürmt eine Menge zum Geisbockheim, um den Geschäftsführer zu lynchen, was die Polizei gerade noch unterbinden kann. In der FAZ wird diskutiert, ob § 173 StGB abgeschafft werden dürfte – die Strafbarkeit eines Tabubruches. Warum bestraft der Staat? Manchmal wegen einer zivilrechtlichen Pflichtverletzung, manchmal weil Banken oder Kirchen es geschafft haben, sich ins Strafgesetzbuch einzubringen. Dürfte § 218 abgeschafft werden? Auch nur ein Tabubruch oder heute noch nicht mal das? Die Welt sagt, dass das Banken(kunden-AGB)geheimnis strafprozessual kein Zeugnisverweigerungsrecht liefere aber in der ZPO. ??? Das glaube ich auf den ersten Blick so nicht und wissen tue ich es schon mal gar nicht. In der FAZ wird die Koppelung der begehrten Rechtsanwaltsgebühren mit einer Anhebung der Gerichtsgebühren besprochen. Bei Arbeitsgerichten (keine Gerichtskosten, wenn man sich vergleicht), Sozialgerichten (der Kläger hat meist sowieso nichts) und Familiensachen (oft Verfahrenskostenhilfe) dürfte der Effekt überschaubar sein. Strafbarkeit, wenn das Auto als Rammbock eingesetzt wird? BGH 4 StR 401/11. Strafbarkeit, wenn ein Kontoinhaber gezwungen wird, seine Geheimdaten herauszugeben, obwohl sein Konto am Limit ist? BGH 3 StR 294/10.

Die Noten aus der Prüfung Dabitz pp. am 12.4.: 64 zu 117, 60 ebenfalls gut, 48 zu vb, 26 zu befriedigend und 37 zu befriedigend (ohne Gewähr). Das VG Trier 1 L 30//12.Tr. hält nichts von einer Burkaverbotspetition – in NRW wäre das wohl ein Fall des § 24 GO. Kann auch ein Auwärtiger einen Antrag stellen? Hat die Gemeinde die Kompetenz jedenfalls hinsichtlich der eigenen Mitarbeiter/Beamten und Gebäude?  Als erste Gemeinde verbietet Jesteburg Maklerwerbetafeln, schreibt Die Welt und weist auf das OVG Greifswald 3 L 368/04 hin. Die FAZ gratuliert Herrn Barbier zum Geburtstag. Sein Buch „Wie liest man den Wirtschaftsteil einer Zeitung“ ist unbedingt zu empfehlen, wenn man mit den Abkürzungen im Börsenteil nichts anfangen kann. Was ist die Folge des Filesharingbeschlusses des BVerfG 1 BvR 2365/11 abgesehen von der Herabsetzung des Eldorados der Abmahnanwälte, des OLG Köln? Der VGH München 10 CS 12.767 meint, dass ein Informationszelt von Asylbewerbern nicht zu beanstanden sei, solange sie da nur im Stehen schlafen. Dann dürfen sogar zwei Zelte her. In einem Bonner Stadtteil finden sich Kleidersammlungsbehälter vor den Türen. Die Stadt meint, sie sei machtlos. Was ist der Unterschied zum Altpapier (BVerwG 7 C 16.08 und 7 B 26.11)? Zivilrechtlich § 241 a – darf ich den einfach behalten? Mache ich mich strafbar, wenn ich ihn in den Keller stelle oder einfach auf die Straße? Laut Spiegel online wollen die Parteien mit einem D im Namen am 26.4.  Rednern, vor allem fraktionsgebundenen (!) Abgeordneten allenfalls ein dreiminütiges Rederecht und auch nur nach Beratung aller Fraktionen zugestehen – Erklärungen vor der Abstimmungen seien nur schriftlich möglich. Man schlägt den Abgeordneten und meint den Bundestagspräsidenten. Das halte ich nicht für zulässig. Das Wüppesahl-Urteil des BVerfG zum Ausschussrecht des fraktionslosen MdBs  wäre noch einmal hervorzuholen.

Die Prüfung Haferkamp, Müller, Jürgens am 12.4. – die Noten: 59 (15+16) zu gut, 26 (4+4) zu ausreichend, 39 (4+8) zu befriedigend, 62 (13+14) zu gut und 30 (6+8) zu ausreichend. Im Zivilrecht entreißt ein Hund dem Hund des Finders die Geldbörse etc… plus Rechtsgeschichte. Im Strafrecht Computerbetrug – abbheben mit fremder Karte, alte Klausur. Im ÖR Europarecht – Glücksspielverbot. Der Vortrag am 12.4.: die Polizei (warum nicht die Ordnungsbehörde?) stellt gestohlene Markenklamotten sicher, obwohl das Strafverfahren vorher gemäß § 170 II StPO eingestellt worden ist. In der Prüfung Kreße pp. kam ein Ebayfall, Raub und Fragen zum Verfahren vor den Finanzgerichten. Eine badensische oder schwäbische Druckerei prüft, ob sie den Vertrag mit Salafisten zwecks kostenloser Koranverteilung stornieren kann. Unterschied zum Thor-Steinar-Mietvertragsfall? Die FAZ meint, man dürfe den geschenkten Koran nicht müllmäßig entsorgen. ? Die district attorney in Florida stellt sich vor die Kameras und sagt, sie würde nicht wegen des öffentlichen Drucks Anklage im Stand your ground Fall erheben. Da müsste man ihr doch offen ins Gesicht lachen. Die SZ meint, Napoleon habe in Frankreich die Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern abgeschafft. Das BGB hält von Geschwisterliebe wenig – man ist nicht unterhaltspflichtig und erben tut man erst, wenn mindestens ein Elternteil verstorben ist und keine Kinder/Enkel oder Ehegatten da sind. Der EGMR tut sich wie die Gerichte vor ihm schwer mit der Begründung, nachdem er eine Meinungsumfrage bei den 47 Mitgliedstaaten veranstaltet hat. Mögliche behinderte Kinder will man nicht als Leitmotiv angeben, da dann zeugungsunfähige Angeklagte freigesprochen werden müssten. Die Kulturhistorie muss als Strafgrund ran. Minderjährige dürfen keine gewerblichen Sonnenbänke benutzen und sollen nach dem Willen der Regierungsparteien sich keinen Schönheitsoperationen unterziehen. Das Vertrauen in die Erziehungsfähigkeit der Eltern ist gleich Null. Aber Betreuungsgeld. Die Welt diskutiert wegen BGH XII ZR 42/10, was ein wichtiger Grund ist, um einen Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen zu können. Andere oder weniger Geräte? Geänderte Öffnungszeiten, Umzug in eine andere Straße? Hohe Benzinpreise? Eignungstests für alte Autofahrer? Das geht an deren Existenz, denn alte Leutchen haben wegen Beinproblemen oft nur das Auto, um überhaupt aus dem Haus kommen zu können. Im ZDF-Krimi lässt der Kommissar – ein Staatsanwalt würde zuviel Geld kosten – den Verdächtigen den Banküberfall nachstellen und dreht beim nächtelangen Verhör die Heizung auf, ohne ihm etwas zu trinken zu geben. Strafbarkeit eines Bankmitarbeiters, der den Kunden das ihnen wegen Falschberatung und verschwiegener Provisionen zu erstattende Geld zurückgibt, was er durch einen Überfall im eigenen Institut erbeutet hat?

In der Prüfung Schilken pp. wurde wie zu erwarten war Grundsicherheiten geprüft, im ÖR der Fiskalpakt, im Strafrecht Unfallflucht mit fremder Visitenkarte. Der Vortrag am 11.4.: Der unentgeltliche Kameraverwahrer vermietet diese weiter, der Sohn des Mieters macht sie kaputt. Eigentümer gegen Verwahrer? (§ 280, § 823 I, § 823 II; § 826, § 687 II, E-B-V?) In der Prüfung Hammerschlag, Göbel, Keller kam das Kölner Karnevalsglasverbot, im Strafrecht ein Banküberfall, im Zivilrecht der BGH und die individualisierten Pfandflaschen. Der EGMR entscheidet über das deutsche Inzestverbot im StGB. Warum haben viele Staaten keine solche Strafvorschrift? Eine Zeitung schrieb anlässlich der BGH-Entscheidung, Geschwister würden nicht aufeinander stehen. Ist das Ergebnis wie beim Fußball zu finden? Bestandsaufnahme bei 47 Mitgliedstaaten? Hier wird die übliche Kontrollfrage, wie wirkt sich unsere Entscheidung auf Russland aus, nicht weiterhelfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt nach der SZ eine Anklage gegen einen Notar ab, der als Mittelsmann zwischen Steuerfahndung und dem Schweizer CD-Verkäufer das Geld mit dem Text „Erbschaftsangelegenheit“ überwiesen hat. Wieso GStA? Es wäre weder § 267 noch § 261. Warum nicht § 348? Ein Überweisungsträger als öffentliche Urkunde? Der Bayernspieler Breno wird wegen § 306 a angeklagt, bei 1,6 Promille zur Tatzeit. Zu welchem Spruchkörper? Wie sieht es jetzt mit einem neuen Haftbefehl aus? Ein Verein will, vertreten durch Frau Däubler-Gmelin, Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilisierungsmechanismus sowie den Fiskalpakt einlegen – wegen der Unkündbarkeit des letzteren und des Verlustes der Haushaltshoheit bei beiden. Die FAZ schreibt sehr informativ über R2P, softlaw zur Aushebelung des Interventionsverbotes der UN-Charta und des Vetorechts im Sicherheitsrat. Die Voraussetzungen just cause – right intention – last resort – proportional means und reasonable prospects kommen uns bekannt vor. In Syrien dürfte das letzte Merkmal problematisch sein. Was kommt nach Assad? Die Fundamentalisten? 1 Jahr Burkaverbot in Frankreich – bei uns wäre das mangels Zuständigkeit des Bundes und des Weimarer Verbots von finalen Religionsgesetzen unzulässig. In der FAZ wird ein Kurzlehrbuch zum Verständnis der Menschenwürde 1949 geboten. Ich brauche allerdings ein Wörterbuch dazu. Was ist Kanonisierung? Sind die Piraten eine verfassungswidrige Partei, weil sie den Urheberrechtsschutz und somit Art. 14 GG der Künstler bekämpfen? In der Radikalität?

Letzte Woche antwortete ein Kandidat auf die Frage nach den Voraussetzungen des § 929 Satz 1, dazu müsse er ins Gesetz schauen. Ein anderer antwortete auf die Frage nach den Voraussetzungen der Wegnahme in § 242 StGB mit Enteignung – die Namen wurden von der Redaktion geändert. Die mündliche Prüfung ist ein Kampf gegen sich selber. 7.600 Uhu-Radarfallen-Opfer wollen wissen, ob sie ein Wiederaufnahmeverfahren wegen des Urteils des VG Aachen (wieso eigentlich VG?) anstrengen können – §§ 85 OWiG, 359 StPO – „neue Tatsache“? BGH I ZR 150/10: eine per Schiff von Dubai nach Nürnberg zu transportierende Maschine stand 6 Monate in Dubai rum und hat bei der Ankunft Rostschäden. Haftet der Spediteur? Ein Fall für §§ 54 ff. VwVfG: VG Aachen 2 K 1352/11 und die Radarkontrolle wegen der Uhus. Was ist von einem Vertrag aus 2005 zu halten, in welchem sich der Kreis verpflichtet, die Uhus durch Radarkontrollen zu schützen, während Naturschützer als Gegenleistung nichts gegen die Straße machen wollen? In NRW wird in der heißen Wahlkampfphase nachgedacht, ein landweites Tempolimit einzuführen. Rheinland-Pfalz wollte das damals unter Scharping auch – es hat aber keine Kompetenz. Deshalb wurden alle 500 Meter neue Geschwindigkeitsbeschränkungen durch entsprechende Schilder erlassen. In der FAZ will ein Arbeitsrechtsanwalt die Umwandlung von Kündigungsschutzprozessen in Abfindungsprozesse bekämpfen, indem der Arbeitgeber trotz unwirksamer Kündigung durch Abfindung das Arbeitsverhältnis beenden kann. Man glaubt es nicht. Großkanzleien – so die FAZ – arbeiten mit Leihjuristen, netter Projektjuristen. Früher gab es übers Land ziehende Tagelöhner. Die SZ erzählt, dass ein wohlhabender Moslem in nächster Zeit bis zu 25 Millionen Korane in deutscher Übersetzung in Fußgängerzonen kostenlos unters ungläubige Volk verteilen will. Sondernutzung? Geschützt durch Religionsfreiheit? Hat man einen Anspruch auf eine Wohlfühlatmosphäre beim Einkaufen? Laut FAZ überlegt die Justizministerkonferenz, § 266 StGB zu einem Gefährdungsdelikt umzuschreiben. Wer traut sich dann noch, Vorstandssprecher oder GmbH-Geschäftsführer zu werden? Auch in der FAZ wird die angebliche Nazi-Verstrickung von Karl Larenz diskutiert. Er habe § 1 BGB dahingehend ändern wollen, dass nur Arier rechtsfähig seien – alle andere seien Gäste. Das BGB hat nichts zum Ende der Rechtsfähigkeit geschrieben, weil es das 1896 für selbstverständlich hielt. Ein emeritierter Bonner Zivilrechtsprofessor  wird dahingehend zitiert, dass man Verträge schließe, weil man sich misstraue, sonst würde man keine schließen. Das könnte man durchaus hinterfragen. Vielleicht schließt man Verträge zum Schutz gegen Dritte oder weil das Finanzamt oder eine andere Behörde das so haben will oder einfach weil man sich selber misstraut und einem Stimmungswechsel vorbeugen will.

Der Vortrag am Gründonnerstag: K verunglückt nach 6 Monaten mit dem nagelneuen und 50.000 Euro teuren Auto auf der Autobahn, weil die Bremsen nicht in Ordnung sind. Er will von V Schadensersatz und Schmerzensgeld. ProdHG, Kaufrecht, Deliktsrecht – weiterfressender Schaden. In der Prüfung Rosenberger pp. kamen im Strafrecht viele StPO-Basics, ein kleiner Diebstahlsfall – im ÖR Schwarzbau im Außenbereich – im Zivilrecht vermietet eine GmbH Räume versehentlich zwei Mal. Haben wir die Florida-Regel „Stand your ground“? Wie übersetzt man das juristisch präzise? Könnte ein Ausländer, der aus dem Ausland ein Gedicht veröffentlicht und ein Einreiseverbot (wonach und von welcher Behörde?) erhält, aus dem Ausland mit Erfolg auf Erlaubnis der Einreise klagen? Herrn Grass wird das nicht so sehr interessieren. Die FAZ berichtet über die Neuerungen im Insolvenzrecht: Planverfahren – Chapter 11/Schutzschirm – debt-equitiy-swap. Früher musste alles auf Latein sein. Heute eben auf englisch. Ein Strafprofessor meint, deutsche Steuerfahnder würden sich gemäß § 202 a strafbar machen, wenn sie nicht nur angebotene CDs kaufen sondern aktiv dazu anstoßen. Schützt diese Vorschrift denn den Datenverkehr in einem Nicht-EU-Land? Die SPD will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen. Ist das ein Zustimmungsgesetz? Am höchsten Feiertag der Evangelen demonstrieren tanzwillige Jugendliche vor dem Dom in Köln. Haben sie sich in der Adresse geirrt? Hätte die Versammlungsbehörde sprich Polizei einschreiten müssen oder wenigstens dürfen? Karfreitag gegen Freien Tag und Tanzen – Sonn- und Feiertagsgesetz? Das Fernsehprogramm sah ja nun nicht nach einem traurigen Anlass aus. Das BVerfG will vor dem VGH Kassel nicht zuständig sein.

Die Noten aus der Prüfung am 28.3. Kapischke/Tillmann-Gehrken/Klein-Blenkers: 32 zu 61 (8+7), 41 zu 80 (9+10), 35 zu 67 (8+8), 40 zu 70 (6+8) und 56 zu 91 (8+9). Die Kaiserseminare haben die Fundstelle für den Dachlawinenvortragsfall mitgeteilt: OLG Naumburg 2 U 34/11. Das BVerwG und das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen, genauer die beklagte Genehmigung für Nachtflüge. Die Pressemitteilung schreibt von Mediationsnacht. Dann doch lieber Brokkoliargumente. Die fehlende Anhörung habe der Genehmigung den Hals gebrochen. Bei einer Neuerteilung sei das Ermessen fast auf Null reduziert (§ 114 VwGO?). Ist eine Anhörung nicht heilbar, jedenfalls beim VGH und beim BVerwG? Die EU will eine Verordnung für Nachtflüge erlassen. Alle Zeitungen regen sich über die Emdener Polizei auf. Was hätte die bzw. die Justiz denn veranlassen sollen, als ein 17- oder 18-jähriger sagt, er habe Kinderpornographiematerial? Haft – § 71 – § 105 JGG? Und wie lange? Niemand konnte ahnen, dass er eine 11jährige in einem Parkhaus umbringen wird. Dann müsste man ja alle Pornographiebesitzer vorladen. Die Zeitungen und gerade die seriösen bedienen wieder mal die Empörung. Die FAZ berichtet, dass Crystal Speed in Tschechien leicht zu erwerben sei, da der Besitz da nur eine Ordnungswidrigkeit sei. Vergleich mit tschechischen Fahrerlaubnissen? Frankreich will einen Beauty-Contest für einen Off-Shore-Windpark veranstalten, bei dem heimische Anbieter bevorzugt werden sollen. Diskriminierung? Eigentlich ja, im Umweltrecht ist aber alles anders.

Der Vortrag vom 3.4.: eine Dachschneelawine geht im Sauerland auf den mitvermieteten Stellplatz ab – ein Schneefangaufrichtung gibt es nicht und auch kein Warnschild. § 836 wurde nicht gesehen. In der Prüfung Bieber/Krebs/Lehmler wurde im Zivilrecht die BGH-Vertu-Handy-Entscheidung abgefragt sowie Zahlungsansprüche gegen nichtzahlende Parkhausbenutzer. Im Strafrecht wurde noch mal Commissario Brunetti bemüht, der Trainer stiftete den Fußballspieler auf, ein beabsichtigtes Foul mit angeschliffenen Stollen durchzuführen. Dann die Steuerfahnder und die Schweiz – Zeitungswissen (UWG- Verrat von Geschäftsgeheimnissen). Im ÖR Gemeinderecht sowohl die kommende Landtagswahl. Herr Lammert wird heute zwei Mal in der FAZ besprochen. Volksentscheid bei Verfassungsänderung? Es ist das Referendum gemeint – Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitative, Referendum und Volksbefragung sollte man auseinanderhalten. Der Geschäftsordnungsausschuss will verhindern, dass der Bundestagspräsident nach seiner Einschätzung Redner in der Tagesordnung platzieren darf. Herr Lammert hält sich für nicht regelbar und wirft den Gegnern vor, sie wollten die politische Konkurrenz ausschalten. Die SZ weist darauf hin, dass die Schweiz nicht von einer aufgedrängten Bereicherung bei dem Ankauf von Steuersündern-CDs ausgeht sondern von Ausforschungsaufträgen also einer Anstiftung. Na und? Wenn Kolumbien sich beschweren würde, weil man den Drogenhandel so austrocknen will, würde man die auch nicht ernst nehmen. Die FAZ schilderte am 3.4., dass der Supreme Court Krankenversicherungen wirklich als Brokkoli sieht – ein Produkt, zu dessen Kauf ein Mensch nur deshalb gezwungen werden soll, weil er ganz sicher irgendwann in seinem Leben zum Arzt muss. Staatliche Fürsorge und Implied Powers-Lehre, Zuständigkeit kraft Natur der Sache bzw. Annexkompetenz, werden wohl nicht diskutiert. Ottfried Fischer spricht von Erpresserfreiheit statt Pressefreiheit, wenn die Bildzeitung ihm ein Interview unter Hinweis auf den Besitz wohl illegaler Intimfilme abzwingt. Das OLG München hat den Freispruch der Berufungsinstanz aufgehoben und zurückverwiesen – an eine andere Kammer. Muss ein Presseunternehmen z.B. Herrn Wulff vor dem Abdruck  Gelegenheit geben, sich zu äußern? Die Schleckerverkäuferinnen haben vielleicht Chancen in Kündigungsschutzprozessen, weil der Betriebsrat nach dem Scheitern der Transfergesellschaft nicht noch mal angehört wurde und weil die Sozialauswahl nicht in einem Betrieb sondern einem Betriebsratsbezirk (?) stattgefunden habe. Definition des Betriebes im Betriebsratsgesetz bzw. im Kündigungsschutzgesetz? Ein Fastfoodanbieter hatte schon mal seine Filiale in Konstanz mit einer im Rheinland zusammengelegt, weil er Betriebsratswahlen hier nicht verhindern konnte. Darf ein Anwalt seine Buchhaltung auslagern z.B. in eine Cloud? Nach der FAZ ergäbe das wegen Berufsfremden und § 203 StGB Probleme. Die SZ druckt das angebliche Gedicht von Günter Grass (bei uns damals obligatorische Schullektüre), das sich nicht reimt, ab. Darf unter dem Deckmantel der Kunst der Bundesregierung die Beteiligung an einem Verbrechen durch Lieferung eines U-Bootes an Israel vorgeworfen werden? Ich fürchte ja.

Auch die Stadt Bonn überlegt, einen Hindenburgplatz umzubenennen und posthum die Ehrenbürgerwürde zu entziehen – der Feldmarschall könnte ja vielleicht umsonst mit der U-Bahn fahren wollen oder einen Platz in einem Seniorenheim beanspruchen. Man selber ist ja so honorig – s. Weltkonferenzzentrum. Darf der Staat die Benzinpreise regulieren? Jugendliche wetten in einer Münchner U-Bahn, ob man die Tür bei voller Fahrt aufmachen könne. Er hat die Wette gewonnen und ist zu Tode gestürzt. Strafbarkeit der Verlierer? Die SZ berichtet über den Wash-Wash-Trick: der Täter zeigt dem Opfer einen entfärbten 50-Euro-Schein, den er mittels einer Chemikalie wieder farbig macht. Das Opfer soll nun aus 250.000 Papierschnitzeln die entsprechende Summe in Euro gezaubert bekommen. Strafbarkeit beider? Die Zeitungen bereiten sich auf die Entscheidung des BVerwG zum Nachtflugverbot in Frankfurt vor. Anwohnerinteressen gegen Wirtschaftsinteressen, fragt Die Welt.

BGH V ZR 137/11: liegt der für die analoge Anwendung des § 906 II 2 notwendige grenzüberschreitende Bezug vor, wenn ein Haus in Bruchteilseigentum wohnungsmäßig aufgeteilt wurde? Wie, wenn es sich um Eigentumswohnungen handeln würde? Die FAZ meldet oben rechts, die Staatsanwaltschaft Bern habe einen Haftbefehl erlassen. Dadrunter aber dann, dass es nur ein Rechtshilfeersuchen gebe und den Hinweis, dass die deutschen Steuerfahnder bei Einreise eventuell verhaftet werden können. Haben die keinen Richtervorbehalt wie in Art. 104 GG habeas corpus, oder kann die Zeitung das wieder mal nicht auseinanderhalten? Die SZ druckt einen Auszug aus einem Vermerk einer deutschen StA ab (wie sind die da dran gekommen und vor allem wie, ohne sich strafbar zu machen?). Die Schweiz nehme aus historischen Gründen ein Recht (?) für sich in Anspruch, deutschen Steuersündern (88% der Anleger aus Deutschland) zu helfen. Überzeugungstäter also. Ist das völkerrechtswidrig? Eine Sanktion ohne Sicherheitsratsbeschluss? Trailsmelter (ein Land darf seinen Dreck nicht über den Grenzfluss in das Nachbarland leiten – Canada-USA – umgekehrt? Kann ein Deutscher Beihilfe zum Verrat des Bankgeheimnisses (bei uns nur über UWG strafbar) in der Schweiz begehen, wenn er das wegen des Legalitätsprinzips und § 258 a StGB tun muss? Bertelsmann will sich in eine SE&CoKGaA umwandeln. Geht Fisch und Fleisch in einem Gericht? Eine europäische Kapitalgesellschaft in einer deutschen? Und warum machen die das? Gelsenwasser will in Niedersachsen Stromnetzbetreiber werden. Ultra vires Lehre? § 107 GO?

Die Schweiz erlässt gegen deutsche Steuerfahnder wegen des Ankaufs der Steuersünderdaten-cd einen Haftbefehl. Wenn sie in der EU wäre, griffe der europäische Haftbefehl, da säßen die Beschuldigten schon im Flieger. Dringender Tatverdacht wegen Hehlerei, Begünstigung, Billigung von Straftaten? Bundestagspräsident Lammert will die angekündigte Änderung der BT-GeschO (er habe den Fraktionszwang hinsichtlich der Redner zu beachten) ignorieren. Art. 40, 43 GG gingen vor. Er meint wohl eher, er gehe vor. 50 Menschen stehen vor einem Polizeirevier, um einen Verdächtigen gewaltsam rauszuholen und zu lynchen. Unmittelbares Ansetzen? Der Reutlinger Amtsrichter hat seinen Beschluss ins Netz gestellt – analog § 99 StPO.

März: Der General-Anzeiger berichtet, dass der 1. Senat des OLG Köln für einen Urkundenprozess eines Vermieters (Esch/Stadt Köln) verlangt, dass dieser urkundlich die Mangelfreiheit des Mietobjekts für die Statthaftigkeit belege, wenn der Mieter einen Mangel behauptet. Ein stattgebendes Urteil könnte eine EU-widrige Subvention sein. Über beides müsste man nachdenken. Ein an Alzheimer erkrankter ehemaliger Fußballmanager reicht die Scheidung nach einem Jahr Ehe ein. Darf er das? Was ist mit dem Trennungsjahr? Darf das Gericht die Zeitungsberichte dazu auswerten? Die FAZ berichtet über einen Rechtsstreit über die Frage, ob eine einjährige Kündigungsfrist in einer Großkanzlei für einen Partner wirksam ist. Das interessantere ist natürlich die schmutzige Wäsche und der Einblick in die berufsethische Einstellung der Großkollegen. Was mir als blanker Neid angelastet werden wird. Ein Reutlinger Amtsrichter meint, er könne Facebook nicht zwingen, in den USA gelagerte Daten herauszugeben. Wieso nicht? Gerade bei der über Facebook organisierten Lynchjustizattacke müsste das doch gehen. Ich hab natürlich eine große Klappe, da ich noch nicht recherchiert habe. Es ist Wochenende. Der Generalanwalt hält eine Weinwerbung „bekömmlich“ „wohltuend“ für unzulässig. Da unsere Werbephilosophie auf pseudowissenschaftliche Aussagen setzt (die Engländer machen es lustig, bei den Franzosen zieht sich eine Frau gerade aus oder an) dürfte das weitreichende Auswirkungen haben.

Die Welt berichtet heute am informativsten über den Supreme-Court-Obamacare-Prozess. Wir bewundern die Amerikaner zu Recht wegen ihrer Sprachkompetenz (man könne Bürger ja auch nicht verpflichten, Brokkoli zu kaufen – was in Deutschland allerdings diskutabel wäre, s. Impfzwang und eben unsere Pflichtbürgerversicherung – wenn das Herz eines Gesetzes herausgeschnitten würde, könne der Rest nicht bleiben – 2.700 Seiten Gesetzestext als Lektüre würde gegen das Folterverbot verstoßen). Witzig und daher die Schärfe nehmend, die Überheblichkeit mildernd, auf den Punkt und vor allem verständlich und Stellung beziehend. Man hat einen Standpunkt. Im Studium wird einem das systematisch ausgetrieben.Ein Brokkoli-Argument wäre tödlich. Im Gerichtssaal, im Fernsehen, mit den Mandanten also in der Praxis generell ist dieser Klartext aber wünschenswert und einfach toll. Darf die Telekom Bundesligasendezeiten kaufen? Also ein Staatskonzern, dessen Gesetzesvorschläge vom Bundestag abgeschrieben werden, der Botschaften überall hat und der Dividenden zahlt, obwohl er keinen Gewinn macht? Darf die Fifa einem Fußballer lebenslanges Berufsverbot erteilen, weil er eine beim Berufsgericht titulierte Schadensersatzforderung seines Vereins nicht erfüllt? Das Schweizer Bundesgericht meint nein. Der ordre public sei beschädigt. Der Richterwahlausschuss hat 39 Posten zu vergeben und hat exakt 39 Bewerber. Das ist keine Wahl mehr. Die Welt bringt die Überschrift, ob ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfe nicht sinnvoll sei. Ist die nicht sowieso schon verboten? Die Berliner U-Bahn-Hetzjagd sei keine solche gewesen sondern eine Verkettung unglücklicher Umstände, § 227 war es aber dennoch. Die SZ schreibt, die StA habe einen Haftbefehl im Fall 11-jährige in Emdener Parkhaus ermordet, erlassen. Das ist nicht auszurotten. Strafbarkeit der Internetschreiber, welche aufgefordert haben, die Polizeiinspektion zu stürmen und den Verdächtigen (da kein Alibi) zu lynchen?

Die Prüfung am 28.3. DoleischvonDolspergpp.: im Zivilrecht BGH VI ZR 4/11, im Strafrecht BGH 4 StR 7/11. Israel soll „nur“ 100.000 Einwohner mit deutschem Pass haben, nicht eine Million, aber immer noch wesentlich weniger als Südafrika. Reicht das trotzdem für einen Verteidigungsfall? BVerwG 6 C 12.11: die Anfertigung von Photos sehr gefährdeter Polizeibeamter durch die Presse ist zulässig. Man stellt sich offensichtlich vor, dass die Presse fair genug sei, nur gepixelt zu drucken. Herrn Wulff wurde Naivität attestiert, als er den Anrufbeantworter des Chefredakteurs besprochen hat. Der Vortrag vom 28.3.: die Gehsteigberatung, war überwiegend nicht bekannt. In der Prüfung Klein-Blenkers/Kapischke/Tillmann-Gercken wurde im Zivilrecht Autokauf/Gmbh-Recht/ZPO abgefragt. Im Strafrecht Juweliergeschäftüberfall mit StPO. Im ÖR, ob ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, wenn eine Gemeindegrenze da durchläuft – mit Zeichnung. SZ und FAZ machen aus, dass der Supreme Court die Verbandskompetenz des Bundesstaates verneinen wird. Die Commerce Clause – entsprechend unserem Art. 74 Nr. 11 GG – würde eine Versicherungspflicht nicht erfassen. Eine Zuständigkeit nach Implied Powers/Annex/Natur der Sache gibt es wohl nicht. Nach der Dominostein-Theorie sei nun fraglich, ob die ganze Reform kippe. In der SZ wird die (angebliche) Unkündbarkeit des Fiskalpaktes und die verfassungsrechtliche Auswirkung diskutiert. Aus Verträgen kommt man eigentlich immer raus, es fragt sich nur, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Sanktionen. Zudem sollte man immer überlegen, ob ein Vertragsbruch so schlimm ist. Schlecker hat eine Transfergesellschaft gegründet, so dass der Steuerzahler ohnhin schon Geld reinschießt. Darf nun die KfW einen Kredit geben und dürfen die Länder sich hierfür verbürgen? Laut FAZ regen sich englische Richter über die Lufthoheit des Bundesverfassungsgerichts über EU-Fragen auf. Der EGMR wird schon seit einiger Zeit attackiert, wenn er englische Rechtsfragen wie die Wahlberechtigung von Häftlingen bejaht. Bei der Griechenlandrettung hat der Prime Minister sich spektakulär verabschiedet. Nach dem General-Anzeiger streiten die Telekom und die Stadtwerke Bonn sich darum, wer und wie die Telekomwerbung auf Straßenbahnwagen seit Auslaufen des Vertrages zu entfernen hat (sog. Neutralisation). Man hat sich verglichen. Eine Ölbohrinsel brennt. Examensklausur und Vortrag: ein angeblicher Fachmann meldet sich auf die Auslobung unter falscher Namensangabe eines wirklichen Fachmannes und löscht den Brand. Wer bekommt die Vergütung?

BGH VIII ZR 244/10: haftet der Versteigerer eines angeblichen Luxushandys, wenn dies ein Plagiat ist oder ist das eigentlich ein Fall Gauner gegen Gauner? Der Ersteigerer wollte ja ein Gerät mit dem Wert von 24.000 € für um die 1.000 € ersteigern. In der FAZ wird über das Auftauchen eines weiteren Spielers auf dem Feld des Arbeitsrechts berichtet – des EGMR. Bisher haben der EuGH und der EGMR ihre Parzellen mit Respekt zueinander bearbeitet – der EuGH für besser Handeltreiben – der EGMR als Grundrechtschutz gegen den übermächtigen Staat, dazu wurde der Europarat 1949 als Folge des Krieges ja gegründet. Whistleblowing, der geschiedene Chefarzt, Streikrecht fallen eigentlich ins Gärtlein des EuGH. Nun habe der EGMR plötzlich das Streikrecht als EMRK-Grundrecht ausgerufen. In meiner Studienzeit wurde die EMRK als Quelle des Streikrechts beigebracht – Art. 9 III GG wurde erst später entsprechend ausgelegt. Vielleicht ist der Autor zu jung oder ich zu alt und vergesslich. Die Piraten wollen sich ohne Programm an den Schleswig-Holstein-Wahlen beteiligen. Ist das dann überhaupt eine Partei? Müssten wir uns an einem Krieg Iran gegen Israel beteiligen, fragt die SZ. Selbstverteidigung (1 Million Israelis mit deutschem Pass (gefühlte), UN-Mandat, humanitäre Intervention als anerkannte Kriegsgründe? Die Frage wird sich wohl nicht ernsthaft stellen, da die Amerikaner die Angelegenheit vorher erledigen – müssen. Ist die Sixt-Werbung mit Prinz Charles strafrechtlich zu ahnden? Die Präzedenzfälle – Lafontaine/Fischer/Merkel – waren weitaus harmloser.

In zwei seriösen Zeitungen wirbt Sixt heute mit einer Bildcollage von Prince Charles. Hat er einen Unterlassungsanspruch sowie ein Gewinnabschöpfsrecht? Sarkozy will die Ausstrahlung des Toulouse-Attentäter-Videos durch einen arabischen Sender verhindern. Ist Al Dschasira polizeifest? Kann ein Mitarbeiter der Detmolder Bezirksregierung trotz Stellenabbaus gemäß § 32 LBG verlangen, bis zu seinem 68. Geburtstag beschäftigt zu werden? OVG Münster ja. Der Vortrag am 21.3. vorläufig nur schraffiert: eine BGH-Entscheidung zur Kausalitätsfrage bei § 823. In der Prüfung Rütten/Murmann-Suchan/? wieder mal Bau auf fremdem Grundstück – Thementag an einer Schule auch zum Islam – ein Kind will da nicht mitmachen und wird „krank“ sowie §§ 266, 263 StGB. Kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Ablösung eines Verwalters verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt? Nein – BGH V ZR 105/11. Das Problem liegt darin, dass nicht allzu selten Verwalter mit dem Mehrheitseigentümer zulasten der anderen zusammenwirken. Die SZ berichtet über 4 Jahre neues Unterhaltsrecht. Ab dem 3. Lebensjahr des Sprösslings käme es drauf an, ob weiter Betreuungsunterhalt zu zahlen sei. Aufstockungsunterhalt würde sich nicht mehr nach dem Standard der Ehe sondern an dem Ausgleich ehebedingter Nachteile orientieren – es sei eine fiktive Karriere zugrundezulegen. Die Piratenpartei arbeitet hauptsächlich virtuell – Live-Stream, Liquid Feedback, Mumble, PiratenWiki. Erlaubt das Parteien- und Vereinsrecht das? Der Supreme Court beschäftigt sich auch mit dem Föderalismus auf amerikanisch. Darf der Bundesstaat eine Versicherungsreform gegen bzw. ohne die einzelnen Staaten durchzwingen? Der vorher hochgelobte Justizkrimi im ZDF war juristisch wieder so ein Schmarrn. Die Vorsitzende der Großen Strafkammer mit einem beeindruckenden Dienstzimmer und einer noch beeindruckenderen Villa in Düsseldorf (sie muss geerbt haben) ist ab der 4. Minute befangen. Der Strafverteidiger ist ein genialer Schurke, die Strafverteidigerin (schick angezogen, meist denkend einen Rollkoffer hinter sich herziehend, die einen medizinischen Selbstversuch unternimmt – man glaubt es nicht) bringt die intellektuelle Leistung, als einzige 60 Minuten zwischen zwei Anrufen zu finden. Es gibt einen Ehevertrag, in welchem eine Regelung für Gewaltanwendung durch einen Ehepartner steht. Kein einziges Mal wird die Stimme im Gerichtssaal erhoben. Beisitzer und StA sind Pappfiguren an der Wand. Wie hat sich ein Vorsitzender (der sicher nicht im Telefonbuch steht aber wundersamerweise durch die Zeugin doch zuhause aufgesucht wird) zu verhalten, wenn eine Zeugin ihm Beweismaterial übergibt? Darf dieses der Verteidigung zugespielt werden? Aber Matthias Brandt hat mitgespielt. Deshalb keine verlorene Zeit.

Der Vortrag vom 23.3.: jemand fährt schwarz in der U-Bahn, nimmt einem schlafenden Passagier die Zeitung we, um sie zu lesen und wirft die draußen in den Papierkorb. Zusatzfrage: darf der Videofilm, auf den per Schild hingewiesen wird, verwertet werden? In der Düsseldorfer Prüfung wurde im ÖR Menschenwürde (Mitgifttheorie) in allen Facetten geprüft – wegen der Meldung der gebrauchten Lebensversicherungen, welche die Deutsche Bank zeitweise verkauft hat – in England hat man nichts dagegen. Im Strafrecht ein „normaler“ Fall zum Diebstahl. Im Zivilrecht – Zugang einer Kündigung eines Arbeitnehmers. Die Welt berichtet, dass unser BMF den ständigen Rettungsschirm mit einfacher Mehrheit durch den Bundestag bringen will – Art. 59 II GG. Die Bundestagsverwaltung und die SPD stützen sich auf Art. 23 GG und sehen die Notwendigkeit einer 2/3 Mehrheit. Anders als beim Fiskalpakt. Die SZ schreibt, dass das BAG im Herbst über ein Streikrecht von Kirchenmitarbeitern entscheidet. Der Bundestag höre Sachverständigen dazu an. Dürfte der Bundestag denn ein Gesetz zu dem Thema erlassen? Der Supreme Court beschäftigt sich mit der durch Obama eingeführten Versicherungspflicht in der Krankenkasse. Was darf eine Regierung ohne den Kongress? Der Generalbundesanwalt verlangt mehr Kompetenzen sprich mehr Initiativkompetenzen. Ich dachte, die hätte er schon. Als der Diplomat von Braunmühl in Bonn von der RAF erschossen wurde, wurde die örtliche StA nach einer gefühlten halben Stunden von einer Delegation aus Karlsruhe verscheucht. Dürften wir die Organspende nach dem Prinzip no give no take regeln?

Hier noch die Noten aus der Prüfung am 29.2. Paeffgen/Huschens/Klein-Blenkers: 24 zu 49 (7+6), 42 zu 67 (7+6), 47 zu 88 (11+10), 32 zu 51 (4+5) und 36 zu 63 (6+7). Drei Fragen aus Bewerbungsgesprächen bei der Justiz: Ihr Kollege erscheint mit roter Baseballkappe, T-Shirt und ausgefransten Jeans und fängt sich einen Rüffel des Vorgesetzten ein. Er erscheint wütend in der Kantine und will eine Unterschriftenliste rumgehen lassen. Sie übernehmen ein Dezernat und merken, dass eine eilbedürftige Akte seit einem halben Jahr unbearbeitet geblieben ist. Ein Amtsrichter ruft den Staatsanwalt an, damit dieser die Anklage zurücknimmt und beim unterbelasteten Schöffengericht einreicht. Er wird richtig drängelig. Das würden die anderen auch so machen. Die psychologischen Fallstricke sind enorm. Die erste Predigt unseres Bundespräsident enthält die Nachricht, dass er auf seine Leibwächter verzichtet. Man solle ja Hass nicht mit Angst begegnen.

Die Stadt Münster schämt sich ob ihres Hindenburgplatzes (-allee whatever). Der Held von Tannenberg ist 1934 gestorben und Hitler ist durch Wahl Reichskanzler geworden. Man kann es auch übertreiben. Dennoch nicht justiziable Politikentscheidung? Habe ich als Bloggerin ein Laienprivileg? Die SZ berichtet von einem Prozess vor dem LG Köln/OLG Köln und jetzt Bundesverfassungsgericht. Kommt es auf die Klicks oder Werbung an? Muss ein Blogger eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder reicht es, wenn er die angegriffene Aussage aus dem Netz nimmt? Das ZDF meinte zum EGMR-Urteil, der nichteheliche Vater dürfe seine Kinder, deren rechtlicher Vater nach § 1592 der Ehemann ist, zwar besuchen, müsse aber nicht zahlen und habe über Schule etc. auch nicht mitzubestimmen. Das BVerfG dulde kein Nebeneinander, schreibt die SZ. Im Leben wird dieses Nebeneinander aber praktiziert – bei geschiedenen Ehen, wenn sie einen Neuen hat und er eine Neue. Es geht doch gar nicht anders. Die EU hat uns den Fehdehandschuh wegen der Vorratsdatenspeicherung hingeworfen. Das BVerfG müsste nun einknicken oder endlich mal die Konfrontation annehmen und den eigenen Standpunkt offen verteidigen.

Der EGMR hält § 1600 II BGB für wirksam. Dem Kindeswohl steht ein verheirateter Mann der Mutter näher als der biologische Vater. In den letzten Jahren wurden eher die Rechte der Väter gestärkt. Der BGH VI ZR 79/11 hält eine Schmerzensgeldklage wegen Prozessbehauptungen (der Beklagte habe seine Frau umgebracht) mangels Rechtsschutzbedürfnis für unzulässig. Man fragt sich, warum unzulässig und nicht unbegründet. In der FAZ wird behauptet, der Bundesrat sei eine Zweite Kammer. Liest das da keiner gegen? Die Linke in Bonn will über den Stadtrat eine Kastrationspflicht für Katzen – Jungens und Mädels – einführen. § 16 a TierSchG als EinzelVA bzw. OBG-VO generell? Ist der natürliche Zustand eines Tieres eine Gefahr? Welche Gründe wären überzeugend? VG Arnsberg 14 L 749/07 – dass kein Haustierarzt da ist? Der eigentliche Grund ist, dass die Tierheime nicht genug Geld haben, um die Tiere zu versorgen. Da hat es mein Prinz schon besser. Frühstück und Durchkraulen mitten in der Nacht.

Das BVerwG 6 C 19.11 hat einer Examenskandidatin beigestanden, welche den Prüfer kontaktiert hatte. Nach 6 Jahren Prozesserierei plus ca. 6 Monate Widerspruchsverfahren vorher wohlgemerkt. Allerdings wurde das Problem, auf welchen Zeitpunkt es bei der Benotung bzw. Sanktionierung denn ankommt, nicht angesprochen. Ein Prüfer lasse sich durch so was nicht beeinflussen. Naja – positiv wohl nicht – aber negativ? Ich würde das übel nehmen. Ist das Amtsanmaßung, wenn der gewählte aber noch nicht ernannte Bundespräsident schon einzieht und Amtsbefugnisse ausübt? Ja und es zeigt, wofür er sich hält. Die FAZ nennt den EGMR nun EUGM. ? Das BVerfG 2 BvR 1464/11 betätigt sich als Superrevisionsstrafgericht und äußert sich zu den Deals. Es geht um die Allmacht des Protokolls, das witzigerweise gar nicht von den Richtern, die nun aufgehoben wurden, erstellt wird. Sie dürfen den Protokollanten, der in Robe da sitzt und für den Befangenheitsvorschriften gelten, auch nicht anweisen. Die Bundesländer legen VOR „Ratifizierung“ des Glücksspielstaatsvertrages diesen Brüssel vor – das sagt ja einiges aus. Brüssel sieht Poker als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel an. Wir verhaften in der Reichsgerichtsauffassung. Jede Betätigung, in der es Weltmeisterschaften gibt, ist kein Glücksspiel – meine Meinung. Das BAG unterjocht Tarifverträge dem Europarecht – 9 AZR 529/10. Junge Leute unter 30 brauchen genauso viel Urlaub wie junge Leute zwischen 30 und 40. Ich habe eine verlorene Jugend. Es war früher selbstverständlich, dass man bei allem und jedem weniger Geld bekam, weil man jung war – z.B. das Referendarsgehalt (wir waren noch zweieinhalb Jahre Beamte). Der Hessische VGH meint, dass die Bildzeitung keinen Anspruch auf Namensnennung des Verursachers des Matheabituraufgabenfehlers habe. Das BVerwG 6 C 12.11 wird in Kürze entscheiden, ob SEK-Beamte von Journalisten bei einem Arztbesuch mit einem U-Häftling der Kategorie oK gefilmt werden dürfen.

Gut zu wissen, man kann per PfüB die Herausgabe von Kontoauszügen der Bank-Drittschuldnerin durch den Schuldner erreichen – BGH VII ZB 59/09. Heute stehen in der FAZ viele falsche Dinge. Nachdem gestern die Jobbeschreibung des Bundespräsidenten sich im wesentlichen aufs Reden halten beschränkte, wird heute behauptet, er brauche für Begnadigungen, obwohl mit politischem Sprengstoff gefüllt, keine Gegenzeichnung. Nur Herr Köhler und Herr Heinemann hätten sich geweigert, Gesetze auszufertigen – das hat jeder gemacht – mehrfach. Die erste Lebensabschnittsgefährtin meint, sie wolle nicht wegen des Protokolls heiraten. Kunststück – der Mann ist noch verheiratet und wird kaum einen Scheidungsantrag mit der Begründung, die Ehe wäre zerrüttet, weil er jetzt dauernd unterwegs wäre, einreichen. Die Ehefrau wäre schlecht beraten, selber einen Antrag zu stellen. Wir haben einen Bundespräsidenten, der in gehaltsmäßiger Bigamie sein Amt ausübt. Unterhaltsrechtlich ist jetzt interessant, ob dieses wohl nicht eheprägende Einkommen oder nur die Pension aus der Zeit als Pfarrer in der DDR bzw. der Stasi-Unterlagen-Behörde der Berechnung zugrundezulegen ist. Die Grünen wollen eine Urwahl veranstalten, um die Spitzenkandidaten für den nächsten Wahlkampf zu finden. Unmittelbare Demokratie um in der mittelbaren die Wahlen zu organisieren? Griechenland habe etwas gegen das „Vierte Reich“. Einige Professoren wollen das Streikrecht in der Daseinsvorsorge regeln (alles ist Daseinsvorsorge, was Kunden hat) – das dürfte wegen Art. 9 III GG der einfache Gesetzgeber nicht tun. Es ist auch nicht nötig, da das Prinzip der Verhältnismäßigkeit das oberste Gebot unserer Arbeitsgerichte im Arbeitskampf ist. Da gefällt mir schon eher die Mäuseschwanzprämie einer Gemeinde. Mein Kater hat es mit Interesse gelesen. Darf der Staat seine Bürger anhalten, Tiere auszurotten?

BGH V ZR 279/10 – Menschenleben sind weniger wert als eine Plakatsammlung – letztere kann zwar von den Nazis weggenommen und dann verschollen sein, sie wird aber aus § 985 zurückzugeben sein – trotz Entschädigung. Distomo-Opfer gehen leer aus. Das kann man sicher juristisch wegerklären. BGH V ZR 95/11: Grundstücke können juristisch untergehen – ein stellvertretendes commodum in Form eines Ersatzgrundstückes wird jedenfalls bei § 812 nicht geschuldet. Der Bundestagspräsident sieht einen Zusammenhang zwischen Militär, das auf Bürger schießt (18.3.1848), und der Wahl des Bundespräsidenten. Der gewählte Bundespräsident, der noch nicht ernannt ist, gibt ohne Gegenzeichnung der Kanzlerin sofort ein Interview, in dem er meint, man habe ihm angetragen, Heilsbringer zu sein, was er nicht ganz sicher erfüllen könne, er wolle aber die Bürger in die Pflicht nehmen. Ich bin gespannt, wie er mich aus meinem verantwortungslosen, verlotterten Leben herausholen will. Cyber-Mobbing über Twitter, das Opfer bringt sich um. Tötungsdelikt? Ein US-Gericht hat verneint, da die Kausalität nicht nachweisbar sei.

Aus welchen Gefahrabwendungsgründen dürfen Kutschfahrten in der Innenstadt nach der StVO verboten werden? BayVGH 11 B 10.1100 vom 3.8.2010. Darf ein Möbelhaus bei Regen den Kunden Geld erstatten oder ist das verbotenes Glückspiel? Das VG Stuttgart gab am 15.3. dem Möbelhaus Recht. Das Kreuzbergurteil ist heute nichts mehr wert – die Kirche St. Gereons in Köln genießt keinen Denkmalumgebungsschutz, so das OVG Münster. Drei Juristen vier Meinungen. In der FAZ wird ausgebreitet, dass man Teilhaushalte verabschieden könne, Haushaltsvorschaltgesetze, dass man nach einer Teilabstimmung doch noch seine Meinung ändern könne, dass die Lage im Bund nicht mit der im Land vergleichbar sei und dass ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung keine Auswirkung habe. Es steht wohl nur fest, dass diese Landesregierung sich von der Landtagsverwaltung überfahren lässt.

Die Noten aus der Prüfung am 14.3. Berger/Müller/Schlemm: 29 zu 65 (9+9), 39 zu 59, 31 zu 62 (7+8), 47 zu 90 (6+12), 39 zu 80 (8+11). BGH III ZR 148/11: vorsätzliche Vermögensstraftaten eines Mitarbeiters/Handelsvertreters zulasten des Kunden fallen unter § 278 und geschehen nicht nur gelegentlich. Die SZ berichtet, dass auch andere die Auffassung der Landtagsverwaltung NRW nicht verstehen. Prof. von Coelln hat im Gegensatz zu mir wenigstens die Geschäftsordnung des Landtages gefunden und vermisst eine Regelung wie § 83 GeschO-BT. Prof. Morlok halte das Gutachten für Unsinn. Warum soll man seine Meinung nicht ändern können, bevor der gesamte Haushalt durch sei? Ich würde fragen, ob man über einen Haushalt überhaupt scheibchenweise abstimmen darf und wenn man es denn tut, wie verbindlich die Abstimmungen sind. Paragraphen eines Gesetzesentwurfes werden doch auch nicht einzeln durch den Bundestag gejagt – so eine Behandlung wäre unzulässig. Könnte der Landtag nun seinen Auflösungsbeschluss anfechten? Irrtum über die Richtigkeit des Gutachtens? Jedenfalls steht NRW jetzt bis zum Herbst ohne Haushalt für 2012 da. Eine ÖR-Klausur im Zweiten ist VG Schleswig 1 A 81/01 nachgebildet.

Die Prüfung Berger/Schlemm/Müller am 14.3.: im Zivilrecht BGH VIII ZR 293/10 und BGH Detektivkosten-Tankstelle. Im Strafrecht Überfall auf einen Taxifahrer in der Vereinzelung am Waldesrand. Im ÖR will das Land Subventionen zurückhaben, weil der Biobauer doch Pestizide eingesetzt hat. Der Vortrag vom 14.3.: Der Käufer eines vinkulierten GmbH-Anteils will aus § 812 sein Geld zurück, weil der Gesellschafter G zwar mündlich in der Gesellschafterversammlung zugestimmt aber nicht, wie im Kaufvertrag vorgesehen, auf dem Kaufvertrag unterschrieben hat. In der Prüfung Timme/Bieber/? wurde im Zivilrecht BGH XI ZR 370/10 sowie BGH Teilkündigung der Garage des Wohnungsmieters geprüft. Im Strafrecht Commissario Brunetti: die Ärztin-Ehefrau suggeriert ihrem Dirigenten-Ehemann, er habe sein Gehör verloren, er bringt sich um. Katzenkönig/Sirius/Badewannenfall. Rechtsgeschichte zu den Computerdelikten. Ah so – der Landtag hat ein Deutschproblem. Abstimmung heißt bei denen Lesung. Beim Haushalt gibt es nur Hopp oder Topp. Wenn die FDP sich enthalten hätte beim Hammelsprung, Hopp. Es wird aber häppchenweise über jedes einzelne Ministerium abgestimmt. Der General-Anzeiger meint, dass trotz Selbstauflösungsbeschlusses noch ein konstruktives Misstrauensvotum für die Übergangszeit möglich wäre. Das könnte man anders sehen. Das OVG Berlin 6 B 19.11 gibt der klagenden Jugendorganisation der Linken Steine statt Brot. Wenn alle Geld vom Familienministerium bekommen, dann sie auch. Das sei aber eine verdeckte Parteienfinanzierung und daher sowieso nicht zulässig. BGH II ZR 163/10: gilt das AGG auch für Geschäftsführer einer GmbH, deren Gesellschafterin die Stadt Köln ist oder geht das Gesellschaftsrecht hier vor? Das OLG Köln hat ihm wegen Altersdiskriminierung einen hohen Entschädigungsbetrag zugesprochen.

Die Ministerpräsidentin NRW kündigt Neuwahlen an, da ihr Haushalt durchgefallen ist. Wie geht das jetzt? Ich versteh nicht, wovon die reden: die Landtagsverwaltung meint, die zweite Lesung sei entscheidend gewesen – weder die Landesverfassung noch die Haushaltsordnung sagen was dazu. Eine Geschäftsordnung hat der Landtag wohl gar nicht. Hoffentlich wissen die Zeitungen morgen mehr. Darf ein Gasunternehmer, welches unwirksamerweise die Preiserhöhung mit dem Heizölmarkt begründet hat, nun nur den alten Preis berechnen oder doch ein bisschen erhöhen? BGH VIII ZR 113/11 – gut, dass die große Klagewelle beim AG Euskirchen schon durch ist. Die Welt berichtet über die Diskussion anlässlich des mit Hilfe eines Schweizer Sterbehilfevereins erfolgten Freitodes eines ehemaligen Bundesligatrainers, ob der Verein straflos Verbindungsbüros in Deutschland unterhalten darf. § 9 II StGB? Einheit der Rechtsordnung wegen §§ 1901 a, 1904 BGB? Beim LG Karlsruhe wurde nach der SZ der erste Schmerzensgeldprozess wegen unzulässiger nachträglicher Sicherungsverwahrung verhandelt. Keine Amtshaftung wegen fehlenden Verschuldens – man könne ja nicht klüger als das BVerfG sein? Direkt aus Art. 5 EMRK? In welcher Höhe? Ist Unterkunft und Verpflegung anzurechnen sowie zu berücksichtigen, dass der Kläger ja sonst auch nicht völlig frei gewesen wäre? Der IStGH verkündet seit seiner Gründung 1998 sein erstes Urteil. Der Amok laufende amerikanische Soldat wäre wohl froh, wenn er da angeklagt würde, da es keine Todesstrafe gibt. Die Kläger beim BVerwG zum Nachtflugverbot in Frankfurt: Fraport dagegen, Land Hessen für ein totales Flugverbot, eine Klinik und Anwohner wollen Entschädigung haben. Welche Auswirkung hat eine fehlende Anhörung im Planfeststellungsverfahren – alles auf Anfang? Die BMJ soll ein Max-Planck-Gutachten in wesentlichen Teilen geändert haben – § 348? Das EU-Parlament hat beschlossen, die Nachlassspaltung bei Grundstücken aufzuheben. Das dürfte schwierig umzusetzen sein. Juraexamen.info hat Hinweise zu den öffentlich-rechtlichen Klausuren im Januar und Februar gegeben: die Schloßkapellenentscheidung 1 BvR 2104/08 aus Karlsruhe, das OVG Münster 2012 mit dem Krematorium sowie verstärkte Volksbeteiligung per Gesetz. Dann kam noch eine Gaststätte, die sich vergrößern wollte plus Skateboardanlage – nach meiner lückenhaften Erinnerung auch ein recycelter Fall.

Die Noten aus der Prüfung Ey/Kubink/Dierke am 9.3.: 24 zu 49 (4+7), 28 zu 69 (7+11), 24 zu 54 (9+7), 48 zu 95 (14+11), 38 zu 67 (5+8). Impressionen der Südkurve aus einer Prüfung am 9.3.: beim ersten Kandidaten, der „Hallo“ sagte, wurde erst vor den Zuschauern gelästert, als der schon wieder draußen war. Dem zweiten wurde offen ins Gesicht gelacht. Die Damen wurden mit einem Lächeln bzw. einem großen Lächeln begrüßt. Das Outfit wurde genau in Augenschein genommen (so ein männlicher Zuschauer, der den Schluss zog: beim hereinkommen hat man 100% der Aufmerksamkeit der Prüfer, wenn man den Vortrag hält, driften die auch mal weg – vielleicht sollte man Reinkommen auch mal üben). Klare Obersätze, eine strukturierte Darstellung, eine ruhige Stimmlage, nicht wie eine Nähmaschine, wurden positiv seitens der Zuschauer gewürdigt. Die EU will per Richtlinie Verbrechervermögen einziehen. Es soll schon reichen, wenn die 30.000 € unter der Matratze keinen Kassenzettel haben. Einfrieren ohne Gerichtsbeschluss, auch nachdem die Haft abgesessen wurde. Haben wir da nicht schon mehr? Die SZ empfiehlt, mit warmen Händen zu schenken, also sein Vermögen zu Lebzeiten zu reduzieren, gerade wenn man die Kinder ausbooten will. So ein dummes Zeug. Duisburg will ein Outletzentrum gründen, die Nachbarschaft regt sich ensetzlich auf. Muss eine Gemeinde bei ihrer Bauplanung die Nachbarstädte schonen? Was, wenn die in einem anderen Bundesland oder EU-Land liegen sollten? Montabaur hat das durchgefochten. Die § 828 II Problematik kennt man. Haftet nun ein 11jähriger voll, wenn er auf die Straße rennt? Da ist man normalerweise in der Sexta oder Quinta – OLG Celle 14 W 13/11 – und bringt den PC des Vaters wieder ans Laufen.

Die Prüfung Ey/Kubink/Dierke am 9.3.: im Zivilrecht Vererbung der Mieterstellung bei Kopiergeräten und AGBs. Im Strafrecht § 30. Im ÖR will jemand einen Stand mit frischen Maronen aufmachen und stellt einen Antrag bei der Stadt. Der Vortrag vom 9.3.: der Lebensgefährte zündet die Möbel seiner hausratsversicherten aber ahnungslosen Freundin an – das Haus verrußt und die Möbel werden durch das Löschwasser der Polizei zerstört. F meldet den Schaden der Versicherung. Strafbarkeit? Ein Vortrag war 6 Minuten kurz. Ein Kandidat sagte „Hallo“ als Begrüßung, was zwar nicht zu der Bemerkung veranlasste, man käme hier nicht um 6 aus der Disco, aber gerüffelt wurde schon. In der Prüfung Köndgen/Jorasch/Kapischke(?) wurde im Zivilrecht SCHIEDSGERICHTSBARKEIT abgeprüft, da die Deutsche Bahn Siemens wegen eines Fehlers eines zugelieferten Sicherheitssystems in Anspruch nähme. Du je. Und der Kachelmann gegen Bildzeitungfall. Im Strafrecht Manipulationen an einem Bierdeckel und ein kleiner Diebstahlsfall. Im ÖR will die Polizei ihre Einsatzkosten bei dem Fußballspiel Dortmund gegen Schalke auf die Veranstalter überwälzen. Eine Auslegungsfrage: hat der Dynamo Dresden, der aus bekannten Gründen und Geheiß des DFB ein zuschauerloses Spiel veranstalten musste, gegen dieses Gebot verstoßen, indem er virtuelle Tickets übers Internet verkauft hat? Mehr als Plätze im Stadion? Ein US-Anwalt will den Mutterkonzern der Costa Concordia in Miami verklagen und befindet sich nach der SZ auf Werbetour in Deutschland. Das BVerwG beschäftigt sich am 13. März mit dem eingeschränkten Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen – 17 Flüge. Standortspezifischer Dingsbums gegen Nachtruhe der Anwohner.

BGH V ZR 115/11: pacta sunt servanda gilt auch für Hotelbuchungen von NPD-Funktionären. Die Hotels werden jetzt überlegen, ob sie in der Bestätigung eine Katzenklappe in Form einer AGB einbauen können. § 307 BGB? Als Reaktion auf das Urteil wird gesagt, man könne ja unter einem anderen Namen online buchen und bekäme sofort eine Bestätigung. Das ist aber nur die Bestätigung, dass die Buchung angekommen ist. Zudem unter falschem Namen? Das ist ja fast schon Betrug bzw. schon ganz, gerade wenn man weiß, die wollen einen nicht. Schützt § 263 die Vertragsfreiheit des Hotels? Meine Rechtschutzversicherung schreibt, dass sie ab sofort als SE firmiere – sie habe sich von einer AG in eine SE umgewandelt, weil 45% ihrer Mitarbeiter im Ausland arbeiten würden. Ist das ein Kündigungsgrund und ist das überhaupt ein Grund, umzuwandeln? Das OLG Köln meint, dass uploaden von Filmen, die seit mehr als 6 Monaten im Kino laufen, kein gewerbsmäßiges Verhalten nach § 101 UrhG sei – 6 W 223/11. Es ist der Papst in Filesharingdingen, weil diese Anwälte vorzugsweise beim LG Köln beginnen, denn andere Gerichte wehren sich mit § 242 gegen diese Abzocke. Die Fahrradstadt Münster kann Parken vor dem Bahnhof und Fahren auf der Straße statt auf dem Radweg nicht verhindern. Jetzt will sie aber betrunkenen Radfahrern verbieten, Rad zu fahren. Eine Altenpflegerin tötet ihre 3 Kinder, weil sie das Geschrei nicht erträgt, durch langsames Ersticken. Nur Totschlag! Das VG Düsseldorf 6 K 254/11 meint, dass einem Hafenbetreiber nicht aufgegeben werden könne, nach Bomben zu suchen. Richtig, Bomben aus dem letzten Weltkrieg muss auch der Kampfmittelräumdienst entfernen, sonst würde der Eigentümer, um Kosten zu sparen, mit seinem Schraubenzieher rumwerkeln. Das will man nicht. Am 7.3. wurde in Düsseldorf gefragt, was die Behörde gegen einen Ausländer machen könne, der ohne Aufenthaltserlaubnis hier sei (vermutlich wegen des Italienerantrages des Generalanwaltes Bot). Dazu wurde die ausgedruckte Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes auf den Tisch gelegt. Die Prüfung kam nicht über die intensive Lektüre hinaus. Seien wir doch mal ehrlich. Welcher ausgewachsene Jurist ist in der Lage, vor Publikum eine Vorschrift aus einem abseitigen Rechtsgebiet zu lesen und zu verstehen, die er zum ersten Mal sieht und die nicht im 19. Jahrhundert also gut formuliert wurde? Ich kann das auch nicht, ohne sehr an die Hand genommen zu werden. Durchs Waffengesetz komm ich überhaupt nicht durch – wohin Art. 27 ff.. EGBGB entschwunden sind, muss ich auch erst durch einen Kommentar herausfinden – die vielen Dinge, bei denen ich mich geniere, meine Unfähigkeit am Gesetz zu arbeiten – ohne Kommentar/Wikipedia/Google – zuzugeben, erzähle ich natürlich erst gar nicht.

Der Vortrag am 7.3.: der Täter nimmt ein in der Straßenbahn liegengebliebenes Portemonnaie mit (in Düsseldorf hat ein einziger überhaupt gesehen, dass der Gewahrsam bei den Verkehrsbetrieben liegt). Abwandlung: er hebt mit der EC-Karte Geld ab (in Düsseldorf hat niemand die Stichworte computerspezifisch, betrugsspezifisch zu § 263 a gebracht). In Köln wurde im ÖR die letzte Entscheidung des BVerfG zur Leugnung des Holocausts geprüft sowie das französische Gesetz zur Leugnung des Völkermordes an den Armeniern. Im Strafrecht kam die Novemberklausur. Im Zivilrecht BGH und Klausur: der Betrüger will mein Geld zum Aktienkauf in den USA einsetzen, tut es aber nicht, die Aktien wären sowieso gefallen. Kann man verlangen, so gestellt zu werden, als ob man T nie gesehen hätte oder als ob er das Geld wirklich angelegt hätte? Das OVG Münster 3d A 317/11.0 rügt eine streikende Lehrerin über das Disziplinarrecht. Geprüft wird „nur“ die EMRK – EU-Recht wohl nicht. Hätte nicht vorgelegt werden müssen? Angestellte Lehrer dürfen streiken. Eine Französin könnte sich ja in ihrer AN-Freizügigkeit eingeschränkt sehen, wenn sie überlegt, in Deutschland einen Job im Beamtenverhältnis anzunehmen. Angeblich war das gestern ein Warnstreik. Bei 50.000 – 70.000 Streikenden in NRW für mich eher ein Kampfstreik. Nach dem BAG hat aber die Gewerkschaft grundsätzlich die Definitionshoheit.

Der Generalanwalt Bot – C-364/10 – erkennt den Vorrang des Völkerrechts vor dem EU-Recht an: wenn ein ungarischer Präsident zur Einweihung einer Statue des Heiligen Stephan in die Slowakei reisen will, kann diese ihm dies untersagen. Um Freizügigkeit ginge es hier nicht. BGH VI ZR 29/11: ein Kettenbagger verformt eine unterirdische Gasleitung geringfügig. Der Energieversorger möchte aus § 7 StVG sowie § 823 Ersatz der Überprüfungskosten haben. § 265 b StGB: ein Porschevorstand verschweigt bei der Umschuldung eines 10 Milliardenkredits bei BNP Paribas 1,4 Milliarden Finanzbedarf und riskante Börsengeschäfte. Der Kredit wird ordnungsgemäß zurückgezahlt. Gilt diese Vorschrift von 1986 für eine französische Bank in Frankreich? Gilt sie für solche Geschäfte, bei denen eine Bank ohnehin genauer hingucken sollte? Wieso kein § 263? Die Stadt Chemnitz meint, sie habe keine rechtliche Handhabe, einen neu eröffneten Thor-Steinar-Klamottenladen mit dem Namen „Brevik“ zu verhindern. Ist das nur eine Geschmacklosigkeit oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung? Ist die GewO einschlägig? Das OVG Münster will vom EuGH wissen, ob ein seit 25 Jahren hier wohnhafter Italiener, der eine Minderjährige missbrauchte, ausgewiesen werden kann. Man windet sich. Der Generalanwalt will keine Schleusentore öffnen. Die Schwurgerichtskammer beim LG Trier verhandelt die Tötung einer 18jährigen vor 30 Jahren. Motiv: sie habe geschwängert die Heirat mit einem reichen Bauernsohn erzwingen wollen. Niedriger Beweggrund? Wenn er sich geschickt einlässt, nicht.

Die Prüfung am 1.3. im Zweiten – Lange/Keiluweit/Van den Hövel – der Vortrag: die Nachbarn sollen rüberwachsenden Blauregen zurückschneiden. Die bestreiten das, schneiden aber trotzdem vor Rechtshängigkeit zurück – übereinstimmende Erledigungserklärung. Im ÖR das Streikrecht von Beamten/Lehrern (OVG Münster demnächst), im Zivilrecht die Schenkung eines Hausgrundstücks an einen Minderjährigen. Im Strafrecht fährt die Mutter den Ex mit dem Auto platt, während ihr Sohn neben ihr sitzt – StPO quer Beet. Das BVerwG 3 C 16.11 entscheidet im März, ob ein Schüler, der nicht gegen Masern geimpft ist, durch ein Schulbetretungsverbot bei einer Masernepidemie an der Nachbarschule abgestraft werden darf. War schon Klausur. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes sieht vor, dass Krankenversicherungen sowie die Stadt den Bürger regelmäßig mit der Frage nach der Organspendewilligkeit nerven dürfen. Geht den Staat das was an? Darf er „positiven“ Druck in eine Richtung auf die Bürger ausüben? Ich hoffe nicht. Es gibt ja nicht nur Ausbilder, die Referendare fragen, ob sie katholisch sind und später dann durch Frage nach den Sakramenten examinieren. Da sitzt dann ein Sachbearbeiter, der für Organspenden ist, weil seine Tochter eine Niere braucht, …..

Wäre eine rückwirkende Ehrensoldbeschneidung durch den Bundestag zulässig? Die Bewilligung durch den eigenen Staatssekretär hat zudem mehr als ein Geschmäckle. Wer könnte dagegen klagen? Fällt der Große Zapfenstreich („I did it my way“ hat er sich nicht gewünscht) unter das Versammlungsprivileg, so dass Störer sich nach dem VersG strafbar machen werden, oder handelt es sich um eine rein staatliche Veranstaltung mit § 113 StGB im Schlepptau? Eine Frau, die ihre Bekanntheit maßgeblich einer Ohrfeige in den 60er Jahren verdankt, mit Wohnsitz in Frankreich und einer doppelten Staatsangehörigkeit wird als Bundespräsidentenkandidatin präsentiert. Ist das zulässig? Müssen nicht Regierende und Regierte in einem Boot sitzen?

Die Welt berichtet von einer Bankfehlbuchung über 200 Millionen auf ein Kundenkonto. Da der Kunde davon 10 Millionen vorübergehend abgängig machte, will sie nun 12.000 € Zinsen trotz Straflosigkeit wegen BGH 5 StR 433/00. Fur semper in mora est? Ein virtueller Dieb? § 826? Das LG Itzehoe verhandelt am 3. Mai. Die FAZ bedient heute wieder alle Vorurteile gegen anwaltliche Einzelkämpfer – wenn sie selber ans Telefon gehen, kann das nichts sein, und wenn ein Sekretariatsservice das macht, so fährt er sicherlich Taxi. Dann doch lieber Käfighaltung in einer großen Kanzlei mit einer 70 Stundenwoche die ersten drei Jahre und in der Folgezeit mit einer Umsatzvorgabe mit monatlicher Wahl des Umsatzkönigs. Die FAZ gibt eine Meinung einer Anwaltskammer wieder. Dazu muss man wissen, dass das Kammerwesen in den entsprechenden Berufen von großen Praxen beherrscht wird, die alles tun, um ihre Marktstellung zu festigen. Fast alles. Herr Wulff könne nicht auf seinen Ehrensold verzichten, meint die SZ. Das würde mich wundern. Wenn er später mal Hartz IV beantragt, könnte das problematisch werden. Aber sonst? Bei ihm habe eine „freiwillige“ Durchsuchung stattgefunden. Darüber könnte man auch nachdenken.

Die EU führt einen neuen Posten ein – den Präsidenten der Euro-Gipfel – Herr van Rompuy soll es richten. Die SZ berichtet, dass die Stadt Münster heftig überlegt, alle politischen Straßennamen (Hindenburg – naja) zu entpolitisieren – also wie in England, selbst die abgefacktesten Gegenden heißen dann noch Garden oder Eaton Place? Geschichtskorrektur rückwärts. Der EuGH variiert Völkerrecht. Die act of state doctrine mit der Einschränkung des genuine link heißt bei ausländischen Führerscheinen, dass diese zu akzeptieren sind, aber nicht, wenn kein Wohnort nachgewiesen wird – C467/10. Das BVerfG kehrt zu seiner Lüth-Rechtsprechung zurück – Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht, nachdem der EGMR in der letzten Caroline-Entscheidung zurückgerudert ist. Die Wortberichterstattung über die schauspielernden Ochsenknechtkinder ist zulässig – 1 BvR 2499/09. Der Präsident des BVerfG fragt in der FAZ, ob Verhandlungen nicht generell durch das Fernsehen öffentlich gemacht werden dürften. Das dürfte ja keine Plattform für die Beschwerdeführer sein sondern soll dem Gericht als zusätzliches Medium dienen – nicht jeder bezieht die NJW und liest das Urteil über 180 Seiten. Das ist zuviel gegen den Bürger, der schon bei einer Pattsituation verliert. Der Kollege Gauweiler will nach der SZ seine Kosten vom BVerfG festgesetzt haben. Dieses hatte, obwohl er verloren hatte, netterweise seine Kosten als erstattungsfähig angesehen. Er geht nun von einem Streitwert zwischen 50 und 240 Milliarden aus. Gibt es nicht eh eine Obergrenze? Man sieht, dass ich mich in diesen Sphären noch nicht aufgehalten habe. Die Deutsche Bank will und kann sich nicht vergleichen, da 4 Gutachten dagegen sind. Gibt es denn nur hopp oder topp? Herr Ackermann will „sein“ Haus „besenrein“ übergeben. Die AG gehört juristisch sich selber und wirtschaftlich den Aktionären. Und besenrein ist so eine Sache. Seine strafrechtliche Gefährdung in dieser Sache unterschätzt er meines Erachtens nach gewaltig.

Das OVG Münster verhandelt am 7.3., ob eine verbeamtete Lehrerin streiken darf – sie beruft sich auf die EMRK. Unsere Bundesarbeitsministerin meint, es gäbe ein ungeschriebenes Gesetz: 1 Betrieb 1 Gewerkschaft. Das hat es noch nie gegeben. Wir hatten zwar keine englischen Verhältnisse (100 AN 100 Gewerkschaften) aber Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität gab es schon vor ihrer Zeit. Ich kann ihr ja mal die Skripten aus den 70ern zeigen. Im Familienministerium war das aber wohl kein Thema. Die SZ meint wohl richtigerweise, dass ein Gesetz zwecks Tarifeinheit wegen Art. 9 III GG nur eine kurze Haltbarkeitsdauer hätte. Die Prüfung am 29.2. Paeffgen pp. – der Vortrag im Strafrecht: A nimmt einen vor einem Café angelieferten Wasserkasten mit Pfandflaschen mit und feiert eine Mineralwasserparty (man glaubt es nicht) und gibt am nächsten Tag die leeren Flaschen, nicht individualisiert, beim Supermarkt ab – also Zivilrecht im Strafrecht. Im Strafrecht dann der BGH: der Hell’s Angel erschießt durch die Tür einen SEK-Beamten. Im ÖR BVerwG – der Schüler, der in der Schule einen Gebetsraum haben will. Im Zivilrecht Gewährleistungsrecht im Werkvertragsrecht bei verweigerter Abnahme. Der BGH sortiert Frau Zschäpe wegen ihrer logistischen Meisterleistungen trotz eigener fehlender Anwesenheit bzw. der ihrer Katzen an den Tatorten als Mittäterin zu den Morden und Täterin des § 129 a BGB ein. Die Gemeinde Zwickau bezahlt dem Tierschutzverein übrigens jetzt die Hotelkosten der Tiere – ör GoA gegenüber dem BKA? Der BGH VIII ZR 155/11 senkt dankenswerterweise die Vortragsdichte zum Mietmangel, weil der Nachbar Radau macht. Protokolle auf der Bettkante müssen nicht mehr gefertigt werden. Man sollte aber doch den Song erkennen, der gespielt wird. Der BGH 2 StR 509/10 meint, dass der Kölner Mord ohne Leiche zu einem Freispruch führt – weder Tagebuchaufzeichnungen vor der Tat noch Selbstgespräche mit der Katze oder im Auto sind verwertbar.

Februar: BGH IV ZR 132/11: eine Frau, die ihren Vater nie kennengelernt hat, schlägt nach dessen Tod die Erbschaft aus und muss dennoch die Beerdigungskosten ersetzen, die der Bruder gezahlt hat (hier aber dann doch nicht – ich hatte das doch zu flott quer gelesen). GoA ist ein Wunderding. Das Ergebnis stört mich etwas. Meryl Streep bekommt einen Oscar für die Darstellung einer noch lebenden, dementen Politikerin. Dürfte bei uns der Film produziert bzw. gezeigt werden? Unterschied zu Lebach I und II (Junge Gangster erschossen schlafende Bundeswehrsoldaten und raubten Waffen – die Republik war empört: wir sind nicht abwehrbereit, der Russe könnte ja jede Nacht einmarschieren und keiner merkt es – das ZDF drehte ein Dokumentarfernsehspiel, später SAT I auch, allerdings nicht mit Christine Neubauer, die nie gezeigt wurden)? Muslimtaxi – Frauenparkplatz – Verstoß gegen das AGG? Ein Professor meint laut FAZ ja. Jens Söring, der 1990 über den EGMR erreicht hat, dass er zwar an die USA ausgeliefert und schnell hingerichtet oder ausgeliefert wird und lebenslang einsitzt, hat nach Erreichen der zweiten Variante sich nun wieder an die Öffentlichkeit gewandt. Bei uns wäre er wohl wieder draußen. Er hatte die Wiener Konsularkonvention nicht richtig gelesen. Söhne von Vizekonsulen sind weniger immun als Söhne von Botschaftern. Das BVerwG 6 C 19.11. wird am 21.3. verhandeln, ob das JPA eine Note verbösern darf, wenn die Kandidatin den Prüfer anruft und ihre Leidensgeschichte erzählt. Analog Emmely und § 46 StGB – das Verhalten nach der Tat wirkt sich strafschärfend aus? Wo sollte das im JAG eine Stütze finden? Die Damen Morgan und Bucher hatten beim EuGH erreicht, dass sie in Düren wohnen und mit BAFöG in Maastricht studieren können. Das BVerwG 5 C 19.11 muss jetzt entscheiden, ob das auch für Lausanne oder Genf gilt. Dürfen Towerlotsen einen Sympathiestreik für die Vorfeldlotsen veranstalten? Das Arbeitsgericht Frankfurt meint nein und hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Das LAG ist aber oft arbeitnehmerfreundlicher – s. die alte Lokführerproblematik. Die Welt spekuliert, ob die nicht erreichte Kanzlermehrheit nun zu einer Vertrauensfrage provoziert. Allerdings wird da offen abgestimmt – die Peitsche des Kanzlers – und in Not und Gefahr rückt man zusammen. Die Welt berichtet, dass die Niederländer über aktive Sterbehilfe für (für ist gut) Prinz Friso diskutieren. Wer entscheidet das bei potentiellen Thronfolgern? Die Familie? Ich hoffe doch.

Die Überschrift der Pressemitteilung des BVerfG zum Neuner-Ausschuss ist meines Erachtens nicht kompatibel zum Inhalt. Gegen 9 Leute hat das Gericht an sich nichts, wenn es denn Vertreter gibt. Aus dem StabMechG wird „in der Regel“ gestrichen und die Eilbedürftigkeit ad hoc entschieden oder auch nicht und gut iss. Man fragt sich allerdings, welche fachmännischen Kenntnisse das Gerichts zu dem Hochreck des Finanzmarktes bei sog. Ansteckungsgefahren (?) eingekauft hat. Das BVerwG entscheidet am 29.2., ob für Landwirte das Sportlerprinzip gilt: der ist für die Nahrung verantwortlich, die er zu sich nimmt, auch wenn er von der Verunreinigung mit leistungssteigernden Substanzen nichts weiß. Bekommt ein Landwirt aber Entschädigung, dessen Rapssaatgut versehentlich vielleicht von außen verunreinigt wurde? Vor dem Hintergrund des Gentechnikgesetzes, das von gezieltem Verhalten schreibt. Das BVerfG entscheidet am 28.2., ob Griechenland mit Hilfe von 620 Abgeordneten oder nur 41 (Haushaltsausschuss) oder nur 9 (Neuner-Ausschuss) gerettet werden darf. Man ahnt, was raus kommt, da es schon eine einstweilige Anordnung gibt. Die FAZ diskutiert, ob Länder ein Austrittsrecht haben. Reisende soll man nicht aufhalten? Ehemalige Ako-Schüler aus Bad Godesberg klagen vor dem VG Köln auf Schließung des Gymnasiums wegen jahrelangem wohl systematischem Missbrauchs. Klagebefugnis?

Der Vortrag am 24.2. im Zweiten: 2 Monate später will ein Polizeibeamter, der bei einem Bundesligaspiel in ein Dixieclo eingesperrt worden war und mit einem T-Shirt „All Cops are Bastards“ konfrontiert wurde, gegen die Einstellung nach § 170 II vorgehen. In der Prüfung Augstein, Hauck und Kamp wurde im Zivilrecht und im ÖR die Anhörungsrüge (war unbekannt) sowie Vorgehen gegen Untätigkeit des Gerichts abgefragt. Im Zivilrecht noch Zuwendungen der Schwiegereltern. Im Strafrecht Pfuschen in der Referendar-AG – Urkundenfälschung. BGH VII ZR 164/11 – noch einmal die Tierarzthaftung wegen fehlerhafter Ankaufuntersuchung. Keine Nachrangigkeit der Werkvertragshaftung nach der Verkäuferhaftung. Warum sollte man den Verkäufer überhaupt noch behelligen? Der Tierarzt wird eine Haftpfilchtversicherung haben. Als Trost: Tierärzte haben das Apothekenprivileg. Sie werden nicht verarmen. Einige Zeitungen meinen, dass der Ackermann-Kirch-Vergleich wackelt, die SZ weiß, dass er schon gescheitert sei. Ein weiteres Problem: der Vorstandssprecher ist in der Managerhaftpflichtversicherung involviert und soll nach seinem Ausscheiden hier dann da einen Tobjob bekommen. Er steht eigentlich mit anderthalb Beinen im Gefängnis. Mit § 266 dürfte er sich nach dem Mannesmann-Vodafone-Klaus-Esser-Verfahren bestens auskennen. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum eines Schweizers im Deutschen Recht wird nicht ziehen. Die FAZ spricht die Abgrenzung Mittäterschaft Teilnahme hinsichtlich der Wohnungsgeber der Zwickauer Terrorzelle an.

Für Referendare ein Fernsehtipp: youtube jurref zivil des LG-Richters König aus Oldenburg. Die FTD und die SZ meinen, dass der Vergleich Deutsche Bank – Kirch (wieso eigentlich mit den Kircherben und nicht mit dem Insolvenzverwalter?) nun doch nicht zustandekomme. Der Rechtsextremist R1 verschafft den Kollegen R2 und R3 im Jahr 2000 eine Schusswaffe, mit der diese über mehrere Jahre hinweg 9 rechtsextremistisch motivierte Tötungsdelikte plus Banküberfälle begehen. § 27 zu § 211? Wie konkret muss der Gehilfenvorsatz sein? Hat der wie ein Joghurtbecher ein Haltbarkeitsdatum? Das BVerwG 2 C 76.10 hält die Alterseinstiegsgrenze von 40 Jahren für Lehrer. Wer älter ist, kann sich ja als Bundespräsident bewerben. Art. 33 II GG? Fällt das Alter unter Eignung, Befähigung oder Leistung oder wie das Geschlecht unter gar nichts? Das OVG Koblenz 10 A 11083/11.OVG hält die Entscheidung des VG Trier: dass der Lebensabschnittsgefährte den Aktenvortrag einen Tag vor der Prüfung in Händen hält, beweise noch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass die Kandidatin ihre 16 Punkte erpfuscht habe. Ab nach Rheinland-Pfalz. Ich mein, muss nicht der Freund sagen, meine Freundin wid am selben Tag im Paralleltermin geprüft? Und sie selber?  Dass Prüfer schon mal die eigenen Kinder im Examen haben, kommt ab und zu vor. Die halten sich dann aber in der heißen Phase mit Prüfen zurück. So was würde hier nicht vorkommen, sag ich mal so. Der EGMR hat entschieden, dass Italien Flüchtlinge, die auf hoher See aufgegriffen werden, nach Italien zu bringen hat. Die Abdrängungspraxis ist unzulässig. Die Italiener werden den Flüchtlingen ab jetzt wohl eine Fahrkarte nach Bonn mit einem Proviantbeutel in die Hand drücken. Das BAG hat etwas Klarheit hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden geschaffen – 5 AZR 765/10. Der BGH VI ZR 63/11 schlägt den Patienten die Allzweckwaffe in Arzthaftungssachen (wurden Sie über die Möglichkeit eines Spritzenabszesses – als Beispiel – aufgeklärt?) aus der Hand. Fehlende Aufklärung plus nachgewiesene hypothetische Kausalität müssen vorliegen. Der Aktenvortrag am 22.2.: ein Auto mit alternativem Gas- und Benzinantrieb – die Tankanzeige funktioniert nicht richtig. Im Zivilrecht die Klausur mit der Schiffsturbine unter EV (nach meiner Erinnerung aus dem ersten Examen – ohne Gewähr), im Strafrecht die Immunität des Bundespräsidenten, im ÖR § 80 V. Der Prüfertisch meinte wohl, dass ein solcher Antrag zwingend voraussetzt, dass zumindest gleichzeitig ein Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden müsse – sorry, das stimmt einfach nicht – ich darf den VA nur nicht bestandskräftig werden lassen. Müssen nun Sanitätsoffiziere, die eine Kriegsdienstverweigerung durchbekommen, trotzdem ihre Ausbildungskosten erstatten? BVerwG 2 C 18.05 – könnte sein. Die Stadt Bonn will dem Beispiel der Stadt Münster folgen und Schlägern die Fahrerlaubnis entziehen. Gibt es da nicht eine Sperrwirkung nach § 3 StVG, wenn der Strafrichter das nicht anordnet, darf die Gemeinde das auch nicht? Kommunales Strafrecht? Man sollte seinen Wohnsitz wenigstens vorübergehend ummelden. Das BVerfG 2 BvC 3/11 meint, dass Minderjährige beim Zuschnitt von Wahlkreisen zu berücksichtigen seien. Die SZ interpretiert das so, dass diese nicht mitgezählt werden dürften. Man fragt sich in beide Richtungen, wieso bzw. wieso nicht. Die FAZ berichtet, dass die Düsseldorfer Tabelle 50 Jahre alt werde – herzlichen Glückwunsch. Damals wurden Ehen durch das Landgericht geschieden. Um 9 Uhr eine Bausache, um 9 Uhr 30 ein Versöhnungsversuch – war obligatorisch. Die FAZ meint, etwas zu der Diskussion beitragen zu sollen, ob ein noch nicht gewählter aber schon ausgekungelter Bundespräsidentenkandidat, der noch verheiratet ist und seine Kinder nicht ausreisen lassen wollte, weil das für seine Glaubwürdigkeit nicht vorteilhaft war, sich scheiden lassen und heiraten soll. Die Welt schrieb, wenn heute aus einem Saulus ein Paulus würde, könnte er nicht Bundespräsident werden. Die Stadt Bonn erlässt eine Baumschutzsatzung, nach der die Fällgenehmigung eine Verwaltungsgebühr von 44 Euro auslöst und eine Baumgebühr von 11 Euro – für den eigenen Baum wohlgemerkt. Da würde ich ja jeden Stein umdrehen, um das zu kippen, wenn ich denn einen zu fällenden Baum hätte. Der EuGH soll sich gemäß Art. 218 XI AEUV als Gutachter auf Antrag der Kommission zu Acta äußern, was natürlich bewirkt, dass diese Angelegenheit erst mal auf die lange Bank geschoben wird. Die Gutachtertätigkeit des BVerfG, die anfänglich vorgesehen war, ist ganz schnell wieder eingemottet worden. Dafür hat man heute ja die W-Professoren.

Staaten sind nicht verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. Sie dürfen aber aufgenommene nicht wieder zurückschicken – refoulement – push back. Australien hat deshalb vor einigen Jahren Flüchtlinge auf einer Insel davor geparkt. Der EGMR entscheidet am 23.2., ob dies auch für Italien und auf hoher See gilt. So die SZ. Das BVerwG 6 C 11.11 erkennt Sanitätsoffizieren das Recht der Kriegsdienstverweigerung zu, weil der bisherige Verfahrensablauf zu kompliziert gewesen wäre.  Man dürfte also auf Kosten der Bundeswehr eine medizinische Ausbildung bekommen haben und macht jetzt eine Praxis in der Kölner Südstadt auf. Die Zuständigkeit des Bundespräsidalamtes (also wer? Herr Seehofer oder der Nachfolger?) für die Ehrensoldentscheidung ergebe sich nach der FAZ aus der Fußnote 8 zu einer Anlage einer Zuständigkeitsverordnung. Das sagt ja schon alles. Finanziell autark sind bisher nur das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag. Und da hat der Finanzminister noch in einigen Fällen ein Vetorecht. Diese Regelung dürfte unwirksam sein. Wer entscheidet es aber dann? Wesentlichkeitstheorie – der Bundestag würde ich mal sagen. Darf vor Herrn Wowereits Privathaus demonstriert werden? VG Berlin 1 L 37.12 nein, er hat Anspruch auf eine Wohlfühlatmosphäre – aber an der nächsten Straßenecke. Die FAZ berichtet, dass der BGH VIII ZR 95/11 in einem obiter dictum meine, dass nun auch Einwurfeinschreiben gingen. Ein Fall fürs Fremdschämen 1 BvR 461/08. Mal sehen, ob das Bundesverwaltungsgericht heute den geplanten Bundeswehrpersonalabbau auf seine Art löst – Sanitätsoffiziere sind im Kriegsdienst, auch wenn sie in Westfalen Zähne behandeln und können daher einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.

Man sollte sich mit dem Begriff der aktiven bzw. passiven Website (wij spreken nederlands?) vertraut machen – BGH XII ZR 10/10. Die FAZ meint, dass dieses Karnevalswochenende eine nachhaltige Entmachtung der Bundesversammlung bewirkt habe. Zudem, dass der Bundespräsident Teil der Exekutive sei aber nicht Teil der Regierung, aber wohl doch an Kabinettsitzungen teilnehmen dürfe, obwohl das nirgendwo steht. Die StA als angeblich unabhängige Behörde wird doch heftig hinterfragt. Allein dass sog. Berichtssachen über den Schreibtisch des Justizministers gehen, bewirkt was. Man will ja noch Karriere machen und nicht bei den Buchstabensachen bleiben. Das VG Köln meint, dass eine Klage gegen einen Rheinbacher Ratsbeschluss auf Errichtung einer Gesamtschule keinen Suspensiveffekt gegen das Anmeldeverfahren habe. Der Kläger bzw. Antragsteller (Eilverfahren?), Professor Hillgruber, sieht das wohl anders. Eine StA beschlagnahmt ein Facebook-Account. Wie macht man das denn? Die FAZ sieht die Chancen für Rolf Breuer hinsichtlich seiner Auffassung, Leo Kirch sei mit und ohne das Interview pleite gewesen, gar nicht so schlecht. Die Deutsche Bank hat jetzt ein Problem. Sie kann eigentlich nur alles falsch machen.

Die FAZ präzisiert – der Immunitätsaufhebungsantrag ist von der StA Hannover über die Generalstaatsanwaltschaft ans LMJ an das BMJ an den Bundestagspräsidenten gegangen und dort von der Wirklichkeit eingeholt worden. Soviel zur unabhängigsten Behörde der Welt. Was ist eine Ausfallbürgschaft? Wie kommt die StA an das Video der Talkshow, in der der nach Zeitungsmeinungen auslösende Satz fiel? Am Rosenmontag berichtet die FAZ, dass ein Altbundespräsident fordert, auch ein rücktrittswilliger Kollege müsse von der Bundesversammlung abgewählt werden, und dass ein anderer hoch auf dem gelben Wagen verlangt, dass auf den Ehrensold verzichtet wird.

Die SZ berichtet, dass Rolf Breuer aus naheliegendem Grund argumentiert, Leo Kirch sei schon vor seiner Presseaussage pleite gewesen. Wenn ich ein Hotel anzünde, das sowieso zwei Tage später von einer Lawine verschüttet worden wäre, hafte ich nicht? Schuldrecht AT. Könnte das OLG so was simples übersehen haben? Andererseits sind 5 Anwaltskanzleien auch nicht ohne Gewicht. Müsste die Deutsche Bank in einem Regressprozess den Betrag beweisen oder könnte sie sich auf den Vergleich stützen? Die StA Hannover soll ihren Immunitätsaufhebungsantrag an das Landesjustizministerium und das an das BMJ geleitet haben, welches ihn an den BT-Präsidenten weiterleitete und dieser wiederum tütete es an den Spezialausschuss ein. Das Procedere könnte man ja mal wieder brauchen. Also merken. Wobei hier ja wohl das Plenum hätte entscheiden müssen – manche meinen, das wäre alles verkehrt – der Bundesratspräsident solle entscheiden.

Man lernt immer wieder dazu. Im Grundgesetz scheint zu stehen, dass die Kanzlerin den nächsten Kandidaten fürs Bundespräsidentenamt sucht und einen Konsenskandidaten findet. Die StA Hannover, deren Antrag auf Immunitätsaufhebung jetzt obsolet geworden ist, schreibt, sie hätte „kollegial“ befunden. Wäre es jetzt möglich und angebracht, das Amt abzuschaffen? Der Ehrensold ist strittig. Wenn etwas politisch ist, dann ein Antrag auf Aufhebung der Immunität. Ist das ein Prüfungsanfechtungsgrund? Am 15.2. war ein Vortrag im ÖR angekündigt, was gemeinhin als Verwaltungsrecht/Staatsrecht/Europarecht interpretiert wird. Im Vortragstext soll (ich hab den nicht zu sehen bekommen) gestanden haben, dass die Besetzer nach § 127 StPO festgenommen wurden. Eine Crew hat komplett nach StPO gelöst. Hätte der Vortrag nicht als strafrechtlicher gestellt werden müssen?

Die Prüfung am 15.2. bei Prof. Sachs u.a.: im Zivilrecht wurde zunächst gefragt, wie ein Grundbuchauszug aussieht und wo steht, dass Grundstücke geteilt werden können. Dann kündigt eine schwangere Wohnungskäuferin dem 81 Jahre alten Mieter. Im ÖR die Immunität des Bundespräsidenten sowie BVerfG (?) – Sonnenbankverbot für Minderjährige. Im Strafrecht ein verabredeter Wodkadiebstahl im Supermarkt durch den Freund des Arbeitnehmers. Er ist zurückgetreten. Bei wem? Was dann? BGH 2 StR 302/11: der Strohmann einer zu Betrugszwecken gegründeten GmbH erhält seine Belohnung in Form der Einzahlung auf eine Stammeinlage in der Schweiz für eine dortige Gesellschaft – Strafbarkeit des Anwaltes, der das managt? Keine Früchte der Tat – trotzdem § 257? Wieso nicht Mittäter??? Bayern erwägt, die Altershöchstgrenze von 65 für Wahlbeamte abzuschaffen, damit Herr Uhde keinen Anreiz mehr hat, sich als Ministerpräsident ins Gespräch zu bringen. Warum gibt es beim Kanzler und Bundespräsidenten keine Höchstgrenze? Die FAZ schrieb mal, weil man davon ausgehe, dass die Politik das Problem auf ihre Weise löse. Die StA Hannover will die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten wegen Vorliegens eines Anfangsverdachts beantragen. Was ist die Immunität rechtlich? Verfahrenshindernis – Strafausschließungsgrund – beides? Die FAZ meint, die Managerhaftpflichtversicherung der Deutschen Bank habe eine Zahlung abgelehnt (was nicht erstaunt); Rückstellungen seien auch noch nicht erfolgt (was erstaunt). Israel formuliert Verteidigungsmaßnahmen gegen den Iran – preemptive strike oder mehr? Der EuGH C-360/10 hält Internetprovider nicht für verpflichtet, eine Filterstruktur gegen Urheberrechtsverletzungen zu organisieren. Man wird also gegen die Verletzer selber vorgehen müssen.

Die Welt meldet, dass das Tierheim, welches die zwei Katzen von Frau Zschäpe beherbergt, die Rechnung von ca. 1.000 € vom Bundeskriminalamt haben will. Haftet dieses als Halter, weil es Speichelproben der Tiere genommen hat und die beiden im Tierheim abgeliefert hat? BGH I ZR 187/10: was macht man, wenn die eigene domain aus unerfindlichen Gründen plötzlich auf einen anderen registriert ist? § 823 – § 812? Die Domain – mein virtueller Firmensitz – sei kein absolutes Recht. Es bringt keinen Vorteil, wenn man einen Internetauftritt hat aber Nachteile. Wer hat die Beweislast – § 1006 analog? Der BGH entscheidet am 16.2.(nein, verschoben auf den 9.3.), ob ein Hotel eine bestätigte Buchung eines NPD-Politikers stornieren darf. Pacta sunt servanda? Am 23.2. entscheidet das BVerwG über Alterseinstellungsgrenzen bei Beamten und Richtern – vor 30 Jahren musste man mit spätestens 32 anheuern – jetzt gilt wohl 45. Ist das nicht europarechtswidrig? Ich kann ja versuchen, mich analog Mangold in die Justiz reinzuklagen. Es ist so schön, wenn der Schmerz aufhört. Gestern mutierte meine Homepage plötzlich zu einer „attackierenden Website“. Jetzt ist alles wieder in Ordnung. Der Vortrag vom 15.2. – ich weiß nicht sicher, in welchem Rechtsgebiet: ein Besetzer eines Containerplatzes wird von der Polizei festgenommen und übernachtet auf Staatskosten. Der Richternotdienst sitzt am Telefon, wird aber nicht behelligt. Das ist doch nach StPO zu lösen – oder? Im ÖR ging es um ein Zirkusverbot für seltene Tiere – Examensklausur. Im Zivilrecht auch eine Examensklausur und etwas ZPO. Im Strafrecht ebenfalls eine Examensklausur und etwas StPO. Ich wusste es, die W-Besoldungsentscheidung hat was mit den Richtergehältern zu tun. Die Welt berichtet, dass das OVG Münster auf diese Entscheidung gewartet habe, da Klagen auf angemessene Richterbesoldung vorliegen – sog. R-Besoldung. Dass Staatsbedienstete ihr Geld aus der Steckdose kriegen und pensionsberechtigt sind, wird nicht so sehr erwähnt.

Die W-Besoldung ist gekippt worden – ein hessischer Chemieprofessor sei ja was Besseres als ein Studienrat. Ein seltsamer Vergleich. Und steht der im Alimentationsprinzip in Art. 33 V G drin? Bedeutet es nur, dass der Professor nicht noch nachts als Türsteher oder Prüfer arbeiten muss, um seine Kinder durchs Studium bringen zu können? Oder gibt es ein Recht auf Klassengesellschaft im Öffentlichen Dienst? Wie wäre denn die Gegenüberstellung mit einem Verfassungsrechtsprofessor, der sich nicht wie die Strafrechtler die Finger in der JuS wund schreibt, sondern sich mit Gutachten und Prozessvertretungen, die üppig honoriert werden, neben Vorlesungen die Zeit vertreibt? Vor oder nach seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht? Das Gericht hat im Grunde über sich selber entschieden. Der Kölner Stadtrat rehabilitiert „sozialethisch“ eine 1627 hingerichtete Hexe. Rechtlich ginge das nicht, da das Erste Reich 1806 zu Ende gewesen sei, man sei also nicht Nachfolger der Stadt Köln vor 1806. Alaaf. Die FAZ berichtet, wie der mutzige BGH trotz zurückgezogener Revisionen der Energieversorger/Lehman-Brothers-Zertifikatverkäufer/Versicherungen seine Meinung kundtut – durch einen Aufsatz des Hausmeisters in der JuS. Sie wissen, was ich meine. Das OLG Köln – 15 U 123/11 – meint, dass Herrn Kachelmann’s Sexualpraktiken trotz Relevanz im Strafverfahren nicht in der Presse stehen dürften. Würde der EGMR das auch so sehen? Die FAZ diskutiert im Acta-Streit das Recht auf geistiges Eigentum gegen ein Grundrecht auf kostenloses Downloaden. Das Problem liegt eher darin, dass man diese Lebensform wie Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Prostitution nie wird ausmerzen können – auch mit der Todesstrafe nicht. Die Deutsche Bank soll sich vor der Unterschrift unter einen Vergleich über 800 Millionen mit Kirch-Erben bei der Managerhaftpflichtversicherung – 500 Millionen – und Herrn Breuer kurzschließen. Die Aktionärsschützer fordern einen Regress. Muss hier nicht sogar mal die Hauptversammlung zustimmen – analog Holzmüller- und Gelatine-Entscheidung des BGH? 800 Millionen sind auch für die Deutsche Bank eine Hausnummer.

Auch die FAZ meint, die W-Besoldung werde gekippt. Aus dem simplen Grund, weil sie zu wenig sei. Als wenn das ein Vergütungsprinzip außerhalb des Wucherparagraphen wäre. Sonderabgabe/Strafsteuer für Kinderlose – es ist Karneval. Die Deutsche Bank befindet sich nach unterschiedlichen Zeitungsmeldungen vor oder nach einem Vergleich mit den Leo Kirch Erben. 800 Millionen für ein auf deutsch geführtes Interview bei NBC in New York? IPR – § 824 BGB? Verstoß gegen das AGB-Bankengeheimnis?

In der SZ wird orakelt, dass das BVerfG am 14.2. die W-Besoldung kippen wird. Das würde in die bisherige Linie passen. Die SZ berichtet zudem, dass Kant das Urheberrecht erfunden habe, wohingegen die meisten Politiker (und Juristen) von Acta bis vor kurzem nie etwas gehört hätten. Unsere BMJ will erst mal nicht paraphieren, nachdem unser Botschafter im Brüsseler Fischereirat keine Genehmigung zum Unterzeichnen gehabt habe. Bedürfte dieses dennoch völkerrechtliche Abkommen nach Art. 59 II GG der Entscheidung des Bundestages? 50 Jahre Hamburger Flutkatastrophe – der Polizeisenator holte die Bundeswehr und NATO-Truppen – das Bundesverfassungsgericht erließ das Hamburger Deichurteil – wenn es schnell gehen muss, darf durch Gesetz enteignet werden. Die erwartete Flutkatastrophe im nächsten Jahr blieb allerdings aus. Kein Vorwurf nur eine Feststellung. Die erste Abwahl eines Oberbürgermeisters in NRW war erfolgreich. Wie geht es nun bis zur Wahl eines neuen OB weiter? Ist Herr Sauerland geschäftsführend tätig? Noch zur Prüfung im Zweiten am 13.1. Augstein, Morsbach, Göhler-Sander – die Noten: 38 zu 73 (9+9), 55 zu 107 (13+13), 21 zu 46 (4+7) und 51 zu 95 (11+11). Im Strafrecht wurde die Besetzung der Großen Strafkammer thematisiert. Im ÖR ein Baugenehmigsfall zudem wird ein Sohn mit einer Softairpistole in der Schule auffällig.Der Junge kommt in die Parallelklasse und die Androhung eines Schulverweises. Im Zivilrecht statt des protokollarischen Anwartschaftsrechts auf Arbeitsrecht Erbrecht.

Die Bundeswehr blickt gespannt auf den Aschermittwoch. Es könnte ihr nämlich wegen der Bundesverwaltungsgerichtentscheidung zum Kriegsdienst oder Nichtkriegsdienst von Sanitätsoffizieren ein Großteil der Ärzte abhanden kommen. Vor allem die, welche auf Kosten der Bundeswehr studiert haben.

Der altbekannte Trick, sich ins Mahnverfahren bei einem Zug-um-Zug-Anspruch durch ein falsches Kreuzchen reinzuschummeln, hat einen Pferdefuß – die Verjährung wird nicht gehemmt – BGH VIII ZR 157/11. Die Noten aus der Prüfung Ey/Böse/Skischally vom 8.2.: 25 zu 67 (9+11), 38 zu 71 (6+9), 40 zu 77 (10+9), 28 zu 48 (5+5), 26 zu 60 (10+8). Pünktlich zum Karnevalshöhepunkt bestätigt das OVG Münster nach vielem Hin und Her die Rechtmäßigkeit des Kölner Glasverbotes. Ein bayerischer Schönheitschirurg lässt einen Assistenten operieren, berechnet aber die Chefarztzulage – Geschichte wiederholt sich doch – OLG Koblenz 5 U 1309/07. Wie wird der Wert eines verschwundenen Objekts, welches der Hersteller als Kunst bezeichnet (vergoldete Pommes Frites), bestimmt? Das OLG München meint, wenn eine Kunstliebhaberin sagt, ich zahle soviel dafür, dann sei das maßgebend. Die Klage nach dem IFG gegen das Bundesarchiv auf Herausgabe der Unterlagen zu Dr. Globke wurde mangels Passivlegitimation abgewiesen. Das Bundesarchiv sei privat. Das OVG Münster meint aber, dass der WDR unter das IFG falle, obwohl er ein starkes Grundrecht im Rücken hat.

Die Prüfung Prütting pp. am 8.2.: im Zivilrecht der IGH-Fall zu Distomo. Kann jemand China vor dem AG Buxtehude verklagen? Der EuGH-Fall Kücük und ein Fall, der mir nichts sagt – ein Gemälde wird einer Galerie zur Verfügung gestellt  (doch east side gallery?). Im Strafrecht die Januarklausur, im ÖR der Bundespräsident sowie die Examensklausur mit der Kontrolle der Moscheebesucher. Der Vortrag vom 8.2.: Der Verkäufer eines Pkw weigert, nachzuerfüllen – die Bremsen arbeiten nur einseitig. Der Käufer lässt reparieren und benutzt das Fahrzeug notgedrungen weiter. In der Prüfung Ey/Böse/Skychally kam im Zivilrecht sinngemäß der BGH-Fall mit der angeblich defekten Klingelanlage im Altenheim. Im Strafrecht der klassische Brandstiftungsfall. Im ÖR wurde gefragt, ob das Bundespräsidentenamt abgeschaft werden könne sowie OVG Münster – das Partybike. BGH V ZR 136/11 – eine Kanaleigentümerin beseitigt die Wurzeln des städtischen Baums und will die Reparaturkosten aus GoA haben. Geht die Sache nicht zum Verwaltungsgericht? Gilt Neu für Alt auch in der GoA? Und ein schöner Fall zur GbR – haftet ein ausgeschiedener Gesellschafter analog § 427 aus Bereicherungsrecht? BGH II ZR 197/10. Die Welt meint, dass 2/3 des Bundestages und Bundesrates – absolute Mehrheit – die Immunitätsaufhebung für einen Ministerpräsidenten, der nun Bundespräsident ist, beschließen müssten. Könnte Wulff sich gerichtlich dagegen wehren? Ist die Immunität hier nicht  mal ein subjektives Recht des Amtsinhabers? FAZ und SZ berichten, dass in einer Strafverhandlung des 2. Senates (gestern hieß es, der 1. Strafsenat sei für Steuerstrafsachen zuständig – ? – die sind doch nach Regionen aufgeteilt) ein Richter der Presse Interna aus einer Präsidiumssitzung mitteilt – anlässlich des Besetzungsstreites. Ich würde mal den Anfangsverdacht hinsichtlich des Verrats von Dienstgeheimnissen prüfen – § 43 DRiG – § 21 e Abs. 8 GVG – BVerfG 2 BvR 1431/07 und § 353 b und d StGB. Die SZ berichtet, dass das BVerwG den BND über das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Unterlagen zu Adolf Eichmann herauszugeben. Der CAS beschäftigt sich am 9.2. mit Jan Ullrich – ob er wenigstens mit in dubio pro reo durchdringt? Eher weniger. Nach der FAZ hält Professor Sachs die Frauenquote für verfassungswidrig.

2004 hat der EGMR mit Hilfe von Caroline von Monaco noch die deutschen Richter verhauen. Was ihnen, nicht gewählt, einfiele, dem gewählten Gesetzgeber mit erfundenen Dingen wie der Person der Zeitgeschichte zu widersprechen. Dem englischen Recht und damit dem Völkerrecht sei das fremd. Es dürfe nur über Prominente aus Anlass eines politischen Vorfalles berichtet werden. Nun ist jegliche Unterhaltung Politik, wie die SZ formuliert. Nämlich Urlaub einer Frau, deren Mann jahrelang nicht mehr gesehen wurde. Googeln Sie mal zu den beiden, es kommt nichts aktuelles. Die Presse traut sich nicht mehr. Nicht nur das BVerG sondern auch der EGMR stricken seit gestern das Lüth-Urteil fort. Jeder der mal freiwillig ein Interview gegegeben hat, muss sich Berichterstattung gefallen lassen. Hat ein Künstler, der 1990 die Berliner Mauer – East Side Gallery – auf Bitten des Senates bemalte, einen Schadensersatzanspruch, wenn 20 Jahre später das Gemälde mit dem Sandstrahler entfernt wird? Das LG Berlin hat das zu entscheiden. Bei 1 Million hinterzogenen Steuern hört nach dem BGH 1 StR 525/11 der Spaß auf. Bei nicht abgeführten Sozialabgaben ist man sehr viel engherziger. Aber eine vergleichende Strafzumessung ist nicht Pflicht und ihre Unterlassung daher kein Revisionsgrund.

Das OVG Münster meint, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Anwesen die Bundeslade gefunden wird, die archäologischen Ausgrabungskosten nicht zu tragen habe – das Denkmalschutzgesetz verpflichte ihn „nur“, die Ausgrabung zu dulden sprich nach § 16 DenkmSchG abliefern – ein AZ kann ich leider nicht liefern – Zeitungsmeldung. Gilt in dubio pro reo im Prüfungsrecht? Das OVG Koblenz hat am 3.2. darüber verhandelt: eine Kandidatin – zweites Examen – hat nach mäßigen früheren Noten den landesweit besten Aktenvortrag gehalten – ihr Freund, Juraprofessor, saß in einer Parallelkommission und hatte den Vortrag vorher erhalten. Das CAS-Verfahren in Sachen Contador zeigt, dass im Sportrecht in dubio pro reo nicht gilt sondern der amerikanische Grundsatz der strict liability. Anders geht es bei Doping auch nicht. Die FAZ meint auch, dass die AGB-Kontrollen der Gerichte bei Business to Business Verträgen die Vertragsfreiheit verletze. Wobei nicht zwischen Unternehmern wie mir – Einzelanwalt – und richtigen Unternehmen unterschieden wird. Kurioserweise fallen ja nach § 14 BGB angestellte Anwälte auch von Großkanzleien nicht unter den Unternehmerbegriff. Die Freiheit des Fuchses im Hühnerstall? Die FAZ diskutiert „Staatsminister mit Kabinettsrang“ und erzählt, dass bei Kabinettssitzungen entgegen Art. 65 GG nicht abgestimmt werde. Wir haben schon gewusst, warum Haftprüfungstermine nicht öffentlich sind, wie man am Fall Breivik in Norwegen sieht.

Das LAG Stuttgart beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Al-Quaida-Gehilfe, der seine Strafe schon abgesessen hat, von Mercedes weiter beschäftigt werden muss. Man hatte seine Kündigung wohl übersehen, als er in Haft saß. Nun kann er ja wieder arbeiten. Die Prüfung im Zweiten am 12.1.: Vortrag: der Arbeitgeber will nach einer nicht gerichtlich angegriffenen fristlosen Kündigung wegen Schnapsdiebstahls die Detektivkosten und Schadensersatz aufgrund eines Schuldanerkenntnisses des Arbeitnehmers. In der Prüfung Wilfinger/Linkens/Brueggemann wurden aus 28 65 (7+10), aus 29 67 (11+9), aus 28 60 (8+8), aus 23 65 (12+10), aus 39 65 (8+6). Im Zivilrecht wurde das kommende Mediationsgesetz geprüft – war nicht bekannt. Dann noch ein bekannter Vortragsübungsfall. Im Strafrecht Beweisverwertungsverbote wegen Wohnungsdurchsuchung und Überwachung im BTM-Bereich. Im ÖR sollen einem seit 2 Jahren entschwundenen Ratsmitglied die Sitzungsgelder gestrichen werden. Zudem nimmt der Landrat einen rechtswidrigen Bescheid der Gemeinde zurück. Der IGH will die Griechenlandkrise nicht so lösen, das Kriegsopfer deutsche Immobilien in Italien verwerten dürfen – Distomo. Die zweite Klausur im Zweiten im Februar ist an BGH X ZR 117/02 angelehnt. Kann ein Soldat auf sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung unterschriftlich verzichten? OVG Koblenz 10 A 10819/11.OVG. Der Vortrag im Zweiten am 2.2.: BGH V ZB 206/10. Nicht nur Gaslieferanten und Lehman-Brother-Zertifikate-Verkäufer gehen beim BGH von Bord, wenn sie eine nachteilige Entscheidung befürchten. Das gilt auch für Lebensversicherer – IV ZR 269/10. Die Frage, ob die Musterberechnungen, die jeder für bare Münze nimmt, bindender Vertragsinhalt werden. Wobei über die Klägerin einiges zu sagen wäre: ca. 250.000 fremdfinanziert in eine Lebensversicherung einzuzahlen, weil man auf die Zinsdifferenz als Gewinn hofft.

Das BVerwG 4 C 14.10 hält anders als die NRW-Gerichte ein Krematorium im Gewerbegebiet nicht für zulässig. Böse Zungen behaupten, dass Urteile des OVG Münster selten in Leipzig halten. Es stellt sich nun die Frage, wo sie hin sollen – ins Wohngebiet? Die Prüfung am 31.1. im Zweiten – Schambert/Dr. Witte/Dr. Witte: der Vortrag drehte sich um den Ohne-Rechnungsvertragsfall des BGH – Gewährleistungshaftung bei mangelhafter Gartenarbeit an der Steuer vorbei? War nicht bekannt. Im ÖR wurde die Bundespräsidialamtsdurchsuchung – Art. 60 IV GG, war mir nicht bekannt – thematisiert (wer hebt die Immunität auf – die Kanzlerin, die Bundesversammlung, der Bundestag?) und der Fall des Bonner Pelzhändlers, der Fremdparker erst nach Zahlung von 20 € rauslassen will. Im ÖR will ein Eigentümer den Erschliessungsbeitrag zurück haben, da der Kanal nicht gelegt wurde. Im Zivilrecht 4 Fälle quer Beet. Die Noten: 31 zu 65 (7+9), 42 zu 77 (8+9), 33 zu 68 (8+9), 45 zu 86 (8+11) und 52 zu 92 (10+10). Der 75-jährige Sachverständige hat beim Bundesverwaltungsgericht gegen die beklagte IHK Recht bekommen. Können jetzt Richter, Staatsanwälte, Prüfer, Notare daraus Honig saugen? Ein Anwalt hat bei der Staatsanwaltschaft Bochum in Sachen Costa Concordia Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (hoffentlich doch Strafantrag), Aussetzung (auf einem ausländischen Schiff bei Lebensgefahr für den Kapitän? Das Brett des Karneades?), Gefährdung des Schiffsverkehrs (§ 315 – welche anderen Schiffe?) und § 323 c (keine Garantenstellung?) gestellt. Ist diese überhaupt zuständig? Man bemüht sich einen Dritten der Zwickauer Terrorzelle zu finden, damit § 129 a StGB Awendung findet und dies, um Ermittlungsmethoden anwenden zu dürfen, die sonst nicht zulässig sind. Frau Zschäpe ist da eine Wackelkandidatin. Reicht für die notwendigen drei Personen zwei Haupttäter und ein Gehilfe?

Das BVerwG beschäftigt sich am 1.2. nach der SZ mit einer Altersdiskriminierungsklage eines 75-jährigen Sachverständigen, der offensichtlich nicht Golf spielt. Wann kommt die erste Klage eines Prüfers über 68? Ein bayerischer Rennfahrer haut einem Luxemburger in Shanghai ein Champagnerglas in den Hals und legt Einspruch gegen den Münchner Strafbefehl ein, was ihm eine Ersparnis von 100.000 € bringt. Das Geld der Familie Schlecker soll weg sein. Das Gerücht, das Vermögen solle bei der Mutter sein, kommentiert die Tochter damit, dass ihre Eltern Gütertrennung vereinbart hätten. Das sagt ja schon alles. Sie weiß nicht, wovon sie spricht. Im ersten Piratenprozess nach 400 Jahren in Hamburg wird problematisiert, ob eine Resozialisierung hier sinnvoll ist und ob die schwere Kindheit der Angeklagten nicht zu einem Freispruch führen müsse. Die Teilungsversteigerung des Schloßes Gymnich der Kelly Family ist im ersten Termin gescheitert, da nicht 50% erreicht wurden. Bei einer Zwangsversteigerung oder einer Teilungsversteigerung eines belasteten Grundstücks liegt die Vetogrenze des Gläubigers bei 70%. Ich gebe jetzt etwas an – mehr weiß ich auch nicht über dieses Spezialgebiet der Rechtspfleger.

Januar: Das BVerwG beschäftigt sich am 2.2. mit der Frage, ob ein Krematorium in ein Gewerbegebiet gehört. Die SZ berichtet, dass das VG Berlin die Klage eines Ufoforschers auf Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Erfolg gehabt habe. Das sei keine Parlamentstätigkeit sondern eine Verwaltungstätigkeit. Das wird ähnliche Klagen nach sich ziehen. Aber zunächst muss das OVG ran. Das Landgericht Augsburg meint, ein regionales Auktionshaus schulde nur die Sorgfaltspflicht eines regionalen Auktionshauses bei der Beurteilung eines Teppichs – soso, wo soll das im Gesetz so stehen? Dann schuldet ein Landarzt nur die Sorgfalt eines Landarztes? Das kann nicht sein. Ich hätte der Klägerin ein überwiegendes Mitverschulden attestiert, denn sie hat nach der ersten Auktion nicht nach § 119 II angefochten und folglich genehmigt. Eine geheimnisvolle Frage aus einer aktuellen Prüfung: welche Gesetzgebungsbefugnisse es noch außerhalb Art. 70 ff.. GG gäbe. Der Prüfer griff sich dann den Sartorius II und sagte, das sei wohl abgeschafft worden. Ich habe keinen Schimmer. Das BVerfG beschäftigt sich am 14.2. mit der W-Besoldung – Leistungsbezahlung von Professoren, die Erbrecht lesen müssen? Eine Durchsuchung im Bundespräsidialamt wegen eines „konkretisierten Anfangsverdachtes“ – aha. Der Bundespräsident hat offenbar nur das Privileg des § 49 StPO – bei Abgeordneten muss der Bundestag zustimmen, obwohl der Bundespräsident ja ins Gesetzgebungsverfahren eingebunden ist und weder der Exekutiven noch Legislativen astrein zuzuordnen ist.

Der IGH entscheidet am 3.2. unsere Klage gegen Italien wegen der Pfändung der Villa Vigoni auf Veranlassung der Titel der Opfer im Fall Distomo. Italien möchte gerne verlieren. BGH III ZR 114/11 – darf ein Krankenhaus, welches von einem serbischen Patienten in Belgrad 111.000 Euro haben will, diesen im Gerichtssprengel des Krankenhauses verklagen? Gilt das dann auch für Arztpraxen und Anwälte? Die Zeitungen und die Klägerin, Frau Kücük, meinen, der EuGH wäre für sie gewesen – er hätte keinen Freibrief für Arbeitgeber ausgestellt. Das seh ich anders. Der wahre Grund für 13 Kettenarbeitsverträge in 11 Jahren beim Amtsgericht Köln ist das Geld. Begrenzte Haushaltsmittel waren bisher in der Rechtsprechung kein Grund, Befristungen zu gestatten – z.B. bei Lehrern oder Hiwis an Universitäten. Das Urteil ist ein Scheunentor für Arbeitgeber – schon wegen dieses Wischiwaschi. Schließlich muss sich der Arbeitnehmer zu Gericht trauen. Der Supreme Court hat nach der FAZ vom 26.1. etwas gegen eine GPS-Überwachung und stellt eine historische Auslegung an – mit Kutschen und Polizisten. Sowohl der thüringische Landtag als auch der Bundestag wollen einen Untersuchungsausschuss zu der Zwickauer Terrorzelle einrichten. Mal nicht als politisches Kampfinstrument – warten wir mal ab.

Das BVerfG hat etwas gegen eine GmbH&Co KG bei Anwälten – eine GmbH sowie eine AG sind aber mittlerweile gesetzlich zugelassen. Was ist der Unterschied? 1 BvR 2280/11. Das Amtsgericht Köln darf eine Mitarbeiterin jahrelang mit 13 Kettenarbeitsverträgen beschäftigen – EuGH C-586/10. Wieso darf der EuGH solche Interna unserer Justiz ohne grenzüberschreitenden Bezug entscheiden? Der Strafrechtsvortrag am 25.1.: die Polizistin entwendet Kaffee aus der Gemeinschaftsküche mit Schlagstock am Gürtel – die Waffe ist aber schon weggeschlossen. Ist da wie beim Bodyguard, der eine Tüte Katjes bei Rewe stiehlt, zu befürchten, dass sie einem Kollegen eines mit dem Schlagstock überzieht? In der Prüfung Bönders/Rütten/Vogt wurde im Zivilrecht § 935 genau durchsubsumiert und das Abhandenkommen einer Vollmachtsurkunde fallmäßig themasiert. Im Strafrecht ein Fall aus Bonn: ein justizbekannter Pelzhändler ärgert sich über Fremdparker auf seinem Kundenparkplatz, lässt die Schranke runter und verlangt 20 € für die Freiheit. Das war noch eine seiner harmloseren Varianten. Die erscheinende Polizei wurde mit Trachtengruppe tituliert. Ich hab da zufälligerweise mal hinten im Zuschauerraum gesessen. Im ÖR Verwaltungsvollstreckung. Der EuGH C-282/10 gibt genaue Verhaltensregeln für die Frage der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien zwischen Privaten und bestätigt seine bisherige Rechtsprechung. Vertikal ja – also wenn der Arbeitgeber der Staat ist. Horizontal nur über eine richtlinienkonforme Auslegung und wenn das nicht geht, eine Amtshaftungsklage gegen den nicht umsetzenden Staat. Die FAZ schreibt von Grundrechten und Drittwirkung. Das lese ich da nicht. Wer verklagt schon die Bundesrepublik wegen 250 Euro? Ich nicht – keine Rechtsschutz deckt das, Anwaltszwang vor dem Landgericht und der Gegner hat eine volle Kriegskasse. Nicht sehr verbraucherfreundlich. Die LTO berichtet, dass das BVerwG am 25.1. über die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen anlässlich des Falles des OVG Hamburg – war im Zweiten schon Klausur – verhandelt hat – 6 C 9.11. England regt sich nach der FAZ nicht nur über die EU und den Euro auf sondern auch über den EGMR. Warum soll ein Wahlverbot für inhaftierte Straftäter nicht gehen?

Ach herrje, der BGH VIII ZR 95/11 meint, dass eine Widerrufsbelehrung die Postfachadresse enthalten darf. Kann man da rein neuerdings zustellen? Darf eine Bank Boni unter Rückforderungsvorbehalt wegen Verschlechterung der Geschäftsergebnisse versprechen? Nach dem BAG 10 AZR 756/10 beschäftigt sich nun der Highcourt in London mit der Frage. Darf ein Lieferant von Schlecker seine Leistung erst mal zurückhalten? Kunden von Teldafax haben dieses Privileg nicht. Der General-Anzeiger schreibt fälschlicherweise, dass die Verjährungsfrist für Vermieter 6 Jahre seit Rückgabe der Mietsache betrage. Haftung? Die FAZ diskutiert, ob Verträge Business to Business nicht frei von gerichtlicher AGB-Kontrolle sein sollten. Dann müsste aber konsequenterweise auch die strengste Wortlautauslegung wie in England und im Völkerrecht praktiziert werden. Meine Meinung. Keine Rettungsverrenkungen mit Analogie und Wegfall der Geschäftsgrundlage. Es gilt das geschriebene Wort.

Das BAG veranstaltete einen Moot Court zu Frage, unter welchen Voraussetzungen Fortbildungskosten zurückverlangt werden können – nach Absolvierung Ihrer Fachanwaltsausbildungw wechseln Sie zur besser bezahlenden Konkurrenz. Mit und ohne Klausel? Wie hätte die auszusehen? Ein Vergleich mit den Bundeswehrmedizinern könnte nicht schaden. Die Berliner Hoteliers dürften jetzt nicht nur auf die offene Konkurrenz privater Wohnungsvermieter böse sein sondern auch auf das VG BErlin – 19 L 294.11. Wann ist eine Wohnung eine Ferienwohnung und wann ein Beherbungsbetrieb? Die SZ berichtet über das Selbstreinigungsverfahren sprich Selbstanzeige des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten nach Art. 40 III LV. Geht das noch als Fortsetzungsfeststellungsbegehren? Gibt es im GG etwas vergleichbares? Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat zu entscheiden, ob ein Analphabet einen Aufhebungsvertrag wirksam unterschreiben kann. Dann dürften die wenigsten Verträge in der Republik gültig sein. Wer versteht die schon vom ersten bis zum letzten Buchstaben?

Der Vortrag am 20.1.: Herausforderungsfall – Verfolgungsfahrt durch die Polizei, die zerlegt ihr Auto, weil sie infolge des aufgewirbelten Staubes nichts mehr gesehen hat. Land NRW gegen A. Den Fall könnte man eigentlich eher im ÖR stellen. Schlecker betreibe das sog. Planinsolvenzverfahren, um über das Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus längerfristigen Verträgen rauszkommen. Das bleibt zu überprüfen. Ein toter Deutscher auf der Costa Concordia. Nach welchem Recht geht das? Die Welt berichtet, dass eine 62jährige eine Absage von einem Tierheim bekommen habe. Sie wäre zu alt für einen Hund. AGG?

Die Fristablaufsverschiebung bei einem Sonntag gilt nicht für die Zugangsfiktion – BSG B 14 AS 12/09 R – soviel zu dem Thema, dass ein Anwalt Fristenberechnungen nie falsch machen darf. OLG Stuttgart 10 U 75/098 – Silbereinschmelzen – lief in Niedersachsen als Klausur. Die Prüfung am 12.1. Limpens/Roth/Reuter – die Noten: 26 zu 55 (8+7), 45 zu 93 (12+12), 24 zu 54 (3+9), 26 zu 55 /(8+7), 34 zu 6x (2+8)m, 33 zu 55 (4+6). Im Zivilrecht kam eine frische Examensklausur – GbR und Grundstücksrecht – im Strafrecht eine alte Examensklausur – im ÖR der übliche Rundumschlag Europarecht, Geschwindigkeitsbeschränkung wegen eines Uhus, der angefahrene Tiere von der Straße wegholen will und Kammerwahl in der Apothekenkammer. Und noch einmal der Tierarzt, der die Ankaufsuntersuchung fehlerhaft absolviert hat – BGH VII ZR 136/11 – wieso sind er und der Verkäufer Gesamtschuldner? Muss die Patientin erst den Verkäufer verklagen, wenn nicht bzw. wenn ja? §§ 840, 427, 431 oder innere Zweckgemeinschaft passen doch alle nicht. ? Die Prüfung am 18.1. Ey/Kubink/Weingarten: im ÖR „was ist ein Obersatz?“ Europarecht, finaler Rettungsschuss, Luftsicherheitsgesetz, Benutzung eines gemeindlichen Sportstadions. Im Zivilrecht Erbrecht und im Strafrecht soll der Kaufpreis für Drogen mit der Eisenstange und Wohnungsdurchsuchung realisiert werden. Die SZ berichtet über eine zusätzliche Problematik der Nichtanwendungserlasse – im letzten Koalitionsvertrag wurde versprochen, die in den Giftschrank zu tun. Die weiteren Lehman-Brothers-Termine beim BGH sind wegen Vermeidungstaktik der Banken abgesetzt worden, jedenfalls soweit diese bisher verloren haben. Vada a bordo, cazzo. Die dritte Klausur im Januartermin: AGG – OLG Köln 24 U 51/09 – muss ein Vermieter bei Eigenbedarfskündigung eine AGG-Auswahl bei Mietern in mehreren Häusern treffen (wenn dem so sein sollte, müsste der Vermieter Auskunft über die anderen Kandidaten erteilen, so jedenfalls der Generalanwaltbeim EuGH zu der Frage, ob ein abgewiesener Jobbewerber einen Auskunftsanspruch über den erfolgreichen Kandidaten hat) – gilt das Vorkaufsrecht von Mietern nicht nur bei der Umwandlung in eine Eigentumswohnung (nicht bei einer GbR – kennen wir ja) sondern auch bei Veräußerung des Grundstücks? Wozu lernt man 4 Jahre? Bayern trägt mehr als 50% des horizontalen Finanzausgleichs und meckert natürlich. Hedgefonds wollen Griechenland bei einem Schuldenschnitt vor dem EGMR wegen Eigentumsverletzung verklagen. Soweit ich mich erinnere, ist das Eigentum in der EMRK nicht erwähnt.

Der Vortrag am 18.1. im Zweiten: der Verkäufer will die Auflassungsvormerkung (§ 886) löschen lassen, weil der Käufer nicht wie besprochen, fristgerecht baut. Darf ein VU ergehen, weil im schriftlichen Vorverfahren die Verteidigungsanzeige erfolgt aber die Klageerwiderung nicht gekommen ist? Im ÖR hätte man § 12 GewO kennen sollen. Im Strafrecht Verwertung einer familiengerichtlichen Akte zum Umgangsrecht im Strafprozess. Im Zivilrecht droht eine Bank mit einer Schufaanzeige – einstweilige Verfügung? Die Prüfung Kapischke/Jox/Fleischfresser am 18.1.: im ÖR Glasverbot im Kölner Karneval. Im Strafrecht, ob die Zeitungsartikel in der Causa Wulff verwertet werden dürfen und ein Raubfall. Im Zivilrecht Familienrecht sowie das letzte Urteil zum Spielsperrvertrag des BGH. Ein Tierarzt macht bei der Ankaufuntersuchung was falsch, sein Patient vergleicht sich mit dem Gegner – wie wirkt sich das auf seine Haftung aus? BGH VII ZR 7/11. Der Vortrag am 18.1.: ein Handwerker will nicht, dass die Handwerkskammer nach § 91 HWO Auskunft über zuverlässige Mitglieder gibt plus Zulässigkeit der Pflichtbeiträge. War ein Urteil, muss ich aber erst noch raussuchen, mir schwant, dass das uralte sind. BGH VIII ZR 289/09 war schon Vortrag und nun Examensklausur – Missbrauch des Ebaykontos des Ehemannes bei Verkauf einer Gaststätteneinrichtung – sowie die Frage, ob die Ausnahme des § 476 für einen Wackelkontakt greift, der erst 2 Monate nach dem Kauf auftritt. Ein Politikprofessor fordert seine Studenten auf, mit Schokoladenspielzeugpistolen aber ohne Maske Banken zu betreten. Auf den Strafbefehl wegen § 111 zu § 123 legte er Einspruch ein und wurde freigesprochen. In der FAZ legt ein Ex-Verfassungsrichter unserem Bundespräsidenten den Rücktritt nah. Eine Abwahl sieht das GG aus gutem Grund nicht vor – Art. 67 GG ist nicht analogiefähig.

Das BVerfG entscheidet ob, Jack Nicholson (Einer flog über’s Kuckucksnest) bzw. Hannibal Lecter in einer privaten Maßregelvollzugsanstalt untergebracht werden dürften. Wie ist es mit privaten Gefängnissen? Der BGH meinte am 17.1., dass die Bahn, die transportiert, für den nicht gestreuten Bahnsteig haftet, selbst wenn die Streupflicht outgesourct wurde. Das AG Berlin-Tiergarten hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall entschieden: der Kellner, der mit seinem Kaffeewagen durch die Waggons zieht, hatte einen zu heiß gebrühten Kaffee auf den Passagier geschüttet, war aber von einer anderen Gesellschaft. Der Fall hier dürfte als Regressfall der Anwälte zum BGH gekommen sein – die sind ziemlich rumgeirrt und haben nicht gewusst, wen sie zu verklagen haben. Ich hätte mich da aber auch nicht klüger angestellt.

Die erste Klausur im Januar wandelt die Toyota-Rückhol-Methode (nichts ist unmöglich) bei säumigen Kunden ab: mit dem Zweitschlüssel nimmt man den in der Nähe des Wohnhauses geparkten Wagen einfach mit, und zwar Ausbau einer Turbine bei einem Schiff. Im Zweiten noch die Fundstelle zu der Autorennenklausur – OVG Münster 25 A 1096/97. Die SZ berichtet, dass der BGH am 17.1. verhandelt, wer bei der Bundesbahn bei Glätte auf dem Bahnhof streuen muss. Da es ein Konzern mit vielen Gesellschaften ist, könnte eine Gesellschaft, die aber nicht befördert, vielleicht über die Exkulpation entkommen. Gibt es also eine vertragliche Anspruchsgrundlage, bei der die Bahn wegen § 278 nicht entkommt, auch gegen eine Nichtbeförderungsgesellschaft? Müsste eigentlich so sein. Das Landgericht Hannover beschäftigt sich mit Containern: die Täter suchen auf den Hinterhöfen von Supermärkten in Mülltonnen nach noch brauchbaren Lebensmitteln. Hausfriedensbruch – Diebstahl? Der Vortrag am 12.1. im Zweiten: der Schäferhund läuft ins Auto und begeht dann Unfallflucht. Am nächsten Tag wird er dann gefasst. Exkulpation des Halters?

Die Prüfung am 12.1. Schilken/Gärditz/Jürgens – der Vortrag: BGH die hohen Detektivkosten an der Tankstelle – die Noten: 52 zu 106 (15+13), 22 zu 44 (4+6), 38 zu 90 (13+13) und sonst ungefähr: 38 zu 73, 31 zu 61. Im Zivilrecht BGH V ZR 171/10 – die Sowiesokosten. Im Strafrecht der uralte BGH-Fall: Der Bundeswehrsoldat auf Nachtwache steigt in das offene Kantinenkellerfenster und nimmt aus der Tiefkühltruhe ein Eis – bewaffnet natürlich. Im ÖR Lüth-Urteil, Nassauskiesungsbeschluss und ein beamtenrechtlicher Fall. Jetzt geht es nicht um das Ob des privaten Abschleppens sondern um das Wie d.h. die Höhe und Art der Kosten – BGH V ZR 30/11. Kindertransfer im Fußball – welche Vorschriften sind zu beachten? In Niedersachsen kamen die Entscheidungen des OVG Lüneburg 11 LC 480/07 und OVG Magdeburg 1 L 103/10 im Zweiten im Januar dran. Die SZ diskutiert, ob der Internetzugang nicht ein Menschenrecht sei? Ich würde lieber fragen, ob das Recht, wenigstens ein paar Stunden am Tag offline sein zu dürfen, nicht der Menschenwürde zuzuordnen ist. Die Straße von Hormus ist der umgekehrte Kubakrisenfall. Mal sehen, ob die Iraner die rote Linie, beim Bundespräsidenten der Rubikon genannt, überschreiten.

BGH V ZR 245/10: Der Verkäufer gibt mir einen großen Aktenordner, aus dem sich irgendwo ergibt, dass der halbe Garten dem Nachbarn gehört. Er sagt mir das aber nicht extra. Haftung? Die Welt meint, Herr Wulff würde sich hartnäckig weigern, Fragen wie z.B. nach Zuwendungen von Herrn Geerkens in den letzten 15 Jahren, zu beantworten. Die FAZ meint, der Anwalt würde Spielchen treiben und zuviel Antworten an die falschen geben. Wäre eine Leichenschändung durch deutsche Soldaten in Afghanistan – z.B. Spielen mit Totenschädeln, die wahrscheinlich noch  russische sind – nach § 168 StGB strafbar? BGH III ZR 73/11: man zieht um und würde gerne weiter über DSL in der neuen Wohnung surfen. Wenn es dort kein DSL gibt, muss man ohne Leistung weiter bezahlen. Deshalb hier ebenso?

Zahlen Schwiegereltern an die hausbaufinanzierende Bank, so können sie nach der Scheidung des Sohnes von der Ex-Schwiegertochter (die ja eigentlich keine Ex ist) Zahlung über § 313 verlangen, auch wenn er in dem finanzierten Haus alleine wohnt. Tun sie das nach der Scheidung weiter, allerdings nicht aus GoA oder § 812 – BGH XII ZR 149/09. Die Welt lobt von Weizsäcker über den grünen Klee – da kann man auch anderer Meinung sein – NJW 1994 S. 1329. Wenn er da nicht gerade kurz vorher seine Amtszeit beendet hätte, wäre das eine Bundespräsidentenbeleidigung gewesen. Das OLG Koblenz 1 Ss 213/11 meint, dass ein Lehrer, der eine 14jährige, die nicht in seiner Klasse ist, verführt, keinen sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener begangen habe. Darf die Ratsmehrheit ein Ratsmitglied der Opposition rügen? VG Kassel 3 L 1399/11.

Darf eine Industrie- und Handelskammer sich zu Stuttgart 21 äußern oder ist das eine unzulässige allgemeinpolitische Mandatsausübung? VG Sigmaringen 1 K 3870/10. Das LAG Berlin hat zu prüfen, ob die Kündigung eines HIV-Infizierten in der Probezeit mit dem AGG zu vereinbaren ist – so die FAZ. Die Stadt Freiburg streitet um eine Iran-Flagge auf einer örtlichen Brücke. Wer entscheidet das? Reicht es für eine fristlose Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer der Lufthansa im Urlaub von seinem Diensthandy aus für 500 € Privatgespräche führt? Hätten nicht nach 25 Jahren eine Abmahnung und Erstattung ausgereicht? LAG Hessen 17 Sa 153/11. Das BVerfG sagt, es sei keine Superrevisioninstanz in der Delistingfrage, wird sich aber doch als solche betätigen müssen. Fällt die Börsenzulassung unter Art. 14 GG oder nicht? Am 9.1. haben die Interessenten bei der Bundesanleihenauktion erstmalig angeboten, ohne jegliche Zinseinnahmen dem Bund Geld geben zu dürfen. Hauptsache, man weiß, dass man sein Geld zurückbekommt. Ich werde mich doch nach einem Schrebergarten umschauen.

Das VG Aachen beschäftigt sich mit dem Klassiker des Altglascontainers im Wohngebiet – 6 K 2346/09, und das VG Köln – 7 K 593/09 – mit Rauchen in überdachten Einkaufspassagencafés. Entscheiden muss das VG Köln zur Zeit, ob die Universität den Veröffentlichungspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich der Verträge mit Forschungsunternehmen unterliegt. Die FAZ meint, in NRW werde der staatliche Islamunterricht eingeführt, um die korrespondierenden Religionszweige dazu zu bringen, die Anforderungen für die Gewährung des Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu erfüllen. Der Hauptvorteil ist das Steuerprivileg für Spenden. Ein seltsamer Grund, Unterricht einzuführen.

Die FAS schreibt so hübsch, dass auch der größte Feigling sein Mütchen an jemandem kühlt, der seine Ehre verloren hat, beteiligt sich aber selber fleissig an dem Gerücht, dass der Kredit in Wirklichkeit von Herrn Maschmeier sei. Die angeblich kostenlose Luxuskleidung wird attackiert, obwohl die meisten Fernsehmoderatoren so auftreten – die SZ meint, das erkenne man daran, dass sie perfekt gekleidet seien. Auch Professoren nützen die Gelegenheit, um sich zu artikulieren. Soll die Direktwahl eingeführt werden? Eine alte Kamelle. Darf das Amt in Gänze abgeschafft werden, schützt Art. 20 GG den dort nicht erwähnten Bundespräsidenten? Reicht es für eine Präsidentenanklage, weil die Linke meint, eine strafbare Nötigung im Versuchsstadium gefunden zu haben? Absolut erschreckend und erstmalig – Fertigmachen durch Zeitungen und Internet sowie Leserbriefe auf unterstem Niveau. Der EuGH C-415/10 entscheidet in diesen Tagen, ob das AGG einen Auskunftsanspruch über den erfolgreichen Konkurrenten hergibt. Die Urlauber, die im österreichischen Schnee festsitzen, während hier die Bäume sich anschicken, zu blühen, bringen das alte Problem des § 615 BGB. Wer trägt das Risiko, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Produkt im Schnee festhängen? Arbeitnehmer können ja immer noch die Ablage machen. Das Wegerisiko trägt er.

Von Tierärzten und Apotheken empfohlen: youtube simon’s cat – cat man do. Unser intellektueller Pacemaker, die Bild-Zeitung, fragt scheinheilig, ob er/sie den Text des Anrufbeantworters veröffentlichen darf. Braucht sie dafür eine Zustimmung? Die Nation fragt sich, ob der Bundespräsident rechtswidrig handelte, als er „nur“ dem ARD und dem ZDF ein Interview gab und nicht auch Eurosport. Rhetorisch bewundernswert die Frage an Frau Schausten nach ihren Übernachtungskosten – da konnte sie ja nur eine falsche Antwort geben. Stelle nie eine Frage, deren Antwort Du vorher nicht kennst. Handelt ein Ebay-Ersteigerer wucherisch, wenn er ein Handy, das im Laden 24.000 € kostet, für ca. 800 € ersteigern will? Wie kann man denn auf die Idee kommen? BGH VIII ZR 244/10.

Dass eine Spielbank an ihren Spielsperrvertrag gebunden ist, hat der BGH zwar in den 90ern abgelehnt, dann aber später doch bejaht. Kommt sie aus dem Vertrag wieder raus, wenn der Gast sie darum bittet? Das erste Heft der NJW bespricht BGH III ZR 251/10. War alles schon Klausur. Bedarf ein Fernsehinterview des Bundespräsidenten, den die Springerpresse als Parvenu bezeichnet, der Gegenzeichnung durch die Kanzlerin? Zeitungen, die keine Leserbriefseite haben und deren Impressum man nur versteht, wenn man einen Handelsregisterauszug vorliegen hat, wollen zeigen, dass sie einen Politiker machen und auch wieder entmachen können. Was hat der Mann denn schlimmes getan? Sarkozy macht das drei Mal täglich. Das BVerfG prüft am 10. Januar, ob ein Delisting unter Art. 14 GG fällt – 1 BvR 3142/07. Die Uni Köln veranstaltet einen Moot Court zu der Frage, ob eine Sportlerin, die vielleicht ein Mann ist, von Sportwettbewerben ausgeschlossen werden kann. Wie ist es mit Frauen in Männersportarten oder umgekehrt? Hat ein Behinderter einen Anspruch auf Teilnahme an den regulären Wettbewerben?

So was verlogenes. Die Pressegemeinschaft heult wegen der günstigen Kreditkonditionen des Bundespräsidenten wie ein Rudel hungriger Wölfe. Diese Berufsgruppe bekommt beim Autohändler, bei Telekommunikationsunternehmen die höchsten Rabatte und greift in jede ähnliche Zuckerdose ohne irgendein Schamgefühl. Man lernt aber, dass die Presse nie Dein Freund ist. Der Golfball entgegen anderer Aussagen übrigens auch nicht. Zurück zur Arbeit. Auf der Flucht vor einem Schwan sollte man auf seine Füße gucken – OLG Koblenz 5 U 196/11 – der Uferwegbetreiber haftet jedenfalls nicht. Die Besetzung der Großen Strafkammer ist mit Wirkung zum 1.1. neu geregelt worden. U.a. bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung müssen die zu fünft sitzen.  Auch bei der Großen Jugendkammer gibt es Änderungen. Näheres bei beck.de online.

Die selbstgefällige Presse jagt mal wieder in Rudeln. Ein zugegebenermaßen dämliches Gespräch des Bundespräsidenten mit dem Anrufbeantworter der Zeitung, die nie mehr als vier Worte mit höchstens 3 Buchstaben in einem Satz bringt, wird nun in der Sauren-Gurken-Zeit genüsslich als Weltsensation präsentiert. Ein Selbstgespräch war das leider nicht sondern verwertungsmäßig einem Gebet angenähert, also ist die Veröffentlichung weder strafbar noch unverwertbar. Es gibt Situationen, in denen man nichts richtig macht. Die Dänen, ausgerechnet, haben die nächsten 6 Monate die Präsidentschaft in der EU und sollen den Euro, den sie selber nicht haben, hochpäppeln. England hat die Haustierquarantäne abgeschafft. Müssten sie das wegen EU-Recht nicht sogar? Im Fall Carpenter hatte eine philippinische Ehefrau einen Anspruch auf Einreise, um ihrem englischen Handelsvertreter-Ehemann das Essen zu kochen, weil der sonst nicht arbeiten konnte. A minus ad maiorem müsste das für meinen Kater ja nun auch gelten.

Die FAZ schreibt sehr spannend über die zwei wichtigsten Ereignisse des Jahres 1962 – die Kubakrise und die Spiegelaffäre – den Abgrund von Landesverrat und die bedingte Verteidigungsbereitschaft. Die Russen hätten einen Rückzieher gemacht, weil die Chinesen Stress gemacht hätten – das kam in dem Film Thirteen Days nicht vor. Die letzte Klausur im Dezember ist an das Hanseatische OVG Hambrg 5 Bf 124/08, der aktuellste Abschleppfall, angelehnt bzw. daraus plagiiert. Die erste ÖR-Klausur war meiner fehlerhaften Erinnerung nach schon mal Klausur – Fachkundenachweis hinsichtlich Tonerkartuschen als mögliche Sprengstofftransporttaschen. Vor Gericht und auf hoher See – BGH V ZR 45/11: ein Wohnungseigentümer verklagt alle – Haus A und B. Das AG sagt, er hätte nur Haus B verklagen sollen. Er geht in die Berufung nur gegen Haus B. Das Landgericht meint, er hätte alle verklagen müssen. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird nicht stattgegeben, da seine Anwälte den Fehler gemacht hätten. Für so was hat man eine Haftpflichtversicherung. Jedenfalls der Januar steht im Zeichen Friedrichs des Großen. Was hat er positives gebracht? Den Robenzwang der Anwälte, das Petitionsrecht, die Kartoffel, die Schulpflicht, Kauf bricht nicht Miete.

Aktuell 2012 II – Hier weiterlesen