Aktuell 2013

 

28. Juni – Aktuelles 2013 I

Bitte umsteigen auf Bahngleis 2 in 2013.

Ich glaube, ich versteh das nicht: BGH XI ZR 160/12 – eine Inhaberschuldverschreibung nach § 793 wird abgetreten und nicht nach § 929 übertragen? Muss die Urkunde vom Zweiterwerber im Prozess vorgelegt werden? Anscheinend nicht mehr. Ein schöner Fall zum Bereicherungsrecht – BGH IX ZR 204/11 – Gerichtsvollzieher versteigern nicht so gerne selber russische Teppiche – es wird ein Auktionshaus beauftragt. Gegen wen geht der Schuldner/Eigentümer wegen des überschießenden Erlöses vor? BGH XII ZB  679/11 = NJW 2013 S. 1879: ist eine Vorerbin in einem Behindertentestament mittellos im Sinn des §§ 1836 c und d? In der FAZ wird die Vorherrschaft von Juristen und Mathematikern über das Wahlsystem beklagt, welches nach Art. 38 GG in die Hand der Politik gehört, da der einfache Gesetzgeber zuständig ist. Reines Verhältniswahlrecht wie in Weimar und Österreich, welches die Weimarer Verfassung übernommen hat, und Frankreich als Bollwerk gegen Madame le Pen? Reines Mehrheitswahlrecht wie in England oder 1871? „Sparen haften für Bankenpleiten“ dürfte juristisch nicht korrekt sein. Unterschied Schuld und Haftung? Gibt es Schuld ohne Haftung und Haftung ohne Schuld? Ja. Die Welt berichtet, dass der Bundestag die Vorschriften gegen Abmahnanwälte bei illegalen Downloads verabschiedet hat – das Allheilmittel soll der Regelgegenstandswert von 1.000 € sein, der allerdings eine Hintertür hat. Jemand, der einmal runter- bzw. rauflädt, macht das auch öfters, besonders, wenn er nicht direkt erwischt wird. Das dürfte Murks werden. Bonnorange, eine neue nicht rechtsfähige Anstalt der Stadt Bonn, veranstaltet einen Spezialsperrmüllabholtermin auf Anruf oder Mail für hochwassergeschädigte Dinge. Nun rufen aber Trittbrettfahrer an. Betrug? Und kann man denen die Kosten aufbrummen?

Ein Fachmann hat mich darauf hingewiesen, dass Jäger in ihrem Jagdrevier sehr wohl streunende Hunde erschießen dürfen. OK, aber was heißt streunen? Die Düsseldorfer Bezirksregierung weist den Landrat an, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen“, um die rechtswidrige Nutzung des Dienstzimmers des Neusser Bürgermeisters („Vesuv von Neuss“) zu unterbinden. Der Betroffene will das juristisch klären lassen, „Und wenn ich mein eigenes Ordnungsamt bitte, einen Bußgeldbescheid gegen mich zu erlassen, gegen den ich dann Widerspruch einlegen kann“. Wer die meisten juristischen Fehler findet, hat gewonnen. Die Lektüre des § 3 Nichtrauchergesetz NRW wird zusätzlich empfohlen. Wenn ein JVA-Insasse in seinem Haftraum rauchen darf, dann der Bürgermeister erst recht? Im Strafprozess Privatbank Oppenheim soll der Tatkomplex Schickedanz wegen § 266 vorläufig eingestellt worden sein, werde aber wegen des Kreditwesengesetzes weiter verfolgt. Geht das? Ein Teilfreispruch wäre doch auch nicht möglich. Der Supreme Court regt sich anlässlich des Voters Rights Act darüber auf, dass in manchen US-Staaten ohne amtlichen Ausweis nicht gewählt werden darf. Bei uns muss man sogar 3 Monate vorher in seinem Wahlsprengel angemeldet sein. Ist das im Computerzeitalter nicht auch schikanös? Zudem darf gegen Maßnahmen im Vorfeld der Wahl nicht vorher geklagt werden. Ein Jäger erschießt einen Wolf – den ersten seit 123 Jahren in der Gegend – in der Annahme, es sei ein streunender Hund. Den hätte er aber auch nicht erschießen dürfen. Error? Wilderei – Sachbeschädigung? Australien verklagt Japan wegen des vielleicht rechtswidrigen Walfangprogramms vor dem IGH. Eine Art Klagebefugnis scheint da nicht notwendig zu sein. Wenn ein Staat für einen Menschen oder eine Gesellschaft klagt (Barcelona Traction), muss diese einen genuine link zu dem Kläger haben.

Nach der FAZ sollen Revisionen ab dem 1.1.2014 nur mit Einwilligung zurückgenommen oder anerkannt werden können, damit große Unternehmen nicht höchstrichterliche Entscheidungen gegen sie verhinern können. Etwas naiv. Dann legen die eben einen Tausender drauf, damit der Gegner zustimmt. Die USA haben den Reisepass von Mr. Snowden für ungültig erklärt und meinen deshalb, sie hätten einen § 985. Russland sieht das anders. Das Elfes-Urteil in modernisierter Form? Er wird wohl länger im Transitbereich des Flughafens bleiben müssen, da die airlines sich gut überlegen werden, ihn mitzunehmen. Nehmen wir mal an, ein Elektronikmarkt tauscht alles innerhalb von 14 Tagen um. Nun kommt ein Torwandschützenkönig, kauft jeden Tag was, schießt ins Runde und will den Kaufpreis erstattet haben. Darf das Kaufhaus die Reißleine ziehen? Und der zweite Kunde kauft ebenfalls jeden Tag ein Smartphone – insgesamt für 18.000 € – schießt, trifft aber nie die Torwand. Er will nun die Smartphones zurückgeben. Rechtslage? Auslegung? Gilt das Torwandpreisausschreiben nur für „reguläre“ Kunden? Eine Photoladenmitarbeiterin entdeckt auf zu entwickelnden Photos Kinderpornographie, bespricht das mit ihrem Chef, der will nichts machen. Sie geht damit zur Polizei. Kündigungsgrund? Darf ein Fitnessstudio Kopftücher verbieten – angeblich aus Sicherheitsgründen? Das LG Bremen soll das so sehen. Wie ist es mit dem sog. Containern – Rausfischen von abgelaufenen Lebensmitteln aus Supermarkt-Entsorgungs-Containern? Hausfriedensbruch und Diebstahl? Das LG Aachen hatte zu entscheiden. Ein angeblich frustrierter LKW-Fahrer hat 762 Schüsse während seiner Fahrten auf andere Fahrzeuge abgegeben, mit zwei Beinah-Todesunfällen. Ermittlungsmethoden? Rasterfahndung mittels Kennzeichenlesung und dann Mobilfunkdatenbeschlagnahme. Problematisch, da ja bei einem Dort auch kein Massen-DNA-Test gemacht werden darf, wenn es um eine Vergewaltigung geht. Aber richtig. Wie denn sonst? Das BAG 8 AZR 280/12 meint, dass Ausschlussfristen im Arbeitsrecht in Verträgen sich nicht auf Mobbing-Ansprüche beziehen. Ein Generalanwalt meint in C-131/12, dass Google keine Störerhaftung treffe, wenn es nicht gegen das Datenschutzgesetz und sonstige Gesetze seines Niederlassungsstaates verstoße. Es gäbe kein Recht auf Vergessen werden. Früher hat man – Mephisto-Fall – gegen das Vergessen werden nach dem Tod mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht gekämpft. Die zweite Klausur im ÖR soll die auch nicht mit Burkini schwimmen wollende Schülerin – VGH Hessen  und jetzt BVerwG – gewesen sein. Im Vortrag am 19.6. soll der Ehemann-Täter übrigens den Brandsatz auf seine eigene Doppelhaushälfte geworfen haben, um sich an seiner Frau zu rächen. Etwas daneben oder?

§ 1357 ist schon seltsam. Für Vermietungen gilt er wegen  der Vertragsfreiheit des Vermieters nicht – für Stromlieferungsverträge für die Ehewohnung aber schon. Wenn der Ehemann auszieht, kann der Vermieter gezwungen werden, die Ehefrau als alleinige Mieterin zu akzeptieren – für die Strompreisrückstände haftet der Ehemann aber noch weiter – BGH XII ZR 159/12. Ab heute sollte bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung kein Datum mehr genannt werden – BAG 6 AZR 805/11. Was halten Sie von dem Urteil? Die arme Arbeitnehmerin – wie soll die wissen, wann sie woanders anheuern darf? Der Arbeitsvertrag ist von 1987. Nach der FAZ meint ein Verfassungsrechtler im Auftrag der hessischen Regierung, dass ein neunstündiger Kessel bei Blockupy in Ordnung sei. Die dahin zielführende Argumentation dürfte sich einigermaßen schwer tun, zu überzeugen. In der SZ räsoniert man über die Subsumtion allgemein und im besonderen. Im Zivilrecht haben wir nun drei zu beachtende Methoden. Bei Brüsseler Vorschriften die autonome Auslegung, bei unseren alten Vorschriften die klassische Auslegung und bei Fällen, auf welche der EGMR die Pfote legen kann, englisches sprich Völkerrecht – die nicht gewählten Richter haben den Willen des Gesetzgebers zu beachten und nicht jeden Fall mit einer Analogie oder erfundenen Begriffen wie der Person der Zeitgeschichte zu lösen. Die Rückkehr zum Rechtspositivismus aus Respekt vor dem Gesetzgeber ist eine Überlegung wert. Aber verdient dieser Gesetzgeber bei der Qualität der Vorschriften diese Zurückhaltung? Für uns zählt immer noch das richtige Ergebnis als Maß aller Dinge. Im Strafrecht ist das oberste Gebot der Subsumtion, straßentauglich zu sein – sonst könnten ja nur Juristen Vorsatz haben. Reine Theorie, wenn man sieht, wie der Begriff des gefährlichen Werkzeuges hier anders gesehen wird als da. Im Verfassungsrecht gehört neben der klassischen Auslegungsmethode auch die Rechtsvergleichung und Verfassungskonformität dazu. Pep Guardiola – ob sein Vertrag eine Rechtswahlklausel hat? Muss er zum Arbeitsgericht, wenn es Probleme geben sollte?

Ein erschreckender Bericht aus dem General-Anzeiger: ein sehr erwachsener Sohn lässt seine alte, verstorbene Mutter wochenlang im Sommer in der Wohnung liegen, geht an ihrer Stelle zu einem Stammtisch und nimmt die für sie bestimmten Blumen entgegen. Strafbarkeit? In der Prüfung Gärditz pp. am 19.6. kaufte jemand einen Porsche, dessen Navi nur 2.500 Adresen speichern konnte, so dass dieses mit seinem IPhone, welches 3.000 laden kann, nicht harmonierte. Im Strafrecht kauft der Täter vor dem Stadion dem Opfer zwangsweise dessen Eintrittskarte für das Spitzenspiel ab. Im ÖR ging es um die Verfassungsbeschwerde gegen die Primatenforschung plus Europarecht. Wenige Kenntnisse waren vorhanden. Können sich Studenten auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn sie z.B. für das Studium im benachbarten Ausland kein BAFöG bekommen? Der EuGH C-20/12 meint, ja und zwar auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Eltern. Anders wohl noch in Morgan/Bucher zu § 5 BAFöG – die eigene Arbeitnehmerfreizügigkeit dann ab der Referendarzeit – Robert Kranemann. Der Vortrag vom 19.6.: Der Ehemann will aus Rache die Doppelhaushälfte seiner Ehefrau anzünden. Der geschmissene Brandsatz entzündet aber nur den Fensterrahmen. Zusatzfrage: erzählen Sie alles, was Sie zu Konkurrenzen wissen – sinngemäß. In der Düsseldorfer Prüfung wurde im Zivilrecht OLG Bremen 1 U 13/12 geprüft: „Ein bereits 42jähriger“ Mann nimmt Tennisstunden – schon in der 5. Stunde meint der Trainer ihm Lobs zuspielen zu müssen, ohne dass die Bälle vorher aufgesammelt werden. Mit 42 sollte man wohl nur noch im Ohrensessel sitzen. Im Strafrecht ging es um die Strafbarkeit eines Anwaltes, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung versehentlich eine Doppelzahlung erhält und diese nicht erstattet. Im ÖR wollen Anwohner sich gegen einen Kostenbescheid für Abwasserrohre wehren. In Brasilien gehen die Leute gegen Fahrpreiserhöhungen auf die Straße. Bei uns wurde in den 60er Jahren das Laepple-Urteil zum Gewaltbegriff erlassen. Ist ein schmächtiger Jurastudent lediglich ein psychisches Hindernis für eine ausgewachsene Straßenbahn? Darf der Staat einen Bischof wegen Untreue und § 156 belangen, wenn er in innerkirchlichen Angelegenheiten sich vielleicht daneben benommen hat? Die FAZ berichtet. Eine Hartz-IV-Empfängerin beantragt Soforthilfe nach § 42 I SGB I, kauft sich einen Kasten Mineralwasser, kippt das Wasser weg und will mit den Flaschen das Pfandgeld erhalten. Der Supermarkt weigert sich und erteilt Hausverbot. Strafbarkeit? Auch das gibt es: eine Behörde verlängert die Klagefrist – Rechtsfolge? VG Göttingen 2 A 587/12. Der Hamburger Kessel ist im Gegensatz zum Münchner Trichter nach wie vor unzulässig, VG Göttingen 1 A 127/11. Hier kommen die üblichen Einwendungen gegen eine juristische Prüfung – VG Frankfurt 4 K 366/11.F. Auch Die Welt schreibt über das angebliche Problem, dass das OLG Schleswig-Holstein die Helmpflicht der Radfahrer über § 254 eingeführt habe. Mit dem Ergebnis, dass das nicht zu beanstanden sei. Bremer Polizeibeamte regen sich über tarifliche Nullrunden auf und rufen den „bürgerfreundlichen Sommer“ aus, was sich in der Bußgeldkasse des Stadtstaates empfindlich bemerkbar macht. Strafbarkeit? Beamtenrechtliche Zulässigkeit? Zulässiger „Arbeitskampf“ mangels Streikbefugnis?

Muss eine vor 13 Jahren geschiedene Ehefrau sich an dem früheren Altenteilvertrag mit ihren Ex-Schwiegereltern immer noch dergestalt beteiligen, dass sie auch für die Beerdigungskosten aufkommen muss? OLG Hamm 8 UF 200/12 – das könnte man auch anders sehen. Repetitoriumsbeträge sind kein Sonderbedarf im Unterhaltsrecht – OLG Hamm 6 WF 298/12 – es gibt ja die kostenlosen Uni-Reps. Dann sollte man vielleicht in Aussicht stellen, 2 Semester länger als vorgesehen studieren zu müssen. Wie ist das, schuldet der Vater nur Unterhalt bis zum Freischuss? Auch für den Verbesserungsversuch? Ich hatte mal einen Fall, da weigerte sich der Erzeuger nach dem 1. Durchfallen weiter zu zahlen. Das Gericht, selber mit zwei Kindern im Studium, neigte dem zu. Das Durchfallen zeige ja, dass man nicht sonderlich geeignet sei. Wir haben uns dann aber doch noch zufriedenstellend geeinigt.

Wenn ein Staatsanwalt heute durch die Südstadt in Bonn ins Büro geht, kommt er an einigen Plakaten vorbei „Wanted“, in denen für die Preisgabe der Wohnadresse des Oberst Klein wegen Kundus (Mord an 150 Zivilisten) 100 Euro angeboten werden – mit Internetadresse. Welche StA ist zuständig? Wonach ist das strafbar? Strafbarkeit desjenigen, der die Information liefert? Welche Ermittlungsmethoden sind hier möglich? In der SZ regen sich die Radfahrer über das OLG Schleswig-Urteil zum Mitverschulden der Radfahrerin ohne Helm auf, welche gegen eine geöffnete Autotür fuhr. Durch die Hintertür würde ohne Änderung der StVO, welche Radfahrer und -wege ja überhaupt nicht kennt, eine Helmpflicht eingeführt. Wo liegt das Problem? Für Reiter gibt es auch keine gesetzliche Helmpflicht. Wenn ich im Treppenhaus das Licht nicht anmache und runterfalle, ebenso nicht. Eine Scheinargumentation. Die SZ berichtet auch zu den internationalen Kunstfälschern, dass die Abkäufer manchmal mit Schwarzgeld bezahlen und sich daher nicht beschweren. Ist das Betrug, wenn der Käufer um sein Schwarzgeld gebracht wird?

Der Vortrag im Zweiten am 13.6.: gehören offene Pferdeboxen – Paddocks – ins Dorfgebiet? Es gibt einige Entscheidungen dazu. Hobbypferdehaltung wird gar nicht gerne gesehen. In den Innenbereich gehört sie nicht und im Außenbereich erst ab ca. 20 Pferden. Das Bauplanungsrecht ist noch das geringste Problem. Die Baubehörde kommt mit bauordnungsrechtlichen Dingen wie die Entwässerung. Die heimliche Herrscherin ist die Landwirtschaftskammer. Sie müssen und sollen das Pferdefutter zum großen Teil selber produzieren. Im DM-Markt neben dem Katzenfutter liegt das nicht. In der Prüfung Stobbe/Schaffranek/Richter wurde im Strafrecht § 169 GVG diskutiert – aus aktuellem Anlass. Im Zivilrecht die BGH-Rechtsprechung zu Casino-Spielsperrverträgen. Im ÖR etwas Verfahrensrecht. Nehmen wir mal an, nicht der belgische König sondern der Bundespräsident würde vor Gericht auf Anerkennung der Vaterschaft verklagt, mit der Folge eines DNA-Tests. Art. 60 IV i.V. mit Art. 46 III GG – ginge das? Die FAZ berichtet über die geplante Kodifizierung – Gesetzbuch – kollektiver Vermögensanlagen – wohl offene und geschlossene Fonds. Die Heuschrecken werden sicherlich die Schlupflöcher ganz schnell finden. Der BGH IV ZR 224/12 beschäftigt sich mit § 2282 III BGB. Darf eine Anfechtung nach § 2079 mit der Anweisung versehen werden, dass sie erst dann durch den Notar abgegeben wird, wenn er einen gesonderten Startschuss erhält? Bedingte Anfechtung?

Fällt ein Lottogewinn während des Getrenntlebens der Eheleute und überhaupt unter den Zugewinn? BGH XII ZB 277/12. Wie ist mit Schmerzensgeld? Das OLG Schleswig begehrt gegen die Ohne-Rechnung-Vertrags-Rechtsprechung des BGH auf – BGH VII ZR 6/13. Ist die Haftungsbeschränkung auf den 15fachen Reinigungspreis in AGBs zulässig? BGH VII ZR 249/12. Nehmen wir mal an, ein Entscheider im Öffentlichen Dienst scheidet aus. Darf seine Behörde dann die noch eingehenden Mails löschen? § 206 StGB. Darf sie die vorherigen Mails ins Archiv verschieben? VG Karlsruhe 2 K 3249/12. Wie man es macht, macht man es falsch. Darf ein Bürgermeister einem Ausschussvorsitzenden die Tagesordnung zusammenkürzen? In NRW §§ 58, 48 GO – VG Wiesbaden 7 L 557/13.Wi. Ist ein Gartenhaus eine Zweitwohnung? VG Gießen 8 K 907/12.6.GI – das Steuererfindungsrecht der Gemeinden leitet sich aus Art. 105 II a GG i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz ab. Aufwand ist ein altmodischer Ausdruck für Luxus.

Die Feuerpflichtversicherung für Häuser wurde 1701 eingeführt und 1993 wieder abgeschafft – wohl, weil eh alle versichert sind. Nun soll sie wegen des Hochwassers wieder eingeführt werden. Art. 14 GG? Die Welt berichtet etwas oberflächlich über Maklertricks, da der Bundesrat die Kostenpflicht des Vermieters in dem Punkt einführen will. Dann verkauft der Vermieter die Topfpflanze in der Wohnung dem Mieter eben für die Höhe der Maklerprovision. Ganz dreist treiben es Makler immer noch, wie im und trotz des Urteils des LG Bonn 10 O 230/09. Es gibt Notare, welche die Makler deshalb und sowieso in den Notarvertrag mit aufnehmen. Sozusagen als Danke Schön für das Herlotsen dieser Kunden. Der BVB und Lewandowski. Kann er rechtlich etwas gegen das Veto gegen den Wechseln nach Bayern oder ins Ausland bei laufendem Vertrag bis 2014 tun? Wie, wenn er jetzt seine Leistung reduziert – § 888 III ZPO? Der Kita-Anspruch-Stichtag Anfang August rückt näher. In der Welt meint jemand, man solle einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. In Bonn soll es anders gehen. Wenn man mit Klage droht, bietet die Stadt einen Platz an. So jedenfalls einer, der es wissen muss. Darf der Privatbrief von Frau Schäpe über ihre Befindlichkeiten in der U-Haft im Prozess verlesen werden? Relevanz für das Verfahren? Über § 46 StGB, die Kernvorschrift, immer.

Das Widerrufsrecht wird schon wieder geändert. Falsche Widerrufsbelehrungen sind effektive Brechstangen gegen Vorfälligkeitsentschädigungen – BGH VIII ZR 378/11 ist allerdings zu beachten. Man ist erstaunt, welche renommierten Unternehmen/Bausparkassen/Banken das falsch gemacht haben. Im General-Anzeiger wird Jens Soering wieder eine Plattform geboten. Hier wäre man nach einem unappetitlichen Doppelmord nach 27 Jahren wieder draußen. Er hatte 1990 Rechtsgeschichte geschrieben. Seinem Antrag beim EGMR, die Auslieferung in die USA wegen der drohenden Todesstrafe zu verhindern, wurde nicht stattgegeben, da diese in der EMRK nur fußnotenweise geächtet ist – sonst hätte Russland nicht unterschrieben. Wenn die USA allerdings zu lange bräuchten, um ihn hinzurichten, wäre das Folter, woraufhin die USA die Wahl hatten, den zügigen Vollzug zuzusichern oder, dass er gar nicht exekutiert werde. Lebenslang ist bei uns formal lebenslang. In den USA auf Zeitungsbasis wirklich.

Die Prüfung am 12.6. Kossmann/Rohde/Röwer – die Noten: 15+15 = 120, 9+11 = 72, 4+7 = 5x, 6+11 = 76, 13+12 = 90. Im ÖR trägt ein Ratsmitglied ein T-Shirt „kein Geld für Griechenland“, im Zivilrecht zieht die mietende Tochter aus und hinterlässt ihren Ex-Freund. Im Strafrecht eine reine und vertiefte StPO-Prüfung. Im Strafrecht kennen wir den Gleisarbeiterfall – es wird eine Weiche umgestellt, so dass 8 Arbeiter auf dem einen gerettet und 3 auf dem anderen geopfert werden. Ein US-Gericht hatte nun zu entscheiden, ob ein Kind, welches eine Organtransplantation als Lebensrettung braucht, von der Kinder- auf die Erwachsenenliste zu setzen ist. Darf ein Gericht Karneades von seiner lebenrettenden Planke runterschubsen? Darf einem Erwachsenen der Platz abgekauft werden? Die EU will, dass ab übermorgen Autos mit E-Call auszurüsten sind. Hat die Autoindustrie einen Anspruch auf eine angemessene Übergangsfrist? Das BVerfG meinte in der Blinkleuchtenentscheidung nein, bei Gefahrenabwehr hört der Vertrauensschutz auf. Die FAZ beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen des Drohneneinsatzes. Der EGMR meine, dass dieser seine Zuständigkeit begründe. Saddam Hussein hatte sich dummerweise in amerikanischem Besatzungsgebiet fangen lassen. Hätte er sich bei den Engländern eingegraben, wäre seine Individualbeschwerde nicht als unzulässig verworfen worden. Im Jugoslawienkonflikt war der Lufteinsatz ohne Bodentruppen noch nicht für ausreichend befunden worden. Die G8-Staaten wollen die italienische Lösung in Entführungsfällen verallgemeinern – keine Lösegeldzahlung – die Konten der Familien werden eingefroren. Dürfen wir das? Die FAZ diskutiert den sog. Dresdner Erlass im BMV, nach welchem Staatssekretäre (welche Arten gibt es?) in der Regel abschließend in Verwaltungsangelegenheiten entscheiden. Was ist Politik und was nur Verwaltung? Die Engländer kennen sich damit aus, weil sie diese Einteilung immer schon hatten und wir zeitweise in der NRW-Gemeindeordnung bis zur Reform 1994 plus minus auch. Das VGDarmstadt 3 K 48/12.DA meint, dass eine Garage nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden dürfe. Das macht doch eigentlich jeder ein bisschen, der eine Garage hat. Die USA sehen die Rote Linie wegen eines ihrer Meinung nach bewiesenen C-Waffen-Einsatzes in Syrien als überschritten an. Aha. Mit welcher völkerkriegsrechtlichen Konsequenz?

Die erste ÖR-Klausur im Zweiten im Juni sollen die wandernden Werbe-Sandwich-Tafeln – moving boards – des VG Köln 18 K 5128/11 sein. Der Strafrechtsvortrag im Zweiten am 12.6.: sollte Einspruch gegen einen Strafbefehl mit dem Vorwurf des Bundesligaspielbesuchs ohne Eintrittskarte eingelegt werden, wenn der Mandant wundersamerweise nachträglich eine der einzig noch erhältlich Karten für den Fanblock, zu dem er nicht gehört, vorlegt? Zudem wollte er einen Clubschal vom Hals ziehen, merkte dann aber gerade noch rechtzeitig, dass es doch nicht der richtige war. Im NSU-Prozess gibt ein Angeklagter Hinweise auf eine weitere Straftat der toten Angeklagten, die wie Horst Wessel im Geiste mitmarschieren. Prozessuale Folge? Ein Regierungspräsident untersagt einer Gemeinde Sandsäcke nach Magdeburg zu schaffen und zu verschenken. Kompetenz der Gemeinde und der Aufsicht – Rechtsaufsicht – Sonderaufsicht? Was ist denn die Überlegungen hinter beiden Entscheidungen? Die Welt berichtet, dass die erste moslemische Gemeinde den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erhalten habe – in Hessen, also eine gegenüber dem Verein sehr privilegierte Stellung mit dem Vorrecht der Intransparenz und Undemokratie. Das OLG Köln meint nach dem General-Anzeiger, dass Bonusmeilen einer Airline nicht durch AGBs von der entgeltlichen Übertragbarkeit ausgeschlossen werden dürften. § 399 BGB auch im Kaufrecht? NRW will die nur noch hier und in Bayern geltende Hadriansche Fundregel abschaffen. Und nun zu Karlsruhe. Es fliegen wieder Worte durch den Raum, die eigentlich nur erfolgreiche Studierende mit wenigstens einer einschlägigen Promotion verständig verwenden können – Fiskalpolitik statt Geldpolitik – der Vergleich mit der US-amerikanischen Notenbank (????).  Wo sei die Stellschraube bei der EZB? Die EZB hat doch ein Wunder bewirkt. Durch eine bloße Ankündigung haben die Finanzmärkte sich getraut, Staatsanleihen zu kaufen. Und wenn ihr verboten würde, so oder anders zu helfen, wird jemand anders helfen, der IWF, notfalls die Weltbank. Es gibt doch keine Alternative zum Helfen. Dürfte das BVerfG der Bundesrepublik aufgeben, aus der EU oder wenigstens der Eurozone auszutreten, wie zu lesen war? Und dann? Niemand spricht auch nur im entferntesten an, was die konkreten Alternativen wären. Aus gutem Grund. Ein Bankjurist hat mir mal erzählt, dass bei der Nachricht von einem Schwächeanfall Nancy Reagans die Kurse runtergehauen seien. Kein Mensch habe sagen können, welche Kausalität da bestehen könnte. Noch nicht mal die Fachleute wissen Bescheid.

Prüfungsthema im Zweiten war neulich VG Darmstadt 3 L 89/13.Da – Verbot der Platzgewährung an Zirkusse mit Wildtieren nach Ratsbeschluss. Noch die Noten vom 24.5. Feldmann/feuerborn/Hellebrand: 50 zu 94 (11+11), 52 zu 90 (8+10), 5 zu 105 (11+13), 56 zu 97 (11+10) und 64 zu 106 (9+11). Man muss wieder aus allen Zeitungen zusammenkrabbeln, was relevantes in der EZB-Verhandlung in Karlsruhe gesagt wurde. Ist das beschlossene aber noch nicht praktizierte OMT-Programm ein Verwaltungsakt oder ein Realakt? Mit der Konsequenz eines Feststellungsurteils oder einer vollstreckbaren Entscheidung? Diese Erörterungen halte ich allerdings für irrwitzig – in jede Richtung und an diesem Ort überhaupt. Es könne nicht sein, dass der deutsche Steuerzahler die Zeche zu zahlen hätte. Ein bisschen zu simplifizierend, wenn nicht sogar neben der Sache. Die FAZ meint, der grundlegende Fehler sei im Vertrag von Maastricht gemacht worden – dann natürlich auch in dem dazugehörigen Urteil. Niemand hat an wirtschaftliche Gefahren gedacht, sondern dass Brüssel politisch bei uns einmarschiert. Schon bei der Mangoldentscheidung des EuGH und dann der Honeywellentscheidung des BVerfG hätten bzw. haben sich die Drohungen des BVerfG als leere Ankündigungen entlarvt. Richtig. Mein Eindruck: man verliert sich wieder mal in juristischem Klein Klein, vorgelegt wird wohl nicht. Dem Kapitän soll im Sturm von einem das Regelbuch lesenden Passagier gesagt werden, was er danach zu tun habe. Man hätte an Land bleiben sollen. Nachdem Professor Rolfs in beck.de über das LAG Frankfurt 9 Sa 1315/12 berichtet hat – ein abrupt einschlafender Banker muss sowohl 222 Millionen getippt und dann auch noch die Entertaste bedient haben (ich vermute eher, dass ihm die chinesische Reismahlzeit auf die Hand die Tastatur verklemmt hat und bei dem Reinigungsversuch noch die Entertaste gedrückt wurde) – schreiben auch die Zeitungen darüber. Man merkt, dass die stichprobenartigen Kontrollen der Banken bei Überweisungen bis zu gefühlten 10.000 € wohl auch für sehr viel höhere Beträge gelten. Es wird aber nicht offiziell gesagt. Betrieblich veranlasste Tätigkeitsspielregeln? Im NSU-Prozess scheint es wirklich so zu sein, dass es keine oder wenige richterliche Vernehmungsprotokolle im Ermittlungsverfahren gibt. Nun wird Frau Zschäpe von allen Seiten entlastet.

Noch die Noten Fessler/göge/Rüter vom 6.6.: 12+10=81 – 4+11 = 81 – 3+9 = 72 – 6+13 = 91 – 6+7 = 50 und 8+9 = 60. Man sollte vielleicht intensiver Vorträge üben. Die FAZ meint, das BVerfG verhandele heute und morgen eines der wichtigsten Verfahren der Geschichte. Ich würde sagen, das wissen wir erst nach der Verkündung der Entscheidung, falls Luxemburg vorgelegt werden sollte. Die SZ meint, dass die andere Alternative sei, die Bundesbank zum Wachhund der EZB zu machen – die Beteiligungsrechte des Bundestages sind in vorherigen Verfahren ja bis zum Anschlag aufgerüstet worden, ohne dass dies Folgen gezeitigt hätte. Ein angeblich unabhängiges Organ überwacht ein anderes angeblich unabhängiges Organ? Wie das denn? Die Welt berichtet über das erfolgreiche Gesetzesinitiativrecht eines Mitbürgers, welcher eine Petition eingereicht hat, woraufhin § 192 VVG – ich vermute Absatz 8 – geschaffen wurde. Nun steht eine zweite Petition an, die Änderung der ZPO zwecks der Auswahl eines neutralen Sachverständigen. Ich wüsste nicht, wie das funktionieren sollte. Es ist nun mal so, dass Richter die Sachverständigen nehmen, die sie schon jahrelang in guter Erinnerung haben, weil diese handzahm sind. Jeder würde das so machen und es ist legitim – man hat ja noch eine zweite Instanz. Die SZ berichtet über die furchtbaren Einser-Juristen, die nach dem Krieg sofort weiter arbeiteten. Nur assoziativ: In den 70ern waren Prüfer jedenfalls wie unsere Eltern Kriegsteilnehmer. „Wo haben Sie gedient?“ Die Einstellung zur Bundeswehr war uneingeschränkt positiv, was man zu Jura studierenden Frauen nicht durchgängig sagen konnte. Es gab einmal einen Prüfer, der fragte, was das Gute an dem Volksgerichtshof gewesen sei? Gewünschte Antwort: man hätte an seiner Schaffung anlässlich der Freisprüche im Reichstagsbrandprozess 1934 gesehen, dass das Reichsgericht nicht in der Hand der Nazis gewesen sei. Weitere Protokolle von ihm habe ich nicht gesehen. Wenn ältere Juristen damit kommen sollten, dass die heutigen Studenten weniger könnten als früher, dann lassen Sie sich mal deren Examenshausarbeiten zeigen. Die würden heute oft nicht mal beim kleinen Schein durchgehen. Wir kochen alle nur mit Wasser.

§ 249 II BGB lässt die MWSt nach einem Verkehrsunfall nur bei durchgeführter Reparatur als Schadensposten zu. Nach BGH VI ZR 320/11 tut sich ein weiterer und doppelter Nachteil der Abrechnung aufgrund eines Kostenvoranschlages auf – die Stundenverrechnungssätze – genußvoll ausgenutzt durch die Haftpflichtversicherungen – speziell eine. Eigentlich darf es am 11.6. beim Bundesverfassungsgericht nicht um die Anleihenpolitik der EZB gehen. Dieser Streitgegenstand ist erstens nur in Luxemburg verhandelbar und dort schon abgesegnet worden. Über ber Art. 23 I GG hat sich die Bundesrepublik zu exkulpieren, ob die EU ultra vires handelt und was wir gegen ausbrechende Rechtsakte zu tun haben, die wir fleissig unterstützt haben. Sogar die FAZ nimmt den zahnlosen Tiger in Karlsruhe in den Mund. Dürfen Gaffer beim Sandsäckeschleppen als Bestrafung zwangsverpflichtet werden? Ein Wallach zeigt ein hengstisches Verhalten – kein § 833 – OLG Hamm 24 U 112/12. Der rumliegende Hund hingegen schon. Der totgesagte Kommunalverfassungsstreit lebt – VG Minden 2 L 172/13: kann ein Ratsmitglied die Zuständigkeit des Rates gegenüber einem Ausschuss einklagen? Was ist eine Zurückstellung? VG Minden 11 L 176/13.

In Heft 6 des Anwaltsblattes ist ein Muss-Aufsatz für Anwälte – die Rentenversicherungspflicht und ihre Befreiungsmöglichkeiten, geregelt durch 2 BSG-Urteile und norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (also für Dumme) sowie § 6 SGB VI. Ich guck immer, was die zu mir sagen: seit 1985 Mitglied im Versorgungswerk, als es gegründet wurde – damals konnte man als Altfall noch draußen bleiben – zeitweise mit Fixumsvereinbarung in Kanzleien und seit längerem mein eigener Arbeitnehmer in der Kombination Kanzlei/Repetitorium. Die Rentenversicherung kämmt regelmäßig alle Personen durch, die nicht offiziell verstorben sind. Im Fall des Falles würde ich klagen. Altanwälte haben Lebensversicherungen als Altersvorsorge abgeschlossen. Wer kann ahnen, dass die Zwangsmitgliedschaft im Versorgungswerk kommt und dann die Rentenversicherung auch noch bezahlt werden will?

BGH VI ZR 13/12 – jemand setzt sich ziemlich falsch und ohne Erlaubnis auf das fremde Pferd „Peppermint“, welches aufgrund der in der Hand gehaltenen Gerte rumzickt. § 833? Der Vortrag im Zweiten am 5.6.: die alte Dame fällt im Wahllokal sprich Kneipe über eine seit Jahren defekte Treppenstufe und will die Versicherung des Wirtes, aber nicht den Wirt, und die  Gemeinde Anröchte belangen. In der Prüfung Scharpenberg/Dall/v.Hasselbach wurde im ÖR der Polizeieinsatz mit Wasserwerfern und Schlagstöcken gegen eine aufgelöste Gegendemo geprüft. Im Strafrecht der aus dem Ruder gelaufene Überfall auf eine alte Dame. Im Zivilrecht immer „was würden Sie als Anwalt machen?“ und § 407 II BGB. Der Vortrag im Zweiten am 6.6.: die StA stellt Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen Leistungserschleichung nach § 265 a, weil eine alte Dame kopierte Etiketten von Mehrwegpfandflaschen auf Einwegpfandflaschen umklebt und in den Automaten schmeisst. In der Prüfung Fessler/Goege/Rüter wurde im ÖR aus der Sicht des Persondezernanten beim Polizeipräsidenten eruiert, was zu tun ist, wenn eine im nächsten Monat die Altersgrenze erreichende KHKin drei Jahre länger arbeiten möchte. Im Zivilrecht Urteil und Examensklausur, der Ehemann bringt den Wagen zum Lackieren in die Werkstatt. Im Strafrecht ein Auftragsmord mit Opferverwechslung. Die FAZ berichtet anlässlich des Deutschen Anwaltstages über die Verfahren über die Entziehung der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalles. Seltsamerweise dürfen Ärzte in dieser Situation weiter behandeln, was mir nun überhaupt nicht einleuchten will. Die Zeitungen meinen übereinstimmend, dass der 1. Senat in Karlsruhe der Politik sagt, wo es lang geht, indem die Institutsgarantie der Familie in Art. 6 I nun endgültig und offiziell neu justiert wird. 1949 ist man davon ausgegangen, dass Mittel gegen eine Diktatur die Privatschulen, die Studentenverbindungen und die Selbstverwaltung in Körperschaften, Stiftungen, Anstalten sei. Andere als hergebrachte private Lebensformen sind wohl auch eine ganz gute Idee in diesem Sinne. Die FAZ meldet Zweifel an der Hoeneß-Version an, da immer nur die in seine Verteidigungsstrategie passenden, angeblichen Fakten gemeldet werden. Im NSU-Prozess ist der eine Angeklagte, welcher die Waffe mit Schalldämpfer besorgt hat, nicht optimal vorbereitet worden. Wie argumentiert man den Verdacht der Tötungswaffe weg? Der andere Angeklagte ist im Ermittlungsverfahren wohl nicht richterlich vernommen worden. Jetzt verliest er nur eine Erklärung und bestätigt seine bisherigen Wahrnehmungen über die tragende Entscheiderrolle der Hauptangeklagten nicht. Die Welt hat über das angestrebte Freihandelsabkommen mit den USA berichtet, was zur Folge haben soll, dass die bei uns zu 90% öffentlich geförderte Kunst – in den USA sei das Verhältnis umgekehrt – nicht mehr aus Steuergeldern zu unterstützen sei. Das ist noch radikaler als das Ehegatten-Splitting für eine Haupteinrichtung unseres Lebens.

Das teuerste an einem Taxi war bisher die Konzession, die man käuflich erwerben musste (eigentlich illegal) – in Köln jetzt nicht mehr, VG Köln 18 K 6314/11. Kommt es jetzt zu Kapazitätsauslastungsklagen wie bei Medizinstudienplätzen? Der Kläger in diesem Verfahren hat jedenfalls mindestens 5 richtige im Lotto. Was würden Sie einem Mandanten in Bonn empfehlen, der einen Taxiführerschein hat? Wen würden Sie verklagen, wenn in einem Reitsportgeschäft eine Schäferhündin an ihrem Lieblingsplatz im Eingangsbereich rumliegt – die Halterin sprich Angestellte oder den Ladeninhaber? OLG Hamm 19 U 96/12. In Steuerdingen nutzt es dem Kommanditisten gar nichts, dass er seine Einlage voll erbracht hat. Wenn die KG als Steuerschuldnerin für ihn zahlt, hat sie einen Regressanspruch – BGH II ZR 118/11. Die SZ meint zu wissen, wie es zu Hoeneß verbockter Selbstanzeige gekommen sei. Irgendwelche Zusammenhänge zwischen Addidas-Nike-Triple-Fußballmeister werden überhaupt nicht mehr thematisiert. Die Selbstanzeige sei mit dem Beistand eines Steuerberaters und -Steuerfahnders an die Steufa geschickt worden. Das weiß ja sogar ich. Erstens darf das Wort Selbstanzeige nicht auftauchen, zweitens an das Wohnsitzfinanzamt und drittens mit einer Entschuldigung, man habe 3 Millionen übersehen, plus Zahlung von mindestens 110% innerhalb eines Monates. Wobei das keine abschließende Aufzählung ist. Der Artikel auf Seite 1 zu Anwälten zeugt nicht von Ahnung, das muss ich leider so sagen. Es gibt Kollegen, die haben für Haftpflichtfälle eine Selbstbeteiligung von 5.000 €. Großkanzleien haben einen enormen Umsatzdruck, bei dem ich nicht schlafen könnte. Die FAZ schreibt, dass die Landesregierung NRW die 2007 eingeführte finanzielle Autonomie der Hochschulen per Erlass sprich Rahmenverordnung wieder abbauen möchte. Wesentlichkeitstheorie – Spiegelbildtheorie – das dürfte nicht zulässig sein.

BGH VIII ZR 287/12: welche Schallisolierung schuldet ein Vermieter bei einem 1952 erbauten Haus, in dem 1985 die besagte Wohnung vermietet wurde, nach Erneuerung des Bodenbelages 2003 in der Wohnung drüber bei einer Miete in erzielbarer, üblicher Höhe? Eine Frau darf ihren Mann vor das Zelt schubsen, drei Mal sagen „ich verstoße Dich“ und ist dann geschieden, wenn diese Prozedur bei der Verheiratung vereinbart wurde – OLG Hamm 3 UF 267/12. Ich dachte bisher, Talaq-Scheidungen würden gegen den Ordre Public verstoßen. In Rheinland-Pfalz werden Richter durch eine Gehaltserhöhung animiert, bis 68 zu arbeiten. Rechtsanwälte müssen das ohne Gehaltserhöhung – VGH Rheinland-Pfalz B 6/12. Der Beschwerdeführer hat gegen den falschen Rechtsakt geklagt – die Satzungsbestimmung. Hätte man das nicht dahingehend auslegen können, dass er die inhaltsgleiche Gesetzesvorschrift angeht?  Der General-Anzeiger berichtet über die Garzweiler II Verhandlung beim BVerfG zu § 77 BBergG, der nicht von Enteignung sondern von Grundabtretung spricht – 1934 – an sich nicht schlimm, denn das halbe StGB ist von unserem geliebten Führer. Boxberg reloaded – Enteignung für private Berggesellschaft? Ist entscheidungsrelevant, dass die Dörferumsiedlungen auf Planungen für 1997 – 2005 beruhen, die heute buchstäblich Geschichte sind? Die FAZ teilt auf der ersten Seite mit, dass Frau Merkel den Flutopfern 100 Millionen verspricht – soviel zum Königsrecht des Parlamentes. Auch bei Herrn Schröder wurde es teuer, wenn er sich Gummistiefel anzog. Sie verspricht unbürokratische Hilfe – das möchte ich mal sehen. Keine Formulare? Und der Bund würde zu jedem Euro des Landes einen Euro dazu legen. Dynamische Verweisung in Gelddingen und dann noch vom Bund an das Land? Unheard of. Die FAZ schreibt zum EuGH C-197/11 – die beliebten Familienansiedlungsprogramme der Gemeinden, die schon das OVG Münster beschäftigten, sind europarechtlich unzulässig. Eine Inländerdiskriminierung. § 8 II GO dürfte damit in der Tradition der Dogenpalastentscheidung auch offiziell hinfällig sein. In Köln sollen Kölner Senioren am ersten Donnerstag im Monat umsonst in die Museen dürfen – jedenfalls so in der Art. Das könnte jetzt auch nicht mehr zulässig sein. In Bonn verschönert ein Rentner auf dem Bürgersteig die Kleinbeete um Bäume drum rum. Die Stadt Bonn hat ihn vor dem Zivilgericht verklagt. Entweder Baumpatenschaft oder gar nicht. Anspruchsgrundlage? Wieso Zivilgericht und warum kein Bescheid? Die SZ schreibt zum Supreme-Court-Verfahren zu unserem § 81 g StPO – DNA-Entnahme auf Verdacht. Bei jeder Festnahme wird das Wattestäbchen routinemäßig eingesetzt.

Hier noch die Noten vom 29.5. der Prüfung Liebermann pp..: x zu 61 (7+9), x zu 91 (9+14), x zu 45 (5+6), 27 zu 74 (14+11) und 27 zu 69 (9+11). Und die Noten von der Prüfung Schambert pp..: 31 zu 67 (7+10), 28 zu 65 (7+10), x zu 115 (8+12), 59 zu 115 (11+15), 24 zu 46 (4+6), 44 zu 92 (10+13). Ein schönes Lehrbuch zur Abrechnung nach Auslauf des Autoleasingvertrages – der Leasinggeber findet ja dann reichlich Beschädigungen – BGH VIII ZR 265/12 – die steuerlichen Vorteile der Leasinggeberin werden nie auch nur erwähnt. Die SZ meint, dass das BVerfG am 4.6. in der Verhandlung zu Garzweiler II das Recht auf Heimat gegen Bergrecht abwägen wird und zwar unter Berücksichtigung der Asterixbände. Im General-Anzeiger schreibt ein Professor, der seit 25 Jahren den Corpus Juris Civilis übersetzt, „die Digesten lesen und verstehen, heißt, Jurist werden.“ Na ja oder besser na nein. Jura ist heute doch ein bisschen anders im Zivilrecht – eine Mischung aus römischem Recht in nicht mehr so bedeutenden Ecken mit sehr viel Europarecht, Richterrecht und ganz viel Zeitgeist, nämlich Verbraucherschutz.  Das bis zur Schuldrechtsreform das Schuldrecht beherrschende römische Recht wäre auch ohne diese entfernt worden. Es war nicht alt und rückständig – ob ein Auto oder ein Sklave verkauft wird, ist im Grunde dasselbe. Im Gegenteil – es war zu gründlich. Man schaue sich die tausend Kondiktionsarten an, die seltenst gebraucht werden. Die Vielfalt von Sachmängeln, Rechtsmängeln, Unmöglichkeitsarten zu jeder Vertragsart ist auf die Pflichtverletzung reduziert worden. Das hat funktioniert. Nur an Autos und Tieren arbeitet der BGH sich noch überproportional ab. Die SZ bespricht, ob der Angeklagte im NSU-Prozess, welcher die Waffe vor mehr als 10 Jahren beschafft hat, wegen Beihilfe zum Mehrfachmord zu bestrafen sei. Wie konkret muss ein Gehilfenvorsatz sein hinsichtlich des Zeitraums, der Opfer, der Begehungsweise, des Tatortes? Das Hochwasser ruft wie in Hamburg 1962 die Bundeswehr auf den Plan und verschafft dem Hamburger Deichurteil – Legalenteignung, wenn es schnell gehen muss – zu neuer Aktualität, da die Anwohner gegen Schutzmauern protestieren.

Auch das BVerwG gewährt Schrottabholern keine Rundumleuchte – 3 C 9.12. Ein Ladeninhaber muss alle halbe Stunde den Fußboden kontrollieren – ein bisschen heftig oder? OLG Hamm 9 U 187/12. Verlangt das Angleichungsprinzip in § 3 StrVollZG einen Internetzugang in JVA-Zellen? Die SZ diskutiert es. Der eine Suhrkamp-Gesellschafter will gegen das Schutzschirmverfahren vorgehen, obwohl er jedenfalls die Hälfte des Kaufpreises seines Anteils nicht an den dritten Verkäufer bezahlt hat und hierzu in der Schweiz gerade rechtskräftig verurteilt worden ist. Darf die Ausübung von Gesellschafterrechten von dem ordnungsgemäßen Erwerb abhängig gemacht werden? Abstraktionsprinzip analog? Die Welt schreibt zu der Änderung des Jagdrechts aufgrund der EGMR-Entscheidung aus 2012. Die Entlassung aus der Jagdgenossenschaft kann beantragt werden, wenn „ethische Gründe“ glaubhaft gemacht werden. Es reicht also nicht, dass ich sage, auf meinem Grundstück hat keiner was zu suchen? Wildschadenersatz gibt es nicht, wenn man draußen ist. Wieso das denn nicht? Enteignungsgleicher Eingriff? Kann eine Gemeinde gegen den Zensus klagen, wenn sie dadurch plötzlich keine Großstadt mehr ist, wie Siegen oder Mannheim? Ein ehemaliger Verfassungsrichter meint, dass die EZB mit ihrem Staatsanleihen-Shopping-Programm rechtswidrig gehandelt habe und die Bundesrepublik dann eben austreten und eine Parallelwährung aufmachen solle. Wir Juristen sollten unsere Grenzen kennen. Wenn Brot rechtswidrig hergestellt wird, können wir auch kein Parallelbrot backen. Von Krise ist jedenfalls zur Zeit nicht die Rede. Die EZB muss ihre Arbeit also gut gemacht haben.

Mai: Die letzte Klausur im Ersten im Mai soll das Kölner Beschneidungsurteil vor dem Bundesverfassungsgericht gewesen sein. Herr Fischer wird jetzt doch Senatsvorsitzender beim BGH – es sagt aber wieder keiner, nach welcher Vorschrift die BMJ und das Bundeskabinett zuständig sind. Das Richterwahlgesetz, das GVG sind nicht ergiebig. Aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe 4 K 2146/11 nehme ich mal § 46 DRiG i.V. mit § 9 BBG und Art. 33 II GG. Die Zuständigkeit obliegt der Dienstherrin und das ist die Anstellungskörperschaft. Darf ein Professor über seine eigene Hochschulleitung in der Vorlesung schimpfen und gestatten, diese schweren Vorwürfe bei YouTube laufen zu lassen? VG Berlin 80 K 23.12.OL. Die Prüfung am 29.5. Schulz/Napierala/Liebermann: im Zivilrecht BGH – Handeln im fremden Namen/unter fremdem Namen sowie angelehnt an den BGH – der Sohn investiert Geld in das Haus seiner Familie und will für den Fall seines Todes seine Freundin schützen. Im Strafrecht der klassische BGH-Fall, der Hotelgast, dem das Geld während der gebuchten Woche unvorhergesehen ausgeht, schlägt den Nachtportier nieder, welcher das Hotelierspfandrecht schützen will. Im ÖR Gemeinderecht intensiv. Sowie ZPO und StPO light. Die FAZ macht sich wegen des OLG-Düsseldorf-Beschlusses zur indischen Leihmutter berechtigterweise Sorgen, ob jetzt der Kauf von Kindern möglich sei, da die Konsulate die Einreisewilligen nun durchwinken würden. Zumal die Kinder dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit hätten. § 9 II 2 StGB ist doch ganz hübsch, wenn schon der ordre public hier nicht mehr greifen soll. In der FAZ wird die „supranationale“ Einheit der EU angemahnt. Ich dachte immer, supranational heißt, über der Nation, d.h. ein EU-Staat kann durch Mehrheitsentscheidung gezwungen werden, etwas zu tun, was er nicht tun will. Das VG Köln hält Rückschiebungen nach Italien zwar für unzulässig, Berlin soll sich aber mit Italien nun geeinigt haben, dass zurückgeschoben wird und die Flüchtlinge nicht mit einem Proviantbeutel, einem 500 Euro-Schein und einem One-way-Ticket nach Deutschland in einen Zug gesetzt werden. Die Grenzbäume gehen wieder runter – Schengen wird runtergefahren. Jedenfalls für 2 Jahre.

BGH VIII ZR 174/12 – Schadensersatzansprüche kann man zwar bis auf Vorsatz/Leib/Leben durch AGBs ausschließen aber nicht die Verjährung verkürzen – AHA!?! Der Vortrag im Zweiten am 29.5. = VG Köln 2 K 5193/10. In der Prüfung Feustel/Schambert/Wagner wurde im Zivilrecht Vereinsrecht geprüft, im Strafrecht eine Stammtischkörperverletzung und im ÖR die Fahrtenbuchauflage. 20 Jahre Abtreibungsurteil. Was ist von § 218 zu halten? Die Eigenabtreibung kann man bei der Mini-Maximalstrafe empfehlen. Zudem sagte mal ein Staatsanwalt in der Prüfung, er habe in 20 Jahren nur 3 Fälle auf dem Tisch gehabt. Es zeigt ja keiner an. In der FAZ vom 29.5. wird ein vernichtendes Urteil über das Google autocomplete Urteil des BGH gefällt. Der habe sich verrannt und ein Fehlurteil gefällt. Dann sollte man als Grundübung mal versuchen, sich bei einer Billigairline über das angegebene Email-Konto zu beschweren. Google war so dumm, einen deutschen Gerichtsstand zu liefern. Facebook ist da geschickter. Wenn jemand schlecht über mich redet, hilft das Strafrecht nicht, weil auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das BVerfG hat entschieden, dass der Weg über das Portemonnaie gehen muss – auch bei Bagatellbeleidigungen über den Anrufbeantworter. Der Weg geht bei David gegen Goliath nun auch nicht. Gelassenheit nach dem Motto „nichts ist älter als die Zeitung von gestern“ ist hier ebenfalls nicht hilfreich. Der einzige effektive Rechtschutz liegt in der Störereigenschaft von Google. Der General-Anzeiger berichtet, dass der Generalanwalt in Sachen VW-Gesetz II meint, wir hätten nun alles richtig gemacht – C 95-12. Auch das könnte man anders sehen. Die FAZ berichtete am 29.5. über die Erfolglosigkeit der Ltd. – ganz einfach, jede Bank sagt, die Ltd. kriegt gerne ein Konto, aber Sie verbürgen sich. Kostenlos gründen geht mit drei Klicks übers Internet. Allerdings verlangen die Engländer dann jedes Jahr eine Bilanz nach englischem Recht und in Englisch, damit der Haftungsausschluss als Belohnung erreicht wird. Das kann mein Steuerberater in Swisttal nicht.

Noch die Noten vom 15.5. Dabitz/Brähler/Dietlein: 24 zu 44 (5+5), 34 zu 71 (10+9), 25 zu 52 (6+7), 36 zu 71 (8+9) und 26 zu 50 (3+7). BGH XII ZR 10/10 – schützt eine Gerichtsstandvereinbarung vor einem ausschließlichen Gerichtsstand im Ausland, wenn ein Niederländer über eine sog. passive Website ein Wohnmobil dann vor Ort anmietet und es verspätet zurückgibt? Der BGH meint, der Vermieter müsse in den Niederlanden klagen – das OLG Köln wurde aufgehoben. Die SZ berichtet, dass das BVerfG in dem EZB-Verfahren Mitte Juni trotz der oberlehrerhaften Kontingentierung der 114 Plätze im Saal (in Richtung OLG München, welches nun einen inneren Reichsparteitag hat) Probleme hat, weil nur 11 Plätze für interessierte Bürger vorhanden sind. Wenn man zu Gericht wolle, sei das Verwaltungsgericht Stuttgart (Quatsch – natürlich Karlsruhe) zuständig. Das könnte man nun hinterfragen. Jedenfalls liest sich das etwas absurd. Auch die SZ schreibt über das Geschäft mit Altkleidern und die Altkleidercontainer. Es wird eine Anmeldung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßenrecht verlangt, wobei die Gemeinde die Konkurrenten gerne wegbeißen möchte. Die FAZ schreibt schön über das Über den Tisch Ziehen des größten Bauherrn, der öffentlichen Hand, im Fall der Elbphilharmonie in Hamburg durch einen gut ausgehandelten Grundvertrag, dem dann aber eine Unzahl von Nachverträgen folgen. Im Mikrokosmos geht das dann so: der Bauherr vereinbart einen Festpreis mit dem Bauunternehmer für sein Häuschen. Der kommt ein paar Monate später und sagt, erstaunlicherweise sei Fels im Kellerbereich entdeckt worden. Das werde jetzt teurer oder er höre auf. Was machen Sie jetzt als Bauherr in dieser Situation, damit es weiter geht und kein Faß ohne Boden wird? Zum Vortragsfall am 23.5. in etwa VG Düsseldorf 14 K 154/09.

Der Vortrag vom 24.5. im Zweiten: das Auto mit der eingeschlagenen Seitenscheibe wird abgeschleppt, obwohl der Halter bei der Polizei angerufen und den Diebstahlsversuch gemeldet hatte. BFH II R 47/11 vom 19.2.2013: nehmen wir an, die Eltern machen ein Berliner Testament und der Vater stirbt im Februar 2013 und die Mutter im März 2013. Dann sollte die Tochter als jetzige Alleinerbin nach der Mutter hinsichtlich des Erbfalles nach dem Vater dem Finanzamt schreiben, dass sie den Pflichtteil (gegen sich selber) beansprucht, um den Freibetrag von 400.000 € doppelt ausnutzen zu können. Eine Juraprofessorin kritisiert, dass Studenten das Fachvokabular und die Grammatikregeln nicht beherrschen würden. Nein, das ist nicht der Punkt. Es wird verquast geredet und geschrieben: Warum sollte man nicht bei einer roten Ampel die Straße überqueren? Antwort: weil man dann eigene und fremde Rechtsgüter gefährdet. Wie wäre es einfach mit „dann wird man eventuell überfahren“? Die Zeitungen berichten über das Schutzschirmverfahren gemäß §§ 270 a ff.. InSO des Suhrkampverlages. Die SZ schreibt zu den österreichischen Schwierigkeiten mit deutschen Medizinstudenten. Der EuGH ist diversen Steuerungsversuchen bisher immer dazwischen gegrätscht – Arbeitnehmerfreizügigkeit – Student als Arbeitnehmer? – Freizügigkeit – Dienstleistungsfreiheit – eine öffentlich-rechtliche Universität als Dienstleister? Und gibt es Schranken, wenn ja, welche? Die Welt schreibt, dass „Robin Hoods“ Parkuhren nachfüllen. Strafbarkeit? In den USA – bei uns gibt es die jedenfalls in Bonn nicht mehr.

Die erste ÖR-Klausur im Mai soll auf HessVGH 8 A 1188/10 basieren. Ein weiterer Examensaktenvortrag am 24.5. = BGH XII ZR 6/12 und im Prüfungsgespräch BGH II ZR 367/02. In der Prüfung am 24.5. Feuerborn/Hellebrandt/Feldmann wurde im Zivilrecht die schwangere Schwangerschaftsvertretung mit allen denkbaren Varianten geprüft. Im Strafrecht planen zwei Deutsche in Deutschland einen Banküberfall in den Niederlanden, begehen den auch und werden dort verurteilt. Im ÖR wird eine Wohnung im Gewerbegebiet nicht von dem Geschäftsführer sondern einer fremden Frau bewohnt. Hier etwas für Kostenspezialisten – BGH VI ZB 53/12 – wenn die Anwaltskosten mit in die Berufungsinstanz geschleppt werden, erhöhen sie den Streitwert nicht. Die FAZ diskutiert die Effektivität des 2007 eingeführten Stalkingparagraphen – ein schöner Fall aus dem Mündlichen: reicht es, wenn der Täter einen Monat lang jeden Tag einen teuren Strauß roter Rosen vor die Wohnungstür im Mietshaus legt? Seien Sie nicht vorschnell mit Ihrer Entscheidung – vielleicht kaufen Sie sich in der dritten Woche Pfefferspray – ich schon in der zweiten. Die Vorschrift ist im übrigen nicht wegen einer Strafbarkeitslücke eingeführt worden, sondern um schneller U-Haft anordnen zu können, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Die SZ schreibt über die geplante Neuregelung der V-Leute (welche Altregelung?), welche NRW (zuständig?) im Blick habe. Jede geschriebene Erlaubnis zu gewissen Straftaten sorgt natürlich dafür, dass der Mafiaboss eine Stufe höher haben möchte. Das VG Köln 20 L 613/13. A hält Italien für einen Unrechtsstaat, so dass Asylsuchende nicht zurückgeschoben werden dürfen. Genau das will Italien erreichen. Mit der Verfassungsmäßigkeit des § 37 II EEG (wurde leider schon mal im Zweiten geprüft) beschäftigt sich OLG Hamm 19 U 180/12.

Der Vortrag im Ersten am 24.5. – der Rückerwerb vom Nichtberechtigten – Der Ausleiher eines teuren Anzuges für ein Vorstellungsgespräch verkauft den dann in einer Kneipe weiter (der SV sagte wohl nicht, wie der dann nach Hause gegangen ist) und C gibt den Anzug dann zurück. In der Prüfung Bönders/Ehlen/Krebs wurde im ÖR die Beamtenkonkurrentenklage geprüft. Im Strafrecht eine alte Examensklausur – der Tätowierer sticht nicht den FC Bayern sondern 1860 München in den Rücken. Im Zivilrecht werden Fenster bei einem später insolvent werdenden Besteller eingebaut. Der Vortrag im Zweiten am 24.5. = BGH – Erwerb des kaputten und verbotenen Radwarngerätes übers Internet. In der Prüfung Morgenstern/Pera/Katlinghaus wurde im Zivilrecht der BGH – der Ast beim Waldspaziergang – der absichtlich vom Traktor überfahrene Labradorwelpe – sowie eine versehentliche Doppelüberweisung durch die Bank geprüft sowie ZPO – die Flucht in die Widerklage. Im Strafrecht das übersprühte Kennzeichen, die Bestellung von Ware durch Stalker – Betrug zulasten der Dispositionsbefugnis des Unternehmens. Im ÖR, ob ein Erbbauberechtigter Störer nach § 18 OBG ist. Die SZ diskutiert, ob wegen des Love Parade Unglücks 2010 (21 Tote – 15 Beschuldigte) mit einer Anklage zu rechnen sei. Der Erdal-Spray-Fall, der Düsseldorfer Flughafenbrand (OLG Düsseldorf 23 U 28/10 zum Zivilrecht) und die Eissporthalle Bad Reichenhall haben eines gemeinsam: jeder zeigt mit dem Finger auf einen anderen und sogar auf die Opfer, denn eine Massenpanik falle ja auch in deren Verantwortungsbereich.

VG Koblenz 5 K 16/13.KO über beck.de: darf eine deutsche Straßenverkehrsbehörde eine französische Fahrerlaubnis entziehen? Act of state doctrine – oder nur mit einem Stempel versehen, dass diese hier nicht gültig ist, wenn überhaupt? Wie witzig – BGH V ZR 168/07 war sowohl Teil der gestrigen Examensklausur als auch der Vortrag im Mündlichen am 23.5.13. Der Fall ist m.E. nach ziemlich schwer – es gibt ja nicht nur eine Art von Wohnrecht – in der Praxis kommt die Konstellation nicht allzuselten vor: was darf der Eigentümer mit der leer stehenden Wohnung tun, wenn der Wohnrechtsinhaber wohl zum letzten Mal umzieht und zwar ins Pflegeheim? Ohne Kommentar kann ich da auch keine belastbare Antwort geben. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Röhling/Roitzheim ging es im ÖR um die Lärmschutzauflage an eine Schreinerei – bestimmt ein Urteil. Im Strafrecht zunächst StPO – anlässlich des NSU-Verfahrens, der Befangenheitsantrag gegen die StA – und dann ein Juwelierüberfall, der Prüfungsfall vom 8.5.2013. Im Zivilrecht fahren zwei Rennradler Passanten über den Haufen. Der Express wird allmählich zu einer ersten juristischen Adresse – die Schlagzeile: der Bonner Hauptbahnhofattentäter sei mittels DNA seines zweijährigen Sohnes überführt worden. Hat der BGH nicht neulich entschieden, dass das nicht geht? Nein, BGH 3 StR 117/12 – nur bei „freiwilligen“ Massengentests darf nicht nach Verwandten gesucht werden. Auf welcher Ermächtigungsgrundlage beruht die DNA-Entnahme bei dem Sohn – § 81 c? Wenn eine Leihmutter, dann aus Indien – OLG Düsseldorf I-3 Wx 211/12 – so die FAZ.

Der Vortrag vom 22.5. = das Krematorium im Gewerbegebiet – es machte keinen bekannten Eindruck. In der Prüfung Jacoby/Eßer/Kreße wurde im ÖR die Sparkassenfusion 2006 geprüft – § 32 SparkG – Kondominium. Im Zivilrecht Reisevertragsrecht mit Europarecht. Im Strafrecht zwei Protokollfälle. Die FAZ äußerst anlässlich der Mitte Juni bevorstehenden Verhandlung zur EZB kritische Töne zu einem Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Vertrag von Lissabon sei inhaltlich eine Verfassung, obwohl das so nicht gewollt gewesen sei. Woran erkennt man also eine Verfassung? Und das BVerfG hat die Gelegenheit wahrgenommen, dem NSU-Senat in München zu zeigen, wie man Presseplätze verteilt – neuerdings in Karlsruhe ebenfalls mit Kontingenten. Ob die Brigitte sich da auch bewirbt? Die FAZ weiß, dass die StA München gegen Herrn Hoeneß nicht wegen Untreue in Form der Schmiergelder von Addidas ermittelt. Das ging aber flott und sicher sehr gründlich. Die Welt berichtet, dass die evangelische Kirche in Niedersachsen den Dritten Weg im Arbeitsrecht verlassen und einen Tarifvertrag mit ver.di abgeschlossen habe. Nun kann ggfs. gestreikt werden. SAP will 600 Autisten einstellen. Kann ein Nicht-Autist nun gemäß § 15 AGG – Benachteiligung aufgrund positiver Diskriminierung – affirmative action – klagen? Der General-Anzeiger berichtet, dass ein Gärtner den bestellten aber nicht bezahlten Tujatopf vor dem Restaurant einfach wieder abholen wollte, wobei es dann zu einer Rangelei mit dem Besteller kam, der in dem Topf landete und nun Schmerzensgeld haben wollte. Die Toyota-Methode – nichts ist unmöglich – die Leasingrate wird nicht bezahlt, mit dem Zweitschlüssel wird das in Wohnungsnähe geparkte Auto auf den Haken genommen.

Die erste Zivilrechtsklausur ist wohl größtenteils ähnlich zu BGH VIII ZR 214/66. Nehmen wir an, Sie vertreten Haribo in einem Schadensersatzprozess, weil der Kläger behauptet, in dem Fruchtgummi seien Steine gewesen. Was würden Sie bestreiten und was vortragen? OLG Hamm 21 U 64/12. Was ist der Unterschied zu dem Kirschkern im Kuchen und dem Stück Knochen im Fleischspieß? Am 19.5.2013 ist § 1626 a in Kraft getreten, meldet beck.de. Die FAZ berichtet über eine erfolgreiche „Grundrechtsklage“ einer hessischen Gemeinde gegen eine Gelderkürzung seitens der Landesregierung – in welcher Form auch immer. Die Innenminister der Länder halten die Promillegrenze für Radfahrer für zu hoch. Richtig, wer mit 1,6 Promille noch weiß, was ein Fahrrad ist, ist Berufstrinker. Die Werte sind generell viel zu hoch. Aber es gibt ja keine Vorschriften dazu – der unbestimmte Rechtsbegriff in § 316 wird durch die Rechtsprechung mit Hilfe von Gutachten ausgelegt. Wenn, dann müssen alle Werte ins Gesetz. Die SZ diskutiert Beweiserhebungs- und -verwertungsverbote im letzten Tatort. Darf ein angeschossener Kommissar in eigener Sache ermitteln oder ist er nach dem Beamtengesetz befangen und wie wirkt sich das auf die gefundenen Ergebnisse aus? Ist ein Film aus einer Supermarktkamera, der nicht ordnungsgemäß fristgerecht gelöscht wurde, verwertbar? Wie ist es mit dem Fund hinter einer ohne richterlichen Beschluss aufgebrochenen Tür?

Im Zweiten am 15. oder 16.5. wurde OVG Lüneburg 12 LC 91/09 – Rundumleuchte für Schrotthändlerfahrzeug? – geprüft. Sonst nur Prozessrecht. Der zivilrechtliche Aktenvortrag ging um die Haftung für einen zündelnden 11jährigen, der aussieht wie 22, aber denkt wie ein 8jähriger – wohl OLG Celle 4 U 99/06. BGH VII ZB 43/12: manche Richter können nicht ausgelastet sein – die Prüfung, ob die Unterschrift aus einem Namen oder einer Paraphe besteht, brockt ihnen jetzt wenigstens einen Wiedereinsetzungsantrag ein. Es soll Anwälte geben, deren Fachangestellten deren Unterschrift auf Befehl fälschen, wenn heute die Frist abläuft und der Anwalt ist im Urlaub. Was man wegen der eingescannten Unterschrift eigentlich nicht mehr benötigt. Laut General-Anzeiger sagt ein Bochumer Strafrechtsprofessor zur Love Parade folgendes: „für eine Verurteilung muss ich zweifelsfrei nachweisen, dass die Person wesentlich zum Tod oder zu Verletzungen beigetragen hat“. Das sei äußerst schwierig, deshalb werde möglicherweise gar nicht angeklagt. Was halten Sie juristisch davon? Der NRW-Finanzminister meint, der Ankauf von Steuerdaten-CDs (CDs sind wohl etwas altmodisch) sei keine Hehlerei, weil der Ankauf von Drogen durch verdeckte Ermittler ja auch keine Hehlerei sei. Auch hier würden keine Punkte im Examen verteilt. In Die Welt wird ein neuer Paragraph für Haushaltsuntreue – Steuerverschwendung gefordert. Fällt das nicht unter § 266?

Die Strafrechtsklausur im Ersten im Mai rankt sich um den klassischen Bärwurzfall des BGH-LG Augsburg. Der Express meldet, dass Nashorndiebe Gipsattrappen abgesägt und mitgenommen haben. Vollendeter oder versuchter Diebstahl wie bei einem leeren Portemonnaie? In NRW dürfen Bäckereien nicht mehr am Pfingstmontag aufmachen. Meine Bäckerei öffnet daher am Pfingstsonntag. Kein Kommentar.

Nun hat sich der BGH V ZR 92/12 auch mit dem vom OLG Düsseldorf 1989 behandelten Problem beschäftigt. Mit wem schließe ich den Wohnmobilkaufvertrag – mit dem, der vor mir steht oder mit dem Namensträger? Der Vortrag vom 16.5. im Strafrecht – als der Einbrecher erfolglos das Stemmeisen an der Ladentür ansetzt, um das Wechselgeld aus der unverschlossenen Kasse zu entwenden, ruft ein Nachbar die Polizei, welche dem Beschuldigten bei der Vernehmung die Hinzuziehung eines Verteidigers verwehrt. In der Prüfung Doleischv.Dolsperg/Höltje/Vogt die Noten: 35 zu 86, 27 zu 56, 45 zu 82, 23 zu 60. Im ÖR ging es um § 83 LBG – VG Arnsberg 2 K 2888/09. Im Strafrecht um das Anmieten eines  Wagens bei einer Autovermietung unter Vorlage falscher Papiere, um den Wagen zu veräußern. Im Zivilrecht kamen zwei Sachenrechtsfälle. Auch im Mai wurden sämtliche Klausuren im Zweiten veröffentlichten Urteilen entnommen – die zweite ÖR-Klausur, jedenfalls, wenn man google gartenhaus scheune urteil eingibt, wirft VG Köln 2 K 3636/11 aus. In Hessen ging es um die immissionsschutzrechtliche Nachbarklage gegen eine Sportanlage – VG Minden 1 K 2956/10. Im NSU-Verfahren hat die Verteidigung ein Wortprotokoll beantragt – § 273 III StPO – ein Blick in den Kommentar zeigt, dass das kein Revisionsgrund ist. Das Verfahren belegt eindrucksvoll, dass in der Tatsacheninstanz der Vorsitzende das Sagen hat. Aufgabe der Verteidigung ist es, das Gericht zu Fehlern zu verleiten. Ein Baby wird mit 4,5 Promille geboren. Strafbarkeit der mit 2,6 Promille zusammengebrochenen Mutter? § 218 I als Versuch? Körperverletzung? Das geht bei uns alles nicht. Sonst müsste man eine Alkoholikerin ja 9 Monate in Handschellen legen.

Am 15.5. im Zweiten wurde OVG Münster 1 B 887/10 – der Gerichtsvollzieher muss in den Innendienst – thematisiert und OVG Schleswig 4 K 2/10 – Verbot eines Chapters der Hell’s Angels. Der BGH V ZR 28/12 löst eine familiäre Katastrophe aus: der lebenslang im Elternhaus wohnende Sohn investiert, stirbt und seine Lebensgefährtin und Erbin verlangt aus Bereicherungsrecht Ersatz der Investitionen. Das Ergebnis geht mir gegen den Strich. Und BH V ZR 266/11 – die gekaufte Dachgeschosswohnung mit den gemütlichen Dachschrägen hat keine Baugenehmigung, die wird aber nach Gefahrübergang doch noch erteilt. Rechtslage? Der Vortrag am 15.5.: Nach dem Fußballspiel haut der Fan T das Schmählieder singende Opfer O mit dem Kopf an einen Fahrscheinautomat, O verliert 4 Schneidezähne. Der Zeuge S sagt „ich verhafte Sie“ und kettet ihn mit einem Fahrradschloss irgendwo an. Dann nimmt er ihm aus einer Spontanidee noch Geld weg (der Jagdhüttenfall reloaded). In der Prüfung Dabitz/Dietlein/Brähler die Noten: 24 zu 44 (5+5), 34 zu 71 (10+9), 25 zu 52 (6+7), 36 zu 71 (8+9) und x zu 50 (3+7). Im Strafrecht kamen zwei Protokollfälle – das Problem war nur, dass es in Bonn 2 Protokolle gibt und in Düsseldorf 40. Man sollte sich also alle besorgen. Im Zivilrecht ging es um Rechtskraft und zivilrechtliche Beurteilung des Strafrechtsfalles. Im ÖR wurde der Internetpranger nach § 40 LFBG OVG Münster geprüft und ob in einem Eilverfahren nach Art. 100 GG vorgelegt wird. Brave new world – in Oregon ist der erste Mensch geklont worden, jedenfalls in Ansätzen. Verbietet unser GG das, dürfen wir von dieser Forschung wenigstens profitieren? Ein weiteres Verbot wäre ziemlich sinnlos. Wenn es um Leben oder Tod geht und man hat das Geld, wird man nach Oregon fliegen. Der NSU-Prozess – alles muss man wieder selber nachgucken. Die Aufspaltung des Verfahrens – das hätte man ja vielleicht im Eröffnungsbeschluss machen können – geht das nach der Wundertüte des § 238 StPO? Lachen im Saal – § 176 GVG – Worterteilung wieder § 238 StPO? Akten des Untersuchungsausschusses § 96 StPO. Mediale Vorverurteilung als Verfahrenshindernis – beim OLG Köln hat Herr Kachelmann sich wegen der Weitergabe „schlüpfriger“ Details 2012 zivilrechtlich erfolgreich gewehrt – aber was war unschlüpfrig in seinem Verfahren? Der BGH VI ZR 106/12 sieht das wohl anders. Das Problem liegt darin, dass der Satz, nichts ist älter als die Zeitung von gestern, wegen google nicht mehr stimmt. Man erkennt ja oft nicht, welche Informationen da überholt sind und welche noch zutreffen. Die SZ berichtet über eine BGH-Verhandlung zum „Sperrvater“. Damit der Samenspender keine Vaterrechte geltend macht, behauptet ein Dritter (strafbar), er sei der biologische Vater und erkennt die Konsequenz amtlich an. Dann muss man eben über die Adoption gehen. Die SZ diskutiert, ob lesende Häftlinge früher entlassen werden können. Wer entscheidet das und wonach?

BAG 9 AZR 844/11 – erfasst ein Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren auch Urlaubsabgeltungsansprüche? BGH IV ZR 23/12 – bares Geld für die Praxis – die Rechtschutzversicherer legen den Begriff des Rechtsschutzfalles im Sinn des ersten Rechtsverstoßes meist zulasten der Versicherungsnehmer aus. Der arbeitsrechtliche Aktenvortrag letzte Woche war eine Kombination aus BAG 5 AZR 331/11 – Überstundenabgeltung – und BAG 9 AZR 189/10 – Verrechnung von Urlaubsansprüchen mit kündigungsbedingter Freistellung. Der BGH X ZR 15/11 beschäftigt sich mit einer Grönland-Kreuzfahrt, welche gekürzt und geändert absolviert wurde. Die Reisevertragsvorschriften – eine uralte Richtlinie – sind leider bei der Schuldrechtsreform nicht mit geändert worden. Dort ist immer noch von zugesicherter Eigenschaft die Rede. Der Fall entspricht einer älteren Vortragsakte. Die FAZ meint, die BGH-Entscheidung VI ZR 269/12 zur autocomplete-Funktion von google sei übertrieben. Das kann nur jemand sagen, der nicht darunter fällt. Nach der FAZ warnt der BVerfG-Präsident vor Verfassungsbeschwerden wegen ihrer statistischen Aussichtslosigkeit. Auch Verfassungsgerichte können sich irren und werden dann vom EGMR und/oder EuGH korrigiert. Wie sieht denn da die Statistik aus? Gefühlte 60% zulasten des BVerfG jedenfalls in Straßburg. Vielleicht sollte man in Karlsruhe mal bedenken, dass dieses Verfahren nach einem verlorenen Rechtsweg mit mindestens 2 Instanzen sehr belastend ist. Das macht man nicht aus Spaß oder weil der Schreibtisch leer ist. Zur Richterausbildung sollte doch gehören, ein eigenes Verfahren mit eigenem Geld und denselbigen Nerven durch mehrere Instanzen durchzuziehen. Nach der SZ verlangt die Hochschulrektorenkonferenz – die dritte Ebene, eine Art GbR im ÖR – 3.000 Bundesprofessuren und dafür eine Grundgesetzänderung. Die Länder möchten also die Bildungshoheit weggeben. Hängt nun das Kreuz noch im NSU-Gerichtssaal?

Die erste ÖR-Klausur im Zweiten im Mai beschäftigt sich mit der Fahrtenbuchproblematik wie beim OVG Lüneburg 12 LA 167/09, OVG Greifwald 1 M 200/11 und VGH Mannheim 10 S 1860/10. Praktischerweise sollte man den Wagen auf jemand anders in der Familie ummelden – die Fahrtenbuchauflage ist fahrzeugbezogen. beck.de berichtet, dass das BVerfG einen Rechtsstreit zumindest vorläufig in eigener Sache verloren hat. Dürfen Entscheidungen exklusiv juris zur Verfügung gestellt werden? Gilt hier das Landespresserecht – § 4 in NRW? Wer steht im Beklagtenrubrum drin? Der General-Anzeiger berichtet über interessante Völkerrechtsfälle: darf sich BP weigern, norddeutsche Tankstellen im Eigentum des libyschen Staates wegen einer Sicherheitsratsresolution zu beliefern? Wie kann England die Auslieferung von libyschen Geldnoten, die Ghadafi bei einer englischen Druckerei in Auftrag gab, vor der Sanktionsresolution aus N.Y. verhindern? Wer ist die rechtmäßige Regierung in Damaskus? Vor einer Großen Strafkammer in Berlin hat der Prozess „Johnny K.“ begonnen. Würden Sie Ihrem jungen Mandanten (19 – 24 Jahre alte Angeklagte) raten, mit gebügeltem Hemd zu erscheinen oder lieber etwas unreifer? Es geht um § 227, § 224 und vielleicht auch § 231. § 323 a hat ein Angeklagter wohl im Blick. Der EuGH feiert 50 Jahre van Gend&Loos. Schon 1963 hat der EuGH also dem Bürger die Berufung auf Grundfreiheiten zugestanden. Das BVerfG meinte später in Solange I und II, es müsse Bürger gegen die EG schützen. Könnte es sein, dass es damals doch nur um einen Revierkampf ging? Das nächste Kräftemessen steht nach der FAZ nach Fransson – Antiterrordatei in dem Verfahren zur EZB Mitte Juni in Karlsruhe an. Eine Lose-Lose-Situation für das BVerfG. Entweder es legt vor oder es unterwirft sich dem EuGH.

Die zweite Strafrechtsklausur im Zweiten enthielt Elemente von BGH 2 StR 618/10. BGH XI ZR 46/11: ein Bankkunde lügt der Bank ins Gesicht, er brauche 320.000 DM für die Erbauszahlung seiner Tochter, steckt das Geld aber in eine nicht funktionierende Kapitalanlage mit Hilfe des Kreditvermittlers der Bank, welcher vielleicht nicht richtig aufgeklärt hat. Wie würden Sie entscheiden? Eine Abwandlung des Frostertunnelfalls und des Schürmannbaufalles – BGH VII ZR 177/11 – trägt ein Bauunternehmer das Leistungsrisiko, wenn „Kollegen“ (Reinigungskolonne) seinen noch nicht abgenommenen PVC-Boden unter Wasser setzen? Eine neue Variante zum bröseligen Weinkorkenfall und Schwimmerschalterfall – OLG Düsseldorf I-5 W 9/13 – im Kalksandsteinfall geht das Gericht über § 826. Ein informativer Fall zur Grundbuchordnung OLG Celle 3 W 31/13.

Noch ein netter Prüfungsfall vom 8.5. – die Oberstaatsanwältin erzählte, dass sie empörte Anrufe bekommen habe, weil Tickethändler Studenten haben anstehen lassen, um für das (Männer-)Champions-League-Finale Karten zu erstehen. Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten: der Jagdhüttenfall des BGH 2004 = St 48 S. 365 und 3 StR 392/11. Die letzte ÖR-KLausur im Ersten nach juraexamen.com: ein leerer Bundestag beschließt, dass Nicht-EU-Ausländer kein Elterngeld bekommen sollen, welches im übrigen beschlossen wird, sowie Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Die Prüfung im Zweiten am 8.5. Witte/Baden/Vorgelsang – der Vortrag: der Mieter zahlt die Kaution nicht. Was kann der Vermieter tun? Ähnlich OLG Koblenz 2 U 793/10 und § 569 II 2 a n.F.. Im Zivilrecht Bürgschaft und rechtzeitige Zustellung zwecks Verjährungshemmung. Im Strafrecht ein älterer BGH-Fall zu § 316 a und § 239 a – Vereinzelungstheorie – stabilisierte Gewaltlage – Überfall auf einen Taxifahrer und viele StPO-Basics. Im ÖR Fristberechnung und praktische Behandlung eines Bescheides. Der Vortrag vom 8.5.: die unter EV gekauften Steine verbaut der Maurer beim Bauherrn B, bezahlt sie aber nicht. Verkäufer gegen B – in der Abwandlung der Jungbullenfall, die Steine sind gestohlen. Und welches Gericht ist zuständig? Die Prüfung Schmidt-Eichhorn/Kreße/Weckerling: die Noten – 22 zu 50 – 41 zu 81 – 43 zu 85 – 26 zu 53 und 31 zu 60. Im Zivilrecht ein Fall, in dem der § 108 von oben nach unten durchgeturnt werden musste. Im Strafrecht ein Juwelierüberfall mit einer Spielzeugpistole. Dann Herr Hoeneß – die Verletzung des Steuergeheimnisses ist ein Antragsdelikt – § 355 StGB – Unterschied zur Antragsbefugnis beim Hausfriedensbruch und etwas StPO – light. Wer ist der Vorgesetzte der Staatsanwälte. Nicht Oberstaatsanwälte. Im ÖR schiebt die italienische Regierung auf hoher See libyische Flüchtlinge zurück. EMRK und GG. Kann ein Nebenkläger im NSU-Prozess verlangen, dass das Kruzifiz über der Eingangstür abgehängt wird? Eine neue Konstellation der alten Problematik – der Staat kann sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen. Der Angeklagte schon – aber der Nebenkläger? Ist er nur ein zweiter Staatsanwalt? Kann das OLG die Akten des Untersuchungsausschusses anfordern oder umgekehrt? Herr Gabriel dachte zum Vatertag über ein bundesweites Tempolimit auf Autobahnen nach. Wer hat hierfür die Kompetenz? Herr Scharping als Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz wollte das mal landesweit einführen. Mangels Kompetenz griff man zu einem Trick. Ziemlich engmaschige, örtlich begrenzte Tempolimits. Verwaltungsgerichte müssen sich auch mit dummem Zeug beschäftigen – VG Aachen 2 K 893/12 – zweisprachige Straßenschilder. Darf Lüttich als Lìege angesagt werden? Das OLG Köln II-4 WF 121/12 hat mal eine Richterkritik an der Anwaltskritik als Befangenheitsmaterial gewertet.

Stammtischniveau – die FAZ mault, weil die Journalisten im NSU-Prozess in den Pausen nicht mit den Verfahrensbeteiligten sprechen könnten. Die Welt mutmaßt, dass die Verteidiger wegen ihrer Nachnamen ausgewählt worden seien – Stahl, Heer und Sturm. Bei Herrn Hoeneß kommen wenigstens etwas kritische Töne zum Vorschein. Die Compliance Regeln würden flexibel ausgelegt. Das ist ja wohl untertrieben. Der Haftbefehl ist immer noch in Kraft. Dann müsste die ad-hoc-Regel das Unternehmen ja zwingen, die Karten auf den Tisch zu legen.Statt dessen beschwert man sich über angebliche Indiskretionen der Behörden. Das BVerfG will mal nach § 35 BVerfGG vollstrecken, erzählt die FAZ. Die rückwirkende Anwendung einer Eheleute-Steuerregel auf Lebenspartner. Na dann mal los. Ich bin gespannt, wie man das macht. Die EU diskutiert ein Grundrecht auf ein Girokonto. Haben wir das nicht schon? Sowie die erstmalige Anwendung des Jörg-Haider-Artikels 7 EU auf Ungarn in Form der Stimmrechtsentziehung – die Frage ist, in welchen Organen. Der getötete Attentäter von Boston findet nach Die Welt keinen Friedhof, der ihn haben will. Und jetzt? Das Problem stellte sich bei uns schon mal bei Neonazileitfiguren. Kein Friedhof will zur Wallfahrtsstätte werden. Inanspruchnahme als Nichtstörer oder Verstreuen der Asche auf hoher See?

Na sieh an, die FAZ, Die Welt, die SZ haben ja doch eigene Berichterstatter in München. Alle meinen, dass die gesamte Anklageschrift von fast 500 Seiten vorgelesen werden müsse. Die Welt erklärt sogar, dass das der Vorsitzende Richter mache. „Das kalte Lächeln der Terroristin“ steht in den Zeitungskästen an der Straße. Des Kaisers neue Kleider bei der Presse. Wenig Ahnung, man weiß aber alles vorher, z.B., dass Frau Zschäpe an gar keinem Tatort war, und vor allem sind die Angeklagten schon schuldigst. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen heizt auch kräftig mit ein. Im Fernsehen wurde offen gesagt, ein Freispruch mangels ausreichender Indizien sei möglich – d.h. schuldig sind die Angeklagten in jedem Fall. Die Presse jagt in Rudeln und ist nicht fair. Gibt es einen Anspruch auf mehrere Pflichtverteidiger und welchen Rechtsbehelf muss man dafür einsetzen? Rechtsbehelf gegen die Durchsuchung der Verteidiger? Ein Nebenkläger liest Zeitung, das Gericht verbietet sich das. Gang der Befangenheitsanträge – wieviele Instanzen? Dürfen nach § 119 StPO Briefe mit Hakenkreuz angehalten werden oder kann dieses eliminiert werden? Herr Hoeneß bietet das Ruhenlassen des Aufsichtsratsvorsitzes an – für eine einfache Mitgliedschaft war er wohl noch bereit. Der Aufsichtsrat hält ihn im Amt. Corporate Governance – § 161 AktG – comply or explain (hab ich mir gerade angelesen). So geht das gar nicht. Im Fußball ist wohl alles erlaubt. Wenn der Beschuldigte sagt, es geht nur um Steuerhinterziehung, dann geht es nur um Steuerhinterziehung.  OLG Hamm 12 U 130/12 – ein fünfjähriges Kind rutscht im Reitunterricht vom Pony und tut sich was. Kein § 833 – keine Pflichtverletzung. Sind Kinder in diesem Alter nicht generell zu jung dafür? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Gerichte und Justizprüfungsämter eine andere Einstellung zu Pferden haben als ich.

Der ARD-Brennpunkt: „der braune Terror vor Gericht“. Da bekommt man einen Schlag. Dass theoretisch und praktisch da Unschuldige sitzen können, wird ausgeblendet – Freispruch mangels ausreichender Indizien ja – aber sonst steht fest, die sind schuldig. Die Prüfung am 2.5. im Zweiten: im Vortrag streitet sich ein Apotheker mit seinem Steuerberater um die Bezahlung nach Kündigung des Vertrages – wohl BGH IX ZR 114/09 ähnlich. Im Zivilrecht reist der Spezialitätenkoch Chinese C aus China ein und bekommt einen Vier-Jahres-Vertrag. „Machen Sie was draus“. Dann § 613 a Problematik. Im Strafrecht ein Ritt durch die StPO. Was halten Sie von einer kritischen Bestandsaufnahme des Richtervorbehaltes in der StPO? Es ging dann um § 81 a. Im ÖR verkauft eine Gemeinde ein gebärfreudige Familien verbilligte Grundstücke mit Auflagen. Die Ehe wird geschieden, das Grundstück veräußert. Über die Prüfung des Rechtsweges kam man nicht hinaus. Nun geht es ans Wesentliche im NSU-Prozess. Reicht der“Anschein von Normalität“ oder das „In Griff haben dieser zwei Männer“ für eine Mittäterschaft? Natürlich nicht, das sind Plastikwörter. Ich würde aber nicht darauf schwören, dass auch so entschieden wird. Die angeblich größte Zeitung mit Sätzen nie über vier Worten, welche nie mehr als 3 Buchstaben haben, will wissen, dass in Sachen Hoeneß ein Deal zustandekomme.

Die FAS zieht gegen den Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess vom Leder. Eine einzige Unverschämtheit. Es ginge nicht nur darum, ein Urteil revisionsfest zu machen. Der deutsche Rechtspositivismus sei eine Katastrophe gewesen. Ist das schlecht, wenn Richter sich streng ans Gesetz halten müssen und nicht mit Analogie und Richterrecht rumwirbeln dürfen? Gerade im Strafrecht – Art. 103 GG. Das Englische Recht, das Völkerrecht, das Sportrecht sind ja wohl keine Katastrophe. Das Problem der zweiten Tombola liegt doch in der Unfairness der Bewerber, wobei ich es an deren Stelle auch so gemacht hätte – man ist ja nicht lebensuntüchtig. Muss man pro Verlag wirklich jeden, der einen Presseausweis hat, da hinschicken wollen? Aber dann sollte man wenigstens den Mund halten, wenn ein Gericht auf so was nicht eingerichtet ist. Die WamS schreibt unter jedem Niveau – es werden Anekdötchen über die Vorsitzenden Richter für Herrn Wulff und NSU erzählt. Der Vortrag am 3.5. = VG Köln 23 L 538/12. In der Prüfung Dabitz/Rolfs/Klatt begann die Zivilrechtsprüfung mit der Frage zum Europarecht im Zivilrecht und dann nur Einzelfragen zu dieser Thematik. Im ÖR die zweite Verfassungsbeschwerde im NSU-Prozess sowie §§ 48, 49 VwVfG Verständnisfragen. Im Strafrecht Steinewerfer von der Autobahn und ein Überfall auf eine alte Dame. Die Noten: 32 zu 58, 52 zu 85, 45 zu 86 und zwei Mal 61 Endpunkte.

Die Noten vom 24.4. Ketterle/Dierke/Mertens: 42 zu 85 (10+11), 33 zu 67 (7+9), 41 zu 85 (11+11), 25 zu 65 (7+11) und zwei mal um die fünfzig Endpunkte. Die zweite Klausur im Mai soll LG Kassel 1 S 432/10 entnommen worden sein – der Mieter baut einfach erheblich um bzw. reißt ab als Kündigungsgrund. Die Kürze der Pressemitteilung des BVerfG zum Eilantrag des Journalisten, der sich im Besitz einer Anwartschaft im NSU-Prozess wähnte, ist sehr aussagekräftig. Nun verlagert sich die Problematik auf die Revision. Ist die jetzige Verlosung ein absoluter oder relativer Revisionsgrund? Die FAZ weint am Katzentisch – alle großen Verlagshäuser hätten ganze Armeen angemeldet. Bei ihr wäre das nicht möglich gewesen. Ach herrje. Die FAZ meint im Straßendeutsch, dass das BVerfG sich um die Vorlage an den EuGH drücke – Antiterrordateiengesetz – Fransson. Das ist nicht neu. Die EU würde „bald“ der EMRK beitreten. Kommt da was neues? In Schmidberger/Brenner Autobahn und Viking Line sowie in Fransson hat der EuGH auch ohne offiziellen Beitritt die EMRK angewandt. Die erste Klausur im Zweiten im Mai soll OLG Frankfurt vom 15.2.2012 – 4 U 148/11 – nachgebildet sein.

Die Prüfung Hammerschlag/Sachs/Strnad am 30.4. wurde von Gegenfragen begleitet. Ich würde einem Professor höchstens in Lebensgefahr sagen, können Sie das bitte noch mal wiederholen, ich weiß nicht, was Sie meinen. Im Strafrecht intensiv StPO, wie die Protokolle es vorgeben. Man merkte, wer sich vorbereitet hatte und wer nicht. Die Noten: 29 zu 65, 29 zu 58, 31 zu 61, 33 zu 65 und 48 zu 9x. Im ÖR wurde die zweite Verfassungsbeschwerde im NSU-Prozess gegen die neue Tombola geprüft und ob das Reichspressegesetz von Herrn Goebbels noch gelte. Dann ein Fall zum Informationsfreiheitsgesetz.Im Zivilrecht der Vortragsfall mit dem vielleicht verjährten (§ 902 BGB?) Garagenüberbau. Im Strafrecht wie gesagt StPO und ein Protokollfall – ein betrunkener Referendar wird von dem befreundeten Polizisten nicht aus dem Verkehr gezogen und fährt jemanden um. Die Prüfung Dabitz/Reitze/v.Danwitz am 30.4.: im Strafrecht der Hell’sAngels-Fall I, im ÖR ging es um Verwaltungsprozessrecht, im Zivilrecht um das Wettbewerbsverbot für einen GmH-Geschäftsführer. Wäre es rechtlich zulässig, Derrick posthum den Titel „Ehrenkommissar der bayerischen Polizei“ zu entziehen? § 48 VwfG direkt oder analog? Die Liste der Presseglücklichen im NSU-Prozess liest sich ja kurios. Ein rollierendes System – alle dürfen kommen – mal im Saal – mal mit Videowand – wäre doch auch nicht so schlecht. Herr Hoeneß hört sicherlich nicht auf seine Anwälte und hält den Mund. Gerade als er richtig klamm gewesen sei wegen Börsenverlusten, habe ihm ein Unternehmer viel Geld zum Zocken an der Börse gegeben. Man sollte die StA nicht reizen. Das OVG Münster 13 B 192/12 zum Internetpranger – das OLG Köln 12 UF 108/12 zum Religionsunterricht als Scheidungsstreitpunkt und VG Arnsberg 12 L 139/13 zur Sparkasse und einer Partei, welche ein Konto haben will, sind interessant zu lesen. Der Vortrag vom 30.4.: die Bestellerin – eine Stadt – berechnet gegenüber dem Unternehmer – Stukkateur – den gewährten Skontobetrag (2% von 100.000) falsch und behält 2.500 ein statt 2.000 bei ihrer Überweisung Mit einer vollen prozessualen Einkleidung. Einseitige Erledigungserklärung im Prozess.

April: Ein 13jähriger Schüler verpasst einen Schultag, weil er unbedingt mit seinen Eltern auf den Welthumanistentag muss – kann er gegen den Zeugniseintrag klagen? VG Berlin 3 K 1020.11. Der Markt für den Verkauf von Presseplätzen im NSU-Prozess ist eröffnet. Ist das der Sinn des § 169 GVG – der Verkauf von Presseplätzen? Entwerfen Sie bitte einen Vertrag zwischen der im Losverfahren nicht beglückten FAZ und der Brigitte, welche nun über die Mode im Gerichtssaal berichten darf. Von 324 Medien haben 50 einen Sitzplatz bekommen. Die FAZ hätte ihren Hausmeister noch anmelden sollen. Die SZ ist mit zwei Hüten im Rennen gewesen – SZ und SZ-Magazin – vielleicht noch mit dem SZ-Golf-Magazin. Um eine Videoübertragung dürfte man nun nicht drum rumkommen, wenn das BVerfG noch mal zuschlagen sollte. Die erste ÖR-Klausur im April soll VG Gera 2 E 465/10 nachgebildet sein. Nach der FAZ will RotGrün über den Bundesrat die Macht der Gewerkschaften brechen, indem deren Tarifverträge für Zeitarbeit per Gesetz ungültig werden. Hackordnung im Arbeitsrecht – steht der Bundesgesetzgeber über Tarifverträgen?

Der Vortrag am 26.4. im Zweiten = VG Köln 29.9.2011 – 20 K 4986/10. Am 18.4. wurden im Zweiten die Entscheidungen des BGH V ZR 17/11 und VG Berlin 14 K 79/11 geprüft. Wie würden Sie entscheiden? Die SZ berichtet über einen für 850.000 € versicherten Zahnarztzeigefinger, der angeblich von Gangstern bei  einem Praxisüberfall ohne Beuteerfolg abgeschnitten worden ist. Reicht das mal unterstellte Selber-Abschneiden des Fingers für §§ 265. 263 als Versuchsbeginn? Soldaten sollen ungenehmigten und bezahlten Nebentätigkeiten in ihrer Freizeit zwecks Piratenbekämpfung nachgegangen sein. Was ist der Sinn der Nebentätigkeitsgenehmigungspflicht? Schutz des Arbeitsmarktes in Somalia, Ausruhen in der Freizeit, das Ansehen der Soldaten in der Bevölkerung? Darf ein Richter bei der freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Die SZ berichtet über ein angedrohtes Gerichtsverfahren des angeblichen Wulff-Sponsors gegen den Generalstaatsanwalt in Celle wegen behaupteter unwahrer Behauptungen. Na dann mal los. Mit welchem Verfahren und vor welchem Gericht?

Die Sonntagszeitungen gehen – sicherlich nach gründlichsten Recherchen – davon aus, dass die Durchsuchung bei U.H. mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung zu tun habe und dass Herr Steinbrück an der ganzen Sache schuld sei. Die WamS berichtet über „Steinbrücks Schlupfloch“, mit dessen Hilfe sich die sog. institutionellen Anleger, welche die Kapitalertragssteuer auf Dividenden auf Antrag zurückerhalten, durch Leerverkäufe reich machen können. Verstanden habe ich das nach dem Bericht allerdings nicht. Dem Beschuldigten wird angeraten, den Aufsichtsratsvorsitz ruhen zu lassen. Geht das rechtlich?  „Right 2 water“ – das erste EU-Bürgerbegehren gegen die Wasserversorgungsprivatisierung soll nach der FAS kurz vor dem Erfolg dahingehend bestehen, dass die Initiatoren am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden müssen. Die Große Strafkammer in Hannover hat die Wulff-Anklage vorliegen. Warum ist das eigentlich keine Staatsschutzssache, die zum OLG muss?  Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit, wenn ein Ministerpräsident einen Tag nach dem „gesponsorten“ Oktoberfest Sponsoring für einen Film des Sponsors bei Sponsoren macht? Jedenfalls nach Zeitungslage. Die FAZ hält die Presseplatzauslosung am 29.4. mit Hilfe eines Prominenten in München für eine Tombola, was nicht ganz falsch sein dürfte. Nun werden die Onlilne-Medien nicht berücksichtigt. Die Printmedien haben schlechte Karten. Nachher sitzt da nur die Apotheken-Umschau. Im Oppenheim-Prozess in Köln werden nun die alte und die neue, noch nicht zugelassene Anklage gebündelt. Ist man nun im Zwischen- oder Hauptverfahren oder in beidem? Rechtsbehelf dagegen? Ein Katzenhasser und angeblicher Vogelliebhaber will eine Vogeltötungsabgabe für Katzenhalter. Mein Kater bringt wesentlich mehr lebendige Kröten und Mäuse mit, die dann auf tot machen und von mir gerettet werden, als tote Vögel, die so aussehen, als ob sie schon seit 14 Tagen tot wären. Wäre eine solche Abgabe zulässig? Kommen wird sie nicht, da das Wahlvolk wohl überwiegend aus Katzenhaltern besteht.

Der Vortrag vom 26.4. – ähnlich VG Köln 20 K 1333/09: die für den Kölner Hauptbahnhof angemeldete Demo wird auf das leere Messegelände in Deutz verlegt – Fortsetzungsfeststellungsklage. In der Prüfung Avenarius/Nimtz/Müller wurde im Zivilrecht gefragt, wie die BGB-Erstellungskommission hieß, wer den ersten Entwurf gemacht habe, zu welchem Staat Köln vor 1871 gehörte. Dann Erbrecht mit der jastrowschen Strafklausel. Im Strafrecht zunächst die Frage, wer die Anklageschrift zustellt, dann eine Kombination der beiden Hell’s Angels-BGH-Fälle – Schüsse auf das SEK und die gestohlene Kutte. Im ÖR Verwaltungsvollstreckungsrecht und Europarecht – das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel – wer macht was? Liest sich gruselig, wird aber alles in Protokollen als Prüfungsthemen angekündigt. Auch die neue, leider immer langsame JuS, in der fast nur noch Aufsätze zu zweit geschrieben werden, hat zwei schöne Entscheidungen. LG Bonn 5 S  205/11 – wer ist Vertragspartner, wenn das Motorrad über das Ebay-Account der Lebensabschnittsgefährtin gekauft wird? Und BGH 4 StR 369/12 – ein stark angetrunkener Autofahrer fährt brave 40 – 50 km/h und dabei einen selber unachtsamen Nachtbusaussteiger an. Kommt es darauf an, wie ein sorgsamer Betrunkener fährt? Der BGH greift auf seine uralte Rechtsprechung zurück und meint ja. Also, ich weiß nicht. Wie ist der Fall denn zivilrechtlich zu entscheiden bzw. zu quoteln?

Der Vortrag vom 25.4. = OLG Bamberg 5 U 149/11 – die Mutter macht eine Vorwärtsbewegung und das Kind wird von einem Motorrad angefahren. In der Prüfung Bönders/Bätge/Legerlotz wurde im Strafrecht exklusiv Herr Wulff untersucht. Im ÖR eine Wahlwerbeanzeige der Bundesregierung und ein Kommunalfall aus dem eigenen Lehrbuch. Im Zivilrecht BGH NJW 1984 S. 2277 zu §§ 90, 55, 20 ZVG mit § 1120 BGB zu den Glocken in einem ehemaligen Kirchenturm – Scheinbestandteil? Dann noch die individualisierten Pfandflaschen. Die Fundstelle des Vortrages beim Karnevalsprüfungskomitee LG Koblenz 9 O 353/10 (sorry 10 nicht 11) vom 28.7.2011. Nun verlost ein Notar mit einem prominenten Loszieher die Pressesitze im NSU-Prozess. Auch da dürfte das Gespür für den Fall fehlen. Die Nebenkläger haben jedenfalls keine Beschwerdebefugnis für eine Videoübertragung in den Nachbarraum. Wer dann aber eventuell? Die zweite Zivilrechtsklausur im April soll dem Fliesenfall des EuGH nachgebildet sein – mit Dachziegeln wie beim Ausgangsfall des BGH NJW 1983. In der FAZ spricht sich der BFH-Präsident für die strikte Wahrung des Steuergeheimnisses aus – wenn es bei U.H. denn um hinterzogene Steuern gehen sollte. Möglicherweise sind hinterzogene Kapitalertragssteuern sein geringstes Problem.

Die Prüfung im Zweiten am 24.4.: „Sehr geehrtes Prüfungskomitee, hach, ich bin so aufgeregt, es ist ja mündliche Prüfung“ zu Beginn eines Vortrages. Bei einer Live-Online-Kunstauktion durfte man entweder mit einem einzigen Klick oder mit 5 Klicks bieten. Es kam, wie es zu erwarten ist – jemand hat sich verklickt. In der Zivilrechtsprüfung bei der Präsidentin des LAG hatten die Zuschauer den Eindruck, dass die Kandidaten keine Ahnung von Arbeitsrecht hatten. Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der Schmiergelder von dem Geschäftscounterpart genommen hat? Im Strafrecht NSU-Prozess – wenig Ahnung – und lauter Praxis- und Verständnisfragen. Im ÖR, ob der Bestandsschutz einer Tankstelle entfällt, wenn die jahrelang zu ist und jetzt ein Gebrauchtwagenhandelt aufgemacht wird? BVerwG. Im Probeexamen am 24.4. ging es um einen Fall des Vortragenden an einem Pariser Schiedsgericht über den Verkauf von Frequenzen zwischen einer GmbH und einer SA. Masterfrage: was ist der Unterschied zwischen einer Frequenz und einer Orbit-Position? Heft 17 der NJW zeigt auf, dass ab dem 1. Mai die Berliner Räumung in § 885 a ZPO geregelt ist. Man hat zudem versucht, den Mietnomaden beizukommen – § 283 a ZPO – wieso hat man die Regelung da eingetopft? Kurzfristige Terminierung in Räumungssachen- § 272 IV ZPO. OK – aber §§ 721, 712, 765 a ZPO gibt es schon noch. Der Vortrag vom 24.4.: Die Studentin-Amateurboxerin packt im Supermarkt Brot und Milch in die Sporttasche, um zu stehlen, lässt die aber fallen und läuft weg, als die Inhaberin, deren Ehemann Polizist ist, sie zusammenschreit. Der antelefonierte, freihabende Polizist in Zivil nimmt die Verfolgung auf und wird niedergeboxt. In der Prüfung Ketterle/Dierke/Mertens schickt ein Vater seine 6jährige Tochter in die Videothek um den Bruce-Willis-Film Die hard zu holen – das Mädel sagt aber „By heart“ (das ist doch rasend ulkig) und es kommt wie es kommen muss. Dann Begrifferaten und ZPO. Zudem: welche Änderung tritt im Mai im BGB in Kraft? Im Strafrecht wieder viele kleine Fällchen, wobei man einseitig als Staatsanwalt oder Verteidiger argumentieren sollte. Im ÖR wird ein Student mangels Zahlung der Studiengebühren exmatrikuliert – vorläufiger Rechtsschutz. SZ und FAZ meinen, dass Karlsruhe in der Antiterrordateienentscheidung dem EuGH wegen der Fransson-Entscheidung C-617/10 eine Fast-Kriegserklärung ausgesprochen habe. Ist es für den Grundrechtsschutz nicht besser, wenn sich soviele Gerichte wie möglich damit beschäftigen? Das LG Dresden (?) hält während einer Demonstration eine Funkzellenabfrage für unzulässig. Die FAZ orakelt über den Zuschnitt des Kabinetts. Könnte ein Arbeitsministerium und eines für „Gedöns“ abgeschafft werden? Nehmen wir mal an, ein sehr erfolgreicher Sportfunktionär erzählt der Staatsanwaltschaft, ein leider vorzeitig verstorbener ausländischer Geschäftsmann – nicht verwandt oder verschwägert – habe ihm 20 Millionen oder mehr (DM?) zwecks Zocken an der Börse zur Verfügung gestellt, ohne es zurückhaben zu wollen. Was würden Sie denn von dieser Geschichte halten?

Die Prüfung Ahn-Roth, Sachs, K-Sv.Danwitz am 23.4.: im Zivilrecht BGH und der Gitarrenunterricht gebende Mietersohn. Im Strafrecht Herr Wulff – schließt Art. 61 GG die Anwendbarkeit der Bestechungsvorschriften aus? Im ÖR der NSU-Prozess beim BVerfG – Diskriminierung wegen Abstammung? Die Prüfung Franke/Bernsmann/Feldmann am 23.4.: ein Kandidat kam mit Tennissocken – die meisten Kandidaten stellten Rückfragen so nach dem Motto „Auf was wollen Sie denn hinaus, ich habe Sie nicht verstanden?“ Die Prüfer waren not amused. Im Zivilrecht „was ist ein Erbschleicher“ und dann tiefstes Erbrecht. Im ÖR wurde der Vortragsfall recycelt. Im Strafrecht verkauft ein Ehepaar ein geliehenes Gemälde und behauptet dann, es sei gestohlen worden. Im Anschluss dann an Herrn Hoeneß: wie wirkt sich eine Selbstanzeige denn im Kernstrafrecht im StGB aus? Der erste Teil der ersten Zivilrechtsklausur im April ist BGH VIII ZR 222/06 verfremdet nachgebildet – nicht die Heizung sondern die Fenster sollen kontrolliert werden.Der zweite Klausurteil sieht nach OLG Karlsruhe 12 U 143/11 aus – der auf dem Nachbargrundstück gelagerte Erdaushub. Heiteres Begrifferaten: eine Frankfurter Kammer für Handelssachen erlässt ein Stuhlurteil über das Informationsrecht eines Gesellschafters und einen gegenläufigen Gesellschafterbeschluss. Muss der Altkanzler eine Bar mit dem Namen „Helmut Kohl“ dulden? § 12? Herr Hoeneß soll nur vorläufig aufgrund eines nur außer Vollzug gesetzten Haftbefehls auf freiem Fuß sein. Das BVerfG entscheidet über die Antiterrordatei. Welche Dateien erlauben die StPO und das PolG? Darf ein Anwalt mit der Mandatsniederlegung vor dem Termin drohen, wenn der Gesellschafter der Mandantin nicht zusagt, für sein Honorar einzustehen? Standesrechtlich, strafrechtlich, zivilrechtlich? BGH IX ZR 138/11.

Der Vortrag vom 23.4.: Der Eigentümer will den Überbau weghaben, der vor 27 Jahren zu Zeiten des Voreigentümers vom Nachbarn hingesetzt wurde. Verjährt – verwirkt? In etwa BGH V ZR 147/10 – im ÖR zu einer Aufschüttung entgegen § 6 BauO OVG NRW 10 A 215/10. Die FAZ schreibt zum 30jährigen Geburtstag des Hitlertagebücherskandals. Keine Urkundenfälschung, da diese nicht zum gegenwärtigen Beweis geeignet und bestimmt sind, obwohl ein Picassogemälde mit Signatur ja auch eine zusammengesetzte Urkunde ist. Aus gegebenem Anlass beschäftigen sich alle Zeitungen mit der Selbstanzeige. Diese gibt es nicht nur im Steuerrecht. Zudem haben wir auch sonst den Rücktritt vom vollendeten Delikt ausnahmsweise. Die Welt meint, Gemeinden hätten zu wenig Anreiz zum Sparen. Wenn man nicht insolvent werden kann und noch nie betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen hat, ist das wohl wahr. In Bonn setzt man ein Millionenprojekt gegen die Wand, will aber Bürgerspenden für neue Bäume haben. So weit kommt’s noch. § 107 GO wird durch die public private partnership sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 11 BauGB ausgehebelt. Was kann die EU gegen ein rechtsstaatswidriges Ungarn ausrichten? Die Welt meint, entweder den Zahnstocher, das Vertragsverletzungsverfahren einsetzen, oder die Atombombe, die Jörg-Haider-Vorschrift des Art. 7 EU-Vertrages.

BGH 5 StR 344/12: reicht es für den Eingehungsbetrug, dass die Dispositionsbefugnis des Opfers beeinträchtigt wird oder muss für den Schaden Leistung-Gegenleistung, vorher-nachher, geprüft werden? Gilt der Melkmaschinenfall nicht mehr? Wobei ich nicht sehe, wie dieser Leitsatz zu dem BGH-Fall passt – es kam zu einem vollen Erfüllungsbetrug. Na egal, die Porschefelgen II? Wäre das Attentat beim Boston-Marathon bei uns ein Fall für die Bundesanwaltschaft? Terroristische Vereinigung bei zwei Brüdern? Reichen Einzeltäter? Die Bonner Stadtverwaltung will ein halb fertiges Hotel verkaufen, da es dieses weder selber betreiben noch verpachten dürfe – aber rumstehen lassen geht schon. § 107 GO? OLG Hamm 1998 – Gelsengrün – BGH 2001 – Elektroarbeitenentscheidung – OVG Münster 2005 – Schilderprägerfall. Professor Löwer meint, verpachten wäre kein Problem. Das Gejammere der Gemeinden, man habe überhaupt kein Geld, war noch nie glaubwürdig. In Bonn soll jedenfalls in Radwege investiert werden. Unser BMI gibt Frau Zschäpe anwaltliche Tipps, sie solle doch sagen, wie alles war. Die SZ berichtet über ein eingefordertes eigenes Promotionsrecht der Fachhochschulen – die Universitäten wollen natürlich nicht. Wie ist ein Koch in Auschwitz zu bestrafen? Was ist der Unterschied zum Demjanjukfall? Die Pressemitteilung des BGH V ZR 47/12 zum Schadensersatzrecht aus einer nachrangigen Grundschuld habe ich nicht verstanden. Jedenfalls hat die erstrangige Grundschuld Rücksicht zu nehmen, auch wenn nicht automatisch nachgerückt wird.

Die FAS beschwert sich über die Juristensprache der Pressestelle des OLG München – der kommandohafte Ton, den wir in Urteilen und Schriftsätzen so an uns haben, sollte in einer Pressestelle eigentlich abgefedert werden. Der Vortrag vom 18.4. im Zweiten war wie am 12.4. in ein Strafbefehlsverfahren eingekleidet. Der Mandant greift auf einen vergessenen Geldschein im Geldautomaten zu, als die durch Piepsen zurückgeholte Kundin ihn gerade noch rechtzeitig wegschubst.  Der Vortrag vom 19.4. war auch einigermaßen lebensfremd: Freund und Freundin betrinken sich auf einer Party, was aber beide weder bei sich noch beim Partner merken. Jedenfalls fährt natürlich er nach Hause, macht einen Beinahunfall, hält an, sie wird hysterisch, lass mich raus, er fährt dann 20 Minuten weiter. Das Mündliche ist ein Kampf gegen sich selber, wenn man annimmt, dass die Schuldunfähigkeit bei 1,1 Promille beginnt. In der Prüfung Paeffgen/Langen/Ramirez ging es im Strafrecht lebensnah weiter. Nach dem NSU-Prozess und dem BVerfG – es waren nicht wirklich alle Prüflinge darauf vorbereitet – hat X sich betrunken, um den Mut zu haben, Y umzubringen, fährt zu dessen Wohnung und fährt dabei einen Radfahrer an. Wer wird das wohl sein? Y.  Du meine Güte. Im Zivilrecht hat ein Housesitter das Holz in Vertretung des urlaubenden Eigentümers zu billig verkauft und dann wurde der Kaufpreis noch aus dem Tresor gestohlen. Im ÖR eine Fragestunde: was ist ein Gesetz? Elfes-Urteil – Reiten im Wald. Führer’s Geburtstag. Sagen Sie mal selber: Pferde, die über die Hecke fressen, strafrechtlich prüfen zu sollen, und dann noch unter dem Aspekt Hausfriedensbruch und auch noch durch Unterlassen, sollte es doch eigentlich nicht geben. Schon zivilrechtlich hat man Bedenken. Der Maiskolbenproduzent soll sein Feld doch einzäunen. Neulich hatten wir einen Vortragsfall, in dem ein Fitnessstudionutzer den Betreiber bat, das Vorhängeschloss am Spind aufzubrechen, da er seinen Schlüssel verbummelt hatte. Offizielle Lösung: wenn der Betreiber das nur aus Angst macht, fehlt ihm der Verteidigungswille – versuchte Sachbeschädigung. Da hört es doch irgendwie auf. Die Prüfung Herfort/Bender/Kassen am 18.4.: im ÖR hat ein Nachbar als „Mauer“ drei Meter hohe Blumenkübel gesetzt. Das Bauordnungsamt will einschreiten. Im Strafrecht NSU-Prozess und u.a. die Frage, wo klagt der Staatsanwalt an? Antwort: beim zuständigen Gericht. Toll. Im Zivilrecht ging es um einen Arztpraxismietvertrag und Konkurrentenklausel sowie den Vortragsfall mit dem Vergleich und dem Arbeitgeberdarlehen. Wenn mir jemand ins Auto fährt und der beauftragte Gutachter begutachtet angeblich falsch – googlen Sie mal Captain HUK, dann sagen alle Gerichte, dass die Gutachterkosten trotzdem vom Schädiger zu ersetzen sind. Was ist jetzt, wenn ich den Anwalt wechsle, weil der einen Verjährungsfehler gemacht hat und der zweite macht den selben? BGH IX ZR 72/11.

Der Vortrag vom 18.4. – eine Entscheidung: der neue Gaststätteninhaber und Strohmann des alten erhält die vorläufige Konzession mit der Nebenbestimmung, den alten wegen dessen Unzuverlässigkeit – Ausschank von Alkohol an Minderjährige – nicht zu beschäftigen – Beschäftigungsverbot. Die Prüfung Timme/Jürgens/Weismann: im ÖR VGH Bayern 10 BV 07.2143 zu § 12 VersG und Tonbandaufnahmen. Im Zivilrecht ZPO sowie den Bürgenregress gegen den Schuldner, wenn vorzeitig gezahlt wurde sowie ob eine Autobeschlagnahme ein Sachmangel sei. Im Strafrecht der ProtokollMaibaumfall und StPO. Der Vortrag vom 12.4. im Zweiten: Pferde fressen buchstäblich über die Hecke und da die Maiskolben des Nachbarfeldes – Strafrecht. In der Prüfung Wenner/Greier/Statthalter wurde der Kita-Platz geprüft, ansonsten das, was man im Zweiten so erwartet – viel Prozessrecht und Gesetzeskenntnis. Die FAZ stürzt sich heute auf den NSU-Prozess. Unter anderem liest man da, Richter hätten ihre Arbeit „demokratisch“ zu machen – Urteile würden ja im Namen des Volkes gesprochen. Im Namen des Königs, des Volkes, des deutschen Volkes, des Führers (das hat noch nicht mal der Volksgerichtshof geschrieben), in Namen der Republik (Österreich)? Die Judikative ist nicht demokratisch. Die Verteidiger haben geäußert, dass sie eine Videoübertragung als absoluten Revisionsgrund sehen – § 238 II StPO – Rügeverkümmerungverhinderung. Was halten Sie von einer „Generalvollmacht“, nach der „jede Rechtshandlung, die X selbst vornehmen könnte, an seiner Stelle mit rechtsverbindlicher Kraft“ in notariell beglaubigter und (!) notariell beurkundeter Form erstellt worden sein soll – so der Stern. Über den Tod hinaus wohl auch noch. Können die ihn also jetzt verheiraten? Eine junge Frau in Meckenheim bringt ihre alte Nachbarin möglicherweise mit 45 Messerstichen um – sie bestreitet. Der BGH meinte mal, das sei nicht grausam, denn in dubio pro reo sei schon der erste Stich tödlich gewesen. Man sollte sich das mal optisch vorstellen bzw. sein Brot mit 45 Stichen malträtieren – wie lange das dauert. Die erste Bundesratsinitative mit Aussicht auf Erfolg, die Frauenquote in Aufsichtsräten, kommt nun vorerst doch nicht. Die Amerikaner wissen schon, warum sie keinen Dualismus sondern einen Monoismus mit „nur“ einem Board of Governors haben. Würde eine Flucht in eine SE helfen oder in eine andere AG-Form aus einem EU-Land? Müssen wir wegen des AGG diese positive Diskriminierung einführen?

In der Prüfung am 17.4. Jox/?/Jacoby wurde im Zivilrecht das BAG mit der Übergabe der Kündigung an den Ehemann der Arbeitnehmerin an dessen Arbeitstelle um 17 Uhr geprüft. Zudem BGH – Bereicherungsanspruch wegen Rückforderung der überzahlten Abschleppkosten. Im Strafrecht hat nun mal eine Zahnärztin das Zahngold entwendet sowie JGG. Im ÖR ein JuS-Fall – Demo gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz. Der Tag des Vergleiches: LAG Hamm 15 Sa 806/12 – iudex non calculat oder auch iudex non calculat correctissime. BGH XII ZR 72/11 – es wird auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung zum Scheidungsunterhalt eine Vereinbarung getroffen. Wie wirkt sich die gegenteilige, spätere BVerfG-Entscheidung aus? § 79 BVerfGG hilft hier nicht. Anfechtung, Unwirksamkeit nach den Regeln des § 779 oder Wegfall der Geschäftsgrundlage und ab wann? Soviel zur Nicht-Superrevisionsinstanz. Die Fundstelle des Vortrages am 16.4. = BAG 10 AZR 873/08. Ist das LG Braunschweig aus § 32 ZPO zuständig, wenn Anleger sich von Porsche getäuscht sehen, als diese sagten, sie hätten keineswegs vor, VW zu übernehmen, dann aber doch die Mehrheit zusammengekrabbelt haben? Ist es entscheidend, ob es eine Übernahmeschlacht oder nur eine Übernahmepirsch gewesen ist? Porsche war so naiv, darauf zu vertrauen, dass Deutschland das VW-Urteil des EuGH – Goldene Aktie – brav umsetzen würde. Die Politik ignorierte das Urteil aber, VW wusste das irgendwie und kämpfte Porsche dann nieder. Nun erfinden die verzweifelten Klägeranwalte den Strohhalm des Kartellstreites. Der Rechtsstreit wurde wohl schon von Stuttgart nach Braunschweig verwiesen. Wo will das Gericht denn jetzt hin weiter verweisen? Die FAZ überschlägt sich in politischem Lob für Frau von der Leyen, weil sie gegen die eigene Parteie die windelweiche Frauenquote durchgesetzt habe. Der Landeskonservator hebt gerade mal wieder eine Baugrube in Bonn aus. Tiefer als 5 Meter stößt man da überall auf Römerlager. Da das OVG Münster 2011 das Verursacherprinzip – der Grundstückseigentümer trägt die Kosten – mangels gesetzlicher Grundlage gekippt hat, sagte die Denkmalschutzbehörde zunächst die Kostentragung zu. Weil die Landesregierung aber nun das Verursacherprinzip per Gesetz einführen will, zieht man seine Zusage zurück. Geht das so einfach? § 38 VwVfG? Das Portal des LG Bonn – zuständig wegen des Noch-Hauptsitzes des BMV in Bonn für den Kundusprozess – wurde gestern stundenlang von roter Farbe befreit. § 303 II – § 304?

Die Prüfung Vahrenbrink/Lehmberg/Huschens am 16.4. im Zweiten. Die Noten: 34 zu 67 – 42 zu 77 – 42 zu 92 – 33 zu 69 – 41 zu 92. Im Vortrag ging es um die Frage, ob ein Prozessvergleich vor dem Arbeitsgericht mit Ausgleichsklausel auch das nicht ausdrücklich angesprochene Arbeitgeberdarlehen erfasst oder nicht. Im Zivilrecht will der Vermieter die Räumung nach Kündigung durch neue Schlösser durchsetzen. Im ÖR ging es um die Rechtsnachfolge im Vollstreckungsrecht. Im Strafrecht bringt ein Holzdieb das Holz zurück, nachdem der Bauer bei ihm geklingelt hat. Die Noten von der Prüfung Dabitz/Macioszek/Hirtz am 11.4.: 42 zu 69 (3+8), 39 zu 69 (8+7), 37 zu 70 (6+9), 52 zu 90 (11+9), 28 zu 42 (2+4) und 46 zu 84 (5+11). Das Probeexamen am17.4. beschäftigte sich mit einer Zeitungsmeldung aus Oldenburg. Jemand tut so, als ob er die Stadt sei und schreibt an Umweltsünder, sie sollten ein Verwarnungsgeld zahlen, andernfalls werde ein OWiG-Verfahren eingeleitet. Er will das Geld erstaunlicherweise nicht für sich sondern für die Stadt. Der Vortrag vom 17.4.: A und B wollen eine Flasche Schnaps im Supermarkt mitgehen lassen. A hat sie fast schon in den Rucksack gesteckt, als B ihm zuzwinkert, es zu lassen, weil sie beobachtet werden. Zwei Zusatzfragen – Offizialmaxime/Untersuchungsgrundsatz und Art. 103 – lex certa, scripta, stricta und praevia. Im Zivilrecht bei Frau Ey wurde der Erbensucherfall mit prozessualen Abschweifungen gefragt. Dann musste die Südkurve weg, um rechtzeitig zu meinem Kurs zu kommen. Die bayerische Justizministerin verspricht den NSU-Nebenklägern Entschädigung, weil wegen der „Verschiebung“ eventuell Flugtickets verfallen könnten. Was soll denn am ersten Prozesstag großartiges geschehen? Die Besetzungsrüge ist absehbar, der Befangenheitsantrag auch. So darf die Exekutive nicht in ein Verfahren reinregieren, aber das BVerfG hat das OLG ja für vogelfrei erklärt – auf es mit Gebrüll. Zumal ich gerne mal wüsste, nach welcher Anspruchsgrundlage das gehen sollte. Das Kirch-Deutsche Bank-Urteil des OLG München 5 U 2472/09 ist im Netz abrufbar. Die Feststellungen zum Grund sind nichts Neues, das war ja schon beim BGH. Die Feststellungen zur Schadenshöhe sind jedenfalls für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar. Die FAZ berichtet, dass Brüssel eine Fast-Vollharmonisierung des Verbraucherrechts möchte. Dann hätten sie über die Verordnung gehen sollen wie im IPR. Der BGH-Präsident will den 5. Strafsenat zurückholen. Wer entscheidet das und ist eine Ermächtigungsgrundlage notwendig und wenn ja, wo? In NRW entscheidet der Gesetzgeber über den Standort der Gerichte – s. Justizgesetz. Bekommen die „Mitarbeiter“ eine Entschädigung analog dem Regierungsumzug nach Berlin? Eine finanzielle Autarkie hat nur das BVerfG. Die Bundeswehr und Universitäten. Bejaht man durch Ausbuhen die Gewaltanwendung gemäß § 240 StGB, wenn der Verteidigungsminister eine Vorlesung halten will, ist fraglich, ob die Studierenden gerechtfertigt sind. Darf eine Universität festlegen, dass sie keine Lehrkraft aus dem Wehrkundetagungsbereich haben wollen? Die Uni als bundeswehrfreies Reservat?

Die Noten vom 10.4. Zieschang/Schwarz/Brewing: 37 zu 59 (4+6), 53 zu 92 (9+10), 43 zu 65 (7+5), 45 zu 78 (7+8) und 50 zu 96 (10+12). Die Prüfung Anfang April Hammerschlag/Weißauer/Völker: im Strafrecht OLG Hamburg 2 Ws 123/11: ist Gold rechtlich Asche? Im ÖR Vollstreckung eines Gebührenbescheides – ein Sohn soll die Beerdigung des Vaters bezahlen. Im Zivilrecht der Vortrag im Ersten der Getränkebestellparty beim Fitnesstrainer plus Widerruf. Der Vorsitzende des NSU-Prozesses „verschiebt“ diesen ohne Gewährung rechtlichen Gehörs. Muss bzw. darf er das? Ist das jetzt eine Vertagung, Aussetzung, Unterbrechung und nach welchen Vorschriften? Ich muss hier mit den primitivsten Mitteln, den Idiotenwiesen, arbeiten. §§ 228, 229 StPO. Die SZ ist ganz besonders krawallig. Dem Vorsitzenden würde das Gespür für den Prozess fehlen. Er hätte doch einfach aus den Zuschauerreihen 3 Stühle nehmen können. Warum er nicht mit der Pressesprecherin reden würde? Das darf er doch gar nicht. Die Welt überlegt, ob der Richter „ausgetauscht“ werden könne. So abseitig ist der Gedanke nicht, d.h. ein anderer Senat müsste verhandeln, denn wenn das Revisionsgericht aufhebt – § 354 StPO – und nach unten zurückgibt, geht die Sache ja auch an einen anderen Spruchkörper. Das wäre jedoch eine sehr verwegene Analogie. Die CDU in Rheinland-Pfalz überlegt, JVA-Insassen eine Arbeitspflicht aufzuerlegen. Verbietet Art. 12 GG – Zwangsarbeit – das? Eine alte BVerfG-Entscheidung. Wir wollen zwar keine Archipel-Gulag-Zustände hier haben, aber jedenfalls bei Jugendlichen dient die Ausbildung der Erziehung. Der VGH Mannheim hält die Möbelhauswette auf das Wetter für ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel.

Die letzte Aprilklausur im Zweiten soll an VG Mainz 6 K 560/08.Mz angelehnt sein. Damit waren sämtliche Klausuren veröffentlichten Urteilen entnommen. Wie gründet man eine neue Partei als Stachel im Fleisch der CDU? Darf eine Partei ein einziges Thema haben und darüber hinaus noch eines gegen Art. 23 GG? Ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen ein für die Gewerkschaft im Tenor obsiegendes Urteil des BAG zum Streikrecht in kirchlichen Organisationen ein. Geht das? Verstößt ein Mietvertrag über 99 Jahre gegen das Onassis-Testament, welches einen Verkauf untersagt? Wie lange kann man Erben an ein Testament binden? Hat ein Nachbar einen einklagbaren Anspruch gegen das Bauordnungsamt, gegen einen illegalen Wintergarten einzuschreiten? VG Mainz 3 K 15/12.MZ. Bettina Wulff wird in der Anklageschrift gegen ihren fast Ex als Zeugin benannt. Müsste sie nicht mit auf die Anklagebank, als Teilnehmerin? Kann man im vorhinein auf sein Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht hinweisen und braucht dann nicht zu erscheinen?

Hier noch die Prüfung am 12.4. Gehle/Rolfs/Volkhausen: im Strafrecht wurde der Pussy Riot Auftritt in einen Festgottesdienst in den Kölner Dom verlegt. Im ÖR das neue Wahlrecht sehr tiefgehend und natürlich das BVerfG und die NSU-Eilanträge. Im Zivilrecht innerbetrieblicher Schadensausgleich sowie Drittwirkung der Grundrechte. Die Prüfung am 11.4. Wenner/Pera/Benek – der Vortrag OVG Münster 11 A 4656/06 vm 13.5.2009. Im ÖR VG Mainz 1 K 981/11.MZ und im Strafrecht BGH 4 StR 502/10. Der Vortrag vom 12.4.. eine Partei wie die NPD will eine Park- und Schlossanlage der Nachbargemeinde mieten, die wegen ihnen seit 2005 nur noch für kulturelle Zwecke vergeben wird. In der Prüfung Dauner-LIeb/Krämer/Murmann-Suchen wurde im ÖR der EuGH vom 11.4. geprüft – ich vermute mal C-636/11. Im Strafrecht StPO und Herr Wulff sowie die Entwendung von leeren Pfandflaschen im Supermarkt und Bedienung des Automaten. Im Zivilrecht OLG Köln – Druckkündigung eines Arztes, der Methadon-Behandlungen vornimmt. Sowie ein alter Fall, die Haushälterin schickt den Brief des Professors ab, über den dieser noch brüten wollte. Der prozessuale Sündenfall ist da – das BVerfG grätscht in ein akutes Hauptverfahren als vorgezogene Revisionsinstanz, worüber allerdings das Gericht froh sein müsste. Der Antrag wegen den Ausweiskopien der Zuschauer blieb erfolglos, weil man nicht so recht wüsste, was denn nun sei. Die spannende Frage für den Vorsitzenden Richter stellt sich nun, was er bis Mittwoch macht. Mein Judiz jedenfalls war in beiden Fällen falsch. Das ist wie Golf – eine Übung in Demut.

Die erste ÖR-Klausur im Zweiten nach juraexamen.com war wohl VG Mainz 3 K 673/11. Die Prüfung Dabitz/Macioszek/Hirtz am 11.4.: im ÖR NSU-Verfassungsbeschwerde und Abschleppen eines Anhängers auf einem öffentlichen Parkplatz, weil der zwar eine sog. Vignette gekauft hatte, diese aber nur für Autos gelten sollte. Ist bestimmt eine Entscheidung. Im Strafrecht Wulf, Deals, NSU und zwei Fällchen. Im Zivilrecht BGH und Kartenlegerin sowie Mahnverfahren. Die Noten: 42 zu 69 (3+8), 39 zu 69 (8+7), 37 zu 70 (6+9), 52 zu 90 (11+9), 28 zu 42 (2+4) und 46 zu 84 (5+10). Der Vortrag vom 11.4. – eine ältere Entscheidung: der Mitarbeiter der Mieter-GmbH wird verletzt, weil ein Vermieter-Mitarbeiter das Fenster nicht richtig justiert hat. Die Kenntnis des § 836 wäre meiner Meinung nach hilfreich gewesen. In der Prüfung Bäthge/Scheiff/? wurde im Zivilrecht ein Vortragsfall geprüft: sind 5.900 € für eine Partnervermittlung zu viel, wenn eine alte Dame nur eine Freundin für Theaterbesuche will? Im Strafrecht auch: der Arbeitskollege ertrinkt gerade in einem kalten See – sein Kollege will erst die angeblich teure Uhr und ihn nachher retten, was er aber weder vorhat, noch tut. Im ÖR das VG Düsseldorf: der Ratsherr berichtet der Zeitung aus der nicht öffentlichen Sitzung. Die Prüfung Zieschang/Brewing/Schwarz am 10.4. – noch mal die Liebesschlösser an der Hohenzollernbrücke, im Zivilrechtsfall Schadensersatzansprüche des Landes wegen des durch Rammen auf der Autobahn zerstörten Einsatzwagens und im Strafrecht entsprechend. Im Öffentlichen Recht dann Lüth und Elfes. Wie würden Sie entscheiden? Der Vermieter der Eigentumswohnung weiß, dass der Mieter, sein „Schwager“, Drogen hortet. Bekommt er die bei einem SEK-Einsatz zerstörten Fenster/Türen ersetzt? BGH III ZR 253/12. Das klassische Problem der Qualifizierung der Morgengabe: ein güterrechtliches Dings, Unterhalt, Vertragsstrafe oder nur religiöser Brauch? OLG Hamm 8 U 37/12. Dürfen sich Gemeinden jetzt schon gegen die Endlagersuche positionieren oder fehlt die Verbandskompetenz? MdBs richten einen „Appell“ an das OLG München. Ein Fall fürs Fremdschämen. Die Türkei will das Problem ins Völkerrecht verschieben. Das OLG räumt gegenüber dem BVerfG einen möglichen Revisionsgrund ein, die Vorabinformation von lokalen Medien über das Akkreditierungsverfahren. Nach der FAZ weist die Berliner Polizei ihre Polizei an, keine Parktickets zu ziehen, wenn der Einsatzwagen mal im Einsatz stehen müssen. Was könnte das strafrechtlich sein? Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit? Amtsanmaßung? Die Anweisung als Rechtfertigungsgrund – der Leinenfängerfall? Oder müssen die gar keine bezahlen? Dolo agit qui petit quod statim redditurus est, wenn das Land Berlin die Kosten dann doch sowieso ersetzen muss? Die FAZ schreibt, dass die Bundesanwaltschaft (!) Haftbefehle „erweitert“ habe. Ich glaube, ich mindere da allmählich mal den Abonnementbetrag. Neulich war von zu genehmigenden Demonstrationen die Rede. Ein Steuer-FBI – aha. Dazu muss ich erst mal wissen, was das FBI genau so tut und welche Ermächtigungsgrundlage herhalten muss.

Die Prüfung am 10.4. Schmidt-Eichhorn/Landsberg/Klein-Blenkers – die Noten: 40 zu 78 (8+10), 55 zu 97 (6+12), 25 zu 53 (4+8), 27 zu 47 (5+5), 34 zu 53 (1+6) und 47 zu 78 (7+8). Im Strafrecht wäre es hilfreich gewesen, zu wissen, wer am 10.4.1583 geboren wurde – mit einem Rundumschlag plus Radbruchscher Formel und Gänsebuchtfall und zum NSU-Verfahren mit der interessanten Frage, ob § 169 GVG nicht einfach gestrichen werden könne. Der Tag beschäftigte sich überwiegend mit Tieren. Im Zivilrecht ging es um einen Pferdekauf – Ankaufsuntersuchungsfall BGH und das kaputte Pferdeknie – und einen gemieteten Pferdestall. Im ÖR die geplante Wasserversorgungsprivatisierung durch Brüssel und ein Fall zu § 107 GO. Die zweite Klausur im Zweiten im Strafrecht = BGH – Cleanmagic. Strafbarkeit eines Gynäkologen, der einer Patientin die auch sonst mühelos recherchierbare Adresse einer Abtreibungsklinik in den Niederlanden aufschreibt? OLG Oldenburg 1 Ss 185/12. Der Vortrag vom 10.4. – A schnappt sich ein ausgebüchstes Schaf, behält es und verkauft die Wolle an D. Ansprüche des Eigentümers? In der Prüfung v.Schwerin/Mertens/? am 9.4. wurden im Strafrecht viele kleine Fälle geprüft. Im Zivilrecht der Widerruf durch ein Ehepaar bei einem Fernseherkauf. Vertritt der eine den anderen? Im ÖR – hab ich vergessen. Die NRW-Richter sollen über 40 Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht anhängig haben, weil die rheinland-pfälzischen Kollegen optieren können, bis 68 zu arbeiten und auch noch 8% mehr Gehalt bekommen. Altersdiskriminierung? Das OVG Münster 1 A 882/10 meint nein – das BVerwG ist oft anderer Ansicht. Die EU hat jahrelang den Weinanbau verhindern wollen – s. die Tafelweinentscheidung des EuGH – nun will Brüssel Geld sparen und gibt Anbauflächen wieder frei. Vertrauensschutz auf EU-Ebene – Milchquotenentscheidung? Die Welt erzählt von dem Fraktionsdruck bei der CDU, gegen die vom Bundesrat lancierte Frauenquote zu stimmen. Schon in der Paulskirche habe es das gegeben, die Fraktionen hätten sich aber Klubs genannt. Gut zu wissen. Die Welt meint, dass nicht der OLG-München-Präsident sondern der Senatsvorsitzende das Windhundprinzip beschlossen habe, was richtig sein dürfte. Beim BVerfG gäbe es Videoübertragungen in den Nebenraum – naja, das dürften Äpfel und Birnen sein – und beim LG Duisburg werde der Love Parade Prozess wohl in eine Messehalle verlegt. 5 Berufsrichter – die Ergänzungsrichter wurden vergessen – sowie 70 Nebenkläger plus 50 Anwälte und die Presse. Egal. Das ist eine Revisionssache. Ich komme mir vor, wie bei Harry Potter. Das BVerfG korrigiert mit dem Zauberstab laufende Prozessgeschehnisse? Jemand steigt durch ein offenes Fenster in eine Bank und nimmt nur Werbegummibärchen mit. Strafbarkeit?

Die Prüfung am 9.4. Zieschang/Blank/Jacoby: im Zivilrecht BGH und Haustierverbotsklausel im Mietvertrag. Im Strafrecht AG Köln – die Liebesschlösser an der Hohenzollernbrücke. Im ÖR § 34 a PolG. Muss der Vermieter Gitarrenunterricht in der Wohnung hinnehmen? BGH VIII 213/12 nein. Gilt für ein notleidendes Mietverhältnis die gleiche Deckelung für Sicherheiten wie zu Beginn? BGH VIII ZR 379/12 nein. BGH V ZR 72/11: im Kaufvertrag über ein Einkaufszentrum für 11 Millionen wird ein due diligence Verfahren vereinbart. Die angegebene Jahresmiete ist im Moment zwar korrekt, aber die Mietverträge laufen im nächsten Jahr aus, so dass der zugrundegelegte Ertragswert auf 11 Jahre nicht stimmt. Muss der Verkäufer sagen, dass die Verträge auslaufen? Der Vortrag am 9.4. soll BGH VIII ZR 172/12 nachgebildet gewesen sein. Tolles Deutsch. Die SZ meldet, dass die EU sich der EMRK dergestalt unterwerfen will, dass der EGMR Grundrechtsverletzungen durch EU-Organe aburteilt. Der arme Bürger – wegen einer Grundfreiheit muss er nach Luxemburg, wegen eines Grundrechts nach Straßburg? Das soll aber frühestens in 5 Jahren kommen. Wenn Du Deinen Gegner nicht besiegen kannst, umarme ihn. Das Endlagersuchgesetz soll kommen und somit aus dem Wahlkampf genommen werden. Der Bund hat die alleinige Gesetzgebungskompetenz über Atomrechtsfragen. Darf er so hemdsärmelig die Länder mit ins Boot nehmen? Herr Schröder war den Atomausstieg ähnlich angegangen – erst ein Vertrag mit den Betreibern u.a., damit diese nicht klagen konnten – und dann das Gesetz hinterherschieben. Die Bayern sagen zu dieser Frage seit jeher nichts, da in ihrem Gebiet angeblich nur Lehmboden ist. Der VGH Mannheim beschäftigt sich mit der Frage, ob der Wetterrabatt eines Möbelhauses unerlaubtes Glücksspiel oder ein zulässiges Geschicklichkeitsspiel ist. Was würden Sie sagen? Die dummen Fragen im Fernsehen (wie heißt Thomas Gottschalk mit Vornamen?) sollen die Veranstaltung aus dem Glücksspiel ins Preisausschreiben treiben. Das LG Stuttgart beschäftigt sich mit der Frage, ob ein neuerdings voll geständiger Doping-Sünder-Radfahrer wegen Betruges an seiner Arbeitgeberin zu bestrafen ist. In dubio pro reo haben die das ja gewusst oder nicht wissen wollen. Dann aber Beihilfe zur Untreue? Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten soll der Tankkartenmissbrauch – OLG Celle 1 Ws 277/10 – sein. Herr Wulff will kämpfen. Geht es um „Landschaftspflege“ oder eine private Nettigkeit, wenn ein Filmproduzent ihm einen Hotelaufenthalt sponsort und der MP den Türöffner zu potentiellen Geldgebern macht? Keine Chance.

Wie wird das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde plus Eilantrag der türkischen FAZ entscheiden? Nach meiner Einschätzung wird der Antrag abgelehnt werden, da das Gericht keine Superrevisionsinstanz im vorhinein sei. Wo kämen wir denn da hin? Der Unterschied zum n-tv-Honnecker-Verfahren? Da ging es um die Minuten vor der Verhandlung aber nicht um die Verhandlung selber. Der General-Anzeiger berichtet, dass in Bonn der Müll nicht mehr von einem Amt entsorgt wird sondern von einer Anstalt des öffentlichen Rechts, Bonnorange. Man will nun auch im Wirtschaftsleben mitmischen und mit Schrott und Altkleidern handeln. Darf der Staat das? § 107 GO? Die dritte Klausur im Zweiten soll BGH VIII ZR 71/09 und VI ZR 114/11 entnommen sein. Nach der FAZ will Globus aus dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels raus. Normalerweise sind es immer die Gewerkschaften, die einen Haustarifvertrag erzwingen wollen. Der französische Präsident verpflichtet seine Minister, ihre Vermögen offen zu legen. Wäre die Kanzlerin dazu befugt, wobei die Koalitionswirklichkeit hinweg gedacht werden muss? Einem Tankstelleninhaber verrutscht das Komma auf der Anzeigetafel, so dass die Leute für 16 Cents pro Liter tanken. Es bilden sich Warteschlangen. Hat er nun einen Bereicherungsanspruch?

OLG Hamm 18 U 133/12: hat ein Makler seine Provision verdient, wenn das Objekt billiger weggeht – macht es einen Unterschied, ob der Verkäufer oder Käufer Vertragspartner ist oder beide? Gehört eine Asylbewerberunterkunft ins Gewerbegebiet – wohnen die Menschen da oder hausen sie dort nur vorübergehend? VGH Mannheim 8 S 2504/12. Die Bundesregierung will vom NDR eine Kopie der Festplatte der Steueroasenabgängigen. Anspruchsgrundlage? Pressefreiheit als Bollwerk gegen staatliche Neugier? Oder will man nur die eigene Auflage steigern? Wenn die Presse schon gemäß § 1 LPresseG polizeifest ist dann erst recht bundespolitisch auch – meinetwegen analog. Da NRW die Ausgaben für Denkmalpflege und Archäologie massivst kürzen will, erörtert die FAZ, wer nun die Kosten trägt, wenn eine Baugrube mit dem Pinsel ausgehoben wird, weil auch hier die Römer gelagert haben – wegen OVG Münster 10 A 1995/09. Darf NRW sich überhaupt aus diesen Themen verabschieden? Umfasst die Institutsgarantie des Eigentums nicht auch die Denkmalpflege? Das dürfte bei Herrn Gabriel schon den Anfangsverdacht für die Nötigung von Verfassungsorganen und Gerichten erfüllen, da er die Justizministerinnen sehr intensiv drängt, gegen das OLG München vorzugehen. Nämlich wie? Durch ein Maßnahmegesetz? Könnte das noch im laufenden Verfahren wirken? Die SZ regt sich über das konkrete § 153 a StPO Angebot an Herrn Wulff auf und fragt, ob als Alternative der hinreichende Verdacht für Vorteilsannahme vorläge – seit 1998 muss sich die Unrechtsvereinbarung ja nicht auf eine spezifische Diensthandlung beziehen sondern diffus auf etwas dienstliches.

Der Vortrag vom 5.4.: die 80jährige ehemalige Unternehmerin bewohnt das schon verkaufte Grundstück im Gewerbegebiet noch für 6 Monate. Letzteres soll ihr untersagt werden, da Wohnungen nicht ins Gewerbegebiet gehören. Die Prüfung Weigend/Ebeling/Tillmann-Gehrken: im Zivilrecht etwas ZPO und BGH-Tankstellen-Detektivkosten von 184 Euro bei einer Tankschuld von 10 €. Im Strafrecht Brieftaschenraub plus Tod durch eine Bierflasche in allen Variationen und ein bisschen StPO. Im ÖR eine Wohnungsverweisung als Anlass zur verschärften Prozessrechtsprüfung. Die Noten: 41 zu 90 – 26 zu 45 – 41 zu 71 – 29 zu 56 und zwei nicht bekannte Ergebnisse. („Was stellen die denn für Fragen? Ich habe jahrelang Definitionen gelernt und nun wollen die was erklärt haben?“) Darf der Ausschluss von einem Schulausflug Sanktion für ein Schülerfehlverhalten sein? VG Berlin 3 L 350.11 neulich im Zweiten. Ebenso die Meldung vom 27.3., dass die NS-Opfergedenktafel in Kassel mit Farbe unkenntlich besprüht wurde. Wer hat den Strafantrag zu stellen?

BGH II ZR 169/11- Kannibalismus im Vereinsrecht: die Ruderabteilung eines Sportvereins will sich gegen die Schließung durch Entziehung des Bootsanlegegrundstücks in Form der Kündigung des Leihvertrages wehren. Der Verein will verkaufen, weil er Geld braucht. Die Prüfung Jox/Doleischv.Dolsperg/Krämer am 3.4.: im Zivilrecht will der Lover der Ehefrau das Umgangsrecht mit dem gezeugten Sohn erstreiten sowie BGH VIII ZR 226/11. Im Strafrecht ginge es um ein illegales, tödliches Autorennen. Im ÖR will eine Journalistin in einen Presseverteiler des Gerichts aufgenommen werden. Der Prozess gegen den Jugendpfarrer König in Dresden weist nach der SZ einige Kuriositäten auf. Die Verteidigerin beantragt, die Anklageschrift nicht zu verlesen. Der Anwalt will eine „Berufshelferin“ zwecks Vorlesens bekommen – § 259 II StPO analog? Was kann der Vorsitzende gegen einen Anwalt machen, der sich im Ton vergreift („erstunken und erlogen“)? Außer § 138 a StPO – dem Otto-Schily-Paragraphen – gar nichts offizielles. Man kann die Verhandlung aber auf mittwoch nachmittags – Herrengolf – verlegen. Es geht u.a. um schweren Landfriedensbruch – darf es strafbar sein, wenn eine Neonazidemo aktiv gestört wird? Aber sicher, denn umgekehrt will man denen ja auch keinen Freibrief geben. Der Bundesparteitag der NPD scheitert angeblich an der Baustelle auf der Zufahrtstraße. Kann hier ein Verwaltungsgericht rechtzeitig helfen? Die Eifeler Stadt Nideggen soll nach der FAZ möglicherweise als erste Kommune in NRW überhaupt unter Staatskuratel gestellt werden. Für Weimar ist das ein Normalzustand. In der FAZ wird gemeint, das OLG München würde sich aufführen, als ob es selber vor Gericht stünde. Richtig und in der jetzigen Situation bleibt denen nichts anderes übrig – selbst eine Verschiebung könnte ja ein Revisionsgrund werden. Die FAZ fragt, ob eine 3% Hürde für die EU-Parlamentswahlen zulässig und notwendig wäre, nachdem Karlsruhe im November 2011 die 5% Hürde gekippt hat. Die alte Mär, dass die Weimarer Republik an der Zersplitterung gescheitert sei, lässt sich nicht ausrotten. Weimar ist gescheitert, weil die Republik sofort in schweres Fahrwasser geriet – Weltwirtschaftskrise – Reparationen – Kommunisten gegen Nazis. Das Grundgesetz hat bis auf die RAF-Zeiten und die Wiedervereinigung bisher einen wolkenlosen Sonnenhimmel gehabt.

Die zweite Klausur im Zweiten: die Kreuzhacke und der Mähdrescher – BGH VII ZR 98/12. Ist die Erteilung von Gitarrenunterricht in einer Mietwohnung ein wichtiger Grund gemäß § 563 IV BGB? BGH VIII ZR 213/12. Nach der Freundlichkeit gegenüber Hunden und Katzen kommen nun die Klavierlehrerinnen dran. Der Vermieter wird argumentieren, ihm würde ein neuer Mieter mit einem völlig geänderten Mietverhältnis aufgedrängt – die Obdachlosigkeit drohe ja nun nicht. Ich seh das auch so. BGH III ZR 296/11: ein Fall der Repräsentantenhaftung, wenn ein Handelsvertreter mit dem Logo  der Beklagten wirbt, aber erkennbar Geld der Anleger im eigenen Namen anlegen will, veruntreut und dann verstirbt? BGH V ZR 47/12: was passiert, wenn eine Grundschuld nicht mehr valutiert? Analog § 1143 Eigentümergrundschuld oder gibt es nur schuldrechtliche Rückübertragungsansprüche, welche dann per Vormerkung gesichert werden müssen, um eine Übertragung durch die bisherige Inhaberin rückgängig machen zu können? Endlich mal wieder eine Grundschuldfrage. Der Vortrag vom 3.4. – über einen Fitnessclub erfolgt eine Einladung zu einer Art Tupperwareparty zwecks Getränkeverkaufsabonnement – ein Getränkeset für 60 Euro monatlich – mit Widerruf über Email und Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Die Prüfung Schmitz-Justen/Bamberger/Neubacher am 3.4. – die Noten: 54 zu 94 – 74 zu 128 – 73 zu 126 – 60 zu 100 und 38 zu 76. im ÖR ging es um Verwaltungsvollstreckung – kann ein Verwaltungsgericht einen Haftbefehl erlassen? Im Strafrecht um eine falsche Ärztin, die eine unechte, kopierte Approbationsurkunde vorlegt. Im Zivilrecht ein Protokollfall, den die meisten offensichtlich nicht gelesen hatten, denn die fallentscheidende Vorschrift, § 5 WiStrG, war nur einem Kandidaten bekannt – aufgrund Protokollstudiums. Ach ne, warum gibt es denn Protokolle? In der FAZ wird diskutiert, wer die Höhe der Diäten der MdBs bestimmen soll – das in Art. 48 GG reingelesene Transparenzprinzip – § 30 AbgG – ein Automatismus, anhängen an die R6-Gehälter oder eine Art KEF, die unabhängig sein soll. Letztere kann es nicht geben, da alle wichtigen Posten in der Politik von Parteien besetzt werden. Nach der FAZ sollen Gentests in der Arztpraxis üblich werden. Darf der Arzt das ohne vorherige Zustimmung des Patienten? Mutmaßliche Einwilligung – Recht auf Nichtwissen?

Beißen sich die jastrowsche Strafklausel in einem Berliner Testament und ein nachfolgendes Behindertentestament zulasten der behinderten Tochter? OLG Hamm I-10 U 71/12. Was ist ein Geo-Cache? VG Freiburg 5 K 1126/12 – wenigstens keine Anscheinsgefahr in der Kanalisation. Jedenfalls bei Verkehrsunfällen gilt § 249 II BGB – bedeutet das auch, dass Lohnnebenkosten/Sozialabgaben auch rauszurechnen sind, wenn aufgrund eines Kostenvoranschlages reguliert wird? Bereicherungsverbot – Wirtschaftlichkeitsgebot – BGH VI ZR 69/12. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Kopieren von Ausweisen der Zuschauer im OLG-München-NSU-Desaster-Verfahren ist nach meiner Einschätzung erfolgreich. Ist das Prinzip der Öffentlichkeit ein Grundrecht der Zuschauer oder müssten die Angeklagten nach Karlsruhe und wann? Stichwort Netzneutralität – die Telekom beisst in bewährter Manier Konkurrenten weg, indem demnächst Datenmengen in gute und schlechte unterteilt werden – so die FAZ am 2. April. Die Welt berichtet über die gemäß § 11 AbgG geplante Diätenerhöhung nach Maßgabe der R6-Richtergehälter. Darf eine Bürgschaft für ein notleidendes Mietverhältnis höher sein als eine anfänglich vereinbarte Kaution? BGH VIII ZR 379/12.

Die erste Klausur im Zweiten im April = OLG Karlsruhe 9 U 168/11. Ich kaufe ein Gebrauchtfahrzeug mit z.B. einem neuen Motor – darf der Verkäufer eine einjährige Verjährungsfrist auch für den Motor vereinbaren? BGH VIII ZR 174/12 muss das demnächst entscheiden. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Verwaltungsrecht fehlt oder falsch ist, kann ich mich zurücklehnen – im Familienrecht bekomme ich noch nicht mal eine Wiedereinsetzung – BGH XII ZB 6/13. War das der Sinn der Novelle? Der General-Anzeiger schreibt, dass die Bundesanwaltschaft die NSU-Haftbefehle „verschärfen würde“ – die Formulierung dürfte ein verspäteter, juristischer Aprilscherz sein. Nach der FAZ könnte erstmals eine Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat – zur Frauenquote in Aufsichtsräten – Erfolg haben, weil Frauen sich fraktionsübergreifend zusammenscharen würden. Herr Brüderle will pacta sunt servanda auf Koalititionsverträge anwenden. Dann haben wir eben etwas früher Wahlen. Der Architekt verplant unter dem sehenden Auge des Bauherrn fast das Doppelte des unverbindlichen Kostenvoranschlages. Bekommt er jetzt gar kein Honorar oder etwas oder alles? BGH VII ZR 230/11. Wie, wenn er den Betrag verbaut?

März: Die FAS berichtet, dass aufgrund einer Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kommunen nun auch im Altkleidermarkt mitmischen – die Bürger sollen durch vielleicht zu senkende Müllgebühren dazu angehalten  werden. Darf der Staat so in die Wirtschaft drängen?

Da soll ein baden-württembergischer Jurist per Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justiziministerium den § 153 a StPO in Sachen Wulff verhindern wollen. Ich würde mal gerne seine Examensnote sehen – vielleicht noch Notexamen im Feld. Es ändert sich im Einzelhandel im Moment einiges. Der Buchhandel macht nur noch 49% des Umsatzes – 19% gehen an Amazon und weitere 19% an direktverkaufende Verlage. Bei der Automobilindustrie scheint es bei Neuwagen auch so zu sein. Autoproduzenten verkaufen um ihre Händler rum übers Internet. Strafbarkeit wenn ein Antispamkämpfer durch zuviele Mails blockiert wird? Was, wenn dadurch das Internet lahm gelegt wird? Außer Examenskandidaten im Ersten verteidigt eigentlich niemand mehr das OLG München.

Die BGH-Entscheidungen III ZR 98/12 und III ZR 231/12 sollte man zusammen lesen. Rechte des DSL-Telefonie-Kunden, wenn er aus irgendwelchen Gründen plötzlich offline ist. Nutzungsentschädigung – fristlose Kündigung? Auch die Legal Tribune online regt sich über das OLG München auf. Windhundprinzip – Losverfahren – Poolvergabe? Was würden Sie als OLG-Präsident jetzt tun? Unfair aber revisionsfest? Ich würde beten, dass die türkische Zeitung das jetzt ganz flott beim BVerfG klärt. Der Senatsvorsitzende wird alles genüßlich in der Zeitung lesen oder war er das im Fernsehen? Wer ist dafür zuständig?

Die Parkettklausel plus salvatorische Formulierung hat den BGH wieder beschäftigt – VIII ZR 137/12. Die herrschende Meinung in den Zeitungen, die aber leider nicht das Sagen hat, ist für die Videoübertragung in den Nachbarsaal. Der Anspruch an sich der türkischen Journalisten scheint also zu bestehen – unter Hinweis auf die Kachelmann-Handhabung. Ein Kölner Professor meint, das ginge nicht, da der Vorsitzende die Ordnungsgewalt nicht ausüben könne. Wieso das denn nicht? Zudem dürfte Essen und Trinken und Quatschen die Verhandlung nicht stören – die Mitnahme von Aufnahmegeräten kann ja im Vorfeld verhindert werden. Nun haben Journalisten angeboten, ihre Akkreditierung auf einen Kollegen der türkischen FAZ zu übertragen. Nein, auch das wäre nicht machbar, meint das OLG. Videoübertragungen in Strafprozessen sind bei manchen Zeugenvernehmungen möglich. Wäre zuviel Öffentlichkeit ein Revisionsgrund? Das jährliche Karfreitagsproblem: verbietet das Sonn- und Feiertagsgesetz Tanzveranstaltungen u.ä., bzw. ist das verfassungsgemäß am höchsten Feiertag der Evangelen?  50 Jahre ZDF, das mit Kaiserschnitt zur Welt kam – die Gründung einer Länder-GmbH durch den vollmachtlosen Herrn Adenauer hat das BVerfG verhindert. Staatlicher Rundfunk war wegen des Grundrechtscharakters nicht zulässig, privaten Rundfunk erlaubten die Alliierten nicht, also nahm man das Zwischending, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Verkauf von Weihnachtsbäumen – sehr akut – VG Neustadt 4 K 1096/09 – wurde im Zweiten im Mündlichen problematisiert. Verbietet § 169 GVG public viewing – die Fernsehübertragung in einen Nebenraum wegen zu wenig Plätzen? Kann die FAZ der Türkei, welche keinen Platz im Hauptraum mehr bekommen hat, analog N-TV einen Eilantrag nach § 32 BVerfGG erfolgreich durchbringen? Ich hoffe doch. Das ist unfair – die Süddeutsche als Platzhenne weiß doch viel eher, wann wo die Akkreditierung erfolgt. Das Windhundprinzip sollte nicht die Regel sondern die Ausnahme bei fehlenden Kapazitäten sein. Entfällt das Rechtschutzbedürfnis wegen Sitz-sharing der Journalisten? Die Tierhalterhaftung schlägt wieder mal das Tierarztberufsrisiko. OLG Dresden 4 U 1654/12 – ein Straußenvogel zerlegt ein Röntgengerät in der Tierarztpraxis. Wenn ich mit dem kranken Ohr meines Katers da hin muss, hat die Tierarzthelferin meist Kratzer an Armen und manchmal sogar im Gesicht von Ratten oder Katzen. Das könnte ein Geschäftsmodell werden. Die Welt will wissen, dass Herr Wulff das 153 a Angebot der StA so nicht annehmen will. Man trifft sich nach Ostern zu einem Gespräch. Informeller Deal? Wieder die Welt berichtet, dass der Bundestag nicht weiß, wie er die Deals-Entscheidung des BVerfGs umsetzen soll. Gar keine Deals mehr – Strafbarkeit der informellen Deals – absoluter Revisionsgrund? Das kommt davon, wenn Nichtstrafrechtler aufgrund einer Umfrage unter Strafrichtern meinen, zu wissen, was so läuft. Ist da gefragt worden, ob die informellen Deals zulasten des Angeklagten angetragen und durchgeführt worden sind? Wobei das doch gar nicht das eigentliche Problem ist, sondern die Karotte vor der Nase – Prinzip Hoffnung – und man bekommt dann doch die in Aussicht gestellte Höchststrafe. Muss ja, man hat ja kein schlankes sondern ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Polnische Auftragsautodiebe entwenden einen LKW mit Särgen. Versuch oder Vollendung, wenn die im Wald abgestellt werden? Zueignungsabsicht – Gänsebuchtfall des RG in neuem Gewand?

Der BGH hält die Dritte Halbzeit – 1 StR 585/12 – für strafbar, obwohl die Schwelle der bayerischen Wirtshausschlägereivorschrift des § 231 nicht überschritten wird. Richtig, denn sonst hätten die vielleicht noch einen Anspruch auf Zuverfügungstellung eines geeigneten Waldstückes. Was ist nun mit dem Aufnahmeritual in Jugendgruppen? Das nicht mehr unter uns weilende BayObLG hatte mal das verabredete Verprügeln eines 15jährigen für straflos gehalten. Die Mutter war über den abgebrochenen Vorderzahn nicht sehr erfreut. VGH Ba-Wü 8 S 80/13: geht es die Baubehörde etwas an, wenn die Tiefgaragenbenutzer über das Beet des gegenüberliegenden Vorgarten rangieren? Bei uns im Rheinland müsste man an das Nachbarrechtsgesetz denken. Danach sind teilweise sogar Fenster mit Ausblick in Nachbars Garten verboten. Berührt das die baurechtliche Zulässigkeit? Noch zur Diabetesentscheidung des OVG Münster: die Suche nach der einschlägigen Vorschrift verwirrt mich jedenfalls etwas. Nämlich welche? Gegenschluss: Liegt hier (k)eine Dienstunfähigkeit vor, welche zur Entlassung berechtigt und daher die Nichteinstellung im Tatbestand rechtfertigt? Oder ist das alles nur eine Frage der Rechtsfolgenseite „kann“? Das liest sich so.

Darf man sein Boot auf dem Hausgrundstück lagern? VGH Ba-Wü 5 S 194/10 nein. In der Prüfung Paeffgen pp. am 22.3. forderte ein Kandidatin eine Raucherpause ein = sie bat um eine, die aber nicht gewährt wurde. Im ÖR wurde die offene Staatlichkeit gefragt und ob Frau Merkel den Verteidigungsminister abschaffen könne. Im Strafrecht wird der Patientin nicht nur der Bauchtumor sondern die Gebärmutter entfernt. Im Zivilrecht funktioniert ein Pflegebett nicht – was will der Patient? Die besagte Kandidatin sinngemäß, dass es ihm bald gesundheitlich besser gehen möge. Das OVG Münster 6 A 246/12 sieht Diabetes als Einstellungshindernis für Beamte, Das ist nun doch sehr zu hinterfragen. Das OVG Koblenz 2 A 10626/12.OVG lässt eine Überstundenabgeltung bei einem nun pensionierten Polizeibeamten nicht zu – der EuGH und der EGMR werden das vielleicht anders sehen. Die FAZ berichtet über die Supreme Court Verhandlung zur Homo-Ehe in Kalifornien. Das kuriose: niemand will Antragsgegner sein. Bei uns ist die Verfassungsbeschwerde ein gegnerloses Verfahren, aber weder der Bund-Länder-Streit noch die abstrakte Normenkontrolle. Wird ein amicus curiae bestellt oder tut man so, als ob das nichts ausmache? Sebastian Vettel gewinnt, weil er eine Teamorder vorsätzlich missachtet – Nötigung? Die hessische und bayerische Länderfinanzausgleichklage soll heute beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die FAZ meint, das wäre der Beweis, dass die Länder es nicht könnten. Am Wochenende wurde berichtet, dass Schleswig-Holstein die Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent mit der Begründung anheben wolle, dass das die einzige Steuer sei, welche das Land autark lenken könne. Die StA Hannover formuliert in dem Angebot nach § 153 a StPO an den vorzeitig pensionierten Herrn Wulff, dass er strafrechtliche Verantwortung übernehmen solle. Es wird hinterher geschoben, dass kein Gang nach Canossa erwartet werde. Natürlich wird es das. Bei diesem Beschuldigten nun doppelt. Ein ehemaliger Arzt der Colonia Dignidad sitzt in Krefeld. Ein Staatsanwalt meint, dass das chilenische Urteil – 5 Jahre Freiheitsstrafe – hier umgeschrieben werden könne, wenn die rechtsstaatlichen Standards eingehalten seien. Da muss man sich erst mal schlau machen, wo das stehen soll.

Der Vortrag vom 22.3.: Der gute Juwelierkunde erhält unverlangt zugesandten Schmuck und veräußert den weiter, weil er sich ärgert. In der Prüfung Bönders/Keller/Haferkamp wurde im Zivilrecht eine in die Mülltonne geworfene Vollmachtsurkunde wieder rausgeholt und verwendet. Im Strafrecht waren die gekauften Steuerdaten-CD-Roms oder Sticks das Thema. Im ÖR ein NJW-Fall – Maschendrahtzaun gegen rüberfliegende Bälle vom Sportplatz.

Die Südkurve berichtet von einer Prüfung im Zweiten am 20.3., dass im Strafrecht die Besetzungsrüge im Oppenheimprozess geprüft wurde sowie ein Vortragsfall aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht ein Unfallwagen aus der Sicht des Anwalts des Käufers. Im ÖR die Düsseldorfer Feuerwehr – Streik – Überstunden – Freizeitabgeltung. In der FAZ wird gemeint, ein informeller Deal sei „beinahe ein absoluter Revisionsgrund“. Dann sollen je 3 Anwälte in einen BVerfG-Senat – vielleicht noch eine schwäbische Hausfrau für den gesunden Menschenverstand? Das VG Gelsenkirchen verpflichtet die Stadt Dortmund, den geschlossenen Straßenstrich – Änderung der Sperrbezirksverordnung, worüber aber letztendlich die Bezirksregierung entscheidet – wieder zu eröffnen. Das ist juristisches Neuland. Darf eine Stadt Einwanderungspolitik betreiben, wenn sie den Eindruck hat, dass ein komplettes südeuropäisches Dorf in einer Straße anschafft? Die Eurogruppe will Zypern helfen – no-bail-out. Die EZB vergibt bis Montag noch Notkredite – no-bail-out. Von den Rettungsschirmen keinen Mucks. Und was dann am Montag? Wie wird trotz der Kapitalverkehrsfreiheit verhindert, dass das Geld außer Landes geschafft wird? Bootsvermieter dürften Wartelisten haben. Wechselt das Land zur Zigarettenwährung? Der EuGH C-92/11 meint, Gaspreiserhöhungen seien nachvollziehbarer zu begründen. Das ist nichts neues. Die drollige, jahrzehntelang praktizierte Begründung, die gestiegenen Ölpreise rechtfertigten eine Anhebung der Gaspreise, hat das AG Euskirchen und dann der BGH schon länger gekippt. Die Frage ist, wieviel bekomme ich für welchen Zeitraum zurück? Musste ich widersprechen? Bisher ja – aber wenn gegen Europarecht verstoßen wird – effet utile/Verbraucherschutz – vielleicht doch nicht mehr? Am 23.3.1933 ist das Ermächtigungsgesetz erlassen worden – die FAZ erzählt sehr anschaulich. Bei der sog. Notstandsverfassung 1968/69 – Art. 81 GG – hatte man Angst vor einem Revival des Ermächtigungsgesetzes. Die Exekutiven – BReg und BRat – dürfen ein Gesetz erlassen.

Die letzte Klausur im Zweiten = VG Weimar 1 E 1194/12 – die Waffenbesitzkarte und die NPD. Der Vortrag im Zweiten am 20.3. – die falsche Preisangabe bei der Möbelbestellung per Email durch das Möbelhaus. Alle Erklärungen waren mit Fallbezug auszulegen, was Schwierigkeiten bereitete. Der Vortrag vom 20.3. – BGH – die senegalesische Tänzerin. In der Prüfung Schmidt/Höltje/Klüsgen wurden im Strafrecht die Deals besprochen sowie das Überkleben eines alten Parkscheins und ein rabiater Kaufhausdetektiv, der einer Frau ein Taschentuch in den Mund stopft. Im ÖR eine ältere Entscheidung – Abschleppen eines verkauften Autos, welches der Käufer zum Ausschlachten abstellt. Im Zivilrecht wird der falsche Estrich gelegt, der Besteller muss neue Türen kaufen. Die FAZ hat Schaum vor dem Mund, weil Zypern versucht, in Russland Geld aufzunehmen. Als Sicherheit wird voraussichtlich eine Grundschuld auf die Insel bestellt und russisches Militär als Bewachung abgestellt. Darf ein EU-Staat das tun? England steht als nächstes an. Die Bank of England versucht vergeblich durch billigste Kredite die Konjunktur anzukurbeln. Die Zeitungen meinen, der nächste und letzte Schritt sei jetzt, das Geld auf der Straße an die Leute zu verteilen. Wie lange dürfen Banken schließen wird in Die Welt gefragt, sprich, wie wirkt sich das aus, dass man an kein Bargeld mehr rankommt? Verzug der Bankkunden gegenüber ihren Gläubigern? In der FAZ wird parallel mit Herrn Neskovic ein eigener Straftatbestand für informelle Deals gefordert. Man glaubt es nicht. Wer soll das verfolgen, die StA als Hüterin und neue Herrin des Hauptverfahrens? Und welche Beweismittel wollen Sie bei informellen Deals denn haben? Alle machen von § 55 StPO Gebrauch – wenn der Verteidiger etwas anderes behauptet, bekommt er ein Strafverfahren wegen § 164 I an den Hals – ist schon vorgekommen. Dann meint unsere BMJ, sie sei als Aufpasserin gefragt. Wenn jemand Richter und Staatsanwälte auffordert, auf sich selber aufzupassen, sollte er einen Auffrischungskurs in StPO machen. In NRW sollen ab 2020 die Rats- und Bürgermeisterwahlen wieder synchron stattfinden. Bei der nächsten Wahl vorher soll das schon so hingebogen werden, dass die Bürgermeister vorzeitig zurücktreten. Mit dem Rücktritt – s. Duisburg-Love-Parade – ist das so eine Sache. Man verliert seine Pensionsansprüche, wenn man sich nicht zur Wiederwahl stellt. Es werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die Prüfung Scharpenberg/Claßen/Oellers am 19.3.: im Zivilrecht eine gelaufene Examensklausur, im Strafrecht der ewige Fahrschein (Tesafilm oder Labello, um den Stempelaufdruck dann wieder abzuwischen) und im ÖR will ein Verlag nach § 13 III JAG erreichen, dass nicht bzw. nicht nur der Palandt sondern sein Kommentar bei Examensklausuren zu verwenden ist. BGH VIII ZR 168/12 – Haus und Grund hasst Katzen – die müssten verboten werden, weil Sandkästen als Katzenclos benutzt würden. Ach ja, das sind die Katzen aus dem Haus? Wieviele Mitglieder habt ihr denn, denen ganze Mietskasernen gehören, bei denen ein Sandkasten Pflicht ist? Wobei es Abdeckungen gibt und Sprays gegen Möbelumgestaltungswünsche von Stubentigern. Ich fange an, mich aufzuregen. Wie darf jetzt eine neue Klausel aussehen und was ist mit den alten Verträgen?

Der BGH hat die Tierverbotsklausel in Wohnungsmietverträgen gekippt. Aber was soll ich jetzt einem Mandanten raten? Wer eine dumme Frage stellt, bekommt eine dumme Antwort, also einfach eine Katze anschaffen und warten, was der Vermieter sagt? Hier noch die Fundstelle des letzten arbeitsrechtlichen Vortrages im Zweiten vor zwei Wochen – BAG 6 AZR 354/10. Der Vortrag im Zweiten am 19.3. – zunächst BGH 1 StR 547/11 – dann nimmt ein Unfallverursacher das Schuldanerkenntnis wieder gewaltsam an sich – § 255 – § 274. In der Prüfung Waldhausen pp. wurde im Zivilrecht der BGH plus Ankaufuntersuchung – aber nicht bei einem Pferd sondern bei einer Yacht – geprüft. Im Strafrecht „All Cops are Bastards“. Im ÖR will ein Anwohner sich gegen die Baugenehmigung für eine McDonaldsFiliale mit Drive in wehren. Ob im Eilverfahren eine Beweisaufnahme zulässig wäre? Natürlich, hab ich schon gehabt. Die Antwort wäre aber als falsch gewertet werden. Die Deals-Entscheidung ist eine einzige Enttäuschung. Die Richter treibt nur das Transparenzproblem um – die Verhandlungen im Hinterzimmer sind ja nun das geringste Problem des Angeklagten bzw. es ist ihm lieber, dass da als vor den Zuschauerreihen verhandelt wird. Die Sanktionsschere (wir bieten Ihnen zwischen 2 Jahren mit und 4 Jahre ohne Bewährung an, wenn Sie gestehen – was kommt raus – 4 Jahre) wird überhaupt nicht thematisiert. Das eigentliche Problem – der Weg ohne Wiederkehr nach einem Geständnis, das ja kein schlankes sein darf – wird nicht als solches wahrgenommen. Ach ne, wenn heute der BGH noch die Tierverbotsklausel in Mietverträgen hält, bin ich schon wieder für die ganze Woche bedient. Man hat den Eindruck, dass Zypern knapp an einem Bankrun vorbeigeschlittert ist und wir auch. Denn wenn die Kleinsparer sämtliche Gelder abheben, könnte die Panik ja überschwappen. Ausbrechendes EU-Recht, wenn Kleinsparer an der Bankenrettung per Ministerratsbeschluss beteiligt werden sollen, obwohl eine EU-Richtlinie eine Einlagensicherung also Unantastbarkeit bis 100.000 € vorsieht? Ich würde das ganz klar so sehen. Die BGH-Entscheidung VI ZR 93/12 zur vorzeitigen Kachelmann-Berichterstattung ist ja ulkig. Eigentlich rechtswidrig, aber durch die nachfolgenden Ereignisse dann geheilt. Keine Wiederholungsgefahr mehr für den Wetterfrosch. Ein Blankoscheck für die Presse. Die FAZ berichtet über den italienischen Torpedo – im IZPR sollte man wissen, was das ist.

Nach der ersten Meldung zur Deal-Entscheidung ist die gesetzliche Grundlage in Ordnung, aber die ausführenden Personen sind es nicht. Die Staatsanwaltschaft hätte ein Wächteramt. Über die Richter? Dann kann man ja auch einen Hund beauftragen, den Wurstvorrat zu bewachen. Die StA ist doch die Jägerin, welche ihre Beute erlegen will. Und Rechtsfolge, wenn sie das nicht macht? Rechtsbeugung? Warum sollte man sich gut überlegen, eine Doppelhaushälfte zu erwerben? Auch wegen BGH V ZR 56/12. Für die zweite Strafrechtsklausur soll BGH 3 StR 446/11 hilfreich gewesen sein. Das OLG Hamburg hatte sich letzte Woche mit einem schönen IPR-Kriegsrecht-Sachenrechtsfall beschäftigt. Der 1945 irgendwie in die USA mitgenommene Mercedes wird in Kalifornien an einen Niederländer versteigert und der will nun in Essen weiter verkaufen. Das Amtsgericht Essen verfügt eine „Beschlagnahme“ – wohl eine einstweilige Verfügung. In der Hauptsache ist das OLG Hamburg (?) nun der Auffassung, das wäre richtig so. Leider in den Medien bisher kein Aktenzeichen. Das OLG Oldenburg verhandelt den Unfall bei einer Ballonfahrt – der noch außen am Seil hängende zahlende Gast fällt aus hoher Höhe. Haftung? Und ein Kaffee-Freund-Gast fällt in den zugefrorenen Koi-Karpfenteich, was nach der Meinung des Sachverständigen zum plötzlichen Massentod geführt hat. Haftung? Was wird das BVerfG zu den deals entscheiden? Wohl nicht, es bleibt alles, wie es ist. Aber was dann? Wenn § 257 c gekippt wird, bleibt alles, wie es vor 2005 – Großer Senat – war. Das kann ja nun auch nicht sein. Auflage an den Gesetzgeber und die Richter wie bei der Entscheidung zu § 211 1979 plus minus? Und die Auswirkung auf diesen Prozess? Fragen Sie mich was leichteres. Nachher wissen wir mehr.

Die SZ haut in Erwartung der Deals-Entscheidung des BVerfG auf den Putz. Gewinner wären die Wirtschaftskriminellen. Moment, erstens ist man noch nicht verurteilt und zweitens dürfte der Gesetzgeber für den Erfolg dieser Leute eine große Verantwortung tragen. Und Rabatt gibt es bei Realkonkurrenz, Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz auch schon zuhauf. Dann würden die Angeklagten sich als Opfer einer Mauschelei fühlen. Ich würde eher sagen, als Opfer einer multiplen Nötigung. Nun haben wir Ihnen das als Gericht und StA doch gesagt, jetzt müssen Sie doch einsehen, dass Sie im Unrecht sind. Hinzu kommt das Einfordern der emotionalen Einsicht und Umkehr auf offener Bühne, also einer schauspielerischen Meisterleistung. Die Demutshaltung wird zum ungeschriebenen gesetzlichen Strafmaßkriterium. Das OVG Münster 5 A 1293/11 beschäftigt sich mit den schwierigen Anspruchsgrundlagen der Pressebildberichterstattung über eine Opernpremiere – Samson und Delila. Geht es hier um die Abwehr eines Eingriffs ins Presserecht oder um einen Anspruch der Presse auf Rechtskreiserweiterung? Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten soll BGH 3 StR 66/11 nachgebildet sein. Das VG Arnsberg hat zu prüfen, ob ein Nachbar die Borussia Dortmund Fahne mit baurechtlichen oder straßenrechtlichen Vorschriften – Werbung – wegbekommt. Das VG Würzburg W 5 K12.322 meint, eine Demo mit zugenähten Mündern sei zulässig – Zelte und ähnliches würde aber den Rahmen sprengen. Unser ehemaliger Bundespräsident und § 153 a StPO. Was würden Sie ihm raten? Preiswerter wird es bei ihm nicht, wenn er in einer Hauptverhandlung kämpft. Seine Anwälte werden nicht die gesetzlichen Gebühren nehmen. Das LG Gießen 7 Qs 63/12 – von juraexamen.info gefunden – beschäftigt sich mit  der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Ärzte, wenn der Patient, der sich selber wegen Suizidgefahr eingeliefert hat, sich dann umbringt mittels Gürtel.

Die FAZ weist am 16.3. auf die Entscheidung des BVerfG als StPO-Superrevisionsinstanz am 19.3. zu den Deals hin. Ein Aspekt sei es, der Justiz Ressourcen zu sparen d.h. Geld. Als wenn ein Richter dealt, um Frau Kraft Geld im Portemonnaie zu lassen. Dann sollte man sich mal in eine sozialgerichtliche Verhandlung setzen – um welche Minibeträge es da geht. Richter werden richtig böse, wenn ein Vergleich vorgeschlagen wird mit dem Hinweis auf die ökonomische Unsinnigkeit des Verfahrens. Das Problem ist, ohne Deals geht es nicht. Und die Wahrnehmung des Falles durch Richter und Staatsanwälte ist nun mal immer eine andere als durch die Beteiligten selber. Eigentlich will die Justiz den Betroffenen mit Deals was gutes tun. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Und § 261 StPO verlangt nun mal eine gründliche Erforschung der Wahrheit, auch wenn es lästig und mühselig ist.

Die Berichterstattung über den Oppenheim-Prozess scheint Haupt- und Hilfsschöffen nicht zu kennen und Ersatz- und Ergänzungsschöffen als Synonyme zu gebrauchen – die Lektüre des GVG, insbesondere § 192 II, sei hiermit empfohlen, sowie als Kurzlehrbuch den Leitfaden des rheinland-pfälzischen Justizministers zum Schöffenamt. Jetzt heißt es in einer Zeitung wieder, 2 Staatsanwälte stünden ausgebufften, renommierten Anwälten gegenüber. Die StA ist nicht Herrin des Hauptverfahrens, der Staat hat Zeit und Personal. Bisher ging es um unforced errors. Fragen Sie die Angeklagten mal nach einem Jahr, wenn die jede Woche zwei Mal da hin müssen. Das geht in die Knochen. Sind Anwohner gegen eine Castortransportgenehmigung wegen § 4 AtomG klagebefugt? Das BVerwG 7 C 34.11 meint ja. Man sollte gleichzeitig die Privatinsolvenz in die Wege leiten. Nach der FAZ ist der Vermittlungsausschuss der Gesetzgeber bis zur Bundestagswahl. Der Übergesetzgeber im Hinterzimmer? Die dritte Klausur im Zweiten soll OLG Hamm I-21 U 133/10 – wem steht das Turnierpreisgeld zu? – nachgebildet sein. Daran sieht man, dass das schwerste die Sachverhaltsaufbereitung ist.

Der Vortrag vom 13.3.: darf der Polizeipräsident 3 Tage nach einem Festival übrig gebliebene Fahrzeuge auf einem speziell genehmigten Parkplatz abschleppen bzw. hat der Bauer einen Anspruch darauf, dass sein beschlagnahmtes Feld leergeräumt wird? In der Prüfung Schermair/Doleischv.Dolsperg/Keller wurde im Zivilrecht Rechtsgeschichte geprüft (galt der code civil unmittelbar oder mittelbar, wurde er übersetzt oder nicht) das CISG, das CISEL, IPR, im Strafrecht ein bisschen StPO und das Überspielen von Daten von einem Handy auf ein anderes. Im ÖR eine alte Klausur, der niederländische Schausteller will hier einen Standplatz auf einer Kirmes haben. Notare werden sehr selten verurteilt – BGH III ZR 121/12 hat das hier mal getan – man darf sich von Mandanten zu nichts bequatschen lassen, hier zur Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist nach § 17 II a BeurkG. Die FAZ berichtet über das Ehegattensplitting, von dem jeder weiß, dass das BVerfG es kippen wird, d.h. die Nichterstreckung auf die Homo-Ehe. Wir haben nun die standesamtliche Ehe, die kirchliche Ehe ohne Standesamt, die eingetragene Lebenspartnerschaft, die nichteheliche Lebensgemeinschaft und zusammen lebende Geschwister sowie Singles. Vielleicht wäre das Rasenmäherprinzip doch richtiger. Die FAZ erklärt mit falscher Überschrift (Runterladen würde verfolgt) dennoch sehr instruktiv Peer to Peer (GbR?), Streaming (Gucken aber nicht anfassen – Mietvertrag?) und One Click Hoster (Geschäftsbesorgung). Die Abmahnanwälteabzocke soll nun Geschichte sein. Natürlich nicht, denn um Bagatellraufladen geht es nie. Es werden brandneue Filme hochgeladen oder ganze CDs. Gucken Sie sich mal die Streitwerte an. BGH VIII ZR 172/12: ist der Hinweis in einem Oldtimerkaufvertrag auf die kürzliche TüV-Abnahme eine Garantie, eine Beschaffenheitsangabe oder nur eine Beschreibung, wenn der Wagen total durchgerostet ist? Die SZ, welche die Papstwahl wegen zu frühen Zubettgehens nicht mehr mitbekommen hat, stellt fest, dass die Leiharbeitnehmer nun kraft Richterrechts aus Erfurt – equal pay wenn der Tarifvertrag mangels Gewerkschaftstfähigkeit ungültig ist – wie die Festangestellten zu behandeln seien. 714.000 zu 29,1 Millionen. Salafisten, bei denen eine Schusswaffe und Sprengstoff gefunden wurde, werden wegen Verbrechensverabredung – Mord an Pro-NRW-Chef –  festgenommen. Niedriger Beweggrund bei diesem gegenseitigen Niveau?

Schauen Sie sich auf der Homepage des OLG München mal die Sicherheitsverfügung für den NSU-Prozess an. Zuschauer haben zu dulden, dass ihre Ausweise kopiert werden – in mündlichen Prüfungen wird derweil vertreten, dass das nicht zulässig sei – Justizangehörige werden nicht auf Waffen durchsucht – das ist ja fast die Einladung, über die – freiwillig oder unfreiwillig – Dinge in den Saal zu schmuggeln. Was sind biometrische Daten? Die SZ berichtet, dass der EuGH, der seine Karriere als Grundrechtsschützer noch vor sich habe (Schmidberger-Brennerautobahn?), auf die Vorlage des VG Gelsenkirchen über die Speicherung von Fingerabdrücken aufgrund einer Verordnung am 13.3. verhandele. Warum haben wir was dagegen, wir haben doch § 81 b StPO? Weil das keine zentrale Speicherung für die ganze Republik ist. Bis wann kann ich bei einer WEG-Versammlung meine Stimme wieder im Sinn des § 130 I 2 BGB einfangen, wenn schriftlich per Zettel abgestimmt wird? BGH V ZR 254/11. Kann eine Schiffsfonds GmbH&CoKG bei ihren Kommanditisten-Anlegern Ausschüttungen zurückholen, wenn das Schiff in Seenot gerät? §§ 171, 172 HGB? Der BGH II ZR 73/11 meint nein, entgegen den Vorinstanzen. Fein – es gibt nämlich Fonds, die Jahre später Geld haben wollen, um angebliche Steuern wegen angeblicher BFH-Rechtsprechungsänderung zu bezahlen. Die EU prüft anhand der Jörg-Haider-Vorschriften im EU-Vertrag die Änderungen der ungarischen Verfassung. Eigentlich ist das erst mal die Sache des Europarates. Darf dem Verfassungsgericht das materielle Gesetzesprüfungsrecht entzogen werden? Darf der Präsident auf ein formelles beschränkt werden? Darf von Stipendienempfängern verlangt werden, dass sie danach im Land bleiben und Steuern bezahlen? Dürfen Obdachlose inhaftiert werden? Der VGH des Staates New York hat den „Erlass“ des NY Bürgermeisters zu Jumbo-Bechern wegen fehlender Kompetenz und Ungleichbehandlung gekippt. Gesundheits- und Umweltpolitik der Städte? Bei Heizpilzen ja, Empfehlungen zu Einwegflaschen wieder nein, und zur Gesundheit schon gar nicht. Die FAZ berichtet über die ungewöhnliche Ausdrucksweise in dem OLG-München-Kirch-Deutsche-Bank-Urteil. Das liest man seltenst in Urteilen. Der VGH NRW kippt den schon beerdigten Haushalt 2011, da wieder mal mehr Schulden gemacht wurden als Investitionen getätigt wurden. Wie wäre es denn hier mal mit einem Strafverfahren nach § 266 StGB? Das BAG meint, das das Land als Lehrer-Arbeitgeber aus § 670 analog das Mathematiklehrbuch zu bezahlen habe. Fast schon zu selbstverständlich. Regress des Landes gegen die Schule?

Wer über die facts of life in der Verteidigung Prominenter etwas erfahren will, sollte das Urteil des LG Köln 20 O 49/12 lesen. Die SZ berichtet über ein BAG-Verfahren, in dem es heute um die Frage geht, wer das Lehrmaterial eines Mathematiklehrers bezahlen muss – das Land als Arbeitgeber/Dienstherr aus § 670, die Stadt als Träger der Schule oder Lehrer als Arbeitnehmer? Es geht um round about 14 Euro. Wie bei Beamten? Muss man hier der Stadt den Streit verkünden? Wie ist es das mit der Anwaltsrobe und dem Palandt und dem Diensthandy eines Anwalts? Die FAZ schreibt wunderschön zum Außensteuerrecht – deshalb sollte man Papierzeitungen lesen. Man bekommt die Chance, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen – das macht Spaß und ist spannend. Als junge Anwältin musste ich mal prüfen, ob der Mandant einen gekaufte irische Kleiderfabrik wandeln konnte – er wollte das aus steuerlichen Gründen tun – verstanden habe ich das natürlich nicht. New York verbietet große Becher gezuckerter Getränke. Wäre das in Bonn möglich?

Im Zweiten am 6.3. wurde die Entscheidung des OVG Münster 15 B 2574/06 thematisiert – gibt es keine normalen Fälle? Während das BVerfG vom Abstandsgebot zwischen Homo- und Hetero-Ehe nichts mehr wissen will, nähert der BGH in VI ZR 274/12 die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Ehe an. Ich glaub allmählich, nur Singles stehen dumm da. Ladeninhaber sprechen von Beratungsdiebstahl – die Kunden lassen sich bei ihnen beraten und bestellen dann bei der Konkurrenz im Internet. Die IG Metall und ver.di schauen gespannt, was die GEW für die Lehrer tariflohnmäßig erreicht. Die möchte einen Bundestarifvertrag für Lehrer bezüglich der Eingruppierung. Über das kollektive Arbeisrecht soll also die Schulhoheit der Länder aufgebrochen werden. Bundeseinheitliche Tarifverträge gibt es eigentlich nicht. Auch die IG Metall schließt erst einen Pilotvertrag mit einem reichen Autoproduzenten und dann fängt man in Nordhessen mit Streiks an, da die hessischen Arbeitsgerichte meist sehr arbeitnehmerfreundlich sind. Der EuGH und VW und unsere Autokanzler. Die im alten VW-Gesetz (nach dem Krieg zur Besänftigung der Gewerkschaften wegen der Enteignung von VW durch unseren Führer) bestimmte Goldene Aktie mit Entsendungsrecht und Stimmenmehrheit war 2006 vom EuGH gekippt worden. Porsche schnupperte Morgenluft und sah VW als Übernahmekandidaten. Unsere Kanzlerin ignorierte die Entscheidung und das neue VW-Gesetz 2008 sah inhaltlich nicht viel anders aus. Jedenfalls meint der EuGH das und will ein Zwangsgeld wegen Missachtung seines Urteils verhängen. Entscheidung im Herbst. Das sind dann 5 Jahre. Es lohnt sich offenbar, die Urteile jedenfalls im Vertragsverletzungsbereich zu ignorieren. Bei Grundfreiheiten ist der EuGH schlauer. Er hat die horizontale Wirkung probiert und verworfen, den europäischen aber ineffektiven Amtshaftungsanspruch erfunden und ist nun bei der Gesetzesvergewaltigung durch EU-konforme Auslegung angekommen.

Der türkische Botschafter will eine Rechtsberatung, weil er einen festen Sitzplatz im Zschäpe-Prozess beim OLG München rechtzeitig durchsetzen will. Gehen wir mal von hinten dran, denn wenn er ein Recht hat, muss  es auch einen Rechtsbehelf geben. Aus der Wiener Diplomatenkonvention, Art. 25, 27? Als Beistand nach der StPO? Was, wenn er sich einfach auf den Platz des Staatsanwaltes setzt, dürfte man ihn mit Gewalt entfernen? Rechtsbehelfe gegen die Weigerung des Vorsitzenden? Schön. So abwegig ist das Anspruchsdenken des Botschafters nicht – immerhin wird nicht vor dem Schwurgericht angeklagt sondern vor einem Sondergericht wegen tatprägenden Ausländerhasses – Eggesin-Formel.

Unsere Generalanwältin beim EuGH legt dem BVerfG ans Herz, so die SZ, das ESM-Verfahren dem EuGH vorzulegen. Eine Weltpremiere. Seit der Fransson-Entscheidung läuft sich der Nachbarrechtsstreit zwischen Karlsruhe und Luxemburg wieder heiß. Im Pringle/Irland-Verfahren ist das BVerfG abgebürstet worden. Es ginge nicht um eine grundlegende Vertragsänderung. Wenn man die grundlegenden Entscheidungen aus Karlsruhe zu Brüssel sieht (Solange I, II, Maastricht, Lissabon, Europäischer Haftbefehl, ESM-Eilverfahren) hat man Zweifel, ob Karlsruhe richtig lag. Eine Grundrechtsgefährdung ist aus Brüssel nicht  zu befürchten, im Gegenteil, die Grundfreiheiten stärken uns. Eine Gefahr einer politischen Machtübernahme hat sich nicht realisiert. Die wirtschaftliche Gefahr wurde nicht gesehen. Der Europäische Haftbefehl ist gefährlich, da hat Karlsruhe aber sich nicht auf die Hinterbeine gestellt. Die FAZ schreibt zu Thor Steinar bei Sicherheitsdiensten der öffentlichen Hand. Sieh an, man drückt sich nicht nur bei Behördenkantinen um den Tariflohn sondern auch bei privater Hilfspolizei. Sexismus – auch der Bundespräsident weiß etwas dazu. Der BGH hat eine eigene Linie. Keine Beleidigungsdelikte, da es nicht um eine Kundgabe der Missachtung ginge, was man durchaus anders sehen kann. Keine Sexualdelikte, da deren Schwelle nicht überschritten wird.

Die falsche Rheinseite von Bonn – Beuel – hat bald keine Gullydeckel mehr. Ich würde mal bei Schrotthändlern nachfragen. Strafbarkeit nach § 315 b? Im Zivilrecht ist das dann wieder der Jungbullenfall. Auch in Bonn soll eine Papst-Benedikt-Straße her. Eigentlich ist es guter Brauch, ein paar Jahre bis nach dem Tod zu warten. Man könnte ja noch unschöne Dinge erfahren. Klagebefugnis eines Anliegers? Die FAZ schreibt auf der ersten Seite in Schriftgröße 24, dass Aktionäre mit ihrem Vermögen haften würden. Kompletter Unsinn. Zudem sollte man bei der Vorstandsgehälterdiskussion bedenken, dass diese Menschen maximal 5-Jahresverträge erhalten dürfen und sich dann kaum beim Arbeitsamt anstellen können. Die Vergütungen sollen auch das abfedern. Auch in der FAZ wird gefragt, ob eine Minderheitsregierung im September über Art. 63 im dritten Wahlgang gewählt werden könne und ob diese mit Tolerierung lange durchhalte. Die wollen wohl Angst machen. LKWs werden bei voller Fahrt auf der Autobahn ausgeräumt, indem ein Täter von einem dahinter fahrenden Fahrzeug irgendwie die Ladetür öffnet, während ein anderes Fahrzeug den LKW vorne ausbremst. Hat sich unser Führer das unter § 316 a vorgestellt oder nur die zwei Berliner Brüder, die ein Stahlseil über Berliner Straßen spannten? Das BAG 1 AZR 417/12 respektiert eine Altersdiskriminierung in Betriebsvereinbarung zum Rentenalter. Da fragt man sich, seit wann handzahme Betriebsräte für diesen Kernbereich des Lohnes zuständig sein sollen.

Die ersten zwei Zivilrechtsklausuren im Februar: wohl die klassische Vormerkungskonstellation – Vorkaufsrecht – Vormerkung – Scheingeschäft beim Ausführungsgeschäft – der Vorkaufsberechtigte möchte aber dennoch sein Recht ausüben. In der zweiten ein Fall aus dem wirklichen Leben – die Olympiamannschaft zerlegt das Schiff, auf dem sie eine Reise spendiert bekamen plus regelgerechtes Foul. Haben Personen, die Sekundärrechte über den Vertrag mit Schutzwirkung f.D. haben, auch Sekundärpflichten? Arg. § 334 oder passt der gar nicht? Die Banker-Boni: was ist das überhaupt rechtlich bei Vorständen und drunter? § 87 AktG heutige Fassung ist eigentlich sehr präzise. Die vorherige Fassung haben wir wie vieles in der Juristerei unserem Führer zu verdanken. 1938 wurden die Vorstandsvergütungen reglementiert und bei der Gelegenheit das Aktienrecht aus dem HGB genommen. Ich klugscheisse gerade. Könnten wir wie die Schweizer ein Referendum veranstalten? Darf Brüssel das regeln? Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun? Gar nichts. Und das BVerfG – wäre das nicht ein Eingriff in das „Eigentums“recht der Aktionäre, wobei die AG sich selber gehört? Ach je. In der FAZ wird von hoher Stelle eingefordert, dass Richter Anwaltserfahrung vorweisen sollten, die nicht nur aus der Referendarzeit kommt. Früher leistete man sich einen Kindergarten für Jungrichter, in dem sie z.B. einen Verkehrsunfall abwickeln mussten. Aus Geldgründen gibt es den wohl nicht mehr. Dann solle ein Special-Master (die Gralshüter der deutschen Sprache in der Juristerei kriegen die Krise) für die Sachverhaltsermittlung zuständig sein. Frankreich hat das schon. Der l’huissier – so eine Mischung aus Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher – macht das. Zudem müssen die Parteien die Beweismittel stellen, also die schriftliche Zeugenaussage vorlegen. Dann müssten die deutschen Anwälte sich mal von ihrem Schreibtisch erheben und wie im Fernsehen draußen ermitteln. Die Polizeibeamten, die nicht streiken dürfen (noch nicht – der EGMR bzw. der EuGH wird das vielleicht auch noch mal kippen) demonstrieren statt dessen und wollen Sonderurlaub nach § 6 SUrlV. Muss das gestattet werden?

Das war aber schnell – BVerfG 2 BvE 11/12 – der negative Feststellungsantrag der NPD geht nicht, weil das Enumerativprinzip des Art. 93 GG diesen nicht vorsieht. Kann man daraus schließen, dass der noch nicht eingereichte Verbotsantrag, den das BVerfG schlank, ohne Beweisaufnahme oder zusätzliche Assistenten prüfen will, der NPD keine schlaflosen Nächte bereiten muss? Durch BGH-Urteile lernt man was fürs Leben – z.B. die Firmenbestattung in 3 StR 199/12. Warum so kompliziert? Man geht in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter verkauft die Kunden an die Mitarbeiter, die  ein eigenes Unternehmen gründen – § 25 HGB gilt ja in der Insolvenz nicht. Diese alltäglichen Insolvenzverwalterverträge haben noch nie einen Staatsanwalt interessiert. 1999 lässt sich ein Teppichhändler eine Auflassungsvormerkung bestellen und klagt nun 2012 gegen einen Autobahnausbau, ohne zwischenzeitlich Eigentum erworben zu haben – BVerwG 9 C 14/11 – da hätte ich drauf gewettet, dass die Klage abgewiesen wird. Das ist ja witzig: im ZIvilrecht ist die Vormerkung keine Grundbuchsperre, aber Autobahnen kann sie verhindern. Eine weitere Prüfung im Ersten am 1. März: im Zivilrecht ging es um einen deutsch-schweizerischen Konzern, in welchem der Vorstand der Schweizer Tochtergesellschaft mehr Geld vereinnahmte, als sein Anstellungsvertrag vorsah. Der Insolvenzverwalter möchte das Geld zurück. Die zutreffende Anmerkung des Prüfers: Insolvenzrecht sei eigentlich kein Prüfungsstoff. Verdeckte Gewinnausschüttung – ultra-vires-Lehre wären von Nutzen gewesen. Ich mein, was soll das? Im ÖR wurde das neue Wahlrecht geprüft. Im Strafrecht Brandstiftungsdelikte. Kommen wir zu Heinrich Schönfelder. In Die Welt vom 4.3. regt jemand sich auch zu Recht darüber auf, dass Hindenburgplätze plötzlich untragbar sind, aber dieser Name bleibt. Das BGB stehe zwar zuerst, habe aber die Ordnungsnummer 20 wegen den früher vorrangigen Nürnberger Rassegesetzen etc. Man sollte aber nicht vergessen, dass lange Zeit das GG an erster Stelle stand, dann aber aus Platzgründen (!) entfernt wurde. Die East Side Gallery in Berlin soll teilweise Luxuswohnungen weichen. Das bei uns unbekannteste, aber sonst weltberühmte Kreuzbergurteil ist wieder mal nicht anwendbar. Seit 2005 – s. Kölner Dom und Umgebung – BauGB-Reform über Brüssel – gehören diese Dinge wieder zur Gefahrenabwehr. Ein 7jähriger ertrinkt bei dem Versuch, seinen 5jährigen Freund aus einem Teich zu retten. Die beiden Väter sind in der Nähe. Haftung des Vaters des 5jährigen, der ebenfalls ertrunken ist? Wohl ja. Ein 5jähriger lädt mit Hilfe seines Vaters ein „Gratis-Spiel“ herunter. Der Vater übersieht aber, dass die Bomben, mit denen dann die Zombies auf dem Friedhof beworfen werden, 70 Pfund pro Stück kosten. Die Rechnung beläuft sich auf 2.000 Pfund. Würden Sie dem Vater raten, zu zahlen?

Im Zweiten wurde in der letzten Februarwoche VG Freiburg 1 K 1638/10 thematisiert – endlich mal eine Rechtswegproblematik. Das VG Berlin 4 K 336.12 – beck.de – hat als erstes die Spielhallenproblematik entschieden. Die Zeitungen berichten über die Schummeltechniken, um mehr Automaten anbieten zu können, als eigentlich erlaubt. Der Vortrag am 28.2. im Zweiten: eine langjährige AN in einem Zigarrenimportbetrieb nimmt 2 mit. Aufhebungsvertrag – Anfechtung – Arbeitsgericht – Vergleich – Abfindung 1 Monatsgehalt – Beendigung zur normalen Kündigungsfrist. Man soll dem Arbeitgeber raten, ob er den Vergleich widerrufen soll oder nicht (Frist war natürlich eingeräumt). In der Prüfung Sommer/Müller/Thom-Eben wurde im Zivilrecht § 31 a BGB thematisiert – Fußballvereinsmitglieder montieren einen Torpfosten falsch. Im Strafrecht überträgt ein Schuldner sein Vermögen auf seine Frau, ein getrennt lebender Ehemann holt mit seinem Schlüssel Hausrat aus der Wohnung. Im ÖR Vorgehen gegen einen unangeleinten Hund und Störereigenschaft nach Brand plus Asbest. Die FAZ diskutiert den tiefen Sinn der Verjährung im Strafrecht und bei Frau Schavan. 1979 wurde die Verjährung bei Mord kurz vor Toresschluss abgeschafft, da ein Stillstand der Rechtspflege von 1933 bis 1949 angenommen worden war. Bei Sexualdelikten sieht man das mit der Verjährung nicht so gerne und versucht, diese wegzuargumentieren bzw. das Gesetz zu ändern. Es kommt also wohl auf die Deliktsart an. Die SZ fragt, ob unterhaltssäumigen Väter nicht der Angelschein oder Führerschein weggenommen werden solle – das sei in manchen Staaten sehr effektiv. Stalin ist am 5.3.1953 gestorben. Stalin war, das muss man leider so sagen, unser Glück, denn ohne die russische Bedrohung wäre der Morgenthauplan übernommen worden. So wollte man uns aber nicht als kampfloses Aufmarschgebiet der russischen Truppen hinsetzen.

Der Vortrag vom 1.3.: ein Bürgerbegehren gegen die Genehmigung eines Hotels in einer historischen Altstadt. In der Prüfung Ahn-Roth/Gärditz/Scheif die Noten: 30 zu 51 (5+6), 30 zu 647 (3+9) und 57 zu 101 (11+11). wurde im Zivilrecht ein gelaufener Vortrag geprüft – die Minibarpreisliste im Hotelzimmer. Im Strafrecht wird Geld vom Automaten mit Hilfe eines gefundenen Portemonnaies etc. abgehoben. Im ÖR ging es um ein Windkraftrad im Außenbereich. Etwas verspätet aber hoffentlich noch nützlich: ein Vortrag im Zweiten im Januar war BGH VI ZR 332/09 nachgebildet – Berichterstattung über Pornoschauspieler. Der Bundestag möchte die Strafmaße der Abgeordnetenbestechung erhöhen. Niedlich. Die Danke-Schön-Zuwendungen zu pönalisieren, kommt denen nicht in den Sinn. Der Vortrag am 26.2. im Zweiten. Von wem bekommt ein Makler seinen Lohn, wenn einer aus der Familie das Haus kauft, es ist aber nicht mehr klar, ob es sich um den Vertragspartner handelt oder nicht. Hier hilft der Palandt mal weiter. Ein altes Praxisproblem.

Die Februar-Strafrechtsklausur war der Hell’s Angels Fall des BGH, ein bisschen aufgebrezelt. In der Prüfung Schwieren/Deville/Müller im Zweiten am 20.2. wurde der Fall der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Reithalle – OVG Münster – baurechtlich geprüft, sowie das Vorgehen gegen einen künftigen Bebauungsplan, wenn der Sozius des Anwaltes im Stadtrat sitzt. Im Strafrecht, was es mit dem Unternehmensstrafrecht auf sich habe, da der LJM am Folgetag einen Vortrag darüber halten würde, sowie der Vortragsfall aus dem Ersten, der Boutiquenbesitzer wird mittels Holzkeil im Lager eingesperrt – man sollte den schweren Raub nicht übersehen. Und ein OWiG-Fall – Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Zivilrecht ein Tierüberlassungsvertrag mit dem Tierheim – er beisst nachher, und Erbrecht. Der Vortragsfall im Zweiten am 27.2. = VG Aachen 6 L 539/10 – im Zivilrecht wurde dann nach der Streupflicht im Mietverhältnis gefragt, im ÖR nach der Sicherungsverwahrung von Sexualtätern sowie die Rechtsgrundlage in NRW für die Überwachung der entlassenen Sexualtäter (PolG – Datenerhebung?) und im Strafrecht pure StPO. Die big four scheinen nicht alle und überall den Grundsatz Dulde nicht und liquidiere erst nach Klage zu kennen. Die FAZ berichtet über die VGH Kassel-Enscheidung 6 C 824/11.T zum hessischen Moratorium. Brüssel deckelt die Banker-Boni – Ministerrat und EU-Parlament. Ermächtigungsgrundlage? Die Wundertüte des Verbraucherschutzes – der alte Art. 95 EG – jetzige Nummer weiß ich nicht aus dem Kopf? Die SZ meint, im Beate-Zschäpe-Prozess im April würden die Richter am OLG München gesellschaftliche Verantwortung tragen. In welcher Vorlesung wurde das denn gesagt? Nein, politische Richter hatten wir schon genug. Herr Prof. Voßkuhle und Herr Präsident Lammert müssen sich auf offener Bühne verbal geschlagen haben, so die SZ. Es ging um die Rolle des EU-Parlaments, des Bundestages und des BVerfGs und natürlich, wer mehr von Jura versteht. Der Supreme Court verhandelt, ob das Wahlrecht eines Staates erst geändert werden darf, wenn Washington zustimmt. Wir haben nach Art. 28 GG ein Homogenitätsprinzip. Das ist so ähnlich aber weniger. Der Oppenheim-Prozess in Köln: die StA wirft den Verteidigern vor, dass deren Mandanten doch sicher keinen jahrelangen Prozess wollten, weil die sich gegen eine Nachtragsanklage wehren. Das ist wie bei Mikado – wer zuerst nervös wird, verliert. Natürlich wollen die Anwälte einen jahrelangen Prozess. Für gesetzliche Gebühren sitzen die da nicht. Die Mandanten sind zudem nicht ganz arm. Die Mandanten, da nicht in Haft, haben auch keinerlei Interesse an der Beschleunigung. Ein Deal läuft ja nicht weg. Wegen der drohenden Haftstrafe bei 140 Millionen aufwärts sollte man verzögern. Das ist Krieg. Die Anwälte tun nur ihre Arbeit. Wenn man 6 Leute zusammen auf eine Anklagebank setzt und einen zu großen Bissen an Prozessstoff vorlegt, muss man die Suppe auch auslöffeln.

Februar: Die Prüfung am 26.2. Bönders/Neuvians/Jacoby: im Strafrecht sammeln Ultras vor dem Stadion eine „Prozesskasse“ bei Anhängern und beleidigen Polizeibeamte in der üblichen Weise. Im Zivilrecht kommen Eltern ohne die 17jährige Tochter aus dem Türkeiurlaub zurück, da diese sich verliebt hat und dort verblieben ist. Ansprüche gegen den Freund? Da kann man 10 jahre studieren und hat noch nie drüber nachgedacht. Im ÖR ein Wohnungsverweis, es ist unklar, ob er einen guten Grund hatte, sie zu verhauen. Der Oppenheim-Prozess vor dem Landgericht Köln. Wenn Gesellschafter oder Angehöriger Mieter waren, war die Miete zu niedrig, wenn sie auf Vermieterseite waren, war sie zu hoch – ein Bankraub von innen für 14o Millionen, schreibt Die Welt. § 266? Jedenfalls muss die 16. (Große) Strafkammer entscheiden, wie es nun weiter geht. Die StA hat einen Aussetzungsantrag gestellt, weil sie noch drauf satteln möchte. Nachtragsanklage jetzt schon? Die Verteidigung hat eine vollumfängliche Zuständigkeits- und Besetzungsrüge – Ergänzungsrichter – gestellt. Die Welt fragt, ob es sein kann, dass eine Kammer selber entscheiden darf, ob sie zuständig ist. Nur vorläufig, das ist später ja ein Revisionsgrund. Darf ein Geschäftsverteilungsplan Wahlmöglichkeiten eröffnen? Der v.Brauchitsch/Friedrich/GrafLambsdorff-Prozess in den 80er Jahren in Bonn – Flick-Parteizuwendungen – hatte das Problem. Die Zuständigkeit richtete sich nach dem ersten Namen in der Anklageschrift. Man war zur Verblüffung fast aller bei einer Kammer, die Wirtschaftsstrafsachen bisher noch nie gemacht hatte. Herr Steinbrück bezeichnet Berlusconi als Clown mit einem besonderen Testosteronschub. Über ersteres regt man sich auf. § 185? Ein Fall mit Auslandsbezug? Der ehemalige BVerfG-Präsident Papier meint, das Abstandsgebot in Art. 6 GG zwischen Ehe und sonstigen Verhältnissen sei nicht mehr zu halten. Die Abschaffung einer Vorschrift durch ausländische Gerichte. Das hatten wir bisher noch nicht. Lieber Gott, ich habe dich in juristischen Sachen bisher noch nie um etwas gebeten. Bitte mach, dass der BGH am 20.3. das Tierhaltungsverbot in Mietverträgen kippt, jedenfalls, wenn der Vermieter nicht im Zweiwohnungshaus mit wohnt. Dann werden die Tierheime leerer. Als regelmäßige Seherin des Hundeprofis ohne Hund weiß ich, dass das Problem immer das andere Ende der Leine ist. Man bezahlt Miete für ein Zuhause und nicht fürs Ein- und Ausatmen. Bei der Papstwahl halte ich mich dafür mit Einschätzungen zurück.

Auch im Ersten liefen im Februar die Heizpilze als Klausur (2. ÖR) – das ist ja ulkig. OLG Hamm I-5 U 98/12 – einen Garagenüberbau muss der Nachbar hinnehmen, benutzen darf der Überbauer die aber noch lange nicht – das Rechtsgefühl grummelt da erst mal was. BGH V ZR 263/11 – ein eingegrabener Öltank als Überbau und wesentlicher Bestandteil? Die Prüfung am 20.2. Rolfs/Hammerschlag/Lehmler: im ÖR die Internetzentralisierung der NRW-Gerichte in Hamm, ob das die richterliche Unabhängigkeit verletzen könnte? Annette Schavan und § 48 VwVfG, Herr Brüderle will sich ins Kanzlerduell beim WDR einklagen (s. VG Köln damals zu Westerwelle). Im Zivilrecht gemischte Gesamtprokura – § 15 HGB – Rosinentheorie. Im Strafrecht zunächst ausführlich Basics zur StPO. Dann fährt ein Mädel, welches ihr Portemonnaie in der Turnhalle vergessen hat, ohne Geld zurück und wird vom Busfahrer rausgebeten – sie holt sich eine Erkältung. „Erschleichen“? Körperverletzung? BGH II ZR 90/11 Randnummer 14 als Kurzlehrbuch zur Haftung der ultra-vires spekulierenden Hypothenbankvorständen und wie der Schaden zu berechnen ist, wenn mal gewonnen und mal verloren wurde. LG Detmold 10 S 129/12 – Schulausflug ins Freilichtmuseum, in dem schon Schweine als Museumsgegenstand untergebracht sind. Am Eingang hängt eine Benutzungsordnung „nicht anfassen, nicht füttern“. Der 8jährige streichelt das Ferkel durch den Zaun und hat fast einen Finger weniger. Das Museum hätte ausreichend gesichert, meinten die Gerichte. Ne, das seh ich anders. Aber akzeptieren wir das Urteil mal. Haftet dann die Lehrerin bzw. das Land oder die Schule (Stadt als Trägerin) als Veranstalterin des Ausfluges? Das BVerfG 1 BvR 274/12 meint, ein Prozesskostenhilfeantrag zwecks Schmerzensgeldes anlässlich einer verweigerten Transplantation wegen mangelnder Deutschkenntnisse habe Aussicht auf Erfolg. Wie ist es denn, wenn die Klinik einem starken Raucher, Alkoholiker o.ä. eine Transplantation verweigert, weil diese zu unkooperativ seien? Die wichtigsten Dinge bei uns wie das Fernsehprogramm und Transplantationen werden heimlich und nicht von gewählten Leuten entschieden. Im Schlussplädoyer im WCB-Prozess beantragt ein Verteidiger, 46 Ratsmitglieder darüber zu vernehmen, ob sie 2005 meinten, der Weltkonzern Hyundai stünde hinter dem Projekt, und wenn ja, wer ihnen das gesagt habe. Was wäre, wenn das Gericht dem nicht stattgegeben hätte? Ein Verteidiger kann Zeugen auch selber laden. Aber man will ja Revisionsgründe provozieren. Nach dem Bericht des General-Anzeigers vom 27.2. soll wohl der Eindruck erweckt werden, dass die Verwaltung die Ratsmitglieder getäuscht hat, indem eine hohe Bürgschaft gegenüber der Sparkasse als „Nebenabrede“ bezeichnet wurde. Aber selbst wenn. Dann ändert das nichts daran, dass die Angeklagten die Finanzmittel nicht hatten, die sie vorgaben, zu haben, vielleicht aber das Strafmaß. Die SZ meint, der EuGH habe durch die Entscheidung vom 26.2. zur Steuerhinterziehung des schwedischen Flussfischers Hans Akerberg Fransson gegenüber dem BVerfG geklärt, wer Koch und wer Küchenhilfe sei.

Die Spielhallenproblematik aus der Sicht der Kommunen ist ein altes Problem. Man schikaniert den Betreiber durch Stellplatzanforderungen ohne Ablösemöglichkeit (BauO) oder lässt den Genehmigungsantrag liegen, so dass der erst mal ein paar Monate Unkosten aber keine Einnahmen hat (Verwaltungslehre). Der BGH entscheidet am 20.3., ob ein Vermieter aus Prinzip Hunde mit einer Schulterhöhe von 20 Zentimetern per Formularvertrag verbieten kann. § 307 BGB? Ich würde sagen, es kommt auf das Haus, das Haustier und anderes an. In meinem Büromietvertrag steht, ich darf keine Reptilien oder andere Tiere mit mehr als drei Beinen halten. Hat der EuGH heute die Ultra-Vires-Lehre verletzt? Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, indem er sich zu Strafen und steuerlichen Sanktionen bei Steuerhinterziehung geäußert hat? Wie ist das bei uns? Geht das stereo (meines Wissens nach ja) und wird hier ne bis in idem verletzt? Auch die SZ schreibt am 26.2. zu dem Spielhöllenproblem. Die Bundesländer hätten ein (!) Gesetz erlassen (?) und der BMW wolle eine RechtsVO erlassen. Ah so – Berlin versucht als erstes Bundesland, die Spielhallen per Gesetz einzudämmen – das VG Berlin entscheidet über eine Klage am 1.3., der VGH Berlin 40/12 hat eine Verfassungsbeschwerde vorliegen und NRW hat die Problematik nach juraexamen.info als erste Februarklausur im ÖR gestellt. Da wird der BGH gucken: ein Flug von Bremen nach Asuncion mit zwei Zwischenstopps wird „annulliert“, wenn der erste Flug sich um 3 Stunden verspätet und man im Endeffekt 11 Stunden später ankommt – C-11/11. Das ist autonome Auslegung, welche die Airlines nicht hindern wird, mit Ausreden wie technischer Defekt zu kommen. Die Pressemitteilung C-617/10 ist ein Kurzlehrbuch zum Verhältnis EMRK und Charta der EU – letzere ist Kellner, die EMRK Koch. Jedenfalls prüfende Verwaltungsrichter mit dem Dezernat Ausländerrecht EU dürfte der FAZ-Artikel zur Armutsmigration und Verhinderungsmittel des Aufenhaltsgesetzes interessieren, da am Jahresende zumindest theoretisch mit einem Ansturm von Rumänen und Bulgaren gerechnet wird. Man müsste den Grenzübertritt verhindern. Denn wenn der Betreffende erst mal im Land ist, wird es schon praktisch schwer, den Aufenthalt abzukürzen. Der Generalanzeiger berichtet, dass ein „Räuber“ älteren Damen die Ohrstecker aus den Ohren reißt. Strafbarkeit? In Italien dürfen Italiener ab 25 den Senat wählen. Ab 18 das Abgeordnetenhaus. Wäre das bei uns zulässig? Bei uns wird der Bundesrat überhaupt nicht gewählt, daher müssten wir uns etwas zurückhalten. Das Makeup eines Kandidaten hat aber sicherlich Stunden gedauert.

Der Vortrag am 22.2.: Der Autoeigentümer will seinen Wagen, welcher von der Behörde als Werkzeug einer Grundstücksbesetzung einkassiert, wurde, zurück. § 40 II – ist das Verwaltungsgericht überhaupt zuständig? Ist das nicht vielleicht eine strafrechtliche Beschlagnahme? In der Prüfung Kindhäuser/Höltje/Thomer kam der Krabatfall sowie das Prüfungsrecht der Kanzlerin, im Strafrecht wurde die Autobombe am richt igen Fahrzeug angebracht, es stieg aber der Zwillingsbruder ein. Im Zivilrecht will der Autokäufer, dessen Fahrzeug der Verkäufer in eine Werkstatt gebracht hat, die Herausgabe. Es ist aber noch eine alte Rechnung des U gegen V offen. Die FAZ hat einen schönen Artikel – schön, wenn man Examen hat – zum römischen Recht. Wir wurden noch mit Originaltexten, auf deren Rückseite dann die Übersetzung stand, gequält. Jedenfalls kann man sich folgendes merken: bei den Römern war eigentlich alles, wie bei uns bis zur Schuldrechtsreform. Heute sind noch die Bereicherungsvorschriften 1 zu 1 übernommen worden. Die Repetitorensprüche „Wer bestellt, bezahlt“  – „Geisteskrankheit über alles“ – „Wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist selber schuld“ – „Wer vom Eigentümer erwirbt, tut Eigentum erwerben tun“ haben schon im 12. Jahrhundert gestimmt. Das OLG Oldenburg – Zeitung, leider ohne Aktenzeichen – behandelte den Fall, dass ein Kaffeefahrtengauner die einkassierten Abbuchungsvorgänge und Überweisungsträger trotz eingegangener Widerrufe bei der Bank einreicht. Betrug wem gegenüber und zu wessen Lasten? Interessiert die Bank der Hintergrund? Betrug durch Einsammeln der unterschriebenen Blankostücke? Eine Stellplatzverwechslung bei Kauf einer alten oder neuen Eigentumswohnung kommt gar nicht so selten vor – OLG Zweibücken 3 W 127/12.

Das neue Wahlrecht ist vom Bundestag beschlossen worden – kein negatives Stimmgewicht, Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate korrigiert und 700 MdBs aufwärts könnten die Regel werden. Dürfte bei uns ein Staatsanwalt, der selber ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes hat, die Pistorius-Akte bearbeiten? Die „Polizeichefin“ hat diesen Staatsanwalt abberufen. Das ginge bei uns nun nicht. Davor haben wir bei der EU Angst – europäische Haftbefehle und Wasserprivatisierung durch obligatorische EU-weite Ausschreibung der Verträge. Geht die EU hier ans Eingemachte? Darf sie einem Mitgliedstaat vorschreiben, wie die Landesverteidigung auszusehen hat (Tanja Kreil) oder die Justiz (Notare, Bologna-Prozess auch für Juristen?)? Wasser ist schlimmer. Herr Gysi wird nervös. Strafbarkeit, wenn er im Bundestag den Anzeigenerstatter unberechtigterweise beschuldigt, er habe schon die Bundeskanzlerin angezeigt? Indemnität/Immunität?

Die letzte Klausur im Zweiten soll die Thematik des OVG Münster vom 30.6.2009 – 11 A 2393/06 – haben. Der Vortrag vom 20.2.: kann ein selbstreparierender Käufer Kostenersatz vom Hersteller, der nicht Verkäufer ist, verlangen? BGH NJW 2009 S. 1080 = VI ZR 170/07 – die Rückrufaktion bei den brennenden Pflegebetten? In der Prüfung Ey/Greier/Sachs wurde im Strafrecht die Struktur der Staatsanwaltschaft abgefragt – terra incognita – sowie Betrug durch den dopenden Radsportler. Im ÖR ging es um die Rücknahme einer Baugenehmigung eines Hauses im Naturschutzgebiet – ich habe das nicht richtig verstanden. Im Zivilrecht §§ 399 BGB, 354 a HGB sowie die Bestellung von 30 Honiggläsern, wobei der Besteller übersieht, dass der Aktionspreis nicht mehr gültig ist. Das BVerwG 6 A 2.12 und die Auskunftspflicht von Behörden gegenüber Journalisten zu alten Dingen (§ 4 LPresseG, § 29 VwVfG, DatenschutzG, InformationsfreiheitsG, Art. 5 I GG). Ein emeritierter Prüfer meinte mal, das Reichspressegesetz von Goebbels hätte über die Fortgeltungsvorschriften hinten im GG noch weiter Gültigkeit – außer ihm hat das aber keiner gemerkt. Zum LPresseG gab es mal eine hübsche, völlig falsch vom JPA gelöste Klausur zu einer Ghostwriteranzeige in der Zeitung. Auskunftspflicht der Redaktion übers OBG? § 1 LPresseG – die Presse ist polizeifest. Da darf nur der Staatsanwalt dran. Die Klausur hätte also mit einem einzigen Satz gelöst werden müssen. Hat der Staat jetzt eine Bringschuld, wenn er einen Redaktionsbrief mit Fristsetzung bekommt? Der Hamburger Senat hat wohl eine abstrakte Normenkontrolle der Betreuungsgeldregelung beim BVerfG beantragt. Wäre ein Bund-Länder-Streit auch gegangen? Hätte in diesem auch eine Grundrechtsverletzung, wie sie nun vorgetragen wird, thematisiert werden können? Was fällt einem zu ausländischen Zeitleiharbeitnehmern ein? Amazon. Ist eine Rechtswahl im Arbeitsrecht zulässig? Was sind zwingende Vorschriften, die nicht abbedungen werden dürfen?

Besitz ist mal dies und mal jenes. Beck.de weist auf die Entscheidung des OLG Celle 32 Ss 160/12 hin – jemand setzt Hanf in eine dunkle Ecke des Stadtparks oder an den Waldrand – eine ungeschützte Outdoor-Plantage. Hier noch die Noten vom 23.1. Ey/Hillgruber/Schmidt: 62 zu 90 (4+8), 48 zu 91 (7+10), 58 zu 103 (15+10), 52 zu 90 (11+9), 27 zu 43 (4+4). Gibt es nicht nur IPR und IZPR sondern auch Internationales Verwaltungsrecht? VG Schleswig 8 B 61/12 zu Facebook und unserem Datenschutzrecht. Eine ÖR-Klausur im Zweiten ist VG Hamburg 10 E 552/12 – OVG Berlin 1 B 65/10 nachgebildet – der Heizpilz vor der Kneipe. Würde bei uns Haftbefehl gegen den sehr berühtem Herrn Pistorius ergehen? Schwere der Tat als Haftgrund? Die Buchhandlungen sind über den Sündenfall von Amazon erleichtert. Ist eine Vertragsklausel gültig, nach der die E-Book-Inhalte bei Kündigung verschwinden, da man nur einen Mietvertrag geschlossen hat?

Nach der Pressemitteilung des BVerfG zur Sukzessivadoption liegt der Prüfungsschwerpunkt nicht auf Art. 6 sondern Art. 3 I GG. Da lag ich nicht richtig. BGH XII ZR 141/10 zu § 1365: die das Grundstück auf ihre Kinder übertragende Ehefrau behält sich ein Wohnungsrecht nach § 1093 vor. Das kann man nicht zu Geld machen – greift nun das absolute Veräußerungsverbot oder nicht? Im Zweiten am 15.2. Dylla-Krebs/Berger ging es um den 31.5.2013 – nach der Vorgabe des BVerfGs, muss bis dahin die neue gesetzliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung stehen. Wie muss die aussehen? Abstandsgebot. Die Kameraattrappe auf Nachbars Garten – u.a. BGH VI ZR 176/09 – wurde geprüft. Der Vortrag am 24.1. im Zweiten: der Mieter einer ETW verbaselt den Zentralschlüssel, die Anlage muss für 1.300 € ersetzt werden – AG Ludwigsburg 8 C 3212/09. Im ÖR ging es um die Beerdigungskosten zulasten des Sohnes, der seinen Vater überhaupt nicht kannt. Im Strafrecht Mord und § 28. Das BVerfG entscheidet am 19.2. über die Sukzessivadoption von homosexuellen Paaren. Das Stichwort ist wie immer das Kindeswohl. Was soll es für einen Unterschied machen, ob das adoptierte leibliche Kind von dem Lebenspartner abgeholt werden darf oder das doppelt adoptierte? Die SZ meint, dass jetzt noch die gemeinsame Adoption juristisch offen sei. Nun kommt der 10-Punkte-Plan gegen Pferdefleisch-Lasagne. Niedlich. Bund und Länder tun sich zusammen anstatt ins Gesetz zu gucken. Gysi und seine angebliche Stasivergangenheit. § 44 b AbgG. Es ist ein bisschen unfair, lediglich wissen zu wollen, ob ein MdB mit der Stasi kooperierte oder der SED half, ihr Geld bei der Wende verschwinden zu lassen, jedoch nicht, ob ein Abgeordneter mit dem russischen oder sonst einem Geheimdienst zu tun gehabt hat.

Besteht hinreichender Tatverdacht bei der Mutter der jesidischen Familie, in welcher eine Tochter durch die Geschwister getötet wurde, hinsichtlich des Verprügelns mit einem Holzstock in ihrer Gegenwart und sonstigen „Erziehungsmaßnahmen“? OLG Hamm III-3 Ws 13/13. Frau Aigner möchte wegen des falsch deklarierten Pferdefleisches einen Nationalen Aktionsplan durchführen. Schon das Wort ist seltsam. Wenn über Wikipedia ins Lebensmittelrecht schaut, dürfte die deutsche Rechtsgrundlage schwierig sein. Pferdefleisch ist ja nicht schlechter als Rind u.ä.. § 19 LFGB mit § 38 – Kontrollen wegen Täuschung? Aber: das Fleisch wurde aus EU-Staaten importiert. Und die Landesbehörden haben die Kompetenz. Was darf eine Bundesministerin hier also machen außer anzukündigen?

Soweit ich den BGH in 1 StR 530/12 richtig verstehe, entfällt in der Sado-Maso-Szene eine Straftat nur dann, wenn die Domina vorher präzise nachfragt, ob sie dies oder jenes nun machen darf oder nicht. Wundertütenarrangements nach dem Motto, ich lass mich überraschen, gehen also nicht. Liegt Heimtücke zulasten eines 2 Wochen alten Kindes vor, wenn der Vater zwar in der Wohnung aber nicht im Zimmer und auch nicht misstrauisch ist? BGH 2 StR 309/12. Nach der SZ soll der Bundespräsident sein materielles Prüfungsrecht bei der Ausfertigung des Betreuungsgeldgesetzes ausgeübt haben, präziser: seine juristischen Mitarbeiter haben sein Prüfungsrecht ausgeübt. Die FAZ diskutiert den fehlenden Gleichlauf von Strafjustiz und Urteilen der Finanzgerichte in Steuersachen. Wie kann vermieden werden, dass jemand wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird und nachher beim BFH Recht bekommt? In Zivilsachen will die StA sich nicht als kostenloser Ermittler missbrauchen lassen und verweist auf die mögliche Klage vor den Zivilgerichten. Manchmal, manchmal auch nicht.

Bisher liefen im Februarklausurentermin im Zweiten u.a. die Entscheidungen des OLG Schleswig 3 U 69/11 und BGH V ZR 17/11 (dank freundlicher, unentgeltlicher Zurverfügungstellung durch die Kaiserseminare, in denen diese Fälle vor dem Klausurtermin bearbeitet wurden, kann ich das hier mitteilen – Sie wissen, bei mir gibt es keine bezahlte Werbung – die Nennung der Quelle dürfte aber nicht erst seit Frau Schavan in diesen Fällen selbstverständlich sein). Rechtfertigt der Anschluss- und Benutzungszwang bei der Abwasserentsorgung den Grundstückseigentümer eines verpachteten Grundstücks als Vertragspartner anzusehen, bei Kanalanschluss oder einem sog. rollenden Kanal? BGH VII ZR 122/12. Der Strafrechtsvortrag im Zweiten am 14.2.: eine Frau verzichtet absichtsvoll auf den Kondomeinsatz beim Geschlechtsverkehr mit ihrem HIV-positiven Freund. Sie infiziert sich. Als er sie verlässt, zeigt sie ihn wegen Totschlagsversuchs an. Die StA stellt ein. Die Prüfung Anders/Nimphius/Rüter: im Strafrecht ist der Fahrlehrer betrunken. Im ÖR liegt zwischen der belästigenden Werkstatt und dem Wohnhaus eine Straße – alles ohne Bebauungsplan. Im Zivilrecht Erbrecht – Auslegung. Das sind ja Clowns – überfallen zu 6 Leuten zunächst den falschen Transporter in Köln-Rodenkirchen. Als der richtige Geldtransporter kommt, wird auf die Frontscheibe geschossen. Tötungsvorsatz? Dann steckt man drei Fahrzeuge in Brand – die Herren sind wohl polizeilich bekannt. Bei 6 Leuten lohnt sich das Risiko nur, wenn mindestens pro Nase eine Million rauskommt. Man ist ja nun jahrelang auf der Flucht. Das falsch deklarierte, aber leckere und gesunde Pferdefleisch beherrscht die Zeitungen mangels weiteren Rücktritts diese Woche. Ist die Lasagne mangelhaft, wenn ich das gar nicht gemerkt habe? Die Rumpelstilzchengeschichte gibt es auch beim BGH – nun meinen dortige Richter, die Einforderung von dienstlichen Stellungnahmen könnte sie in der richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigen. In der persönlichen (finanzielle, so dass der Richter nicht als Türsteher zusätzlich jobben muss) oder in der sachlichen (Weisung zur Lösung dieses Falles)? Wie schon das Wort „dienstlich“ sagt, kann Dienstaufsicht weder noch sein. Missbrauchsgebühr bitte. Nach der SZ haben sich 100e Berliner gegen eine rechtmäßige Wohnungsräumung durch den Gerichtsvollzieher gewehrt. Wer zahlt die Kosten des Polizeieinsatzes? Der Gläubiger oder die Mieter oder der Steuerzahler? Störer?

Die SZ berichtet über einen Beschluss des AG Duisburg: kann der Betreiber eines Internetbewertungsforums z.B. über Ärzte gezwungen werden, die Identität des Beitragsschreibers preiszugeben oder hat er das Privileg eines Journalisten? Darf man sich Journalist nennen, wenn man bisher vergeblich versucht hat, einen Leserbrief unterzubringen? Die Pressekammer des LG Köln hat die verkehrte Welt der Beweislast bei § 1004 im Fall der Strauß-Kinder vorgeführt. Nicht derjenige, der aus § 1004 klagt, muss die anspruchsbegründende Tatsache beweisen, sondern derjenige, der die angegriffene Behauptung aufgestellt hat, muss deren Wahrheit nachweisen. Präzedenzfall Gerhard Schröder und die angeblich getönten Haare. Ich würde ja gerne mal den Streitwert des Verfahrens wissen. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte nicht eintrittspflichtig sein. Obama will eine Freihandelszone mit Europa – sprich der EU – das AETR-Urteil des EuGH – die Außenkompetenz entspricht der Innenkompetenz. Ob Obama im Sinn hat, dass deutsche Autos günstiger in die USA exportiert werden können? Das glaube ich weniger. Da wir alle in der WTO sind mit dem Meistbegünstigungsprinzip – erschließt sich mir der Vorstoß nicht ganz – das liegt aber an meinem Unwissen und nicht an dem amerikanischen Präsidenten. Interessant war, dass er einen starken Staat proklamiert – Big Government – Atlas Shrugged. Wir bilden uns wenigstens ein, auf dem umgekehrten Weg zu sein – Schlanker Staat – so viel Freiheit vom Staat wie möglich – das liberale Staatsideal im GG – die 5 Freiheiten im BGB. Im Suhrkamp-Rechtsstreit vor dem LG Frankfurt findet eine Mediation statt – s. §§ 159, 278 V ZPO.

Die SZ berichtet über ein Augsburger Strafverfahren – der Vorwurf des Wuchers gegen den Schlüsseldienstbetreiber, weil für 10 Sekunden Arbeit 326 € berechnet wurden. Beck.de – BGH 5 StR 574/12: Gib mir 400 Euro, sonst landest du im Häcksler – ist das gefährliche Werkzeug in § 250 so wie in § 224 zu verstehen? Das AG München hat den umfallenden Bauzaun entschieden – 244 C 23760/11 – allein dass er umgefallen ist, ist ein Anscheinsbeweis für die Standunsicherheit – bisher gab es nur zwei anerkannte Fallgruppen für den Anscheinsbeweis – das Auffahren und die HIV-Infektion nach einer Operation, wobei beide Fälle einmal durch die Anwälte der verklagten Versicherungen – es wird ein Konvolut anderslautender Urteile mitgebracht – als auch die Krankenhäuser – vorheriger Aidstest – bekämpft werden. Nordkorea zündelt wieder. Problematisch ist, dass dieser Staat wie Israel nie – anders als z.B. der Iran – den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben hat. Die Zuständigkeit der UNO kann also nicht wegen Gefährdung des Weltfriedens durch Vertragsbruch begründet werden. Die Herstellung von Atomwaffen per se ist vom IGH auch nicht als naturgemäß verwerflich eingeschätzt worden. Im Zweiten wurde neulich die Kinder-Ochsenknecht-Problematik – BVerfG 1 BvR 2499/09 – geprüft. Gilt die Lüth-Caroline-Charlotte-Rechtsprechung für die Berichterstattung über Auffälligkeiten von Kinderstars? Die FAZ berichtet über eine BVerfG-Entscheidung (2 BvR 2805/12) zu der Zuständigkeit der US-Justiz hiesige Unternehmen mit Zustellungen zu überziehen. Die Gefahr des punitive damage – Strafrecht im Zivilrecht – ändert daran nichts. Das wurde nach meiner Erinnerung schon mal anders gesehen. Die First Lady versucht eine außerparlamentarische Opposition „organisation for action“ auf die Beine zu stellen. Was könnte man bei uns gegen dieses Verhalten tun? Nichts?

„Zwölfjähriger fliegt ohne Ticket von Brüssel nach Málaga“ – man beachte das präzise Zitat – unser berühmter Flugreisefall aus den 70ern dürfte heute anders zu lösen sein. Eine Fluggesellschaft, die sich von einem Kind übertölpeln lässt, haftet den Eltern auf Rückführung, aber nicht der Junge auf Wertersatz der Beförderungsleistung und erst recht nicht die Eltern aus GoA für den Rückflug. Die wenigen Gaskunden, die sich nicht beim AG Euskirchen verglichen haben, haben nun vom BGH VIII ZR 80/12 bestätigt bekommen, dass man spätestens seit 2005 wusste, dass die an die Heizölpreiserhöhungen angekoppelten Gaspreiserhöhungen so nicht haltbar sind. Die Anwälte des Gasversorgers haben da aber dennoch selbstbewusst gegengeschrieben. Der Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird nun nicht mehr von der GEZ sondern dem örtlichen Rundfunksender – für mich WDR – beigetrieben. Darf ein Grundrechtsträger nun als Beitreiber in die Pflicht genommen werden? Bezahlte man früher für ein Radio 5,76 € fallen nun 17,98 € auch ohne jegliches Gerät an. Die Unternehmen wie Supermärkte befürchten wegen der für die „Betriebsstätte“ anfallenden Beträge hohe Zahlungsverplichtungen. Singles stehen wie meist am schlechtesten da. Hat ein Makler seine Provision nur verdient, wenn er seinen Kunden als einzige Braut dem Verkäufer zuführt oder  reicht es, wenn er ersteren in das Haifischbecken einer Zwangsversteigerung wirft und er da das Grundstück ersteigert? LG Aachen 10 O 271/12. Ist die diffuse Ankündigung eines Amoklaufes auf Facebook nach § 126 strafbar? LG Aachen 94 Ns 27/12. Ein aktueller, schulmäßig durchgeprüfter Abschleppfall mit einer Fristenproblematik – VG Aachen 6 K 1106/09. Die Präsidentin des BAG äußert sich in der FAZ zur Altersdiskriminierung, Videoüberwachung, Leiharbeitnehmern und den Karteileichen im BGB wie § 622 II 2. Die SZ berichtet über das erste beinahe erfolgreiche, europäische Bürgerbegehren. Auch die SZ diskutiert den Herzogvorschlag, den Bundespräsident durch die Bundesversammlung abwählbar zu machen, damit ein Hannoveraner Staatsanwalt nicht über Sein oder Nichtsein entscheiden könne. Naja – man hat 1949 absichtlich keinen Art. 67 GG für den Bundespräsidenten eingeführt, weil man hoffte, so etwas Unerquickliches politisch im Hinterzimmer erledigen zu können und dass der Amtsinhaber die Nerven verliert – was sich bisher ja als zutreffend erwiesen hat. Die FAZ fragt, wer den Papst denn nun bis zur Neuwahl vertritt – ein Kardinalskollequium, aber nur geschäftsführend in laufenden Angelegenheiten.

Im Zweiten wurde im Januar die Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom September zum Zombie-Walk von 700 Essenern geprüft. Ist das eine anmeldungspflichtige Versammlung oder eine Sondernutzung? Wird gegen das Vermummungsverbot verstoßen? Immunitätsaufhebung wegen eines angeblich an die Stasi kolportierten Interviews mit dem Spiegel. Es geht hier mal nicht um den Verrat von Mandanten. Da Herr Gysi fast jeden verklagt, der ihm Stasikontakte unterstellt, sind die Formulierungen in den Zeitungen interessant zu lesen. Da haben bestimmt 5 Pressejuristen drüber geguckt. Lasagne vom Pferd – einem wird ex tunc schlecht. Subjektiver Fehlerbegriff und irgendwelche Ansprüche gegen den unwissenden Discounter?

Nach Klärung der Problematik NPD und Schornsteinfeger hat nun das VG Weimar 1 E 1194/12 die Waffenbesitzkarte entschieden. Dass man nicht durch das BVerfG verboten wurde, ist also kein Persilschein in allen Rechtsgebieten. Einen Anspruch auf Einladung zum Neujahrsempfang des Landrats hat der NPD-Kreisratsherr übrigens auch nicht – VG Weimar 3 E 27/12. Die SZ berichtet von der Drohnenrechtslage aus unserer Sicht. Die Bundesanwaltschaft habe sich nach langem Hin und Her für zuständig erklärt, um die Tötung mittels Drohne eines aus Wuppertal ausgereisten Mannes in Afghanistan zu prüfen. Ist das ein Kombattant oder ein Verbrecher? Gilt die Haager Landkriegsordnung für asymmetrische Kriege oder nur für den Kampf Mann gegen Mann? Wie weit geht das Notwehrrecht? Die US-amerikanische Carolina-Entscheidung modernisiert? Preemptive strike gegen nicht staatsgetragene Terroristen? Als Jurist sagt man sich eigentlich, wo kämen wir denn da hin. Als Mensch ist man froh, dass die Terroristen wenigstens auf eine Art effektiv und ohne eigene Verluste bekämpft werden können. Nicht eine Zeitung (aus dem Auge der Betrachterin) gibt Frau Schavan bei der intendierten Klage den Hauch einer Chance.  Wobei wohl keiner – ich auch nicht – eine Zeile der Arbeit gelesen haben wird.

Die Prüfung am 6.2. Klatt/Weigend/Paffrath: im Zivilrecht wurde die Gesetzesnovelle – Sorgerecht für nichteheliche Väter – besprochen. Im Strafrecht klassisches, im ÖR will die NPD eine Stadthalle haben. Der Vortrag vom 6.2. – § 25 HGB, wie immer analog. In der Prüfung Jox/Doleischv.Dolsperg/? wurde im Zivilrecht wie immer Familienrecht geprüft – Vaterschaftsanfechtung – und die letzte BGH-Entscheidung zu den Schenkkreisen – Rückforderung gegen den Beauftragten. Im Strafrecht die BGH-Entscheidung zur Finanzierung von Al Quaida durch Lebensversicherungen. Im ÖR erging eine Verfügung auf Entfernung eines Containers auf einer Grünfläche. Das AG München 223 C 12655/12 meint, dass ein Zweijahressportstudiovertrag nicht auf einer Freizeitveranstaltung geschlossen werde und daher nach dem Probetraining nicht mehr widerruflich sei. Was ist also der Unterschied zu der auf einer Kaffeefahrt gekauften, überteuerten Kamelhaardecke? Der abgewählte niedersächsische Justizminister wird im Dienstwagen mit 0,8 Promille erwischt. Er hatte vor einiger Zeit nachweislich an einem wissenschaftlichen Trinken teilgenommen und weiß daher ziemlich präzise, ab wieviel Bier er in die 0,8 Zone kommt. Vorsatz? Die Zeitungen diskutieren nach wie vor die wünschenswerte Verjährung bei Frau Schavan (obwohl Doktorarbeit gleich Studienabschluss ist und zudem ein Dauerdelikt vorliegt?) und ob das Thema nicht für eine verhuschte, junge Studentin völlig ungeeignet gewesen sei. Tut mir leid. Das ist alles gegenüber Abschreiben nicht schwerwiegend.

Ein weiterer Schritt zur Gleichschaltung der OHG und der GbR – die Geschäftschancenlehre – BGH II ZR 159/10. Als Gesellschafter hat man aus der Treuepflicht heraus ein positives Konkurrenzverbot (Geschäfte sind als Bräute der Gesellschaft zuzuführen) – für die OHG geschrieben, für die GbR selbstverständlich. Die FAZ druckt den Originalwortlaut der Schavanentscheidung ab, die wohl nicht von einem Juristen formuliert wurde (wird für ungültig erklärt und entzogen). Kommt jetzt ein Überdenkungsverfahren – § 110 JustizG? Wie lange dauert die erste Instanz beim VG Düsseldorf? Sämtliche Verfahrensfehler, die gemacht worden sein sollten, können geheilt werden, bis auf Baulärm während der Klausuren. Frau Schavan sollte berücksichtigen, dass Spezialkammern der Verwaltungsgerichte seit Jahrzehnten nichts anderes machen, als Prüfungsanfechtungen zu behandeln, wenn sie nicht gerade Klagen auf Medizinstudienplätze abarbeiten müssen. Null Chance. So sieht die SZ das auch. Wobei wie bei Guttenberg u.a. das Problem besteht, dass bei offensichtlichem Pfuschen die Prüfer ja blind gewesen sein wollen. Aber wie beim strafrechtlichen Betrug auch: die Dummheit des Opfers kann ja nun kaum zur Straflosigkeit des Betrügers führen. Das OLG Frankfurt beschäftigt sich mit Hoffnungsinvestitionen von Architekten über 300.000 € – 10 U 183/11 – Aquiseanstrengungen sind nicht einklagbar. Ist die Wahl der Nachbesserung bei einem Neuwagen ein Weg ohne Wiederkehr? Nein – BGH VIII ZR 374/11. Das OLG Hamm 14 U 7/12 nun nach dem Samenraub mit der Auskunftspflicht über den Samenspender. Das Mädel denkt, es erfahre demnächst den Namen. Wenn die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen erst seit 2007 besteht und steuerliche und sonst berufsrechtliche Pflichten nach 10 Jahren enden, wüsste ich nicht, wie ein Zwangsgeldantrag nach § 888 ZPO Erfolg haben sollte. Die verfahrensrechtliche Frage ist natürlich, ob dieser Punkt im Erkenntnisverfahren und/oder im Vollstreckungsverfahren zu klären ist und ob entsprechende Urteilsausführungen bindend für das Verfahren nach § 888 sind, das ja im übrigen bei der Ausgangskammer stattfindet.

Das LG Wuppertal 16 O 95/12 soll einem Vergewaltigungsopfer mehr Schmerzensgeld zugesprochen haben, als gefordert – 100.000 €. Wie kann das rechtlich sein? Das OLG Hamm I-22 U 108/11 zum Samenraubproblem in zivilrechtlicher Hinsicht. Haftet die Samenbank, wenn das Verfalldatum überschritten wird? Wer hat die Beweislast, dass die geleistete Unterschrift echt ist? Ist sie widerruflich? 15 Mitglieder des Promotionsausschusses in Sachen Schavan haben wie folgt abgestimmt: 12 dafür 2 dagegen und eine Enthaltung, also auch dagegen. Ist dieser Ausschuss nicht überdimensioniert? Die FAZ schreibt ausführlich zum Länderfinanzausgleich. Bayern regt sich über das Studentenbegrüßungsgeld in Berlin auf – die haben wohl vergessen, dass zeitweise in Passau nicht eingeschrieben wurde, bevor der Student nicht seinen ersten Wohnsitz da angemeldet hatte. Er hat sich dann eingeschrieben und ist auf dem  Rückweg bei der Stadt vorbei und hat wieder auf den 2. Wohnsitz votiert. Zuckerbrot und Peitsche. Dann geht es um die Stadtstaaten- und Hauptstadtproblematik. Da die Eigenkommensteuer vom Wohnsitzfinanzamt genommen wird, fahren die Leute, die in Hamburg arbeiten, die Straßen kaputt, zahlen aber ihre Einkommenssteuer nach Niedersachsen. Alte Kamellen. Das wusste man doch beim letzten Ausverhandeln. Der BGH II ZR 136/11 bejaht einen Auskunftsanspruch auf Bekanntgabe der Name der Mitgesellschafter – angeblich wolle man sich ja zusammentun. In Wirklichkeit wollen die Anwälte einen Hebel haben, um Mandate zu aquirieren. Der bisherige Umweg über die Gründung eines Vereins, „wir helfen uns untereinander“, ist jetzt nicht mehr notwendig, um das Verbot der kalten Aquise zu umgehen.

Die Prüfung am 16.1. Zimmermann/Kubink/Habermehl – die Noten: 47 zu 91 (11+11), 38 zu 84 (10+12), 48 zu 82 (7+9), X zu ausreichend (3+4) und ein U-Boot. Im Zivilrecht kam der BGH – GoA des Bestattungsunternehmers, im Strafrecht BGH-Cleanmagic und BGH-der-Algierer-in-Guben, im ÖR hören Nachbarn Kindergeschrei und rufen die Polizei. Ein Riesenwettskandal im Fußball soll ausgerechnet um die Bundesligen einen weiten Bogen gemacht haben. Wir sind wieder bei den Herren Hoyzer und Sapina. Interessiert den Zeitungsladen, der die Wetten annimmt, ob der Wetter manipuliert hat oder wenigstens von solchen Dingen weiß? Im ersteren Fall ja, denn dann ist das vom Wesen her keine Wette mehr. Das bloße Wissen gibt keine Manipulationsherrschaft und ist daher nicht ausreichend. Wie bei Internetwetten – § 263 a? Täuschungsähnlich? Die Düsseldorfer Universität soll am 5.2., bevor das Land im Karneval versinkt, eine Entscheidung über die Doktorarbeit von Frau Schavan treffen. Man darf gespannt sein.

Im Zweiten wurde letzte Woche die BVerwG-Entscheidung 7 C 1.12 thematisiert. Hat der Bundesrechnungshof nur dem Bundestag zu berichten oder auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Reportern? Am Wochenende wird eine Welle von Mieterhöhungen über das Land gegangen sein. Man will vor den Kappungsplänen der Bundesregierung noch mal nach altem Recht erhöhen. Autohaftpflichtversicherungen und Sachverständigengutachten: obwohl fast jedes Amtsgericht im Land – auch AG Bonn 106 C 60/12 – urteilt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch dann den Gutachter bezahlen muss, wenn sie sein Gutachten nicht in allen Punkten akzeptiert – meist die örtlichen Werkstattpreise – weigern einige sich nach dem Motto, klag doch. Die SZ diskutiert den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag, wenn man denn noch im Genuss einer zweiten ist. Art. 16 GG – der Thomas-Mann-Artikel – könnte verletzt sein.

Der Vortrag am 31.1.: der minderjährige Fahrradkäufer veräußert dieses an einen gutgläubigen Radhändler, die Eltern genehmigen nicht. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Grunewald/Harperath wurde im Zivilrecht der Hengst mit dem Sommerekzem, ein Fall mit § 56 HGB und eine Deliktshaftung plus OHG geprüft. Im Strafrecht § 265 a – der geschichtliche Hintergrund war unbekannt – soweit einige geschichtliche Grundkenntnisse – Feuerbach – Analogiegebot – Analogieverbot. Im ÖR das Ozelotgehege im unbeplanten Innenbereich. Das Fass ohne Boden – PKH und Beratungshilfe – hat der Bundestag am 31.1. stopfen wollen. Man darf gespannt sein, ob sich etwas ändert. Das OLG München hat zulasten von Frau Zschäpe die subjektive Theorie der Bundesanwaltschaft mitgetragen und die Anklage wegen Mittäterschaft zugelassen.

Januar: Der Vortrag vom 30.1.: der städtische Haushaltsplan sieht Subventionen für Produzenten vor – es bewirbt sich ein Kücheneinzelhändler. Wegen Arbeitsüberlastung wird erst ein Jahr später der Fehler bemerkt. Das Geld ist natürlich schon ausgegeben. In der Prüfung Dabitz/Wiesner/Jürgens wurde im Strafrecht JGG und Strafbefehl en detail geprüft. Im Zivilrecht gestörtes Gesamtschuldverhältnis – OLG Bamberg 5 U 149/11 – im ÖR VwGO mit Einzelfragen. Die Südkurve berichtet, dass der Prüfer im ÖR 10 Minuten damit zugebracht hat, auf eine einzige Antwort zu warten „Wo ist das Problem?“ Keine Hilfestellung. Es ging um § 48 I 1 VwVfG – was ist mit der Ermessensausübung nach Bestandskraft? Die SZ berichtet über das am 31.1. vom Bundestag zu beschließende Gesetz zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters. Es geht nach dem Windhundprinzip. Widerspricht die Mutter dem Antrag nicht flott, haben beide das Sorgerecht. Die entscheidende Vokabel – das Kindeswohl – dürfte hier keine ausschlaggebende Rolle spielen. Die GEZ-Nachfolgeorganisation (wer immer das auch ist) liest in der Zeitung, dass Köln die notwendigen Angaben zur Erhebung des Rundfunkbeitrages nicht abliefern will. Und jetzt? VA mit Zwangsgeld? § 76 VwVG? Gibt es einen anderen Weg? Schätzen wie beim Finanzamt? Das machen Sie mir mal vor. Über den Staatsanwalt – Sozialbetrug?

Heute vor 80 Jahren. Ist Hitler legal oder illegal an die Macht gekommen? Es kommt darauf an, worauf man abstellt – die Wahl, die Ernennung zum Reichskanzler, das Ermächtigungsgesetz. Letzteres, denn die Präsidialverfassung in Weimar sieht den Kanzler nicht als Machtfaktor. Das Ermächtigungsgesetz ist zwar vielleicht nicht inhaltlich verfassungswidrig gewesen – es gab ja keinen Art. 79 III – aber Göring hat falsch gezählt und es gab Verhaftungen. Die FAZ erörtert aufgrund der geänderten Bundesratsverhältnisse die altbekannte Trickkiste, aus der sich die Bundesregierung bis zum September bedienen muss – die künstliche Aufspaltung in einen zustimmungsfreien und -bedürftigen Teil. Herr Altmaier fängt gerade damit an.

Aha, der BGH II ZR 134/11 beschäftigt sich am 5.2. mit der Frage, ob ein Fondsanleger verlangen kann, dass ihm die Kontaktdaten seiner Leidensgenossen mitgeteilt wird, zwecks Arbeitsbeschaffung für Anwaltskanzleien und angeblichen Hilfsvereinen, bei denen man dem schlechten Geld noch gutes hinterwerfen soll. Die sind so was von penetrant. VG Karlsruhe 1 K 2614/12 – die weitere Konkurrentenklage in causa Fischer. Die frühere Beurteilung „besonders geeignet“ wurde in „sehr gut geeignet“ abgeändert, was das VG dazu veranlasst, den Rechtfertigungszwang beim Präsidenten zu verorten. Am interessantesten dürfte der Grund sein. Der Kandidat spreche zuweilen seinen Kollegen die Kompetenz ab, was man umgangssprachlich in „Sie haben keine Ahnung“ übersetzen könnte. Fehlt hier die soziale Senatsführungskompetenz oder ist das eine typische Juristeneigenschaft, mit der man leben können muss? Kann man im Internet gekaufte Bäume widerrufen? OLG Celle 2 U 154/12 – § 312 IV nr. 1? Wie schützt man sich als Verkäufer nun davor, vertrocknete Bäumchen wieder zu bekommen?

Die Prüfung im Zweiten am 23.1. Schwiers/Fömpe/?: Im Strafrechtsvortrag war die Betrugsstrafbarkeit eines Mieters, bei dem das Jobcenter die Miete nachträglich zur Verfügung stellte, er diese aber nicht weiter leitete, zu prüfen. Im ÖR die örtliche Zeitungsüberschrift „Die Versetzung kam für viele überraschend“. Es war wieder mal eine Umsetzung gemeint, sowie die Genehmigungen für eine Imbissbude. Im Strafrecht der Vortrag nur im Hotel – nach 2 Tagen Aufenthalt ist man pleite, sagt es aber nicht. Im Zivilrecht Sicherungsübereignung/Anwartschaft – eine klassische Problematik. Der BGH VIII ZR 98/12 hat zwar dem Grunde nach den Internetanschluss zuhause aus dem immateriellen Bereich in den materiellen geholt (§ 253 I), da die Telekom Geld dafür nimmt. Allerdings bekommt man kein Geld, wenn ein Mobiltelefon aushilft und im übrigen nach einer Formel, die niemand ausrechnen kann. Wird einem die Telekom die Gewinnspanne mitteilen? Eher weniger. Das LG Bochum 9 S 166/12 lässt den Abbruch einer Internet-Auktion zu, wenn das zu verkaufende Auto defekt wird. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Der Vortrag am 23.1.13.: die vereinbarte Reparatur eines Whiteboards zum Selbstkostenpreis (Werkvertrag?) scheitert an der Angabe der falschen Geschäftszeit durch den Besteller. Der Mitarbeiter des U steht vor geschlossener Tür. In der Prüfung Ey/Schmidt/Hillgruber wurde im Zivilrecht die GmbH&COKG thematisiert. Im Strafrecht tankt jemand mit fremdem Nummernschild. Im ÖR Beamterechtliche Konkurrentenklage und ESM.

Zwei Berichte aus dem juristischen Alltagsdschungel: ein Anruf – Handyvertrag – man bräuchte die Personalien für den Nachweis des Anrufes. Es kommt ein Vertrag mit SIM-Karte. Erbost schickt der Mandant die zurück. Es melden sich Anwälte, die Karte wäre nicht angekommen. Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass das mit Einschreiben nicht passiert wäre. Die behaupten dann, da wäre eine chinesische Speisekarte drin gewesen. Im zweiten Fall wird jemand vielleicht Opfer eines Fonds. Eine Kanzlei erreicht beim OLG München die Bekanntgabe aller Anleger, weil die eigene Mandantin mit diesen Kontakt haben wolle. Dann wird man von zwei Kanzleien und einem Verein belästigt – praktisch wöchentlich mit Schreiben. Man solle sich beteiligen – natürlich nicht kostenlos. Eine Kanzlei will ein Gutachten für 100.000 € in Auftrag geben – die können das offensichtlich nicht selber beurteilen. Ein üblicher Pariser modus operandi steht in der Zeitung: bei einem an der Ampel stehenden Taxi wird das hintere Fenster eingeschlagen und die Handtasche mitgenommen. Die Täter sitzen auf einem Motorrad. § 316 a? § 243? Verpflichtet § 28 FSHG nicht nur zur Duldung der Anbringung einer Feuersirene sondern auch zur Übernahme einer schon vorhandenen beim Erwerb eines ehemaligen Schulgebäudes? VG Arnsberg 7 K 3053/11. Im Fall Schavan wird das Mehraugenprinzip zum Zentrum der Diskussion in den Zeitungen. Obwohl das juristisch nirgendwo stehe, sei es durch die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis unabdingbar. Also eine Art Handelsbrauch bei den Universitäten?

Die ÖR-Klausuren im Examen – Zweites im Januar – waren wie eigentlich immer Entscheidungen entnommen: der Kinderspielplatz VG Arnsberg 4 K 1276/09 und das Anwesenheitsrecht auf einen Anwalt OVG Lüneburg 11 B 372/10.

Noch aus gegebenem Anlass ein Hinweis zum Vortrag: wenn Prüfer vor einem sitzen, die erkennbar 60 plus sind, sollte man zu dem Vortragsrentner nicht sagen, der wäre sooooo alt und studieren wäre doch völlig sinnlos. Ein griffiges Urteil von heute – XII ZR 6/12! Bleibt die Feuerversicherung des Mieters auf dem Schaden sitzen, wenn der aus der Vermietersphäre kommt, wobei der Vermieter diese Versicherung verlangt hat bei Abschluss des Vertrages? Die Prüfung Kapischke u.a. am 16.1. – wie im Zweiten im Strafrecht der Bildzeitungsartikel. Im Zivilrecht das wertvolle Bild, das zum Sperrmüll gestellt wird. Im ÖR die Rücknahme einer Baugenehmigung. Das Amtsgericht Montabaur meint, dass ein Jäger, der einen Wolf für einen (fremden) Hund hält und ihn erschießt, wegen unnötigen Töten eines Tieres nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen sei. Stimmt das? Vorsatz für § 303, objektiver Tatbestand des Tierschutzgesetzes? § 16 II? Die Stadt Bonn sucht für die Strafgerichtsbarkeit vor Ort 186 Haupt-, Hilfs- und Jugendschöffen. Jobbeschreibung: 12 Termine im Jahr. Die Düsseldorfer Universität hat laut FAZ sich von Professor Gärditz aus Bonn ihr Vorgehen im Fall Schavan überprüfen lassen. Schadet es, dass es nur einen Gutachter gibt (bei unseren Examensklausuren korrigieren 2) und dass dieser nur eine Postfachadresse hat? Ist jeder, der einen Text analysieren kann (Juristen?) befähigt, die Plagiatsüberprüfung vorzunehmen? Er scheint von dieser Disziplin Erziehungswissenschaften nicht viel zu halten. Vielleicht sollte der Gutachter auch hochschulhistorisch bewandert sein – denn 1980 plus minus war das vielleicht noch etwas anders. Ist ein Gutachter befangen, der sich in der konkreten Sache schon über einen Leserbrief und ähnliches geäußert hat? Derselbe Befangenheitsbegriff wie bei Richtern? Dieses Vorgehen ist meines Erachtens nach etwas unfair – keine Waffengleichheit und man geht über die Presse. Wegen § 44 a VwGO kann Frau Schavan im jetzigen Verfahrensstadium das nicht gerichtlich klären lassen. Die Uni betreibt Vorwärtsverteidigung. Singapur bekämpft die Gentrifizierung durch drastische Erhöhungen der Grunderwerbssteuer und Zweitwohnungssteuer und eines Eigenkapitalanteils des Käufers von mindestens 25%. Wäre das für uns ein Weg gegen eine Immobilienblase? Auch wieder die FAZ: es gäbe 53.000 Betrugsfälle bei Arztabrechnungen gegenüber Kassen. Kann gemäß § 263 bestraft werden, obwohl laut BGH § 299 nicht greift? Sperrwirkung? Der Aufreger des Tages: eine katholische Kölner Klinik will ein mögliches KO-Tropfen-Vergewaltigungsopfer nicht untersuchen, nachdem diese von einer Notärztin schon die Pille danach verschrieben bekommen hat. § 323 c? Lance Armstrong soll im Fernsehen vollumfänglich gestanden haben. Wie dürfte das bei uns verwertet werden?

Wenn man sich mit der Ehefrau des Gebrauchwagen- oder Pferdehändlers als Verkäuferin einlässt, ist man selber schuld – BGH VIII ZR 89/12. Es ist allerdings fraglich, ab wieviel Verkäufen die Ehefrau Unternehmerin ist. Hat man da einen Auskunftsanspruch? Der Vortrag vom 16.1.: Der 75jährige Student kündigt die vermietete Zweitwohnung in Münster wegen Eigenbedarfs und verstirbt vor bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist. In der Prüfung Ahn-Roth/vonDanwitz/Tillmann-Gehrken wurde im Zivilrecht der vom Traktor überfahrene Labradorwelpe des BGH geprüft. Im Strafrecht Cleanmagic des BGH und der Kölner Mord ohne Leiche, im ÖR das Bierbyke des BVerwG. Die Noten: 47 zu 81, 40 zu 67, 37 zu 56, 34 zu 74 und X. Die Horrorgeschichten kennt man ja – Telefonkunden, die von der Telekom wechseln, haben plötzlich keinerlei Anschluss mehr – über Wochen mindestens. Der BGH III ZR 98/12 entscheidet, ob es für den fehlenden Online-Zugang zuhause Schadensersatz gibt oder nicht. Bagatellmängel en masse beim Autokauf – ab wann darf der Käufer zurücktreten, obwohl der Verkäufer bereit ist, zu reparieren? BGH VIII ZR 140/12 demnächst. Der BER: das Bauordnungsamt hat nicht richtig hingeguckt und die Prüfung an Sachverständige ausgelagert – § 839 a BGB. Die Flughafengesellschaft hat 300 Änderungsanträge gestellt, um den Terminal zu vergrößern – so in der FAZ. Die Haftungsfrage wird dadurch nicht einfacher. Zwei Bundeswehrflugzeuge fliegen ohne Bundestagsmandat nach Mali. Art. 87 a II GG?

Die Prüfung am 11.1. Schmidt-Eichhorn/Jorasch/Kubink: im Zivilrecht die letzte Abschleppklausur im Examen plus etwas ZPO, im ÖR die OVG-Entscheidung des tätowierten Polizeidienstbewerbers als Aufhänger für eine Tour de Force durchs Beamtenrecht. Im Strafrecht sperrt der Eigentümer den Dieb im Badezimmer ein, will ihn dann aber wieder laufen lassen, weil es ein Nachbarsohn ist – Examensklausur. Das Mündliche am 15.1. im Zweiten – Kapischke/Berger/Stobbe – die Noten: 40 zu 80 (8+12), 40 zu 71 (7+8), 51 zu 90 (6+11), 33 zu 59 (5+7) und 64 zu 104 (7+11). Im Strafrechtsvortrag verlangt der Empfänger eines ihm versehentlich zugesandten Vollstreckungsbescheides von dem Absender 150 € für die Rücksendung. Versuchte einfache Erpressung? Sei es ein erhebliches Übel, obwohl für § 812 doch § 269 BGB gelten würde, so dass der Beschuldigte gar nicht verpflichtet sei, das Dokument zurückzuschicken? So die amtliche Lösungsskizze. Was hat das mit dem empfindlichen Übel zu tun? Und eine ältere BGH-Entscheidung: eine Ehefrau macht in der Verhandlung als Zeugin ihr Verweigerungsrecht geltend – der Verteidiger will aber das vorlesen, was sie am Tag vorher in seiner Kanzlei zu Protokoll gegeben hat. Im Strafrecht Bildzeitung – Luxusreisen von Gewerkschaftlern (§ 119 BetrVG wurde nicht geprüft), Abgeordneten und ähnlichen. Dann die Bombe auf dem Bonner Hauptbahnhof: versuchter Mord, wenn der Zünder funktionsfähig war? Dennoch Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft – § 120 II GVG? Im Zivilrecht BGH – Vertu-Handy und BGH – bei der Herausgabevollstreckung in ein Grundstück stehen da einige Rehe rum – BGH I ZB 19/11. Was jetzt? Und der neue Berliner Flughafen – Gewährleistungsrechte gegen den Bauunternehmer auch ohne Abnahme? Im ÖR will die Behörde vom Grundstückseigentümer, dass der mit seinem Schraubenzieher alte Fliegerbomben entfernt – § 3 II BBodenSchG. Die je-desto-Formel beim Sofortvollzug. Die SZ berichtet aus gegebenem Anlass über den BGH und die Problematik rechte Kunden und Banken sowie Hotels: darf eine Privatbank einem rechten Verlag das Konto einfach so kündigen? Darf ein Hotel nach Buchungsbestätigung einem NPD-Funktionär Hausverbot erteilen? Ist eine Sparkasse befugt, ein NPD-Konto zu kündigen? Muss die Post Briefe einer NPD-Fraktion befördern? In der SZ meinen Juristen, eine Klage auf Schadensersatz mangels Kitaplatz sei schwierig – man müsse den Verdienstausfall nachweisen. Wir wissen aber, dass das OVG Koblenz neulich einer Verpflichtungsklage schon stattgegeben hat. Eine schwedische Putzfrau entwendet einen Zug aus dem Depot und fährt in ein Wohnhaus. § 248 b? S. an – Absatz IV – obwohl unser Führer sich den Fall wohl nicht vorgestellt hat. § 315? § 242? Fahrlässige Gebäudebeschädigung??? Die Welt fragt, ob die Kunden der Bank, deren Schließfächer mittels eines Tunnels leer geräumt wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Bank haben. Vermutlich werden nicht wenige sich gar nicht melden – wenn es um Schwarzgeld geht. Der UN-Sicherheitsrat lobt Frankreich wegen der Mali-Aktion. Keine Flüchtlingsströme über die Grenzen – bis jetzt – die sind froh, dass sie nicht selber ran dürfen. In der FAZ schreibt Professor Noack zur Aufsichtsratshaftung in der BER-Affäre. Theoretisch gegenüber dem Unternehmen ja, praktisch aber nein. Das hat man sich fast schon gedacht. Da muss dann eben die Staatsanwaltschaft ran.

Der EGMR ärgert wieder mal Großbritannien. Darf eine Flugbegleiterin ein Kettchen mit Kreuz tragen? Eine Krankenschwester? Muss ein Standesbeamter homosexuelle Paare trauen und darf einem Sexualtherapeuten verboten werden, homosexuelle Paare zu beraten? Frankreich führt im Alleingang ohne die UNO (Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten) Krieg in Mali. Die SZ meint, das sei völkerrechtlich unbedenklich, da ja die Regierung um Hilfe gebeten habe. Das könnte man auch anders sehen. Irgendwer wird immer ein Telegramm schicken – soweit ich mich erinnere, hat Hitler auch in ein, zwei Fällen behauptet, er wäre doch um Hilfe gerufen worden. Jedenfalls stellt sich für uns die Frage, ob wir außerhalb der NATO, UNO, WEU Frankreich in einem Land beistehen dürfen, das im Zweiten Examen nicht gefragt werden darf und über dessen lupenreine Demokratie man nicht viel weiß. Der berühmte Mali-Fall. Ein Prüfer, der wegen seines „Staatsbesuches“ dort unten gerade in der Zeitung stand, fragte nach der Hauptstadt und dem Hauptfluss. Der Kandidat gewann erst beim BVerwG. Die Unterinstanzen meinten, das sei keine notenprägende Frage gewesen. Das BVerfG hat einen Richter, der in einem Zivilrechtsstreit erklärt hat, ihn interessiere die Wahrheit nicht, für befangen erklärt. Seine Aussage ist juristisch richtig. Manchmal muss ein Richter ja sehenden Auges ein falsches Urteil machen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, die Parteien erklären übereinstimmend, die Ampel sei rot gewesen. Der Richter weiß aber von seiner täglichen Heimfahrt, dass da überhaupt keine Ampel ist. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer im WCCB-Prozess in Bonn liest in der Zeitung, dass der einzige Angeklagte, der noch in U-Haft sitzt, nun aus  religiösen Gründen nur noch fasten und beten werde. Zwangsernährung wie bei RAF-Häftlingen oder Ausschluss aus der Verhandlung oder man stellt jeden Tag ein duftendes Steak eine Stunde in die Zelle.

Nachdem Herr Wowereit wie vorhersehbar das destruktive Misstrauensvotum, in welchem geheim abgestimmt wird, überstanden hat, stellt Herr Platzeck die Vertrauensfrage, bei der – wie bei Art. 68 GG – offen abgestimmt wird. Die Peitsche des Ministerpräsidenten. Die EZB, die seit dem Vertrag von Lissabon satisfaktionsfähig vor den EU-Gerichten ist, hat eine Massennichtigkeitsklage bei dem EuG am Hals. Schau’n mer mal. Ein gemieteter LKW bleibt in der Unterführung an der Decke hängen – grobe Fahrlässigkeit und Kaskoversicherungspfilcht des Vermieters? LG München 12 O 21256/11. Ein Autohaus will die Identitäten von Nickname-Benutzern, die auf einer Bewertungsplattform negative Bewertungen abgegeben haben – AG München 161 C 24062/10. Ist die Verhinderung der sog. Gentrifizierung – Veredelung von Stadtteilen – ein zulässiges bauplanungsrechtliches Ziel, indem z.B. der Einbau eines zweiten Badezimmers verboten wird?

Der Vortrag vom 11.1. ist wohl VG Neustadt vom 16.12.2008 – 5 K 938/08.NW – nachgebildet. Die aus dem Ausland zugezogene aber nicht angemeldete Kampfhündin. In der Prüfung Bernsmann/Ziemßen/Merschmeier wurde im Strafrecht der Rigolettofall vorgelesen – leider nicht bekannt. Der Majordomus Rigoletto des Herzogs von Mantua will diesen durch einen Auftragskiller töten lassen, da dieser seine Tochter „geschändet“ hat. Die Tochter verkleidet sich als Herzog, wird getötet und der Killer kassiert noch jede Menge Golddukaten. Im Zivilrecht wurde ein Protokollfall – statt eines Modeschmucks wird teurer Schmuck für den niedrigen Preis übergeben – geprüft. Im ÖR ging es um eine Kita, die als Baugenehmigungsnebenbestimmung, den Bau eines Spielplatzes, nciht erfüllt. § 80 V mit § 112 JustizG.

Ich krieg einen Schlag. Das ab dem 1.3. obligatorische, amtliche PfüB-Formular hat 9 Seiten. Bisher bin ich bei dem selbstgestrickten Antrag mit 2 Seiten ausgekommen. Kann es sein, dass der Staat Anwälte ärgern will? Ich liege gerade im Krieg hinsichtlich der Beratungshilfeformulare mit einem Amtsgericht. Hier noch mal die genauen Noten der Prüfung am 9.1. Dauner-Lieb pp..: 43 zu 82 (6+11), 39 zu 79 (7+11), 41 zu 75 (7+9), 63 zu 115 (10+14). Der Sportstudiobesitzer B sollte wohl nach der amtlichen Lösungsskizze wegen versuchter Sachbeschädigung verurteilt werden, als er den zweiten Spind aufbricht. Weil er Angst vor A gehabt habe, fehle das subjektive Rechtfertigungselement. Also wissen Sie, dann muss ich als Verteidigerin dem Mandanten raten, sagen Sie bloß nicht, dass Sie aus Angst gehandelt haben, sondern dass Sie aus Ihrer vertraglichen Pflicht heraus das Schloss aufgebrochen haben. Wie kann man strafbar sein, wenn man einem Kunden hilft, an seine Sachen zu kommen, nur weil man einen falschen Schwunggedanken im Kopf hat, wobei B vertraglich verpflichtet sein dürfte, das zu machen. Ne. Das läuft darauf hinaus, dass man bestraft wird, weil man das richtige aus Angst tut. Ich hab dauernd Angst. Der BGH 3 StR 330/12 meint, dass die besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrungsanordnung doppelt gemoppelt seien und deshalb nicht nebeneinander gingen. Aha. Stimmt das denn? Weiß ich so aus dem Kopf auch nicht. Herr Wowereit erwartet das Misstrauensvotum am Wochenende. In Berlin haben wir das Kontinuitätsprinzip und wohl kein konstruktives sondern ein destruktives Misstrauensvotum. Ein Gegenkandidat muss nicht durchgebracht werden. Es wird nämlich bisher keiner genannt. Hugo Chavez ist wieder gewählt, ist aber zu krank, auch nur zur Vereidigung nach Hause zu fliegen. Wie wäre das bei unserem Bundespräsidenten oder der Kanzlerin? Sigmar Gabriel gibt an, in seiner Jugend Autoreifen zerstochen haben u.a., woran sein Vater schuld gewesen sei. und tut sich selber deshalb furchtbar leid.. Wirkt sich das heute noch irgendwie aus? Der Mann war mal Lehrer. Das wird wohl alles verjährt sein. Aber Frau Schavan wird der Doktortitel nach über 30 Jahren aberkannt.

In der Prüfung Schilken-letzte Prüfung/Krämer/? am 9.1. wurde ein Grundschuldfall gefragt, eine Trunkenheitsfahrt und quer Beet zu allem und jedem – u.a. zum Atomausstieg. Die Zschäpeverteidiger meinten vorübergehend, die Anklageschrift entspräche nicht § 200 StPO, da nicht präzise angegeben sei, ob ihr Gründung oder Mitgliedschaft nach § 129 a StGB vorgeworfen werde. Das fängt nicht gut an. Der Strafrechtsvortrag vom 9.1.: der Fitnessstudiokunde lässt wegen eines verlorenen Schlüssels seinen Spind vom Besitzer aufbrechen, leider aber zwei Spinde, da er sich zunächst vertan hat. In der Prüfung Dauner-Lieb, Doleischv.Dolsperg, Jacoby wurden aus 43 dann 82 Punkte, aus 63 115, aus 41 75 und aus 39 79 Endpunkte. Im Strafrecht wurde der Vortragsfall noch mal durchgeprüft (muss das sein?). Im Zivilrecht war der Kartenlegerinnenfall des BGH Thema. Im ÖR gibt ein 12jähriger Schüler im Bus an, er wolle demnächst einen Amoklauf hinlegen und wird von seinem Kollegen verpetzt mit der Folge eines Polizeieinsatzes. § 1 GebG rauf und runter. Der BGH hat am 9.1. den Rentner, der für 40.690 € eine Photovoltaikanlage erworben hat, als Verbraucher eingestuft und den Widerruf zugelassen. Die Verteidiger von Frau Zschäpe haben im Zwischenverfahren beantragt, die Eröffnung abzulehnen. Die Dame hat ja nun mindestens ein Brandstiftungsdelikt eigenhändig durchgeführt. Ist das OLG nun ein höheres Gericht oder ein anderes? Darf es für das LG eröffnen, falls es nur von Brandstiftung ausgehen sollte? In der Schweiz scheint es seit 600 Jahren Grundbücher zu geben. Wäre bei uns eine Eintragung der Verpflichtung des Ewigen Lichts zwecks Sühne eines Mordes im 14. Jahrhundert heute noch durchsetzbar? Der Staat als Bauherr ist nicht erst seit heute überfordert – Elbphilharmonie – Stuttgart 21 – der Wowereit-Flughafen. Wie siehte es zivilrechtlich aus, wenn das Dach der Elbphilharmonie statt 3 Millionen nun 16 Millionen kostet – beispielsweise? Dürfte das AG dahingehend geändert werden, dass Aufsichtsräte Berufsaufsichtsräte und keine Politiker sein dürfen? Und selbst wenn, niemand könnte eine Parteimitgliedschaft verbieten.

Eigentlich  tut der Gesetzgeber ja viel, um eine Amtshaftung zu vermeiden – Subsidiarität z.B. Nach dem BGH III (nicht II) ZR 226/12  (nicht 11 – duje, da stimmte ja gar nichts) gilt das aber nicht, wenn Kita-Kids einen geparkten Wagen eines Handwerkers mit Kieselsteinen in kürzester Zeit werkstattreif schießen. § 832 gelte auch hier. Die FAZ legt erst mal eine Pause bei der Bearbeitung von Herrn Steinbrück ein und stürzt sich auf Herrn Wowereit. Er habe das Flughafendesaster zu verantworten. Aufsichtsräte sollen doch „nur“ kontrollieren, oder? Allerdings wird der Aufsichtsrat von den Hauptaktionären bestimmt. Also sitzt er auf zwei Stühlen. Der Fall zeigt, dass § 107 GO NRW auch auf die wirtschaftliche Betätigung von Ländern ausgedehnt werden sollte. Nach der SZ soll durch einen Staatsvertrag das Niveau des Unterrichts in den 16 Ländern angepasst werden und der Lehrerwechsel von und in ein Bundesland erleichtert werden. Die dritte Ebene. Das Grundgesetz nennt die zwar nicht, verbietet aber nicht, dass Länder untereinander freundlich mit einander umgehen – s. Justizministerkonferenz.

Kann man mit unbekannten Vorschriften umgehen? § 31 BeamtenVG und VG Freiburg 5 K 1220/11 – eine Schneeballschlacht unter Schülern als Dienstunfall für den mitmachenden Lehrer? Es gab mal eine Vortragsakte im ÖR, in welcher zu prüfen war, ob eine TBC-Erkrankung einer Mitarbeiterin im Sozialamt ein Dienstunfall nach Absatz III ist, weil Osteuropäer Kunden waren, die möglicherweise die Erkrankung übertragen haben. Kaum, denn dann könnte jeder Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt, jeder Lehrer, jeder, der Publikumsverkehr hat, sich darauf berufen. Die Welt fragt, ob die seit diesem Jahr bei der Ausgabe von Staatsanleihen vereinbarte CAC – Collective Action Clause – eine Befugnis, Vertragsbestimmungen mit 75% der Stimmen zu ändern, rechtmäßig sei. Als Normalbürger hängt man mit seiner Lebensversicherung mittelbar da drin. Herr Wowereit sagt im Fernsehen, das Land Berlin lege den Aufsichtsratsvorsitz nieder. Sieht das AktG überhaupt einen Aufsichtsratsrücktritt vor? § 102 II „spätestens“. Kann eine juristische Person Aufsichtsratsmitglied sein? Komisch.

Noch mal zur Unternehmereigenschaft des 76-jährigen Rentners, der sich zum ersten und letzten Mal in seinem Leben eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen lässt (BGH am 9.1.13): steuerlich ist das eine unternehmerische Tätigkeit, Die Anschaffungskosten fallen jedenfalls teilweise unter den Vorsteuerabzug – BFH XI R 29/09 vom 19.7.2011. Teilweise geht aber im Zivilrecht nicht – Hopp oder Topp – oder kann man sagen, bei der Anschaffung ist er Verbraucher, beim Verkauf an RWE aber Unternehmer? Sehr exotisch. Ist ein funktionierender Aufzug mangelhaft, weil es bei anderen Aufzügen gleicher Bauart Sonderprüfungen gegeben hat? Der Verdacht als Mangel – OLG Stuttgart 10 U 34/12 –  erinnert an den alten Endiviensalatfall. Könnte die Bundesregierung eine Platinmünze über 1 Billion drucken und in einen Safe der Bundesbank legen lassen, um ihre Verschuldungsproblematik zu lösen? Nach dem Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen von 1950 eigentlich ja – wegen der EZB aber dann doch nicht. Das BVerwG beschäftigt sich am 10.1. mit der Parallelproblematik zum Morgan-Bucher-Fall des EuGH. Hat ein Student, der in einem EFTA-Staat – Liechtenstein – studiert, Anspruch auf BAFöG?

Das Stichwort „big government“ soll nach Die Welt ein Grundsatzstreit in den USA sein. Darf der Staat Sozialstaat sein wollen? Es wird wie im Wahlkampf auch das Buch Atlas Shrugged von Ayn Rand zitiert. Ich habe mir das sogar gekauft. Sie können ja anderer Meinung sein, aber (sorry) Oberkitsch. Allerdings sehr spannend und fetzig zu lesen. Wie Downton Abbey eben auch. Die FAZ berichtet, dass der hessische Politikschulunterricht die Kommunalverfassung für geeigneten Lehrstoff hält, obwohl das ja alles viel zu kompliziert und exotisch sei – kumulieren und panachieren zum Beispiel. Die Schüler müssten eigentlich das Erste Juristische Staatsexamen im Kommunalrecht locker bewältigen können. Die BMJ droht, die bestechlichen Ärzte in § 299 StGB reinzuformulieren.

Ist ein Rentner, der eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren lässt, Unternehmer, weil RWE den produzierten Strom abkaufen muss? Der BGH VIII ZR 121/12 muss das entscheiden. An einer Klinik in L werden 38 Leberpatienten kränker dargestellt als sie sind (sie hätten schon eine Blutwäsche bekommen, es drohe also auch ein Nierenversagen), damit sie schneller eine neue Leber erhalten. Strafbarkeit? Zulasten der anderen und überhaupt? Die NPD versucht wie jedes Jahr am 27.1. – Befreiung von Auschwitz – eine Demo anzumelden – 2012 in Trier mit dem unverfänglichen Thema „Zurück zur DM“. Das OVG Koblenz hat auch das verboten. Darf die Stadt Neustadt für die Hambacher Jakobuskerwe ein Schnapsverbot und in welcher Form erlassen? OVG Koblenz 7 A 10821/11.OVG. Ist man nicht erwachsen genug? Müsste konsequenterweise nicht jeder Alkohol verboten werden? Eine Zeitung hat berichtet, dass an Silvester in Paris nichts los war. Jegliches Feuerwerk und Anstoßen auf der Straße sei polizeilich verboten worden, da zu gefährlich. Wäre das bei uns möglich? Sozialadäquates-gefährliches Verhalten? Die erste Entscheidung – OVG Koblenz 7 A 10671/12 – auf Übernahme der Kosten einer privaten Kita ab dem 1.8.2013 liegt vor.  Müsste das Begehren nicht als Amtshaftungsklage und damit bei den ordentlichen Gerichten eingereicht werden? Wohl nicht.

Der BGH X ZR 80/11 befasst sich mit der Deutung des groben Undanks, wenn ein Unternehmer einer Unternehmerin (des ältesten Gewerbes der Welt) eines seiner Häuser schenkt und man trennt sich nun. Das OVG Münster 6 B 1320/12 verschließt den Seiteneingang für Juristen mit Zwei Examina zur Amtsanwaltschaft, indem man als Justizinspektor anheuert. Das könnte man auch anders sehen. Die gewerbliche Altkleidersammlung kann entgegen der Meinung einiger Kommunen doch verhindert werden – OVG Münster 11 B 1330/12. Sollte man Kinder beim Kitesurfen anschieben, wenn es Anfänger sind? OLG Hamm I-6 U 57/12. Herr Steinbrück hält einen sehr gut dotierten Vortrag bei der Anwaltskanzlei, deren Mandantin sein Ministerium war/gewesen ist. Da fragt man sich, zu welchem Thema und ob das als Fortbildungsveranstaltung zu einem Fachanwalt angerechnet wurde. Anfangsverdacht für Bestechlichkeit? Für mich ja. Seine Anmerkung zu der unzureichenden Kanzlervergütung wirft juristisch vielleicht die Frage auf, ob hier das Alimentations- oder Leistungsprinzip oder Stundenvergütung gilt. In der SZ äußert sich der EGMR-Präsident unpräzise zu dem Verhältnis EGMR und BVerfG. Interessant ist, was der EGMR gegen die Androhung der Briten, man werde das Urteil zum Wahlrecht der Inhaftierten nicht umsetzen, tun wird. Die EU sei der EMRK noch nicht beigetreten, obwohl das im Vertrag von Lissabon so vorgesehen sei. Bei Frau Schavan wird nun das Hauptverfahren zur Entziehung des Doktorgrades eröffnet. Das Verfahren scheint einem Disziplinarverfahren nachgebildet zu sein. Eine gerichtliche Verhinderung dürfte wegen § 44 a VwGO nicht gehen. In der FAZ wird gemeint, dass der BGH in VIII ZR 226/11, dem neuen Granulatfall, einen Befreiungsschlag gegen den EuGH gesetzt habe. Man könnte das aber auch so sehen, dass lediglich in dem Minimalrevier, das der EuGH noch nicht markiert hat, bei deutschen Unternehmern anders entschieden wird als beim Verbrauchsgüterkauf.

Aktuell 2013 II – Hier weiterlesen