Aktuell 2011 II

30. Dezember – Aktuelles 2011 II

Zum Schluss in diesem Jahr die wichtigste Meldung im Rückblick aus Die Welt von gestern: 29. Juni – Ein aus einem Zirkus ausgerissenes Pony hat sich in Nordhausen eine Straßenbahn als Fluchtfahrzeug ausgesucht. Der Fahrer staunte, als der junge Hengst am Montag zusammen mit anderen Fahrgästen auf die Bahn wartete. Als sich die Türen öffneten, wollte das Tier tatsächlich einsteigen, teilte die Polizei mit. Fahrgäste und Straßenbahnfahrer hielten das Pony zurück. …. Bis nächstes Jahr – es hat mir sehr viel Freude gemacht, diesen Blog zu verfassen. Das wird auch so bleiben.

Kann ein Schüler die Aufnahme eines Kollegen gerichtich verhindern? Die Herren sind 9 und 10 Jahre alt – VG Stuttgart 12 K 2286/11 hat die negative Konkurrentenklage abgewiesen. Das VG Berlin meint am 28.12., dass Supermärkte samstags abends nicht bis 24 Uhr offen haben dürfen. Denn die Mitarbeiter arbeiten dann ja noch in den Sonntag hinein. Haftet der TüV Rheinland für die vorgeworfene schlampige Prüfung der Silikonimplantate? Amtshaftung? Darf der Sicherheitsrat eine Resolution zu Syrien beschließen? Ist das nicht eine rein innere Angelegenheit?

Der BMF hat einen Nichtanwendungserlass gegen die Berücksichtigung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung statuiert – so die FAZ. Früher nannte man das eine Justizkatastrophe – Müller Arnold bei Friedrich dem Großen vergleichbar. Die Judikative wird durch die Exekutive vorgeführt bzw. sogar in den Kerker geworfen. Der BGH beschäftigt sich strafrechtlich mit Mobbing aus Sicht des nicht eingreifenden Chefs – 4 StR 71/11. Ist eine Abtretung einer Schadensersatzforderung des Mandanten an seinen Anwalt – Lehman-Brothers-Dinge – unwirksam? So OLG Frankfurt 17 U 250/10. Manche Sekten haben durchgehend gute Karten bei Gericht – OVG Münster 19 A 610/10 – Pippi Langstrumpf dürfte für die kleinen Zeugen Jehova dann auch nicht gehen oder sonst ein Kinderfilm – Geburtstage, Weihnachten sind ja eh des Teufels. Moslemische Mädchen müssen aber am Schwimmunterricht teilnehmen oder hab ich das falsch in Erinnerung? Wie ist es mit einem Wohnungsverweis und Weihnachten? Wenn schon Krankenhäuser und JVAs einen Bettenwechsel haben, hier dann auch? VG Aachen 6 L 545/11. Haftet ein WEG-Verwalter, der in seiner Jahresabrechnung die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten aufführt, wenn er die Jahresfrist versäumt? Das LG Frankfurt 2-09 9/11 meint nein. Das seh ich anders. Er hat zwar einen Vertrag mit der Gemeinschaft, bezahlen tu ich ihn aber auch. Das ist ja nicht nur eine Nettigkeit, dass er die Abrechnung macht. Die Prüfung am 15.12. Bühler/Odenthal/Okonek. Im ÖR die Dreharbeiten auf der Straße – befristete Sondernutzungserlaubnis – OVG Münster und die Schlusspunkttheorie im Baurecht, der § 75 LBauO den Garaus gemacht hat. Im Zivilrecht IPR. Im Strafrecht zweckentfremdet die Tochter die von Ihrer Mutter überlassene Kreditkarte.

Eigenbedarf für ein GbR-Mitglied, das erst später Mitglied wurde? BGH VIII ZR 74/11 – man sollte wohl Wohnungen immer nur als GbR vermieten. Verwalten darf man Eigentumswohnungen als GbR aber nach dem BGH nicht. Das ist Jura. Am 1.1. werden die Schuldrechtsreform, die ZPO-Reform sowie die VwGO-Reform 10 Jahre alt. Die Schuldrechtsreform wollte das überchoreographierte römische Recht vereinfachen. Es gab gefühlte 15 Arten der Unmöglichkeit, gelöst wurden die meisten Fälle aber mit der ungeschriebenen pvv. Auf der Tatbestandsseite muss man also nicht mehr Sach- und Rechtsmängel 5 Mal lernen (Kauf-, Werk-, Miet-, Reisevertragsrecht, Dienstvertragsrecht) sondern 1 Mal als Pflichtverletzung. Die Rechtsfolgenseite reduziert sich nun auf § 323 sowie §§ 280 – 284 und Minderung. Hat die Reform sich bewährt? Ja, da die Gerichte fast nur noch Fälle mit Tieren und Autos zu entscheiden haben – die Gattungsschuld spielt keine Rolle mehr. Die ZPO-Reform hatte die Maklerhighlights § 278 (Güteverhandlung – bei den Arbeitsgerichten abgeschaut), § 348 (Einzelrichter beim LG) und § 519 – mit der Berufung erzählt man seinen Fall nicht nur noch mal und etwas blumiger unter Ignorierung des Urteils sondern man muss das Urteil obduzieren. Hat sie sich bewährt? Wie noch jede ZPO-Reform ist auch diese von den Gerichten weichgespült worden. Die VwGO-Reform bestand in der Erweiterung des § 40 II, dem In-Camera-Verfahren und der Abschaffung der Zulassungsbeschwerde im einstweiligen Rechtsschutz – ein Irrweg aus den Neunzigern. Hat die Reform sich bewährt? So häufig kommen die Fälle zu den geänderten Vorschriften nicht dran – also ein Medikament ohne Wirkung.

Der BGH meint, wettbewerbsrechtlich sei ein Vorführwagen ein Neufahrzeug. Kann man als Käufer daraus jetzt Honig saugen, denn gewährleistungsmäßig dürfte das im § 434 nicht der Fall sein – I ZR 190/10. Auch BGH-Richter geben Interviews zu aktuellen Themen. Ein Gebet sei kein Selbstgespräch und dürfe daher abgehört und verwertet werden. Das dürfte aus mehreren Gründen zu hinterfragen sein. Was ist Fernwärme und wie lange darf man vertraglich gebunden werden, wenn bei Fitnessstudioverträgen 2 Jahre die Obergrenze ist und ein Umzug den Vertrag mit unitymedia nicht entfallen lässt? BGH VIII ZR 262/09.

Der BGH hat wieder eines seiner seltenen Beweisverwertungsverbote gefunden – Selbstgespräche beim Mord ohne Leiche – 2 StR 509/10. Aber Tagebücher, die auch Selbstgespräche sind, sind verwertbar, wenn auch mittels Sachverständigen? Der BGH VIII ZR 95/11 verhandelt Ende Januar, ob eine Widerrufsbelehrung in einem Gasversorgungsvertrag eine Postfachadresse enthalten darf. Eigentlich erkennt man daran sofort Gauner. Im Feuilleton der FAZ wird diskutiert, ob das BVerfG ein politisches Gericht sei. Ich würde sagen, es bleibt ihm gar nichts anderes übrig, denn es muss ja immer das gemeinverträgliche Ergebnis im Blick haben. Der BGH 2 StR 295/11 verhandelt demnächst, ob ein Mann, der seiner Freundin gerade gesagt hat, er wolle nicht mehr, strafrechtlich verantwortlich ist, wenn sie seinen herumstehenden Drogencocktail trinkt. Der Deutsche Anwaltsverein regt sich über eine geplante Änderung des § 108 e StGB auf, weil sie aus der falschen Ecke kommt. Dass die ex post Danke-schön-Geschenke endlich bestraft gehören, müsste doch selbstverständlich sein. Aber wenn die MdBs eine Strafvorschrift für sich selber machen, ist die Katzenklappe groß wie ein Scheunentor.

Der BGH 1 StR 524/11 meint, dass eine Wahllichtbilderfeststellung mindestens 8 Personen erfordert und nacheinander zu erfolgen habe. Wie ist es bei einer im Präsidium? Da muss man ja erst mal in den Fluren schauen, ob man Kriminalbeamte mit diesem Äusseren findet. Ein Anwalt bringt seine Kanzlei in eine Sozietät ein – § 130 HGB analog? BGH IX ZR 161/09. Die Kanzlerin spricht dem Bundespräsidenten ihr Vertrauen aus. Darf sie das? Die FAZ meint, die Bezahlung von Werbeanzeigen für ein Buch des damaligen Ministerpräsidenten durch den hannoveranischen Unternehmer, nach dem ein Fußballstadion benannt ist, sei keine Unrechtsvereinbarung gemäß § 331. Die Verknüpfung do-ut-des ist aber 1998 wegreformiert worden – wegen der Flickaffäre, bei der man die Verbindung zwischen Geldsegen für die FDP und Steuerbefreiung durch ein FDP-geführtes Ministerium nicht nachweisen konnte. Das Landgericht Bonn hatte für diesen Strafprozess extra neuen Teppichboden verlegen lassen. Der EGMR meint, Pfarrer könnten sich nur zwecks Willkürkontrolle und Verstoßes gegen §§ 134, 138 an staatliche Gerichte wenden. Das ist ja schon ähnlich so bei Vereinen und Parteien. Richtig. Die Strafrechtsklausur im Dezember ist ein Prüfungsfall von Professor Bernsmann: der Gauner lässt den Juwelier einen Brief für angeblich seine Frau schreiben, in Wirklichkeit aber für dessen Frau. Die findet nichts dabei, eine hohe Summe Bargeld einem wildfremden Mann angeblich für Ihren Mann mitzugeben. Der Juwelier wird mit seinem eigenen Geld bezahlt.

Die dritte Zivilrechtsklausur im Dezember ist ziemlich präzise BAG 8 AZR 418/09 und 2 AZR 544/08 entnommen. Die FAZ diskutiert, ob ein Upgrading bei einem Flug und ein verbilligter Kredit eine Schenkung an einen Ministerpräsidenten sei. Eine Schenkung sei ein Vertrag, setze also Angebot und Annahme voraus. Immer? Ein Bundesverfassungsrichter meint, die Amerikaner hätten die britischen Kolonialherren bekämpft, um frei zu sein. Die Franzosen hätten ihre Könige beseitigt, um sich an ihre Stelle zu setzen. Wir wären den Franzosen ähnlicher. Auf die Ideen muss man erst mal kommen. Praktischer Nutzwert? Der Arcandor-Insolvenzverwalter klagt 175 Millionen gegen Herrn Middelhoff ein, das Gericht schlägt einen Vergleich zwischen 3 und 6 Millionen vor. Naja. Die SZ berichtet, dass im Spielcasino Bregenz ein Handwerker an einem einarmigen Banditen 42 Millionen gewonnen habe, woraufhin sich die Spielbank mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Software entschuldigte und das Teil entsorgte. Anspruch auf Auszahlung? Die EU-Kommission möchte, dass Krankenschwestern Abitur haben. Ein bisschen übertrieben.

Der Vortrag vom 15.12.: eine nun demente Frau bestellt für sich und Bekannte telefonisch Tischdecken und bekommt eine falsche Widerrufsbelehrung. VU – die Tochter hat den Betrag gezahlt. Der Mann und Betreuer will die drohende Vollstreckuntg verhindern. Wieder ein schöner GoA-Fall – BGH III ZR 53/11: ein Bestattungsunternehmen bestattet ohne Auftrag. Die Prüfung am 9.12. im Zweiten – der Vortrag: einem e.V. Rentnertreff Flingern in Düsseldorf, Mitglieder ausschließlich Kurden, wird der Betrieb von Spielautomaten im frei zugänglichen Vereinslokal verboten, obwohl diese nur die Vereinskosten decken sollen. Gewerbliches Betreiben? In der Prüfung Schmitz/Augstein/Schlapka wurde im ÖR wegen der Taubenplage eine Verfügung an einen Brückeneigentümer, diese mit einem Netz zu versehen, geprüft. Im Zivilrecht, ob „Ex-Schwiegermutter“ rechtlich korrekt sei – § 1590 II. Im Strafrecht Nebenklage, error und BGH 1 StR 701/08. Das BAG, bisher treuester Vasall des EuGH, hält das Alterskriterium im § 1 III KSchG für zulässig und weigert sich, vorzulegen – 2 AZR 42/10. Im Ersten Examen wurden die Entscheidungen des BGH V ZR 122/10 und des KG 23 U 4/10 (in Hamburg) verwertet. Die Texte werden dankenswerterweise ohne das drumrum bei juraexamen.info examensreport wiedergegeben. Darf ein Bundespräsident mit einem Landesorganstreit als Fortsetzungsfeststellungsklage überzogen werden, weil er von einer verheirateten Frau einen Kredit angenommen hat? Dürfte er das als Bundespräsident?

Der Glücksspielländervertrag ist unterschrieben. Mit Konzessionsmodell und einer Steuerabsenkung. Jetzt soll die Genehmigung von Brüssel eingeholt werden. § 108 BGB analog oder wie? Die erste Klausur im Dezember im Ersten beschäftigt sich mit der Frage, ob man ein Bild aus dem Sperrmüll mitnehmen darf. Es erinnert etwas an LG Bonn 18 O 184/01 zu dem August-Macke-Bild. Ein bisschen. Der Schmalspurzivilrechtler wird sich auf die Frage stürzen, ob das eine Dereliktion oder ein Angebot an die streunende Bevölkerung ist, ohne die verwaltungsrechtliche und europarechtliche Dimension mit einzubeziehen. Man darf Müll nicht derelinquieren. Zu dem immer noch virulenten Altpapier-Blaue-Tonne-Problem VG Düsseldorf 17 L 1318/10 – OVG Hamburg vom 18.2.2011 und BVerwG 7 C 16.08 – letzteres schon Klausur im Zweiten.

Die offizielle Bescherung in Sachen Gaspreiserhöhungen-§ 812 ist ausgefallen, da die Revisionen zurückgenommen wurden. Woher wissen die, dass der BGH gegen sie entscheiden wird? Darf Der Spiegel Grundbucheinsicht bei einem bekannten Politiker verlangen? BGH V ZB 47/11 wird im Moment aus gegebenem Anlass zitiert. Gilt das auch für einen einzelnen Journalisten, der sonst nur über überfahrene Hunde berichtet? Professor Höfling diskutiert in der FAZ die Frage, ob die Entscheidungshoheit der Ärzte und ihrer Organisationen über die Empfänger von Organspenden rechtmäßig ist. Muss da nicht der Staat entscheiden? Russland tritt der WTO bei und ist damit faktisch Mitglied der EU – jedenfalls ein bisschen wegen der Meistbegünstigungsklausel.

OLG Oldenburg 10 W 3/11: welchen Kaufpreis schuldet der Vorkaufsberechtigte? Derjenige, der im Notarvertrag steht oder den wirklichen, höheren? Der Vortrag im Zweiten am 13.12.: Eine Türkeiurlauberin kauft dort ein Paar Ohrringe, die sie durch ein Schmuckgeschäft hier schätzen lassen will. Die Ohrringe kommen bei dem Goldschmied weg. Das Geschäft einigt sich mit ihr auf 300 €. Die Ohrringe tauchen bei dem (dritten) Goldschmied wieder auf – das Schmuckgeschäft will die 300 € zurückhaben Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Schmucks. Im Strafrecht wurde die Kronzeugenregelung – allseits unbekannt – geprüft. Im ÖR Beamtenrecht, im Zivilrecht quer Beet. Der eigentliche Aufreger sollte heute nicht die Antwort eines damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten auf eine ungeschickte Oppositionsfrage sein sondern die Meldung in Die Welt, dass der ehemalige BVerfG-Präsident ein 100seitiges Gutachten für die Glücksspielindustrie gegen den noch gar nicht beschlossenen neuen Glücksspielvertrag schreibt und selbstverständlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Abgabenlast für seine Klientel zu hoch sei. Die FAZ meint, dass der EuGH keine Kontrolle über die nationalen Haushalte hat oder kriegen soll. Er soll „nur“ die Verfassungen auf Schuldenbremsen überprüfen. Was ist denn schlimmer? Auch in der FAZ: EuGH C-468/10 – die Mitgliedstaaten dürfen nur im Umweltschutz strenger als die Brüsseler Vorgaben sein, jedenfalls nicht im Datenschutz.

Der Vortrag am 6.12. im Zweiten im Arbeitsrecht: BAG 2 AZR 790/09 – muss ein Arbeitgeber einem (der Fall lief damals bei VW) Arbeitnehmer, der zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, den Arbeitsplatz freihalten? In der Prüfung Baden/Weber/Schmidt kam im Strafrecht der Einkaufswagen, der auf dem Parkplatz gegen ein anderes Auto rollt und dann Unfallflucht begeht sowie Trunkenheitsfahrt mit Kampfküssen mit der Polizei. Im ÖR Lärmschutz im Baurecht. Im Zivilrecht Grunddienstbarkeiten. Muss das sein? Der Bundestag beschließt am 15.12. ein Mediationsgesetz. Wenn man Klage einreicht, muss erklärt werden, warum nicht zum Mediator wollte. Mir wird da schon was einfallen. In der Begründung steht was von gender mainstreaming.  Wer hat die besseren Karten, wenn ein fünfjähriger Radfahrer und ein älterer Herr auf dem Bürgersteig kollidieren? Nach OLG Koblenz 5 U 433/11 gilt der Spruch „wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist selber schuld“ auch auf dem Bürgersteig. Wer hat die besseren Karten, wenn ein trächtiges Jungrind und ein Auto kollidieren? Nach OLG Schleswig 7 U 13/08 „wer sich mit Jungrindern auf der Autobahn einlässt, ist selber schuld“. Der grottenschlechte Chef der Anklagebehörde beim IStGH hört auf. Die SZ erklärt am 12.12. sehr einleuchtend warum das so ist.

Die Prüfung am 7.12. Napierala, Oellers, Jürgens: im Zivilrecht die Klausur BGH VI ZR 176/09 – die schwenkbare Kamera des Nachbarn. Im Strafrecht „das ist ja wie bei der Gestapo“ zu einem Polizeibeamten – angeblich ein Urteil, keine Beleidigung. Im ÖR eine Nutzungsuntersagung gegen den Vermieter der störenden aber ins Ausland entschwundenen GmbH. Hat die irakische Botschaft im reinen Wohngebiet Platz? VG Berlin 13 K 85.10. Die EU heißt demnächst wieder EWG, da sie sich zur Fiskalunion zurückentwickelt. Die FAZ hat Bedenken wegen Art. 23 GG – der Bundestagspräsident sowieso immer wegen allem.

Wegen den Engländern (im Vorfeld als Kladderadatsch bezeichnet) wird es wohl ein Kerneuropa geben 17 plus 6 – also ein Europa erster und zweiter Klasse. Darf ein Separatvertrag, der den Prinzipien des EU-Vertrages (es ist erst vorbei, wenn es vorbei ist – durchhalten bis zum Schluss) widerspricht, geschlossen werden? Nach der SZ richten sich die deutschen Unternehmen auf dieses Szenario oder die Rückkehr der DM ein – die Exporte verteuern sich, man muss preiswerter werden. Die Protokollösung van Rompuys will keiner, da das eine Brüsseler Trickkiste sei. Die FAZ ätzt anlässlich des BGH-Urteils zur Prospekthaftung von Prominenten über diesen Juraprofessor und zählt die Gutachten auf, welche dieser Verfassungsrechtler zu allem und jedem und allenfalls vertretbar erstellt hat. Das besondere an dem BGH-Urteil sei vor allem, dass Zeitungsinterviews als Prospektteil zu werten seien. Im Zweiten wurden der NPD-Schornsteinfeger – OVG Magdeburg 1 L 103/10 – und BGH 4 StR 328/08 – das private Autorennen geschrieben. Das BAG 6 AZR 354/10 meint, dass Kündigungen einem Auszubildenden jedenfalls in den Briefkasten zugehen dürfen, den er gemeinsam mit seinen Eltern hat.

Der Vortrag vom 7.12. im Zweiten – wohl OLG Köln 20 U 11/94: Pferdekauf mit Ankaufsuntersuchung (Vereinbarung einer Bedingung oder Rücktrittsrecht?), welche einen Mangel aufzeigt. Die Käuferin überweist den Kaufpreis trotzdem und will dann das Geld wiederhaben. Sollte man sich als ehemaliger Verteidigungsminister und Juraprofessor als Werbeikone für ein Fondsprospekt hergeben? Besser nicht – BGH III ZR 103/10. Manfred Krug wird das nicht gerne lesen. Die Welt erklärt die denkbaren rechtlichen Lösungen zur Eurokrise. Eine ordentliche Vertragsänderung nach Art. 48 EU, eine einfache nach Art. 48, eine Änderung des Protokolls, ein Sondervertrag wie bei Schengen mit den 17 Eurostaaten. Der Autor favorisiert das Erstere. Die Zeitung erklärt auch, wie Staatsanleihen an den Mann gebracht werden. Zunächst auf dem Primärmarkt durch eine Auktion. Die Abnehmer verkaufen dann wie bei Gebrauchtwagen auf dem Sekundärmarkt weiter. Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu Superstaaten – uns  – durch Spreads, also den Unterschied in den Zinsen. Ein Bonner Professor meint in der FAZ, dass die betrieblichen Arbeitsbedingungen durch Arbeitgeber und Sozialpartner (?) bestimmt würden. Das mag ja im öffentlichen Dienst und in marktführenden Unternehmen so sein, für Einzelkämpfer und kleine Unternehmen gilt aber Dienstleistung – dienen und leisten, d.h. der Kunde bestimmt die Arbeitsbedingungen. Heute berichtet jede Zeitung über den Teppichfall. Welche Pflicht hat ein Allroundaktionator, der nicht auf persische Teppiche spezialisiert ist? Weiß die Kundin nicht, wem sie das Stück gibt? Englische Kommunen kündigen Städtepartnerschaftsverträge aus Ärger über unsere Europolitik – internationales Kommunalrecht?

Der Vortrag am 7.12. im Zweiten: Rücktritt vom Pferdekaufvertrag. Einzelheiten demnächst in diesem Theater. Die SZ erklärt die Wirkung des angedrohten Runterratings so: sogenannte institutionelle Investoren dürfen nur Produkte mit der Bestnote kaufen. Gerade diese sollten ja dem Rettungsschirm Geld geben, was nun nicht mehr gehen wird. Die FAZ berichtet über BGH IX ZR 193/10: ein Steuerberater haftet auch dem Geschäftsführer des Unternehmens für Steuernachforderungen – Vertrag mit Schutzwirkung. Der Generalanzeiger schreibt über ein Auktionshaus, das einen Perserteppich mit 900 € taxiert und für 19.000 € versteigert hat, der aber jetzt für 7,2 Millionen in der Zeitung steht. Haftung gegenüber der Einliefererin wegen falscher Expertise? Eine hessische Gemeinde will eine Pferdesteuer als Aufwandsteuer einführen. Die Reiter sind empört. Wieso? Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten soll an BGH 3 StR 180/10 angelehnt sein.

Der 14. Dezember wird beim BGH für die Gaskunden aus der Bonner Gegend spannend. Rückzahlungsansprüche wegen unwirksamer Gaspreiserhöhung, wenn man nie widersprochen hat, den Anbieter gewechselt hat? Kann der Anbieter sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen? Wie ist die Pressemitteilung zu werten, dass alle Kunden gleich behandelt würden? §§ 812, 814. Das BVerfG hat zu 7 Richtern über den Rettungsschirm verhandelt, wird aber nur zu 6 Richtern darüber entscheiden, da di Fabio vorher ausscheidet. Der EuGH hatte bisher nichts dagegen, dass Unternehmen wegen Wegzugs schlecht behandelt werden – Daily Mail, Cartesio. Nun sieht er das anders – National Grid Indus C-371/10 – jedenfalls, wenn die staatliche Regelung keinen Rechtsfähigkeitsverlust enthält. Wieviel Schmerzensgeld gibt es, wenn der Zahnarzt nicht genau in den Allergiepass guckt? Soll in Ba-Wü jetzt als Examensklausur gelaufen sein – OLG Oldenburg 5 U 31/05. Das VG Düsseldorf billigt die Bettensteuer für Duisburg.

Der Vortrag vom 30.11.: die unerlaubte Untervermietung. In der Prüfung Hammerschlag/Schmoekel/? wurde in der Straßenbahn eine Heizdecke verkauft, im Strafrecht nach einem Überfall auf einen Polizisten geschossen, im ÖR entlaufene Pferde mit Helikopter der Polizei gesucht – Examensklausur im Zweiten und Urteil. Am 1.12. im Zweiten der Vortrag: der Beamte will die Botoxbehandlung seines Sohnes wegen übermäßiger Schweißbildung über die Beihilfe haben und legt per email Widerspruch ein. Im Zivilrecht Korbion/Heiliger/Schaumburg ging es um die Frage der Unerheblichkeit des Mangels bei einem mangelhaften Wohnwagen – BGH VIII ZR 202/10, im Strafrecht Standardfälle zu Vermögensdelikten, im ÖR um Öffnungszeiten eines Biergarten. Prof. Papier meint in Die Welt, wir könnten uns nicht so einfach eine neue Verfassung geben. Ein Satz von folgenloser Richtigkeit. Die NPD könne nur verboten werden, wenn es einen Papertrail – meine Formulierung – zwischen der Terrorzelle Zwickau und der Leitungsebene der Partei gebe. Die Partei selber müsse eine verbrecherische Grundtendenz haben und nicht nur einzelne Funktionäre. Welche Steigerung erwartet er denn noch? Die zweite Klausur im Zweiten im Dezember soll OLG Stuttgatt 4 U 67/10 nachgebildet sein.

Der Generalbundesanwalt rät im Fernsehen Tippgebern, sich an Geistliche bzw. Anwälte zu wenden. Man sollte da § 139 StGB aber erst mal gründlich lesen. Der EGMR rügt den sog. Unterbindungsgewahrsam, der es in manchen Bundesländern erlaubt, Versammlungsteilnehmer bis zu 14 Tage in Haft zu behalten. 5 Tage und ein paar Stunden seien zuviel für ein Plakat, in welchem Freiheit für Gefangene gefordert werde.

Die Bundesregierung argumentiert beim Bundesverfassungsgericht, dass die ESM-Frage, permanenter Rettungsschirm ab 2013, nach den Regeln des Völkerrechts und nicht des EU-Rechts zu behandeln sei. Als wenn das was neues wäre – der bis zum Vertrag von Lissabon stehende griechische Tempel funktionierte auch nur in der ersten Säule nach EU-Recht. Was aber ohnehin rechtlich nicht heißt, dass das Parlament außen vor zu bleiben habe. Völkerrecht ist nicht parlamentsfrei – Art. 59 II. Im Gegenteil, der dürfte noch enger als ARt. 23 GG sein. Schulen müssen nicht mit Gebetsräumen nachgerüstet werden – BVerwG 6 C 20.10. Es ist schon fraglich gewesen, ob das BVerwG hier überhaupt entscheiden durfte, denn Landesrecht und damit Schulrecht gehört nicht in deren Kompetenz. Polen’s Opposition warnt vor dem Vierten Reich. Dann müssten wir aber erst mal das Zweite zu Ende bringen.

November: Die letzte Klausur im November: BVerwG 8 C 8.10 und 9.10 – Friseuse und Dachdeckergeselle wollen nicht in die Handwerksrolle. Die Noten vom 8.11. Bieber/Rütten/Kämpfer: 38 zu 74 (9+9), 37 zu 60 (5+5), 66 zu 123 (15+15), 56 zu 104 (11+12) und 39 zu 70 (8+7). Das BVerfG hat mit nur 7 Richtern über einen Neuner-Ausschuss verhandelt. Von „exekutiver Überforderung des Parlaments“ ist die Rede – eigentlich ziemlich frech – und dass eine Geheimhaltung bei einer Mitgliederzahl über 12 nicht machbar sei. Das wird nichts nützen. Die e.A. wird wohl gehalten werden. In Albstadt steht nach der FAZ eine auch ziemlich freche Bronzestatue von Joschka Fischer. Kann er mit Erfolg gegen die Stadt klagen? Den Fall gab es schon mal in der Variante, dass der Künstler Rache an einem Ratsherrn nehmen wollte.

Die SZ berichtet über eine englischsprachige Gerichtsverhandlung beim LG Köln, was § 185 II GVG erlaubt. Bei einer Bundestagsanhörung zur dafür geplanten GVG-Änderung habe ein Experte von dem Übersetzungsproblem der verdeckten Teileigentümergrundschuld gesprochen. Das kennt man ja noch nicht mal auf Deutsch. Das OLG Frankfurt meint, Ratingagenturen könnten hier und wegen des Lehman-Brothers-Ratings verklagt werden. Ansprüche dürften da aber verjährt sein – oder hilft § 199 BGB?  Das BVerfG soll vergrätzt sein, weil die Bundesregierung auf einer mündlichen Verhandlung wegen der Parlamentsbeteiligung beim Rettungsschirm bestanden hat.

Die erste öffentlich-rechtliche Klausur sieht nach dem Teestubenfall aus – BVerwG vom 25.8.2004 – 6 C 26.03. Darf eine Kanzlei auf eine Honorarvereinbarung während eines laufenden Mandates drängen und andernfalls kündigen? Das hat strafrechtliche Dimensionen, die zivilrechtliche Geldstrafe hat aber der BGH schon ausgeurteilt – IX ZR 170/10. Vielleicht interessiert noch wen die Prüfung am 20.10. Bönders/Grommes/Zaczyk – die Noten: 62 zu 110 (12+12), 33 zu 54 (3+6), 34 zu 66 (5+9), 29 zu 57 (4+8) und 55 zu 93 (8+10). Im Strafrecht der Münzhändlerfall  des BGH, im ÖR „wie kann man Kirchen Schaden zufügen?“, im Zivilrecht Abtretungsverbot und Ausnahmen. Das Richterprivileg in § 839 BGB dürfte wegen der Entscheidung des EuGH C-379/10 zum italienischen Recht europarechtswidrig sein. Das BAG 6 AZR 354/10 hat in Kürze zu entscheiden, wem ein Arbeitgeber eines minderjährigen Auszubildenden die Kündigung zu schicken hat. Ihm oder seinen Eltern? § 113? Das BVerwG 3 C 31.10 hält die Weinabgabe und damit die Finanzierung der Weinkönigin mit 11 Millionen Sonderabgabe im Gegensatz zum CM und dem Holzabgabefonds für eine zulässige Sonderabgabe – nach der FAZ mit der Begründung, die ausländische Konkurrenz zwinge einen dazu – das dürfte Luxemburg aufregen. Die FAZ fragt, welche Gemeinderatsmitglieder bei der Beschlussfassung über Hunde-, Katzensteuer, Straßenreinigungsabgabe und Pferdesteuer befangen seien. Das BVerfG muss am 29. und 30.11. die Suppe auslöffeln, die es sich mit dem Verlangen nach einem Stand-By-Modus der parlamentarischen Haushälter in einer Eurokrise selber eingebrockt hat.

Ist ein ehemaliger Kasseler Oberbürgermeister und späterer hessischer Ministerpräsident sowie Bundesfinanzminister „Beamter“ im Sinn des § 20 BMinG, so dass die früheren Pensionen aufgesogen werden? Das BVerwG sieht das für die Oberbürgermeisterpension so. Jemand schnappt sich am Flughafen eine teure Tasche auf dem Gepäckwagen einer 11jährigen, stellt aber draußen fest, dass da nur ein Kleinsthund drinsitzt und stellt sie ab. Versuchter oder vollendeter Diebstahl? Das BVerwG beschäftigt sich in einigen Tagen mit dem Anspruch eines Schülers auf einen Gebetsraum – 6 C 20.10.

Der Vortrag vom 23.11.: Ein Schläger überfällt einen Rentner mit dessen Hund unter Einsatz einer ungeladenen Pistole (das würde ich bei einem Hund eher nicht machen) „Geld oder Leben“ (was dem sprachlichen Level von“ Akademiker und Singles mit Niveau“ entspricht). R bekommmt einen tödlichen Herzinfarkt. Der Täter will den Hund tottreten (dazu fällt mir ja gar nichts mehr ein), was ihm aber nicht gelingt. Zusatzfrage: die einzelnen Verdachtsstufen und die Nummern dazu. Die Prüfung Schmidt-Eichhorn/Quarch/Sachs – die Noten: 3+5 zu 42, 9+9 zu 82, 7+7 zu 80, 5+6 zu 44 und 5+7 zu 64. Im ÖR NPD-Parteiverbot, im Zivilrecht § 331 – Sparbuch. Im Strafrecht holt eine Krankenhausputzfrau eine nicht abtelefonierte Telefonkarte eines entlassenen Patienten aus dem Müll und lässt sich das Geld am Automaten auszahlen.

Das OVG Münster stuft Bier- und Partybikes als Sondernutzung ein –  11 A 2325/10. Die zweite Klausur im November: wirkt eine Vormerkung gegen einen später eingetragenen Widerspruch? Die Prüfung am 18.11. im Zweiten Dylla-Krebs/Lenz/Willems – die Noten: 32 zu 65 (6+9), 51 zu 90 (6+11), 42 zu 67 (4+7), 26 zu 50 (3+7) und 54 zu 105 (12+13). Im Vortrag will der Mieter nicht zahlen, weil er nicht im Mietvertrag steht und seit Jahren von seiner Frau getrennt/geschieden lebt, früher aber immer die Miete zahlte. § 1568 a sollte gefunden werden. Im ÖR ging es um die grobe Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten, der bei Rot im Einsatz über die Ampel fährt. Im Zivilrecht hat ein Metzger mit einem mobilen Stand der Hausfrau statt der Leberwurst versehentlich seine Tageseinnahmen eingepackt. Im Strafrecht StPO. Die erste Novemberklausur ist an BGH X ZR 61/06 angelehnt. Die Zeitungen schreiben sich für das Referendum am 27.11. zu Stuttgart 21 warm. Kompetenz des Landes für einen einzigen Bundesbahnhof nach durchgeführtem Planfeststellungsverfahren und Herrn Geissler? Die Mutter des aus dem fünften Stock geworfenen Babys legt ein Geständnis ab, woraufhin ihr einschlägig auffällig gewordener Lover aus der U-Haft kommt. Sie wird widerrufen.

Die Noten vom 4.11. Lichtinghagen/Schwarz/Rütten: 52 zu 76 (6+6), 42 zu 67 (4+7), 48 zu 94 (16 +10), 44 zu 98 (14+13) und 53 zu 89 (12+8). Die Prüfung Köndgen/Krämer/Eumann am 18.11.: die Noten: 46 zu 82 (12+8), 39 zu 64 (4+7), 52 zu 92 (13+9), 40 zu 68 (7+7),. 47 zu 74 (6+7). Der Vortrag sei äußerst leicht gewesen es war nach der Eigentümerstellung der Tochter gefragt, welche manche Kandidaten mit der Schenkung begründet haben. Im ÖR ein Urteil=Klausur – Dekorationspflicht auf dem Weihnachtsmarkt. Im Strafrecht ein Originalfall aus Köln: ein Privatdetektiv erpresst den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit angeblichen Pornovideos, woraufhin das Opfer das Geld aus der Gesellschaftskasse nimmt und Boxvideos erhält – der Täter hatte gar keine belastenden Videos – eigentlich sehr witzig. Im Zivilrecht wieder der KfZ-Brief in einer Veräußerungskette. Die Noten vom 18.10. Ketterle/Scmidt/Landsberg: 35 zu 78 (11+10), 36 zu 67 (7+8), 24 zu 54 (6+8), 43 zu 90 (11+12),. 31 zu 48 (5+4). Es wird ein totes Baby im Hof gefunden. Am Tatort in der Wohnung finden sich die Mutter der Lebensgefährte und die 15jährige Tochter an. Keiner sagt was. Was würden Sie als Staatsanwalt machen? Angeblich schreibt Herr Guttenberg mit neuer Frisur und ohne Brille an einer neuen Doktorarbeit. Geht das? Ich dachte, bei Juristen gelte das Prinzip Einmal und nie wieder?

Der Vortrag vom 18.11.: Die Eltern schenken ihrer 17jährigen Tochter notariell und als ihre Vertreter ein Grundstück. Als diese sich in den Augen der Eltern daneben benimmt, schenken sie sich wiederum als ihre Vertreter das Grundstück zurück. Abwandlung: wie bei einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus? In der Prüfung Kapischke/Rütten/Maske wurde im Strafrecht der neue Generalbundesanwalt geprüft und ein „normaler“ Fall zu § 267 plus § 263. Im Zivilrecht der Protokollfall aus der letzten Prüfung, im ÖR Baurecht – Rücksichtnahmepflicht einer Gemeinde gegenüber der Nachbargemeinde plus quer Beet durchs Gemeinderecht. Der Vortrag vom 17.11.: OLG Düsseldorf  I -1 U 105/09. Die Prüfung Ahn-Roth/Boden/Jacoby: aus 30 Vorpunkten kann man 52 oder 60 machen, aus 32 73 Endpunkte. Im ÖR der Abschleppfall mit dem offenen Seitenfenster, im Strafrecht § 113 mit Auto als Waffe, im Zivilrecht das Umgangsrecht als absolutes Recht im § 823 I.  Herr Papier in der FAZ meint, dass Volksentscheide „natürlich“ durch eine Verfassungsänderung einführbar seien. Die Meinung von Herrn Voßkuhle, dass das Grundgesetz ab jetzt die Eurokrisenbewältigung vielleicht nicht mehr trage, sei „rational nicht begründbar“. Man könne sich nicht auf die Schnelle eine neue Verfassung geben. Setzen, sechs. Die meisten (naja) Verfassungen sind unter Blut,Schweiss und Tränen geschaffen worden. Rational nicht begründbar ist im Professorensprech schon ziemlich beleidigend. Vielleicht hat er das ja alles so nicht gemeint und die FAZ hat falsch zitiert. Die Welt berichtet, dass die EU-Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren nach 2007 gegen das VW-Gesetz beschließen will. Das Vetorecht des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat müsse auch noch weg. Ein weiterer schöner Abschleppfall – man parkt gewohnheitsmäßig im Halteverbot, um sein Kind in den Kindergarten schmeissen zu können – HansOVG 5 Bf 124/08. Die in solchen Fällen zu berücksichtigende erzieherische Wirkung gegen Wildparker durfte hier nicht eingesetzt werden. Die erste ör Klausur im Zweiten soll im wesentlichen VG Würzburg W 5 K 08.956 entnommen worden sein.

Der Strafrechtsvortrag im Zweiten am 16.11.: darf ein zugeparkter Reformhausinhaber die Seitenscheibe des Autos einschlagen und das dann verrücken (?), weil er keinen Bock hat, die Polizei zu holen? Da sollte Notwehr schwerpunktmäßig verarbeitet werden. Ich weiß nicht. In der Prüfung Brüggemann/Feustl/eingetauschter Prüfer wurde im Zivilrecht Brainstorming gemacht: was, wenn der Handwerker den Festpreis heftig überschreitet? Man suche nach Mängeln. Ich geb das mal einfach so wieder. Dann ZPO – Mahnverfahren. Im Strafrecht Geschäftsverteilungsplan. Ist einem Profikiller, der das Opfer nur anschießt, der Tod durch den Unfall des Krankenwagens zuzurechnen? Nach dem BGH sei das allgemeines Lebensrisiko. Wie konkret muss eine Vergiftungsabrede sein, um § 30 zu erfüllen? Im ÖR Vokabelabfragen im Kommunalrecht, Straßenrecht. In der FAZ wird man Staatshaftungsrecht rumgemeckert. Wieso gerade jetzt, erschließt sich mir nicht. Der einzige problematische Fall des feindlichen Grüns ist über § 39 OBG erfasst worden. Sonst funktioniert das doch ganz prächtig. Das VG Berlin hält Namensschilder für Polizeibeamte für rechtmäßig. Das könnte man anders sehen.

Der EuGH C-256/11 meint schon wieder, dass ein Unionsbürger, der noch nie aus seinem Land gereist ist, weniger Rechte hinsichtlich der Auswahl seines Ehepartners hat als andere – Türken, Nigerianer dürfen nicht bleiben. Der Landesrechnungshof verklagt die Regierung vor dem VGH in Münster auf Auskunft. Ginge das im Bund? Eher nicht, da der Bundesrechnungshof nur ein Kontrollorgan des Bundestages ist und für diesen arbeitet. Die FAZ diskutiert die Schwierigkeit, für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren eine 2/3 Mehrheit bei 8 Senatsrichtern hin zu bekommen.

Die StA München durchsucht tagelang Büros der Deutschen Bank in Frankfurt. Justament vor der heißen Phase des Zivilprozesses in München der Kirch-Erben gegen dieselbige. Wegen Falschaussage. Das wirft einige Fragen auf. EON legt Verfassungsbeschwerde gegen die letzte Novelle des Atomgesetzes vom März 11 ein, weil die vorletzte Novelle vom Oktober 10 und der Koalitionsvertrag einen Vertrauenstatbestand gesetzt habe. Das Fehlen der Junktimklausel wird gerügt. Darf der Staat bei Gefahrenabwehr nicht zu einer besseren Erkenntnis kommen, ohne diese „kaufen“ zu müssen? Atomkraftwerke als störendes Eigentum wegen Fukushima? Wie bei der Privatisierung des Rundfunks Anfang der 80er stellt sich nun fürs Internet die Frage der Netzneutralität – § 14 a TKG. Dürfen manche Mails Vorfahrt bekommen? Wie ist es mit einer Neutralitätspflicht von Google? Nur die Seite 1 zählt – so die SZ. Man glaubt ja eher weniger, dass deren Zusammensetzung auf Zufall beruht.

Der Vortrag vom 9.11.: die siebzehnjährige S soll für ihren Großen Bruder eine CD von David Guetta (?) kaufen. Sie kommt mit Lady Gaga zurück, wird noch mal losgeschickt, lässt das Teil fallen, das der X ihr jetzt abkauft. Ansprüche des V – drei Fallfragen. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Kubink/Paffrath wurde im ÖR das Bierbyke geprüft sowie das Abschleppen eines Fahrzeuges, weil die Scheibe runtergekurbelt ist – VG Berlin. Im Strafrecht ein Kaufhausdiebstahl. Im Zivilrecht der Vortragsfall mi dem Fahrzeugbrief – BGH VIII ZR 184/05. Beate Z. bietet sich gemäß § 46 b StGB als Kronzeugin an. Das passt einem ja gar nicht. § 129 a StGB wird erstmalig auf eine rechtsextremistische Vereinigung angewandt. Der Vortrag am 11.11.: B animiert seinen Freund F, den Wagen des verhassten A anzuzünden. F vertut sich natürlich. Zusatzfrage zu den Begriffen Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter. Wie wird man Beschuldigter? In der Prüfung Limpens/Eßer/vonPlehwe im ÖR das Schweizer Steuerabkommen und die Entfernung der zu vielen Wahlplakate. Im Strafrecht Klassiker zur Trunkenheitsfahrt und Aussagedelikten. Im Zivilrecht Gewährleistungshaftung bei Kulanz? Und ein Berater will von einer GbR seine Vergütung, die meint aber, das sei eine Einlage gewesen. Das VG Düsseldorf 10 K 4963/10 meint, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär sich seine  Stadtdirektorenpension anrechnen lassen muss. Herr Eichel wird sich mit der Frage der Ähnlichkeit zu seinem Fall – Minister und Oberbürgermeisterpension – dafür interessieren.

Die erste Klausur im Strafrecht im Zweiten (sehr wohlwollend, dass auf juraexamen.com endlich mal auf den Punkt berichtet wird): vertelefonieren eines fremden prepaidguthabens des bettnachbarn im Krankenhaus und Raub mit Sporttasche – BGH 2 StR 295/10. Wer ist für den Plastikdeckel auf dem Coffee to to verantwortlich? Es kommt drauf an – LG München 30 S 3668/11.

Die zweite auch namenlose Prüfung im Zweiten am 9.11.: im ÖR die Gleitarbeitszeit des Ratsmitglieds und Kommunalrecht quer Beet. Im Strafrecht StPO quer Beet. Im Zivilrecht das Urteil sprich Examensklausur, der städtische Rasenmäher am Rand der Straße wirft einen Stein hoch, der eine Windschutzscheibe beschädigt. Seit dem 9.11. dürfen niedersächsische Gaststätten wegen Änderung des örtlichen Gaststättengesetzes keine „Toilettengebühr“ nehmen, es sei denn, das Établissement liegt an einer Bundesautobahn. Da wird wohl der Bierpreis steigen. Noch ein paar Noten zum vergleichen: am 12.10. Doleischv.Dolsperg/Jacoby/Blank: 31 zu 75 (8+12), 46 zu 97 (12+13), 32 zu 67 (8+9), 32 zu 67 (8+9), 38 zu 71 (6+9) und 24 zu 42 (6+4). Am 19.10. Hammerschlag/Pera/Lehmler: 32 zu 72 (10+10), 55 zu 90 (8+9), 56 zu 105 (10+13), 53 zu 95 (12+130) und 45 zu 91 (10+21). Der Vortrag im Zweiten am 9.11.: Würden Sie einen Haftbefehl gegen einen türkischen Ehemann erlassen, der seine Frau dreiviertel totschlägt, weil sie zu einem Treffen der moslemischen Ehefrauen gehen will und dann seine Tochter benachrichtigt, welche den Krankenwagen bestellt? Die Ehefrau steht später als Zeugin nicht mehr zur Verfügung. Im Zivilrecht wurde die Septemberklausur zum Flaschenpfand gefragt. Im Strafrecht der Vortragsfall: ob stereo zum Haftbefehl nach dem Gewaltschutzgesetz vorgegangen werden könne? Die Wahl des Generalbundesanwaltes, Manipulation eines Bierdeckels und der Kunde nimmt die Schuhe auf der Theke des Schusters mit, ohne zu bezahlen, weil der gerade telefoniert. Im ÖR durfte jeder was aktuelles erzählen. Beissen sich BaFöG mit den Studiengebühren? Darf das Land mit der Peitsche vorgehen, wenn der Bund das Zuckerbrot praktiziert? Und ein Fall zum Nichtraucherschutzgesetz – der Raucherclub. Die Namen der Prüfer hat die Südkurve leider nicht mitbekommen. Die SZ meint, das Urteil zur 5% Klausel in Straßburg sei hanebüchen. Das ohnehin schon schwache EU-Parlament würde noch mehr geschwächt. Vielleicht wird da übersehen, dass wir ja nur unsere Delegation wählen und die anderen keine 5% Klausel haben – behaupte ich jetzt mal so – Die Welt weiß das genauer: in 16 von 27 Mitgliedsstaaten gibt es keine Sperrklausel. Darf das BVerfG nun anders entscheiden als schon mal 1979 zu der Frage? Nach der SZ bestellen werdende Eltern für den 11.11. einen Kaiserschnitt – die Ärzte freuen sich, da der 1.200 € mehr kostet als eine natürliche Geburt. Strafbarkeit aller Beteiligten außer des Opfers?

Das BVerfG hat die 5% Klausel bei den Europawahlen gekippt, die letzte Wahl aber dennoch für gültig erklärt. MIt Hauen und Stechen – 5:3.  Und die natürliche Anschlussfrage, was denn dann mit der für Bundes- und Landtag sei, gleich mitbeantwortet – das seien Äpfel und Birnen. Das EU-Parlament ist kein Parlament. Der Vortrag vom 8.11.: Der Strumpfmaskenräuber rennt ohne Geld – es ist keins da – aus dem Laden raus, haut dem verfolgenden Inhaber die entsicherte Schreckschusspistole an den Kopf, der Schuss löst sich, der Mann ist tot. In der Prüfung Rütten/Bieber/Kämpfer wurde im Zivilrecht bis auf die immer kommende Frage nach „Hand wahre Hand“ kdien Protokollfall sondern der BGH-Fall geprüft, dass der Erwerber einer ETW durch den Verkäufer über die Steuerersparnis falsch informiert wird. Im ÖR Brainstorming zur Zweitwohnungssteuer und Nassauskiesungsbeschluss sowie Straßenumbenennung. Im Strafrecht Wissensfragen quer Beet. Darf der Bund den Einsatz von Tieren im Zirkus verbieten? Ist Kunstfreiheit geringwertiger als Tierschutz? Folgen als nächstes die Zoos? Man hat ja Fernsehen? Die FAZ hält zum BGH im Hell’s Angels Prozess. Man könnte schon überlegen, ob während des Aufbrechens von drei Verriegelungen der Angeklagte nicht genug Zeit hatte, einen Warnschuss abzugeben. Andererseits wäre das, wenn es die Bandidos gewesen wären, die Eröffnung einer Schießerei, geworden – möglicherweise. Das Ergebnis behagt einem nicht aber würde man selber verurteilen, mutig von seinem Schreibtisch aus, umgeben von Kommentaren und zu googelnden Urteilen? Der BGH mit dem Schatten des EGMR im Rücken verhandelt am 9.11., ob ein Ehemann Auskunft über den wirklichen Vater des juristisch ihm zugeordneten Kindes von der Mutter verlangen kann. Da bricht unser Wertbild (ein juristischer ehelicher Vater ist besser als ein biologischer nichtehelicher) zusammen. Wird ja auch mal Zeit. Das BVerfG verhandelt die 5% Klausel bei Europawahlen. Seit Friedrich Karl Fromme nicht mehr für die FAZ schreibt, traut sich diese Zeitung nicht mehr, vor einer Verhandlung was zu schreiben. Das muss mal so klar gesagt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel. Oder hab ich das heute überlesen?

Seit dem 5.11. hat § 113 StGB eine höhere Strafandrohung. Die Funktion, Privilegierung gegenüber § 240 zu sein, fällt wohl weg. Die Noten vom 20.10. Ahn-Roth/Dierke/Klösgen: 3+7 zu Befriedigend, 4+7 zu Ausreichend, 6+10 zu Befriedigend, 7+13 zu Gut und 14 + 14 zu Vollbefriedigend. Die SZ berichtet, dass München das stille Betteln wegen der Bedenken des BVerfG’s nicht als Gefahr für die öffentliche Sicherheit ansieht aber als Sondernutzung nach dem LStrWG, wenn es denn gewerblich erfolgt. Als ob das was neues wäre.

In der Prüfung am 4.11. Schwarz/Rütten/Lichtinghagen wurde im Strafrecht der Vortrag recycelt und dann hauptsächlich StPO geprüft. Im Zivilrecht der Hausbau auf dem fremden Grundstück und im ÖR bricht der Bus der Klassenfahrt zusammen, nachdem die Eltern schon gezahlt haben sowie ein klassischer 80 V er Fall. Die Prüfung Schmitz-Justen/Katzenmeier/Horst am 4.11.: im ÖR Fußballkrawalle und Gefährderanschreiben. Im Zivilrecht die Examensklausur mit StudiVZ. Im Strafrecht nimmt der erpresste Kellner aus der Kasse seines Chefs Geld für den Erpresser. Es gibt Begehrlichkeiten hinsichtlich der Bundesbahnreserven speziell in Gold. Gilt die Weisungsfreiheit der Bundesbank, die früher in Art. 88 GG und dem BundesbankG stand, heute nur noch in letzterem, gegenüber Brüssel? Wiegt Art. 23 GG, der für alles herhalten muss, schwerer? Die ersten zwei Klausuren im Zweiten im November sollen der zweiten Spielsperrvertragentscheidung des BGH III ZR 65/05 und OLG Düsseldorf 11 U 76/86 nachgebaut sein.

Der Vortrag vom 4.11.: BGH VIII ZR 184/05 – ein bisschen arg schwer, wenn man das Urteil nicht kennt. Ally McBeal hat ihr Studium mit einer Eizellenspende finanziert. In Europa wäre das in manchen Europaratstaaten nicht möglich gewesen – zu recht meint der EGMR. Ungleichbehandlung, da Samenspenden meist zulässig sind? Warum will man das eine, das andere aber nicht? Im Ministerium gibt es keine Regierungstätigkeit, die informationsfrei ist, meint das BVerwG. Na ja. Ein Anwalt reicht beim VG Düsseldorf eine fristgebundene Klage ein, die ans VG Münster gehört. Einhaltung der Klagefrist, wenn bei irgendeinem Verwaltungsgericht geklagt und dann verwiesen wird oder muss es das richtige sein? Wird das Anwaltsverschulden dem Mandanten zugerechnet oder hat ein Wiedereinsetzungsantrag Aussicht auf Erfolg? Die Noten aus der Prüfung Schilken/Reuter/Jorasch am 19.10.: 42 zu 90 (15+10), 39 zu 67 (6+7), 38 zu 73 (8+9), 37 zu 69 (8+8) und 60 zu 101 (11+10).

Die Noten aus der Prüfung Roth/Lenz/vom Stein vom 27.10.: 52 zu 87 (8+9), 23 zu 53 (3+9), 34 zu 66 (5+9), 32 zu 52 (2+6), 26 zu 47 (3+6) – etwas präziser – die Mitteilung, es wären 3 Leute durchgefallen, bezog sich wohl nur auf den Vortrag. Wie schön. In New York ist ein Waffenhändler wegen Mordes verurteilt worden. Bei uns wird ein Drogendealer nur wegen Tötungsdelikten verurteilt, wenn er selber Hand anlegt. In London sitzen Die Banken-Wut-Demonstranten seit dem 15. Oktober vor St. Paul’s Cathedral, da die zuständige Behörde die Demo vor der Börse ein paar hundert Meter weiter verboten hat. Die Kirche findet das gar nicht witzig, da ihr Eintrittsgelder verloren gehen. Eine Kirche als Nichtstörer?

Das BVerwG beschäftigt sich im November mit § 20 BMinG. Wird eine Oberbürgermeisterpension durch das Bundesministerruhegehalt von Hans Eichel aufgesogen? Darf der Bund so was so regeln? Man dachte ja bisher immer, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz über Gemeindefragen hat. Das BVerwG 7 C 2.11 – 4.11 muss den Begriff der Regierungstätigkeit im Informationsfreiheitsgesetz auslegen – Gesetzgebungsvorhaben, Hausaufgaben durch das BVerfG, Petitionsausschussbearbeitungen? Das BVerfG 2 BvC 4/10 beschäftigt sich mit der 5% Klausel bei den Europawahlen. Wir meinen ja, die Welt geht unter, wenn nicht spätestens ab Landesebene kleinere Parteien verhindert werden. Darf Griechenland nach einem Beschluss der EU mit seiner Unterschrift alles wieder in Frage stellen? Gilt hier die Wiener Vertragsrechtskonvention, die solche Tricks untersagt? Die UNESCO nimmt Palästina auf, obwohl die UN das ablehnt. Das scheint zu gehen. Offensichtlich muss man kein anerkannter Staat sein, um über Dinge wie die Waldschlösschenbrücke mitbestimmen zu können.

Oktober: PwC übersieht einen Rechenfehler von 55 Milliarden bei HRE, weil man sich da wohl auch nicht so richtig mit Derivaten und deren Bilanzierung auskennt. Was ist die Rechtsfolge? Ist die Vergütung zurückzuzahlen? Schadensersatz? Es freuen sich doch eigentlich alle. Die SZ diskutiert, ob die gefälschten Bilder aus dem gerade beendeten Kunstfälscherprozess, der in Köln wegen des dort angesiedelten Grabsteins stattfand, nach dem StGB eingezogen und vernichtet werden können, und meint, nein. Der gesetzliche Mindestlohn kommt – ist Art. 9 III GG verletzt? Und nun noch passend zu Halloween: Ein Schwerbehinderter mit „aG“ will seinen Ausweis schonen und legt eine Kopie ins Auto. Darf es abgeschleppt werden? VG Düsseldorf 14 K 504/11. Können Hunde den Abfluss im Waschbecken mit Toilettenpapier verstopfen, dann den Wasserhahn aufdrehen und eine Überschwemmung verursachen? Katzen können jedenfalls Wasserhähne aufmachen und auf Türklinken springen – das LG Hannover 19 S 1968/99 traut Hunden das auch zu.

Der Vortrag vom 27.10. nach dem Motto „zeigen Sie im Strafrecht, was Sie im Zivilrecht können“: der Azubi im Elektrofachladen entwendet ein zu reparierendes Handy und verkauft es auf dem Flohmarkt. Der Chef lügt dann den Kunden an, das Handy sei irreparabel. In der Prüfung Roth/Lenz/vomStein gab es folgende Noten mit 3 x Durchgefallen: 52 plus 8+9, 23 plus 3+4, 34 plus 5+9, 32 plus 2+6 und 26 plus 3+6. Im Zivilrecht der Detektivkostenfall und als Warming up natürlich IPR – Ein verheirateter Russe stirbt hier, nachdem er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Im Strafrecht aufstiften/umstiften/Wahlfeststellung-Gaspistole. Im ÖR: was ist Mediation, wo kommt die her? Gibt es das Richterprivileg des § 839, wenn ein Richter das macht? Dann will das Gemeinderatsmitglied nach § 48 GO Gleitzeitausgleich haben. Es fielen so hübsche Sätze wie „ich habe die Angewohnheit, auf meine Fragen eine Antwort zu erwarten“. „Ich bin ein Freund von krasser Gesetzesauslegung“. Bitte keine Vermutungen, wer was gesagt hat. Die Noten aus der Prüfung am 14.10. – Baxpehler/Kubink/Franke: 43 zu 84 (8+11), 31 zu 69 (8+10), 30 zu 70 (7+11), 33 zu 78 (9+12) und 36 zu 80 (11+11). Die Banken sollen bluten, heißt das Ergebnis des EU-Griechenland-Hebel-Krisengipfels, was wohl heißt, 50% der Griechenlandforderungen sind weg und Banken bekommen nur Hilfe, wenn die Welt unterzugehen droht. Wie setzt man das juristisch um? Im Fernsehen wurde thematisiert, dass ein freiwilliger Forderungsverzicht eine strafbare Untreue der Vorstände sei. Friedrich d. Große – Jubiläumsjahr wegen des Geburtsdatums am 24.1.1712 – animiert Die Welt über den Katte-Prozess zu berichten. Der Kronprinzenvater hatte bei einem Staatsbesuch in Bonn erfahren, dass sein Sohn mit seinem besten Freund emigrieren wollte – heimlich natürlich. Auf einem Staatsempfang im Universitätsgebäude – Audi Max – wurde der Kronprinz vor aller Augen geohrfeigt und dann erst mal inhaftiert. Der Prozess von Bad Reichenhall endete wieder mit einem Freispruch. Haftet ein Sachverständiger, der Wände begutachten soll dabei aber zufälligerweise sieht, dass das Dach marode ist, wenn er das nicht sagt? Ist er zivilrechtlich verpflichtet, Zufallsfunde zu melden, die mit seinem Vertrag wenig zu tun haben? Wenn er es tut, hat er dann einen Vergütungsanspruch?

Seit dem 27.10. gibt es eine Nichtzulassungsbeschwerde – § 522 II ZPO wird entschärft – jedenfalls optisch. Gibt es eine Übergangsregelung? Wenn nein, was dann? Der Vortrag vom 26.10.: VGH Bayern 10 B 09.1102 – VG Berlin 1 L 302.11 – Christopher-Street-Day – Papamobi – der Papst als Tunte dargestellt – entsprechende Verfügung – Versammlungsrecht durfte nicht geprüft werden – Beleidigung mit Grundrechten im objektiven Tatbestand. In der Prüfung Dabitz/Kubink/Hirtz belegt der Prüfer auf Sylt einen Strandkorb, was eigentlich 8 € kostet, der Kiosk ist aber geschlossen – ein bisschen ZPO – Anhörungsrüge. Im ÖR auch Anhörungsrüge und Bekanntgabe der Daten von subventionierten Unternehmen durch den Bundestag – war glaube ich auch mal ein Urteil. Im Strafrecht ein klassischer Fall – der Nachtportier schließt den Terroristen heimlich in dessen Zimmer ein, weil der Kommissar ihm das am Telefon aufgegeben hat. Das VG Karlsruhe entscheidet über einen Senatsvorsitz beim BGH – 4 K 2146/11. Der EGMR befasst sich mit der Beschwerde eines Guantanamo-Insassen, der in mehreren CIA-Gefängnissen weltweit gesessen haben soll. Das Verfahren richtet sich gegen Litauen, einer Station. Rausgekriegt haben die Anwälte das lt. SZ durch den bekannt gewordenen Streit einer Airline, die im Auftrag der Regierung die Transporte durchführte aber angeblich nicht angemessen bezahlt wurde. Darf Litauen Gefängnisse eines Nicht-Europarat-Staates erlauben? Gegen Geld natürlich. Das BVerfG meint nach der FAZ, dass Europarecht stärker als das Rückwirkungsverbot sei. Ein Müllereibetrieb, dem eine Subvention zugesagt aber wegen eines Dazwischengrätschens Brüssels nicht ausgezahlt worden sei, habe das hinzunehmen. Bundeswehrstandorte werden geschlossen (die Münsteraner Kneipen wären wohl heilfroh, wenn englische Kasernen sich vom Acker machen würden) – Entschädigungsansprüche der Kommunen und Imbissbudeninhaber? Art. 14 GG? Im Bundestag sind am 26.10. die Redner wie an der Bushaltestelle mit Namen und Redezeit angekündigt worden – auch und gerade die Minister – trotz Art. 43 GG – eine weitere größere Gemeinheit des Bundestagspräsidenten? Die Noten aus der Prüfung Dabitz/Verrel/Manderscheid vom 5.10.: 23 zu 55 (5+9), 25 zu 56 (7+8), 25 zu 51 (5+7), 35 zu 66 (10+7), 36 zu 65 (8+7).

Der Vortrag vom 25.10.: der Vermieter wirft dem von seiner Verwandtschaft und der Polizei für verschollen gehaltenen Mieter die Kündigung in den Briefkasten und räumt die Wohnung aus. Das war ne Entscheidung – ich erinner mich dunkel – jetzt wird es hell – BGH VIII ZR 45/09. In der Prüfung Grau/Schermair/Müller wurde im ÖR das AGVwGO geprüft und zwar so, dass man annehmen musste, der Prüfertisch halte das für gültiges Recht. Im Zivilrecht wurde die geplante Vollharmonisierung des Kaufrechts aus Brüssel diskutiert. Im Strafrecht die klassischen StPO-Fragen und Raub/räuberische Erpressung. Im ÖR Vokabeln aus dem Europarecht und Störerhaftung eines Selbstmordgefährdeten. Die Regierungs- und Oppositionsfraktionen bis auf … handeln aufgrund eines gemeinschaftlichen „Entschließungsantrages“. Man meint, man wäre in Nordkorea. Wie entledigt sich der Staat mißliebiger privater Konkurrenten? Beim Glücksspiel durch die eigenen Staatsanwälte und § 284 StGB, was der EuGH aber missbilligt. Im Abfallrecht durch Einführung der sog. Wertstofftonne. Der BGH VI ZR 93/10 meint, deutsche Gerichte seien für Beleidigungen-durch-Blogger-bei-Google zuständig. Der EuGH C-161/10 hält sowohl Kalifornien als auch Deutschland für zuständig. Ja was denn nun? Gilt die EuGVVO oder ZPO analog? Wie ist es mit der Beweislast? Wie bei Altkanzler Schröder, der im Rahmen des § 1004 nicht beweisen musste, dass er sich die Haare nicht färbt sondern die Gala, dass er es tut? Der BGH stellt Spielregeln auf, die nicht im Gesetz stehen. Der VGH NRW meint, die Stadt Düren könne sich nicht auf ihre Planungshoheit berufen, wenn sie was gegen einen Riesensee in der Nachbargemeinde Inden habe aber selber noch nicht wisse, was mit diesem Gebiet geschehen solle. Planungshoheit also nur bei fertiger Planung?

Ich biege von einem Feldweg nach rechts in die Landstraße ein. Es kommt zu einem Unfall, weil das entgegenkommende Fahrzeug nicht auf seiner Fahrspur bleibt und etwas auf meiner fährt – Haftung? BGH VI ZR 282/10 – wer einbiegt, ist immer schuld. Der Leasinggeber mit Andienungsrecht kriegt jegliche Versicherungsleistung – BGH VIII ZR 184/10. Ist eine Sperrzeitverlängerung – kein Alkohol ab 24 Uhr an Wochenenden und vor Feiertagen – für Kioske am und beim Brüsseler Platz – Partymeile – rechtmäßig? Das VG Köln 1 K 2016/11 meint ja. Die Alternativlösung zur Freiburger Bermuda-Dreieck-Lösung? Begeht eine Lehrerin einen Kardinalfehler/eine Todsünde/ eine grobe Fahrlässigkeit, wenn sie den dicken Schulschlüsselbund in einem Rucksack auf dem Beifahrersitz lässt? Das VG TRier 1 K 842/11.K lässt sie nicht haften. Der Gribkowskyverteidiger meint, die komplette bayerische Justiz sei befangen. Da fragt man sich, ob er wirklich dran glaubt oder warum er sonst so einen aussichtslosen Antrag stellen will.

Der Vortrag vom 21.10.: Sale-and-lease-back bei einem Fahrzeug – der Verkäufer/Mieter zahlt die Mieten nicht – dolo agit-Einrede. In der Prüfung Jox/Schmitz-Justen/Roitzheim wurde im Zivilrecht protokollfest Familienrecht gefragt sowie die BGH-Entscheidung: Haftung eines betrügenden GmbH-Geschäftsführers aus § 823 II auf das positive oder negative Interesse (neue Gewerbedachhalle)? Im ÖR Europarecht und der Widerruf einer Raumüberlassung für eine Anti-Palästina-Ausstellung. Im Strafrecht wird mittels eines Kerzenständers in einer Kirche ein Schrank aufgebrochen und Geld und Flaschen (!) herausgenommen – der Blick auf die heilige Barbara führt aber zum Rücktritt. Ein bisschen StPO. Die Noten vom 19.10. Stephan/Becker/Müller-Steinhauer: 49 zu 90 (5+12), 62 zu gut (10+15), 6+11 zu Befriedigend, 4+6 zu ausreichend und 9 +14 zu befriedigend. Dr. Krombach und Körperverletzung mit Todesfolge. Liest sich gar nicht so verkehrt. Die FAZ diskutiert, ob eine neue Verfassung her müsse, da nach Meinung des BVerfG-Präsidenten das Marmeladenglas des Art. 23 GG ausgelöffelt sei. Direktwahl der Tobjobs, Abschaffung des Bundesrates? Öffentliche Wahl der Verfassungsrichter? Also alles und jedes politisieren und dem Zugriff von Demagogen aussetzen? Wobei die FAZ auch keine Ahnung hat, was in den Art. 23 GG nun rein soll.

Der zweite Vortrag im Zweiten im ÖR im Oktober = VG Düsseldorf vom 18.3.2008 – 16 K 3722/07. In der Prüfung Ahn-Roth/Klösgen/Dierke am 20.10. wurde im Zivilrecht BGH – Aufrechnungsverbot im gewerblichen Mietvertrag geprüft, im Strafrecht Parken mit altem Parkticket und Gewalttätigkeiten eines Ladendetektivs gegen eine Ladendiebin, im ÖR schon wieder das Betreten der Bundesnetzagentur bei der Bahn. Darf eine Partei mit verstorbenen Persönlichkeiten werben, die sich nicht mehr wehren können? BVerfG 1 BvR 932/94 – soll Thema der zweiten Klausur im Oktober im ÖR gewesen sein. Das erinnert an einen nationalsozialistischen „Schlager“, der sinngemäß beinhaltete, die (von uns erschlagene) Rotfront marschiert nun im Geiste mit. Nicht ganz aber ein bisschen. Darf ein 22-jähriger Mietersohn in seinem „Kinderzimmer“ eine Piratengardine, die der Traum jedes 6jährigen wäre, aufhängen, wobei die Haustür des Mietshauses direkt darunter liegt? Ist das nur eine Geschmacksfrage und wessen Geschmack ist da entscheidend? Der BGH hat in der Verhandlung über das Hausverbot im Hotel gegen den NPD-Oberen am 21.10. Art. 3 III GG zitiert und den kryptischen Satz gesagt – nach der SZ, dass auch bei Fallen des Hausverbotes das Hotel möglicherweise diesen Gast nicht hätte aufnehmen müssen. Der Vortrag mit der Nacktbar war im Kurs sehr unterhaltsam. Die Lebenserfahrung war durchaus da. In Irland würden unter 21jährige nicht in Discos gelassen, aber in Stripclubs schon. Es gäbe zwei Modelle: hoher Eintrittspreis oder hohe Getränkepreise. Schließlich kriegt man eine Show geboten.

Der Vortrag im Zweiten am 18.10.: die Beamtenwitwe macht Ansprüche geltend, weil ihr Mann angeblich wegen der langen Anfahrt zur abgeordneten Stelle krank geworden sei, kann aber kein amtsärztliches Attest vorlegen. In der Prüfung Becker/Stephan/? wurde im Zivilrecht das Prüfrsteckenpferd UWG geritten – Abwerben. Wo stehe die Abmahnung? IN § 314 II BGB. Dann noch Emmely sowie BAG – ein männlicher Nachtaufseher hat in einem Mädcheninternat nichts zu suchen. Im ÖR Streikrecht der Beamten VG Kassel 28 K 574/10KS.D und der Gerichtspräsident hängt ein Schild hin „Hunde bitte draußen bleiben“. Der Vortrag vom 20.10. – offensichtlich aus dem Jahr 1911: A geht zum Junggesellenabschied in eine „Nacktbar“ und bestellt Bier und trotz Aufforderung keinen  „Schaumwein“ für seine Tischbegleiterin, weil er ja kurz vor der Hochzeit steht – ob die angezogen war oder nicht, sagt der SV nicht (warum nicht gleich Fassbrause?). Letzterer wird trotzdem mit 50 € das Glas berechnet (wenn Sie das nicht für sittenwidrig halten, ist die Luft aus dem Fall raus – schließlich kann ich mich auch nicht in ein Restaurant setzen und nur ein Glas Mineralwasser bestellen – oder doch?). Der Türsteher nimmt als Sicherheit die Uhr und will A so zwingen, das Geld am Automaten abzuheben, der geht aber statt dessen zur Polizei. Wahrscheinlich ein Reichsgerichtsurteil. Die erste ÖR-Klausur im Oktober sieht nach VG Hannover 11 A 3779/07 aus. Eine Schreckschusspistole führt zwar zu fünf Jahren aufwärts aber nicht zur Sicherungsverwahrung – BGH 2 StR 305/11. Sollte man Bankräuber nicht sogar animieren, wenn es denn schon ein Bankraub sein muss, eine Scheinwaffe mitzunehmen? Das ist für alle außer für den Bankräuber ungefährlicher. Der internationale Eishockeyverband wollte eine Champions-League veranstalten, ihm sind aber die Sponsoren laufen gegangen. Ist der Vertrag des internationalen Verbandes mit den nationalen Verbänden ein Vertrag mit Schutzwirkung für die einzelnen Vereine? Lt. Die Welt sieht der CAS das so; auch hier wollen die Sportler da eigentlich nicht hin sondern zu Zivilgerichten – man hat aber die Schiedsgerichtsabrede unterschrieben. Die Noten aus der Prüfung Schilken/Reuter/Jorasch vom 19.10.: 42 zu 90, 32 zu 65 und sonst die Endnoten: noch mal 65, 70 und 100.

Die Prüfung Schilken/Reuter/Jorasch am 19.10.: Im Zivilrecht BGH V ZR 122/10 und Mahnverfahren sowie Doppelwirkung im Recht. Im Strafverfahren eine ältere BGH-Entscheidung: angeblich sollen 600 BMW nach Kasachstan exportiert werden, dafür wird ein Rabatt gewährt, die Wagen werden aber in Poppelsdorf verkauft plus StPO. Im ÖR BVerfG und Examensklausur: strenges Nichtrauchergesetz. Der Vortrag vom 19.10.: der sechsjährige Sohn beisst sich beim Besuch mit seinem Vater bei MCDonalds einen Backenzahn an einem Stein im nicht gut gewaschenen Salat aus – der Vater hätte das sehen müssen – déjà vu: § 1664 – Gestörtes Gesamtschuldverhältnis – Abwandlung: wie, wenn das ein Tütensalat war? Die Prüfung Ziemßen/Zilkens/Zieschang am 14.10. – 44 zu 80 (9+9), x zu 53 (3+7), 31 zu 56 (4+7) und 31 zu 59 (7+7). Im Zivilrecht Examensklausur und OLG Koblenz: der Chefarzt operiert nicht selber – der Fall wurde dann im Strafrecht übernommen. Im ÖR Bierbyke und OVG Koblenz: Verlust des Ratssitzes durch Hauptwohnsitzwechsel sowie Feuerfehlalarm in der Schule – § 52 FSHG. Die Noten aus der Prüfung Bönders/Maske/Steinbeck vom 14.10., soweit bekannt: die Vorträge: 3 – 4 – 5 – 8 – 10. Von 25 auf 40 (3+4), von 36 auf 50, von 39 auf 80 (8+11), 48 auf 88 (10+10). Die Welt erklärt den Finanztrick mit dem Hebel: der EFSF tritt quasi als Versicherung für Anleihenkäufer auf und verspricht im Verlustfall 20% zu zahlen. Reichen Guidelines als Rechtsgrundlage und was ist die rechtliche Folge im Innen- und Außenverhältnis, wenn der Haushaltsausschuss bis zum Wochenende zu keinem Ergebnis kommt und die Kanzlerin „mandatslos“ nach Brüssel fährt? Die Opposition will, dass der komplette Bundestag im Bus mitfährt und nicht nur eine Sekte des Haushaltsausschusses. Die Stadt Hagen darf sich nun bald auch offiziell Stadt der Fernuniversität nennen. Die Gemeindeordnung wird geändert. Kommen da mehr Touristen oder überhaupt welche, weil keine Studenten da sind? In Nürtingen wird möglicherweise eine Frau Oberbürgermeisterin, die sich gar nicht zur Wahl gestellt hat. Geht das? § 65 GO – §§§ 12, 15, 46 d KWahlG – da ist von „Bewerber“ die Rede – ich finde aber nicht, dass er zustimmen muss, oder es ist noch zu früh am Morgen. Wie ist das bei der Kanzler- bzw. Bundespräsidentenwahl? Mario Gomez hat nun auch Erfahrung mit Laserpointern. Strafbarkeit? Ein Fußballmatch als Vermögensverfügung, so dass §§ 255, 250 in Betracht kommt?

Die letzte Klausur im ÖR im Zweiten im Oktober sieht nach VG Neustadt 4 K 1546/05 aus – eine jahrelange Duldung eines Markstandes gibt keinen Anspruch auf Fortbestand. Die vorletzte nach VGH München 1 ZSGS00.2727 – § 36 BauGB. Der Vortrag vom 18.10.: mit einem Laserpointer von einer Autobahnbrücke aus wird ein Autofahrer mit dolus eventualis in eine Leitplanke geschickt, wobei der Autoschaden 2.500 € beträgt und sein Auge nur noch 10% Sehfähigkeit hat, mit Brille aber 50%. In der Prüfung Kettele/Landsberg/Schmidt wurden im Zivilrecht BGH – muss ein Käufer den gekauften Wagen aus Frankreich zur Nacherfüllung zurückschaffen – und noch mal BGH – die Detektivkosten – geprüft. Im Strafrecht eine alte Strafrechtsklausur. Im ÖR „Welche Straßen kennen Sie?“ Dann Finanzierung – Art. 104 b GG – Werbung an der Straße – du je. Occupy Frankfurt – ist das noch eine Versammlung, die nur angemeldet werden muss, oder eine Ansammlung von fliegenden Bauten, wenn eine Zeltstadt im Bankenviertel errichtet wird? Das BVerwG hat vor ein paar Jahren einen wochenlangen stabilen Stand noch unter die Versammlung gepackt – aber das ist doch wohl mehr – aber was dann? Sonderveranstaltung nach der StVO – Sondernutzung nach dem LStrWG – Baurecht? Die Strafrechtsklausur im Oktober: Tankkartenzweckentfremdung OLG Celle 1 Ws 277/10 und PIN-Abpressen BGH 3 StR 294/10 sowie etwas § 239 a – stabilisierte Gewaltlage? Und der Richtervorbehalt bei der polizeilichen Blutentnahme – u.a. BVerfG 2 BvR 784/08 und OLG Köln vom 26.8.2011 III-1 RbS 201/11 und OLG Hamm (geht überhaupt nicht) und OLG Celle. Jedes Gericht macht das anders, je nachdem, ob man die Personaldecke bei den Richtern für unterbesetzt hält oder nicht. Wann ist ein Mensch rechtlich ein Mensch? Es kommt auf das Rechtsgebiet an. Im Strafrecht – Notarztfall des BGH 1983 – wegen § 218 (ist das eine versuchte Abtreibung mit dolus eventualis, wenn eine höchstschwangere Frau einen Marathon mitläuft bzw. mitgeht?) erst mit den Eröffnungswehen. Im Zivilrecht – Contergan – schon vorher. Im Europarecht nach der FAZ schon sofort nach der Befruchtung, da aus der embryonalen Stammzelle ja kein Tier bzw. keine Pflanze mehr werden könne. Im Verfassungsrecht wohl jetzt wie der EuGH C-34/10. Greenpeace bringt den Fall vor die deutschen für Patente zuständigen Gerichte. Das Europäische Patentamt in München hat mit der EU nichts zu tun, da es zwar von einigen Mitgliedern gegründet wurde aber eben nicht von der EU. Um sein eigenes Leben zu retten, darf man also jemand anders töten. Um die Querschnittslähmung oder MS oder Parkinson zu besiegen oder zu lindern, darf eine embryonale Stammzelle aber nicht patentiert werden, um die Kosten wieder reinzuholen, wobei die Anmeldung eines Patentes der beste Weg ist, es sich klauen zu lassen. Sind das Äpfel und Birnen?

Für die Geschichtsbücher die Noten aus der Prüfung Banke/Ramirez/Kreße 7.9.11: 40 zu 80 (10+10), 39 zu 83 (8+129, 30 zu 63 sowie 26 zu 57 und 26 zu 47 (3+6). vom Die Vokabeln für Griechenland lauten Schuldenschnitt/Staatsinsolvenz/Austritt aus der Eurozone. Wie immer, wenn es bei dem EU-Vertrag klemmt, nimmt man die Wiener Vertragsrechtskonvention zu Hilfe, obwohl man ja eigentlich gar nicht im Völkerrecht sei sondern in seinem eigenen Universum. Wegfall der Geschäftsgrundlage? Änderungskündigung oder Ausstiegsvertrag bzw. die Kraft des Faktischen? Ein Auto überfährt bei Euskirchen auf der Landstraße ein ausgebüchstes Kanguruh – Haftungsquote? § 833 gegen § 7 StVG – wie würden Sie entscheiden? Thomas Drach steht mal wieder vor Gericht. Extra für ihn war ca. einen Monat vor der Reemtsma-Entführung § 239 a geändert worden – nicht nur eine Dreierbeziehung reichte sondern auch wenn man den Milliardär entführt und ihn selber erpresst. Ist Kannibalismus in Extremsituationen zulässig? Der Mignonettefall aus 1884 wurde vereinzelt geprüft: der sterbende Küchenjunge wurde auf hoher See getötet und aufgegessen, wobei die Besatzung missachtete, dass das im Rettungsboot befindliche Regelwerk ein Losverfahren für solche Fälle vorsah.

Die Prüfung Bönders pp. am 14.10.: im Zivilrecht ZPO, der Kartenlegerinnenfall, Gesellschaftsrecht. Im Strafrecht könne man übers Internet Briefmarken ausdrucken – was, wenn man eine bezahlt aber mehrere ausdruckt? Im ÖR habe ich vergessen. Die Prüfung Dierke/Hammerschlag/Zeppenfeld am 11.10.: im Zivilrecht BGH-Klausur, der Mieter bestellt die neue Heizung, der Vermieter soll zahlen. Im ÖR „besucht“ die Bundesnetzagentur die Bundesbahn, im Strafrecht StPO plus Raub. Der Vortrag am 14.10. – hierzu BGH VIII ZR 79/04 cum grano salis: Durch einen Tippfehler wird im Internet die Grafikkarte nicht für 150 € sondern für 15 € angeboten und gekauft. In der Prüfung Kubink/Baxpehler/Franke gab es im Zivilrecht einen Parforceritt durch Gesellschaftsrecht/ZPO/Grundbuchauszug, im Strafrecht die U-Bahn-Schlägerei in Berlin mit dem tödlichen Unfall auf der Straße und im ÖR kam das Halteverbot zum Auto. Während die wochenendlichen kalten Temperaturen es für sinnvoll anzeigten, den Kamin mit Luxemburger Kontoauszügen zu befeuern, hatte man Zeit zum Nachdenken. Wird der BMF einen ähnlichen Deal wie mit der Schweiz abschließen? Schließlich ist Luxemburg in der EU und verliert seine Haupteinnahmequelle durch verkaufte Steuersünder-CDs. Arbeitet die StA die Fälle alphabetisch ab oder kommt der zuerst dran, der als erster seinen Kopf mit einer Selbstanzeige aus dem Loch hebt? Darf der NRW-Finanzminister entgegen eines Bundesdeals hart durchgreifen? Frau Kraft braucht Geld. Bundesrecht bricht Landesrecht – auch bei Steuern, die dem Land jedenfalls mitzustehen? Die never ending story über die Frauenquote in der Leitungsebene von Großunternehmen wird ebenfalls befeuert. Grundrechte gegen Grundrechte – bringt aber nichts, da der Wind aus Brüssel weht.

Die Ehefrau des Anwalts möchte ihr Geld in seiner Kanzlei als Gesellschafterin anlegen – eine sog. Fremdbeteiligung geht bisher bei uns nicht – jetzt soll die aber in Kürze in England möglich sein. Was macht man da wohl? Das OLG Celle 3 U 264/08 meint, dass Mandanten die Beweislast dafür haben, dass der Anwalt etwas getan oder gesagt habe, was nicht abgesprochen gewesen sei. Auch wenn der Mandant königlichen Geblüts ist. Wenn die Presse was behauptet (Altkanzler Schröder und die angeblich getönten aber in Wirklichkeit durch den Alterungsprozess auf natürliche Art nachgedunkelten Haare gegen die Gala), trägt sie die Beweislast. Ich bin selbstverständlich dankbar für diese Sichtweise, muss aber meine Kenntnis vom hergebrachten Grundsatz „negative Tatsachen kann man nicht beweisen“ revidieren. Auch der EuGH C-83/10 ist nett zu uns. Die Billigairlines, die einen Flug stornieren, weil angeblich was kaputt sei, können damit nicht mehr kommen – Annullierung ist „wir fliegen nicht“ – egal warum. Das BAG 8 AZR 608/10 hat allerdings einen Albtraum für Arbeitgeber geschaffen – bei Bewerbungen muss man dem Interessenten auf den Zahn fühlen, ob er schwerbehindert ist. Eine Holschuld des Arbeitgebers – sonst wird es teuer. Andererseits sind Bonuszahlungen nicht rückholbar, nur weil „vorläufig“ in der Zusage gestanden hat – BAG 10 AZR 649/10 – nachvollziehbar, man hat das Geld ja schon für Zahnarztkosten u.ä. ausgegeben. Der Staat verursacht eine Studentenschwemme durch doppelten Abiturjahrgang und fehlende Wehrpflicht und wehrt sich mit einem Numerus Clausus dagegen. Ist das rechtmäßig? Es liest sich eher wie eine Unverschämtheit.

Die Prüfung am 12.10. Doleischv.Dolsperg/Blank/Jacoby – die Noten: 24 zu 42 (6+4), 38 zu 71 (6+9), 32 zu 67 (8+9), 46 zu 97 (12+13), 39 zu 75 (8+x). Im Zivilrecht der Detektivkostenfall, im ÖR eine Raucherecke einer Gaststätte, im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt. Der Vortrag im Zweiten am 11.10.: Kücükdeveci – § 622 II 2 und ob ein AN in gewillkürter Prozessstandschaft für das Jobcenter vom AG verlangen kann, dass er den Arbeitslohn in Höhe des AGL II an das Jobcenter zahlt. In der Prüfung Haas/Kaminski/Waldhausen die Noten: 48 zu 91 (16+9), 34 zu 65 (7+8), 37 zu 70 (6+9), 29 zu 48 (4+5) und 50 zu 83 (6+9). Es wurde im ÖR die Klausur aus dem Ersten geprüft, dass eine Zeitung sagen soll, wer das Inserat Ghostwriter gesetzt hat. Auch hier war unbekannt, beiderseits des Tisches, dass die Presse polizeifest ist und dass man wegen § 1 LPresseG nur mit der Staatsanwaltschaft und nicht mit dem Ordnungsamt an die rankommt. Im Zivilrecht Berliner Testament und sonstiges Erbrecht. Im Strafrecht eine alte Klausur aus dem Ersten: der Hehler betrügt den Dieb und schenkt die Beute seiner Freundin. Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt zumindest eine fehlerlose Gründung voraus, jedenfalls nicht durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht, der unter § 826 fällt – BGH VI ZR 229/09. Ben Hur wird bei seinem Rennen über den Haufen gefahren – OLG Schleswig-Holstein 6 U 12/11 – muss hier nicht § 833 zu einer Quotelung führen? Wer muss aufpassen, der langsamer Fahrende oder Usain Bolt, der schneller aus dem Startblock kommt und auf die Innenbahn spurtet? Gibt es ein Schuldverhältnis der Teilnehmer dieser Auslobung untereinander? Der Vortrag am 12.10.: ein Bruder animiert den anderen an dessen Geburtstag, sich unter den Tisch zu trinken und als der schläft, nimmt er die Uhr aus der Schublade (hilflose Lage?), nachher stirbt er. Strafbarkeit und was macht man mit dem Ermittlungsverfahren, wenn der Verdächtige bzw. das Opfer stirbt? Blackberrys sind seit drei Tagen offline, da im Hauptrechenzentrum etwas kaputt ist. Rechtslage? Kann man das Teil zurückgeben und den Kaufpreis erstattet verlangen? Die Linke hat einen Organstreitantrag gestellt, weil die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu einer Demo in Dresden mit Einsatz der Bundespolizei ausweichend geantwortet hat – das sei Sache des Landes. Amtshilfe oder Vollstreckungshilfe? Der Kontenpfändungsschutz läuft zum Jahresende aus – nur noch das P-Konto hilft. Renaissance des § 765 a ZPO? An der Wallstreet wird gegen die Finanzkrise demonstriert – die Demonstranten wollen nun auch vor den Privathäusern der CEOs auf Long Island Krawall machen. Fraport analog – kein Anspruch auf eine Wohlfühlatmosphäre oder geht die Privatsphäre vor? Ein Staatsanwalt liest in Die Welt, dass ein beklauter Journalist nach Einstellung des Verfahrens nach § 170 II bei der gewährten Akteneinsicht das Foto des Verdächtigen mitgenommen und eine Privatfahndung im Internet initiiert hat. Rechtfertigung? Noch mal zu dem Prüfungsfall mit dem abfotografierten CD-key im Laden – ich musste mir das erst erklären lassen – ich spiele lieber mit kleinen weißen Bällen auf einer Wiese. Jemand hackt ein Spiel im Internet bzw. lädt es kostenlos runter, kann ohne den Key aber nicht mitspielen. Deshalb fotografiert er im Laden einen Key in einer CD-Verpackung ab. § 242? § 246? § 263 a – § 202 a (Absatz II?). Versuch des § 263 a? Darf der Ladendetektiv mich nun festhalten, obwohl ich im Moment überhaupt keine Straftat begehe? § 229 BGB?

Man sollte Vermieter ab heute dahingehend beraten, dass sie Wohnung und Garage in zwei separaten Mietverträgen vermieten, selbst wenn die Wohnung über der Garage sitzt, BGH VIII ZR 251/10. Das Erpressungspotential liegt auf der Hand. Am 14.9. im Zweiten kam die BGH-Entscheidung II ZR 249/09 dran sowie der Wahrsagerinnenfall. Im Strafrecht nimmt ein Ladenkunde ein Computerspiel aus der Schachtel, fotografiert den Zugangscode (cd-key) fürs kostenlose Runterladen und wird dabei vom Ladendieb erwischt. Im ÖR ergeht eine Beseitigungsverfügung wegen einer instabilen Mauer gegen den GbR-Gesellschafter, klagen tut aber die GbR. Der Vortrag war der Tierarzt und die sich trennenden Patienteneltern. Der Beschwerdeführer im W-Besoldungsverfahren wird durch Professor Löwer vertreten. Das Gericht meint, in der Leistungszulage in Wirklichkeit eine rabiate Gehaltsabsenkung um 25% zu erkennen. Hat der öffentliche Dienst schon jemals Gehälter gesenkt? Hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums? Da freut man sich als Mandant doch, wenn der eigene Anwalt auf Befragung des Gerichts nicht sagt, eine Absenkung gehe gar nicht sondern, 10% seien ok. Auch für Autovermieter gilt § 82 II VVG n.F. – BGH VI ZR 46/10. Das BAG entscheidet nach der FAZ am 13.10., ob eine Gemeinde die Bewerbungsunterlagen auf Hinweise nach Schwerbehinderung durchsehen muss bzw. nachfragen muss und ob andernfalls eine Verletzung der Förderungspflicht nach § 81 SGB IX vorliegt, was wiederum zu einer Diskriminierung führt, welche ihrerseits einen  Entschädigungsanspruch begründet. Die SZ meint, dass die neuen Drogen („Krokodil“ z.B.) schwer verfolgbar seien, da das BTMG exakt definierte chemische Verbindungen verlange. Methusalix verändert seinen Zaubertrank also etwas und fällt da nicht mehr drunter – wobei Doping ohne nicht unter das BTMG-Gesetz fällt. Der hessische VGH erlässt in einem Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zur 4. Landebahn in Frankfurt ein Nachtflugverbot. Wenn das wieder aufgehoben werden sollte, wird es teuer für die Antragsteller. Ist ein Grund, dass Roland Koch ein Mediationsverfahren versprochen dann aber nicht geliefert hatte? Zum Entscheidungszwang hinsichtlich der Organspende ist der Hinweis im Spiegel hilfreich: Steve Jobs soll den Gouverneur Schwarzenegger dazu gebracht haben, dass in Kalifornien Leute bei dem Führerscheinantrag nach ihrer Haltung zur Organspende gefragt werden. Habe ich nicht ein Recht darauf, nicht behelligt zu werden? Es gibt ja noch nicht mal eine Wahlpflicht.

Der Vortrag vom 11.10. – Doppelwirkung im Recht, der Kippsche Fall etwas variiert: der Erwachsene nötigt dem Minderjährigen einen diesem von einem Dritten geliehenen Helm ab und veräußert den Helm an den Vierten V, der ihn repariert, von der Nötigung weiß aber nicht von der Minderjährigkeit. Nachdem die FAS sich über den aus Bayern kommenden Staatstrojaner (0zapftis) aufgeregt hat, meint die FAZ am 11.10, der sei nicht verboten. Die SZ ist anderer Auffassung. Vorbereitung oder Versuchsstadium im Staatsrecht? Seit dem ersten Montag im Oktober behandelt der Supreme Court seine 150 Fälle pro Saison. Die FAZ berichtet über die bei einer Kirche beschäftigte Lehrerin, die entlassen wurde, weil sie ein staatliches Gericht angerufen hat – kommt einem vom Fußball (FC Sion) und hinsichtlich der moslemischen Friedensrichter bekannt vor. Die affirmative action – positive Diskriminierung beim Hochschulzugang – steht auch an. Darf der Staat einen Entscheidungszwang des Bürgers, Ja oder Nein zur Organspende, regeln? Gibt es ein Recht auf keine Meinung? Die SZ schreibt über die deregulierten Hochschulen – bisher hat das Ministerium Studienpläne, Personalfragen, Budget vorgegeben – das sei nun alles in den Händen der Hochschulen – allerdings hatte man dafür zuvor die Studiengebühren eingeführt, die jetzt alle wieder einkassiert werden.

Am 5.10. wurde im ÖR die Nachbar-gegen-Wagenburg-Entscheidung des OVG Berlin vom 22.1.2003 2 S 45.02 – geprüft. Der Vortrag vom 7.10.: die Schwester soll sich für den Bruder verbürgen, der sie anlügt – dann verbürgt sie sich noch zuhause und macht Überrumpelung geltend. In der Prüfung Panitza/Pabst/Aldenhoff wurden im Strafrecht Urkundsdelikte geprüft, im Zivilrecht das Urteil-AG München/der Vortrag, dass der Mietersohn die Tür beschädigt und der Vermieteranwalt die Verjährung versemmelt. Im ÖR die Zeitungsmeldung, es sei eine Versammlung „genehmigt“ worden (wobei ich die auch gelesen habe und die stimmt m.E. nach, da es um den 3. Oktober – also eine staatliche Veranstaltung ging) sowie ein Fall mit Vereinsverbot und einer mit Subventionen. Die Prüfung am 6.10. Schilken/Huschens/Diesterheft: Im Strafrecht OLG Celle 1 Ws 277/10 – Missbrauch der Tankkarte – im ÖR VG Gelsenkirchen 14 K 2505/05 – Überplakatierung durch eine Partei – im Zivilrecht, wie schon schief mitgeteilt, der BGH und die hohen Detektivkosten bei einem 10 Euro-Tanker. Nun soll der BayernLB-Vorstand Gribkowsky nicht durch Mr. Ecclestone bestochen worden sein – er habe diesen vielmehr um 50 Millionen erpresst. Das kommt ja sehr passend, dann wäre Mr. E. aus dem Schneider. Die EU-Kommission will am 10.10. ein einheitliches Kaufrecht als Zusatzoption zu 27 anderen empfehlen. Eine Vollharmonisierung wäre da wohl besser aber nicht einfacher durchzusetzen – das ginge nur per Verordnung.

Ich storniere hiermit den Vortrag vom 6.10. – nicht die Detektivkosten sondern der Oldtimerverkäufer (18) verkauft das Auto über seinen Freund (17), der in seiner Mail an den Oldtimerhändler einen falschen Preis reinschreibt, was V zügig durch ein Fax richtigstellt – der Oldtimerkäufer war aber auf Reisen und will nun zum billigeren Preis erwerben, nachdem er in Unkenntnis des Faxes auf die Mail des F dem V per Fax zugesagt hat. Zwei Mal Anfechtung. Der Fall mit den Detektivkosten wurde von Professor Schilken geprüft. Müssen Autovermieter § 81 II VVG neue Fassung in ihren AGBs umsetzen, so dass bei einem durch den alkoholisierten Mieter verschuldeten Unfall das Alles-oder-Nichts-Prinzip bei grober Fahrlässigkeit nicht gilt? Das OLG Köln meint ja, der BGH will am 11.10. entscheiden – VI ZR 46/10. Der Vortrag am 6.10. im Zweiten: PKH-Antrag eines Mieters, der eine angebliche Stundungsvereinbarung hinsichtlich der Nebenkostennachzahlung durch ein heimlich mitgehörtes Telefonat beweisen will und mit der Kaution aufrechnet, obwohl das Mietverhältnis noch besteht. Im Strafrecht nimmt der Profikiller das Geld, will das Tötungsdelikt an dem Suizenden aber nicht begehen. im ÖR Rechtsbehelfsbelehrung und Wiedereinsetzugn in der vorherigen Stand. Im Zivilrecht Vergleich und selbständiges Beweisverfahren. Die Welt gibt die Commencement Speech von Steve Jobs aus 2005 wieder – die anderen Zeitungen zitieren daraus nur – bitte lesen – man braucht danach heute keinen Kaffee mehr. Auch im internationalen Sportrecht gilt der Grundsatz ne bis in idem. Aber ist das wirklich eine doppelte Bestrafung, wenn ein Sportler gesperrt wird und nach der Sperre keine Zugangsberechtigung zu olympischen Spielen erhält? Dann wäre doch eine Geldstrafe plus Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine Doppelbestrafung. Der baden-württembergische VGH meint, der Rückkauf der ENBW-Anteile durch die Landesregierung sei zwar verfassungswidrig, der Kaufvertrag bleibe aber gültig. So so – § 134 BGB bewirkt doch, dass Verträge, die gegen Europarecht verstoßen, nichtig sind. Die Landesverfassung reicht aber nicht oder wie? Breno ist mit 12 Auflagen aus der U-Haft entlassen worden. Ob Herr Hoeneß bzw. der FC Bayern die Kaution stellt?

Der Vortrag am 6.10.: die hohen Detektivkosten wegen des mit 10 Euro säumigen Tankstellenkunden – BGH VIII ZR 171/10. Die Prüfung Dabitz/Manderscheidt/Verrel am 5.10.: im ÖR EMRK – in dubio pro reo – VGH – muss es den geben? Im Zivilrecht Anfechtung und Gewährleistungsrecht. Im Strafrecht EMRK und Notwehr ohne Notwehrwillen. Frau Ahn-Roth hat in der Parallelprüfung den BGH mit der Standheizung geprüft. Danach ist die Südkurve nach Hause gegangen. Bisher ging man davon aus, dass ein Schweinemäster sich baurechtlich gegen die heranrückende Wohnbebauung wehren müsse, um nicht zum Störer zu werden. Nun kann man noch den EuGH  C-53/10 mit ins Boot nehmen. Ein Neufundländer – ein Hund für zwei Personen – markiert beim Hundefriseur Decken – Haftung? AG Wiesbaden 93 C 2691/11 – gibt es Schmerzensgeld für Hunde? Geht der Bebauungsplan der Landesplanung vor oder umgekehrt? Das VG meint, der kommunale Plan habe sich bei der A 61 dem Landesentwicklungsprogramm zu beugen. Der Vortrag vom 5.10.: A stellt dem B zwecks Versteigerung von Diebesgut sein Ebay-Account zur Verfügung – kommt einem bekannt vor. Er erhält keine Belohnung – zu prüfen sind nicht §§ 259, 261. Die Prüfung am 29.9. Limpens/Jürgens/Küpper – die Noten: 42 zu 70 (7+7), 31 zu 61 (3+9), 54 zu 92 (5+11), 33 zu 78 (9+12) und 34 zu 76 (6+12). Im ÖR die Aktualitäten des Tages – Schicksalsfrage für die Kanzlerin – Eurokrise. Im Zivilrecht Schwierigkeiten im Vorfeld des Vertragsschlusses – im Strafrecht eine Zeitungsmeldung über einen Ladendiebstahl. Gesetzt den Fall, dass ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das sächsische Versammlungsgesetz eingeleitet wird, welches eine Höchststrafe vn 2 Jahren vorsieht. Während der Ermittlungen erklärt der VGH das Gesetz für nichtig. Darf jetzt wegen Verstoßes gegen das Bundesversammlungsgesetz mit der Höchststrafe von 3 Jahren ermittelt werden? Kann eigentlich nicht sein, aber Straflosigkeit sieht auch nicht richtig aus. Oder doch? Aussperrung auf amerikanisch – die NBA-Arbeitgeber sagen die Vorbereitungsspiele ab – die guten Spieler gehen wegen des Verdienstausfalles nach Europa. Das BVerfG beschäftigt sich am 11.10. mit der W-Besoldung – Leistungszulage neben einem Fixum für Professoren? Verstoß gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 V GG? Das vorlegende Verwaltungsgericht meinte ja.

Der Vortrag vom 29.9. ist auch noch reingekommen. Schmerzensgeld- und sonstige Ersatzansprüche der Ehefrau und des Arbeitgebers des bei einem Autounfall getöteten Ehemannes (nein – Arbeitgeber der Ehefrau, die einen Schockschaden bekommt aber eine Lebensversicherung) – wieder Problemhäppchen. In der Prüfung Dabitz/Krebs/Mertens wurde im Strafrecht der Profikiller, der das Geld nimmt, aber dafür nicht arbeitet, geprüft. Im Zivilrecht GmbH & Co KG en détail, im ÖR Einkesselung einer Versammlung. Gilt im Pariser Dr. Krombach-Prozess ne bis in idem, weil die deutsche Justiz dem Klageerzwingungsantrag damals nicht stattgegeben hatte? Das VG Berlin beschäftigt sich Mitte November mit den geplanten Namensschildern der Polizei, weil der Gesamtpersonalrat meint, er hätte beteiligt werden müssen. Arbeitsverhalten oder Ordnungsverhalten würde man bei Betriebsräten fragen – bei Personalräten kenn ich mich auch nicht ansatzweise aus. Die SZ berichtet, dass bei einem Flug mit British Airways von Milano nach London ein Ex-Fußballprofi ein Tütchen mit ein paar Münzen im Netz an der Sitzlehne gefunden habe und das seiner Freundin geschenkt habe. Da die Münzen sehr wertvoll sind, interessiert sich die deutsche Justiz dafür und zwar als Fundunterschlagung. Der Kanzleramtsminister Pofalla praktiziert den politischen Täter-Opfer-Ausgleich bei seinem Beleidigungsopfer und entschuldigt sich. Mrs. Murphy ist auf allen Titelseiten. Dienstleistungsfreiheit und staatliche Gerichte gegen die Allmacht des Fußballs.

Dr. Krombach wird am 4.10. in Frankreich weiter verhandelt. Das täten wir auch, wenn ein Privater ihn entführt bzw. dem Gericht so zugeführt hätte. Der EuGH wird ebenfalls am 4.10. entscheiden, ob die englische Pubwirtin Karen Murphy den Anbieter von Premier League-Spielübertragungen frei wählen darf oder nicht. Der Fußball bekommt es zur Zeit juristisch von allen Seiten. Gibt es die Abwahlmöglichkeit eines Bundestagspräsidenten oder ist Art. 40 GG abschließend? Darf dieser einen fraktionsangehörigen Abgeordneten als finalen Redner par ordre de mufti vor der Abstimmung, in der es zwar nicht rechtlich aber gefühlt um die Kanzlermehrheit geht, ansetzen? Fraktionslose Abweichler sind vom BVerfG schon behandelt worden, fraktionsangehörige aber nicht. Ist das ein Problem des Innenverhältnisses der Fraktion oder des Außenverhältnisses zum Bundestagspräsidenten, der den Eindruck eines verschmähten Liebhabers gibt, seit er nicht Bundespräsident werden durfte?

September: Darf ein Vermieter, der eine Wohnung plus Garage vermietet hat, letztere allein kündigen? Teilkündigung? Der BGH VIII ZR 251/10 muss das im Oktober entscheiden. Die Vorinstanzen hatten die Herausgabeklage der Vermieter abgewiesen. Darf der Gesetzgeber nichteheliche Kinder aus dem Jahrgang 1940, deren Vater vor dem 29.5.2009 verstorben ist, nach der alten Rechtslage behandeln oder hat der EGMR auch da was dagegen? Pflicht zur Ex-Tunc-Umsetzung bis 2000 Jahre rückwärts? BGH VI ZR 150/10 hat auch das im Oktober vorliegen. Das BVerfG will die langen NC-Wartezeiten nicht entscheiden, deshalb hat das VG Gelsenkirchen das getan – im Sinn der Studierwilligen – das sei verfassungswidrig. Anspruch auf einen Ausbildungsplatz also auf Schaffung der ausreichenden Kapazitäten oder Umstellung des Verteilersystems?

Bonn will das Münsteraner Bestrafungsmodell übernehmen – auch bei häuslicher Gewalt. Er wird also nicht nur nach § 34 a PolG erst mal ins Hotel geschickt sondern verliert auch noch nch § 3 StVG die Fahrerlaubnis. Da bekommt man ja bei einem Raubüberfall fast weniger und vor allem langsamer. Die EU will die erste EU-unmittelbare Steuer einführen – die Finanztransaktionssteuer, die offiziell die Banken treffen soll, von denen aber wohl eingepreist und damit an die Kunden weitergereicht werden wird. In der FAZ wird über den repressiven Fraktionszwang berichtet – wenn ein Abweichler die Kanzlermehrheit gefährdet, verliert er seinen Ausschusssitz. Ist das mit der Gewissensfreiheit in Art. 38 GG vereinbar oder muss zunächst eine Abmahnung erfolgen? Die Verteidigung in Los Angeles meint, Michael Jackson habe sich selber Propofol gegeben und daher fahrlässigen Selbstmord begangen. Selbst wenn: ein Arzt, der bei so einem Patienten das Zeug kiloweise rumstehen lässt, ist dennoch verantwortlich. Prof. Rüthers feuert aus allen Rohren – in der FAZ und der JuS – gegen unser Studium – es sei zur Gedächtnisakrobatik verkommen. Das war doch immer schon so – fraglich war nur, ob man Wertpapierrecht und römisches Recht oder Europarecht zu lernen hatte. Es gibt nichts nervigeres als Juristen, die jeden Stein umdrehen und immer selber denken. Gerade Vokabeln sind doch sehr nützlich, da entlastend bei der Arbeit. Das LAG Düsseldorf wendet das Christel-Schmidt-Urteil auf den Vertragswechsel bei der Flugzeuginnenreinigung an – 4 Sa 616/11 – Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang? Bloße Funktionsnachfolge oder Wahrung der wirtschaftlichen Identitat? Wirtschaftsprüfer bekommen gerade Druck von allen Seiten. Nachdem der Wettbewerb sich sehr verschärft hat – die Mandanten verhandeln über die Preise und machen Beauty Contests bei der Auswahl – kommt nun die EU und will Beratung und Prüfung in einer Hand zerschlagen. Kurden besetzen das Kölner RTL-Studio, um in der Sendung Explosiv (!) einen Bericht über Öcallan zu erzwingen. § 239 a oder b?

VG Neustadt 5 K 211/11: haftet ein Lehrer – Landesbediensteter – dem Träger der Schule – Stadt, wenn er nach Pommes-Kochen-Unterricht die Herdplatte anlässt und wenn ja woraus? Der Iran will Kriegsschiffe vor die US-Küste schicken – er sollte das Carolina-Urteil lesen – preemptive strike. Begeht ein Oberstaatsanwalt Strafvereitelung im Amt, wenn er den nicht immunen Gaddafi-Sohn vor einer Durchsuchung warnt oder verhindert § 153 c III StPO das? Die StA Nürnberg muss das jetzt entscheiden. Die SZ berichtet über kirchliche Arbeitsverträge mit einer Streikverbotsklausel. Das BAG werde dies 2012 entscheiden – die LAGs Hamburg und Hamm haben das schon getan. Privileg des Tendenzbetriebes außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes? Dürfen EU-Ermittler ohne Durchsuchungsbeschluss bei deutschen Gaslieferanten durchsuchen? Der Hoechst-Beschluss des EuGH und der Fall Niemitz des EGMR sind die Vorlage. Der EuGH sagte, ne, die Mehrzahl der europäischen Staaten verlangt keine richterliche Entscheidung, der EGMR entschied anders und der EuGH beugte sich dem. Aber jetzt ist der EuGH ja selber Grundrechtswächter. Der Michael-Jackson-Arzt-Prozess im Fernsehen. Der Staatsanwalt wird bei seinem Eröffnungsplädoyer nur von der Seite schräg oben gezeigt – der Angeklagte minutenlang prall und frontal. Deshalb wollen wir kein court-tv haben. Sehr unfair. Wie hilft man Banken? Indem die Lehman-Brothers-Geschädigte als erste beim BGH verarztet werden, die schlechte Karten haben. Die mannigfach in erster Instanz laufenden Prozesse werden jetzt natürlich schlechter verglichen bzw. gar nicht mehr. Die Welt berichtete neulich, dass die Dresdner Bank feste Sätze hat. Ein Kläger ist ein paar Tage vor der BGH-Verhandlung verstorben. Gilt § 239 ZPO nicht? Oder ist er mit seiner Frau notwendiger Streitgenosse? Selbst wenn, § 62 ZPO hilft doch nicht. Ich bin da überfordert, m.E. nach hätte das nicht verhandelt werden dürfen – s. § 239 IV ZPO – es sei denn, niemand hat dem Gericht das offiziell gesagt. Wem gehören die Schätze in gesunkenen Schiffen im offenen Meer? Nach Hugo Grotius jedem, der da hintaucht? Gerichte sehen das anders. Die letzte Klausur: darf Parteien per Wahlgesetz die Frauenquote vorgeschrieben werden? Grundrechtsbindung der Parteien? Muss eine Partei rechtsstaatlicher sein als der Staat selber, der so was nicht hat? Eine Prüferin fragte mal, ob eine Partei sagen darf, wir nehmen keine rothaarige Frauen auf und meinte ja. Man wird ja noch polarisieren dürfen und Gewerkschaftsmitglieder und ähnliches außen vorhalten dürfen. Ist das jetzt hier was anderes?

Die Strafrechtsklausur im September: Bilderfälscher veräußert an einen Bösgläubigen, der an Gutgläubige weiterveräußert sowie Körperverletzung an einem Beamten bei einer rechtswidrigen Durchsuchung – kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die erste ÖR-Klausur – VG Gießen 10 K 2402/08. Der Michael-Jackson-Prozess beginnt. Der Leibarzt spritzt, damit der Star schlafen kann, ein Betäubungsmittel. Angeblich nur Anklage wegen fahrlässiger Tötung – bei uns mindestens § 227. Am 29.9. braucht die Kanzlerin die Kanzlerinnenmehrheit für den Euro-Rettungsschirm. Der BGH entscheidet am 27.9. über Schadensersatzansprüche von Lehman-Brothers-Geschädigten. Kann sich ein Vorstandsmitglied der Bayern-LB wegen § 266 und § 331 strafbar machen, wenn es eine aus der Kirchgruppe angefallene Sicherheit – Formel-1-Anteil, was immer das auch sei – an Mr. Ecclestone veräußert und 50 Millionen Euro von diesem erhält, was er sicherlich eingepreist hat? Ist er Amtsträger? Amtshandlung? Ab Ende Oktober wird verhandelt. Bonn ist wegen der Feier zum 3.10. im Ausnahmezustand. Das Halteverbot kommt zum Fahrrad. Alle geparkten Fahrräder werden paketweise ins Umland verfrachtet und dort dann teilweise gestohlen. Darf die Stadt das, haftet sie? Man hatte ja in den letzten Monaten gerichtsweise den Eindruck, dass Radfahrer alles dürfen und nichts müssen. Gerade werden hier die Gullydeckel zugeschweisst. Die Zeitungen schreiben zum 60. Geburtstag des BVerG zu den wichtigsten Urteilen. Was ist Ihrer Meinung nach das wichtigste, falscheste, Ihr Liebingsurteil?

Der Vortrag am 23.9.: OVG Münster 5 A 2288/09 – die Polizei filmt die Anti-AKW-Demo ohne Speicherung – Grundrechtsverletzung und Zulässigkeit der Klage. In der Prüfung Weismann pp. wurde im Zivilrecht die BAG-Entscheidung der Kündigungsübergabe an den Ehemann in allen denkbaren Varianten geprüft. Im Strafrecht Brandstiftungsdelikte – ich nehme an wegen des Bayern-Fußballspielers – und im ÖR Baurecht in Gesprächsform. In der Parallelprüfung der Algerier in Gubenfall wegen des Parallelgeschehens in Berlin, im ÖR konstruktives Misstrauensvotum und Platzverweis an einen Radarfallenwarner sowie im Zivilrecht E-B-V. Endlich hat der BGH das Phantom des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses als Schuldverhältnis beseitigt – V ZR 277/10 – und einen weiteren Fall des § 906 II 2 anerkannt. Gibt es einen Anspruch auf Mitteilung der Identität eines miesmachenden Schreibers auf einer Bewertungsplattform? Das OLG Hamm I-3 U 196/10 meint unter Hinweis auf § 13 VI TMG nein. Auch wieder OLG Hamm 2 SsBs32/11 – eine nicht richterlich angeordnete Blutentnahme sei nicht verwertbar – das dürfte allmählich absoluteste Mindermeinung sein. Die Welt berichtet, dass jemand Monsieur Trichet persönlich vor dem EuGH verklage. Die EZB sei noch nie verklagt worden. Kunststück – bis Lissabon ging das gar nicht, da die EZB nicht zu den aufgeführten Gegnern einer Nichtigkeitsklage u.a. zählte.

Die dritte Klausur im September scheint das Bienenstichurteil des BAG 2 AZR 3/83 von 1984 zu sein – etwas verfremdet mit Plunderteilchen und Marzipan, damit kein Iphone das Urteil findet. Einfach nur schön: die SZ berichtet, dass der Schweizer Fußballverein FC Sion mit Hilfe der Schweizer Gerichte der Uefa, ein Verein nach Schweizer Recht – Platini, klarmacht, dass ein Gang zu Zivilgerichten keine Europa-League-Sperre rechtfertigen kann. Nach Bosman sei das das zweite Erdbeben – die machtbeherrschende Stellung von Herrn Blatter – Fifa – et alia stehe am juristischen Abgrund. Der VGH NRW verhandelte am 21.9., ob einer Braunkohletagebaugemeinde (Inden) ein See aufgezwungen werden kann bzw. ob die Nachbargemeinde Düren sich das verbeten kann, es wäre schon nass genug in der Gegend. Die Landesregierung hält die Kommunalverfassungsbeschwerde für unzulässig. Die Gemeinde meint, ihr Planungsrecht sei verletzt – da kann man ja jetzt kein Möbelhaus hinplanen. Der EuGH-Präsident schreibt mal wieder in der FAZ, man solle zwischen den Gerichten in Karlsruhe, Straßburg und Luxemburg nicht um das letzte Wort kämpfen. Es geht doch wohl eher um das erste Wort in einer Sache. Strafbarkeit eines LKW-Fahrers, der seine Tachoscheibe aufisst, damit die Verkehrskontrolle nicht ihre Arbeit tun kann? Hat die Polizei schon ein Beweisführungsrecht durch Rauswinken? Die Landesregierung will in Bonn eine Forensische Klinik hinsetzen – wahrscheinlich mit dem Namen Beethoven-Landesklinik. Entweder die „Bundesstadt“ mache einen Vorschlag oder sie bekomme einen aufgedrückt. Die Zustimmung abkaufen will man wie sonst in diesen Fällen wohl nicht mehr. Kann ein Bürger, der nun als Gegenüber Hannibal Lecter hat, dagegen klagen? War schon mal Klausur. Das Problem ist, dass diese Einrichtungen in der BauNVO nicht namentlich auftauchen – jedenfalls, als ich das das letzte Mal wissen wollte.

Jetzt gibt es in der FAZ eine dritte Meinung zu der Frage, ob Eurobonds im Urteil des BVerfG für unzulässig gehalten werden. Das sei eine Grauzone – auch wischiwaschi genannt. Das BAG 9 AZR 416/10 hält Urlaubsabgeltungsansprüche für nicht vererblich – ups – mein Rechtsgefühl hat wieder mal versagt. Arbeitgeber werden jetzt verzögern, bis der AN mit der Harfe in der Hand auf einer Wolke sitzt. Die SZ nennt die Gemeinsamkeit des Vatikanstaats mit Weißrussland. Beide haben die EMRK nicht ratfiziert. Verstösst eine Rede des Papstes im Bundestag gegen die religionsmäßige Neutralitätspflicht des Bundes? Natürlich nicht, solange ein Ayatollah, der reden will, auch reingelassen wird.

In der Prüfung am 9.9. Scheiff/Schlemm/Mühlheims kam im ÖR VG Gießen vom 9.6.11 – 4 L 1918/11. Die Noten: 21 zu 59 (10+9), 30 zu 71 (11+10), 49 zu 93 (14+10), 26 zu 53 (6+7) und 28 zu 55 (6+7). Protofkollfestes, viel ZPO und StPO sowie Widerspruchsverfahren. Die erste Klausur im Ersten im September: der 14jährige Züchtersohn veräußert den Huskie, der schon unter EV verkauft ist und den er nur Gassi führen soll, an jemanden, der behauptet, er würde den Hund an den Polarkreis bringen. Dieser Zeitgenosse veräußert weiter, das Tier tritt in eine Glasscherbe und erzeugt Fütterungskosten. Das BAG entscheidet am 20.9., ob ein Urlaubsabgeltungsanspruch ein vererblicher Geldanspruch ist oder was höchstpersönliches. In Italien wird Behördenmitarbeitern, die am Vorabend des schweren Erdbebens von L’Aquila Entwarnung gegeben haben, der Prozess gemacht. Hätte es denn was geändert, wenn sie dies nicht getan hätten? Gilt in dubio pro reo? Risikoerhöhungslehre? Haftet das Land NRW den Teldafax-Kunden, weil das Hauptzollamt Düsseldorf schon länger wusste, dass die hochgradig pleite sind, und sagt wegen des Steuergeheimnisses nichts? Haften die Erben eines Selbstmörders dem Lokführer auf Schmerzensgeld? Man hat sich verglichen. Also grundsätzlich wohl ja. Das BVerfG hat nach der SZ die erneuten Verfassungsbeschwerden gegen den NC abgebügelt. Gerade weil die SZ zum Angriff geblasen hat? Der Algerier in Guben Fall hat sich nun traurigerweise in Berlin wiederholt. Unterschied, wenn das verfolgte Opfer durch eine Hausglastüre springt und sich die Beinschlagader aufschneidet oder wenn es auf den Kudamm läuft? Letzteres hätte ja gut gehen können – aber macht das einen rechtlichen Unterschied? Eigentlich ist das Nötigung mit Todesfolge – dieses Delikt gibt es aber noch nicht.

Die bisherigen Vorträge nach der Sommerpause im Ersten könnten einen Strategiewechsel darstellen. Bisher 2 Schwerpunktprobleme in Vorträgen und nun Problemhäppchen – KleinKlein. Vielleicht überinterpretier ich das auch nur und es wird einfach genommen, was an Fällen reinkommt. Der EuGH C-483/09 sagt was zum Näherungsverbot im Spanischen Strafrecht bei häuslicher Gewalt. Kann man die Entscheidung auch auf unsere im Polizeirecht angesiedelten Regelungen anwenden? Oder sind das Äpfel und Birnen? Haftet ein Makler auf Schadensersatz, der statt die Immobilie der Kundin erst zu verkaufen, bevor eine neue gekauft wird, schon mal zum Kauf der neuen rät und die alte geht dann nicht weg? OLG Hamm I-18 W 11/11. Das fällt doch in das allgemeine Lebensrisiko der Kundin oder?

Der Vortrag am 14.9. im Ersten: die rechtsradikale Partei kriegt die Stadthalle nicht, da die Satzung neuerdings diese für Parteien nicht mehr vorsieht. Die Kaiser-Seminare haben netterweise darauf hingewiesen dass der Luftgitarrenfall vom OLG Hamm – 15..2009 – 9 U 230/08 – entschieden wurde. Die Prüfung im Zweiten am 14.9. – der Vortrag: welcher Ehepartner muss den Tierarzt des gemeinsamen Hundes nach Trennung bezahlen? In der Prüfung Murmann-Suchan/Rüter/Schwieren wurde im Strafrecht der Schrotflintenfall – BGH 3 StR 331/00 geprüft. Im Zivilrecht überhängende Äste. Im ÖR eine unschöne Nachbargrenzmauer. Die Vortragsnoten: 7 – 14 – 7 – 5 und 4. Gesprächsnoten: 9 – 13 – 10 – 8 und 8. Der Vortrag im Ersten am 15.9. – Bürgschaft für eine verjährte Hauptforderung. Der EGMR, der von manchen Zeitungen sogar auf der Titelseite wieder mal in Luxemburg angesiedelt wird, hat was gegen unsere §§ 1592 Nr. 1 und 1600. Geht das nicht ein bisschen zu weit? Der Vorrang des Kindes in einer intakten Familie gegenüber dem Interesse des biologischen Vaters, wie wir das sehen, oder umgekehrt, wie der EGMR das will, jedenfalls so, dass der biologische Vater eine Chance bekommt? Vielleicht ist das Kind ganz froh doppelte Geburtstagsgeschenke zu bekommen? Die SZ diskutiert, ob das geplante Referendum Stuttgart 21, welches nur durch ein fingiertes Scheitern im Landtag möglich gemacht werden kann, als Scheingeschäft nicht unzulässig sei. Und ob man aus Finanzierungsverträgen in trockenen Tüchern mit Hilfe des VwVfG wieder aussteigen könne. Gilt pacta sunt servanda auch für die Bundesbahn im Ländle? Ich würde vorher fragen, ob überhaupt die Kompetenz besteht. Ich wüsste nicht woraus.

Noch ein Prüfungsbericht vom 17.8. im Zweiten: Rasche-Sutmeier/Brünger/Regul – der Vortrag: ein Laien-Bühnenkünstler wird bei einer Hochzeitsfeier durch einen Gast verletzt, der auf ihn drauf fällt. Im Zivilrecht Vorkaufsrecht auf den 1. Vorkaufsfall – aha. Im Strafrecht u.a. ein BGH-Klassiker: die Gangsterfreundin will abends die Geldbombe aus dem Müllcontainer holen und wird von der umzingelten Polizei geschnappt. § 257? Im ÖR Fraport – Verfassungsbeschwerde – war allerdings durchgehend unbekannt. Verliert ein Anwalt seinen Honoraranspruch, wenn er in einem Strafverfahren den Sachverhalt juristisch zu Gunsten seines Mandanten aufhübscht (er ware alkoholisiert gewesen), aber der Mandant ein Prinz ist, der das als ehrabschneidend findet? Das OLG Celle muss nach der FAZ darüber entscheiden. Angeblich habe noch nie ein Welfe da ein Gerichtsverfahren gewonnen. Das LG Stuttgart hat lt. SZ eine Klage gegen einen Stolperstein vor einem Privathaus gegen die Stadt Stuttgart abgewiesen. Wieso LG? Sollte man sich mit der Richtlinienkompetenz des Art. 65 GG beschäftigen, wenn der Wirtschaftsminister eine geordnete Insolvenz Griechenlands in den Raum stellt (nach welcher Ordnung?), die Kanzlerin aber lieber durch Eurobonds und andere Zaubertränke helfen will? Das wäre sogar mal ein echter Anwendungsfall dieses Adenauerschen Theaterdonners. Oder geht es um eine Einzelfrage? Die Welt weist auf die  möglicherweise am 27.9. zur Hamburger Sparkasse und Lehman-Brothers-Zertifikaten zu erwartende BGH-Entscheidung und erzählt, wie und ob welche Banken sich bisher verglichen haben.

Die Zeitungen erörtern die Folgen des Pilotenurteils des EuGH. Müssen 62jährige jetzt wieder zurück an den Arbeitsplatz? Kommen die heute alle mit ihrem Pilotenköfferchen und wollen eingesetzt werden? D.h. in Wirklichkeit wollen sie, dass die Lufthansa ihnen das abkauft und sie wieder nach Hause gehen können. Die Zweckentfremdungsmöglichkeiten, welche das Urteil anbietet, liegen auf der Hand. Was ist mit der Altersgrenze von Prüfern (68), würde mich persönlich interessieren. Wie wirkt sich das Urteil auf Fluglotsen aus, die mit 55 aufhören und gar nicht mehr weiter machen wollen? Und in sonstigen Berufen? Die Noten aus der Prüfung Olzen/Hegmann/Trunk am 9.9.: 49 zu 93 (5+13), 51 der Rest unbekannt, 41 zu 90 (13+12) und 43 zu 83.

Der EuGH kippt die tarifvertragliche (er ist doch fürs Kollektivarbeitsrecht gar nicht zuständig) Piloten-Altersgrenze der Lufthansa – C-447/09 – wir haben jetzt Entscheidungen zu Notaren, Feuerwehrleuten, Beamten und Herrn Mangold. Lauter alte Leute wie ich, die nun überhaupt keine Arbeit mehr finden, da der Arbeitgeber befürchtet, einen nicht mehr loszuwerden. Der EFTA-Gerichtshof meint, ein Zeigeverbot von Tabakwaren könne die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigen, müsse das aber nicht. Es kommt wie meist darauf an. Kaufen Norweger dann nur norwegische Zigaretten, weil sie die anderen gar nicht kennen? Die SZ berichtet über eine neue Welle von Verfassungsbeschwerden gegen den NC in Medizin. Ist eine Wartezeit von 6 Jahren oder 14 Semestern (so angeblich OVG Münster) noch zulässig oder hat man überhaupt keinen Anspruch darauf, Medzin studieren zu dürfen, wenn die Abiturnoten nur im Turnen und Religion gut sind? In der Prüfung Olzen/Trunk/Hegmann am 9.9.11 wurde im ÖR die Guttenbergproblematik geprüft. Im Strafrecht, ob die Verwendung eines anderen Stoffes bei dem bestellten Smoking ein Betrug sei. Im Zivilrecht will ein Betrunkener aus dem Fenster des fahrenden Regionalexpresses, um zu „fliegen“. Ein Passagier zieht die Notbremse und verletzt den Flieger. GoA als Rechtfertigungsgrund – strafrechtliche Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht? Ansprüche des Bahnbetreibers?

Die Noten aus der Prüfung Banke/Kreße/Ramirez vom 7.9.: 39 zu 79 (10+10), 39 zu 83 (8+12), x zu x (4+9), 26 zu 58 (5+9) und 26 zu 47 (6+5). In der Prüfung wurde mitgeteilt, dass § 439 II nun eine Anspruchsgrundlage sei – aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 16.6. zu den Aus- und Einbaukosten.  Der Vortrag vom 9.9.11: der für den Wiener Opernball zu fertigende Smoking wird beim Schneider zerstört – jedenfalls die Jacke – der spezielle Stoff ist auf der ganzen Welt nicht mehr zu finden. Schadensersatzansprüchen des Bestellers, der schon voll bezahlt hatte. Kann er nicht die Hose nehmen? Die Zeitungen bringen persönliche Erlebnisberichte über den 11. September, den wir glücklicherweise nur am Fernseher erlebt haben. Eine Referendarin, die damals in Washington stationiert war, berichtete, dass die Leute die Läden stürmten, um Wasser zu kaufen und die Banken, um Geld abzuheben. Bush sei den ganzen Tag nicht erschienen – man dachte, es sei Krieg. Eine Referendarin, die während Fukushima in Tokio war, erzählte, dass sie mit Kollegen und den Kleidern auf dem Leib zum Flughafen gefahren seien, was Stunden gedauert habe, da auch andere diese Idee hatten. Das erste, was in diesen Zeit nicht geht, sind die Geldautomaten. Der Flug, der noch möglich war, musste mit Bargeld bezahlt werden. Vielleicht sollte man doch mehr als 50 € bar zuhause haben. Kommen wir zum VG Koblenz und dem Jugendschutzgesetz. Darf einem Bushido-Konzertveranstalter, dass Kinder zwischen 14 und 16 nur mit einem Elternteil – Erziehungsbeautragter reicht nicht – eingelassen werden dürfen? Das VG meint nein.

Die SZ meint, die Kanzlerin müsse nun den Haushaltsausschuss immer im Bus und Standby-Modus mitnehmen, ansonsten dürfe sie aber Eurobonds produzieren. Die Legal Tribune liest das genaue Gegenteil aus dem Urteil heraus – Eurobonds gingen gar nicht. Wirkt sich das Urteil denn im Außenverhältnis aus? Da hätte Brüssel viel zu tun, wenn es bei 27 Mitgliedsstaaten immer gucken müsste, ob der Bus dabei ist. Wie kommt die StA an Handydaten, fragt Die Welt. Ein Leitfaden der Datenspeicherung einer StA würde angeben, dass auf den Rechnungen alle Daten drauf seien – man fordere alle Rechnungen der Anbieter an und habe so eine digitale Schleppnetzfahndung. Der EuGH C-163/10 hat sich mit einem italienischen EU-Abgeordneten beschäftigt, der strafbare Dinge auf einem Parkplatz getrieben hat – funktionale Immunität. Wie ist das bei uns? Das BAG meint wie das LAG, einem Chefarzt eine katholischen Krankenhauses dürfen bei seiner zweiten Heirat nach Scheidung eigentlich gekündigt werden, in diesem Einzelfall aber doch nicht. Der dritte Weg der Kirchen – das Privileg des Tendenzbetriebes außerhalb des BetrVGs? Sowohl der EGMR als auch der EuGH werden dem nicht mehr lange zusehen. Das ist ein Wettbewerbsvorteil der Kirchen bei uns. In Frankreich müssen sie den Gläubigen die Tür eintreten, um an ihr Geld zu kommen.

Das Zweite am 7.9. – der Vortrag: Ist bei der Passerteilung die 10-Jahresfrist nach § 5 PassG ab Antragstellung oder ab Erteilung zu berechnen? Was, wenn der letzte Tag ein Samstag sein wird? Im Strafrecht OLG Braunschweig Ss 64/07 vom 12.10.2007 – Tanken an einer defekten Tankstelle. Im ÖR bekommt eine Schwangerschaftsberatungsgemeinschaft kommunale Zuschüsse mit der Vorgabe, mindestens 5 Jahre tätig zu sein und eine (teure) Bankbürgschaft zu bringen. Im Zivilrecht Sicherungsmittel des Bauhandwerkers. Der Vortrag am 7.9.: der Ponytätowierer – VG Münster 1 K 1823/10. Die Prüfung Banke/Kreße/Ramirez: im Zivilrecht IPR und ein mangelhaftes Auto, im Strafrecht Stalking, im ÖR Staatsaufbau und Gemeinderecht. In der Prüfung Professor Löwer u.a. prüfte der Zivilrechtler den Thor-Steinar-Fall sowie die Haftung eines Bauers eines kommunalen Schwimmbades für Fehler, obwohl der Vertrag unwirksam ist – § 242 musste her. Im Strafrecht StPO und Aussagedelikte. Das BVerfG habe, so die SZ, § 1 IV Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz (Blindzitat), brutal uminterpretiert. Das Bemühen um ein Einvernehmen sei eine Pflicht zum Erfolg geworden. Das BVerfG interpretiert ein einfaches Gesetz – Superrevisionsinstanz? Positiv sei, dass die Verfassungsbeschwerden nicht unzulässig gewesen seien. Art. 38 GG gebe also in Zukunft eine Beschwerdebefugnis. War zu erwarten, da Luxemburg und Brüssel von unserer Phobie gegen Popularklagen sowie nichts halten. Da haben die eigentlich Recht, denn ein Gericht muss ja auch eine unzulässige Klage mit Verhandlung und drum und dran behandeln – grundsätzlich jedenfalls. Das Honig-Urteil des EuGH vom 6.9. stiftet Verwirrung. Hat jetzt ein Imker, dessen Bienen sich beim genveränderten Mais auf dem Nachbarfeld bedienen, einen Schadensersatzanspruch gegen den Bauern? Woraus denn? Sind die Bienen das nicht selber schuld? Eigentlich hat das Urteil dem klagenden Imker eines auf den Kopf gegeben. Sein Honig darf nicht so verkauft werden, er ist zuzulassen. Steine statt Brot. Und den Honig einfach wegschmeissen und dann den Staat in Anspruch nehmen, geht nach deutschem Verständnis auch nicht. Das ist ja noch mehr als Dulde und Liquidiere – Wirf weg und liquidiere. Die für 2012 anstehende InSO-Reform soll dem Insolvenzverwalter ermöglichen, auf die Gesellschaftsanteile zuzugreifen und nicht nur auf das Vermögen der insolventen Gesellschaft. Art. 14 GG? Die FAZ berichtet, dass der EFTA-Gerichtshof am 12.9. entscheidet, ob das norwegische Verbot, Tabakwaren in Läden sichtbar zu platzieren, zulässig ist. Der EuGH sitzt in der ersten Reihe.

Eine AN springt aus ihrem Auto, betätigt die Stechuhr, parkt dann in Ruhe ein und ihr wird wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt – BAG 2 AZR 381/10. Emmely war meines Erachtens nach schlimmer. Rechtsgefühl ist so eine Sache. Jeder behauptet von sich, es zu haben. Das BVerfG wertet den Haushaltsausschuss, der noch nicht mal im Findex des Sartorius aufgeführt ist, auf. Der Bundestag dürfe sich nicht selber entmachen – früher hieß das Ermächtigungsgesetz – und Art. 81 GG wurde da wohl übersehen. Darf ein BVerfG das GG durch eine Entscheidung so ändern, dass ein Ausschuss jetzt zwingend in Eurorettungen ex ante eingebunden werden muss? Um sich den umständlichen und teuren Gründungsprozess einer GmbH zu sparen, kauft man eine, benennt sie um, verlegt sie nach Castrop-Rauxel und holt neues Personal. Haftet man dann analog § 11 II GmbHG? Wie ist das, wenn eine Schubladen-Vorrats-GmbH aktiviert wird? BGH II ZR 71/11 hat einem bockigen Berufungsgericht gesagt, wer Koch und wer Kellner ist. Die FAZ meint, dass das BVerfG jedenfalls seinen Fall nicht dem EuGH vorlegen werde. Die Statistik spreche dagegen. In NRW gibt es zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Joschka Fischer hat das treffend formuliert: ein Untersuchungsausschuss ist erstens ein politisches Kampfinstrument, zweitens ein politisches Kampfinstrument und drittens ein politisches Kampfinstrument. Die Verweisung auf die StPO, welche wenigstens vorgibt, die Wahrheit herausfinden zu wollen, ist unglücklich und das PUAG hat keine Besserung gebracht. Die FAZ schwadroniert zur Kanzlermehrheit und Vertrauensfrage. In zwei Wochen kommt der Papst. Mit Hilfe des VG Berlin verweigert der Stadtstaat Berlin Plakate – das wäre eine durch den Anlass nicht gerechtfertigte Sondernutzung. Ist das nicht die Kompetenz des Bundes, schließlich kommt ein Oberhaupt?

Die SZ weiß wieder mal einen Tag vorher, wie das BVerfG im Euro-Rettungsstreit entscheiden wird. Es werde einen Teilerfolg der Beschwerdeführer geben. Die FAZ erzählt vom Bürgerhaushalt in Bonn – Experimentierklausel – die Bürger dürfen Vorschläge machen, welche Kosten einzusparen sind. Wieder mal Klausur: wem gehören gut gekennzeichnete Pfandflaschen? BGH II ZR 233/05. Das BVerfG soll entscheiden, ob Kommunen aus dem Gleichheitsgrundsatz verlangen können, Hartz IV in Eigenregie zu verwalten und nicht zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit.

Der EuGH entscheidet jetzt auch Verkehrsunfälle: Massenkarambolage auf der Autobahn, man kann nicht mehr rekonstruieren, wer wie wo reingefahren ist. Es steht nur fest, dass mein Auto auf den vorherfahrenden draufgeschoben wurde. Wir sind also beide nicht schuld. C-484/09 – er meint 50/50. Und bei einem Unfall mit reiner Inländerbeteiligung? Wen verklagt man bei einem Streit über den Meisterzwang? Die Handwerkskammer oder die zuständige Behörde? BVerwG 8 C 8.10 – unzulässige Inländerdiskriminierung, wenn wir dieses mittelalterliche Zunftwesen noch hochhalten? Es geht um die Befugnis, Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Sonst könnte man ja auch schwarz arbeiten. Vor welchem Gericht klagt man eine Reihe von Kunstfälschungen an, wenn die Täter in Frankreich und Freiburg wohnen und ein überörtliches Presseinteresse besteht, wobei der Grabstein des angeblichen Kunstsammlers auf dem Melatenfriedhof in Köln steht? In Köln. Urkundenfälschung bei professioneller Bilderfälschung statt Malen nach Zahlen? Der EuGH beschäftigt sich nach der SZ am 6.9. mit Honig. Schon das BGB hat eine Vorliebe dafür.

Das OVG Koblenz meint, dass die Zwangsgeldfestsetzung durch das VG Koblenz wegen der immer noch vakanten Stelle des Präsidenten des OLG Koblenz rechtswidrig sei, da die Landtagswahlen dazwischen gekommen wären. Wäre die richtigere Begründung nicht gewesen, dass die Stellenausschreibung wieder aufgenommen worden sei? Erledigt sich ein Zwangsgeld dadurch? Die NJW hat diese Woche einige hübsche Dinge: das BAG beschäftigt sich zum wiederholten Mal mit § 623 – ein AN wird zum Chef sprich Geschäftsführer einer extra für ihn gegründeten GmbH – 10 AZB 31/10 – es kommt, wie es kommen muss – die verliert ihr Leben ziemlich kurzfristig und er will heim in den Stall. BGH VII ZR 109/10: muss ein Werkunternehmer die Vorarbeiten der Kollegen überprüfen oder kann er davon ausgehen, dass die schon in Ordnung sind? Kann man in die Urteilsverkündung reinreden und die Berufung zurücknehmen oder ist das zu spät? BGH III ZR 24/11. Ebay ändert mit seinen Vertragsbedingungen das BGB – Abbruch einer Internetauktion – BGH VIII ZR 305/10. Die Zeitungen machen sich über die Kanzlermehrheit bei der Ende September stattfindenden Bundestagsabstimmung über den Euro-Rettungsschirm Sorgen. Es geht um den Rouletteeinsatz von 211 Milliarden, was den Steuereinnahmen eines Jahres entspreche. Königsrecht des Parlamentes – no taxation without representation (ein Fehlzitat). Aber nichts dagegen haben, dass eine europäische Wirtschaftsregierung gebildet wird und wir unseren Haushalt vorher absegnen lassen müssen. Darf ein gewerblicher Mietvertrag – Thor Steinar – wegen des unangenehmen Wesens des Mieters gekündigt werden? Wie ist das mit einem Sektenarzt? Die Vermietungsgesellschaft hat nun gekündigt, weil der Hausfrieden durch ihn zerrüttet werde. Das OVG Berlin-Brandenburg hält die NPD-Wahlwerbung „Gas geben“ nicht bloß für geschmacklos sondern strafbar – § 130. Dürfen Reichen freiwillig mehr Steuern zahlen als festgesetzt? Dürfte der Staat solche Geschenke annehmen?

August: In der FAZ werden die BGH-Entscheidungen XI ZR 100/09 und VII ZB 89/10 besprochen. Ist ein Häuslebauer vor der Veräusserung „seiner“ Grundschuld an eine Heuschrecke zu schützen, indem diese bei der Umschreibung des Urkunde nach § 800 ZPO nachweisen muss, dass sie auch Partei des Sicherungsvertrages geworden sei? Der eine Senat sieht das anders als der andere. Zu argumentieren, der Häuslebauer könne ja eine Vollstreckungsgegenklage mit einstweiliger Anordnung beantragen, ist etwas naiv. Sorry. Diese Leute haben oft keine Rechtsschutzversicherung (wenn die überhaupt eintrittspflichtig wäre) und einen Gegner mit voller Kriegskasse. Da schuldet man lieber um, so dass die Heuschrecke ihr Ziel erreicht. Alkoholverbot in Straßenbahnen – wer ist für die Anordnung zuständig und geht das überhaupt? Abstrakte Gefahr? Will man die Leute durchsuchen? Und wenn man seinen Einkauf gerade nach Hause fährt?

Ist Vermögensverfall für einen Arzt ein Grund, ihm die Zulassung zu entziehen? Nein. Bei einem Anwalt schon. Der BGH AnwZ11/10 meint zudem, es nütze nichts mehr, nach der Entziehungsverfügung seine Schulden zu bereinigen. Die erste Klausur im ÖR: das Halteverbot kommt zum Auto. Unsere Bundeskanzlerin kauft sich für 200 Mio einen gebrauchten A 340, für den die Landebahnen oft zu kurz sind. Subjektiver Fehlerbegriff? Muss ein Flugzeug nicht so konstruiert sein, dass es auf jedem ordentlichen Flughafen landen kann? Oder liegt eine Nebenpflichtverletzung durch die fehlende Aufklärung vor?

Hat ein rechtswidrig als Ein-Euro-Jobber Beschäftigter ein Arbeitsverhältnis oder steht auch dem § 16 III SGB II entgegen? Egal wie, gelten die Spielregeln wie betriebliche Übung etc. auch für Ein-Euro-Jobber? Das BSG meint, dass das Zusatzentgelt vom Jobcenter aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch verlangt werden könne. Die NPD macht Wahlwerbung mit „Gas geben“. Ist das nur geschmacklos oder strafbar? Dürfen beamtete Lehrer streiken? Das VG Düsseldorf meint ja, das VG Osnabrück nein. Das Land Sachsen empfiehlt seinen Kommunen, gegen Banken wegen Swap-Geschäften zu klagen. Darf ein Land das? Eine weitere Prüfung aus dem Zweiten vom 25.8.: im ÖR heranrückende Wohnbebauung an ein Sägewerk, das abgebrannt aber nun wieder aufgebaut werden soll. Im Zivilrecht wird bei der Obduktion eines Pferdes festgestellt, dass es schon als Fohlen einen schweren Unfall gehabt haben muss. Im Strafrecht verliert ein belgischer LKW-Fahrer die Ladung auf der Autobahn – nach Beendigung des Strafverfahrens wird ein halbes Jahr später die Leiche eines Radfahrers auf dem Feldweg neben der Straße gefunden, den die Ladung erwischt hat. Kann man da noch was machen?

Der Vortrag im Zweiten am 25.8.: die Polizei tritt die Tür ein, weil die Köter wieder so laut sind, obwohl die Nachbarn die Handynummer des Halters haben, der dann auch erscheint. Ist die Polizei zuständig, wenn das Ordnungsamt bis 24 Uhr einen Notdienst hat? Im ÖR wurde die Gehsteigberatung geprüft sowie die Stadt Münster, die Gewalttätern die Fahrerlaubnis entzieht. Im Strafrecht wollen Trittbrettfahrer die Londoner Brandstiftungen nachahmen. Im Zivilrecht Erbrecht. Zwei Juristen schreiben in der FAZ einen Bettlakenartikel, der über das Atommoratorium und die Gesetzesvergessenheit von höchsten Gerichten schimpft um mit der Forderung zu enden, Rechtsphilosophie, Methodik und Rechtsgeschichte bei der Ausbildung mehr zu betonen. Jeder weiß, dass rechtsgeschichtliche Kenntnisse in Prüfungen tolle Noten bringen – man kann aber ein guter Jurist sein ohne je eine Zeile von Savigny’s gelesen zu haben. Wer hat das nämlich schon? Zu meiner Examenszeit wurden Leute wie ich mit Kleinem Latinum für juristische Analphabeten gehalten. Die Verachtung für die jeweilige aktuelle Ausbildung und die Eingebildetheit, man wäre besser ausgebildet worden, ist (bei manchen Prüfern) ein immerwährendes Phänomen. Man sollte mal überlegen, ob man selber vielleicht nur nicht bereit ist, sich neueren Dingen wie Internetrecht zu öffnen. Darf der Bund es ablehnen, die Bundespolizei auf piratengefährdete Schiffe zu schicken und statt dessen eine bußgeldbewehrte Pflicht, private Sicherheitsfirmen auf Kosten der Reedereien zu engagieren, festschreiben? Zahlt man nicht Steuern dafür, dass man wenigstens auf deutschem Hoheitsgebiet nicht ausgeraubt wird?

Der VGH Mannheim meint am 25.8., dass eine Kirche zwar im Industriegebiet nicht störe aber eine Krypta unten in der Kirche schon. Gut, dass die nicht für den Petersdom zuständig sind. Schutz der Gewerbetreibenden oder der Angehörigen? Der gleiche Gerichtshof lässt eine Automatenvideothek sonntags nicht zu. Zu der aktuellen Abmahnwelle meint die NJW Heft 35 unter Hinweis auf einen PKH-Beschluss des OLG Köln, dass die Verteidiger der Filesharinger Morgenluft schnuppern können. Reicht Bestreiten mit Nichtwissen oder gibt es eine Vermutung, dass ich von meinem PC einen Film runtergeladen habe? BGH VII 113/10 – ein schlechtes Geschäft bleibt auch bei Kündigung eines Werkvertrages ein solches – der Wortlaut des § 346 II 2 ist zwingend, obwohl der Inhalt eigentlich nicht einsichtig ist. Der Vortrag am 24.8. im Zweiten: OLG Hamm 11 U 62/08 – Amtshaftungsklage, weil die Passbehörde für die USA keinen Kinderpass, für den kein Visum gebraucht wird, ausgestellt hatte. In der Prüfung Schmidt-Troje wurde im Zivilrecht die BAG-Entscheidung  – Heft 35 der NJW  – 6 AZR 687/09 – über die Aushändigung der Kündigung an den Ehemann der Arbeitnehmerin nachmittags auf dessen Arbeitsstelle geprüft. Im ÖR BVerfG: dürfen Neonazis bei einer linken Demo „Präsenz“ zeigen? Welche Erlaubnisse braucht man für eine Currywurstbude vor einem Fußballstadion? Im Strafrecht beging ein deutscher Autofahrer in den Niederlanden eine Unfallflucht zulasten eines anderen deutschen Autofahrers. Gilt unser Strafrecht weltweit oder wenigstens in ehemals mehrfach besetzten Gebieten mit Deutschen im Königshaus?  Was macht Österreich, um deutsche Medizinstudenten abzuhalten, sich in den Skigebieten zu immatrikulieren, ohne dass der EuGH sofort zubeißt? Es wird mittelbar diskriminiert – Vorabanmeldungen seien erforderlich. Im Ergebnis hat das Land recht. Wie kann man diese staatliche Ausbildung unter Dienstleistungsfreiheit oder eine sonstige Grundfreiheit subsumieren? Brüssel hat nicht die Lufthoheit über alles. Unser Bundespräsident hält eine Brandrede gegen die Eurorettung an sich und so. Muss er sich die nach Art. 58 GG gegenzeichnen lassen? Anordnung oder Verfügung oder etwas vergleichbares?

Anwälte dürfen eine GmbH, eine AG, eine Partnerschaft, eine GbR gründen. Aber keine GmbH&Co KG, keine OHG, keine KG. Man fragt sich natürlich, warum es eine GmbH&Co KG sein muss und wieso der BGH bei dieser so pingelig auf das Handelsgewerbe schaut – AnwZ 18/10. Im Berliner U-Bahn-Strafprozess gegen den Heranwachsenden Torben X. sagt dieser – wohl nach anwaltlicher Beratung, dass er noch nie soviel getrunken habe und wohl einen Filmriss gehabt habe. § 323 a ist das Beratungsziel. Da man nicht rechtzeitig an sein Blut rangekommen ist, stellt sich die Frage, ob in dubio pro reo hier gilt. Nach dem BGH ja, wenn die Grenze des § 21 nicht sicher touchiert wurde. Also Freispruch? Die zweite Klausur im August: was macht ein Käufer, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verspricht, dann aber nichts tut? Gilt § 377 HGB auch „nachher“? Und ein paar klassiche Haftungsfragen zur KG. Man hat sich bisher die Mühe gemacht, eigene Fälle zu basteln statt nur veröffentlichte Urteile abzuschreiben. Die Gefahr des IPhones dürfte da eine Rolle spielen.

Dass Rechtspfleger machen, was sie wollen und richterliche Freiheiten genießen, hat man schon öfters schmerzhaft gemerkt. Der BGH setzt sie nun aber auch strafrechtlich mit Josef Ackermann gleich – BGH 4 StR 165/11 – jedenfalls bei der Zwangsverwaltung. Die erste Klausur im August: kann eine Vormerkung für einen Grundstücksvorvertrag bestellt werden? Geht es um ein Recht an einem Grundstück oder zumindest um ein künftiges Recht? Schützt eine Vormerkung vor einem dinglichen Wohnrecht oder schlägt BGH 13 S. 1 (kein Schutz vor Vermietung) so durch, dass zwar die Löschung des Wohnrechts aber nicht die Räumung verlangt werden kann? Wirkt eine Vormerkung nach § 883 II gegen eine leere Grundschuld ohne zu sichernden Anspruch? Tripolis – offene Stadt – die arme Zivilbevölkerung – mangels existierender Polizeikräfte könnte der Nachbar ja auf Ideen kommen, wie man nachts straflos an das Geld anderer Leute kommt. Gibt es im Arbeitsrecht Hitzefrei? Kältefrei schon, wenn die Heizung nicht funktioniert. Das Land Hessen geht gegen die Schmerzensgeldverurteilung im Fall Gäfgen in die Berufung. Vielleicht setzt das OLG den Betrag etwas herunter.

Das BVerfG will nach wie vor eine Mutwilligkeitsgebühr über die bisherige Missbrauchsgebühr hinaus haben, da es Leute gibt, die 500 Verfassungsbeschwerden einreichen. Wie geht man mit Querulanten im Zivlprozess, Strafprozess und sonst so um? Ganz unterschiedlich. Eine Einstellung nach § 170 II StPO soll am 23.8. bei Dominique Strauss-Kahn anstehen. Vor 100 Jahren stahl ein ehemaliger Louvre-Arbeiter die Mona Lisa und versuchte sie einige Zeit später an Italien zu verkaufen. Strafbarkeit?

BVerwG 7 B 1/11 in Heft 34 der NJW: ein ehemaliger Referendar aus den 90er Jahren klagt sich bis zum BVerwG durch, weil er sich durch die Einlasskontrolle bei Gericht diskriminiert fühlt – Richter und Anwälte dürfen mit ihrem Gesicht bzw. Ausweis ja durch einen Seiteneingang durch. So eine querulatorische Klage schafft es bis zum höchsten Gericht und in die NJW. Darf mit einem Ersatzschöffen geurteilt werden, wenn die eigentich vorgesehene den Termin vergessen hat und im Urlaub ist? Eigentlich ja aber nun doch nicht, denn der Angeklagte habe einen Anspruch darauf, die Besetzungsliste eine Woche vorher zu sehen – so geschehen im Strafprozess Breuer in Bayern. Das ist Jura. Berliner Stadtteile überlegen, eine Bürgerwehr gegen nachts brennende Autos einzurichten. Der Regierende Bürgermeister müsste sich überlegen, ob er das zulassen darf.

Eine File-Sharing-Kanzlei schreibt einen Brief und danach einen drängeligen Brief. Wenn man dann immer noch auf toten Mann macht – man könnte die Briefe ja nicht erhalten haben, rufen die an. Vielleicht sollte man sich am Telefon nicht mit seinem Namen melden, wenn man urheberrechtlich keine weiße Weste hat. Der BFH lässt für Studienkosten, die sein „müssen“, den Verlustvortrag auch für das Erststudium zu – entgegen § 12 Nr. 5 EStG. Gehören Repetitorkosten dazu? Kommt ein Nichtanwendungserlass? Jedenfalls wird empfohlen, bis 2007 zurück Steuererklärungen abzugeben. In Berlin brennen 17 Autos in zwei/drei Nächten – die Geschädigten sprechen von Chaoten und geben der Kaskoversicherung damit die Vandalismusklausel in die Hand. Man sollte auf die anstehende Wahl Mitte September hinweisen. Der VGH Bayern – 11 B 11.332 – hat nichts gegen Bier-Bykes – das OVG Münster will sich damit ja noch befassen. Bayern meint, die Konkurrentenklage sei unzulässig. Darf Madrid eine Großdemo gegen den Papstbesuch verbieten? Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder muss Professor Ratzinger so etwas aushalten können? Der Hauptvertreiber von Nordseekrabben nimmt Fischern eine Woche lang keine Krabben ab, da die in Marokko wegen des Ramadan-Abschluss-Zuckerfestes nicht gepult werden. Wegfall der Geschäftsgrundlage oder einseitiges Risiko und wenn ja von wem?

Die Prüfung Banke/Fömpe/Decker am 11.8. im Zweiten – die Noten: 9+8 ergaben 66, 7+9 dann 70, 15+12 wurden zu 95, 11+10 machten 86 und 8+8 63 Punkte. Im Strafrecht Straßenverkehrsdelikte, im ÖR wird ein BND-Mitarbeiter umgesetzt, weil eine Computerüberprüfung unerfreuliches zu Tage brachte – es gab Fragen quer Beet zum Beamtenrecht. Im Zivilrecht fackelt ein grillender Mieter das Haus an. Die FAZ hat im Feuilleton wieder viel Platz für Carl Schmitt.

„Jetzt spricht die (16jährige) Geliebte!“ titelt eine Zeitung. Darf ein Mädel in dem Alter ohne Zustimmung der Eltern ein Interview geben und lebenslang als Geliebte eines Politikers gebrandmarkt werden? Der gastgebende Verein Hoffenheim hat gegen Gesänge von Dortmunder Fans einen Hochfrequenzstörer eingesetzt. Strafbarkeit beider Seiten? Muss man im Fußballstadion nicht beides beiderseits aushalten können? Die Stadt Salzgitter soll die Baugenehmigung für den Schacht Konrad erteilen, spielt aber auf Zeit. Untätigkeitsklage? So ein End-Zwischenlager wird durch Baugenehmigung gebaut und nicht durch ein Planfeststellungsverfahren? Ich bin etwas verwirrt. Ein Taucher ist an einem berühmten Taucherfelsen zu Tode gekommen – Basejumper sprich Objektspringer springen von einem Schweizer Felsen ab und zu 400 Meter in den Tod. Darf man die Felsen grundsätzlich für solche Aktivitäten zur no-go-area erklären? Urteile, Klausur, Vortrag. Die Leute sind vor sich selber zu schützen und die Hilfskräfte auch.

Der Vortrag am 11.8. im Zweiten: vor dem OLG Düsseldorf fand eine Demo wegen eines Strafverfahrens gegen tamilische Rebellen statt. Es erging eine Untersagungsverfügung gegen die Veranstalterin aber nicht Leiterin. In Indonesien legen Rheumakranke sich als Therapie auf Eisenbahnschienen und haben den Fahrplan dabei. § 315? Der Bundestagspräsident meint, das nächste geplante Euro-Rettungsschirm-Gesetz dürfe nicht durchgepeitscht werden. Dann sollte er in seinem eigenen Haus dafür sorgen, dass 3 Lesungen stattfinden und keine Stereoverhandlung in Bundestag und Bundesrat. Die englischen Behörden wollen auffällig gewordenen Jugendlichen die Sozialleistungen entziehen. Jugendstrafrecht wird zudem im englischen Rechtskreis allenfalls als Gerücht wahrgenommen.

Die Londoner Gerichte betreiben Schnellverfahren gegen die marodierenden Jugendlichen. Wäre das bei uns möglich? § 79 II JGG. Sind die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe nach § 17 II JGG gegeben? Schädliche Neigung bzw. Schwere der Schuld? Darf aus generalpräventiven Gründen eine Jugendstrafe verhängt werden? U-Haft? § 72 JGG. Steht alles im Gesetz. Der Prime Minister gibt zero tolerance als Devise aus – bei Jugendlichen? Darf er die Richter in diese Richtung schicken – equity in moderner Form? England hat common law, equity und statutes. Also sehr vereinfacht, wie es die Eigenart dieser Seite ist, Richterrecht, Eingriffsrecht des Königs und Gesetze. Letztere sind aber sehr verstreut und teilweise uralt. Wenn Sie einen Anwalt mit einem erbrechtlichen Fall betrauen, sollten Sie einen wählen, der sich darauf spezialisiert hat, weil die anderen die statutes nicht alle auffinden. Wirklich wahr.

Das OLG Düsseldorf will nun doch keine Strafanzeige wegen Betruges gegen Anwälte stellen, die vorsätzlich einen zu niedrigen Streitwert angeben, um die Staatskasse um ihre Gebühren zu bringen. Staatliches Vermögen in hoheitlicher Form dürfte durch § 263 nicht geschützt sein, zumal das Prozessrecht hier ein eigenes Gärtlein sein dürfte. Auch in Scheidungssachen wird manchmal der Streitwert zu niedrig angegeben. In Strafsachen das Einkommen für die Ermittlung des Tagessatzes. Da säßen wir ja alle als gewerblich handelnde Gewohnheitstäter mit Rückfallhang ein. In der SZ meint ein seit längerem pensionierter Universitätspräsident, dass sich die Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und des Grundsatzes pacta sunt servanda bei dem Finanzierungsvertrag bzw. -verträgen zu Stuttgart 21 nicht stelle, da diese ohnehin wegen des Verbotes der Mischfinanzierung – es wird Art. 87 e III und IV zitiert sowie Art. 104 a – nichtig seien. Und das hat bisher keiner außer ihm gemerkt? Gilt dieses Verbot denn bei Verträgen und dann noch bei Planfeststellungsbeschlüssen sowie im Baurecht – § 11 BauGB, der vorhabenbezogene B-Plan ist erst nach seiner Pensionierung in Kraft getreten. Die Polizei in Hannover jagt Metalldiebe mit einer Pinnwand bei Facebook. Ermächtigungsgrundlage?

London brennt. Was würde man hier anordnen? Eine Ausgangssperre? Wo steht die? Im PolG finde ich dazu nichts spezielles. Also Generalklausel? Oder ist das schon ein Fall des Art. 35 GG – Katastrophenfall? Die Legal Tribune meint, aus den Entscheidungen des BGH IX ZR 180/10 und VII ZB 17/10 würde sich ergeben, dass der Schmerzensgeldanspruch von Magnus Gäfgen jedenfalls durch das Land Hessen nicht verrechnet werden dürfe. Das BAG räumt tariflichen Auschlussklauseln einen höheren Rang ein als dem BUrlG und Europarecht – 9 AZR 352/10.

Das OVG Münster 16 E 174/11 – Heft 32 der NJW – schickt den Kunden des Jobcenters wegen eines Hausverbotes zu den Verwaltungsgerichten. Es ginge um eine der eigentlichen Verwaltungstätigkeit vorgelagerte Funktionsmöglichkeit. Naja. Das OLG Düsseldorf meint, ein Anwalt begehe einen versuchten Betrug zulasten der Staatskasse, wenn er den Streitwert mit 5 Millionen beziffere, obwohl er 30 Millionen betrage. Auf die Idee wäre ich nie von alleine gekommen. Was stimmt daran nicht? Wird das hoheitliche Staatsvermögen durch § 263 geschützt? Erlaubt § 308 ZPO dieses Verhalten als verdeckte Teilklage nicht? Der Gäfgen-Anwalt meint, das zuerkannte Schmerzensgeld sei weder verrechenbar noch stehe es dem Insolvenzverwalter oder der Staatskasse wegen gewährter PKH zu. Hat er einen Feststellungsantrag dahingehend gestellt, dass eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt? Wem gehört die Kuh Yvonne, die Ende Mai wegen bevorstehenden Schlachtens ausgebüxt ist und seither sich im Wald selber versorgt? § 960 III? Wer trägt die Kosten der Suche? Die FAZ berichtet über das geplante Referendum Stuttgart 21. Wegfall der Geschäftsgrundlage und Hugo Grotius werden in einem Atemzug zitiert. Könnten die USA aus § 1004 gegen die Herabstufung klagen? Wer muss da was beweisen? Altkanzler Schröder, dass er sich die Haare nicht tönt oder die Gala, dass er es doch tut?

Die Stadt Münster entzieht „Gewalttätern“ nach § 3 StVG die Fahrerlaubnis. Nebenstrafrecht durch Kommunen? Die SZ berichtet über einen weiteren Konkurrentenstreit, den wiederum das VG Karlsruhe für den BGH zu entscheiden hat. Es geht um den Vorsitz des 2. Strafsenats. Es ist schon witzig, dass das örtliche Verwaltungsgericht entscheiden soll, wer einen Topjob beim höchsten ordentlichen Gericht bekommen soll bzw.  wer nicht.

Magnus Gäfgen wollte 10.000 € Schmerzensgeld haben und hat 3.000 auf dem Papier bekommen – bei einer Kostenentscheidung von 4/5 zu seinen Lasten. Ein Anwalt kostet ca. 1.500 € bei diesem Streitwert. Darf jetzt das Land eine Verrechnung vornehmen – Kostenerstattungsanspruch gegen Schmerzensgeld? Ist das Schmerzensgeld pfändbar? Warum hat der junge Kollege nur Schmerzensgeld eingeklagt und nicht auch seine Ersatz seiner Verteidigungsgebühren in dem Strafverfahren? Ist die PKH jetzt zu widerrufen, da der Kläger ja zu Geld gekommen ist? Da der Kläger in Privatinsolvenz ist, bekommt der Insolvenzverwalter den Rest oder vielleicht sogar alles und der Kostenerstattungsanspruch besteht nur in Höhe der Quote? Geldmäßig hat sich der Aufwand jedenfalls nicht gelohnt – ansehensmäßig erst recht nicht – eine Wiederaufnahme wird er so auch nicht erzwingen – im Gegenteil, er hat ja nun Kompensation zugesprochen bekommen. Der Supreme Court kämpft für bzw. gegen Gewaltvideos und die Meinungsfreiheit. Obszön sei per se verboten, Gewalt nicht. Näheres in der FAZ. Die Anwälte des vermeintlichen Strauss-Kahn-Opfers fordern Leidensgenossinnen auf, sich zu melden. Könnte man da eine einstweilige Verfügung erreichen bzw. Schadensersatz verlangen?

Müssen Autofahrer langsam durch Pfützen fahren oder ist es Sache des Fußgängers, aufzupassen, dass er keine Dusche bekommt? LG Itzehoe 1 S 186/10. Nach der FAZ hat Freiburg nach wie vor Probleme mit Wagenburg-Schattenparkern, obwohl das VG Freiburg dies schon geklärt hat – 4 K 337/07. Österreich darf zur Abwehr deutscher Medizinstudenten eine Quotenregelung einführen. Die Schweiz darf deutlich mehr, da sie EU-Ausland ist – erhöhte Studiengebühren, Quoten, Sonderprüfungen, Numerus Clausus. Es sei denn, der Internationale Pakt …., der schon bei der Einführung der deutschen Studiengebühren als Gegenargument angeführt wurde, greift.

Haftet ein petzender AN – Whistleblower – auf Schadensersatz? LAG Hamm 11 Sa 2248/10 – meint nein. Das BAG wird am 9.8. entscheiden, ob EU-Recht Tarifverträgen vorgeht oder nicht – 9 AZR 352/10. Scheitern Urlaubsabgeltungsansprüche an einer tariflichen Verfallfrist? Für das kollektive Arbeitsrecht ist der EuGH eigentlich nicht zuständig. Er trickst sich da über die Grundfreiheiten aber doch rein. Der BGH unterwirft einen Ehevertrag aus 1994 einer Ausübungskontrolle auf der Basis des § 1587 b, also dem Stand ab dem 1.9.2009 – BGH XII ZR 11/09. Diese alten Verträge dürften also das Papier nicht mehr wert sein, auf dem sie stehen. Die FAZ gibt eine Geschichtsstunde wegen der geplanten Schließung des OLG Koblenz. Das OLG Hamm sei das größte OLG hierzulande (sieh an – aber kein Landgericht am Standort). Zuletzt geschlossen wurde das Bayerische Oberste Landesgericht – Motiv für die Gründung von OLGs sei die Abnabelung von der Reichsgerichtsbarkeit gewesen – also Föderalismus in der Justiz. Der Thailändische Kronprinz stellt eine Bürgschaft als Sicherheit für sein verstricktes Flugzeug. Reicht eine thailändische Bank? Nach der FAZ will der EuGH wegen des Aktenandrangs mehr Richter zugebilligt bekommen. Da hat das BVerfG den Vorteil, dass es in Haushaltsdingen autark ist. Die aktuelle JuS hat einen schönen Strafrechtsfall – OLG Hamm vom 10.2.2011 – III 3 RVs 103/10. Eine nicht ordnungsgemäß entsorgte Geldkarte plus PIN-Nummer wird entwendet.

Zu Beginn des Ramadans wird berichtet, dass zwei Profis eines Zweitligisten mal eine Abmahnung wegen Fastens bekommen hätten. Wenn man noch nicht mal Bierflaschen in ein Regal räumen muss dann aber Verpflichtung zur berufsgerechten Ernährung? Herr Geißler will einen Vergleich. Die SZ bezweifelt, dass das so einfach geht. Es müsste ja ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden oder vielleicht sogar mehrere bei zwei Bahnhöfen. Der Töter von Benno Ohnesorg ist wegen Strafklageverbrauchs wegen eines Tötungsdelikts wohl nicht mehr dranzukriegen, obwohl sich seine Notwehrsituation verflüchtigt hat. Aber ist ein Verfahren wegen Landesverrats möglich? Die Welt berichtet, dass das perfekte Pilzwetter herrsche. Aufforderung zum Rechtsbruch? Ist das Diebstahl? Brauchtum als Rechtfertigung?

Juli In Sittensen hat eine junge Frau ein Verhältnis mit einem wohlhabenden Rentner, von dessen Wertgegenständen sie Fotos macht und dessen Kontoauszüge sie durchliest. Mit ihren 4 Kumpels überfällt sie nächtens ihren „Freund“. Als die Alarmanlage losgeht, flüchten die, wobei einer das Portemonnaie mit 2.000 € in der Jacke hat. Der Rentner erschießt ihn durch den Rücken. Die Zeitungen berichten, dass das Verfahren gegen den Rentner eingestellt wurde. Richtig, my home is my castle. Aber was ist mit der Dame? In der FAZ werden wieder mal Namensschilder für Polizeibeamte diskutiert. In der Prüfung Weigend/Kessen/Bätge vom 21.7. wurden aus 44 80 Punkte (9+9), aus 44 dann 84 (10+10), aus 51 76 7+6), aus 26 44 (3+5) und aus 55 107 (13+13). Nichts aktuelles – Sachenrecht, Gemeinderecht, ein Überfall.

Man ist gespannt auf den nächsten Zug auf dem Schachbrett im Duell Koblenzer Justiz gegen den Ministerpräsidenten. Obwohl das BVerwG ein neues Auswahlverfahren für den OL-Präsidentenposten gefordert hat, hat die Regierung noch keine Anstalten gemacht, dieses anzugehen. Das VG stellt ein Zwangsgeld in den Raum. Das ist schon fraglich, denn die erfolgreiche Konkurrentenklage hatte das Verfahrensrecht bei einer Ausschreibung zum Gegenstand. Wenn aber nun kein Präsident mehr gesucht wird? Kann nun eine Vollstreckungsgegenklage bzw. Abänderungsklage o.a. seitens der Regierung angestrengt werden, da das OLG Koblenz nach Zweibrücken an den Katzentisch abwandern soll? Der Posten fiele dann ja ersatzlos weg. Wie lange darf ein OLG präsidentenlos sein um noch ein OLG zu sein? Monatelange Führung durch den Vizepräsidenten ist mehr als üblich, um das Gehalt zu sparen. Die FAZ diskutiert über Art. 63 – „ohne Aussprache“. Was ist der Sinn der Kanzlerwahl ohne vorherige Diskussion? Paris bestellt den deutschen Botschafter ein, weil auf der Kölner ANUGA die Stopfleber nicht erwähnt geschweige denn präsentiert wird. Wie sieht das europarechtlich aus? Ist ein Messeveranstalter an die Grundfreiheiten gebunden und worin liegt der Unterschied zum Fall Josemans (Coffee-Shops in Maastricht haben Verkaufsverbot für Ausländer)? In NRW steigt ab Oktober die Grunderwerbssteuer auf 5% – die Notare werden die nächsten zwei Monate Tag und Nacht arbeiten und das Geld in noch größeren Säcken nach Hause schleppen als sonst schon. Das LG Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen die Bunte und das mögliche Vergewaltigungsopfer erlassen. Es dürfe nicht behauptet werden, es sei unter Einsatz eines Messers vergewaltigt worden. Also ohne oder gar nicht? Darf ein Zivilgericht bei noch nicht rechtskräftigem Freispruch so entscheiden? Meinungs- und Pressefreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Sehr schwierig.

Der Vortrag am 13.7.: die sich trennende Lebensgefährtin holt in Abwesenheit des Ex den zurückgelassenen Hund aus der Wohnung – e.V. wegen verbotener Eigenmacht. Obwohl sie ihn erst zur Hundeliebe gebracht und das Tier bezahlt und durchgefüttert hat? Die Prüfung am 13.7. im Zweiten Schafranek/Schrader/Richter: Verbot einer Facebookparty, §§ 34 c, 6 a GewO. Im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt, im Zivilrecht BGH: Missbrauch des Ebay-Accounts und Vollstreckung in ein Grundstück einer GbR. Die SZ berichtet, dass ein Lokführer 15.000 € Schmerzensgeld von den Erben des Selbstmörders haben will, der ihn als Werkzeug eingesetzt hatte. Grund und Höhe gegeben bzw. angemessen? Ist er überhaupt aktivlegitimiert oder ist das nicht ein Arbeitsunfall bzw. Beamtenunfall? Da bekommt man aber kein Schmerzensgeld. Das LG Hamburg sieht § 843 III nicht als gegeben an – die Generali kommt um eine Millionenabfindung für ein Verkehrsunfallopfer herum. Der EGMR hat am 22.7. in der Großen Kammer die Kruzifixe in italienischen Schulen für zulässig erklärt. Die entgegengesetzte Entscheidung der Vorinstanz hatte den interessierten Leser verwundert. Darf ein Verteidiger gegenüber der Presse seinen Mandanten als geisteskrank bezeichnen und das noch, bevor ein Gutachten da ist?

Der VGH NRW entscheidet am 26.7. (es kam aber nichts in den Zeitungen am 27.7. – also eine Ente?) nun endgültig über den Landeshaushalt 2010. In Niedersachsen bestand die erste Strafrechtsklausur aus zwei klassischen Urteilen – 2 StR 283/03 (Jaghütte) und 1 StR 403/02 (Erpressermord im Drogenmilieu). Der norwegische Massenmörder möchte in einer Phantasieuniform in der Verhandlung auftreten. Zulässig? Wäre bei uns die Bundesanwaltschaft für die Verfolgung der norwegischen Attentate zuständig? § 120 II Nr. 3 a und b GVG? Hat der Haftprüfungstermin öffentlich stattzufinden, wenn der Beschuldigte das so haben will? Welche Alternative des § 20 passt hier? Keine? Wir haben noch nicht mal den Kannibalen von Rotenburg für unzurechnungsfähig erklärt bekommen. In Belgien gilt nun das Burkaverbot – nicht als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat mit Gefängnisstrafe. Ginge das bei uns überhaupt und wäre das nicht unverhältnismäßig?

Noch die Noten aus der Prüfung Köndgen pp. am 20.7.:  von 56 mit 11+10 = 94, von 58 mit 7+11 = 93, 8 + 10 = 95, von 38 mit 5+5 zu 58 und von 23 mit 5+6 zu 46. In der Prüfung Reitze/Kindhäuser/Eumann im Zivilrecht Protokollfälle, im Strafrecht professorale Fälle u.a. Rose-Rosahl und ein Chefarzt will den Lover seiner Frau, der ihm in die Klinik kommt, mithilfe der Giftspritze und Krankenschwester umbringen. Im ÖR BVerG 2 BvR 1011/10 – Vb gegen Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss bei einem Anwalt, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten sowie Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen nach dem Strafvollzugsgesetz. Im Zweiten am 14.7. wurde im ÖR berichtet, dass der ADAC verbreiten würde, dass man beim Parken ohne Umweltplakette nicht erwischt würde, woraufhin eine Stadt die Aufforderung zum Rechtsbruch vorwerfen würde.

Der Vortrag am 21.7.: Überfall einer Tankstelle mit leerer Sporttasche und angeblicher Bombe. Auf die Scheinwaffenproblematik sind nur wenige gekommen. In der Abwandlung wird Benzin „gestohlen“. Muss ein Gläubiger bei einer Austauschpfändung das Niveau des Kfz anbieten? BGH VII ZB 114/09 – in etwa – ja. Damit dürfte eine Pfändung eines nagelneuen Autos schwieriger werden. Eine Arbeitnehmerin darf nach dem EGMR also öffentlich Vorwürfe erheben, welche die Ermittlungsbehörden aber für unbegründet halten. Whistleblowing muss noch nicht mal in Form eines Schlüsselromans erfolgen. Die SZ überschlägt sich und lobt das Urteil. Wo kommen wir denn da hin? Zeigen Sie mir einen Betrieb, in welchem nicht etwas kritikwürdiges passiert – es müssen ja keine Sexparties für verdiente Mitarbeiter sein. Der Justizminister NRW beschließt aus eigener Machtfülle die elektronische Fußfessel. Für’s präventive ist er nicht zuständig, fürs repressive auch nicht, denn beim Haftbefehl erlässt der Richter die Auflage und bei der Vollstreckung die Vollstreckungsbehörde bzw. -kammer. Die FAZ entdeckt etwas Einmaliges in der freiwilligen Stimmrechtsaufgabe der CDU im Vermittlungsausschuss. Dass die stimmrechtslose Person aber weiter mitdiskutieren und somit verhandlungsmäßig einen Vorteil bringt, sieht sie nicht. Der EuGH billigt die hessische Altersobergrenze für Beamte bei 65 – C-159/10. Dürfte der EuGH sich mit der Parallelfrage bei Richtern überhaupt befassen oder ist die Justiz das Eingemachte man könnte auch sagen Gemächte des Staates, an das nur Ehefrauen dürfen?

Der Vortrag im Strafrecht am 20.7.: BGH 2 StR 118/10 –  der Vater geht mit seinem vom Schläger herbeizitierten Sohn zur Disco und es kommt wie es kommen muss. Die beste Note in der Prüfung Köndgen/Diesterheft/Krämer bei 8 Minuten 11 Punkte. Im Zivilrecht Vorsorgevollmacht mit dem Einstieg, was Demenz zivilrechtlich bedeute. Im Strafrecht Etwas Straßenverkehrsdelikte, etwas StPO und das Problem, ob einem Radfahrer die Fahrerlaubnis für KfZ entzogen werden kann. Im ÖR soll ein Theater geschlossen werden, weil die Steuer für den Getränkeausschank im Foyer nicht bezahlt wird. Sowie was Inlineskater straßenrechtlich sind. Nehmen wir mal an, auf einem deutschen Flughafen parkt ein Flugzeug, dass auf den Staat X registriert ist und eine militärische Kennung hat. Es wird gepfändet, woraufhin der Nutzer, ein Mitglied der unangreifbaren königlichen Familie, einen Antrag nach § 769 ZPO stellt. Würden Sie a) den Antrag abweisen oder b) ihm stattgeben oder c) ihm gegen Stellung einer Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft stattgeben? Vollstreckungsimmunität wie bei Botschaftskonten? Das VG Köln meint, dass die Stadt Köln mit der Peitsche kommen dürfe, wenn der Bund die Hotels mit dem Zuckerbrot bewerfe – die Bettensteuer = Kutlurförderabgabe sei rechtmäßig. Bei der Verpackungssteuer hatten wir schon das gleiche Problem. Der Bund setzt auf Freiwilligkeit, die Stadt Kassel auf eine Zwangsverpflichtung von McDonalds hinsichtlich des Plastikgeschirrs – soweit ich mich erinnere, hat das BVerwG damals gegen McDonalds entschieden. In der FAZ wird seitens des Instituts von Prof. Löwer diskutiert, ob § 156 StGB i.V. mit der Promotionsordnung für eine Bestrafung von Plagiaten reicht.

Die Geschichte wiederholt sich doch. In Wien wurde der falsche Häftling entlassen – hier ist das mal mit zwei Schwarzafrikanern passiert. Einer sollte abgeschoben und der andere zwecks Ableistung einer hohen Freiheitsstrafe verlegt werden. Strafbarkeit? Ein Schweizer Arzt haftet nach Schweizer Recht, wenn er in der Schweiz einen deutschen Patienten behandelt – das hätte ich Ihnen vorher sagen können – BGH VI ZR 217/10 – allein das Wie ist interessant. Art. 41 II Nr. 1 schlägt das Wahlrecht in Art. 40 I EGBGB. NRW schreibt die Hauptschule aus der Verfassung raus. Ist das möglich? Haftet ein Medienzar, wenn sein englisches Blatt über Jahre illegale Abhöraktionen durchführt oder muss er das wissen bzw. hätte es wissen müssen? Anspruchsgrundlage gegen Mr. Murdoch?

Der Vortrag am 15.7. im Zweiten: das gewährte Darlehen wird zur Rückzahlung fällig, wenn der Darlehensnehmer erbt. Er ist jetzt nur Schlusserbe im Erbvertrag seiner Eltern. Seine Mutter stirbt. Reicht der Pflichtteilsanspruch für die Fälligkeit? In der Prüfung Bönders/Schnieders/Hölcher wurde im Strafrecht die Dopingspritze des Arztes an eine 17jährige Leistungsschwimmerin geprüft. Im Zivilrecht, ob ein Mangel am Gemeinschaftseigentum ein kaufrechtlicher Mangel der Wohnung selber ist. Im ÖR Aufenthaltsverbot am Bahnhof für Drogenverdächtige und Identitätsfeststellung. Der EGMR entscheidet am 21.7. über das arbeitsrechtliche Schicksal einer Whistleblowerin, die vor den deutschen Gerichten verloren hat. Unter welchen Vorausetzungen bzw. darf überhaupt ein AN Missstände in seinem Betrieb melden? Dänemark will den Umzug der Bandidos von Neumünster hinter die dänische Grenze nicht hinnehmen. Freizügigkeit und ihre Schranke? Im teilweise noch feinen Bad Godesberg steht ein Schrottauto auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Stadt weiß nicht, ob das noch Parken oder Sondernutzung oder beides ist.

Das Zweite am 14.7.: Vortrag – Arbeitsrecht – die Vorschriften für das Zeugnis sowie ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit. Geht das? Probezeit in der Probezeit? Die Prüfung Schambert/Frobel/? im ÖR Hausverbot im Jobcenter – ist hierfür nicht das Sozialgericht zuständig? Im Strafrecht bekommt der Schauspieler Willi Herren – Olli aus der Lindenstraße – einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung, da er einem Reporter, der unvorteilhaft über ihn schreiben will, Schläge angedroht und Schmerzensgeld sowie Herausgabe des Materials verlangt hat. Und Mirco – Presseauflauf. Wer ist für das Problem vor dem Gericht, im Gericht, im Saal zuständig? Im Zivilrecht IPR – Autounfall in den Niederlanden, beteiligt sind zwei Deutsche. Dann bricht ein Feuerwehrmann beim Einsatz in der Nachbargarage der brennenden ein. Der Nachbar will die Brandverursacherin – die Matratze in deren Garage hat gebrannt – und die Autohaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Beim Betrieb? In der Prüfung Paeffgen/Weingarten/? am 15.7. wurde im Strafrecht der Fall Käsemann in Argentinien geprüft – Nebenklagerecht der Bundesrecht – das hätte man lesen müssen (ne, es gibt Grenzen). Im ÖR nette Fragen zum Baurecht, im Zivilrecht Schadensersatzansprüche gegen die Odenwaldschule. Die zum Schenkkreis Vortragenden haben den § 817 S. 2 nicht als Problem thematisiert. Der Bonner Stadtrat will eine Ratssitzung im Internet live wiedergeben. Zulässig mit oder ohne Zustimmung der Ratsherren? Ist Einstimmigkeit erforderlich oder geht das überhaupt nicht? Schadet zuviel Öffentlichkeit? Darf eine Regierung Umfragen über ihre Politik machen oder ist dies unzulässig, weil es den Regierungsparteien Geld spart? Die FAZ diskutiert. Die Welt berichtet, dass zwar 15 Klagen gegen den Eurorettungsmechanismus eingereicht wurden, aber nur die der Gruppe Gauweiler pp. verhandelt wurde. Die anderen regen sich auf. Kann man da was machen? Anspruch auf Terminierung bzw. Teilnahme? Eher weniger. Die Prüfung Burgi/Dahm/Ruby am 15.7.: im Zivilrecht der Kartenlegerinnenfall und ZPO. Im Strafrecht Robert Hoyzer und StPO. Im ÖR Laufzeitverlängerung der AKWs. Klagebefugnis der Umweltverbände gegen einen Planfeststellungsbeschluss? Und Europarecht. Punkte: 49 zu 86, 43 zu 67, 45 zu 78, 59 zu 100.

Dem Vernehmen nach war am 14.7. im Zweiten eine Kandidatin im Verbesserungsversuch, die schon beim ersten Mal mit 65 Vorpunkten und einem entsprechenden Ergebnis angetreten war. Sie wollte sich auf Gut verbessern und hat das auch geschafft. Der Vortrag vom 15.7.: die zwei BGH-Urteile zur Schenkkreisproblematik – § 817 S. 2 und Verjährung – III ZR 132/08. Das Auto eines Schwerbehinderten mit einem „G“ Ausweis, nicht erst „aG“, ist unpfändbar – BGH VII ZB 12/09 – man sollte sein Auto also vielleicht auf die Großmutter im Heim anmelden. Das VG Köln verhandelt die Klage einer Anwohnerin einer US-Kaserne, in der angeblich Atomwaffen lagern gegen die Bundesrepublik, vertreten durch den BMV. Rechtsschutz analog AKWs und Anwohner? 20 Kilometer Schutzzone? Ein Ladendieb wirft auf seiner Flucht mit Salamis nach seinen Verfolgern – §§ 252, 250 I? Fünf Jahre aufwärts? Die USA dürfen eventuell ab August ihre Schulden nicht mehr bedienen. Die Republikaner wollen die gesetzliche Schuldenobergrenze nicht erhöhen. Ein weiterer Staat auf Ramschniveau? Wie wirkt sich der Tod von Leo Kirch auf seine Armada von Rechtsstreitigkeiten gegen die Deutsche Bank aus? Er hat ja nicht als Mensch geklagt sondern seine Unternehmen. Analog § 239 ZPO?

Der Vortrag am 13.7.: BGH VIII ZR 289/09 – Missbrauch eines fremden Ebay-Accounts. In der Prüfung Lichtinghagen/Wolters/Pabst wurde im Zivilrecht die BGH-Entscheidung Widerrufsrecht-bei-Radarwarngerätkauf im Internet geprüft sowie die Ansprüche der Sparkasse im Fall Franjo Pooth gegen den bestochenen Mitarbeiter auf Herausgabe der 20.000 € – § 667 direkt oder analg? Im Strafrecht wurde der Vortragsfall umgetopft sowie BVerfG zur Bestimmtheit des § 266. Im ÖR Wahlrecht rauf und runter und Wasserrecht. Mit 30 Vorpunkten kann man 11 im Vortrag und 13 im Prüfungsgespräch holen. Laut FAZ spricht jetzt eine gewichtige Professorenstimme gegen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Die hier herrschende Meinung hätte sich wie die Stille Post gebildet. BGH XII ZR 189/09: ein gesetzliches Rauchverbot in einer Gaststätte führt nicht zu deren mietrechtlicher Mangelhaftigkeit. Wenn aber die Dunstabzugshaube in der Küche ersetzt werden muss, weil die Gewerbeaufsicht das so haben will, doch? Was ist der Unterschied zu baurechtlichen oder sonstigen behördlichen Verboten im Kauf- und Mietrecht? Ich seh das nicht. Der Vermieter nimmt Geld dafür, dass hier eine umsatzfähige Kneipe betrieben werden kann. Das geht nun nicht mehr. Ob Straßenlärm oder der Landtag verantwortlich ist, kann doch keinen Unterschied machen. Zeitungen berichten über vermehrte sog. Bürgerhaushalte in Kommunen – die Experimentierklausel in der GO öffnet diesen Weg. Altmetalldiebe räumen Friedhöfe und Bahnstrecken leer. Der Jungbullenfall in modernisiertem Gewand. Wie ist die Rechtslage bei einem Statutenwechsel – das Metall wird in einen Staat geschafft, der nichts gegen den Eigentumserwerb bei Abhandenkommen hat? Ein deutscher Gläubiger pfändet eine Boeing, welche der thailändische Kronprinz benutzt, wegen einer Forderung gegen den Staat Thailand. Muss er jetzt eine Drittwiderspruchsklage des Prinzen fürchten? IZPR? Der BFH will Prozesskosten steuerlich absetzbar sehen. Der Pressesprecher sagt offen im Fernsehen, dass die Änderung der Rechtsprechung auf einer Änderung der Zuständigkeit der Senate beruhe. Müsste da nicht der Große Senat angerufen werden, wobei ich nicht weiß, ob der BFH so was hat. Der BMF wird seinen Nichtanwendungserlass aus der Schublade ziehen und die Rechtsschutzversicherungen werden ihre Konditionen ändern wollen.

Nachdem der BGH auf Käuferseite geklärt hatte – VIII ZR 7/09, ob eine Anwältin, welche eine Lampe für ihre Privatwohnung übers Internet kaufte, Verbraucherin sei, hat er am 13.7. – VIII ZR 215/10 – zu entscheiden, ob die Verkäuferin Unternehmerin ist, wenn sie als Druckerei ihr Auto – ein branchenfremdes Geschäft – veräußert. Beim BFH und bei der Bundesanwaltschaft steht die Neubesetzung der Tobjobs an. Wann ist man geeignet, befähigt und hat die Leistung nach Art. 33 II GG für diese Posten? Spielt das Geschlecht und das Parteibuch eine Rolle? Die zweite ÖR-Klausur im Zweiten ist an OVG Lüneburg 11 LA 246/09 vom 30.3.2010 angelehnt – die Erlaubnis für den Betrieb eines Reiterhofs.

Rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln, was die Urlaubsabgeltung bei länger erkrankten Arbeitnehmern angeht? Die Generalanwältin – C-214/10 – drei Mal soviel Jahresurlaub auf ein Mal würde den Erholungseffekt nicht steigern – ein Tarifvertrag dürfe daher eine Verfallklausel von 18 Monaten vorsehen. Das BAG sieht die Frage nach der Schwerbehinderung als zulässig an – eine Lüge ist eine arglistige Täuschung – 2 AZR 396/10. Die erste ÖR im Zweiten in einen nördlicheren Bundesland beschäftigt sich mit Werbetafeln an Straßen – VGH Mannheim 2 S 1186/07. Die StA Duisburg meint, die Love-Parade Genehmigung (eine oder mehrere – wonach?) sei rechtswidrig gewesen. Haben wir nicht eine Tatbestandswirkung? Ist die StA nicht an die weitere Existenz der Genehmigung strafrechtlich gebunden? Wie ist es vergleichsweise mit zivilrechtlichen Vorfragen?

Die FAZ diskutiert, ob angesichts der geplanten Schließung des OLG Koblenz ein Anspruch auf ein bürgernahes Gericht bestehe. Kaum – schon in der ersten Instanz kann es ja z.B. wegen § 32 ZPO sein, dass ein Hamburger wegen eines Unfalles in München dort vor Gericht steht. Und zweite Instanzen in Fußnähe? Bekäme Dominique Strauss-Kahn eine Entschädigung nach deutschem Recht – eine etwas frühzeitige Diskussion. Auch nicht, da im Ermittlungsverfahren der Beschuldigte seine Kosten selber zu tragen hat. Bis auf eine geringfügige Haftentschädigung. Die FAZ hat am Wochenende noch ein anderes Motiv außer Factoring für Gemeinden, die Ölspurenbeseitigungskosten  über § 823 geltend machen, gefunden: die Gemeinde kann sich dann direkt an die Autohaftpflichtversicherung wenden – Umgehung der Störerproblematik.

Kann ein kontopfändender Gläubiger den zugesagten Überziehungskredit abrufen? Kann er, falls nicht, den Schuldner zwingen, den abzurufen? BGH IX 179/08. Ein Gastwirt war bisher in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert – kann er per Satzung heimlich in eine freiwillige Weiterversicherung gezwungen werden? BSG 17.5.2011 – B 2 U 18/10 – nein. Die Stadt Bonn befürchtet eine neue Geschäftsidee – Klagen gegen Benutzungspflicht der Radwege – es werden alle auf diese Notwendigkeit hin untersucht. Die SZ berichtet, dass bei der PID-Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben worden sei – als wenn der gottgegeben wäre – und dass es in einzelnen Ländern gesetzlich Fraktionszwänge gäbe. Ist das mit dem Homogenitätsprinzip des Art. 28 GG vereinbar? Jedenfalls in Niedersachsen sollte im Zweiten Examen u.a. die Belehrung nach § 49 b V BRAO an die Mandanten formuliert werden – unter Hinweis auf OLG Hamm AnwBl. 2010 S. 143. Bei einer Direktwahl des Kanzlers läge Steinbrück vor Merkel – heute. Könnte das GG entsprechend geändert werden? Sollte man das anstreben? Nach der FAZ will Münster den Hindenburgplatz umbenennen – ich nehme an in Thiel-Professor Boerne-Platz. Es ist doch seltsam, dass man gegen die Radwege klagen kann – auch wenn man kein Rad hat – im Endeffekt gegen Straßenumbenennungen aber nicht. Die EU will eigene Steuern erheben – klar – bei 82 Millionen Deutschen und Steuer pro Kopf ist das bei uns attraktiver als anders wo.

Der Vortrag am 6.7.: 12 Vornamen für ein Kind 1 BvR 994/98, wobei man durchaus anderer Meinung als das BVerfG sein durfte. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Waltermann/Heusch bekam kein Kandidat ein Befriedigend – ein Verbesserungskandidat mit 40 Vorpunkten (beim ersten Mal 75) erhielt 60 Endpunkte. Im Zivilrecht ZPO und BGH XI ZR 371/07 – Anweisungsfall – und unerlaubte Untervermietung. Im ÖR hinterlässt ein Traktor eine Ölspur auf der Straße (Feuerschutzgesetz – s. BGH gerade – auch § 823?). Dann Gemeinderecht – Resolution „ein bisschen Frieden“. Im Strafrecht StPO für Habilitanden sowie ein Ehemann, der trotz des Wohnungsverbotes seiner getrennt lebenden Frau rein geht und Sachen rausholt. Was ist der Bundessicherheitsrat und was ist davon zu halten, dass nach Wikipedia er angeblich keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt? Das kennt man sonst nur von der Bundesbank. Art. 26 II GG. Endlich ein Schlusspunkt unter Distomo? Die Pfändung des Goetheinstitutes in Athen, weil ein griechischer Amtsrichter die Bundesrepublik wegen eines Wehrmachtmassakers im Zweiten Weltkrieg verurteilt hatte, verstieß gegen Völkerrecht. Der EGMR schließt sich den deutschen Gerichten an – das muss Griechenland aushandeln. Angeblich sollen die Beschwerdeführer sich auf ihr Eigentumsrecht berufen haben – gibt es in der EMRK eine Art Art. 14 GG? Wieso hat dann ein niederländisches Gericht wegen des Versagens der Blauhelme in Srebenica – sie haben drei ins Camp geflüchtete Moslems zu Mladic zurückgeschickt – zugunsten der Kläger geurteilt?  Public Viewing und Haftung für ein Unfall trotz Genehmigung – OLG Hamm I-944/10. Wonach ist das zu genehmigen? GewO – Landesstraßen- und Wegegesetz? StVO? Baurecht. Die Macht der drei wichtigsten sowie außereuropäischen Ratingagenturen soll gebrochen werden – Portugal sei Ramschkategorie. Wer hätte hier die Zuständigkeit und womit könnte man die Macht brechen? Verbieten? Da hätte man doch vielerlei Bedenken.

Im Probeexamen am 6.7. prüfte Professor Löwer die geplante Schließung des OLG Koblenz aus Richtersicht. Wird die persönliche Unabhängigkeit verletzt, wenn man fahren muss? Und aus Sicht des Kreises Altenkirchen – darf der Kreistag eine „Resolution“ verabschieden? Verbandskompetenz? Die Zeitungen schreiben unterschiedlich über die Verhandlung zum Rettungsschirm. Man ist sich nur darüber einig, dass die Vertreter der Beschwerdeführer respektive diese selber nicht gut ausgesehen haben – Hang zum Deklamieren. Eine Zeitung meint, die Beschwerdebefugnis würde dem Verfahren den Hals brechen. Eine andere, die Haushaltsrechte des Bundestages würden gestärkt – nicht lediglich ein abstraktes Gesetz müsse her sondern ein Absegnen jeder einzelnen Rettungsmaßnahme. Die SPD hat neben das Katzenclo gemacht – das Pairingabkommen wurde absichtlich gebrochen. Würde so ein parlamentssittenwidriges Verhalten zur Ungültigkeit des Beschlusses führen? Am 7.7. debattiert der Bundestag über 3 Anträge zur PID. Geht das – drei Gesetzesinitiativen stereo und wie ist darüber abzstimmen? In einem Bundesland wurde im Zweiten im Juli BGH XI ZR 200/09 thematisiert. Ist eine Grundschuld auch heute noch ohne Schuldgrund?

Angeblich soll gegen Pete Doherty und einen deutschen Schauspieler ein Strafbefehl wegen fahrlässigen Vollrausches ergangen sein, weil sie in Regensburg eine Schaufensterscheibe zerschlagen und eine LP sowie eine Gitarre mitgenommen haben. Geht diese Kombination? Muss man befürchten, nach einem Einspruch wegen vorsätzlicher Rauschtat verurteilt zu werden? Mittäterschaft bei so einer spontanen Tat? Es wird wohl kaum nachzuweisen sein, wer welche Sache mitgenommen hat. Was würden Sie als Anwalt empfehlen? Die Zeitungen diskutieren, ob Facebook-Party verboten werden können. Wer ist hierfür zuständig und nach welcher Ermächtigungsgrundlage? Spaßveranstaltung – Ansammlung – Versammlung? Und wie? Durch gemeindliche Satzung oder OBG-VO oder Gesetz? Das VG München meint, Bettensteuer gehe nicht – Art. 105 II a GG – es handele sich um eine Umsatzsteuer. Das VG Koblenz sieht das anders und das VG Köln soll im Juli entscheiden. Die Zeitungen melden, dass Herr Obermann ein paar Frauen in den Vorstand geholt habe – ich dachte, der Aufsichtsrat besetzt den Vorstand. Die zweite Klausur im Juli im Zweiten u.a.: Schadensersatzanspruch einer durch Nachbarjugendliche in ihrem Haus überfallenen Frau hinsichtlich neuer Rollläden und anderer Sicherungsmaßnahmen?

Die Noten aus der Prüfung Limpens pp. vom 29.6.: 45 zu 81 (6+10), 25 zu 55 (9+7), 52 zu 92 (7+11), 40 zu 70 (9+7), 49 zu 80 (7+8), 30 zu 74 (8+12). Die FAS meint, die Verhandlung zum Rettungsschirm werde zwei Schwerpunkte haben: die Beschwerdebefugnis und das Eigentumsrecht. Der EuGH hat die Axt an Klagebefugnisse gelegt – wann klagen auch schon mal Unbeteiligte sprich Querulanten? Und selbst wenn, muss das Gericht die Akte doch bearbeiten. Fällt die Stabilität der Währung unter Art. 14 I GG? In etwa schon. Schließlich ist Geld das Maß aller Dinge. Die Welt sieht Art. 125 AEUV als Streitgegenstand und verweist hinsichtlich der zu befürchtenden Transferunion – dauerndes Durchfüttern – auf unseren Länderfinanzausgleich. Das wäre auch nicht viel anders. Bei Dominique Strauss-Kahn wird § 120 III StPO vorgeführt – der einzige Fall, in welchem ein Richter mal an den Antrag eines Staatsanwaltes gebunden ist. Der district attorney in New York sieht seine Felle hinsichtlich der Wiederwahl 2013 davon schwimmen. In Deutschland darf ein angebliches Vergewaltigungsopfer in der Vernehmung auch bei Randtatsachen nicht lügen – in den USA nicht bei Stellung des Asylantrages. Die Welt meint, die Gerüchte hätten sich nach der verdrucksten Hochzeit mit dem etwas überalterten Oberkellner noch verschärft – uneheliche Kinder überall. Ist das ein Anfechtungsgrund – Vorleben des Bräutigams?

Die letzte Klausur im Juni – mal wieder Handelsrecht (eine Rechtsmaterie, die wegen der Angleichung im Rahmen der Schuldrechtsreform und des relevanteren Begriffes des Unternehmers sehr an Bedeutung verloren hat): § 366 I HGB – der Leiher eines geleasten Schaufelradbaggers verkauft den und behauptet, er sei von dem Leasingnehmer damit beauftragt worden. Zweiter Teil: Fixhandelskauf – exakte Lieferfrist, windelweiche Frist im Rahmen des Rücktrittsrechts – der Käufer fäng den Weg über § 376 an, erklärt dann aber nicht sofort den Rücktritt sondern setzt noch eine Frist – kehrt er damit in § 323 II zurück? Die Stadt München will eine Fahrradabstellplatzsatzung (Hauseigentümer sollen verpflichtet werden, Radparkplätze zu schaffen) erlassen. Ist die BauO da nicht abschließend? Zudem: OVG Münster – Räder dürfen parken wo sie wollen – BVerwG – sie dürfen fahren wo sie wollen – und jetzt kriegen sie noch ein Zuhause?