Aktuell 2016 II

27. Dezember 2016

Da die Zeitungen zur Zeit nichts berichtenswertes hergeben und keine Prüfungen stattfinden, gönnen wir uns alle einen Urlaub bis zum 2. Januar von quick and dirty! Es geht dann in der Rubrik Aktuell 2017 I weiter. Einen guten Rutsch!

Ein wunderschönes Weihnachtsfest für alle geneigten Leserinnen und Leser! Viele Punkte auf dem Gabentisch oder in nächster Zeit!

Bis 1999 haben Referendare als Beamte auf Widerruf noch gut verdient. Ich werde 2019 aus der Rentennachversicherung sogar etwas Geld „zurückbekommen“. Die Unterhaltsbeihilfe durfte ohne Verletzung der Wesentlichkeitstheoriee als Rechtsverordnung eingeführt und der Betrag abgesenkt werden, so das BVerwG 2 C 31.15. Der BGH 3 ARs 20/16 kombiniert § 36 III PUAG einfach mit § 307 II StPO.

Der Vortrag am 20.12.: Pferd mit Reiter trifft auf Hund mit Frauchen im Wald, eine non liquet-Situation. Bitte nicht non liquid. Die Prüfung Schwieren/Endriss/Thesling: VG Düsseldorf BeckRS 2016 50001 – Kommunalverfassungsstreit, BGH V ZR 160/14 und V ZR 102/15 und BeckRS 2015 01272 und ein Radfahrer, der mit 1,4 Promille einer Fußgängerin das Bein bricht. Nehmen wir mal, eine Gemeinde will den örtlichen Weihnachtsmarkt aus gegebenem Anlass vorzeitig beenden. Geht das? Entschädigungsanspruch der Dingsbums?

Die Prüfung am 7.12. Beusch/Dittmer/Schönwitz: Eine betrügerische Homepage beim Internetkauf, wie bekommt man den Betreiber raus? Ein Altenheimbetreiber zweckentfremdet die gewährte Subvention für Werbung. Einer Schwerbehinderten wird fristlos gekündigt.

Der Vortrag vom 9.12.: Internetkauf, es kommt eine „Bestätigungsmail“, in den AGBs ist aber von Kaufbestätigung die Rede. In der Prüfung Becker/Theissen/Holthausen wurde OVG Hamburg, die Videoüberwachung des Platzes thematisiert – Herr H zieht sich jetzt immer einen Strumpf übers Gesicht, ihm wird das verboten. Im Strafrecht stellt die Politesse sich vor den Wagen, man stupst die an. Im Zivilrecht hat der „Neuwagen“ anderthalb Jahre auf Halde gestanden. Jemand setzt im U-Bahn-Treter-Fall im Internet ein Kopfgeld aus. Strafbar, § 111? Ein Flugzeug rutscht über die Landebahn und macht einige Dinge der Flugsicherung im Rasen kaputt, deren Fluglotse meinte, ihr seht zwar nichts, aber landen könnt ihr trotzdem, es ist nur mittelglatt. Der BGH – VI ZR 694/15 – zeigt, dass er englisch kann.

Ein Lehrbuch für die Praxis des Erbrechts, OLG München 31 Wx 144/15. Die SZ weist zu BAG 1 ABR 7/15 darauf hin, dass das Gericht wohl nicht wisse, dass die Kommentarfunktion bei Facebook nicht abschaltbar sei. Fällt die Darstellung in der Öffentlichkeit nicht unter die unternehmerischen Entscheidungen, also nicht unter § 87 BetrVG? Vor allem wenn es nur Hopp oder Topp gibt? Auch die SZ teilt mit, dass Raser vermehrt wegen § 211 angeklagt werden. Tötungsvorsatz bei Rasen mit Kamera am Motorradhelm? Tötungswillen – Motiv? Wenn er wirklich töten will, wird er danach nicht mehr rasen können. Reicht nun das bloße Wissen? Nicht bei Tötungsdellikten, so der BGH seit dem Bananen-Karate-Fall.

Warum wird wegen des Runtertretens einer jungen Frau gemäß § 131 b StPO öffentlich gefahndet? Versuchter Mord, „nur“ gefährliche Körperverletzung? Kommt es auf die Schockwirkung bei der Bevölkerung an? Nachdem der BGH 5 StR 504/15 die Rechtsfolgenlösung verwarf, hat ein anderes Schwurgericht am LG Dresden wieder verurteilt. Die Rechtsfolgenlösung war im Türkenfall – der heißt nun mal so –  der Notausgang, um wegen der nicht verneinbaren Heimtücke um die lebenslange Freiheitsstrafe herumzukommen, § 49 – ungefähr 1979. Ist das mit einem „einverständlichen“ Kannibalismus vergleichbar?Ausgesprochen Vermieterfreundlich, BGH VIII ZR 232/15, weil der Vermieter keine in seinem Bestand vorhandene Ersatzwohnung anbieten muss. Nach dem Vertu-Handy, nun Shill Bidding VIII ZR 100/15. Gauner haften auf Schadensersatz, auch wenn der Geschädigte selber ein Gauner ist.

Der General-Anzeiger berichtet, dass der VGH NRW – VerfGH 8/15 – in der Verhandlung wegen der Finanzierung der Inklusion meinte, die klagenden Gemeinden hätten das falsche Gesetz angegriffen. Ist nicht der Streitgegenstand klar, darf er noch geändert werden? Ein Erpressungstrojaner soll die Freigabe der Dateien anbieten, wenn man zwei andere PCs infiziert. Ich wüsste schon gar nicht, wie das geht. § 34 in § 303 a? Die SZ schreibt über die anstehende Befassung des BGHs mit der Eigenbedarfskündigung durch eine GbR. Wird das Urteile aus 2007 bestätigt werden oder liegt ein Formenmissbrauch vor? Die Hygieneampel, ein beliebtes Prüfungsthema, hält nicht: OVG Münster 13 A 946/15. Sonst heute im Westen nichts Neues.

Die Prüfung vom 16.11. Zaczyk/Dumke/Vogt: Der Zirkusdirektor gibt sich als Lehrer aus und „leiht“ 15 Meerschweinchen aus, welche an die hungrige Python gehen. Pythons im Zirkus? Im Strafrecht der Steinwurf von der Autobahnbrücke, im ÖR OVG Hamburg auf den 1. FC Köln umgetopft: Verbot des „Verkaufs“, ist ja kein Kaufvertrag, von Eintrittskarten an die Fans von Dynamo Dresden. Spielen die in der 1. Bundesliga oder noch im DFB-Pokal? Wahrscheinlich Champions League. Ich hab ja keine Ahnung von Fußball, von Pythons auch nicht. Das Möbelzentrum in Pulheim darf nun doch das Weihnachtsgeschäft mitnehmen, OVG Münster 7 B 1345/16 – iudex calculat. Der thailändische Thronfolger hat zwei juristische Probleme am Hals – BGH I ZB 13/15, die Pfändung seines Flugzeuges, und laut SZ Erbschaftssteuer wegen seines deutschen Wohnsitzes. Keine Immunität? Der Vertrag von Maastricht kam vor 25 Jahren in trockene Tücher. Von „besser Handel treiben“ wollte man wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion in die Politik. Die EU wurde bis 2009 als griechischer Tempel konstruiert. In den Säulen 2 und 3 galt das Konsensprinzip, Einstimmigkeit, Völkerrecht. In der traditionellen ersten die Supranationalität, Mehrheitsprinzip. Der EuGH verschob Themen wie Umweltschutz in die erste. Das virulenteste Thema war in der 3. Säule der europäische Haftbefehl. Ein Mitgliedsstaat konnte ab sofort seine EInwohner nicht vor Auslieferungsbegehren anderer Mitgliedsstaaten schützen. Der Dr. Krombach-Fall 2001 zeigte das erschreckend.

BGH 2 StR 14/16 und das LG Bonn waren die Fallgeber in der Prüfung am 7.12. Eine erstaunliche Klagerücknahme in Sachen BGH VI ZR 205/15 nach Obsiegen in der zweiten Instanz. Man wüsste gerne, warum. FAZ und SZ beschäftigen sich mit der Zulässigkeit und der Reichweite von DNA-Analysen im Strafprozess. Ein Haar des Verdächtigen im Gebüsch und am Körper des Opfers lässt sich wegerklären und reicht alleine nicht. Ama 14.12. werden die Termine VIII ZR 232/15 – Eigenbedarfskündigung durch eine GbR II – und VIII ZR 49/16 – Entschädigung des Vermieters,  wenn die Polizei die Tür eintritt, interessant.

Der Vortrag vom 7.12.: Ein Steuerberater wehrt sich aus seiner Wohnzimmerkanzlei gegen das seit 1985 sechs Mal am Tag Popsongs spielende Glockenspiel der GmbH gegenüber. Die Kommission fragte das Publikum zwischendurch, ob es Fragen hätte. Ja, worauf achtet die Kommission bei Vorträgen? Ablesen geht gar nicht, der Sachverhalt wird nicht ausgewertet -„es gibt nichts überflüssiges in Examensakten“. In der Prüfung Pesch/Breuer/Schambert fragte der Vorsitzende den Strafrechtsprüfer, Anwalt und Notar, ob er mit dem Generalstaatsanwalt gleichen Namens verwandt sei. Ja, das ist mein Bruder. Im Zivilrecht erfuhr man, dass im VW-Abgasskandal das OLG Hamm durch Bewilligung der PKH im Beschwerdeverfahren wohl der Auffassung zuneige, dass bei arglistiger Täuschung die Unerheblichkeit nach § 323 V keine Rolle spiele. Wie sieht es bei der Nacherfüllung nach § 439 I aus? Im Strafrecht wurde ein Urteil geprüft: Auf dem Bahnhof lässt sich der Täter das Handy zeigen, schnappt es, läuft weg und hält dem Opfer ein großes Messer vors Gesicht. Betrug? Doch wohl eher Trickdiebstahl, das sei aber anders entschieden worden. Im ÖR der Glockenspielfall als baurechtliche Nachbarklage. Das LG Arnsberg hat zu verhandeln: 5 junge Männer kaufen sich zusammen einen Kasten Bier, die Kronkorken liegen dann mitten auf dem Tisch. Ein Kollege sieht den mit dem Autogewinn und löst ihn ein. Darf gegen „Basislager“ im Hambacher Forst mit baurechtlichem Besteck vorgegangen werden? OVG Münster 7 A 1668/15, ja.

Das „Streichen von Produktionslizenzen“ sei keine Enteignung, da diese verlange, dass der Stadt etwas wegnehme und nicht nur verbiete. Die Trennungstheorie seit dem Nassauskiesungsbeschluss. Ärgern ist keine Enteignung. Da aber die Junktimklausel fehle, könnten die großen Vier Investitionen, die sie während ganzer vier Monate wegen der beschlossenen Laufzeitverlängerung gemacht haben, ersetzt verlangen. Der Nachweis wird interessant und die Berechnung auch – Sowieso-Kosten – Überkompensation – Berücksichtigung von Steuervorteilen? Einen eigentlichen Schadensersatz wegen abgestürzter Kurse gibt es aber wohl nicht. Der EuGH verhandelt nach der FAZ am 24. Januar die unternehmerische Mitbestimmung. Sind ausländische Mitarbeiter in ausländischen Filialen mit einzubeziehen? Falls ja, wäre das ein Anreiz, in die SE umzuwandeln? Die SZ berichtet, dass Reichsbürger über das Mahnverfahren in Malta angebliche Schadensersatzforderungen gegen Justizmitarbeiter titulieren lassen. Strafbar? Nach deutschem Recht?

Der Strafrechtsvortrag vom 1.12.: „Zigeuner“ – Revision, es waren einige Verfahrensfehler zu prüfen. In der Prüfung Schommertz/Schäpers/Jost wurden die Heizstrahler des Cafés thematisiert, Strafbefehlsvefahren und ein erstinstanzlicher Rechtsstreit, Herausgabe einer Mischmaschine. Das BVerfG 1 BvR 2821/11 verkündet in Sachen des panischen Atomausstieges nach Fukushima – die Gliederung in der Pressemitteilung vom 19.2.2016 ist schulmäßig-wenig preisgebend. Laut SZ wollen Gefangene eine Gefangenen-Gewerkschaft gründen. Fällt diese unter Art. 9 III G? Das LG Bonn 10 O 244/16 hat eine Kaufpreisrückzahlungsklage gegen VW abgewiesen. Wegen 100 € könne ein Vertrag über 30.000 € nicht zwangsrückabgewickelt werden.

Der Vortrag am 30.11.: Der Autoverkäufer verspricht, den Antrag für die Abwrackprämie zu stellen, Garantie/Beschaffenheitsvereinarung? Da wollte ein Kandidat in Österreich auf das Land „aufpassen“ – die Weimarer Verfassung wurde nach dem Krieg übernommen – Präsidialdemokratie. Die Kaufverträge Kaiser’s Tengelmann und Edeka/REWE sind in trockenen Tüchern. Ein Prüfer fragte mal, welche Rechtsgebiete durch spezialisierte Anwälte beiderseitig abzudecken seien, wieviele Anwälte sitzen also am Verhandlungstisch?

Die unzulässige Befreiungsfestigkeit vom Stilleschutz und ein Sonn- und Feiertagsgesetz ohne Härteklausel. Istdas nun komplett nichtig – Pflichtexemplarurteil – oder wird es verfassungskonform durch ergänzende Auslegung gerettet, wie das Heilpraktikergesetz von 1938/39, indem die Beschränkung auf Deutsche bis zur Novellierung ignoriert wurde? Eine Krypta gehört nun doch ins Industriegebiet, VGH Mannheim 3 S 1184/16 nach Ansage des BVerfGs.

Die Prüfung am 18.11. Dabitz/Fromholt/Verrel: Der Endlosfahrschein, die Störung der Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag auf dem Friedhof, das Abiturballkomitee –  alles Entscheidungen, Vorträge, Klausuren. Der BGH rechnet am 6.12. mit einem Presseandrang. Für X ZR 117/15, die Haftung des Reiseveranstalters für einen Geisterfahrer beim Transfer vom Flughafen zum Hotel? Die Welt berichtet über die kommende Renovierung des BauGB – ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Immissionsschutzrecht und Baurecht. Mischgebiete sollen durch urbane Gebiete (mehr Dezibel) ersetzt werden. Einige Stadtteile haben keine Bebauungspläne, z.B. die Weststadt in Bonn,  weil sie zugebaut sind. Da ist nichts mehr zu planen.

November: Wenn Sie in einer Klausur „Befreiungsfestigkeit“ schreiben würden, oje – BVerfG 1 BvR 458/10. Die Botnet Attacke – Lufthansa-Blockade – OLG Frankfurt vom  22.5.2006 – 1 Ss 319/05. Kommt denn überhaupt ein Erfolgsdelikt in Betracht, z.B. § 303 a, wenn die Hacker etwas anderes bewirkt haben, als geplant? Kein Online-Zugang, man wollte aber wohl über die Router die PCs infizieren. Die SZ ventiliert, da Stuttgart wegen des Kopftuchverbots in Gerichtssälen juristische Bauchschmerzen hat, den Unterschied zum Kopftuch in Kitas – naja, das ist fast schon ulkig.

Die Prüfung am 23.11. Bönders/Brenner/Koranyi: Das Halteverbot kommt zum Auto, der Scheunenmordfall des BGH und der BGH und die Kündigung des Fitnessstudiovertrages wegen Umzuges, hier durch einen Soldaten. Gibt es nun Ersatz für entgangene Internetfreude von der Telekom? Mitverschulden, wenn man keinen Plan B hat, wie einen Surfstick? Der BGH und der Buchhalter in Auschwitz. Der BGH und NS-Richter ist eine leere Akte. Ein einziger Fall kam bis zum BGH, der Angeklagte verstarb aber rechtzeitigerweise. Die Richter verteidigten sich mit der herrschenden Methodik des Rechtspositivismus und mit der drohenden Konzentrationslager- und Sippenhaft.

In Sachen Snowden wird gefragt, ob die Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters beim BGH aufschiebende Wirkung hat. Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung. In der FAZ wird die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz im Internet besprochen. Pressefreiheit hat staatsfrei zu sein, heißt das Abwesenheit, man hat das Feld Fernsehspielen zu überlassen? §  4 PresseG NRW? Musste die AfD zum Bundespresseball eingeladen werden? § 5 ParteienG?

Wie wird denn jetzt der Beschluss des BGH 1 BGs 125/16 – die Pressemitteilung ist interessanterweise der komplette Beschluss – vollstreckt? Die SZ berichtet, dass der Ausschuss bockt, juristisch übersetzt, vertagt hat. Die erste KIausur im GPA drehte sich um eine Reitbeteiligung, OLG Nürnberg 8 U 510/11 und LG Dortmund.

In der Prüfung Weismann/Verrel/Slota-Haaf musste man sich bei Vapiano auskennen. Aufladen des Essens des Freundes auf die eigene Karte; HGB-OHG; der Werbeanhänger am Straßenrand. Die Prüfung am 23.11. Huschens/Schmidt/Avenarius: Der Vortrag vom 23.11.:  VG Frankfurt 5 K 2214/14.F, Edward Snowden und der NSA-Ausschuss, Erbrecht und ein Tick Rechtsgeschichte sowie ein Marihuanaraub. eine rechtsextremistische Partei gibt sich als Tierschutzverein aus und bucht eine Stadthalle. Nach der Zusage zieht sich der zurück und die Partei will die Halle haben. „Wir stellen von Straftätern die Personalien fest und die Richter lassen sie wieder frei“ sagt viel über das Sprachverständnis und die falsche Berufsauffassung eines Mitgliedes der Polizeigewerkschaft. Die Polizei entscheidet also, wer Straftäter ist und Gerichte begehen Strafvereitelung im Amt? Die FAZ hatte noch Platz frei und schreibt über die „Spinner“-Entscheidung des BVerfG und den jetzigen Bundespräsidenten.

Noch ein paar Urteile aus akuten Prüfungen: BGH XII ZR 62/15, IX ZB 84/15 und VI ZB 317/16. Aus Prüfungen: BVerfG 2 BvR 2474/14 und VG Saarlouis 5 K 846/14. Der BGH (?) verpflichtet den NSA-Untersuchungsausschuss, die Bundesregierung was zu fragen, 1 BGs 125/16. Joschka Fischer (Untersuchungsausschüsse sind erstens politische Kampfinstrumente, zweitens politische Kampfinstrumente, drittens politische Kampfinstrumente) stimmt nicht mehr so ganz? Das BVerfG hat zu entscheiden, ob verbeamtete Lehrer ein Streikrecht haben.

Das LG Wuppertal und die Shariah-Police und § 3 VersG. Für Nötigung reicht das Verhalten nicht? Das VG Gelsenkirchen wird am 23.11. über Brustimplantate einer Polizeibewerberin entscheiden. Verletzungsgefahr? Für sie?

Der Vortrag vom 18.11.: § 316 a, das Opfer wird dann in den Kofferraum gesperrt. In der Prüfung Rolfs/Krämer/Jacoby wurden BVerwG 6 C 12.11, BGH VI ZR 23/15 und eine Trunkenheitsfahrt mit allen Schikanen auf den Kölner Ringen geprüft. In Frankreich bestimmt eine Partei ihren Präsidentschaftskandidaten durch eine „Urwahl“, an der auch Nicht-Parteimitglieder teilnehmen können. Der/Die Kanzlerkandidat/in wird bei uns auf Bundesparteitagen gekürt. Wählen kann man das ja nicht nennen, wenn nur eine Person zur Abstimmung steht. Der BGH und die Fahndungsausschreibung – VIII ZR 234/15 – man lässt sich Zeit, Verkündungstermin 11.1.2017.

Das VG Köln 23 L 2657/16 gibt Eilanträgen von Nachbarstädten gegen die Baugenehmigung der Stadt Pulheim für ein Möbelhaus statt. Solche Großvorhaben müssen per Planfeststellungsverfahren gerechtfertigt werden, damit der Bürger nicht nur den juristischen Weg ex post hat, den sich niemand leisten kann, Rechtsschutzversicherungen decken das nicht ab, sondern ex ante politisch handeln kann. Bürgerinitiativen – 2 Stunden Unterschriften am Bahnhof sammeln. Hat nun das Möbelhaus einen Amtshaftungsanspruch – legislatives Unrecht durch Unterlassen? Überwiegendes Mitverschulden, das weiß jeder ab dem 4. Semester, nur die Stadt Pulheim nicht. Die Antragsbefugnis der Stadt Leverkusen erschließt sich mir aber geografisch nicht ganz. Die Welt berichtet über die am 23.11. anstehende erste zweitinstanzliche Verhandlung – OVG Schleswig – zum subsidiären Schutz von Syrern – das BAMF schreibt dazu alles wissenswerte. Die Verwaltungsgerichte scheinen überwiegend Vollschutz zu gewähren, sobald sie die Akte bearbeiten können. Überlastung! Die SZ schreibt zur Institutsgarantie der Privatschulen – trotz des Standortes in Art. 7 IV GG wichtig, da jede Diktatur als erstes Privatschulen und Studentenverbindungen verbietet.

Die Prüfung am 16.11. Boden/Fleischfresser/Waltermann: der zivilrechtliche Jauchegruben-Herausforderungsfall des BGH aus den 90ern, VGH Mannheim: der von der Gemeinde beauftragte Bildhauer gibt dem darzustellenen SS-Mann der Brunnenskulptur das Gesicht eines Ratsmitgliedes, auch gefühlte 90er; im Strafrecht lässt ein Gärtner eine Pflanze mitgehen plus Nötigungen zwecks Rückgabe und Falschaussage – etwas StPO. Die Prüfung am 16.11. Weber/Haferkamp/Schmitz-Justen: Kann der Bund das Verfahren im Postwesen regeln? Das wollte ich immer schon mal wissen. Dann lässt ein technisch nicht versierter Gebrauchtwagenhändler (falsche Berufswahl?) die Autos durch einen Gutachter begutachten, es kommt, wie es kommen muss. Im Strafrecht entwendet Pietro wegen des Rauswurfs bei Sarah 500 € und schenkt die seiner Neuen. Sarah nimmt aus seinem Portemonnaie die EC-Karte und hebt den Betrag ab. Der Vortrag vom 16.11.: es geht um die Baugenehmigung für eine Skihütte (in NRW???), die abgelehnt wird, weil es im Tal (!) schon mehrere gäbe. Dies, um in § 35 II Nr. 2 BauGB rumsubsumieren zu können. Es gäbe zu viele Tiere da oben. Und da wundert man sich über die Naivität von Juristen bei der Lösung von Fällen. Die V2-Klausur war OVG NRW 5 b 1493/12 nachgebildet. V1 war ein Abschleppfall. Die FAZ entdeckt das „Zweite Reich“, die SZ zeigt auf, dass seit Brexit und der Wahl in den USA die Angst vor dem Volk umgeht. Gestern wies eine Zeitung auf das 8. Kapitel von Platon, der Staat, hin – steht bei mir als Reclamausgabe noch ungelesen im Regal. Das Ende der Entwicklung sei die Tyrannis.

Das ist Jura. Mit Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht können Kommunen Koran-Verschenkungsaktionen nicht verhindern. Nun macht es der BMI durch ein Vereinsverbot. Haftet ein Maibaumaufsteller, wenn sich ein 14jähriger an das schief in der Landschaft ragende Teil hängt und sich dadurch am Bein verletzt? LG Bonn 4 O 75/16 muss entscheiden. Der Baum warnt vor sich selber, oder müssen unbeaufsichtigt draußen rumlaufende Jugendliche beschützt werden? Analog zur kindersicheren Baustellenumzäunung?

Der Vortrag vom 10.11.: Revision, Sonnenstudioüberfall, Beute ist nur das Portemonnaie des Mitarbeiters mit Quittungen – Schreckschusspistole. An einem von 4 Verhandlungstagen wird nur der 2. Teil des BRZ-Auszuges verlesen. Eine Beisitzerin unterschreibt nicht, da sie zur StA wechselt. Die Prüfung vom 28.10., v.Danwitz/Krämer/Pamp: „Terror“ und die BVerfG-Entscheidung zu § 14 III LuftSG, die Verfassungsbeschwerde des vielfliegenden Anwalts. Im Strafrecht manipuliert ein Mädchen niederländische Pfandflaschen, um die hier zurückgeben zu können. Im Zivilrecht spielt ein 8jähriger aus einem Eifeldorf zum  ersten Mal auf der Straße in Köln und wird von einem mit dem Handy daddelnden Radfahrer angefahren. Manche Fälle sind unfreiwillig ulkig. Der Bundespräsident ist ein Kind der Parteien und wird nicht erst durch die Bundesversammlung gewählt. Der Ruf nach einer Direktwahl wird seit dem 8.11. wohl nicht mehr kommen.

Die Prüfung am 9.11. Kress/Mertens/Lehmler: im Zivilrecht schneidet die Referendarin an Weiberfastnacht ihrem Ausbilder, der gerade zum Verhandlungstermin muss, die Krawatte ab. Wie wirkt sich der Mangel der Kaufsache auf die Maklerprovision aus? Im Strafrecht der Einbruch in ein gemischtes Gebäude – Büro/Wohnung. Dann CETA und die Polizei will vom Vater den Zweitschlüssel des Autos seiner Tochter, die einen Parkplatzbesetzter aus Verärgerung zugeparkt hat. Art. 90 GG soll geändert werden, damit eine public-private partnership beim Bau und Betrieb der Autobahnen möglich ist. Das Grundgesetz hat schon was gegen Mischverwaltung, da die Kompetenzstreitigkeiten, negative wie positive, vorprogrammiert sind. In der FAZ will ein ehemaliger Verteidigungsminister das GG ändern, damit eine wir uns an einer europäischen Armee beteiligen dürfen. Art. 87 a II, 24 II, 23 GG reichen nicht? Zudem sind wir schon in einigen offiziellen und inoffiziellen internationalen Streitkräften tätig – NATO,  WEU, Blue Helmets, Afghanistan-Einsatz. Geht doch alles ohne!

Die FAZ ist ja eigentlich juristisch eine erste Adresse. In der Sonntagsausgabe wird nun aber behauptet, dass sich aus § 151 BGB (!) ergäbe, dass mündlich geschlossene Mietverträge mit der Abrede, dass der Mietvertrag zugeschickt werde, wirksam seien. Doch wohl eher das Gegenteil wegen § 154 S. 2, 127 BGB – LG Kiel 1 S 199/04 und LG Berlinl 67 S 201/01. Oder?

Die S2-Klausur = BGH 3 StR 259/15. Der BGH VIII ZR 234/15 beschäftigt sich am 16.11. mit einem akuten Klausurthema – der Wagen steht in Italien in der Fahndung. Das VG Minden hält die Radarfalle an der Rennstrecke aus den Niederlanden an Bielefeld vorbei, welche der in der Haushaltssicherung befindlichen Stadt pro Jahr Millionenbeträge einbringt. Darf der Bürger gegen alles klagen? Der Sinn der Klagebefugnis erschließt sich nicht. Schadet es, dass die Unterlagen für die Einrichtung des Tempolimits in den 70ern nicht aufzufinden ist und dass Niederländer und Motorradfahrer ungeschoren davon kommen? Die erste Strafrechtsklausur beschäftigt sich mit der dritten Halbzeit und einer polizeilichen Verfolgungsjagd. Gestern erzählte ein Richter, dass seitens einer Polizeigewerkschaft Prozessbeobachter angekündigt worden seien, weil Sodom und Gomorrha herrsche. Unzulässiger Druck und strafbar?

Der Vortrag vom 9.11. im Strafrecht: § 240, wenn eine Website durch einen BOT-Angriff lahmgelegt wird? Dann wird in einem Bürogebäude zwecks Brandstiftung eine Herdplatte angemacht, aber rechtzeitig entdeckt. In der Prüfung Ey/Weckerlinlg/Quarch hat die Nachbarin dem Hundehalter einen mit Rattengift versetzten Apfelkuchen geschenkt, damit er gelähmt wird und ihr den Hund schenkt – er wirft den Kuchen weg – ich denk mir sowas nicht aus! Im Zivilrecht eine ältere Klausur, im ÖR sollen Flüchtlinge abgeschoben werden, woraufhin die nicht lebensuntüchtige Kandidatenschar sofort in die EMRK ging, weil die nach den Protokollen das Lieblingsthema ist. Ein Prüfer fragte mal, welche bedeutende geschichtliche Ereignisse im November passiert seien. Der Weihnachtsbaumverkauf ist jetzt auch straßenrechtlich entschieden worden, VG Berlin 24 L 348.16. Muss sich eine 97jährige Mieterin das Fehlverhalten ihres im Hause wohnenden Betreuers zurechnen lassen? BGH VIII ZR 73/16.

Hat Baden-Württemberg die Verbandskompetenz, ein Kopftuchverbot im Dienst für Justizangehörige zu erlassen? Darf es überhaupt ein Gesetz gegen eine Religionsgemeinschaft geben? Sind wir schon wieder so weit, hätte ich beinah gesagt.

Für einen Senatsvorsitzenden, der alle anderen Juristen für unintelligent hält, ist die Begründung in BGH 2 StR 9/15 erstaunlich unüberzeugend. Auf eine Richterin im Mutterschutz kann kein rechtlicher Druck ausgeübt werden, damit sie an der Sitzung teilnimmt. Sonstigen Druck, z.B. durch die Kundschaft,  muss jeder aushalten können, in dem Beruf und in Strafsachen allemal.

Der Vortrag vom 4.11.: ein illegales Autorennen mit dem „ausgeliehenen“ Ferrari des Vaters, ein toter Radfahrer. In der Prüfung Jacoby/Katzenmeier wurde VG Köln 20 L 1790/16 geprüft, ein Geburtsschaden und ein Diebstahl im Supermarkt. Die Z1 Klausur: Die Mutter des Klägers liefert mit einem Hänger Obst an, traut sich aber nicht, den auf die Waage zu fahren; der Angestellte des Käufers tut das, es kommt, wie es kommt. Der Hund des Vaters des Klägers beißt noch jemanden – Drittwiderklage. Die Z2 = BGH VIII ZR 198/15 und 388/12. Auch das OVG Münster – 15 A 2293/15 – meint, dass „Licht aus“ kein zulässiges Mittel ist, politische Gegner zu bekämpfen, wenn man Oberbürgermeister von Düsseldorf ist.

Der High Court, Brexit, Royal Prerogative, Art. 50 EU, the guardian erklärt am besten die Optionen: Berufung, Neuwahlen, ein Gesetz oder nur eine Abstimmung im Parlament zum Referendum. Das Beitrittsgesetz von 1972 muss spiegelbildlich durch ein Gegengesetz eliminiert werden. Wir haben Art. 23 I 3 GG, eine doppelte, absolute Zweidrittelmehrheit, d.h.  wir  können gar nicht raus. Die Prüfung am 2.11. Mansel/Dierke/Bartels: BAG 10 AZR 499/11, OLG Bamberg zur Kinderehe; das OVG Münster zu der Frage, wer die Beweislast trägt, wenn die Bauakte im Krieg verbrannte. Im Strafrecht kommen die Bandidos auf der Rückkehr von einer Wallfahrt mit deutlich sichtbaren Friedenszeichen zufällig in die Stammkneipe der Hell’s Angels, es gibt aus Versehen einen toten Bandido. „Die älteste Demokratie der Welt“ steht unter Wahlbeobachtung, gemeint sind die USA.

Der Vortrag vom 2.11.: die falsa demonstratio im Grundstücksrecht – der Notar wirft bei der Beurkundung zwei Grundstücke des Veräußerers durcheinander und niemand merkt das. Ein Jahr später beim zweiten Grundstück noch mal. In der Prüfung Murmann-Suchan/Wiesner/Seppi ging es um einen privaten Friedhof und ob die Bestrafung wegen Steuerdelikten ein Grund für die Einziehung der Waffenbesitzkarte ist. Im Zivilrecht tauscht ein Minderjähriger die vom Opa geliehene Bohrmaschine gegen die Playstation des minderjährigen Kollegen.  Plus ein Mietrechtsfall – ob eine Kaution später als 6 Monate zurückgefordert werden könne, analog § 548? Ich dachte immer, früher ginge sowieso nicht, nun ja. Im Strafrecht Selbstjustiz zur Befriedigung einer Geldforderung, und ob ein 15jähriger einen Verteidiger engagieren kann – § 111 BGB? Die Prüfung am 28.10. Gehle/Klein-Blenkers/Scherf: ist eine in den Boden einbetonierte Melkmaschine ein Bauwerk? Sollen Freiberufler als Kaufleute ins HGB? Im Strafrecht soll B für A Rache an C üben, haut dem das Auge kaputt und nimmt spontan das Schweizer Taschenmesser plus Handy. Was kann die Bundesregierung tun, wenn ein ausländischer Präsident übers Internet seine Landsleute auffordert, sich nicht zu integrieren? Die SZ schreibt verschwurbelt über die geplante Reform der Vermögensabschöpfung. § 73 I 2 StGB soll gestrichen und das Bruttoprinzip eingeführt werden. Die Staatsanwaltschaft soll gemäß §  111 i II StPO n.F. ein Antragsrecht zwecks Insolvenz erhalten, aber keine Pflicht. Der Staat will sich vor die Verletzten schieben! Vordrängeln in der Schlange der Gläubiger. Auch die SZ schreibt zu empörten Anwaltsverbänden, die per Gesetz einen Kollegen ins BVerfG zwingen wollen. Und dann kommen die Hausfrauen? Imame sollen für die Schließung von „Kinderehen“ Bußgelder zahlen müssen? Aha, aus der Mitgift, und die gebrauchte Frau wird dann zurückgegeben? Der Staat arbeitet vordergründig mit Ordnungswidrigkeiten, um dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Genüge zu tun. In Wirklichkeit soll durch das Opportunitätsprinzip das Erpressungspotential entfallen, beispielsweise bei der schwarz beschäftigten Putzfrau.

Die FAZ schreibt, dass der 2. Strafsenat über § 6 Mutterschutzgesetz als Revisionsgrund verhandelt. Eine Beisitzerin hat während des Beschäftigungsverbotes entbunden. Muss ein Spruchkörper, der mit einer längeren Verfahrensdauer rechnet, bei jungen Richterinnen vorsorglich Ergänzungsrichter an die Seite setzen? Kurios. Rechtskreistheorie, soll diese Vorschrift auch den Angeklagten schützen?

Oktober: Der Urheber der Idee, dass Herr Gabriel nächste Woche Kanzler sein könne, hat wohl übersehen, dass beim konstruktiven Misstrauensvotum geheim abgestimmt wird. Die Vertrauensfrage ist als Sachfrage  konzipiert, allerdings noch nie so eingesetzt worden, so dass sie die Peitsche des Kanzlers ist.

Der Vortrag vom 28.10. – der Scheunenmordfall BGH 4 StR 223/15 – zweite Frage: Unterschied zum Jauchegrubenfall? In der Prüfung Ey/Wielsch/Ramirez wurde die Helmut Kohl-Herausgabeklage geprüft, dann Reiten im Wald, judicial  self restraint, Ausreiseverbot in „Aidsländer“, im Strafrecht beschuldigt eine Ehefrau ihren Ehemann fälschlicherweise des Schmuckdiebstahls plus StPO, Durchsuchung ohne Beschluss, § 113 StGB. Die Prüfung am 26.10. Bönders/Preu/Schöbener: Wahlrecht, das Fernsehspiel „Terror“ und ein ehemaliger Vortragsfall. Muss der Vater dem BAFöG-Amt von einer zugesagten Arbeitgeberabfindung berichten? BVerwG 5 C 55.15. Haftet ein Mieter für die Beschädigungen durch einen rechtmäßigen Polizeieinsatz wegen Drogendelikten? Der BGH hat am 26.10. verhandelt und entscheidet Anfang Dezember, VIII ZR 249/16.

Der Vortrag vom 26.10. = BVerfG 1 BvR 980/13 – in der Prüfung Avenarius/Schmidt/Vogt ging es um § 34 a PolG, Tätlichkeiten bei einer Grillparty und Preiserhöhungen bei Rosenöl – keine Rechtsgeschichte. OVG Lüneburg 1 ME 31/15, VGH München 4 ZB 11.2496, BGH 1 StR 435/15, LG Kaiserlautern 1S 53/15 wurden letzte Woche geprüft. Ein Strafbefehl nach § 408 a StPO gegen eine Trauerbetrügerin im GermanWingsFall – Schaden um die 15.000 €. Waren das nicht Sowieso-Kosten? Im NSU-Prozess befragt der Vorsitzende ohne über §§ 265, 266 StPO zu gehen, die Angeklagte nach Peggy. Darf er das? Im Norden kam VG Berlin 6 K 103.16 als Vortrag. Die SZ berichtet über StGB-Paragraphen, die mir bisher nicht als Nazi-Paragraphen bekannt waren, nämlich §§ 240, 253, 153, 145 d, 189, 267, sowie die Wiederholungsgefahr und Schwere der Tat als Haftgrund. Der Sargträgerfall war doch vorher entschieden worden, oder?

Der Vortrag vom 25.10.: Die Polizei lässt den Pkw auf dem Supermarktparkplatz wegen offener Seitenscheibe abschleppen, trotz Kameraüberwachung. Die Prüfung Murmann-Suchan/Laschet/Reuter: Schlichtungsgedanke in der ZPO wegen Kaiser’s Tengelmann. Dann der Konflikt zwischen § 151 und § 241 a BGB. Im Strafrecht schießt das Opfer den Tankstellenräuber an und holt nicht den Notarzt. Im Öffentlichen Recht das Integrationsgesetz, echt schlecht gemacht sei das, §§ 3, 3a (Blindzitat) – der Flüchtling soll von Bonn nach Schleswig-Holstein umziehen. Ein Vortrag im Zweiten von letzter Woche – 19.10. wohl: Der durch den Sohn der Arbeitnehmerin bestohlene Arbeitgeber nimmt diesen als Geisel, damit die Mutter den Geldbetrag von der Bank abhebt. (Un)praktischerweise ist der Arbeitgeber dann unbekannt verzogen. Es soll nun im Wege der öffentlichen Zustellung zivilrechtlich gegen ihn vorgegangen werden. Die Prüfung Waldhausen/Pommer/Koewius: BGH XII ZR 19/11 – §  246 X ff. BauGB und ein Handyraub unter Partygästen. Es ist passiert, ein 14jähriger hat in Berlin einen harmlosen Gruselclown, 16, nieder gestochen. Die FAZ meint, man könne ja nicht eden Clown festnehmen. Aber eine Identitätsfeststellung plus  Durchsuchung ginge präventiv schon, oder? Nehmen wir mal an, der hat ein Messer dabei. Dürfte das beschlagnahmt werden?

Nun nimmt unser BMWi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 58 AWV zurück, weil Chinesen ein Hochtechnologieunternehmen übernehmen wollen. § 48 VwVfG?

Der Vortrag vom 21.10.: Der Verkäufer will 2016 ein 2012 unter Eigentumsvorbehalt gekauftes Buch zurückhaben – § 216 II 2. Teil 2: der Verkäufer verkauft das Buch zwei Mal, der Käufer 1 nimmt es aus der Wohnung der Käuferin 2 heimlich mit. In der Prüfung Weigend/Roitzheim/Beurskens wurde § 426 BGB und Gesellschaftsrecht geprüft (der ältere Anwalt will sich mit seinem Referendar zusammentun, der Vermieter hat was dagegen). Im Öffentlichen Recht soll ein ruhiges Altenheim (?) in eine muntre Jugendherberge umgenutzt werden – nachbarlicher Rechtsschutz und Vollstreckung?  Im Strafrecht will die Ehefrau ihren vermeintlich in dem brennenden Haus befindlichen Ehemann verbrennen lassen, es ist aber ein Einbrecher. Dann ist es in der Abwandlung der Mann, die Experten sind sich aber uneinig, ob ihm hätte geholfen werden können. Und StPO sowie ein Spendenbetrug.   „Spring doch!“ – mangels Strafbarkeit der Anstiftung zum Selbstmord § 323 c? Gruselclowns, die Leute erschrecken, Strafbarkeit? Reicht ein kurzes Erschrecken für eine unangemessene Behandlung nach § 223?

Der Vortrag vom 20.10.: Der Hausgrundstücksverkäufer mit Wohnrecht wechselt das Schloss aus, weil der Käufer zu laut renoviert – e.V. In der Prüfung Burghoff/Herfort/Glomb: ist das Zivilrecht dynamisch oder statisch? Hat der Verfolger eines Unfallflüchtigen einen Schadensersatzanspruch, wenn er hinfällt?  Ordnungsmaßnahmen in der Hauptverhandlung, wenn der Vater des Opfers den Angeklagten attackiert? Dann klagen Wolfshund und Wolfstochter gegen das städtische Verbot, nackig auf der Straße rumzurennen, wollen in der Klageschrift aber ihre Identität nicht preisgeben. „Doch, das Deutsche Reich ist wirklich untergegangen“, heißt es in Die Welt. Rechtlich haben wir noch die Dachkonstruktion, wir leben im zweiten (Deutschen) Reich. Das BVerwG hat über das IFG zu dem nicht bestehenden Anspruch auf Kenntnis der Durchwahlnummer des Sachbearbeiters im Jobcenter entschieden, 7 C 28.15. Das LG Bonn untersagt einem Bayern, in Bayern zur Gründung einer CDU in Bayern aufzurufen. Zuständigkeit – § 32 ZPO? Wohl ja. Der Amtshaftungssenat des BGH III ZR 278/15 liest § 24 II SGB VIII so, dass nicht nur Ersatzunterbringungskosten zu ersetzen sind, sondern der Verdienstausfall des Elternteils. Wer muss klagen? Drittschadensliquidation? Gesetz zugunsten Dritter? Schadensminderungspflicht? Gilt nun wieder „Dulde und liquidiere“? Wobei die Vorschrift nur von einer Kindertagesstätte spricht. Also auch im Nachbarort?

Doc Morris III – EuGH C-148/15. Das Problem liegt darin, dass der EuGH verschreibungspflichtige Medikamente wie Äpfel oder Birnen behandelt. Der EuGH hat sich schon in Tanja Kreil die Kompetenz genommen, im „Eingemachten“  des Staates, der Landesverteidigung,  die Möbel mittels einer Grundfreiheit (leichter Handel treiben) umzustellen. In Doc Morris II gab es eine Kehrtwende, aber nun wieder 360% zu Doc Morris I zurück. Ist eine „freiwillige Vereinbarung“ zwischen Lehrern und Schülern (?) zulässig, dass in den Pausen auf dem Schulhof nur deutsch gesprochen wird? Wesentlichkeitstheorie? Einer Patientin wird während ihrer Abwesenheit im Krankenhauszimmer das verschlossene Schrankfach aufgebrochen und der Inhalt entwendet. Das Amtsgericht Bonn meint, mangels Verschulden bestehe keine Haftung des Betreibers. § 701 analog? In der SZ regt sich Herr Prantl über „Terror“ auf, Thomas Fischer im Internet. Zweifeln gehört nicht zum Besteck. Die Leserbriefe meinen, Gerichte hätten freigesprochen. Nach dem Daschner-Verfahren? Kaum. Der Staat darf Menschen nicht töten, die niemanden gefährden.

Furchtbar –  die Zuschauer hatten nur ein Zeitfenster von angeblich 5 Minuten, faktisch aber keins, da viele nicht durchkamen. Die Manipulation durch gute Schauspieler mit guten Texten und Zeitvorgaben wird einem bewusst. Die FAZ hat am 18. unter Medien eine rechtshistorische Aufbereitung der Laienbeteiligung. Wir haben es von den Franzosen, die von den Engländern. Die V2 Klausur: Das Berufskolleg lehnt nach vorläufiger Zusage eine Bewerberin wegen eines Eintrages – Unterschlagung – im Führungszeugnis ab. Wohl VG Braunschweig 6 B 250/12.

Die V1 Klausur = OVG Koblenz 8 A 10534/10. Das Amtsgericht Hannover – 432 C 7640/15 – gibt in einem Samenspendefall einem Auskunftsantrag statt. Ein preiswertes Kind, oder wieso ein  Streitwert bis 5.000 € inklusive? Die Fernsehkritik aus Bonn. Um 21 Uhr hab ich abgeschaltet. Der Vorsitzende Richter, der die Akte auswendig kennt, notiert sich „Renegade“ auf einem Zettelchen. Verschwörungstheorien, wer ist hier der am klarsten denkende Jurist? Die Staatsanwältin, die erst keine Fragen stellen will und dann vorbereitete Unterlagen verteilen will. Aber spannend gemacht.

Der Vortrag vom 14.10. im Ersten: Taxizechprellerbetrug und dann noch ein Überfall auf den armen Mann durch den Beifahrer. In der Prüfung Ey/Weckerling-Wilhelm/Müller wurde geprüft: wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist immer selber schuld, VerfGH 34/14 und der Ladendetektiv und § 127 I StPO. In der Prüfung Brünger/Webler/Witte am 12.10. wurden notargängige Fragen gestellt; dann legt sich ein Ehemann neben seine Selbstmord durch Tabletten begehende Ehefraau und wartet. Im Öffentlichen Recht werden Kutten und Taschen sichergestellt, in denen Kutten sein könnten. Das Fernsehereignis wird angekündigt: der Prinz von Homburg plus das Brett des Karneades und § 14 III LuftSicherheitsG. Terroristen sollen befürchten, dass ihre Flugzeugentführung misslingen wird, ist der Sinn der Vorschrift. Der Fall zeigt, dass der Fragensteller die Macht hat. Darf ein Offizier gegen die Anweisung seines Ministers ein Flugzeug abschießen, um ein Fußballstadion zu retten? Sollte man nicht eher fragen, ob der Angeklagte durch den Gesetzgeber überhaupt in diese Verantwortung gebracht werden darf? Anderes Thema: darf ein Konkurrent – Rewe – sich die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis mit einem dreistelligen Millionenbetrag abkaufen lassen, oder ist das strafbar?

Ein voller Erfolg für die Antragsteller in Karlsruhe. Bei Prüfungsanfechtungen gewinnt man auch, wenn „nur“ ein Prozessvergleich geschlossen wird. Wie sind nun die verwaltungsrechtlichen Vokabeln der Auflage/Bedingung in völkerrechtliche Instrumente umzusetzen? Die Wiener Vertragsrechtskonvention muss helfen, auch wenn die EU meint, sie hätte ein eigenes Universum. Tengelmann soll nun  doch zerschlagen werden. Die SZ hat neulich anschaulich erklärt, warum Edeka so hinter ca. 400 Supermärkten her ist, obwohl man schon über 3.000 hat. Die Einkaufsmacht erlaubt, die Preise der Lieferanten zu drücken. Der Kaufpreis der Filialen kommt so ganz schnell wieder rein.

Der Vortrag im Ersten am 12.10.: BGH V ZR 255/08 und II ZR 233/05. In  der Prüfung Schmidt/Klösgen/Skishally wurde Herr Böhmermann, Ceta, § 19 VI LBG NRW geprüft. Dann eine Alkoholfahrt mit Unfall, der Täter denkt, das war eine Katze oder ein ausgewachsener Mann und fährt weiter. Im Zivilrecht werden vermietete Spielautomaten weiter veräußert – Herausgabeanspruch? Der Vortrag vom 12.10. im Zweiten: das 2009 als Gewerbe angemeldete Bordell im allgemeinen Wohngebiet soll nun auch baurechtlich legal werden. Wenn mich das Gericht fragt, ob ich eine bindende Erklärung für eine nicht anwesende Partei abgeben dürfe, würde ich erst mal telefonieren gehen. Unser BMWI erklärt wie aus der Pistole geschossen, er könne, dürfe, werde, „natürlich“ für die Bundesregierung verbindlich tätig sein. War das nicht die falsche Frage? Für den Bundestag? Und was ist mit Art. 65 GG, steht das da nicht anders drin? Kollegialprinzip? Eine Zeitung meint, aus den vielen Fragen an die Bundesregierung könne man ablesen, dass das Gericht noch nicht entschieden sei. Es sei denn, es geht um  die Gebrauchspsychologie vor Gericht. Fragen an den dann doch obsiegenden Part halten den Verlierer still, weil der sich im Irrtum befindet. Nun zur Sache: Kündigungsmöglichkeit aus einem vorläufigen Vertragszustand? Eine theoretische Frage, denn nur bei  einer AfD-Bundeskanzlerin, käme es dazu. Wiener Vertragsrechtskonvention? Hat  jemand eine bessere Idee?

Was halten Sie denn von dem  Satz in Die Welt „Böse Geister einer braunen Vergangenheit“? „Im Rechtsstaat gilt der Grundsatz in dubio pro reo, so dass stets die günstigste Regelung …. angewendet werden muss“ – auch noch zur Verjährung. Das BVerwG beschäftigt sich eigentlich nur mit Bundesrecht, nun aber mit § 14 LBG NRW – 2 C 11.15. Eine Vorschrift mit lauter Ausnahmen. Dass ein Feuerwehrmann ab 40 plus minus nicht mehr eingestellt werden  sollte, ist ja noch einsichtig. Aber ein angestellter Lehrer in Ausnahmefällen bis 55 verbeamtet werden kann, als Normalmensch aber nur bis 42, erschließt sich weniger.

Die Z 4 Klausur = OLG Naumburg 2 U 28/12. Die Prüfung am 6.10. vomStein/Neumann/Heinrich: BGH VI ZR 467/15, die Frauenquote in NRW – VGe Düsseldorf und Arnsberg – und die Mutter bezichtigt sich des Rotlichtverstoßes, um den Führerschein auf Probe der Tochter zu retten; nach Verjährungseintritt stellt sie alles richtig. Die FAZ erwartet in der morgigen CETA-Verhandlung Äußerungen zur Kompetenz, zur Zulässigkeit von öffentlich verhandelnden Schiedsgerichten und zu den geplanten Ausschüssen. Das ist aber nun mal ein Eilverfahren. Es wäre ein ziemlicher Affront, wenn eins von 27 Verfassungsgerichten sich mit an den Verhandlungstisch setzen würde.

Darf man  eigentlich einen TV-mäßig gesuchten Verdächtigen fesseln und der Polizei übergeben? Worauf kommt es an? Der Vortrag am 7.10., § 181 BGB i.V. mit §  1795 II BGB – ähnlich BGH V ZB 44/04 – und ZPO-Zusatzfragen. In  der Prüfung Weigend/Pera/Weckerling-Wilhelm wurde BGH VIII ZR 261/14 geprüft, im Strafrecht eine Alkoholfahrt plus Kontrolle und die Beleidigung im Fußballmilieu, im ÖR der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag. In  der Prüfung Murmann-Suchan/Kreße/Rehbein § 8 BestattungsG, unter Geschwistern, Arzthaftung und „na Du fetter Guglhupf“ zu einem Axt schwingenden Mann, der meint, Neujahrsgrüße gehört zu haben.

Der Vortrag am 6.10. im Zweiten: LG Bonn – am Flughafen wird das Gepäck aus dem nicht abschließbaren Taxikofferraum gestohlen – eine Zeitungsmeldung neulich. In der Prüfung Schäpers/Hoffmann/Borggreve ging es um das Feindliche Grün, den Verkehrsunfall mit einem Feuerwehrfahrzeug, eine Lottowettannahmestelle mit österreichischer Lizenz. Darf ein Strafverteidiger sich mit einer Armbanduhr bezahlen lassen? LG Bonn 6 S 117/04 war auch Z1-Klausur in einem Bundesland, von hier aus etwas rechts oben gesehen. Der Vortrag vom 6.10. im Ersten: LG Kaiserslautern 1 S 53/15 – Vertragsstrafe für Falschparker – Halterhaftung? In der Prüfung Ketterle/Hiebl/Kessen wurde der Wahrsagerinnenfall des BGH abgewandelt, diese soll auf der Firmenfeier ihre Arbeit tun, wird dann aber ausgeladen. Im  Strafrecht ein illegales Autorennen mit Todesfolge, im ÖR wird der AfD-Kandidat nicht zur Wahlsondersendung eingeladen und man sollte sich einen Satz aussuchen: Die Würde des Mörders ist unantastbar, Tiere haben ein Recht auf Leben, Satire darf alles, der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist verboten. Der BGH III ZR 140/15 meint, der Gesetzgeber des BGB habe 1896 nicht daran „gedacht“, dass militärische Aktionen Schadensersatzansprüche generieren könnten. Vergessen worden ist das damals nun nicht, da das Andocken der Staatshaftung an den Fehler des Amtsträgers auf der Fiskustheorie beruht. Man wollte nicht, dass der Fürst bei jedem Landgericht im Wege der Parteivernehmung vorgeladen werden konnte. Und Kriege vom Zaun brechen, war erst ab 1919 verwerflich. Zudem: wen interessiert 2016, wie  z.B. § 433 1896 verstanden wurde? Doch erst in zweiter Linie, oder? Es gibt bekanntlich sich ändere Rechtsprechung. Ein Prüfer meinte neulich, die ganze Vorschrift sei eine Frechheit wegen der vielen Privilegien, die der Staat sich gönnt, die nur subsidiäre Haftung beispielsweise. Was ist denn der „normale Amtsbetrieb“, gerade wenn es zu Schädigungen Privater kommt? Ein Widerspruch in sich, die Verbrecherjagd auf der Autobahn, das terroristische Attentat? Der EGMR wird diese historische Betrachtungsweise, nun erstmals 2016 entdeckt, nicht mögen, da sie die reine Wortlautauslegung sprengt, also einem schlechten Gesetz zugunsten des Staates hilft. Auch interessant, dass Landgericht und OLG sich an Details abgearbeitet haben – Setzen, Sechs? Die FAZ berichtet über ein „kriminologisches“ Gutachten zur Silvesternacht in Köln – Kriminalistik und Kriminologie sind nicht dasselbe. Prime Minister May schießt gegen den EuGH, meint aber wohl den EGMR, nach meiner Einschätzung.

Die Prüfung am 27.9. Rubel/Kreutz/Richter: BGH VII ZR 14/16; im Strafrecht der Stadtstreicher, der gerne in Kofferschließfächern im Bahnhof übernachtet sowie § 30; zur Verhinderung eines illegalen Autorennens schleppt das Ordnungsamt die Boliden ab. Die ZI Klausur = OLG Schleswig 7 U 24/13. Der Vortrag vom 5.10. = OVG Münster 15 B 1139/14, in der Prüfung Keller/Vahrenbrinck/Lincke wurden u.a. Böhmermann, der Österreicher in der Berchtesgadener Therme sowie Deliktsrecht geprüft.Ein Reförmchen der Landesverfassung NRW – Verfassungsrichter wird man nicht mehr aufgrund seines Lebensalters oder qua Amt, alle werden nunmehr gewählt. Kann der Entscheider eines Pharmaunternehmens über § 323 c – eine Vorschrift unseres geliebten Führers – gezwungen werden, einem todkranken Kind  ein noch nicht zugelassenes Medikament zur Verfügung zu stellen? Wie, wenn der Vater sich dieses durch ein Delikt beschafft? Eine Spezialität in NRW, die Volksinitiative verhilft den Jägern zur Befassung des unwilligen Landtages mit ihrem Gesetzesentwurf.

Aus einer Prüfung am 27.9.: das feindliche Grün im Zivilrecht und BGH VII ZR 14/16. Die StA Mainz scheint andere eine andere StPO als ich und ein unterschiedliches StGB zu meinem zu haben. Genügender Anlass – hinreichender Tatverdacht in Sachen Böhmermann? Nein, Straftaten könnten nicht mit der genügenden Sicherheit nachgewiesen werden – bei einem unstreitigen Sachverhalt! Der Vorsatz scheint in Mainz auch noch eine Art Subsumtion zu erfordern, „ich wollte doch nicht weh tun, das war doch nur Spaß“. Die Pressemitteilung verrät ihr schlechtes Gewissen schon durch die urteilsmäßige Ausführlichkeit. Nun denn, Vorschaltbeschwerde und Privatklage?

Die FAZ meint, in Art. 26 GG stünde das Verbot des Angriffskrieges – die Vorbereitung ist untersagt, mehr nicht, meinte mal ein Prüfer. Die Prüfung am 28.9. Dylla-Krebs/Scholten/Brückner: im Zivilrecht wurde der Aktenvortrag noch einmal gründlich besprochen. Im Strafrecht ging es um das unberechtigte Führen eines Doktortitels plus StPO. Im Öffentlichen Recht wurde der Vortrag, § 8 BestattungsG, besprochen.

September: Der Vortrag vom 28.9. = OLG Schleswig 11 U 16/13, mit prozessualen Problemen aufgehübscht. Die Prüfung Waldhausen/Odenthal/Schmidt am 28.9.: der auf Wunsch der Käuferin vor der Übergabe eingepflanzte Chip hat sich im Hund entzündet – die Nutzungsänderung des Geschäftshauses im Kerngebiet zum Bordell – der Raub während der Gartenparty plus Handyvideo als Beweis. Die Maut, die Bundesrepublik und der EuGH: Art. 92 AEUV und EuGH C-195/90. Wohl eine klare Angelegenheit. Oder?

Hamburg, der Nabel der juristischen Welt. Der Seegerichtshof, teuer und ohne Fälle, (man geht lieber zum IGH) wird 20. Der Datenschutzbeauftragte legt sich mit Facebook an. Die SZ weist einerseits auf die EuGH-Entscheidung zu Google, Recht auf Vergessen werden, hin, andererseits auf VG Hamburg 15 E 4482/15.

Der Vortrag vom 27.9. = BGH 3 StR 392/11 und BVerfG 2 BvR 2718/10. Die Prüfung Kubink/Gageik/Becker: im Strafrecht die Wiederholung der letzten Prüfung (court-tv – der Lehrer übermalt Hakenkreuze – Wodka an eine 16jährige, Alkoholvergiftung). OVG Münster 13 B 238/13, im Zivilrecht Kautelarrecht – Grundstückskaufvertrag nach Tod des Eigentümers durch die Erben. Ein Prüfer hat den Vortrag dann am Ende der Prüfung selber gehalten – der Sachbericht mit ca. 15 Minuten. Ein Landesdatenschutzbeauftragter macht Facebook in Irland Stress. Mit Blick auf Brüssel. Sonst würde Facebook den Bescheid entsorgen. Der IStGH beschäftigt sich mit Kriegsverbrechen gegen die Kultur sprich Steine. Erstaunlich, weil das Eigentum im Völkerrecht nur hinsichtlich der Entschädigung – Hull-Doktrin – relevant ist, sage ich im Bereich meines Niveaus, der völkerrechtlichen Folklore.

Der 5. Strafsenat nutzt die Gelegenheit, die Wahlfeststellung zu verteidigen – 5 Str 182/16. Der BGH befasst sich am 27.9. mit zwei interessanten Fragen: VI ZR 310/14 –  eine juristische Wiedergeburt aus Caroline von Hannover und Heide  Simonis in Herrn Wowereit. Ist ein Regierungschef vor einer wichtigen Abstimmung privat unterwegs oder wird wieder mal das Lüth-Urteil gestärkt? Letzteres. Was darf der Austausch des Reisepartners kosten? BGH X ZR 107/15 – autonome Auslegung einer uralten Richtlinie aus den 80ern i.V. mit § 651 b?

Der Vortrag am 22.9. wohl BAG 7 AZR 847/12 – in der Prüfung Schenkelberg/Gathen/Ruhe wurde BGH 3 StR 146/15 geprüft und „wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA“, im ÖR parkt der Möbelhauskonkurrent seinen Werbeanhänger gegenüber – im Zivilrecht hat das verkaufte Haus einen Wasserschaden. Die Prüfung am 23.9. Kossmann/Hackert/Fischer: OVG Münster 4 B 581/16 – der Vermieter bringt ein neues Schloss an – ein Polizeischüler knöpft einem alten Herrn ein Verwarnungsgeld ab, um seiner Freundin zu imponieren. Am 12.10. verhandelt Karlsruhe über Ceta.

Der Vortrag vom 23.9. = VG Düsseldorf 7 K 9119/10. Die zweite ÖR-Klausur = Bay VGH Vf. 9-VII-13 und das NRW-Verbot von Online-Wetten als Verfassungsbeschwerde, ähnlich EuGH C-336/14 und OVG Münster 13 A 2018/13. Der 2. Zivilsenat des BGH – II ZR 25/16 – hält eine dynamische Satzungsverweisung im Fußball für unzulässig, wenn es um den Zwangsabstieg wegen Fehlverhaltens geht. Der 7. hingegen – VII ZR 14/16 – hält die Inbezugnahme des „Eintrittsvertrages“ auf Verbandbestimmungen für zulässig mit der Folge, dass der Bengalo zündende Fan die Verbandsstrafe zahlen soll. Umgekehrt hätte mir das eingeleuchtet. Der Vermittlungsausschuss (28 zu 4) als Obergesetzgeber in der Erbschaftssteuerterminssache. Der Bundesrat und der Bundestag müssen noch mal ran. Erbschaftssteuer ist eine Herzensangelegenheit, da der Nachlass aus meist schon 3 Mal versteuertem Vermögen besteht und Menschen, die dem Staat nicht zur Last fallen und sparen, bestraft werden.

Die erste ÖR-Klausur: racial profiling am Bahnhof = VG Köln 20 K 7847/13. Der Vortrag vom 21.9. = BGH 1 StR 328/15. In der Prüfung Rolfs/Oehme/Jacoby wurden geprüft: BGH VIII ZR 173/15, VG Köln 4 K 6700/15, und im Strafrecht eine falsche Attentatswarnung, damit der Neue der Ex Ärger bekommt. Der war aber gar nicht im Flieger. Der General-Anzeiger berichtet über eine neue Koran-Verschenkungs-Aktion – OVG Münster 11 B 694/12.

Haben wir nicht schon genug Anwaltsgesellschaftsmodelle? Nun soll laut FAZ noch die KG hinzukommen. Als Ersatz für die Limited, die mit dem Brexit vielleicht mit von Bord geht? Ein Luftangriff auf einen Hilfskonvoi – die Haager Landkriegsordnung von 1904 regelt den nicht – eine Analogie ist im Völkerrecht unbeliebt. Also ein Völkerrechtsdelikt sui generis? Ich habe keine Ahnung, nur Rumraterei. Die Strafrechtsklausur: der Zeitschriftenwerber packt den Laptop ein, sein Kumpel haut den Wohnungsinhaber mit einer Skulptur bewusstlos, denkt aber, das werde nichts mehr. A guckt nur entgeistert zu. Im zweiten Teil will sich der Hehler M nach einem gutgläubigen Abnehmer umschauen – seine Tante möchte aber nicht. BGH 3 StR 373/14 und 3 StR 69/13 – etwas verfremdet.

Auch das VG Arnsberg 2 K 1159/16 hält § 19 VI LBG für verfassungswidrig, nicht nur wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz wie Düsseldorf. Im Netz gibt es einige bejahende Meinungen zur Anwendung des § 288 V BGB im Arbeitsrecht – anders aber ArbG Düsseldorf 2 Ca 5416/15. Die dritte Zivilrechtsklausur: BGH VIII ZR 37/14 und  eine GmbH i.G. ordert im Internet eine Kaffeemaschine und storniert dann wieder. Die FAZ macht sich Sorgen um das NPD-Verbotsverfahren. Ist diese Partei noch satisfaktionsfähig, so wie der EGMR es verlangt, und auf welchen Zeitpunkt kommt es an? Den der letzten und einzigen mündlichen Verhandlung?

Die Prüfung Theißen/Beusch/Schepers: LG Augsburg  3 Kls 400 Js 116928/08, das VG Aachen und das Kuttenverbot sowie ZPO in der Praxis und ein Verkehrsunfall. Die  Welt berichtet über ein start-up der kostenlosen Rechtsberatung im Internet. Früher haben Kollegen samstags an Telefonaktionen der Lokalzeitung teilgenommen, die Mandatsausbeute geht gegen Null. Erlaubt das Rechtsdienstleistungsgesetz das?

Der Vortrag vom 15.9.: der Tankkartenfall. Es wurden – Kamp/Sauer/Burghoff – das VG Düsseldorf und die Frauenquote geprüft, sowie die Love Parade, und ein Fahrrad wird auf der Domplatte versehentlich mit einem anderen angekettet. Die Z2 Klausur im Ersten: ist eine freiwillige Selbstauskunft mit falschen Angaben ein Kündigungsgrund des Vermieters? Sowie als Ausgangsfall die Richtlinie 93/13 – missbräuchliche Klauseln – Art. 3 – ein Mieter will wegen Baulärms mindern und aufrechnen, der Mietvertrag erlaubt dies formularmäßig aber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Muss so was sein?

Der Vortrag vom 8.9.: vorgeschobene Eigenbedarfskündigung und Aufrechnung mit einer Kaution – gefälschte Quittung. In der Prüfung Burghoff/Schmerfeld-Tophof/Wiesmann wurde das Wildtier-im-Zirkus-Verbot geprüft, Nein heißt Nein, Ermittlungen nach einer Bombendrohung per Telefon an den Flughafen und Mietrechtsfälle plus Erbrecht. Der EuGH C-484/14 wirft mehr Fragen zur Störerhaftung beim offenen W-Lan auf, als er nach Maßgabe einer Richtlinie beantwortet. Was, wenn der Gast das Passwort weitergibt? Pro Gast ein Passwort oder wie? Computergurus finden das wahrscheinlich naiv. Das OVG Münster 5 A 470/14 und „Das Halteverbot kommt zum Auto“ – es geht um die Abschleppkosten an der Laternengarage. Nur 48 Stunden Vorwarnzeit? Der Deutsche Juristentag hat beschlossen und das war es dann. Seltsame Dinge wie Crowdworker, Popularklage-Verbandsklage, GbR. Ich hoffe, ich darf beim nächsten Mal das Menu zusammenstellen. Flüchtlinge wären jetzt ja auch mal angesagt gewesen.

Die erste Klausur im Ersten thematisierte LG Berlin 20 O 172/15. Der Vortrag vom 14.9.: § 4 Nichtraucherschutz NRW (welches vergessen hat, das Rauchen zu definieren) und ein Festzelt – Schützenfest – mit großen Fenstern. In der Prüfung Kubink/Klein/Weber wurde BGHSt 11,66 geprüft, im Zivilrecht ein Thema des Deutschen Juristentages: Daten gehen auf dem Servers eines Diensteanbieters verloren. Arbeitsrecht Kündigungsfrist und § 622 II 2 BGB. Im ÖR Widerspruchsverfahren vom Feinsten. Ende August wurde in einem anderen Bundesland LG Trier 1 S 131/15 geprüft.

Der Vortrag vom 13.9.: ein Teich als bauliche Anlage in einer Splittersiedlung bzw. Außenbereich? Darf ein Idealverein goldene Schneeketten verkaufen? Das berühmte ADAC-Urteil und der FC Bayern heute in der FAZ. Nebenprivileg oder Hauptzweck? Der wirtschaftliche Verein wird im Konzessionssystem zugelassen, also sehr selten – man soll sich als Kapitalgesellschaft organisieren. Die zweite ÖR-Klausur: der alten Dame soll der Schwerbehindertenparkausweis mit dazugehörigem Parkplatz vor der Haustür gestrichen werden, weil der Sohn sich eine Farbkopie gemacht hat.

Zwei interessante Entscheidungen: VG Frankfurt 5 K 2214/14F, da die erste ÖR-Klausur, und BGH 2 StR 486/15, weil zum Mordversuch. Die FAZ schreibt ausführlich zum Deutschen Juristentag. Stichwort Kindeswohl und Patchworkfamilien jeglicher Art, Update des BGB erforderlich? Die Presse im Strafprozess, Lästigkeit ist zwar kein Kriterium, aber auf immer und ewig auf  Zelluloid u.ä. gespeichert zu sein, ist etwas anderes. Auch die FAZ zum Asylrecht und der Obergrenze, welche der Autor diskutiert. 1949 war das schrankenlose Asylrecht einmalig und vom Ausland negativ bestaunt worden. Anlass war nicht das „Dritte Reich“ sondern die erwartete Flüchtlingswelle aus der Sowjetunion.

Die Prüfung am 7.9. Pabst/Koevius/Stöckl: im Zivilrecht BGH XII ZR 19/11, im Strafrecht ein typischer Bankraub, EU-Recht; die Polizei erwischt dann einen vom Messwein angetrunkenen Priester am Steuer. Ob der sich auf Grundrechte berufen könne? Man glaubt es ja nicht. Die Revisionsklausur drehte sich um BGH 3 StR 482/15 und § 202 d StGB – unter anderem. Der Parterremieter vergittert die „Katzenklappe“ im Keller, die Mieterin im zweiten Stock mit Katzenhaltebefugnis beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ist sie aktivlegitimiert?

Die Prüfung am 7.9. vomStein/Kodal/Scholz erweiterte meinen Wortschatz: „Interessenbekundungsverfahren“ und der Kommunalsoli vor  dem VGH. In den anderen zwei Gebieten Prozessrecht. Wie wir wissen, verlangt der BGH auf Drängen des BVerfGs zu § 263 StGB die präzise Feststellung des Schadens. Heute nun BGH 4 StR 362/15: ist bei einem Immobiliardarlehen die Sicherheit mit zu berechnen? Und (!) kein Prozessbetrug im Versteigerungstermin. Deshalb macht Zeitunglesen auf Papier Freude: „Fernwirkungen der Grenzöffnung“ in der FAZ am 8. September. Heute in der FAZ: darf der Staat Stiftungsgeld nehmen, damit die juristische Fakultät in Dresden erhalten bleibt? In Dresden können Sie übrigens noch den Diplomingenieur machen; bei ziemlich allen anderen Universitäten ist die Übergangsfrist abgelaufen. Der General-Anzeiger berichtet über den Rechtsstreit AG Bonn 112 C 84/16: Das Tattoostudio hat die falsche Uhrzeit tätowiert. Die Prüfung am 6.9. Baden/Brückner/Heinrichs: der Dachdecker war es schuld, selbständiges Beweisverfahren zwecks  Hemmung der Verjährung. Im Öffentlichen Recht will ein Stalker gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 14 PolG klagen. Im Strafrecht StPO – der Ex-Arbeitnehmer überredet den Ex-Kollegen mit einer Lüge, ihm ein Firmenfahrzeug zu überlassen, um es zu veräußern.

Die Prüfung am 7.9. Ey/Bamberger/Eßer: im Zivilrecht die Dritthaftung des Steuerberaters – BGH, im Strafrecht BGH 2 StR 73/14 und 5 StR 71/15, im Öffentlichen Recht VwGO und der Yachthafen in Köln und Baurecht – eine Meldung des Kölner Stadtanzeigers. Der Vortrag vom 7.9. = VG Minden 11 K 1984/14. Gut, dass man mir mein Examen nicht  mehr wegnehmen kann: Grundlage des  Kostenbescheides sollte § 14 OBG sein, nicht § 8 BestG, da die Beerdigung über einen fiktiven Verwaltungsakt erfolgt sei. In der Prüfung Schafranek/Koch/Boden wurde das OVG Münster 15 A 86/14 geprüft, im Zivilrecht Leo Kirch / Deutsche Bank, im Strafrecht eine Racheaktion an der Ex. Es gibt so gut wie keine erstinstanzlichen Strafurteile im Netz – Ausnahme: die Liebesschlösser, AG Köln. Auf dem Deutschen Juristentag  wird deshalb, so die FAZ vom 7.9., ein Gutachten zu der Pflicht der Gerichte, diskutiert werden. § 4 LPresseG? Der Anspruch ergäbe sich direkt aus dem Grundgesetz. Oder StPO? Wo da? Die Welt berichtet, dass eine irische VW-Käuferin VW zwingen will, alle Unterlagen vorzulegen, da die Beweislast in Irland und den USA der Verkäuferseite obliege, wenn es um Mängel gehe. Die VW-Anwälte sollen in der Verhandlung die Zuständigkeit gerügt und dann gegangen sein. Die Richterin hat weiter verhandelt. Wie wäre das bei uns? Beweisaufnahmen gehen ohne Partei.

Der Vortrag vom 6.9. war wieder mal eine ehemalige Klausur: die Braut bestellt Kleid und Schuhe, es werden nur  das schon oft anprobierte Ausstellungsstück geliefert. In der Prüfung Lenz/Schäfer/Thole wurde LG Berlin 20 O 172/15 geprüft sowie ein Verkehrsunfall, weil beide Ampeln grün waren. Im Öffentlichen Recht der Österreicher in den Berchtesgadener Thermen. Im Strafrecht schickt ein Freund des Klägers dem Richter im Namen des Beklagten eine Kiste Wein. Warum findet das Verfahren gegen Sven Lau vor dem OLG Düsseldorf statt? Die FAZ meint, wegen des hochmodernen Gebäudes. Wo steht das denn? § 120 GVG am Anfang meint eher,  weil Düsseldorf die Landeshauptstadt ist. „Verlesung der Anklageschrift“ – „Kronzeuge“ – was sollte da auffallen? Um welche Vorschrift geht es bei einem „verlängerten Arm“ einer Terrororganisation? Das Gericht soll direkt nach Verlesung des Anklagesatzes einen rechtlichen Hinweis gegeben haben, Täterschaft und nicht nur Teilnahme. § 129 b? Warum hat es nicht schon verändert eröffnet? Einfacher so?

Der Vortrag im Ersten vom 2.9. = BGH VI ZR 23/15. In der Prüfung Kubink/Krämer/Kreße wurde im Strafrecht § 169 GVG n.F. besprochen. Dann der Zeitungsfall, dass der Kioskbetreiber einem Minderjährigen Wodka verkauft, der sich eine Alkoholvergiftung zuzieht. Sowie der Zeitungsfall, dass ein Lehrer Hakenkreuze an städtischen Gebäuden übermalt. Im Öffentlichen Recht die Erdogan-Demo und das Beschneidungsfest in einem Kölner Hotel. Im Zivilrecht bekommt eine Minderjährige ein Mietshaus mit Grundschuld drauf geschenkt. Das VG Düsseldorf 2 L 2866/16 hat in einem Eilverfahren § 19 VI LBeamtenG – Frauenquote – verworfen, ohne Art. 33 II GG zu bemühen. Das Land hätte keine Kompetenz. Die ZIII Klausur war OLG Oldenburg 12 U 144/13 nachgebildet.

Ein Vortrag vom 2.9.: der Mieter hört das Schnarchen des Mitmieters, Schallisolierung aus 1924, Kündigung, Schadensersatz. Die Bundesrepublik wird vor dem Landgericht Koblenz von einem Gewehrverkäufer auf Feststellung verklagt, dass er nichts falsch gemacht habe, 8 O 198/15 – da stellen sich gleich mehrere Fragen.

Die Prüfung Schambert/Türpe/Hausen am 30.8.: BGH und Shill Bidding, VwGO – Revision u.ä., im Strafrecht der ältere Zeitungsfall, dass Autoaufbrecher einen Rucksack mit einem toten Baby finden. Z2 Klausur = Kautelar = Aufhebungsvertrag nach schwierigem Gewerbemietverhältnis. Ein Jahr Öffnung der Grenzen – das Gutachten des Bundestages bringt die Fragestellung besser auf den Punkt als das Gutachten im Auftrag der bayerischen Regierung: erlaubt § 18 IV Nr. 2 AsylG die Masseneinwanderung und wo ist die Ministeranordnung? Die Wohnsitzauflage hat der EuGH C-443/14 geprüft – erster Maßstab war nicht EU-Recht, sondern Genfer Flüchtlingsrecht der UNO. Die SZ berichtet, dass der EGMR positiv zur Methadonabgabe in Haftanstalten stehe. So eine Entscheidung vom 1.9.2016. 10 Jahre Föderalismusreform, Art. 104 a GG als Karteileiche. Wegen der großen Koalitionen habe es aber ohnehin kaum ernsthafte Konflikte zwischen Bund und Ländern gegeben. Ich geb das mal als stille Post so weiter. Da werden sich die Landesjustizminister als bessere Hausmeister der JVAs aber freuen.

Die ZI-Klausur = OLG Düsseldorf I-22 U 157/08. Die Prüfung am 24.8. Hammerschlag/Glomb/Buter: Der syrische Ehemann will seine vom Jugendamt in Obhut genommene 14jährige Ehefrau zurück und legt eine syrische Heiratsurkunde vor – OLG Bamberg 2 UF 58/16. Und VG Münster 1 K 94/14. Im Strafrecht bestellt ein geschnappter Bankräuber Sie als seinen Wunschanwalt ins Präsidium sowie Fälschung einer Quittung für einen Prozessbetrug, die Kopie wird vorgelegt. § 169 GVG, der seit circa 1969 das Fernsehen kennt, soll jedenfalls bei obersten Bundesgerichten um court-tv erweitert werden. Die FAZ meint, dass vor der Verhandlung jeder zum Friseur geht und nachher fragt, „wie war ich?“. Das eigentliche Problem dürfte sein, dass Nachrichtensendungen maximal anderthalb Minutenfilme bringt, weil unsere Köpfchen nicht mehr aufnehmen können. Da guckt die Partei gerade mal schräg und schon heißt es „Kopf ab“. Die Presse ist nicht fair. In  der FAZ stellt ein Gastautor die Frage der Behandlung der hypothetischen Kausalität bei Gerichten. Es kommt, wie fast meistens, darauf an. Im Schadensersatzrecht bei Primärschäden nicht, bei Sekundärschaden ja – rechtmäßiges Alternativverhalten auch. Bei Arzthaftung: keine Aufklärung, Sie hätten dann auch zugestimmt. nein, hätte ich nicht, ich wäre in einem Entscheidungskonflikt gewesen. Im Strafrecht bei Unterlassungsdelikten offiziell ja, bei positivem Tun auch, aber man gibt es nicht zu. Im Öffentlichen Recht,  dazu fällt mir jetzt gerade nichts ein. Der  Aufsatz verschiebt die Frage in den Beweis! Die Prüfung am 29.8. Rüthers/Nimphius/Märten: VGH Mannheim 3 S 1719/03; der nichteheliche Lebenspartner will das in  die gemeinsame aber auf den Partner eingetragene Wohnung investierte Geld nach der Trennung zurück. Im Strafrecht OLG Hamm im vorherigen Absatz.

August: Der Vortrag vom 30.8. = Nachbarstreit um einen Baum. Die Prüfung Bönders pp. am 29.8.: Brandstiftungsdelikte, ein Wolfsgehege im Außenbereich – ähnlich VG Düsseldorf 4 L 2366/05, und im Zivilrecht ein Abschleppfall. Ein Prüfungsfall vom 29.8. = OLG Hamm 2 Ss 499/08. Art. 78 LV/Art. 28 II GG schützt Gemeinden vor ihrem Land, nicht gegen den Bund, der hat keine Durchgriffskompetenz. Nun wollen Kommunen, die beim VGH in Münster gegen den Kommunal-Soli verloren haben, noch zum BVerfG. Eine Durchgriffskompetenz scheint die Wettbewerbskommissarin über Art. 107, 288 AEUV gegen Apple in Irland zu haben. Die Rückforderung von unzulässigen Beihilfen in Form von wenigen Steuern richtet sich anscheinend nicht gegen Irland – ein Vertragsverletzungsverfahren dauert zu lange. Eine Musiklehrerin reicht eine „Klageschrift“ (eine Verfassungsbeschwerde ist ein gegnerloses Verfahren) mit x Unterschriften ein. Wohl gegen ein Unterlassen des Bundestages und der Kanzlerin, weil sie nichts gegen das vorläufige Inkrafttreten des CETA-Vertrages tun wollen. Dieser soll nach der SZ heute kritisch sein, weil die EU Vertragsänderungskompetenzen an einen Gemischten Ausschuss delegiert, dem keine EU-Staaten-Vertreter angehören.

Der Vortrag vom 29.8.: die Stadt Haltern nimmt den Kreis Recklinghausen wegen Feuerfehlalarms durch einen Schüler kostenmäßig durch Bescheid in Anspruch – die Löschzüge müssen ja in 8 Minuten überall sein. Die Bundesanwaltschaft klagt eine 15jährige an, die ein Küchenmesser gegen einen Polizeibeamten eingesetzt hat – § 102 JGG. Eine Herausforderung für den Verteidiger.

Die Prüfung Werner/Thole/Dabitz am 23.8.: wo findet der Deutsche Juristentag statt? Was ist ein Update? Worum geht im Zivilrecht? Streamingdienste. Im Strafrecht flüchtet ein Unfallverursacher, im ÖR Begriffe und das dazugehörende Verständnis sowie die Entziehung der Gaststättenerlaubnis. Dann im Zivilrecht: die Erbin will den Herzschrittmacher, den die Ärzte nach dem Tod entnommen und der Krankenversicherung ausgehändigt haben, welche diesen verliehen hat, zurück. So was kann man sich nicht ausdenken. Wenn Sänger des Chors der städtischen Musikschule sich weigern, mit einem Querulanten weiter zu singen, darf dieser gemäß § 8 II GO umgekehrt hinausverfügt werden, so das BVerwG 1995. Wie ist es mit einem Burkini im städtischen Schwimmbad? Da singt man nicht gemeinsam, zudem wünschte man sich mehr verhüllte Leiber und es gibt das ungute Gefühl, unsere Toleranz als Integrationsprüfpunkt stehe bei einem Verbot nicht so gut da, sprechen gegen ein Burkini-Verbot. Die Prüfung Vogt/Pleuger/Lohmann am 23.8.2016: Der Tankkartenfall, der BTM-verdächtige Autofahrer flüchtet zu Fuß, die Polizei schlägt die Scheibe ein, um an den Rucksack zu kommen. Im ÖR erschießt der Jäger versehentlich einen orange gekleideten Jagdhund (Halsband und Schutzweste gegen sich wehrende Wildschweine). Im Zivilrecht wurden angehende Notare geprüft. Unter anderem. der Unterschied zwischen einem Wohnrecht und einem Wohnungsrecht.

§ 4 b Wertpapierhandelsgesetz und die BAFIN – man subsumiere Bonitätsanleihen. Eine Allgemeinverfügung nach der Pressemitteilung zur Premiere eines Vertriebsverbotes. Welches Schmerzensgeld schuldet ein Ghostwriter, der treffend aber eher im Privatkeller formulierte Bonmots ungefiltert nutzt, um ein Buch zu verkaufen? Entgangene Lizenzen von 540.000 € plus Auffüllen bis 5 Millionen? Die Klägeranwälte müssen da noch ihre Hausaufgaben machen und substantiiert für jeden einzelnen Verstoß vortragen.

Der Vortrag vom 24.8. = LG Kleve September 2012, zu finden unter „defibrillator sohn balkon lg kleve“: Nachdem  der lebensmüde Vater vorbei geschossen hat, hilft der Sohn nach, die Mutter holt die Munition. In der Prüfung Bornemann pp. kam die Erdogan-Demo und das BVerfG – die Kandidaten sollten den präsentierten Zeitungsartikel juristisch unterfüttern. Im Zivilrecht sind zwei Teile einer neu gekauften Küche defekt. Im Strafrecht wird ein Radfahrer im Straßenverkehr verletzt – § 142. Der Vortrag vom 22.8. = BGH III ZR 346/15. In der Prüfung Lehmberg/Schmitz/Bredschneider ging es um § 107 GO (wo liegt Heimbach?) – gemeindeeigene Hotel-GmbH sowie Mietrecht, Rechtskraft, Berufung und StPO. Der General-Anzeiger berichtet, dass das VG  Aachen ein Kuttenverbot von der Vorweihnachtszeit bis Karneval für rechtmäßig erklärt hat. Ein Lehrer, der Schüler nicht nach Hause gehen lässt, wundert sich, dass er wegen Freiheitsberaubung bestraft wird. Das ist schon vor langen Jahren für einen Kunstlehrer geklärt worden, der die Schüler zwingen wollte, die  Tonklumpen-Wurfgeschosse wieder einzusammeln. Der BGH VIII ZR 182/15 klärte die wichtige Frage des Abbruchjägers nur in einem Obiter Dictum, meint Die Welt. Auch Die Welt berichtete am 24.8. über den Trick der VW-Zulieferer-Gruppe. Da man Sitzteile auch woanders herbekommen kann, wurde die Forderung an einen anderen Zulieferer, der Gehäuseteile schuldete, die nicht so leicht ersatzmäßig zu beschaffen war, abgetreten. Formenmissbrauch? Bei Gericht haben die Zulieferer jedenfalls vorläufig verloren, in der Sache aber nicht.

Der Vortrag vom 23.8. = VG Würzburg W 6 K 15.497. Shill bidding – VIII ZR 100/!5 – single sourcing – just in time – lean production – es gab Zeiten, in denen man mit Stockschlägen vom Hof getrieben worden wäre – Gerichtssprache ist Deutsch! Sollte man mit verschränkten Armen einen Vortrag ablesen? Sollte man eine Forderung unentgeltlich abtreten und dann klagen? Seit heute nicht mehr – BGH VIII ZR 182/15 – entgeltlich sei das anders. Ein Österreicher hat in der Berchtesgadener Therme 2,50 Euro mehr zahlen müssen als Einheimische – BVerfG 2 BvR 470/08 – der Dogenpalastfall des EuGH reloaded. Wie sieht es bei einer Inländerdiskriminierung aus? Ist § 8 II GO EU-widrig? Er ist EU-konform auszulegen – „Einwohner“ ist EU-Einwohner. Die SZ fragt, wer im United Kingdom über den Brexit zu entscheiden hat, die Regierung oder das Parlament oder beide? Art. 23 GG haben die nicht. Jens Söring steht mal wieder in der Zeitung, jetzt SZ. Der EGMR hatte Anfang der 90er entschieden, dass die EMRK zwar die Todesstrafe nicht verbiete, aber die lange Wartezeit bis zur Hinrichtung.

VW, Kurzarbeit nach § 95 SB III und § 615 BGB. Was geht vor? Der Gerichtsvollzieher solle „pfänden“, schreibt eine Zeitung. Wegen Geldforderung in bewegliche Sachen? Eher nicht. Die FAZ schreibt, dass das VG Osnabrück in Sachen Niqab in der Schule entschieden hat. In NRW: §§ 43, 45, 53 SchulG? Welches Eilverfahren? Und zuvor: Ausschluss vom Unterricht einer schulpflichtigen Schülerin und durch wen? Das Landgericht Bonn (zuständig?) hat den Haftbefehl im Fall des bei Rhein in Flammen getöteten jungen Mannes geändert. Wiederholungsgefahr, wie das? Ändert sich die rechtliche Beurteilung von § 212 in § 227 oder nur §§ 223, 224? Der Beschuldigte wusste von der Vorschädigung nichts. Unwesentliche Abweichung des vorgestellten Kausalverlaufes? Man könnte hier bei Totschlag/Mord bleiben.

Der Vortrag vom 19.8.: Der Beschuldigte schlägt und tritt einen vor der Sparkasse sitzenden, alkoholisierten Obdachlosen und nimmt ihm 10 € ab, was die Kamera aufnimmt. Im Strafrecht die deals und Basics zur StPO; die Erdogan-Demo mit Videoleinwand; ZPO. VW – eine Kammer für Handelssachen – die Vollstreckung soll gemäß §§ 887, 888 ZPO erfolgen, den Schlüsselworten „Ersatzvornahme, Ordnungshaft“ zur Folge. Die Pressemitteilung wirft auch mehr Fragen auf, als sie beantwortet – 31 O 1590716. Aus der Prüfung Pommer/Schäpers am 18.8. hier noch Resteessen: § 40 LFBG – EuGH C-636/11 sowie die Vertreibung von Pokémon-Spielern von einer Düsseldorfer Brücke wegen des anstehenden NRW-Festes und eine Trunkenheitsfahrt. Die Prüfung Kloevekorn/Roitzheim/vom Stein am 18.8.: OLG Koblenz 2 OLG 3 Ss 170/14 – OLG München 29 U 368/16 und die Zeugin mit der Burka.

Das LG Braunschweig soll im Wege der einstweiligen Verfügung zwei VW-Zulieferer verpflichtet haben, zu liefern. Zuständigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache, wieso nicht nur Herausgabe an Sequester? Der arme Gerichtsvollzieher, der da hin muss. Man muss ja einen vor Ort bei den Zulieferern nehmen. Der Vortrag vom 18.8. war eine recycelte Klausur: die Nachbarin will den  angefahrenen Hund von der Straße holen, der beißt sie, weil sie ihre gute Absicht nicht ausreichend plausibel gemacht hat. In der Prüfung Weber/Pommer/Schäpers/Schepers (?) wurde LG Bonn 8 S 63/15 geprüft und – sieh an – eine mal in der ZPO anstehende Reform. Anhebung des Schwellenwertes auf 10.000 €, Abschaffung des selbständigen Beweisverfahrens, gesetzliche Regelung der Spezialkammern, Verhandlungen auf Englisch.

Die FAZ hat heute zwei seltsame Aufsätze. Auf einen Zusammenhang des Westfälischen Friedens mit der arabischen Welt wäre ich von alleine nicht gekommen. Dann wolle die EU unser Strafrecht einebnen; das Unternehmensstrafrecht und die Deals seien schlimme Dinge und mit dem Schuldprinzip nicht vereinbar. Obst und Gemüse. BGH 1 StR 613/15: man muss sich eine behördliche Erlaubnis holen, um Hanf anbauen zu dürfen. „Ohne Erlaubnis“ im Sinn des § 29 I Nr. 1 BTMG wird durch § 34 StGB nicht ersetzt. Haftung des Versicherungsmaklers bei Unterversicherung? BGH I ZR 147/14 – es kommt, wie meist, darauf an.

Die FAZ weist auf OLG Hamm 28 U 175/15 hin. Darf  eine Art Sammelklage gegen VW durch einen Inkassodienst angestrengt werden? Nein, anch § 118 II GewO, ja nach § 7 I Nr. 1 RDienstLG. Nur, VW ist doch gar nicht Verkäufer – also nur § 826 BGB? Die Hürde ist schwer. Strafbarkeit desjenigen, der eine Waffe und danach Munition an einen Attentäter verkauft? Reicht das für Beihilfe? Wie konkret muss der  Teilnehmer die Haupttat kennen? Bei der Veräußerung von Einbruchswerkzeug bzw. Drogenbesteck ist die Rechtsprechung großzügiger, nach meiner Erinnerung.

Aha, die Fundstelle zum Vortrag vom 27.7. = BGH XI ZR 243/13. Nicht der versprochene Chefarzt operiert, sondern sein Oberarzt – nach BGH III ZR 107/15  (OLG Koblenz 5 U 1309/07 – viel geprüft) nun BGH VI ZR 75/15 zur Schmerzensgeldfrage! Der Brüsseler Platz analog: VGH Kassel 8 A 2421/11 – gerade in Hessen geprüft.

BVerfG 1 BvR 1705/15: die nierenkranke Patientin erhält im zweiten Anlauf eine Spenderniere und will im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage klären, dass die erste Weigerung rechtswidrig war. BAG 8 AZR 375/15 – § 82 SGB IX – schwerbehinderte Bewerber sind zum Bewerbungsgespräch einzuladen, Punkt.

Das Burkaverbot sei vom Tisch. Es war rechtlich seit 1919 nicht auf dem Tisch, da spezielle Religionsgesetze, gar durch den Bund unzulässig sind, Art. 137 III WRV. 1949 hat Heuss bewirkt, dass die Weimarer Vorschriften einfach inkorporiert wurden. Man wollte keine Diskussion mit den Kirchen. Die EU hat trotz Bemühungen des Papstes 2000 keinen Gottesbezug in die Grundrechtscharta von Nizza geschrieben. Man liest in der Zeitung, dass der Autofunkschlüssel wegen Mehrfachsoftware unsicher ist. Schon die klassischen Schlüssel öffneten erstaunlicherweise den nebendran geparkten Wagen gleicher Marke. Rechte der Käufer?

Bringen Sie sich nicht um das Vergnügen, über die Homepage des OLG Düsseldorf, Pressemitteilungen, den Tatbestandsberichtigungsbeschluss VI-Kart 3/16 (V) zu lesen – dafür studiert man Jura. Die zweite ÖR-Klausur = OVG Münster 5 B 908/15 entnommen. Der Polizeipräsident in Köln will gegen eine Polizeibeamtin, die bei Einsätzen für einen Fernsehsender eine Kamera hat mitlaufen lassen, entlassen lassen. Wonach? §§ 22, 23, 7 BeamtenstatusG? Whistleblowing im Beamtenverhältnis? Es wird die Wallraff-Bild-Entscheidung zitiert. Wenn ein Journalist sich in die Redaktion einschleicht, darf er berichten, aber nicht über das Eingemachte, die Redaktionssitzungen. Unser BMI hat seine juristische Ausbildung zu § 203 StGB vergessen. Lockerung der Schweigepflicht der Ärzte? Inhaltlich meint er wohl Redepflicht der Ärzte bei schwierigen Airlinepiloten beispielsweise? § 138, § 139 StGB? Muss er das nicht sowieso? Dürfen darf er ohnehin wegen § 34 StGB, meint ein Kabinettskollege.

Die zweite Strafrechtsklausur soll BGH 2 StR 45/14 und 3 StR 336/13 nachgebildet sein. Ist nun § 186 StGB verfassungswidrig? BVerfG 1 BvR3388/14 lässt ja Behauptungen, die man nicht beweisen kann, zu, oder wie lesen Sie die Entscheidung? Die Entscheidung des BGH XII ZB 61/15 zur Patientenverfügung liefert einen praktischen Leitfaden. In meiner Patientenverfügung steht aufgrund der Beratung durch den Betreiber eines Altenheims: keine Magensonde, kein Austausch von defekten Geräten im Körper. Wobei ich mir keine Illusionen mache, dass dem Beachtung geschenkt werden wird. Die Ärzte werden empfehlen, die Verwandten werden der Empfehlung folgen. Die SZ berichtet über einen Abschleppfall des BVerwGs 3 C 10/15, nach der Veröffentlichung in der NJW – saure Gurkenzeit? Auch die SZ berichtet, dass der „Führerscheinentzug“ durch Änderung des § 44 StGB kommen könnte. Unser BMWi möchte einen solchen in Fällen der Unterhaltsentziehung. Ein Blick in das angrenzende, südliche Bundesland zeigt einen anderen Weg auf. Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Beides ist wenig sinnvoll. Wie soll der Vater da arbeiten können und die Kinder besuchen?

Und wieder eine Reform. Sollen nun § 44 und §§ 69, 69a StGB entfallen und durch einen „Führerscheinentzug“ als Hauptstrafe ersetzt werden? Die SZ meint, dass Strafen bisher spiegelbildlich – Auge um Auge – angewandt würden. Naja. Ich verallgemeinere wohl zu sehr. Effektiver wäre es, das Smartphone einzukassieren. Oder doch nicht? Darf der Staat individualisierte Strafen verhängen? Die erste Strafrechtsklausur ist ein Sammelsurium aus bekannten Themen: ACAB – gewaltsame Wegnahme einer Kutte wegen Beleidigung des eigenen Vereins, eine übertriebene Reaktion in Form der tödlichen Glasscherbe in den Oberschenkel. Anlegeranwälte sind in Braunschweig schneller als ein bayerischer Pensionsfonds. Eine Musterklage wird durchgeführt – 5 OH 62/16.

Das Programm des gerne geprüften Deutschen Juristentages ist da: ist entweder die OHG oder die GbR überflüssig? Wie lange muss ein Arbeitnehmer per Handy abends erreichbar sein – Digitalisierung der Arbeitswelt? Kann ein Strafverfahren zu  öffentlich sein? Und unsere dem EuGH unverständliche Phobie vor unzulässigen Klagen – meine persönliche Übersetzung der vornehmer formulierten Themen. Der BMWI kündigt die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 75, 94 GWB  an – „beim BGH“ – der veröffentlichte Beschluss VI-Kart 3/16 (V) enthält eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung. Der BGH ist schon vorbefassst, KVZ 45/15.

Die Z4 = OLG Schleswig 7 U 106/09. BGH VII ZB 25/15: muss das Gericht die mündliche Verhandlung absetzen, wenn der Beklagte PKH beantragt, und erst mal bei Ablehnung die Beschwerdeentscheidung abwarten? Endlich! Ich hab zwei solcher Fälle auf dem Tisch. Die MdB mit/ohne Abitur gibt ihr Mandat nicht gemäß § 46 BWahlG zurück. Ein Verzicht auf Diäten ist gemäß § 31 AbgG nicht möglich. Ich würde als Bundestagsverwaltung die Septemberüberweisung einfach erstmal zurückhalten, man weiß ja nicht, ob es sie noch gibt. Was, wenn ein MdB einfach ins Ausland umzieht und nichts mehr tut? So einen Fall hat man sich wohl in seiner schlimmsten Phantasie nicht vorstellen können. Die Z3 Klausur = BGH V ZR 296/13. Die Zeitungen berichten über LG Hamburg 316 O 318/15. Edeka will nun zum BGH – im Eilverfahren! Wonach geht eigentlich die Befangenheit von Ministern? VwVfG? Sollte Rewe nicht vorsorglich einen Befangenheitsantrag stellen? Schaden tut der jedenfalls nicht.

Der runde Geburtstag Nordrhein-Westfalens – 1946 durch die Alliierten gegründet, wobei der Staat Preußen abgeschafft wurde – wird im General-Anzeiger thematisiert. Unser Führer hatte, weil Göring in der Tradition Bismarcks preußischer Ministerpräsident sein wollte, seit 1934 Preußen als leere Hülle weiter existieren lassen. Könnte Preußen reanimiert werden? Art. 118 GG, wurde vor Jahren mal für eine Fusion Berlins mit Brandenburg angedacht. Besonderheiten gegenüber dem Bund? Destruktives Misstrauensvotum, bisher musste der Ministerpräsident ein Landtagsmandat haben – soll geändert werden oder ist es schon. Durch die englische Besatzung haben wir OBG und PolG und die Doppelspitzen – bei der vorletzten großen Gemeindeordnungsreform 1994 plus minus hat man die zwar auf Bürgermeisterebene/Stadtdirektor entsorgt, aber vergessen, das auch auf Stellvertreterebene zu tun. Weitere Ideen? Die FAZ und andere besprechen die „Spanner“-Entscheidung des BVerfGs. Es wird wieder mal das Lüth-Urteil, das wichtigste, aber  bei Kandidaten unbekannteste Urteil, zitiert. Das BVerfG ist durch die freihändige Erfindung der Drittwirkung der Grundrechte ins Zivilrecht einmarschiert. Die Post verkauft ihre Fernbussparte. Ein Prüfer fragte mal, welche  Anwälte für welche Rechtsgebiete man mit an den Verhandlungstisch nehmen müsse.

Bayern will VW wegen vorsätzlicher Marktmanipulation auf Schadensersatz verklagen – BGH XI ZR 51/10 gibt eine gute Anleitung für die Prüfung der Ansprüche. Wie sieht es mit dem Schaden und der hypthetischen Kausalität aus? Wenn VW eine Ad-Hoc-Mitteilung herausgegeben hätte, hätten doch alle verkauft. Ich bin da wahrscheinlich zu unbedarft. Die FAZ meint, dass Bayern, es geht nur um 700.000 €, Niedersachsen vorführen will, welches als mächtigster Aktionär nix macht. § 266 StGB durch Unterlassen zulasten des Landes? Weiter in der Hochfinanz: der erkennbar zu früh und aus dem falschen Grund zurückgetretene Vorsitzende der Monopolkommission meint in der FAZ, dass in der Causa Tengelmann der Minister  ja nun nicht argumentieren könne, es würden X Arbeitsplätze erhalten, da die Brautwerberin dann doch als Synergieeffekt eigene Arbeitnehmer entlassen würde/könnte. Ist das nur abstrakte Spekulation? Die Interessentin hat über 3.000 Filialen und will um die 400 Filialen in Berlin und München erwerben. Wird sie deshalb den Laden in Castrop-Rauxel schließen? Aber darum geht es nicht. Auf welcher belastbaren Faktengrundlage darf hier denn beurteilt werden? Wir haben als Juristen doch nur theoretisches Sekundärwissen aus der Wirtschaft. Ich würde Professoren erst mal fragen, wieviele Aktien sie in ihrem Leben schon gehabt haben. Nicht justiziabler Beurteilungsspielraum des Ministers? Könnte sein.

Der Bundeswirtschaftsminister meint, man solle sich durch die angedrohte Aufkündigung des Flüchtlingsabkommens nicht „erpressen“ lassen. Jura kann er nicht. Die MdB, welche vorgab Jura gelernt zu haben, scheint es vielleicht doch nicht so eilig zu haben, das Mandat zurückzugeben. Das BWahlG verlangt eine notarielle Beglaubigung oder persönliches Vorsprechen beim Bundestagspräsidenten, da in Weimar – Verhältniswahlrecht, man wählte nur die Partei – die Parteien sich blanko unterschriebene Rücktrittserklärungen geben ließen. Die Z1-Klausur: Mietrecht – isolierte Drittwiderklage, eine GbR-Gesellschafterin klagt für die GbR, Aufrechnung. Lauter kleine juristischen Niggeligkeiten in  einer komplexen Geschichte.

Köln und Art. 8 GG. Umfasst das Versammlungsgrundrecht (nicht Demonstrationsgrundrecht und schon gar nicht Recht auf Medienpräsenz, faktisch aber doch; erste und wichtigste Entscheidung des BVerfG erst 1985 Brokdorf) ausländische Teilnehmer (oder nur über Art. 5 I?)  und ausländische Regierungsspitzen per Leinwand? Alle angerufenen Gerichte meinen zu letzterem, nein. Wobei das BVerfG rügt, dass keine Prozessvollmacht in der gesetzlichen Form (glücklicherweise gibt es dafür noch keine amtlichen Formulare) vorgelegt worden sei. Warum regelt das VersG auch ausländische Teilnehmer? Weil es so unpraktisch wäre, die über § 34 PolG nach Hause schicken zu müssen und die anderen über § 15 VersG. Das VersG hört auf, wenn es spannend wird, nach dem Verbot. Dann ab ins Polizeirecht. Die Prüfung Budelmann-Vogel/Wenner/Webler am 29.7.: Im Zivilrecht legen Passanten einen auf der Straße liegenden Volltrunkenen auf den unbeleuchteten Radweg, einer handelt vorsätzlich. Im Strafrecht erhält die StA einen  anonymen Tipp auf Einbrecher. Im Öffentlichen Recht sehr unsortiert, jedenfalls auch Wiedereinsetzung.

Der Vortrag vom 29.7. = LAG Hamm 14 Saa 543/11, Ein modernisierter Fleetfall – BGH VI ZR 403/14. Der Vortrag vom 28.7.: am 16.1.2016 kommt der StA erstmalig eine Akte mit zwei Tatkomplexen am 21. und 22.12.2012 auf den Tisch: Die Bahnkundin hat ihre EC-Karte im Automaten vergessen. Der Beschuldigte „kauft“ damit in der Tankstelle seines Chefs zwei Zigarettenpäckchen, was der Chef über den Monitor sieht. Der Beschuldigte hat einen Tierabwehrpfefferspray in der Tasche. Raffiniert. In der Prüfung Zimmermann/Brückner/Proyer funktioniert im Altenheim der Notrufknopf nicht und eine Vollstreckungsgegenklage. Im Strafrecht BGH 1 StR 337/14. Im ÖR tritt ein Sozialhilfeempfänger seine Sozialhilfeansprüche zur Sicherheit an eine Bank ab. Das sei ein öffentlich-rechtlicher Vertrag! Und  der Protokollfall: ein JVA-Beamter will eine Nebentätigkeitsgenehmigung zwecks Handels mit Waffen. Der Vortrag vom 27.7. im Zweiten: Der Wohnungsmieter richtet in der leerstehenden Mietwohnung seines verstorbenen Vaters unten drunter über die Feiertage eine Art Büro ein, da bei ihm die Heizung nicht geht und er arbeiten muss. Der Vermieter denkt, er sehe nicht richtig und tauscht das Schloss aus. Mangels Aktenordner entsteht ein geschäftlicher Schaden. In der Prüfung Wagner/Fritsche/Rüthers kam im Strafrecht die zur Zeit obligatorische Eröffnungsfrage nach anstehenden Reformen. Im ÖR ging es um eine Zeitungsmeldung: Spielleute dürfen in Orken (morgens um 5 ihren Schützenkönig) nicht wecken. Und der 150jährige Baum auf dem Grundstück des Finanzamtes in Bonn, der gegen den Protest der Anwohner gefällt werden soll, wurde geprüft. Im Zivilrecht Vermieterpfandrecht. In der Parallelprüfung wurde die im Baum hängende Castorgegnerin – Klausur und Entscheidung geprüft – und sonst Immobiliarsachenrecht sowie Prozessrecht. Das BAG 2 AZR 746/14 fragt den EuGH, ob kirchliche Krankenhäuser Mitarbeiter mit dem richtigen Glauben anders nämlich schlechter behandeln dürfen als solche, ohne oder mit dem falschen Glauben. Ich würde die Akte zurückschicken. Nicht entscheidungserheblich und eine Fangfrage.

Das BAG 1 AZR 160/14 – Fraport/Gdf (ein eingetragener Verein!) – verurteilt eine Gewerkschaft zum Schadensersatz – § 280 – wegen Verletzung der Friedenspflicht; die Airlines gehen aber leer aus. Kein Vertrag mit Schutzwirkung oder wenigstens ein krasser Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb? Regress bei den beratenden Anwälten? Der BGH VI ZR 310/14 hat in Sachen Wowereit eine Mischung Caroline von Hannover und Heide Simonis verhandelt. Die Prinzessin verlor bis zum BVerfG, da das Lüth-Urteil angewandt wurde – Pressefreiheit geht vor. Der EGMR entschied 2004/2005 anders und warf den deutschen Juristen bei der Gelegenheit vor, die Legislative nicht zu respektieren – die Erfindung von Rechtsfiguren wie Person der Zeitgeschichte sei unmöglich. Der  EGMR entscheidet nach Völkerrecht, also englischem Recht. Reine Wortlautauslegung. Wir keilten zurück, römisches Recht ist tausend Jahre älter. Frau Simonis verlor anlässlich ihrer spektakulären Abstimmungsniederlage und der Shoppingtour am nächsten Tag. Sie wollte auch noch wissen, was im Pressearchiv so über sie gespeichert sei. Das verlor sie erst recht. Beides Prüfungshits. Der Berliner Regierende Bürgermeister saß nun einen Abend vor einer Flughafenabstimmung nicht in U-Haft, sondern in einem Restaurant, worüber tendenziös berichtet wurde. Kann man sein Privatleben wie ein Schneckenhäuschen mitschleppen? Die FAZ hat am 27.7. über eine noch geheime Reform des Prüfungsrechts geschrieben. Diese Reformen gibt es regelmäßig, sie ändern aber wenig. Nun soll IPR rausfallen. Versammlungsrecht und Baurecht. Mich hat wieder mal niemand gefragt. IPR an der Uni sieht so aus: 3 Prüfungsschritte: ein Fall mit erheblichem Auslandsbezug? Kein völkerrechtlicher Vertrag? Und dann wird qualifiziert. In der Praxis heißen  die drei Schritte: das Pferd will wegen der Pfeile der Eingeborenen immer heim in den Stall, ich google Entscheidungen, Richter mögen IPR nicht und sind nicht immer bewandert.  Wichtig ist IPR allerdings sehr und immer mehr. Als kleine Einzelkanzlei kann man sich den Fällen nicht entziehen.

Der Vortrag vom 27.7.: K gibt bei der Bank einen Überweisungsträger ab, auf den bürgerlichen Namen des V. Der Bankmitarbeiter klärt ihn darüber auf, dass das Konto auf den Künstlernamen laute. K bittet um Vernichtung der Überweisung. Es kommt versehentlich, wie es kommen muss. Die Prüfung vom 13.7. Schulte-Trux/Schambert/Hackert: BVerwG 6 C 31.14, die geplante Reform zur Rückgewinnungshilfe und Einziehung, Höfeordnung und Erbrecht. Die SZ berichtet, dass das BAG 2 AZR 543/10 – kirchliche Kündigung des wiederverheirateten Chefarztes – nach der „mit der Begründung nicht“ aufhebenden Entscheidung des BVerfGs 2 BvR 661/12 neu  entscheidet. Das Verbot der Fraktionsmehrung stehe nirgendwo in Baden-Württemberg meinen Juristen. Aber über Art. 28 I GG – Homogenitätsprinzip – im Grundgesetz irgendwo? Ich bin völlig überfragt, mir war der Begriff ja sogar unbekannt. Herr Banke hat am 21.7. einen klassischen Revisionsfall zu §§ 136, 136 a StPO geprüft sowie die Problematik, ob die Kombination versuchter Raub mit vollendeter Qualifikation des § 251 möglich ist.

Die SZ schreibt bewundernd über den US-Anwalt, der VW in die Knie zwingen will, indem er das LG Braunschweig mit 10.000 Klagen flutet. Etwas naiv, als Angreifer ein Gericht in die Handlungsunfähigkeit befördern zu wollen, zumal sich dieses über geschätzte 500 € x 10.000 Gerichtskostenvorschüsse freuen wird. Richter mögen gleichartige Klagen auch. Das Amtsgericht Bonn verhandelte vor ein paar Jahren praktisch jeden Schenkkreis – Schneeballsystem. Es ist immer dasselbe, lediglich die Personalien,  Daten und Summen sind zu aktualisieren. Hohe Belastungszahlen und wenig Arbeit.

Herr Dr. Gäntgen prüfte am 21.7. unter anderem BGH VII ZR 107/15; Professor Bühler TTIP anhand der EU-Vorschriften – nichts anderes. Der Vortrag vom 21.7. – VG Düsseldorf 1 L 103/16: Der Oberbürgermeister genehmigt durch Eilentscheidung ein Riesenrad und weigert sich, flott den Rat nachentscheiden zu lassen – § 47 I 4 GO – eine feindliche Fraktion stellt einen Eilantrag. Der General-Anzeiger berichtet über den Rechtsstreit VG Düsseldorf 12 K 8122/13. Die  Stadt will Erschließungskosten für eine 1937 gebaute Straße, die kürzlich einen neuen Bürgersteig erhalten hat. BauGB – Kommunalabgabengesetz – mit welcher Verjährungsfrist oder gibt es hier keine? In Sachen Tengelmann scheint es doch einen Berichtigungsantrag und abweisenden Beschluss gegeben zu haben, wie  die Zeitungen berichten. Leider nur im Wege der stillen Post.

Was heißt akute Terrorlage rechtlich? Ein Wechsel der Zuständigkeiten ähnlich wie oder sogar nach Aart. 115 b GG? Wohl kaum. Fallen Deko- oder Theaterwaffen unter § 1 Waffengesetz – „gleichgestellte Gegenstände“? Nein, nur Schalldämpfer beispielsweise. Das Darknet – in Bonn gibt es einen Blumenkübel mitten in der Innenstadt, in dem die Drogendealer ihre Ware bunkern – die Polizei macht nichts, weil sich die Szene sonst ja eh nur verlagern würde.

Der BGH IX ZR 252/15 zur sogenannten Dritthaftung, wenn ein Anwalt oder Steuerberater eine juristische Person berät, deren Mitglieder/Gesellschafter dann falsche Entscheidungen treffen. Die Beratung einer Landesregierung sei kein Vertrag mit Schutzwirkung für deren „Vertreter“, den Ministerpräsidenten. Das könnte man auch anders sehen. Warum hat der Kläger sich die Ansprüche nicht abtreten lassen plus Drittschadensliquidation?  Ein noch dornigerer Weg. Die Zeitungen berichten über einen neuen Beschluss des OLG Düsseldorf in der Sache Gabriel/Tengelmann/Kaiser’s/Rewe, ohne zu sagen, was das für einer sein soll. Das Eilverfahren ist ja zu Ende. Ich rate mal, ohne es zu wissen. Es wurde ein Berichtigungsantrag gestellt. In Berufungssachen sollten nach Zustellung des Urteils immer drei Fristen in den Kalender eingetragen werden. Ein Monat – 14 Tage – Vorfrist. Der BGH verlangt allerdings bei fehlenden Tatbestandsinformationen keinen Berichtigungsantrag. Falsch geraten – es muss um das Hauptsacheverfahren gehen.

LAG Hamm 10 Sa 796/15 – ein Lehrbuch zur rechtlichen Schmuddelecke des Erwerbs einer Kassenarztzulassung. Der Vortrag vom 20.7.  bei 37 Grad: LG Detmold 10 S 27/15. Die Prüfung Augstein/Huschens/Möllmann: die Ermittlungen bei  der dritten Halbzeit und der Plagiatfelgenfall. Im Zivilrecht OLG Düsseldorf I-1 87/14 (nein, Korrektur, ich hab nicht richtig hingeguckt, so ähnlich und auch ein Urteil: Autounfall auf vereister Autobahn – der Geschädigte ist ausgestiegen und hat sich hingelegt – Schulterverletzung) und BGH zum Mietrecht: Kündigungsverzicht für einen Zeitraum, der Mieter wird beruflich versetzt. Im Öffentlichen Recht das Wettbüro im Wohngebiet und das BVerfG zur präzisen Berechnung des Vermögensschadens in § 266 und vielleicht auch in § 263 StGB.  Eine Frau bringt 8 Kinder kurz nach der Geburt um und das Schwurgericht sieht keine Heimtücke, keine geplante Tat spätestens bei dem dritten Kind. Die Taten werden noch nicht mal in die Nähe der besonderen Schwere der Schuld gerückt. Entlassung nach der Hälfte, in der Haft wird sie sich diesbezüglich ja nichts zu schulden kommen lassen können. Eine MdB täuscht vor, Abitur und juristische Examina abgelegt zu haben. Jurist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jurist mit zwei Examina aber doch? Betrug gegenüber der eigenen Partei und Fraktion? Alles eher nicht.

Die Prüfung am 19.7. Scharpenberg/Deventer/Weber: BVerwG 6 C 12.11 – die Mutter tötet das Baby, der Vater ist im Nebenraum – Arbeitsrecht, Kündigung in der Probezeit. Die FAZ weist auf die Entscheidung des BAG 9 AZR 791/14 hin.

Ist die EU gegen die Todesstrafe? Nicht bei Aufständen, Art. 2 II EU-Charta. Die EMRK des Europarates hat wegen Russland ohnehin nur ein Verbot in einem Protokoll angesprochen. Nun ist der Europarat die Kita der EU. Haben Sie einen Frankreich- oder Türkeiurlaub gebucht und prüfen jetzt ein Reiserücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Recht auf Stornierung? Geht es nur um allgemeine Terrorgefahr oder eine konkrete und was ist mit einer Warnung des Auswärtigen Amtes? Schwierig. Zu der Frage, ob die LKW-Haftpflichtversicherung die Attentatsfolgen zu bezahlen hat, seien § 115 VVG, der uns in § 117 III schickt, und § 103 VVG empfohlen. Wie lesen Sie die?

Haftet eine deutsche Autohaftpflichtversicherung über § 7 I StVG, § 115 VVG für eine Amokfahrt in Nizza? Beim Betrieb? Für einen Einzelmord ist das schon mal  bejaht worden. Die FAZ erzählt zur Rechtsfrage des Putsches herum. Art.20 IV GG passt nicht, der ist nicht für  den 20. Juli 1944 eingefügt worden, sondern im Rahmen der Notstandsgesetzgebung 1968/69. Darf Bundeswehr gegen Bundeswehr eingesetzt werden? Art. 87a IV GG könnte das erlauben. Die Prüfung am 15.7.: ein 17jähriger kauft mit Zustimmung seiner Eltern einen Chrysler und lässt sich den Originalmotor zusichern. Es kommt, wie es zu kommen hat und die Eltern „widerrufen“. In der Prüfung Lehmberg/Frau Berger/Hauck hat sich ein Zirkus süße Hasen „ausgeliehen“ und die an die Python verfüttert. Im Strafrecht überfährt ein Fußballfan einen anderen. Im Öffentlichen Recht will der WDR eine Urteilsverkündung filmen.

Die Prüfung Schwieren/Heinrich/Rasche-Sutmeier am 14.7.: der Erbensucherfall, Silvester in Köln, Kommunalaufsicht. Der Vortrag vom 14.7.16 = LG Bonn 5 S 47/14. Die FAZ bringt unter der Anleitung „Wie räumt man richtig“ juristische Folklore wie in einer Fernsehzeitschrift. Art. 13 VII GG passt im Zivilrecht nun weniger. § 940 a ZPO, § 859 II BGB sind einschlägiger.Zumal Art. 13 GG vor dem neugierigen Staat schützen will, die Wegnahme des Zuhauses fällt unter Art. 14 GG. Ist dem Prozessbevollmächtigten der Eigentümerin der Rigaer Straße (Limited, wonach parteifähig? Über ZPO oder EuGVVO?) zu raten, eine Widerklage analog § 864 II BGB zu erheben? Zur Fristsetzung-Abmahnung des BVerfGs zur Erbschaftssteuerreform meint die Zeitung, § 35 BVerfGG sei einschlägig. In der Pressemitteilung steht davon nichts und die Lektüre lässt Zweifel aufkommen. Die SZ berichtet über BGH VI ZR 465/15. Die Prüfung Burghoff/Istel/Pesch am 12.7.: im Strafrecht die anstehenden Reformen. Dann verkündet der Richter einen Freispruch, da dem Angeklagten der Diebstahl des Werkzeuges nicht nachzuweisen sei. Die anwesende Ehefrau unterbricht die Urteilsbegründung, ob sie das Werkzeug jetzt behalten könnten? Was jetzt? Im ÖR will ein Anlieger gegen einen Schwimmwettbewerb im benachbarten Hallenbad vorgehen. Im Zivilrecht ZPO. Die Prüfung Ey/Scherf/Thomer am 12.7.: Im Zivilrecht und im Strafrecht eine Klausur. Im ÖR durfte jeder Kandidat eine Standardmaßnahme besprechen. Es ging in der gesamten Prüfung um das „Warum“, das Verständnis. Herr Gabriel und „reale Tatsachen“: die FAZ meinte, er wisse nicht, dass er zwei Hüte auf dem Kopf habe – den des Politikers und den der Kartellbehörde.

Der Vortrag vom 13.7.: Der Nachbarin, die gegen Pralinen die Tochter mit Gipsfuß in die Schule bringt, fährt der mit seinem Smartphone daddelnde 8jährige F mit seinem  Rad ins geparkte Auto an der Schule. Ansprüche gegen den 8jährigen und die Eltern der Schülerin. In der Prüfung Müller/Reuter/Kathstede wurden das Apothekenurteil, das Lüthurteil geprüft; im Strafrecht die geplante Reform zu illegalen Autorennen und StPO. Im Zivilrecht eine lockere Gesprächsrunde zum Kauf eines Garagengrundstücks und § 1795. Die Rigaerstraße 94 in Berlin – LG Berlin 88 T 95/16: gegen eine polizeiliche Räumung eines vielleicht durch den Verfügungskläger, einen Verein, besetzten Hauses geht letzterer zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit und rügt den fehlenden zivilrechtlichen Räumungstitel. Fragen über Fragen. Ein Tipp von Kollegin zu Kollege: nach der Räumung sollte der Hauseigentümer sofort weiter vermieten und den Besitz einräumen, denn dann wäre der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf etwas unmögliches gerichtet und abzuweisen. Der Bundeswirtschaftsminister keilt zurück, der Kartellsenat des OLG Düsseldorf habe falsche Daten der Treffen zugrundegelegt. Erstens: ändert das rechtlich was? Zweitens: der Senat hat die doch wohl aus der herausgeholten Ministerakte oder? Es sei kein Sechs-Augen-Gespräch gewesen, sondern am Katzentisch habe ein leitender Beamter gesessen. Aha, und die Pförtnerloge war auch noch besetzt. Die StA Duisburg holt zur Love Parade ein neues Gutachten ein. Der EGMR wird ein Urteil voraussichtlich wegen überlanger Verfahrensdauer kippen, so dass es nur noch um das Entschädigungsverfahren am OLG gehen kann. Beim EuGH geht es wiederum um ein Kopftuchverbot für eine Arbeitnehmerin, an der Rezeption und nach Kundenbeschwerden. Ich sag lieber nix dazu.

Die Pressemitteilung des OLG Köln 15 U 175/15 zeigt in der Sache Kachelmann die Knöpfe, auf die man drücken muss, niveauvoller, die Fallgruppen: gezielte Pressekampagne, Bildveröffentlichungen, Geheimsphäre, Intimsphäre, Falschberichterstattung. Presserecht ist ein hochgefährliches Rechtsgebiet, an das man als Normalanwalt niemals ran darf – hohe Streitwerte, ausgebuffte Juristen der gelben Presse als Gegner. Der Vortrag vom 12.7.: PKH-Beklagtenseite-Anwaltsfall: die wegen Zahlungsverzuges rausgeräumte Mieterin wohnt plötzlich beim Nachbarn eine Etage tiefer, der stirbt im Krankenhaus. Sie war angeblich dessen Freundin und zahlt auch hier nicht korrekt – Räumungsklage. In der Prüfung Napierala/Schäfer/Morsbach wurde OLG Hamm 9 U 142/14 geprüft. Dann Dexit, ob wir uns wie das UK aus der EU verabschieden können, sowie die Störerproblematik bei der wilden Müllkippe auf einem vermieteten Grundstück. Im Strafrecht wurde ein Testament verfälscht und ein Erbschein beantragt. Der Subtext der Pressemitteilung des Kartellsenates des OLG Düsseldorf 3/16 (V) im Eilverfahren (§ 65 III GWB) zur Ministererlaubnis (§ 42 GWB) ist interessant. Das Gericht holt die vollständigen Akten aus dem Ministerium. Der Minister wird von seinen Juristen bezüglich des fehlenden Vorranges von Tarifverträgen entweder falsch beraten oder er schert sich nicht darum. Und es besteht der Verdacht der Befangenheit. Unheard of.

Die Abschöpfung rechtswidriger Gewinne durch Marktmanipulation – die SZ berichtet – könnte dem Land Niedersachsen bei VW ca. 10 Millionen – 10 Jahre – bringen, § 20 a WpHG, § 17 IV und §  30 OWiG. Nun ist Niedersachsen aber der Stimmrechts-Hauptaktionär als Gruß an unseren Führer. Von der linken Tasche in die rechte Tasche? Im Strafrecht gelten § 73 StGB, § 442 II StGB. Die FAZ schreibt zu einem Richter, der nicht die notwendige Entscheidungsfreude praktiziert und eine „Abmahnung“ durch seine OLG-Präsidentin erhalten hat, was zu einer Strafanzeige gegen sie wegen Nötigung im Amt geführt hat. Richterliche Unabhängigkeit ist kein Freifahrtschein für Büromethoden des 19. Jahrhunderts. Manche Richter verwechseln das leider. In Unternehmen würde man so die Probezeit nicht überstehen.

Die Meere sind frei, Hugo Grotius, die Kuba-Krise reloaded? Die USA bestehen auf freier Durchfahrt einer wichtigen Schifffahrtshandelsroute im südchinesischen Meer. Die Philippinen haben den Schiedsgerichtshof in Den Haag (Hugo Grotius) angerufen. Der entscheidet am 12.7., obwohl China sich nicht unterworfen hat. Diese Gerichte nehmen ein Unterwerfen allerdings schon an, wenn man nur eine Eingangsbestätigung schickt. Der General-Anzeiger berichtet über den geplanten § 58 a StPO – Videozeugenvernehmungen. Anwälte seien erfreut, weil Protokolle ungenau seien. Ich seh das anders. Die psychologische Auswertung des Films dürfte die Folge sein – der Film wird also eine Art Lügendetektortest. Genauigkeit ist oft von Nachteil.

Ein schöner Fall = VG Köln 4 K 6700/15. Gut, dass ich schon Examen habe. Im Vortrag am 6.7. schloss im Ausgangsfall ein Mitarbeiter der anliefernden Heizöl“firma“ den Schlauch nicht richtig an (BGH). In der Abwandlung eine beauftragte Spedition. Es sollte problematisiert werden, ob ein Selbständiger Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 sein kann. Seit wann soll das denn ein Problem sein? Die Spaltung der AfD-Fraktion in Stuttgart führt zum mir ebenfalls bisher unbekannten Schlagwort des Fraktionsvermehrungsverbotes. Die FAZ berichtet heute aus unerfindlichem Anlass über das Celler Loch 1978 – war schon mal Strafrechtshausarbeit. Der Verfassungsschutz sprengt, ohne die JVA-Leitung mit einzubeziehen, ein Loch in die JVA-Mauer, um V-Leuten eine Legende zu verschaffen. § 305 StGB? § 308? § 120? §  258?  Wem gehört die Mauer? Nein heißt Nein. Als ob das etwas Neues wäre. Die Kachelmann-Problematik der Beweisbarkeit ändert sich dadurch nicht. Die ersten zwei Klausuren im Juli: Einrede der Rechtshängigkeit bei vorangegangenem Mahnverfahren, welches bis zum Landgericht betrieben wird, dann aber ins Koma fällt (es wurde nun eine frische Klage eingereicht), wenn der Mahnantrag zu unbestimmt war? Und eine Kautelarklausur zu einem Mitarbeiter, der per Stick Kundendaten mitnimmt, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Plus Anspruchsprüfung. Ohne prozessuale Einkleidung. Die dritte Klausur in NRW = eine klassische Drittwiderspruchsklage. In anderen Bundesländern OLG Hamm I-28 U 150/11.

Die Prüfung Ey/Bätge/Nimtz am 6.7.: im Öffentlichen Recht VG Düsseldorf1 K 246/15. Im Zivilrecht bedient der Vater sich am Geld, welches er als Sparkonto seines minderjährigen Sohnes angelegt hat. Und (natürlich) Erbrecht – Ehegattentestament, sie hat einen Lover, er setzt nun den Onkel ein, der tauscht das Grundstück gegen ein Gemälde. Im Strafrecht ein Autounfall mit Flucht und der Apotheker, der statt des verschreibungspflichtigen Medikamentes ein anderes ausgibt. Die Kandidaten verstanden den Fall nicht – ich auch nicht ganz. Haftstrafen für illegale Autorennen als Idee aus NRW für den Bundesrat, was ohnehin bedeutet, dass sie nicht Gesetz werden wird. Seit wann ist das Maß aller strafrechtlichen Dinge Haft oder nicht? Zumal das Problem nicht in der fehlenden Vorschrift liegt (§ 315 b, § 315 c, § 211, §  222), sondern in der Beweisbarkeit der Verabredung. Populismus, wobei wir beim Thema sind. Siegreiche Politiker wie Boris J. und Nigel F. treten zurück. Wann gab es das schon mal? Das hier regelmäßig herbeigesehne Referendum zeigt sein hässliches Gesicht. Das Volk trägt keine Verantwortung für die Umsetzung des Sieges.  Wie auch?

Der Vortrag vom 6.7 drehte sich um BGH VI ZR 139/15. Die SZ berichtet über das Monheimer Modell. Darf eine Gemeinde Grundstücke unter Auflage zwecks Betriebs einer Moschee verschenken und können die „Bedingungen“ mit der Sanktion des Rückfalls grundbuchfest gestaltet werden? Nicht ganz so einfach. Und gemeinderechtlich? Die FAZ berichtet, dass nach dem BVerfG  nun der BGH eine Berufsheirat als Partnerschaftsgesellschaft zwischen einer Ärztin/Apothekerin und einem Anwalt zugelassen hat. Wohl weil dieses Modell aus dem UK kommt. Was ist aber nach dem Brexit mit den englischen Gesellschaftsmodellen; haben die Bestandsschutz oder müssen sie „umgewandelt“ werden? Es gibt Beratungsbedarf bei Anwälten.

Aus einer mündlichen Prüfung: „Wie muss denn ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aussehen?“ „Der muss schon krass sein.“ Im Schlussgespräch wurde dem Kandidaten gesagt, er sei der Fußballproll unter den Juristen. Dieser Kandidat hat die Prüfung aber nach vorne gebracht und ging mit 10 Punkten nach Hause. Ein lehrbuchgeeignetes Urteil des LG Hannover 19 O 232/14 in der Pressemitteilung – für Zivilrecht und für öffentliches Recht.

Die Zeitungen berichten über den 40. Geburtstag des Mitbestimmungsgesetzes, welches keine Urteile mehr liefert. Unternehmerische und betriebliche Mitbestimmung sind zu trennen. Theoretisch-rechtlich. Und die Schlacht bei Königgrätz 1866, die zum Brexit Österreichs aus dem Deutschen Bund führte, der sich dann zum Norddeutschen Bund und Bundesstaat umorganisierte. Die SZ berichtet, dass das LG Bonn bis 2018 als Pilotgericht in NRW auf E-Akte umstellen will. Ich muss die Post eh immer noch ausdrucken, schon wegen Locky. Wie wäre es denn mit obligatorischem Faxen – die Verwaltungsgerichte tun es, manche ordentlichen Gerichte auch. Die Postlaufzeiten der Justiz sind erstaunlich, wenn man das Datum auf dem Gerichtsschreiben mit dem Eingangsdatum vergleicht. Eine Wiederholung des Referendums erinnert verheerend an Stuttgart 21. Irgendwann muss mal  Ruhe sein. Die fehlende Akzeptanz nach Ausschöpfung aller Rechtswege beschädigt die staatliche Autorität in Form der Rechtssicherheit.

Hat NRW eine Rechtsgrundlage gegen Sitzungsvertretungen mit Kopftuch? § 40 I JAG i.V. mit §§ 31, 39, 46 DRichterG i.V. mit § 61 BBG? Nehmen wir mal, der Flughafen Hahn würde ohne Vergaberecht durch Kaufvertrag veräußert. Welche Rechtsordnung ist anzuwenden? Wenn die deutsche, welche Handhabe bietet das BGB, falls Bedenken an der Seriösität des Käufers auftauchen – vor und nach Abschluss? § 311 a I? § 321, § 323 II Nr. 2 und 3, IV BGB könnten weiter helfen. In der EU prüfen der Ratspräsident und der Kommissionspräsident, wer bei den Brexitverhandlungen federführend ist. Beide zusammen? Wonach? Schon Heinrich VIII. hat einen Brexit aus der katholischen Kirche nach heutigem Muster hingelegt. Thomas Morus machte den Boris Johnson und wurde wegen Hochverrats abgeurteilt und hingerichtet. Seine juristische Finesse, qui tacit, consentire videtur, überzeugte die Richter nicht. Die Oberbürgermeisterin von Köln macht ihre eigene Verwaltung öffentlich schlecht. Darf oder muss sie das sogar? Verschwiegenheitspflicht als Wahlbeamtin, Fürsorgepflicht als Dienstvorgesetzte? Laut FAZ ist in einem Mordprozess eine Akte verschwunden. Was würden Sie als Gericht jetzt tun? Verteidiger hatten Kopien erhalten. Beschlagnahmen?