Aktuell 2011

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 30. Juni – Aktuelles 2011 – 1. Halbjahr

Der Vortrag am 29.6.: der gemeinsame Grenzbaum von A und B kippt auf das Gartenhäuschen des A – § 906 II 2 analog – BGH V ZR 33/04 – Abwandlung: der Baum steht allein auf dem Grundstück des B. In der Prüfung Limpens/Neubacher/Brand kam im Zivilrecht die Irrtumsanfechtung bei falscher Preisangabe im Internet, BGH: Aufrechnungsverbotsklausel im Mietvertrag und BAG zur Kündigung von länger inhaftierten Arbeitnehmern. Im Strafrecht ein Autounfall. Im ÖR ein Parforceritt durch alles – Mangold – Erschließungskosten für Hinterliegergrundstücke – Dienstbarkeit – Konjunkturpaket 2 – Tiefgaragenplatzmieter zäunen den Stellplatz ein. Die FAZ stimmt uns auf den Verhandlungstermin in Sachen Rettungsschirm am 5.7. ein. Verletzung des Haushaltsrechts des Bundestages? Eine gute Gelegenheit, den schwarzen Peter dem EuGH durch Vorlage zuzuschieben? Der neue Druckerlohntarifvertrag gilt bis 2013 – eine sehr außergewöhnliche Laufzeit. Ein Prüfer wollte mal wissen, warum die Drucker die ersten waren, die einen Tarifvertrag bekamen. Weil sie lesen und schreiben könnten. Spartakus, die Weber und Bergleute waren also erfolglos, weil sie eher praktisch veranlagt waren?  Der AN erleidet bei der Hinfahrt zur Arbeitsstelle einen unverschuldeten Autounfall – der AG haftet für die Sachschäden am Auto nicht (Personenschäden sowieso nicht – Wegeunfall). § 670 greift nicht. Kann das jetzt anders sein bei Rufbereitschaft? BAG 8 AZR 102/10. Das könnte man durchaus anders sehen.

Der Vortrag im Zweiten am 28.6.: fällt der Tiefgaragenplatz der Mietwohnung unter deren Schutzvorschriften? Unzulässige Teilkündigung nach § 573 b? Ja, wenn es sich um einen Mietvertrag Wohnung/Stellplatz handelt oder doch nicht, weil § 573 b ja nicht jegliche Teilkündigung verbietet? Im Strafrecht StPO quer Beet und der Pampersfall im Supermarkt, im ÖR Baurecht.  Im Zivilrecht der Fall des OLG Zweibrücken = Klausur, in welcher auf der Autobahn der Unfallverursacher dem Geschädigten das Geld aufdrängt. In welcher Frist verjähren Schadensersatzansprüche gegen Mieter, woraus auch immer, wenn der Vermieter nur Teil einer WEG ist? BGH VIII ZR 349/10 – mal nicht mieterfreundlich. Die zweite Zivilrechtsklausur stellt Denksportaufgaben: Hat ein angestellter Anwalt (§ 13 „selbständige“ Tätigkeit – etwas witzig oder? Es gibt also solche und solche Anwälte im Verbraucherschutz?) ein Widerrufsrecht, wenn der bestellte Coachinglehrer auf dessen Initiative zwei Stunden früher erscheint, um den Vertrag abzuschließen? Hat ein Anwalt, der eine Stellenzusage einer Kanzlei (den Vertrag setzen wir dann noch auf) mündlich erhält, dann aber doch eine Absage – § 3 PartGG – einen Anspruch auf Ersatz einer nun nicht zwingend notwendigen Fortbildungsmaßnahme? In etwa hilfreich BGH XII ZR 40/05 zur Haftung aus einem Vorvertrag. Die FAZ berichtet, dass alle die Europa-GmbH bekommen nur wir nicht. Na und, dann gründet man die trotzdem auf einem Shoppingwochenende in London.

Der Supreme Court hält eine kalifornische Vorschrift, welche brutale Videospiele an Kinder verbietet, für unzulässig. Schon die Märchen der Gebrüder Grimm würden zeigen, dass es keine Tradition in diese Richtung gebe. Naja – Winnetou lesen oder selber Leute virtuell zu skalpieren, ist doch noch ein Unterschied. Im Leo-Kirch/Deutsche-Bank-Prozess will Gerhard Schröder nicht aussagen und beruft sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Abgeordneter – ist ein solches funktions- oder personengebunden – das Gespräch hat er ja schließlich als Kanzler geführt. Die Gemeinden haben heute Dollarzeichen in den Augen – der BGH hat ihnen in VI ZR 184/10 eine neue Einnahmequelle verschafft, jegliche Forderung, die nicht niet- und nagelfest ist, wird nun an einen Factor verkauft. Abschleppkosten als Delikt? Was noch alles? Das beherrschende Zeitungsthema: ein Bundessteuergesetzbuch mit 146 Paragraphen statt bisher mit 33.000 in Einzelgesetzen, entworfen durch Prof. Kirchhof. Hat der Bund denn die Kompetenz dafür? Zudem haben wir das Problem, dass im Steuerrecht Gesetze eine zu vernachlässigende Rechtsquelle sind – die Erlasse des BMF haben eine ziemliche Gestaltungsmacht – vor allem der Nichtanwendungserlass. Der General-Anzeiger berichtet über den Rosentrick – dem Passant wird eine Rose geschenkt und danach deutlich gemacht, dass man eine Spende erwarte. Aggressives Betteln? Die SZ berichtet, dass die Richter in Koblenz auf die Straße gehen. Ob das BVerfG nach dem Kippen der Ämterstabilität durch das BVerwG die Gerichtstabilität halten wird? Die Bundeswehr hilft der NATO mit Bomben aus, da in Libyen Engpass herrsche. Art. 87 II a GG, nachdem wir uns im Sicherheitsrat enthalten haben? Darf Herr de Maizière das im Alleingang versprechen?

Die erste Zivilrechtsklausur bietet u.a. folgende Attraktionen: Schönheitsreparaturklausel ohne Frist – BGH VIII ZR 192/04, sowie Kündigung durch einen Teil der Miterbengemeinschaft – BGH XII ZR 210/05. Das OLG Koblenz 1 U 131/11 verhandelt einen Herausforderungsfall: ein Patient in der forensischen Abteilung entfleucht und entwendet ein Auto des Arbeitgebers des Klägers, welcher nun von der Polizei bei der filmreifen Verfolgungsfahrt mitgenommen wird und bei dem – angeblich – sich eine Traumatisierung aus dem Kosovokrieg verstärkt. Die Tupperware-Partys (Gewerbe nach der GewO?) fällt nach den Plänen der EU ab 2013 unter das Widerrufsrecht – trotz bestellten Hausbesuches. Da tapert man samstagmorgens an einem Expresskasten vorbei, der titelt, dass die Radwegbenutzungspflicht gefallen sei, und vermutet, dass gestern ein Urteil dazu ergangen sei. Es ist das Urteil des BVerwG 3 C 42.09 gemeint. Die Strafrechtsklausur im Juni: im ersten Teil der Labellostiftfall mit einem Holzstück. Im zweiten Teil betrinkt sich der zuhause gebliebene Mittäter, um mit Gewalt seinen Beuteanteil zu ergattern. Der schwer verletzte Kollege wird gerade noch so gerettet.

Der erste AKW-Betreiber hat nach der FAZ Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Die Steuer wäre in Art. 106 GG nicht aufgeführt und würde gegen eine EU-Richtlinie verstoßen. Darf eine Gemeinde bei Ölspuren auf den von ihr zu verwaltenden Straßen die Beseitigungskosten nur mit dem Besteck des öffentlichen Rechts verlangen oder kann sie aus § 7 StVG des Halters zivilrechtlich klagen bzw. die Forderung verkaufen? Der BGH VI ZR 184/10 beschäftigt sich nächste Woche damit. Doppelwirkung im Recht zugunsten des Staates? Darf die Unabtretbarkeit eines ör-Kostenbescheides (problematisch bei Abschleppunternehmern, welche für den Staat ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen) so umschifft werden? Ein in der Schweiz wohnender deutscher Formel-Eins-Fahrer schlägt angeblich in Shanghai einem Kollegen ein Champagnerglas an den Hals. Wieso soll die StA München zuständig sein? Wen es noch interessiert: die Noten vom 29.4. Lehmberg/Wolters/Merschmeier: 37 zu VB, 37 zu Ausreichend, 57 zu VG, 32 zu ausreichend, 40 zu ausreichend aber unter 70.

Wer hat die Deutungshoheit über seine Aussagen-Zitate? Das BVerfG hat vor gefühlten 25 Jahren im Verfahren Walden/Böll (der TV-Moderator Walden hatte am Abend der RAF-Ermordung des Kammergerichtspräsidenten – oder LG-Präsidenten – jedenfalls hatte er nichts mit RAF-Sachen zu tun, so dass man sich wunderte, wieso gerade er – D.  in Panorama u.ä. vor Dallas am Dienstagabend Böll als geistige Quelle der RAF ins Spiel gebracht) dem Autor die Deutungshoheit zugebilligt. Der BGH VI ZR 262/09 hält sich daran, meint aber, Eva Hermann sei in ihrem Sinne zusammengefasst wiedergegeben worden. Die FAZ und andere wehren sich gegen Texte der Tagesschau im Internet. Gehört das Presserecht der Printpresse oder umfasst die Rundfreiheit auch das Internet? Art. 5 I GG als living instrument ausgelegt? Die zweite ÖR-Klausur im Juni = die Fraport-Entscheidung. Die FAZ berichtet über die Gemeinde Alfter vor den Toren Bonns – bei deren Einwohnern sehr beliebt. Sie will nicht Stadt sprich mittlere kreisangehörige Gemeinde werden – §§ 4, 13 II GO. „kann“ „zwingende Gründe“. Ist das justiziabel? Liegt ein Aussetzen nach § 221 vor, wenn in einer warmen Juninacht ein gut eingepacktes Baby in einer Telefonzelle – wo gibt es die noch? – abgelegt wird?

Die erste Klausur im Juni sieht nach BVerwG 3 C 15.03 – NJW 2004 S. 698 aus: Klage gegen die Benutzungspflicht des Radweges durch einen weggezogenen Kölner Radfahrer. Die Prüfung am 16.6. Ziemßen/Baxpehler/Zwiehoff: im Zivilrecht der klassische Abschleppfall, im Strafrecht Dominique Strauß-Kahn – also eine reine StPO-Prüfung, im ÖR wurde das Bermudadreieck an den Breslauer Platz verlegt. Darf eine Straßenverkehrsbehörde das Radfahren verbieten? OVG Koblenz 10 B 10415/11.OVG – ja – aber doch nicht nach § 3 StVG – wonach dann??? Die Prüfung am 16.6. im Ersten Muckel/Rosenberger/Pamp: im Zivilrecht Tankstellen-Detektivkosten BGH VIII ZR 171/10. Im Strafrecht veräußert ein Erbe den einem Dritten vermachten Jaguar – § 266? Im ÖR kollabierte eine Kandidatin, die Prüfung wurde erst mal abgebrochen. Die Noten: 22 zu 42, 59 zu 113, 27 zu 52, 40 zu 73 und 28 zu 47. Der Vortrag am 16.6. im Zweiten: die Sonnenstudiomitarbeiterin gönnt ihren Freunden Sonnenbankbesuche mit Hilfe der Flatratekarte ihres Ex-Freundes, die sie noch in Verwahrung hat – es wird für 1.500 € gebräunt. Sie fischt dann noch abgelaufene Sonnencreme aus dem Müll. Im ÖR wurde der Charakter eines Umweltzonenschilds diskutiert. Im Strafrecht Basic-Fragen zur StPO, im Zivilrecht rund ums Darlehen. Eon und Vattenfall wollen wegen den Reststrommengen zu Gericht – ist ein internationales Schiedsgericht ein Rechtsweg, den es vorher auszuschöpfen gilt? Liegt eine Enteignung nur vor, wenn der Staat einen privaten Gegenstand übernimmt oder auch dann, wenn er verboten wird? Das LSG Essen L 19 AS 2002/10 meint, 50 Quadratmeter müssten es für Hartz-IV-Empfänger schon sein und nicht nur 45. Die Prüfung am 16.6. Hauck/Looschelders/Böse: im Zivilrecht die Schwarzgeldhochzeit und IPR – Brautgeldvereinbarung mit der Verpflichtung der Braut, nicht arbeiten zu gehen. Im Strafrecht Überfall mit Kugelschreiber im Rücken. Im ÖR Handlungsformen der Verwaltung speziell der Sozialversicherungsträger.

Der Vortrag am 16.6.: der Wasserbettfall – VIII ZR 337/09. In der Prüfung Doleischv.Dolsperg/Schmoekel/? kam im Strafrecht die Zweite-Reihe-Rechtsprechung sowie die Sicherungsverwahrung. Im Zivilrecht Sachenrecht und im ÖR AKWs von allen Richtungen. Im Zweiten am 15.6. wurde ein arbeitsrechticher Vortrag gestellt – Verfallklausel mit 1 Monat und Verpflichtung des AN, sich 2 Mal täglich von zuhause aus zu melden? Im ÖR sendete das LKA ein Fax, die Stadt solle dem terrorverdächtigen Marrokaner den Paß entziehen, damit dieser nicht ausreisen könne. Im Strafrecht Straßenverkehrsdelikte, im Zivilrecht die Sicherungsmöglichkeiten des Handwerkers, wenn der Hauskäufer die Fenster eingebaut bekommt, bevor er Eigentümer wird und dann tritt die Verkäuferin zurück. Der EuGH kippt die Fliesenrechtsprechung des BGH zu den Erst- und Zweiteinbaukosten – C-65/09 – nicht nur Haftung bei Verschulden sondern sowieso – gilt das ab jetzt oder muss § 439 erst richtlinienkonform geändert werden? Das ist ganz witzig, weil der BGH im Dachziegelfall NJW 1983 S. 1479 aufgrund des alten § 467 S. 2, den man bei der Schuldrechtsreform vergessen hat, und GoA sowie Verzugsschaden den Verkäufer zum kompletten Schadensersatz verurteilt hatte. Die Schuldrechtsreform wollte ja nun nicht die Käuferrechte beschneiden. Erst mit Hilfe des EuGH ist man jetzt also wieder da, wo der BGH schon 1983 war. Der VGH Mannheim 1 S 915/11 untersagt die Gehsteig-Beratung sprich Abraten von der Abtreibung, indem man Besucherinnen von pro familie abfängt und denen Plastikembryos u.ä. in den Arm drückt. Muss ein Abtreibungsarzt, ein Pelzhändler so was aushalten? Wäre Pro Familie im Frankfurter Flughafen, Fraport-Entscheidung, dann ja – man habe ja keinen Anspruch auf eine Wohlfühlatmosphäre. Die Grünen wollen gegen den Bundeswehrevakuierungseinsatz Pegasus im Februar in Libyen zum BVerfG. Art. 87 a II GG? Ich mein, man wird doch wohl noch unsere Leute retten dürfen ohne einen einzigen Schuss abzugeben und ohne nachträgliches Fleißkärtchen des Bundestages. Wie kann man gegen so was klagen wollen? Die SZ sieht den drohenden Staatsuntergang, weil die Wahlrechtsreform nicht bis zum 30.6. kommt. Eine Vertrauensfrage plus Auflösung des Bundestages ginge nun überhaupt nicht mehr. Käme es doch dazu, müsse das BVerfG ein neues Wahlrecht schaffen. Man kann alles übertreiben.

Die letzte Klausur im Zweiten sieht nach VG Minden 3 L 454/06 vom 22.8.2006 aus – § 70 GewO und Behindertentauglichkeit als Kriterium für die Zulassung eines Discoscooters oder einer Geisterbahn. Das OLG Köln 15 U 194/10 meint, dass Restaurants nur runtergeratet werden dürfen, wenn zwei Testessen stattgefunden haben. Wieso nicht ein Testessen aber zwei Tester? Wer setzt die Spielregeln für solche Meinungsäußerungen verbindlich fest? Das Gesetz? Das VG Karlsruhe 5 K 2976/09 meint, ein Krematorium gehöre nicht in ein Gewerbegebiet, da dessen Würde da nicht gewahrt werde. Der benachbarte Schreiner hat eher Angst um seinen Betrieb. Wo wird denn die Würde des Krematoriums gewahrt – im Wohngebiet? Frau Koch-Mehrin meint, die Rücknahme ihres Doktortitels sei verfristet – § 48 IV VwVfG? Wer trägt die Beweislast, wenn die Kenntnis eingetreten ist. In dubio pro „rite“? Das Insolvenzrecht soll zum 1.1.2012 geändert werden – kein Insolvenzverwalter par ordre de mufti sondern Wahlrecht der Gläubiger.

Isharegossip – §§ 111, 130 StGB? Sind Hacker, die gemäß § 303 a StGB vorgehen, analog § 127 I StPO gerechtfertigt, wenn sie verlangen, dass die Betreiber sich bei der Polizei zu melden haben? Die erste Klausur im ÖR im Zweiten = VG Meiningen – 2 K 453/09 Me – Meldeauflage an Hooligan beim Bundesligaspiel. Der Bundestag beschließt, dass die Bundesregierung bei finanzrelevanten Beschlüssen seine Zustimmung brauche. Darf so das GG ausgehebelt bzw. interpretiert werden? Der VGH Mannheim hat auch Zweifel an der Zulässigkeit einer Aussegnungshalle im Wohngebiet – 8 S 507/11 – war ja schon Klausur. Darf die Gemeinde bei der Ausübung ihrer Zustimmung nach § 36 BauGB alles prüfen oder nur das, was in ihr Planungsrecht fällt? BVerwG 4 C 7.09 – ersteres.

Eine BGH-Entscheidung mit einem Kochrezept und einer Erkenntnis zum Versicherungsrecht – VI ZR 196/10: Regress der Feuerversicherung aus ergänzender Vertragsauslegung nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein Mann (!) brät tiefgefrorene Kartoffelröllchen und geht ins Wohnzimmer, um den Fernseher einzuschalten. Lässt er das außer acht, was jedem (Idioten) einleuchten muss? Augenblicksversagen? Schließen wir uns mal der Meinung der StA Dresden an: kino.to macht sich wegen Urheberrechtsverletzungen strafbar. Ist dann das Gucken von rechtswidrig ins Netz gestellten Filmen, die man nicht runterlädt, strafbar? Filmgucken als Straftat? § 259 – § 257 – § 27 – § 26? Ich würde sagen, das ist geistiges Beifallklatschen und das fällt unter Beihilfe. Wenn wir schon bei dem Thema sind – LG Köln 28 O 202/10 hält bei illegalem uploaden von 3.700 Musiktiteln und 4 verletzten Unternehmen einen Streitwert von 400.000 € für angemessen, was Anwaltsgebühren von 3.545 Euro bedeutet. Die FAZ meint, der Atomausstieg würde wegen der Reststrommengen zu einem Problem mit Art. 14 GG führen. Es gibt hier aber den Trick des störenden Eigentums. Wenn der Staat plötzlich meint, mein Auto sei ohne Gurte im Kofferrraum nicht mehr verkehrssicher, muss ich auch von jetzt auf gleich umrüsten (Blinkleuchtenentscheidung des BVerfG). Das OVG Münster erklärt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule aufgrund einer Experimentierklausel für unzulässig, da man nicht experimentieren sondern das neue Schulmodell einführen wolle. Rechtsfolgen für die Schüler und Lehrer, wenn der Schulbetrieb trotzdem aufgenommen wird? Der BGH und der Abbruch der Internetauktion: es gibt nun Vertragsrecht/AGBs, das Gesetz und „Spielregeln“. Der Inhalt der Website von Ebay hat nun erhebliche rechtliche Relevanz. Eine neue Rechtsquelle wurde entdeckt.

Die Prüfung am 8.6. Zimmermann/Brähler/Pabst: im ÖR Brennelementesteuer, Robert-Koch-Institut und eine deutsche Olympiateilnehmerin in China trägt eine Tibetflagge am Arm – sie bekommt Stress. Im Zivilrecht der BGH-Fall des Reitturniers, im Strafrecht eine Zeitungsmeldung aus Russland – drei Jugendliche verbuddeln einen von ihnen für 24 Stunden in einem Sarg – dummerweise regnet es. Das soll straflos sein – ich hoffe, ich habe das nicht ganz verstanden. E macht mir ein bindendes Verkaufsangebot – ich erbitte mir Bedenkzeit und jetzt ist der Wagen plötzlich gestohlen und das im Internet beim Abbruch einer Versteigerungsaktion – VIII ZR 305/10. Die Pressemitteilung liest sich so, als ob ein Verkäufer einen Ausstiegsgrund aus einem Vertrag bzw. aus seinem eigenen Angebot hätte, wenn er nicht mehr liefern kann. Ist das so? Das wäre mir neu. Der Vortrag am 8.6.: wie meistens zwei Schwerpunkte: Reparatur eines Pferdes nach den Regeln des wirtschaftlichen Totalschadens (natürlich nicht) und Folgen eines fehlerhaften Dacheinbaus – Fristsetzung. Die Stute Susi war aus dem Stall geflohen, als das eingebaute Dach runterkam, und hat sich den einfachen Bruch dann noch mal verschärft, In der Prüfung Ey/Kubink/Bozza-Bodden wurde im Zivilrecht Sachenrecht – Bonifatiusfall – geprüft, im Strafrecht Kachelmann-Revision-Einzelheiten und der Haustyrannenfall (wie das LG auf 9 Jahre gekommen wäre – Rechtsfolgenlösung), im ÖR bekommt ein Baby eine Steueridentifikationsnummer und will sich dagegen wehren sowie gegen die Speicherung überall und nirgends. Noten: 28 zu 51, 25 zu 55, 29 zu 50, 34 zu 74 und 74 zu 124. Die beste Vortragsnote: 9 Punkte (mit 25 Vorpunkten). Eine Zeitung will wissen, dass der Kachelmann-Freispruch nach § 263 StPO einstimmig gewesen sei. Vierstimmig musste ja ohnehin bei einer Veurteilung sein – für Freispruch hätten 3 Stimmen gereicht. Bruch des Beratungsgeheimnisses? Das EU-Parlament will ein spezielles Vertragsrecht für grenzüberschreitende Verträge schaffen lassen. Kaufrecht muss man dann also doppelt lernen. Wenn die Vollharmonisierung kommen würde, wäre das überflüssig. Hat ein Unfallopfer gegen die gegnerische Autohaftpflichtversicherung einen Anspruch auf Kapitalisierung der lebenslangen Rente nach § 843 III? Das LG Hamburg hat einen Vergleich über 4,3 Millionen vorgeschlagen. Ob das Gericht das auch ins Urteil schreibt, wenn der Vergleich nicht klappt? Die Versicherungen warten in Schockstarre. Die FAZ will wissen, dass England sich in einer Verfassungskrise wähne. Der Grund sei die Adoption der EMRK und Schaffung eines obersten Gerichts dafür. Das hat ja schon kabarettistische Qualitäten. Gilt die EMRK in England nicht sowieso? Die Stadt Frankfurt will nachts flächendeckend Tempo 30 einführen. Zulässig? Will die StVO Lärmgefahren bannen? Rheinland-Pfalz wollte mal landesweit auf Autobahnen 120 km/h einführen. Mangels Kompetenz griff man zu einem Trick: alle 100 Meter kam ein neues Schild.

Ist das zu heiß oder habe ich überhaupt kein Judiz? BGH 4 StR 40/11: T gibt sich als Feldjäger aus, läuft mit der Waffe in der Hand durch die Wohnung, nimmt was mit, und der BGH hat Bedenken hinsichtlich der Finalität der Gewaltanwendung im Raub – „Gewalt zur Wegnahme“. In normalen Zeiten nennt man es Föderalismus und findet diesen Hemmschuh für zentralstaatliche Machtgelüste gut und zwar schon seit spätestens 1356 – Goldene Bulle – ein Freiheitsgarant für uns Bürger – wenn uns der Kaiser auf der Straße begegnete und sagte, man solle Platz machen, konnte ihm theoretisch erwidert werden, dass er einem Bürger gar nichts zu sagen habe, es sei denn, er sei gleichzeitig der Landesfürst. Wenn es um Ehec geht ist das plötzlich ein Kompetenzchaos. Die EU hat damit keine Probleme. Es muss nicht immer Gewaltentrennung sein – Gewaltenhäufung funktioniert als Kontrollmechanismus auch ganz effektiv. Die letzte Zivilrechtsklausur im Zweiten – die Internet-Abo-Falle – ganz instruktiv AG Marburg 91 C 981/09.

Das OVG Koblenz billigt die Bettensteuer als Aufwand- sprich Luxussteuer nach Art. 105 II a GG. Münchner Professoren klagen gegen die gesetzlich eingeführte Evaluation, die Bewertung ihrer Vorlesungen durch Studenten. Die FAZ meint, in den USA müssten demnächst 30.000 gefährliche Straftäter wegen Überbelegung der JVAs und eines entsprechenden Urteils des Supreme Courts entlassen werden – bei uns ginge es um 500 Sicherungsverwahrte. Wir haben allerdings auch etwas weniger Einwohner.

Wann tritt ein Täter freiwillig zurück? Muss es ihm auf die Heimlichkeit ankommen? So BGH 4 StR 83/11. Wann handelt er aus Verbrechervernunft? Wenn er es für besser hält, aufzuhören oder für unvertretbar, weiter zu machen? BGH 2 StR 22/11. Der Käufer trägt die Beweislast für die Erfolglosigkeit der Nachbesserung – BGH VIII ZR 266/09 0 Heft 23 der NJW – nicht ganz einsichtig, da er ja eine negative Tatsache beweisen müsste und die Nachbesserung in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.

Analog zum kommunalen Glasverbot im Karneval haben manche Gemeinden ein Alkoholverbot zum Vatertag ausgesprochen. Kann das jetzt noch angegriffen werden und von wem? Anna Netrebko hat eine Japantournee abgesagt. Wird das teuer für sie? Muss sie die Beleuchter trotzdem bezahlen? Ein Referendar will Urlaubsentgelt – VG Trier 1 K 1550/10.TR – da man europarechtliche Einflüsse befürchtet (Feuerwehrleute bekommen wie Arbeitnehmer Überstunden bezahlt, warum dann Referendare nicht den nicht genommenen Urlaub vergütet?) wurde die Berufung zugelassen – sagt die Zeitung. Kann das VG das überhaupt? Ein Blick ins Gesetz ist notwendig. Supermärkte kriegen Probleme mit den oberen Regalen und das Zweite Examen im Juni seine erste Klausur: OLG Brandenburg 11 U 29/09.

Ein klassisches Problem – BGH XII ZR 79/09: wie geht es mit dem Rechtsstreit weiter, wenn ein Prozessvergleich wegen arglistiger Täuschung angefochten wird? Eine moderne Variation des Sargträgerfalles? Die Kanzlerin kreist über der Türkei, weil der Iran sie nicht weiterfliegen lässt – Weltstrafprinzip bei Nötigung in der Luft? Die SZ berichtet, dass die 6 Energiewendegesetze wohl nicht der Zustimmung des Bundesrates bräuchten. Richtig? Die FAZ schimpft, dass das EGMR-Urteil zu Chodorkowski weltfremd sei. In dubio pro Putin? Später regt man sich dann aber mit allen anderen über die Berichterstattung zum Kachelmann-Verfahren auf. Allen wird vorgeworfen, dass sie sich vor Ende des Verfahrens schon festgelegt haben anstatt abzuwarten und dann abzuwägen. Die Justiz macht das aber nicht fundamental anders – der Haftbefehl verlangt einen dringenden Tatverdacht, die Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens den hinreichenden Tatverdacht. Alles auf Anfang in der Hauptverhandlung ist eine Illusion. Die spanischen Gurken waren es nicht – der zuständige NRW-Minister wollte für jede einzelne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. Europarecht und Entschädigungsrecht. Ist das nicht mal ein Aufopferungsfall der Gemüsebauern oder ähnlich einer Kriegssituation, in der es auch per se kein Geld gibt? Kann der Staat nicht argumentieren, dass die Verbraucher ohnehin nicht kaufen, egal, ob gewarnt wird oder nicht? In dubio pro Staat?

Mai: Professor Papier soll der Bildzeitung gesagt haben, dass die Wahlrechtsreform nicht mehr nach der nächsten Bundestagswahl erfolgen könne, da dieser Bundestag ja ungültig gewählt werden würde. Da ist ein logischer Fehler drin – ich kann nur nicht genau den Finger drauf legen. BGH II ZR 141/09: die KfW veräußert ihre Telekomaktien mit Hilfe eines fehlerhaften Prospektes der Telekom in den USA. Kann die von den Käufern in Anspruch genommene Telekom Regress bei der KfW nehmen? Nach dem BGH ja. Etwas schwierig nachvollziehbar für Landeier wie mich. Mir fährt jemand in den Wagen und ich bin schuld? Was wird in der Causa Kachelmann herauskommen? Schwer zu sagen, da die wichtigsten Stadien der Hauptverhandlung nicht öffentlich waren. Verliert der Autofahrer mit 2,7 Promille seinen Kaskoversicherungsschutz oder ist zu quoteln? BGH IV ZR 225/10 befasst sich gerade damit. Die Abendkasse bei den Prüfungen sagt, dass lediglich bei den Prüfungen Roth/Köndgen/Bönders Andrang nach Karten herrscht  – ansonsten gibt es wenigste bis gar keine Zuschauer. Was sagt uns das?

BGH XII ZR 33/09 – was geschieht mit Hausratsgegenständen bei Scheidung der Ehe, die erst jetzt ihren Weg zum BGH finden? § 1586 b – keine Übergangsregelung. Geschäftsmodell Hochzeit – OLG Frankfurt 19 W 29/11 – Unterschied zur BGH-Entscheidung zum Ohne-Rechnung-Vertrag? Der EuGH C-119/09 lässt Manndeckung bei der Werbung von Wirtschaftsprüfern zu. Das Anwaltsblatt meint, die Entscheidung passe 1:1 auf § 43 b BRAO – also ran an die Mitglieder des Golfclubs. Die Prüfung im Zweiten am 27.5.: Morgenstern/Steiniger/Mattonet – der Vortrag: eine Optikerkundin „stoniert“ die Bestellung einer Brille – alles wird bestritten. Wer trägt die Beweislast nach § 649 S. 2? Im Zivilrecht wurde nach den Möglichkeiten der Bauern gefragt, deren Gemüse keiner mehr abnimmt – selbständiges Beweisverfahren. Das nützt doch nichts, die Kunden kaufen trotzdem nicht – der schlechte Schein ist schon der Mangel – die uralte Endiviensalatentscheidung. Im ÖR Skybeamer – OVG Rheinland-Pfalz 8 A 11286/02. Und Petitionsrecht. Im Strafrecht Adhäsionsverfahren, Verfall, Einziehung, Rücktritt. Die FAZ berichtet noch mal über die Rettungsschirmgegner. Können die eine mündliche Verhandlung erzwingen? § 25 BVerfGG. Die Kanzlerin oder BMF Schäuble sollen möglicherweise in Karlsruhe angerufen haben und sich nach dem Sachstand erkundigt haben. Das glaube ich so erst mal nicht. Otto Schily versuchte mal, Frau Limbach an die Strippe zu kriegen, was als Aktion in der Liga Dominique Strauss-Kahn gewertet und an die Zeitungen gegeben wurde. So was tut man nicht. Die FAZ berichtet über Bienenvölker in den Innenstädten. Wie sieht das baurechtlich aus? Yorkshire Terriers und Geparden waren ja schon Vortragsthema. Haben Bienen nicht schon nach dem BGB ein unübersehbares Privileg? Und noch im Berliner Dom?

Der Vortrag vom 27.5.: mit 2,9 Promille drängelt der Täter jemanden mit 180 von der Überholspur. Ob er nun unter 20 oder 21 fällt, ist nicht klar. In der Prüfung Müller/Jox/Graf kam im Zivilrecht der BGH-Ebay-Gaststätteneinrichtungangebot durch die Ehefrau sowie nichteheliche Kinder. Im Strafrecht der Psychoarzt des BGH und Robert Hoyzer. Im ÖR der Hygieneampelfall aus der März-JuS. 10 Minuten Prüfungszeit blieben ungenutzt. 3 Kandidaten fielen durch. Die Völkerrechtler fragen sich, ob Zeugen von Massakern taugliche Beweismittel für einen Völkermord sind. Einen papertrail hinterlassen solche Herren ja nicht. Unser Führer wusste schon, warum er bei der Wannseekonferenz terminlich verhindert war.

Die zweite ÖR-Klausur im Mai: darf die Kanzlerin gleichzeitig Verteidigungsministerin sein plus Organstreit darüber. Dazu hat sich ja noch nicht mal unser geliebter Führer verstiegen. Der zutreffendere Ausdruck Kriegsminister wurde immer von jemand anderem gehalten, in dienender Funktion allerdings. Art. 115 b GG? Kann der Bundespräsident gezwungen werden, einen vorgeschlagenen Kandidaten zu ernennen? In der ersten neigt sich ein Baum infolge eines U-Bahn-Baus – dem Eigentümer/Erben/Mieter wird aufgegeben, ein Gutachten zu erstellen/das Fällen zu dulden/nicht einzuziehen, bevor das geklärt ist. Seit Stuttgart 21 müsste man eigentlich hinterfragen, ob ein Baum einer U-Bahn weichen muss. Das wurde aber wohl thematisch nicht verlangt. Die Prüfung im Zweiten am 26.5.: der Jobcenterkunde nimmt das Gespräch mit seinem Betreuer auf und stellt es ins Internet. Er trägt einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und hatte das Gerät vorübergehend seiner nichtsahnenden, unwilligen Freundin entwendet. Die Noten in der Prüfung Herlt/Weber/Schwieren: 15+12 ergaben 90, 6+9 zu 5,6; 9+14 wurden 95; 7+10 85. Es wurde viel gelacht, die Stimmung war also gut. Im ÖR Gaststättenauflagen, im Strafrecht Akteneinsichtsrecht, im Zivilrecht Erbrecht. Die Frist für das neue Wahlrecht ist verstrichen. Und jetzt? Erst mal gar nichts, denn Wahlen stehen ja im Bund erst mal nicht an. Kinderlärm soll demnächst kein Klagegrund mehr sein. Wie ist die jetzige Rechtslage?

Sie können mich theoretisch zwingen, eine Gegendarstellung auf meiner Homepage abzudrucken – OLG Bremen 2 U 115/10 – Heft 22 der NJW. Praktisch ist das schwierig, da sie nicht länger sein darf als meine Aussage und weil es sich um Tatsachen und keine Werturteile handeln darf. Machen Sie mal. OLG Hamm 28 U 49/10 – NJW Heft 22: ein Anwalt nimmt ein Mandat von einer Sozietät in die andere mit. Der Mandant will nun den Vorschuss auf die Terminsgebühr von der Altsozietät wegen Mandatsbeendigung zurück haben. Richtig? Die Noten aus der Prüfung Olzen/Habemehl/Lichtinghagen vom 4.5.: 59 zu 90 (10+7), 28 zu 48 (5+5), 39 zu 81 (12+12) und 25 zu 67 (8+11). BGH XI ZR 101/09: ein New Yorker Börsenmakler verschafft dem betrügerischen Geschäftsmodell Zugang zur NY-Börse. Haftung nach deutschem Recht? Zuständigkeit deutscher Gerichte? Der BGH hat alles bejaht. Kann man nun verlangen, so gestellt zu werden, als wenn man die Geldanlage nie gesehen hätte oder als ob sie erfolgreich gewesen wäre? Ist der Börsenmakler Dritter im Sinn der Gewerbehalle-Entscheidung? BGH VII ZR 28/10 – eigentlich hat ein Werkunternehmer ein Wahlrecht, wie er Mängel beseitigen will – aber nun doch nicht so ganz. Meist gibt es nur einen Weg nach Rom bei der Mängelbeseitigung. Das Robert-Koch-Institut warnt diffus vor norddeutschen Tomaten. Ermächtigungsgrundlage? § 40 LFGB mit § 12 des Landesgesetzes? Eher weniger. Zudem darf danach nur bei hinreichendem Verdacht gewarnt werden. Das wird teuer. Und nun zur umgekehrten Problematik: die Grünen schimpfen über zu wenig Information hinsichtlich europäischer Rettungsaktionen. Die Kanzlerin informiere den Bundestag nur über Zeitungsartikel. Art. 23 GG dürfte aber zu aschewolkemäßig formuliert sein, als dass daraus Munition gestrickt werden könnte. Wie man’s macht, macht man’s falsch.

Nachdem der EuGH vor langer Zeit in Sachen Lawrie-Blum EU-Inländer als Beamte zugelassen hat, sieht er das bei Notaren genauso – C-47/08. Die Legal Tribune fragt, was nun mit dem Deutschenvorbehalt in § 9 des Richtergesetzes sei. Ich frage mich eher, warum ich als Anwältin im Rheinland keine Notarin sein darf. Napoleon hat einen langen Arm.Ich erinnere mich, dass neulich das BVerfG die Altershöchsgrenze bei Notaren gehalten und nicht vorgelegt hat. Sollte man nicht einen zweiten Anlauf starten? Muss ein Minister die deutsche und zwar die alleinige Staatsangehörigkeit haben? Die SZ berichtet, dass die „Kläger“ in Sachen Rettungsschirm in Karlsruhe drängeln, weil Madame Lagarde in der Weltpresse zugegeben habe, dass sämtliche in Betracht kommende Vorschriften verletzt worden seien. Wie windet sich das BVerfG da raus?

Das OLG Schleswig-Holstein – 7 U 106/09 – verhängt einen punitive damage von 10.000 €, weil eine NRW-Richterin von einem Strandsegler über den Haufen gefahren wird und die Gemeinde sich hartnäckig weigert, zu zahlen. Haftet der Yachtclub mit? Die Prüfung am 20.5. bei Prof. Limpens u.a.: im Zivilrecht wurde die Examensklausur plus BGH – Wetten-dass im Robinson Club – Schuhe auf die Bühne werfen geprüft. Im Strafrecht die Examensklausur mit dem drive-by-shooting im Mafiamilieu. Im ÖR der Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Frau Prof. Nußberger sagt in der SZ nicht wirklich was dazu, dass der EGMR uns 2010 29 Mal verurteilt hat, in den letzten 50 Jahren aber durchschnittlich nur 2 x im Jahr. Der kommende Revierkampf zwischen dem EuGH und dem EGMR wegen Beitritts der EU zur EMRK – soll endlich doch anstehen – bleibt auch im ungefähren. Was soll sie auch pointiertes dazu sagen?

Die Noten vom 18.5. aus der Prüfung Zieschang pp.: 8+8 ergab 53, 4+5 wurden zu 45, 7+9 ergaben 61, 11+12 dann 81 und 11+14 90 – die Vorpunkte bitte selber ausrechnen. Ein feines Urteil zur GbR – BGH II ZR 249/09 – § 129 HGB – § 325 ZPO et alia. Die Prüfung Hillgruber/Gehle/Ehlen am 20.5.: im ÖR die Sicherungsverwahrung – darf das BVerfG da nach 2004 ein zweites Mal ran? Wieso darf die EMRK Auslegungshilfe für’s GG sein, wenn sie unter ihm steht? Im Strafrecht läuft der Ladendetektiv hinter dem Täter her, der gibt seinem Freund die Beute, welcher sie später aus Reue wieder in den Briefkasten des Kaufhauses wirft. Im Zivilrecht Rücktrittsproblematik plus VU, weil eine gekaufte Küche nicht bezahlt wurde.  Der Vortrag vom 20.5.: die Krankenschwester (Todesengel Michaela) stellt das Atemgerät eines todkranken aber schmerzlosen (wer’s glaubt) Patienten ab. Dessen Frau sitzt dabei. Die K verrammelt die Tür, damit sie keiner stört. Die Prüfung Hauck/Pabst/Stöckel: im Strafrecht ein Vortragsübungsfall aus dem Zweiten: der Nachbar, der während des Urlaubs Blumen gießen soll, telefoniert in die USA. Dann entreißt er nach der Rückkehr des Urlaubers dem DVDs, um die zu gucken. Im ÖR die 5% Klausel im EU-Parlament, im Zivilrecht Delikt/Gesamtschuld quer Beet. Die FAZ berichtet von dem dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht, den das LAG Hamm verschließen und ver.di das Arbeitskampfrecht eröffnen will. Art. 9 III gegen Art. 4? Kirchen segeln in die untergehende Sonne. Die SZ berichtet über das Testament eines 1919 verstorbenen amerikanischen Milliardärs – das Erbe soll kein ihn noch kennender Verwandter erhalten sondern nach dem Tod des letzten plus 21 Jahre die restlichen. Ginge das bei uns?

Leider interessiert manche Prüfer auch so was spezielles: Unternehmergesellschaften dürfen zwar nicht durch Sacheinlage gegründet werden, für die Kapitalerhöhung gilt das Verbot aber nicht – BGH II ZB 25/10. BGH 4 StR 691/01: der Verteidiger legt Revision ein – ein Mitgefangener des Angeklagten nimmt die Revision zurück – das geht – man glaubt es nicht. Die FAZ berichtet, dass schon die Magna Charta die Laienbeteiligung (also Lehrer) im Ermittlungsverfahren – die Grand Jury – enthalten habe. Die SZ meint, die Unschuldsvermutung gleichbedeutend mit in dubio pro reo (?) habe im 13./14. Jahrhundert Jean le Moine, dessen Beruf unschwer zu erkennen ist, erfunden. Der Supreme Court habe den Grundsatz in dubio pro reo im Urteil Coffin vs. US 1895 anerkannt. Dafür hat er aber lange gebraucht. Man verschiebe das Problem in die Beweiswürdigung. Der Beschuldigte habe aggressiv an seiner Verteidigung zu arbeiten. Entlastende Zeugen hat er zu finden. Das liest sich so, als ob das bei uns anders wäre – man erinnere sich an die nicht mehr zu findenden Beweisverwertungsverbote – Früchte des vergifteten Baumes kennen wir auch nicht. Die StA darf Fehler über Fehler machen. Rügeverkümmerung als Präkludierung – das ist auch eine Art von Einseitigkeit zulasten des Beschuldigten – dann lieber den perp walk und Fernwirkung von vergifteten Bäumen. Der EuGH hat sich bei Mathilde Grasser – C-184/10 – doch eines besseren besonnen. Der genuine link fehlt, wenn man eine Fahrerlaubnis ohne 6-monatigen Wohnsitznachweis präsentiert. Das Herkunftslandprinzip hat bei Verwaltungsakten eben doch ein Geschmäckle. Ein EU-Mitgliedstaat darf VAe hinterfragen – act of state doctrine angeknabbert.

Die Prüfung Kreße/Banke/Maschler am 18.5.: im Zivilrecht die Kartenlegerin und ein IPR-Fall – es wurden die türkischen IPR-Vorschriften ausgeteilt. Die Kegelsche Leiter und den Renvoi sollte man einordnen können. Im ÖR Prozesskosten und Beschwerde. Was ist ein Passivrubrum? Im Strafrecht will ein Lebensgefährte die Tochter seiner Freundin umbringen, damit die vorangegangene Körperverletzung nicht entdeckt wird. Die Prüfung Zieschang/Hegmann/Wackerbarth am 18.5.: im Zivilrecht ein Rundumschlag durchs IPR – Basics – dann der Umfang der deliktischen Haftung eines GmbH-Geschäftsführers – BGH VI ZR 325/09. Im Strafrecht Raub, im ÖR Platzverweis. Der Vortrag vom 18.5.: U verkauft dem B ein Grundstück mit Hausbau-Mutterboden-Verpflichtung plus Haftungsausschluss. Der Rollrasen hält nicht. Zusatzfrage: Unterschiede der Nacherfüllung beim Kauf- und Werkvertrag. In der Prüfung Ey/Gärditz/Boden kam im Zivilrecht Erbrecht und ein Schadensersatzfall. Im Strafrecht ein geklauter Maibaum plus Trunkenheitsfahrt. Im ÖR Windrad quer Beet im Baurecht und die Sicherungsverwahrung beim EGMR. Darf die bayerische Verfassung um eine Pflicht zur Integration von Ausländern sowie um ein Gleichbehandlungsgebot von Stadt und Land (Verbot der Clusterbildung) ergänzt werden? Darf, wie die Verteidigung im Kachelmannverfahren vorübergehend gefordert hat, die Öffentlichkeit während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen werden? Die Stadt Bonn soll wild entschlossen sein, zum Jahresende die Verträge über Publikumsstopper vor Geschäften auslaufen zu lassen. Was würden Sie einem Geschäftsinhaber raten? Hat er Chancen, das zu verhindern? Anspruch aus Anliegergebrauch plus Gewohnheitsstadtrecht?

Bei Günther Jauch wurde getestet, ob man aus dem Stand § 971 BGB versteht: Höhe des Finderlohnes bei 1 Million? Das OVG Münster möchte das Düsseldorfer Verbot des Bierbykes entscheiden – Fahrrad oder straßenverkehrsfremdes Dingsbums? Sondernutzung oder Gemeingebrauch? 11 A 2325/10. Die zweite Maiklausur: BAG 2 AZR 636/09 – der moslemische Arbeiter will bei Rewe kein Bier in die Regale räumen. Gewerkschaften dürfen und sollen Tarifverträge schließen sowie gegen gegenläufige Betriebsvereinbarungen klagen können. Ansprüche aus dem Tarifvertrag dürfen sie aber nicht einklagen – BAG 1 AZR 473/09. Dr. Westerwelle tritt das Amt des Vizekanzlers an Dr. Rösler ab – analog § 398?

Die erste Maiklausur: der angeblich arme Erblasser enterbt seine Tochter, damit der Sohn alles abwickeln muss. Der verkauft den röhrenden Hirschen auf dem Flohmarkt an seine Schwester, welche dahinter eine unbezahlbare Picassozeichnung findet. Er will die natürlich heraushaben. DSK weiß jetzt, was eine Wahlgegenüberstellung ist. Was hat er da denn angehabt? Wie wird man einen IWF-Chef los? Wäre das ein Kündigungsgrund nach § 626, wenn ein normaler Arbeitnehmer in dieser Situation wäre? Es wurde ein Haftbefehl beim IStGH gegen Gaddafi beantragt, was im Mittelalter die Vogelfreierklärung war. Die Exilsuche wird jetzt schwieriger.

Wie würden Sie entscheiden? Ich werde mit Firefox 4.0 hier bald wahnsinnig – downgraden geht wohl prinzipiell nicht – haftet ein solcher Browser, wenn er nichts kostet aber aufreizend langsam ist? Man hat das Gefühl, man kriecht hinter einem Viererflight mit Hundertjährigen her. Die Prüfung im Zweiten am 11.5. Becker/Statthalter/Tröber dauerte bis viertel vor sieben – nicht ganz unschuldig daran war, dass der Vorsitzende den Vortrag dann selber hielt – Dauer 27 Minuten. Die Noten soweit bekannt: 54 zu 98 (11+11), 40 zu 86 (10+12), 43 zu 81 (8+10), 27 zu 56 (5+8). Im Vortrag ging es um thematisch um den Rollsplittfall sowie Einspruch gegen einen Strafbefehl bei einem verstorbenen Verletzten. Im Strafrecht fällt einem Rentner das Gebiss aus dem Gesicht, weil sein Nahbar ihn auslacht – OLG Hamm vom 6.5.2010 2 Ss 200/09. Im ÖR Moratorium und AKWs in allen Details. Im Zivilrecht Zwangsversteigerung – Bereicherung – Grundschuld. Dürfte ein offensichtlich nicht immuner IWF-Präsident in Berlin aus einer Air-France-Maschine rausgeholt werden oder ist das französische Hoheitsgebiet zu respektieren? Die FAZ berichtet über die Nichtbesetzung der BFH-Präsidentschaft auf Veranlassung der Bundesjustizministerin. Konkurrentenklagen kennen wir aber solche gegen leere Stühle?

Die zwei ÖR-Klausuren in NRW im Mai: OVG Münster vom 29.9.2009 8 A 1531/09 sowie Gefährderanschreiben und Platzverweis plus Rückkehrverbot ins Zeltlager von Demonstranten gegen alle, obwohl nur sehr wenige gewalttätig geworden waren. Der Vortrag am 13.5.: T verpasst dem O nah am Straßenrand einen Luftfaustschlag, es kommt, wie es kommen muss, O weicht aus und wird vom Auto überfahren. In der Prüfung Bönders/Klein-Blenkers/Harperath ging es im Strafrecht quer Beet durch StPO und StGB. Im Zivilrecht kam die Thor-Steinar-Vermieter-Problematik. Im ÖR die Gewerbeuntersagung gegen Abzocker-GmbH, die Angebote so gestaltet, dass man nicht merkt, einen Vertrag geschlossen zu haben. Die Prüfung am 11.5. Henssler/Eske/Maske – die Punkte der Jury: 26 zu 57, 27 zu 43 (4+4), 53 zu 103 (14+12), 28 zu 50, 37 zu 74 (10+9). Strafrecht: warum heißt es Kapitalverbrechen (von caput — wollte ich schon immer mal wissen). Dann zwei kleine Fälle zum Scheinmitsteigern bei Ebay und Erpressung durch einen Finder, er werde die Geldbörse sonst verwerten. Im ÖR Glasverbot und Filmen auf Versammlungen. Im Zivilrecht wird wieder Mal die trächtige Kuh gestohlen. Und GbR/Bruchteilsgemeinschaft im Mietrecht.

Ist der Beurkundungstourismus zwecks Umgehung der teuren deutschen Notare zulässig? Problematisch im Gesellschaftsrecht, da Art. 11 EGBGB wegen Art. 37 nicht gilt. Näheres beim OLG Düsseldorf I-3 Wx 236/10 – erklärend in der Legal Tribune. Die Noten aus der Prüfung Morlok pp. vom 11.5.: 47 zu 100 (14+13), 28 zu 77 (13+12), 42 zu 90 (11+12), 37 zu 69 (8+8) und 37 zu 67 (6+8). Der EuGH C-115/09 gibt Umweltverbänden eine Klagebefugnis. Haben wir nun eine Popularklage, die wir bisher nicht hatten? Im Zivilrecht tritt man die Forderung einfach ab und ist dann noch Zeuge in eigener Sache. Bei Umweltprojekten kauften die Verbände naheliegende Grundstücke – das machte die Justiz aber nicht mit. Fraglich ist jetzt, ob der EuGH die Klagebefugnis auch bei Grundfreiheiten u.a. etwas lockerer sehen wird. Herr Rösler wechselt das Ministerium – er bleibt Minister – wieso bekommt er zwei Urkunden ausgehändigt?

Die erste ÖR-Klausur im Zweiten sieht nach LG Bonn 1 O 300/03 vom 18.2.2004 aus – Swingerclub aus baurechtlicher Sicht. Die Uni Bayreuth praktiziert die Methode „Haltet den Dieb“ – werkprägende Täuschung durch den Freiherrn, dessen Dirigentenvater schriftlich im Votum des Doktorvaters nach einer Zeitung Erwähnung gefunden haben soll. 17 Änderungsvorschläge, wenn sie rein gar nichts falsch gemacht haben? Notenprägend ist das Stichwort bei Examenskorrekturen. Es reicht nicht, einen Korrekturfehler gefunden zu haben, er muss die Note eben geprägt haben. Oft kommt dann im Widerspruchsverfahren die Anmerkung, dieser Fehler habe die Note allenfalls abgerundet. Nun will die Uni eine Promotionsvereinbarung (weshalb und wofür?) sowie eine eidesstattliche Versicherung – als wenn man in § 156 reinkäme, indem man ohne gesetzliche Grundlage eine solche Angabe erzwingt. Vorsatz, wenn ein „bewusster Arbeitsstil“ vorliegt? Die Definition ist ungewöhnlich – dezent bemeckert – wobei die m.E. nach nicht merken, dass sie sich damit selber charakterisieren.  Es ging hier um den Arbeitsstil des Professors. Der Freiherr konnte bei einer einzigen Promotion kaum einen Arbeitsstil entwickeln. Ich könnte stundenlang weiter ätzen. Die Prüfung am 11.5. Zaczyk/Morlok/Panizza: im Zivilrecht vermietet der Nachbar die Villa des urlaubenden Eigentümers. Im Strafrecht Mordmerkmale und Rücktritt. Im ÖR die 5% Klausel-EU-Parlament. Die FAZ am 11.5. hat einen schönen Artikel zur AG-Landschaft in Deutschland – welches Dax-Unternehmen gehört wem? Keine Deutschland-AG mehr, nur noch 44% in deutscher Hand.

Der Vortrag vom 11.5.: VG Koblenz 1 K 944/10 – 10 Yorkshire Terriers im Wohngebiet? Ein Ebay-Account geht nach normalen Stellvertretungsregeln – BGH VIII ZR 289/09. Was lernt man daraus als Gegner? Immer den Stellvertreter aus § 179 in Anspruch nehmen, schon wegen der Beweislastumkehr. Kann eine Gewerkschaft Primäransprüche aus Tarifverträgen einklagen oder ist das Sache des einzelnen Arbeitnehmers? BAG 1 AZR 473/09 – Mitte Mai werden wir es wissen. Der BGH beschäftigt sich mit einer Forderung über 2,28 Euro – diese ärgerliche Aktenversendungspauschale in Straf- und Bußgeldsachen von 12 € ist mit Mehrwertsteuer von der Rechtschutzversicherung zu bezahlen – IV ZR 232/08. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Der EuGH regiert auch in unser Steuerrecht hinein und schafft das Abstandsgebot des Art. 6 GG nun vollständig ab – C-147/08. Die SZ diskutiert die europarechtliche Relevanz des § 1309 BGB – Ehefähigkeitszeugnis für eine Ehe mit ausländischer Beteiligung.

Die Noten aus der Prüfung Limpens/Klein/Zieschang vom 27.4.: 28 zu 58 (6+8), 28 zu 70 (9+11), 69 zu 112, 30 zu 58 (7+7). Gilt § 169 GVG analog bei Theateraufführungen? Das VG Köln 6 K 947/10 lässt gegen den Willen des Intendanten keine Fotoaufnahmen während der Premiere zu. Die können ja bei der Generalprobe gemacht werden, ging hier aber nicht, das Persönlichkeitsrecht der Schauspieler soll vor der Bildzeitung geschützt werden. Eine BGH-Entscheidung intensiv wie ein Erbrechtslehrbuch – IV ZR 204/09 – entscheidungserheblich: Miterben haben keinen Auskunftsanspruch gegeneinander, Pflichtteilsberechtigte gegen Erben aber schon. Die Fundstelle für den Vortrag am 6.5.: OLG Saarbrücken 1 U 31/10-9. Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten: Schöffengericht Mainz vom 24.3.2011 – Tod beim Zahnarzt. Ist ein Zahnarzt, der ambulante Operationen in seiner Praxis durchführt, straf- und zivilrechtlich für einen groben Fehler seines Anästhesisten verantwortlich? „Ich bin doch kein Arzt“. Die FAZ diskutiert im Fall Verena Becker die Mosaiktheorie zu § 55 und zitiert BGH StB 9/08.

Die Prüfung Rosenberger/Skischally/Zieschang am 6.5.: im Strafrecht wurde ein Gartenzwerg für die Sammlung des A durch seinen Freund B stiebitzt,  was zu einem Rundumschlag bei den Konkurrenzen führte. Im Zivilrecht will ein Autolackierer, dem der Besteller nicht die notwendigen Teile liefert, Standgebühren haben. Im ÖR Guttenberg anhand der Promotionsordnung in Köln. Der Vortrag vom 6.5.: der Verkauf einer Solaranlage – der Verkäufer gibt an, dass ein Kontrahierungszwang zu 0,5 Euro pro Kilowattstunde bestünde, es sind aber nur 0,4 Euro. Ist das eine fehlerhafte Solaranlage? Normalerweise stellt man sich darunter eine vor, die nicht funktioniert. Ist das hier nicht eher ein Unternehmenskauf? In der Prüfung Köndgen/Huschens/Weingarten wurde im Zivilrecht falllosgelöst Bürgschaft/Schuldbeitritt/Ehefrau geprüft. Im Strafrecht eine Ringelnatter – ist diese ein gefährliches Werkzeug? Man muss dazu wissen, dass die nur beißen, wenn man sich drauf setzt und dann auch nicht immer. Es muss zu einem Disput zwischen einer Kandidatin und der Kommission gekommen sein, in welchem sinngemäß die Äußerung von nicht-mit-uns-anlegen fiel (Bitte – keine Hatemails deshalb – ich gebe das so wieder wie erzählt – präzisere Darstellungen sind selbstverständlich willkommen und erwünscht). Im ÖR Gemeinderecht entgegen den Protokollerwartungen. In einer Einzelprüfung im Zweiten Anfang Mai wurde der OVG-Münster-Fall „Fahrräder vor dem Hauptbahnhof dürfen nicht abgeschleppt werden, weil die StVO dazu nichts sagt“ sowohl im ÖR als auch im Strafrecht (Strafbarkeit der städtischen Mitarbeiter, die das Teil einpacken und sicherstellen) geprüft. Ein Unternehmer soll vereinbarungsgemäß 5 Tonnen Schutt beseitigen – er stellt eine Rechnung für 610 Tonnen – Wegfall der Geschäftsgrundlage? BGH VII ZR 216/08 – mit und ohne VOB? Nach der 30. Tonne hätte er ja mal Laut geben können. Der alte Trick der Handwerker: wir mussten mehr tun, als gedacht – bei Autos, im Garten. Bei Gericht haben die meist gute Karten, soweit ich das von meinem Ameisenhügel überblicken kann: hat er die Arbeit denn gemacht und war die notwendig? GoA – § 812. In der FAZ schreiben zwei EU-Kommissarinnen über das Recht auf Freizügigkeit – nach dem McCarthy-Urteil müsste es richtiger heißen: Obliegenheit zur Freizügigkeit. Kann und darf Griechenland aus der Währungsunion raus und in die Drachme rein? AEV – Wiener Vertragsrechtskonvention, allgemeines Völkerrecht, Reisende soll man nicht aufhalten? Die britische Wahlrechtsreform raus aus dem reinen Mehrheitswahlrecht findet nicht statt. Wer entscheidet bei uns wie über so was? Der BGH – VIII ZR 289/09 – entscheidet demnächst, ob ein Ebay-Account-Inhaber für Aktivitäten seines Ehegatten haftet. Vergleich mit Kontovollmacht – File-Sharing des erwachsenen Sohnes, Falschparken durch die Ehefrau? Professor Hassemer bespricht in der FAZ ein Traktat über die Pflicht, sich an staatlichen Prozessen zu beteiligen. Gäbe es denn eine Alternative oder ist die Pflicht eh nur eine Obliegenheit bzw. eine Scheinpflicht? Garmisch-Partenkirchen hat sich per Bürgerentscheid für die Olympischen Spiele entschieden. Könnte Bonn entsprechend für die Sommerspiele verfahren? Kompetenz?

Ein Richter zeigt die Kanzlerin wegen § 111 StGB an, weil sie sich über den Tod Osama Bin Ladins freut. Und gibt das an die Presse. Ich hoffe, er zeigt mich auch an, überschätze da aber wohl meine Wichtigkeit. Ist die Kanzlerin als solche bzw. als MdB immun? Bezieht sich § 140 StGB (nicht § 111- setzen – sechs – oder 1 Punkt bei Joachim Llamby) auf Navy Seals in Afghanistan sprich Pakistan? Ich hoffe, die bekommen das Bundesverdienstkreuz. Dürfen die gefundenen Anschlagspläne jetzt verwendet werden oder haben wir ein Beweisverwertungsverbot im Bereich der Gefahrenabwehr? Strafbarkeit dieses Richters? Ich würde eine Akte wegen § 185 anlegen.

Man sollte ab und zu ins Ausland reisen und zusehen, dass das amtlich bemerkt wird – im Fall McCarthy meint der EuGH – C-434/09, ein jamakainischer Ehemann dürfe nicht ins Land, wenn sie nicht mal außer Landes war. Methodisch und überhaupt schwer nachvollziehbar. Im Fall Zambrano im März 2011 durfte ein kolumbianisches Ehepaar in Belgien bleiben, weil es irgendwie an zwei belgische Kinder gekommen ist. Mr. Carpenter durfte seine eingeschmuggelte Ehefrau behalten, weil er seinem Handelsvertreterjob nur nachkommen könne, wenn sie ihm das Mittagsmahl zubereite. Ein deutscher Islamist will für Osama Bin Ladin ein öffentliches Totengebet veranstalten – verbotstauglich oder erlaubt die Religionsfreiheit ein solches Spektakel? Mir ist die Lösung für Tyrannenmorde eingefallen – man diskutiert im Nachhinein, ob die zulässig sind oder nicht. Der Demjanjuk-Prozess geht seinem Ende entgegen. Die StA sowie die Nebenklage sehen in der Anwesenheit eines zwangsverpflichteten Ukrainers dessen Beihilfe zum tausenfachen Mord. Der BGH hatte Splitterminenwartungsverantwortliche an der innerdeutschen Grenze freigesprochen – das sei eine sozialadäquate Tätigkeit gewesen. VG Aachen 7 K 2213/09 – wieder ein Abschleppfall – ein Anwalt will die Gebühren für die Leerfahrt nicht bezahlen.

Es gibt eine Fundstelle für den Vortrag im Zweiten am 4.5.: OLG Hamm vom 20.1.2009 – I-9/133/08. Die Prüfung Hellebrand/Dohnke/Scholten am 4.5.: eine reine ZPO-Prüfung, der Libyeneinsatz der Bundeswehr, ein Baurechtsfall, im Strafrecht Verständnisfragen und ein längerer Einbruchsfall, der nach JuS oder Klausurenkursfall aussah. Der Vortrag im Ersten am 4.5.: Anwaltsregress, weil Vermieteransprüche (zerkratztes Parkett und die durch den 12jährigen Mietersohn eingetretene Tür) nicht rechtzeitig eingeklagt wurde. In der Prüfung Olzen/Habermehl/Lichtinghagen kam im Strafrecht StPO (der Vorsitzende legte einen Zettel hin „Strafrecht?“), im ÖR Fukushima in Düsseldorf, im Zivilrecht § 426. Die Prüfung im Zweiten am 4.5. Selter/Schuld/Dienes – der Vortrag: ein Vertretungszeitungsbote fährt eine Radfahrerin zu Klump. Es werden der Verlag, der Chef-Zeitungsbote sowie der Vertreter (von dem der Verlag nichts weiß) verklagt. Zwei Hauptprobleme – wer haftet und Höhe des Schmerzensgeldes – 2.500 € – dafür muss schon ein Arm ab sein. Im ÖR die Solaranlage auf der Reithalle – im Strafrecht nur StPO, die Terrorzelle in Düsseldorf, Online-Durchsuchung, Haftgründe. Im Zivilrecht Vollstreckungsgegenklage und ein komplizierter Fall, den ich Ihnen jetzt erspare. Die Noten: 46 zu 96 (14+12), 35 zu 83 (12+12), 21 zu 54 (6+9), 54 zu 105 (15+12), 60 zu 115 (16+13). Die Prüfung war plus minus 16 Uhr vorbei. Die Nachbarprüfung ging wohl bis halb sieben abends. Die Stimmung war bombig, weil die Prüfer beim Vortrag und im Gespräch positive Feedbacks gegeben haben – Nicken z.B.. Ein Mädel bekam direkt ein Jobangebot. Die SZ meint, nachdem der EGMR 2009 wie ein Fuchs in den Hühnerstall gesprungen sei, habe das BVerfG nun eine tiefe Verbeugung gemacht. Einbehalten der Sicherungsverwahrten nur bei psychischer Störung und frische Anordnung ab 2013 nur bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten. Was ist also eine psychische Störung? In § 20 steht das so nicht drin. Die FAZ macht nun aus, dass die gezielte Tötung des Topterroristen unzulässig gewesen sei. Jeden Geisel nehmenden Bankräuber darf man mit dem gezielten Rettungsschuss nach § 63 II PolG erledigen. Es kommt natürlich auf die Einzelumstände an. Hätte er denn überhaupt auf die Art und Weise festgenommen werden dürfen? Adolf-Eichmann-Entführungsproblematik reloaded? Alles eine Diskussion im Hühnerhof, nachdem der Fuchs erledigt wurde. Gott sei Dank!

Die Prüfung am 29.4. Mansel/Quarch/Horst: die Prinzenhochzeit wurde rundum thematisiert. Prinz William macht die Hochzeitsreise nach Deutschland (das glaube ich eher weniger) – kann er hier strafrechtlich verfolgt werden? § 20 I GVG – Lex Honnecker. Im ÖR wird ein Verein zur Rettung der Monarchie gegründet – die Polizei will mit Tonbändern rein – Klausur-Urteil-Vortrag. Im Zivilrecht fällt die Hochzeit aus – was ist mit den teuer gemieteten Fensterplätzen? Die Noten: 39 zu 77 (8+10), x zu 66 (12+9), 41 zu 90 (13+12), x zu 43 (3+5), x zu 68 (5+11) und 4+6. Der erwartete Krawall zwischen dem BVerfG und dem EGMR fällt aus – auch Karlsruhe pocht auf das Abstandsgebot bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wobei das Therapieunterbringungsgesetz nur der Idee nach für zielführend empfunden wurde. Bis wann muss ein Mieter, der renoviert hat, ohne renovieren zu müssen, seinen 812er geltend machen? BGH VIII ZR 195/10 – § 548 gilt. Die Entscheidung zu den Detektivkosten bei Tanken ohne zu Bezahlen ist da – VIII ZR 171/10 – die Verhältnismäßigkeit bezieht sich nicht auf den Tankpreis sondern auf verständige Aufwendungen eines verständigen Menschen. Hält nun die 5%Klausel bei den deutschen Europawahlen? Die Zeitungen meinen, die Entscheidung sei offen. Muss es eine Rückkoppelung zu den Parteien im Bundestag geben? Eine völlig neue Erfindung. Wenn die 5% Hürde für Straßburg fällt, dürfte die in Berlin nicht mehr zu halten sein – gleichermaßen nicht in den Landtagen. Heute werde das BVerfG dem EGMR aber sagen, wer Koch und wer Kellner sei. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung würde bleiben – wir werden es nachher erfahren. In der SZ meint Professor Kreß, dass der Krieg – im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt – zu schnell als Rechtfertigungsmittel für alles missbraucht werden könne. Also wenn man diesen Oberterroristen nicht im Kampf – unser Führer ist ja angeblich sogar in seiner Hochzeitsnacht gefallen – töten darf, wen denn dann? Zudem verbietet Art. 23 der Haager Landkriegsordnung (analog für Hubschrauberattacken) das nicht. Und einen Verstoß gegen den noch fortgeltenden Vertrag von 1648 wird ja wohl keiner annehmen.

Die Noten aus der Prüfung Timme/Doleischv.Dolsperg/Hillgruber vom 29.4.: 32 zu 58 (6+6), 42 zu 83 (8+11), 39 zu 65 (2+8), 35 zu 67 (8+8) und 42 zu 79 (10+9). Der US-Präsident hat seine Mitarbeiter zu einer Kinovorführung – Tötung vor laufender Kamera – eingeladen. Die Noten aus der Prüfung Laumen/Hoffmann/Domat vm 19.4. soweit bekannt: 50 zu 81 (10+7), 57 zu 102 (9+12) und 38 zu 75 (7+10). Ist das OLG-Rostock-Urteil 5 U 105/08 falsch, weil § 906 II 2 direkt und nicht analog angewandt wurde? Der BGH hält formularmäßige Aufrechnungsverbote für unwirksam – VII ZR 209/07 – jedenfalls bei Architektenverträgen. Müsste das nicht erst recht bei Mietverträgen gelten und dann auch für Zurückbehaltungsrechte, womit das mit der Temperatur verschwindende Zurückbehaltungsrecht wegen zu heißer Räume doch nicht abbedungen werden könnte? Die Prüfung am 29.4. Lehmberg/Wolters/Merschmeier – aus 37 Vorpunkten kann man 90 machen. Im Zivilrecht Haftung des Mieters nach Kündigung und Rechtshängigkeit der Räumungsklage. Im Strafrecht StPO – § 323 a und Schwarzfahren. Im ÖR eine Examensklausur – Tropical Paradise – sowie was einem aktuell zur Schutzfunktion der Grundrechte einfiele. Der finale Rettungsschuss gegen den Topterroristen. Justice has been done. Gefühlt ist das zutreffend.

Die erste Maiklausur im Zweiten beschäftigt sich mit Mähdruscharbeiten (Sie lesen richtig) – OLG Rostock 5 U 105/08. Die Prüfung am 28.4. Hammerschlag/Mülheims/Brenner: Im ÖR zunächst, welche Lehrbücher und Kommentare man zum Verfassungsrecht gelesen habe (Prof. Isensee wagte mal, das zu erfragen und erhielt die Antwort, man habe kein Lehrbuch zu irgendwas gelesen sondern nur mit Repetitoriumsskripten gearbeitet). Dann stirbt ein Zeuge Jehova nach einem Arbeitsunfall auf dem OP-Tisch wegen verweigerter Bluttransfusion. Hat die Witwe einen Anspruch auf Rente – ist der Arbeitsunfall wesentliche Bedingung? Im Strafrecht, wie die Protokolle voraussagen, ein JuS-Fall – April-Werkunternehmerpfandrecht als Schadenskompensation. Im Zivilrecht will ein Arzt von nicht erschienenen Patienten Entschädigung. Was haben Gaddafi, Osama-Bin-Ladin, Wilhelm Tell, der Westfälische Friede und Art. 20 IV GG sowie die Libyen-UN-Resolution gemeinsam? Das Problem des Tyrannenmordes. Die SZ äußert sich zu der am 3.5. anstehenden Verhandlung beim 2. Senat zur 5%-Klausel des EU-Parlamentes. Darf das BVerfG da zum zweiten Mal dran? Es gibt doch schon eine Entscheidung von ca. 1979.

April: Die Prüfung am 29.4. Hillgruber/Doleischv.Dolsperg/Timme: im Zivilrecht ein Protokollfall – Singlebörse/Ehemaklervorschrift-analog-Durchschlagen auf § 779? Plus ZPO – Mahnverfahren. Im Strafrecht Examensklausur – Amoklauf eines unglücklich verliebten Schülers – Winnenden abgewandelt. Im ÖR Stuttgart 21 – Gesetzgebungskompetenz des Landes für Volksentscheid? Und eine VGH-Entscheidung: Inkompatibilität Ratsmitgliedschaft plus einer Tätigkeit X. Warum verlangt NRW ein Quorum von 1/3, der Bund aber 1/4 für die abstrakte Normenkontrolle? Der Bund hatte auch mal 1/3 – wegen der großen Koalition ist das aber abgesenkt worden (da hätte ich auch nur rumgeschwafelt). Das BVerwG hat das Prinzip der Ämterstabilität wegen der erstaunlichen Präsidentenbesetzung beim OLG Koblenz gekippt – nun soll dieses Gericht abgeschafft werden – alle OLG-Angelegenheiten (welche könnten das denn sein?) sollen zum OLG Zweibrücken gehen (ein Blick auf die Landkarte wäre hier mal hilfreich – wer wo hin fahren müsste). Kann man eine Gerichtsstabilität einklagen? Überhaupt und wenn ja, wer? Ein Anwalt, ein OLG-Richter, ein Mandant oben fast im Siegerland? In NRW müsste das Justizgesetz geändert werden – also Verfassungsbeschwerde  – Grundrecht auf ein fußnahes OLG oder überhaupt ein OLG? Der erste Sonntag nach Ostern ist nicht nur Palmsonntag sondern mancherorts traditionell verkaufsoffener Sonntag – dummerweise dieses Jahr deckungsgleich mit dem 1. Mai, den unser geliebter Führer zum Feiertag erklärt hat (damit man mehr Zeit für die Parteiarbeit hat). Kann man, wenn ja vor welchem Gericht und wer gegen wen, erfolgreich dagegen vorgehen? Ein OLG soll in einem Verfahren gegen einen Einzelhandelsverband den Sonntag geschützt haben.

Die letzte Strafrechtsklausur hat Elemente des BGH 3 StR 246/06. Der Vortrag vom 29.4.: Freiburg -Bermudadreieck – VGH Mannheim 1 S 2200/08 – städtische VO gegen Alkoholausschank in der Innenstadt. Ein Student will dagegen vorgehen. Die Noten aus der Prüfung am 15.4. Dabitz/Krebs/Scherf: 25 zu 55 (9+7), 56 zu 115 (14+15), 37 zu 68 (7+8), 32 zu 69 (7+10), 63 zu 115 (10 + 14). Circa 2.500 Kandidaten im Zweiten, 85 mit gut, 55% Frauen, 77% der Verbesserer haben sich verbessert – einer von ausreichend auf gut. Also ran. Die Prüfung Löwer/Roehling/Oehme am 28.4.: im ÖR kein Vorlesungsfall, da eine Kandidatin wiedererkannt wurde – Doc Morris Problematik. Im Strafrecht die Pfandflaschenproblematik und im Zivilrecht die Gaspreiserhöhung – Relation zu Ölpreisen bzw. umgekehrt. Der Vortrag vom 16.3. – baptistische Eltern gegen Sexualkundeunterricht und Karnevalsveranstaltung durch die Schule – 1 BvR 1358/09 – soll länderübergreifend die zweite ÖR-Klausur gewesen sein. Was kann die Stadt Köln gegen sog. Tinker machen? Für Nicht-SZ-Leser: irische fahrende Teer-billig-in-Hofeinfahrt-gießende Fahrensleute, die in einer großen Gruppe nahe des Doms ihren Fuhrpark hingestellt und dann die Altstadt heimgesucht haben. Darf am fortgefallenen 1. Mai-Feiertag eine Demo mit dem Thema „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ stattfinden? Der VGH Mannheim – 1 S 1250/11 – meint ja. § 130 StGB? Das Bundesjustizministerium will bei § 522 ZPO eine halbe Sache machen. Bei Streitwerten ab oder über 20.000 € gibt es doch ein Rechtsmittel trotz schriftlichen Verfahrens.

Der Vortrag vom 27.4.: A bekommt von B ein Darlehen, über 1.600 €, angeblich für Mietschulden, in Wirklichkeit für einen Fernseher, und verschweigt weitere Schulden über 10.000 €. Hätte angeklagt werden müssen, wenn nur 1.000 € zurückgezahlt werden? Zweite Frage: Beendigungsmöglichkeiten des Ermittlungsverfahrens außerhalb der Anklage. In der Prüfung Limpens/Zieschang/Klein wurde im Zivilrecht die Anfechtung eines Prozessvergleiches geprüft sowie die Pfandflaschenproblematik. Im Strafrecht Sterbehilfe und im ÖR Normenkontrollen aller Art sowie das Gentechnikgesetz als Gegenstand – dann noch das Vorgehen gegen einen Abenteuerspielplatz einer Gemeinde. Der Vortrag vom 28.4.: VG Lüneburg 2 A 63/06 – ein Gepardengehege im unbeplanten Innenbereich? Es klagt der Nachbar, der selber ein illegales Gehege für andere Viecher (welche Geparden wohl für lecker halten) hält. Es gab mal eine Examensklausur, in welcher Wölfe und Gänse im selben Waggon transportiert wurden. Durfte die Bundeswehr im Februar deutsche Staatsbürger aus Libyen evakuieren ohne bzw. gegen den Willen Gaddafis? In Mogadischu hat uns der Staatspräsident damals erlaubt, zu landen. Die legal tribune diskutiert den Verteidigungsfall des Art. 87 a II GG. Das sieht eher nach einem Erst-Recht-Argument des Art. 35 GG – Katastrophenfall im Ausland aus.  Staatsorganisationsrechtlich. Völkerrechtlich würden wir mit dem Carolina-Fall und preemptive strike argumentieren. Auch mit 65 Seiten im Strafrecht und 50 Seiten jeweils in den anderen Klausuren kann man auf mehr als 40 Vorpunkte kommen – ich hatte ja despektierlich über diese juraexamen.com-information geschrieben. Mein pauschales Vorurteil gegen so was lege ich allerdings nicht ab – da bin ich beratungsresistent. Die FAZ läuft sich für zwei wichtige Verfahren beim BVerfG nächste Woche warm: die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung – das BVerfG wird wohl dem Konflikt mit dem EGMR nicht ausweichen. Dem EuGH geht es systematisch aus dem Weg – die Altersgrenze der Notare wurde letztens z.B. nicht vorgelegt. Dann wird die 5% Hürde für die deutsche Wahl zum EU-Parlament verhandelt. Unterschied zur 5% Hürde in Bundes- und Landtag? Ist das EU-Parlament nicht eher dem Bundesrat vergleichbar? Ist die 5% Hürde bei den heutigen politischen Verhältnissen per se noch akzeptabel? Da das EU-Parlament immer noch nach d’Hondt beschickt wird, wird es doppelt gegen kleine Parteien geschützt. Das könnte zu viel sein. Warum reist es penetrant zwischen Straßburg und Brüssel trotz der hohen Kosten? Laut Zeitung trifft die Polizei bei dem Einfangen eines bissigen Kampfhundes durch einen Querschläger das Opfer des Hundes, welches nun sowohl gebissen als auch angeschossen ist. Haftet der Hundehalter dafür? § 833? § 823? Es wird gemunkelt, dass das Brautpaar des Jahrzehnts einen Ehevertrag geschlossen habe, damit sie nicht mit dem Thronfolger nach Neuseeland umziehen kann. Wäre ein vertragliches Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater, komme was wolle, rechtlich zulässig? Mal unterstellt nach deutschem Recht?

Die Prüfung am 20.4. Kapischke/Orth/Kempen: im Zivilrecht stellte sich die Frage, ob man (eine Frau) sich  nackt im Garten sonnen darf. Was, wenn ein anderer das Foto dann ins Internet stellt, weil er glaubt, eine Prominente liege da? Im Strafrecht entwendet die getrennt lebende Ehefrau den Fernseher. Mittels des gemeinsamen 12jährigen Sohnes und eines Telefonmitschnittes soll sie dann überführt werden. Im ÖR wurde der Libyen-Auslandseinsatz der Bundeswehr geprüft sowie Rechtsbehelfe gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Der BGH sieht in einer Internet-Hausverlosung einen Betrug – 1 StR 529/10 – Täuschung über Tatsachen oder über die Rechtslage? Bei Mahnbescheiden über Ehemaklerlohn sah das OLG Stuttgart ca. 1979 keine Strafbarkeit. Liegt hier zudem nicht eine bewusste Selbstschädigung vor? Ich weiß doch, dass ich im Grunde keine Chance habe. Die erste Klausur im ÖR im April = OVG Münster 7 B 985/10 vom 20.9.2010. Braucht eine Solaranlage auf dem Dach einer Reithalle einer Baugenehmigung? Liegt denn eine Nutzungsänderung vor, wenn die Ölheizung gegen Gas ausgetauscht wird? Das soll eine Nutzungsänderung sein? Man hat den Verdacht, dass die Bauaufsichtsbehörde die Gebühren braucht. Ein 18jähriger Juristensohn tritt mit dem beschuhten Fuß einem am Boden liegenden Opfer mehrfach auf den Kopf. Die Medien regen sich über den nicht erlassenen Haftbefehl auf – § 105 JGG, § 72 JGG gilt nicht. Haftgründe? Darf das Video über die Presse veröffentlicht werden? Verwertbarkeit im Prozess? Warnschussarrest als Konsequenz, wobei der bei einem 18jährigen nicht zulässig wäre.

Hat ein Kinderarzt ein Zurückbehaltungsrecht, wenn es in seinen Mieträumen zu heiß wird und kann der Vermieter dieses wirksam ausschließen? BGH XII ZR 132/09 – interessanterweise verschwindet das Zurückbehaltungsrecht mit der Hitze und kann sogar ausgeschlossen werden. Eine weitere Variante zu den Flächenabweichungen bei Mietverträgen – im Mietvertrag steht die Anzahl der Räume sei entscheidend, aber nicht die Größe – BGH VIII ZR 306/09. Der neue Chef der Stasi-Unterlagenbehörde (wird vom Bundestag gewählt und untersteht der Aufsicht der gesamten Regierung und nicht des Innenministers) will die Ex-Stasi-Mitarbeiter loswerden. Gelten für die Versetzung die selben Spielregeln wie für eine nun sicher unzulässige Kündigung? Die letzte Zivilrechtsklausur in NRW beschäftigt sich nach den wirren Ausführungen bei juraexamen.com mit der notwendigen Kongruenz zwischen versprochenem und erhaltenem Erfolg beim Makler – wie, wenn der Ehemann Vertragspartner ist und die Ehefrau mietet dann? Wie bei dem Gesellschafter einer GmbH?

Der Vortrag vom 20.4.: der Hehler soll für den Dieb Schmuck veräußern und 20% erhalten. Statt zu den vereinbarten 5.000 € – Mindestpreis – zu verkaufen, schenkt er den Schmuck seiner Freundin und erzählt dem Dieb, er habe nur 2.500 € erzielen können. In der Prüfung Schilken/Faßbender/Eschweiler wurden aus 47 Punkten 93 (10+12), aus 40 90 (14+x) und ein Befriedigend sowie Ausreichend. Im Zivilrecht § 399 und § 405 BGB sowie ein klassischer BGH-Fall NJW 2001 S. 231 = IX ZR 255/99: Vollstreckungsgegenklage, wenn der Schuldner erfährt, dass die Forderung längst abgetreten ist oder muss er hinterlegen? Im Strafrecht BGH NJW 1994 – drei Gangster wollen einen Juwelier überfallen – einer offenbart sich der Polizei und macht zum Schein weiter mit – gegenteilige Entscheidung zum Münzhändlerfall 1 Jahr später. Im ÖR die Examensklausur mit dem Prüfungsrecht der Kanzlerin. Das LAG Hamm ist der Auffassung, dass der Spruch „Jesus hat Sie lieb“ aus einem Callcenter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Was ist der Unterschied zu dem Kopftuch der Parfümverkäuferin oder der Weigerung des moslemischen Arbeiters, Alkoholkästen zu schleppen? Was ist, wenn er „Grüß Gott“ sagt und das nicht in Bayern? Der 2+4 Vertrag ist ungefähr 20 Jahre alt – deshalb berichtet die FAZ. Ein Friedensvertrag – warum erst so spät? Der Westen wollte keinen (Friedensverträge enthalten Reparationsverpflichtungen), die Russen auch nicht (sie hatten die Reparationen in Form einer GoA schon durchgeführt). In der FAZ wird die wünschenswerte aber nicht körperenge Praxisnähe der Ausbildung verlangt. Dann sollte man doch mal damit anfangen, keine 4 Jahre schweigende Vorlesungen zu halten sondern den Kandidaten beizubringen, sich zu artikulieren und zu diskutieren. Sollten Sie in der Prüfung eine Frage mit einer Gegenfrage kontern „wollen Sie darauf hinaus, dass….?“ wundern Sie sich bitte nicht über die Replik „die Fragen stelle immer noch ich“. In Hessen sind am Karfreitag Tanzveranstaltungen tabu – Musik dürfe aber gespielt werden. Eigentlich ziemlich fragwürdig, wenn man Billy Elliott kennt. Das Parteienausschlussverfahren gegen Herrn Sarrazin beginnt. Muss es zwei Instanzen geben? Meinungsfreiheit gegen Parteidisziplin? Da BGH VIII ZR 145/09 in einem Bundesland als Klausur lief, sollte man sich, wenn man gerade gar nichts anderes zu tun hat, die Entscheidung mal ansehen.

Und auch die Noten aus der Prüfung Henssler/Oehme/Weingarten vom 15.4.: 37 zu 81 (8+12), 38 zu 76 (5+11), 24 zu 60 (6+10), 27 zu 55 (7+7) und 30 zu 61 (7+8). Die Noten aus der Prüfung Ahn-Roth/v.Coelln/Macioszek vom 14.4.: 62 zu 100 (8+10), 54 zu 96 (9+11), 34 zu 58 (6+6) und 41 zu 73 (8+8). Das BVerwG meint, das die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht zum Wiederaufleben des alten Statusses führt aber analog § 38 StAG wird man wie ein ehemaliger Deutscher behandelt. Wen verklagt eine Ortskraft der algerischen Botschaft, wenn der Lohn nicht kommt? Den Botschafter, das Land? Geht das überhaupt – Exterritorialität und Art. 18 EuGVVO – der EuGH soll entscheiden – Vorlage des LAG Berlin-Brandenburg 17 SA 2620/10. Der Vortrag vom 19.4.: ein Onkel-Fahrlehrer gibt seinem Neffen eine Fahrstunde – beide sind angetrunken. Die Fahrt endet auf dem Privatparkplatz des O – der Neffe fährt den Wagen gegen das denkmalgeschützte Haus, um Autos nicht zu beschädigen. In der Prüfung Hoffmann/Domat/Laumen wurde im Zivilrecht der Überbau thematisiert, im Strafrecht will der Vater aus Habgier und der Sohn aus Mitleid die krebskranke Mutter töten. Im ÖR Gang des Gesetzgebungsverfahrens, welches in der GeschO des Vermittlungsausschusses endete. Die zweite Klausur im Ersten im April soll auf BGH VIII ZR 318/08 basieren – Radarwarngerätverkauf im Internet. Darf eine Gesetzesinitiative sich auf einen Zweizeiler beschränken „wir übernehmen das Versammlungsgesetz des Bundes, ergänzen lediglich § 15 um einen weiteren Absatz – keine Demo an historisch bedeutsamen Orten“? Der Sächsische VGH meint nein. Jetzt gilt nach Art. 125 a GG erstmal das alte VersG weiter. Ist ein Führererlass (herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag) vom 19.5.1943, durch den ausländische Wehrmachts- und SS- und Polizeiangehörige automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, weiter? Art. 123 GG. Fallen Wahlplakate unter § 18 LStrWG? VG Dresden 3 K 1728/09.

Der katholische Priester des Äquivalentes des Kölner Doms in Bonn ruft zum Boykott einer Buchhandlung auf, weil die Werbung zum „Hasenfest“ statt zu „Ostern“ macht. Unterschiede zum Lüth-Urteil? Darf bzw. muss eine Kirche polarisieren? Rechtsweg? In der FAZ behauptet im Zusammenhang mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung ein ehemaliger BGH-Richter, welcher vor seiner BGH-Zeit erreicht hatte, dass geringe Mengen von weichen Drogen nicht vom Legalitätsprinzip erfasst werden, dass es kein Grundrecht auf Sicherheit gäbe. Grundrechte seien Abwehrrechte gegen den Staat – Schutzpflichten des Staates seien nachrangig. Wie meistens kommt es drauf an – Art. 2 II GG sowie die Menschenwürde dürften auch mal staatliche Leistungsanstrengungen erzwingen. Die SPD will ein Whistleblowerschutzgesetz durchsetzen. Darf nicht heute schon jeder alles, was wahr ist, sagen und den Behörden melden? Oder gibt es Treuepflichten, welche Abstufungen verlangen?  Das Erpressungspotential eines solchen Gesetzes liegt auf der Hand. Herr Gabriel ist aufgrund der Fastenzeit wohl unterzuckert. Die EU-Kommission verlangt rabiat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, obwohl wir der Meinung sind, dass diese unnötig und unverhältnismäßig ist. „Solange III“ in Sicht? Endlich doch Krawall mit dem EuGH?

Die Noten aus der Prüfung Müller/Domat/Klein-Blenkers vom 6.4.: 30 zu 65 (6+7), 55 zu 91 (9+9), 39 zu 83 (11+11), x zu x (5+7), 66 zu 116 (11+13). Die Prüfung Dabitz/Krebs/Scherf am 15.4.: im Zivilrecht die Kartenlegerin – diesmal will ein Unternehmer die Zukunft wissen. Warum habe sich die Frage nach der Unmöglichkeit nach altem Recht nicht gestellt? § 306 a.F. sah als Rechtsfolge die Nichtigkeit vor. Und der Leiter der Abteilung Sponsoringaktivitäten bei Henkel verspricht Brawn = Mercedes 90 Millionen Euro für drei Jahre – ohne Wissen des Vorstandes – in den Räumen von Henkel. ZPO. Im Strafrecht der Rollsplittfall – wie kommt eine Unfallflucht zum BGH? Und der Überfall auf einen Geldboten an der Autobahn. Im ÖR versteigert eine Stadt wegen einer Geldvollstreckung ein Auto – der Ersteigerer merkt, dass es schadhaft ist. Dann eine alte Examensklausur. Ein Vermessungsingenieur vermisst 10 Jahre zu spät und will sein Geld haben. Der Vortrag vom 15.4. war eine Variante von BGH NJW 1987 S. 2812 – Fund im Selbstbedienungsladen? In der Abwandlung war gefragt, ob ein „Finder“ im Supermarkt analog § 973 einen Herausgabeanspruch hat. Allmählich verfestigt sich mein hinreichender zu einem dringenden Tatverdacht, dass die Vortragsfälle in den vorherigen Prüfungen angetestet werden, ob sie geeignet sind.  In der Prüfung Henssler/Oehme/Weingarten wurde im Zivilrecht Arbeitsrecht geprüft. Arbeitsverweigerungsrecht eines Arztes in einem Forschungsunternehmen nach Fukushima? BAG 2 AZR 285/88. Im Strafrecht eine Abwandlung eines BVerfG-Urteils 1 BvR 1531/90 = natürlich Klausur gewesen: der Taxifahrer hat an seinem Taxi einen Slogan „Atomkraft ja bitte“. Nach einer VO sind religiöse bzw. politische Äußerungen verboten. Im Strafrecht wurde der Fall aus der letzten Prüfung  recycelt. Ein eifersüchtiger Lover sagt der Bundespolizei, der Neue sei ein Al Quaida Kämpfer und wolle gerade einreisen. Die Noten aus der Prüfung Köndgen/Mertens/Jorasch vom 8.4.: 46 zu 84 – 47 zu 82 – 56 zu 98 – 51 zu 91 und 64 zu 108. BGH VIII ZR 146/10 – darf ein Vermieter nach 11 Monaten Zuwartens wegen Mietrückstands kündigen? Bedarf es einer Abmahnung, die hierfür nicht vorgesehen ist? Wie wäre es im Arbeitsrecht? Da schaden zuviele Abmahnungen.

Die Noten aus der Prüfung Schmidt-Eichhorn pp. vom 13.4..: 38 zu 70 (10+7), 30 zu NB (2+2), 40 zu 76 (8+9), 36 zu 60 (5+4), 33 zu 56 (5+6). Eine der Examensklausuren im ÖR im Zweiten: der NPD-Bezirksschornsteinfeger – OVG Sachsen-Anhalt 2 M 248/08. Das Desaster mit dem Bonner Weltkonferenzzentrum: keine Zeitung – schon gar nicht der Generalanzeiger, das muss man so hart sagen – hat den Sachverhalt bisher juristisch nachvollziehbar geschildert. Die Einzelinformationen aus dem Internet: der Investor mit 40 Millionen verschafft sich Fremdkapital von Herrn A über 10 Millionen zu 60% Zinsen und gibt als Sicherheit 94% seines Anteils an dem Projekt. Herr A. bekommt 13 Millionen, erreicht aber trotzdem die Eintragung im Grundbuch mit einer Grundschuld aber nicht für die Gesellschaft, welche den Kredit gegeben hat sondern eine andere, was wohl übersehen wurde. Die kriegt man jetzt – LG Bonn 13 O 156/09 (finde ich im Netz allerdings nicht) – nicht aus dem Grundbuch raus. Wie kann das denn sein? Fehlende Aktivlegitimation der Stadt Bonn? Eine Grundschuld ist ohne Schuldgrund?

Der Vortrag am 14.4.: A beschuldigt Z bei der Polizei zu Unrecht einer gefährlichen Körperverletzung (§§ 164 I, 187). Er legt ein Attest mit dem Briefkopf des Doktors H und seiner eigenen gut leserlichen Unterschrift. In der Hauptverhandlung kippt er (Rücktritt analog § 158 von § 164 und § 187?). In der Abwandlung bauscht er auf (§ 164 I?). In der Prüfung Ahn-Roth/Macioszek/von Coelln kam im Zivilrecht der Vortragsfall mit der Hüpfburg. Im Strafrecht ein Protokollfall zur StPO. Im ÖR die AKW-Problematik und Freiherr zu Guttenberg. Im Strafrecht noch ein nettes Fällchen: jemand nimmt am diesjährigen Marathon teil und nimmt seine Nummer vom letzten Jahr. Die FAZ berichtet über Sarkozys Gedanken über die Formulierung „Im Namen des französischen Volkes“ und seine Schlussfolgerung für die Gerichte. Um die Laienbeteiligung sicherzustellen, wird unterhalb des Schwurgerichtes, was wohl da wirklich eines ist, eine Schöffenbeteiligung eingeführt. Ein Prüfer wollte mal wissen, wann und wo es lautet/e: Im Namen der Republik/des Reichs/des Rechts/des Königs/des deutschen Volkes. Jedes Jahr dasselbe Problem – der Karfreitag und das Sonn- und FeiertagsG NRW. Ist eine Kabarettaufführung, in welcher die Evangelen durch den Kakao gezogen werden, unzulässig? Kunst gegen Religion.

In der Prüfung Ey/Horst/von Danwitz am 12.4. die Noten: 27 zu 57 (6+8), 51 zu 90 (9+10), 52 zu 98 (10+12), 30 zu 60 (6+8), 36 zu 71 (8+9) und 41 zu 83 (9+11). Im Zivilrecht der Schokoriegel an der Tankstelle plus Detektivkosten von 185 Euro. Im Strafrecht der alte Tatort mit dem Rentner als Diamantenkurier. Im ÖR Versammlungsrecht. Die Noten aus der Prüfung Dabitz/Muckel/Krieg vom 13.4.: 47 zu 102 (13+14), 30 zu 53 (5+6), 26 zu 52 (5+7), 36 zu 78 (10+10) und ein U-Boot, welches mit Befriedigend nach Hause ging. Die Prüfung Dabitz/Krieg/Muckel am 13.4: im Zivilrecht der Vortrag vom 12.4. sowie ZPO von allen Seiten –  das war nach den Protokollen nicht zu erwarten. Im Strafrecht der Münzhändlerfall und ein Lover sagt den Behörden, der einreisende Neue seiner Freundin sei von Al Quaida. Im ÖR Rechtsschutz gegen Schilder auf der A 8 in Bayern „Überholverbot für LKWs bei Stau“ – es wurde das Widerspruchsverfahren in allen Details ventiliert, da es das in Bayern noch gibt. Ich verkneife mir da jeglichen Kommentar. Die Kommission bestand auf schulmäßigen Definitionen mit wenig Fallbezug. Die Frequenz, gefragt zu werden, war unterdurchschnittlich – jedenfalls bei dem Großteil der Kandidaten – präziser will ich da nicht werden – ich war nicht dabei. Der Vortrag am 13.4.: BVerfG 2 BvR 693/09 – Hausverbot durch die Eigentümergemeinschaft gegen den laute Musik liebenden Lebensgefährten und ständigen Besucher einer Eigentümerin. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Avenarius-Tillman-Gehrken wurde im Zivilrecht tiefstes Erbrecht geprüft – wechselbezügliche Ehegattentestamente. Im Strafrecht der Rollsplittfall zu § 142 und Auslegungsmethoden. Im ÖR eine Abwandlung des Kreuzbergurteils. Auch mit 30 Vorpunkten kann man durchfallen. Die Noten aus der Prüfung Bönders/Krebs/Lenz vom 8.4.: 29 zu 48 (7+4), 37 zu 58 (3+6), 68 zu 110 (9+11), 39 zu 68 (5+8) und 24 zu 43 (4+5). Bei der Kammer für Handelssachen ist alles anders – Schöffen – in Roben – Zuständigkeit nur auf Antrag. Im Verfahren Görg / Middelhoff u.a. stellt sich die Frage, ob eine AG einen ersatzfähigen Schaden in Form der Rückstellungen für hohe Mieten von 175 Millionen hat. Hätte der damalige Vorstand die Änderung bzw. Aufhebung der Mietverträge durchsetzen können? Kommt es darauf an, ob diese juristisch erzwingbar oder nur faktisch machbar war? Letztendlich ist alles eine Frage des Geldes. Die Kammer hat Bedenken.

Die Noten aus der Prüfung Ketterle/Esser/Bätge vom 7.4.: 22 zu ausr. (3+4), 22 zu ausreichend (4+8), 37 zu befriedigend (5+8), 60 zu vollbefriedigend (10 + 12) und 55 zum Prädikat (10+10). Der Vortrag am 12.4.: das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.  Ausschluss der Aufrechnung stand drin. Die Prüfung am 12.4. Bieber/Jox/Voigt: im Zivilrecht wieder § 1626 a und der Kartenlegerinnenfall. Und BGH demnächst: Zugang einer Willenserklärung – Kündigung – gegenüber unerkannt Geschäftsunfähigem? Im Strafrecht die Kartenlegerin. Welche Fälle fallen Ihnen zu Magie und Strafrecht ein? Der Katzenkönig und Sirius. Die Hexenprozesse und wer die beendet habe. Dann der Richtervorbehalt zu § 81 a StPO. Im ÖR ein Abschleppfall. In der Osterwoche wird das BVerwG entscheiden, was nach der Rücknahme der Einbürgerung mit dem Betroffenen geschieht – ist er ehemaliger Deutscher nach § 38 AufenthG, bekommt er den Status zurück, den er vorher hatte? 1 C 2.10 und 16.10.. Nach der FAZ meint Professor Lorenz aus München (seine Homepage ist empfehlenswert), dass wir im sozialistischen Öl ersticken – es gäbe ein Zuviel des Verbraucherschutzes – man könnte andererseits auch von der Freiheit des Fuchses im Hühnerstall sprechen. Hat jemand zivilrechtlichen bzw. strafrechtlichen Vorsatz, wenn er etwas nicht wissen will? Das sieht der BGH so – XI ZR 106/09. Die Prüfung am 8.4. Köndgen/Jorasch/Mertens: im Zivilrecht die kommende BGH-Entscheidung zum Tanken für 10 € und Detektivkosten von 185 €. Der Prüfer meinte, es sei kein Vertrag irgendeiner Art zustande gekommen, auch aus einem vorvertraglichen Verhältnis sei man nicht verpflichtet, dem Kassierer auf die Finger zu schauen – Haftung alleine aus Delikt. Im ÖR eine uralte Examensklausur: über 80jährige dürfen nur wählen, wenn sie nachweisen können, dass sie noch geistig an Deck sind. Hartz IV – Gesetzgebungsverfahren. Im Strafrecht die Richtervorbehaltsproblematik bei § 81 a StPO und StPO-Basics sowie die Examensklausur, dass der Lebensmüde sich durch seinen Freund und dann durch einen Profikiller umbringen lassen will. Darf die Uni Heidelberg eine Dissertation aus dem Jahr 2000 – Koch-Mehrin – überprüfen oder ist ein etwaiges Plagiat hochschulrechtlich verjährt? Darf eine Leitartiklerin der NZZ Strafantrag gegen den Ex-BMV stellen, falls er von ihr abgeschrieben haben sollte oder ist Verletzte die NZZ? Gilt die Drei-Monatsfrist für Schweizer Journalistik? Darf das AbgG dahingehend geändert werden, dass bei Verletzung der Würde des Hauses bzw. der Ordnung Ordnungsgelder verhängt werden? Die Missbrauchsgefahr zulasten der Opposition liegt auf der Hand. Vergleich mit der Gemeindeordnung? Das VG Arnsberg meint, die Experimentierklausel des § 25 SchulG sei verletzt, wenn die Landesregierung flächendeckend Gemeinschaftsschulen genehmige. Das mag ja sein, aber wieso hat eine Nachbargemeinde eine Klagebefugnis? Schulen als Kernbestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, weil sie nicht nur ein Recht sondern eine Pflicht der Gemeinden begründen?

Darf ein Gesellschaftsvertrag „sanieren oder gehen“ = „Nachschusspflicht oder Ausscheiden“ vorsehen? BGH II ZR 122/09. Kann ein GbRler während der werbenden Gesellschaft Aufwendungsersatz verlangen oder ist das nur ein unselbständiger Buchungsposten bei der Auseinandersetzung? Der BGH kippt – II ZR 158/09 – ein Unterschied zu §§ 110, 128 HGB ist nicht mehr ersichtlich. Noch die Noten aus der Prüfung am 30.3. Limpens/Diesterheft/Dinkelbach: 30 zu 51 (6+5), 21 zu 41 (2+6), 53 zu 93 (6+10), 37 zu 68 (7+8) und 35 zu 76 (8+11). Da die AKW-Betreiber ihr eigenes Moratorium hinsichtlich der Zahlungen in den Fonds für erneuerbare Energien mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen, der sogar im Vertragstext stehen soll, sollte man sich mal wieder mit den galizischen Eiern, der kleinen und großen Geschäftsgrundlage beschäftigen. Am 13.4. wird die 175 Mio Klage des Arcandor-Insolvenzverwalters gegen Herrn Middelhoff verhandelt. § 93 AktG – business judgement rule – § 266 StGB – von allem etwas.

In der Prüfung Schilken/Dylla-Krebs/Huschens am 6.4. wurde im Zivilrecht – BGH – Mietminderung bei zu geringer Quadratmeterzahl plus ZPO geprüft. Im Strafrecht erst mal Praxis – Verhalten am Tatort – und dann die Zeitungsmeldung, dass eine Modedesignerin billige Klamotten kauft, das Etikett raustrennt und ihr eigenes Label annäht. Im ÖR AKW und Gesetzgebungsvefahren sowie das Elfes-Urteil. Die Prüfung am 7.4.11 Ketterle/Esser/Bätge: im Zivilrecht eine Examensklausur: muss der Vater die Krankenhausrechnung für den verunglückten Sohn bezahlen, den die Mutter dorthin gebracht hatte? Im Strafrecht eine Examensklausur: X will sich umbringen lassen – zunächst durch seinen Freund und dann durch einen Profikiller. Im ÖR wird § 71 GO geändert – 30% der Beigeordneten müssen Frauen sein. Der Vortrag am 8.4. im ÖR: § 80 V und das Glasflaschenverbot (VG Köln – OVG Münster). In der Prüfung Böners/Krebs/Lenz kam im Strafrecht der BGH – Tötungsdelikt, wenn ein Junkie einem anderen die Spritze setzt? Im ÖR der Ministerrücktritt – Art. 64 GG. Kann die Kanzlerin sich weigern? Kann ein Konkurrent gegen die Ernennung klagen? Ernennung ein VA? Im Zivilrecht Virenschutzsoftware-Käufer nimmt Verkäufer in Anspruch, weil ein Mitarbeiter des Herstellers absichtlich Schädling eingebaut hat. War das nicht schon mal ein Vortrag? Die Beurlaubung van Gaals – ist ein arbeitsrechtlicher Rechtsschutz erfolgversprechend? Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Italien teilt Visa an Flüchtlinge aus. Müssen wir das anerkennen? Act of state-doctrine? Die kann nicht für alles herhalten. 50 Jahre Adolf-Eichmann-Prozess. Darf ein Staat, der erst nach den angeklagten Taten gegründet wurde, sich für zuständig erklären? Hindert ein völkerrechtliches Delikt – Entführung durch den Geheimdienst – das Verfahren? Faktisch jedenfalls nicht. Das Burkaverbot tritt in Frankreich in Kraft. Bei uns wäre dies wegen der Länderzuständigkeit sowie des Verbotes von Religionsmaßnahmegesetzen in den Weimarer Kirchenrechtsvorschriften nicht zulässig. Professor Löwer soll in der Prüfungskommission sein, welche die Doktorarbeit des Ex-BMV überprüft. Die Uni Bayreuth will öffentlichst eine vorsätzliche Täuschung ihres prominentesten Studenten, mit dem sie fleißig Werbung machte, nachweisen. Wenn man den Weg über § (in Bayern Art.) 48 VwVfG gegangen ist, sollte man auch B sagen. Das ist im VwVfG – s. § 41 III – nicht vorgesehen. Die SZ schreibt eine ganze Seite über den schockierten, klavierspielenden, mit seinen Studenten um den Block gehenden Doktorvater. Das beißt der Maus keinen Faden ab. Er hat die Arbeit nicht gelesen. Zurück zu Examenskandidaten: „Warum haben Sie als Frau Jura studiert?“ Ist noch gar nicht so lange her – im Vorgespräch. „Was sagt unsere Erasmus-Studentin dazu?“ Letzteres in einer Vorlesung zu einer Studentin, die einen Ariernachweis hätte bringen können. Ab ins Wochenende.

Der Vortrag im Zweiten am 7.4.: § 55 StPO und Diebstahl von Ölfässern durch zwei Kerle. Im ÖR werden Obdachlose bei fremden Leuten eingewiesen. Im Zivilrecht und im Strafrecht nutzt eine Verkäuferin den Personaleinkauf um 4 x 20 Jeans zu kaufen und die weiter zu veräußern. Ihre Verteidigung: das würden alle so machen. § 626? Wo im Strafrecht verortet man ihre Verteidigung? Der Vortrag am 7.4. im Strafrecht – eine Variante des Denkzettelfalls – der Ex sieht seine Ex mit ihrem Neuen knutschen, schießt auf ihn, um die beiden auseinanderzubringen, wobei er den Tod in Kauf nimmt. In der Prüfung Scheiff/Muckel/Rehbein kam im Strafrecht der Münzhändlerfall-BGH-NJW1995, im ÖR § 16 a  PolG, im Zivilrecht ein Protokollfall. ZPO und StPO. Die sprachliche Kompetenz einer Kandidatin wurde gelobt. Lehman-Brothers wird erst im September entschieden. Die Fraspa soll sich mit den Klägerin verglichen haben. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Bei einer Richtertagung monieren höchste Richter die Lust am Strafen und die Flut der Gesetze. Zum ersten Punkt würde ich sagen, es kommt ganz drauf an. Es gibt Delikte, da sind Staatsanwälte wie die Terrier und andere, an die wollen sie nie ran. Und Flut der Gesetze – welche Alternative gäbe es denn? Mehr Macht den Richtern – so wie beim BAG 7 AZR 716/09, welches Richterrecht im TeilzeitBefrG praktiziert und „ein Mal und nie wieder“ einkassiert. Nach einem Moratorium von 3 Jahren darf wieder befristet eingestellt werden. Das ist schon erstaunlich. Die Welt diskutiert, ob Straftätern statt der Haft eine Pille, welche moralischer macht, angeboten werden darf. Das kennt man schon in der Variante, Pranger statt Haft. Als wenn es da eine freiwillige Entscheidung geben könnte.

Der Vortrag am 6.4. BGH Xa ZR 9/08 = NJW 2009 S. 2737 – der Präsident eines Sportclubs „lobt“ eine Prämie aus – lief schon im Zweiten als Vortrag. In der Prüfung Klein-Blenkers/Domat/Müller kam im ÖR ein JuS-VG-Köln-Fall – abgewandelt: ein Deutscher will die Bundesregierung verpflichten gegen Cern, hier Cattenom, vorzugehen. Im Strafrecht alic, Aussagedelikte, StPO. Im Zivilrecht der Vortrag neulich mit den doppelt vermieteten Parkplätzen und ZPO. Die Prüfung Paeffgen/Jox/Krämer am 5.4.: im Zivilrecht das widerrufene Wasserbett und EGMR zu § 1626 a. Im Strafrecht BGH 3 StR 78/10 sowie StPO. Im ÖR das Justizgesetz und eine Examensklausur (der Gaststättenbetreiber soll einen Mitarbeiter entlassen). Akustische Wohnraumüberwachung bei einem mutmaßlichen Straftäter. In der Parallelprüfung Prof. Roth wurde der Kartenlegerinnenfall ins Fernabsatzrecht verlegt – Widerrufsrecht bei telefonischem Life-Coaching – § 312 d? BGH VI ZR 120/10 – wie ist es mit sog. Bonitätsprüfungen und Veröffentlichungen? Tatsachenbehauptung oder Werturteil? § 824 – § 823? Das wird man aushalten müssen müssen.  Im Internet wird ja allmählich jeder bzw. mancher Arzt/Anwalt/sogar Richter beurteilt. Das OVG Münster 4 B 1771/10 entscheidet zum Raucherclub zwecks Vermeidung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW. Ist es dafür zuständig? Darf ein Verein nicht exklusiv durch den Landes- bzw. Bundesinnenminister kujoniert werden? BGH VIII ZR 171/10 (im Generalanzeiger) – der Autofahrer bezahlt nur den Schokoriegel aber nicht die Tankrechnung über 10 Euro. Der Betreiber lässt ihn durch einen Privatdetektiv suchen und will 180 € – verhandelt am 6.4.. Kommt der Kaufvertrag schon an der Zapfsäule zustande? Der BGH soll das so sehen. Strafrechtlich kennt man die Problematik ja auch schon. Sind 180 € unverhältnismäßig? Gilt das Gebot bei Vertragsverletzungen überhaupt? Alternative für den Betreiber? In der FAZ regen sich in Staat und Recht Autoren über Juristen auf. Schlechte Juristen wären schlechte Falllöser. Tja, wir sind alle mehr oder weniger schlechte Falllöser. Sonst hätte der BGH ja nicht so viel zu tun. Darf eine Illustrierte eine Reichenliste veröffentlichen? Das LG München meint auf die Klage eines Reichen, der nicht veröffentlicht sein will, ja. Professor Hillgruber schreibt in der FAZ über die PID – wird leider auch ab und zu geprüft – ist ja so praxisrelevant.

Die Prüfung im Zweiten am 29.3. Zimmermann/Huschens/Klaas. Im Zivilrecht das feuchte Pferdefutter – Examensklausur. Im Strafrecht will eine Jurastudentin ihre Seminararbeit über den Amoklauf von Winnenden von der StA gelöst bekommen sowie Marco W. verlegt nach Holland. Im ÖR Rückforderungen von überzahltem Weihnachtsgeld bei einem Beamten. Der Vortrag am 5.4. – BVerfG 1 BvR 620/07 – schon mehrfach entschieden und Examensklausur: ein Fernsehsender will bei einem spektakulären Strafverfahren eine Kamerafahrt machen – der Vorsitzende sagt erst ja und dann nein – Verfassungsbeschwerde. In der Prüfung Roth/Hammerschlag/Weckerling die Noten: 32 zu 79 (11+12), x zu 56, 55 zu 101 (13+11), 25 zu 59 (7+9), 52 zu 101 (7+14) und 32 zu 57 (4+7). Im Zivilrecht die Kartenlegerin und ein Protokollfall (es steht nun mal in jedem Protokoll dieser IPR-Fall drin, wie kann man den nicht kennen?). Im ÖR die Klage RWE-AG, Moratorium, Görgülü, Entlassung eines Ministers. Im Strafrecht der EGMR und die deutsche Sicherungsverwahrung und eine ältere BGH-Entscheidung, Strafbarkeit bei Junkies, die dem Kollegen die Spritze setzen, weil der seine Vene nicht findet. Die Truppen sammeln sich – in der FAZ meint ein Anwalt, § 19 III AtG decke keine Gefahrerforschungsmaßnahmen in Form des vorläufigen Abschaltens wegen Japan. Aha – also durchlaufen lassen bis zum nächsten TüV-Termin? Ein weiterer Autor sieht kein Verschulden im Rahmen der Verzugshaftung, wenn Teile aus Japan nicht ankommen. Bei Gattungsschulden schon – das ist Organisationsverschulden. Just in time und lean production hat auch Risiken. Am Wochenende steht das Wimbledon der Golfer an – Augusta. Wie jedes Jahr stellt sich die rechtliche Frage, ob die Beschränkung auf Männer rechtmäßig ist. Dieses Jahr will aber keine Frau mitspielen – also rein theoretisch. Wurde schon mal geprüft. Auch in Niedersachsen lief nun im Zweiten Thor Steinar BGH XII 192/08.

Der Deutsche Richtertag beschäftigt sich mit der Ethik – wo taucht die im Strafrecht, im Zivilrecht etc. auf? Hat Ethik in der Juristerei etwas zu suchen? Es wird einen neuen Vizekanzler geben – ein Titel ohne Befugnisse – Theaterdonner – Adenauer – die hohe Politik lebt von Symbolik und nichts dahinter. Darf eine Ethikkommission, die nicht im AtomG steht, gegründet werden und arbeiten? Ist alles unzulässig, was das GG nicht erwähnt?

Die erste Klausur im Zweiten im April – das Reitturnier – BGH III ZR 246/09. In der Prüfung Bernsmann, Zilkens, Schüttpelz war im Strafrecht Resteessen quer Beet StPO und StGB. und  eine ältere Examensklausur. Im ÖR BVerwG und Klausur, der Inforstand in der Fußgängerzone. Keiner wusste, dass das LStrWG öffentliches Sachenrecht ist. Im Zivilrecht ein Protokollfall. Die Prüfung Banke/Christensen/Rolfs am 1.4.: im ÖR BVerwG – keine Ämterstabilität mehr bei Konkurrentenklagen, im Zivilrecht Pfändung beim Ehegatten, im Strafrecht StPO und Auftragsmord. Die Noten: 31 zu 61 (6+89, 40 zu 84 (11+11), 36 zu 75 (6+11), 31 zu 54 (4+11) und 59 zu 94 (8+9). Der BGH am 5.4. – II ZR 263/08: ein GmbH-Gesellschafter mit, 99,4 Prozent vollstreckt aus einem Banktitel, der auf ihn umgeschrieben wurde, 1,5 Mio gegen den Minigesellschafter. Kann dieser einen Regressanspruch gegen die GmbH entgegenhalten oder sind Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen  streng zu trennen? Eine Frage des Innen- oder des Außenverhältnisses? Es gibt immer mehr Rebellen gegen die Meinung von Prof. Papier, § 19 III AtomG sei keine Grundlage für eine Stilllegungsverfügung für Biblis A. In der FR meint Prof. Rossnagel, das Restrisiko und die Kühlung mit primitivsten Mitteln – Feuerwehrschläuchen – gebe genug Anlass. Bekommen Anrufer bei DSDS ihr Geld zurück, da angeblich wegen eines technischen Fehlers alle Anrufe ungültig sind? Die Sendung soll sich überwiegend daraus finanzieren. Muss ein Bürgermeister die Aufwandsentschädigung für Sitzungen im Beirat der RWE-AG an seinen Dienstherrn abführen? BVerwG 2 C 12.09.

Ein Hassprediger in den USA verbrennt öffentlich einen Koran, was Radikale in Afghanistan zum Anlass nehmen, ein erfolgreiches Attentat durchzuführen. Strafrechtliche Verantwortung des Hasspredigers? Meint der Supreme Court wie in Snyder / Phelbs hier immer noch, Meinungsfreiheit gehe immer vor? Julian Assange wird dieses Urteil erfreuen. Ein Autor in der FAZ meint, dass Fukushima-Mitarbeiter trotz § 275 III BGB verpflichtet seien, gefährliche Arbeiten durchzuführen – das Kollektiv ginge vor – man fühlt sich zeitversetzt. Niemand muss sich töten lassen, weder straf- noch arbeitsrechtlich. Das ist also nicht richtig. Der Vortrag am 1.4.: der Kartenlegerfall des BGH mit Zusatzfrage zur Privatautonomie – Beispiele und Schranken. In der Prüfung Gehle/Hausen/von Danwitz wurde im ÖR die Klausur/Vortrag/Urteil der in Zivil und mit Tonband eine Versammlung heimsuchenden Polizeibeamten geprüft. Im Strafrecht ein uralter Tatort und Examensklausur – der mit dem Transport von gestohlenen Diamanten von München nach Hamburg beauftragte und angeblich gutgläubige Rentner reißt sich die unter den Nagel und wird von den Gangstern dann drangsaliert. Im Zivilrecht ging es um ein Plakat mit einem Politiker und  einem ähnlich aussehenden Bürger und dann noch ein Protokollfall – wen verklagt der geschasste GmbH-Geschäftsführer einer GmbH mit Aufsichtsrat und vor welchem Gericht. Hat die Klage von RWE gegen das Land Hessen und den Bund (?) Suspensiveffekt ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung? Analog Polizeiverfügungen? Könnte man drüber nachdenken. Professor Frenz aus Aachen meint nach der FAZ, dass die Abschaltverfügung auf § 19 III gestützt werden durfte. Klagebefugnis einer AG, die mehrheitlich in öffentlicher Hand ist und Unterschied in diesem Punkt zur Fraport-Entscheidung?

RWE hat Klage gegen die Stilllegung von Biblis A nach § 19 III AtomG erhoben. Hat die Kanzlerin diese Vorschrift richtig ausgelegt? Zuständigkeit des VGH Hessen? Muss die RWE-AG klagen, wie sie vorträgt? Die Bundesbank tauscht 29 Tonnen verschrottete Euromünzen als angeblich nur beschädigte um. Betrug oder sind die Geldfälschungsdelikte abschließend? Geld in den Verkehr bringen, wenn sie zur Bundesbank zurückgebracht werden? Das LG Augsburg entscheidet am 1.4. hoffentlich nicht als Aprilscherz, ob ein Anwalt, der in der Revisionsbegründung über Dealverhandlungen berichtet, Strafvereitelung begeht, wenn die Version durch die Richter bestritten wird.

März: Der Vortrag am 30.3. war ein bisschen anders: Eigentumslage, wenn V dem K eine Hüpfburg unter EV verkauft, dann noch mal D veräußert und dem vorlügt, er hätte das Teil dem K nur geliehen. Was ist eine Hüpfburg? NRW will Ex-Sicherungsverwahrte, die ins Gefängnis zurückwollen, aufnehmen. Die Rechtsgrundlage würde mich ja mal interessieren – dann quartiere ich mich übers Wochenende da auch mal ein – man kommt mal wieder zum Lesen. In einem Land vor unserer Zeit nannte man das Schutzhaft. Die Prüfung am 30.3. Limpens/Dinkelbach/Diesterheft: im Zivilrecht BGH und Examensklausur, ein Handwerker baut kein Frostschutzmittel in die Heizungsrohre, der Estrich des anderen Handwerkers geht kaputt – Frostertunnelproblematik – § 644 – sind fehlerhafte Handwerker dem Bauherrn oder den Kollegen zuzurechnen. Im Strafrecht die Klausur aus dem Zweiten: die Minderjährige lässt sich mit Hilfe der Nachbarin, die sich als ihre Mutter ausgibt, „sie liebt den DJ“ tätowieren, entscheidet sich dann aber für Justin Bieber um. Im ÖR Fraport und im Ansatz die Examensklausur, Abwehr eines Vergnügungsparkes durch einen nicht unmittelbaren Anwohner. Auch der Vortrag vom 29.3. hatte eine Vorlage – OVG Koblenz vom 26.11.2008 in der NVwZ-RR 2009 S. 280. Die Legal Tribune weist auf einen Konflikt zu der grundbuchrechtlichen Behandlung der GbR nach Schaffung der § 899 a BGB und § 47 a GBO zwischen dem OLG Köln und dem BGH hin – OLG 2 Wx 137/10. Wie kommt eine Grundbuchsache zum BGH? Hat Verfahrensrecht zu dienen? Eigentlich ja, aber die GBO nicht, denn sie will erreichen, dass man sich traut, Grundstücke zu erwerben, wobei diese doppelte Regelung im BGB und der GBO diesen Zweck nicht ganz erfüllt – es reicht in der GBO das formelle Konsensprinzip – Ausnahme § 20 GBO, während im BGB das materielle die Regel (mit Ausnahmen) ist. Ist die GbR grundbuchmäßig klinisch tot? Kommunen schnuppern Morgenluft und wollen nach dem Abschalten der AKWs nun im Energiemarkt mitmischen – Anspruch aus der Selbstverwaltungsgarantie auf Selbstversorgung – Autarkie über Strom und Gas?

Der Vortrag vom 30.3. sieht aus wie der Bus-Fall des BGH – § 986 II bei § 930 – jemand verleiht eine Hüpfburg und verkauft die dann unter EV. Die Prüfung im Zweiten am 29.3. – der Vortrag – Der Öllieferant wird nach dem BBodenSchG in Anspruch genommen, weil der Fuß des Öltanks abgebrochen und das Öl ausgelaufen ist. Ist er Störer? Nein. Im Zivilrecht – Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs eines behinderten Kindes – Behindertentestament. Im Strafrecht die Hell’s Angels und die Kutte sowie BGH, der Selbstmörder-Geisterfahrer-Abbrecher und allgemeine StPO-Fragen. Im ÖR Ersatzansprüche eines Sportlehrers, der auf einer Dienstreise wegen eines Unfalles sein Equipment verliert. Ist er Zweiter oder Dritter in der Amtshaftung? Und das Justizgesetz. Zur Nötigung haben wir bisher den Sargträgerfall des RG, den Laepplefall des BGH, die Blockade der US-Kaserne des BVerfG Anfang der neunziger (der Gewaltbegriff in § 240 wäre zu unbestimmt, was seit 1871 aber niemandem aufgefallen war) und die Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH. Nun BVerfG 1 BvR388/05 – Ellis Road – es wird umgeschwenkt – nicht der Tatbestand sei nicht erfüllt sondern § 240 II werde durch Art. 8 GG mit Leben gefüllt. Die Superrevisionsinstanz in Strafsachen. Dr. Krombach, von der FAZ einfühlsam Dr. K. genannt, lässt sich in Paris u.a. durch einen ehemaligen BGH-Richter vertreten, welcher der französischen Justiz ein Mangelhaft gibt. Wird ne bis in idem des Schengener Abkommens verletzt, wenn in Deutschland nach § 170 II eingestellt worden war, wobei bei uns diese Einstellung keine Rechtskraft irgendwelcher Art entfaltet? Darf ein Gericht verhandeln, wenn der Vater des mutmaßlichen Opfers den Angeklagten entführt hat? Auch bei uns dürfte das verhandelt werden – abgesehen davon, das der BGH eigentlich keinerlei Beweisverwertungsverbote mehr ausspricht. Die Annahme der französischen Justiz, so eine Zeitung, das Vorbringen der deutschen Verteidigung sei unanständig, liegt nicht so neben der Sache. A propos Kachelmann – was soll das alles jetzt mit der Bunten-Freundin? Lässt das Gericht sich die Verfahrensherrschaft außer der Hand schlagen? Es sieht ganz danach aus. Zuviel Beweiserhebung ist allerdings nicht revisionsrelevant und kostet nur etwas Zeit.

Nehmen wir mal an, der EuGH würde unser VW-Gesetz kippen und wir würden ein neues, inhaltsgleiches erlassen. Dürfte die Kommission als Gerichtsvollzieherin ein Zwangsgeld durchsetzen? EuGH T-33/09 – nein. Ist das Anmieten eines Hauses zwecks Betreibens einer Indoor-Marihuana-Plantage strafbar und kommt es darauf an, ob man schon einen konkreten Abnehmer hat oder nicht? Wie ist es mit dem Kauf der Setzlinge? BGH 3 StR 491/10. In der FAZ wird behauptet, dass das Unisex-Urteil des EuGH auf einer falschen Auslegung der Präambel der Richtlinie – der Erwägungsgründe – beruhe. Dürfen die zur Auslegung herangezogen werden? Ein Prüfer meinte mal, nein. Aber wozu sind sie denn dann da? Im Ländle soll es nun ein Referendum über Stuttgart 21 geben. Herr Kirchhof d.Ä. meint, das wäre unzulässig, da geschlossene Verträge nicht rückwirkend und überhaupt durch Volks Stimme beseitigt werden könnten. Es gibt nun eine grüne Landesatomaufsicht – der Streit mit dem Bund, wie Art. 85 GG zu verstehen sei, ist vorprogrammiert. Der Supreme Court beschäftigt sich in Dukes / Wal-Mart Stores mit der Frage, ob und wie Sammelklagen zulässig sind.

Ein hanebüchener Tatort – eine Richterin behauptet vor laufender Kamera, sie habe den sechsten Sinn für die Wahrheit – die Kommissarin begeht einen fetten § 136 a, indem sie vorspiegelt, die Tochter des Beschuldigten sei in Gefahr. Der Verteidiger sitzt auf der Richterbank. Was macht ein Richter, der während der Urteilsverkündung seine Meinung ändert, weil er angeblich den sechsten Sinn hat? Was, wenn er gar nichts macht und die Rechtskraft hinnimmt? Der Vortrag im Zweiten vom 23.3.: Erwerb eines Fahrradrahmens im Internet für 1 €, die Verkäuferin will dafür nicht liefern. Das Aktenstück schilderte die anzuklickenden Masken ausführlichst – der Schwerpunkt lag in der Analyse, was Angebot mit welchem Inhalt war. Ein Kandidat sparte sich das und hielt das Aktenstück hoch – das kam nicht gut an. Ein Prüfer monierte den Eingangssatz, Ich berichte über ein anwaltliches Mandat. Man solle sagen, man berichte über die Übernahme eines Mandates. …. Die Prüfung am 23.3. Waldhausen/Hausen/Heinrichs im Zweiten – die Noten: 37 zu 80 (10+11), 50 zu 75 (4+7), 28 zu 42 (2+4), 51 zu 101 (14+12), 53 zu 107 (15+13) und 35 zu 75 (7+11). Im Strafrecht Überfall auf dem Parkplatz plus StPO. Im ÖR bekommt der Betreiber einer Kinderspielgerätehalle eine Auflage, er soll gefälligst dafür sorgen, dass die Nachbarschaft nicht gestört werde. Im Zivilrecht fällt eine Schneelawine auf das Auto der Mieterin. In der Prüfung am selben Tag Schmidt, Pallme König/Arehl – ein einziges Befriedigend – wurde mit der Bildzeitung auf dem Tisch im Zivilrecht die e.V. wegen Losverkäufen an Hartz-IV-Empfänger geprüft. Im Strafrecht keine StPO – in einer Kneipe demütigt A den B, indem er ihn nackelig nach Hause schickt (das déjà vu des Hell’sAngels-Kutten-Outlaw-Fall war hilfreich). Der holt sich eine Schrotflinte, den Rest kann man sich denken. Im ÖR soll eine A15Stelle besetzt werden – es gibt zwei absolut gleich qualifizierte Bewerber (gibt es eigentlich nie). Was jetzt? Softskills -die sog. Hilfskriterien waren die gewünschte Vokabel. Noch das Prüfungsthema im Zivilrecht vom 22.3. Prof. Schmeken – Bürgschaft – Krasse Überforderung von Nahbereichspersonen. Der Gesellschaftssenat des BGH hat sich einen Befangenheitsantrag eingefangen, weil deren ehemaliger Vorsitzender nun als Anwalt auftritt. Was sollen die denn dagegen tun? Und eine Richterin ist mit einem Anwalt verbandelt. Bekanntermaßen hat der VGH Ba-Wü ihre Versetzung in einen anderen Senat rückgängig gemacht. Ich bezweifle, dass man einen Vorteil hat, wenn man sich durch den ehemaligen Vorsitzenden des Senats vertreten lässt, möchte aber keine näheren Ausführungen hierzu machen. Was auch mit der Frage zusammenhängt, ob das guter Stil ist, wenn ein ehemaliger Vorsitzender im Termin als Anwalt auftaucht.

Das BAG 2 AZR 790/09 meint, dass eine Inhaftierung ein personenbedingter Kündigungsgrund sei, wenn sie nichts mit dem Betrieb zu tun habe. Das könnte man auch anders sehen – man ist ja nicht schicksalsbedingt krank geworden sondern musste etwas dafür tun, um in Haft zu kommen. Oder wird hier die kriminologische Auffassung von Lombroso vertreten, dass man zum Verbrecher geboren wird, was in § 211 anklingt? Was ist, wenn der AN die mögliche Aussetzung zur Bewährung durch schlechtes Betragen in der JVA verwirkt? Die FR fragt, warum wir der einzige Staat außer Libyen wären, in dem Polizeibeamte keine Namensschilder tragen müssten. Pro und Contra verfassungsrechtlich? Der Bundestag hat nun das Gesetz zum schon vollzogenen Tatbestand – Aussetzung der Wehrpflicht – geschaffen. Muss nicht das Grundgesetz geändert werden? Das ist  Etikettenschwindel, da die Wehrpflicht faktisch abgeschafft wurde. Der Bonner Oberbürgermeister spart – keine frischen Blumen mehr für sein Amtszimmer, das in den Prachtsaal des Rathauses soll oder schon verlegt wurde, und ein Schwimmbad soll geschlossen werden. Der Rat plus Sportausschuss sind einstimmig dagegen. Wer ist Koch und wer ist Kellner?

Die Prüfung im Zweiten Kapischke/Schafranek/Schmeken – die Noten: 23 zu 41 (3+5), 29 zu 54 (4+7), 22 zu 47 (4+7), 32 zu 81 (8+14) und 45 zu 84 (10+10). Im Strafrecht dasselbe wie einen Tag später, im ÖR die Klausur, in welcher der Filius auf dem Rücksitz die Verkehrspolizei auf das Radarwarngerät im Handschuhfach aufmerksam macht. Die Prüfung Kapischke pp. am 23.3.: im Zivilrecht die Examensklausur des abgesagten Arzttermins, im ÖR  die Konkurrenzen bei Aberkennung des Doktortitels zwischen HochschulG und VwVfG – war nicht sehr bekannt – und im Strafrecht quer Beet StPO, Antrags- und Aussagedelikte. Darf eine Universität Restplätze vorrangig an die verteilen, welche die Kapazitätsauslastungsklage erfolgreich betrieben haben oder muss das durch Losentscheid geklärt werden? BVerwG 6 CN 3.10. Der Vortrag am 23.3.: BGH VI ZR 107/08 – das gekaufte Auto fährt seine Airbags aus, wenn man über ein Schlagloch fährt – Haftung des Verkäufers und des Herstellers – die Prüfer rissen Witze über Vorträge, die kürzer als 12 Minuten waren. In der Prüfung X/X/X kam im Zivilrecht Gesellschaftsrecht quer Beet  – von der GbR bis zur UG alles. Im Strafrecht die BGH-Entscheidung zum Komawetttrinken – aber jetzt nicht mit einem 16jährigen als Opfer sondern einem Erwachsenen – Examensklausur. Im ÖR BVerfG Vorratsdatenspeicherungsgesetz – Examensklausur – und etwas Moratorium. Die FAZ meint im Gegensatz zu ihrem Gastautor vor einigen Tagen, dass der Angriff auf Libyen völkerrechtsmäßig sei. Die SZ sieht das diametral entgegen anders – die R2P – responsibility to protect – erlaube keinen Eingriff in einen Bürgerkrieg – Souveränität der Staaten. Herr Genscher hatte vor 21 Jahren einen Füller mitgehen lassen, der ihm nun gestohlen wurde. § 242? Wer muss den Antrag stellen, da er nur einen symbolischen Wert hat? Und zivilrechtlich? Die Vollharmonisierung im Haustürrecht kommt – kein Schutz mehr bei Geschäften bis 200 € und Lebensmitteln. Fitnessstudioverträge dürfen maximal eine Laufzeit von 1 Jahr haben – bisher gingen bis zu 2 Jahre. Die FAZ meint eine Kumpanei der Kungelei bei Doktorarbeiten wegen des Falles zu Guttenberg zu erkennen. Pauschales Vorurteil? Ich kenne nur Promotionen, bei denen die Kandidaten regelmäßig antreten müssen, auf die Bewertung ihrer Arbeit zum Teil jahrelang warten und deshalb nachbessern müssen. Geschenkt bekommt das keiner. In Bayreuth ist das vielleicht alles ein einziges Mal anders gewesen.

Das Zweite am 22.3. Thurn/Schenkelberg/Kiskel – die Noten: 22 zu 57 (5+10), 60 zu 107 (11+12), 26 zu 52 (7+6), 26 zu 52 (7+6), 26 zu 57 (4+8), 30 zu 82 (5+12) und 25 zu 52 (3+6) – der Vortrag – man musste zu § 264 StPO etwas sagen. Bei einem Ladenüberfall hat der Gangster dem eingeschüchterten Mitarbeiter mit der ungeladenen Pistole noch eins auf den Kopf gegeben – angeklagt war nur schwerer Raub – § 224 sollte nicht geprüft werden (Bearbeitervermerk lesen). Im Strafrecht die Examensklausur BaföG-Betrug – ist das OWiG da nicht abschließend? Und die Beifahrerin lenkt aus Neid den BMW in die Leitplanke – kein § 315 b. Tagebuchverwertung, abgehörtes Telefon. Im Zivilrecht Zwangsvollstreckungsrecht – Kampf des Vermieterpfandrechts am Gabelstapler gegen das Sicherungseigentum der Bank. Im ÖR ein Protokollfall und Maßnahmen gegen § 81 b StPO. Das Swap-Urteil interessiert vor allem die Lehman-Brothers-Zertifikate-Geschädigten, da das am 12. April ansteht. Erkundigungspflicht nach der Risikobereitschaft des Anlegers? Dann ist fraglich, was mit den schon rechtskräftigen Entscheidungen ist. Ich würde Strafanzeige wegen Betruges stellen, um den Restitutionsgrund (§ 580 Nr. 4 ZPO?) zu bekommen. Eine Zeitung fragt, ob Gemeinden, die sich außergerichtlich verglichen haben, nun über § 134 da wieder rauskommen, da die GO Spekulationsgeschäfte verbiete. Schlägt das auf § 779 durch? Die FAZ regt sich über das Urteil auf – wie könne man einen ungeschriebenen Beratungsvertrag da reinlesen – die Deutsche Bank wäre doch kein Teppichhändler. Muss ein Camping-Faltanhänger, der zwar abgeholt werden sollte aber dann doch vom Verkäufer zum Käufer nach Frankreich geliefert wurde, im Fall der Mangelhaftigkeit vom Käufer zurückgebracht werden? BGH VIII ZR 220/10 entscheidet das im April. Deutsches Recht? Ist eine Beleghebamme Arbeitnehmerin der Klinik? BAG 10 AZR 800/09 muss das auch klären.

Ein schwarzer Tag für die Deutsche Bank – der BGH – XI ZR 33/10 – hat die Haftung wegen Verschweigens des negativen Marktwertes bejaht – muss da die Staatsanwaltschaft keine Akte anlegen? Der Unterschied zwischen gezinkten Karten beim Poker und Swap-Geschäften dürfte gering sein. Hier noch die Fundstellen zu den letzten zwei ÖR-Vorträgen, falls noch jemand Fragen haben sollte: BVerfG 1 BvR 1358/09 und OVG NS 11 ME 316/09. BGH III ZR 174/10 – bestätigt seine alte Rechtsprechung – wenn die Polizei den gestohlenen Touran samt  Dieben auf der Autobahn stellt und beschädigt, hat der Halter Pech gehabt.  Liegt eine präventive oder repressive Tätigkeit vor? § 39 OBG oder enteignender Eingriff? BGH 4 StR 502/10 – Hell’s Angels nehmen einem Outlaw seine Kutte ab, um zu zeigen, wer Herr in Kirchheimbolanden ist – die Leitsätze bei HRR nehmen kein Ende. Die Beweisaufnahme im Fall Demjanjuk ist zu Ende. Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die Taten eines Ukrainers in Sobibor? Kann von der Anwesenheit als Zwangsarbeiter auf Straftaten geschlossen werden? Befehlsnotstand? Frankreich greift auf Initiative eines Philosophen Libyen an. Das ist ein voller Krieg. Die FAZ meint, das sei völkerrechtlich total unzulässig, da das Ausland bei Bürgerkriegen keine Partei ergreifen dürfe. Kann das Land NRW Gunther von Hagens den chinesischen Doktortitel nur für das Landesgebiet untersagen oder bundesweit? OVG 19 A 3006/06 – Unterschied zu Freiherr zu Guttenberg und Bayreuth?

Die Prüfung im Zweiten am 16.3. – die Noten: 21 zu 52 (7+8), 44 zu 82 (8+10), 52 zu 99 (11+12), 53 zu 96 (10+11) und 32 zu 58 (5+7). Der Vortrag = BGH, der Mieter will die Renovierungskosten bei starrer und daher unzulässiger Fristenregelung im Mietvertrag ersetzt haben. Im ÖR VGH – Selbstauflösungsrecht und Haushaltsurteil – sowie ein Fall aus dem Beamtenrecht. Im Zivilrecht einige Vortragsübungsfälle, im Strafrecht Verdacht auf Kindesmisshandlung. Das BAG  – 2 AZR 790/09 – entscheidet am 24.3., ob VW einem einsitzenden Mitarbeiter den Arbeitsplatz freihalten muss.  Er hat vor dem LAG Niedersachsen Recht bekommen. Die Prüfung im Zweiten am 18.3.: Strafrechtsvortrag: der geblitzte Autofahrer hat eine Folie an der Sonnenblende und verschmiert die Kamera mit Zahnpasta. Im Strafrecht der Richtervorbehalt bei Blutproben – BVerfG. Im Zivilrecht Doppelwirkung im Recht, Anfechtung eines nichtigen Rechtsgeschäfts. Im ÖR will der Dienstherr die 5 Euro, die der diensreisende Beamte von der Bahn als Erstattung wegen Verspätung bekommen hatte, haben. BGH VIII ZR 19/10 – eine Denksportaufgabe: der Mieter klagt auf Feststellung, dass die Kündigungen unwirksam sind. Als der Vermieter Widerklage auf Räumung erhebt, erklärt  er für erledigt. Nun weist das Gericht aber die Widerklage ab. Was macht man mit der Erledigung? Strafbarkeit von Lothar Matthäus, wenn er einen österreichischen Wohnsitz angibt, um dort geschieden zu werden? Man muss natürlich erst wieder googeln, warum er das gemacht hat. Einverständliche Scheidung schon nach einem halben Jahr Trennung. IPR – ich vermute, das wird wie bei uns sein, obwohl Rom I und II das Familienrecht nicht erfassen. Was soll das jetzt strafrechtlich sein? Falsche Aussage – Prozessbetrug?  Interessiert das einen deutschen Staatsanwalt überhaupt? Der BGH entscheidet am 22.3., ob eine Bank der Stadt Pforzheim etwas verkaufen darf, was diese nicht verstanden hat, wobei die Bank sich bei diesem Swap-Geschäft selber abgesichert hat, was sie nicht gesagt hat. Muss man Leute sprich Städte nicht Fehler machen lassen dürfen?

Die Prüfung Gehle/Krämer/Rütten am 18.3.: im ÖR wird das OLG (eine mittlere Landesbehörde – aha und das Landgericht dann?) wegen Juckreizes geschlossen und durch die Polizei abgesperrt. Was können die Richter tun? Gewünschte Antwort: einfach reingehen, da die Polizei gegenüber diesem Hoheitsträger nicht tätig werden dürfe und es albern wäre, wenn der Präsident beim VG klagen würde. Soso, erstens will ich aber gar nicht in ein Gebäude, in dem ich die Krätze bekomme, zweitens schlage ich mich mit einem Polizeibeamten nicht auf der Straße und drittens könnte dieser VA ja nur rechtswidrig und nicht nichtig sein und viertens weiß der Polizeipräsident das alles nicht. Zudem soll ein Restaurant dafür sorgen, dass die Leute nicht im benachbarten Stadtpark parken. Im Zivilrecht ein Protokollfall – what else. Im Strafrecht Handtaschenüberfall mit allen denkbaren Konsequenzen. Noten: 25 (11+10) zu 66, 42 (12+11) zu 91, 31 (6+9) zu 66, 25 (8+7) zu 66. Eine Zeitung berichtet über übliche Klassenausflüge in Atomkraftwerke. Können Eltern sich jedenfalls nach Fukushima dagegen wehren? Die Flugverbotsszone bedeutet völkerrechtlich offenbar einen vollen Krieg. Am 19.3. nachmittags haben die Franzosen angefangen. Alles sehr seltsam.

Die Prüfung am 18.3.11 Henssler/Murmann-Suchan/? – der Vortrag: ein zahlungsunfähiger, zur Räumung verurteilter Mieter will per  § 123 VwGO eine Einweisung wegen Suizidgefahr haben, obwohl das Obdachlosenheim noch genug Plätze hat – Schwerpunkt – Ermessensreduzierung auf Null. (aus einem anderen Blickwinkel BVerfG 1 BvR 224/05 und 1 BvR 1147/97 – kein Richter will in der Zeitung stehen, weil  einer seiner Kunden sich umgebracht hat).  Im Zivilrecht: Sacheinlage bei der UG – geht nicht, wie umschifft man die? Man gründet eine UG&CoKG, bringt da den LKW ein und tritt wieder aus – so ungefähr – verstanden habe ich das auch nicht und gewusst noch viel weniger. Dann das BAG nächste Woche: Frist nach § 626 II, wenn VW einem zu 4 Jahren verurteiltem Rauschgiftarbeitnehmer erst nach der Verurteilung kündigt. Sowie die klassische BGH-Entscheidung – Fund eines 100 Euro-Scheins im Supermarkt – 1987, 1988. Im Strafrecht der letzte Vortrag (§ 249 zu § 255 bei Öffnen des Tresors) sowie die Allerweltsfrage, die in jeder Prüfung kommt – die Voraussetzungen des Haftbefehls. Im ÖR die Abwandlung zur Entfernung der Israelflagge während einer Demo vom Balkon – Gegen-Atom-Demo – der Eon-Mitarbeiter hängt die Flagge ins Fenster. Die letzte Klausur im Zweiten in NRW war OVG Hamburg 4 Bf 276/07 angelehnt – Videoüberwachung einer Wohnung an der Reeperbahn. NRW bringt im Bundesrat die Frauenquote für Aufsichtsräte ein – zunächst 30% dann 40% – also mit der Brechstange. Dann müssen ja zwangsläufig auch eine Behindertenquote sowie eine Jugend- und eine Graue Panther-Vertretung eingerichtet werden. Im Sicherheitsrat ist eine Enthaltung eine Ja-Stimme – Art. 27 III UN-Charta. Jedenfalls wenn sie von einem nicht ständigen Mitglied kommt. Ein leerer Stuhl ist ebenfalls eine Ja-Stimme. Die Russen haben das ja mal unter Chrustschow praktiziert. Kapitel VII gegen Libyen – Hopp oder Topp – wir haben nur was gegen Ziffer 6 der Resolution 1973, enthalten uns aber komplett. Müssen wir dann trotzdem mit? Falls die Nato ein Mandat bekommt, müssen wir nicht. Der EGMR zuckt zurück und meint, die nationalen Verfassungsgerichte sollten über Kruzifixe in Schulen entscheiden. Der erste Sieg nach einer Kette von Niederlagen für die Kirche in juristischer Hinsicht beim EGMR.

Ein neuer Aspekt in Japan: darf der Ministerpräsident dem Betreiber untersagen, die 300 AN abzuziehen, die kühlen wollen? Es gibt keine Beweisverwertungverbote mehr – BGH 1 StR 52/11 – ein unzulässiger Deal hindert nicht die Verwertung des Geständnisses. In der Prüfung Hauck/Obst-Oellers/Zimmermann am 16.3. kam im ÖR Fraport – allerdings aus  einer anderen Ecke – rein zivilrechtlich. Im Zivilrecht eine Examensklausur aus dem Zweiten plus BGH – bei der Reparatur eines Unfallschadens wird versehentlich die defekte Zylinderkopfdichtung, für welche der Verkäufer verantwortlich ist, mitrepariert. Im Strafrecht angelehnt an BGH 3 StR 67/10 – ein Denkzettelfall in der Kneipe.  Ein Vortrag war 11 Minuten 20 Sekunden „Sie haben noch 40 Sekunden“ – nett gemeint. Eine lockere, aufgeräumte Stimmung, eine Prüfung, die allen Spaß gemacht hat. OVG Koblenz 7 A 11087/10.OVG – der Wehrführer der örtlichen Feuerwehr geht den Bürgermeister beim jährlichen Feuerwehrfest an, weil es kein Telefon im Haus gibt. Felix Magath analog. Der Ton macht die Musik. Das Hauptverfahren gegen Rolf Breuer ist eröffnet worden. Kann ein Zeuge, der angeblich falsch ausgesagt hat, einen Prozessbetrug begehen oder nur § 153? Eine Zeitungsmeldung, die schon mal Vortrag im Zweiten war: hinreichender Tatverdacht für Diebstahl und  versuchten Betrug, wenn jemand ohne Kassenzettel aber mit einem Schuhpaar auftaucht und erklärt, die seien ihm letzte Woche verkehrt eingepackt worden? In der Auslage liegen ja keine  Paare –  allerdings legen manche Geschäfte nur die linken und manche nur die rechten aus – oft die gleichen Modelle.  § 170 II. Die Themen der ersten ÖR-Klausur im Zweiten: darf eine Gemeinde den Weihnachtsmarkt outsourcen? BVerwG 8 C 10.08 und VG Koblenz 1 K 198/08.Ko – Abwehranspruch gegen einen Kinderspielplatz? Der EGMR entscheidet am 18.3. über Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern. Noch nicht mal Hitler hat die aus deutschen rausbekommen. Sie sollen nicht die Macht der Kirche in der Schule vergegenwärtigen sondern den Machthabern dort – den Lehrern – vor Augen führen, dass es ein Jüngstes Gericht gibt – ähnlich in Gerichtssälen – so jedenfalls mal die FAZ. Das AG Stuttgart 1 C 2/11 weist eine Klage von Hauseigentümern gegen die Verleger von Stolpersteinen ab. Drittwirkung im Zivilrecht – Unterschied zu der Fraport-Entscheidung? Die Stolpersteine gehen nicht nach Hause. Der kaum verhohlene Verfassungsbruch der Regierung wird auf der Grundlage des Art. 20 III GG beweint. Dann doch lieber durchlaufende AKWs und keine drohenden Entschädigungsklagen oder? Die letzten Samurai in Fukushima – darf der Arbeitgeber sie zwingen, dort weiter zu machen? Darf der Betreiber Freiwillige da überhaupt hinlassen? Oder wäre das strafbar, wenn sie verstrahlt werden? Schwierig – das Brett des Karneades mal aus der Sicht desjenigen, der das Brett freiwillig räumen will. Wird Art. 95 II GG verletzt, wenn ein Ausschuss des Bundestages, bei dem man sich nicht bewerben kann, neue Bundesrichter kürt, heimlich, intransparent? Verlangt die Vorschrift die Entscheidung des Plenums? In der Prüfung Köndgen pp. am 16.3. erzählten sich die Prüfer vor Publikum, wie kurz der kürzeste Vortrag war, den sie jemals gehört hatten – ein Vortrag an dem Tag war 9 Minuten, was ungnädig kommentiert wurde – soviel zu der kolportierten Bemerkung aus der Vortrags-AG, die Vorträge seien auf 8 Minuten konzipiert. Die Begrüßung „Hallo“ wurde zwar nicht mit „Sie kommen hier nicht um 6 aus der Disco“ garniert aber doch kritisiert.

Das Handelsblatt sammelt die ÖR-Professoren der Republik gegen Frau Merkel – ein Moratorium sähe die Verfassung nicht vor. Meinetwegen. Aber als Minus zur Stilllegung wird § 19 III AtomG doch eine dreimonatige Überdenkungspause zur Überprüfung hergeben. Die restliche Prüfung Köndgen/Weckerling/? vom 16.3.: nach der schweren BGB-Prüfung wollte der Strafrechtler einen leichteren Fall bringen und prüfte die Examensklausur der Kandidaten ab – ich lach mich kaputt. Er wunderte sich, dass die sofort auf alles kamen und kam selber in Zeitnot. Es wurden dann noch Reformen abgefragt. Im ÖR  kam das Protokoll-Steckenpferd, die EMRK. Von welcher Organisation die wäre. UNO –  europäische Gemeinschaft.  Oje. Dann die Fraport-Entscheidung abgewandelt mit einem privaten Einkaufscenter als public forum. Die Problematik der Aussetzung von Gesetzen – neben der Bundeswehrreform, Pornoseitensperrung, AtomG  wurde auf die Elena-Problematik hingewiesen. Dann sollte erörtert werden, wie man die Lärmbefugnis von Kitas gesetzlich regeln könne – Änderung des § 22 BImSchG, der §§ 3, 15 BauNVO, des § 906 BGB. Heute muss man alles selber machen. Was ist denn eine Vergrämungsmaßnahme und wo steht was dazu?  Aha – z.B. Vogelscheuchen und §§ 42, 62 BNaturSchG – braucht man für die also eine Ausnahmeerlaubnis??? VGH Mannheim 5 S 644/09 zu Scheinwerferattacken auf gefräßige Kormorane am Bodensee. Keine Zeitung schreibt irgendwas erhellendes über das Moratorium, das Abschalten von 7 von 17 deutschen Kernkraftwerken zum Wochenende (ich kauf mir keine Jodtabletten aber Kerzen) und die Anweisung, die zu überprüfen. Alles durch Kanzlerinnenanweisung. Herr Papier soll das als eindeutig verfassungswidrig gegeißelt haben. Der Opposition wurde der Wind aus den Segeln genommen, so dass an der Art und Weise herumgemäkelt wird. Also: § 19 III AtomG? Rückgriff auf § 17 AtomG oder § 49 VwVfG analog Guttenberg? Art. 85 GG – Katastrophenfall nach Art. 35 GG – alles passt eigentlich nicht richtig.  Es wird gefragt, wie man die Betreiber ärgern kann – durch teure Nachrüstauflagen – die würden nicht klagen bei der politischen Stimmung – andere meinen, die müssten klagen, wenn sie eine AG seien, da sie sich sonst gemäß § 266 StGB durch Unterlassen strafbar und schadensersatzpflichtig machen würden – shareholder value. Eilantrag des BT beim BVerfG nach § 32 BVerfGG? Wenig erfolgversprechend. Garantenpflicht für die Grundrechte aus Art. 2 II GG – der Bundestag als Schwatzbude (Wilhelm II.) braucht zu lange, um zu entscheiden. Es geht also nicht um Exekutive gegen Legislative sondern Grundrechte gegen Langsamkeit. Das können Sie alles ganz anders sehen, ich habe die Weisheit nicht gepachtet. Darf die Bundeswehr nach Japan geschickt werden? Im Rahmen eines UN-Mandats schon. Und sonst? Felix Magath wird als Vereinsvorstand entlassen und kündigt seinen Anstellungsvertrag, der bis 2013 plus minus laufen würde. Die Zeitungen haben sich dazu eine Meinung gebildet. Er hätte damit seine Gehaltsansprüche weggeworfen. Seh ich nicht so – § 628 – er hat gekündigt, weil er als Vorstand vor die Tür gesetzt wurde.

Die SPD meckert an der Anwendung des § 19 III AtomG rum – das Parlament würde übergangen – es läge keine unmittelbare Gefahr vor.  Reines Wahlkampfgetöse – das Kalkarurteil des BVerfG – Wesentlichkeitstheorie – hatte keinen Dreiklang von Erdbeben, Tsunami sowie Kernschmelze vor Augen.  Wenn die Regierung aus Art. 2 II GG die Befugnis hat, vor Glykolwein zu warnen, dann wohl auch, AKWs zu überprüfen – Effektivität der Gefahrenabwehr auf höchster Ebene. Der Vortrag am 16.3.: Urteilsverfassungsbeschwerde – die Eltern wehren sich gegen die Teilnahmepflicht des Kindes am Sexualkundeunterricht und an einer Karnevalsveranstaltung. Die erwartete intellektuelle Leistung sollte offenbar das Herausfinden der Gemeinsamkeiten und der Unterschiede von Sexualkundeunterricht und Karnevalsveranstaltungen aus verfassungsrechtlicher Sicht sein.  Staatlich verordnetes gemeinschaftliches Fröhlich sein über Art. 7 GG? Das sieht man in Nordkorea. Prof. Köndgen hat im Zivilrecht BGH XI ZR 389/09 geprüft. Was sind zwingende Vorschriften im Arbeitsrecht, welche sich der Rechtswahl im IPR entziehen? Der EuGH macht das beim Handlungsreisenden Koelzsch nach dem Schwerpunkt – C-29/10 – schwierig bei Piloten und Ladendetektiven. Letztere müssen zwangsläufig den Laden wechseln, da Ladendiebe sie sonst kennen. Nachgucken konnte ich schon ohne Abitur – BGH 3 StR 168/10 wurde am 11.3. geprüft. Die SZ belegt das Urteil des VGH NRW mit der Note Mangelhaft bis Ungenügend. Das Gericht schwinge sich zum Oberökonomen auf. Sie kann die Pressemitteilung nicht gelesen haben. Es wird lediglich gerügt, dass Frau Kraft sich nicht richtig artikuliert hat – also die fehlende ausreichende Begründung, die Art. 83 LV verlange. Die FR meint, die Kanzlerin umgehe den Bundestag mit ihren Hauruckaktionen bei den AKWs – § 19 III AtomG – der atomare Sonderfall – sei einschlägig.

Die Prüfung am 11.3. Kubink/Skischally/?: im ÖR §§ 49, 54 LSchG-NRW – „Betreten verboten, Der Oberbürgermeister“ an einem vereinseigenen Baggerseegelände – soll ein Urteil sein. Im Strafrecht bringt der Ehemann die Ehefrau um, die an sich selber Krebs im Endstadium aber falsch diagnostiziert hat. Ernstliches Verlangen? Im Zivilrecht wurde der ÖR-Fall recycelt. Das BVerfG 2 BvR 1596/10 nimmt die Frage des Beweisverwertungsverbotes zu § 81 a StPO – Richtervorbehalt, kein Eildienst – noch nicht mal zur Entscheidung an. Ob der EGMR das anders sieht?  Wie wirkt sich das auf die Praxis aus? Der VGH hat den Nachtragshaushalt 2010 für ungültig erklärt.  Kernschmelze in Düsseldorf. Nehmen wir mal an, die Bundeskanzlerin lässt sich nach ihrer Wahl Zeit und ernennt erst mal keine Ministerriege. Art. 64 GG sieht keine Frist vor. Die FAZ diskutiert die Frage für Hamburg. Herr Scholz regiert alleine. Die Kanzlerin setzt die Laufzeitverlängerung aus. Man fragt sich, was das bewirken soll und warum. Die FR meint, damit die Stromkonzerne nicht mit Entschädigungsforderungen kommen können.  Biblis und Neckarwestheim sind also flugs störendes Eigentum. Fällt nun die Geschäftsgrundlage für die Brennelementesteuer weg und/oder die Pflicht der Konzerne, in den Fonds für die erneuerbaren Energien einzuzahlen? Darf die Kanzlerin ein Gesetz einfach so einkassieren? Das OVG Koblenz meint, die optische Bedrängung durch einen Rundfunkmast sei für den Nachbarn nicht hinzunehmen – das Kreuzbergurteil ist wohl nicht mehr aktuell – 8 C 11052/10.OVG. In anderen Bundesländern wurden die BGH-Entscheidungen 2 StR 251/02 – Rücktritt beim Gashahn – und 3 StR 294/10 – Abpressen der PIN-Nummer – als Klausur geschrieben. Der VGH entscheidet heute über den NRW-Haushalt 2010 und indirekt über den für 2011 gleich mit. Frau Kraft will nun doch nichts von Neuwahlen wissen. Herr Röttgen muss jetzt springen.

Näheres aus der Prüfung Timme pp. vom 11.3.: im Strafrecht Eröffnung, was macht der OLG-Präsident? Gewünschte Antwort – Dienstaufsicht – das hört sich so an, als ob die OLG-Richter sehr viel Ärger machen würden und 8stündige Aufsicht 5 Tage die Woche brauchen. Was ist eine Rechtssache? Dann wird ein Richter durch einen Gangster bedroht und verneint nach Rücksprache mit seiner Ehefrau den hinreichenden Tatverdacht. Im Zivilrecht die Standheizung des BGH und die Kartenlegerin. Im ÖR Frauenquote und Bundeswehrreform – wie wirkt sich die auf den Zivildienst aus?  Das habe ich auch nicht mit Akkuratesse gelesen und hätte schwafeln müssen. Der Strafrechtsvortrag hatte noch einen anderen Teil: Strafbarkeit bei einem bewaffneten Überfall, wenn der Kassierer erbleicht und man per Hand in die Kasse  greifen muss, obwohl man eine Übergabe geplant hatte? Die Landespolitiker überschlagen sich hinsichtlich der Frage, wer am schnellsten nach der nächsten Landtagswahl die örtlichen AKWs abstellt. Bei fast 200 in Europa (nicht wenige mit sowjetischen Standards) ist das wohl relativ egal, ob Neckarwestheim I vom Netz geht oder nicht.  Als Tschernobyl hochging, durften die Bauern aus dem Vorgebirge – zwischen Köln und Bonn – mehrere Jahre keinen Spargel, Erdbeeren etc. verkaufen. Hiervon abgesehen, hätte das Land Ba-Wü die Kompetenz oder der Bund bzw. die EU? § 49 VwVfG, weil in Japan Erdbeben und Tsunami eingreifen? Der Deutsche Olympische Sportbund meint, für den sexuellen Missbrauch durch Trainer sei er juristisch nicht verantwortlich. § 278 bei Internatslehrern, Priestern, Trainern? Unterschiede?

Ab dem 14.3. wird in Frankfurt die Schmerzensgeldklage von Magnus Gäfgen verhandelt. Er hat die Gewährung der PKH durch Verfassungsbeschwerde erzwungen. Der EGMR meinte, die Androhung der Folter sei „wiedergutumachen“. Da man ihm keine Vollstreckungsverkürzung geben will, geht es um Geld.  In Bremen wird der Brechmittelfall neu verhandelt – nachzulesen bei Famos – der Fall des Monats Februar – für Selbstleser BGH 5 StR 18/10. Die Bundeskanzlerin will die Sicherheit der Atomkraftwerke überprüfen lassen.  Hat sie dafür die Kompetenz? Ressortprinzip? Und muss sie die Länder einbeziehen? Art. 85 GG? Die Transferunion ist nun doch beschlossen worden. Das Gegenteil von no-bail-out und zwar nicht als Ausnahme sondern als Regelfall. Ein Vertragsbruch ohne rechtliche Konsequenzen? Der Vortrag am 11.3.: der klassische BGH-Fall: ist ein Gangster, auf den sein Mittäter schießt, wegen Mordversuchs an sich selber zu bestrafen? Im Zivilrecht kam der Kartenlegerinnenfall des BGH – lag nahe, da dieser Woche auch endlich in der NJW. Der Bundestagspräsident regt sich auf: gibt es eine Pflicht der Regierung, ein gültiges Gesetz zu praktizieren – also die Sperrung von Pornoseiten – oder ist das nur ein Recht? Darf die Regierung die Einberufung der Wehrpflichtigen im Wege des vorauseilenden Gehorsams jetzt schon aussetzen, obwohl das Gesetz noch gar nicht durch ist? Enthält Art. 12 a GG eine Pflicht, die Wehrpflichtigen einzuberufen? Die Transferunion wurde noch nicht beschlossen – man hat wichtigeres zu tun.

Eine weitere Variante der Frage, wann ich außergerichtlich den Anwalt der Gegenseite bezahlen muss – BGH VIII ZR 9/10 – wohl in Bayern gerade Examensklausur. Das LG Köln erlässt eine einstweilige Verfügung dahingehend, dass Hartz-IV-Empfänger in Wettbüros nicht bedient werden dürfen. § 4 Nr. 2 UWG – Ausnutzen einer Zwangslage? Muss jeder Geschäftsmann demnächst fragen „können Sie sich das auch leisten?“. Liest sich auf den ersten Blick seltsam. Griechenland bietet seine Anleihen wie sauer Bier an – die Zeitungen orakeln daher, dass heute in Brüssel die Transferunion beschlossen werden wird – ein offener Bruch des AEUV. Pete Doherty soll bei einem Gitarreneinbruchsdiebstahl dabei gewesen sein – der Inhaber des Ladens sei entzückt. Wie wirkt sich das auf die Strafbarkeit und Schadensersatzansprüche aus?

Jedenfalls in Hessen die Klausur im Zweiten BGH XI ZR 200/09. Der EuGH C-502/09 entscheidet, ob ein Popcornstand im Kino oder ein Partylieferservice mehr Dienstleistung oder eher Warenlieferung veranstaltet – im Steuerrecht. Liegt der Schwerpunkt in der geschmackvollen Umgebung oder in der Nahrungsaufnahme? Wie verträgt sich die Maserati Quattroporte-Entscheidung VIII ZR 27/07 mit der zum Audi VIII ZR 266/09? Schlägt § 363 BGB nun § 476 oder nicht? Der BGH hatte früher schon geklärt, dass ein Pferd selber schuld ist, wenn es sich auf einer Weide bei einem Autounfall erschrickt und Selbstmord begeht. Wie aber wenn bei einer Treibjagd ein Schuss abgegeben wird? BGH VI ZR 176/10 ist jagdfreundlich. Hat man außerhalb der BRAO einen Anspruch darauf, dass Post an den Anwalt geht? BGH VI ZR 311/09. Ein Saulus wird zum Paulus, und zwar schon 2000, darf ihm trotzdem das Asylrecht aberkannt werden? Das OVG – 11 A 1439/07 – bejaht dies unter Hinweis auf den EuGH C-57/09. Das liest sich so, als das OVG nicht selber nachgedacht sondern sich der schwer nachvollziehbaren Meinung des EuGH einfach angeschlossen hat. Der EuGH sollte eigentlich das leichtere Handeltreiben fördern. Nun regiert er in das Eingemachte eines Staates hinein – den Erwerb der Staatsangehörigkeit ( im Fall Zambrano setzt der EuGH Belgien die Spielregeln  für die Frage fest, wer Belgier ist und wer nicht – die Eltern haben ja die faktische Staatsangehörigkeit erhalten – act of state doctrine hat sich in Luxemburg noch nicht herumgesprochen?), das Asylrecht, Frauen und die Bundeswehr, Feuerwehrleute und ihre Arbeitszeit, das Patentgericht außerhalb der EU. Kommt er überhaupt auf die Idee, dass er für irgendetwas nicht zuständig sein könnte? Das BVerfG wird kreativ tätig – wenn die Zelle nicht groß genug sei, müsste der Gefangene notfalls entlassen werden – obwohl es in diesem Fall nur um eine nachträgliche Entschädigung ging. Ich würde vorschlagen, dass dieser Raubmörder dann vor der Wohnung eines BVerfassungsrichters entlassen wird. Ein bisschen gemein. Nach dem Rosenmontagszug fällt ein Auto vom 8. Stock eines Parkhauses runter. Der Halter, 19, Beifahrer, ist sofort tot. Fahrerin ist eine 16jährige, die er offensichtlich ans Steuer gebeten hat. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung? Oder § 315 c, § 222 durch die 16jährige? § 60 StGB, wenn sie selber schwer verletzt wurde?

Ein kolumbianisches Ehepaar bekommt zwei belgische Kinder in Belgien – hat Belgien das ius soli? Der EuGH meint nun im Anschluss an Carpenter in Zambrano C-34/09, dass deshalb die Eltern im Land bleiben dürfen. Etwas kurios. Der EuGH beißt ein kommendes Patentgericht weg – er wurde gutachtermäßig auf Anfrage des europäischen Rates tätig. Das OVG Münster 8 A 2861/07 meint, dass „Umweltinformation“ im Sinn des UIG Agrarsubventionen erfasse – dann kann man ja gleich beim Amt erfragen, ob der Bauer Abitur habe, mit wem er verheiratet sei, ob er Fan des 1. FC Köln wäre. Der EuGH hat gerade im letzten Jahr im Fall Schlecke die Daten der Landwirte geschützt. Münster legt noch nicht mal vor, verlangt allerdings, dass die Betroffenen informiert würden und mehr. Obama verfügt, dass Militärsondergerichte auf Guantanamo tätig sein dürfen. Das sind Ausnahme- und nicht Sondergerichte – Art. 101 GG. Allerdings könnte man aus Art. 115 g GG herauslesen, dass im Verteidigungsfall allein das BVerfG unantastbar ist. In der FAZ wird sich darüber aufgeregt, dass wir zu einem Justizstaat verkommen. Die Macht der Richter ja ja. Eine Alternative zeigt aber keiner. Arte zeigt den Film „Ein Köder für die Bestie“ – bis auf den kitschigen Schluss sehenswert – darf man eine Ziege an den Baum binden, um einen Tiger zu fangen? Erlaubt § 34 StGB das Vortäuschen einer Situation, welche den Straftäter anlockt, so dass man ihn dann erledigen darf? Fehlt der Verteidigungswille?

BVerwG 5 C 15.10 – jeder behinderte Richteranwärter muss zum Vorstellungsgespräch im Assessmentcenter eingeladen werden, egal, wie schlecht die Examensnote ist, sonst wird es teuer. Der Richterposten als Arbeitnehmerposition? So hat sich doch wohl noch nicht mal der EuGH das vorgestellt – an das Eingemachte der Staatsverfassung darf Brüssel bzw. Luxemburg nicht dran. BVerwG 6 CN 3.10 – wie  darf nach einer erfolgreichen Kapazitätsauslastungsklage die Universität den noch gefundenen Studeinplatz verteilen – auslosen oder Prioritätsargument? Muss das nicht der Staat entscheiden? So jedenfalls die Facharztentscheidung aus 1972 des BVerfG. Gegen die Vorinstanzen wendet das BVerwG § 4 II 3 StVG nicht auf den Verzicht der Fahrerlaubnis analog an – also nicht verzichten sondern entziehen lassen. Welche Staatsanwaltschaft ist für § 106 UrhG eines Promovenden, der von „Kairos“ schreibt, zuständig? Berlin oder Hof? Fliegender Gerichtsstand wie über § 32 ZPO und Deliktshaftung der Presse?

Muss eine Bank ein Sparguthaben auszahlen, das letztmalig 1959 mit 100.000 DM ca. in dem Sparbuch belegt war? Das OLG Frankfurt meint ja. Schlafende Konten sind nicht selten bei Banken. Eigentlich sollten die solche Konten beim Amtsgericht hinterlegen müssen. Aber so eine Regelung gibt es nicht. Die Welt plädiert für eine Transparenz der Richter in Form von personalisierten Entscheidungslisten. Das ist nur mit Rosenmontag zu erklären. Die Methodik in der Unisexentscheidung, der Aufgabe der Tarifeinheit u.a. wäre nicht erkennbar. Darüber könnte man schon eher reden. Die SPD in NRW droht mit Neuwahlen, falls gegen den Haushalt 2011 geklagt werde – Selbstauflösungsrecht des Landtages. E 10 – das Karnevalsthema – ist dieser Kraftstoff nun mangelhaft gemäß § 434? Rechtsfolgen? Keine günstigen für den Käufer. Er ist selber schuld – kaufrechtlich und deliktsrechtlich.

In einem Votum einer Klausur im Zweiten heißt es „der Bearbeiter beherrscht nicht die Spitzklammertechnik“ – ich musste die googeln. Der Handwerker sagt mir, die Badrenovierung würde teurer als angenommen – Kündigungsrecht des Bestellers? Kommt es darauf an, worin die Teuerung ihren Grund hat? BGH X ZR 122/07. Die Noten aus der Prüfung Limpens/Eßer/Haferkamp am 23.2.: 37 zu 77 (10+10), 38 zu 71 (6+9) und 25 zu 48 (8+5). Drei schöne examensträchtige Fälle aus der ÖR-Prüfung: Eilantrag nach § 123 VwGO gegen die drohende Vertragsunterzeichnung mit Günther Jauch – § 39 II WDRG – VG Köln vom 23.8.2010 (könnte Monica Lierhaus interessieren). Darf der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, nachdem schon der Bundesrat ihn angerufen hatte? Darf eine Gemeinde sich weigern, die Kita-Gebühren zu erhöhen, weil das bei den Bürgern unbeliebt sei oder muss die Kommunalaufsicht da den Fuß drauf stellen? VG Düsseldorf zur Stadt Oberhausen – 1 K 3437/07. Die Prüfung Ey/MuckelSchlemm am 2.3.: im Zivilrecht BGH – Kartenlegerin. Im Strafrecht eine ältere BGH-Entscheidung – untauglicher Versuch oder Wahndelikt, wenn die Ehefrau das Frühstücksbrötchen mit Insektengift besprüht, bis die Dose leer ist? NJW 1995 S. 2176 – 1 StR 846/94. Im ÖR Amtshaftung, wenn die Polizei eine Open-Air-Aufführung von Julius Cäsar für ein Verbrechen hält (Die nackte Kanone 1). Die Noten: 9+11, 4+10, 6+9, 10+12, 3+10. Der Supreme Court hält in Snyder/Phelps nach wie vor die Meinungsfreiheit hoch – sogar auf Soldatenbegräbnissen dürfen Hassprediger despektierliche Dinge über den Toten sagen. Die FAZ diskutiert § 106 UrhG im Fall Guttenberg. Ist das öffentliche Interesse eine nicht justiziable Einschätzungsprärogative der StA? Nach meinem Wissensstand ist das die h.M.. Verbreiten, vervielfältigen in einer Doktorarbeit – wegen den abzugebenden Pflichtexemplaren? Ein Doktorand steht also immer mit einem Bein im Gefängnis. Autofahrer trauen sich nicht, statt Super nun E-10 zu tanken. Amtshaftung des Bundes, da Brüssel meint, dieser würde nicht richtig informieren? Positivlisten sind gefährlich. Ältere Damen sollen für den Rosenmontagszug den Tipp geben, „Jürgen, Jürgen“ zu rufen, da auf eigentlich jedem Wagen ein Jürgen Kamelle schmeißen würde. Betrug? Strafbarkeit der Kamellewerfer, wenn sie ihre Freunde an der bekannten, vereinbarten Straßenecke extra bedenken? Ja nu, könnte ja sein.

Der Vortrag am 2.3. – viel zu schwer – trotzdem meist nur 7 Minuten: der Vermieter vermietet 100 von 200 vermieteten aber nicht benötigten Parkplätzen unbefugt doppelt, weil ihn jemand darauf anspricht. M will nun sofort die Parkplätze, den zweiten Mietzins und von dem zweiten Mieter seinen Weihnachtsmarktgewinn. In der Prüfung Zimmermann/Verrel/? kam im Zivilrecht die Examensklausur mit dem verdorbenen Hundefutter, im Strafrecht BGH – Sterbehilfeurteil – und im ÖR der Zeitungsfall, dass die exotische Schlange ausbüchst – Verwaltungsvollstreckung. In der zweiten Halbzeit hat Felix Magath § 14 VII Jugendarbeitschutzgesetz angewandt – Julian Draxler wurde eingewechselt. Dürfen minderjährige Profifußballer abends spielen? Wie wäre es bei einer Verlängerung gewesen? Ein Halbfinale im Pokalwettbewerb als „andere Aufführung“ auszulegen, hat schon karnevalistische Qualitäten. Oder zwei Halbzeiten als mehrschichtigen Betrieb i.S. des Absatzes I zu verstehen.  Interessanter ist wohl, ob van Gaal heute zurückgetreten wird. Das AG Köln 123 C 254/10 meint, dass es bei Kamellewerfen keinen Schadensersatz gibt – richtig – aber hier ging es dem Vernehmen nach um zwei ausgewachsene Schokoriegel – also eine ganze Hauptmahlzeit. Die zweite Klausur im Zweiten im März OLG Köln 15 U 20/98 vom 25.8.1998 – wer haftet für den samt Kran verliehenen Kranführer? Gelten für verliehene Arbeitnehmer die Spielregeln der betrieblich veranlassten Tätigkeit? Und im Verhältnis zu Dritten? Haftet die katholische Kirche juristisch und nicht nur vor dem Jüngsten Gericht für den sexuellen Missbrauch durch einen Priester? § 278 – Schuldverhältnis der Kommunionsunterricht? Nur bei Gelegenheit? Bei einem Malergesellen würde man das so sehen. In der FAZ balgen sich die Professoren Rieble und von Coelln um die hinsichtlich DER Dissertation anzuwendenden Vorschriften – darf eine Uni einen externen Doktoranden prüfen? Ist der Rückgriff auf das Verwaltungsverfahrensrecht zulässig? Wenn das Hochschulgesetz keine Öffnungsklausel hat, eher nicht, denn viele Köche verderben den Brei. Der Nachfolger des Doktorvaters, der die Neuerungen des jetzigen Jahrtausends wie Plagiatsmaschinen ablehnte, behauptet penetrant, der Ex-BMV sei ein Betrüger. Strafrechtlich falsch, was er sicher auch weiß. Nun wird von Notwehr geschrieben.  Die wissentlich unwahre Behauptung einer Straftat soll durch Notwehr gerechtfertigt sein?  Alaaf. Der Vorteil dieser Affäre ist, dass man merkt, dass Bayreuth nicht nur ein Festspielhaus sondern auch eine Uni hat. Sind Tierschützer eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB, fragt die SZ anlässlich eines österreichischen Falles.

Der BGH hat jetzt alle Fälle der Mindergröße der Mietwohnung durch – unmöbliert – möbliert VIII ZR 209/10 – und wenn der Quadratmeterpreis nicht extra im Mietvertrag ausgewiesen ist. Was, wenn die Wohnung 12 qm zu groß ist und wie beim Kauf? Dürfte unsere Kanzlerin den Posten des BMV jetzt selber übernehmen – vorübergehend über Karneval oder überhaupt? Arg. Art. 115 b GG. Die FAZ hasst ihn und macht ihn als adligen Tunichtgut aus. Ein Professor, der eine Dissertation allenfalls überflogen haben kann und trotzdem die Bestnote vorschlägt sowie der Zweitgutachter sollten mal in sich gehen. Die New Yorker und Frankfurter Börse heiraten, indem in den Niederlanden und in Delaware Gesellschaften und begleitend eine Stiftung gegründet werden. Dürfte nun die NY Börsenaufsicht in Frankfurt tätig werden? Internationales Polizeirecht? Das Unisexurteil wird in der FAZ trefflich charakterisiert – das Geschlechterdiskriminierungsverbot in der EU soll Willkür verhindern – um Willkür also Ab- oder Zuneigung für Frauen oder Männer geht es hier aber nicht sondern um Versicherungsstatistik.

Unser BMV bittet die Kanzlerin, dass die BP um seine Entlassung bittet. Er tritt also zurück. Der EuGH wirbelt die Versicherungswirtschaft durcheinander. Nur Unisextarife sind zulässig. Wie wirkt sich das jetzt auf laufende Verträge aus – § 313 – Sonderkündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage? BGH IV ZB 23/09: der Strafverteidiger kriegt auf dem Gerichtsflur mit, wie die Verwandten das Geld, welches dem Geschädigten gezahlt werden soll, zusammenholen. Die streiten sich später – kann er sich auf seine Schweigepflicht nach § 43 a BRAO berufen? Ist er nur rein zufällig da? Ein Protestwelle der Doktorväter schwappt über die Zeitungen – reine Selbstverteidigung. Man kann doch aus der Berichterstattung nur den Schluss ziehen bzw. muss, dass die Arbeit ungelesen mit summa cum laude beurteilt wurde. Das BAG kommt plötzlich zu der Erkenntnis, dass Leiharbeitnehmer bis 2003 rückwirkend Equal Pay verlangen können. Warum ist das BAG nicht schon 2003 zu der Erkenntnis gekommen, dass Leiharbeitnehmer nicht als Schmuddelkinder behandelt werden dürfen? Das ist eigentlich ein Fall für den europarechtlichen Amtshaftungsanspruch. Auch hier ist der Schuldige ein anderer. Man schlägt eine Nicht-Gewerkschaft und meint die Rechtsprechung, die zu besseren Erkenntnissen gekommen ist. Wie ist es mit der Verjährung – § 199 – muss der Europarecht weichen? Ebenso arbeitsvertragliche Ausschlussfristen? Einige Bundesländer gehen im Wege der abstrakten Normenkontrolle gegen die Verlängerung der AKW-Laufzeiten vor – mit zwei Begründungen – Verletzung des Art. 87 c und Art. 2 GG. Welcher Senat ist also zuständig? Dürfen einige Bundesländer als Prozessstandschaftler die Rechte des Bundesrates einklagen? Wohl ja, da die abstrakte Normenkontrolle keine Klagebefugnis verlangt. Ein Hell’s Angels Mitglied erschießt durch die geschlossene Haustür einen SEK-Beamten. Wissen und Wollen des tödlichen Ausgangs sowie Erlaubnistatbestandsirrtum über einen angeblichen Bandidoüberfall? Dann hätte er einen Warnschuss abgeben müssen. 9 Jahre wegen Totschlags. Der Strafprozess wegen des Badewannentodes des Pflegekindes Anna wird gemäß § 265 III StPO ausgesetzt, da der Staatsanwalt meint, 3 Minuten Ertränken sei ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Liest sich nicht abwegig. Das Gericht ist anderer Auffassung. Trotzdem Aussetzung? Absatz IV hilft dann aus.

Februar: BGH 1 StR 537/10 – die Täter schlagen das Opfer halbtot und werfen es die Kellertreppe runter und schließen es dort ein. Beendeter oder unbeendeter Versuch? Angeblich unbeendeter. Ich blick da nicht mehr durch. Der EuGH entscheidet am 1.3. – C-236/09 – ob Unisextarife in der Versicherungswirtschaft sein müssen. Unsere Generalanwältin, Frau Kokott, soll das meinen. Libyen – Kapitel VII (es geht ja um Erdöl, vordergründig um Menschenrechte) aber ohne den Automatismus wie im ersten Golfkrieg. Wenn die Amerikaner einmarschieren wollen, müssen sie das bisher ohne Mandat tun oder sich noch eines holen. Der IStGH wird das erste Mal offiziell beauftragt – auch von den Amerikanern – wobei der doch sicher von Amts wegen eine Akte anlegen muss. Die FAZ meint, unser BMV sei der oberste Dienstherr der Bundeswehruniversitäten – eher nicht – § 2 BeamtenstatusG ist  möglicherweise falsch zitiert worden. Gemeint ist wohl die oberste Dienstbehörde, was wegen Art. 5 III GG, den auch die Bundeswehruniversitäten für sich reklamieren, schon fragwürdig ist. Prof. Weigend und andere sollen in der Dissertation eine vorsätzliche Täuschung sehen, weil er nicht fahrlässig in dem Maß abgeschrieben haben könnte. Natürlich hat er abgeschrieben. Das geht bei dem Thema nicht anders. Solange die Autoren dieser Passagen im Literaturverzeichnis auftauchen, ist das für mich eine schlampige Zitierung aber kein Plagiat. Wobei ich keine Zeile dieser Arbeit gelesen habe und anhand der Berichterstattung theoretisiere. Grottenschlechte Arbeiten sind was anderes als kriminelle.

BGH 1 StR 540/10: der Hausmeisterfall – § 22 beim Betrug, wenn ein privatschriftlicher Vertrag schon vorliegt, ein notarieller aber noch sein muss, zu dem es aber wegen Festnahme des Angeklagten nicht mehr kommt? BGH 4 StR 409/10 – kann ein Gerichtsvollzieher tauglicher Täter des § 266 sein? Der BGH meint, jedenfalls in Bezug auf den ihn beauftragenden Gläubiger. Also gegenüber dem Schuldner nicht? Ein Richter kann nur die Vollstreckbarkeit anordnen, umsetzen tut es der Gerichtsvollzieher. Erst recht also? BGH 4 StR 245/10 – die Wertgrenze bei § 315 c soll nun 750 € betragen. Darf der BGH das so freihändig sagen? Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs wie bei den Promillegrenzen? Bei letzteren stützen die Richter sich aber auf Gutachten, hier nehmen sie die Sachkunde für sich selber in Anspruch und fragen nicht die Bundesbank.

Die Prüfung am 17.2. zum Stein/Morawitz/Schmerfeld-Tophof: im ÖR BVerwG 4 B 78.09 und OVG Münster vom 30.9.2009 10 A 1676/08 sowie VGH 18/08 – die Gemeinde Ochtrup will ein Outletzentrum von über 10.000 qm bauen – § 24 a LEPro  – und das Verfahren zum Nachtragshaushalt sowie ein Nachtclub steckt Werbezettel unter die Scheibenwischer – Sondernutzung? Im Zivilrecht der Fall des LGes Bonn und OLG Köln NOvember 2010 – ein Psychiater gibt Methadon ab – Anfechtungsgrund des Vermieters? Und IPR. Im Strafrecht Autobahnunfall mit einem Niederländer – Rechtshilfeersuchen u.a… Die Noten: 14 + 12 = 98, 7+6 = 61, 4+8 = 66, 11 + 11 = 91, 10 + 10 = 76. Der Vorsitzende bat darum, in die Protokolle zu schreiben, dass die Kommission der alten Schule angehöre und durchaus Wert auf Obersätze, Definitionen und saubere Subsumtion lege. Das ist auslegungsfähig. In NRW, Bremen und Hessen kam als zweite ÖR-Klausur ein Volksbeteiligungsgesetz mit Prüfungsrecht des Kanzlers nach Art. 82 GG. Herr Papier hat nach Google vor so was gewarnt, das BVerfG hat in 2 BvQ 1/58 und in Folgeentscheidungen in den Fünfzigern schon Volksbefragungen für unzulässig gehalten. Gelten für den Kanzler die selben Spielregeln wie für den Bundespräsidenten beim Prüfungsrecht? Immerhin ist er ja schon vorher in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden gewesen, der Bundespräsident hingegen nicht. Die Uni Bayreuth setzt sein Prüfungsverfahren fort, obwohl sie nach Art. 48 BayVwfG (man fragt sich, warum das in NRW Paragraphen sind und in Bayern Artikel, machen die das nach Gutsherrenart oder gibt es dafür Spielregeln?) den Titel zurückgenommen hat. Doppelwirkung im Öffentlichen Recht? In der Prüfung Limpens/Eßer/Haferkamp am 23.2. wurde im Zivilrecht geprüft, ob unser BMV von dem Ghostwriter – mal unterstellt – das Honorar zurückverlangen könne. § 812 S. 2 – das scheint eine Lieblingsvorschrift zu sein. Im ÖR Hartz IV – Vermittlungsausschuss und Kommunalaufsicht, im Strafrecht werde ich noch berichten.

Der Vortrag im Zweiten am 24.2.: die Käuferin des Pferdes Gameboy will nach dessen Zusammenbruch  zurücktreten, obwohl das Pferd vorher durch ihren Tierarzt untersucht wurde – der Vertrag enthält eine Gewährleistungsfrist von nur 3 Monaten – am Abend des Fristablaufs legt ihr Anwalt den Brief auf die Fensterbank, da das Faxgerät der Verkäuferin kaputt ist und nur ihr Vater mit dem Hund anwesend. Im Zivilrecht hat der Pseudoerbe des Erbonkels den in der Scheune gefundenen alten Porsche aufgebrezelt – der Eigentümer kommt und sagt, ich war 5 Jahre im Ausland. Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz durch den Erben – § 990 I 1 oder I 2?  Dann ist mein Berichterstatter nach Hause gegangen. BGH 3 StR 17/11 – die Unterinstanz ging von einem fehlgeschlagenen Versuch aus, der BGH nimmt eine vom unbeendeten in den beendeten Versuch übergegangene Tat an – mit Hilfe des korrigierten Rücktrittshorizonts. Ups, die Uni Bayreuth entfernt den Doktortitel nicht über die Promotionsordnung oder das Gesetz von 1939 sondern gemäß § 48 VwVfG. Anwendbar? § 2 III Nr. 3. Im Tatbestand muss man sich daher nicht mit der Auslegung des Begriffs der Täuschung auseinandersetzen – Rechtswidrigkeit reicht ja. Die Vorschrift ist bekanntermaßen verkorkst. Der hier anzuwendende Absatz III sagt eigentlich nur, dass Entschädigung in Betracht kommt, was nicht richtig sein kann, wenn eine Baugenehmigung u.ä.. zurückgeholt wird. Also nimmt man den Absatz II analog. Man hätte auch über § 49 gehen können. Er wird ja sicher nicht klagen. Das BAG hat es wieder getan – 2 AZR 636/09. Ein AN moslemischen Glaubens muss keine Alkoholflaschen einräumen. Der AG muss nachweisen, dass er ihn nicht woanders einsetzen kann. Ich bin doch etwas geplättet. Darf eine Familie, die angeblich den Vater an die Schweine verfüttert hat, verurteilt werden, wenn dessen Leiche mit dem Autoschlüssel in der Hosentasche ertrunken im Auto gefunden wird? Ich nehme an, nicht, denn man weiß ja nicht, wer das getan hat. Eine Pflegemutter drückt das 9jährige Kind in der Badewanne bis zu 5 Minuten unter – Tötungsvorsatz allein wegen der Dauer? Der Staatsanwalt sieht das so.

Die erste ÖR-Klausur  in Hessen und NRW war an OVG Münster 7 A 1298/09 – das Krematorium im Gewerbegebiet angelehnt und VG Stuttgart 2 K 3558/10 – Aussegnungshalle in allgemeinem Wohngebiet. Wohl eine Kombination – Anwohnerklage. Der Vortrag am 23.2.: eine Formularklausel im Mietvertrag – Musizieren nur  in Zimmerlautstärke – der Vermieter hatte den Vertrag aus dem Internet runtergeladen plus § 29 a ZPO. Ist die Lautstärke das geeignete Kriterium für Rücksichtnahme? Bezahle ich nur für Ein- und Ausatmen 10 € pro Quadratmeter in der Bonner Südstadt? In der Prüfung Walther pp. kam im ÖR die Fraport-AG, im Strafrecht die Novemberklausur, im Zivilrecht eine ältere Klausur über Vertretungsrecht – wie wirkt sich das Vertippen beim Preis bei einer Grundstückskaufvollmacht auf die dingliche und schuldrechtliche Seite aus? Die deutsche Marine fährt nach Libyen – wonach? Art. 87 a II i.V. mit 35 GG analog? Katastrophenfall im Ausland? Die Stadt Köln schickt wegen Gewerbesteuerschulden des getrennt lebenden Ehemannes den Beitreibungsbeamten, welcher die Steiffstofftiersammlung der Ehefrau mitnimmt. Wie kommt diese Sache zum Landgericht Bonn? Wäre nicht eher das Verwaltungsgericht oder das Finanzgericht zuständig?  § 8 VwVG – gelten jetzt die Spielregeln des Verwaltungsrechts – Amtsermittlungsprinzip weiter oder nicht? Drittwiderspruchsklage? Fehlt der nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil eine Erinnerung schon Erfolg haben könnte? Braucht man eine Stofftiersammlung um menschenwürdig leben zu können? Das BVerwG hält das Alkoholverkaufsverbot an Frankenthaler Tankstellen, Reisende ausgenommen. Es geht um das Ladenöffnungsgesetz. Das BVerfG und seine Unwilligkeit, Luxemburg vorzulegen, sowie seine frühere Bereitwilligkeit, die Untergerichte zu zwingen, vorzulegen, was sich aber auch gegeben hat, beschäftigt die FAZ. Es wird eine Vb gegen den künftigen, erweiterten Rettungsschirm angekündigt, obwohl der Präsident sagt, eine Verhandlung gegen den aktuellen Rettungsschirm werde es 2011 nicht geben. Die FAZ macht sich Hoffnung, dass Karlsruhe endlich mal vorlegt. Das les ich anders. Die FR meint, unser BMV habe sich zwar nicht nach dem StGB aber nach dem UrhG strafbar gemacht. Hat denn eine Professorin ein Urheberrecht an einem falsch übersetzten lateinischen Spruch, den Benfica Lissabon übernommen hat? Man wird sehen. Das BVerwG legte die Filmabgabe der Kinobetreiber dem BVerfG vor, entscheidet aber nun doch selber – geht das? Darf eine Bundesanstalt in dieser Kulturfrage eine Sonderabgabe nehmen? Oder ist das eine Steuer? 6 C 22.10. Der Bundesrechnungshof darf die Vereinigung der Berufsgenossenschaft prüfen, weil einige Mitglieder staatliche Gelder erhalten – 8 C 53.09 – die Untergerichte waren sich völlig uneinig darüber. Das BVerfG will Schutz gegen Spam-Verfassungsbeschwerden – wie schützen sich die Zivilgerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte gegen querulatorische Eingaben?

Mörder M bringt seine Frau und seine Tochter um, danach schlägt er klugerweise das Erbe aus. Erben jetzt seine Eltern, wenn nicht klar ist, wen er zuerst umgebracht hat? Ist nicht zu vermuten, dass sie gleichzeitig verstorben sind? § 11 VerschollenheitsG. Das OLG Schleswig 2 W 138/10 weiß auch nicht weiter. BGH 2 StR 458/10: abgewiesene Discobesucher rächen sich an dem Türsteher und stechen und schlagen vor seiner Haustür auf ihn ein. Sie lassen von ihm ab, weil eine Nachbarin um Hilfe ruft. Rücktritt vom beendeten Versuch – Rücktrittshorizont – geht nicht, wenn der Tod als möglich angesehen wird.  In dubio pro reo wird hier nicht angewandt. Die Prüfung Claßen/Witte/GräfinSchwerin am 15.2. im Zweiten: im Strafrecht – er ist  bei der StA in Duisburg – Strafanzeige gegen den damaligen Ministerpräsidenten in Zusammenhang mit der Love Parade – Immunität, wenn er jetzt ein Ex-MP ist und MPs in NRW zwangsläufig Mitglieder des Landtages sein müssen? Im Zivilrecht kam ein sehr ausführlicher Fall aus dem Vereinsrecht, der noch mal wieder verwendet werden soll (die Blätter wurden wieder eingesammelt allerdings nicht die Köpfe) – minderjähriges Vorstandsmitglied, gefälschter Beschluss als Vorlage für einen Kredit und Insolvenz. Im ÖR  wird die Süßstoffproduktion aufgrund eines kontroversen Gutachtens verboten. Das BAG entscheidet am 24.2., ob ein moslemischer Ladenangestellter Alkoholflaschen in die Regale einräumen muss. Wo kämen wir denn da hin, wenn nicht? Jeder Arbeitnehmer muss Dinge tun, die er nicht für richtig hält. Dann sollte er eben sein eigenes Geschäft aufmachen. Im Kopftuchfall ging es um ein Recht auf Arbeit trotz Kopftuch – hier um ein Recht auf Nichtarbeit. Der EGMR erzürnt die Briten. Ein Wahlrecht für Strafgefangene, Registerlöschung von Sexualstraftätern nach einer gewissen Frist und nun das Verbot des Zeugen vom Hören Sagen. Letzteres dürfte auch uns interessieren. Der junge BGH in Great Britain will sich das nicht bieten lassen. Die FAZ schreibt Seltsames zur Dissertation unseres BMV. Die vielen Literaturangaben könne er gar nicht selber gelesen haben. Ernsthaft. Auf Verwaltungsakte dürfe  man nicht verzichten.  Personenstandsfälschung, wenn man seinen Doktortitel nicht äußerlich trägt? Ich würde sagen, es kommt wie meistens darauf an. Auf meine Fahrerlaubnis ja, auf meine Staatsangehörigkeit nein, da sie auch Pflichten mit sich bringt. Bei dem Doktorgrad soll er nicht verzichten dürfen, damit die Universität ihm den Grad noch entziehen kann, so dass er nicht woanders noch mal promovieren kann. Falls er zurücktritt, wird er ja seine Referendarzeit nachdienen und hat dann ein bisschen mehr Zeit. Das Zweitgutachten sei eine Evidenzkontrolle – die Zweitvoten in Examensklausuren sind nicht immer aber sehr häufig keine Kontrolle irgendeiner Art. Man schließt sich mit einem Zweizeiler dem Erstkorrektor an. Das ist leider so und nicht justiziabel. Die SZ meinte, er solle sich zutiefst schämen – ach Gottchen, man sollte sich mal die Examenshausarbeiten aus den 50er und 60ern ansehen.  Wir Juristen sind sehr pompös, wenn es um die vermeintlich schlechten Leistungen von anderen geht, sitzen aber alle im Glashaus. Etwas anderes: Garmisch will ein Bürgerbegehren gegen Olympia in der Doppelstadt, die durch unseren geliebten Führer zu einer solchen gemacht wurde. Ginge das in Bonn? Das BVerfG meint, Art. 8 GG werde durch eine Wohlfühlatmosphäre nicht eingeschränkt. Also demnächst Versammlungen in städtischen Saunen und in der Kölner Philharmonie oder gar im oder vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Richterparkplatz? Das Sondervotum gefällt mir zu der Fraport-AG besser.

Die dritte Zivilrechtsklausur: ein Mitarbeiter der Käuferin erhält von der Verkäuferin ein Kickback (altmodisch Schmiergelder, die eingepreist werden), einen Fernseher (§ 817 S. 2 bei § 985?) und ein Darlehen (passt § 817 S. 2 da?). Nun wollen sowohl der Verkäufer als auch der Arbeitgeber diese Dinge heraus haben – § 817 S. 2 – § 823 II mit § 266/299 StGB? Sozialgericht Düsseldorf S 2 KA 61/08 und 29/08. Die Noten aus der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Grunewald/Weingarten vom 15.2.: 22 zu 49 (6+7), 29 zu 51 (4+6), 24 zu 60 (9+9), 41 zu 49 (8+10) und 62 zu 119 (15+14). Die Noten aus der Prüfung Schultz/Hölscher/Rohde am 15.2.: 64 zu 109 (12+11), x zu x (9+7), 21 zu 49 (7+7), 42 zu 90 (15+11) und 35 zu 80 (12+11). Die FAZ und die SZ machen ein tiefgreifendes Charakterproblem bei unserem BMV aus. Die Arbeit wäre von vorne bis hinten zusammengefrickelt. Er sollte doch den tiefen Teller nicht neu erfinden. Wenn man die Entwicklung der USA mit der in der EU vergleicht, frickelt man notgedrungen zusammen. Egal – das ist nicht relevant. Aber: kann er sich durch Verzicht auf den Doktorgrad der Entziehung entziehen? Die angestellten Lehrer wollen streiken, um gleiche Bezahlung wie die verbeamteten Leidensgenossen zu erhalten. Der EuGH hätte dafür sicherlich Sympathie. Die zweite Zivilrechtsklausur in Hessen – § 312 BGB – Auflösungsvertrag im Büro des Personalchefs – u.a. BGH 6 AZR 197/05 und etwas Emmely. Fraport – heute – BVerfG: Ein Anspruch auf Versammlungs- sprich Demonstrationsrecht in einem Terminal? Ich würde sagen, der Busbahnhof davor reicht auch. Hat ein Kunde eines Gaslieferanten einen Kondiktionsanspruch bei unwirksamer Preiserhöhung oder kann der Lieferant ersatzweise den Preis anders, wirksam, ex tunc, erhöhen, wie man das bei Mülltonnengebühren so macht? AG Euskirchen vom 14.1.2011 – 17 C 1140/09.

Darf ein Bauantrag für den Außenbereich mit der Begründung, der Flächennutzungsplan stünde dem entgegen, abgelehnt werden und kommt es darauf aan, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt oder nicht? BVerwG 4 C 9.10 – der Bootsanlegeplatz. Wenn man eine Doktorarbeit über die Zugehörigkeit von BND-Mitarbeitern zur NSDAP schreiben will, wird man sich gedulden müssen – kein Eilverfahren – BVerwG 7 VR 6.11. Die zweite Zivilrechtsklausur in NRW: wie wirkt sich ein Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit des durch ein Bestattungsunternehmen gekauften Autos (Navi fehlt und der Wagen sitzt zu tief, so dass die Särge rausrutschen) auf das Finanzierungsleasing aus? BGH VIII ZR 317/09 und OLG Koblenz 6 U 1424/07. Und § 323 V 2 – kann der Käufer bei einem Mangel, der 5,5% des Kaufpreises ausmacht, zurücktreten? BGH V ZR 203/08 sowie VIII ZR 253/08 und NJW 2006 S. 1960 = V ZR 173/05 (Zitat von Prof. Lorenz zu dem Stichwort – man beachte mein Zitatpflichtbewusstsein). Betrifft § 377 IV nur das Zeit- oder auch das Zugangsrisiko? Das BVerfG entscheidet am 22.2. das Demonstrationsverbot am Frankfurter Flughafen. Man darf gespannt sein. Die Prüfung am 17.2. im Zweiten Bönders pp.: Der Vortrag BGH 4 StR 589/09 – Kabel um den Hals als Requisite – in Klageerzwingungsverfahren. Im Strafrecht eine Examensklausur – der Kandidat pfuscht, indem er die schon abgegebene Klausur eines Kollegen nimmt und unter seiner Nummer abgibt. Im ÖR Glasverbot mit allen Urteilen dazu. Im Zivilrecht Pfandflaschenfälle des BGH. Darf ein GmbH-Geschäftsführer nach Insolvenz noch rückständige Sozialbeiträge bezahlen? Wenn er es nicht tut, macht er sich nach § 266 a StGB strafbar, wenn er es tut, schadensersatzpflichtig nach § 64 I GmbHG? BGH II ZR 196/09. Nehmen wir mal an, unser BMV hat den den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für seine Doktorarbeit eingespannt. Fällt das unter § 266 StGB?

Die FAS war wohl bei der Pressekonferenz unseres BMV nicht eingeladen – sie zerlegt seinen Lebenslauf und sieht überall Übertreibungen. Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Welcher Professor in der NJW schreibt seine Aufsätze alleine und selber im ureigensten Sinn? Keiner und das erwartet auch niemand, wobei ich das genau genommen nicht beweisen kann.  Das Thema dieser Doktorarbeit wurde nach ihrem Erscheinen ohnehin obsolet, da die EU sich entschloss keine Verfassung zu haben.  Zufall? Die zweite Klausur in NRW: ein Verein bekommt von der Familie des Erblassers eine Wiese geschenkt, wobei der Vorstandsvorsitzende weiß, dass da noch eine uneheliche Tochter ist, was ihm momentan aber entfallen ist. Das uneheliche Balg will die Wiese heraushaben und nicht haften. Haftet ein unbekannter Mitererbe nach § 27 HGB, wenn seine Kollegen das Handelsgeschäft ohne ihn führen? Haftet er für die Schulden eines Nachlasses, an dem er nicht teilhat? Kann ein Vorstand sich mit seiner neuerdings gemilderten Haftung hinter zwei Kollegen verstecken, wenn er Bescheid weiß, die aber nicht? Die zweite Klausur in Hessen: die Erlassfalle BGH XII ZR 60/99, das Hengstfohlen, allerdings 1 Jahr alt, VIII ZR 173/05, und §§ 177 – 179 BGB. Unser BMV lädt einen auserwählten Kreis von Journalisten ein, während der Rest in der Bundespressekonferenz sitzt – Art. 5 I – frei zugängliche Quelle? Muss der Staat fair sein? Das VG Berlin hatte das vor Jahren mal zu den Auslandsreisen eines Kanzlers entschieden – die mitfliegenden Journalisten müssen bezahlen und fair ausgewählt werden, wenn das Flugzeug zu klein sein sollte. In Zeitungen wird das Gesetz von 1939 zur Entziehung der Doktorgrade zitiert. Es basiert auf dem Ermächtigungsgesetz wie §§ 142, 265 a, 266, 316 a, 211 und wohl noch einige andere aus dem StGB auch. Wonach gilt es weiter?

Die Prüfung am 15.2. Hausen/Schambert/Schmenken im Zweiten: Im Vortrag ging es um 80 V plus Störerproblematik – der Grundstückseigentümer derelinquiert wegen der instabilen Bäume – OVG Münster 5 B 66/10. Im Zivilrecht  kam  der BGH I ZR 213/08 (Quatsch = VI ZR 325/09)  – der Geschäftsführer der GmbH hat bei Abschluss des Kaufvertrages betrogen – Haftung aus § 823 auf Ersatz der Dachreparaturkosten? Im Strafrecht ein Überfall auf einem Parkplatz. Die Noten: 29 zu 71, 31 zu 53, 31 zu 73 und 71 zu 130. Vortragsnoten: 6, 4, 10, 12. Gespräch: 12, 6, 11, 16. Professor Löwer liest sich im Generalanzeiger so, als ob eine abgekupferte Dissertation strafrechtlicher Betrug sein könnte. Eher weniger, denn das staatliche Vermögen in dieser hoheitlichen Form wird durch § 263 nicht geschützt. Hiervon abgesehen wird ein strafrechtlicher Vorsatz schwer nachzuweisen sein. Eine schlechte Arbeit muss keine strafbare sein. Urkundenfälschung ist das auch nicht – die Geistigkeitstheorie kann ja jeder Examenskandidat, der sich die Arbeit komplett von einem anderen schreiben lässt, für sich in Anspruch nehmen. Aber § 156 StGB?  Er meint dann noch, eine Notenherabsetzung sei nicht möglich – in Bonn schon.  §§ 4, 26 der Promotionsordnung der Uni Bonn helfen da weiter. Darf eine Universität die Aberkennung selber regeln? Art. 12 I 2 GG? „Vorsätzliche Täuschung“ ist doppelt gemoppelt – jedenfalls im Strafrecht. In dem Zusammenhang bekommt man den Hinweis auf die Promotion von Frau Däubler-Gmelin – Focus 13.11.2000. Interessant zu lesen. Mediziner haben es da einfacher – 13 Seiten mit 8 Seiten Röntgenbildern reichen. Der EuGH hat auf eine Klage der FIFA gegen die Kommission – T-385/07 – geklärt, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Pflicht, Champions League Spiele im free tv zu übertragen, eingeschränkt werden dürfe. Ginge das bei uns? Die ör Rundfunkanstalten sollen die Grundversorgung sichern, dazu gehört keine Live-Übertragung. Unser Mindeststandard des Anspruchs des Bürgers auf Information ist niedriger – die Meldung in der Tagesschau um Mitternacht muss reichen. Der EGMR meint, die Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerklasse sei in Ordnung nach dem Motto, stell dich nicht so an. Die Bundesärztekammer meint, befugt zu sein, die Sterbehilfe zu regeln. Das glaube ich auch nicht. Der Generalanzeiger berichtet über Rosenbettler. Einem Passanten wird eine Rose geschenkt. Danach wird er um eine „Spende“ von 1 Euro gebeten. Strafbar? Brauchen Rosenverkäufer einen Gewerbeschein?

Die BGH-Entscheidung III ZR 35/10 war neulich Klausur im Zweiten. Sieh an. Wobei die Mobilfunkbetreiber  die Kunden nicht so sehr mit der Sperre ärgern sondern dass die angeblich säumigen Kunden der Schufa gemeldet werden und sofort Probleme mit ihrer Bank bekommen. Auf die Briefe, die Schufa-Eintragung solle gelöscht werden, reagieren die selten. Die erste Klausur im Februar im Ersten – Strafrecht: der Polizeibeamte P, welcher den Sicherungsverwahrten  danach beobachten soll, tut das schlampig. S verletzt jemanden schwer. § 340 durch Unterlassen und in mittelbarer Täterschaft??? Geht das? Zweiter Teil – ein Patient wird vom Arzt gegen seinen Willen am Leben gehalten, um als Organspender zu dienen. Zu rettendes Leben gegen Sterbewillen? Ein freundlicher Zeitgenosse beendet das im Sinn des P.  § 32 – kann er nicht nach §§ 1901 ff.. BGB das Gericht anrufen? Die Prüfung im Zweiten am 16.2.: der Vortrag: nach meiner Erinnerung BGH: in einer zweiköpfigen Erbengemeinschaft sind sich die beiden Damen nicht einig, ob der Dritte noch in der Villa bleiben darf oder nicht. BGH XII ZR 210/25 aber ohne Mehrheit sondern in einer Pattsituation – hilft da § 2039? Im ÖR ging es um die Einführung des Leistungsprinzips in den oberen Rängen der Beamten – BVerfG. Es wurde diskutiert, ob bei einer Klage gegen einen Bundesminister in Berlin das AGVwGO-NRW gelte – das Justizgesetz war prüferseits nicht ganz präsent, jedenfalls nach Eindruck der Südkurve. Ist ein mehrjähriger Gebäudereinigungsvertrag über § 649 fristlos kündbar? BGH VII ZR 133/10. Muss ein Anwalt sich höchstpersönlich um die Fristen eines Bundesverwaltungsgerichtsverfahrens kümmern? Ja, BVerwG 6 C 44.10. Die Noten aus der Prüfung Ey/Ehlen/Pabst vom 9.2.: 34 zu 72 (11+9), 23 zu 51 (7+7), 53 zu 92 (3+12), 36 zu 71 (5+10) und 53 zu 101 (12+12). Alle Zeitungen haben die Dissertation unseres BMV gegengelesen und gegoogelt. Ist die Möglichkeit der Universität Bayreuth, den Titel abzuerkennen, wegen Verjährung – 5 Jahre – weg? Misstrauensvotum gegen einen BMV? Abschreiben kommt auch bei Professoren und Assistenten vor. Vor nicht allzulanger Zeit wurde entdeckt, dass der Bearbeiter des Konkurrenzproduktes des Palandts seitenweise rüberkopiert hatte. Ein Assistent in Bonn sollte eine Hausarbeit erstellen und holte die samt Lösung aus dem Internet – es blieb nicht bei einer. Erst der Hinweis betroffener Studenten bewirkte, dass er sich einen neuen Doktorvater suchen musste. Die WestLB – die von der Kommission gesetzte Frist zum 15.2. zwecks Klärung der unerlaubten Beihilfen des Bundes von ca. 1,3 Milliarden  lief ab. Die FR macht drei Lösungsmöglichkeiten aus. Verkaufen – schrumpfen – aufspalten und einen Teil verkaufen und den Rest ab in die Bad Bank.

Der Vortrag am 15.2.: BGH 4 StR 594/05 – der Geisterfahrer-Selbstmörder macht in der letzten Sekunde das Licht wieder an, nützt aber nichts. Es gab für einen Vortrag 15 Punkte – geht doch. In der Prüfung Grunewald/Weingarten/Schmidt-Eichhorn kam im Zivilrecht BGH – Reitturnier – im ÖR die Novemberklausur mit den zu löschenden Daten und im Strafrecht isst der Rentner in der Schlange vor der Kasse die Schokolade schon mal auf. Muss der Staat, wenn er Kliniken fusioniert und dann privatisiert, eine dem § 613 a entsprechende Regelung schaffen? BVerfG 1 BvR 1741/09 – ja, wegen Art. 12 GG. Man hätte das dem EuGH vorlegen können. Das BVerfG schiebt jetzt den gesamten öffentlichen Dienst – bis vielleicht auf die Bundeswehr, bei der das BAG Bedenken wegen § 613 a hatte – in die Hand des EuGH. Die Verhandlung des VGH hat möglicherweise nur die SZ richtig mitbekommen. Wirft das Gericht der Landesregierung Etikettenschwindel vor, weil der angeblich nötige Rettungsfonds für die WestLB doch noch 900 Millionen habe, so dass die da geparkten weiteren 1,3 Milliarden doch gar nicht nötig seien, und wofür dann? Die Parteien verweisen einmütig darauf, dass die weiteren Rügen dem Landesrechnungshof aber nicht dem Gericht zur Verfügung stünden. Prof. Löwer soll gesagt haben, er sehe kein Konzept. Darf ein Gerichtshof einen Haushaltsplan so beurteilen? Ein Bremer Juraprofessor meint entdeckt zu haben, dass unser BMV in seiner Doktorarbeit zumindest die Fußnote 1008 abgekupfert habe. Strafbarkeit? Ich dachte, Jura besteht im wesentlichen darin, zu sehen, welche kluge Gedanken andere haben? Die Börsen Frankfurt und New York fusionieren nun doch. IPR – geht das nach Gesellschaftsrecht oder Vertragsrecht? Welches Recht würden Sie wählen – deutsches oder NY-Recht? Bei Daimler – Chrysler wurde in Delaware gegründet aber dann deutschem Recht weiterverfahren – so weit ich mich erinnere. Berlusconi bekommt ein Eilverfahren. Was wäre da bei uns? Strafbefehl – beschleunigtes Verfahren?

Vielleicht erinnern Sie sich an die niedersächsische Gemeinde Seesen, welche Tank & Rast Toiletten“gebühren“ untersagt hat. Nicht die Kommunalaufsicht sondern die Fachaufsicht hat das beanstandet. Als Rheinländerin fragt man sich da, wo das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde  bleibt, wenn ihr so die Möglichkeit des Rechtsbehelfs genommen wird. Es geht ja um eine Recht- und keine Zweckmäßigkeitsfrage. Die letzte Klausur im Zweiten im Februar: der Gebetsteppich des Schülers in der Schule – OVG Berlin-Brandenburg vom 27.5.2010 – jedenfalls im Norden – in NRW eher VG Aachen 9 L 518/10 – Schwimmen im Burkini. Nach der FAZ hat Hamburg eine Mischung aus St. Lague-Schepers und Kumulieren und Panachieren. Am 15.2. verhandelt der VGH NW die Schulden über 7,1 Milliarden gegenüber Investitionen von 3,9 Milliarden sowie die Prävention auf Pump, Sondervermögen per Bankenkredit, also ein Sparstrumpf durch Kredit. Frau Pechstein beruft sich auf § 7 Nr. 81 SonderUrlaubsVO. Bisher kennen wir das nur, wenn ein Zeuge Jehova auf einen nicht öffentlichen Kongress seiner Glaubensgemeinschaft will. Wie wird der BMI sein Ermessen ausüben? Die Dame soll ihre Krankheits- und Erholungsurlaubszeiten geschickt dosiert haben. Die SZ berichtet über die 21 Konkordatslehrstühle in Bayern, dem Freistaat, welcher die Gehälter der Bischöfe bezahlt. Eine Philosophieprofessorin, nicht katholisch, klagt, weil sie im Berufungsverfahren unterlag. Unterliegen Konkordate der Überprüfung durch das Grundgesetz oder stehen die dadrüber? Vor allem, wenn sie von 1924 sind?

Ein Feuerteufel zündelt im Keller eines Mietshauses – § 306 a? BGH 2 StR 399/10. Der Vortrag im Zweiten am 11.2.: Blutprobe bei einem alkoholisiert fahrenden und einschlägig vorbestraften Bundestagsabgeordneten, der kooperativ ist. Es wird irrtümlich angenommen, dass der richterliche Notdienst schon zuhause ist. Es war § 192 a RiStBV zu finden. Der Rettungsschirm, der 2013 ausläuft, soll durch einen ewigen Mechanismus und mit einer halben Billion ausgerüstet werden. Der Bundestag meint, das sei nur im Wege einer Verfassungsänderung möglich. Gibt Art. 23 GG das nicht her? Das „Akten durchsehen“ beim Jugendamt Königswinter wird mit einer Abmahnung geahndet, ansonsten meint der Bürgermeister, sei doch nichts gewesen. Das ist schon Strafvereitelung im Amt. Darf und muss die Kommunalaufsicht da einschreiten oder ist das allein Sache der StA, die sich auf § 161 StPO beruft?

Videoüberwachung an der Reeperbahn – HansOVG 4 Bf 276/07 vom 22.6.2010 – war im Zweiten im Februar in Hamburg Examensklausur – eine schulmäßige Entscheidung in Prüfung und Sprache. In NRW kam eine Abwandlung des Elfes-Urteils und der Hooligan-Ausreisefälle – ein rechter Musiker soll nicht nach Ungarn. Eine Jugendamtsmitarbeiterin dünnt die Akte des Pflegekindes, welches mußmaßlich in der Badewanne ertränkt wurde, auf Anweisung ihres Chefs aus, nachdem dies in der Zeitung stand. §§ 267, 274, 133, 357, 348? Wer ist hier Täter und wer Teilnehmer? Das Land Ba-Wü kauft ENBW Anteile ohne das Parlament einzuschalten. Eine Anwaltskanzlei erstellt ein Gutachten von ganz fünf Seiten („solche billigen Polemiken kommentiere ich nicht“ meint das politische Aushängeschild der Kanzlei in der FAZ) und rechtfertigt dies mit dem Notbewilligungsrecht des Finanzministers. Ich würde ja gern mal die Rechnung für die 5 Seiten sehen. Hinsichtlich Hartz IV versuchen die Bundesländer neuen Schwung in die Beziehung zu bringen – auch was neues. Andernfalls wäre die Reform ab Montag durch die Sozialgerichte durchgezogen worden, meinen die Zeitungen. Die Richter würden dann den Klagen stattgeben. Und an Überarbeitung erkranken. Dürfte bei uns analog Ägypten die Bundeswehr die Regierungsgewalt ausüben? Es ginge ja nicht anders. Wobei im Krieg die Befehls- und Kommandogewalt genau anders rum läuft – vom BMV auf die Kanzlerin. Das BVerfG dringt nicht nur im Strafrecht auf die Beachtung des Gesetzes (§ 142 – Rollsplittfall – § 113 – Auto nicht als Waffe) sondern auch als Superrevisionsinstanz im Familienrecht. Die Caroline-Entscheidung 2004 aus Straßburg, welche unseren Richtern die unrichtige, da gegenüber dem Gesetzgeber respektlose Methodik vorwarf, zeigt Wirkung. Der Vortrag am 9.2. beschäftigte sich übrigens mit einem VW Touran – die JPAs mögen den offensichtlich, in einer Oktoberklausur im Zweiten kam der auch vor – der Verkäufer, Herr Storch, hatte die im Prospekt enthaltene Klimaanlage nicht geliefert. Vortrag und Klausur ähneln sich.

Das stellt sich der EuGH sicherlich unter effet utile vor – der BGH I ZR 213/08 gibt Unternehmen über § 823 II einen Anspruch gegen die zu Unrecht subventionierten Konkurrenten. Warum erst jetzt?  Das ist jedenfalls effektiver als die Erfindung eines Amtshaftungsanspruches oder eine horizontale Wirkung von Grundfreiheiten. Die Prüfung am 9.2. Ey/Ehlen/Pabst: im Zivilrecht wurde BGH – Standheizung – am selben Tag in der FAZ Recht und Steuern besprochen – geprüft und ZPO in der Praxis – was macht ein Richter, wenn ihm die Akte auf den Tisch kommt. Im Strafrecht Robert Hoyzer in allen Varianten – Examensklausur und BGH. Im ÖR Hartz IV – Vermittlungsausschuss – und Europarecht: darf Deutschland für 6 Monate ein Importverbot von belgischen Druckerpatronen aussprechen, weil die von Sprengstoffkartuschen nicht zu unterscheiden sind bzw. als Transportmittel für Sprengstoff eingesetzt werden könnten? Sowie etwas Gaststättenrecht. Man fragt sich, warum es das Aktiengesetz gibt. Angeblich bestimmt Josef Ackermann seinen Nachfolger und nicht der Aufsichtsrat. Welche Wettbewerbsverbote hat Axel Weber zu beachten? Nach den Zeitungen 6 Monate aus dem Bundesbankgesetz und 1 Jahr aus dem Ehrenkodex der EZB. Wieso bestimmt bei uns die Bundesregierung, wer für einen Tobjob aus Brüssel nominiert wird? Eigentlich alle anderen werden durch Gremien gewählt oder man gibt wenigstens vor, zu  wählen. Hartz IV – würde sich der Konflikt entschärfen, wenn das Bundesverfassungsgericht verbundene Geschäfte – Zeitlohn und Hartz IV in einem Paket – im Bundesrat verbieten würde? Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung? Kaum – genau wie bei den Deals im Strafprozess – es geht nicht ohne. Winnenden: dass ein Vater, der Munition rumliegen und die Berretta im Kleiderschrank rumstehen lässt, vorhersehen kann, dass diese Dinge für einen Mord eingesetzt werden, ok. Aber für einen Amoklauf? Der Täter bringt schließlich Leute um, die ihm eigentlich nichts getan haben, also ohne opferbezogenes Motiv. Ich würde auch in die Revision gehen.

Der Vortrag vom 9.2. beschäftigte sich mit einem Zahnriemen – aber nicht BGH VIII ZR 363/04. sondern: der  fehlerhafte Zahnriemen wird versehentlich ohne Fristsetzung repariert. Die Noten in der Prüfung Olzen/Lichtinghagen/Klümper: 28 zu 40 (3+3), 31 zu 75 (11+11), 27 zu 61 (7+9), 43 zu 83 (10+10). Im ÖR kam die Examensklausur über die Zusammenlegung der Berufsgenossenschaften.  Im Zivilrecht und Strafrecht  lösbare Fällchen. In der Prüfung Köndgen/Faßbender/Bamberger wurde der BGH-Fall der Kartenlegerin im Zivilrecht, im Strafrecht der Bärwurzfall des BGH und im ÖR Baurecht geprüft. Die Südkurve berichtet über die Vorträge folgendes: drei Kandidaten, der erste Vortrag war nur 8 Minuten lang, der zweite erzählte ausführlich den Sachverhalt, die dritte Lösung wurde maschinengewehrartig vom Blatt gelesen. Liest keiner den Beipackzettel? Noten aus der Prüfung Weismann/Sachs/Weingarten vom 4.2.: 41 zu 61 (5+5), 57 zu 93 (6+10), 22 zu 51 (2+9), 40 zu 84 (14+10) und 37 zu 65 (4+8). BGH V ZR 125/10 – wer muss sich an den Kosten einer durch Grunddienstbarkeit besicherten Privatstraße beteiligen – der Eigentümer des Anliegergrundstücks oder sein Pächter, der dort einen Lebensmittelladen betreibt? Die Noten vom 4.2. Mansel/Hausen/Quarch: 32 zu 67 (11+8), 29 zu 62 (9+8), 21 zu 44 (2+7), 56 zu 100 (5+13), 41 zu 86 (9+12). Vielleicht fällt allmählich auf, dass Vortragsnoten über 11 Punkte so gut wie nie vorkommen und 11 sind auch noch nicht gerade häufig. Was sicherlich nicht an der fehlenden Einstellung der Prüfer liegt. Üben übt. Am 11.2. wird es im Bundesrat spannend – muss dieser ein unechtes Vermittlungsergebnis durch eine entsprechende Abstimmung umsetzen? Kann nach Fehlschlagen des Vermittlungsausschusses – man ist sich einig, dass man sich nicht einig ist – und entsprechender Abstimmung der Vermittlungsausschuss noch mal angerufen werden? Können die Sozialgerichte das BVerfG anrufen? Art. 100 – wogegen? In der FAZ wird diskutiert, dass das BVerfG als einziges Gericht mit Finanzhoheit über sich selber Gerichtsgebühren für die 4. Verfassungsbeschwerde einführen will. Das erinnert an Kalifornien, bei der dritten Verurteilung gibt es Lebenslänglich, auch wenn es nur um Ladendiebstahl geht. Wäre diese Bestrafung für Vielkläger verfassungsmäßig? Kommt es darauf an, worum es geht? Herr Görgülü, der zunächst als Querulant eingestuft wurde, hat mehr als drei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Dieses Gericht hat nur die Finanzhoheit gegenüber dem Bundesfinanzminister, aber doch nicht gegenüber dem Bürger. Art. 19 I GG gilt auch für Karlsruhe.

Ein Jurastudent schlägt einem BGH-Richter, welcher eine Vorlesung hält, die Faust ins Gesicht. Exmatrikulation? § 51 HG? Ich seh da nichts, was allerdings nicht sein kann. Ein Dauerbrenner schon wieder beim BGH – positives oder negatives Interesse beim Käufer einer Gewerbehalle, wenn der Verhandler des Verkäufers arglistig über die Feuchtigkeit getäuscht hat und aus Delikt haften soll? BGH VI ZR 325/09. Die Verhandlung zur Sicherungsverwahrung hatte zwei Besonderheiten: es wurde eine Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde streckenweise im Fernsehen gezeigt und das BVerfG wird sich wohl mit dem EGMR anlegen – der habe die Schutzpflicht des Staates nicht in die richtige Ecke gesetzt. Ansonsten wie in einer mündlichen Prüfung. Unsere BMJ – setzen, sechs – sprach von Zweigleisigkeit des Strafrechts (wir haben wegen § 46 a schon länger eine Dreigleisigkeit). Ein Richter sprach von Relativierung des Absoluten (ich verdreh grad die Augen) und eigentlich weiß keiner, was die richtige Lösung ist. Der BGH hat am 8.2. die Swap-Geschäfte u.a. der Deutschen Bank verhandelt. Muss eine Bank „Finger weg“ tatsächlich und rechtlich sagen, wenn sie genau sieht, der Kunde hat das nicht verstanden? Und das bei Stadtwerken (Eigenbetrieb oder Konzern), die 57 Millionen anlegen wollen? Soviel zu der Finanznot und Wirtschaftskompetenz von Kommunen – Crossboarderleasing war schon ein Desaster. Die gegenwärtigen sind Weltkonferenzzentren – § 107 GO hat schon seine Berechtigung und ist noch viel zu eng gefasst. Der Anwalt der Bank meinte, jeder Abiturient verstünde diese Formel. Das mag ja sein, nur waren das keine Abiturienten und wie wir alle wissen, könnte man später das Abitur nicht noch mal bestehen. Dieser Anwalt warnt noch vor einer neuen Finanzkrise, falls der BGH gegen die Bank entscheide. Was ist, wenn jetzt die Kurse runtergehen? Haftet er dann aus § 280 oder hat er das Recht der Meinungsfreiheit im Gerichtssaal? Nehmen wir an, der Berlinale-Beitrag zu Chodorkowski wird entwendet, um die Aufführung des Filmes zu verhindern. § 242, wenn die Kopie später zurückgegeben wird? Der Generalanzeiger berichtet über einen verletzten Schäferhund. Die Halterin wollte die Operationskosten von 2.000 € nicht zahlen und verlangte die Einschläferung. Der Tierarzt operierte das Tier auf eigene Kosten (§ 950 oder § 929 aber § 119 I – dann aber § 242?) und verschenkte es (§ 816 I 2?) Herausgabeanspruch der Halterin (§ 273, § 1000 wegen der Operationskosten? Strafbarkeit des Tierarztes wegen § 303 (Beschädigung durch Änderung der Funktion)? Er musste sich bei der Tierärztekammer mit 2.500 € Bußgeld freikaufen. Der BFH hat wegen der Nichtanwendungserlasse nicht nur das BVerfG angerufen (wie?) sondern auch den EuGH – Einrede der Rechtshängigkeit? Man feuert aus allen Rohren. Die Prüfung im Zweiten am 3.2. – der Vortrag § 255 plus Drohung mit Unterlassen. Ansonsten § 257 c StPO, die Landesverfassung, Schulrecht, Mängelgewährleistungsrecht.

Sind Teilungserklärungen in WEGs an den AGB-Regeln zu messen und was macht man gegen einen nichtzahlenden Eigentümer? Hausverbot für die Versammlung und Stimmrechtsausschluss? Kommt es darauf an, ob seine Stimme entscheidend war oder nicht? BGH V ZR 60/10. Geld für Sex als Beleidigung? Wir haben ein unmoralisches Angebot von Robert Redford an Demi Moore diskutiert. 1 Mio Dollar für eine Nacht in geschmackvoller Umgebung als Beleidigung? Die Noten aus der Prüfung Bernsmann/Ziemßen/Dohnke vm 4.2.: 45 zu 78 (3+10), 56 zu 100 (11+11), 31 zu 61 (3+9), 35 zu 70 (11+8), 33 zu 60 (6+7). Zum Vortrag gab es noch eine Zusatzfrage zu § 156 BGB – der normale Ablauf einer BGB-Versteigerung. Am 8.2. kommt es zum Showdown in Sachen Sicherungsverwahrung beim BVerfG – oder auch nicht. Das BVerfG hat 2004 die Sicherungsverwahrung ohne wenn und aber gehalten, der EGMR hat die nachträgliche 2009 und im Januar 2011 für unzulässig gehalten, da Strafe ohne Straftat. Wenn der EGMR niedergemacht wird, wird Russland dies als Steilvorlage für künftige Fälle nehmen. Man darf gespannt sein.  Ein Ausweichen wie beim EuGH geht nicht. Eine Richterin des Gesellschaftsrechtssenats des BGH wird per Geschäftsverteilungsplan in den Amtshaftungssenat verschoben, weil sie seit Jahren mit einem Gesellschaftsrechtsanwalt liiert ist. Der VGH Ba-Wü hat ihr zunächst recht gegeben. Was ist ein Geschäftsverteilungsplan verwaltungsrechtlich? Die Gemeinde Seesen verfügt gegen den Pächter einer Autobahnraststätte (Betreiber Tank & Rast in Bonn, welcher einem englischen Konsortium gehören soll), dass keine Toilettenbenutzungsgebühr erhoben werden darf, da die GaststättenVO eine Kostenfreiheit vorsehe. Die Kommunalaufsicht hat das kassiert. Das LG Osnabrück hat sich mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Sexualdelikten beschäftigt. Beginn mit dem ersten Schaden also der ersten Therapiestunde oder mit Beendigung des letzten Missbrauchs? Die FAZ meint, bei den Hartz IV Verhandlungen sei das Bildungspaket der problematischste Teil. Darf der Bund in Direktkontakt mit den Kommunen treten? Bisher kennen wir das nur aus § 10 BauGB.

Nachdem das VG Lüneburg ein Schulbetretungsverbot wegen Masern für rechtmäßig hielt, was zu einer Examensklausur im Zweiten führte, hat das OVG Lüneburg sich umentschieden – 13 LC 198/09. In der Prüfung Hausen/Mansel/Quarch wurde im ÖR das JustizG-NW sowie ein Bescheid an einen Italiener geprüft. Die Behörde solle den übersetzen – naja. Im Zivilrecht  BGH 2009 – Haftung des auf dem Gardasee wasserskifahrenden Mannes gegenüber der Ehefrau, Erbrecht, giftige Pilzseite im Internet. Im Strafrecht BGH – § 138 bei Freispruchs wegen Beihilfe und die Entwendung von Goldzähnen im Krematorium – ein Urteil vor einigen Jahren. – sind Goldzähne „Asche“? Das Hauptproblem des Vortrages am 4.2. soll § 119 II gewesen sein – Flucht aus der Gewährleistungsverpflichtung, wenn der Verkäufer wegen eines Mangels anficht? In der  Prüfung Bernsmann/Ziemßen/Dohnke kam im Strafrecht die Frage nach einem Strafverfahren in Hamburg, das es seit 400 Jahren nicht mehr gegeben habe und den Strafzwecktheorien bei somalischen Piraten sowie Wahlfeststellung. Im ÖR § 1006 BGB analog im ÖR – ein verurteilter Dieb will die Lederjacken wiederhaben, welche nicht mit dem Sicherungsetikett versehen waren und wegen derer er freigesprochen wurde. Im Zivilrecht die Examensklausur plus OLG Koblenz und BGH: statt des Chefarztes operiert der Oberarzt. Mubarak soll wegen Krankheit nach Deutschland. Muss der zuständige Staatsanwalt da keine Akte anlegen und einen Haftbefehl beantragen? Oder gilt die Immunität eines Staatsoberhauptes? Die Prüfung am 4.2. Hauck/Stöckl/Rütten: das Hartz IV-Urteil, sowie der Vortrag (wie in Singapur dürfen Autobahnen nur mit mindestens zwei Passagieren befahren werden) eine CSI-Folge (Tierkostümparty mit vergiftetem Fell) und ein Protokollfall im Zivilrecht. Die Prüfung am 4.2. Weismann/Sachs/Weingarten: im Zivilrecht Regress nach § 477 ff. BGB, im Strafrecht „Sex für Geld“ OLG Oldenburg 1 Ss 204/10 sowie StPO und: ein Rentner ruft dauernd den Notruf an, die Polizei erscheint, um seine Telefone mitzunehmen – er schießt durch die Tür – gehen Sie davon aus, dass die Polizei rechtswidrigerweise unterwegs war – OLG Hamm??? Im ÖR BVerfG 1 BvR 224/07 = Examensklausur – und Frauenquote sowie  die Frage, ob der Landesgesetzgeber den Einheitsjuristen abschaffen dürfe. Kandidaten schlugen noch den VGH sowie ägyptische Verhältnisse als Prüfungsthema vor – er meinte wohl, das dürfe er nicht prüfen – hoffentlich wissen die anderen Prüfer das auch. Der BGH verhandelt am 12.4. den 15.9.2008 – Lehman-Brothers Zertifikate. Muss eine Sparkasse, welche auch argentinische Anleihen verkauft, auf die fehlende Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds hinweisen, obwohl seit den Fuggern noch nie eine systemrelevante Bank unterging? Ist zwischen anlageerfahrenen und unerfahrenen Kunden zu unterscheiden? Augen auf beim Kauf? Der Vortrag vom 4.2.: AG Gummersbach 10 C 25/10 – Abbruch einer Ebay-Auktion.

Das OLG Koblenz hatte 1998 entschieden, ob man sich strafbar macht, wenn man nach Volltanken nur den Schokoriegel bezahlt – hinsichtlich des Wechselgeldes und/oder des Benzins. Nun klärt der BGH VIII ZR 171/10 die zivilrechtliche Seite. Darf die Tanke Detektivkosten von 137 € bei streitigen 10 € ersetzt verlangen? Gilt § 701 analog, wenn während des Fluges nicht nur das eigene Golfbesteck verloren geht sondern auch noch das des Lovers? BGH X ZR 99/10. Wie trickst man das Sozialamt aus, wenn die verstorbene Mutter behindert war und Sozialhilfe bekommen hat? BGH IV ZR 7/10. Für die Ausschlagung von Vermächtnissen gibt es keine Frist – sieh an – BGH IV ZR 230/09. Ein einmal totes Vorkaufsrecht lebt nicht wieder auf – Wiederauferstehung bleibt auf das Neue Testament beschränkt – BGH IV ZR 169/10. Bundes- bzw. Landesgesetze gegen Burkas in Amtsstuben? Geht gar nicht – die Weimarer Kirchenartikel verbieten finale Religionsgesetze. Die Religion als älteste Form der Meinungsfreiheit  mit Machtfaktor hat eine staatskontrollierende Wirkung – über Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Die Prüfung am 12.1. ist auch noch hereingekommen: Schilken/Boden/Pampel: im Zivilrecht Anfechtung des Anerkenntnisses in einem Urkundenprozess und § 767 II ZPO – da guckt man selber noch vorsichtshalber in den Kommentar. Im ÖR Examensklausur OVG NRW 10 A 998/06 und im Strafrecht Ladendiebstahl plus Gewalt. Der EGMR meint, einer Kindergärtnerin, die bei der Katholischen Kirche für die Konkurrenz wirbt, dürfe gekündigt werden. Das liegt doch wohl auf der Hand. Wie wird man Alice Schwarzer Als Zuhörerin im Kachelmann-Prozess wenigstens für ein paar Tage los, so dass die Bildzeitung mehr Bilder hat? Indem man sie als Zeugin benennt. Sollte man sich einen Verteidiger nehmen, der Pfauenräder schlägt? Greenpeace und Anwohner von AKWs haben Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Laufzeiten eingelegt. Grundrechtsverletzung bei Verstoßes gegen Art. 84, 85 GG?

Das Zweite im Februar – OLG Zweibrücken 4 W 11/10 und LG Berlin vom 2.12.2010 -sowie BGH XII ZR 123/09 –  Räumungsurteil gegen Thor Steinar mit Maklerproblematik. Die Bonner Staatsanwaltschaft sieht in Kaffeefahrten keinen Betrugstatbestand. Allmählich wüsste man ja, was da auf einen zukomme. Genau, diese welterfahrenen Leute fahren da auch mit. 2.500 Polizisten gegen 25 Hausbesetzer und 1.000 Demonstranten in Berlin. Wer bezahlt das Spektakel? Der Gerichtsvollzieher, wer bestellt, bezahlt, und dann der Gläubiger nach § 788 ZPO? Oder der Steuerzahler? Kann das Land Berlin über die Verwaltungsvollstreckungsvorschriften Regress bei dem Eigentümer nehmen? Ist er Störer? Er sieht sich eher als Gestörter. Prof. Weigend ist nach der FAZ Streitgegenstand eines Rechtsstreites in Paris. Seine Buchrezension war vielleicht zu sehr auf den Punkt – er hat das mit der Korrektur einer Klausur verwechselt. Bei uns wäre eine Klage wohl wegen des Lüth-Urteils erfolglos. Kann der Verlag, welcher die Rezension veröffentlicht, haften und dann bei ihm Regress nehmen? Vergleichbar mit der Filesharing-Plattform nicht oder doch? Das BVerfG soll sich nach dem VGH in Schleswig-Holstein mit den Neuwahlen beschäftigt. Geht das nacheinander? Verfahrensart?

Der hessische Innenminister erlässt einen Erlass gegen Burkas in den Amtsstuben. Darf er das? Dienstherr in der Gemeinde ist die Gemeinde. Oder geht es um Rechtsaufsicht hinsichtlich der Qualität der Aktenbearbeitung? Kann das nicht jede Gemeinde selber entscheiden? Was, wenn die Stadt Frankfurt sich weigert? Kommunalaufsicht gegen ein Unterlassen? Wie bekommt man einen Arzt, der die 10fache Menge (! – da schlägt jeder Arzt die Hände über dem Kopf zusammen) unerlaubter Drogen mit Todesfolge verabreicht, aus § 227 raus? Indem er mittels der Tatherrschaftslehre zum Teilnehmer gemacht wird,  an einer Körperverletzung des Opfers an sich selber. (?) BGH 5 StR 491/10. Geht dann aber stattdessen § 222? Die Animuslehre ist jedenfalls spätestens jetzt tot – der Badewannen- und Stachinskyfall gehören der Rechtsgeschichte an.  Wobei ich ihm die Tatherrschaft zuordnen würde. Ohne ihn kommen die Patienten weder an die Droge noch auf die Idee, die zu nehmen. Warum ist der BGH so nett zu so einem Arzt? Das BAG kündigt an, demnächst mehrfach über Arbeitsrecht und Kirchen zu entscheiden. Streikrecht, Arbeitspflicht eines Moslems, der Alkoholflaschen stapeln soll? Dann soll er doch seinen eigenen Getränkeshop aufmachen. Ich muss auch viele Dinge tun, die ich eigentlich nicht will. Die FAZ berichtet über einen Plagiatsvorwurfskrieg unter deutschen Juraprofessoren, die sich gegenseitig mit einstweiligen Verfügungen beharken. Ein Münchner Professor sei ein nicht mehr satisfaktionsfähiger Meckerer geworden. Darf das unjuristische, da nicht im Gesetz stehende Wort Plagiat verwendet werden oder eine höfliche Umschreibung? Das angerufene Landgericht habe auf die Stolpe-Entscheidung hingewiesen. Umschreibungen nützen nichts.

Da kommt doch noch die letzte ÖR-Klausur aus dem Januar daher.  Wie nah muss man an einem Bauvorhaben (erweiterte Gaststätte und/oder neue Skateranlage) wohnen, um verwaltungsgerichtlich dagegen vorgehen zu können? Wer ist Nachbar im Sinn des § 34 BauGB? Bei Atomkraftwerken bis ca. 20 Kilometer, wenn die Kühe anfangen zu husten. Was ist der Unterschied zwischen der  neuen Skateranlage und der Großgaststätte? Ein Gebietserhaltungsanspruch gegen überdimensionierte schon vorhandene Vorhaben und/oder ein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei unbeplanten Großflächen? Außenbereich im Innenbereich bei 1.000 Quadratmetern? Wie begründe ich Eigenbedarf, wenn ich selber nicht einziehen will? Mit dem Wohnbedarf des Kollegen aus der gemeinsamen GbR hat uns der BGH vor einiger Zeit beigebracht  – aber auch aus der gemeinsamen GmbH & Co KG? BGH VIII ZR 210/10. Die Begründung ist kurios. Eine GbR sei ein Zufallsprodukt, bei einer Handelsgesellschaft müssten organisatorische Maßnahmen her – aha, deshalb werden fast alle OHG-Vorschriften auf die GbR analog angewandt und Ärzte und Anwälte halten 30 Jahre an einer GbR fest? Bei St. Goarshausen liegt immer noch ein gefährliches Frachtschiff quer – die anderen stauen sich – das Fleeturteil des BGH? Notfalls könnten die ja über die Donau nach Amsterdam? Ist Ägypten jetzt ein Fall für den Sicherheitsrat – zerstörte Antiquitäten und gefährdete Touristen, die bleiben wollen, als Gefahr für den Weltfrieden? Die Burka im Bürgeramt der Stadt Frankfurt. Unterschied zu dem Kopftuchfall in der Parfümabteilung des Kaufhauses? Umsetzung, Änderungskündigung, Kündigung oder gar nichts? Beherrschendes Thema ist heute die Frauenquote. Beim Staat ist das eine Frage des Art. 33 II GG, bei der Deutschen Bank der Art. 14 und 12 GG, in einer Partei des Art. 21. Wo ist dann Art. 3 II und III anzuwenden? Die WTO entscheidet über die Subventionierung von Boeing bzw. Airbus. Auswirkungen auf die EU?

Januar: Die Prüfung am 26.1. Weigend/Strnad/Roitzheim: im Zivilrecht Picassos Elektriker, der nach 40 Jahren meint, der Meister habe ihm damals ein Konvolut von Gemälden geschenkt – § 1006. Im Strafrecht die Verwertung von Tagebüchern des Opfers einer Vergewaltigung sowie die Abtreibung, wenn das Kind nach 14 Tagen stirbt. Im ÖR war die Frage, ob Störer die WEG oder deren Verwalter ist und was, wenn der wechselt? Die Noten vom 21.1. Dabitz/Christensen/Peifer: 33 zu 57 (6+6), 32 zu 62 (9+7) und 34 zu 56 (4+6). Die Noten vom 27.1.: 49 zu 82 (6+9), 24 zu 59 (4+7), x zu 97 (15+13), x zu 110 (14+13) und x zu 72 (8+9). Ist Ägypten ein Thema für den Sicherheitsrat – Gefahr für den Weltfrieden oder nur eine innere Angelegenheit? Wie geht ein Land offline? Indem Google u.a. gedroht wird. Die gehen dann selber vom Netz. Alle Parteien außer den Linken wollen kein europäisches Vertragsrecht. Besser als das jetzige „in etwa gleich“ ist eine Vollharmonisierung doch allemal. Das BVerfG und das Transsexuellengesetz – das wird entschieden, Asylbewerber über Griechenland nicht.

Der in Sachen Mirco Verdächtige gesteht, er habe aus Frust das Kind missbraucht und getötet.  Ein 45jähriger macht so etwas zum ersten Mal, weil sein Vorgesetzter ihn gerade zusammengefaltet hat? Das Zweite am 27.1.: der Strafrechtsvortrag: fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundehalter, wenn die Hundesitterin beim Gassigehen die Leine verliert und es kommt, wie es kommen muss? Gefährliche Körperverletzung, wenn eine Beleidigung „Giftzwerg“ mit einem Spritzer einer Kühlflüssigkeit erwidert wird? Erster Teil ist einzustellen, im zweiten Teil bleibt nur eine einfache Körperverletzung übrig. Die Prüfung Hausen/Schaffranek/Augstein: im Zivilrecht BGH VIII ZR 184/05 (war schon Vortrag im Zweiten und in Niedersachsen eben Klausur im Ersten), im Strafrecht Deal, Revision, Rügeverkümmerung, im ÖR Vortragsfall und VG Berlin: die Polizei setzt sich in eine Versammlung und will filmen.  In jedem Prüfungsabschnitt wurde der Geschäftsverteilungsplan angesprochen – speziell die Turnussachen. Da Wochenende ist, hier etwas fürs Gemüt zu fehlgeschlagenen Examensversuchen. Im Zweiten werden die aus Sicht der Kandidaten lediglich Sekundärtugenden seienden Fähigkeiten vernachlässigt. Die Formalien im Urteil/Beschluss werden nicht beherrscht. Dann fallen die vielen Konzentrationsfehler auf. Der dritte Antrag wird übersehen, die Widerklage wird übersehen. Der SV wird nicht richtig gelesen. Todsünden in der Praxis. Ein Urteil kann rechtlich noch so intelligent sein, es wird wegen dieser Dinge aufgehoben. Richtige materiell-rechtliche Klöpse finden sich ab und zu auch – aber sehr viel weniger als man erwarten würde. Ich habe eigentlich noch keine Klausuren gesehen, bei denen man sagen sollte, der gehört nicht in die Anwaltschaft oder Justiz. Das tut einem in der Seele weh. Im Ersten sind die Hauptgründe die fehlende Fähigkeit, zu argumentieren. Es wird runtergenudelt. Lesen Sie sich mal die Lösungsvorschläge bei juraexamen.com durch, auch wenn mir diese Bemerkung Hatemail einbringen sollte.  Diese Kommentare diskutieren immer nur, was sie wussten bzw. konnten oder nicht konnten. Darum geht es nun weniger. Es kommt eigentlich keiner auf die Idee, dass eine Klausur bzw. ein Vortrag mindestens zwei Schwerpunktprobleme hat, die man zu suchen und zu bearbeiten hat. Wenn ich auf Klausuren warte, die etwas bringen, was ich gelernt habe, warte ich auf Godot. Meistens. Zudem fehlt oft die sprachliche Kompetenz „meinem Onkel sein Hund“. Der falsche Konjunktiv ist ein gängiger Fehler. Natürlich kann man jetzt sagen, wenn meine Lösung brillant ist, ist das egal. Es gibt aber keine inhaltlich glänzenden Lösungen ohne das Kleid der unangreifbaren Sprache.

Das BVerwG hält die Altersgrenze für Sachverständige und legt nicht dem EuGH vor – 8 C 45.09. Darf ein Mieter mindern, wenn der Stromlieferant die Nichtzahlung der Stromrechnung rechtswidrigerweise zum Anlass nimmt, den Stromzähler auszubauen? Gehört der Stromlieferant in den Verantwortungsbereich des Vermieters? BGH VIII ZR 113/10. Darf ein Haftbefehl gegen einen zweifachen Familienvater mit festem Wohnsitz und Arbeitsstelle ergehen, wenn der dringende Verdacht des Mordes an Mirco besteht? Darf der Arbeitgeber, angeblich die Telekom, fristlos kündigen oder ist das seine Privatangelegenheit und in dubio pro reo gilt auch im Arbeitsrecht?  Darf gemäß § 626 überhaupt eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden? Die FAZ breitet die Einzelheiten des Honorarvertrages der Deutschen Bank mit der Anwaltskanzlei für kleinere Fälle aus. Wo hat sie die her? Das BAG meint, „dann freuen Sie sich eben auf ihre Familie“ reiche für einen Geldanspruch wegen Geschlechterdiskriminierung – 8 AZR 483/09. Zur neulich geprüften Notwehrprovokation bitte BGH 2 StR 483/10 lesen. Fälle aus der HRR werden nicht allzu selten geprüft. Der Vortrag am 26.1.: Fristlose Kündigung wegen Maultaschendiebstahls im Wert von 3 €. Darüber 12 Minuten reden müssen – dann lieber die chinesische Wasserfolter. Es kam allerdings noch eine Zusatzfrage: wie kann der Arbeitgeber sich von einer betrieblichen Übung lösen? Die Kandidaten kannten sich da wohl noch nicht mal ansatzweise aus. In der Prüfung Ahn-Roth/Böse/Dierke kam im Zivilrecht AGB-Recht: kann bei einem Sonderflugpreis verlangt werden, dass der Passagier Hin- und Rückflug bucht?  BGH Xa ZR 101/09. Im Strafrecht Überfall auf einen Supermarkt, im ÖR ein Vertrag aus 1900 mit der preußischen Staatsbahn zwecks Befassung mit §§ 54 ff.. VwVfG. Nicht eine Zeitung hat Verständnis oder auch nur Achtung vor der Entscheidung des BVerfG zur griechischen Asylfrage. Wenn es gegen Straßburg ginge, würde kein Scharmützel vermieden. Dem EuGH will man nicht vorlegen, da das als Unterwerfungsgeste gewertet werden könnte. Der BGH meint, ein nicht deutsch sprechender Schöffe ginge nicht. Gerichtssprache sei Deutsch – es gibt aber neuerdings englischsprachige Verhandlungen, jedenfalls wenn die Richter mit Engländerinnen verheiratet sind. Die Dolmetscherin würde das Beratungsgeheimnis verletzen. Ist sie nicht Amtsträgerin, so dass sie wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar wäre? Wie sieht es nun mit Analphabeten als Schöffen aus oder Blinden oder Tauben? Der Verteidigungsausschuss hat zu tun – ein Superuntersuchungsausschuss, da er anderen die Themen wegnehmen darf und ständig tagt.

In NRW kam zwar auch Baurecht dran – aber nicht die Solarsatzung sondern dem Vernehmen nach § 80 a. Das wäre jetzt der Beweis gewesen: das BVerfG entscheidet, ob Asylbewerber nach Griechenland zurückzuschieben sind, um Dublin II dem EuGH vorzulegen. Dieser wird aber nach wie vor  wie das Weihwasser gemieden. Wenn der Beschwerdeführer stirbt, wird dennoch über die Verfassungsbeschwerde entschieden – s. Wunsiedelfall. Wenn die Regierung einknickt und Griechenland für einen unsicheren Kandidaten hält, wird eingestellt. Warum entfällt meine Beschwer, wenn ich zahle, aber nicht wenn der mitverurteilte Gesamtschuldner zahlt? BGH VI ZB 87/09. Könnte man sogar alleine drauf kommen. Das VG Köln sagt, Wobenzym plus Herr Jauch seien wirkungslos und daher nicht als Medikament zuzulassen. Das OVG Münster meint, wenn Österreich das zulasse dann wir auch.  Was will uns der Dichter damit sagen? Herkunftslandprinzip zugunsten von wirkungslosen Medikamenten? Das ist doch fast schon Betrug. Wenn die NRW-ÖR-II-Klausur wieder mit Niedersachsen identisch war, ging es um die Solarsatzung der Stadt Marburg und VG Gießen. Die SPD will im Bundesrat Hartz IV mit dem Mindestlohn koppeln. Der Vermittlungsausschuss als Übergesetzgeber? Der BFH legt dem BVerfG (nach Art. 100?) einen Nichtanwendungserlass des BMF vor. Verlangt das GG den Respekt der Exekutive vor Urteilen höchster Gerichte über den Einzelfall hinaus? Die Bundesärztekammer will die Sterbebegleitung durch eine Berufsordnung regeln – das BVerfG hat schon 1972 in der Facharztentscheidung geklärt, dass Berufsregelungen nicht von Kollegen gemacht werden dürfen sondern nur von staatlichen Gesetzgebern. Der Europäische Rettungsfonds platziert 5-Jahresanleihen zu 2,89% und die gehen weg wie warme Semmel. Was, wenn das BVerfG meinen sollte, es gäbe keine Rechtsgrundlage für den Rettungsfonds?

Der BGH wird bei Autounfällen weiter rechtsschöpferisch tätig – die 6-Monatsfrist erhält eine zusätzliche Bedeutung – VI ZR 35/10. Der Anästhesist einer Meniskusoperation sieht nicht, dass das Röntgenbild der Lunge ein Karzinom zeigt – Haftung? BGH VI ZR 284/09. Die Prüfung Dabitz/Peifer/Christensen am 21.1.: im Zivilrecht GoA, im ÖR Verwaltungsvollstreckung, im Strafrecht Bedienung eines Automaten mit falschen Münzen. Nichts aktuelles. Das VG Aachen meinte am 24.1., § 16 a PolG (der alte § 16) erlaube die Dauerobservation eines verbüßten Sexualstraftäters. Da passt m.E. nach gar nichts. Eine angeklagte Krebsärztin nimmt sich das Leben. Dürfte U-Haft angeordnet werden, um den Suizid der Angeklagten zu verhindern? Ich wüsste nicht, welcher Haftgrund das sein sollte. Wird jetzt die Akte einfach zugemacht oder wegen Verfahrenshindernis eingestellt, so dass die Verteidiger aus der Staatskasse bezahlt werden? Wenn ein Angeklagter sich verhandlungsunfähig verletzt, wird weiter verhandelt. Darf ein Bundesgesundheitsminister ein deutsches Pharmaunternehmen anweisen, kein Medikament zwecks Vollstreckung der Todesstrafe in die USA zu schicken? Kompetenz? Ermächtigungsgrundlage? Wäre ein Bundesverfassungsrichter Müller für alle staatsorganisationsrechtlichen Fragen befangen? 4 zahlen, 12 kassieren – der Länderfinanzausgleich nach Art. 107 II GG beschäftigt die FAZ ausgiebig.

Die erste ÖR-Klausur in Niedrsachsen und NRW = BVerfG 1 BvR 2140/08 – die abzureißende Schlosskapelle. sowie BVerfG 1 BvR 2566/95 – „Dummenfang“ und „Vermögensvernichter“. Die Prüfung am 21.1. Paeffgen/Blank/Keller: der Kartenlegerfall des BGH plus Revision beim BGH im Zivilrecht, im Strafrecht verletzt eine Lehrerin einen Problemschüler plus Wahlfeststellung, im ÖR die zweite Novemberklausur. Der Vortrag am 21.1. war der klassische Erbensucherfall – BGH NJW 2000, wobei man gegenüber dieser alten Lösung heute den damals noch nicht zu prüfenden § 241 a berücksichtigen sollte. Das VG Aachen verhandelt am 24.1. die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Dauerüberwachung eines Sexualstraftäters, der seit seiner Entlassung in Heinsberg wohnt. Ermächtigungsgrundlage? Die Polizei ist zuständig für Eilfälle, Versammlungsrecht, Straßenverkehr, Waffenrecht und Strafverfolgung. Mehr nicht. Wieso sollen die also von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr bewachen dürfen? Die Geberländer wollen gegen den Länderfinanzausgleich klagen – wieder einmal. Das BVerwG verhandelt in nächster Zeit mehrfach, ob Sachverständige mit 70 aufhören müssen. Altersdiskriminierung? Wie ist es bei Notaren (70), Hebammen (70), Richtern (65), Beamte (65 + 3, wenn sie wollen), Prüfern (68), Kanzlern (105), Bürgermeistern (neuerdings dto.) und Anwälten (ebenso)? Unterschiede?

Die Strafrechtsklausur beschäftigt sich mit einem jugendlichen Amokläufer in Winnenden, der sich ein Gewehr seines Vaters „ausleiht“ und aus dem Fenster auf Passanten schießt. Dem Vater schwante so etwas. In Niedersachen wurde ein Münchner Tatort genommen – mittels eines vorgetäuschten und gefilmten Sexualangriffes will eine Tochter erreichen, dass die Darlehensschulden Ihrer Eltern erlassen werden. Die Sache läuft aus dem Ruder.

Die letzte Zivilrechtsklausur im Januar – wie bei den anderen zwei Klausuren ging es nicht um Urteile sondern um Suchen und Finden der richtigen Vorschriften. Wie läuft die Widerrufsfrist  bei einem verbundenen Vertrag für Liefer- und Finanzierungsgeschäft nach §§ 355, 358, 360? Und haftet ein Vermieter, wenn der Arbeitnehmer eines Mieters vom maroden Balkon fällt? Ist der Bauunternehmer ein § 278er? Die Vortragsnoten aus der Prüfung Schermaier pp. vom 19.1.: 11, 5, 13, 9 und 4. Es wurde übrigens nicht nur nach § 829 BGB gefragt sondern auch noch nach anderen sozialistischen Normen (Normen mit sozialem Öl).  Ich würde auf Widerruf der Schenkung wegen Notbedarfs tippen. Er wollte §§ 566, 932 II hören. Beim letzten Mal fragte er nach christlichen und jüdischen Normen des BGB. Was kommt denn als nächstes? Kapitalistische? Philosophische Normen? Strafrechtliche wie § 817 S. 2? Der BGH 3 StR 179/10 topft die PKK von § 129 a in § 129 b um, da sie nur Geld für die PKK in Kurdistan sammele. Praktischer Wert? Eigentlich keiner. Die Gorch Fock – man schlafe wenig und schlecht in den Hängematten. Meuterei, wenn man nicht in die Takelage klettert? Meuterei soll nur nach dem WStGB strafbar sein. Wann wird aus einer Gehorsamsverweigerung Meuterei und wie ist es auf dem Traumschiff? Streik oder kollektive Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der Arbeitskraft? Welche StA ist zuständig, wenn die Gorch Fock vor Feuerland liegt? Der EGMR hat auch kein Verständnis für den Waldbesitzer, der nicht Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft sein will. Zudem meint der EGMR, dass man keinen Anspruch gegen den Staat auf Verschaffung von tötenden Medikamenten hat. Das hätte ich dem Beschwerdeführer vorher sagen können. Die FAZ berichtet über Family Searching bei DNA-Analysen. Erlaubt die StPO das bei uns? DNA von Nichtzeugen nämlich der Familie zur Überführung des Täters? Argumentum e contrario aus § 81 c StPO?

Die Prüfung Eumann/Schermaier/Doleisch-v.Dolsperg am 19.1.: im Zivilrecht wurde nach einer sozialistischen Norm im BGB gefragt – § 829. Dann kam die Novemberklausur mit § 991 II und einem Oldtimer. Im ÖR stürmt das SEK eine Wohnung eines Bankräubers. – zudem die neue BVerwG-Entscheidung zur Aufgabe der Ämterstabilität bei Konkurrentenklagen. Kann die Vermieterin Schadensersatz verlangen? Schwerpunkt, die Abgrenzung repressiver zu präventiven Tätigkeit. Im Strafrecht ein so komplizierter Fall, dass die Kandidaten auf der Strecke blieben. Der Vortrag vom 19.1.: Wohnungsverweis bei einer Männer-WG. Die vertragen sich wieder, die Polizei will den Verweis nicht wieder aufheben, § 80 V – Erledigung – Argument aus Absatz VII? In der Prüfung Ebeling, Maske, Limpens wurde im Zivilrecht ein Auto abgeschleppt, im Strafrecht ging es um Notwehrprovokation bei einer verabredeten Schlägerei in Würselen, die aus dem Ruder lief. Im ÖR der VGH als Basis für einen Rundumschlag. Die FAZ und nun auch die SZ arbeiten sich an dem VGH-Präsidenten NRW ab. Die FR erklärt, worum es geht. Kredite über 8,4 Milliarden bei lupenreinen Investitionen von nur 3,9 Milliarden. Sind Gelder für Bildung und Soziales „Investitionen“? Liegt eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes gemäß Art. 83 LV vor? ARt. 115 GG formuliert das etwas anders. Wer entscheidet das? Ist das Königsrecht des Parlaments zum VGH gerutscht? Unbestimmter Rechtsbegriff oder nicht justiziable Einschätzungsprärogative? Feldpostbriefe soll es nach der SZ seit Friedrich dem Großen geben. Dürfen die aus historischen oder auch geheimdienstlichen Gründen gegengelesen werden? Unser BMV und IBUK behauptet, das Briefgeheimnis gelte. Das glaube ich wegen Art. 10 II und 17 a GG weniger. Zumal wir doch am Hindukusch im Krieg sein sollen. Die SZ berichtet über ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung gegen einen Anwalt, der ein Hinterzimmergespräch mit zwei Richtern in der Revision falsch wiedergegeben haben soll. Wenn man schon gegen zwei Streifenbeamte in der Hauptverhandlung nicht ankomme, dann gegen die Darstellung von zwei Richtern erst recht nicht. Ich würde sagen, schon gegen einen Streifenbeamten kommt man nicht an. „Ich kenne den Zeugen seit 10 Jahren, der sagt nicht die Unwahrheit“.  Ich dachte, ich hör nicht recht. Die Strafe für die fehlende und erwartete Demutshaltung folgte auf dem Fuß.

Niemand – auch der Beschluss des VGH  – erklärt, was ein Abschluss der Kassenbücher sein soll. § 76 II Landeshaushaltsordnung lässt es aber erahnen – ein Verbot, Geld auszugeben. Als Antragsteller ist nicht die Fraktion sondern es sind alle Abgeordneten namentlich aufgeführt worden. Die FAZ erzählt, dass Herr Köhler Frau Merkel 2005 fast nicht ernannt habe, weil diese angekündigt habe, einen verfassungswidrigen Haushalt durchzubringen. Darf ein Bundespräsident eine erfolgte Kanzlerwahl torpedieren, weil der Kandidat etwas in der Zukunft vorhat, was ein Geschmäckle hat? Ist die Ernennung nur ein Formalakt ohne Prüfungsrecht? Die erste Klausur in NRW dreht sich um §§ 172, 173 BGB – eine zurückgegebene Vollmacht wird doch noch eingesetzt. Und können Mängelrechte durch den Ausschluss eines Umtauschrechts oder wegen erfolgter Gravur abgewürgt werden? Die zweite Klausur: stört bei  der schriftlichen Befristung des Mietvertrages nach § 550 mit § 578 II der  § 147 II? Kann das Angebot zur Befristung also noch nach 3 Wochen angenommen werden?  Wenn nicht, kommen wir dann mit § 362 HGB weiter? Der zweite Teil dreht sich um § 816 I 2 gegen einen Sechsjährigen mit einem Hammer (wird dem die Bösgläubigkeit des gemäß § 181 handelnden Vaters zugerechnet?) und um den Rückerwerb des Nichtberechtigten.

Der VGH NRW hat den Haushalt 2011 der grün-roten Regierung einkassiert. Die Kassenbücher dürfen nicht geschlossen werden – ich habe keine Ahnung, wovon die reden. Morgen mehr. Was ist, wenn die sich nicht dran hält? Hier noch die Noten aus der Prüfung Röwer/Hartung/Wilfinger vom 13.1.: 27 zu 45 (3+5), 33 zu 68 (8+9), 31 zu 67 (9+9), 24 zu 40 (1+5), 36 zu 75 (6+11) und 27 zu 56 (5+8). Das OLG Hamm hat als Turnussache I-18 U 88/10 die Rückforderung von Brautgeld mit § 138 und § 817 S. 2 gelöst. Von IPR ist jedenfalls nach der Pressemitteilung nicht die Rede, die Parteien werden die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Darf eine Vergewaltigung in der Ehe mit dem Ausschluss der Rückforderung über § 817 S. 2 geahndet werden? Oder sind das Äpfel und Birnen? Auch die FAZ meint, dass Lebensmittelrecht bundesrechtlich geregelt sei und deshalb nach Art. 84 GG Frau Aigner die Rechtsaufsicht habe – allerdings nur über das ob und nicht das wie. Der sog. Aktionsplan ist wohl das Papier nicht wert, auf dem er steht. Auch in der FAZ wird nach dem VGH-Präsidenten gestern nun die Landesregierung NRW angegriffen – kreditfinanzierte Rücklagen seien schon 2 Mal vom VGH für unzulässig erklärt worden. Allerdings habe der VGH es versäumt, Ende letzten Jahres zu entscheiden. Wie sollte das denn gehen – ohne rechtliches Gehör? Der Kachelmannprozess geht am 19.1. weiter – mit einer Filmvorführung des Vernehmungsvideos des Opfers – ist das zulässig? Welche Rechte haben Tunesienurlauber? Ist das höhere Gewalt oder ein Reisemangel oder eben üblich wie Sandstürme?

Jedenfalls in Niedersachsen beschäftigte sich die erste Examensklausur im Januar im Ersten mit dem OLG Köln 6 W 43/10 – können Internetkaufverträge über Kosmetika widerrufen werden? Kommt es darauf an, ob sich die unwirksame Creme in einer Tube oder Tigel befindet? Auch den Erwerb des Radarwarngerätes – BGH ZR 318/08 – sollte man kennen. Frau Aigner meint, das GG würde ihr verbieten, die Kontrollpraxis der Länder zu überprüfen. Das überrascht, schließlich erlauben Art. 84, 85 GG sicherlich eine Rechtsaufsicht in was auch immer.  Sie forderte personelle Konsequenzen in Niedersachsen. Sonst was? Ein Preußenschlag, ein Staatskommissar, einmarschieren? Man sollte geladene Waffen immer nur auf den Tisch legen aber nie abfeuern. Die FAZ berichtet  über den Haushaltsstreit in NRW – der Finanzminister soll pampig zurückgeschrieben haben. Der  Präsident des VGH wird in einer Weise charakterisiert, welche mit diesem Verfahren nichts zu tun haben dürfte. Im Zweiten am 13.1. kam als Vortrag BGH V ZR 85/09 = JuS 2010 S. 1106 (15% pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme des bestellten Fahrzeuges), im Zivilrecht Caroline-Rechtsprechung; im Strafrecht die SteuerCD aus Liechtenstein plus StPO, Im ÖR das Therapieunterbringungsgesetz – wer ist dafür zuständig? – aus der FAZ vom Prüfungstag. Und eine Konkurrentenklage.

Das OLG Oldenburg 1 Ss 204/10 meint, „Geld für Sex“ sei nach § 185 StGB strafbar – der BGH meinte bisher, das sei zum einen abschließend in den Sexualdelikten geregelt und zum anderen doch ein Kompliment. Wie ist mit „Sex für Geld“? Also im umgekehrten Fall? Frau Künast, die froh ist, mal nicht auf Berlin angesprochen zu werden, rügt, dass Frau Aigner keine Positivliste erlasse. Frau Aigner will, dass Brüssel die Positivliste erlässt. Die letztere Dame hat mehr Ahnung als die erste. Das BVerfG hat vor einigen Jahren die Positivliste bei Medikamenten, welche die gesetzliche Kasse zahlt, für unzulässig befunden. Eine Negativliste geht aber. Ist das hier bei Gefahrenabwehr und ohne Pharmaindustrie im Rücken anders?

Der Vortrag im Zweiten am 12.1.: wer trägt das Diebstahlsrisiko, wenn der reparierte Oldtimer von der Werkstatt zurückbehalten wird, weil angeblich noch Geld offen stünde? Muss der Werkunternehmer beweisen, dass er ein Werkunternehmerpfandrecht hat oder der Bestellter, dass der Werkunternehmer in Verzug ist wegen § 287 S. 2? § 1006 analog für Pfandrechte? Im ÖR eine Examensklausur – VG Düsseldorf, die öffentliche bzw. nicht öffentliche Ratssitzung. Im Strafrecht Kükücdeveci und § 241 a, im Strafrecht § 299 in allen Facetten. Zur ersten ÖR-Klausur im Zweiten sollte man noch BVerfG 2 BvR 120/09 lesen. Der VGH NRW verlangt unmissverständlich, dass die grün-rote Landesregierung keine vollendete Tatsachen bis zur Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren über den Haushalt 2011 schafft. Man sieht, wo die Reise hingeht. Die rheinland-pfälzische Gemeinde Grafschaft an der Grenze zu NRW will ein Outletzentrum hinsetzen. In der NRW-Nachbargemeinde Rheinbach kauft dann keiner mehr ein. Muss eine Gemeinde die Interessen einer Nachbargemeinde im verfeindeten Ausland berücksichtigen? Berlusconis Immunität wurde jedenfalls teilweise aufgehoben. Bei uns haben Exekutivmitglieder keine Immunität. Der Bundespräsident, weder eindeutig der Exekutive noch sonst zuzuordnen, hat lediglich das Privileg, zuhause vernommen zu werden. Straßburg bestätigt seine Haltung in Sachen Sicherungsverwahrung. Keine Strafe ohne Straftat. Ein Staat dürfe nicht seine Gesetze ändern, wenn er merkt, es funktioniert nicht. Jedenfalls nicht so.

Die erste ÖR-Klausur im Zweiten im Januartermin = VG Gießen 8 K 444/08. Im Rechtsstreit Oppenheim-Esch gegen die Stadt Köln soll die Klägerin auf Anraten des Gerichts Abstand vom Urkundenprozess genommen haben. § 812 geht damit nicht. Eine weitere angenehme Entscheidung des BVerGs für Rechtsextreme: 1 BvR  1402/06 – man „zeigt Gesicht“ bei einer Demo der Linken und hat Anspruch darauf, als Gegenversammlung behandelt zu werden.  Allerdings nur auf den ersten Blick – der umgekehrte Fall, die Linken stehen am Rand, wenn die Rechten demonstrieren, dürfte häufiger vorkommen. Aha – BGH III ZR 87/10 – die Esoterik-Branche kann aufatmen sowie Functional Foodhersteller, die Kosmetikindustrie und Repetitoren – man kann Geld für etwas nehmen, was man nicht erfüllen kann.  Der BGH hat mutig, klar und deutlich gesagt, dass Kartenlegen Mumpitz ist. § 138 bleibt im Raum stehen – es kommt wie immer darauf an. Der Vortrag am 12.1. = BGH VIII ZR 144/09 plus eine ZPO-Zusatzfrage – es ging um eine Feststellungsklage neben der Leistungsklage. Ein einziger Kandidat ist auf die Idee gekommen, § 812 wegen überzahlter Miete zu prüfen. In der Prüfung Schilken pp. kam im Zivilrecht der Urkundenprozess sowie die Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses über § 812 II. Im Strafrecht Ladendiebstahl und im ÖR eine Oktoberklausur. Der BGH entscheidet am 13.1. über den Zahlungsanspruch einer Wahrsagerin. Wie würde sich ein abweisendes Urteil auswirken? Gäbe es dann keine mehr? Wohl weniger.  Was ist der Unterschied zwischen einer Wahrsagerin und einem Repetitorium? Beide versuchen zu ergründen, was Prüfungsstoff sein könnte und geben vor, Einfluss auf die Zukunft zu haben. Die Preise dürften allerdings unterschiedlich sein. Die Esoterikbranche wird heute gespannt sein. Frau Prof. Nußberger weist in der FAZ auf die kommende Verhandlung der großen Kammer des EGMR in Sachen Kruzifix in italienischen Schulen hin. Die FAZ meint, die EU sei schon der EMRK „beigetreten“. Wie kann man einem Vertrag beitreten? Ich hatte das so in Erinnerung, dass die EU dem Europarat beitreten will, obwohl sie kein Staat ist. Im Zweifel für die FAZ. Am 12.1. wurde berichtet, dass Rapidshare in der Schweiz – die heben Ihre IP-Nummer wohl nur eine halbe Stunde auf – nicht als Störer in Sachen Filesharing angesehen werde. Die Sache wird aber von den Obergerichten noch kontrovers behandelt. Darf ein Arbeitgeber die Länge der Fingernägel vorschreiben? Das LAG Köln meint ja.

Der EGMR verhandelt am 12.1. Max Mosley. Muss eine Zeitung, die über eine Sexorgie eines exponierten Formel-Eins-Managers berichten will, ihn zuvor davon informieren? Dürfen die überhaupt über so was berichten? Bei Caroline war schon das Foto vom privaten Restaurantbesuch tabu. Julian Assange meint, Schweden dürfe ihn nicht bekommen, da er in die USA weitergeliefert und mit der Todesstrafe sanktioniert würde. Ein weiterer Fall für dem EGMR – Herr Soering 1990 – die USA sichern zu, keine Todesstrafe und dann ab ins Flugzeug. Die EMRK verbietet die Todesstrafe nicht. Indignez vous – ein Aufruf zur Empörung – wann ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten? Die SZ berichtet über das wohl kommende Mediationsgesetz. Schon das Schlichtungsverfahren nach § 15 a EGZPO war in NRW weniger erfolgreich. Ohne Prozesskostenhilfe analog, die ist nämlich nicht vorgesehen, sehe ich nicht, was das bringen soll. Richter vergleichen auch.

Kann man einklagen, dass die Gemeinde streut? Das VG Aachen 6 L 539/10 meint nein, wenn aber was passiere, habe man einen Schadensersatzanspruch – das ist einem Zivilrechtler nicht ganz einsichtig. Das Landgericht Köln verhandelt am 11.1. einen Kölschen Klüngel, den der EuGH C-536/07 für unzulässig befunden hat. Die Messegesellschaft (100% in Stadteigentum) verkauft einer GbR ein Grundstück. Die GbR vermietet das Grundstück an die Stadt Köln und verpflichtet sich, Messehallen zu bauen. Die Stadt vermietet unter an ihre Messegesellschaft. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Man wollte die Ausschreibung vermeiden – es ging um 235 Millionen. Der EuGH meinte, das sei ein Bauvertrag. Ist jetzt der Mietvertrag nichtig? Wie wirkt sich ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die BRD auf einen Mietvertrag zwischen Oppenheim-Esch und der Stadt Köln aus? Ist das im Urkundenprozess zu berücksichtigen? Muss das LG vorlegen? Der EGMR verhandelt am 13.11. die Sicherungsverwahrung sprich Entlassung eines Sicherungsverwahrten. Der BGH weiß da selber noch nicht, was er machen soll. Automatisch raus oder nicht? Das OLG Frankfurt hält eine Internet-Abofalle für Betrug. Täuschung, wenn klitzekein unten in der Ecke das Abonnement steht?

Vielleicht nicht ganz frisch aber doch aktuell: anders als im Kreuzbergurteil sieht das VG Köln in Gebäuden, die Kölner romanische Kirchen überragen ein Baugenehmigungshindernis – 4 L 735/10. Der BGH legt in einer strafrechtlichen Frage dem EuGH vor – 1 StR 213/10 – ist das entscheidungserheblich? Muss der Täter nicht einen unvermeidbaren Verbotsirrtum haben, wenn noch nicht mal der BGH weiß, was Sache ist? Der Attentäter von Tuscon – welche StA wäre bei uns zuständig? Was würde man bei uns mit ihm machen? Haftbefehl beantragen, Gutachter ran und Pflichtverteidiger beiordnen. BGH VIII ZR 9/10: darf sich ein Mieter auf Kosten des Vermieters einen Anwalt nehmen, wenn eine formal ungenügende Kündigung ausgesprochen wird? Das AG meinte nein, das LG ja, der BGH wieder nein. Die Linke treibt der neuerliche Kontakt mit dem Kommunismus um. Erlaubt das GG eine kommunistische Struktur, vorausgesetzt, man weiß, was das genau ist? Bekommen Landwirte Entschädigung für den Dioxinskandal, für den sie wirklich nichts können? Vom Staat, welchem auch immer, eher weniger – sie sind nun mal Zustandsstörer. Die letzte Zivilrechtsklausur im Zweiten im Januar thematisiert Deaktivierungsgebühren  bzw. Reaktivierungsgebühren – BGH III ZR 199/01 – und Mindestvertragslaufzeiten bei Handys – BGH III ZR 57/10 sowie OLG Hamm I-17 U 203/09. Die SZ berichtet, dass Herr Gribkowsky zwischen den Jahren bei der zuständigen Oberstaatsanwältin reinmarschiert sei, um sich über die Berichterstattung zu beschweren, legte Unterlagen auf den Tisch, welche sie dann über Silvester durchgelesen und zum Anlass genommen hat, einen Haftbefehl zu beantragen. Bei 50 Millionen Dollar sollte man ja vielleicht eine Million für einen Anwalt übrig haben.

BGH 2 StR 536/10: ein 1,90 Mann schmeisst mehrere Barhocker auf einen Gastwirt in einer voll besetzten Kneipe, der bricht zusammen und sie gehen. Beendeter oder unbeendeter Versuch? In der FAZ ist ein Foto des Supreme Court. Das wichtigste Urteil für uns Marbury / Madison von 1804 – jedenfalls in manchen Prüfungen. Die zweite Klausur im Zweiten im Januar war an BGH III ZR 104/08 angelehnt. Der Vortrag vom 5.1.: eine Oberstufenschülerin mobbt eine Kollegin und bekommt ohne blauen Brief einen Schulverweis. Einstweiliger Rechtsschutz. In der Prüfung Ey/?/Bamberger statt Waldhoff kam im Zivilrecht BGH V ZR 75/08 (sie prüft häufiger gelaufene Vorträge), die Silvesterrakete im Schneehaufen sowie eine ältere OLG-Köln-Entscheidung 11 U 126/99  bei der Silvesterparty in Abwesenheit der Eltern fackelt der Freund der Gastgeberin das Haus ab. Im Strafrecht ein Fall aus der Praxis des Prüfers, im ÖR das Justizgesetz und ein kleines Fällchen. Muss die Linke im Vermittlungsausschuss an den Hartz-IV-Verhandlungen beteiligt werden? Gibt Art. 77 II GG das her? Wen schreibt man als Gegner in das Rubrum eines e.A.-Antrages rein? Dürfen Bundestagsparteien nicht selber entscheiden, mit wem sie reden und mit wem nicht? Union und SPD haben wohl Angst vor dem Verfahren. Die Opposition wird damit allerdings zum Mitgesetzgeber. Herr Gribkowsky hat plötzlich 50 Millionen US-Dollars mehr und zwar in Österreich. Darf die Münchner StA da noch dran, wenn die österreichische StA schon eingestellt hat? Österreich gehört zu Schengen. Macht es einen Unterschied, ob in Österreich nur wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, in München aber wegen Untreue, § 299 und Steuerhinterziehung? Die Soko „Flankengott“ muss wieder mal prüfen, ob Ante Sapina, diesmal ohne Herrn Hoyzer, § 263 oder § 263 a und § 299 verwirklicht, wenn er Fußballspiele verschiebt. Was erklärt man genau, wenn man im Wettbüro seinen Zettel abgibt? Interessiert das den Mann hinter der Theke überhaupt? Das hat jetzt eigentlich gar nichts mit Jura zu tun, macht aber gute Laune – die SZ zu den 1000 runtergefallenen Vögeln in den USA: …jetzt fragen die Leute sich wieder einmal, ob sich da nicht etwas erfülle, das Ende nahe sei, mit dieser unserer Welt abgerechnet werde. Kann man doch schon, munkeln die Kenner und Künder, bei Johannes in der Offenbarung lesen, dass es, wenn die Vögel vom Himmel fallen, ans Eingemachte geht. …Die Offenbarung des Johannes verlockt zwar dazu, vom Himmel fallende Vögel als Omen zu sehen, bei genauerem Lesen biete sie dafür aber keien Handhabe. Es fällt in diesem Buch manches vom Himmel ….“

Julian Assange kann die Entscheidung des BVerfGes 1 BvR 1739/04 – die haben aber lange gebraucht – zum Anlass nehmen, nach Deutschland umzuziehen. Presse- und Rundfunkfreiheit geben sich da nichts. Die Allzweckwaffe der Verhältnismäßigkeit hilft auch hier. Darf ein Sender „Verstehen Sie Spaß“ mit der Polizei spielen und verdeckt anrufen bzw. einfach so gegen § 201 StGB verstoßen, indem ein Telefonat mit dem Polizeipressesprecher mitgeschnitten wird? Schützt § 201 Polizeipressesprecher? Darf ein Sender einen fingierten Herzinfarkt auf der Straße inszenieren, um zu zeigen, wie herzlos die Passanten sind? Darf die Presse alles? Sowohl das Anwaltsblatt in seiner letzten Ausgabe als auch der BGH V ZB 84/10 befassen sich mit dem Umfang des Gutglaubenschutzes nach §§ 899 a, 892. Wird auch der Kaufvertrag erfasst und die Gesellschafter? Ersteres nach Meinung des Anwaltsblattes ja, letzteres nach dem BGH auch, wobei es hierauf wohl nicht ankäme, da eine GbR nun wie eine AG ein Verband unabhängig vom konkreten Mitgliederbestand sei. Wieso muss dann aber analog § 727 ZPO die Klausel bei Gesellschafterwechsel umgeschrieben werden? Das habe ich wohl nicht ganz verstanden. Ein Futterfetthersteller in Schleswig-Holstein liefert  mit Dioxin verseuchtes Fett an drei Futtermittelhersteller in NRW. Letztendlich gelangt das Futter zu den Bauernhöfen, die dicht gemacht werden. Wer kann denn von wem jetzt Schadensersatz verlangen und woraus? Bekommen die Bauern als Nichtstörer Entschädigung? Oder ist das wie bei dopenden Sportlern – strict liability? Für mein Futter bin ich selber verantwortlich, no matter what? Hierfür spricht die Effektivität der Gefahrenabwehr. Wer ist zuständig? Die Landesregierung? Ein ehemaliger St. Pauli Spieler hat 100.000 € von einem Wettpaten bekommen, um fünf Zweitligaspiele zu manipulieren. Hat er nicht, wie unschwer nachzuweisen war, da er nicht oder nur kurz auf dem Platz war. Strafbarkeit? Betrug gegenüber dem Wettpaten? Hat der schon einen versuchten Betrug begangen vor dem Gang ins Wettbüro?

Die erste Klausur im Zweiten sieht nach LG Schwerin 4 O 529/06 und OLG Celle 8 U 23/06 aus – der ungeschützte Handrasenmäher. Das BVerfG 1 BvR 1106/08 meint, dass nationalsozialistisches oder rechtsextremistisches Gedankengut zu unbestimmt sei. Ich greife hier noch mal auf Ally McBeal zurück – der Richter meinte zu ihrem kurzen Rock, obszön sei nach dem Surpreme Court einfach zu bestimmen – man weiß es, wenn man es sieht. Zur Dezemberklausur – Aufladen des Handys – das ArbG Siegen 1 Ca 1070/09 meint, das sei § 248 c – ich seh das anders – eher § 265 a, wenn die Stockdose als Automat gesehen wird. Wenn aber schon das Einloggen in ein ungeschütztes fremdes W-Lan-Netz straflos ist, dann das doch auch oder? Klausurtaktisch wäre das aber blöd gewesen. Rom führt eine Touristensteuer ein und verbietet Plastiktüten. Das sieht beides europarechtswidrig aus – allerdings darf ein Mitgliedstaat in Umweltdingen strenger als die Vorgaben aus Brüssel sein. Die FAZ schreibt über die Habeas Corpus Garantie von 1215 und Guantanamo. Schon im dunklen 13. Jahrhundert, als das Menschenleben keinen Pfifferling wert war, hatte man Anspruch auf einen Richter im Fall der Verhaftung.

Die Dezemberstrafrechtsklausur wieder leicht kurios-unlogisch: der Arbeitnehmer, der beim Aufladen des Handys vom Chef erwischt wird, sperrt diesen in den Besenschrank und stibitzt mit seinem Passwort die Schwarzgelddaten im PC des Chefs, um den später zu erpressen. Er steckt noch einen Füller ein. (§ 242 plus Besenschrank = § 249 und § 250, aber § 202 a plus Besenschrank kein § 255 – seltsam). Danach lässt er ihn wieder raus, kommt aber nach ein paar Minuten mit einem Motorradhelm zurück (ich würde einen Mitarbeiter, der mich gerade in den Besenschrank gesperrt hat, auch mit Helm erkennen) um die Tageseinnahmen zu bekommen, hält dem Chef ein Metallrohr in den Rücken (BGH), später erschlägt er den Chef mit einer Bierflasche, als der ihn verfolgt, wobei AN den Tod nicht für möglich gehalten hat. Das Familiengericht Heidelberg verteidigt in der SZ seine Entscheidung im Fall Anyo – der EGMR hatte dem Asylbewerber ein Besuchsrecht eingeräumt, obwohl § 1685 II das nicht hergibt. Richtig, es könnte ja sein, dass das Besuchsrecht nur Hebel für die Wiedereinreise in die Bundesrepublik sein soll. Darf ein Familiengericht aber nach dem Motiv des angeblich plötzlich liebenden Vaters fragen? Der EuGH hat im Fall Sayn-Wittgenstein – C-208/09 – das Herkunftslandprinzip nicht auf Adelstitel angewandt. Da könne jeder Staat machen, was er wolle. Der Begriff der öffentlichen Ordnung ist in Luxemburg wohl beliebig. Die FAZ berichtet über die Anwesenheitslisten in manchen Vorlesungen – darf die Prüfungsordnung das festlegen? §§ 59, 60 HG? Die FAZ spekuliert, ob und wie ein Außenminister und Parteivorsitzender zurücktritt. BGH Xa ZR 81/09 – der Vater verklagt seine Tochter und verstirbt – sie ist Alleinerbin. Was macht das Gericht jetzt mit der Akte?

Aktuell 2011 II – Hier weiterlesen