Aktuell 2010 II

28. Dezember – Aktuelles 2010 II

Ne, das hat keinen Sinn. Die interessanteste Meldung des Tages ist, dass der Radfahrverein verlangt, die Radwege als erste vom Schnee zu räumen. In den Zeitungen steht nichts. Wir sehen uns ab dem 3. Januar 2011 bei Aktuelles 2011 I wieder. Guten Rutsch!

Die Prüfung im Zweiten am 16.12. Flege/Beusch/von Hasselbach: im ÖR war zu prüfen, ob der Wohnungsverweis nach § 34 a PolG auch auszusprechen ist, wenn auch die Frau schlägt und ob, wenn sie wegen Weihnachten ihn zurückhaben will, nicht § 80 VII VwGO besser passt als § 146 VwGO. Wäre sie für eine Beschwerde überhaupt beschwerdebefugt? Im Strafrecht der abgewandelte Rollsplittfall des BVerfG- Unfallflucht bei unvorsätzlichem Entfernen? Sowie Zeitschriftenwerberbetrug. Schaden, wenn das Widerrufsrecht wegen Haustürgeschäfts rechtzeitig ausgeübt wird? Im Zivilrecht widerruft die Klägerin den Vergleich, obwohl nur dem Beklagten ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Das Gericht übersieht das. Nichturteil? Die Urteilsverlesung Chordokowski beginnt. Der Tenor kommt zum Schluss. Bei uns muss nur beim BVerfG das komplette Urteil bei Verkündung vorliegen – sonst reicht allerdings obligatorisch der schriftliche Tenor.

Nach dem Hochsitzfall, der Fenstersturzentscheidung, der seneghalesisischen Tänzerin, dem Algerier in Guben und dem 120 Kilogramm-Mann jetzt ein weiterer Klassiker zu § 227: der Zitronensaft – 3 StR 239/10: kein § 227, wenn erst bei der Folgeoperation Zitronensaft eingesetzt wird. Der BGH meint, erst vor der Folgeoperation müsse der Chefarzt sich an mein Bett setzen und sagen, für die zweite Operation empfehlen wir frisch gepressten Zitronensaft zur Desinfektion? Ich glaube, man hat in dieser Situation keinen Sinn für so was. Oder würden Sie sagen, was haben Sie denn alternativ zu bieten? Bringen Sie mal die Desserkarte? Allerdings ist sie nicht an dem Zitronensaft gestorben. Bleibt Raum für § 227, wenn die fehlende Einwilligung  zu einer ersten Operation de lege artis fehlt? Da wollten die nicht ran. Bei der FAZ gab es wohl zu schwere Weihnachtsplätzchen: es wird  jetzt diskutiert, ob der Koalitionsvertrag von 2009 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Verträge, die nicht verbindlich sind, können nicht grundgesetzwidrig sein. Die SZ hält die Entscheidung des EGMR zu § 1685 II BGB für unverantwortlich – das Kindeswohl bleibe auf der Strecke. Berlin und Paris wollen keinen Schengenbeitritt von Rumänien und Bulgarien. Rumänien meint, das Abkommen – ehemals dritte Säule und daher Völkerrecht also englisch rein nach dem Wortlaut auszulegen – verlange nur technische Dinge aber keine politischen. Egal – es liegt eben keine Einstimmigkeit vor – aus welchem Grund auch immer. Oder werden wie in Cancun die Bedenken nur zu Protokoll genommen? Eher nicht.

Nein, die zweite ÖR beschäftigte sich nicht mit der Altersversorgung sondern mit dem Fusionszwang der Berufsgenossenschaften – das können Sie im Berufsleben sicher gut gebrauchen.  Sieht aber schlimmer aus als es ist. Wenn man den Zweck des Widerspruchsverfahrens und die Sassbach-Entscheidung (Körperschaften haben kein Eigentumsrecht) kennt, geht es. Das BVerfG hatte mal die Fusion der Ärztekammern oder Ärzteversorgungswerke Berlin und Brandenburg zerschlagen, weil die Mitglieder nicht zugestimmt hatten. Der VGH in Münster wird sich im Januar mit Art. 81, 83, 85 LV-NRW beschäftigen müssen. Hat eine Landesregierung eine nicht justiziable Einschätzungsprärogative für die Haushaltsbedürfnisse? Darf ein Verfassungsgerichtshof aktive Politik machen? Das wird er wohl müssen, da eine einstweilige Anordnung beantragt wurde. Wie wäre es denn mit Geld für Streusalz? In Bonn gibt es nichts mehr. Landgericht Düsseldorf: und vormals BGH Der Selbstmörder öffnet den Gashahn auf und hindert seine erscheinende Ex nicht daran, eine Zigarette anzuzünden. Es stirbt ein unbeteiligter Nachbar. Mord – Vorsatz? Unterlassen und niedriger Beweggrund? Ist eine lebenslange Freiheitsstrafe gerechtfertigt, wenn man den richtigen Moment zum Aussteigen verpasst? Der EGMR zertrümmert aufs neue unser Familienrecht – ein biologischer aber nicht juristischer Vater hat ein Umgangsrecht. – AZ 20578/07 zu § 1684 und § 1685 BGB – im Vordergrund steht das Kindeswohl nach § 1627. Die Große Strafkammer setzt dem Kachelmannverteidiger eine Frist zur Stellung eines Befangenheitsantrages – etwas ungewöhnlich.

Ich fürchte, die zweite ÖR-Klausur im Dezember lehnte sich an BVerfG 2 BvL 23/81 – die Schornsteinfegerversorgung an. Dann lieber nach Stalingrad. Die erste ÖR-Klausur im Dezember = BVerwG 4 C 10.09 vom 18.11.2010. Die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan bekommen keinen Tatort mehr zu sehen, das wäre der ARD zu teuer. Rechtsanspruch der Soldaten? Wieder mal ein Bauernaufstand der Geschichte, diesmal in Garmisch. Mit welchen rechtlichen MItteln kann man die Bauern zwingen, schon vor Erfolg der Olympiabewerbung ihre Zäune für Magdalena Neuner niederzureißen?

Der BGH hat den Verkauf des Asbesthauses nun zum zweiten Mal entschieden: wenn ein Haftungsausschluss vorliegt, trägt der Käufer die Beweislast für jegliche Form der arglistigen Täuschung – V ZR 181/09. Der Münchner Vergewaltigungstatort: spannend aber rechtlich absurd. Wenn eine Zeugin abhandengekommen ist, vertagt man, um die zu suchen und die Staatsanwältin lässt Sachverständige aus Pausenfüller auffahren. Wiederaufnahme, wenn eine Zeugin gefunden wird? Zulasten des Angeklagten nur bei Geständnis. Neue Zeugin im Revisionsverfahren? Und dann der Schluss: eine gerade zusammengeschlagene Anwältin sticht im offenen Kampf ihren Mandanten ab, um diesen an weiteren Vergewaltigungen zu hindern. Unsere Kanzlerin spricht von Krieg in Afghanistan – darf sie das oder muss der Bundestag beschließen, dass ein bewaffneter Konflikt vorliegt? Chaos an Bahnhöfen und Flughäfen – die alte Frage im Arbeitsrecht bei § 615 – wer trägt das Wegerisiko, wenn niemand mehr von A nach B kommt? Ein Examenskandidat bei juraexamen.com schreibt, er würde 50 Seiten pro Klausur fertigen. Sagen Sie mal selber. Ich erinnere mich an eine Examenshausarbeit mit ca. 150 Seiten und 500 Fußnoten, die deswegen mangelhaft wurde. Begründung: ein Jurist habe kein kaltes Buffet abzuliefern, aus welchem der Leser sich das Brauchbare heraussuchen dürfe.  Zudem könne man in 6 Wochen keine Qualität von 150 Seiten schreiben. Auf 50 Seiten kann man mehr Fehler machen als auf 20  und keine Klausur ist auf so eine Lösung angelegt.  Dass Klausuren aus zwei bis drei Problemen bestehen, die man finden und bearbeiten muss, hat sich noch nicht überall rumgesprochen. Aber das wussten Sie schon ohne mich. Die FAS erklärt, wie die EZB an ihr frisches Eigenkapital drankommt – sie fordert es bei der Bundesbank an. Die Bundesbank wiederum muss dann zusehen, ob sie Geld druckt oder an den Kapitalmarkt geht oder die Regierung um Steuererhöhungen bittet. Bis zum 30.6.2011 muss das neue Wahlrecht her. Kommt nun Mehrheitswahlrecht wie in England, was den Untergang der FDP bedeuten würde, oder reines Verhältniswahlrecht, worüber sich FDP und Grüne freuen würden aber CDU und SPD nicht oder zwei Stimmen, bei denen die erste nicht auf die zweite angerechnet wird? Die FAS weiß das auch nicht.

Die dritte Zivilrechtsklausur: handelt ein Verkäufer grob fahrlässig – § 300, der abzuholendes Hundefutter in einem zu feuchten Raum lagert, aber mit einem baldigen Abholen rechnet? Ich würde sagen, erst mal nicht, wenn er es dann aber da liegen lässt, schon. Zweiter Teil: haftet der private Weiterverkäufer eines fehlerhaften Hundegeschirrs für Mangelfolgeschäden? Ne, falsche Frageformulierung. Haftet ein GoA-Geschäftsführer, der das Hundehalsband besorgt hat, wie ein Verkäufer für die Fehlerhaftigkeit? Der Vortrag am 15.12. im Zweiten = BGH Xa ZR 9/08. In der Prüfung Kapischke/Hoffmann/Lohmann die Noten: 40 zu 82, 40 zu 70, 31 zu 60, 37 zu 70 plus x und 52 zu 91 sowie 51 zu 90 plus x. kam im Strafrecht Kachelmann – der Journalist, der angeblich vor dem Beratungszimmerfenster mithört, wird vorläufig festgenommen – und das in Brühl eingestürzte Haus. Im ÖR Baurecht, Im Zivilrecht Gesamtschuldner und Darlehensvertrag plus ZPO und StPO. Laut Generalanzeiger hat jemand die Seitenscheibe eines Autos eingeschlagen und die Handtasche mitgenommen. In der befanden sich jetzt geschliffene Diamanten, da die Tasche einer doofen Juwelenhändlerin gehörte. Hat man Zueignungsabsicht, wenn etwas anderes und wesentlich wertvolleres weggenommen wird, was sich normalerweise in einer Handtasche nicht findet? Schadet es, dass der Täter die Diamanten nicht verkaufen kann, da allenfalls Juweliere in Frage kämen? Die EZB verdoppelt ihr Eigenkapital. Ich habe keinen blassen Schimmer, wie man das rechtlich macht. Ich kann ja auch nicht sagen, ich habe jetzt plötzlich das Doppelte meines Vermögens ohne eine Bank zu überfallen.

In der ersten Dezemberklausur wurde noch BGH VII ZR 108/08 verarbeitet. Die zweite Klausur im Ersten im Dezember war zunächst an BGH XII ZR 146/07 angelehnt. Dann eine Denksportaufgabe zu § 546 a BGB: meine Einbauküche blockiert eine fremde Wohnung – ich hafte natürlich aus § 1004. Jetzt bin ich aber Mieter, ziehe aus und lasse die Küche zurück – ich muss die auch entfernen – aber mit kurzer 6 monatiger Verjährungsfrist. Nun habe ich aber die Einbauküche dem Nachmieter überlassen, bin jedoch immer noch Eigentümerin. Der zieht aus und lässt das Teil zurück. Geht mich das alles nichts mehr an, obwohl ich noch Eigentümerin bin? Der EuGH billigt eine offene Ausländerdiskriminierung in Herrn Josemans Maastrichter Coffeeshop aufgrund einer städtischen Anordnung. Liegt der Schwerpunkt in der Warenverkehrsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit? Der GA meint, letzteres. Sind die politischen Interessen des beliebten Nachbarstaates ein Rechtfertigungsgrund? Offen ausgesprochen wird das nicht – angeblich verschmutzen die ausländischen Touristen die Plätze. Jetzt wird man wohl Niederländer anmieten, die in die Coffee Shops gehen und die Drogen kaufen. Eine große Düsseldorfer Kanzlei wird keine städtischen Beratungsaufträge mehr bekommen – ihr Gutachten gegen die Pläne des Bonner Oberbürgermeisters hinsichtlich des Weltkonferenzzentrums ist durch einen Mini-Assange in Bonn öffentlich gemacht worden. Der Oberbürgermeister wollte wohl dem Rat ein X für ein U vormachen. Hamburg wird hinsichtlich der Elbphilharmonie genau zuschauen. Magnus Gäfgen will ein Wiederaufnahmeverfahren, weil der EGMR einen wenn auch nicht ausschlaggebenden Verfahrensfehler festgestellt hatte. Beim EuGH wäre das ein Wiederaufnahmegrund gewesen aber so? In Brüssel hat man beim bisherigen Rettungsfonds den Boden rausgeschraubt. Hilfe ohne finanzielle Einschränkung ab 2013. Die FAZ hat Zweifel, ob das den Karlsruher Kriterien im Vertrag von Lissabon – keine Mehrheitsentscheidung in Brüssel über steuerliche Belastungen – Rechnung trägt. Darauf wird es nicht ankommen – es gibt ja eine Vertragsänderung. Karlsruhe hat sich letztmalig 1993 gegenüber Luxemburg im Urteil zu Maastricht auf die Hinterbeine gestellt. Seither war das Führergehorsam.

Die erste Dezemberklausur im Ersten – ein Weihnachtsgeschenk – die schwenkbare Kamera aus der Sicht des Nachbarn und des Installateurs – BGH VI ZR 176/09 – die ahnungslosen Berichterstatter in juraexamen.com beschweren sich über diesen Fall. Vielleicht sollte man sich mal fragen, ob man sich richtig vorbereitet hat (diese Anmerkung hat mir eben eine bitterböse Mail von poisonous M.W. eingebrockt – ich wäre überheblich, süffisant, meinte  alles besser zu wissen und mehr – andere „Repititoren“ hätten das nicht nötig – meine Äußerungen seien schlicht respektlos – wo er recht hat, hat er recht). Wegen der drohenden Enthaltung des Saarlandes im Bundesrat zu Hartz IV am 17.12. hat die Bundesregierung einen Vorratsbeschluss zwecks Anrufung des Vermittlungsausschusses gemacht. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt – in welcher Form muss das geschehen? Als faktische Abschaffung der Wehrpflicht doch durch Änderung des Art. 12, 12 a GG. Danach sieht es nicht aus. Wenn eine christliche Gewerkschaft einen Unter-dem-gesetzlichen-Mindestlohn-Tariflohn vereinbart, zeigt sie, dass sie nicht sozial mächtig ist. Die FAZ meint nun, die Kläger ver.di und das Land Berlin hätten vergessen, den richtigen Antrag auf ex-tunc-Nachzahlung zu stellen. Anwaltsregress? Die Sozialversicherung schert das aber nicht – die gehen von dem zu zahlenden Lohn aus und nicht von dem gezahlten. Die fordern rückwirkend nach. Verjährung nach dem SGB? 5 Jahre? Die SZ schreibt zu Herrn Kollegen Schwenn und das Hauptproblem des Prozesses – den Kampf um die Sachverständigen – das Kernstück der StPO – § 244 StPO. Das VG Düsseldorf gibt beamteten Lehrern unter Fingerzeig auf Luxemburg das Streikrecht – was nützt unser Beamtenrecht noch?

Das Saarland enthält sich im Bundesrat bei Hartz IV der Stimme, sagt also nein. Die SZ macht aus, dass die Erhöhung trotzdem als Darlehen oder als Ausnahmehärtegeschenk nach dem SGB II ausgezahlt werden kann. Eine Gewerkschaft, die einen Tariflohn aushandelt, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist keine Gewerkschaft – das BAG hat das allerdings anders begründet  – 1 ABR 19/10. Welche Auswirkung hat das jetzt? Ist der geschlossene Tarifvertrag so nichtig, dass ex tunc der Mindestlohn gezahlt werden muss oder gilt hier wie im Individualarbeitsrecht sonst auch die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis, also Korrektur ex nunc? Garmischer Bauern wollen ihre Grundstücke nicht für Olympia zur Verfügung stellen. Könnte man sie zwingen – analog Boxberg oder eben auch nicht?

Eine OT-Mitgliedschaft ist leider doch eine Mitgliedschaft mit Tarifbindung – BVerfG 1 BvR 2593/09 – wo soll denn stehen, dass die OT-Mitglieder säuberlich getrennt von den MT-Mitgliedern aufzubewahren sind? ARt. 9 III GG? Oder im Tarifvertragsgesetz? Ich wüsste nicht wo. Die Noten vom 19.11. Schmitz-Justen/Waldhoff/Krebs: 23 zu 42 (4+5), 33 zu 66 /(/9+8), 21 zu 44 (5+6), 46 zu 90 (11+11) und 29 zu 52 (5+6). Der EuGH C-137/09 entscheidet am 16.12. für Herrn Josemans, ob die Maastrichter Stadtregel – kein Marihuana in Coffee-Shops für Ausländer – geht. Drogen als Ware oder steht die Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund? Rechtfertigung? Das BAG entscheidet am 14.12. ob eine christliche Tarifgemeinschaft eine Gewerkschaft ist – es geht um Tarifveträge für Leiharbeitnehmer. Muss eine Gewerkschaft streikwillig sein oder reicht Druckwillig- und fähigkeit? Die FAZ bespricht die Hadriansche Fundregel in NRW und das Schatzregal in anderen Ländern – wem gehört die Bundeslade, wenn man sie in Bonn unter der Kaiserstraße finden sollte?

Die erste Klausur im Zweiten im ÖR: OVG NRW 21 A 4049/03 – nächtlicher Lärm einer Bäckerei. Das Konsensprinzip ist in Cancun neu definiert worden – es bedeute nicht Einstimmigkeit, die Bedenken Boliviens würden zu Protokoll genommen. In NRW will die Opposition gegen den am 16.12. zu beschließenden Nachtragshaushalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Damit könnte ein Verfassungsgericht zum ersten Mal nicht nur im nachhinein und damit nur rein theoretisch einen Haushalt kippen. Herr Juncker will ein bisschen bail-out – entgegen Art. 125 AEUV. Hätten die deutschen Wähler etwas dagegen? Der Bund müsste doch höhere Zinsen versprechen. Das Marc Bosman-Urteil ist 15 Jahre her. Er hat nichts mehr davon. Auch Fußballverbände müssen sich als Monopolisten an Grundfreiheiten halten.

Darf ein Vater seinen Sohn zu einem vom jugendlichen Intensivtäter geforderten Treffen begleiten und gegen diesen dann ein Messer einsetzen? BGH 2 StR 118/10 – ja, sogar, wenn er keinen Waffenschein für dieses Messer hat. Der BGH bestätigt die Denkzettelentscheidung zur Rücktrittsmöglichkeit trotz Zielerreichung, setzt aber beim Rücktrittshorizont eine subjektive Sichtweise an – wenn der Täter einen Stich in den Oberkörper gesetzt und sich keine Gedanken gemacht hat, wie es weiter geht, sei das ein beendeter Versuch – 1 StR 423/10. Ich habe den Verdacht, dass der Kachelmannverteidiger das Gericht so nerven will, dass es pampig wird und dann ein Befangenheitsantrag Erfolg hat. Wobei jeder außer dem Angeklagten merkt, dass es sich um eine Verzweiflungsstrategie handelt – Revisionsgründe braucht man für den Fall der Verurteilung. Ein Schuldeingeständnis durch den Verteidiger.

Schwiegersöhne müssen die Tötung der bewusstlosen Schwiegermutter bei Gericht beantragen, dürfen aber nicht selber Hand anlegen – BGH 2 StR 320/10. Das BAG ist unterhaltsam – 2 AZR 293/0j9 – dass ein Mitarbeiter der Stadt nebenbei als Zuhälter arbeitet, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Dass er als Grund hierfür das karge Gehalt angibt, schon. In der FAZ wird das Selbstleseverfahren im Demjanjuk-Prozess thematisiert – gut erklärend BGH 3 StR 76/10 zu § 249 II StPO: BKA und Bundespolizei werden zusammengelegt, so dass das BKA Zugriffsbefugnisse erhält – Charlotte Lindholm vom niedersächsischen LKA hat die im Fernsehen schon länger. § 211, wenn der Bewohner eines Wohnheimes für psychisch Kranke in das Schlafzimmer einer Krankenschwester eindringt und diese mit einem Kuhfuß (?) tötet? Heimtücke? Niedriger Beweggrund, wenn er angeblich aus verschmähter Liebe handelt? Das Schwurgericht Lübeck hat auf Mord ohne besondere Schuld erkannt. Sind Ping-Anrufe – Nummer 0137 oder 01377 – Betrug? Schädigt man sich nicht sehenden Auges selber? Die Welt weiß das auch nicht. In irgendeiner Ausbildungszeitschrift stand letztens was dazu. Die Noten aus der Prüfung am 2.12. im Zweiten Klein/Arntz/Hehnkamp: 45 zu 06 (12+13), 62 zu 116 (12+14), 42 zu 79 (7+10), 34 zu 59 (8+6), 42 zu 79 (6+10) und 48 zu 85 (8+10).

Die Dezember-JuS bespricht auf Seite 1132 die OVG-Münster-Entscheidung zum Glasverbot vom Februar –  man hat wohl übersehen, dass das OVG neulich zum 11.11.2010 anders entschieden hat. Jetzt wird es noch lustiger. Der Vorsitzende Richter sagt zu mir „ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab“ „Gleich werden Sie an die Wand gestellt und erschossen“, woraufhin ich mich vergleiche und der Mandant mir den Kopf abreisst – BAG 2 AZR 544/08 – anfechtbar? Ja, wenn er aber sagt, ich verliere den Prozess, weil ich eine BGH-Entscheidung nicht kenne, nicht. Es dürfte jetzt offensichtlich sein, dass das BAG ein Problem mit der deutschen Sprache hat – das war doch scherzhaft gemeint seitens des Vorsitzenden. Wieder mal eine Hamburger Entscheidung als Examensklausur im Zweiten – in Berlin: VG Hamburg 5 K 122/08 – darf die Behörde den Antrag auf Zulassung eines Wassertaxis ablehnen, weil nur Taxis der Stadt und historische Fahrzeuge fahren dürften? Der neue Kachelmannverteidiger stellt mündlich vor den versammelten Pressevertretern einen Beweisermittlungsantrag dahingehend, dass in Redaktionen nach Spesenabrechnungen mit Amtspersonen gesucht werde – er meint wohl den Staatsanwalt. Rechtlich und tatsächlich albern. Das BAG 10 AZR 671/09 bestätigt, dass der Vorbehalt „freiwillig und jederzeit widerrufbar“ das glatte Gegenteil von dem erkennbar Gewollten bewirke – nämlich den Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation. Denn was freiwillig sei, könne doch gar nicht widerrufen werden. Das sieht man so, wenn man das Leben aus Akten wahrnimmt. Sonst nicht. Das BVerwG wehrt einen Erschliessungskostentrick der Gemeinden ab – die Übertragung nach § 124 I BauGB auf eine GmbH, die allerdings auf Weisungen der Gemeinde hört – 9 C 8.09. Ein Hassprediger wird in eine Bonner Moschee eingeladen. Kann das Ordnungsamt oder sonst wer was dagegen machen? Ist die Religion polizeifest?

Die Noten vom 18.11. Rosenberger/Vinkenloe/v.Pappritz: 51 zu 92 (8+11), 40 zu 83 (7+12), 42 zu 81 (6+11), 23 zu 40 (2+5) und 29 zu 55 (5+7). Julian A. ist wegen Sexes in Schweden (Vergewaltigung ist das nach unseren Gesetzen nicht annähernd gewesen – Herr Kachelmann wär dafür nicht aus dem Auto gestiegen) verhaftet worden. Der europäische Haftbefehl zeigt seine Gefährlichkeit. Der EuGH meint ja, dass auch hier das Herkunftslandprinzip gelte – der englische Richter habe also nichts zu prüfen sondern auszuliefern. Er wird wohl versehentlich in die verkehrte Maschine nach Washington gesetzt. Herr Pammer bucht übers Internet eine Schiffsreise und will dann sein Geld zurück – kann er an seinem Wohnort klagen? EuGH C-585/08 – nein, Art. 15 der EuGVVO hilft hier  leider nicht. Die Internetanbieter werden sich freuen. Russland wird Mitglied der WTO und schließt ein Assoziierungsabkommen mit der EU – damit ist es faktisch in der EU. Die EU will bei Organspenden, dass wir und andere 5 Staaten von unserer Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung übergehen. Ich empfehle dann eine Tätowierung auf Bauch und Rücken „ich widerspreche“. Im Zweiten Examen soll es in der letzten Zivilrechtsklausur um den Doppelmakler gegangen sein. Verwirkt er seinen Makleranspruch gemäß § 654 schon durch die doppelte Tätigkeit oder nur dann, wenn er es nicht offenbart? BGH III ZR 160/98 – letzteres. Der ehrliche Makler.

Die SZ berichtet über Kaffeefahrten (Wanderlager nach § 56 a GewO), welche von Amsterdam aus organisiert werden (da gelte wegen des EuGHs – Besamungsurteil C-389/05 – die Vorschrift nicht) und die Namen von Versandhäusern missbrauchen – Bertelmann statt Bertelsmann – Bauer statt Baur. Urkundenfälschung? Vor 175 Jahren fuhr die erste Eisenbahn. Sie war der Anlass für das BGB – der erste Versuch, ein gesamtdeutsches Zivilgesetzbuch zu schaffen, war 1808 plus minus ja gescheitert – da man nun besser Handel treiben konnte. Alle 5 Kilometer eine Rechtsgrenze war plötzlich lästig. Brechen am 7.12. die Banken zusammen, weil der für seine Fairness bekannte Ex-Fussballer Cantona dazu aufruft, sämtliches Geld abzuheben? Haftet ein Mechaniker der Continental Airlines, der ein Metallteil schlampig angebracht hat, weil dann die Concorde, die über das Teil fährt, brennt? Muss ein Flugzeug so was nicht aushalten können? Ein französisches Gericht hat entschieden. Man weiß wie – allerdings zu Recht. Der Vortrag im Zweiten am 3.12.: Der Verkauf eines gestohlenen Autos (nicht Rechtsmangel) und Unmöglichkeit der Rückgabe.

Wie verhindert eine GmbH verklagt zu werden? Sie entlässt den Geschäftsführer – BGH II ZR 115/09. Das Justizgesetz NRW wird verstärkt geprüft – es tritt am 1.1.2011 in Kraft. So auch am 3. Dezember. Die FAZ diskutiert die Strafbarkeit der Wikileaksveröffentlichungen nach deutschem und amerikanischem Recht. Unsere Landesverratsvorschriften passen nicht. Hat ein Kunde, dessen Bank pleite gegangen ist, einen direkten Anspruch gegen den Einlagensicherungsfonds, der nach der Herstattpleite in den 70er Jahren gegründet wurde? Das LG Berlin meint nein, 10 O 360/09. Haftet ein KfW-Vorstand, wenn er im September 2008 am Wochenende keine Zeitung liest und am 15.9. noch eine Überweisung an Lehman Brothers über 300 Millionen veranlasst? Die KfW berät das. Gelten die Spielregeln der betrieblich veranlassten Tätigkeit für Vorstände? Oder die Business Judgement Rule des § 93 AG? Das ZDF redet sich um Kopf um Kragen. Ab jetzt würden riskante Wetten nicht zugelassen. Da müsste ein Staatsanwalt eine Akte anlegen. Auch aucfGottschalk? Jetzt sagen wir alle natürlich, wie kann man nur. Schadensersatzpflicht von spanischen Fluglotsen gegenüber deutschen Urlaubern, wenn die nicht auf die bzw. von der Insel kommen, weil ohne Ankündigung gestreikt wird? Fleetfall des BGH? BVerfG 1BvR 3196/09: nur der Erbe aber nicht der Erblasser kann gegen Erbschaftssteuergesetze vorgehen. Im Baurecht gibt es aber Bestandsschutz und Erbrecht gehört zu Art. 14 GG. Nur aus Sicht des Erben? Offensichtlich. Das halte ich nicht für überzeugend. Man muss doch planen können.

Jetzt haben wir nicht nur einen Reitturnierunfall als juristisches Problem sondern auch einen Unfall bei Wetten dass. Man könnte auch an den BGH-Fall-Examensklausur mit der Reiseveranstalterhaftung wegen  Schuhen, die auf die Bühne geworfen wurden, denken. Unterschiede? Das OVG Münster meint – 6 A 1546/10 – das Umkleiden des Polizeibeamten habe er außerhalb der Dienstzeit vorzunehmen. Ob das in Luxemburg hält? Ohne Uniform darf er keinen Dienst machen. Wichtig auch für die Haftung,m wenn er sich beim Umkleiden verletzen sollte. Der neue Kachelmannverteidiger soll den Koffer des Sachverständigen im Gerichtssaal beschlagnahmt haben. Geht das? §§ 98 I, 219 StPO. Jetzt will er einen Revisionsgrund aus den nichtöffentlichen Vernehmungen, die sein Vorgänger nicht angegriffen hat, machen. Das dürfte nicht gehen. Der Ball ist so zu spielen wie er liegt. Die zweite Klausur im Zweiten im Dezember BGH VII ZR 214/06.

Art. 20 a GG beinhaltet das Recht auf rechtliches Gehör. Erfolge die Anhörung nachdem Brüssel notifiziert worden sei, sei die Anhörung zu spät – jedenfalls bei Käfighaltung und im BVerfG. Ein Verfahrensrecht wird also in eine Staatszielbestimmung bwz. Programmsatz (was ist 20 a? Ich bin da nicht ganz sicher) reingenommen. Wie verträgt sich denn dann die Heilungsmöglichkeit von unterlassenen Anhörungen im VwVfG damit? Ergebnisoffen ist die Angelegenheit da ja auch nicht. Der Bundestag will die nachträgliche Sicherungsverwahrung durch eine nachträgliche Unterbringung wegen psychischer Störung ersetzen. Das geht nun gar nicht. Bisher Strafe ohne Straftat und jetzt forensische Abteilung des LKH ohne Straftat sowie ohne § 20 im Urteil und noch vom Bund? PsychKGs sind Ländersache. Da muss noch nicht mal der EGMR ran, um das zu kippen.

Die erste ÖR-Klausur im November: rechtliche Probleme in einer Gemeinderatssitzung – Verabschiedung des B-Planes ohne Tagesordnungspunkt, 2 Ratsmitglieder haben ein Grundstück, 1 Ratsmitglied setzt sich aus Protest in den Zuschauerraum, ein Strafrechtsprofessor reicht Klage per Computerfax ein.  Pillepalle am Gesetz zu lösen und falltaktisch. Die zweite ÖR-Klausur: Löschung von Daten nach einer Wohnungsverweisung nach § 34 a PolG? Hilfreich VG Karlsruhe 3 K 2956/09 vom 14.4.2010.  Zweiter Teil der Strafrechtsklausur: der Erpresser dringt mittels Schlüsseldienst in die Wohnung der Kandidatin ein, um die erstere zu verwüsten, der Dieb D verscheucht ihn und stiehlt. Sogar die FAZ schwärmt von dem perfekten und teuren Pferd Totilas. Was ist eine „Besitzergemeinschaft“ rechtlich, die den Hengst versandweise fortpflanzen will – 8.000 € für ein gesundes Fohlen – und Geldpreise bei Turnieren erarbeiten will? Eine OHG? Der französische Elektriker mit dem Kunstverstand oder auch nicht soll wegen Hehlerei angeklagt werden, weil Diebstahl verjährt wäre. Da man nicht weiß, wie er an die Bilder gekommen ist, kommt eine Wahlfeststellung in Betracht. Zwischen einem verjährten und einem unverjährten Delikt? Postpendenz? Richter Gnädig, der Raser freispricht, wird von der Staatsanwaltschaft als befangen abgelehnt. Ein Festlegen in der Sache selber ist kein Befangenheitsgrund – es muss um die Personen gehen. Der Kollege beim Amtsgericht Herford hat dem Befangenheitsantrag stattgegeben – könnte der Richter dagegen vorgehen oder ist das unanfechtbar? Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung. Rechtsbeugung? Der neue Kachelmannverteidiger meint, die Vernehmungen der Exfreundinnen seien irrelevant gewesen. Meinetwegen. Ein Revisionsgrund ist das dann aber gerade nicht. Markige Worte machen bei Zeitungen Eindruck mehr aber auch nicht. Der Bürgermeister eines kleinen Ortes weigert sich, dem 7. Kind eines rechtsradikalen Paares die Patenschaft des Bundespräsidenten samt 500 € Windelgeld anzutragen. Rechtslage in alle Richtungen?

Die Strafrechtsklausur im groben: der Klausuraufsichtsführende sieht, wie eine Kandidatin pfuscht und verlangt von ihr sexuelle Dienste, sonst würde er das melden. Sie bietet ihm stattdessen Geld an, will dieses aber nicht zahlen. Er stimmt zu. Kann man von einer versuchten Nötigung zurücktreten, indem man in die versuchte Erpressung überwechselt? Das Probeexamen am 1.12. bei Prof. Gärditz = Europarecht, die Tafelweinentscheidung. Die zweite Klausur aus dem November: 1. Teil: Haftung nach § 991 II, wenn ein Bauer, der den Jaguar nur in der Scheune verwahren soll, den vermietet und der Mieter baut einen Unfall. Zweiter Teil – angelehnt an LG Coburg 13 O 17/08: Haftung für Schlaglöcher, die wie Pfützen aussehen, wenn der geschädigte Autofahrer auf diesem Weg gar nichts zu suchen hat. Dritte Klausur: § 1365, wenn das gesamte Vermögen in einem einzigen Papier – Schuldverschreibung – besteht und dieses als Sicherung gegeben wird (der Gläubiger hätte da sowieso rein vollstrecken können – BGH vor ein paar Jahren zu einer Sicherungsübereignung von Wertpapieren an eine Bank – kein § 1365 – die Vollstreckung verhindert der ja auch nicht). BVerfG 1 BvR 661/06 – in dem gegnerlosen Verfassungsbeschwerdeverfahren wird dem Gegner, Freistaat Bayern, aufgegeben, die Anwaltskosten der schon im Kammerverfahren abgewiesenen Beschwerdeführer zu bezahlen. Gibt § 34 a III BVerfGG das her oder trifft die Kostenlast den Bund oder gar das Gericht mit seinem autarken Haushalt? Leiharbeitnehmer sind keine Schmuddelkinder aus der Unterstadt mehr, da schon länger die Spielregeln der betrieblich veranlassten Tätigkeit für sie gelten, die Gewerkschaften neuerdings Tarifverträge abschließen und der EuGH C-242/09 nun § 613 a anwendet, obwohl sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsverkäufer haben. Ein französischer Elektriker taucht mit 271 Werken des Spaniers Picasso in Paris auf und behauptet, er habe diese vor mehr als 40 Jahren im Wert von ca. 80 Millionen Euro als Dank für gut verlegte Leitungen von dem Meister persönlich erhalten. Rechtslage nach deutschem Recht? § 1006 – Ersitzung? Beweislast? Es wird gerätselt, ob der Hauptverteidiger von Herrn Kachelmann gegangen wurde oder selber ging – § 627 – darf er das – Kündigung zur Unzeit? Ist Wikileaks ein Fall für die Uno – Art. 39 Gefahr für den Weltfrieden – oder gar ein Bündnisfall für die NATO? Die FAZ weiß das auch nicht. Notwehrrecht der USA – dürfen die den Sender mit einem Stuxnet-UBS-Stick lahmlegen? Jetzt wird das Urheberrecht der USA an den Depeschen diskutiert. Der Inhalt ist ja eher witzig – aber wenn dieser Staat sich schon vor solchen Veröffentlichungen nicht schützen kann wer denn dann? Am 3.12. wird in Brüssel eine Rechtswahl für Eheleute vereinbart, die aus unterschiedlichen Staaten kommen – 14 Mitgliedsstaaten machen mit. Vor einem Jahr ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Google hat zwei Probleme: Was ist bei einem Datenstau im Internet? Gilt das Gebot der Netzneutralität also das Verbot der Diskriminierung? Brüssel macht Google – Sitz in Kalifornien – Stress wegen angeblicher martkbeherrschender Stellung. Mich beherrschen die, nicht den Markt. Die Hinterlegungsordnung des Bundes gilt ab heute nicht mehr.

November: Das OLG Celle nimmt doch beim Missbrauch der Tankkarte eine Strafbarkeit an – 1 Ws 277/10 – im Gegensatz zum AG Eggenfelden und dem LG Dresden. Das BVerfG hat nichts gegen gekaufte Steuerdaten-CD-Roms aus Liechtenstein – im Grundgesetz stünde nichts zur Vorauswirkung von Beweisverwertungsverboten. 2 BvR 2101/09. Haben Wahrsager/Geistheiler/Kartenleger einen einklagbaren Anspruch? BGH III ZR 87/10 – am 2.12. wissen wir mehr. Ist der Vertrag auf etwas unmögliches gerichtet, so dass der Zahlungsanspruch entfällt? Dann müssten Kaufverträge über Kosmetika auch rückabwickelbar sein. Und  manche Repetitoriumsverträge. Die ganze unsägliche Esoterikbranche zittert. Der Spiegel soll mit Wikileaks eine Vereinbarung über das ob und wie vor allem den Zeitpunkt der Veröffentlichung getroffen und hinsichtlich des Zeitpunkts gebrochen haben. Strafbarkeit der Zeitungen, die heute über die Charakterisierungen der deutschen Politiker berichten? §§ 95, 97, 97 a StGB? Staatsgeheimnis nach § 93, wie die Koalitionsverhandlungen aussahen? Ich glaube, man hat sich darunter eher die durch Carl von Ossietzky veröffentlichten U-Bootpläne drunter vorgestellt, keine Parteigeheimnisse. Das erinnert an das Cicero-Verfahren. Darf eine Zeitung etwas schon anderswo veröffentlichtes auch bringen? Darf eine Vereinbarung mit dem Urheber getroffen werden, damit die Lahmlegung von dessen Website die Veröffentlichung nicht verhindern kann? Die Bundesanwaltschaft sieht keinen Anlass zum Einschreiten, sagt aber, man lese die Berichte „von Amts wegen“.?. Art. 3 WÜD soll durch die amerikanischen Berichte verletzt worden sein. Amerikaner versuchen, auf den Punkt und einprägsam zu formulieren. Davon können wir uns einiges abschauen. OVG Münster 5 A 2288/09 (Vortrag). darf die Polizei Kameras auf Demonstranten richten, die nicht filmen aber filmen sollen, wenn es gewalttätig wird? Ermächtigungsgrundlage? Ist das Polizeigesetz neben dem Versammlungsgesetz anwendbar? Alternative: man lässt das ZDF filmen und beschlagnahmt dann die Filme. Zeugnisverweigerungsrecht der Presse? Dass die Kameras gewaltverhindernd sind, spielt wohl keine Rolle. Friedliche Bürger trauen sich da nicht mehr hin, da der Chef in der Tagesschau ja sehen könnte, das man gar nicht krank ist.

Ein Deutscher tritt einer Schuld eines Kanadiers gegenüber einem Menschen in Kalifornien bei – welches Recht ist anzuwenden? Deutsche Richter streben wie Pferde heim in den Stall – BGH VII ZR 44/10. Wie würde der BGH denn bei einer Bürgschaft oder Garantie entscheiden? Die Prüfung im Zweiten am 22.11.: der Vortrag = BGH VIII ZR 227/02, ist ein Auto, welches 1 Jahr alt ist aber noch keinen Meter gefahren hat, ein Neuwagen? Im Strafrecht (die Namen der Prüfer hat meine Zuschauerin nicht mitbekommen) kam die Examensklausur und BGH 5 StR 324/07, der illegal einmarschierende Ausländer wird in erschöpft in einem Schneefeld zurückgelassen. Im ÖR Versammlungsrecht, im Zivilrecht Erbrecht und Bereicherungsrecht. Der BGH-Präsident Tolksdorf widerspricht seinem Nachbarn, Herrn Voßkuhle, hinsichtlich § 169 GVG. Überöffentlichkeit schade der Pflanze des Prozesses wie Überhelligkeit. Die Kommission am 26.11. hielt das Verhalten des Hundehalters für straflos. Der arme Jogger. Hat er dann wenigstens den § 833? Doch wohl auch nicht. Oder gilt das Haftungsprivileg für Nutztiere nur im Haus? Wenn man ab und zu den Hundeprofi bei Vox sehen würde, wüsste man, dass Hunde lernfähig sind. Der Halter hat doch offenbar den Hund darauf dressiert, jeden anzufallen, der ihm begegnet, egal wo. Das soll straflos sein? So schlimm sind die Wikileaks-Veröffentlichungen nicht. Das ähnelt den Stasimitschnitten von Autotelefonaten unseres damaligen Kanzlers, die er erfolgreich gegen den Widerstand seines Nachfolgers gegen Veröffentlichung schützen konnte. Täterprotokolle haben geringer Schutz als Opferprotokolle – Honnecker und Konsorten hatten da schlechtere Karten.

BVerwG 2 C 32.09 und schon mal Examensklausur: § 7 SonderurlaubsVO des Bundes – Sartorius 173 – eine unbekannte Vorschrift ist auszulegen. Das geht noch zum BVerfG. Religionsgemeinschaften haben durch die Weimarer Vorschriften das Privileg der Intransparenz erhalten – in allem wie Finanzen und  Organisation, nicht mehr bei Mitarbeitern, daran arbeitet bekanntlich der EGMR, der geschiedene Chorleiter schützt. Es kann doch nicht relevant sein, ob die Zeugen Jehova aus ihrem Kirchentag eine Presseveranstaltung machen wollen oder nicht. Der Vortrag am 26.11.: der bissige Wachhund beißt den Einbrecher und dann noch einen Jogger, weil er durch das vom Einbrecher geschlagene Fensterloch entfleucht – kommt mir bekannt vor. In der Prüfung Wagenitz/Wolters/Schafranek kam im Zivilrecht der Flugreisefall, nur ungefähr bekannt, im ÖR die neue BVerwG-Entscheidung von dieser Woche (3 C 42.09 – mea culpa – doch examensrelevant) zu dem Radweggebotsschild, im Strafrecht der Deal und StPO. Die Noten: 24, 35 und 39 zu ausreichend, 44 zu 72, 53 zu 91.

Jedenfalls in Hamburg war  BVerfG 1 BvR 2084/05 Examensklausur im November – in NRW lief die schon vor Jahren. Das Hamburger Landgericht packt nach der SZ ein strafprozessuales Problem an: darf die Staatsanwaltschaft unternehmensinterne Ermittlungsunterlagen beschlagnahmen? Der Beschuldigte befindet sich in einer Zwickmühle. Im Strafprozess Schweigerecht, der Arbeitgeber sieht aber eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung im Mauern. Überhaupt keine Zeitung interessiert sich für Herrn Fuß – weder gestern noch heute. Allenfalls klitzekleine Meldungen.

Der EuGH hat 17 Seiten geschrieben – C-429/09 – der verbeamtete Hauptbrandmeister Fuß kann von der Stadt Halle Ersatz für Überstunden verlangen. Ein Beamter (bekommt sein Geld aus der Steckdose und zahlt nicht für seine Altersversorgung) ist also Arbeitnehmer im europarechtlichen Sinn – das ist nicht neu. Der EuGH geht aber an die Feuerbekämpfung ran – wie die Bundeswehr und Polizei das Eingemachte eines Staates. Eigentlich soll der EuGH das Besser-Handel-Treiben-Können ermöglichen. Aber besser Löschen? Wo ist der grenzüberschreitende Bezug? Schon bei Tanja Kreil war der nicht relevant, da es um eine umzusetzende Richtlinie und die vertikale Wirkung geht. Das deutsche Beamtenrecht ist gestern eingemottet worden. Die Gemeinden waren in Luxemburg nicht beteiligt sondern der Bund, sind aber verurteilt worden. Der EuGH hat den u.a. in Sachen Francovich erfundenen Amtshaftungsanspruch nun bis zum Anschlag ausgedehnt. Wobei die Überlegung des Schadensersatzes bei uns zu einem Mangelhaft in der Klausur führen würde. Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden leistet, geht es um den Lohnanspruch nach § 611 aber doch nicht um Schadensersatz. Der ist mir doch nicht ins Auto gefahren.  Witzigerweise ist dieser Schadensersatz dann sogar steuerfrei. Überstunden brutto wie netto. Der Schadensersatzanspruch wird in einem Vorabentscheidungsverfahren zugesprochen – gegen eine Gemeinde, obwohl passivlegitimiert  nur der Bund sein kann. Grauselig. Vielleicht scheut sich der EuGH plötzlich nach Mangold und Honeywell uns eine weitere Vorschrift zu verbiegen. Dann lieber dem Beamtenrecht den Dolchstoß verpassen. Die Stadt muss hellseherische Fähigkeiten haben, dass Beamte trotz Alimentierung Überstunden bezahlt bekommen. Der Tenor stand am Schluss des Urteils – französische Methodik. Die erste Klausur im Novembertermin (es wäre nett, wenn mir jemand die anderen Geschichten schreiben könnte, es gibt auch ein Leckerli) = BGH X ZR 87/06. Der Bundesverfassungsgerichtspräsident spricht sich für court-tv aus, § 169 GVG solle abgeschafft werden. Gerichtsverhandlungen mit Videoüberwachung. Warum haben wir das bisher nicht? Weil Presse und Rundfunk nicht fair sind – in der Tagesschau werden ja maximal anderthalb Minuten gezeigt. Also zusammengeschnittenes Material. Wenn der Angeklagte da im falschen Moment gähnt oder ein Victory-Zeichen in die Luft hält, kostet das zumindest Sympathien.

Landgericht Bonn 5 S 218/09 vom 3.11.2010: Rechtsfolge, wenn die Gaspreiserhöhungen höchstrichterlich gekippt werden? Kann ein Kunde ohne Verjährungsgrenzen aus § 812 Erstattung verlangen? Welche Gaspreise gelten denn dann? Die ursprünglich vereinbarten oder wie im ÖR bei unwirksamen Müllgebühren die nachträglich angemessen festgesetzten? Das wird teuer für Regionalgas Euskirchen. Der Vortrag am 24.11.: BGH VIII ZR 67/09 – der Autoverkäufer verwendet ein Kaufvertragsformular aus dem Buchhandel/Internet. Abwandlung: BGH VIII ZR 70/07 – der gelieferte Wagen ist nicht blau sondern schwarz.  Da kriegt man ja Schnappatmung vor Neid. In der Prüfung Ey/Walter/Keller kam im Zivilrecht BGH III ZR 246/09 – der Unfall auf dem Reitturnier, im Strafrecht Sicherungsverwahrung und ein Polizeibeamter erschießt in Notwehr einen Demonstranten, wobei die Voraussetzungen des gezielten Todesschusses nach § 63 II PolG aber nicht erfüllt sind. Im ÖR will ein Nachbar öffentlich-rechtlich gegen einen Überbau durch eine Garage vorgehen. Der Bundesrat befasst sich am 26.11. mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Der Vermittlungsausschuss wird wohl mangels Mehrheit nicht angerufen werden. Allerdings wollen einige Bundesländer von der Brennelementesteuer etwas abheben – sie bezahlen die, indem der Bund sie zwar kassiert, bei den Steuererklärungen den Landesfinanzämtern diese Ausgaben aber entgegengehalten werden können. Eine abstrakte Normenkontrolle zum Schutz der Gentechnikbauern wegen der Haftung und des Standortregisters – ein etwas ungewöhnliches Verfahren. Ein Bundesland für noch mehr Gentechnik. Strafbarkeit von Monsieur Cantona, der zum einem flashmob am 7.12. dahingehend aufruft, dass alle Kontoinhaber ihr Geld per Karte abheben sollen. Leicht bekloppt – aber strafbar? § 303, wenn die Funktionsfähigkeit einer Bank davon erfasst wird? Ein Jurist soll den B-6-Leitungsposten eines Bundesarchivs bekommen. Art. 33 II GG? Können Juristen alles? Gilt diese Vorschrift für politische Beamte und Minister? Sogar die FAZ regt sich auf. Die SPD ist im Schockzustand – die Oppositionsführerin ist nun Frau Künast.

Ist eine Versammlung unter freiem Himmel gemäß § 14 VersG im Licht des Art. 8 GG so auszulegen, dass es auch eine bedachte im Terminal II des Frankfurter Flughafens sein kann? Das BVerfG hat am 23.11. das Hausverbot der Fraport AG gegen eine Demonstrantin verhandelt. Angeblich soll entscheidungserheblich sein, ob das Land Hessen über 50% der Anteile hält oder nicht – Drittwirkung der Grundrechte – Lüth-Urteil. Etwas naiv, da zu vereinfachend um nicht zu sagen simplifizierend. Das Sagen hat man in einer AG bei Satzungsfragen schon, wenn man die Sperrminorität hat, bei einer Publikumsgesellschaft reichen 10% plus minus, was auch noch sehr simpel dargestellt ist. Was ist denn, wenn zwei Gesellschafter exakt 50% halten und einer ist der Staat? Kommt es auf  die Satzung an? Im Zivilrecht verlangt man für den share deal als Unternehmenskauf mehr als 80%. Da macht jeder was er will. Wo kommen wir da hin, wenn das Versammlungsrecht in Universitätsräumen, Opern, Rathäusern gilt, zumal das VersG ja auch Versammlungen von Ausländern regelt, die nicht unter Art. 8 fallen. Unsere BMJ will § 522 ZPO entschärfen. Bei einem Streitwert von 20.000 plus kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Das ist Klassenjustiz und ein Rückschritt in die Vergangenheit. Herr Kauder meint, die Presse habe bei einer Gefährdungslage weniger oder nicht zu berichten. Er hat wohl Thirteen Days mit Kevin Kostner gesehen. Da hat Kennedy in der Kubakrise nachts  den Chef der Washington Post angerufen und darum gebeten, nicht zu veröffentlichen. Gibt das die Schranke des Art. 5 II GG nicht ohnehin her? Nein, wie Art. 18 GG zeigt. Die Presse heult natürlich rum und ist empört. Zu Recht? Der EGMR hat sich zu dem posthum eingeklagten Anspruch auf ein tödliches Medikament in der Verhandlung nicht eindeutig geäußert. Ähnliches Problem: Anspruch nach dem BTMG auf eine schmerzlindernde Droge bei einer schweren, nicht mehr rückgängig machbaren Erkrankung? Das Gentechnikgesetz – Stammzellenforscbung. Wann fängt im Strafrecht der Mensch an? Wegen § 218 erst mit den Geburtswehen, im Zivilrecht – Conterganproblematik – schon vorher. Und im Verfassungsrecht? Wir werden es heute erfahren. Es soll allerdings um den Anbau von Genpflanzen gehen. Da habe ich wohl das Embryonenschutzgesetz mit dem Gentechnikgesetz verwechselt. Peinlich.

Wie sieht es mit dem Weihnachtsbaumverkauf in den Wochen vor Weihnachten aus? Zulässig an einer Durchgangsstraße im reinen Wohngebiet? VG Neustadt 4 L 1070/10.NW. es kommt drauf. Das BVerfG verkündet am 24.11. seine Entscheidung zum Gentechnikgesetz. Das VG Münster meint, dass die Vergabe der Universität Münster der Masterstudienplätze nach der Bachelorprüfung so zu erfolgen habe, dass die Note in der Bachelorprüfung mit mindestens 51% anzusetzen sei. Im Eilverfahren. Und jetzt? Bricht da alles zusammen? Die Noten vom 18.11. Schmidt-Eichhorn/Eske/Waltermann: 27 zu 41 (5+3), 28 zu 55 (3+8), 40 zu 70 (3+9), 41 zu 61 (8+4) und ein U-Boot zu ausreichend. Der EGMR verhandelt am 23.11. ein seltsames Verfahren. Ohne dass seine todkranke Frau die Gerichte angerufen hat, will nach ihrem Tod der Witwer festgestellt haben, dass eine Bundesbehörde verpflichtet gewesen sein, ihr das tödliche Medikament zu verschaffen. § 216 ist ja praktisch schon durch das Pflegeheimurteil des BGH wegen §§ 1901 a, 1904 BGB gefallen aber nun einen Anspruch auf staatliche Tötung einzuklagen? Ein LAG meint, dass eine Arbeitsvertragsklausel, Überstunden würden nicht extra bezahlt, bei einem gut verdienenden angestellten Anwalt unwirksam sei. Das wird teuer. § 307?

Die Prüfung am 12.11. Hobe/Ahn-Roth/Esser – die Noten: 34 zu 72 (9+9), 38 zu 65 (6+7), 22 zu 42 (2+6), 36 zu 57 (5+6), 30 zu 48 (3+5). Im ÖR: die Wahl der Bundesverfassungsrichter mit einem Rundumschlag zum BVerfG (einige Kandidaten waren da mangels Zeitungslesens überfordert) und die Zeitung bringt die Ghostwriteranzeige – auch hier sah Herr Professor § 1 LPresseG nicht und wollte über OBG lösen.  Ich mein, der Klausurensteller hat ja selber einräumen müssen, dass seine Lösung übers OBG falsch war. Roundabout 2001. Im Strafrecht eine Examensklausur – der Onkel bittet seinen Neffen, ihn zu erschießen. Im Zivilrecht Regress unter Handwerkern. Die Prüfung am 18.11. Waldhoff/Krebs/Schmitz-Justen: Im ÖR die „Aussetzung“ des Wehrdienstes und Auswirkungen auf den Zivildienst; Werbeanzeigen der Bundeskanzlerin in der Zeitung, wichtige Entscheidungen zur Werbung: Sektenwarnung und Glykolwein sollten genannt werden – da hätte die Frage eher lauten sollen: Fälle der staatlichen Warnung (Benetton-Schockwerbung wäre auch zu nennen gewesen und wurde auch genannt). Und ein Versammlungsrechtsfall. Im Zivilrecht der aktuelle BGH-Fall zur Schenkung einer Eigentumswohnung an eine Minderjährige. Dann ruft eine Kfz-Werkstatt den Wagen wegen angeblich lockerer Schrauben zurück. In Wirklichkeit will die Werkstatt wegen der unbezahlten Rechnung aber ihr Werkunternehmerpfandrecht ausüben. Im Strafrecht Examensklausur – der Fußballfan geht mit kopierter Karte ins Spiel. Der Piratenprozess in Hamburg: das Gericht hat keine Identität der Angeklagten. Der letzte Piratenprozess wäre im 17. Jahrhundert gewesen – die Richter dürften pensioniert sein. Die Zeitungen weisen daraufhin, dass Störtebeckers Schädel gestohlen wurde. § 242? § 168? § 133? Die SZ berichtet über das Plädoyer unserer Generalanwältin beim EuGH zu Unisextarifen bei der Versicherungen. Ich kenn nur die Unisextoilette bei Ally McBeal. Ob das auch noch kommt? C-236/09 – rechtfertigen nur biologische Unterschiede getrennte Versicherungstarife? Das OLG Köln meint im Gegensatz zum LG Bonn, dass ein Psychiater, der Methadon abgeben darf und gibt, nicht arglistig täuscht, wenn er die Praxisräume anmietet und das nicht sagt. Der Bonner Oberbürgermeister, der im Prunksaal des Alten Rathauses sein Arbeitszimmer einrichten will (und bei Staatsbesuchen die Akten dann wohl unter den Schreibtisch schiebt) meint, die Bonner Oper solle nach Köln ziehen, dafür gäbe es dann 6 Mal die Woche Schwanensee in Bonn. Das ist keine laufende Angelegenheit. Dafür fehlt ihm die Kompetenz. In jeder Hinsicht. Der BGH schützt Altehen und alte Ehefrauen – XII ZR 202/08.

Die Prüfung im Zweiten am 18.11. Rosenberger/v.Pappritz/? der Vortrag: zunächst eine unwirksame Gerichtsstandvereinbarung, welche die Klage unzulässig machte und von keinem gesehen wurde. Dann eine Abwandlung des Jungbullenfalles: der Verkäufer liefert einen falschen Schrotthaufen an. Ist der Eigentumserwerb nach § 950 eine Erfüllung nach § 433 I? Nein. Im Zivilrecht kam der neue BGH-Fall, ob die Verjährung zur Erledigung führt sowie § 204 BGB – der Mahnbescheid ist unauffindbar, der Vollstreckungsbescheid ist da. Im Strafrecht überfallen zwei Pseudopolizisten mit einem Videothekenausweis ein Pärchen. Der Mann lacht sich kaputt und sagt, er kenne keine Videothekenpolizisten, worauf die mit Gewalt das Handy abnehmen u. anderes. Im ÖR § 92 VwGO – kein materielles Recht. Das OVG Koblenz 8 A 10357/10.OVG meint, gegen Altglascontainer könne man nichts ausrichten. § 22 BImSchG? Unsere BMJ meint, wir hätten zwar kein Vorratsdatenspeicherungsgesetz dürften aber Daten auf Vorrat speichern. Wünschenswert wäre schockfrosten. Da man befürchtet, vom Weihnachtsmarkt nicht mehr nach Hause zu kommen, sollten Daten überprüft werden können. Eilkompetenz woraus? Am 22.11. beginnt in Hamburg der erste Piratenprozess – einen alien torts claim act wie die USA haben wir nicht aber § 10 StPO tut es auch. Der Seegerichtshof in Hamburg hat witzigerweise mit dieser Problematik nichts zu tun und auch sonst wenig bis nichts. Man genießt die Aussicht.

Der Vortrag vom 18.11. – ein fieser alter Klassiker aus meiner Studienzeit: ein Autohändler verkauft versehentlich (durch einen Angestellten) ein Auto zwei Mal. Beide Käufer holen den Wagen nicht ab und jetzt kommt das Gewitter. Haften die wegen Annahmeverzuges jetzt zur Hälfte auf den Kaufpreis oder gar nicht oder nach dem Windhundprinzip oder Pickfreiheit? Der Fall war schon nach altem Schuldrecht kreativ zu lösen – aber nach dem neuen ist das noch problematischer – passt § 326 II – bei Autos gibt es ja eigentlich keine Unmöglichkeit. Rechtsgedanke des § 300 II? Die meisten Kandidaten haben sich ein Mangelhaft reingeholt, die beste Note 8 Punkte. Zusatzfrage: Preisgefahr und Leistungsgefahr. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Eske/Waltermann kam im Strafrecht die uralte Entscheidung, dass jemand ein schon verteiltes Knöllchen an seinen Wagen steckt. Im Zivilrecht ein bissen Bereicherungsrecht und Arbeitsrecht – Anfechtung wegen verschwiegener Schwangerschaft und Vorstrafen? Im ÖR Baurecht und die alte Examensklausur: per Gesetz soll 80jährigen das Wahlrecht aberkannt werden. Zurück in die Zukunft gibt es also nicht nur als Film sondern auch in Prüfungen – eine komplette Retroprüfung aus den 70ern. Das BAG hat Magenschmerzen bei Kettenarbeitsverträgen aus Haushalts- und Vertretungsgründen und legt dem EuGH vor. Das fällt dem Gericht ein bisschen spät ein. GM geht an die Börse und Opel wird (wieder) eine Aktiengesellschaft. Unterschiede zur GmbH? Die Nato will Art. 4 des Statuts neu definieren: Russland soll jedenfalls bei dem Raketenschild mitmachen und der Cyberkrieg soll einbezogen werden. Muss unsere Kanzlerin das dem Bundestag zum Absegnen vorlegen? Die amerikanische Justiz steht zu ihrer harten Haltung hinsichtlich der Beweisverwertungsverbote. Der erste Guantanamohäftling, der nicht vor ein Militärgericht gestellt wurde bzw. überhaupt ein normales Strafverfahren bekommen hat, ist wegen Foltergeständnissen fast überwiegend freigesprochen worden. Würde man das bei uns in § 136 a StPO auch so sehen und würde der EGMR in der Magnus-Gäfgen-Rechtsprechung das mitmachen?

Im Probeexamen am 17.11. – Prof. Dethloff – wurde geprüft, ob eine mit 13 sexuell missbrauchte Internatsschülerin mit 20 Schadensersatzansprüche wegen der nun begonnenen Therapie verlangen kann. Pflichtverletzung der Schule bzw. § 278? § 199, § 208? Der Mieter renoviert, obwohl er wegen einer unwirksamen Klausel nicht renovieren muss – wie lange kann er auf Ersatz klagen? LG Kassel 1 S 67/10 zu § 548 II – 6 Monate ab Rückgabe. Die letzte Hessenklausur im ÖR im Zweiten lief auch schon in NRW: VG Koblenz vom 22.11.2006 – 5 K 991/06.KO. Die Heatballs werden durch den Zoll in Köln/Bonn wegen Umgehung des Glühbirnenverbots der EU festgehalten. Der Importeur beruft sich auf die Kunstfreiheit. Also ab nach Luxemburg? Das dürfte keinen Erfolg haben. Der König von Burladingen – der mit dem Affen in der Werbung kurz vor der Tagesschau – wandelt seine GmbH&Co KG in einen e.K. zurück. Das kommt sehr selten vor. Könnte es sein, dass er sein Vermögen zuvor auf seine Kinder oder ähnliches verlagert hat? Irlands Banken sind marode, deshalb ist Irland marode. Darf der Rettungsschirm Banken helfen? Irland will ja angeblich keine Hilfe. Ausgerechnet Irland – die referendieren solange bis die Verträge von Nizza und Lissabon durch bloße Erschöpfung der Bevölkerung akzeptiert werden. No bail out für Banken? Stuxnet ist ein Cyberangriff, da der Wurm nicht nur ausspioniert sondern schleichend sabotiert. Der Iran könnte ja den Sicherheitsrat nach Kapitel VII anrufen. Dazu hat die Führung aber möglicherweise keine Lust.

Der EuGH hat auch bei Haftbefehlen das Herkunftslandprinzip sprich act-of-state-doctrine des Völkerrechts (Nottebohm-Entscheidung des IGH – genuine link) bestätigt – C-261/09 und das Urteil des BVerfG aus 2005 relativiert. Ein Richter des Vollstreckungsstaates hat an dem Haftbefehl des Ausstellerstaates nicht rumzumeckern. Das BVerfG wird es hinnehmen, was unerfreulich ist.  Das Herkunftslandprinzip ist bisher bei den Grundfreiheiten eingesetzt worden und dann bei Verwaltungsakten wie tschechischen Fahrerlaubnissen. Nun bei strafprozessualen richterlichen Maßnahmen. Die Bedenken im Urteil zum Vertrag von Lissabon – die gefährliche dritte Säule ist im Auge zu behalten – haben sich bestätigt. Die Prüfung am 12.11. Hauck/Brähler/Loschelders: im ÖR Europarecht plus Sicherungsverwahrung, im Zivilrecht Mietrecht (wohl der Vortragsfall, dass der Hausmeister des Mietshauses nicht früh genug streut und die Mieterin bricht sich was), im Strafrecht StPO, Loveparade und § 222. Die Prüfung im Zweiten am 11.11. – der Vortrag: Leinenzwang für Hunde. Im ÖR BVerwG 6 C 23.06 – Missbrauch des Versammlungsrechts durch Fuckparade? Im Strafrecht Befangenheit des Staatsanwaltes und ähnlich Leichtgewichtiges, im Zivilrecht Versäumnisurteil von allen Seiten. Prof. Gärditz meint, dass die Einführung der Gemeinschaftsschule in NRW durch extensive Anwendung der Experimentierklausel verfassungswidrig sei. Wesentlichkeitstheorie, nehme ich an. Die zweite ÖR-Klausur im Zweiten dreht sich um einen Modernisierungsvertrag – § 177 BauGB – ich habe dazu nur BVerwG 4 B 57.05 vom 12.9.2005 gefunden. In Hessen lief VG Aachen 6 L 252.08 vom 17.6.2008 – die Altpapiertonnen des privaten Anbieters – war letztes Jahr schon in NRW Klausur. Ein bisschen unfair oder? In der FAZ sagt ein Spitzensurfer, der Handicap 3 hat: Ich liebe Golf. Das Spiel zeigt dir, wer du bist. Es lehrt Konzentration und Demut. Es erlaubt dir, Zeit mit deinen Freunden zu verbringen. Dem ist nur hinzuzufügen, dass es gesund ist und Spaß macht und man es in jedem Alter noch anfangen kann. Bezahlbar ist es im südlichsten Rheinland von NRW jedenfalls auch.

Die Noten vom 22.10. Prütting/Schlemm/Bamberger: 26 zu 55 (8+5), 50 zu 95 (10+15), 26 zu 50 (7+3), 22 zu 53 (9+4), 45 zu 82 (10+7) und 47 zu 77 (8+6) – die zweiten Zahlen sind die Vortragsnoten. Noch mal das Informationsfreiheitsgesetz – OVG Berlin-Brandenburg 10 S 32.10: Haben Journalisten Anspruch auf Information über den Selbstmord einer bekannten Jugendrichterin? Wo fängt denn endlich das Private an bei Leuten, die mal in der Zeitung gestanden haben? Der Bundesrechnungshofbericht wirft die Fragen auf, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt und wo man wie und mit Erfolg dagegen klagen kann, wenn die Montblancfüller gerügt würden. Kommt heute der Anruf aus Dublin? Man rechnet damit.

VG Berlin 2 K 35.10 bietet sich auch als Vortrag an: Anspruch eines Journalisten aus dem Informationsfreiheitsgesetz über die Montblancfüller der MdBs? BGH 5 StR 366/05 soll in der zweiten Strafrechtsklausur im Zweiten verarbeitet worden sein. Die Prüfung am 12.11. von Plehwe/Kindhäuser/Huschens: die Noten 33 zu 54, 58 zu 102, 60 zu 98, 56 zu 102, 59 zu 109, – im Zivilrecht LG Köln JuS 1991 S. 855 (die 11jährige nimmt 5 x 100 US Dollar – der Prüfer meinte, dass es Hundert-Dollar-Noten im Handel gäbe bzw. dass Banken die nehmen würde – bzw. Maple Leaf Münzen aus dem Schreibtisch ihres Vaters und erhält von der B-Bank, die sich über gar nichts wundert, Euro und gibt die im Phantasialand aus). Im Strafrecht Robert Hoyzer (Examensklausur – BGH). Im ÖR will der Tierschutzverein auf dem Bonner Blumenmarkt einen Stand errichten und erhält die Auflage, keine Spenden einzutreiben. Der Vortrag noch ein bisschen präzisiert: § 18 I 2 StVO wird  (durch den Bundestag -?- ) dahingehend geändert, dass Autos auf der Autobahn mindestens zwei Personen beinhalten müssen sonst gibt es ein Bußgeld. War auch schon mal irgendwann Klausur. Die Kandidatin, welche Art. 14 thematisierte, erhielt die meisten Punkte. Brüssel wartet auf einen Anruf aus Dublin, dann wird die EU Kredite über 60 Milliarden ausschütten, danach wird die Zweckgesellschaft Bürgschaften über 440 Milliarden auf den Tisch legen und letztendlich der IWF 250 Milliarden zur Verfügung stellen. Soviel zu no-bail-out. Die Welt berichtet über die Rechtsprechung zu kleinen JVA-Zellen. Das OLG Hamm hatte im Gegensatz zu Köln und Düsseldorf 5 Quadratmeter für unzulässig gehalten, was der BGH bestätigt hat. Aber: es müsse im Einzelfall entschieden werden. Das OLG Hamm rudere jetzt zurück, der Häftling müsse sofort sagen, das sei zu klein, um einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen.

Das BVerwG hatte bisher zu entscheiden, ob bei lügenden Indern die Einbürgerung wieder entzogen werden  kann – nun geht es um einen Österreicher, der plötzlich staatenlos dasteht – 5 C 12.10.  Der tut einem fast leid, aber dann denkt man an den vorletzten Österreicher, der 1932 durch Beamtenernennung Deutscher wurde. Der Vortrag am 12.11.: Verfassungsbeschwerde: die Bundesregierung ordnet an, dass Autos aus verkehrstechnischen Gründen mit mindestens 2 Personen besetzt sein müssen. Der zweite Teil des Vortrages am 10.11. war BGH 4 StR 589/09 nachgebildet (Kabel als bloße Requisite reicht für § 224 nicht – aha – Scheinwaffen für § 250 aber schon, jedenfalls ab und zu?) – interessant auch hinsichtlich der Frage, ob die Revision der Nebenklägerin zu einer Abänderung zugunsten des Angeklagten führen darf., was Herrn Buback im Verena-Becker-Verfahren sicher interessieren dürfte.  Die Noten aus der Prüfung Wolters/vWnuck-Lipinski/Lorz am 5.11.: 39 zu 76 (10+9), 26 zu 50 (6+6), 67 zu 117 (11+13) und 46 zu 97 (12+13). Bei dem Verbesserungsversuch waren es 67 Vorpunkte – beim ersten Mal 38 zu 67 – keine lange Vorbereitung sondern sofort nach der ersten Prüfung wieder angemeldet und 4 Wochen später in die Klausuren mit dem Ergebnis, dass aus befriedigend gut wurde. Ein anderer Verbesserungsversuch: schlechtere Vorpunkte als beim ersten Mal aber trotzdem die Hürde zum Befriedigend genommen. Da freut man sich mit. Ich hoffe, das motiviert. Ein Amtsrichter spricht bei Geschwindigkeitsverstößen frei, da es nur um Einnahmeerzielung des Staates ginge. Das wird ihm noch leid tun. Die Papa und Mama Gnädig, die es bisher gab, hatten das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt. Sie bekamen Rechtsbeugeverfahren an den Hals, die Betroffenen waren die Geschädigten, denn die StA ist mit Erfolg in die Rechtsbeschwerde gegangen. Er wird zumindest ab nächstem Jahr keine Bußgeldsachen mehr machen, da der Geschäftsverteilungsplan auf wundersame Weise geändert wird – Betreuungssachen sind doch auch sehr nett, vor allem wegen des Publikumsverkehrs. Man fragt sich auch, wieso er das erst jetzt gemerkt hat. War das dann jahrelang eine Verfolgung Unschuldiger? Die StA wird Vertagungsanträge ins nächste Jahr stellen. Wer trägt das Prognoserisiko bei einem längeren DSL-Bezug? Der BGH III ZR 57/10 meint vor dem Hintergrund der §§ 626, 314 der Kunde. Das könnte man auch anders sehen. Laut FAZ fand ein Casting der neuen Bundesverfassungsrichter statt, bei dem eine Kandidatin sehr zurückhaltend gewesen sei. Wie ist sie durch ihre Examina gekommen? Bei Ihnen wird dann gesagt, Sie hätten sich nicht genug in die Prüfung eingebracht. Mit Art. 94 I 2 GG hat das wenig zu tun. Aber noch nicht mal die Linke hat was gegen diese Verfahrensart. Und das BVerfG wird die auch nicht kippen.

Der Vortrag vom 3.11.: eine Vor-GmbH kauft einen Lieferwagen und gibt den dann zur Reparatur, der Vertragspartner weiß nicht, dass eine GmbH gegründet werden soll. Abwandlung: wieviele Mängelbeseitungsversuche hat ein Verkäufer? In der Prüfung Wackerbarth/Hellebrand/Dietlein die Noten: 31 zu 67 (9+9), 38 zu 90 (15+12) und 32 zu 62 (6+8). Im Zivilrecht kam der neue Vorkaufsfall des BGH, V ZR 173/09, im ÖR die BVerfG-Entscheidung zum Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg, im Strafrecht ob ein Diebstahl von Waffen ein Diebstahl mit Waffen ist. Der Vortrag am 10.11.: OLG Celle 32 Ss 205/09 plus ein versuchter Mord bzw. Körperverletzung durch Scheinexekution (Kabel um den Hals). In der Prüfung Ketterle/Höfling/Boden kam im Zivilrecht die Examensklausur mit dem gestohlenen MP3-Player sowie ZPO, im Strafrecht ein Auftragsmord an der Geliebten und etwas StPO, im ÖR Strafrechtsurteile und Bioethik (Sterbehilfe und PID) sowie: der chinesische Ministerpräsident soll kommen – eine Demo mit dem Titel „Freisein für ein demokratisches China“ wird verboten, da das die auswärtigen Beziehungen stören könnte. Eine Zivilrechtsklausur im Zweiten im November basiert auf BGH IX ZR 55/02. Im Zweiten am 10.11. kam als Strafrechtsvortrag ein Raub mittels KO-Tropfen sowie im Zivilrecht Haftung einer Bank wegen eines geschlossenen (wirklich geschlossenen) Immobilienfonds. Am 11.11. wählt der Wahlausschuss die drei Kandidaten, welche die Findungskommissionen der Parteien für das BVerfG ausgeguckt haben. Verstoß gegen Art. 94 GG? Sagt der nur, dass der Bundestag wählt oder auch wie, d.h. selber, unmittelbar und nicht wie in Nordkorea?

Ist eine Klage bzw. Revision zulässig, wenn es den unterlegenen Kläger nicht gibt? BGH XII ZR 41/09. Das OVG Münster – 5 B 1475/10 – hält das Glasverbot nun  doch. Woher hat die Stadt Köln diesen Instinkt, gehabt, dass sie in Münster dieses Mal gewinnen wird? Ich hatte mich schon gewundert, dass die Stadt das Glasverbot überhaupt noch mal ausgesprochen hat. Das kann doch alles so nicht sein. Gerhard Schröder sagt, Bush lüge in seinen Memoiren, wenn er behaupte, dass Schröder seine uneingeschränkte Solidarität auch für den Irakkrieg zugesagt habe. Warten wir mal ab, ob er sich traut zu klagen oder ist die Gala, die behauptet hat, er töne sich die Haare, ein anderer Gegner gewesen? Es geht beide Male um § 1004 und um die Beweislast. Soll Deutsch in Art. 22 GG rein? In den Verfahrensordnungen versucht man gerade Englisch zu etablieren. Ist ein Schöffe zu ersetzen, wenn er privat nachts betrunken auf der Straße liegt und Polizeibeamte beschimpft?

Der EuGH hat erstmalig eine reinrassige Verfassungsbeschwerde entschieden – C-92/09: Landwirte, welche Agrarsubventionen erhalten, dürfen nicht namentlich veröffentlicht werden. OLG Hamburg vom 26.8.2010 2-32/10: muss ein Taxifahrer, jedenfalls, wenn er am Flughafen einen Gast aufnimmt, unbare Zahlung mittels einer Karte akzeptieren? Zivil- und ordnungswidrigkeitenrechtlich? BGH V ZB 206/10: das Grundbuchamt weigert sich, die einem Minderjährigen geschenkte Eigentumswohnung ohne Zustimmung der Eltern umzuschreiben. Darf es denn überhaupt die schuldrechtliche Seite prüfen? Ist der dingliche Erwerb rechtlich nachteilhaft? Der BGH meint ja. In Schmalkalden stehen einige Häuser plötzlich neben einem tiefen Loch und sind erst mal unbewohnbar. Haftet der Straßeneigentümer oder ist das Naturgewalt? Wenn von meinem Privathang Steine runterfallen, hafte ich als Störer. Warum soll das hier anders sein, wenn der Staat Eigentümer ist? Ist Schottern § 315? Das sehe ich nicht, denn es besteht wegen der Bewachung der Gleise weder für den Castortransport noch sonstige Züge eine Gefahr. Wenn ein Schiff im Hafen festgehalten wird, weil sich Demonstranten festketten, ist das auch kein § 315. Also auch kein § 111, wenn zum Schottern aufgerufen wird? In einem Berliner Keller wird entartete Kunst gefunden – Schatzfund oder normaler Fund? Wem gehören die jetzt? Hadriansche Fundregel in Berlin? Ein Dorf sprich Gemeinde ist komplett über Google Streetview zu sehen. Darf der Rat das entscheiden? Die Kompetenz leuchtet mir nicht ein.

In der Prüfung Bönders/Tillmann-Gehrken/Schmoeckel kam im Zivilrecht BGH – das Asbesthaus aus 1980 wird verkauft. Im ÖR will das Sozialamt Regress wegen einer Bürgschaft für die Unterbringung eines Obdachlosen in einem Hotel. Im Strafrecht Trunkenheitsfahrt. Das BVerwG gibt seine Rechtsprechung zur Ämterstabilität bei Konkurrentenklagen auf – 2 C 16.09. Ist das eine strafbare Beleidung, was Herr Schäuble mit seinem Pressesprecher vor sitzenden Journalisten macht und wer stellt den Strafantrag? So was müssen die Leute in der Leitungsebene aushalten. Aufhalten des Castor-Transportes –  § 315, § 240 – Laepple-Urteil – Gewaltanwendung?

Der Vortrag am 5.11.: angelehnt an BVerfG 2 BvR 1447/10 zu § 100 h StPO – Blitzen ohne Verdacht. Verfassungsbeschwerde mit Schwerpunkt des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Abwandlung: kann auch eine GmbH als Halterin sich darauf berufen? Man sollte erkennen, dass deren Bewegungsprofil ja erfasst würde – da ist keiner drauf gekommen – kann ich nachvollziehen. In der Prüfung v.Wnuk-Lipinski/Lorz/Wolters kam im Zivilrecht zunächst einmal ZPO, obwohl der Prüfer das eigentlich nie prüft. Wer erstellt den Geschäftsverteilungsplan? Was prüft ein Richter zuerst? Welche Verfahrensart kann er wählen? VU in der § 828 II-Situation gegen die Eltern – ein 9jähriger fährt in ein geparktes Auto. Die Exkulpation gehört nicht in die Schlüssigkeitsprüfung des § 832. Im ÖR BVerfG 2 BvL 8/07 zum Luftsicherheitsgesetz, im Strafrecht die Verhältnismäßigkeit in der StPO und BGH 3 StR 180/10. Der Vortrag am 3.11. soll sich mit der Vorgründungsgesellschaft beschäftigt haben. Näheres demnächst.

Die Stadt Köln lernt nicht dazu. Sie hat wieder ein Glasverbot für den Karnevalsbeginn am 11.11. per Allgemeinverfügung erlassen und ist vom VG Köln aufgehoben worden. Auch eine Verordnung würde nach der OVG-Entscheidung nichts nützen. Zeitungen zeigen die möglichen Castortransportwege auf – Beihilfe zum Schottern? Es gibt drei neue Bundesverfassungsrichter – die Wahl dürfte total verfassungswidrig sein, da es keine Wahl ist und durch den Bundestag schon mal gar nicht. In Köln wird gegen die Bettensteuer geklagt. Das dürfte erfolglos sein – Luxussteuern sprich Aufwandssteuern dürfen Gemeinden nehmen, wenn sie keinen formalen Fehler machen. Der Vortrag am 4.11. im Zweiten: ein Zahnarztpatient nimmt im Wartezimmer aus der Jacke eines anderen Patienten Geldbörse plus PIN und hebt Geld ab. Diese wird bei dem WG-Mitbewohner C gefunden, als bei diesem wegen BTM durchsucht wird. Beweisverwertungsverbot, wenn A sein Einverständnis mit der Durchsuchung erklärte?

Die Noten aus der Prüfung Löwer/Pera/Lenz vom 15.10.: 46 zu 76 (6+8), 41 zu 77 (6+9), 35 zu 53 (3+5), 28 zu 54 (5+6) und 50 zu 79 (5+8) – das sind herbstliche Temperaturen. Löst ein Insourcing – die Gemeinde holt die Reinigungskolonne zurück – den § 613 a aus? Die Generalanwältin meint nein – C-463/09. Muss eine kirchliche Hochschule bei der Berufung eines Professors Art. 33 II GG beachten? Das BAG hat sich um diese Entscheidung noch drumrumgedrückt – 9 AZR 554/09: wenn der Konkurrent schon eingestellt sei, wäre die Klage eh auf etwas Unmögliches gerichtet. Kann das richtig sein? Das BAG hat Bauchschmerzen, weil das AGG keinen Auskunftsanspruch des abgewiesenen Bewerbers vorsieht – Vorlage an den EUGH C-415/10. Das Probeexamen am 3.11. – und täglich grüßt das Murmeltier – Prof. Verrel wiederholte die StPO-Prüfung von einer Woche vorher. Man könnte meinen, der Prüfungsstoff sei rationiert. Noch die Noten vom 13.10. Paeffgen/Prior/Thomer: 45 zu 69 (6+6), 26 zu 54 (7+7), 45 zu 84 (9+10), 48 zu 75 (6+7) und 45 zu 84 (9+10). Neben Urteilen und Beschlüssen gibt es die Entscheidungsform des offiziellen Briefes – jedenfalls beim EGMR, der Österreich bittet d.h. befiehlt, keine Abschiebungen nach Griechenland mehr vorzunehmen. Das BVerfG weiß nun, wie es zu entscheiden hat. Offizielle Bürger- bzw. Lobbybeteiligung bei Gesetzgebungsvorhaben? Das wird auch Zeit. Kann der Online-Handel mit Leichenplastinaten verboten werden? Bei Laserdromes regen wir uns auf – dagegen gibt es nach den Zeitungen angeblich keine rechtliche Handhabe. Wieso nicht § 14 OBG?

Nach dem Notebookfall des EuGH C-489/07 zur Nutzungsentschädigung bei Fernabsatzgeschäften gibt es nun den Wasserbettfall des BGH VIII ZR 337/09.  Macht der Käufer sich schadensersatzpflichtig, der trotz Hinweises das Wasserbett auffüllt und dann widerruft? Die Noten aus der Prüfung Kapischke/Hoffmann/Schermaier am 20.10.: 35 zu 65 (6+8), 24 zu 48 (3+7), 39 zu 70 (7+8), 52 zu 87 (8+9) und 56 zu 102 (10+12). Die Fundstelle zu dem Fall im ÖR BVerwG 1 C 18.08. Die Noten aus der Prüfung am 27.10. Weismann/Zaczyk/Scholten: 28 zu 52 (3+7), 47 zu 83 (6+10), 58 zu 99 (8+11), 60 zu 111 (12+13), 53 zu 91 (5+11). Die Welt fragt, ob die Anschlagspakete einen Verteidigungsfall auslösen. Hat man sich 1949 bzw. 1955 das darunter vorgestellt?

Die Noten aus der Prüfung Schmitz-Justen/Kreße/Weingarten am 29.10.: 34 zu 72 (8+10), x zu 82 (6+12), 36 zu 75 (6+11), 55 zu 100 (9+12), 38 zu 76 (8+10) und 42 zu 93 (12+13). Das OVG Münster ist zuständig für die Beurteilung der Umsetzung eines Gerichtsvollziehers in den Innendienst – erstaunlich? 1 B 887/10. Wie macht man sich strafbar, wenn man bei alleinigem Sorgerecht das Kind nach Belgien entführen lässt? BGH 2 StR 104/10. Die Airline aus dem Jemen verliert ihre Landeerlaubnis – das Luftverkehrsgesetz hat einige Vorschriften für Genehmigungen aber keine für den Entzug – also § 49 VwVfG? Auch in Hamburg werden aktuelle Urteile geprüft – so am 21.10. BGH – die Haft- bzw. Kaskoversicherung kann einen auf eine freie Werkstatt verweisen sowie BGH zur Verwendung eines Internetkaufvertragsformulars. Im ÖR: ist die Wohnung einer Prostituierten im allgemeinen Wohngebiet genehmigungsfähig? § 4 BauNVO. Zu dem Thema findet man einiges, was als Klausur kommen könnte: OVG Hamburg 13.8.2009 2 Bs 102/09 zum Bordell im Gewerbegebiet, VG Hamburg vom 4.11.2009 10 E 2851/09 – Man tut es in Reisemobilen (?) – VG Osnabrück 7.4.2005 2 B 14/05 zur Prostitution im allgemeinen Wohngebiet – § 13 und § 4 BauNVO. In den USA wird das komplette Repräsentantenhaus neu gewählt sowie 37 Senatssitze und einige Gouverneursposten. Man ist gespannt.

Die Prüfung Bieber/Jacobi/Diesterheft am 29.10.: im Zivilrecht BGH XII ZR 53/08 und Geschichte des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Im Strafrecht klebt der Mann der Kassiererin die Preisschilder um und wird wegen des Videobandes erwischt. Im ÖR die Anzahl der Verwaltungsgerichte in NRW, welche Gerichte gibt es in Münster (verwaltungsrechtlich) und das befangene Ratsmitglied setzt sich den Zuschauerraum – alte Examensklausur. Man kauft einen Blumenstrauß und wird von einem dort beheimateten Skorpion gestochen. Haftung des Verkäufers aus § 833 und/oder Gewährleistungsrecht? Marburg hat einen Solarzwang per Satzung eingeführt – in NRW könnte § 86 BauO das hergeben. Der Rettungsmechanismus in der EU wird entscheidend geändert, Art. 122 AEUV wird neu formuliert. Das sei aber nur eine kleine Vertragsänderung, so dass keine Referenden in Frankreich etc. her müssten. Das Landgericht Ulm hat Ärzte, welche von Ratiopharm Leckerli genommen haben, wegen § 299 bestraft. Sind sie Beauftragte der Krankenkassen, wenn sie Medikamente verschreiben und so den Kaufvertrag mit der Apotheke zustandebringen? Kommunen holen sich die Stromversorgung zurück – sie haben gemerkt, dass das die einzige Möglichkeit ist, stetig Geld zu verdienen. Ein Juraprofessor empfiehlt, mal ins Kartellrecht zu schauen. Wundersamerweise kommen die großen Vier sich ja nie ins Gehege. Führt ein Verstoß über § 134 BGB zur Nichtigkeit, so dass man sich nicht rauskaufen muss?

Oktober: Der Vortrag am 29.10.: Zucker RG – Fräsmaschinenfall des BGH NJW 1968 S. 289 (mit Eismaschine) – was ist das?  – Nebenbesitz – § 934. Die Prüfung Schmitz-Justen/Kreße/Weingarten: im Zivilrecht BGH-Baukran NJW 1998 S. 1939 und IPR – Renvoi – Analogie – Sinn des § 151 BGB. Im ÖR VGH Mannheim und Examensklausur zu § 55 BauO – Aufzug für ein Fitnessstudio und Baurecht quer Beet. Im Strafrecht will Michael Corleone das Attentat auf Marlon Brando rächen – die komplette Familie will ein drive-by-shooting veranstalten – wegen Magenschmerzen fehlt einer und ein anderer wird engagiert. Frau Merkel hat die Vertragsänderung durchgesetzt. Muss diese jetzt bei uns nach Art. 59 II umgesetzt werden oder nehmen wir die Nato-Rechtsprechung analog? Man hat mal 1955 zugestimmt, das reicht?

Die Prüfung Mansel/Maciozcek/? am 23.10.: im Strafrecht nachträgliche Sicherungsverwahrung und der Richter, der sich weigert, nach 13 Uhr im Dienstgebäude zu bleiben, so dass der Haftbefehl nicht  erlangt werden kann – Strafvereitelung im Amt? Kann der Deutsche Richterbund einen Strafantrag stellen, wenn von Richtern behauptet wird, sie stünden schon ab 12 Uhr auf dem Tennisplatz? Im Zivilrecht ein alter Protokollfall. Die Prüfung am 27.10. Scholten/Zazcyk/Weismann: ein Kaufrechtsfall, im Strafrecht eine Examensklausur und OLG München 1984 plus minus: der Sachverständige in einem Zivilprozess  will sicher sein, dass sein Gutachten akzeptiert wird und beschädigt den zu begutachtenden Wagen selber noch mal zusätzlich. Im ÖR eine Examensklausur: Halloweenstand – Auflage: Kürbisschmuck.  Und die Autowaschanlage am Sonntag. Wie sieht die Haftung bei einem Tennis-, Golf-, Reitturnier für den veranstaltenden Verein nach alter Rechtslage (noch keine auf grobe Fahrlässigkeit aufwärts beschränkte Haftung des Vorstandes) aus? BGH III ZR 246/09 – eigenverantwortliche Selbstgefährdung plus § 833? Haftet der Betreiber eines Golfplatzes, wenn beim Loch 10 am Clubhaus der Abschlag auf den Parkplatz verzogen wird, so dass der Jaguar des Kollegen eine Delle hat? Oder parkt man auf eigene Gefahr? So sieht das die Versicherung. Die Strafrechtsklausur im Oktober: eine Kombination aus BGH-die senegalesische Tänzerin BGH 5 StR 435/07 (§ 227, wenn jemand aus Furcht aus dem Fenster in den Tod springt) und der korrigierte Rücktrittshorizont. Rücktritt, wenn der alarmierte Notarztwagen sich verfährt? Das war doch auch ein Urteil? Zur Tankkarte gibt es nicht nur das AG Eggenfelden sondern auch LG Dresden vom 21.6.2005. Das BVerfG legt auch in der Griechenland-Abschiebungsfrage nicht dem EuGH vor. Hätte mich auch gewundert. Der EuGH hat sich auf Vorlage des BAG mit Kettenarbeitsverträgen im Öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Hugo Preuß hatte am 28.10. 150sten Geburtstag – der Vater der Weimarer Verfassung: eine starke Republik und schwache Länder, man musste ja Reparationen bezahlen und daher reichsweit Steuern erheben können – Präsidialdemokratie nicht aus Nostalgie zu Wilhelm II. sondern aus Angst vor russischen Verhältnissen. Schwache Grundrechte, das war nicht das Thema der Zeit. Warum hat sie nicht funktioniert? Zu meiner Studienzeit lernte man noch den Quatsch, weil es die 5% Klausel nicht gab. Eher weil es zwar die modernste Verfassung damals war – Österreich hat sie nach dem Krieg übernommen und heute noch – aber weil sie sofort in schweres Fahrwasser geriet – Inflation, Arbeitslosigkeit, Braun gegen Rot, Reparationen. Das hält keine Verfassung aus. Die verlängerte Laufzeit von AKWs ist in Tüchern – ich tu mich echt schwer damit, aus Art. 85 I, 84 I eine Zustimmungsbedürftigkeit herauszulesen – wahrscheinlich versteh ich die Vorschriften nicht. Kein Stimmrechtsentzug für Haushaltssünder – der Stimmrechtsentzug wurde nach der faktischen Regierungsbeteiligung von Jörg Haider in Österreich eingeführt – man wusste nicht, was man mit Österreich machen sollte. Was nur nebenbei erwähnt wird, ab 2011 müssen wir unseren Bundeshaushalt zum Abzeichnen in Brüssel vorlegen – das Königsrecht des Bundestages gehört dann der Vergangenheit an.

Der Vortrag am 27.10.: die 19jährige Tochter fährt über eine rote Ampel, die Halterin, die Mutter, gibt im Anhörungsbogen an, sie wäre gefahren. Der Sachbearbeiter sieht anhand des Passfotos, dass das nicht sein kann und schreibt die Tochter an, die auch sagt, die Mutter wäre gefahren. § 164 II – Einwilligung? Versuchter Betrug? Zusatzfrage: Befangenheitsantrag gegen Staatsanwalt? In der Prüfung Zimmermann/Verrel/Habermehl im Strafrecht ein Parforceritt durch die StPO. Im Zivilrecht wird ein mangelhafter Whirlpool ungenügend verpackt an den Verkäufer zurückgeschickt. Dann noch ZPO – qualifizierte Vollstreckungsklausel – wer trägt die Beweislast bei einem Vergleich mit Verfallklausel? Das gehört eigentlich ins Zweite. Im ÖR Stuttgart 21 nach Düsseldorf verlegt – Versammlungsgesetz rauf und runter. Die Noten aus der Prüfung am 26.10. Zieschang/Zeppenfeld/Müller: 50 zu 84 (7+9), 28 zu 55 (6+7), 23 zu 46 (5+6), 44 zu 90 (13+11), 38 zu 65 (3+8) und 25 zu 42 (2+5). Ein Rollstuhlfahrer biegt falsch ab und landet als Geisterfahrer auf der Autobahn – § 315 c 2 f? Im Probeexamen am 26.10. wurde der Kartoffelpülpefall (§ 521 direkt oder analog, wenn die Bullen sich an  der Pülpe überfressen?) und die aktuelle BGH-Entscheidung Partnerschaftsvermittlungsvertrag übers Internet geprüft. BGH XII ZR 129/09: ist ein Gebäude, welches neben dem Statistischen Bundesamt liegt, besonders anschlagsgefährdet? Muss die Mieterin, die Stadt, 87.000 € pro Jahr für eine Terrorversicherung zahlen, wenn der Mietvertrag vor dem 11. September abgeschlossen wurde? Und BGH IV ZR 30/10: was ist die Vereinbarung Erbeinsetzung gegen Pflege rechtlich? Wie kommt man woraus wieder wie raus? Die Prüfung im Zweiten am 22.10. Kapischke/Kossmann/Herkelmann-Mrowka: im Zivilrecht BGH – der Vermieter räumt bei längerer Abwesenheit des Mieters die Wohnung aus. Im Strafrecht: kennen Sie Rudi Assauer und Simone Thomalla? Der Staatsanwalt schlägt die Zeitung auf und sieht, dass er sie (vor einem Jahr war das) geschlagen hat. Im ÖR will ein jüdisches Ehepaar, das den Holocaust überlebt hat, in einem Bauprozess den Gerichtssaal mit einem Kruzifix nicht betreten. Die Noten: 21 zu 51 (6+8), 39 zu 72 (6+9), 54 zu 104 (14+12), 24 zu 49 (4+7) und 46 zu 80 (4+10). Die Prüfung am 20.10. Ketterle/Oehme/Muckel: im Strafrecht die Examensklausur, bei welcher der dritte Mittäter erst später im Garten erscheint, im Zivilrecht die Examensklausur, in welcher der Zahnarzt seiner demnächst Ex-Freundin das Gebiss saniert plus veruntreuter Scheck und § 767 ZPO. Im ÖR steckt der subventionierte Unternehmer das Geld in indische Aktien. Noten: 2 x Vollbefriedigend, 2 x Durchgefallen und 1 x Befriedigend. Das BVerfG verhandelt Art. 16 a GG und Griechenland. Ist das ein sicherer Drittstaat? Die FAZ sprich da ein Professor diskutiert wegen der Vertragsänderungspläne unserer Kanzlerin, wie der Stabilitätspakt  – Sekundärrecht – geändert werden kann. Ein Streit zwischen Art. 126 AEUV und Art. 136 AEUV, den die Kommission favorisiert. Das OVG Münster meint, dass die Hochschulratswahl 2008 in Münster wegen Nichtöffentlichkeit unwirksam war, der Hochschulrat sei aber nach wie vor im Amt. Was ist ein Hochschulrat? Was macht der? Schlägt § 13 den § 21 HochschulG? Satzungsfragen sind Machtfragen. Damit am 28.10. die Verlängerung der AKW-Laufzeiten im Bundestag verhandelt werden kann – vormittags – musste der Ausschuss in der Nacht davor fertig werden. Die Opposition hat versucht, das mit Geschäftsordnungsanträgen zu verhindern und heult nun rum, sie wäre undemokratisch abgewürgt worden. Die geplante Strafbarkeit der Zwangsehe nach § 237 StGB. Wieder eine Strafvorschrift, die mit einem außerstrafrechtlichen Zweck zu erklären ist – ähnlich § 238 und § 130. Erleichterte Rückkehr der Gezwungenen. Aha. Als wenn die Nötigung zur Ehe vorher noch nicht strafbar gewesen wäre. Darf eine Flugbegleiterin entlassen werden, weil ihre Haare zu kurz sind? Geschehen bei der Niederländischen Fluggesellschaft KLM. Gut wenn man als Steuerflüchtling die Füße stillgehalten hat – Herr Schäuble hat nicht versucht, die Schweiz mit der Peitsche niederzuzwingen sondern macht einen Deal. Noch zur Prüfung am 26.10.: es ging hauptsächlich um GoA – Abschleppfall. Eine Woche vorher wurde dies in Bonn als Probeprüfung abgehandelt. Die Veranstalter meinten, man solle prüfen, ob das Abstellen des Autos einen Mietvertrag auslösen würde, so dass (angeblich wie immer) vertragliche Ansprüche zuerst zu prüfen seien. In der Prüfung am 26.10. wurde das zu recht als fernstliegend gewertet. Das ist Künstlerpech, lehrt aber wieder, dass man nie unreflektiert etwas von irgendjemandem übernehmen sollte – von mir selbstverständlich auch nicht. Andererseits gehen einem Leute auf die Nerven, die jeden Stein umdrehen. Manches Unkraut vom BGH et alia muss man hinnehmen. Die größte Fehlerquelle bei Examenskandidaten ist nicht fehlendes Wissen (wann soll man die abstrusen Fälle mal gesehen haben?) sondern das Sendungsbewusstsein. Jeder Jurist im Beruf weiß, dass nichts sicher und unzweifelhaft ist und überlegt immer, womit könnte der Gegner oder die nächste Instanz kommen. Man hinterfragt ständig seine eigene Auffassung. Denn man will sich nicht zum Affen machen, was sich aber nicht immer vermeiden lässt. Kandidaten sind blitzschnell bei einer eigenen Meinung ohne Sperrfeuer überhaupt in Betracht zu ziehen und autoritätsgläubig bis zum Anschlag. You ‚ve got the message?

Der Vortrag am 26.10.: der Mieter ordert eine neue Heizung für 5.000 €. Kann der Heizungsmonteur Bezahlung vom Vermieter verlangen? Abwandlung: der Mieter zahlt, kann er den Vermieter in Regress nehmen? In der Prüfung Zieschang/Zeppenfeld/Müller Zivilrecht: der Sohn parkt das Auto der Mutter auf einem fremden Privatparkplatz – es wird umgestellt. Wieder GoA – das Dazwischentreten Dritter sei das Hauptproblem. Im Strafrecht nimmt der zugeparkte Eigentümer nach 5 Stunden das Fahrzeug auseinander, d.h. bricht es auf und stellt es weg. Im ÖR wehrt sich ein Nachbar gegen ein Flachdach, weil der B-Plan ein Giebeldach vorsieht. Plus Alcan-Entscheidung. Die Tabaksteuer wird erhöht – die FAZ meint, bei gleichzeitigem Bruch des Wahlversprechens. Ist sie deshalb rechtswidrig? Warum passt § 38 VwVfG nicht? Das OLG Zweibrücken hat sich nun auch am 23.9.2010 1 SsBs 6/10 zum fehlenden Richternachtdienst bei Blutproben geäußert. Ab Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ohne Ausnahme. Die Welt erklärt den Castor: Zwischenlager befinden sich i.d.R. bei AKWs, Ausnahmen: Aahaus und Gorleben. Trockenlagerung in Castoren oder Nasslagerung im Wasser. Die zweite ÖR-Klausur im Oktober: Hinweisschild auf ein Café – § 13 BauO. Hier hilft etwas VG Koblenz 13.12.2006 4 K 379.06.KO. Und Terrassenaußenfläche des Cafés – § 65 Nr. 49 BauO – Nebennutzung oder ist eine neue Baugenehmigung erforderlich? Das erinnert an die mongolische Jurte in Nachbar’s Garten und § 14 BauNVO. Das JPA will wieder mal meine Fähigkeit testen, nachgucken zu können. Das konnte ich allerdings auch schon vor dem Abitur. In der FAZ wird die Griechenlandhilfe – bail-out trotz Verbotes – mit einem Schwarzbau verglichen. Rechtswidrig aber er bleibt – wir sind ja nicht in Italien, wo die Dinger abgerissen werden, weil man ihnen weder mit Bußgeldern noch Strafen beikommt.

BGH: ein Siemens-Betriebsrat einer Schein-Organisation kann nicht gleichzeitig § 119 BetrVG und § 266 StGB verwirklichen. BGH VI ZR 186/08: was wäre aus mir geworden, wenn der Geburtshelfer keinen Fehler gemacht hätte und ich ohne Hörschaden geboren worden wäre als zweites Kind? Einstein? Welche Berufsausbildung muss die Haftpflichtversicherung regulieren? Schwierig. BGH XII ZB 135/10: dass ein Patient sich weigere, Tabletten einzunehmen, lasse noch keinen Schluss dahingehend zu, dass er Spritzen verweigere. Ups, das verschlägt mir die Sprache. Schadet es, wenn ein Vermieter die Nebenkosten nicht rechtzeitig abrechnet? Nein, BGH VIII ZR 285/09 – dann wird eben aufgerechnet. Das Examen hat manchmal etwas vom vorauseilenden Gehorsam. Am Donnerstag beschließt der Bundestag die Laufzeitverlängerung der AKWs, am 25.10. dazu schon die erste Klausur im ÖR. Änderung eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes und Art. 84 I und 85 I – in den bisherigen mündlichen Prüfungen war Art. 87 c nicht so gefragt. Warnstreik bei der Bahn, um einen Branchentarifvertrag bei Regionalbahnen zu erreichen. Also ein gebündelter Streik gegen verschiedene Arbeitgeber, die nicht in einem Arbeitgeberverband sind. Mal was anderes. Die FAZ subsumiert die RTIII-Guttenberg-Sendung unter § 176 IV Nr. 3 und 4 und VI StGB. Ansprechen und telefonieren mit Kindern sei straflos – chatten oder mailen aber doch. Cyber Grooming. Berlin und Paris wollen eine AEUV-Vertragsänderung für Rettungsschirmstaaten – Stimmrechtsentzug – bail out. Manche Zeitungen meinen, der Grund sei das ungute Gefühl wegen des anhängigen Verfassungsgerichtsverfahrens. Claudia D. hält sich im Kachelmannverfahren kamerawirksam ein Buch mit dem Titel „der Soziopath von Nebenan“ vor das Gesicht. Da ist sie schlecht beraten. Strafbarkeit? Der historische Befund zur NS-Geschichte des Auswärtigen Amts (warum heißt das so? Kommt aus dem Norddeutschen Bund wie Bundeskanzler, Bundesrat, GewO, StGB) schlägt publizistische Wellen. Könnte eine Witwe gegen die Anweisung des Ministers J.F., die seit Bismarck übliche Formulierung des ehrenden Angedenkens wegzulassen, gerichtlich vorgehen? Ist das justiziabel? Eine Einzelfallregelung gegenüber einem Toten, der sich nicht mehr wehren kann. Die FAZ und Die Welt wollen Fischer seinen Triumph nehmen und erzählen zu den Hintergründen.

Der Vortrag am 22.10.: Milli Görüs gegen die Aufnahme in Verfassungsschutzbericht – BVerwG 6 C 13.07. In Prüfung Prütting/Schlemm/Bamberger kam im ÖR das Justizgesetz – Änderungen zum auslaufenden AGVwGO – Rechtsträgerprinzip – § 80 II Nr. 2 VwGO. Im Zivilrecht GbR und Vormerkung bricht nicht Miete – BGHZ 13 S. 1 – im Strafrecht § 266 und das BVerfG sowie eine Examensklausur. AG Gummersbach vom 6.9.2010 – 10 C 31/10: der Kunde einer Kfz-Werkstatt fährt mit seinem reparierten Auto versehentlich in die Untersuchungsgrube rein – wie würden Sie quoteln? Die Prüfung am 13.10. Löwer/Pera/Lenz – die Noten: 46 zu 76, 41 zu 77, 35 zu 53, 28 zu 54 und 50 zu 79 – beste Vortragsnote 6 Punkte (der Tankkartenfall). Im ÖR wurde der Fall der Bundeszentrale für politische Bildung geprüft sowie die ältere BVerfG-Entscheidung: welches Gericht ist zuständig, wenn man sich in das Europäische Patentamt (weder EU noch Europarat) einklagen will? Der BND überwacht die Korrespondenz eines deutschen Journalisten und eines argentinischen in Buenos Aires. Im Strafrecht eine ältere Examensklausur. Im Zivilrecht JuS 10 S. 816 und im Anschluss an den Vortragsfall, ob das ein Fall für eine fristlose Kündigung ist, wenn der Mitarbeiter nicht strafbar ist.  Die SZ berichtet über den Strafprozess, in welchem der Bulle von Tölz Opfer ist. Macht sich ein Journalist strafbar, der anruft und lediglich sagt, er habe einen Schmuddelfilm des Schauspielers, woraufhin dessen Agentin ein Exklusiv-Interview anbietet, wenn der Film in der Schublade bleibt? Wie wenn bei der Durchsuchung der Film nicht gefunden wird? Droht der Journalist mit etwas? Hier noch die Fundstelle zu dem Vortrag am 20.10. im Zweiten: BGH VIII ZR 184/05. Danke an den preisgebenden Kollegen.

Die Prüfung im Zweiten am 20.10.: der Vortrag: Verkauf eines BMW an eine Vertragswerkstatt, der Brief bleibt erst mal, wo er ist, weil die nicht zahlen. Die Werkstatt verkauft den Wagen an D weiter, V tritt zurück und will den Wagen heraushaben – Widerklage auf Herausgabe des Briefes. In der Prüfung Lepa/Harderlein/Napierela kam im Zivilrecht die Entscheidung VIII ZR 45/09, dass der Vermieter, da der Mieter mehrere Monate incommunicado abhandengekommen ist, die Wohnung ausräumt. Plus Vollstreckung eines Räumungstitels gegen die Ehefrau, die nicht im Vertrag steht. Im ÖR die Ghostwriteranzeige per Chiffre in der Zeitung – auch hier wurde nicht § 1 LPresseG gesehen – Lösung über OBG mit HochschulG  -ist leider falsch – die Presse ist polizeifest. Im Strafrecht Strafbefehl . Endlich mal eine Entscheidung zu der Frage, wer wie haftet, wenn bei einem Unfall auf der Autobahn ein mitleidiger Autofahrer hält und ein Warndreieck aufstellt, dabei aber von einem dritten Autofahrer angefahren wird – VI ZR 286/09. Die dritte Zivilrechtsklausur: ein Vertreter ohne Vertretungsmacht, der das auch noch offen sagt, verkauft Holz. Der Käufer steckt es in den Kamin. Der Holzeigentümer genehmigt nicht, da der Kaufpreis zu niedrig war. Ein bisschen Jungbullenfall? Der EGMR hat nichts gegen die von vornherein angeordnete Sicherungsverwahrung. Aber: ein Einbrecher kann sich maximal 10 Jahre einfangen. Wenn er jetzt noch zusätzlich 10 Jahre ohne Straftat sitzt, könnte das doch unverhältnismäßig sein oder? Wie ist das, wenn jetzt eine Gesetzesänderung kommt, welche nur bei Gewaltdelikten eine Sicherungsverwahrung anordnet. Rückwirkung? Das Urteil zu Emmely – 2 AZR 541/09 – liegt vor. Bei Heimlichkeit kann eher gekündigt werden als bei offenem Vorgehen. Das ist Jura. Eine evangelische Kirchengemeinde mit Grundstücken nahe Gorleben klagt wegen der Verletzung der Bibel gegen die Erkundung. Klagebefugnis? Stuttgart 21 eine Blutgrätsche gegen die Verfahrensdemokratie? Nicht so einfach.

Der Vortrag am 20.10.: ein Stalker fährt auf die Gegenfahrbahn, als sein Opfer ihm dort entgegenkommt – Schwerpunkt: Vorsatz für Schädigung und/oder Gefährdung? Ein Kandidat hat wunderschön aber witzlos runtergeprüft – Kollegen haben die Hälfte weggelassen, aber Schwerpunkte gebildet und bekamen bessere Noten. Geisterfahren ist nur auf der Autobahn strafbar – § 315 c 2 f. In der Prüfung Schermair/Kapischke/Hoffmann wurde anlässlich eines FAZ-Artikels des FDP-Generals gefragt, wo im BGB die jüdisch-christliche Tradition zum Ausdruck komme und bis wann an deutschen Universitäten kanonisches Recht gelehrt worden sei. Alaaf. Dann kam noch ein BGH-Urteil – haftet der Verkäufer des mangelhaften Grundstücks für die Finanzierungskosten des Käufers von 15.000 €? Im Strafrecht kein Fall aus dem Kölner Klausurenkurs sondern die geplante Reform des § 113 – StPO. Im ÖR BVerwG 1 C 15.08 – der abzuschiebende Türke – Wiederaufnahmegrund nach § 51 VwVfG, wenn die EuGH-Rechtsprechung dazwischenschlägt. Im Probeexamen von Prof. Löwer am 20.10. wurde die Bundeszentrale für politische Bildung, die sich für einen Autor entschuldigt, geprüft plus Lüth-Urteil. BGH V ZR 173/09 – tritt man bei einem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht in den anderen Vertrag wie in einen Hundehaufen rein? Kann man das Vorkaufsrecht bei einem aufgehobenen Vertrag ausüben? Die Vorinstanzen waren sich sehr uneinig. Der EGMR entscheidet am 21.10. über die von vornherein angeordnete Sicherungsverwahrung. Sind 15 Jahre für einen Einbrecher zuviel? Im Fall des angeblich zerstückelten aber dann in einem Teich gefundenen Bauern wird im neuen Verfahren die alte Anklageschrift vorgelesen. Etwas kurios. Das EU-Parlament will offenbar eine Gesetzesinitiative starten – 20 Wochen Mutterschaftsurlaub statt 14 bei uns. Kann es sich über den Ministerrat hinwegsetzen? Eher nicht. Kompetenz der Eu? Geht es um Sozialpolitik wie bei der Anhebung de Rentenalters? Oder Arbeitsrecht? In der FAZ schreibt Herr di Fabio – ohne Wörterbuch weiß ich aber nicht, was konstruktive Friktion u.a. ist. Ich lass es lieber. Juristen sollten Klartext reden und schreiben. 10 Jahre Christoph Daums Drogenskandal. Die total verärgerte StA Köln (Tatort/Ergreifungs- und Wohnort Leverkusen) gab die Akte an die als sehr hart bekannte StA Koblenz und die setzte den Kunden Daum mit seinen Dealern auf die Anklagebank, was normalerweise wohl nicht geschieht. Die Herren fahren sonst in getrennten Abteilen. Kachelmann – tja, die Verteidigung muss sich sagen lassen, dass sie den zweiten, erfolglosen Befangenheitsantrag wohl zu früh gestellt hat. Wenn das Gericht mit der Vernehmung zur Sache angefangen hätte, wäre die Begründung, man hätte ja noch belehren wollen, nicht mehr möglich gewesen. Das war eng.

BGH I ZR 317/01 in der FAZ: ist das Setzen eines Links eine Beihilfe? Kommt es darauf an, ob man sich den zueigen macht? Etwas ulkig, wenn ich den setze, will ich doch, dass er benutzt wird. Hinsichtlich Honeywell wurde neulich die echte Vorwirkung abgefragt, das völkerrechtliche Frustrationsverbot (duje – hier wird mir wieder bewusst, was für ein armes, kleines Würstchen ich bin – ich habe diesen Ausdruck noch nie gehört oder gelesen) und die Besonderheit, dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie noch nicht abgelaufen war. BGH III ZR 21/10: sind formularmäßige Reservierungsentgelte, die verfallen, wenn das Grundstück nicht gekauft wird, zulässig? BGH VI ZR 263/09 – Haftung, wenn ohne Berührung der Fahrzeuge ein Motorradfahrer ausweichen muss und einen Alleebaum touchiert? Die Prüfung am 8.10. Schmitz-Justen/Klein-Blenkers/Eschweiler – die Noten: 51 zu 91 (7+11), 26 zu 51 (4+7), 30 zu 53 (2+7), x zu 65 (11+11), 24 zu 53 (5+8). Im Zivilrecht wird eine Hallenhälfte vermietet, es kommt durch diesen Mieter zu einem Brand (BGH? Examensklausur? Ich kenn das irgendwo her), im Strafrecht Trunkenheitsfahrt, im ÖR Ermächtigungsgesetz und BVerfG Bundeswehreinsatz in Heiligendamm. Die zweite Klausur im Oktober: arbeitsvertragliche Formularklausur bei Fußballern – Kündigung bei Verletzung bzw. Roter Karte? „Was RTL II tut, dürfte die Polizei nicht“ – also § 25 Landesmediengesetz gegen den Pranger von Frau Guttenberg? ERlauben §§ 131 – 131 b StPO dieses Lockvogelprangergemisch wegen der Rundfunkfreiheit?

Die Noten vom 15.10. Olzen/Aldenhoff/Hillgruber: 43 zu 85 (6+12), 51 zu 95 (8+12), 43 zu 82 (9+10), 50 zu 94 (11+11) und 46 zu 84 (11+9): Die Noten aus der Prüfung Gärditz/Domat/Henssler vom 13.10.: 43 zu 82 (3+12), 57 zu 110 (14+13), 48 zu 84 (9+9), 25 zu 56 (7+8) und ein U-Boot. Die Prüfer wollten in dem Tankkartenfall unbedingt § 263 a hören, was m.E. nach grottenfalsch ist – die Karte ist eine Kreditkarte sprich Vollmachtsurkunde nach § 266 b, der aus anderen Gründen scheitert – mit einem Automaten hat der Fall nichts zu tun. Das BVerfG beginnt die Charlotte-Rechtsprechung – 1 BvR 1842/08: Zeitschriften dürfen weitaus mehr schreiben als mit Fotos zum Ausdruck bringen. Das ist doch neu oder? Zur schwenkbaren Kamera in Nachbar’s Garten – das LG Bonn – 16.11.2004 – und das LG Koblenz – 22.3.2006 12 S 17/06 – scheinen da unterschiedlicher Auffassung zu sein – und dank eines geneigten Lesers hier noch BGH vom 16.3.2010 VI ZR 176/09 (die perfekte Examensklausur). Ist das nun ein Überwachungsdruck oder nicht? Die Tankkarte – nicht BGH sondern AG Eggenfelden (wo ist das?) 2 Cs 54 Js 33229/06. Die FR fragt, ob RTL II mit Hilfe der Gattin des Verteidigungsministers Journalisten als Lockvögel für Pädophile stellen und alles filmen darf. Erlaubt Art. 5 I GG das? Oder fischt das Fernsehen in fremden Gewässern, nämlich der Staatsanwaltschaft? Könnte das also in NRW verboten werden? Wonach? Die SZ berichtet über den Fall des angeblich zerstückelten Landwirt, der dann zwar tot aber ertrunken aufgefunden wurde. Das LG Landshut meinte, das sei kein Wiederaufnahmegrund, das OLG München dann schon. Ähnlich seltsam benimmt sich das Kachelmann-Gericht – nun wird doch nach § 55 StPO belehrt und als Begründung für die zunächst unterlassene Belehrung angegeben, man habe ja erst mal zur Person vernehmen und dann belehren wollen. Liest sich nicht überzeugend.  Es wird diskutiert, warum Claudia D. einen dicken Schal trägt – weil sie es gerne warm am Hals hat oder weil das eine Vergewaltigtenreaktion ist? Ich würde vermuten, weil sie befürchtet, einen knallroten Hals bei der Aussage zu bekommen – das  ist  beim Vortrag manchmal zu beobachten – nicht schlimm – man ist eben aufgeregt. Man wäre ja krank, wenn man es nicht wäre. Die PID – verbietet die Menschenwürde das Testen auf genetische Defekte bei künstlicher Befruchtung? Unsere Kanzlerin meint ja. Ein Bestechungsskandal bei der FIFA – wen wundert’s -aber gilt hier § 299 StGB?

Die erste Klausur im Oktober: der Anwaltssozius veruntreut Geld für seine Spielsucht – BGH XI ZR 218/05 – in etwa – Regress des zahlenden Gers? Kann man § 128 mit § 110 HGB kombinieren? Die BGH-Entscheidung mit dem falschen Leitsatz – Z 37 S. 301 – Zurechnung des Verschuldens über Abbedingen des § 425 II? Klassische GbR-Probleme. Der Vortrag am 15.10.: BGH – der Mitarbeiter benutzt die Tankkarte des Arbeitgebers auch privat. In der Prüfung Olzen/Aldenhoff/Hillgruber im ÖR reines Europarecht – Honeywell. Im Strafrecht ein JuS-Fall – 2009 S. 541. Im Zivilrecht Examensklausur und BGH – der moderne Abschleppfall. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Kubink/Ost kam im Zivilrecht der Arztvertrag und § 1357, im Strafrecht der Geisterfahrer/Selbstmörder, der sich in letzter Sekunde noch anders überlegt – BGH – und BVerfG Rollsplittfall zu § 142. Im ÖR VG Dortmund (?) und Examensklausur – die Israelflagge wird während einer Demo von der Polizei aus dem Fenster geholt. Der Spiegel bespricht den EGMR und meint, dass das deutsche Streikverbot für Beamte dort bald ansteht. Im November werde eine Fortsetzungsfeststellungsklage verhandelt – Anspruch auf Sterbemedikament. Der BGH zeigt offen Respekt gegenüber dem Gesetzgeber – für Kinder über 3 gibt es nur Betreuungsunterhalt, wenn keine Kita verfügbar ist – XII ZR 20/09. Die Prüfung am 13.10. im Zweiten Becker/Surmann, Keiluweit: der Aktenvortrag – der Polizeibeamter nimmt ohne Einschaltung des Richters eine Blutprobe ab – § 340 – durch eine Ärztin. Im Zivilrecht kam der Fall der schwenkbaren Kamera auf Nachbar’s Grundstück – nicht zum ersten Mal. Im ÖR eine Konkurrentenklage zu Pützchens Markt/Oktoberfest u.ä.. Im Strafrecht werden Autofahrer mit Laser geblendet. Der Präsident des BVerfG äußert sich in der SZ zu der Anrufung des Plenums in Sachen Luftsicherheitsgesetz II – abstrakte Normenkontrolle. Er äußert sich nicht aber doch ein bisschen zum nachträglichen Volksbegehren bei Stuttgart 21. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung soll Anfang 2011 anstehen. Da vor nicht allzulanger Zeit die SZ mehrfach schon vor der Urteilsverkündung berichtete, wie Karlsruhe entschieden habe, was zu einer Vergrätztheit führte, soll das Interview wohl heißen, dass man sich nicht mehr gram sei.

Die Prüfung Paeffgen/Prior/Thomer am 13.10. – die Noten: 45 zu 69 (6+6), 26 zu 54 (7+7), 45 zu 84 (9+10) und 48 zu 75 (6+7). Im Zivilrecht kam die Septemberklausur mit den Inlineskates und dem unaufmerksamen Vater. Im Strafrecht: welche Gesetzesänderung wurde gerade heute diskutiert? § 113 und zwei Fällchen. Im ÖR: Was beschäftigt das Bundesfamilienministerium im Moment sehr? Die Abschaffung der Wehrpflicht wegen der Zivildienstleistender. Ein kranker Grundschullehrer wird in den Ruhestand versetzt.

Die Noten aus der Prüfung im Zweiten am 10.9. Anders/Hüffner/Reitze: 24 zu 41 (2+5), 37 zu 83 (10+12), 27 zu 55 (4+8), 32 zu 52 (3+8), 31 zu 61 (7+8) und 48 zu 90 (6+12). Im Strafrecht nimmt die Polizei dem Beifahrer eines Hasch rauchenden Fahrers auch eine Blutprobe ab. Im Zivilrecht GmbH/AG und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers durch den Steuerberater der Gesellschaft. Im ÖR Staatsorganisationsrecht – dann fährt ein Mountainbike über einen Radweg und rutscht auf dem Herbstlaub aus. So, der Vortrag am 13.10. etwas genauer – mit Windkraft hatte das wenig bis gar nichts zu tun: eine Gemeinde klagt gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkrafträder, weil ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht eingeholt worden war. 2. Frage. gegen wen und wie geht der Baulustige vor, wenn die Gemeinde das Einvernehmen verweigert? In der Prüfung Henssler/Domat/Gärditz im ÖR: eine EU-Richtlinie sieht vor, dass die Bundesnetzagentur weisungsunabhängig wird – Bedenken? Kann jemand sich auf eine Verwaltungsvorschrift zur Befreiung von Kindergartenbeiträgen berufen? Im Zivilrecht zunächst der Rechtscharakter des Sparbuchs und die Unternehmergesellschaft im Detail! Dann noch eine Examensklausur – die trächtige Kuh wird gestohlen und nach Wurf des Kalbes in Büchsen gepresst. Im Strafrecht ein JuS-Fall: ein Mieter vergreift sich an dem Kautionskonto, indem er behauptet, das Sparbuch sei verloren gegangen. Der Regenwurm im Salat (des Staatsbanketts), welcher folglich lecker gewesen sein muss. Rechtsfolge in einem Restaurant bei fünf Gängen? Was ist mit den ersten 2, die in Ordnung waren? Wird einem ex tunc rechtlich schlecht? Muss man bei dem Salat Gelegenheit zur Nachbesserung geben, was dann so aussieht, dass aus der gleichen großen Schüssel in der Küche ein Zweitsalat gebracht wird? Die FAZ bespricht in einem Atemzug das geplante Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Sarrazin und die BVerfG-Entscheidung zur Entschuldigung der Bundeszentrale für politische Bildung für einen Artikel. Bis auf Hass und Gewalt und einen falschen Umgang mit der Geschichte müsse man das aushalten können. Herr Gabriel fordert die Kanzlerin auf, Hochtief vor einem spanischen Konzern zu retten, wobei er genau weiß, dass das europarechtlich so was von unzulässig wäre. Man kommt einen Tag später in der Karibik an als geplant, weil ein Anschlussflug gecancelt wurde – ist das nach der einschlägigen Richtlinie eine Annullierung oder nur eine Verspätung? Wie wäre das nach deutschem Recht? Der BGH beugt sich dem EuGH und favorisiert den Verbraucherschutz – Xa ZR 15/10.

Im Probeexamen Prof. Zazcyk am 13.10. wurde der Türkenfall zu § 211 und die alte BGH-Entscheidung-Zahnarzt zieht ohne medizinische Indizierung auf Wunsch der jecken Patientin die obere Zahnreihe geprüft. Die Leute kennen diese Urteile nicht. Ich weiß nicht, warum die JPAs sich soviel Mühe mit dem Raussuchen von Fällen geben – man nimmt ein klassisches Urteil, das kennt sowieso keiner. Der BGH setzt in VIII ZR 78/10 seine Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung nach § 573 fort – der Vermieter muss eine vorhandene, freie Mietwohnung als Alternative anbieten. Problem: das lässt sich dem Wortlaut des § 573 nicht entnehmen und könnte gegen Art. 14 I GG verstoßen. Hier geht der BGH ja noch weiter als in der Carolineproblematik mit der Erfindung der Person der Zeitgeschichte. Claudia D = Sabine W, jedenfalls die Kachelmannfreundin, soll per Großleinwand bei ihrer Aussage übertragen werden. Das dürfte ja wohl gegen die Menschenwürde der Zeugin verstoßen. Warum nimmt man ihn nicht so auf, er hat ja zudem Kameraerfahrung? Das Gericht hat m.E. nach zu Recht die Belehrung nach § 55 StPO abgelehnt. Wo kommen wir denn da hin? Dann müsste ja jeder Anzeigenerstatter bei einer Beziehungstat so belehrt werden. Die Rechtskreistheorie hat hier mal ihren Sinn. Die Stadt Münster entzieht nach § 3 StVG Ladendieben die Fahrerlaubnis. Geht das überhaupt, wenn das Strafgericht das nicht getan hat? Der Altbundespräsident wird Mitglied im Rat der Weisen der EU bei vollem Bundespräsidentengehalt. Ist das zulässig? Gilt dann nicht wenigstens die Gegenzeichnungspflicht weiter? Ist die Residenzpflicht von Flüchtlingen im Bundesland oder Asylbewerbern im Bereich der Ausländerbehörde europarechtswidrig? Nach der SZ soll das kein anderes europäisches Land haben. § 113 StGB soll aufgebrezelt werden – das passt dann natürlich nicht mehr zu § 240 – Privilegierung gegenüber Staatsbeamten aufgrund des Stresses.

Der Vortrag am 13.10.: Windkrafträder. Hat der Vorsitzende die Kachelmann-Freundin richtig nach § 55 StPO belehrt? Was, wenn nicht? Die Verteidigung sieht bisher nicht gut aus. In Caroline II will die Beschwerdeführerin nach der SZ wohl erreichen, dass der EGMR der Bundesrepublik aufgibt, seine Pressegesetze zu ändern. Es geht nicht mehr um einen Einzelfall sondern um die Rechtsprechung der Pressekammern und -senate als solche. Bei der Altersdiskriminierung schlingert der EuGH – in Sachen Rosenbladt C-45/09 wird eine tarifvertragliche Zwangsverrentung gehalten. In Mangold und Honeywell geht ein befristetes Arbeitsverhältnis für alte Leute wie mich gar nicht. Altersgrenzen für Piloten gehen wieder. Ich weiß auch nicht. Darf ein Vermieter Thor Steinar kündigen respektive den Mietvertrag anfechten, weil man nicht wusste, welches Klientel da einkauft? BGH XII ZR 192/08. Wie ist es dann mit einem Strafverteidiger, bei dem dunkle Gestalten ein- und ausgehen oder noch lebensnäher bei einem Anwalt, der Betreuer ist und von dem Rechtspfleger keine alte reiche Damen im Altenheim zugewiesen bekommt wie bei uns im Haus? Die FAZ berichtet über die Kungelei bei den vakant werdenden Stellen am BVerfG – mit Wahl hat das nicht mehr zu tun. Der nächste Castor Transport steht an. Ist Schottern (entfernen des Schotters unter den Gleisen) strafbar? Der Nebenkläger Buback, dessen Ehefrau mit auf der Bank sitzt, fetzt sich mit der Bundesanwaltschaft. Der VGH NRW meint, das Konnexitätsprinzip des Art. 78 LV bedeute, wer bestellt, bezahlt. Ausbaden muss das Land NRW die Bestellung des Bundes bei den Kommunen. Das Luftsicherheitsgesetz II steht beim BVerfG an. Unglücksfall bzw. Katastrophe bevor das möglicherweise gekaperte Flugzeug in das AKW fliegt oder erst danach?

Der EGMR – Große Kammer – will diese Woche eine neue Leitentscheidung in der Caroline-Problematik verhandeln. Unsere ausscheidende Richterin sagt in der SZ, dass der EGMR Religionsfreiheit und Grundrechte für unterschiedliche Dinge halte und religionsfern sei. Das Piloturteil zu überlangen Verfahren mit Fristsetzung sei notwendig, weil anders als Karlsruhe Straßburg keine Gesetze einkassieren könne. Der Kachelmann-Verteidiger erklärt dem 60jährigen Vorsitzenden Richter, er habe die Akte nicht richtig gelesen. Sein Gutachter wird wegen § 220 StPO dennoch gehört. Wenn aber schon von diesen blauen Flecken Fotos gemacht wurden, dann wird es doch auch noch andere geben oder? Die L’Oréal-Erbin – Geld macht eben doch nicht glücklich – meint, der Entmündigungsantrag ihrer Tochter sei Stalking. Könnte man das so sehen? Herr Westerwelle braucht heute 128 Stimmen in der UNO – one state one vote.

Mal wieder ein interessanter Fall zur Amtshaftung – BGH III ZR 29/10: die Gemeinde verweigert ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB – keine Amtshaftung – wie ist es dann aber mit der Aufsichtsbehörde, welche das Einvernehmen auch nicht ersetzt? Die Noten aus der Prüfung Rosenberger/Haferkamp/Dierke am 24.9.: 26 zu 45 (1+6), 50 zu 10x (12+12), 26 zu 4x (4+5), 27 zu 5x (6+7), 52 zu 9x (so habe ich die bekommen). Die letzte Zivilrechtsklausur im Zweiten im Oktober – BGH VIII ZR 58/09: ist die Verjährung der eingeklagten  Forderung ein erledigendes Ereignis? Bewirkt ein Vergleich eine Novation? Wie kann eine eingeklagte Forderung verjähren? Die interessante Frage ist natürlich, welches Kostenergebnis da rauskommt. Kosten gegen den Kläger? Dann hätte man auch § 269 III ZPO nehmen können. Kosten gegen den Beklagten, der dann für die Einrede der Verjährung abgestraft wird? Liest sich auch seltsam. Der Bundespräsident spricht am 3. Oktober von 3 Religionen in Deutschland und alle Welt regt sich auf. Rechtlich zu recht? Ein Mäzen der Stadt Bonn will dieser ein Grundstück kaufen. Es meldet sich E und sagt, gib mir 1 Mio, dann biete ich nicht mit, ich habe eigentlich vor, das Grundstück auch zu erwerben. Strafbar? § 253? § 263, wenn er nur so tut als ob? Der Mann hat demnächst in Bonn seinen Prozess.

Darf das BVerfG bei einer erkennbar Geisteskranken eine Missbrauchsgebühr nehmen? BVerfG 1 BvR 2070/10 – ja – die erste und einzige Ausnahme des Grundsatzes Geisteskrankheit über alles oder hat das Gericht nicht gemerkt, was mit ihr los ist? Das liest sich so. Die Prüfung im Zweiten am 23.9. Rosenberger, Oeynhausen, Scholten – die Vornoten wollte keiner sagen, 6+7 zu 74, 9+11 zu 87, 3+7 zu 57, 7+10 zu 71 und 8 + 12 zu 99. Der Vortrag: Der Übernehmer eines Ingenieurbüros verpflichtet sich, einen Mitarbeiter zu übernehmen und zwar für die Dauer eines Projekts unkündbar. Das Projekt geht aber baden, weil die beteiligten Städte wegen der Übernahme abspringen. Wegfall der Geschäftsgrundlage? § 613 a? Der spielte wohl keine Rolle. Im Strafrecht kam der Vortragsfall Tätowieren in der JVA gegen die Hausordnung sowie der Vortrag und Pampersfall (die Kamera wird in den Koffer gesteckt und der wird an der Kasse bezahlt), im ÖR pumpt die Feuerwehr vollgelaufene Keller leer – kostenlos wie Feuerlöschen oder muss das bezahlt werden? Im Zivilrecht will ein Autohalter, welcher das Auto der Bank zur Sicherheit übereignet hat, einen vorgetäuschten Autounfall der Versicherung melden. Geht das überhaupt? Woran erkennt man ein Fahrrad? Nach dem OVG Münster sitzen bis zu 16 Leute drauf und feiern eine Party. Das VG Düsseldorf meint, das sei nach dem LStrWG als Sondernutzung zu behandeln und die Genehmigung nach § 18 würden sie nie erteilen. Bricht hier das Bundesrecht – StVO – das Landesrecht? Oder geht das LStrWG vor? Darf eine Behörde von vornherein sagen, wir üben unser Ermessen immer nur so aus? Ist das ein Fahrrad? Ne. Eine Zeitung erwägt eine Taschenpfändung bei der argentinischen Präsidentin, die gerade kurz zu Besuch ist. Es gibt viele Titel, da die argentinischen Staatsanleihen, welche hier verkauft wurden, aufgrund Staatsbankrottes 2001 nicht bedient werden. Staatenimmunität? Die FR sieht Herrn Schäuble vor dem Rücktritt. Was heißt Rücktritt eines Ministers rechtlich genau?

Die Prüfung Klein-Blenkers/Hausen/Hammerschlag am 29.9: im ÖR die letzte ÖR-Klausur im September – das Ratsmitglied will festgestellt haben, dass der OB die Zuschauer des Saales hätte verweisen müssen. Im Strafrecht eine ältere Examensklausur: der Ehemann beschädigt den Wagen seiner in der Oper weilenden Frau und begeht „Unfallflucht“. Im Zivilrecht BGH „die Heizung muss kontrolliert werden“ – hier nur mit zugigen Fenstern. War schon 2 Mal Examensklausur. BGH II ZR 7/09: ein Anwalt wechselt von einer GbR zu einer Partnerschaftsgesellschaft und meint, die würde nach § 28 HGB für Versorgungsansprüche haften – dann würde die Vorschrift zu einem § 613 a im Gesellschaftsrecht. Absurd. Das BVerfG meint, ein deutscher Haftrichter habe bei der Umsetzung eines internationalen Haftbefehls den Haftgrund zu prüfen – act of state doctrine? Die Türkei wird uns jedenfalls keinen mehr ausliefern. Im Zivilprozess werden ausländische Urteile auch nicht auf Herz und Nieren überprüft sondern auf einen ordre-public-Verstoß – Problem – den ordre public gibt es so nicht mehr. Ein Volksbegehren gegen Stuttgart 21? Geht mangels Zuständigkeit nicht – dann muss man umformulieren – ein Bürgerbegehren für den Juchtenkäfer und die Bäume. Monsieur Kerviel ist zu einer längeren Haftstrafe plus Schadensersatz verurteilt worden. Mitverschulden der Bank? Bei Vorsatzdelikten passt Mitverschulden nicht- da wäre ja der Ersatzanspruch eines Betrugsopfers zu mindern, weil es so dumm war, sich betrügen zu lassen.

In Bonn klagt ein Anlieger gegen die Verlegung des Straßenstrichs in seine Straße. Ist das wie bei Altglascontainern und Bushaltestellen, die müssen ja irgendwo hin und Klagen haben keinen Erfolg? EGGVG? Die CSU will die Frauenquote einführen. Im Mündlichen wurde mal gefragt, ob eine Partei rothaarige Frauen ablehnen dürfe? Muss eine Partei zwar demokratisch sein, darf aber gewisse Personen ablehnen? Sie muss ja polarisieren dürfen. Die Prüferin meinte damals, das ginge. Die FAZ schreibt ein bisschen zu Carlo Schmid – mit dem Namen sollte man staatsrechtlich etwas anfangen können.

Prof. Grabenwarter meint in der SZ, dass das EGMR-Urteil zur Kündigung des Organisten einer Kirche – er hat die Kirche erfolglos vertreten – von den deutschen Gerichten eine Überprüfung der religiösen Aussagen der Kirche zu dem Fall verlange. Dieses völkerrechtliche Gericht schwinge sich zur Superrevisionsinstanz auf – zum zweiten Mal nach dem Caroline-Urteil von 2004 wird an unserer Methodik rumgemeckert. Beim Schächten überprüfen unsere Gerichte, ob die Religion wirklich zwingend diese Tötung verlangt. Das hat er wohl ausgeblendet. NRW wird ab November Bundesratspräsident. Das VG Koblenz gibt jetzt schon auf Antrag Einberufungsbescheiden eine aufschiebende Wirkung, obwohl die Aussetzung (=Abschaffung) der Wehrpflicht noch nicht mal durch den Bundesrat durch ist – 7 L 1107/10.KO. Das OVG Koblenz meint, eine IHK dürfe sich an einem Flughafen beteiligen, Mitglieder dürften keinen Widerstand leisten durch Einbehalten der Beiträge – 6 A 10282/10.OVG. Stuttgart 21 – der Bundesbahnvorstand meint, es gäbe kein Recht auf Widerstand. Richtig, Art. 20 IV GG ist reine Symbolik aus den Notstandsgesetzen 1968/69, zumal das Bahnhofsprojekt ja mit Planfeststellungsverfahren und damit Beteiligung der Bevölkerung zustande kam.

Noch zu der letzten Examensklausur im ÖR: bei juraexamen.info heißt es, dass die  zitierte OVG-Entscheidung  nicht zugrunde lag – ich bitte zu vermerken, dass die Leitsätze der Entscheidung für die Problematik Nichtöffentlichkeit der Ratssitzung wunderbar zu gebrauchen sind – thematisch passt das schon – die Thematik hat mir ein Klausurschreiber berichtet. Stuttgart 21: welche Polizei ist zuständig – Bundespolizei,  weil das mal ein neuer Bahnhof werden soll oder  Landespolizei oder beide? Hätte die Anmeldung einer Schüler-Demo kein Verbot herbeiführen müssen?  Und die Schule (war schon mal Examensklausur): muss die schulfrei geben – bei dem Thema? Die Kids können nachmittags demonstrieren und ihre Eltern als Schutz mitbringen. Der Bundestag soll ein Zirkusverbot für Affen, Elefanten und Bären beschließen. Kunstfreiheit gegen Tierschutz? Die Nato will als Bündnisfall den Cyberangriff, z.B. mit stuxnet, definieren. Die katholische Kirche zahlt Missbrauchsopfern Entschädigung. Hätten die nicht sowieso einen Anspruch? Amtshaftung, § 826, § 280? Aber Verjährung?

September: In der Prüfung Rosenberger/Haferkamp/Gierke am 24.9. kam im Zivilrecht die Examensklausur-BGH-Kauf des Radarwarngerätes im Internet und was sagt Ihnen der Begriff „decodification“? Was sei das aktuelle  Vorhaben der EU-Kommission? Common frame of reference (ich glaub’s nicht). Im ÖR führt eine anglikanische Glaubensgemeinschaft eine Prozession in Köln durch, bei der eine Papstpuppe mit Hakenkreuz gezeigt wird. Im Strafrecht § 248 b, wenn der Wagen nicht sofort nach dem Wochenende zurückgebracht wird. Nach 10 Jahren bekommt Herr Kadi seine Konten zurück – EuGH T-85/09. Der Vortrag am 29.9.: zwei Finanzbeamte im Wald, einer verletzt sich, der andere hält einen Motorradfahrer an, damit der Hilfe holt, der hasst aber Finanzbeamte, sagt die Hilfe zu, tut es aber nicht – der arme Mann stirbt. (offensichtlich hat der hilfesuchende Kollege gesagt, hier liegt ein verletzter Finanzbeamter im Wald, helfen Sie bitte – sehr lebensnah). Eine Kandidatin war ehemalige Finanzbeamtin, was zur Erheiterung der Kommission beitrug. § 315 b Nr. 2 (Straße auf einem Waldweg?), § 240 durch Hinstellen? Mord durch Unterlassen bei niedrigem Beweggrund – Vorsatz, wenn es ihm gleichgültig ist? Hier konnte man einige klassische Urteile einbauen. Einige Kandidaten haben nur Fahrlässigkeitsdelikte geprüft. In der Prüfung Bank/Windisch/?  wurde im ÖR gefragt, welches oberste Bundesorgan ist in den nächsten Wochen wichtig? Der Bundesrat wegen Verlängerung der AKW-Laufzeiten, Wehrpflicht, Hartz IV. Dann Vermittlungsausschuss und Bundesrat rauf und runter. Dann § 5 II GO. Im Zivilrecht der EGMR zu § 1626 a – Sorgerecht. Und ein Anwalt verpasst seinen Flug – absolutes Fixgeschäft, wenn er den Termin mit Videokonferenz abhalten kann? Im Strafrecht  will ein Opelfahrer erzieherisch auf einen auf die Autobahn auffahrenden Mercedesfahrer einwirken, es kommt zum Unfall. Keine StPO. Herr Schäuble begibt sich für 4 Wochen in die Horizontale – von wem wird er vertreten und wobei? Fragen nach Dienstgraden, Dienstherren, Beamtenarten sind leider beliebt. Was kommt als Ergebnis bei Verena Becker raus? Eine Zeitung meint, 2 Jahre auf Bewährung. Wie kann das bei Mord sein?

Die Noten aus der Prüfung Bönders/Kubink/Langen am 24.9.: 46 zu 8x (7+9), 36 zu 66 (6+8), 30 zu 51 (3+6) und 33 zu 48 (3+4). Der Vortrag war nicht der lupenreine Klingelanlagenfall sondern in Kombination mit der „Plausibilitätsformel“ des BGH in der Folgeentscheidung – Argument aus § 91 ZPO dafür oder dagegen. Die letzte Septemberklausur: OVG Münster vom 23.12.2009 15 A 2126/09. Medwedew setzt den Bürgermeister von Moskau ab. Eine Art Preußenschlag reloaded. Der Finanzminister geht für 4 Wochen in ein Krankenhaus. Könnte die Opposition den Rücktritt erzwingen, z.B. durch ein Misstrauensvotum? Der BGH verhandelt Mitte Oktober eine Abwandlung des Denkzettelfalls – 2 StR 434/10: ein Taxiräuber (knapp 21 und zur Jugendstrafe verurteilt – wie geht das denn? Knapp ist bei mir knapp drüber – ein gutes Pferd springt knapp) hat einen 67jährigen Taxifahrer fast totgeschlagen und ist mit der Beute inklusive Taxi weg. Rücktritt – Rücktrittswille trotz Zielerreichung? Er ist doch nicht vor Zielablauf abgedreht und hat bereut – er hat sein Ding durchgezogen.

Darf die Bundeszentrale für politische Bildung (was ist das rechtlich? Wikipedia weiß alles) einen Artikel kritisieren und sich für ihn entschuldigen? Der Professor hat erst beim BVerfG gewonnen – 1 BvR 2585/06. Der Staat darf Kunst/Wissenschaft nicht kritisieren, selbst wenn er sie bezahlt – der Fall hat absolutes alles für eine Examensklausur. BGH VIII ZR 319/09: der Mieter klagt auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, da der Vermieter nicht abgerechnet hat. Nach Urteilsverkündung rechnet der ab – § 767 II ZPO? Bei Aufrechnung und Anfechtung geht das nicht mehr – hier aber doch. Noch ein Nachtrag zu dem Vortragsfall am 24.9. – die Zuschauer hatten nicht den Eindruck, dass die Kandidaten diese BGH-Entscheidung (das Altenheim hatte es nicht fertig gebracht, die Klingelanlage in die Steckdose zu stecken) kannten. Wie kann das denn sein? Schadensersatzansprüche wurden nach 2 Minuten beendet, der Rest wurde mit GoA und § 812 verdödelt, die Prüfer hörten gar nicht mehr konzentriert zu. Und ein Nachtrag zur dritten Zivilrechtsklausur: die erste Abwandlung behandelte die sog. Ewigkeitshaftung – analog § 166 wird die Kenntnis des Vorstandes/Beigeordneten einer AG/Gemeinde dem ahnungslosen Nachfolger zugerechnet. Verena Becker – Anklage wegen Täterschaft, obwohl der BGH die U-Haft aufgehoben hat, da er maximal von Beihilfe ausgeht. Täterschaft, wenn klar ist, dass sie bei der Planung dabei war und beim Bezichtigungsschreiben? Mir würde das langen. Am Wochenende wird 20 Jahre Wiedervereinigung gefeiert – das war eine Serie von Einzelverträgen plus Beitritt nach Art. 23 GG a.F.. Der Supreme Court setzt wie das BVerfG – Lüth-Urteil – die Meinungsfreiheit hoch an. Die FAZ berichtet über die anstehenden Verfahren vom ersten Montag im Oktober an – da beginnt die Sitzungsperiode. Die EU-Kommission entscheidet am 29.9. über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich – diskriminierende Kollektivausweisung von Romas. Mal sehen, ob die sich das trauen und ob es Rumpelstilzchen noch gibt.

Am 27.9. kam als Klausur BVerfG 1 BvR 2150/08 – § 130 IV StGB. In der Prüfung Bönders/Kubink/Langen am 24.9. kam wohl ein anderer Vortrag als in Düsseldorf – nämlich der BGH-Klingelanlagenfall. Im Zivilrecht § 176 HGB analog bei der GbR, im ÖR Schulverweis von erzbischöflicher Schule, wenn eine 15jährige auf der Straße einen Joint raucht, im Strafrecht nimmt der Killer, der den Selbstmörder töten soll, das Geld und verschwindet plus der Vater des Amokläufers von Winnenden. Ein Vortrag dauerte 3 Minuten, die anderen 5 – 6 Minuten. Die Prüfung Stobbe/Müller/Krause am 24.9. im Zweiten: Im Zivilrecht will die Bank nur 50.000 von 60.000 € Kaufpreis für ein Fitnessstudio finanzieren – der Verkäufer quittiert, er habe die 10.000 schon bekommen. § 767 ZPO, wenn zur Abwendung der Vollstreckung geleistet wird? Im Strafrecht war ein Gesetzesentwurf zu diskutieren: Videoaufzeichnung von Vernehmungen in der Hauptverhandlung. Und Rücktritt: die Mutter hatte den Notarzt wegen eines Selbstmordversuches des Sohnes alarmiert, brauchte ihn dann aber selber, weil der Sohn sich auf sie stürzte und dann zu den Nachbarn rannte. um Hilfe zu holen. Im ÖR will der OB von Dortmund sich gegen herabsetzende Äußerungen des RP auf einer Pressekonferenz wehren. Die Prüfung Zimmermann/Pabst/Ruby am 24.9. – die Noten: 48 zu 83 (2+11), 25 zu 57 (11+7), 31 zu 68 (7+10), 34 zu 61 (3+8) und 36 zu 74 (5+11). Der Strafrechtsvortrag: A fährt  betrunken Rad und die auf dem Gepäckträger mitfahrende B fällt runter und bricht sich was. Wenn man den SV nicht richtig liest und meint, B wäre betrunken gewesen, ist das notenzehrend. Im Zivilrecht der Abschleppfall – BGH und Examensklausur. Im ÖR kam die Verlängerung der AKW-Laufzeiten – Zustimmungspflichtigkeit? Darf ein Ex-Präsident des BVerfGs Gutachten schreiben? Daraus kann man gut eine Klausur machen – Nebentätigkeitsverbot bei BGH-Richtern hinsichtlich Aufsätzen und Seminaren sowie die Rechtslage bei Ex-Richtern. Das Nebentätigkeitsverbot hat drei Gründe: die Richter sind sonst zu müde, sie machen einen käuflichen Eindruck und nehmen anderen Juristen die Arbeit weg.  Passt das auf Artikel- und Gutachtenschreiben oder geht Art. 5 III GG vor? Und eine alte Klausur: darf mit Zwangsgeld gegen verbotenes Schreddern in der Vergangenheit vorgegangen werden? Zwangsgeld als Bestrafung oder Erzwingungsmittel? § 60 II VwVG ist vor Jahren geändert worden – das war aber wohl nicht bekannt. Es ist immer gefährlich, im ÖR eine alte Examensklausur zu prüfen. Im Zivilrecht kam der Klingelanlagenfall – unberechtigte Mängelanzeige kann zu Schadensersatzpflicht führen – BGH. Der Inhalt der dritten Zivilrechtsklausur: Gemischte Gesamtvertretung – Gesellschafter mit Prokurist bei einer Zwei-Personen-Gesellschaft (wird für nicht zulässig gehalten, da der Prokurist dann König wird ohne das Haftungsrisiko zu haben – bei der OHG – hier haben wir aber eine GmbH, zudem ist das falltaktisch blöd, da dann sowieso ohne Vertretungsmacht gehandelt wird – dass der Bankangestellte sich wundern, wäre egal) macht Murks bei einer Bank, die sich wundert. Darf die Experimentierklausel des § 25 SchulG zu der Einführung der Gemeinschaftsschule führen und Abschaffung des Turboabiturs? Wir hatten auch nur 8 Jahre – Kurzschuljahr, Umschaltung von Osterabitur auf Sommerabitur – und aus uns ist auch noch was geworden. Wahlrechtsreform in England? Weg vom Mehrheitswahlrecht. Bei uns? Die leidigen Überhangmandate mit dem negativen Stimmgewicht.

Die Prüfung im Zweiten am 24.9. Fischer/Schrader/Börger – die Noten: 50 zu 102 (11+11), 34 zu 68 (7+9), 33 zu 80 (11+12), 24 zu 52 (4+8), 34 zu 90 (14+14). Der Vortrag: Sondernutzung durch ein geparktes Fahrzeug mit Verkaufsofferte hinter der Scheibe? Alles, was unter 11 Minuten 20 Sekunden war, wurde negativ bewertet. Im Strafrecht Sicherungsverwahrung, im Zivilrecht BGH: ist ein Fahrzeug mit Tageszulassung, das aber schon seit einem Jahr rumsteht, neu? Im ÖR die Augustklausur zu § 70 GewO. Die dritte Zivilrechtsklausur war vermutlich eine Kombination aus BGH XI ZR 389/09 und V ZR 133/08 (Plausibilität). Im Strafrecht sollte nach einem Raubüberfall (oder § 252 – man wird noch in den Räumen vom Wachmann erwischt, hat aber den Schmuck schon eingesteckt) thematisiert werden, ob das Opfer sich gemäß §§ 257 – 259 strafbar machen kann, wenn es die Veräußerung fördert, damit die Versicherung zahlt. Die Polizei soll im Ort, in dem Mirco entführt wurde, an einem Tag alle durchfahrenden Wagen geblitzt haben. Gibt die StPO das her? Rasterfahndung?

Darf der Stadtstaat Hamburg nach der Zeitungslektüre der Solariensteuer der Stadt Essen eine „Blaulichtsteuer“ nehmen? Ist das eine Gebühr – bezahle ich den Polizeieinsatz nicht schon mit meinen Steuern?Die Prüfung im Zweiten am 22.9. Thewes/Nagel/Pflege (phonetisch): das Vortragsproblem, Zahlung zwischen Anhängig- und Rechtshängigkeit hat keiner gesehen. Die Vorträge waren zwischen 7 und 9 Minuten lang (Im Zweiten!), einer wurde nach 12 Minuten abgewürgt. Im Strafrecht ausführlich Adhäsionsverfahren – eine Kandidatin hatte das noch nie gehört – und Selbstleseverfahren. Im ÖR der Vortrag mit dem behinderten Diplombibliothekar plus schlechter Note (wegen § 82 IX SGB IX gäbe es den Entschädigungsanspruch), im Zivilrecht Gang einer Akte. Die Prüfung am 8.9. Schüttpelz Hellebrand/Feldmann: ein Prüfer ist total protokollfest. Der Vorsitzende sagte, „Überraschen Sie mich jetzt bitte“ – was kam? Ein uralter Protokollfall. Im ÖR die Sexsteuer einer Gemeinde, im Strafrecht Strafbarkeit eines Schweizers, der Jürgen Schneider damals bei der Flucht nach Florida geholfen hat und Strafbarkeit, wenn jemand aus einem italienischen Hotel abhaut, ohne zu bezahlen sowie die Sicherungsverwahrung. In der Prüfung Weigend/Hoffmann/Kreße am 22.9. kam im ÖR die BVerfG-Entscheidung Erbschaftssteuer bei Lebenspartnerschaft, im Zivilrecht Leasing und im Strafrecht §§ 34 – 35. Übrigens zum Vortrag am 22.9.: § 12 sollte auseinandergenommen werden. Es spielte aber keine Rolle, dass die Presse wegen § 1 LPresseG polizeifest ist. Könnte es sein, dass die Prüfer das übersehen haben? Der EGMR rückt uns in Sache Kirche die Möbel gerade. Mormonen dürfen jemanden entlassen, der in der Beichte Ehebruch gestanden hat (Verwertbarkeit?). Ein Chorleiter, der eine Freundin hat, muss aber unbehelligt bleiben. Sind Loyalitätspflichten nun von der Art des Jobs abhängig? Was ist mit den anderen Privilegien der Kirchen? Tendenzbetrieb, kein § 138 StGB, §§ 166 ff. StGB? Das BVerwG hält nicht nur das Überholverbot für Lkws auf Autobahnen – das sei also doch eine Gefahrenabwehrmaßnahme und keine Klientelpolitik für PKW-Fahrer der Parteien – sondern sagt auch, dass ein Verkehrsschild innerhalb eines Jahres seit erster Kenntnisnahme verklagt werden muss. Darf der Soli jetzt noch genommen werden? Das ist eine simple Steuer, die Sektsteuer gibt es ja auch noch, obwohl das Kaiserreich die Flotte schon längst fertig hat. Ab dem 30.9. wird Verena Becker verhandelt. Laut FAZ hat Herr Buback trotz seiner eindringlichen Bitte kein gepanzertes Fahrzeug erhalten. Wie steht die Verurteilung nach § 129 a zum Mordvorwurf? Beihilfe oder Täterschaft? Verjährt auch Beihilfe nicht? Ein Tortenwurf auf Herrn Trittin bei einer Podiumsdiskussion. Die Diskussionspartnerin hat nichts dagegen – Strafbarkeit? In einer Prüfung am 22.9. kam ein Kandidat nicht zur vorgeschriebenen Uhrzeit zum Vortrag in den Saal sondern verschwand auf die Toilette. Nach 8 Minuten ließen die Prüfer ihn da rausholen. Für den Vortrag brauchte er dann aber nur 7 Minuten.

In der Prüfung Mansel/Nimtz/Krüger am 23.9. kam im ÖR das Glasverbot, im Zivilrecht zwei Erbrechtsfälle, im Strafrecht Rücktritt nach § 24 II. Die dritte Klausur im September: § 812 – Anweisungsfall. Der Vortrag am 22.9.: die Polizei hält einen Journalisten für einen Demonstranten, der auskundschaften will und unterzieht ihn einer Identitätsfeststellung und anderen Dingen. Unter welchen Voraussetzungen erreicht ein Hooligan die Löschung in der BKA-Kartei? §§ 8, 11 BKAG – BVerwG 6 C 5/09 vom 9.6.2010. Das BVerwG entscheidet am 23.9., ob das Überholverbotsschild für LKWs auf Autobahnen rechtmäßig ist. Könnte es sein, dass dieses nicht der Gefahrenabwehr dient sondern nur, dass PKWs schneller vorankommen? Fällt das Übersprühen eines älteren Graffittis mit einem neuen unter § 303 II? Das AG Bonn meint, nein, die alten wären vogelfrei. Eine Erzdiözese gründet eine Unternehmensberatung – Klosterbrauereien kennt man schon. Findet das BetrVG hier Anwendung oder erstreckt sich das Privileg des Tendenzbetriebes auf die Unternehmensberatung? Ich vermute mal, dass es seitens der Kirche gerne gesehen wird, wenn Kunden sich durch dieses Unternehmen beraten lassen. Das BVerfG hält Spick.mich – das Lüth-Urteil wird wie in der Genmilchentscheidung konsequent fortgestrickt. Die Stadt Essen erfindet eine Bräunungs- Solariensteuer – Art. 105 II a GG mit § 1 KAG. Die Gewerkschaften sind über den Beschäftigungspakt bei Siemens begeistert – kein Lohnverzicht bei Arbeitsplatzgarantie. Der Hund hat doch sicher Flöhe. Z.B. beim Verkauf wie bei BenQ. Ist der § 613 a Übernehmer daran gebunden?  Absatz I Satz 2 – und überhaupt Bindung an eine rechtswidrige Betriebsvereinbarung, die mit dem Burda-Urteil von 1999 nicht konform geht, es hat aber keiner geklagt? Moskau unternimmt einen neuen Anlauf, zu beweisen, dass der Lomonossow-Rücken sich bis zum Nordpol zieht. Man will die Bodenschätze verwerten. Die deutschen Atomkraftwerke sollen angeblich gegen die Cyberwaffe, welche gegen ein iranisches Atomprojekt erfolgreich eingesetzt wurde, immun sein. Das glaube ja noch nicht mal ich.

BVerfG: darf man von Gen-Milch sprechen, wenn die Kühe eventuell Genfutter erhalten? Der BGH meinte ja, Gen-Milch sei ein substanzarmer Begriff (das könnte man auch anders sehen), und das BVerfG hat das jetzt gehalten. Sollte man hier nicht den normalen Sprachgebrauch dahingehend verstehen, dass Genmilch etwas künstliches ist, was vielleicht Veränderungen im Körper verursacht, die nie mehr weggehen? Darf man mit Diaprojektor  seine Meinung an die Fabrikwand projezieren? War schon im Mündlichen dran. Hier noch die Noten vom 8.9. – Schmitz-Justen/Maske/v.Danwitz: 55 zu 102 (14+11), 52 zu 96 (11+11), 36 zu 67 (4+9), 46 zu 72 (5+7) und 43 zu 76 (9+8). Wenn Sie im Mündlichen einen Fall mit Ferkeln bekommen, ist das die erste (Jungbullen)-klausur aus dem September. Der Fall im Mündlichen am 17.9. waren gestohlene und wieder eingebaute Fliesen. Zweite Klausur zu § 828 II: ein 9jähriger wird beim inlaneskating angefahren, weil sein Vater nicht aufgepasst hat Gilt § 828 II  für die Haftung des Vaters aus § 823 I und § 832? Schlägt der auf Schadensersatzansprüche des Kindes gegen den KfZ-Halter durch – in § 254 I und dem gestörten Gesamtschuldverhältnis? Die FAZ berichtet über Trüffelsuche bei Sinzig. Wem gehören die Pilze im Wald? Ist die systematische Suche Diebstahl? Der BGH-Präsident unternimmt etwas gegen die Veröffentlichungen und Tagungsaktivitäten der BGH-Richter. Darf diese Nebentätigkeit untersagt bzw. nicht genehmigt werden? Kollision mit Art. 5 III GG? Es soll den ersten staatlichen Cyberwaffenangriff der Geschichte gegeben haben – auf eine Atomanlage im Iran. Ich rate mal, dass ein Staat, der auch mit I anfängt, dahinter stecken könnte. Ein Fall für Kapitel VII der UN-Charta? Der Iran wird das nie zugeben. Siemens schließt eine Gesamtbetriebsvereinbarung, nach welcher jegliche Kündigung der Zustimmung des Betriebsrates bedarf und das unbefristet. Dürfen die Mitwirkungsrechte des BetrVGes ausgedehnt werden? Oder sind die Themen des Gesetzes ein Numerus Clausus? Den Gewerkschaften wird hier das Wasser abgegraben. Es könnte ja Betriebsräte geben, die aus vielerlei Gründen handzahm sind. Die SZ fragt Prof. Henssler, ob Juristen Abstraktionsfähigkeit lernen müssten. Juristen lernen viel zu viel Abstraktes. Jedenfalls bis zum 2. Examen sollte der Fallbezug trainiert werden. Hat er nicht gesagt. Das LG Bonn verhandelt, ob Nerze auf einer Farm wegen des Betretens durch ein Fernsehteam trotz Verbotsschildes an Stress gestorben sind. Da gibt es ein älteres BGH-Urteil zu Schweinen, die in einer Massentierhaltung durch einen Unfall auf der Landstraße die Krise kriegten. Nein, das ist das Risiko dieser Tierhaltung. Aber bei Betreten trotz Verbotes?

Die StA München stellt den Einstellungsbeschluss 125 Js 11736/09 als Download zur Verfügung. Was ist, wenn jemand die da genau angegebene Tablettenmenge schluckt und sich dadurch das Leben nimmt? Die erste Septemberklausur soll der verkleidete Jungbullenfall gewesen sein. Könnte es sein, dass Frau Ey sich den kleinen Scherz erlaubt hat, am Freitag die Klausur vom Montag zu prüfen? In der Prüfung Küppers/Paeffgen/? am 17.9. kam im Strafrecht § 257 c StPO und alles zur Heimtücke. Im Zivilrecht will ein Pferdehalter weiter seine Pferde auf der jetzt aber an einen Dritten verpachtete Wiese grasen lassen. Pacht bricht nicht Leihe? Die Prüfung Bönders/Michels/Klocke im Zweiten am 16.9.: im Zivilrecht Vormerkung, im Strafrecht bekommt eine Lehrerin Freikarten vom Phantasialand – § 331 – 30 Tagessätze. Im ÖR erhält eine besuchende Staatssekretärin eine Festschrift der Fachhochschule geschenkt – Verweis. Sehr praxisnah. Die SZ berichtet über Carrotmob – man verspricht den Laden leerzukaufen, wenn der Inhaber eine stromsparende Kühltruhe anschafft. § 299 oder sogar Nötigung? Der Deutsche Juristentag am Wochenende veranlasst die Zeitungen, über die Themen zu berichten. Am politisch interessantesten – schau an, bei den drögen Juristen – ist nach deren Meinung die Vielfalt der atypischen Beschäftigungsverhältnisse – Minijobs zum Beispiel.

In der Prüfung Ey/Zieschang/? am 17.9. kam als Vortrag BGH NJW 1979 s. 714: der Anwalt im Krankenhaus schenkt seiner Nichte (hier Freundin) ein Gemälde, der Bürovorsteher hat aber noch den Zweitschlüssel. Abwandlung: der Anwalt sagt dem Bürovorsteher, er unterstehe jetzt der Befehlsgewalt der Freundin. Zusatzfrage: Kontrahierungszwang. 3 von 5 Leuten haben Eigentum durch Schenkung übergehen lassen. Im Zivilrecht kam der Jungbullenfall in Verkleidung. Im Strafrecht Ladendiebstahl in bekannter Konstellation, im ÖR VG Aachen polizeiliche Maßnahmen beim Public Viewing bei der EM 2008. Ist derjenige, welcher der Amokschützin in Lörrach die Waffe verschafft hat, strafrechtlich für ihre Tat verantwortlich? Mal angenommen, sie hat sich diese illegal besorgt. Ist es vorhersehbar, dass eine Frau Amok läuft, obwohl das wohl noch nie passiert ist? Ferdinand Piech bringt seine Porsche-Anteile in österreichische Stiftungen ein. Einige Kinder sehen erbmäßig ihre Felle davon schwimmen. Kann man dagegen was tun? § 2287, wenn es einen Erbvertrag gibt? Die Justiz sieht sich Litigation-PR-Profis ausgesetzt, wie im Fall Emmely, meint die FAS. Noch hat die Justiz die Deutungshoheit wegen § 169 GVG. Darf die Justiz über § 4 LPresseG hinaus aktive Pressearbeit machen?

Die Prüfung im Zweiten am 16.9.: der Vortrag: Verwertbarkeit des Abhörens des Gesprächs des beschuldigten Ehemanns, der seiner Ehefrau im Besuchsraum der Haftanstalt die Tat in allen Einzelheiten schildert? In der Prüfung Becker/Rubel/Wahrendorf kam im ÖR die Examensklausur und VG Düsseldorf, dass das Ratsmitglied über eine nicht öffentliche Sitzung in den Medien berichtet. Im Strafrecht verbessert ein Lehrer eine Klassenarbeitsnote, weil das Mädchen sich von ihm mit Bauchnabel fotografieren lassen soll. Plus Kachelmann – Ergänzungsschöffen – Hilfsschöffen. Und Adhäsionsverfahren. Im Zivilrecht Mahnverfahren plus Verwertbarkeit eines Telefonatsmitschnitts ohne Wissen des Anrufers. Die FAS schreibt, dass Herr Wulff in der Sache Sarrazin Partei und nicht Schiedsrichter gewesen sei. Vielleicht eine Retourkutsche gegen die SPD, da sie ihn nicht mitwählen wollte, falls man das so sehen sollte? Darf der Bundespräsident gestaltend wirken?

Das VG Köln – 20 K 441/10 – hat nun das Glasverbot gekippt, da überhaupt keine Gefahr vorgelegen habe. Die Eilentscheidungen sind demnach grottenfalsch gewesen. Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, es kann mich doch niemand hindern, klüger zu werden. Bekommen die Kioskbetreiber, die vor dem VG und dem OVG im Eilverfahren unterlegen sind, nun Entschädigung? Kann die Stadt Köln nun im nächsten Jahr per Satzung die Frage in ihrem Sinn regeln? Das Besteck des OBG ist stumpf geworden. Die FAZ referiert die Peterle-Dr. Wittig-Entscheidung zu § 216, da die StA München nun geklärt habe, dass die Phase der Bewusstlosigkeit des Selbstmörders keine Strafbarkeit des Helfers begründen könne. Man darf also wohl jetzt dabei sitzen bleiben und warten, bis es zu Ende geht. Die Welt bringt das Schild „Kinder haften für ihre Eltern“ und bespricht das BGH-Urteil zum Elternunterhalt. Die EU zofft sich mit Sarkozy, eine kollektive Ausweisung sieht das EU-Recht nicht vor. Individuell geht hier aber aus Praktikabilitätsgründen auch nicht. Wenn man in der Nähe dieser Zeltstädte wohnt, sieht man das möglicherweise etwas anders. In Münster wurden vor Jahren mal Friedhofskränze ausgelegt, das Lager war am nächsten Tag leer. Darf der Staat so vorgehen?

Letzte Woche waren in einer Prüfung die Vorträge bis auf einen wieder mal erbärmlich kurz, den Kandidaten wurde daraufhin vorgehalten, dass sie nicht genug in die Tiefe gegangen sind und sich nicht am Sachverhalt abgearbeitet haben. Ein Vortrag mit exakt Ende beim Pieps wurde mit 14 Punkten belohnt. Die Prüfung Hillgruber pp am 15.9.: im Zivilrecht sollte man die Schwächen des Deliktsrechts nennen plsu Juni-Klausur, der eingerußte Balkon. Im ÖR Rückforderung von überzahlten Beamtenbezügen, im Strafrecht eine Beziehungstat zur Ex. Der Vortrag am 16.9. – Strafrecht – der klassische Pampersfall – OLG Hamm1988  dann OLG Düsseldorf Winkelschleiferfall – OLG Zweibrücken CD-Milchflaschenfall – man packt die Kamera in einen Pamperskarton und fährt durch die Kasse. Zweiter Teil: in der JVA sticht ein Häftling amateurhaft und unhygienisch sowie gegen die Hausordnung aber für eine Schachtel Zigaretten ein Tattoo. In der Zivilrechtsprüfung Prof. Jox kam BGH: wie schnell muss der Käufer eines mangelhaften Autos ein neues kaufen? Das BVerfG hat nun zum zweiten Mal eine Missbrauchsgebühr gegen einen Anwalt erlassen. Steht das in § 34 II BVerfGG drin? Ne, Art. 12 I 2 GG verlangt eine ausdrückliche Benennung, da bin ich aber sicherlich Mindermeinung. Da kann nur der EGMR helfen. Der Vortrag am 15.9.: OVG Berlin-Brandenburg 3 B 29.09 – hat ein Schüler Anspruch auf ein Gebet in der Schule? In der Prüfung Kubink/Gehle/Horst kam im Strafrecht BGH: der Geisterfahrer-Selbstmörder überlegt es sich in letzter Sekunde anders und macht das Licht wieder an. Im ÖR Kann das Ordnungsamt das Fällen von Bäumen durchsetzen, die Verfügung ist 13 Jahre alt und der Staat ist gemäß § 928 BGB Eigentümer aber noch nicht eingetragen? Im Zivilrecht wird einem GmbH-Geschäftsführer gekündigt. Der FC Bayern erstattet gegen einen Schweizer Funktionär der UEFA (wo sitzt die? Jedenfalls nicht in Deutschland) Anzeige wegen Verleumdung – er soll behauptet haben, der FC habe Spiele verschoben. Zuständigkeit? Die FAZ berichtet von einem Gemälde, das ein Esel gemalt haben soll. Ist das Kunst? Die SPD tobt – sie hat sich nach Meinungen der Zeitungen in der Sache Sarrazin vergallopiert. Sie will ihn rauswerfen und der Bundespräsident gibt ihm 1.000 € pro Monat mehr. Darf Herr Wulff das? Ohne Gegenzeichnung durch die Kanzlerin und vor allem präjudizierend für die Bundesbank? Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers in Winnenden beginnt. Die zunächst angerufene Jugendkammer hatte nicht wegen fahrlässiger Tötung eröffnet aber dann an die Große Strafkammer verwiesen. Die hat wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Wer findet am schnellsten die Vorschriften zu diesen Vorgängen? Vorrunde bei Günther Jauch. Die Kachelmannverteidiger wollen eigene Gutachter in den Prozess reindrücken – § 244 IV 2? Der Angeklagte hat nach den Zeitungen den schwersten Fehler bei seiner Festnahme gemacht. Die Zahl der festgestellten SMS stimmt nicht mit seiner Einschätzung der Beziehung als Nichtbeziehung überein. Man sollte also bei jeder Festnahme den Mund halten.

BGH XII ZR 118/08: haftet der Probekäufer eines Motorrollers, wenn bei der Probefahrt ein Dritter fährt und das Fahrzeug zerstört? Gilt hier § 603 S. 2? Man hätte da keine Probleme, wenn in dem  Kauf auf Probe eine Leihe enthalten ist. Hier war es aber nur eine Probefahrt. Die letzte Klausur im Zweiten im September: das Glasverbot – OVG Münster 5 B 119/10. Die Kommission will Frankreich wegen der Ausweisung der Roma vor dem EuGH verklagen. Manche Zeitungen schreiben von einem Strafverfahren, was aber wohl nicht wortwörtlich gemeint ist. Darf ein Staat eine Bevölkerungsgruppe „diskriminieren“? Gilt das Verbot nur für Staatsangehörigkeiten? Schützt das Völkerrecht Sorben, die dänische Minderheit, Basken und Romas? Wie wäre das bei uns, wenn ein Platzverweis wegen fehlender Toiletten ergeht? Der EuGH beschäftigt sich demnächst mit der tariflichen Altersbegrenzung auf 65 Jahre. Ein Oberstaatsanwalt und eine Putzfrau klagen. Das Arbeitsgericht Hamburg  – 21 Ca 352/08 – hat gerade einem Arbeitnehmer Recht gegeben, der mit 65 nicht aufhören will. Die entgegenstehende Betriebsordnung sei unwirksam. Laut FAZ sagt der Senatsvorsitzende des BAG, der die Vergangenheit der Tarifeinheit vertritt, dass diese 1957 erfunden worden sei, weil die Richter damals noch nicht so ans Gesetz gebunden wären. Aha. Nur hat sich das bis 2010 fortgesetzt und nach meiner Erinnerung hatte man in Weimar den Rechtspositivismus, vorallem auch in der NS-Zeit. Die Richter, welche die Nürnberger Rassegesetze anwandten, rechtfertigten sich ja damit, dass die Bindung ans Gesetz herrschendste Meinung gewesen sei. Bei der Love Parade scheinen alle Fehler gemacht zu haben, der Veranstalter, die Polizei, die Stadt. Wer ist nun strafrechtlich verantwortlich? Eine Fortsetzung des Erdal-Spray-Falls und der Bad-Reichenhall-Entscheidung. Gilt § 830 im Strafrecht? Der erste offizielle Papstbesuch in England seit 1534. Das hat was. Rom hatte Heinrich den VIII. gehindert, durch eine neue Frau für einen legitimen männlichen Thronfolger sorgen zu können. Die Uni Greifswald will Neonazis per Kleiderordnung raushalten. Gibt das HochschulG NRW für Bonn so was her? §§ 27, 59? Das seh ich nicht.

Die Prüfung am 10.9. Stobbe/Zieschang/Klümper – die Noten: 36 (8+8), 33 (5+6), 35 (8+4), 39 (10+12), 37 (8+8) – die erste Note ist die des Prüfungsgesprächs – im Zivilrecht BGH: die Bank will nur einen Teil des Kaufpreises einer Praxis finanzieren, deshalb wird der andere Teil als Darlehen gegen Gemälde gekennzeichnet. Der alte § 607 mit der Realvertrags- und Konsensualvertragstheorie, was alte Leute wie ich kennen. Womit wieder bewiesen ist, dass Prüfer nicht immer das prüfen, was Sie gelernt haben sondern was sie gelernt haben. Im Strafrecht Diebstahl und Konkurrenzen, im ÖR § 41 WaffenG – wie gehe ich mit einer fremden Vorschrift um. Die Noten in der Prüfung Hauck/Preuß/Trunk am 10.9.: 62 zu 10 (8+10), 42 zu 93 (12+13), 44 zu 91 (11+12) und 47 zu 90 (7+12). Die erste Klausur im ÖR im Zweiten: VG Hamburg 2 E 345/09 – Schulbesuchsverbot, weil ein Schüler die Masern hat. Wieder ist die schwierigste Frage: wo steht was dazu? Sartorius Ergänzungsband 285. Im Mündlichen wurde mal die Strafbarkeit von Müttern durchgeprüft, die Mumpsansteckungskinderfeten veranstalten. Kachelmann: wie immer kommt der Spruch von der 35- bzw. 37jährigen Erfahrung des Verteidigers. Ich fang da immer an zu lachen. Kann die Verteidigung etwas gegen die Choreographie der Zeugenvernehmungen ausrichten? §§ 244, 245 helfen da wenigst. Balconing – am Ballermann bringen sich Touristen fahrlässig um, indem sie vom Balkon in den Swimming Pool hüpfen. Haftung des Hotels – zivil-, strafrechtlich und polizeirechtlich? 20 Jahr 2+4 Vertrag – analog Art. 59 II GG – unser Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg.

Der Vortrag am 9.9.10 im Zweiten: der Empfänger einer unbestellten Ware verschenkt die weiter – strafbar unter Berücksichtigung des § 241 a? zweiter Teil: die Nachbarin bestellt, um die Kollegin zu ärgern, für die 4 Pizzen. Der Vortrag am 10.9. im Zweiten Reitze/Hüffner/Anders: ein Paar mit Hunden trennt sich, mehrfache verbotene Eigenmacht gegenseitig – e.V. – § 864 II analog? Im ÖR Staatsorganisationsrecht und § 32 BVerfGG gegen einen Gesetzesentwurf. Im Zivilrecht Gesellschaftsrecht, im Strafrecht durchsucht die Polizei nach einem Marihuana-Fund beim Beifahrer zuhause und wird auch da fündig – BGH? In der Prüfung am 8.9. der Vortrag – Haftung des Vereinsvorstandes – neue Vorschriften. In der Prüfung Lepa/Schulze/Baden Atomgesetz im ÖR, im Strafrecht isst jemand in der Warteschlange in der Mensa schon den Salat auf. Darvf eine Schöffin ein Kopftuch tragen? Im Zivilrecht wehrt man sich gegen die Überwachungskamera des Nachbarn, die ja anders ausgerichtet werden könnte – Zeitung neulich. Die Prüfung am 7.9. im Zweiten – der Vortrag: auf die Stellenausschreibung der Stadt Düsseldorf bewirbt sich ein behinderter Bibliothekar mit schlechten Noten und klagt nach Ablehnung auf Entschädigung – Rechtsweg nach § 54 BeamtenstG? §§ 82 SGB IX ff. – AGG? In der Prüfung Zimmermann pp. kam der Jungbullenfall nur mit Pelzmänteln. Im Strafrecht Trunkenheitsfahrt. Die Prüfung am 10.9. in Düsseldorf Prof. Preuß u.a.: im Zivilrecht eine Vormerkungsklausur, im Strafrecht die Promillegrenzen, ein bißchen StPO, im ÖR Widerspruchsverfahren – sehr praktisch, da dieses ja fast ausgestorben ist. Unterstellt, Ground Zero läge in Köln. Dürfte dann in Sichtweite eine Moschee genehmigt werden? Der Strafprozess gegen den Vater des Amokläufers in Winnenden beginnt. Was ist ihm vorzuwerfen? Hat er den Code zum Waffentresor verraten oder nur zu einfach gehalten? Es soll ein Zeichen gesetzt werden, der Generalstaatsanwalt soll nach einer Zeitung eine öffentliche Verhandlung statt eines Strafbefehlsverfahrens angeordnet haben. Nach der FAZ habe die Kanzlerin in Sachen Atomausstieg von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht. Die Richtlinienkompetenz in Art. 65 ist eine Idee Adenauers und hat nur symbolischen Charakter. Wenn nämlich die Kanzlerin gegen die Mehrheit ihrer Minister entscheidet, ist sie die längste Zeit Kanzlerin gewesen. Aber wenn dieser Autor schon meint, Art. 11 der Hessischen Verfassung gelte für die Bundesbank…. Herr Gabriel leidet an Gedächtnisverlust – der Deal mit der Atomlobby missachte das Parlament. Hat er das Gerhard Schröder damals auch gesagt? Wesentlichkeitstheorie?

Die zweite Strafrechtsklausur im Zweiten – Manipulation beim Black Jack – wie das geht, kann man beim Arbeitsgericht Dortmund vom 29.5.2000 – 9 Ca 959/99 – nachlesen. In der Hasspredigerprüfung am 10.9. soll das Versammlungsgesetz abgelehnt worden sein, weil eine religiöse Veranstaltung vorläge. Ich würde sagen, dass ist eine antireligiöse Veranstaltung, die Vorschrift ist für Fronleichnamsprozessionen gemacht worden. Vor allem hätte man ja das seltsame Ergebnis, dass religiöse Veranstaltungen nicht nur angemeldet werden sondern genehmigt werden müssen, was dem Privilegierungsgedanken zuwiderläuft. M.E. ist das Versammlungsgesetz nicht anwendbar, weil es keine Ermächtigungsgrundlage enthält, dem Koranverbrenner zu verbieten, aus dem Haus zu gehen. Alles andere würde ja außer der Schutzhaft nichts nützen. Und die könnte unverhältnismäßig sein.

Der Vortrag am 10.9.: Anstellungsbetrug – jemand bewirbt sich an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl als Assistent mit einem Phantasiezeugnis -er wird einer Bewerberin vorgezogen. In der Prüfung Kaufmann-Fund/Gehle/Steinbeck wurde der Hassprediger zwei Mal geprüft: ist er strafrechtlich wegen Tötungsdelikten verantwortlich, wenn nun Leute umgebracht werden? Im ÖR – ist das eine Versammlung? § 17 VersG? Erlaubt die Religionsfreiheit so ein Happening? Im Zivilrecht läuft ein Rennpferd in die Zuschauermenge. Im ÖR: kann das Wahlrecht in Chile (da kenn ich mich besonders gut aus) auf Deutschland übertragen werden?

Der Inhalt der Prüfung von Danwitz/Schmitz-Justen/Maske am 8.9.: im Zivilrecht BGH – § 1357, wenn der Ehemann 0190er Nummern anruft? Im ÖR ein Abschleppfall, im Strafrecht StPO – Der Wahrsagerinnenfall – und der Hundedieb bringt auf den Suchzettel den Hund und kassiert den Finderlohn. Der BGH lässt Apothekenrabatte ab 5 € nicht zu, dadrunter weiß man noch nicht genau. Preisbindung – warum wird das nicht dem EuGH vorgelegt? Die österreichische Buchpreisbindung war unzulässig – C-531/07. Unterschied? Da das BSG Versandapotheken wie Doc Morris nicht unter das deutsche Recht fallen lässt, soll der Gemeinsame Oberste Senat angerufen werden. Warum nicht direkt der EuGH? Köln führt die Bettensteuer ein, die LReg genehmigt – bezeichnet wird diese als Kulturförderabgabe (das ist ja schon wieder ulkig). Die Landesregierung will eine Rekordneuverschuldung um die 8 Milliarden veranstalten – ich dachte, wir hätten eine Schuldenbremse – oder doch erst in ein paar Jahren? Muss das Land da aber nicht in einem vorauseilenden Gehorsam jetzt schon darauf hinzielen? Professor Zimmer schreibt in der FAZ über das Bankenrettungsgesetz – eine Bank soll auf eine andere übertragen werden können, wenn sie schief liegt. Art. 14, Art. 15 GG? Die FAZ meint, ein Hassprediger dürfe in den USA einen Koran öffentlich verbrennen. Bei uns fällt das unter § 166 StGB. Aber: was macht man mit ihm? Ingewahrsamnahme nach § 35 PolG? Gefährderanschreiben, Hausarrest wie bei Hooligans? Die erste Strafrechtsklausur im Zweiten: Komasaufen – BGH 5 StR 31/10 – LG Berlin 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08).  Die FAZ stellt die Geschichte des § 266 in seiner heutigen Fassung dar. Von 1876 bis 1933 waren nur aufgelistete Berufe erfasst, die Nazis haben die Liste gestrichen, um Schiebertum (? Was ist das? Wucher?) und Korruption zu bekämpfen.

Die Noten am 8.9. aus der Prüfung Schmitz-Justen,Maske/von Danwitz (inhaltlich die Tage): 55 zu 102 (14+11), 52 zu 96 (11+11), 36 zu 67 (4+9), 46 zu 72 (5+7), 43 zu 76 (9+8). In der Prüfung Limpens/Faßbender/? kam Honeywell im ÖR, im Zivilrecht Bürgschaft, im Strafrecht killt der Täter einen Köter, der einen Rentner angreifen will. Der Vortrag am 8.9.: Verdachtskündigung und Spielregeln der betrieblich veranlassten Tätigkeit. In der Prüfung Baxpehler/Manderscheidt/Kubink die Noten: 39 zu 79, 50 zu 93, 43 zu 96, 28 zu 61 und 31 zu 66. Im ÖR die Maiklausur, im Strafrecht die Klausur November 08 plus StPO light, im Zivilrecht Nachbarrecht – Grillgerüche, streunende Katzen, Teichmücken. Nehmen wir mal an, ein deutscher Hassprediger will am 11. September in Köln öffentlich einen Koran verbrennen. Ist die Religion polizeifest? Nehmen wir mal an, Frau Merkel ist bei der Preisverleihung an den Mohammed-Karikaturisten dabei und beglückwünscht ihn. Darf der Staat Kunst bewerten – positiv oder negativ? Nach meinem Eindruck ist die FAZ voll auf die Linie Sarrazin eingeschwenkt – nach dem seltsamen rechtlichen Hinweis auf Art. 11 der hessischen Verfassung nun heute seitenweise weitere Bedenken gegen den Rauswurf. Die Presse jagt in Rudeln, hat mal Mario Adorf in einem Film gesagt. Der EuGH – C-316/07 – kippt nun endgültig mit sofortiger Regelung unsere Glücksspielregelungen – § 284 StGB ist nun mausetot.  Da ist der EuGH mal zu loben. Angeblicher Kampf gegen die Spielsucht aber Werbung im Fernsehen. Das beißt sich. Auch hier hat das BVerfG falsch gelegen. Das VG Schwerin meint, die Kosten des Grillfestes mit dem US-Präsidenten müssten nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen gelegt werden. Am 7.9. wurde im Zweiten die BVerfG-Entscheidung zu § 266 geprüft.

Die FAZ bespricht BAG 5 AZR 253/09 – kann man per vertraglicher Gerichtsstandvereinbarung den Rechtsweg bestimmen und so dem BAG die vorläufige Deutungshoheit über Geschäftsführer geben? Offensichtlich ja, aber mich würde doch interessieren, wie. § 2 IV ArbGG! Ist ein GmbH-Geschäftsführer Verbraucher? Folgefragen: wie bei einem Vorstand oder einer Ein-Mann-GmbH, wie bei einem OHGisten? Gilt § 310 IV BGB analog? Die FAZ meint, Art.11 der Hessischen Verfassung gelte für Herrn Sarrazin – Meinungsfreiheit über Dienstverhältnis. Entweder die Bundesbank zieht aus Frankfurt fort oder wir müssen eine andere Lösung finden. Im Examen gilt: Artikel aus der Hessischen Verfassung sind verfassungswidrig. Hilft Art. 142 GG? Die Welt meint, dass die Europäische Wirtschaftsregierung komme. Wir müssen unseren Haushalt wie ein Hausaufgabenheft zum Abzeichnen vorlegen. Das letzte Vorrecht des Bundestages, das Haushaltsrecht, ist damit futsch. Die vierte Klausur im Zweiten: Reisevertragsrecht – es wird der Robinson Club vereinbart, der Gast wird aber in einem anderen Hotel einquartiert und zieht selbsttätig in den Robinson Club um.

Wie lange müssen die Dominik-Brunner-Täter einsitzen? § 88 II JGG – nach einem Drittel ist die Entlassung möglich, das sei aber in Bayern selten, schreibt eine Zeitung. Der Haupttäter will die Geschichte vermarkten – kann die Justiz wegen ihrer Kosten bzw. die Opferfamilie darauf zugreifen? Das StPO-Arrestverfahren nach § 111 c ff.. geht nicht, da es keine Forderungen erfasst. § 823 I bzw. § 812? Herr Gabriel verspricht, die Laufzeitverlängerung der AKWs rückgängig zu machen, wenn er an der Regierung sei. Geht das nach §§ 54 ff.. VwvfG? Gilt nicht Pacta sunt servanda oder eher nicht, da es um Gefahrenabwehr geht? Darf die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates die Verlängerung beschließen? Man schnuppert Morgenluft aus dem zweiten Luftsicherheitsgesetz des BVerfG. Herr Papier soll in seinem 11 Seiten langen Gutachten aus Art. 87 c GG die Zustimmungsbedürftigkeit herauslesen. Die dritte Klausur im Zweiten: Erinnerung der gepfändeten Schuldner-Ehefrau und GmbH – eine Armbanduhr mit Initialen, eine ausgebaute Alarmanlage etc.. Nett. Im Vortrag am 1.9. sollte eine AGB-Prüfung erfolgen – das BGH-Urteil, dass Private sich AGBs aus dem Internet oder vom Gebrauchtwagenhändler besorgen können, ohne diese „zu verwenden“ spielte wohl keine Rolle – aus welchem Grund auch immer.

In der Prüfung Dabitz/Stylianidis/Zieschang kam im Zivilrecht die Bowlingbahn – BGH XI ZR 156/05 (klausur), im ÖR Baurecht und Analogieverbot im ÖR – anhand § 41 PolG – ist das Eintreten der Tür durch diese Vorschrift abgedeckt? Im Strafrecht kam der klassische BGH-Fall – der Mieter öffnet den Gashahn, er schließt ihn dann wieder, lässt aber die Evakuierung der Mitmieter nicht zu – hat er für § 24 I genug getan? Der Vortrag am 1.9.: BGH – haftet ein privater Autoverkäufer für die Unfallfreiheit des Wagens trotz Haftungsausschluss? Es kommt drauf an – BGH VIII ZR 209/05 – 330/06 – 67/09. In der Prüfung Hammerschlag/Klein-Blenkers/Kamp im Zivilrecht: muss ein Mieter die Grunderwerbssteuer zahlen, wenn deren Umlagefähigkeit nicht im Mietvertrag steht, er diese aber schon Jahre lang bezahlt hat? BGH VIII ZR 146/03. BGH: ein Anwalt haftet auch dann, wenn das Gericht den gleichen Fehler gemacht hat. ÖR: Durchsuchung bei einer Zwangsvollstreckung. Im Strafrecht  Verabredung zum Mord. Noten: 42 zu 83 (11+10), 32 zu 67 (8+9)und 26 zu 57 (4+9), 35 zu 81 (10+12)und 44 zu 84 (10+10). Die FAZ diskutiert die Versorgungsbezügefolgen bei einem Rücktritt des OB in Duisburg – § 119 LBG.

Es wird diskutiert, ob der Bundespräsident befangen sei, da er der Bundesbank empfohlen hat,  Herrn Sarrazin zu entlassen. Hat er sich nur in der Sache eingelassen oder zur Person, kann man das trennen? Welche Vorschriften gelten hier – VwVfG? Oder gibt es da eben keine Befangenheit? § 11 II Nr. 7 KostenO, die Kostenermächtigungsgrundlage für Abschleppkosten z.B., ist durch § 20 Vo VwVG-NRW seit Dezember 09 abgelöst worden – peinlich, ist mir bisher nicht aufgefallen. Die Tagesschau am 3.9. meinte, im Bundesbankgesetz stünde zur Abberufung nichts drin, man müsste § 7 zur Einstellung spiegelbildlich nehmen. Zur Abberufung des Bundespräsidenten und des Bundestagspräsidenten steht auch nichts im GG (abgesehen von der Präsidentenanklage), daraus zieht man aber den Schluss, dass eine Abberufung gar nicht geht. Herr Sarrazin hat einen Anstellungsvertrag. Also springen wir ins BGB. Wenn der weg ist, kann er auch kein Amt mehr haben. Andernfalls wird ja der Einfluss der Politik auf die Bundesbank ausgeübt, was man wegen der gefügigen Reichsbank in Inflationszeiten nicht mehr haben wollte. Manche fragen, ob das nur für Währungsfragen gilt, um die es bei Herrn S. nicht geht.  Also ein bisschen politische Unabhängigkeit? Ein bisschen schwanger geht nicht. Die erste Klausur im Zweiten im September: ein normaler Verkehrsunfall – es lohnt sich, im Referendariat tatsächlich in der Anwaltskanzlei zu arbeiten und nicht nur ein Zeugnis abzuholen und Skripten durchzuarbeiten. Zweite Klausur: Starre Schönheitsreparaturfristen, allerdings haben die Mieter stark geraucht, so dass die Wohnung entsprechend aussieht.

Die Entscheidung in der causa Sarrazin liege nun beim Bundespräsidenten, formulieren die Zeitungen. Das liest sich wie ein Superprüfungsrecht. Widerspricht das dem Unabhängigkeitsgebot der Bundesbank  (übrigens eine oberste Bundesbehörde, also dem Organstreitverfahren ohne größere Verrenkungen zugänglich) von der Exekutiven? Da Herr Sarrazin nur einen Anstellungsvertrag hat, der kein Arbeitsvertrag sein dürfte, ist § 626 zu prüfen – mit Lüth-Urteil – Vorrang des Art. 5 I GG. Wie würden Sie entscheiden?  Formal: ist § 623 zu beachten? Und die Zwei-Wochenfrist des § 626 II? Der EGMR traut sich was – er gibt uns eine Frist, was gegen überlange Gerichtsverfahren zu tun. Als altmodische Völkerrechtsorganisation haben seine Aufträge nicht die Wirkung von Sicherheitsratsresolutionen oder EU-Verordnungen. Oder doch? Ich glaube, ich muss mal in die EMRK schauen. Art. 41 und 46 („Die HÖHEN Vertragsparteien…“) geben das nicht her. Ein ausbrechender Rechtsakt im Europarat? Der Prozess Kachelmann steht an. Die FAZ gibt allgemeinjuristische Fragen und Antworten, mit denen man wenig anfangen kann.

Der erste Teil der Strafrechtsklausur soll an BGH 1 StR 272/09 vom 12.1.2010 angelehnt sein. Die FAZ schreibt nun doch über die Honeywell-Entscheidung. Der Bundesgesetzgeber habe den EuGH die Kartoffeln aus dem Feuer holen lassen – der Bundestag traue sich ans Arbeitsrecht nicht ran. Für die 16 Jahre Kohl stimmt das – erst als die Abwahl 1998 in Sicht war wurde der Schwellenwert des § 23 KSchG geändert. Schröder hob das bei Amtsantritt wieder auf und ändert im Kohlschen Sinne zurück als seine Abwahl anstand. Der EuGH behandelt unsere soziale Errungenschaft, die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer, als sittenwidrig, als Diskriminierung. Unsere Einstellung zu Laserdromes lassen sie dann aber so stehen, obwohl andere Staaten das lockerer sehen. Reine Politik. Darf England den Hafen von Dover, der privatisiert werden soll, gegen ausländische Investoren schützen? Vergleichbar mit Heathrow oder mit VW? Sind goldene Aktien hier zulässig oder eine unzulässige Diskriminierung von Ausländern? Seit 1066 ist keiner mehr einmarschiert und nun kauft der ehemalige Erzfeind, ein Franzose, einfach den Hafen? Die Berliner SPD will Herrn Sarrazin mit einer Sofort-Ausschluss-Klausel entfernen. Die dürfte nicht dem Demokratiegebot der Parteien entsprechen. Die Bundesbank macht den Eindruck eines Schißhasen – man könnte ja einen Prozess gegen ihn verlieren.

Das OLG Hamm meint nach der FAZ, dass Asset Deals auch dann einer notariellen Beurkundung nach § 311 b bedürfen, wenn sie das gesamte Vermögen erfassen. Ist die Vorschrift auf Kapitalgesellschaften anwendbar? Die können ja nicht zur ARGE und Hartz IV beantragen. Pforzheim organisiert Busse und Bahnen nun mit Hilfe eines Verkehrsvertrages mit einem Investor – Public Private Partnership. Muss die Verlängerung der Laufzeit der Atomkraftwerke von der Zustimmung des Bundesrates getragen sein? Art. 84 I GG – Herr Papier soll ein 11 Seiten kurzes Gutachten geschrieben haben. Darf ein Ex-Präsident sofort als Gutachter der Regierung arbeiten? Ein Geschmäckle hat das schon.

August: Das dürfte das Ende der Stundensätze bei BMW sein – BGH VI ZR 259/09. Herr Hammerschlag hat im Probeexamen am 27.8. die Oktoberklausur geprüft – Herr Schmitt  eine Woche vorher den Vortrag mit dem Schneeschippen und der gefallenen Mieterin – mit dem Hinweis, dass Vorträge gerne im Prüfungsgespräch recycelt werden – das wussten wir schon vorher, aber man ist dankbar für jede Bestätigung. Die Zeitungen fragen, wie die Bundesbank mit Herrn Sarrazin fertig wird – die Entlassungsprozedur ähnelt der eines Ministers. Nun will die Bundesbank ihn aber nicht entlassen. Kann die Kanzlerin diese unabhängige Bundesoberbehörde zwingen oder das BVerfG? Hilft Art. 88 GG bzw. das Bundesbankgesetz?  Könnte die EZB im Wege einer Untätigkeitsklage vor dem EuGH verpflichtet werden, die Bundesbank zu zwingen, ihn zu entlassen? Trier will Hitler posthum die Ehrenbürgerwürde aberkennen – vielleicht sollte man sich doch lebenslang schämen. Geht das überhaupt – ich meine, posthum abzuerkennen? Die ÖR-Klausur hatte wohl mit Europarecht und Kosmetikern zu tun – die Leute erzählen so ungenau.

Könnte es sein, dass die zweite ÖR-Klausur im August BVerwG vom 25.6.2007 – 3 B 82.06 – mit Vorinstanz OVG Münster ist? Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen vornehmen. Wenn nicht,  könnte der Fall aber in Zukunft kommen. BGH XII ZR 180/09 noch einmal zu Schwiegerelternzuwendungen – § 313 ist auch bei Annahme einer Schenkung anzuwenden. Herrn Sarrazins Lehre von der Kollektivschuld türkischer und ähnlicher Einwanderer stellt die Frage nach der Strafbarkeit gemäß § 130 StGB oder des Vorrangs der Meinungsfreiheit und ob und wie er aus der Bundesbank bzw. der SPD entfernt werden kann. Der VGH  in Schleswig-Holstein entscheidet am 30.8. über Überhangmandate. Die erste ÖR-Klausur: darf eine Sicherheitsprüfung von zu einem Fototermin der Innenministerkonferenz eingeladenen Journalisten erfolgen oder kollidiert das u.a. mit § 4 LPresseG? Malen nach Zahlen – man soll eine unbekannte Vorschrift auslegen. Ich dachte, am Samstag sind die Zeitungen voll mit Reaktionen auf das Honeywell-Urteil. Nichts. Das BVerfG hat einen Kotau vor  dem EuGH gemacht und niemand regt sich darüber auf. Für mich der erste Fall, in welchem das Sondervotum richtig ist.

Das lang erwartete Honeywell-Urteil ist da. Das BVerfG ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Jahrelang wurde angekündigt, dem EuGH die Möbel gerade zu rücken. Das geschah weder 2005 im Urteil zum Europäischen Haftbefehl noch 2009 im Urteil zum Vertrag von Lissabon. Die dritte Säule wurde angemeckert. Man erwartete den großen Showdown, der nun ausblieb. Statt dessen bekommen wir frisch erfundene Vokabeln, die ältere erfundene ersetzen – statt ersichtlicher Kompetenzverletzung muss ein hinreichend qualifizierter Kompetenzverstoß her, um einen ausbrechenden Rechtsakt anzunehmen, und dieser liegt nur bei einer offensichtlichen Kompetenzverletzung plus struktureller Verschiebung vor. Kann man so eine Methodik noch ernst nehmen? Gerade jetzt, wo der EuGH im Monatstakt unglaubliche Dinge tut – im Roaming-Urteil erlaubt er der EU, die Telefonpreise festzusetzen, im Feryn-Urteil wird Lüth gekippt – im Fernsehen hat man political correctness zu beachten und darf nicht sagen, dass Marokkaner als Garagenbauer von den Kunden nicht akzeptiert werden. Seit der Finanzkrise haben wir faktisch eine europäische Wirtschaftsregierung, unser Haushalt ist praktisch nach Brüssel ausgelagert worden. Alles nicht so schlimm. Die dritte Zivilrechtsklausur ist eine Mischung aus dem Esra-Urteil des BVerG – Schlüsselroman über eine berühmte Person – und klassischen handelsrechtlichen Problemen.

Arbeitsrechtler könnten sich für das geplante Gesetz über Arbeitnehmerdaten interessieren: darf der Arbeitgeber das Surfverhalten kontrollieren? Darf er sich über Google & Co über den Arbeitnehmer informieren? Darf er Bluttests vornehmen? Wie ist es mit Fragen nach Rückenleiden oder Behinderung, ethnische Herkunft? Dürfen Arbeitnehmer über Peilsender im Auge behalten werden? Dürfen Fingerabdrücke und DNA-Material gesichert werden? Angeblich alles ja – nur die heimliche Videoaufnahme und Bluttests sollen unzulässig sein. Die FAZ beschäftigt sich mit der Auslegungsmethode oder Nichtmethode des BVerfG – wir Rechtsanwender turnen pedantisch Wortlaut, Systematik, Geschichte, Sinn und Zweck, Rechtsvergleichung und Verfassungskonformität vor, während Karlsruhe es fallabhängig macht. Im Noch-Sommerloch verlangt Herr Gabriel Vorwahlen wie in den USA bei der Kanzler/innen/wahl. Sind wir wieder so weit? Von Leuten, die durch ihre Person an die Macht kommen, sollten wir doch genug haben.

Die Strafrechtsklausur aus dem Juni hat sich jetzt doch noch angefunden: A fingiert einen Hilfefall an der Straße, um einen mitleidigen Autofahrer auszurauben. Er legt sich scheinbar verletzt übers Lenkrad, kommt dann aber nicht zum Zug, obwohl das Opfer schon vor ihm steht, weil die Polizei auftaucht. Er ramponiert eine Leitplanke – unklar ist, ob er die Schreckschusspistole oder die ungeladene Pistole in der Hand hatte und ob ein nüchterner Autofahrer auch diesen Unfall verursacht hätte. Die zweite Klausur im August: BGH und Paragraphensucharbeit: der Mieter renoviert bei unwirksamer starren Fristenklausel und der Vermieter vereinbar eine Befristung des Mietverhältnisses ohne die notwendige bzw. die richtige Begründung – privates Studentenwohnheim – §§ 549, 573 a, 543. – § 906 II 2 analog, wenn es in einer Mietwohnung brennt und der Löschschaden tritt in der Nachbarmietwohnung ein? Der Supreme Court untersagt staatliche Unterstützung von Stammzellenforschung an Zellen, die aus frische Föten aus Abtreibungen gewonnen werden. Wie würde das bei uns entschieden? BGH V ZB 26/10 – eine WEG kann prozesskostenhilfefähig sein – seltsam, man hat eine Eigentumswohnung und bekommt doch Armenrecht? Die WEG wird hier als anderer Vermögensträger gesehen – man sollte also leere Wohngeldkonten haben, wenn man klagen will und mit Sonderumlagen bei Investitionen arbeiten. Ansparen wird bestraft.

Die erste Augustklausur: Datenklau bei SchülerVZ. Besonderes Persönlichkeitsrecht an Daten, die man bei Facebook u.a. eingestellt hat? Gehören die einem noch? Ist das nach dem StGB strafbar? Haftet man, wenn die Daten diebstahlsgefährdet sind und damit dann Missbrauch betrieben wird? Das erinnert an die W-Lan-Entscheidung des BGH neulich.

20 Jahre Einigungsvertrag – die Zeit rast. Was für ein Vertrag war das? Völkerrechtlich – verwaltungsrechtlich – sui generis? Wobei, wie jeder weiß, die Wiedervereinigung durch den Beitritt der im Koma liegenden DDR-Länder, vertreten durch die vollmachtlose Volkskammer, erfolgte. Das BVerfG hat nun noch einige Fälle zum Ehegattensplitting bei homosexuellen Partnerschaften vorliegen – die BMJ will das ohnehin gleichstellen. Art. 6 I GG war dann Geschichte, was das Abstandsgebot angeht. Frau Merkel will die Wehrpflicht „aussetzen“ – ist die Wehrpflicht im GG verankert?  Art. 12 a I GG – „kann“. Aussetzen ist faktisch ein Abschaffen, denn jede Regierung, welche die Wehrpflicht dann wieder einsetzen will, wird abgewählt. Von der betroffenen Klientel. Nachdem ein Verbraucher erfolglos gegen das Alkoholverkaufsverbot in Ba-Wü nach 22 Uhr beim BVerfG war, klagt nun ein Tankstellenpächter. Als ob da was anderes rauskommen würde. Die Leute werden ihr Verbraucherverhalten ändern und wie in England dann kurz vor Toresschluss intensiv einkaufen gehen.

Das BAG hat am 20.8. Arbeitgebern gezeigt, wie man bei Einstellungen sanktionslos diskriminiert. Man erstellt ein Anforderungsprofil und erklärt, der Bewerber sei in keiner vergleichbaren Situation zu einem Konkurrenten. Wenn alle Stricke reißen, sagt man, Ihre Bewerbung ist zu spät eingegangen, wir hatten uns einen Tag vorher für einen anderen Bewerber entschieden. Das BVerfG hat sich mit der Rückbewirkung von Rechtsfolgen und der (unechten) Rückwirkung gleich drei Mal befasst. Der Gesetzgeber wird sich da nicht mehr dran trauen. Opel gewährt eine „lebenslange Garantie“, schränkt die dann aber wieder ein. UWG – Blickfang? Auswirkung auf das Kaufrecht?

Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz „A kann einen Anspruch aus ….. haben“. Assistenten hätten gesagt „könnte“ sei falscher Konjunktiv. Deutsch für Ausländer I an der Volkshochschule sollten die besuchen. Ich kann Fahrrad fahren ist eine Feststellung. Die Falllösung muss aber mit einer Fragestellung beginnen. A kann einen Anspruch haben, ist keine Fragestellung. Gegen den Folgesatz  „Dann müsste ….“ haben die dann wiederum nichts einzuwenden. Wäre und hätte ist falsche Konjunktiv. Aber könnte gehört in den Obersatz. Die gleiche Spezies sagt auch so Sachen wie „Vorträge sind auf 6 – 7 Minuten konzipiert“. Etwas anderes: Rechtsschutz gegen überlange Prozesse soll es per Gesetz geben. Braucht man das im Strafprozess, in der VwGO, der ZPO? Allein im Prüfungsrecht – Verwaltungs- und Finanzgerichte terminieren nach meinen Erfahrungen nicht vor Ablauf von 2 Jahren – früher waren in Köln 3 – 4 Jahre keine Seltenheit. Die zweite Instanz dauert dann noch mal so lang. Besser soll es in Koblenz sein. In diesen Sachen nützt eine Entschädigungszahlung auch nichts. Es müssten Eilverfahren zugelassen werden.

VGH Mannheim (ne – OVG Koblenz – sorry) vom 9.7.2010: darf ein Gemeindeangestellter, der in Altersteilzeit – Blockmodell – in der Freistellungsphase ist, Ratsmitglied sein? In NRW § 13 KWahlG. Zu befürchtende Interessenkollision? Die FAZ bespricht das Pflegeheim-Sterbehilfe-Urteil des 2. Senates des BGH. Wenn Arzt und Betreuer sich einig wären, könnte der Behandlungsabbruch ohne das Betreuungsgericht erfolgen – die Lizenz zum Töten für Ärzte. Ein Betreuer könnte ja argumentativ nicht mithalten. Die Pflegekräfte seien als möglicher Störfaktor aber in §§ 1901 a, 1904 BGB übersehen worden. Dürfte ein Lex Google kommen? Das traut die Regierung sich seit des Protestes gegen die Behandlung der Pornoseiten nicht. Wäre Art. 5 I GG verletzt? Wie mobbt eine Gemeinde effektiv unerwünschte Spielhallen? Durch Vergnügungssteuer lt. SZ. Spielautomaten seien kein Glücksspiel sondern ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Das könnte man anders sehen. In Frankreich heiratet eine Verlobte ihren toten Zukünftigen. Müssen wir das auch erlauben? Ein Nein könnte ja diese Art Partnerschaft diskriminieren. Nach dem Erbschaftssteuerurteil des BVerfG rechne ich mit allem auf diesem Gebiet. Wenn Sie diese Lösung vor 5 Jahren im Examen gebracht hätten, hätten Sie 0 Punkte bekommen. Der Zeitgeist weht aus Brüssel und wird zum Orkan. Ein bisschen hochtrabend formuliert, aber mir fällt so früh morgens nichts straßendeutschnäheres ein.

BVerfG vom 17.8.: Art. 3 I schlägt Art. 6 I GG – Das Gebot der Gleichbehandlung ist stärker das das Abstandsgebot. Mit welcher Chuzpe und Sendungsbewußtsein die das als gottgegeben von sich geben. Die FAZ schreibt verschwurbelt, wie die SZ – ohne sie zu nennen – dazu käme, zu meinen, dass wegen des Luftsicherheitsgesetzes eine Plenarentscheidung des BVerfG’s anstünde. Dem wäre nicht so. Im Oktober wisse man mehr. Ein US-Soldat beantragt bei uns Asyl, da der Irak-Krieg völkerrechtswidrig sei. Letzteres ist wohl h.M., denn ein anerkannter Grund für einen bewaffneten Konflikt – ius ad bellum – wie Verteidigungsfall, UN-Mandat, humanitäre Intervention lagen nicht vor. Aber ein Soldat und Asyl? Wo kommen wir denn da hin. Die Völklinger Stadtwerke wollen mit einer Meeresfisch-Zuchtfarm im Saarland Geld verdienen – § 107 GO-NRW? Die Deutsche Bank muss weiter das Konto der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands führen – wegen Art. 21 GG. Ich nehme an, jetzt ärgert man die ein bißchen bankermäßig. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kommt ins Sommerloch – kann man die Staatsdotationen – z.B. die Bischofsgehälter in Bayern – nicht sparen und die Konkordate kündigen? Will aber keiner. Zu viele Wähler.

Die No Angels Sängerin wird vor dem Amtsgericht (Schöffengericht?) wegen Sexes trotz HIV verhandelt – § 224? VG Düsseldof 1 K 6465/08 vom 14.8.2009: hat ein Ratsmitglied ein Recht zur Flucht in die Öffentlichkeit, wenn er meint, die Öffentlichkeit sei unzulässigerweise während einer Sitzung ausgeschlossen worden? Ähnliches soll die letzte Klausur im Zweiten im August gewesen sein. Die andere ÖR-Klausur – Zulassung zu Messen und Märkten – § 70 GewO. Juristische Ratsstreitigkeiten sind in Wirklichkeit politische Kämpfe zwischen Mehrheit und Opposition. Die Mehrheit würde nie einen der ihren mit Ordnungsgeldern jagen.

Die Strafrechtsklausuren im Zweiten: Urkundenfälschung/falsche Verdächtigung/Unfallflucht, wenn der betrunkene Unfallverursacher seinen 83jährigen Vater auf einem Zettel als Fahrer angibt und der geht dann auch brav zur Polizei und stellt sich? Verwertbarkeit einer rechtswidrigen Blutprobe? Und BGH 3 StR 372/09. Wie immer, wenn es der Industrie an den Kragen gehen soll, bietet sie einen Vertrag an. Statt Brennstoffsteuer Laufzeitverlängerung gegen 30 Milliarden in einen Fonds aber bloß keine neuen Sicherheitsauflagen. Das ist total verboten – Gefahrenabwehr – bei so gefährlichen Dingern muss man doch dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik folgen dürfen.

Die Leitartikler beschäftigen sich mit dem Untreueurteil des BVerfG. Diese Vorschrift hatte bis zu der CDU-Spendenaffäre und dem Mannesmannverfahren eine Mauerblümchenexistenz. Seither explodiert  sie – sie hat überhaupt keine Klischeevorlage wie z.B. Diebstahl – Drittmitteleinwerbung an der Uniklinik – Sponsoring obwohl die Unternehmenszahlen das nicht hergeben – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Nun soll ausgerechnet der BGH die unklare NS-Vorschrift also praktisch erst seit 2000 gerettet haben. Die FAZ meint, da das Völkerrecht gezielte Tötungen nicht verbiete, seien die erlaubt. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt? Der Bonner Feuerwehrchef will Pützchens Markt – das Bonner Oktoberfest im September – nicht genehmigen. Kann der Bonner OB anders entscheiden? Einschätzungsprärogative der Feuerwehr?

Da BVerfG – 2 BvR 2559/08 – hat sich mit einer weiteren NS-Vorschrift beschäftigt und sich als Superrevisionsinstanz betätigt.  § 266 sei zwar nicht ganz bestimmt, jahrzehntelange höchstrichterliche Rechtsprechung würden das aber heilen – sieh an, Feuerbach wird sich das so nicht vorgestellt haben und Art. 103 GG noch weniger.  Äpfel und Birnen. Ein Gefährdungsschaden sei etwas anderes als eine Verlustgefahr. Nämlich was? Das ist Jura: BGH V ZB 107/10 – die Bewilligung des Voreintragenen nach § §19, 39 GBO verlangt keine Voreintragung des Bewilligenden – wegen § 185 BGB. Bonn führt die Zweitwohnungssteuer (Art. 105 II a i.V. mit dem KAG) ein, damit Studenten ihren Erstwohnsitz in Bonn anmelden. Auf dem Melatenfriedhof in Köln ist versehentlich das Grab eines örtlich bekannten Malers einplaniert und neu vergeben worden. An wen hält man sich als Erbe, wenn man auf den alten Platz wegen der schönen Aussicht zurück will? Der neue Grabbewohner ist ja von der Friedhofsverwaltung eingewiesen worden – die Friedhofsverwaltung – Folgenbeseitigungsanspruch beruft sich auf den Rechtsgedanken des § 275. Da hat man Pech gehabt. Das BMU will eine EU-Richtlinie mit Pflicht zur Wertstofftonne umsetzen und die Gemeinden entsprechend verpflichten. Der Bund hat keine Kompetenz, Gemeinden direkt anzusprechen. Das ist wie bei Leda „nie sollst du mich befragen“ – wenn doch, kommt der Schwan vorgefahren bzw. das BVerfG – einzige scheinbare Ausnahme § 10 BauGB – der B-Plan als gemeindliche Satzung.  Darf Brüssel aber den Bund den Gemeinden auf den Hals hetzen? Art. 79 III GG –  no way. Darf die BRD schärfere Vorgaben einführen als Brüssel – 65% recyceln statt 50%? Im Umweltrecht seltsamerweise ja. Google Streetview – kann man mit dem LStrWG – Sondernutzung – dagegen angehen? Darf eine Stadt eine Widerspruchsliste im Datenschutzsinne auslegen und so Position dagegen ergreifen? Eine Katze springt auf den Staubsauger – der Nachbar holt wegen des Babygeschreis der Katze und des stundenlangen Sauggeräusches die Polizei. Wer bezahlt den Einsatz? Der Rechtsgedanke des § 833, wenn die Katze auf den Staubsauger gesprungen ist?

Die Noten aus der Prüfung Rosenberger/Märten/Schafranek am 5.8.: 29 zu 55 (2+8), 42 zu 76 (7+9), 55 zu 100 (12+11), 25 zu 40 (3+4), 35 zu 55 (2+6) und 38 zu 61 (5+6). Die Noten aus der Prüfung Schäfer/Fiolka/Röwer am 5.8.: 57 Vorpunkte (8+13), 24 (5+8), 24 (3+8), 35 (10+7), 24 (5+5) und 65 (10+13). Die Bundesrepublik erlässt 2007 das sog. Kohlegesetz, nach dem die Kohleförderung bis 2018 abgebaut werden soll – mit Kündigungsschutz. Im Juli 2010 sagt Brüssel, 2014 sei Schicht im Schacht. Man wolle die erneuerbaren Energien gegenüber dem Auslaufmodell favorisieren. Vertrauensschutz – Bestandsschutz – Art. 14 GG gegen Brüssel? Darf die EU andere Prioritäten setzen als wir und unsere für ungültig erklären? Dazu ist die EG nicht gegründet worden sondern um besser Handel treiben zu können und gegen Wettbewerbsverzerrungen – um die Kumpels in Lothringen (spielte Germinal in Lothringen?) geht es hier nicht. Brüssel will neben den Zöllen eine weitere originäre Einnahmequelle haben – die EU-Steuer z.B. eine Luftverkehrsabgabe. Bisher finanzieren die sich zu 76% über Mitgliedsstaaten Beiträge – wir zahlen 20% des Haushaltes. Die Amerikaner mit ihrem ius soli (typisches Einwanderungsland – wir ius sanguinis als typisches Auswanderungsland) ärgern sich über Baby-Tourismus – Niederkunft in NY und nachher shoppen gehen. Genuine link? Missbrauch wie im Nottebohmfall des IGH?

Die FAZ: dürfen städtische Mitarbeiter in Sebnitz auf tarifliches Weihnachtsgeld verzichten? Muss/kann die Kommunalaufsicht einschreiten? Das Burda-Urteil aus 1999 zeigt, wie man es nicht machen sollte. Mitgliederbefragung der NRW-CDU zu einem neuen Landesvorsitzenden – darf eine Partei unmittelbare Demokratie praktizieren?

Die vierte Augustklausur im Zweiten: Vollzieht der Schenker nach § 2301 II, indem er dem Beschenkten die Autopapiere übergibt aber noch nicht die Fahrzeuge? Und §§ 366, 367 bei zwei Darlehen, welche sowohl durch eine Bürgschaft als auch durch eine Sicherungsabtretung besichert sind. Die Prüfung Röwer/Fiolka/Schäfer am 5.8. im Zweiten – im ÖR (im Zweiten!) die geplante Brennelementesteuer – Art. 105 II GG „übrige Steuern“ – Steuererfindungsrecht des Bundes? Sonderabgabe? Es müsse eine GG-Änderung her. Im Strafrecht lässt ein einbruchsgeschädigter Unternehmer nachts einen bissigen Hund frei rumlaufen – der jagt den Einbrecher mit Verletzungen auf die Herrentoilette und fällt dann draußen einen Jogger an. Im Zivilrecht Pfändung einer Waschmaschine, Klage durch ein Inkassounternehmen, werkvertragliche Haftung.

Die Prüfung Rosenberger/Schafranek/Märten im Zweiten am 5.8. – der Vortrag: Rechtsmittel der StA gegen die Weigerung des Gerichts, einen Strafbefehl zu erlassen – der Buchausleiher bringt die Bücher nicht zurück – hinreichender Tatverdacht hinsichtlich veruntreuender Unterschlagung? Im Zivilrecht brechen auf der Hochzeit die Brautschuhe ab – § 476? Und Grundschuld plus Insolvenz. Im Strafrecht wird ein Spielautomat mit Schwedenkronen bestückt. Im ÖR will ein Arzt in seiner Praxis ein Piercing- und Tattoostudio aufmachen – Auflage – getrennter Raum – Problem: Gewerbe oder Kunst? Piercing als Heiltätigkeit im Sinn des Heilpraktikergesetzes von 1939? Die Frage des Tages: wie kann man Klage erheben außer Klage zu erheben? Der Prüfer wollte auf PKH hinaus. BGH XII ZR 104/08: kann bei Scheidung die Ehefrau von ihm hälftigen Ersatz eines  für den Erwerb der gemeinsamen Wohnung alleine aufgenommenen Darlehens verlangen? § 426 passt nicht. § 748? Wegfall der Geschäftsgrundlage? Die dritte Klausur im Zweiten im August soll an BGH I ZB 7/05 angelehnt sein. Die Prüfung im Zweiten am 4.8. – Benesch pp.. – der Vortrag: haften beide Ehepartner für eine erfolglose Tierarztbehandlung ihres Köters, welche sie in Auftrag gegeben hatte, wenn die sich danach aber nicht deswegen getrennt haben? Im Zivilrecht – Ebay-Kauf – kann man das Angebot wieder aus dem Netz nehmen? Forderungen, wenn der Wagen doch nicht nur leicht beschädigt ist? Im Strafrecht drückt der Oberstaatsanwalt dem Staatsanwalt eine dezernatsfremde Akte in die Hand – er bräuchte für eine Pressekonferenz in eine Stunde ein Ergebnis. Im ÖR soll ein Anwalt hinsichtlich der Gründung eines Steinbruchsunternehmens ör beraten – Phantasie war gefragt. Ein Radikalenerlass in Mecklenburg-Vorpommern – verfassungstreue Kindergärtner – geht das, obwohl die NPD nicht verboten ist? In den 70ern gab es schon mal so was gegen kommunistische Lokführer. Der Sondergerichtshof Sierra Leone wird von der UN eingerichtet und muss seine Finanzen selber ranschaffen – er ist auf Spenden angewiesen und hat bisher von 40 Staaten Geld bekommen. Sondergericht – Ausnahmegericht? Nulla poena sine lege im Sinn des Art. 103 GG gibt es offenbar im englischen sprich Völkerstrafrecht nicht.

Der FC Bayern meint, Schadensersatzansprüche gegen die Niederlande wegen des verletzten Spielers  R.obben zu haben. IPR – Delikt oder Vertrag? § 280? Eingriff in den e.u.a. Gewerbebetrieb? Dürfen die Niederlande sagen, der Gewinn der WM ist uns wichtiger als die deutsche Bundesligasaison? BGH XII ZR 52/08 abgewandelt: der Wohnungsmieter okkupiert das nicht so vermietete Flachdach als Dachterrasse – Anspruchsgrundlage und Verjährung und gilt § 548, wenn der Mieter sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet hatte, die Dachterrasse zu räumen? Novation? Der EuGH hat in Sachen Bulicke C-246/09 die gegenüber dem früheren Recht kürzere Klagefrist  wegen Mobbing etc. für zulässig erachtet. Rechtsfolge, wenn der Azubi unzulässigerweise in einem Anlernverhältnis gehalten wird? BAG 3 AZR 317/08 – fehlerhaftes Ausbildungsverhältnis. Darf man durch ein abstraktes Schuldanerkenntnis auf drittwirkende Grundrechte verzichten? BAG 8 AZR 144/09 – wohl ja. Was ist eine Akkreditierung außerhalb der Diplomatie? Die FAZ berichtet über § 72 II HochschulG und die durch das VG Arnsberg eingeleitete konkrete Normenkontrolle – 12 K 2689/08 – mit den Stichwörtern dynamische Verweisung und Wesentlichkeitsgrundsatz. Die Stadt Duisburg engagiert eine Anwaltskanzlei und siehe da, diese findet raus, dass die Stadt an der Love Parade unschuldig sei. Wieso soll die Polizei zuständig sein? Strafverfolgung/Straßenverkehr/Waffenrecht/Versammlungsrecht und Eilfälle sind deren Gärtlein. Letzteres weil Samstag war? Nach der VersStVO ist die Bauaufsichtsbehörde – also Kreisebene – also die kreisfreie Stadt Duisburg zuständig. Selbst wenn die Stadt am Samstag selber nicht mehr zuständig war, hätte sie die gemeinsame Aufsicht, die Bezirksregierung Düsseldorf, im Vorfeld einschalten müssen. Das Gutachten ist falsch. Bezahlt werden wird es trotzdem. Man hat sich ja einen unvermeidbaren Verbotsirrtum eingekauft. Die Liechtensteiner Daten sind doch durch einen Diebstahl des Banken-Datensicherungsbandes entwendet worden. Erfasst § 259 als Vortat einen Diebstahl im Ausland zulasten einer ausländischen Bank? Die Deutsche Bank hat gegen die Stadt Pforzheim wegen der Vermittlung eines SWAP-Geschäftes vor dem OLG Frankfurt gewonnen. Seltsam, dass man in Frankfurt selten bis nie gegen die Deutsche Bank gewinnt. Haftet ein Bankberater, wenn er genau sieht, dass das Gegenüber SWAP nicht verstanden hat, schon weil er einen dreiwöchigen Kurs machen musste, um das halbwegs zu kapieren? Wenn das Gegenüber eine Goldschmiedestadt ist?

Das Luftsicherheitsgesetz II: das BVerfG hatte im Rahmen der VB nur § 14 III für verfassungswidrig befunden – nun geht es um das Restgesetz. BVerfG 2 BvR 1023/08: nicht nur die Fortsetzungsfeststellungssituation ist examensträchtig: eigentlich alle  Zellen, in denen Leute kurzfristig sitzen müssen, um auf ihren Termin zu warten oder den Transport ,sind mit  obszönen und sonst beleidigenden Schmierereien voll – die Wände enthalten auch Informationen über die zuständigen Richter – Herr Kachelmann berichtete über seine Kakerlaken. Müssen diese Zellen jetzt alle renoviert werden und das dann alle 14 Tage wieder? Offensichtlich. Ein Anspruch auf weiße Wände. Was ist mit Schultoiletten oder den Parolen im Herrenclo eines Arbeitgebers? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Maler und Lackierer. Die ersten zwei Klausuren im Zweiten im August: „Mein Katzenhaus gehört dem Amt“ plus Stufenklage. Sowie ein Praxiskauf, bei dem der wahre Kaufpreis verschleiert wird, da die Bank nur einen Teil finanzieren will. Ein Berufsschullehrer wird OB von Duisburg und tritt als solcher zurück. Die Zeitungen wissen auch nicht, wie das mit den Dienst- und Versorgungsbezügen ist, keine nennt irgendeine Vorschrift. Ich weiß jetzt auch warum – das ist sauschwer zu finden. § 119 LBG ist nicht sehr zielführend – § 44 GO sagt, dass der Lehrer freizustellen ist – aber im LBG finde ich dazu nichts – das LBG gilt eh nur bis 2012. Die SZ meint, dass er seine Bezüge als Lehrer weiter bekommt, weil das gegen das Gesetz durch Erlass geregelt sei. Andere Zeitungen meinen, nur der strafrechtlich zu mehr als einem Jahr verurteilte – §§ 47, 47 a BeamtenVG – bekomme Ruhebezüge. Ich glaube, ich habe es – § 11 mit § 5 BeamtenVG unter der Prämisse, dass dieses Bundesgesetz auch für Wahlbeamte NRW gilt – § 119 IV 4 LBG. Dynamische Verweisung. Stichwort: Anerkennung von Vordienstzeiten. Und Wesentlichkeitstheorie (machen Sie sich nicht zum Affen und sagen Wesentlichkeitsdoktrin). Die Prüfung am 21.7.10 Schilken/Verrel/Eske: die Noten: 46 zu 91 (12+11), 34 zu 71 (10+9) und 38 zu 68 (6+8). Das BVerfG wird von allen wegen § 1626 a gelobt. Die Väter seien die Guten. Die wollen jetzt aber bei allem mitreden – eine Besuchspflicht oder eine Pflicht, die Kinder während der Hälfte der Ferien zu nehmen, kommt aber nicht zur Sprache. Ich habe schon Akten gesehen, in denen Väter ihren Urlaub extra in die Schulzeit gelegt haben, um die Kinder nicht nehmen zu müssen. Das ist mir alles zu einseitig. Das juristische Erweckungserlebnis ist aber die Macht des BVerfG – Art. 6 I GG wird nach hinten durchgewunken. Man hat sich mit dem EGMR wieder vertragen und ändert das GG.

Nach der SZ will das BVerfG zum ersten Mal überhaupt in einer materiell-rechtlichen Frage seinen Großen Senat aka Plenum anrufen – es geht wieder um das Luftsicherheitsgesetz – Art. 35 GG – Einsatz der Bundeswehr im Innern. Warum soll man noch heiraten? Das BVerfG hat § 1626 a gekippt. Das Abstandsgebot des Art. 6 I GG ist entsorgt worden. Die JuS-Beilage zum Deutschen Juristentag im September enthält wie alle 2 Jahre Prüfungsstoff. Zeitgemäßes Erbrecht, Beschleunigung im Strafprozess, neue religionsrechtliche Probleme. Der Oberbürgermeister in Duisburg soll nun doch seine Versorgungsbezüge aus seiner ersten Amtszeit und seiner Grundschullehrerzeit behalten, wenn er zurücktritt. Was nichts daran ändert, dass er bei einer Abwahl finanziell sehr viel besser dasteht als bei einem Rücktritt. Wer werfe den ersten Stein, ohne sich selber zu treffen? AG München 281 C 27753/09 – bei einer Internetbestellung komme der Vertrag erst zustande, wenn die bestellte Ware geschickt werde nicht schon durch die Bestellbestätigung, die sei nur eine Eingangsbestätigung.

Auch in London gibt es jetzt auf Bürgersteigen Fahrradverleihstationen – Sondernutzung oder Gemeingebrauch? VG Hamburg und Vortrag vor einiger Zeit im Zweiten in Hamburg. Der BGH bündelt die Zuständigkeiten für die nachträgliche Sicherungsverwahrung beim 5. Senat in Leipzig. Wonach geht das denn? § 21 e III GVG? Was besseres fällt mir nicht ein. Der passt aber nicht richtig. Eine weitere Geschlagene von Herrn Kachelmann hat sich gemeldet. Geht eine Nachtragsanklage vor der Hauptverhandlung? Auch dazu finde ich nichts einschlägiges. Erst recht Argument aus §§ 265, 266 StPO.

Juli: Der Duisburger Oberbürgermeister ist mit seiner Abwahl im Oktober einverstanden – zurücktreten will er aber nicht, was mit den dann endenden Bezügen zusammenhängt. Da die Love Parade keine laufende Angelegenheit war, müsste der Rat sich selber auch abwählen. Der EuGH hat das Herkunftslandprinzip nach dem Fetakäse, Prosecco, Proscuito nun auch für Budweiser betont – auch gegenüber dem EU-Ausland, der amerikanischen Brauerei. Vor der Wiedervereinigung haben wir Dresdner Stollen zugelassen, wenn er nach dem Dresdner Rezept in Bonn gebacken wurde, seither muss er in Dresden in den Ofen geschoben werden. Das BVerfG hat wieder eine Fortsetzungsfeststellungsverfassungsbeschwerde für zulässig erachtet – gegen die Bedingungen im Haftraum.

Die Prüfung am 28.7. Köndgen/Quarch/Gärditz – der Vortrag: BGH VIII ZR 318/08. Im Zivilrecht Mietvertragsklausel „Abschlagsabgabe (? oder Abschlussabgabe – ist aber auch seltsam – damit meint man eine Zahlung bei Beginn) 5% der Monatsmiete bei Verlassen der Wohnung“. Man sage nicht Blue-Pencil-Test (davon hätte er noch nie gehört) sondern geltungserhaltende Reduktion – kann es sein, dass er das nicht richtig verstanden hat? Die Reduktion ist die Folge des Tests – meiner Meinung nach. Im ÖR wurde der Ausdruck Wesentlichkeitstheorie moniert – Wesentlichkeitsdoktrin – da soll einem was für’s Leben mitgegeben werden. Im Strafrecht Straßenverkehrsdelikte und StPO – die aktuelle Diskussion, ob das Fahrverbot auch für straßenverkehrsfremde Delikte eingesetzt werden soll. Im ÖR der Koalitionsvertrag in NRW – an NRW-Schulen soll in der Schulkonferenz die Drittelparität eingeführt werden, um die Position der Eltern zu stärken. Und Outletzentrum der Gemeinde G lässt die Gemeinde B verarmen. Was für eine Vorschrift ist § 2 III BauGB? Das wollte ich auch schon mal immer wissen – materiell und verfahrensrechtlich. Beleg für verfahrensrechtliche Natur? § 214 I 1 Nr. 1. Und das am frühen Morgen. Die Love Parade – Duisburg -der Generalanzeiger sucht die Rechtsgrundlage und nennt die Sonderbauverordnung – gibt es so nicht – VStättVO – 93 f im Hippel – § 38 der Betreiber ist verantwortlich. Der Sachverständige im Fall Brunner sagt, ohne Herzfehler wäre er nicht gestorben, die Schläge waren aber trotzdem kausal. Ist das widersprüchlich? Die Russen wollen 1,2 Quadrkilometer am Nordpol haben und fahren seit gestern los, um Beweise für den Lomonossowrücken zu sammeln. Die FR berichtet, dass Anatomieinstitute der Unis nur Leichen aus der Nähe nehmen, damit keine Überführungskosten anfallen. Inländerleichendiskriminierujg? Der Supreme Court äußert sich zu der Frage, ob der Papst Zeugenimmunität genießt. Wie wäre das bei uns? §§ 18, 19 GVG? Muss er dann analog dem Bundespräsidenten wenigstens an seinem Amtssitz vernommen werden?

Herr Kachelmann ist auf freiem Fuß – das OLG wird allerdings mit der Akte nichts mehr zu tun haben, da die Revision ja von der Großen Strafkammer zum BGH geht – er sollte also nicht in Freudengeheul ausbrechen.  Wird er aber vermutlich doch. Im Zweiten am 28.7. der Vortrag: ein Vierjähriger wäscht mit Sand und Wasser ein geparktes Auto – § 832 gegen die Mutter auf Ersatz der Gutachter- und Anwaltskosten? In der Prüfung Benders/Weik/Selter  im Zivilrecht: der Brothändler will vom Zwischenhändler, der genmanipuliertes Saatgut aus Kanada verkauft hat, Schadensersatz. Z ist gutgläubig – worin liegt sein Verschulden – Untersuchungspflicht? Darf Greenpeace den Produzenten namentlich nennen? Im Strafrecht Franck Ribéry: wieso darf die StA München eine Akte anlegen? Ne bis in idem? Zuständigkeit? Um welche Straftat geht es? Und Blutentnahme nachdem die Richterin die Zustimmung verweigert hat. Der Prüfer meinte, die Gerichte würden zur Zeit dann Gefahr im Verzug annehmen ….. Das bestreite ich jetzt mal mit Ungläubigkeit. Im ÖR will ein Journalist vom Landeswirtschaftsministerium, welches die Nokia-Subventionen zurückfordern will, Unterlagen haben – Informationsfreiheitsgesetz – § 4 LPrG. Dominik Brunner soll eine Patientenverfügung, die allerdings nicht der neuen Rechtslage – §§ 1901 a, 1904 – Rechnung getragen hat, dabei gehabt haben. Zurechenbarkeit seines Todes, wenn die Reanimierungsanstrengungen deswegen unterlassen worden wären? Rettungssanitäter müssen jetzt offensichtlich juristische Kenntnisse mitbringen. Das OLG Stuttgart  (Karlsruhe?) legt sich im Fall Verena Becker mit dem BGH an. Der hatte in der Haftbeschwerde lediglich eine Beihilfe zum Mord an Buback angenommen, das OLG hat das Hauptverfahren aber jetzt wegen Mordes eröffnet. Täterschaft, wenn man „nur“ mitplant? Gilt die Animus-Theorie des Badewannenfalles noch für die RAF aber nicht mehr für den Rest der Welt? Ersetzt ein Mehr in der Planung ein Weniger in der Tatausführung bei einem terroristischen Akt? „Ist die überregionale Presse da? Dann ist das Amtsgericht nicht zuständig“ berichtet die FAZ – § 74 I – § 24 GVG. Nun hatte die Große Strafkammer aber schon an das Schöffengericht abgegeben – Ping-Pong – geht das jetzt wieder hoch? Frau Prof. Nußberger, demnächst in Straßburg, schreibt in der FAZ zu den notwendigen allgemeinen Geschichtskenntnissen von Richtern. Schon der Schreibstil macht Freude. Darf die Polizei Teilnehmer einer Demo filmen? VG Berlin 1 K 905.09 – nein. War doch neulich schon mal im Examen oder?

BGH V ZR 240/09 (jeder Vormerkungsfall wird Klausur): kann der Vormerkungsberechtigte ohne Eintragung als Inhaber des Hauptrechts aus § 888 vorgehen? Das könnte zu Missbräuchen führen – der BGH meint aber ja. Zum italienischen Torpedo und der Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer Kaufpreisklage beim Versendungskauf Italien nach Deutschland – BGH VIII ZR 135/08. In Niedersachsen sollen die Entscheidungen OVG Münster vom 12.5.2010 13 A 97/09 und OVG Lüneburg vom 7.4.2009 8 OA 37/09 im Juli Examensklausur gewesen sein – Blindzitat. Die Afghanistan-Strategie-Papiere – wäre das bei uns nach §§ 95 ff.. StGB strafbar? Die SZ berichtet, dass der Staat dabei keinen Spaß verstehe – Friedrich der Große habe zwar die Folter in Preußen abgeschafft aber nicht für so was. Carl von Ossietzky ist auch nach unserer Rechtsauffassung zu Recht verurteilt worden, als er die illegalen U-Boot-Pläne der Regierung in die Zeitung setzte. Dominik Brunner – ist da eine Choreographie bei dem Auftritt der Beweismittel zu erkennen? In eine gewisse Richtung? Die SZ berichtet über die Choreographie der Untersuchungsausschüsse speziell in Hessen – wichtige Zeugen erst nach Redaktionsschluss der Zeitungen hören, Aufblähen, Gegenausschuss, Dokumente zu Verschlusssachen erklären. Weder das PUAG noch die Verweisung auf die StPO in Art. 44 GG nützen da was. Der U-Ausschuss ist ein politisches Kampfinstrument.

VG Koblenz: darf das Rechtsanwaltsversorgungswerk per Satzungsänderung rückwirkend Verzugszinsen verlangen? In der Facharztentscheidung hat das BVerfG 1972 weise entschieden, dass Kollegen nicht über Kollegen Recht setzen dürfen – wegen Art. 12 I 2 GG. Da muss der Gesetzgeber ran – a.A. das VG hier – trotz Rückwirkung. Darf der Dekan einem Strafrechtsprofessor eine Erbrechtsvorlesung aufs Auge drücken? § 35 HochschulG – das BVerfG meint heute ja, auch bei fachfremden Vorlesungen. Unterschied Rektor, Kanzler, Dekan? Es gibt eine Abmahnwelle wegen des uploadens von russischen Filmen im Namen einer russischen GmbH. Urheberkollisionsrecht – mit welchen Preisen? Das BVerfG wird im August über § 1626 a entscheiden – erster Zugriff der nichtehelichen Mutter auf das Sorgerecht – der EGMR hängt als Schatten an der Wand. Kann ein Duisburger Oberbürgermeister zurücktreten? In der GO steht dazu nichts – aber in § 33 LBG – er muss um seine Entlassung bitten. Aber wen? Die SZ berichtet über eine Klage gegen das Europäische Patentamt in München. Dies sei bei Gerichten immun. Weil keines zuständig ist außer dem BVerfG. Dieses Amt gehört weder zur EU noch sonst zu einer Organisation, es ist eine eigene. Eine Zeitung schreibt zur Love Parade von einem Valmy-Ereignis (man war dabei) – Valmy – die erste Schlacht ca. 1794 mit einer Wehrpflichtarmee – französische Hartz-IV-Empfänger besiegten die Elitearmeen der Alliierten. Wie kann man bei einem minderjährigen Drogendealer das Alter feststellen – durch Röntgen der Handknochen? § 81 a, b StPO – zu gefährlich, wenn das dauernd gemacht wird. Können strafunmündige Kinder festgehalten werden, um die Strafbarkeit der Hintermänner zu klären?

BGH V ZR 142/09: ist § 253 II auf § 906 II 2 anzuwenden? Nein, das sei nicht vergleichbar. BGH VII ZR 176/09: ist § 249 II auf den Werkvertrag anzuwenden, also MWSt nur, wenn wirklich repariert wird? Ja, das sei vergleichbar. Aha. Die Noten aus der Prüfung am 21.7. Ahn-Roth/Sachs/Faßbender: 36 zu 66 (6+8), 37 zu 69 (8+8) dann unbekannte Vornoten: 5 + 11 zu 85, 8 + 11 zu 90 plus. Als die Wuppertaler Schwebebahn runterfiel, wurde im Mündlichen gefragt, was man als Staatsanwalt veranlasse. Wie ist es bei der Love Parade am Samstag Abend? Die Bundespolizei soll ihre Einsatzpläne mit allem drum und dran gelöscht haben – § 274 StGB? Hat sie noch das Beweisführungsrecht bis die Beschlagnahmeanordnung da ist? Warum hat Serbien den/das Kosovo nicht vor dem IGH verklagt sondern über die Generalversammlung ein Gutachten in Auftrag geben lassen? Weil man durch eine Klage den Gegner ja als Staat anerkannt hätte. Wiederum eine Daten-CD, die angekauft werden soll. Darf Kiel das, wenn der Bund es ablehnen sollte? Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten?

Der Vortrag am 21.7.: OLG Hamm 21 U 108/00 – ein Handwerker baut kein Frostschutzmittel in die Fußbodenheizung, der Estrichleger muss noch mal Estrich legen. Das erinnert an den Frostertunnelfall – BGH bei Medicus – § 645 analog? Drei Fragen plus Drittschadensliquidation. In der Prüfung Sachs/Ahn-Roth/Fassbender BVerfG zum Ladenschluss in Ba-Wü – kein Alkohol nach 22 Uhr – es klagt ein Ladeninhaber und ein Kunde – BVerfG der Tornadoeinsatz in Heiligendamm. Im Strafrecht der Münzhändlerfall des BGH 1995 nur in Brandstiftungsdelikten (der Knecht soll eine Scheune des Nachbarn anzünden, der angeblich dagegen versichert sei und mitmache, der weiß aber von nichts). Im Zivilrecht § 906 II 2 analog, wenn Lack aus einer Fabrik die Pelze des benachbarten Mieters ruiniert. In der Parallelprüfung Verrel/Schilken/? im Strafrecht eine reine StPO-Prüfung mit Einstieg Dominik Brunner – der prozessuale Tatbegriff ( und die alten Kamellen: warum heißt es Schwurgericht – welche Spruchkörper gibt es?) – im Zivilrecht Formprobleme beim Schuldanerkenntnis – im ÖR Störerhaftung nach Dereliktion des Grundstücks vor Jahren. Was ist von der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine angeblich ungenügende Verschärfung des Waffengesetzes zu halten? Also gegen ein partielles Unterlassen des Gesetzgebers? Opfer von Winnenden sollen das versuchen, meint der Generalanzeiger. Der IGH entscheidet am 22.7., ob der/das Kosovo sich einseitig von Serbien lossagen durfte. Unsere wichtigen Fälle bisher beim IGH – Kabeljau-Krieg / die Gebrüder Lagrand und zur Zeit Italien gegen uns wegen der Pfändung der Villa Vigoni – Staatenimmunität. Da schon/nur 69 Staaten den Kosovo seither anerkannt haben, wegen der serbischen Klage der Rest der Welt bisher aber noch nicht, wird Serbien juristisch verlieren, hat aber politisch gewonnen – meinen die Zeitungen. In einer Wahlfachprüfung fragte mal ein Prüfer, wieviele Richter beim IGH sitzen – am Tag vorher waren die 15 in der FAZ auf einem Foto zu sehen. Die Kandidatin sagte, das weiß ich nicht, so was kann man nachgucken. Eine ziemlich ungeschickte Antwort, die übel genommen wurde. Darf eine französische Finanzminister an einer Kabinettssitzung in Berlin teilnehmen? Erlaubt Art. 65 GG das? Die EU legt Einspruch gegen die WTO-Entscheidung zur Airbussubventionierung ein. Die EU hat den Platz der EG dort eingenommen, da sie ja plötzlich rechtsfähig wurde.

Die FAZ berichtet, dass die EU seit dem 1. Dezember rechtlich eigentlich nur einen Präsidenten haben soll – van Rompuy – aber faktisch zwei. Die Spanier hätten im ersten Halbjahr nur den Vorsitz über den Ministerrat innegehabt, sich aber wie ein Droschkengaul vorgedrängelt. Das EU-Parlament sei zwar aufgewertet worden, um das Volk besser zu beteiligen, es würde aber mit der Kommission rumschmusen und deren Interessen vertreten. Sommerloch. Das VW-Gesetz wird 50 – na ja – es ist ja letztes Jahr abgeschafft und fast identisch neu erschaffen worden. Unser Führer hatte mit Gewerkschaftsvermögen VW gegründet – nach dem Krieg wollten die Gewerkschaften sprich IG Metall als Surrogat eine starke Stellung im Aufsichtsrat und einen Schutz vor Übernahmen – ist ihnen ja auch gelungen, wie man bei Porsche sieht, der sich jetzt noch die Wunden leckt. Prof. Rieble prangert laut FR in einem Buch Kollegen an, die abschreiben würden. Urkundenfälschung bei Plagiaten? Mobbing nach § 3 III AGG, wenn eine Schülerin eine Lehrerin bezichtigt, Angst vor Hasenbildern zu haben? Ein Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das BVerwG hat zu prüfen, ob die Linke vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht werden darf, nachdem ein Mitglied – Ramelow – gegen seine Überwachung erfolgreich geklagt hat. Wie will man sonst Art. 21 GG einhalten?

Empfangsstörungen bei den IPhones wegen außenliegenden Antennen – muss man sich auf die angebotene Plastikhülle einlassen? In Klausursälen sollen die Dinger schon gesichtet worden sein.  Vielleicht sollten die JPAs nicht so viele aktuelle Urteile, die man mit dem Stichwort Geldautomat – riecht – BGH findet, als Fall stellen. In der FAZ wird diskutiert, ob statt der nachträglichen Sicherungsverwahrung eine Unterbringung nach dem PsychKG in Betracht kommt. Wenn das so einfach wäre, dass gefährliche Täter eine an der Klatsche haben. Ne bis in idem? Hat ein Täter bei 22 Tritten gegen den Kopf Tötungsvorsatz?Bitte keine Plastikwörter zur Begründung. BM Rösler will Apotheken u.a. die Kosmetiklinien untersagen. Art. 12 GG?

Die Prüfung Müller/Christensen/Krebs am 16.7.: im Zivilrecht bestellt jemand im Internet eine Kamera mit falscher Preisangabe und klickt auch noch doppelt die Bestätigung an – Abwandlung: ein mangelhafter Heizstrahler wird doppelt bestellt. Im Strafrecht will ein Beifahrer, den der Fahrer nicht aussteigen lässt, per Handbremse aussteigen – vier Verletzte. Im ÖR Körperschaft/Stiftung/Anstalt – Europarecht und der Waffenscheinentziehungsfall aus der JuS. Das Zweite am 15.7. Bock/Hospes/Richter: Der Vortrag im Baurecht – § 80 V. Im Zivilrecht Vormerkung, Nießbrauch. Im ÖR unbekannte Vorschriften der VwGO und LStrWG, im Strafrecht Aussagedelikte und Körperverletzung im Amt sowie Durchsuchung – die Kandidaten sollten in allen Prüfungsteilen zeigen, dass sie mit unbekannten Vorschriften umgehen können. Der Vortrag am 16.7.: Strafbarkeit einer Lebensgefährtin, die sein Konto für einen Diamantring leer räumt, er verzeiht, stirbt und seine Mutter stellt den Strafantrag. Der Trick mit der Ein-Cent-Überweisung – Gauner überweisen ins Blaue hinein einen Cent. Wenn die Überweisung nicht zurückkommt, gibt es das Konto und jetzt wird per Lastschrift abgebucht. Strafbarkeit? Aberratio ictus, wenn Dominik Brunner letztendlich an Herzversagen gestorben ist? Darf die Tarifeinheit durch Gesetz wieder hergestellt werden, nachdem das BAG sie zertrümmert hat? Die BAG-Präsidentin versteht die Aufregung nicht. Englische Verhältnisse seien nicht zu befürchten, da wir ja die Urabstimmung hätten – die bei uns auch nirgendwo steht und allmählich wieder umstritten ist.

Darf die traditionelle Fragestunde im Bundestag nach britisch-kanadischem Vorbild dahingehend geändert werden, dass keine Staatssekretäre auflaufen dürfen, die Kanzlerin ein Mal im Monat persönlich erscheinen muss und Antworten maximal 25 Sekunden dauern dürfen? Art. 43 GG – ggfs. in welcher Form? Das Burkaverbot – Belgien – Frankreich. Ginge das bei uns? Das sehe ich eher nicht – Schranke für Art. 4 GG?  Egal, da Religionsspezialgesetze durch Art. 136 ff. WRV unzulässig sind. Durchsuchungen bei Crédit Suisse – „Beihilfebank“ zur Steuerhinterziehung? Tun die nicht nur ihre Arbeit?

Die Prüfung im Zweiten am 9.7. Kapischke/Fleischhauer/Jacoby: der Vortrag – Selbstbedienungstankstelle – sehr bekannte Konstellation, im Zivilrecht Bürgschaft zu Schuldbeitritt, im ÖR die Examensklausur VG Freiburg – § 55 BauO – Behindertenaufzug für Fitnessstudio, im Strafrecht StPO. Der BGH hat die verschiedenen Räumungsmodelle bald durch – das Berliner Modell, die kalte Räumung strafrechtlich und nun auch zivilrechtlich – VIII ZR 45/09 – ein „Experte“ meint in Die Welt, man solle sich immer einen Räumungstitel besorgen – dazu sollte er sich mal die Streitwerte ansehen plus Gerichtsvollziehervorschüsse – seltsamerweise zahlen die selten was zurück – 6.000 € allein für die Räumung und Einlagerung sind nicht zu hoch gegriffen. Der Vortrag am 14.7.: Gangster schneiden einen Geldautomaten raus und öffnen den im Wald. Sie lassen sich von einem Kumpel abholen. BGH 3 StR 384/07 – §§ 242, 243, 244, 244 a, 27, 257 – und das bei der Hitze. Der Vortrag war allenfalls als Klausur geeignet. In der Prüfung Banke/Loschelder/Muckel: im Zivilrecht RG aus dem Jahr 1905 zu § 1004 analog, (nicht dass Sie meinen, ich würde die kennen – ich will so was nicht wissen) im ÖR eine Zeitungsmeldung vom Tage: die Polizei fährt einen verletzten Polizeihund ins Krankenhaus und baut dabei einen Unfall. Amtshaftung? Welche Beamtengattungen gibt es? Im Strafrecht benötigte die Verlesung des Sachverhaltes 7 Minuten: Pfandflaschenmitnahme zwecks Abholen des Pfandgeldes, Bestellen beim Blumenhändler in falschem Namen, Ladendiebstahl. Der Generalanzeiger berichtet, dass die Stadt Köln den Kölner-Messe-Mietvertrag, den der EuGH mangels Ausschreibung beanstandet hat, wegen Nichtigkeit außerordentlich gekündigt habe. Ist das wörtlich zu nehmen? Darf ich über so eine Zeitungsmeldung überhaupt berichten? Der BGH entscheidet am 15.7. den Perlentaucherfall – FAZ gegen Leute wie mich, die über Zeitungsartikel berichten. Schützt das Urheberrecht nur die Form aber nicht den Inhalt wegen Art. 5 I GG? Die sollen doch froh sein, dass man auf ihre Artikel aufmerksam macht. Ich bezahl die Zeitung auch noch. Im Fall Dominik Brunner scheint den  Angeklagten nach der Tat keine Blutprobe abgenommen worden zu sein. Wie kann das denn sein? VG Münster: gehört das Umkleiden eines Polizeibeamten zur Dienstzeit? Ähnlich im Arbeitsrecht:/Sozialrecht der Müllwerker, der Bergbauarbeiter duschen sich und rutschen auf der Seife aus – Arbeitsunfall?Steuerlich: kann eine Anästhesistin den täglichen Friseurbesuch nach 8 Stunden im OP mit Duschhaube absetzen?

Im Zweiten am 13.7. Rubel pp.. kam im Zivilrecht OLG Zweibrücken 4 W 11/10, im Strafrecht die Änderungen der U-Haft-Vorschriften zum 1.1.2010, Scheinbieter bei Ebay und wo bringt man einen U-Häftling unter, wenn die JVA sagt, wir sind voll und es ist später Abend? Die Polizei soll den im Wege der Amtshilfe bis zum Morgen verwahren. Im ÖR will ein körperbehindertes Kind auf die Realschule, die sagt, wir haben keine Barrierefreiheit – Europarecht – Antibehindertenkonvention. Im Vortrag ging es um den Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten, weil die Bank den in Aussicht gestellten Kredit nur teilweise geben will und die Rückgabe des notariellen Schuldversprechens nur mittels eines Anwaltes durchgesetzt werden konnte. Kann die Stadt Oberhausen den Octopus Paul zum Ehrenbürger ernennen? Dann darf er kostenlos Bus und Bahn benutzen und hat einen Anspruch auf einen Altenheimplatz. § 34 GO spricht nicht von Mensch sondern von „Persönlichkeit“ – das ist er ohne Zweifel. Anwälte wollen in der FAZ die Abschaffung des § 522 ZPO und die obligatorische mündliche Verhandlung in der Berufung – klar, da gibt es noch eine Gebühr obendrauf. Im Prozess Dominik Brunner will die Verteidigung auf § 323 a hinaus sowie Jugendstrafrecht bei dem Heranwachsenden (deshalb Hemd aus der Hose – empfehlen Sie einem Jugendlichen nie, anständig angezogen zu Gericht zu gehen) und fehlenden Tötungsvorsatz („Black Out“). Gilt da in dubio pro reo? Die Wahl in NRW – der Generalanzeiger meint, dass im zweiten Wahlgang eine Enthaltung keine Nein-Stimme sondern eine Enthaltung sei. Mal sehen, was passiert – wenn man die Kandidatin der Linke bei der Wahl ins Präsidium durchfallen lässt, wird man sich auf eine Retourkutsche gefasst machen müssen. Darf man in einem überhitzten ICE die Notbremse ziehen? § 145, § 315, § 240 StGB? Rechtfertigung? §§ 32, 34? BGH VIII ZR 129/09 – wie ist der Werktag im Mietrecht zu verstehen? Gemäß § 193 BGB?

BGH II ZR 292/06: sollte man bei einem schiefgegangenen Fonds die Füße stillhalten oder über das Haustürrecht raus? Lieber ersteres, denn sonst wird eine Ausscheidungsbilanz aufgestellt, die ganz sicher nicht zu einem Auszahlungsguthaben sondern zu einer Nachschusspflicht nach § 739 BGB führt. Der Supreme Court meint, dass australische Aktionäre eine australische Bank, die eine Tochtergesellschaft in Florida hat, nicht in den USA auf Schadensersatz verklagen könnten. Bei uns gibt es zwar einen Gerichtsstand der Filiale aber materiell-rechtlich sieht das auch übel aus, denn das EGBGB regelt Gesellschaftsrecht nicht – Sitz- oder Gründungstheorie? Für EU-Gesellschaften hat der EuGH das für die Überseering-GmbH niederländischen Rechts geklärt. Wie ist das aber mit Australien? Der IGH hat in Barcelona Traction im Völkerrecht vergleichbar entschieden.

Der Vortrag am 9.7.: ein kaputter Rasenmäher wird verkauft, die Brille des Käufers geht kaputt, als ersterer umfällt – K lässt bei einem Dritten reparieren. In der Prüfung Bönderes/Rütten/? kam im Zivilrecht der Flugreisefall, im Strafrecht der Strafbefehl gegen Frau Käßmann und  im ÖR Entziehung des Jagdscheins, da der Jäger mit durchgeladenem Gewehr Auto fährt. Der Prozess Dominik Brunner: Zeitungen meinen, es ginge um Mord oder Totschlag, d.h. darum, ob die Tat spontan oder geplant war – das wäre zwischen 1871 und 1942 wichtig gewesen. Hier kommt ja wohl ein niedriger Beweggrund in Betracht. Die Verteidiger werden um § 227 bzw. § 222 kämpfen.  Herr Gabriel meint, im Bund ginge eine Minderheitsregierung, Frau Künast sagt, ihm wäre wohl zu heiß. Art. 67 GG  wird dafür kaum belastbar sein. Die FR bespricht noch einmal die Hassemer-Problematik: fehlt  uns die Schuld, weil Hirnforscher meinen, wir hätten keine Willensfreiheit? Kategorienfehler – den muss ich mir auch erst erklären lassen. Das BVerfG hat eine Vb gegen Alkoholverkaufsverbot in Ba-Wü ab 22 Uhr in sämtlichen Etablissements nicht angenommen. Art. 12 wurde gar nicht geprüft, obwohl dies in der Begründetheit ja möglich ist, Hauptsache, man kommt mit Art. 2 I GG in dieses Freischwimmerbecken. Das AG München meint, ein Reitanfänger könne eine Reitmitgliedschaft über 9 Monate fristlos kündigen, wenn der Reitlehrer wechsele – § 627? Leistung höherer Art nicht auf Dauer – passt nicht. § 626 bei einem Anfänger? Das hätte ich anders entschieden. Wie wäre es beim Platzreifekurs? Das GVG soll geändert werden – Schöffen müssen die deutsche Sprache beherrschen – war das bisher denn nicht so?

Der BGH hat das Porsche-Urteil im Mercedes-Urteil relativiert: VI ZR 337/09 – muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparatur in einer Mercedeswerkstatt bezahlen? Was ist bei der eigenen Kaskoversicherung? Wie kann das sein, dass der BGH Schadensersatzansprüche gegen Banken wegen verheimlichter Kick-Back-Provisionen bis 1990 zurück gibt? XI ZR 308/09 – wohl nur über § 199. Bei AWD-MLP-Leuten lehnt er das ab – III ZR 169/09 – das OLG Düsseldorf sieht das aber wie bei den Banken. Stare decisis? Die Gemeinde Kufstein lockt Touristen als Geldgräber, da ein Gangster vor einigen Jahren mehrere Millionen im Wald verbuddelt hat. § 984? Wer darf das Geld behalten? Ein Betrüger hat schließlich Eigentum erworben. Die SZ weiß schon vor Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses, wann der Kachelmannprozess anfängt – Verrat von Dienstgeheimnissen? Letzte Woche war in der FAZ ein Artikel über die Bewertung von Zeugenaussagen. Lügner erzählen eine schlüssige, logische Geschichte, bei der sie gut aussehen, wobei auch wahr aussagende Zeugen so erzählen können. Man ist fast so schlau wie vorher. Der EuGH hält das schwedische staatliche Glücksspielmonopol. Wir haben das zusätzliche Problem, dass der Staat nicht nur das Monopol hat sondern über § 284 StGB seine Konkurrenten auch noch strafrechtlich verfolgt – ähnlich im Umweltrecht – das ist übertrieben sprich unverhältnismäßig. Die möglicherweise kommende Minderheitsregierung in NRW will den Gemeinden die Schulform überlassen, indem die „Gemeinschaftsschule“, die man per Gesetz wohl nicht durchbringen würde, als Modellversuch erlaubt wird. Der Zulauf zu privaten Gymnasien wird dadurch sicher nicht weniger. Swift – die Übermittlung europäischer Bankendaten an die Amerikaner – ist in Brüssel durch und würde vor dem BVerfG nicht halten. Muss man sich das bieten lassen?

Die Prüfung Scheiff/Maske/Kempen am 7.7.: der Vortrag: haftet ein vom Vermieter engagierter Schneeschipper, der zu spät schippt, so dass die Mieterin sich das Bein bricht? Spannungsverhältnis § 328 analog zu § 278. Im Zivilrecht Verkauf einer Reitbeteiligung und Partnerschaftsvermittlung. Im Strafrecht  Straßenverkehrsdelikte, im ÖR nichts aktuelles sondern der alte Mäuseberg-Rodelverbot-Fall. Wenn ich mir ein 1980 mit Asbest gebautes Haus kaufe, haftet nach dem BGH der Verkäufer. Wenn ich ein mit dem Schallschutz von 1980 versehenes Haus miete, haftet der Vermieter nicht – BGH VIII ZR 85/09 – das ist das anstrengende an Jura – was ist der Unterschied oder gibt es keinen und der BGH liegt falsch? Wir nehmen zwei Guantanomo-Häftlinge auf – wer ist wir? Bund oder ein Land? § 23 AufenthG. Die Bundesregierung wird nach der Sommerpause den Bundesrat meiden, da sie nur noch 31 Stimmen zusammenbringen wird, wenn nicht die Linke Frau Kraft verhindert. Die FAZ bespricht die zu empfehlenden Taktiken – Gesetze wie einen Regenwurm zerteilen oder eine faktische große Koalition.  Die Zeitungen berichten sehr kritisch zu dem PID-Urteil. Lässt Art. 103 GG eine andere Wahl? § 2 EmbryonenSchG „verwenden“? Ist eine Diagnose eine Verwendung? Oder die spätere „Therapie“ durch Wegwerfen? Jedenfalls werden wohlhabendere Ehepaare wohl ab jetzt in Brave New World leben.

Der BGH und die PID. § 2 passe nicht „nicht zu seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet“. Will der Arzt nicht abhängig von einer äußeren Bedingung den Embryo vernichten? Was ist mit der Handlung des Entsorgens des möglicherweise behinderten Embryos? Im Embryonenschutzgesetz passt da nichts richtig oder ich habe nicht richtig hingeguckt. § 303? § 211 oder § 218? Seit gestern müsste man ja blöd sein, wenn man Kinder auf normalem Wege kriegen will. Angeblich soll die PID zwecks Designerbaby  aber strafbar sein. Die Ärzte werden natürlich sagen, wir testen auf Behinderung und als Nebenprodukt, ob das Kind blaue Haare und blonde Augen hat. Die FAZ und die Menschenwürde: man lasse den Menschen spüren, dass er nicht zähle, gefällt mir als Definition der Verletzung ganz gut. Die FAZ und Jane Austen – in fast jedem Buch kommt entail = Fideikommiss = Stiftung für den Todesfall vor. Mr. Bennett hat ja nur 5 Töchter aber keinen Sohn bekommen, worüber sich Mr. Collins freute. Dürfen die Toten über die Lebenden herrschen? Die FAZ und das amerikanische Prozessrecht: Discovery, weil die Amerikaner die Beweislastumkehr nicht kennen. Niedrige Gerichtsgebühren von 150 $, weil wir die PKH haben. Jurysystem nur in 2% aller Fälle gegen unsere Schöffen. Erfolgshonorar käme praktisch auch nur in Erin Brokovitch vor – da hat der Anwalt eine Hypothek auf sein Haus bestellt, um wegen eines Umweltskandals mit Julia Roberts klagen zu können.

BGH I ZR 106/08: darf ein Frachtführer, nachdem die auftraggebende Spedition pleite ist, den zu transportierenden Mais der Versenderin versteigern lassen? Geht das nach deutschem Recht, wenn  der Spediteur in Ungarn bzw. Österreich sitzt und der Mais von Wageningen/Niederlande nach Neuss gebracht wird? Nachdem 61% von 37,7% Wahlberechtigten in Bayern ein absolutes Rauchverbot durchgesetzt haben, soll dies auch in der ganzen Republik kommen. Art. 20 GG – Wahlen und Abstimmungen? Was ist  mit EU-Recht? Diskriminierung der Gauloises? Gibt es ein Recht auf Gesundheit aus Art. 2 II GG? Hoffentlich nicht, da andernfalls der Staat Medikamente ins Trinkwasser kippen muss und wird. Darf ein Bundeswirtschaftsminister im Fall Karstadt vermittelnd eingreifen? Verbietet das Grundgesetz so etwas? Es untersagt ja noch nicht mal Gebote oder Verbote sondern nur Staatssozialismus (habe ich jetzt gerade als Ausdruck erfunden).

Am 6.7. verhandelt der BGH (5. Strafsenat?) die Strafbarkeit eines Arztes wegen PID. Wenn man abtreiben darf, weil die zu erwartende Behinderung des Kindes der Mutter Probleme bereitet (nicht abfällig gemeint), dann ist doch auch eine PID zulässig? Was ist mit der Missbrauchsgefahr – das Designerbaby? In der FR springt der Kölner Strafrechtsprofessor Walter Herrn Hassemer zur Seite – die Willensfreiheit im Strafrecht? LG Bonn: eine 19jährige würgt gegen Geld einen 49-jährigen. Beim 7. Mal stirbt er. Eine besorgte Freundin hatte die Polizei informiert, die hatte sie gewarnt und gesagt, das sei zwar nicht strafbar aber gefährlich. Bei welchem Spruchkörper wegen was würden Sie anklagen? Unvermeidbarer Verbotsirrtum im § 227 und/oder im § 222? Der EuGH hat – ganz selten mal – gegen Frauen und Kinder entschieden – keine Überstundenzulagen während der Elternzeit. Für Weihnachts- und Urlaubsgeld hat er das bisher anders gesehen. Welches Signal gibt er Arbeitgebern damit? Wie findet man eine Berliner Jugendrichterin, die das Neukoellner Modell erfunden hat, aber oder deswegen verschwunden ist? Rechtliche Mittel? Hier ist ein bisschen Phantasie gefragt, die ich gerade auch noch nicht habe.

Niedersachsen hat einen halbschottischen Ministerpräsidenten. Muss ein solcher die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft haben? Der letzte Ausländer, der bei uns was geworden ist, kam 1933 an die Macht, nachdem er durch Verbeamtung eingebürgert worden war. Müssen Regierende und Regierte in einem Boot sitzen? Kann er sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit bzw. Niederlassungsfreiheit berufen? Muss ein katholisches Krankenhaus, welches einen wiederverheirateten Chefarzt deswegen entlassen will, Art. 3 I GG beachten? Das LAG Düsseldorf sieht das so – dann müssten alle entlassen werden – ne – dann könnte man vom Papst ja auch verlangen, dass er entweder alle Mixas oder keinen entlässt. Die Kirche hat das Recht der Intransparenz und Unfairheit durch die Weimarer Artikel bekommen. Die EU – kaum ist sie rechtsfähig – klagt bei der WTO als Retourkutsche gegen die USA wegen Beihilfen für Boeing. Eine Enthaltung kann mal eine Ja-Stimme sein – hier der Linken für Herrn Wulff. Hätte ein völlig neuer Kandidat in den dritten Wahlgang geschickt werden dürfen? Das wurde wohl angedacht. Hätte Frau Wulff die schon bestellte Spielecke fürs Präsidialamt wieder abbestellen können, wenn das nichts geworden wäre? Die Linke als Präsidentenmacher – der 13. Juli – Frau Kraft steigt in den Ring – wird sehr spannend. Der Kachelmannverteidiger verbeißt sich weiter in den dringenden Tatverdacht statt zu versuchen, die Verdunkelungsgefahr weg zu bekommen – mission impossible?

Bei Blutproben ohne Richterbeschluss versteht das BVerfG keinen Spaß – es nimmt sogar eine Fortsetzungsfeststellungsverfassungsbeschwerde an, nachdem das eigentliche Strafverfahren eingestellt worden ist – 2 BvR 1046/08. So schafft man Richterstellen. Das WTO-Schiedsgericht hat die Subventionierung von Airbus zulasten von Boeing als vertragswidrig eingestuft. Führt dies zu einer Rückzahlungspflicht analog Alcan oder müssen die bei uns einmarschieren? BGH V ZR 244/09: der Beklagte verseucht das Grundstück des Klägers, der den Dreck wegen des BBodenSG entfernen muss, und aus § 1004 klagt. Der Beklagte sagt, das sei zu teuer, § 275 II. Wirtschaftlicher Totalschaden auch bei Grundstücken? Herr Kachelmann erzwingt die Beschäftigung mit §§ 117 II, 118, 118 a, 304 StPO. Rücknahme des Antrages auf Haftprüfung (angeblicher Grund: das Gericht will die Geschädigte nicht im Termin dabei haben – sein Anwalt will sie dabei haben, damit sie gestehen könne)  und statt dessen Beschwerde. Welches Gericht ist dafür zuständig? Ich hab vergessen, ob die Anklage schon raus ist oder nicht. Die Bild soll fragen, ob er den richtigen Anwalt habe – die Frage stellt sich umgekehrt oder doch nicht?  Warum stellt Kachelmann keine Kaution? Es muss wohl der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr angenommen werden. Was kann er denn jetzt noch verdunkeln wollen? Was könnte er vom Tatort mitgenommen haben, was als Beweismittel in Betracht kommt und vielleicht in einer Schweizer Wohnung rumliegt? Ich habe eine schmutzige Phantasie. Gysi gibt die Bundespräsidentenwahl im dritten Wahlgang frei – also unzulässiger Fraktionszwang vorher? Ist die Wahl anfechtbar? Man lernt zudem, dass bis 1971 in Berlin gewählt wurde und dann erst in Bonn. Wenn ein MdB bei Aufruf seines Namens in der Keramik ist, kann er die Stimmabgabe nicht nachholen? Anders bei den Gesandten der Landtage, die sich vertreten lassen können? Das kann eigentlich nicht sein.  Herr Wulff ernennt einen MP-Stellvertreter und tritt dann zurück. In NRW löst Art. 62 III LV diesen Fall – es müsste also erst der neue MP gewählt werden und dann Herr Wulff in seiner neuen Funktion vereidigt werden.  Die EU regelt jetzt nicht nur die Preise für Auslandstelefonate sondern auch die Bankergehälter – realfunktionierender Sozialismus. Einige Professoren regen sich über Kollegen auf, die bei der Vereinheitlichung des Vertragsrechts mitarbeiten sollen – die wären befangen, da sie vorher sich schon in der Sache festgelegt hätten. Also wirklich.